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    Deutscher Bundestag 116. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1967 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Meis 5753 A Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1966 an den Haushaltsausschuß 5753 A Amtliche Mitteilungen 5753 B Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) 5754 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5754 C Fragestunde (Drucksachen V/1943, zu V/1943, V/ 1946) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Weitergabe von Priessenkungen an die Verbraucher Höcherl, Bundesminister . . . . . 5755 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 5755 C Fellermaier (SPD) . . . .. . . 5755 D Reichmann (FDP) 5756 B Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 5756 B Logemann (FDP) 5756 C Porten (CDU/CSU) 5757 A Fragen des Abg. Borm: Politischer Schriftwechsel zwischen Prof. Dr. Theodor Heuss und Dr. Konrad Adenauer Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 5757 B Borm (FDP) 5757 C Moersch (FDP) . . . . . . . 5758 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5758 B Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 5758 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5758 D Mertes (FDP) 5759 A Ertl (FDP) 5759 A Frage der Abg. Frau Funcke: Verbesserung der Altvorräte-Entlastung im Mehrwertsteuergesetz Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5759 C Frau Funcke (FDP) . . . . . . 5759 D Dr. Imle (FDP) 5760 B Schmidt (Kempten) (FDP) 5760 B IT Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 Fragen des Abg. Logemann: Förderung agrarpolitischer Studienkreise und deren Publikationen aus Bundesmitteln Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5760 C Logemann (FDP) . . . . . . . 5761 A Ertl (FDP) 5761 B Fragen des Abg. Genscher: Unzureichende Kapazität der Buchungsmaschinen und Automaten für die Neuprogrammierung — Bundeshilfen für Neuanschaffungen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5761 C Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Übernahme von Zins- und Tilgungsleistungen zur Förderung der gemeindlichen Investitionen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5762 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 5762 D Fragen des Abg. Maucher: Auswirkungen des Grunderwerbsteuererlasses auf Erwerb eines Grundstücks bzw. Eigenheimes — Einbeziehung der Unfallbeschädigten 5763 A Frage des Abg. Moersch: Beschleunigte Installierung von Kernkraftanlagen Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 5763 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 5763 C Frage des Abg. Kubitza: Beteiligung der Bundesregierung an dem geplanten Biochemischen Zentrum in Martinsried bei München Dr, Stoltenberg, Bundesminister . . 5763 D Fragen des Abg. Flämig: Abbau des Uranvorkommens in der Gemarkung Menzenschwand Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 5764 A Flämig (SPD) 5764 C Dröscher (SPD) 5765 A Faller (SPD) 5765 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gewinnspanne der Deutschen Bundespost bei den den Rundfunkanstalten berechneten Leitungskosten Bornemann, Staatssekretär . . . . 5765 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5766 A Frage des Abg. Dichgans: Nächtliche Postbeförderung durch Düsenflugzeuge Bornemann, Staatssekretär . . . . 5766 B Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 5766 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Plan einer generellen Gebührenerhöhung bei Einführung des Farbfernsehens Bornemann, Staatssekretär . . . . 5766 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5767 A Fragen der Abg. Frau Funcke: Vorbereitung der Diplom-Kaufleute und Diplom-Volkswirte in den Bundesministerien auf die zweite Staatsprüfung — Bedarf der Bundesverwaltung an wirtschaftswissenschaftlich vorgebildeten Beamten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5767 B Fragen des Abg. Corterier: Gesetzentwurf über die Volksentscheide nach Art. 29 GG 5767 D Fragen des Abg. Prochazka: Angeblicher Plan zur Auflösung des Bundesluftschutzverbandes — Aufbau des Selbstschutzes in der Bevölkerung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5768 A Prochazka (CDU/CSU) . . . . . . 5768 C Fragen des Abg. Zebisch: Abwesenheit der Prager Ehrengäste bei Übernahme des neuen Linienverkehrs München—Prag wegen nicht rechtzeitiger Zustellung der Einreisevisen — Visaerteilung an tschechoslowakische Staatsangehörige 5769 A Sammelübersicht 20 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. Mai 1967 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/1843) . . . 5769 B Sammelübersicht 21 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1930) 5769 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 III Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Einhundertfünfte, Einhundertzehnte und Einhundertvierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1826, V/1904; V/1827, V/1905; V/1828, V/1906) 5769 B Beratung des Berichts des Verteidigungsausschusses über die Beratungen anläßlich der Rücktrittsgesuche des damaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Trettner, und des damaligen Inspekteurs der Luftwaffe, Generalleutnant Panitzki (Drucksache V/1745) Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP). 5770 A, 5773 D, 5776 C Petersen (CDU/CSU) 5770 C Berkhan (SPD) 5772 D Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5776 B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 44/67/EWG (Erstes Durchführungsgesetz EWG Zucker) (Abg. Bauknecht, Dr. Ritgen, Klinker u. Gen.) (Drucksache V/1726); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1969), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1913) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5776 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch (Durchführungsgesetz EWG Getreide, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch) (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1833); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1935) — Zweite und dritte Beratung — dazu Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG Milch und Milcherzeugnisse und des Durchführungsgesetzes EWG Getreide (Drucksachen V/1623, V/1935) — Zweite Beratung — 5777 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Weinwirtschaftsgesetz) (Drucksache V/1208); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1839) — Rückverweisung — 5777 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fideikomiß- und Stiftungsrechts (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1837) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/1881) — Zweite und dritte Beratung — 5777 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juni 1964 mit der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache V/1595); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/1864) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5778 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. April 1966 mit der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee (Drucksache V/1665); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/1868) — Zweite und dritte Beratung — 5778 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache V/1601); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/1830) — Zweite und dritte Beratung — Frau Lösche (SPD) 5778 D Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksache V/205) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1652) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5779 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung Nr. 17 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache V/1518); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1927) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5779 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Bundesrat) (Drucksache V/1007); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1929) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5779 C Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache V/1517); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1936) — Zweite und dritte Beratung — 5779 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1967 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1967) (Drucksache V/1531); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/1882, zu V/1882) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5780 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache V/1473); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/1746) — Zweite und dritte Beratung — 5780 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache V/1397); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/1831) — Absetzung von der Tagesordnung — 5780 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer (Drucksache V/507) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1933) — Zweite und dritte Beratung — 5780 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache V/1812); Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1971), Erster Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1941, zu V/1941) — Zweite und dritte Beratung —Schlee (CDU/CSU) 5781 B, 5784 C, 5786 C Busse (Herford) (FDP) . . 5782 A, 5785 C Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . . 5782 C Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 5783 A Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5783 B Genscher (FDP) . 5783 C, 5784 B, 5787 A Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 5783 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 5785 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5786 B Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 5786 D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksache V/1792); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1937) — Zweite und dritte Beratung — 5787 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (Drucksache V/1704); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschuß (Drucksache V/1923) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5787 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Osterreich über den Durchgangsverkehr auf den Straßen an der Walchen Ache und am Pittenbach sowie zum Bächen- und Rißtal im deutschen und österreichischen Grenzgebiet (Drucksache V/1705); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/1924) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5788 A Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des staatlichen Schleppmonopols auf den westdeutschen Kanälen (Drucksache V/1703); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/1922) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5788 C Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung (Drucksache V/1819); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/1939) — Zweite und dritte Beratung — 5788 D Entwurf eines Gesetzes über die Gebäude- und Wohnungszählung 1968 (Wohnungszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/1813); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1972), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache V/1934) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5789 A Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/1713) — Erste Beratung — 5789 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (SPD) (Drucksache V/1724) — Erste Beratung — 5789 C Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache V/1749) — Erste Beratung — 5789 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 1966 mit dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/1782) — Erste Beratung — . . . 5789 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch und des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache V/1795) — Erste Beratung — 5789 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Dezember 1962 über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (Drucksache V/1805) — Erste Beratung — 5790 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 V Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse (Drucksache V/1820) — Erste Beratung — . . . 5790 A Entwurf eines Umstellungsschlußgesetzes (Drucksache V/1870) — Erste Beratung — 5790 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Krankenpflegegesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/1896) — Erste Beratung — 5790 B Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1921) — Erste Beratung — 5790 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Abg. Bauer (Würzburg), Dr. Wahl u. Gen. betr. Internationales Jahr für Menschenrechte (Drucksachen V/1172, V/1739) . . . . . 5790 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. deutsche Auslandsschulen (Drucksachen V/435, V/1862), in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kulturarbeit im Ausland (Drucksachen V/692, V/1863) Kahn-Ackermann (SPD) . 5790 D, 5794 A Dr. Martin (CDU/CSU) . 5791 C, 5794 C Moersch (FDP) 5792 C Dr. Kopf (CDU/CSU) 5795 C Erklärungen nach § 36 GO Rasner (CDU/CSU) 5797 A Mertes (FDP) 5797 B Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1339); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1974), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen V/1918, zu V/1918) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Even (CDU/CSU) 5797 D Dr. Reischl (SPD) 5799 B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 5800 D, 5804 D Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . . 5802 A Dr. Bardens (SPD) 5805 B Dr. Kraske (CDU/CSU) 5805 D Bühling (SPD) 5808 B Dr. Friderichs (FDP) 5809 B Schmidt-Vockenhausen (SPD) . . 5811 C Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5812 A Begrüßung der chilenischen Senatoren von Mühlenbrock und Pablo . . . . . . . 5813 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache V/1743) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 5813 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5814 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . . 5817 B Dr. Reischl (SPD) 5819 A Memmel (CDU/CSU) . . . . . 5821 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bildungsurlaub (Drucksachen V/965, V/1815) . . . . . . . . . . 5822 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Antrag betr. Übergangshilfen für Zweitraffinate (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) Drucksachen V/933, V/1789) . . . . . 5822 C Schriftlicher Bericht .des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über den Raumordnungsbericht 1966 der Bundesregierung (Drucksachen V/1155, 1912) . . 5822 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag betr. Bericht über die Lage der Nation (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksachen V/1407, V/1898) 5822 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über die Vorlage des Bundesministers für Verkehr betr. erweiterter Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet (Drucksachen V/1498, V/1919) 5823 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Vorlage des Bundesministers für Finanzen betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages nach § 47 der Reichshaushaltsordnung zur Begebung einer Optionsanleihe der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft (Lufthansa) von 150 000 000 DM mit bedingter Erhöhung des Grundkapitals um 25 000 000 DM VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 unter Ausschuß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Drucksachen V/1711, V/1911) 5823 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 in München (Drucksachen V/1733, V/1917) . . . . 5823 B Ubersicht 14 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1931) . . . 5823 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Infanterie-Kaserne in NürnbergSchweinau (Drucksachen V/1451, V/1784) 5823 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehern. Otto-Flugzeugwerke in München-Schwabing (Drucksachen V/1597, V/1785) . . . 5823 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Maßnahmen auf dem Gebiet . der individuellen Förderung von Ausbildung und Fortbildung (Drucksache V/1580) Frau Freyh (SPD) 5824 A Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 5825 A Moersch (FDP) 5825 B, 5829 A Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 5826 C Dr. Heck, Bundesminister 5827 A Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . 5830 C Beratung des Antrags der Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Reichmann, Peters (Poppenbüll) u. Gen. und der Fraktion der FDP betr. Exportförderung von Milcherzeugnissen (Drucksache V/1866) Wächter (FDP) . . . . . . . . 5831 A Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 5833 C Ertl (FDP) 5834 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der . Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 141, Drucksache V/1846) 5834 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. schnelle Behebung von Sturmschäden in Privat- und Staatswaldungen (Abg. Ertl, Dr. Effertz, Logemann, Wächter, Reichmann, Walter und Fraktion der FDP) (Drucksachen V/1558, V/1876, zu V/1876), in Verbindung damit: Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1973) . . . . . . . 5835 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Abänderung der Verordnungen Nr. 23 und 158/66/EWG des Rats über die Errichtung einer Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse Verordnung des Rats zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Pfirsiche Verordnung des Rats zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufpreises für Tomaten Verordnung des Rats zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Zitronen Verordnung des Rats betr. Änderungen der gemeinsamen Qualitätsnormen für Tomaten (Drucksachen V/1787, V/1849, V/1852, V/1856, V/1875) 5835 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Reis Verordnung des Rats über die Regelung für Reis und Bruchreis mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 16/64/EWG bezüglich der Erstattung für Reis, der in nach dritten Ländern ausgeführten Verarbeitungserzeugnissen enthalten ist (Drucksachen V/1786, V/1855, V/1877) . . 5835 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festlegung der Rechnungseinheit für die gemeinsame Agrarpolitik (Drucksachen V/1796, V/1878) . . 5835 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 VII Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Vermarktungsnormen für Eier (Drucksachen V/1614, V/1908) . . 5835 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der Grundregeln für Interventionen bei Getreide eine Verordnung des Rats über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr und die Kriterien für die Festsetzung des Erstattungsbetrags für Getreide (Drucksachen V/1848, V/1853, V/1914) . . 5835 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 13/64/EWG hinsichtlich der Erstattungen, die für die Milcherzeugnisse gewährt werden, die in nach dritten Ländern ausgeführten Verarbeitungserzeugnissen enthalten sind eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 111/64/EWG hinsichtlich bestimmter gezuckerter Milcherzeugnisse (Drucksachen V/1855, V/1873, V/1938) . . 5835 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die allgemeinen Regeln für die Gewährung der Erstattungen bei der Ausfuhr von Zucker nach dritten Ländern Verordnung des Rats über die Regeln für die vorherige Festsetzung von Abschöpfungsbeträgen für Getreide (Drucksachen V/1850, V/1915) . . . . . 5836 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG und EAG für eine Verordnung Nr..../67/EWG des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 63 des Rats über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der Kommission Verordnung Nr. .../67/EURATOM des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 14 des Rats über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der Kommission Verordnung Nr..../67/EURATOM, ...167/ EWG der Räte zur Änderung der Verordnung der Räte über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Gerichtshofes (Drucksachen V/1811, V/1916) 5836 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Beihilfen an Unternehmen des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs (Drucksachen V/1849, V/1940) . . . . . 5836 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Tätigkeiten des Aufsuchens (Schürfen und Bohren) bei der Erdöl- und Erdgasgewinnung (CITI- Hauptgruppe 13) (Drucksachen V/1616, V/1928) 5836 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Dreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/1673, V/1897) . . . . . 5836 C Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Einhundertelfte, Einhundertachte, Einhundertdreizehnte, Einhundertundsiebente, Einhundertundsechste und Einhundertundneunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1816, V/1899; V/1821, V/1900; V/1859, V/1901; V/1747, V/1902; V/1748, V/1814, V/1903) . 5836 C Antrag betr. Förderung des Wiederaufbaus der Dresdener Oper (Abg. Dichgans, Majonica, von Eckardt, Dr. Lenz [Bergstraße] u. Gen.) (Drucksache V/1239) Dichgans (CDU/CSU) 5837 B Mischnick (FDP) 5837 D Nächste Sitzung 5838 D Anlagen 5839 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 5753 116. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 28. 6. Bazille 30. 6. Dr. Bucher 28. 6. Corterier 30. 6. Cramer 30. 6. Dr. Dahlgrün 30. 6. Diekmann 28. 6. Dr. Geißler 30. 6. Hamacher 30. 6. Frau Herklotz 30. 6. Holkenbrink 30. 6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 28. 6. Kriedemann* 30. 6. Kunze 30. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lücker (München) * 30. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Merten 30. 6. Michels 30. 6. Neumann (Stelle) 29. 6. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Frau Schanzenbach 30. 6. Schulte 30. 6. Seibert 28. 6. Stooß 30. 6. Struve 30. 6. Vogt 30. 6. Wolf 29. 6. Zebisch 28. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 276 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOStrafÄndG) - Drucksachen V/1812, V/1941 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 441 folgende Fassung: „,§ 441 Mitwirkung des Finanzamts in sonstigen Fällen Das Finanzamt hat die Rechte eines Nebenklägers, sobald 1. die Staatsanwaltschaft wegen eines Steuervergehens die öffentliche Klage erhoben oder das Gericht nach § 265 der Strafprozeßordnung auf die Möglichkeit der Verurteilung wegen eines Steuervergehens hingewiesen hat oder 2. die Staatsanwaltschaft im Strafbefehlsverfahren nach § 430 zuständig geworden ist. Das Finanzamt kann Revisionsanträge und Anträge auf Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens Anlage zum Stenographischen Bericht auch ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts anbringen." Bonn, den 27. Juni 1967 Brand und Fraktion Anlage 3 Umdruck 279 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOStrafÄndG) - Drucksachen V/1812, V/1941 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 wird nach § 433 folgender neuer § 433 a eingefügt: „§ 433 a Öffentlichkeit der Verhandlungen Die Öffentlichkeit ist auch auszuschließen, wenn der Angeklagte es beantragt und anderenfalls das Bekanntwerden wichtiger betrieblicher oder beruflicher Geheimnisse zu besorgen ist." Bonn, den 28. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 280 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln), Hirsch, Kurlbaum, Dr. Müller-Emmert, Porzner, Dr. Reischl und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) - Drucksachen V/1339, V/1918 -. Der Bundestag wolle beschließen: §§ 34, 35 und 36 werden gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1967 Dr. Arndt (Berlin/Köln) Hirsch Kurlbaum Dr. Müller-Emmert Porzner Dr. Reischl Arendt (Wattenscheid) Frau Eilers Faller Felder Hölzle Jacobi (Köln) Könen (Düsseldorf) Frau Korspeter Frau Kurlbaum-Beyer Matthöfer Metzger Neemann Reitz Dr. Stammberger Strohmayr Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) zu Punkt 7 der Tagesordnung Dieses Gesetz enthält auch Aussagen über die Grundsätze und den Umfang der Erstattung von Wahlkampfkosten. Nachdem durch den Art. 29 des Grundgesetzes dem Bundesgesetzgeber auch Aufträge erteilt sind, die Wahlen erforderlich machen, halte ich es für richtig, daß wir uns schon heute darüber im klaren sind, daß entsprechende Regelungen auch für Organisationen notwendig sind, die Volksentscheide nach Art. 29 des Grundgesetzes vorbereiten. Eine entsprechende Regelung wird also 5840 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 bei Verabschiedung eines Gesetzes nach Art. 29 des Grundgesetzes notwendig sein. Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 7. Juni 1967 auf die Frage des Abgeordneten Dröscher vom 5. April 1967 *) Ich habe zwischenzeitlich mit dem Bundesminister für Wirtschaft, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen, dem Verband der Lebensversicherungsunternehmen e. V. und — als repräsentativem Versicherer — mit der AllianzLebensversicherungs AG Fühlung aufgenommen, um Unterlagen für die Beantwortung Ihrer Fragen zu gewinnen. Die Äußerungen dieser Stellen lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Sowohl der Verband der Lebensversicherungsunternehmen e. V. als auch die Allianz-Lebensversicherungs AG vertreten den Standpunkt, daß ein Härtefonds, dessen Mittel aus Erträgnissen der Lebensversicherungsunternehmen fließen müßten, nicht eingerichtet werden könne. Dies wird vornehmlich mit dem nach meiner Auffassung zutreffenden Argumenten begründet, die von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüsse stünden den derzeit beitragzahlenden Versicherten zu. Nur durch die Ausschüttung dieser Gewinne an die Versicherten gelinge es den Versicherern, der Geldentwertung zu begegnen. Die Unternehmen selbst beanspruchten nur einen geringen Teil des Reingewinns; so habe z. B. die AllianzLebensversicherungs AG ausweislich ihres Geschäftsberichts für 1966 von einem Gesamtüberschuß von 246,5 Mio DM als Gewinnanteil 242,5 Mio DM an die Versicherten ausgeschüttet, jedoch nur 4 Mio DM an die Aktionäre und den Aufsichtsrat. Die Allianz-Lebensversicherungs AG weist ferner — m. E. nicht zu Unrecht — darauf hin, daß durch Leistungen zur Vorfinanzierung der nur mit 31/2 % Zinsen bei 1 %iger Tilgung zugeteilten Ausgleichsforderungen, die fast ausschließlich zur Bedienung von Altversicherungen eingesetzt werden, den derzeit beitragzahlenden Versicherten ein jährlicher Zinsausfall von fast 9 Mio DM nur im Bereich dieses einen Unternehmens zugunsten der Altversicherten entstehe. Der Bundesminister für Wirtschaft hält es ebenfalls nicht für vertretbar, die Mittel für den von Ihnen angeregten Härtefonds aus den Erträgen der Lebensversicherungsunternehmen aufbringen zu lassen, er ist jedoch bereit, mit der Versicherungswirtschaft in entsprechende Verhandlungen einzutreten, wenn er auch nicht mit einem Erfolg rechnet. Auch der Bundesminister für Wirtschaft weist auf die geringen eigenen Gewinne der Lebensversicherungsunternehmen hin. Nach seinen Unterlagen haben diese Unternehmen 1965 insgesamt nur 20,883 Mio DM Dividenden ausgeschüttet, eine Summe, die er nicht als überhöht ansieht. Schließlich sind die Lebensversicherungsunternehmen ebenso wie der Bundesminister für Wirtschaft und auch ich der Meinung, daß die Versicherer überfordert wären, wenn sie einen *) Siehe 103. Sitzung Seite 4834 A Härtefonds zu verwalten hätten und sie insbesondere in jedem Einzelfall die Entscheidung treffen müßten, ob ein Antragsteller bedürftig ist oder nicht. 2. Es war mir leider nicht möglich, zu Ihrer Frage nach der Zahl der heute noch lebenden Versicherungsnehmer der Geburtsjahrgänge 1880-1893 mit Versicherungssummen von mehr als 10 000 RM genaue Angaben zu erhalten. Nach Mitteilung des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen e. V. würde jede Zahlenangabe nicht nur einen nach seiner Auffassung nicht vertretbaren Arbeitsaufwand bedingen, sondern darüber hinaus auch eine erhebliche Fehlerquote enthalten, zumal da bei vielen Gesellschaften keine Unterlagen mehr über die in Betracht kommenden Altversicherungen vorlägen. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen konnte auch keine genauen Zahlen angeben, legte jedoch eine Schätzung vor, die auf früher ermittelten Zahlen der Allianz-Lebensversicherungs AG beruht, wobei diese Zahlen aufgrund bestimmter Erfahrungssätze auf die gesamte Lebensversicherungswirtschaft übertragen wurden. Dabei ist das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen von folgenden Voraussetzungen ausgegangen: a) Es wurde unterstellt, daß es sich um Kapitalversicherungen mit einem durchschnittlichen Ablaufalter von 65 Jahren handelt. Den Geburtsjahrgängen 1880-1893 entsprechen dann die Ablaufjahre 1945-1958. b) Da die Ablaufjahre 1945-1947 vor der Währungsreform liegen, wurden sie und die dazugehörigen Geburtsjahre 1880-1882 außer Betracht gelassen. c) Die Aufgliederung des Bestandes der Allianz nach Ablaufjahrgruppen machte eine Zusammenfassung der Geburtsjahrgänge in die Gruppen 1883-1887, 1888-1892, 1893 und später, erforderlich. In die Untersuchungen wurden deshalb nur die Geburtsjahrgänge der beiden ersten Gruppen (1883-1892) einbezogen. d) Wie auch bei früheren Schätzungen wurde der Bestand der Allianz, der sich auf die Zugangsjahre bis 1939 mit Ausnahme der aufgebesserten Kapitalzwangsversicherungen bezieht, mit dem Faktor 7 multipliziert, um den gesamten deutschen Versicherungsbestand zu erfassen. Unter diesen Voraussetzungen ergab die Schätzung, daß gegenwärtig noch rund 45 000 Versicherungsnehmer leben dürften, die am Währungsstichtag eine Kapitallebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 10 000 RM oder höher hatten. Dabei ist von der nominellen RM-Versicherungssumme ausgegangen worden und nicht von dem Anspruch am Währungsstichtag (Prämienreserve). Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen weist jedoch ausdrücklich darauf hin, daß es sich nur um eine rohe Schätzung handelt, da die vorliegenden Unterlagen die Ermittlung eines genaueren Ergebnisses nicht ermöglichten. Ich bedauere es, Ihr Schreiben und Ihre Anfrage nicht zufriedenstellender beantworten zu können, hoffe aber, Ihnen mit vorstehenden Angaben gedient zu haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Kraske


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion, für die zu sprechen ich die Ehre habe, begrüßt es, daß mit der heutigen zweiten und dritten Lesung die Beratungen über das Parteiengesetz noch vor der Sommerpause ihren Abschluß finden. Dennoch braucht man sicher kein Prophet zu sein, um voraussehen zu können, wie viele Kommentare nach der Verabschiedung dieses Gesetzes mit einem kritischen, vielleicht mit einem maliziösen „Endlich" beginnen werden. 18 Jahre — so wird es etwa heißen — nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hat der Bundestag endlich die ihm in Art. 21 auferlegte Verfassungspflicht erfüllt und ein Parteiengesetz erlassen. In diese Kritik wird sich zugleich der Vorwurf mischen,
    *) Siehe Anlage 4
    5806 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967
    Dr. Kraske
    auch jetzt, nach 18 Jahren, sei das Gesetz weniger dem Eifer der Parteien, als vielmehr ihren leeren Kassen zu danken. Wir haben das oft genug gelesen.
    Ich möchte dem widersprechen. Die in diesem Hause vertretenen Parteien haben längst vor dem Karlsruher Urteil, nämlich vor mehr als drei Jahren, mit der gemeinsamen Beratung eines Gesetzentwurfs begonnen. Dieser Entwurf wiederum ging auf Vorarbeiten der Bundesregierung in der zweiten und dritten Legislaturperiode zurück. Es trifft also in keiner Weise zu, daß man den Auftrag des Grundgesetzes etwa 18 Jahre lang ignoriert habe.
    Die Verzögerung während der ersten Jahre — ich glaube, das sollte hier ausdrücklich festgestellt werden — ging auf die umfangreichen sachlichen Vorarbeiten zurück, die zu leisten waren. Die Verzögerung der letzten Jahre hat ihren Grund allein in dem Bedürfnis der Parteien und Fraktionen, wenn irgend möglich einen gemeinsamen Entwurf einzubringen. Die Tatsache, daß ein für die künftige Entwicklung der Parteien so wichtiges Gesetz in seinen wesentlichen Punkten auf dem Konsensus aller hier im Haus vertretenen Parteien beruht, scheint uns die Dauer der vorbereitenden Beratungen voll und ganz zu rechtfertigen.
    Es ist oftmals hervorgehoben worden, daß unser Grundgesetz den Parteien einen besonderen Rang gibt. Mit dem heute zur Entscheidung anstehenden Parteiengesetz gehen wir einen beträchtlichen Schritt weiter. Wer keine Scheu vor großen Worten hat, kann dieses Gesetz mit gutem Recht die Magna Charta eines freien demokratischen rechtsstaatlichen Parteienwesens nennen. Es ist jedenfalls von großer Bedeutung, daß die Parteien künftig nicht nur in der Verfassung verankert sind, sondern daß nunmehr ein eigenes Gesetz ihre Aufgaben, ihre Rechtsstellung, ihre Pflichten und die Grundsätze ihrer Finanzierung regelt.
    Dabei ist es sicher ebenso falsch, wenn gelegentlich von einem Parteifinanzierungsgesetz gesprochen wird und der übrige Inhalt des Gesetzes als freundliche Arabeske abgetan wird, wie es umgekehrt ganz töricht wäre, etwa nur von den Bestimmungen über die innere Ordnung und von der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zu sprechen und dabei die Finanzierungsfragen schamhaft zu verschweigen. Die Vorschriften über die innere Ordnung der Parteien, ihre Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Einnahmen und die Bereitstellung öffentlicher Mittel sind ein Ganzes. Eines bedingt das andere, und eines wäre ohne das andere kaum zu rechtfertigen.
    Es ließe sich nun vieles zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes und insbesondere zur Frage der inneren Ordnung demokratischer Parteien sagen. Ich beschränke mich dennoch auf eine einzige Bemerkung zu diesem Thema.
    Wenn die in diesem Hause vertretenen Parteien ihre Satzungen auf Grund des jetzt vorliegenden Parteiengesetzes nicht grundlegend zu ändern, sondern nur in einzelnen Bestimmungen den neuen gesetzlichen Erfordernissen anzupassen haben, wie dies die CDU bereits vor Verabschiedung des Gesetzes auf ihrem letzten Parteitag getan hat, dann spricht das wahrhaftig nicht gegen das Parteiengesetz, sondern nur für die demokratischen Parteien in diesem Land.

    (Beifall in der Mitte.)

    Behauptungen, wie man sie kürzlich in einer Zeitschrift lesen konnte — der vorliegende Entwurf begünstige den Status quo, er stärke autoritäre Tendenzen in den Parteien und sei ohne demokratisierende Wirkung —, stellen die Tatsachen auf den Kopf, auch wenn sie von 16 Wissenschaftlern unterschrieben sind.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP.)

    Aber, meine Damen und Herren, Besorgnis, Unverständnis und Kritik der Öffentlichkeit werden sich vor allem an den Bestimmungen des Entwurfs über die Erstattung der Wahlkampfkosten entzünden und deswegen erlauben Sie mir, vor allem zu dieser Frage einige Bemerkungen zu machen.
    Wir alle in diesem Hause wissen, in welchem Maße sich im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte die Anforderungen erhöht haben, die mit Recht an die Parteien gestellt werden. Moderne Parteien, die ernst genommen werden wollen, müssen sich in ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Werbung an Maßstäben messen lassen, die die Wirtschaft setzt. Sie müssen sich in der Qualität ihres Apparates neben einer Vielzahl hervorragend und meist viel besser ausgestatteter Verbände und Organisationen behaupten können. Sie bedürfen in zunehmendem Maße wissenschaftlicher Planungsarbeit, und sie brauchen eine Organisation, die sie ständig bis in den letzten Kreis hinein präsent macht.
    Das kostet von Jahr zu Jahr mehr Geld. Denkt man daran, daß zu den laufenden Kosten die Kosten der Wahlkämpfe hinzukommen, so muß man feststellen, daß keine Partei in der Lage ist, ihre Aufwendungen allein aus Beiträgen ihrer Mitglieder und aus Spenden ihrer Anhänger zu bestreiten.

    (Sehr wahr! in der Mitte.)

    Das gilt im übrigen wahrhaftig nicht nur für unser Land. Wenn heute in fast allen freiheitlichen Demokratien das Thema der öffentlichen Parteienfinanzierung auf der Tagesordnung steht, dann ist das wirklich kein weltweites Komplott irgendwelcher geldgieriger Parteifunktionäre, sondern nur ein Symptom dafür, daß die Aufgaben der Parteien eben überall gewachsen sind, während — wiederum überall — gleichzeitig die individuelle Opferbereitschaft, die Spendenfreudigkeit und der uneigennützige Idealismus zurückgegangen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Frau Kalinke: Leider wahr!)

    Die Parteien müssen also, wollen sie ihre Aufgaben auch nur annähernd erfüllen, zwingend öffentliche Mittel in Anspruch nehmen. Dabei war sich allerdings die CDU/CSU-Fraktion mit den anderen Fraktionen dieses Hauses immer einig, daß die öffentliche Hand am ehesten einen Zuschuß zu den laufenden Kosten der Parteien, also zur Finanzie-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 5807
    Dr. Kraske
    rung ihres ständigen personellen und sachlichen Aufwandes, ihrer Infrastruktur, leisten sollte, während gerade die Wahlkämpfe von den Parteien selbst finanziert werden sollten. Das Bundesverfassungsgericht war dagegen, wie Sie wissen — und das ist heute hier schon zur Sprache gekommen —, ganz anderer, entgegengesetzter Meinung. Es hat uns durch sein Urteil vom vergangenen Sommer gezwungen — ich sage das mit allem schuldigen Respekt, aber doch ohne meine innere Überzeugung verleugnen zu können —, gegen unsere bessere Überzeugung den schlechteren Weg zu gehen.
    Wenn wir diesen vom Bundesverfassungsgericht nun gewiesenen Weg der Erstattung der Wahlkampfkosten mit dem vorliegenden Entwurf beschreiten, dann tun wir das allerdings ohne alle Ausflüchte und erst recht ohne das Gefühl, uns irgendwo und bei irgend jemandem dafür entschuldigen zu müssen. Die demokratischen Parteien haben für diesen unseren Staat Leistungen zu erbringen. Deswegen haben sie ein Recht darauf, daß ihnen ein Teil ihrer Kosten abgenommen wird.
    Ich weiß, daß das nicht übermäßig populär ist, und ich kann hier nur an das anschließen, was Herr Kollege Dr. Arndt vorhin in anderem Zusammenhang gesagt hat. Denn was ist in diesem Land schon populär, wenn es Geld kostet? Jeder in unserem Lande wünscht sich z. B. eine erstklassige Regierung. Aber die Minister müssen sich eigentlich schon fast dafür entschuldigen, daß sie Gehälter beziehen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Jeder in unserem Lande bejaht die parlamentarische Demokratie; sie beruht auf einer ganz breiten Zustimmung. Aber Abgeordnetendiäten sind eines der beliebtesten Ärgernisse unter den Spießbürgern dieses Landes, und der Bundestag sollte am besten in ein paar alten Baracken untergebracht werden!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    So ist es eben auch mit den politischen Parteien. Ich meine, wir sollten uns hier anläßlich der dritten Lesung dieses Gesetzes nicht scheuen, das einmal ganz offen zu sagen. Jeder weiß in diesem Lande, daß wir sie brauchen, daß ohne sie ein freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat nicht funktionieren kann. Aber Geld dürfen sie nicht kosten!
    Wir sollten uns dadurch nicht allzusehr beeindrucken lassen. Der Appell, die Parteien müßten sich selbst finanzieren — ihn hören wir ja nun seit Jahren —, sie müssen eben einfach ihre Mitgliederzahlen verdoppeln und ihr Beitragsaufkommen vervielfältigen, wird am lautesten und am leidenschaftlichsten von denen vorgetragen, die zu allerletzt bereit sind, sich in einer Partei zu engagieren und dafür persönliche Opfer zu bringen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und Abgeordneten der FDP.)

    Gerade darum kann ich diesen Appell nicht sehr überzeugend finden, sosehr wir als Parteien den Auftrag sehen, unseren Mitgliederbestand zu verstärken.
    Im übrigen sollten die Gegner einer öffentlichen Teilfinanzierung der Parteien doch gelegentlich darüber nachdenken, daß auch die finanzielle Eigenständigkeit von Parteien ihren Preis kostet, dann nämlich, wenn Idealismus allein nicht mehr ausreicht, sie zu tragen. Ich frage mich, ob sie wirklich diesen Preis gern zahlen würden. Denn das beginnt dann mit Spenden, für die politische Gegenleistungen erwartet würden, das setzt sich dann fort in einer Mitgliederwerbung, die desto erfolgreicher sein würde, je mehr sie an das nackte Eigeninteresse — wo man keinen Idealismus findet, bleibt dies allein übrig — appelliert durch eine rücksichtslose Interessen- oder Patronagepolitik, und das endet schließlich dort — meine Damen und Herren, wir haben es erlebt —, wo fanatisierte Bürger zur Finanzierung ihrer Partei ihr eigenes Blut verkaufen. Die Partei ist dann allerdings auch danach. Man kann eben nicht alles haben. Aber man sollte auch diese Zusammenhänge gelegentlich bedenken, wenn man so schnell mit der Forderung bei der Hand ist, die Parteien sollten sich ganz und gar allein finanzieren.
    Daß die Parteien andererseits mit der Entgegennahme öffentlicher Mittel ganz erhebliche Verpflichtungen übernehmen, steht außer jeder Frage. Es ist wahrhaftig kein Zufall, 'daß das Parteiengesetz die Erstattung der Wahlkampfkosten an die termingemäß erfolgende Rechnungslegung findet. Selbstverständlich stehen auch die Vorschriften über die innere Ordnung der Parteien in einem unauflöslichen Zusammenhang mit ihrer öffentlichen Teilfinanzierung. Immerhin — und das sollte man überall zur Kenntnis nehmen — unterwerfen sich ja die Parteien mit dem Parteiengesetz doch einer Normierung, die ihre eigene Entscheidungsfreiheit in Satzungsfragen ganz erheblich einschränkt. Wir sagen dennoch ja dazu. Wir sagen ja, weil wir in dem vorliegenden Entwurf in allen seinen Teilen ein Ganzes sehen.
    Wenn ich in diesem Zusammenhang ein letztes Wort über die in dem vorliegenden Entwurf vorgesehene steuerliche Begünstigung von Beiträgen und Spenden, über die wir eben in der zweiten Beratung debattiert haben, sage, dann fühle ich mich zwischen so hervorragenden Juristen als Doktor der Philosophie ein wenig an das Wort erinnert, das wir in diesem Hohen Hause von dem Herrn Bundeskanzler mehrfach gehört haben: Prophete links, Prophete rechts. Ich frage mich, wie ich mich, wie wir uns zwischen diesen juristisch fundierten Argumenten nun entscheiden sollen. Ich kann für meine Person lediglich sagen, daß es dann wohl nur möglich ist, die politische Vernunft und die eigene Erfahrung mitheranzuziehen.
    Auf dieser Grundlage bin ich allerdings folgender Meinung: Wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom vergangenen Jahr die Parteien für ihren laufenden Haushalt ausdrücklich auf Beiträge und Spenden verwiesen hat, dann stellt sich in der Tat die Frage, ob die Parteien weiterhin — auch wenn es hier Unterschiede gibt; Herr Dr. Arndt hat daran erinnert — gegenüber einer gar nicht zu übersehenden Vielzahl gemeinnütziger, wohltätiger,
    5808 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967
    Dr. Kraske
    menschenfreundlicher und wahrscheinlich sogar tierfreundlicher Vereine und Organisationen immer wieder in der Aufbringung ihrer eigenen Mittel benachteiligt werden sollen. Wir sind der Meinung, daß dies der Fall sein kann. deshalb schließen wir uns dem Urteil des Berichterstatters und unseres Kollegen Dr. Güde an, daß die vorgesehene Regelung auch das Karlsruher Spendenurteil von 1958 respektiert. Ich gestehe aber ganz offen, daß es dabei für mich nicht nur um finanzielle Erwägungen geht, so wichtig sie sein mögen; mindestens ebenso wichtig scheint mir die Aufhebung der Diskriminierung der Parteien zu sein, die wir seit dem Karlsruher Urteil von 1958 immer als sehr schmerzlich empfunden haben.
    Lassen Sie mich zum Abschluß folgendes sagen: Der vorliegende Entwurf betritt in manchen Punkten Neuland. Er ist darüber hinaus — wie sollte das anders sein — in mancher Beziehung das Ergebnis von Kompromissen zwischen den Parteien und den Fraktionen. Er mag also nicht jedem in jedem Punkt gefallen. Dennoch sind wir überzeugt, daß der Entwurf den Forderungen des Grundgesetzes Rechnung trägt, daß er die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinreichend berücksichtigt, vor allem aber, daß er den Parteien und der demokratischen Ordnung dieses Landes das gibt, was gebraucht wird. Aus diesen Gründen wird die Fraktion der CDU/CSU dem vorliegenden Entwurf ihre Zustimmung geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der anderen Fraktionen.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Bühling.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhard Bühling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist heute bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, daß der Entwurf des Parteiengesetzes in der Öffentlichkeit eine vielfache Kritik erfahren hat. Er ist kritisiert worden zu verschiedenen Zeitpunkten, von verschiedenen Gesichtspunkten und von verschiedenen Standpunkten aus. Diese Kritik wird auch nicht aufhören, wenn wir heute nach der Verzögerung von 18 Jahren seit der Verkündung des Grundgesetzes diesen Parteiengesetzentwurf endgültig verabschieden. Das kann auch gar nicht anders sein bei einem Gesetz, das so heterogene Interessen vereinbaren muß und das so verschiedene Parteien mit verschiedener Satzung, mit verschiedener Geschichte, mit verschiedener Struktur auf einen gemeinsamen Nenner bringen muß.
    Ich möchte mich aber besonders mit einem Punkt der Kritik auseinandersetzen, der hart ist und der auch wesentlich wäre, wenn er begründet wäre, nämlich mit dem Vorwurf, dieses Gesetz leiste autoritären Tendenzen Vorschub und begünstige Tendenzen dieser Art. Dazu ist zunächst zu sagen: das Verlangen, wir müßten mehr für die Demokratisierung tun, ist schon nach dem ursprünglichen Entwurf meines Erachtens ungerechtfertigt. Es ist aber noch mehr ungerechtfertigt, wenn man sich vor Augen führt,
    was im Laufe der Beratungen an diesem Gesetz gerade hinsichtlich der inneren Struktur der Parteien geändert worden ist. Ich darf aus der Fülle der Beispiele nur aufführen, was der Innenausschuß alles neu eingeführt hat; es ist keineswegs eine erschöpfende Aufzählung.
    Wir haben die obligatorische Urabstimmung geschaffen. Sicherlich wird sie nicht häufig vorkommen, aber trotzdem: die Urabstimmung, das Zurückgehen auf die Mitgliedschaft selber, ist ein sehr wesentlicher Schritt, auch wenn sie nur für den seltenen Fall der Verschmelzung oder Auflösung von Parteien in Betracht kommt. Wir haben hierfür ein geschichtliches Beispiel.
    Wir haben eine weitgehende Publizität geschaffen,
    indem wir festgelegt haben, daß jedermann beim Bundeswahlleiter alle Unterlagen über Satzungen und Vorstände der Parteien einsehen kann. Wir haben — auch das ist auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit sehr wichtig — die Ausschlußgründe normiert, soweit es überhaupt rechtlich und praktisch möglich ist. Sicher kann man keine Art von Strafgesetzbuch für innerparteiliche Vergehen für Mitglieder der CDU, für Mitglieder der SPD oder für Mitglieder der FDP schaffen. Aber wir haben doch die Grenzen, die für einen Ausschluß gesetzt sind, sehr deutlich aufgeführt. Wir haben den Begriff des Vorsatzes eingeführt. Wir haben verlangt, daß der Nachweis geführt werden muß, daß ein Mitglied seiner Partei einen schweren Schaden zugefügt haben muß. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Schritt zum Schutze individueller Interessen.
    Wir haben die Besetzung der Schiedsgerichte geregelt, und zwar so weitgehend, daß nach menschlichem Ermessen jede Willkür ausgeschlossen ist, sofern man das überhaupt durch Gesetz tun kann. Wir haben dafür gesorgt, daß sogar der Anschein einer Willkür dadurch ausgeschlossen wird, daß dem Angeklagten oder dem Beschuldigten oder wie immer man ihn nennen will, der vor einem solchen Schiedsgericht steht, auch die Möglichkeit gegeben wird, ein Mitglied des Schiedsgerichts wegen Befangenheit abzulehnen. Ich glaube, mehr an Rechtsstaatlichkeit kann es in dieser Beziehung gar nicht geben.
    Wir haben schließlich nach langer Debatte in das Gesetz auch die Zusicherung gebracht, daß jedem Mitglied, das vom Ausschluß bedroht ist, zwei schiedsgerichtliche Instanzen zur Verfügung stehen.
    Last not least — aus der Fülle der Beispiele soll es das letzte sein — haben wir das Antragsrecht von ganz unten nach ganz oben im Gesetz verankert. Gerade das ist uns von den Vertretern der politischen Wissenschaft ans Herz gelegt worden, und das erschien uns auch sehr berechtigt. Mehr ist, glaube ich, zum Schutze der einzelnen Mitglieder kaum möglich. Ich glaube, wir haben das Optimum an Rechtsstaatlichkeit erreicht. Alles andere muß man der Satzung überlassen.
    Wir dürfen nicht verkennen, daß zu viele Einzelfragen, die jede Satzungsfreiheit der Parteien unmöglich machen, im Grunde genommen auch wieder das einzelne Mitglied entmündigen. Die Autonomie
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 5809
    Bühling
    der Parteien muß bleiben. Schließlich soll gerade die Satzung dem einzelnen Mitglied die Möglichkeit geben, den Grad der innerparteilichen Demokratie und ihrer Wirksamkeit weitgehend selber zu bestimmen. Diese Möglichkeit der Einwirkung durch die Satzung und auf die Satzung muß bestehen. Die wirksame Mitwirkung der Mitglieder an der Politik ihrer Partei — das ist vorhin mit Recht schon hervorgehoben worden — kann durch den Gesetzgeber nur angregt werden. Letzten Endes muß sie aus dem eigenen Interesse der Mitgliedschaft selber hervorgeben. Nur wenn das entsprechende Interesse da ist, wird die Satzung entsprechend sein und wird die Mitwirkung der Mitglieder entsprechend sein. Wir glaubten deswegen, zwischen der gesetzlichen Normierung oder Bevormundung auf der einen Seite und der Satzungsautonomie und inneren Freiheit der Parteien auf der anderen Seite einen Mittelweg gehen zu müssen. Wir hoffen, daß wir richtig zwischen Scylla und Charybdis hindurchgesteuert sind. Wir haben uns bei diesem Mittelweg zwischen Zuviel und Zuwenig sehr vielfältig und sehr gründlich beraten lassen und sehr viele Anregungen aufgenommen. Wohl selten sind bei einem Gesetz so viele Formulierungen immer wieder neu durchdacht und neu gefaßt worden.
    Aus all diesen Erwägungen glaube ich, daß die Lücke, die nunmehr gemäß Art. 21 des Grundgesetzes nach 18 Jahren geschlossen wird, in der unter den gegebenen Umständen bestmöglichen Weise geschlossen wird. Namens der SPD-Fraktion möchte ich Sie deshalb bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)