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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 99. Sitzung Bonn, den 16. März 1967 Inhalt: Abg. Kern und Abg. Ernesti treten in den Bundestag ein 4529 A Erweiterung der Tagesordnung 4529 B Fragestunde (Drucksachen V/1537, V/1555) Frage des Abg. Fellermaier: Durch Abgabehinterziehungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren entstandener Schaden Grund, Staatssekretär 4530 A Fellermaier (SPD) 4530 C Dr. Rinderspacher (SPD) 4530 D Schulte (SPD) 4531 A Brück (Holz) (SPD) 4531 A Reichmann (FDP) 4531 B Moersch (FDP) 4531 C Frage des Abg. Fellermaier: Zahl 'der Bußgeld- und Strafverfahren wegen der Abgabehinterziehungen Grund, Staatssekretär 4531 D Fellermaier (SPD) 4532 A Reichmann (FDP) 4532 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 4532 C Müller (Worms) (SPD) . . . . 4532 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 4533 A Dr. Effertz (FDP) 4533 B Schulte (SPD) . . . . . . . . . 4533 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 4533 D Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 4534 A Frage des Abg. Fellermaier: Notwendigkeit einer Überprüfung der Überwachungsrichtlinien Grund, Staatssekretär 4534 C Fellermaier (SPD) 4534 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 4535 B Reichmann (FDP) 4535 B Fragen des Abg. Reichmann: Schiebungen beim Im- und Export von Futtermitteln bei Lindau Grund, Staatssekretär 4535 C Reichmann (FDP) 4536 A Fellermaier (SPD) 4536 C Frage des Abg. Marquardt: Deutsche Exportgeschäfte in Reis und Mais Höcherl, Bundesminister 4536 C Marquardt (SPD) 4536 D Frage des Abg. Marquardt: Dem Ansehen von Regierung und Bundestag durch solche Geschäfte entstehender Schaden Höcherl, Bundesminister 4537 A Marquardt (SPD) 4537 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 Frage des Abg. Marquardt: Einrichtung einer zentralen Überwachungsstelle der EWG und verbesserte Amtshilfe der EWG-Staaten im Falle strafbarer Handlungen Höcherl, Bundesminister 4537 C Marquardt (SPD) 4537 C Dr. Müller (München) (SPD) . . 4537 C Fellermaier (SPD) 4537 D Reichmann (FDP) 4538 A Schulte (SPD) 4538 B Fragen der Abg. Stooß, Josten und Wagner: Auswirkungen der Sturmschäden in den Wäldern auf die Holzwirtschaft Höcherl, Bundesminister 4539 A Berberich (CDU/CSU) 4539 B Josten (CDU/CSU) 4539 C Röhner (CDU/CSU) 4540 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 4540 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 4540 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 454,1 A Dr. Müller (München) (SPD) . . 4541 B Fellermaier (SPD) 4541 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Gründe für die Einführung begrenzter Jagdzeiten für Schwarzwild und Wildkaninchen Höcherl, Bundesminister 4541 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD)* . . 4542 A Dr. Effertz (FDP) 4542 B Frage des Abg. Dr. Siemer: Abnehmende Zuführung von Fleisch aus Schlachtungen außerhalb öffentlicher Schlachthöfe Höcherl, Bundesminister 4542 B Dr. Siemer (CDU/CSU) 4542 C Frage des Abg. Dr. Siemer: Novellierung der Gesetzesvorlage als Folge der erhöhten Ausgleichsabgabe auf dem Fleischmarkt Höcherl, Bundesminister 4542 D Dr. Siemer (CDU/CSU) 4543 A Frage des Abg. Dr. Siemer: Stand der Untersuchung der Frischfleischversorgung durch die Versandschlachtereien Höcherl, Bundesminister 4543 C Dr. Siemer (CDU/CSU) 4543 C Frage des Abg. Dr. Effertz: Förderung 'der Traberzucht Höcherl, Bundesminister . . . . . 4543 D Dr. Effertz (FDP) . . . . . . . 4543 D Frage der Abg. Frau Freyh: Broschüren „Käse" und „Geflügel" des Bundesausschusses für volkswirtschaftliche Aufklärung Höcherl, Bundesminister . . . . . 4544 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 4544 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 4544 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4544 D Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/1400, zu V/1400) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren im zweiten Vierteljahr 1967 (Drucksachen V/1511, V/1550), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine VerOrdnung des Rats über die zeitliche Verschiebung der Anwendung der durch die Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rats vom 27. Oktober 1966 eingeführten Handelsregelung und über die Aufhebung von Art. 2 der Verordnung Nr. 167/64/EWG des Rats vom 30. Oktober 1964 (Drucksachen V/1524, V/1551), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Abänderung der Verordnung Nr. 14/64/EWG betr. die von dem Großherzogtum Luxemburg gewährte Beihilfe auf dem Rindfleischsektor (Drucksachen V/1523, V/1561), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Maßnahmen auf dem Gebiet der Orientierungspreise für Rindfleisch für das Wirtschaftsjahr 1967/68 sowie den Entwurf einer Entschließung zu den Interventionspreisen für ausge- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 III wachsene Rinder für das Wirtschaftsjahr 1967/68 (Drucksachen V/1508, V/1560), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die erste, während der dritten Stufe durchzuführende Senkung der Zollsätze zwischen den Mitgliedstaaten für bestimmte, in Anhang II des Vertrages aufgeführte Erzeugnisse (Drucksachen V/1509, V/1562), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Höhe der Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter (Drucksachen V/1510, V/1566), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Maßnahmen bei den Preisen für Milch und Milcherzeugnisse im Milchwirtschaftsjahr 1967/1968 und zur Änderung der Verordnung Nr. 215/66/ EWG (Drucksachen V/1403, V/1477), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des. Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch (Drucksachen V/1280, V/1499), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch eine Verordnung des Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Eier (Drucksachen V/1352, V/1563), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über das Recht der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates und in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, auf Zugang zu den verschiedenen Arten von Beihilfen (Drucksachen V/1288, V/1529), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (Drucksachen V/1282, V/1530), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. Übergangsmaßnahmen im Hinblick auf die Anwendung der gemeinsamen Preise für Getreide (Drucksachen V/1283, V/1533), mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Entscheidung des Rats betr. die von den Mitgliedstaaten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr geforderten Formalitäten (Drucksachen V/1255, V/1534), mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. Rinderorientierungspreis 1967/68 (Abg. Wächter, Logemann, Sander, Ertl, Peters [Poppenbüll], Reichmann u. Gen.) (Drucksachen V/1197, V/1532) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (Drucksache V/1544) Bauknecht (CDU/CSU) 4546 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 4552 D Logemann (FDP) 4559 A Ehnes (CDU/CSU) 4566 D Marquardt (SPD) 4570 C Ertl (FDP) 4571 D Frehsee (SPD) 4577 D Berberich (CDU/CSU) 4582 B Reichmann (FDP) 4584 C Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 4585 D Dr. Effertz (FDP) 4588 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . 4591 A Frau Griesinger (CDU/CSU) . . 4593 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 4597 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . 4598 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4602 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 4602 B Höcherl, Bundesminister 4603 B Frau Dr. Probst, Vizepräsident . 4614 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Abg. Dr. Stecker, Varelmann, Dr. Ritz, Diebäcker, Burgemeister u. Gen.) (Drucksache V/1337) — Erste Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) 4612 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4613 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache V/1473) — Erste Beratung — 4614 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung Nr. 17 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache V/1518) — Erste Beratung — . . . 4614 A Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (FDP) (Drucksache V/1468) Moersch (FDP) . . . . . . . . 4614 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Infanterie-Kaserne in Nürnberg-Schweinau (Drucksache V/1451) . . 4614 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassenen Sechsundsiebzigste und Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1388, V/1389, V/1466) 4614 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossenen Vierundneunzigste, Fünfundneunzigste, Achtundneunzigste, Einhundertste und Einhundertunderste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1500, V/1547; V/1501, V/1548; V/1502, V/1549; V/1526, V/1552; V/1539, V/1553) 4614 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Euratom-Kommission für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagen-Bediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederden dienstlich verwendet werden Drucksachen V/1522, V/1554) 4615 C Nächste Sitzung 4615 D Anlagen 4617 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 4529 99. Sitzung Bonn, den 16. März 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 4617 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 3. Adams 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Frau Albertz _ 10. 4. Dr. Apel * 17. 3. Arendt (Wattenscheid) * 17. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Bading * 17. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 31. 3. Bals 5. 4. Bazille 17. 3. Behrendt * 17. 3. Bergmann * 17. 3. Blumenfeld ** 16. 3. Borm 17. 3. Frau Brauksiepe 16. 3. Damm 5. 4. Deringer * 17. 3. Dichgans * 17. 3. Dr. Dittrich * 17. 3. Draeger 5. 4. Dröscher * 17. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eisenmann 21.4. Frau Dr. Elsner * 17. 3. Faller * 17. 3. Felder 5. 4. Folger 16. 3. Dr. Furler * 17. 3. Frau Geisendörfer 17. 3. Genscher , 5. 4. Gerlach * 17. 3. Gscheidle 16. 3. Haage (München) 17. 3. Haar (Stuttgart) 17.3. Haase (Kellinghusen) 18. 3. Hahn (Bielefeld) *. 17. 3. Hansing 17. 3. Dr. Hellige 16. 3. Höhne 4. 4. Hösl ** 17. 3. Illerhaus * 17. 3. Iven 5. 4. Dr. Jaeger 4. 4. Jaschke 18. 4. Klinker * 17. 3. Kriedemann * 17. 3. Kulawig * 17. 3. Kurlbaum 17. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 17. 3. Lemmer 31. 3. Lemmrich 17. 3. Lenz (Brüht) * 17. 3. Lenz (Trossingen) 23. 5. Leukert 17. 3. Lücker (München) * 17. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Marx (München) 17. 3. Mauk * 17. 3. Neemann 4. 4. Mengelkamp 20. 3. Merten * 17. 3. Metzger * 17. 3. Missbach 17. 3. Müller (Aachen-Land) * 17. 3. 011esch 5. 4. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Petersen 5. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Richarts * 17. 3. Richter 5. 4. Riedel (Frankfurt) * 17. 3. Rommerskirchen 5. 4. Rösing 17. 3. Scheel 17. 3. Seifriz * 17. 3. Seuffert * 17. 3. Springorum * 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Stein (Honrath) 17.3. Stooß 17. 3. Struve 31.3. Dr. Tamblé 17. 3. Unertl 17. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Dr. Wahl 17. 3. Wiefel 17. 3. Wischnewski 19. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments *4 Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 136 Entschließungsantrag *) der Abgeordneten Dr. Müller-Hermann, Schmidhuber, Dr. Stecker und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen V/886, V/1432 —. Der Bundestag wolle beschließen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die am 1. Mai 1960 für eine befristete Zeit eingeführte Heizölsteuer zum zweiten Male verlängert und außerdem die gesetzlich zum 1. Juni 1967 vorgesehene Halbierung der Steuersätze wieder beseitigt. Diese Maßnahme wird mit dem Hinweis auf die Situation im deutschen Steinkohlenbergbau begründet. Um den Willen der Bundesregierung zu unterstreichen, die Laufzeit der Heizölsteuer zu beschränken und aus ihr keine Fiskalsteuer werden zu lassen, wird diese ersucht, im Bericht über die Situation des Steinkohlenbergbaues 'im Zusammenhang mit den *) Siehe 98. Sitzung, Seite 4503 C 4618 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 Auswirkungen des Kohleverstromungsgesetzes, der dem Bundestag zum 1. Juli 1968 zu erstatten ist, die Frage zu prüfen, ob nicht eine Degression der Heizölsteuer auf 20 DM/t bei schwerem Heizöl zum 1. Januar 1960 geboten erscheint. Bonn, den 15. März 1967 Dr. Müller-Hermann Schmidhuber Dr. Stecker Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Prinz von Bayern Franke (Osnabrück) Dr. Geißler Gierenstein Freiherr von und zu Guttenberg Dr. Häefele Dr. Kempler Krammig Krug Niederalt Dr. Pohle Röhner Schlager Schlee Dr. Schmid-Burgk Stücklen Wagner Wieninger Mertes angenommen in der 98. Plenarsitzung am 15. März 1967 Anlage 3 Umdruck 137 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. entsprechend dem Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. März 1967 — Drucksache V/1530 — alle Anstrengungen zu unternehmen, den gesamten Agrarmarkt so zu entwickeln, daß für alle Partner die gleichen Wettbewerbsbedingungen erreicht werden. Die den Mitgliedstaaten eingeräumten Ausnahmen und Sonderregelungen sollten Zug um Zug abgebaut werden; 2. sich darum zu bemühen, daß nun auch die Harmonisierung der übrigen Bereiche der Wirtschaftspolitik in der EWG beschleunigt wird, da der gemeinsame Agrarmarkt nur in einer harmonisierten Gesamtwirtschaft funktionsfähig sein kann. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 138 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/ 1400, zu V/1440 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag einen umfassenden Bericht über den Stand der Verwirklichung des gemeinsamen Mark- tes gemäß dem Gesetz zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft vorzulegen mit dem Inhalt: 1. Übersicht über alle, seit Bestehen des Römischen Vertrages über die EWG im Ministerrat gefaßten Beschlüsse zur Herstellung des gemeinsamen Agrarmarktes, aus der u. a. auch zu ersehen ist, a) inwieweit dadurch Gesetze der Bundesrepublik berührt werden, b) insbesondere die Kompetenzen der Legislative in bezug auf die von ihr verabschiedeten Gesetze, darunter besonders das noch gültige Landwirtschaftsgesetz, eingeengt werden. 2. Aufzählung aller Verordnungen, die sich aus den Ministerratsbeschlüssen ergeben haben. 3. Gegenüberstellung noch bestehender und neu geschaffener Wettbewerbsunterschiede der sechs Partnerländer. 4. Übersicht über die auf Grund der Ministerratsbeschlüsse entstandenen wirtschaftlichen Nachteile für die deutsche Landwirtschaft. 5. Überblick auf die jetzigen und künftigen finanziellen Verpflichtungen der Bundesrepublik aus dem gemeinsamen Agrarmarkt. 6. Überblick über den derzeitigen Stand der Integration in den verschiedenen Bereichen der Wirtschafts-, Sozial-, Verkehrspolitik und andere, soweit sie nach dem EWG-Vertrag harmonisiert werden müssen. 7. Überblick über Vor- und Nachteile, die sich aus dem bisherigen Stand der EWG-Politik für die deutsche Landwirtschaft und die übrige Wirtschaft ergeben. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 139 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihren Beschluß vom 15. März 1967 bezüglich eines Rinderorientierungspreises von DM 259,— noch einmal zu überprüfen und unter Berücksichtigung der objektiven Feststellungen des Ernährungsausschusses wie auch des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten so festzusetzen, daß die Relation von Milchpreis und Rinderorientierungspreis 1 : 7 beträgt. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 4619 Anlage 6 Umdruck 140 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Vorlagetermin für den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft in § 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 9. September 1955 auf den 1. 12. jeden Jahres vorzuziehen, damit dieses Dokument bei den Haushaltsberatungen ausgewertet werden kann. Bonn, ,den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Umdruck 141 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksache V/1400, zu V/1400 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. sich im Ministerrat in Brüssel dafür einzusetzen, daß der gemeinsame Getreidepreis im Vergleich zu den inzwischen gestiegenen Produktionskosten einer Revision unterzogen wird, zumal die Notwendigkeit einer erneuten Überprüfung bereits bei der Einigung auf den gemeinsamen Preis im Jahre 1964 von den Partnerländern vorgesehen war, 2. sich bei dieser Überprüfung dafür einzusetzen, daß der gemeinsame Futtergetreidepreis in einer angemessenen Relation zum Brotgetreidepreis angehoben wird. Bonn, den 16. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Moersch (FDP) zu Punkt 30 der Tagesordnung. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten unterbreitet Ihnen heute den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Dieser Ausschuß soll die Aufgabe haben, die Umstände zu klären, die bei der Beschaffung des Schützenpanzers HS 30 in der öffentlichen Diskussion als undurchsichtig gelten. Vor fast genau zehn Jahren hat der damalige Bundesminister der Verteidigung einen Vertrag mit der Firma Hispano Suiza unterzeichnet. Die als Herstellerin von Waffen renommierte Schweizer Firma hat mit diesem Vertrag ihr Produktionsprogramm verbreitert; denn bis dato war die Firma nicht mit dem Bau von Schützenpanzerwagen befaßt gewesen. Schon diese Tatsache, nämlich die mangelnde Erfahrung der beauftragten Firma im Bau von Kampffahrzeugen ist bemerkenswert, wenngleich nicht unbedingt außergewöhnlich. Außergewöhnlich dagegen war das Vertrauen, das in die Leistungsfähigkeit einer partiell unerfahrenen Firma vom Bundesministerium der Verteidigung und von einer Mehrheit des Unterausschusses Beschaffungswesen im Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages gesetzt wurde. Schließlich begann die Beschaffung selbst mit der Vorführung eines Holzmodelles auf dem Flughafen Hangelar bei Bonn. Der langfristige Vertrag wurde unterzeichnet, ehe Prototypen erprobt oder eine Null-Serie gebaut gewesen wäre. Vieles spricht dafür, daß diese außergewöhnliche Art der Beschaffung zu einem außergewöhnlichen Aufwand an öffentlichen Mitteln geführt hat. Sich über diesen Umstand Klarheit zu verschaffen ist eines der Motive, die unserem Antrag zugrunde liegen. Der Deutsche Bundestag und die gesamte Öffentlichkeit haben ein Recht auf genaue Kenntnis der Zusammenhänge bei einem derart großen finanziellen Engagement. Es solle dabei ohne Ansehen der Personen festgestellt werden, ob die kontrollierende Tätigkeit des Bundesrechnungshofes in dem notwendigen Umfang ausgeübt worden und zur Kenntnis genommen worden ist, oder ob es — wie in der Öffentlichkeit vermutet — Behinderungen des Bundesrechnungshofes gegeben hat. Falls es solche Behinderungen gab, muß geklärt werden, wer dafür verantwortlich ist. Ein anderer wichtiger Punkt, auf den sich die Untersuchungen erstrecken sollten, ist die Einschaltung oder Nichteinschaltung des ehemaligen Gesandten, späteren Botschafters in Bern, Dr. Friedrich Holzapfel, der vor seiner Übernahme in den diplomatischen Dienst als Mitbegründer und stellvertretender Vorsitzender der CDU hervorgetreten war. Wieweit sich die von Dr. Holzapfel in seinen Berichten an das Auswärtige Amt geäußerten Warnungen vor gewissen Geschäftspartnern auf die Beschaffung des HS 30 oder auf andere zeitlich früher liegende Waffenkäufe und Beschaffungsaufträge beziehen, ist erst in zweiter Linie von Belang. Aufgeklärt werden muß nach Meinung der Antragsteller, warum der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Schweiz in der von ihm behaupteten massiven Weise von Vorgesetzten aufgefordert worden ist, auch nach seiner Zurruhesetzung strengstes Stillschweigen zu bewahren und sich nicht um Hintergründe bei Beschaffungsaufträgen zu kümmern. Ein weiterer wesentlicher Komplex der beantragten Untersuchungen betrifft das Verhältnis Regierung — Parlament. Ein Vergleich regierungsamtlicher und persönlicher Erklärungen, die zu der Beschaffung des HS 30 und damit zusammenhängender Fragen in den vergangenen zehn Jahren abgegeben worden sind, läßt in einigen Fällen Widersprüche erkennen. Es wird notwendig sein, die Verfasser dieser Erklärungen und die Verantwortlichen für diese Erklärungen zu einer exakten Aufklärung dieser Widersprüchlichkeiten zu veranlassen. Der Bun- 4620 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1967 destag ist es sich selbst schuldig, dabei auf äußerster Korrektheit zu bestehen. Es mag sein, daß es in der ganzen Angelegenheit strafrechtliche Tatbestände gibt, sei es aktive oder passive Bestechung, sei es Begünstigung im Amt. Die Verfolgung solcher Straftaten, das möchte ich ausdrücklich betonen, gehört nicht zu den Aufgaben des Parlaments oder eines Untersuchungsausschusses. Hierfür sind die Justizbehörden zuständig, die ihrerseits — wenn ich recht unterrichtet bin — in der Sache HS 30 ermitteln. Solche Ermittlungen brauchen und sollten keine Rücksicht nehmen auf die Untersuchungen, die wir von einem Ausschuß des Bundestages wünschen. Sie sind unabhängig von dem, was das Parlament zu prüfen hat, wenn auch nicht ohne Bezug zu unserem Untersuchungsthema. Die Justiz hat sich um die Verletzung der Gesetze zu kümmern. Der Bundestag hat, wenn er Untersuchungen beginnt, eine andere Pflicht, eine, wenn Sie wollen, weiterreichende Aufgabe. Er muß deutlich machen, daß es neben den geschriebenen Gesetzen im demokratischen Rechtsstaat ungeschriebene, aber nichtsdestoweniger verbindliche Regeln gibt. Sonst läuft der demokratische Rechtsstaat Gefahr, zu einer Bananenrepublik herabzusinken, um mit Bernt Engelmann zu sprechen, der sich im „Deutschen Panorama" ebenso wie Peter Miska in der „Frankfurter Rundschau" und Rudolf Augstein 'im „Spiegel" des Themas HS 30 publizistisch angenommen hat. Es wäre unerträglich, wollten sich die Verantwortlichen in den Zweifelsfällen auf den formalen Standpunkt zurückziehen. Insofern war es — ich will mich vorsichtig ausdrücken — verwunderlich oder wenig klug, daß der damalige Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages von sich aus, d. h. ohne direkten Zusammenhang mit der gestellten Frage, eine Art Rechtsauskunft glaubte geben zu müssen, in der er auf die Nichtstrafbarkeit von Spenden an Abgeordnete oder Parteien hinwies. Damit hat der Staatssekretär nicht nur dem Bundestag einen schlechten Dienst 'in der Öffentlichkeit erwiesen, sondern auch den gewiß unzutreffenden Eindruck erweckt, als seien Dreiecks-Koppelungsgeschäfte nicht nur legal, sondern möglicherweise auch selbstverständlich. Der Bundestag hat allen Anlaß, für eine Interpretation zu sorgen, die unmißverständlich klarmacht, daß weder direkte noch indirekte Koppelungsgeschäfte der Parteienfinanzierung dienen dürfen. Dabei wäre es auch nützlich, wenn andere Besonderheiten im Beschaffungswesen der öffentlichen Hand vom Bundestag geklärt werden könnten. Ich denke etwa an einen Umstand, der den meisten Staatsbürgern befremdlich erscheinen muß, wenngleich formal-juristisch keine Einwände zu erheben sind, den Umstand nämlich, daß Mitglieder dieses Hohen Hauses in Beschaffungsfragen als Kontrahenten ,der Bundesregierung auftreten oder aufgetreten sind, wenn es um die Regelung materieller Probleme, d. h. um Forderungen gegen die Bundesregierung aus Rüstungsgeschäften, geht. Ich weiß nicht, ob sich die Betroffenen darüber im klaren sind, daß bei Bekanntwerden solcher Zusammenhänge viele engagierte Demokraten zu Zweiflern an unserer Staatsform werden. Aus solchen und ähnlichen Gründen ist vor Jahren schon einmal über eine Ehrenordnung für dieses Hohe Haus diskutiert worden. Ich will bekennen, daß eine Kodifizierung des Ehrenhaften unter Umständen einem selbst ausgestellten Armutszeugnis des Bundestages gleichkäme, weil nun einmal ehrenhaftes Verhalten zu den Selbstverständlichkeiten eines Parlaments und eines Parlamentariers gehört. Um so dringlicher ist es, gerade durch einen Untersuchungsausschuß ganz exakt festzustellen, wer sich wo und wann inkorrekt verhalten hat. Nur die Feststellung des Einzeltatbestandes bewahrt ganze Institutionen, sei es die Regierung, sei es ein Ministerium, sei es das Parlament, vor allgemeinen Verdächtigungen. Wir sind es den vielen korrekten Beamten und Offizieren schuldig, daß wir aufklären, ob sich einzelne inkorrekt verhalten haben. Wir sind es dem Ansehen des Bundestages schuldig, daß wir die Untersuchungen mit einem Höchstmaß an Objektivität führen. Seit Jahren schon beschäftigen sich angesehene Journalisten immer wieder mit der Affäre Schützenpanzer HS 30. Schon einmal hat ein Untersuchungsausschuß dieses Hohen Hauses versucht, Zwielichtiges zu erhellen. Das ist leider damals nicht in dem notwendigen Umfang gelungen, so daß erneut Gerüchte und Verdächtigungen entstehen konnten. Vielleicht wäre es gut gewesen, der Bundestag hätte sich schon vor Jahren dieser Sache erneut und gründlich angenommen. Vielleicht wäre manchen Verdächtigungen auch der Boden entzogen gewesen, wenn nicht vor Jahren irgendein Pragmatiker den seltsamen Einfall gehabt hätte, Korruptionsfragen im Bundesministerium der Verteidigung zunächst durch ein hauseigenes und damit weisungsgebundenes Referat statt durch die unabhängigen Justizbehörden untersuchen zu lassen. Jetzt ist uns die Aufgabe gestellt, zu einem späten Zeitpunkt einen verwickelten Tatbestand erneut zu durchleuchten. Die Antragsteller machen sich keine Illusionen über die Möglichkeiten, die ein Untersuchungsausschuß für die Wahrheitsfindung hat. Dennoch glauben sie, daß es Pflicht des ganzen Hohen Hauses ist, das Mögliche zu versuchen und die Öffentlichkeit an den Kenntnissen teilhaben zu lassen, die durch ein Befragen der Beteiligten und der Wissenden gewonnen werden können. Ich lasse den Einwand nicht gelten, man ' liefere mit derartigen Erhebungen den Feinden der Demokratie kostenlos Munition gegen unseren Staat und betätige sich damit, um ein ministeriell beliebtes Wort zu gebrauchen, nicht staatserhaltend. Es ist an uns, zu zeigen, daß es nicht eine Schwäche der Demokratie ist, solche Affären öffentlich zu behandeln, sondern ihre Stärke. Je bereitwilliger alle Fraktionen und Mitglieder dieses Hohen Hauses mitarbeiten, desto besser für unseren Staat. Wir wollen die Verantwortlichkeit einzelner feststellen, damit künftig an den Institutionen kein Verdacht mehr haftet. Klarheit und Offenheit allein sind staatserhaltend, weil sie der Wahrheit dienen.
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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Frehsee.


Rede von Heinz Frehsee
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der sozialpolitische Teil des Grünen Berichts stellt unter Beweis, daß der landwirtschaftlichen Sozialpolitik in immer zunehmendem Maße die Bedeutung eingeräumt wird, die ihr gebührt. Die Zeiten, in denen alles Soziale in der Landwirtschaft tabu war, gehören immer mehr der Vergangenheit an. Wir sollten uns alle miteinander darüber freuen.
Als besonders segensreich nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Volkswirtschaft und für den Steuerzahler hat sich das landwirtschaftliche Altershilfegesetz erwiesen. Seitdem es diese Altershilfe für Landwirte gibt, seit zehn Jahren, werden die Bauernhöfe von den Landwirten fast immer mit Vollendung des 65. Lebensjahres an den Hofnachfolger abgegeben. Das war vor dem Altershilfegesetz bei weitem nicht in diesem Ausmaß der Fall. Die Folge ist eine erfreuliche Verjüngung der landwirtschaftlichen Unternehmer. Die Zahl der unter 45 Jahren alten Landwirte beispielsweise, die 1956 in



Frehsee
der Bundesrepublik schon bei 300 000 lag, ist 1965 auf nahezu 400 000 angestiegen, obgleich sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe um 25 % vermindert hat. Im Jahre 1965 gab es dagegen nur noch 111 000 Betriebsinhaber im Alter von über 65 Jahren, während es 1956 noch 194 000, also 83 000 mehr, waren. Diese Verlagerung ist zweifellos weitgehend auf die Auswirkungen des Altershilfegesetzes zurückzuführen, das seinen agrarpolitischen Zweck damit voll erfüllt hat. Es hat auch einen volkswirtschaftlichen Zweck erfüllt. Denn es hat zur Verringerung der Gesamtzahl der in der Landwirtschaft tätigen Vollarbeitskräfte beigetragen und damit auch zur Verkleinerung des Personenkreises, auf den sich der Ertrag der Landwirtschaft verteilt.
Man kann tatsächlich sagen, daß die landwirtschaftliche Altershilfe nicht nur zur sozialen Sicherung . der landwirtschaftlichen Altenteiler beigetragen hat, sondern daß sie auch 'einen Anteil an der Aufwärtsentwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen hat oder aber, umgekehrt, daß ohne die landwirtschaftliche Altershilfe die Einkommensdisparität noch viel größer wäre, als sie der vorliegende Grüne Bericht ausweist.
Die Verjüngung der landwirtschaftlichen Unternehmer, die auf das vor zehn Jahren in Kraft getretene Gesetz über die landwirtschaftliche Altershilfe zurückzuführen ist und die agrarpolitisch gewünscht und gewollt ist, hat eine Parallele bei den landwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Sie ist dort von einem beachtlichen Rückgang des landwirtschaftlichen Arbeitskräftebesatzes begleitet. Die Zahl der Vollarbeitskräfte ist in den Lohnarbeitsbetrieben der Landwirtschaft von 1956 bis 1966 von 11,3 auf 6,4 je 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zurückgegangen. Allein vom Wirtschaftsjahr 1964/65 zum Wirtschaftsjahr 1965/66 hat die Zahl der Landarbeiter in den größeren landwirtschaftlichen Betrieben um 19 000 oder 8,2 % auf 213 000 abgenommen.
Dieser Rückgang des Arbeitskräftebestandes insgesamt, d. h. die Rationalisierung, ist es auch, die zu der Verjüngung der landwirtschaftlichen Unternehmer geführt hat. Denn die aus dem Arbeitsprozeß ausscheidenden älteren Landarbeiter werden nicht mehr ersetzt. Darauf läßt die Altersstatistik schließen. Während sich 1960 die Altersgruppe zwischen 25 und 45 Jahren bei den Arbeitnehmern mit 41% und die zwischen 45 und 65 Jahren mit 43% noch ungefähr die Waage hielten, war der Anteil der jüngeren Landarbeiter 1964 bereits auf 50% angestiegen und der 45- bis 65jährigen auf 36 % gesunken. Die Tatsache, daß ausscheidende Landarbeiter nicht mehr ersetzt werden, führt jedoch zu einer erheblichen Mehrbelastung der in den Betrieben verbleibenden Arbeitskräfte. Die laufende Steigerung der Erzeugungsleistungen wird von immer weniger, aber immer höher qualifizierten Arbeitskräften erbracht. Diese Produktivitätssteigerung muß natürlich auch ihre Berücksichtigung in der Höhe der Tariflöhne finden. Jedenfalls wird das bei den zur Zeit laufenden Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern eine Rolle spielen. Die Summe, die die Arbeitgeber für die Entlohnung ihrer Arbeitskräfte ausgeben mußten, hat sich im Wirtschaftsjahr 1965/66 nur um ganze 33 Millionen DM oder 1,8% erhöht. Der Löwenanteil der Lohnerhöhung, die damals aber 91/2 % betrug, konnte durch diesen erheblichen Abbau bei den Lohnarbeitskräften aufgefangen werden.
Aus all dem wird auch deutlich, wie richtig die Förderung der fachlichen Qualifizierung der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer ist, die Förderung der landwirtschaftlichen Facharbeiterausbildung, die wir aus dem Grünen Plan finanziell unterstützen. Es ist zweifellos nicht allein die größere durchschnittliche landwirtschaftliche Betriebseinheit, Herr Minister, die Sie gestern zu der Feststellung veranlaßt hat, daß der Leistungsstand der Landwirtschaft von Niedersachsen und Schleswig-Holstein um nichts mehr hinter dem Leistungsstand der Landwirtschaft von Holland oder Belgien zurücksteht, während Sie das gestern für die übrigen Bundesländer nicht haben sagen können — ich stimme Ihnen zu, man kann es für die übrigen Bundesländer auch nicht sagen —; es ist für meine Begriffe auch darauf zurückzuführen, daß diese beiden Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein — Nordrhein-Westfalen zieht gerade noch mit, Herr Kollege Bewerunge —

(Abg. Bewerunge: Ich habe mich nicht gemeldet!)

von diesen Landarbeiterförderungsprogrammen des Grünen Planes in besonders großem Umfange Gebrauch gemacht haben. Das bezieht sich sowohl auf den Landarbeiterwohnungsbau als auch auf die landwirtschaftliche Facharbeiterausbildung.
Ich habe mir in den vergangenen Jahren wiederholt den Zorn süddeutscher Länder zugezogen, wenn ich dies so konstatiert habe. Aber dieser Tatbestand ist einfach nicht zu leugnen. Die landwirtschaftliche Facharbeiterausbildung sollte deshalb auch unter gar keinen Umständen dem Rotstift zum Opfer fallen, auch nicht dem Rotstift, der demnächst bei der Finanzverfassungsreform angesetzt werden wird. Wir wären gut beraten und Sie — die Regierung — wären auch gut beraten, wenn die landwirtschaftliche Facharbeiterausbildung auch zu den Gemeinschaftsaufgaben gezählt würde, wie sie das TroegerGutachten und, wie zu hören ist, auch die ersten Entwürfe der Bundesregierung vorsehen, Gemeinschaftsaufgaben, die von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Zum Landarbeiterwohnungsbau habe ich nur eine kurze Bemerkung zu machen. Diese Förderungsmaßnahme des Grünen Planes wird zur Zeit so unbefriedigend betrieben, daß selbst die Betroffenen mehr und mehr verlangen, sie abzuschaffen. Die Förderungsbeträge sind so gering und den gegenwärtigen Baukosten so wenig angepaßt, daß nur besonders gut bezahlte landwirtschaftliche Arbeitnehmer, vornehmlich die Gruppe der Meister und vielleicht auch noch die Kinderreichen, davon Gebrauch machen können. Aber der Sinn dieser Maßnahme war einmal die Umwandlung der Landarbeitsverfassung von der Gesindearbeitsverfassung zur Lohnarbeitsverfassung. Jetzt ist dieser Titel



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nichts anderes als ein Töpfchen geworden, aus dem auch eine Substanzverbesserung der landwirtschaftlichen Unternehmen ermöglicht wird, nämlich durch Bau und Modernisierung von Werkwohnungen, die in vielen Fällen an außerhalb der Landwirtschaft Stehende zu den üblichen und nicht gerade geringen Mieten vermietet werden und — na ja — auch noch zur Bezuschussung kinderreicher landwirtschaftlicher Arbeitnehmer. Ursprünglich sollten aber, wie es auch der Titel dieser Maßnahme ausdrücklich postuliert, Landarbeiter seßhaft gemacht werden. Junge ledige Landarbeiter sollten mit der Eigenkapitalbeihilfe, die es aus diesem Titel gibt, in den Stand gesetzt werden, sich zu verheiraten und ein Eigenheim zu bauen, also sich seßhaft zu machen. Das ist jetzt nicht mehr möglich, weil die laufende monatliche Zins- und Tilgungslast häufig 50% des Monatslohnes eines jungen Landarbeiters erreicht. Daher ist ernsthaft zu erwägen, ob dieser Titel nicht gestrichen und der Landarbeiterwohnungsbau aus der Investitionshilfe gefördert werden sollte, dies zu den gleichen Bedingungen, zu denen andere bauliche Maßnahmen der Landwirtschaft aus dieser Investitionshilfe gefördert werden, nämlich mit 15% der nachgewiesenen Baukosten.
Aber zurück zur landwirtschaftlichen Altershilfe. Im Zusammenhang mit dem Fiasko der Bundesfinanzen im Jahre 1966 und den Haushaltsschwierigkeiten in diesem und in den kommenden Jahren ist die landwirtschaftliche Altershilfe ebenso wie die Unfallversicherung unzweifelhaft immer noch und auch in Zukunft noch Gefahren ausgesetzt. Bei der Verabschiedung des Finanzhilfegesetzes im Dezember vergangenen Jahres ist es zwar noch einmal gelungen, die beabsichtigte Beseitigung der Defizithaftung des Bundes zu verhindern. Aber das war nur auf Grund der übereinstimmenden Aussage aller Sachverständigen möglich. Viele Mitglieder des Hohen Hauses haben sich hier an diesem Pult damals geradezu dafür verbürgt, daß die 535 Millionen DM Bundeszuschuß im Jahre 1967 ausreichen werden. Durch die Bereitschaft der Landwirtschaft, eine 25%ige Erhöhung des Alterskassenbeitrages auf sich zu nehmen— übrigens ist in einem Zeitraum von 12 Monaten der Alterskassenbeitrag um 662/3%, nämlich von 12 auf 20 DM, erhöht worden —, ist das sichergestellt. Diese Leistung der Landwirtschaft sollte von allen Seiten anerkannt werden.

(Zustimmung in der Mitte.)

Ähnliche Sorgen wird es bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung geben, die die Umlage um 72% hätte erhöhen müssen, wenn die Regierungsvorlage im Dezember unverändert das Parlament passiert hätte. Eine solche Erhöhung hätte von der Landwirtschaft nicht verkraftet werden können. Deshalb hätten Leistungssenkungen vorgenommen werden müssen. Es hätte selbst die Unfallrente, die bei 100%iger Erwerbsminderung bekanntlich nur 250 DM im Monat beträgt, unter Umständen nicht ausgenommen werden können; denn die Erhöhung auf diese 250 DM ist nur durch den Bundeszuschuß über den Grünen Plan möglich geworden. Er hat eine Heraufsetzung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste der landwirtschaftlichen Unternehmer,
ihrer Ehegatten und der mitarbeitenden Familienangehörigen als Bemessungsgrundlage für die landwirtschaftliche Unfallrente um 1500 DM auf durchschnittlich 4500 DM ermöglicht. Die Erhöhung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste war bei Bewilligung des Bundeszuschusses im Rahmen des Grünen Plans geradezu Voraussetzung für seine Inanspruchnahme. Es hätte auch der Wegfall der Wartezeit für Geldleistungen in den ersten 13 Wochen ins Auge gefaßt werden müssen, der vor kurzem von den Organen der Unfallversicherung beschlossen worden ist. Auch der Betriebshelfereinsatz wäre ernsthaft in Frage gestellt worden. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wären gehalten gewesen, besondere Unterstützungen im Rahmen des § 563 RVO entweder überhaupt nicht oder nur mit geringen Geldbeträgen zu gewähren. Die wirtschaftlichen Härtefälle, die bisher mit diesen Mitteln behoben worden sind, hätten nicht mehr berücksichtigt werden können. Jegliche Abfindungen hätten gestoppt werden müssen. Sogar das berufsgenossenschaftliche Ärzteabkommen hätte unter Umständen gekürzt werden müssen. Damit wären spezifische Heilverfahren, die zu den modernsten der Welt gehören, für die landwirtschaftliche Bevölkerung ernsthaft gefährdet gewesen. Das gleiche gilt für die Unfallverhütung, die, wie wir hier konstatiert haben, gerade im landwirtschaftlichen Bereich anerkennenswerterweise in den letzten Jahren sehr stark forciert worden ist.
Ich führe in dieser Grünen Debatte noch einmal an, was gewesen wäre, wenn das Finanzhilfegesetz nicht Ende vergangenen Jahres im Bundestag geändert worden wäre. Das Damoklesschwert hängt immer noch über der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Deshalb sind diese Hinweise nicht überholt. Die genannten Kürzungen können jederzeit wieder drohen, wenn die landwirtschaftliche Unfallversicherung nicht mehr bezuschußt werden sollte.
Trotz aller Aufregung, die unsere Finanzsituation uns in der landwirtschaftlichen Sozialpolitik in den vergangenen Monaten beschert hat, kann ich aber doch mit Genugtuung konstatieren, daß alles in allem ein großer Teil des landwirtschaftlichen Sozialplans meiner Partei vom 9. Februar 1963 realisiert worden ist. Von einer Anzahl nicht vorrangiger Forderungen dieses Sozialplans abgesehen, bleibt das Wichtigste in dem Gebäude der sozialen Sicherheit der Selbständigen und Mithelfenden in der Landwirtschaft noch fehlende Teilstück der Krankheitsschutz. Meine politischen Freunde sind, wie Sie wissen, seit langem davon überzeugt, daß die Einführung der Krankenversicherungspflicht weder den Gegebenheiten noch den Erfordernissen entsprechen würde und daß es ohne die Pflichtkrankenversicherung einfach nicht geht.

(Beifall bei der SPD.)

Wenngleich ich wegen dieser Überzeugung immer wieder — mehr oder weniger heftig; zuletzt in der Zeitschrift „Der deutsche Arzt" in charmanter Weise — kritisiert worden bin, muß ich doch darauf verweisen, daß auch die neulich hier ausführlich behandelte Frauenenquete — und dort besonders der Fünfte Teil, der sich mit der Lage der Frau in der Land-



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wirtschaft befaßt — eine solche Schlußfolgerung geradezu zwingend erscheinen läßt. Der erschrekkend schlechte Gesundheitszustand der Bäuerinnen, von dem dort berichtet wird, und die unzureichende ärztliche Betreuung auf dem Lande sind ganz zweifellos auch auf den unzureichenden Krankenversicherungsschutz der in der Landwirtschaft tätigen Selbständigen zurückzuführen. Man komme bitte nicht mit dem Hinweis, daß die Einführung einer gesetzlichen Pflichtkrankenversicherung zu einer noch schlechteren ärtzlichen Versorgung des flachen Landes führen müßte, als wir sie zur Zeit haben. Leider kommt man sehr häufig mit diesem Einwand; ich hoffe, daß das hier nicht in diesem Hause geschieht.
Wir sind durch die ersten Ergebnisse des von Herrn Bundesminister Höcherl in Auftrag gegebenen Forschungsauftrags in unserer ausschließlich auf der praktischen Erfahrung, Frau Kollegin Kalinke, und der Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse beruhenden Auffassung bestärkt. Die sehr differenzierenden Ergebnisse der soeben genannten Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft lassen sich wie folgt zusammenfassen.
Erstens: Der Anteil der Unversicherten ist mit etwa 13% relativ gering, mit 31% der Altersgeldempfänger schon bedenklich. Hinzu kommen die großen regionalen Unterschiede mit bis zu 37 % unversicherten Unternehmern und bis zu 66 % unversicherten Altenteilern.
Zweitens: Ein relativ großer Anteil der Privatversicherten — 30 % der landwirtschaftlichen Unternehmer und 43 % der landwirtschaftlichen Altenteiler — zahlen weniger Beiträge als der jeweilige Durchschnitt der bei den gesetzlichen Krankenkassen Versicherten. Ihr Versicherungsschutz ist daher mit Sicherheit schlechter. Sie sind also unterversichert, nicht un-, aber unterversichert. Da Landwirte mit kleinen Betrieben und großen Familien — häufig fällt das genau zusammen, wie wir doch wissen — vielfach diese niedrigen Beiträge zur privaten Krankenversicherung zahlen, wird sie im Krankheitsfall die Aufbringung der unvermeidlichen Eigenleistung mit Sicherheit stark belasten und einem Notstand aussetzen.
Drittens: Die meisten landwirtschaftlichen Unternehmer, fast 60% aller Unternehmer und 67% der versicherten Unternehmer, haben sich einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung angeschlossen und damit dieser Form der gesetzlichen Krankenversicherung schon eindeutig den Vorzug gegeben. Sie haben durch ihr Verhalten dokumentiert, daß sie die gesetzliche Krankenversicherung haben wollen. Auch die von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung gewährten Leistungen entsprechen aber den speziellen Bedürfnissen der bäuerlichen Familie nicht oder nicht ganz oder nicht in vollem Umfang. Es ist bekannt, daß in einer großen Zahl von Betrieben, wenn es nicht heute schon die meisten sind, die Bäuerin und der Bauer die einzigen Arbeitskräfte sind. Die Stellung von Ersatzkräften im Krankheitsfalle ist eine für die bäuerliche Pflichtkrankenversicherung ganz besonders wichtige Regelleistung. Die Stellung von Ersatzkräften im Krankheitsfall muß daher künftig zu den typischen Leistungen einer bäuerlichen Krankenversicherung gehören. Ich darf noch einmal daran erinnern: das im landwirtschaftlichen Sozialplan der SPD geforderte landwirtschaftliche Sozialwerk soll Träger eines umfassenden Systems der sozialen Sicherung der in der Landwirtschaft tätigen Selbständigen und Mithelfenden sein, das auf die Eigenart und die Selbständigkeit bäuerlichen Wirtschaftens abgestellt ist.
Nun höre ich schon im voraus die Frage, wie eine bäuerliche Pflichtkrankenversicherung angesichts der Finanzlage des Bundes und der soeben erst ausgewiesenen bedrückenden Einkommenslage in der Landwirtschaft finanziert werden soll. Um die Antwort gleich ungeschminkt und ganz schonungslos zu geben: es sollte nach unserer Auffassung, auch nachdem dieser landwirtschaftliche Sozialplan der SPD vier Jahre besteht, bei dem dort vorgesehenen Beteiligungsverhältnis von Bund und Eigenleistung bleiben, nämlich bei dem Verhältnis von 49 : 51. Das würde durchaus dem Regierungskonzept entsprechen, Herr Bundesminister, wonach das Defizitdeckungsverfahren nicht durch eine andere Regelung ersetzt werden soll. Sie haben diesen Satz aus Ihrem Manuskript gestrichen, wie ich zu meiner Freude konstatiert habe, sehr verehrter Herr Minister. Das würde diesem Konzept durchaus entsprechen, — wenn mir bei dieser Gelegenheit diese Bemerkung erlaubt ist. Sie sind schon gestern gleich nach Ihrer Rede durch die Presseerklärung meiner Fraktion für Ihre gestrige Rede — entgegen früherer Übung — sehr gelobt worden. Sie sind auch heute sehr gelobt worden, und Sie sind von dem Sprecher der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei sehr gelobt worden. Das kommt nicht nur daher, daß wir jetzt die Große Koalition haben.

(Lachen bei der FDP. — Abg. Ertl: Woher denn?)

— Das ist darauf zurückzuführen, Herr Kollege Ertl, daß wir eine Fülle von eigenen agrarpolitischen Vorstellungen in den Ausführungen des Bundeslandwirtschaftsministers wiedergefunden haben. Darüber haben wir uns natürlich sehr gefreut, und deswegen haben wir ihn gelobt.

(Beifall bei der SPD.)

Es ist z. B. unsere alte Forderung, Herr Minister — beispielsweise, Herr Kollege Ertl, Sie erinnern sich —, daß man auch aus agrarpolitischen und agrarstrukturellen Gründen die Inhaber der Kümmerbetriebe, die noch in sehr hohem Alter auf ihren 20 Morgen oder 15 Tagwerk, auch wenn sie 75 Jahre alt sind, weiter wirtschaften müssen, weil für sie die 150 DM Altersgeld nicht ausreichen würden, nun mit einem zusätzlichen Altersgeld — zu diesen 150 DM — ausstattet, um sie zu veranlassen — das ist der agrarpolitische und agrarstrukturelle Gesichtspunkt —, den Kümmerbetrieb abzugeben, so daß man das Land benutzen kann, um damit andere landwirtschaftliche Betriebe aufzustocken. Das ist unsere alte Idee, eine von denen, die nun bei Ihnen Aufnahme gefunden hat. Wir freuen uns darüber.



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Ansonsten Ist der sozialpolitische Teil in Ihrer Rede, Herr Minister, noch ein bißchen kurz ausgefallen, mir besonders, naturgemäß, dem agrarsozialpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion der SPD. Die Rede insgesamt war sehr ausführlich und sehr konstruktiv. Ich bin ganz sicher, Herr Minister, auch das wird sich Zug um Zug ändern, und Sie werden in jedem Jahr der landwirtschaftlichen Sozialpolitik einen größeren Raum einräumen müssen, wenn auch nur im Hinblick auf die Konkurrenz der Franzosen, die doch auf diesem Gebiet am größten ist. Ich habe sehr viele Zahlen da. Ich will Sie nicht lange damit aufhalten. In Deutschland werden für die soziale Sicherheit der Selbständigen und der Mithelfenden in der Landwirtschaft 1967 1370 Millionen DM ausgegeben, und zwar für Kindergeld 375 Millionen DM, für Altersgeld 685 Millionen DM und für Unfallversicherungsleistungen 310 Millionen DM. In Frankreich sind es 4535 Millionen DM. Dabei ist es nicht etwa so, daß in Frankreich viermal soviel Menschen in der Landwirtschaft tätig wären als bei uns; es sind tatsächlich nur 30 % mehr. In Frankreich wird also viel mehr für die soziale Sicherheit aufgewendet als hier in der Bundesrepublik.
Das Landwirtschaftliche Sozialwerk, der Zusammenschluß aller bisherigen Träger der verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit der in der Landwirtschaft tätigen Selbständigen und des für die Sicherung im Krankheitsfalle neu zu Schaffenden, wird Gesamtaufwendungen von 1,6 bis 1,7 Milliarden DM im Jahr erfordern. Davon werden zur Zeit 745 Millionen DM vom Staat, vom Bund aufgebracht. 49 % : 51% ist unsere Zauberzahl. 49% von 1,6 Milliarden DM sind 784 Millionen DM. Der Bundeszuschuß, Herr Minister, müßte also für diesen Zweck um 40 Millionen DM oder um 5% erhöht werden. Die Landwirtschaft selber hat nach dem Grünen Bericht im Jahre 1966 330,2 Millionen DM aufgebracht. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß 486,3 Millionen DM Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung hinzuzurechnen wären, wobei die Pflichtbeiträge der 170 000 Nebenerwerbsbetriebe, die auch alterskassenbeitragspflichtig sind, in diesem Betrag noch gar nicht enthalten sind. Diese Zahlen — wir haben hier die sozialpolitischen Experten des Bundestages vor uns, und deswegen muß ich sie nennen; auch Frau Kollegin Kalinke schaut mir ganz erwartungsvoll entgegen — setzen sich folgendermaßen zusammen.

(Zuruf .von der CDU/CSU.)

— Das ist alles präventiv, Herr Kollege Riegel. Ich weiß ja, was mir blüht. Es wäre ja nicht das erste Mal. — Das sind Zahlen, meine Damen und Herren, die aus der Hochrechnung der bisherigen Ergebnisse des Forschungsauftrages der Agrarsozialen Gesellschaft entstanden sind. Hochrechnung ist ja heutzutage sehr modern. Manchmal stimmt sie auch, wie bei den bayerischen Landtagswahlen erwiesen. Mindestens bei dem einen Institut stimmte sie damals.
— Die Pflichtversicherten — das sind Alterskassenbeitragspflichtige, die auch noch zur gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, weil sie nebenbei Arbeitnehmer sind — bringen 61,8 Millionen DM im Jahr auf. Die freiwillig Versicherten
— das sind 282 360 — bringen 143,2 Millionen DM auf. Die Privatversicherten — das sind 220 300; nun haben wir die Zahl, nach der wir so lange gesucht haben — bringen 166,3 Millionen DM auf. Die Rentner — das sind 39 000 — bringen 19,2 Millionen DM auf. An Nichtversicherten haben wir bei einem Ansatz von 3,5 Personen je Familie 90 060; wenn wir 500 DM pro Familie nehmen, dann sind das 49,5 Millionen DM. Insgesamt kommt dabei der Betrag von 486,3 Millionen DM heraus, den ich vorhin genannt habe. Zusammen mit den 330,2 Millionen DM für die Altershilfe und die Unfallversicherung, die die Landwirtschaft 1966 aufgebracht hat, ergibt das einen Betrag von 816,5 Millionen DM. Ich habe mich auch gewundert, daß ausgerechnet diese Zahl herauskam. Das sind die 51 % von den 1,6 Milliarden DM!
Das Ergebnis dieser Berechnungen ist, daß für die Einführung des Landwirtschaftlichen Sozialwerks und die Einführung der bäuerlichen Pflichtkrankenversicherung bei einem prozentualen Beteiligungsverhältnis von 49 % Bund und 51 % Landwirtschaft der Bund 40 Millionen DM mehr zahlen muß und die Landwirtschaft alles in allem nicht mehr zu zahlen braucht. Aber da es da Ungleichheiten und Differenzierungen gibt, auf die ich hinzuweisen versucht habe, und da diese Differenzierungen, die sozialpolitisch unerwünscht sind, ausgeglichen werden müssen, müßte doch an dem Vorschlag des landwirtschaftlichen Sozialplans der SPD festgehalten werden, einen allgemeinen und gleichen Sockelbeitrag für alle alterskassenbeitragspflichtigen landwirtschaftlichen Betriebe einzuführen und die dann verbleibende Differenz bis zu 51 % durch einen nach dem Einheitswert gestaffelten Zusatzbeitrag zu erheben. Das entspräche durchaus den Prinzipien der gesetzlichen sozialen Krankenversicherung, die bekanntlich bis zu einer bestimmten Beitragsgrenze einen prozentualen Beitrag erhebt, 10 oder 11% des Bruttolohns oder -gehalts. Ähnlich müßte man mit dieser bäuerlichen Pflichtkrankenversicherung verfahren, wobei man durchaus zunächst einmal einen gleichen Sockelbeitrag erheben könnte, aber das, was dann noch fehlt, von den anderen aufbringen lassen sollte.
Insgesamt würde jedenfalls die Landwirtschaft eine Entlastung erfahren. Das ist sehr interessant, Herr Minister. Ich war selber sehr erstaunt über dieses Ergebnis. Da sehen Sie, wie wertvoll es ist, sich auch solcher wissenschaftlicher Gesellschaften wie der Agrarsozialen Gesellschaft zu bedienen, die das endlich einmal gründlich erarbeitet hat. Wir reden seit sechs Jahren immer wieder über diese Geschichte und tasten mit der Stange im Nebel herum und wissen nichts Genaues. Jetzt haben wir die ersten Ergebnisse und mindestens haben wir schon die Möglichkeit dieser Hochrechnung und wissen nun schon etwas mehr, woran wir mit unseren Plänen und unseren Konzeptionen sind. Mit Sicherheit würde es also eine Entlastung im Sinne Ihres Kleinbauernförderungsprogramms geben, Herr Minister Höcherl und Herr Ministerialdirektor Non-hoff, der Sie als Beamter für diesen Punkt zuständig sind. Das Ganze könnte zur Entlastung einer großen Zahl der alterskassen-beitragspflichtigen Betriebe



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und zu einer etwas stärkeren Belastung der Privatversicherten führen, das gebe ich zu, es ist ganz klar, es ist ja nicht zu leugnen. Aber dieser zusätzliche Beitrag wäre von den großbäuerlichen Betrieben, den landwirtschaftlichen Großbetrieben aufzubringen. Ohne daß ich verallgemeinern wollte: ich gebe zu, daß auch deren Lage nach dem Grünen Bericht 1967 nicht rosig ist. Aber ich glaube, man kann sagen, daß auf der Grundlage des Tabellenwerks dieses Grünen Berichts diese Betriebe wohl am ehesten zu einer zusätzlichen Solidarleistung — und darum handelt es sich — in der Lage wären.
Ich möchte überhaupt zu bedenken geben, ob nicht gerade dieser Zeitpunkt für einen solchen Schritt, einen solchen für viele von Ihnen vielleicht mutigen Schritt, ja, vielleicht sogar für die Flucht nach vorn, die man in der landwirtschaftlichen Sozialpolitik antreten würde, besonders geeignet ist. Der Gesetzentwurf ist weitgehend fertiggestellt und könnte in kürzester Zeit gemeinsam eingebracht werden; ich biete an, meine Damen und Herren. Er könnte zum 1. Januar 1968 in Kraft treten, ein halbes Jahr nach Beginn der gemeinsamen Agrarpolitik, ein halbes Jahr vor der Vollendung des Gemeinsamen Marktes für die Landwirtschaft.
Ich möchte nach den glänzenden Erfahrungen mit der landwirtschaftlichen Altershilfe, die hier seinerzeit gegen heftigste Widerstände durchgesetzt worden ist, so vermessen sein, zu meinen, daß dieser Schritt einen beachtlichen Beitrag zur Wettbewerbsbefähigung der deutschen Landwirtschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu leisten geeignet wäre.

(Beifall bei, den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Berberich.