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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1967 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Erler 4355 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Dr. Schellenberg 4355 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 4355 C Wahl des Abg. Berlin als ordentliches Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . 4355 D Amtliche Mitteilungen . . . . 4355 D, 4356 B Erweiterung der Tagesordnung 4356 B Fragestunde (Drucksache V/1446) Frage des Abg. Dr. Effertz: Forderung des Bundesschatzministers nach Versagen von Mitteln zur Erhaltung überholter Strukturen Schmücker, Bundesminister . . . . 4356 D Dr. Effertz (FDP) 4357 D Frage des Abg. Dröscher: Produktionseinschränkung der Uranverarbeitungsanlage Ellweiler Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 4358 A Dröscher (SPD) 4358 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Flugbeschränkungen beim Besuch ausländischer Staatsoberhäupter Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4358 D Müller (Mülheim) (SPD) 4359 B Fragen des Abg. Welslau: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis — Medizinisch-psychologische Eignungsprüfung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4359 D Welslau (SPD) . . . . . . . . 4360 A Fragen des Abg. Kühn (Hildesheim) : Bauliche Verhältnisse der Bahnhofsanlage in Hildesheim Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4360 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 4360 D Frage des Abg. Kühn (Hildesheim) : Ausbau des Kennedydammes in Hildesheim 4360 D Frage des Abg. Dr. Hudak: Bau der Autobahnausfahrt Schnaittach auf der Strecke Nürnberg—Bayreuth Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4361 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 4361 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 Fragen des Abg. Dr. Bucher: Kraftfahrzeuge mit ovalen Zollkennzeichen — Kfz.-Steuer und Versicherungsprämie Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4361 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Plattling—Landshut Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4361 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 4361 D Frage des Abg. Josten: Einheitliche Straßenverkehrsordnung in Europa Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4362 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4362 B Fragen des Abg. Berberich: Weiterbau der Bundesautobahn Weinsberg—Tauberbischofsheim—Würzburg 4362 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Schutz der Saar gegen Verunreinigungen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4363 A Brück (Holz) (SPD) . . . . . . . 4363 B Hussong (SPD) . . . . . . . . 4363 C Fragen des Abg. Richter: Zubringerstraßen für den Autobahnbau in den Lkr. Tauberbischofsheim und Buchen — Brücke über das Taubertal, Rötensteinviadukt bei Grünsfeld, Verlegung der B 27, 37 und 292 . . . 4363 C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Neue Mainbrücke in Schweinfurt . . 4363 D Frage des Abg. Biechele: Internationale Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4364 A Biechele (CDU/CSU) . . . . . . 4364 A Frage des Abg. Strohmayr: Motorbootführerschein und amtliche Bootskennzeichnungspflicht auch für die Binnenwasserstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4364 C Strohmayr (SPD) 4364 C Frage des Abg. Strohmayr: Haftpflichtversicherung für Motorboote Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4365 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . 4365 A Fellermaier (SPD) . . . . . . . 4365 B Frage des Abg. Moersch: Vermittlung von Schiffsreisen durch deutsche Reisevermittler und Touristikunternehmen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4365 C Moersch (FDP) 4365 D Frage des Abg. Geldner: Vorortnetze im süddeutschen Telefonverkehr Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4366 A Frage des Abg. Kubitza: Erhöhung der Fernsehgebühren bei Einführung des Farbfernsehens Dr. Dollinger, Bundesminister . . 4366 A Kubitza (FDP) 4366 B Frage des Abg. Kubitza: Unterschiedliche Gebührenberechnung für Schwarz/Weiß- und Farbfernseher Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4366 C Fragen des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Verschärfung der Wohnungsmarktlage in Bayern wegen Fehlens öffentlicher Wohnungsbauförderungsmittel Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4366 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 4366 D Ott (CDU/CSU) 4367 B Baier (CDU/CSU) 4367 C Fragen des Abg. Rollmann: Versorgung kinderreicher Familien mit ausreichendem Wohnraum Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4367 C, 4368 A Rollmann (CDU/CSU) 4368 B Baier (CDU/CSU) 4368 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 4368 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4368 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 4368 D Frage des Abg. Hübner: Einbeziehung des öffentlichen Dienstes in die „konzertierte Aktion" Gumbel, Staatssekretär 4369 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 III Fragen des Abg. Jung: Beamte des Bundeskriminalamtes — Vereinheitlichung der Arbeit der Kriminalbehörden Gumbel, Staatssekretär . . . . . 4369 B Würdigung des Zusammentritts des Reichstages des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867 D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 4369 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Europapolitik (Drucksache V/1042) in Verbindung mit Antrag betr. Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaften, des Europarates und der Westeuropäischen Union (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1010) und mit dem Schriftlichen Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksachen V/687, V/1383) Dr. Apel (SPD) 4371 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4375 B Brandt, Bundesminister . . . 4376 C, 4393 C, 4410 A Röhner (CDU/CSU) 4382 C Dr. Furler (CDU/CSU) 4384 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 4388 A Dr. Mende (FDP) . . . . . . 4391 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 4394 A Metzger (SPD) 4396 D Dr. Staratzke (FDP) 4400 D Dichgans (CDU/CSU) 4403 B Richarts (CDU/CSU) . . . . . 4404 A Saxowski (SPD) . . . . . . . 4406 D Dr. Effertz (FDP) . . . . . . 4407 C Mauk (FDP) . . . . . . . . 4409 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunundachtzigste und Einundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1390, V/1464, V/1410, V/1465) . . . . 4411 A Entwurf eines Gesetzes über eine Geflügelstatistik (Drucksache V/1287); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/1430), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1409) — Zweite und dritte Beratung — 4411 B Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Dasselfliege (Drucksache V/1286); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1409) — Zweite und dritte Beratung — 4411 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 4. April 1966 zur erneuten Verlängerung des Internationalen WeizenÜbereinkommens 1962 (Drucksache V/1401); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/1463), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1441) — Zweite und dritte Beratung — 4411 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. September 1965 mit der Republik Kongo über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/1254); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1415) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4412 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1966 mit dem Spanischen Staat über Arbeitslosenversicherung (Drucksache V/1445) — Erste Beratung — 4412 C Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1443) 4412 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag betr. Tarifvertrag für Wissenschaftler an Forschungsinstituten (Abg. Dr. Mommer, Dr. Lohmar, Sänger, Dr. Müller [München], Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Dr. Meinecke, Dr. Frede u. Gen. und Fraktion der SPD) (Drucksachen V/693, V/1423) 4412 D Nächste Sitzung 4412 D Anlage 4413 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 4355 96. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 4413 Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 28.2. Arendt (Wattenscheid) 22.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 22. 2. Dr. Artzinger 24. 2. Bauer (Wasserburg) 25.2. Beuster 24. 2. Blume 28. 2. Borm 22. 2. Corterier 22. 2. Dr. Czaja 18. 3. Eisenmann 21. 4. Dr. Gleissner 10. 3. Haage (München) 24. 2. Haar (Stuttgart) 22. 2. von Hassel 27. 2. Hofmann (Mainz) 10. 3. Illerhaus 26. 2. Klinker * 22. 2. Frau Korspeter 4. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kurlbaum 25. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Leber 26. 2. Lemmer 31.3. Dr. Löhr * 23. 2. Lücker (München) * 23. 2. Matthöfer 24. 2. Mengelkamp 1. 3. Dr. Miesner 28. 2. Missbach 22. 2. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Rainer 22. 2. Dr. Ritgen 24. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seifriz 24. 2. Dr. Siemer 24. 2. Dr. Starke (Franken) 23. 2. Struve 31.3. Stücklen 24. 2. Walter 22. 2. Weigl 28. 2. Wilper 24. 2. Zerbe 26. 2. b) Urlaubsanträge Blöcker 11. 3. Jaschke 18. 4. Rösing 17. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Wischnewski 19. 3.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, ich gebe jetzt zum Tagesordnungspunkt 2 c, der ja bereits aufgerufen ist, dem Berichterstatter, dem Herrn Abgeordneten Röhner, das Wort.


Rede von Paul Röhner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache V/687 am 26. Januar und am 2. Februar 1967 in Verbindung mit der Verordnung des Rats der EWG über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik ausführlich beraten. Gestatten Sie mir, daß ich in meinen Bericht dazu die wichtigsten Passagen dieser Finanzierungsverordnung wegen ihrer politischen und finanziellen Bedeutung für den Beratungsgegenstand kurz mit einbeziehe.
Ganz wenige Worte zur Vorgeschichte. Wohl spricht der Art. 40 des EWG-Vertrages nur von der Möglichkeit, einen gemeinsamen Fonds der EWG-Agrarfinanzierung zu schaffen. Aber bereits in der ersten EWG-Marathonsitzung um die Jahreswende 1961/62 wurde die entscheidende Finanzierungsverordnung Nr. 25 und damit die gemeinsame Finanzierung der EWG-Agrarpolitik vom Ministerrat beschlossen. Es wurde ein Agrarfonds gebildet, unterteilt in eine Abteilung „Garantie" für die Finanzierung der Ausfuhrerstattungen und Interventionskosten und eine Abteilung „Ausrichtung" für die Finanzierung von Beihilfen an Bedarfsträger im Agrar- und Marktstrukturbereich. Die Einnahmen des Agrarfonds resultieren dabei aus Beiträgen der Mitgliedstaaten nach festgesetztem Beitragsschlüssel.
Ich glaube, es muß, weil es von besonderer Bedeutung ist, darauf hingewiesen werden, daß die EWG- Finanzierungsverordnung Nr. 25 eine Grundlage geschaffen hat, die sich nicht nur auf die Übergangszeit erstreckt, sondern die auch bereits die Endphase des Gemeinsamen Marktes umfaßt.
Zum zweiten halte ich es für erwähnenswert, daß hinsichtlich der Beitrags- und Erstattungstechnik zunächst ein Moratorium für drei Jahre geschaffen wurde, also ursprünglich bis 1965. Aus diesem Grunde mußten die Modalitäten der Finanzierung und des Beitragsschlüssels nach 1965, in unserer jetzigen Zeit also, neu beschlossen werden. Das ist nun in der EWG-Verordnung Nr. 130/66 geschehen. Ihre Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 1969.
Es muß, glaube ich, an dieser Stelle hervorgehoben werden, daß es der deutschen Verhandlungsseite seinerzeit beim Abschluß dieser neuen, jetzt geltenden Finanzierungsverordnung gelungen ist, sehr wesentliche Verbesserungen gegenüber dem bis dahin geltenden Rechtszustand zu erzielen:
Der deutsche Beitrag zum Fonds wird z. B. einen Anteil von zirka 31 % nicht überschreiten.
Weiter wird die Fonds-Abteilung „Ausrichtung" ab 1. Juli 1967 auf eine Höchstsumme von 1,14 Milliarden begrenzt. Nach der alten Regelung — um nur einen Zahlenvergleich zu bringen — wäre dieser Fonds heute auf zirka 2 Milliarden und damit der jetzige deutsche Beitrag von 356 Millionen auf zirka 624 Millionen DM festzusetzen gewesen.
Bei der Finanzierung der Ausfuhrerstattungen wird ab 1. Juli 1967 das sogenannte Bruttoprinzip anstelle des bis dahin geltenden Nettoprinzips eingeführt; das heißt, daß von diesem Zeitpunkt an auch die deutschen Agrarexporte vergütungsfähig sein



Röhner
werden. Bisher erhielten bekanntlich nur Mitgliedstaaten eine Exportvergütung, die mehr exportierten als importierten.
Vielleicht sollte auch noch auf einen Verhandlungsgegenstand, der erfolgreich abgeschlossen wurde, hingewiesen werden: die Agrarlieferungen der anderen EWG-Partner in die SBZ. Einige dieser Staaten hatten für ihre Exporte in die SBZ die Exportvergütung beantragt. Nach der Verordnung 130, die hier zur Debatte steht, kann nunmehr die SBZ nicht mehr als „Drittland" im Sinne der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik betrachtet werden.
Soviel zum wesentlichen Inhalt der im Antrag der Fraktion der SPD angezogenen Beschlüsse des EWG-Ministerrates, soweit sie bei den Beratungen des Haushaltsausschusses zu berücksichtigen waren.
Im Vordergrund dieser Beratungen standen selbstverständlich die haushaltspolitischen Probleme der EWG-Agrarfinanzierung und hier wiederum an erster Stelle ihre Auswirkung auf den Bundeshaushalt. Die Belastung für den Bundeshaushalt wird bestimmt durch das Ausgabevolumen des Brüsseler Agrarfonds. Dieses Ausgabevolumen wiederum richtet sich nach den Kosten der EWG-Agrarpolitik, genauer ausgedrückt: nach den Kosten der in Brüssel jeweils beschlossenen agrarpolitischen Regelungen.
Dafür ein Zahlenbeispiel zu den mutmaßlichen Kosten für das EWG-Wirtschaftsjahr 1968/69. Die Kosten für den EWG-Garantiefonds werden auf
zirka 5,9 Milliarden DM geschätzt. Hinzuzurechnen wären weitere 1,14 Milliarden DM, auf die für die gleiche Zeit der EWG-Ausrichtungsfonds eingestellt ist. Das ergibt ein Gesamtvolumen von 7,08 Milliarden DM.
Der deutsche Beitrag errechnet sich somit aus einem 31%igen Garantiefondsanteil — das sind 1,837 Milliarden DM — und aus einem 31,2%igen Ausrichtungsfondsanteil — das sind 356 Millionen DM — und erreicht damit die Höhe von 2,193 Milliarden DM.
Die Mehrbelastung für den Bundeshaushalt wird ersichtlich, wenn man dieser Brüsseler Zahlungsverpflichtung die Ausgaben gegenüberstellt, die bisher die Marktordnungen kosteten. Dann ergibt sich nämlich im Vergleich zum Entwurf des Bundeshaushalts 1967 eine Mehrbelastung in Höhe von etwa 1,2 Milliarden DM.
Zu dieser Summe wären die Kosten für die Getreideausgleichszahlungen im fraglichen Jahr in Höhe von 233 Millionen DM hinzuzurechnen.
Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, daß die Abrechnungen in Brüssel immer mehr in Verzug geraten sind. Bis zum Jahre 1970 will die Kommission diesen zeitlichen Rückstand aufholen. Das bedeutet, daß der Bundeshaushalt in einem Haushaltsjahr — voraussichtlich 1970 — zwei Jahresbeiträge einzustellen haben wird. Das dürfte dann einen Haushaltsansatz — eventuell im Haushaltsjahr 1970 — für diesen Zweck von über 4 Milliarden DM bedeuten.
In diesem Zusammenhang muß ein Wort zu den möglichen und tatsächlichen Rückvergütungen aus dem EWG-Fonds gesagt werden. Diese Rückvergütungen aus der Fondsabteilung „Garantie" werden für mein Beispielsjahr 1968/69 auf etwa 900 Millionen DM zu schätzen sein. Weitere 228 Millionen DM, die deutscherseits aus der Fondsabteilung „Ausrichtung" zu erwarten sind, können nicht in den Bundeshaushaltsplan — Einzelplan 60 — eingestellt werden, da sie von Brüssel aus direkt an die Zuschußempfänger zur Abrechnung gelangen.
Die Abrechnungen des Garantiefonds erfolgen in Brüssel — und jetzt komme ich zu einem sehr wesentlichen Punkt — im sogenannten Rückvergütungsverfahren. Haushaltspolitisch und haushaltsrechtlich ist das ein besonders gravierendes Problem der EWG-Agrarfinanzierung. Dieses Rückvergütungsverfahren beinhaltet, daß die nationalen Staaten erst im Nachhinein ihre Ausgaben ersetzt erhalten. Augenblicklich wird z. B. in Brüssel das Wirtschaftsjahr 1962/63 vollständig abgerechnet. Bisher hat dieses Verfahren für den Bundeshaushalt keine Nachteile gebracht, da auch die Beiträge jeweils später zu entrichten waren. Nunmehr wird aber, und zwar ab 1. Juli 1967, der freie Warenverkehr in der Gemeinschaft eingeführt. Das heißt, daß die bisherigen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, innerhalb gewisser Höchstgrenzen Ausfuhrerstattungen nach den eigenen Haushaltsmöglichkeiten zu gewähren, sich ab 1. Juli 1967 in eine obligatorische Zahlungsverpflichtung verwandeln. Dabei legt die Höhe dieser Erstattungen ausschließlich die Kommission in Brüssel fest. Mit anderen Worten, in diesem Punkt wird also bei Beibehaltung dieser Regelung der Bundeshaushalt praktisch zwangsetatisiert.
Haushaltsmäßig betrachtet bedeutet das, daß jegliche Haushaltskontrolle über die Ausfuhrerstattungen — und entsprechend über alle Marktordnungsausgaben — verlorengeht; denn nach dem jetzt geltenden Rückvergütungsverfahren müssen die vollen Ausgaben, ohne daß von nationaler Seite auf deren Höhe noch Einfluß ausgeübt werden kann, in den Bundeshaushalt auf jeden Fall eingesetzt werden.
Auf eine weitere Gefahr, wenn ich so sagen darf, weist der Haushaltsausschuß noch besonders hin: Ein solches Verfahren macht auf diesem Gebiet eine mittelfristige Finanzplanung nahezu unmöglich. Sinn einer solchen Planung ist es, mögliche Ausgabenwucherungen rechtzeitig zu erkennen. Das jetzt geltende Brüsseler Rückvergütungsverfahren zeigt aber erst jeweils nach etwa drei Jahren, ob man sich zuvor vielleicht finanziell übernommen hat. Aus diesen Gründen hält es der Haushaltsausschuß für untragbar, daß nach der Einführung des freien Warenverkehrs in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft dieses Rückvergütungsverfahren beibehalten wird. Es wird für erforderlich gehalten, daß die Gemeinschaft in ihren Haushalt die Ausgaben einstellt, die die Mitgliedstaaten im jeweiligen Jahr für die Durchführung ihrer Aufgaben benötigen. Durch ein solches Veranschlagungsverfahren wäre wenigstens gewährleistet, daß die bisherige nationale Haushaltskontrolle durch



Röhner
ein ordentliches Haushaltsverfahren in Brüssel ersetzt würde, und zwar — wenn ich das einflechten darf — so lange, bis auch im europäischen Bereich eine parlamentarische Haushaltskontrolle einmal gegeben sein wird.
Meine Damen und Herren, ich darf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses nunmehr wie folgt zusammenfassen:
1. Die Agrarfinanzierungsverordnung Nr. 130/66 ist geltendes Recht. Der Inhalt ihrer Bestimmungen kann bis einschließlich 1969 von uns nicht mehr beeinflußt werden.
2. Die künftigen Belastungen des Bundeshaushalts sind beträchtlich. Es muß alles getan werden, um sie nicht noch höher ansteigen zu lassen.
3. Insbesondere muß nach Mitteln und Wegen gesucht werden, durch die verhindert wird, daß es zur Kumulierung von zwei vollen Beitragszahlungen kommt.
4. Das bisher geltende Rückvergütungsverfahren muß ehestens durch das Veranschlagungsverfahren im Haushalt der Gemeinschaften ersetzt werden.
Der Antrag des Haushaltsausschusses lautet daher: Das hohe Haus möge beschließen, den Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache V/687 — anzunehmen.
Abschließend erbitte ich, Frau Präsidentin, die Erlaubnis, zur gesamten Problematik noch ganz 3) wenige Sätze anfügen zu dürfen.
Ich glaube, aus meinem Bericht ging hervor, daß die Agrarfinanzierung zum Kernstück der gemeinsamen Agrarpolitik und damit zu einem Kernstück der EWG-Politik überhaupt geworden ist.
Es ist kein Geheimnis, daß insbesondere das landwirtschaftlich größte und bedeutendste Partnerland, nämlich Frankreich, dem Gemeinsamen Markt nicht zuletzt deshalb Interesse abgewinnt, weil es erstens auf den Absatz seiner Agrarüberschüsse hofft und zweitens auf die gemeinsame Finanzierung seiner Agrarprobleme zielt.
Es ist darüber hinaus unverkennbar, daß dagegen das wirtschaftliche Interesse der Bundesrepublik am Gemeinsamen Markt vordergründig am größeren gewerblichen Absatzmarkt orientiert ist. Auf Grund dieser Interessenunterschiede, die praktisch zu einem Kompromiß bei der Verabschiedung der EWG-Marktordnungen führten, ist die Bundesrepublik zum Mit-Financier der Agrarprobleme auch der Partnerstaaten geworden.
Da der Agrarhaushalt in seinem ursprünglichen Volumen unverändert geblieben ist, sind die Mehrausgaben der Bundesrepublik, die bei der Verwirklichung der EWG-Marktordnungen entstehen, zum Teil durch erhebliche Kürzungen bei wichtigen Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaft aufgebracht worden. Ich bin deshalb der Meinung, daß bei dieser Situation eine Lösung gesucht werden muß, die nicht der Landwirtschaft allein oder überwiegend das aufbürdet, was im Interesse der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von der ganzen Nation zu
tragen ist. Eine solche Lösung ist nicht zuletzt ein notwendiger Akt auch der Gerechtigkeit gegenüber einer Landwirtschaft, die, wie der Grüne Bericht 1967 ausweist und wie die Preisbeschlüsse der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erwarten lassen, im Jahre 1967 in eine schwierige Lage gerät.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter, der zum Teil die Aussprache vorweggenommen hat. Ich eröffne jetzt die Aussprache, und zwar verbundene Aussprache zu den drei Punkten 2 a), 2 b) und 2 c).
    Das Wort hat Herr Professor Dr. Furler.