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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1967 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Erler 4355 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Dr. Schellenberg 4355 B Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 4355 C Wahl des Abg. Berlin als ordentliches Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . 4355 D Amtliche Mitteilungen . . . . 4355 D, 4356 B Erweiterung der Tagesordnung 4356 B Fragestunde (Drucksache V/1446) Frage des Abg. Dr. Effertz: Forderung des Bundesschatzministers nach Versagen von Mitteln zur Erhaltung überholter Strukturen Schmücker, Bundesminister . . . . 4356 D Dr. Effertz (FDP) 4357 D Frage des Abg. Dröscher: Produktionseinschränkung der Uranverarbeitungsanlage Ellweiler Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 4358 A Dröscher (SPD) 4358 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Flugbeschränkungen beim Besuch ausländischer Staatsoberhäupter Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4358 D Müller (Mülheim) (SPD) 4359 B Fragen des Abg. Welslau: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis — Medizinisch-psychologische Eignungsprüfung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4359 D Welslau (SPD) . . . . . . . . 4360 A Fragen des Abg. Kühn (Hildesheim) : Bauliche Verhältnisse der Bahnhofsanlage in Hildesheim Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4360 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 4360 D Frage des Abg. Kühn (Hildesheim) : Ausbau des Kennedydammes in Hildesheim 4360 D Frage des Abg. Dr. Hudak: Bau der Autobahnausfahrt Schnaittach auf der Strecke Nürnberg—Bayreuth Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4361 A Dr. Hudak (CDU/CSU) 4361 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 Fragen des Abg. Dr. Bucher: Kraftfahrzeuge mit ovalen Zollkennzeichen — Kfz.-Steuer und Versicherungsprämie Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4361 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Plattling—Landshut Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4361 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 4361 D Frage des Abg. Josten: Einheitliche Straßenverkehrsordnung in Europa Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4362 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4362 B Fragen des Abg. Berberich: Weiterbau der Bundesautobahn Weinsberg—Tauberbischofsheim—Würzburg 4362 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Schutz der Saar gegen Verunreinigungen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4363 A Brück (Holz) (SPD) . . . . . . . 4363 B Hussong (SPD) . . . . . . . . 4363 C Fragen des Abg. Richter: Zubringerstraßen für den Autobahnbau in den Lkr. Tauberbischofsheim und Buchen — Brücke über das Taubertal, Rötensteinviadukt bei Grünsfeld, Verlegung der B 27, 37 und 292 . . . 4363 C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Neue Mainbrücke in Schweinfurt . . 4363 D Frage des Abg. Biechele: Internationale Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4364 A Biechele (CDU/CSU) . . . . . . 4364 A Frage des Abg. Strohmayr: Motorbootführerschein und amtliche Bootskennzeichnungspflicht auch für die Binnenwasserstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4364 C Strohmayr (SPD) 4364 C Frage des Abg. Strohmayr: Haftpflichtversicherung für Motorboote Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4365 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . 4365 A Fellermaier (SPD) . . . . . . . 4365 B Frage des Abg. Moersch: Vermittlung von Schiffsreisen durch deutsche Reisevermittler und Touristikunternehmen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4365 C Moersch (FDP) 4365 D Frage des Abg. Geldner: Vorortnetze im süddeutschen Telefonverkehr Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4366 A Frage des Abg. Kubitza: Erhöhung der Fernsehgebühren bei Einführung des Farbfernsehens Dr. Dollinger, Bundesminister . . 4366 A Kubitza (FDP) 4366 B Frage des Abg. Kubitza: Unterschiedliche Gebührenberechnung für Schwarz/Weiß- und Farbfernseher Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4366 C Fragen des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Verschärfung der Wohnungsmarktlage in Bayern wegen Fehlens öffentlicher Wohnungsbauförderungsmittel Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4366 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 4366 D Ott (CDU/CSU) 4367 B Baier (CDU/CSU) 4367 C Fragen des Abg. Rollmann: Versorgung kinderreicher Familien mit ausreichendem Wohnraum Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 4367 C, 4368 A Rollmann (CDU/CSU) 4368 B Baier (CDU/CSU) 4368 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 4368 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4368 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 4368 D Frage des Abg. Hübner: Einbeziehung des öffentlichen Dienstes in die „konzertierte Aktion" Gumbel, Staatssekretär 4369 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 III Fragen des Abg. Jung: Beamte des Bundeskriminalamtes — Vereinheitlichung der Arbeit der Kriminalbehörden Gumbel, Staatssekretär . . . . . 4369 B Würdigung des Zusammentritts des Reichstages des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867 D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 4369 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Europapolitik (Drucksache V/1042) in Verbindung mit Antrag betr. Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaften, des Europarates und der Westeuropäischen Union (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1010) und mit dem Schriftlichen Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auswirkung der EWG-Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt (Drucksachen V/687, V/1383) Dr. Apel (SPD) 4371 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 4375 B Brandt, Bundesminister . . . 4376 C, 4393 C, 4410 A Röhner (CDU/CSU) 4382 C Dr. Furler (CDU/CSU) 4384 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 4388 A Dr. Mende (FDP) . . . . . . 4391 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 4394 A Metzger (SPD) 4396 D Dr. Staratzke (FDP) 4400 D Dichgans (CDU/CSU) 4403 B Richarts (CDU/CSU) . . . . . 4404 A Saxowski (SPD) . . . . . . . 4406 D Dr. Effertz (FDP) . . . . . . 4407 C Mauk (FDP) . . . . . . . . 4409 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunundachtzigste und Einundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1390, V/1464, V/1410, V/1465) . . . . 4411 A Entwurf eines Gesetzes über eine Geflügelstatistik (Drucksache V/1287); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/1430), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1409) — Zweite und dritte Beratung — 4411 B Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Dasselfliege (Drucksache V/1286); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1409) — Zweite und dritte Beratung — 4411 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 4. April 1966 zur erneuten Verlängerung des Internationalen WeizenÜbereinkommens 1962 (Drucksache V/1401); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/1463), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1441) — Zweite und dritte Beratung — 4411 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. September 1965 mit der Republik Kongo über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/1254); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1415) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4412 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1966 mit dem Spanischen Staat über Arbeitslosenversicherung (Drucksache V/1445) — Erste Beratung — 4412 C Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1443) 4412 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag betr. Tarifvertrag für Wissenschaftler an Forschungsinstituten (Abg. Dr. Mommer, Dr. Lohmar, Sänger, Dr. Müller [München], Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Dr. Meinecke, Dr. Frede u. Gen. und Fraktion der SPD) (Drucksachen V/693, V/1423) 4412 D Nächste Sitzung 4412 D Anlage 4413 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 4355 96. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1967 4413 Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 28.2. Arendt (Wattenscheid) 22.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 22. 2. Dr. Artzinger 24. 2. Bauer (Wasserburg) 25.2. Beuster 24. 2. Blume 28. 2. Borm 22. 2. Corterier 22. 2. Dr. Czaja 18. 3. Eisenmann 21. 4. Dr. Gleissner 10. 3. Haage (München) 24. 2. Haar (Stuttgart) 22. 2. von Hassel 27. 2. Hofmann (Mainz) 10. 3. Illerhaus 26. 2. Klinker * 22. 2. Frau Korspeter 4. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kurlbaum 25. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Leber 26. 2. Lemmer 31.3. Dr. Löhr * 23. 2. Lücker (München) * 23. 2. Matthöfer 24. 2. Mengelkamp 1. 3. Dr. Miesner 28. 2. Missbach 22. 2. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Rainer 22. 2. Dr. Ritgen 24. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seifriz 24. 2. Dr. Siemer 24. 2. Dr. Starke (Franken) 23. 2. Struve 31.3. Stücklen 24. 2. Walter 22. 2. Weigl 28. 2. Wilper 24. 2. Zerbe 26. 2. b) Urlaubsanträge Blöcker 11. 3. Jaschke 18. 4. Rösing 17. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Wischnewski 19. 3.
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    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich namens der Bundesregierung und nach Absprache mit dem Kollegen Bundeswirtschaftsminister auf die einzelnen Punkte der Großen Anfrage eingehe, die der Abgeordnete Dr. Apel soeben begründet hat, möchte ich unsere grundsätzliche Orientierung noch einmal umreißen.
    Wir gehen in unserer ganzen Arbeit davon aus, daß ein immer stärkerer Zusammenschluß der Völker Europas dringend erforderlich ist, weil unsere Völker entschiedener als bisher Mitverantwortung für die Bewahrung des Weltfriedens übernehmen müssen und weil nur die Verbindung der begrenzten Kräfte der einzelnen Völker unseres Kontinents es ihnen ermöglicht, diese Aufgabe zu erfüllen und Europa den ihm gebührenden Platz in der heutigen Welt zu sichern.
    Die wirtschaftliche und politische Einigung Europas ist also eines der großen Ziele, auf die die deutsche Politik sich richtet. Die Förderung der bestehenden europäischen Gemeinschaften seit deren Gründung darf eine Konstante der deutschen Politik genannt werden. Die Gemeinschaft der Sechs soll ausgebaut und gefestigt werden. Sie soll nach unserer Überzeugung auch allen europäischen Staaten offenstehen, die sich zu ihren Zielen bekennen. In diesem Sinne würden wir die Teilnahme Großbritanniens und anderer EFTA-Staaten lebhaft begrüßen. Dies liegt in der Natur unserer Vorstellungen von einer möglichst umfassenden Kooperation, und außerdem entspricht es unseren eigenen, deutschen Interessen.
    Die enge deutschfranzösische Zusammenarbeit, der für die Zukunft Europas eine entscheidende Rolle zufällt, konnte neu belebt werden. Wir sind darüber hinaus betrebt, auch mit jedem anderen der uns befreundeten Nachbarn bilateral vertrauens-



    Bundesminister Brandt
    voll zusammenzuarbeiten. Das ist auch in den Gesprächen zum Ausdruck gekommen, die wir in den vergangenen Wochen und bis in die letzten Tage mit den Außenministern der Nachbarstaaten geführt haben.
    Auf allen sich bietenden Wegen streben wir also demselben Ziel zu: der Einigung Europas. Diese Einigung liegt, so meinen wir, zunächst im Interesse jener europäischen Völker, die unmittelbar daran mitwirken. Sie liegt im Interesse der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten. Doch hoffen wir, eines Tages werde auch im Osten, nicht zuletzt in der Sowjetunion, die Erkenntnis zum Durchbruch kommen, daß ein solch einiges Europa ein entscheidendes Element der von uns erstrebten stabilen Friedensordnung in der Welt werden kann und soll.
    Uns geht es also einmal um den inneren Ausbau und die Ausweitung der europäischen Gemeinschaften. Zum anderen geht es uns um die Verstärkung der wirtschaftlichen, technischen, wissenschaftlichen, kulturellen und — wo es möglich ist — auch politischen Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Völkern und Staaten, weil solche Zusammenarbeit der Prüfstein ist für Entspannung in unserem Teil der Welt.
    Was nun die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft angeht, so hat sie seit der schweren Krise des Jahres 1965 ein großes Arbeitspensum hinter sich gebracht:
    Der EWG-Rat hat im Juli des vergangenen Jahres die wesentlichen Beschlüsse zur Herstellung des freien Warenverkehrs gefaßt. Im gewerblichen Bereich werden die Binnenzölle bis zum 1. Juli 1968 fallen. Zum gleichen Zeitpunkt wird gegenüber dritten Ländern der gemeinsame Zolltarif angewandt werden. Im landwirtschaftlichen Bereich liegen die Marktordnungen und gemeinsamen Preise der maßgeblichen Erzeugnisse fest. Sie werden ebenfalls bis zum 1. Juli 1968 in Kraft treten. Die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik ist für den Zeitraum bis zum Ende der Übergangszeit geregelt. Auf dem Gebiet der Außenbeziehungen ging es namentlich um die rechtzeitige Ergänzung des Verhandlungsmandats für die Kennedy-Runde. Die Gemeinschaft wurde damit im gewerblichen und im landwirtschaftlichen Bereich wieder verhandlungsfähig. Auch über die Ausfuhrkreditpolitik gegenüber den Staatshandelsländern und gegenüber .dem anderen Teil Deutschlands konnte Einvernehmen erzielt werden. Außerdem hat der Rat in einer Entschließung ausdrücklich die Notwendigkeit einer gleichgewichtigen Entwicklung der Gemeinschaft anerkannt. Als vordringlich sind danach die rasche Harmonisierung der Umsatzsteuer und der erfolgreiche Abschluß der Kennedy-Runde anzusehen. Auch bei der allgemeinen Handelspolitik, der Sozialpolitik und der Regionalpolitik sowie bei den Arbeiten auf dem Gebiet des europäischen Patentrechts und Gesellschaftsrechts sollen Fortschritte erzielt werden. Schon jetzt wurden immerhin so gewichtige Fortschritte erzielt, daß unserer Meinung nach jetzt kein Mitgliedstaat die EWG mehr in Frage stellen kann, ohne selbst dabei Schaden zu
    nehmen. Darin liegt zugleich ein entscheidender politischer Erfolg auf dem Wege zur europäischen Einigung. Auch in Zukunft wird die EWG sich in großem Umfang mit Einzelfragen wirtschaftlicher Art befassen müssen. In der öffentlichen Diskussion tritt demgegenüber leider mitunter das in den Hintergrund, was über die wirtschaftlichen und technischen Fragen hinausführt.
    Wir sollten uns hier jedenfalls auch für diejenigen mit, für die dieses Hohe Haus spricht, vor Augen halten, daß sich auch mit all diesen vielen wirtschaftlichen Einzelfragen ein Stück politische Gestaltung, wenn auch mühsam, in Europa vollzieht.
    Der vor uns liegende Abschnitt der Gemeinschaftsarbeit ist der letzte Abschnitt der Übergangszeit, also vor dem Eintritt in die Endphase, die am 1. Januar 1970 beginnen soll. Dem Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der drei europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 haben inzwischen alle Parlamente der Mitgliedstaaten zugestimmt. Die damit bezweckte Fusion der Organe der europäischen Gemeinschaften wird nicht nur einen Rationalisierungseffekt haben; damit wird auch schon der erste Schritt zur Verschmelzung der Gemeinschaften selbst getan. Ich darf dies sagen, ohne abstreiten zu wollen, worauf Herr Dr. Apel hingewiesen hat, daß man es von der Fusion der Organe bis zur Fusion der Verträge noch mit einem schwierigen Weg zu tun haben kann. Die Fusion wird die Lösung vicier die drei Gemeinschaften angehender Fragen erleichtern. Die Vereinheitlichung der Verwaltung und die stärkere Konzentration auf Brüssel werden, davon bin ich überzeugt, von den Völkern, von unserem Volk und den anderen, als Fortschritte auf dem Wege zur europäischen Einigung gewertet werden.
    Bisher stand die Uneinigkeit über die personelle Zusammensetzung der Kommission der europäischen Gemeinschaften dem Inkrafttreten des Fusionsvertrages im Wege. Die Bundesregierung hofft, daß es nun bald zu einer Einigung in dieser Frage und damit zum Inkrafttreten des Fusionsvertrages kommen wird. Ich bitte, mir zu glauben, daß das, was hier demnächst noch abzuhandeln ist, dadurch nicht besser wird, daß ich es bis ins einzelne gehend hier behandle.
    Ich komme zur Beantwortung der einzelnen Fragen.
    Zur Frage 1 nach den Schwerpunkten wirtschaftspolitischer Beschlußfassung des Ministerrats der EWG. Ich darf an meine Vorbemerkungen anknüpfen und folgendes sagen. Am 1. Juli 1968 werden die Zollgrenzen innerhalb der Gemeinschaft fallen. Dies wird auch zu einer raschen Harmonisierung des Zollrechts zwingen. Es ist nur so, meine Damen und Herren, so wichtig und erfreulich der Wegfall der Zollgrenzen in der Geschichte der Einigung Europas sein wird, so werden doch die Grenzbeamten zunächst noch bleiben und die Grenzkontrollen andauern müssen.

    (Zuruf: Warum denn?)




    Bundesminister Brandt
    — Es macht mir gar keinen Spaß, das so nüchtern feststellen zu müssen. Es ist auch nicht wegen der Statistik. Es ist so, — das empfinden wir sicher alle mit — daß die Völker, die in diesen etwas mühsamen Einigungsprozeß hineingestellt sind, zunächst mit Bedauern feststellen werden, daß sich optisch noch nichts Grundlegendes ändert, daß sich damit also die landläufige Vorstellung von einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet noch nicht verwirklicht hat.
    Auf dem Wege zum Abbau der Grenzkontrollen ist die Harmonisierung des Steuerrechts besonders wichtig, damit umsatzsteuerliche Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Gemeinschaft entbehrlich werden. Über die beiden ersten Richtlinien: Struktur und Anwendungsmodalitäten der gemeinsamen Mehrwertsteuer hinaus, bei denen der EWG-Rat auf seiner letzten Sitzung zu unserer Freude Einvernehmen erzielen konnte, müssen auch Fortschritte bei der Vereinheitlichung der Steuerbefreiungen und der Steuersätze erreicht werden. Langfristiges Ziel ist die Beseitigung der Steuergrenzen. Die Vielfalt der Steuersysteme und der mit der Steuerharmonisierung verbundenen Probleme stellt uns und unsere Partner noch vor große Aufgaben. Das ist also das eine Problem — wenn nach Schwerpunkten gefragt wird —, das der Zollgrenze.
    Zum anderen ist die gemeinsame Energiepolitik ein zweites wichtiges Problem aus dem Bereich des inneren Marktes. Die Koordinierung der Energiefragen bereitet angesichts der unterschiedlichen Struktur in den Mitgliedstaaten und der verschiedenen energiepolitischen Maßnahmen der Regierungen besondere Schwierigkeiten. Sie werden dadurch verstärkt, daß die einzelnen Energieträger, wie Kohle, Mineralöl und Atomenergie, der Zuständigkeit verschiedener Gemeinschaften unterliegen. Immerhin besteht in dem Energieprotokoll vom 21. April 1964 eine Ausgangsbasis für eine gemeinsame Energiepolitik. Auf Grund dieses Protokolls ist inzwischen ein gemeinschaftlicher Rahmen für staatliche Beihilfen im Kohlebereich geschaffen worden. Außerdem finden in Luxemburg laufend Konsultationen über geplante Anpassungen, Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen statt. Der besondere Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl hat im Februar, also jetzt in diesem Monat, eine gemeinsame Regelung der Kokskohlenversorgung für die Stahlindustrie in den Mitgliedstaaten verabschiedet. Über solche erste Schritte hinaus drängen wir darauf, daß eine gemeinsame europäische Energiepolitik erarbeitet wird. Auch hier bin ich der Meinung, daß die Fusion der Organe der europäischen Gemeinschaften die Lage erleichtern wird.
    Mit der Herstellung des freien Warenverkehrs kommt der Wettbewerbspolitik erhöhte Bedeutung zu. Für die Wirtschaft ist es unerläßlich, daß durch Ausbildung einer kontinuierlichen Verwaltungspraxis Rechtsklarheit über zulässige und unzulässige Praktiken entsteht. Außerdem müssen wir überlegen, welche Erleichterungen für wettbewerbspolitisch unbedenkliche und wirtschaftspolitisch nützliche Absprachen getroffen werden können. Auch in der Frage der Unternehmenskonzentration wird den Notwendigkeiten des größeren Marktes Rechnung getragen werden müssen.
    Die wirtschaftliche Entwicklung in den Mitgliedstaaten hat gezeigt, wie wichtig zur Abwehr von Schäden eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Konjunkturpolitik ist. Die unterschiedliche konjunkturelle Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten stellt Parlamenten, Regierungen und Sozialpartnern die Aufgabe, das gemeinsame Ziel von Wachstum und Stabilität mit den jeweils situationsgerechten Maßnahmen zu fördern. Der Rat der EWG hat im Dezember konjunkturpolitische Leitlinien für das Jahr 1967, für dieses Jahr also, aufgestellt. In der Ratssitzung hat die Bundesregierung auf die Abschwächung der Konjunktur in der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen und erreicht, daß die Empfehlung des Rates die wirtschaftspolitischen Ziele der Bundesregierung für 1967 voll unterstützt.
    Im Rahmen der mittelfristigen Wirtschaftspolitik wird sich die Bundesregierung für eine koordinierte Wachstums- und Strukturpolitik einsetzen. Hierzu wird auch die sozialpolitische Tätigkeit der Gemeinschaft insbesondere auf den Gebieten der Freizügigkeit und der beruflichen Bildung beitragen. EWG-Rat und Mitgliedstaaten haben das erste Programm, das die Zeit bis 1970 umfaßt, Anfang Februar verabschiedet. Der Ausschuß für mittelfristige Wirtschaftspolitik wird jetzt unter Zugrundelegung dieses Programms die wirtschaftliche Entwicklung in den Mitgliedstaaten analysieren und ihre Wirtschaftspolitik regelmäßig überprüfen. Außerdem müssen die Vorarbeiten für das zweite Programm gefördert werden. Hier geht es um die mittelfristige Finanzplanung, die sektorale Strukturpolitik, die wissenschaftliche und technische Forschung, die optimalen Unternehmensgrößen, die Einkommenspolitik und die Agrarpolitik.
    Die Bundesregierung wird sich — um noch einen Punkt zu nennen — weiterhin um eine Beschleunigung der Arbeiten auf dem Gebiet der Verkehrspolitik bemühen. Auf deutsche Initiative hat sich der Rat schon im Jahre 1963 das Ziel gesetzt, die gemeinsame Verkehrspolitik in ihren wesentlichen Bestandteilen bis zum Ende der Übergangszeit, und wenn möglich, schon bis 1. Januar 1968 festzulegen. Im Oktober vergangenen Jahres hat der Rat festgestellt, daß ein gemeinschaftliches Tarifsystem erst dann erlassen werden kann, wenn die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen gefördert und über die im Bereich der Kapazitäts- und Wettbewerbspolitik zu treffenden Maßnahmen Einigkeit herbeigeführt worden ist. Wir werden darauf drängen, daß die gemeinsame Verkehrspolitik sich in den Rhytmus der Wirtschaftsgemeinschaft einfügt.
    Zu dem zweiten Satz in Punkt 1 der Großen Anfrage — wie akuten Schwierigkeiten in der Bundesrepublik in einzelnen Bereichen entgegengewirkt werden kann — eine kürzere Bemerkung ! Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Fortschritte auf den von mir genannten Gebieten wesentlich zur Vermeidung und Überwindung von Schwierigkeiten beitragen werden, die die Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes für einzelne Bereiche der deutschen Wirtschaft mit sich bringen könnte. Unsere eigene Regional- und Strukturpolitik ist ebenfalls mit darauf ausgerichtet — und muß es sein —,



    Bundesminister Brandt
    die Eingliederung der deutschen Wirtschaft in den Gemeinsamen Markt zu erleichtern. Die Bundesregierung wird auch darüber hinaus von den Möglichkeiten zum Schutz der Interessen der deutschen Wirtschaft Gebrauch machen, die der Vertrag bietet.
    Zu Frage 2 nach der Außenhandelspolitik! Hier ist zu sagen, daß sich die Bundesrepublik schon bisher um Fortschritte auf dem Gebiet der gemeinsamen Handelspolitik bemüht hat. Nicht zuletzt auf deutsches Drängen sind die Beschlüsse des EWG-Rates über die Agrarfinanzierung mit den Entscheidungen auf dem Gebiet der Handelspolitik verbunden worden. Nicht nur aus handelspolitischen, sondern auch aus gesamtpolitischen Gründen treten wir dabei für die Aufrechterhaltung und Ausweitung des Handels mit den Drittländern ein. Diese Bemühungen waren insgesamt nicht erfolglos, wie die Tatsache zeigt, daß die EWG ihren Handel mit dritten Ländern insgesamt stärker steigern konnte, als es der allgemeinen Entwicklung des Welthandels entspricht.
    Ich will aber natürlich nicht verschweigen, daß es für einzelne Länder und Produkte unterschiedliche Ziffern gibt und daß wir in einer Reihe von Fällen einen bedauerlichen relativen Rückgang des deutschen Anteils an der Einfuhr und Ausfuhr uns befreundeter Länder zu verzeichnen haben. Da nun zum 1. Juli 1968 der gemeinsame Zolltarif in Kraft treten wird, wird die Gemeinschaft in der nächsten Zeit eine Reihe von koordinierenden Maßnahmen auf handelspolitischem Gebiet treffen müssen. Sie werden vor allem eine Vereinheitlichung der Ein- und Ausfuhrregime zum Gegenstand haben. Die hierdurch eintretende stärkere Bindung der Mitgliedstaaten untereinander wird Gemeinsamkeiten schaffen, die auch auf die Außenpolitik ausstrahlen werden.
    Die noch zu entwickelnden Grundsätze für die Osthandelspolitik müssen unserer Meinung nach so gestaltet werden, daß auch in Zukunft dem Handel mit den osteuropäischen Ländern ein angemessener Anteil am Gesamtaußenhandel der Bundesrepublik zukommt. Dabei muß sichergestellt werden, daß zwischen den Lieferungen der einzelnen Mietgliedstaaten nach Osteuropa und ihren Bezügen von dort kein unzumutbares Mißverhältnis entsteht. Zugleich muß der Schutz gewährleistet bleiben, den die deutsche Osthandelspolitik bisher dem deutschen Markt vor nachteiligen Einflüssen geboten hat, die sich aus den Verschiedenheiten der Wirtschaftssysteme ergeben. Die begonnene Auflockerung der Einfuhrpolitik gegenüber dem Osten sollte aber auch in Zukunft fortgesetzt werden. Da sämtliche EWG-Staaten an dieser Auflockerung interessiert sind und auch schon entsprechende Maßnahmen getroffen haben, dürfte eine Einigung, wenn auch unter gewissen Schwierigkeiten, möglich sein. Die besondere Lage der Bundesrepublik Deutschland muß dabei berücksichtigt werden. Der deutschen Politik gegenüber Osteuropa sind in den vor uns liegenden Jahren Aufgaben gestellt, die auch des Mittels der Handelspolitik bedürfen. Wir streben dabei ein koordiniertes Vorgehen der EWG-Mitgliedstaaten an und sind uns darüber im klaren, daß auf dem Gebiete der Agrarpolitik bereits Daten gesetzt sind, die nur noch ein gemeinschaftsorientiertes Handeln zulassen.
    Die Frage 3 bezog sich, gestützt auf die Präambel des EWG-Vertrages, auf den Zusammenhang von EWG und EFTA, auf die Problematik des größeren Zusammenschlusses der europäischen Völker. Lassen Sie mich dazu sagen: Im November 1964 hatte die damalige Bundesregierung dargelegt, wie sie sich die Einigung Europas vorstellte. Sie unterschied hierbei zwischen der zügigen Fortentwicklung der Gemeinschaften einerseits und der Arbeit auf dem Wege zu einer gemeinsamen Außen-, Kultur- und Verteidigungspolitik andererseits. Wie die Dinge heute liegen, müssen in der Tat die drei zuletzt genannten Ziele — Außen-, Kultur- und Verteidigungspolitik — im wesentlichen durch Zusammenarbeit der Regierungen erreicht werden.
    Eine Sonderstellung nimmt das Europäische Parlament ein, dessen Stellung nach übereinstimmender Auffassung in diesem Hause und auch nach Meinung der Bundesregierung gestärkt werden sollte. Von ihm sind zur Frage der politischen Einigung Europas wertvolle Impulse ausgegangen.
    Das gesellschaftspolitische Fundament für die politische Einigung Europas wurde in den drei bestehenden Gemeinschaften geschaffen. Der Fortschritt dieser Gemeinschaften wird die Einigung Europas auch auf anderen Gebieten anregen. Wir sehen uns damit in voller Übereinstimmung mit der Präambel des EWG-Vertrages, wonach durch diesen Vertrag die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker geschaffen werden sollen.
    Die Frage 4 bezieht sich noch konkreter — wie Herr Dr. Apel schon gesagt hat: aus der konkreten Diskussionslage vom Herbst 1966 — auf die Relation von EWG und EFTA. Dazu möchte ich sagen, daß nach Auffassung der Bundesregierung bei einer regionalen Ausweitung der EWG Zielsetzungen und Grundlagen der Gemeinschaftsverträge erhalten bleiben müssen. Anpassungen der Verträge im institutionellen Bereich sind bei Beitritten neuer Mitglieder erforderlich, Daneben können für die von der Gemeinschaft bisher gefaßten Beschlüsse im begrenzten Rahmen Sonderregelungen zugunsten der beitretenden Staaten ins Auge gefaßt werden. Sonderregelungen haben die EWG-Mitgliedstaaten bei Abschluß des Vertrages von Rom auch für sich vereinbart. Bei Beitritten neuer Mitgliedstaaten werden zumindest Übergangsregelungen unvermeidlich sein; denn von einem neu beitretenden Land wird nicht verlangt werden können, daß es sich sofort an den in der EWG erreichten Stand angleicht. Die Bundesregierung meint, daß Lösungen gefunden werden können, die bei Einhaltung der Ziele des Vertrages von Rom den wesentlichen Erfordernissen neu beitretender Länder Rechnung tragen. Im übrigen ist es ja so, daß gegenwärtig nicht Gespräche zwischen EWG und EFTA anstehen, sondern daß sich herausstellen muß, zu welchem Ergebnis die Sondierungen der britischen Regierung führen und welche Folgerungen sich daraus für die einzelnen EFTA-Partner ergeben werden. Hierauf möchte ich gleich zurückkommen.



    Bundesminister Brandt
    Die Frage 5 bezieht sich auf die Kennedy-Runde. Hier kam es darauf an, meine Damen und Herren, daß die Gemeinschaft nach der Unterbrechung 'im Jahre 1965 in Genf wieder verhandlungsfähig wurde. Mit der Verabschiedung der wesentlichen Angebote im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich durch den Ministerrat im Juni, Juli und Dezember ist dieses Ziel erreicht worden. Die Kennedy-Runde ist jetzt in ihre entscheidende Phase eingetreten. Die Verhandlungspartner im GATT haben zur Vorbereitung der Schlußverhandlungen die gegenseitigen Angebote bewertet. Sie haben ihre Wünsche an die anderen Partner formuliert und teilweise Rückzugslisten für den Fall aufgestellt, daß ihren Forderungen nicht entsprochen wird. Anfang Januar hat der EWG-Rat die Kommission beauftragt, sich in Genf dafür einzusetzen, daß das Gleichgewicht der gegenseitigen Konzessionen durch eine Verbesserung der Angebote und nicht durch Rücknahmen erreicht wird. Die Kommission soll dabei erklären, daß die Rücknahmedrohungen der anderen GATT-Partner nicht geeignet seien, die Verhandlungen zu fördern. Die EWG wird selbst zunächst keine Rücknahmelisten ausarbeiten. Damit haben sich alle EWG-Länder der deutschen Auffassung angeschlossen, daß die Flucht 'in das Minimum vermieden werden muß.
    Die Kommission steht nun in Verhandlungen mit den USA und Großbritannien über die Zolldisparitäten und nichttarifären Handelshemmnisse und sucht parallel dazu, mit den skandinavischen Ländern und der Schweiz — darauf bezog sich ja eine der mündlich konkretisierten Fragen von Herrn Dr. Apel — ein ausgeglichenes Verhandlungsergebnis im innereuropäischen Bereich zu erzielen. Über den Fortgang der Verhandlungen wird die Kommission den Rat in jeder seiner Sitzungen unterrichten, um ihm die Möglichkeit zusätzlicher Direktiven zu geben.
    Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß die EWG zu einem optimalen Ergebnis der GATT-Verhandlungen beiträgt. Die erfolgreiche Teilnahme der Gemeinschaft an der Kennedy-Runde ist für uns von großer politischer Bedeutung. Es ist auch keine Schande, wenn wir darauf hinweisen, daß Deutschland die Mittel, die es für seine Europapolitik und für seine weltweiten Verpflichtungen benötigt, durch Exporte auf den Weltmärkten verdienen muß. Es wird hierzu nur in der Lage sein, wenn die Gemeinschaft das in 'ihren Kräften Stehende dazu beiträgt, die Kennedy-Runde zu dem im Interesse aller liegenden Erfolg zu bringen.
    Herr Dr. Apel hatte zusätzlich gefragt, ob die Vollmachten für die Kommission ausreichten, ob man nicht im Agrarbereich mehr tun könne und — ich hatte es schon anklingen lassen — wie es im besonderen mit Skandinavien und mit der Schweiz stehe. Lassen Sie mich ein paar Bemerkungen dazu machen; dann brauche ich mich dazu nicht noch einmal zusätzlich zu Wort zu melden. Wir gehen also davon aus — und dies ist die Grundlage unserer Bewertung des gesamten Vorgangs —, daß für die Gemeinschaft in Genf die EWG-Kommission verhandelt. Der EWG-Ministerrat hat die jeweils erforderlichen Vollmachten zu erteilen, und Vertreter
    der Mitgliestaaten stehen der Kommission bei den Beratungen in Genf beratend zur Seite, was Zeitverluste erspart. Trotzdem, ich muß offen zugeben, dieses Verfahren ist schwerfällig und langwierig. Das zeigt sich insbesondere, wenn man berücksichtigt, daß die anderen GATT-Delegationen in Genf ihre Weisungen direkt von ihren Regierungen bekommen. Darum ist gerade für den Fall, nach dem Herr Dr. Apel unter Punkt 2 fragt — Skandinavien und Schweiz —, das Verhandlungsmandat, das der Rat der Kommission gegeben hat, flexibel gestaltet worden. Als die Engländer in der vorigen Woche hier in Bonn waren, haben wir darauf hingewiesen, daß sich aus diesem Verhandlungsvorgang in bezug auf Skandinavien auch für die Verhandlungen EWG-Großbritannien Wichtiges ableiten lassen könnte. Die Kommission 'ist jedenfalls, was den nächsten Punkt betrifft, den wir im Auge haben, Skandinavien und Schweiz, ermächtigt, zu sondieren, welche Verbesserungen des EWG-Angebots erforderlich sind, um zu einem besseren Gleichgewicht zwischen Angeboten und Gegenangeboten zu gelangen. Aber es bleibt dabei, daß die Vorschläge vom Ministerrat genehmigt werden müssen. Ein ähnliches Verfahren wird, wie die Dinge nun einmal liegen, auch auf andere Teilbereiche der Verhandlungen angewendet werden müssen. Ich glaube, daß dann vom Verfahren her in der kurzen noch zur Verfügung stehenden Zeit bei gutem Willen aller Beteiligten doch die Ergebnisse erzielt werden können, die für einen Erfolg der Kennedy-Runde erforderlich sind.
    Die Agrarerzeugnisse sind jetzt bei der Kennedy-Runde zum erstenmal in der Geschichte der GATT-Verhandlungen voll einbezogen. Auf dem gewerblichen Gebiet liegen Erfahrungen von 19 Jahren und 6 Zollrunden vor. Diese Erfahrungen fehlen noch auf dem Agrargebiet. Deshalb, fürchte ich, werden auf dem Agrargebiet die Ergebnisse der Kennedy-Runde notwendigerweise noch geringer sein als im gewerblichen Sektor. Dieses Faktum ist allen Teilnehmern bekannt. Aber ich gebe gerade auch nach meinen Unterhaltungen in den Vereinigten Staaten in der vorletzten Woche zu, daß es ein großer Vorteil wäre, wenn auch im Agrarbereich möglichst große Fortschritte erzielt werden könnten.
    Trotz der noch zu lösenden Probleme ist die Bundesregierung jedenfalls der Meinung, daß es gelingen muß, ein erfolgreiches Ergebnis der Kennedy-Runde bis zum 30. Juni zu erzielen. Dann laufen bekanntlich die Verhandlungsvollmachten des amerikanischen Präsidenten aus. Ich habe mich erst in der vorletzten Woche in Washington selber davon überzeugen können, wie schädlich es sich auswirken könnte, wenn nicht müßte, falls diese Frist unausgenutzt bliebe.
    Die letzte Frage, die Frage 6, bezieht sich auf den EWG-Entwicklungsfonds und diejenigen Entwicklungsländer, die jetzt schon assoziiert sind, und andere, die in ein Assoziierungsverhältnis geraten können.
    Die Arbeiten des EWG-Entwicklungsfonds und die damit verbundene Durchführung von Hilfsmaßnahmen bei den Assoziierten haben sich, wie wir meinen, 'im ganzen zufriedenstellend entwickelt. Al-



    Bundesminister Brandt
    lerdings waren Anlauf- und Übergangsschwierigkeiten zu überwinden, die sich aus der Erstmaligkeit eines solchen Assoziierungsverhältnisses ergeben. Es bedurfte einer Einstimmung auf die damit beabsichtigten Ziele bei allen Beteiligten. Administrative Regelungen mußten erlassen werden. Dies war für die Assoziierten in Anbetracht der erst neuerdings erreichten Selbständigkeit vielfach besonders schwer.
    Der durch das Abkommen von Jaunde geschaffene Entwicklungsfonds, der in der Verantwortung der Kommission liegt, hat ebenso wie der erste Fonds eine Laufzeit von fünf Jahren. Er endet also am 1. Juni 1969. Über den darin zur Verfügung gestellten Betrag ist bisher durch Mittelbindungen etwa zur Hälfte verfügt worden. Es kann mit größter Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß bis zum Ende der Laufzeit des Abkommens über den Gesamtbetrag verfügt werden wird. Das Abfließen der Mittel wird naturgemäß länger dauern. Es hängt zum größten Teil vom Tempo der Durchführung der Projekte ab.
    Die bisherige Beteiligung der deutschen Wirtschaft an den aus dem EWG-Entwicklungsfonds resultierenden Aufträgen ist nicht als ausreichend anzusehen. Die Bundesregierung bemüht sich daher ständig um eine Verbesserung des deutschen Anteils. Obwohl die Bestimmungen des Fonds auf eine nicht diskriminierende Behandlung aller Firmen, die sich um Aufträge bewerben, abzielen, haben deutsche Firmen immer noch große Schwierigkeiten, bei der Zuschlagserteilung, insbesondere bei Bauarbeiten, zum Zuge zu kommen. Sie haben vor allem Nachteile tatsächlicher Art gegenüber den in Afrika ansässigen Firmen, die sich aus deren besserer Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und Bedingungen ergeben.
    Die Bundesregierung bemüht sich, diese unbefriedigende Situation im Ministerrat der EWG zu erörtern. Mit konkreten Vorschlägen wird sie dazu beitragen, daß auch in tatsächlicher Hinsicht der freie Wettbewerb verwirktlicht wird und die deutschen Firmen ermutigt werden, sich künftig mit mehr Erfolg an den Ausschreibungen zu beteiligen. Soweit die EWG im Rahmen ihrer durch den Vertrag gegebenen Zuständigkeiten mit bisher nicht assoziierten Entwicklungsländern zur Überwindung akuter wirtschaftlicher Schwierigkeiten verhandelt, wird sich die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den übrigen EWG-Ländern hierfür nach Kräften einsetzen.
    Es geht also, was den in der mündlichen Begründung jetzt unterstrichenen Punkt der Beteiligung der deutschen Firmen betrifft, konkret darum, daß auch deutsch-französische Konsultationen — neben dem, was im EWG-Rat abzuhandeln ist — stattfinden und stattfinden werden mit dem Ziel, die gemeinsamen Anstrengungen und das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren des Fonds zu verbessern und den jeweils besseren Bieter zum Zuge kommen zu lassen. Die Bundesregierung wird in diesem Sinne den Entwurf einer Entschließung vorlegen, die vom EWG-Rat bei einer seiner nächsten Sitzungen behandelt werden soll. U. a. sollte die Bildung von Firmenkonsortien weiter gefördert werden.
    Ich darf Ihnen zum Schluß, meine Damen und Herren, über die Gespräche berichten, die der Bundeskanzler und ich am Mittwoch und Donnerstag vergangener Woche hier in Bonn mit Premierminister Wilson und Außenminister Brown geführt haben.
    Sie wissen, daß der Premierminister im November vergangenen Jahres den Wunsch seiner Regierung bekundet hatte, der EWG beizutreten, und daß dieser Wunsch von einer Konferenz der Regierungschefs der EFTA-Länder in London unterstützt wurde. Bonn war nun die vierte der EWG-Hauptstädte nach Rom, Paris und Brüssel, die die Vertreter der britischen Regierung besuchten, um ihre Gründe für den Beitritt Großbritanniens zur EWG vorzutragen und zu erörtern.
    Der Premierminister und der Außenminister werden Ende des Monats Den Haag und Anfang März Luxemburg besuchen. Vor dem Luxemburger Besuch wird eine neue EFTA-Konferenz zu dieser Frage stattfinden. Ich darf hier in Abstimmung mit dem Herrn Bundeskanzler sagen, daß die Gespräche in Bonn in freundlicher und aufgelockerter Atmosphäre verlaufen sind, daß sie nützlich und hilfreich gewesen sind. Herr Wilson hat die große Bedeutung des britischen Beitritts zur EWG und zu den anderen Gemeinschaften — oder zu einer einzigen europäischen Gemeinschaft, wenn es sie bis dahin gibt — dargelegt, die Bedeutung für sein eigenes Land, für Europa, für die Stellung Europas in der Welt, sofern — aus seiner Sicht verständlich — wesentliche britische Interessen gewahrt werden. Dies entspreche, so sagten uns der Premierminister und der Außenminister, dem Willen der großen Mehrheit des britischen Parlaments und der Bevölkerung des Vereinigten Königreichs. Die Überwindung der wirtschaftlichen Spaltung würde Europa zu einem verstärkten Einfluß in der Weltpolitik verhelfen. Durch Bildung eines — wenn man noch in andere Bereiche der EWG hineindenken würde — 280 Millionen Menschen umfassenden Wirtschaftsraumes würde der größte Markt der freien Welt enstehen. Der Beitritt Großbritanniens werde — so wurde uns die britische Auffassung dargelegt — das sich organisierende Europa nicht schwächen, sondern stärken.
    Der Herr Bundeskanzler hat auf unsere Regierungserklärung vom 13. Dezember vergangenen Jahres Bezug genommen, in der es heißt: „Besonders würden wir eine Teilnahme Großbritanniens und anderer EFTA-Länder an den europäischen Gemeinschaften begrüßen." Der Herr Bundeskanzler sprach die Hoffnung aus, daß die Bemühungen zu einem positiven Ergebnis führen würden.
    Im einzelnen ergab sich, daß Großbritannien — vorbehaltlich der selbstverständlichen Anpassung im institutionellen Bereich infolge Beitritts eines neuen Mitglieds — bereit ist, den Rom-Vertrag und alle bisher gefaßten Beschlüsse anzunehmen sowie nach dem Beitritt die Fortentwicklung der Gemeinschaft zu einer vollen Wirtschaftsunion zu fördern, sofern die Gemeinschaft den wichtigsten Problemen Großbritanniens in anderer Weise Rechnung tragen würde. Sonderprotokolle und Übergangsregelungen, dm Agrarbereich auch gewisse Anpassungen, würden im Bereich der Commonwealth-Beziehungen zu Neu-



    Bundesminister Brandt
    seeland — oder für Neuseeland — und im Bereich der Währungs- und Kapitalpolitik als unerläßlich angesehen werden.
    Großbritannien ist bereit — so ergibt es sich aus unseren Bonner Besprechungen —, die gemeinsame Agrarpolitik zu übernehmen, sofern seine Hauptprobleme zufriedenstellend gelöst werden. Die hieraus resultierende Steigerung der Lebenshaltungskosten würde bei ausreichend langer Übergangszeit nicht als unüberwindliches Problem angesehen werden. Trotz großer eigener Schwierigkeiten kann davon ausgegangen werden, daß Großbritannien im Hinblick auf die mühevoll ausgehandelten gemeinsamen Agrarpreise in der EWG keine großen Forderungen stellen würde.
    Gleichwohl würde die Übernahme der gemeinsamen Agrarpolitik für Großbritannien erhebliche soziale und strukturelle Probleme aufwerfen. Die britische Regierung 'ist aber der Auffassung, daß diese Fragen im Verhandlungswege lösbar seien. Die Commonwealth-Fragen könnten nach Meinung unserer Gesprächspartner etwa so gelöst werden, wie es sich aus den Zwischenergebnissen der Beitrittsverhandlungen vom Jahre 1962 ergeben hatte. Neuseeland stellt allerdings — ich ließ es schon anklingen — ein Sonderproblem dar, für das die Briten, wenn es geht, eine Dauerlösung wünschen.
    Die Aussichten auf Gesundung der britischen Zahlungsbilanz wurden durch unsere Gesprächspartner als gut bezeichnet. Das Vertrauen in das Pfund wachse. Eine Inanspruchnahme des gegenseitigen Beistandes nach Beitritt — und das ist ja die Problematik des Art. 108, an den Herrn Dr. Apel erinnert hat — sei nicht zu erwarten. Gewisse britische Befürchtungen bestehen mit Bezug auf den freien Kapitalverkehr. Aus der Kennedy-Runde sich ergebende Fragen sollen im deutsch-britischen Wirtschaftsausschuß näher erörtert werden.
    Ich darf jetzt nur noch darauf hinweisen, meine Damen und Herren, daß wir unsere fünf Partner in der EWG über das Ergebnis des Wilson-Besuches bei uns unterrichtet haben.
    Wir haben uns nicht nur davon überzeugt, daß die Briten den ernsten Willen haben, der europäischen Gemeinschaft beizutreten, sondern wir haben auch den Eindruck gewonnen, daß es möglich sein müßte, die von britischer Seite aufgeworfenen Fragen im Verhandlungswege zu lösen. Es kommt aber nicht auf uns allein an, sondern es kommt darauf an, die anstehenden Probleme im Rahmen der Sechs und nicht zuletzt auch im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit zu behandeln und zu Ergebnissen zu kommen, die dann gemeinsam getragen werden können. Darum werden wir uns — davon kann das Hohe Haus überzeugt sein — ehrlich bemühen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, ich gebe jetzt zum Tagesordnungspunkt 2 c, der ja bereits aufgerufen ist, dem Berichterstatter, dem Herrn Abgeordneten Röhner, das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Röhner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache V/687 am 26. Januar und am 2. Februar 1967 in Verbindung mit der Verordnung des Rats der EWG über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik ausführlich beraten. Gestatten Sie mir, daß ich in meinen Bericht dazu die wichtigsten Passagen dieser Finanzierungsverordnung wegen ihrer politischen und finanziellen Bedeutung für den Beratungsgegenstand kurz mit einbeziehe.
    Ganz wenige Worte zur Vorgeschichte. Wohl spricht der Art. 40 des EWG-Vertrages nur von der Möglichkeit, einen gemeinsamen Fonds der EWG-Agrarfinanzierung zu schaffen. Aber bereits in der ersten EWG-Marathonsitzung um die Jahreswende 1961/62 wurde die entscheidende Finanzierungsverordnung Nr. 25 und damit die gemeinsame Finanzierung der EWG-Agrarpolitik vom Ministerrat beschlossen. Es wurde ein Agrarfonds gebildet, unterteilt in eine Abteilung „Garantie" für die Finanzierung der Ausfuhrerstattungen und Interventionskosten und eine Abteilung „Ausrichtung" für die Finanzierung von Beihilfen an Bedarfsträger im Agrar- und Marktstrukturbereich. Die Einnahmen des Agrarfonds resultieren dabei aus Beiträgen der Mitgliedstaaten nach festgesetztem Beitragsschlüssel.
    Ich glaube, es muß, weil es von besonderer Bedeutung ist, darauf hingewiesen werden, daß die EWG- Finanzierungsverordnung Nr. 25 eine Grundlage geschaffen hat, die sich nicht nur auf die Übergangszeit erstreckt, sondern die auch bereits die Endphase des Gemeinsamen Marktes umfaßt.
    Zum zweiten halte ich es für erwähnenswert, daß hinsichtlich der Beitrags- und Erstattungstechnik zunächst ein Moratorium für drei Jahre geschaffen wurde, also ursprünglich bis 1965. Aus diesem Grunde mußten die Modalitäten der Finanzierung und des Beitragsschlüssels nach 1965, in unserer jetzigen Zeit also, neu beschlossen werden. Das ist nun in der EWG-Verordnung Nr. 130/66 geschehen. Ihre Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 1969.
    Es muß, glaube ich, an dieser Stelle hervorgehoben werden, daß es der deutschen Verhandlungsseite seinerzeit beim Abschluß dieser neuen, jetzt geltenden Finanzierungsverordnung gelungen ist, sehr wesentliche Verbesserungen gegenüber dem bis dahin geltenden Rechtszustand zu erzielen:
    Der deutsche Beitrag zum Fonds wird z. B. einen Anteil von zirka 31 % nicht überschreiten.
    Weiter wird die Fonds-Abteilung „Ausrichtung" ab 1. Juli 1967 auf eine Höchstsumme von 1,14 Milliarden begrenzt. Nach der alten Regelung — um nur einen Zahlenvergleich zu bringen — wäre dieser Fonds heute auf zirka 2 Milliarden und damit der jetzige deutsche Beitrag von 356 Millionen auf zirka 624 Millionen DM festzusetzen gewesen.
    Bei der Finanzierung der Ausfuhrerstattungen wird ab 1. Juli 1967 das sogenannte Bruttoprinzip anstelle des bis dahin geltenden Nettoprinzips eingeführt; das heißt, daß von diesem Zeitpunkt an auch die deutschen Agrarexporte vergütungsfähig sein



    Röhner
    werden. Bisher erhielten bekanntlich nur Mitgliedstaaten eine Exportvergütung, die mehr exportierten als importierten.
    Vielleicht sollte auch noch auf einen Verhandlungsgegenstand, der erfolgreich abgeschlossen wurde, hingewiesen werden: die Agrarlieferungen der anderen EWG-Partner in die SBZ. Einige dieser Staaten hatten für ihre Exporte in die SBZ die Exportvergütung beantragt. Nach der Verordnung 130, die hier zur Debatte steht, kann nunmehr die SBZ nicht mehr als „Drittland" im Sinne der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik betrachtet werden.
    Soviel zum wesentlichen Inhalt der im Antrag der Fraktion der SPD angezogenen Beschlüsse des EWG-Ministerrates, soweit sie bei den Beratungen des Haushaltsausschusses zu berücksichtigen waren.
    Im Vordergrund dieser Beratungen standen selbstverständlich die haushaltspolitischen Probleme der EWG-Agrarfinanzierung und hier wiederum an erster Stelle ihre Auswirkung auf den Bundeshaushalt. Die Belastung für den Bundeshaushalt wird bestimmt durch das Ausgabevolumen des Brüsseler Agrarfonds. Dieses Ausgabevolumen wiederum richtet sich nach den Kosten der EWG-Agrarpolitik, genauer ausgedrückt: nach den Kosten der in Brüssel jeweils beschlossenen agrarpolitischen Regelungen.
    Dafür ein Zahlenbeispiel zu den mutmaßlichen Kosten für das EWG-Wirtschaftsjahr 1968/69. Die Kosten für den EWG-Garantiefonds werden auf
    zirka 5,9 Milliarden DM geschätzt. Hinzuzurechnen wären weitere 1,14 Milliarden DM, auf die für die gleiche Zeit der EWG-Ausrichtungsfonds eingestellt ist. Das ergibt ein Gesamtvolumen von 7,08 Milliarden DM.
    Der deutsche Beitrag errechnet sich somit aus einem 31%igen Garantiefondsanteil — das sind 1,837 Milliarden DM — und aus einem 31,2%igen Ausrichtungsfondsanteil — das sind 356 Millionen DM — und erreicht damit die Höhe von 2,193 Milliarden DM.
    Die Mehrbelastung für den Bundeshaushalt wird ersichtlich, wenn man dieser Brüsseler Zahlungsverpflichtung die Ausgaben gegenüberstellt, die bisher die Marktordnungen kosteten. Dann ergibt sich nämlich im Vergleich zum Entwurf des Bundeshaushalts 1967 eine Mehrbelastung in Höhe von etwa 1,2 Milliarden DM.
    Zu dieser Summe wären die Kosten für die Getreideausgleichszahlungen im fraglichen Jahr in Höhe von 233 Millionen DM hinzuzurechnen.
    Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, daß die Abrechnungen in Brüssel immer mehr in Verzug geraten sind. Bis zum Jahre 1970 will die Kommission diesen zeitlichen Rückstand aufholen. Das bedeutet, daß der Bundeshaushalt in einem Haushaltsjahr — voraussichtlich 1970 — zwei Jahresbeiträge einzustellen haben wird. Das dürfte dann einen Haushaltsansatz — eventuell im Haushaltsjahr 1970 — für diesen Zweck von über 4 Milliarden DM bedeuten.
    In diesem Zusammenhang muß ein Wort zu den möglichen und tatsächlichen Rückvergütungen aus dem EWG-Fonds gesagt werden. Diese Rückvergütungen aus der Fondsabteilung „Garantie" werden für mein Beispielsjahr 1968/69 auf etwa 900 Millionen DM zu schätzen sein. Weitere 228 Millionen DM, die deutscherseits aus der Fondsabteilung „Ausrichtung" zu erwarten sind, können nicht in den Bundeshaushaltsplan — Einzelplan 60 — eingestellt werden, da sie von Brüssel aus direkt an die Zuschußempfänger zur Abrechnung gelangen.
    Die Abrechnungen des Garantiefonds erfolgen in Brüssel — und jetzt komme ich zu einem sehr wesentlichen Punkt — im sogenannten Rückvergütungsverfahren. Haushaltspolitisch und haushaltsrechtlich ist das ein besonders gravierendes Problem der EWG-Agrarfinanzierung. Dieses Rückvergütungsverfahren beinhaltet, daß die nationalen Staaten erst im Nachhinein ihre Ausgaben ersetzt erhalten. Augenblicklich wird z. B. in Brüssel das Wirtschaftsjahr 1962/63 vollständig abgerechnet. Bisher hat dieses Verfahren für den Bundeshaushalt keine Nachteile gebracht, da auch die Beiträge jeweils später zu entrichten waren. Nunmehr wird aber, und zwar ab 1. Juli 1967, der freie Warenverkehr in der Gemeinschaft eingeführt. Das heißt, daß die bisherigen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, innerhalb gewisser Höchstgrenzen Ausfuhrerstattungen nach den eigenen Haushaltsmöglichkeiten zu gewähren, sich ab 1. Juli 1967 in eine obligatorische Zahlungsverpflichtung verwandeln. Dabei legt die Höhe dieser Erstattungen ausschließlich die Kommission in Brüssel fest. Mit anderen Worten, in diesem Punkt wird also bei Beibehaltung dieser Regelung der Bundeshaushalt praktisch zwangsetatisiert.
    Haushaltsmäßig betrachtet bedeutet das, daß jegliche Haushaltskontrolle über die Ausfuhrerstattungen — und entsprechend über alle Marktordnungsausgaben — verlorengeht; denn nach dem jetzt geltenden Rückvergütungsverfahren müssen die vollen Ausgaben, ohne daß von nationaler Seite auf deren Höhe noch Einfluß ausgeübt werden kann, in den Bundeshaushalt auf jeden Fall eingesetzt werden.
    Auf eine weitere Gefahr, wenn ich so sagen darf, weist der Haushaltsausschuß noch besonders hin: Ein solches Verfahren macht auf diesem Gebiet eine mittelfristige Finanzplanung nahezu unmöglich. Sinn einer solchen Planung ist es, mögliche Ausgabenwucherungen rechtzeitig zu erkennen. Das jetzt geltende Brüsseler Rückvergütungsverfahren zeigt aber erst jeweils nach etwa drei Jahren, ob man sich zuvor vielleicht finanziell übernommen hat. Aus diesen Gründen hält es der Haushaltsausschuß für untragbar, daß nach der Einführung des freien Warenverkehrs in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft dieses Rückvergütungsverfahren beibehalten wird. Es wird für erforderlich gehalten, daß die Gemeinschaft in ihren Haushalt die Ausgaben einstellt, die die Mitgliedstaaten im jeweiligen Jahr für die Durchführung ihrer Aufgaben benötigen. Durch ein solches Veranschlagungsverfahren wäre wenigstens gewährleistet, daß die bisherige nationale Haushaltskontrolle durch



    Röhner
    ein ordentliches Haushaltsverfahren in Brüssel ersetzt würde, und zwar — wenn ich das einflechten darf — so lange, bis auch im europäischen Bereich eine parlamentarische Haushaltskontrolle einmal gegeben sein wird.
    Meine Damen und Herren, ich darf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses nunmehr wie folgt zusammenfassen:
    1. Die Agrarfinanzierungsverordnung Nr. 130/66 ist geltendes Recht. Der Inhalt ihrer Bestimmungen kann bis einschließlich 1969 von uns nicht mehr beeinflußt werden.
    2. Die künftigen Belastungen des Bundeshaushalts sind beträchtlich. Es muß alles getan werden, um sie nicht noch höher ansteigen zu lassen.
    3. Insbesondere muß nach Mitteln und Wegen gesucht werden, durch die verhindert wird, daß es zur Kumulierung von zwei vollen Beitragszahlungen kommt.
    4. Das bisher geltende Rückvergütungsverfahren muß ehestens durch das Veranschlagungsverfahren im Haushalt der Gemeinschaften ersetzt werden.
    Der Antrag des Haushaltsausschusses lautet daher: Das hohe Haus möge beschließen, den Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache V/687 — anzunehmen.
    Abschließend erbitte ich, Frau Präsidentin, die Erlaubnis, zur gesamten Problematik noch ganz 3) wenige Sätze anfügen zu dürfen.
    Ich glaube, aus meinem Bericht ging hervor, daß die Agrarfinanzierung zum Kernstück der gemeinsamen Agrarpolitik und damit zu einem Kernstück der EWG-Politik überhaupt geworden ist.
    Es ist kein Geheimnis, daß insbesondere das landwirtschaftlich größte und bedeutendste Partnerland, nämlich Frankreich, dem Gemeinsamen Markt nicht zuletzt deshalb Interesse abgewinnt, weil es erstens auf den Absatz seiner Agrarüberschüsse hofft und zweitens auf die gemeinsame Finanzierung seiner Agrarprobleme zielt.
    Es ist darüber hinaus unverkennbar, daß dagegen das wirtschaftliche Interesse der Bundesrepublik am Gemeinsamen Markt vordergründig am größeren gewerblichen Absatzmarkt orientiert ist. Auf Grund dieser Interessenunterschiede, die praktisch zu einem Kompromiß bei der Verabschiedung der EWG-Marktordnungen führten, ist die Bundesrepublik zum Mit-Financier der Agrarprobleme auch der Partnerstaaten geworden.
    Da der Agrarhaushalt in seinem ursprünglichen Volumen unverändert geblieben ist, sind die Mehrausgaben der Bundesrepublik, die bei der Verwirklichung der EWG-Marktordnungen entstehen, zum Teil durch erhebliche Kürzungen bei wichtigen Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaft aufgebracht worden. Ich bin deshalb der Meinung, daß bei dieser Situation eine Lösung gesucht werden muß, die nicht der Landwirtschaft allein oder überwiegend das aufbürdet, was im Interesse der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von der ganzen Nation zu
    tragen ist. Eine solche Lösung ist nicht zuletzt ein notwendiger Akt auch der Gerechtigkeit gegenüber einer Landwirtschaft, die, wie der Grüne Bericht 1967 ausweist und wie die Preisbeschlüsse der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erwarten lassen, im Jahre 1967 in eine schwierige Lage gerät.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)