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ID0508119700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 81. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1966 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Verbeeck . . . 3669 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 3669 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3670 B Fragestunde (Drucksachen V/1215, V/1217) Frage des Abg. Kubitza: Rundfunk- und Fernsehgebühren Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 3670 C Kubitza (FDP) . . . . . . . . . 3670 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Nachteile für junge Beamte durch Ableistung des Grundwehrdienstes Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 3671 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 3671 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3671 C Fragen des Abg. Dr. Giulini: Jährliche Bedarfsprüfung für zweckgebundene Etatmittel 3671 C Fragen des Abg. Dr. Friderichs: Einsprüche gegen die Erhebung der Umsatzausgleichsteuer Grund, Staatssekretär 3671 D Dr. Rutschke (FDP) 3672 C Frage des Abg. Dr. Pohle: Rangordnung der Aufgaben im Arbeitsprogramm der EWG-Kommission Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3672 D Dr. Pohle (CDU/CSU) 3673 A Illerhaus (CDU/CSU) 3673 B Frage des Abg. Dr. Pohle: Konzeption der Bundesregierung für die Entwicklung einer gemeinsamen Industriepolitik der EWG Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3673 C Frage des Abg. Dr. Pohle: Diskussion über diese Frage in den zuständigen Gremien der EWG Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 3674 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 3674 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 3674 B Klinker (CDU/CSU) 3674 C Logemann (FDP) 3674 C Fragen des Abg. Bühler: Mietvertrag zwischen Frau Schlüter und der Türkischen Botschaft in Bad Godesberg Lahr, Staatssekretär 3674 D Bühler (CDU/CSU) 3675 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 Frage des Abg. Bühler: Ersatz des Frau Schlüter entstandenen Schadens Lahr, Staatssekretär . . . . . . 3676 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Angebliche Kenntnis deutscher Diplomaten von der Tätigkeit des KZ-Arztes Dr. Schumann in Liyubu . . . . . . 3676 B Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: In Saudi-Arabien festgehaltene deutsche Ingenieure und Techniker Lahr, Staatssekretär 3676 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3676 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischhofsheim) : Neue Rechtsgrundlage für die in der Bundesrepublik stationierten französischen Truppen Lahr, Staatssekretär 3677 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 3677 A Moersch (FDP) 3677 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Verletzung des Wahlgeheimnisses bei Betriebswahlen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 3677 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3677 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 3678 A Fragen des Abg. Porten: Satzung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Genuß — Durchführung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 3678 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Unternehmer durch das französische Umsatzsteuerrecht Leber, Bundesminister 3678 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3678 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3679 A Fragen des Abg. Biechele: Unfallgefahren für Kinder auf dem Weg zur und von der Schule — Verlegung des Schulbeginns Leber, Bundesminister 3679 B Biechele (CDU/CSU) 3679 D Fragen des Abg. Picard: Weiterbau der B 45 bei Weiskirchen- Dieburg Leber, Bundesminister 3680 A Picard (CDU/CSU) 3680 B Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Zurückweisung ausländischer, in ihrem Heimatland nicht zugelassener Lkw an der deutschen Grenze Leber, Bundesminister 3680 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3681 A Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) : Bereitstellung von KDS-Waggons für staubförmige Materialien durch die Deutsche Bundesbahn Leber, Bundesminister 3681 B Frage des Abg. Brück (Holz) : Als-ob-Tarife der Deutschen Bundesbahn für die Ausfuhr französischer und saarländischer Kohle Leber, Bundesminister 3681 D Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 3682 A Jung (FDP) 3682 A Fragen des Abg. Logemann: Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Schüler auf ihren Schulwegen Leber, Bundesminister . . . . . . 3682 B Logemann (FDP) . . . . . . . . 3682 D Fragen des Abg. Kulawig: Entscheidung über die Standortwahl für das Projekt eines europäischen Großbeschleunigers Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 3683 B Kulawig (SPD) . . . . . . . . 3683 D Frage des Abg. Moersch: Verbesserung der Beziehungen zu Polen im Bereich der Wissenschaft und Technik Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 3684 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 3684 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 3684 C Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . . 3684 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 3685 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz — KOV) (Drucksache V/1012); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1227), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksachen V/1216, zu V/1216) — Zweite und dritte Beratung — Maucher (CDU/CSU) 3685 B Reichmann (FDP) 3687 A Mick (CDU/CSU) 3688 B Glombig (SPD) 3689 A Dr. Rutschke (FDP) 3690 B Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 3690 B Katzer, Bundesminister 3692 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache V/1212) Dr. Dr. h. c. Toussaint (CDU/CSU) . 3693 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. 7. 1966 mit der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/1087); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1222) — Zweite und dritte Beratung 3694 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. 4. 1966 mit dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer (Drucksache V/1046); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1223) — Zweite und dritte Beratung 3694 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. 4. 1966 mit Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern (Drucksache V/1045); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1224) — Zweite und dritte Beratung — 3694 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für. eine Verordnung des Rats über die Einführung einer gemeinsamen Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin, für eine Verordnung des Rats betr. die Festlegung der abweichenden Vorschriften beim innergemeinschaftlichen Handel mit Butter und für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Liste der den Verordnungen Nr. 19 und 13/64/EWG über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide bzw. für Milch und Milcherzeugnisse unterliegenden Erzeugnisse (Drucksachen V/ 1036, V/1163, V/1164, V/1209) 3695 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung einer zusätzlichen Güteklasse der gemeinsamen Qualitätsnormen für bestimmte Obst- und Gemüsearten (Drucksachen V/1165, V/1210) 3695 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen (Drucksachen V/807, V/1194) . . . 3695 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf der Kommission der EWG für eine Verordnung der Räte zur Festlegung der Höhe und des Zeitraumes der Gewährung der vorübergehenden Pauschalzulage nach Art. 4 a von Anhang VII des Statuts der Beamten (Drucksachen V/1166, V/1202) 3695 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Kubitza, Schultz (Gau-Bischofsheim), Dorn, Rommerskirchen, Draeger, Josten u. Gen. betr. Förderung der Leibesübungen (Drucksachen V/630, V/ 1213) 3696 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Entwurf der Kommission der EWG des Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik (1966 bis 1970) (Drucksachen V/629, V/1226) 3696 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 5. 11. 1963 über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen V/1167, V/1218) . 3696 C Nächste Sitzung 3696 D Anlagen 3697 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 3669 81. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.29 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach* 19. 12. Dr. Aigner* 22. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17.12. Bading* 16. 12. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 14. 12. Bauer (Würzburg)** 16.12. Bazille 31. 12. Berkhan** 16.12. Blachstein 15. 12. Blumenfeld** 16. 12. Brand 18. 12. Dr. Burgbacher 31. 12. Corterier** 16. 12. Draeger** 16. 12, Dröscher* 16. 12. Dr. Eckhardt 31. 12. Eisenmann 31. 12. Frau Dr. Elsner* 16. 12. Erler 31. 12. Flämig** 16. 12. Dr. Furler* 16.12. Frau Geisendörfer 18. 12. Gerlach* 16. 12. Hahn (Bielefeld)* 17. 12. Dr. Hellige** 16. 12. Frau Herklotz** 16. 12. Hösl** 16. 12. Kahn-Ackermann** 16. 12. Frau Kalinke 31. 12. Dr. Kempfler** 16. 12. Frau Klee** 16. 12. Dr. Kliesing (Honnef)** 16. 12. Dr. Kopf** 16.12. Frau Dr. Krips 31.12. Lemmrich** 16. 12. Lenz (Trossingen) 31. 12. Lenze (Attendorn)** 16.12. Dr. Löhr 17. 12. Mauk* 22. 12. Frau Dr. Maxsein** 16. 12. Dr. von Merkatz** 16. 12. Metzger* 17. 12. Missbach 17. 12. Müller (Aachen-Land)* 16. 12. Neumann (Berlin) 17. 12. Paul 31. 12. Frau Pitz-Savelsberg 31. 12. Dr. Rinderspacher** 16. 12. Dr. Schmid (Frankfurt)** 16. 12. Dr. Schulz (Berlin)** 16. 12. Dr. Serres** 16.12. Seuffert* 19. 12. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an einer Tagung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke (Franken) 14. 12. Struve 31. 12. Dr. Süsterhenn 17. 12. Dr. Freiherr v. Vittinghoff-Schell** 17. 12. Weigl 1. 3. 1967 Dr. Wilhelmi 16. 12. Baron von Wrangel 17. 12. b) Urlaubsanträge Müller (Berlin) 15. 1.1967 Anlage 2 Umdruck 122 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz - KOV - 3. NOG - KOV) - Drucksachen V/1012, V/ 1216 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 48 erhält § 56 folgende Fassung: „§ 56 Die Bundesregierung hat in zweijährigem Abstand, erstmals zum 1. Oktober 1968, den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten, inwieweit es notwendig ist, die Leistungen dieses Gesetzes unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft zu ändern. Gegebenenfalls hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen." Bonn, den 14. Dezember 1966 Rutschke Reichmann Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) zu Punkt 10 der Zusatztagesordnung. Der Ausschuß für Gesundheitswesen stellt auf Drucksache V/1194 den Antrag, der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu beauftragen, eine Überprüfung der nach dem Lebensmittelrecht zugelassenen Farbstoffe im Hinblick auf mögliche 3698 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 Gesundheitsstörungen durchführen zu lassen und dem Bundestag darüber zu berichten. Der Grund für diese Empfehlung des Ausschusses ist, daß für eine Reihe der jetzt verwendeten Farbstoffe zwar ihre kurzfristige Wirkung hinreichend bekannt ist, die langfristigen Wirkungen aber nicht oder nur unzureichend bekannt sind. Dies stellt die EWG-Richtlinie in ihrer Begründung selbst ausdrücklich fest. Auch hat Prof. Druckrey, der Vorsitzender in der Farbstoffkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist, in einem Schreiben vom 16. Oktober dieses Jahres betont, gewisse neue Forschungsergebnisse seien in der EWG-Richtlinie nicht berücksichtigt. Oberster Grundsatz für die Zulassung von Farbstoffen in Arzneimitteln muß sein und bleiben, daß die Unschädlichkeit eines Farbstoffes für die menschliche Gesundheit durch wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen sein muß. In der Vorrede zur EWG-Richtlinie steht dies unmißverständlich. Und noch eines ist zu sagen: Der Ausschuß für Gesundheitswesen hat sich einmütig dafür ausgesprochen, daß Arzneimittel nur dann gefärbt, verschönert und wohlschmeckend oder besser schmekkend gemacht werden sollen, wenn dies für ihre bestimmungsmäßige Verwendung und zum Vermeiden von Verwechslungen nötig erscheint. Nur dann sollen süß schmeckende Überzüge und Farben verwendet werden dürfen. Der Ausschuß richtet eine ernste Mahnung an die Hersteller, an die Öffentlichkeit, an die Eltern und Sorgeberechtigten für Kinder, darauf zu achten und dahin zu wirken, daß Kinder nicht in Versuchung kommen, Arzneimittel zu schlucken, weil sie hübsch aussehen oder gut schmekken. Vergiftungsfälle aus solcher Ursache sind leider nicht selten. Arzneimittel gehören nicht in Kinderhand. Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, entsprechend seinem Antrag zu beschließen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Entschuldigen Sie, ich bin nicht Mitglied des Haushaltsausschusses. Ich habe meine Worte nicht gegen diesen gerichtet, weil auf der anderen Seite gesagt wurde, daß wir damit unter Umständen die Verabschiedung des dritten Neuordnungsgesetzes unmöglich machen. Das ist etwas anderes. Es gibt aber das Institut, daß man in einer zweiten und dritten Lesung Anträge einbringt. Von diesem Recht, Herr Kollege Maucher, werden wir in Zukunft immer wieder Gebrauch machen, weil das unser Recht und unsere Pflicht ist.

    (Beifall bei der FDP.)

    Lassen Sie mich dazu aber noch folgendes sagen. Sie haben bei den Neurenten jedes Jahr eine automatische Anpassung, Sie haben bei den Altrenten gleichfalls jährlich eine fast automatische Anpassung. Beim Bundesentschädigungsgesetz haben Sie durch die Bindung an die Beamtengehälter eine unbemerkte Erhöhung. Wir wollten jetzt, daß für die Kriegsopfer wenigstens alle zwei Jahre eine Überprüfung stattfindet, damit dann ein entsprechendes Gesetz — was durchaus in der Hand der Bundesregierung liegt — eingebracht wird. Das haben Sie abgelehnt.

    (Abg. Stingl: Wo steht denn, daß es nicht eingebracht werden kann?)

    — Dann hätten Sie dem Antrag zustimmen können. So kann man nicht argumentieren, meine Herren; draußen erzählen Sie etwas anderes, als Sie hier im Bundestag tun.

    (Beifall bei der FDP.)

    Meine Damen und Herren, namens der FDP-Fraktion darf ich folgende Erklärung abgeben:
    Im „Bulletin" des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 25. Mai 1965 heißt es, daß die Bundesregierung nach eingehender Beratung folgenden Beschluß gefaßt hat — dieser Beschluß wurde im Jahre 1965 von der viel geschmähten Regierung Erhard gefaßt —:
    Die Bundesregierung ist sich ihrer Verpflichtung gegenüber den Kriegsopfern bewußt und ist bestrebt, deren Versorgung würdig und gerecht weiterzuentwickeln. Sie ist daher bereit, im Haushaltsjahr 1966 dem Bundesrat und Bundestag ein Drittes Neuordnungsgesetz vorzulegen, das die Grundlage bilden soll für eine laufende Angleichung der Rentenleistungen in zweijährigem Abstand — erstmals also
    im Jahre 1968. Die Angleichung soll unter Be-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 3691
    Dr. Rutschke
    rücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachs-turns der Volkswirtschaft vorgenommen werden. Damit wird es möglich, unter Wahrung der Währungsstabilität das Kriegsopferrecht fortschrittlich und zeitgemäß auszubauen.
    Das 1965 angekündigte Dritte Neuordnungsgesetz liegt uns nunmehr zur Verabschiedung vor. Es ist ein Dokument des guten Willens aller im Bundestag vertretenen Parteien, aus der gegebenen Haushaltssituation heraus das optimal Mögliche für die Kriegsopfer zu tun.
    Wir Freien Demokraten glauben allerdings, daß man den Kriegsopfern Unrecht täte, wenn man die materiellen Probleme allein als ihr ausschließliches und zentrales Anliegen betrachten wollte. Worauf die Kriegsopfer mit Recht gewartet haben und zum Teil heute noch warten, ist die Antwort auf die Frage, welchen Rang und welche Stellung das Kriegsopferrecht innerhalb unseres sozialen Leistungssystems und dessen Entwicklung in der Zukunft einnehmen soll. Damit komme ich zurück auf den Kern des zitierten Beschlusses der Bundesregierung.
    Was bei den Betroffenen — psychologisch verständlich — immer wieder Unruhe schafft und ein Gefühl der Benachteiligung hervorruft, ist einmal die Unterschiedlichkeit der Leistungen in den verschiedenen Bereichen bei zwar ungleichen Schadensursachen, aber vergleichbaren Schäden und Schadensfolgen, zum anderen eine Entwicklung, die
    diese Schere der Disparität nicht schließt, sondern immer weiter öffnet. Man muß diese psychologischen Momente einfach mit sehen.
    Wir Freien Demokraten wollen in diesem Zusammenhang jedoch anerkennen, daß der derzeitige Arbeitsminister, Hans Katzer, im Gegensatz zu seinem Vorgänger, Theodor Blank, durch seine Persönlichkeit das gestörte Verhältnis zwischen Kriegsopfern und dem verantwortlichen Ressort wieder in positive Bahnen gelenkt hat.
    Es ist der Wunsch der FDP, daß dieses Dritte Neuordnungsgesetz zum 1. Januar 1967 in Kraft treten kann. Wir bedauern allerdings, daß mehrere Vorschläge der FDP durch die neue Koalition im Ausschuß abgelehnt worden sind. Wir hatten vorgeschlagen, eine weitere Stufe für die Schwerstbeschädigten einzuführen, weil wir glaubten, daß gerade bei diesem Personenkreis eine möglichst umfangreiche Differenzierung entsprechend der Schwere der Beschädigung und entsprechend den Schwierigkeiten der Pflege gerechtfertigt wäre.
    Wir begrüßen, daß auch dieses Dritte Neuordnungsgesetz in einer Reihe von Punkten neben den pauschalen Verbesserungen die soziale Situation des einzelnen und den Schaden, den er oder seine Angehörigen erlitten haben, in einer besseren Weise als bisher berücksichtigt.
    Wir hätten es bei Anerkennung aller systematischen Bedenken ebenfalls gern gesehen, daß für die Kriegereltern im Bedarfsfalle die Kriegsopferfürsorge zuständig geworden wäre. Wir. wollen die Leistungen der Sozialhilfe und der in ihr beruflich
    Tätigen keineswegs schmälern. Aber es ist doch eine Tatsache, daß sich viele dieser Eltern, die in schwierige Verhältnisse geraten, eher einmal auf den Weg zur Kriegsopferfürsorge als zur Sozialhilfe machen. Man wird dieses Problem in Zukunft noch einmal eingehend diskutieren müssen.
    Wenn wir von kleineren Dingen absehen, so waren es im wesentlichen zwei Bereiche, die echten reformerischen Charakter hatten und dem Namen „Drittes Neuordnungsgesetz" Rechnung trugen: einmal die Neuregelung der Anrechnungsbestimmungen und zum anderen eine Bestimmung über die Zeiträume, in denen die Leistungen angepaßt werden sollten. Wir müssen leider feststellen, daß von diesen beiden wesentlichen neu geplanten Regelungen nur eine Eingang in das Gesetz finden wird. Die FDP hat im Ausschuß versucht, — und das haben wir auch jetzt wieder getan —, wenigstens den Vorschlag des Bundesrates zur eventuellen Rentenanpassung in das Gesetz zu bringen. Wir sind enttäuscht darüber, daß die Koalitionsfraktionen sich nicht einmal zu einer Empfehlung an die Bundesregierung bezüglich Vorlage eines Berichts bis Ende 1968 haben durchringen können. Wir werden eine soziale Befriedung im Innern so lange nicht haben, als die Entwicklungen in den einzelnen Sektoren so kraß wie bisher auseinanderlaufen. Über diese Probleme wird noch im Zusammenhang mit der Diskussion über die Regierungserklärung eingehend zu sprechen sein.
    Dieses Gesetz enthält — das muß in aller Deutlichkeit festgestellt werden — nach dem Willen der neuen Koalition im Hinblick auf die künftige Entwicklung weniger, als durch die frühere Bundesregierung in der Erklärung vom 11. Mai 1965 — veröffentlicht im Bulletin — versprochen wurde. Wir müssen dabei deutlich sehen: die Kriegsopferversorgung ist nicht allein ein Problem aus der Vergangenheit, sie ist auch ein Problem für die Gegenwart und noch mehr ein Problem für die Zukunft. Sie ist nicht nur eine Frage der Anerkennung der Opfer, die gebracht werden mußten, sondern auch der Opfer, die von den gegenwärtigen und künftigen wehrpflichtigen Soldaten und Soldaten auf Zeit unter Umständen noch gebracht werden müssen. Sie ist damit auch ein zentrales Problem der Verteidigungsbereitschaft der jungen Generation und ein Maß für das, was an Verteidigungsbereitschaft und Verteidigungswillen gefordert und erwartet werden kann.
    Ich weiß nicht, was von der SPD gemeint war, als — so wurde es gesagt — von der Notwendigkeit eines Abschlußgesetzes gesprochen worden ist. In der bereits zitierten Mitteilung der Bundesregierung von 1965 waren die Bedingungen genannt, die erfüllt werden müssen, damit der Kriegsopferversorgung in der Zukunft der gleiche Rang wie anderen sozialen Bereichen eingeräumt werden kann. Sie sind mit diesem Dritten Neuordnungsgesetz noch nicht geschaffen worden. Sie stehen als weitere Aufgabe vor uns. Wir Freien Demokraten sehen es. Wir glauben aber trotzdem, daß in der momentanen Situation dieses Gesetz als Ausdruck des guten Willens aller Fraktionen dieses Hauses gegenüber
    3692 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966
    Dr. Rutschke
    den Kriegsopfern anzuerkennen ist. Wir werden ihm daher zustimmen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Herr Katzer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, vorab meine Genugtuung darüber zum Ausdruck zu bringen, daß es durch zügige und intensive Ausschußberatungen ermöglicht wurde, das Dritte Neuordnungsgesetz heute in zweiter und dritter Lesung zu beraten. Damit haben Sie mitgeholfen, das Wort zu erfüllen, das die Bundesregierung den Kriegsopfern gegeben hat. Das Parlament hat damit weiterhin zum Ausdruck gebracht, daß es die Kriegsopferversorgung als vorrangige soziale Aufgabe betrachtet und als einen Schwerpunkt behandelt wissen will.
    Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs waren wir uns darüber im klaren, daß manche wünschenswerte Verbesserung angesichts der auch damals schon kritischen finanzpolitischen Situation unterbleiben mußte. Wir glauben aber andererseits, daß wir mit diesem Gesetz — das kam als Kern der Ausführungen der Sprecher aller Fraktionen zum Ausdruck — einen beachtlichen Schritt auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung weitergekommen sind, obwohl es uns aus finanziellen Gründen nicht gelungen ist, das Verhältnis von 60 % der Witwenrente zur Rente des erwerbsunfähigen Beschädigten völlig herzustellen. Die Tatsache jedoch, daß fast 60 % aller Mehraufwendungen dieses Gesetzes der Verbesserung der Witwenversorgung zufließen, sollte gerade auch bei den Kriegerwitwen den Eindruck festigen, daß sich Parlament und Regierung ihrer Verpflichtung besonders ihnen gegenüber bewußt sind.

    (Beifall auf allen Seiten.)

    Ganz besonders freue ich mich, daß Sie das neue Anrechnungssystem gebilligt haben. Verehrter Herr Kollege Dr. Rutschke, man kann selbstverständlich über den § 56 diskutieren, aber man darf dabei nicht übersehen, daß die Neuregelung der Anrechnungsbestimmungen diesem Gesetz strukturell einen ganz besonderen Akzent gegeben hat, der sich auch über die Jahre 1969/70 hinaus auswirken wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Mit dem Anrechnungssystem haben wir ein großes Ärgernis speziell unter den Rentenbeziehern beseitigen können. Sicherlich werden sich noch da oder dort, wie das immer bei derartigen Umstellungen zu sein pflegt, gewisse Schwierigkeiten nicht vermeiden lassen. Soweit wir sie voraussehen konnten, haben wir bereits in den Übergangsvorschriften dieses Gesetzes Vorsorge getroffen, um irgendwelche nichtgewollten unbilligen Härten zu beseitigen.
    Wir werden seitens der Bundesregierung alles tun, um das Dritte Neuordnungsgesetz alsbald zur
    Wirkung zu bringen. Soweit es in unseren Möglichkeiten liegt, werden wir die notwendigen Durchführungsverordnungen verabschieden, damit keine Störung bei der Durchführung des Gesetzes eintritt.
    Sie haben in den Beratungen des federführenden Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden manche Anregung für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes gegeben. Besonders lag Ihnen dabei die Ausgestaltung der orthopädischen Versorgung am Herzen. Ich werde diesem Problem ebenfalls meine Aufmerksamkeit widmen, weil ich der Auffassung bin, daß man hier wirklich alles tun muß, um körperliche Behinderungen zu mildern.
    Wir haben in der ersten Lesung in diesem Hause sehr eingehend die grundsätzlichen Fragen der Kriegsopferversorgung diskutiert, und ich kann daher hier auf eine Wiederholung verzichten, zumal der Ausschuß bei seinen Beratungen im wesentlichen der Grundkonzeption der Regierungsvorlage gefolgt ist.
    Lassen Sie mich nur kurz wiederholen, was ich dazu in diesem Hause bei der ersten Lesung gesagt habe, gerade auch angesichts dieser oder jener Kritik, die in der Öffentlichkeit geäußert worden ist. Ich meine, man kann 20 Jahre nach Kriegsende nicht so tun, als gingen uns die Folgen dieses Krieges nichts mehr an.

    (Allseitiger Beifall.)

    Ich möchte hinzufügen: wir haben diesen Krieg gemeinsam verloren, wir müssen auch gemeinsam die Lasten tragen, die er mit sich brachte.

    (Erneuter Beifall auf allen Seiten des Hauses.)

    Schließlich sind in diesen 20 Jahren die gesundheitlichen Leiden und Beschwerden der Beschädigten nicht leichter geworden, und auch diese Jahre konnten die Hinterbliebenen den Verlust ihres Ernährers nicht vergessen lassen.
    Manchem von uns mag ein wachsender Wohlstand unseres Volkes die schlimmen Jahre des Kriedes in Vergessenheit geraten lassen. Die Menschen aber, für die wir dieses Gesetz geschaffen haben, werden — das sollte niemand übersehen — täglich an ihr Schicksal, ihre Behinderung, ihre mangelnde Gesundheit oder das Fehlen des Ernährers erinnert.
    Ich habe Verständnis dafür, wenn, wie das in der Diskussion zum Ausdruck kam, die von der Bundesregierung vorgeschlagene Fassung des § 56 nicht Ihren ungeteilten Beifall gefunden hat. Aber, Herr Kollege Reichmann, zu Ihrem Änderungsantrag möchte ich sagen: der Gesetzentwurf ist, auch was die Anpassungen anlangt, von der alten Bundesregierung so verabschiedet worden, wie er jetzt vorliegt. Sie, Herr Kollege Mende, der Sie der alten Bundesregierung angehört haben, werden mir das gern bestätigen. Wir standen doch vor der Frage: Wollen wir die Anrechnungsbestimmungen mit den finanziellen Auswirkungen für die Zukunft jetzt nicht einbauen, oder wollen wir den Zeitpunkt vorverlegen? Wir haben uns zu letzterem entschieden und, ich glaube, mit Recht dazu entschieden, denn die strukturelle Verbesserung des Gesetzes war —
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1966 3693
    Bundesminister Katzer
    und ich meine, das ist auch heute noch richtig — wichtiger. Ich bitte, dabei nicht zuletzt auch zu bedenken, daß die Bundesregierung bei ihrem Vorschlag die jährliche Angleichung der Freibeträge der Ausgleichs- und Elternrenten an die Entwicklung der allgemeinen Bemessungsgrundlage und die damit verbundenen zukünftigen Auswirkungen auf den Haushalt berücksichtigt hat.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Gelegenheit benutzen, besonders dem Vorsitzenden und den Damen und Herren des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden für die ausgezeichnete Arbeit, die sie in so kurzer Zeit geleistet haben, zu danken.

    (Beifall.)

    Ich füge hinzu: Ich möchte mich ebenfalls sehr herzlich bedanken bei dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, die trotz größter Belastung auch zeitlich die Beratungen so haben legen können, daß wir heute die dritte Lesung dieses Gesetzes durchführen können und daß wir damit das einhalten können, was die alte Bundesregierung und die neue Bundesregierung versprochen haben, nämlich dieses Dritte Gesetz zum 1. Januar 1967 in Kraft treten zu lassen.

    (Beifall.)