Rede von
Dr.
Thomas
Dehler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Frage IX/4 des Abgeordneten Dröscher:
Ist es richtig, daß, während Bräute von Kriegsgefallenen des zweiten Weltkriegs auf Grund der Bestimmungen über die sogenannte „Stahlhelmehe" nachträglich die Ehe schließen konnten und Witwenversorgung nach dem BVG erhalten, Bräuten von vermißten deutschen Soldaten, obwohl die Heiratsabsicht ebenso nachgewiesen werden konnte, auf Grund des „Nur-Vermißtseins'' keine Versorgung erhalten?
wird mit Einverständnis des Fragestellers schriftlich beantwortet.
Die Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 9. Dezember 1966 lautet:
Aufgrund des nicht veröffentlichen Hitler-Erlasses vom 6. November 1941 war der ehemalige Reichsminister des Innern ermächtigt, auszusprechen, daß zwischen einer Frau und einem gefallenen oder im Felde verstorbenen Wehrmachtsangehörigen nachträglich die Ehe geschlossen sei. Nach dem Bundesgesetz vom 29. März 1951 über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung stehen diesen Frauen u. a. Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz wie Witwen zu. Der Reichsminister des Innern hat damals jedoch nicht die Ermächtigung erhalten, die nachträgliche Eheschließung mit einem
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1966 3633
Vizepräsident Dr. Dehler
verschollenen Wehrmachtsangehörigen auszusprechen, offensichtlich, weil man den wirklichen Willen des Verschollenen, wenn er noch lebte, nicht übergehen wollte.
Bräute verschollener Wehrmachtsangehöriger, die deshalb nicht unter die Vergünstigung des Bundesgesetzes vom 29. März 1951 fallen, können jedoch im Wege des Härteausgleichs Versorgung wie anspruchsberechtigte Witwen nachdem Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 11. Juli 1966 erhalten, wenn die dort genannten Voraussetzungen — die Ihnen sicherlich bekannt sind — vorliegen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Die Frage X/1 des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen und die Fragen X/2, X/3 und X/4 des Abgeordneten Schmidt sind zurückgezogen.
Die Frage X/5 des Herrn Abgeordneten Dröscher:
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die Wehrbezirksverwaltungen in Ablehnungsbescheiden auf Anträge auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst, die jungen Landwirten erteilt werden, immer wieder schreiben:
„Es besteht im Sommerhalbjahr die Möglichkeit, von der Truppe Sonderurlaub ohne Geld- und Sachbezüge bei besonders schweren anfallenden landwirtschaftlichen Arbeiten zu erhalten",
später aber die Truppe bei entsprechenden Urlaubsgesuchen ablehnend reagiert und dies damit begründet, daß sie dadurch in ihrer Schlagkraft gestört wird und insbesondere nachteilige Auswirkungen auf andere Soldaten, denen solcher Sonderurlaub nicht erteilt werden kann, befürchtet werden muß?
wird schriftlich beantwortet. Die Antwort ist noch nicht eingegangen. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe .die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf, zunächst die Frage XI/1 des Herrn Abgeordneten Jung:
Bis wann rechnet die Bundesregierung damit, daß die Voraussetzungen für einen Allwetterbetrieb auf den größten deutschen Flugplätzen geschaffen sein werden?
Bitte, Herr Staatssekretär!