Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, am 15. August 1966 wurden von unserem Hause „Richtlinien für Verkehrsflughäfen und Luftfahrtunternehmen beim Allwetterflugbetrieb nach Betriebsstufe II" veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Unter Zugrundelegung dieser Richtlinien soll zunächst die Durchführung der Allwetterlandung der Betriebsstufe II, also bei 400 m Horizontalsicht und 30 m Vertikalsicht, angestrebt werden. Zu diesem Zweck ist für jeden Verkehrsflughafen, auf dem sich eine Flugsicherungsstelle befindet, eine örtliche Kommission zu bilden, der Vertreter der Aufsichtsbehörden des Flughafens — also der Luftfahrtbehörde des Landes —, der Bundesanstalt für Flugsicherung, des Deutschen Wetterdienstes, der Deutschen Lufthansa und des Flugunternehmers angehören. Die örtliche Kommission hat zu prüfen, welche Maßnahmen als Voraussetzung für die Einführung ,des Allwetterbetriebes auf den Verkehrsflughäfen erforderlich sind.
Von unserem Hause wurden inzwischen alle Vorbereitungen getroffen, um auf den wichtigsten deutschen Verkehrsflughäfen einen Allwetterflugbetrieb nach Betriebsstufe II bis zum Jahre 1970 zu ermöglichen. Dabei ist Voraussetzung, daß die benötigten finanziellen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Ob und welche Verzögerungen durch Maßnahmen der Luftfahrtbehörden ,der Länder und der Flughafenunternehmen eintreten werden, kann nicht vorausgesagt werden.