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ID0506731800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3153 A Fragestunde (Drucksachen V/ 1025, V/1029) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Politische Überprüfung von Beamten Lücke, Bundesminister . . . . . 3154 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3154 D Fragen der Abg. Eckerland und Westphal: Bundeszuschuß für das Orchester „Philharmonia Hungarica" Lücke, Bundesminister . . . . . 3155 B Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3155 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3156 A Westphal (SPD) 3156 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3157 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3157 B Fragen des Abg. Matthöfer: Außergerichtliche Justiz in den Betrieben der Bundesrepublik Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 3157 C Matthöfer (SPD) 3158 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3158 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Preisregelung auf dem Benzinmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3159 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3159 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 3159 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3160 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3160 C Ertl (FDP) 3160 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3161 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Erhöhung der Mineralölsteuer Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3161 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3161 C Frage der Abg. Frau Freyh: Großzügigere Rabattstaffelung für schadensfrei fahrende Kraftfahrer in Großstädten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 3162 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 3162 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 3162 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 3163 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3163 C Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . . 3163 C Ehrhard (Bad-Schwalbach) (CDU/CSU) 3164 A Haage (München) (SPD) . . . . . 3164 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Frage des Abg. Dröscher: Einbeziehung des Kreises Birkenfeld in das Bundesförderungsprogramm Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3164 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3164 D Frage des Abg. Dr. Wörner: Einführung der Bieterlaubnis bei der Zwangsversteigerung landwirtschaftlicher Grundstücke Höcherl, Bundesminister 3165 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 3165 B Ertl (FDP) 3165 D Dr. Prassler (CDU/CSU) 3166 A Frage des Abg. Wächter: Orientierungspreis für Schlachtrinder im Jahre 1967 Höcherl, Bundesminister . . . . 3166 B Wächter (FDP) 3166 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3166 D Frage des Abg. Wächter: Zusatzabschöpfung für die Einfuhr von Gefrierfleisch aus Drittländern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3166 D Sander (FDP) . . . 3166 D, 3167 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 3167 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3167 A Erklärung der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 3167 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3168 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 3170 B Dorn (FDP) 3172 B Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/977) 3173 D Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des innerdeutschen Vertriebs von Druckerzeugnissen (Drucksache V/870) — Erste Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3174 A Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3176 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3178 A von Eckardt (CDU/CSU) 3180 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Arbeitsmarktes an die Entwicklung von Wirtschaft und Technik (ArbeitsmarktAnpassungsgesetz) (Abg. Behrendt, Folger, Junghans, Lange, Liehr und Fraktion der SPD) (Drucksache V/887) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/1009) — Erste Beratung — Behrendt (SPD) 3183 C Diebäcker (CDU/CSU) 3187 A Dr. Langer, Staatssekretär . . . 3189 D Liehr (SPD) 3190 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 3196 C Dr. Friderichs (FDP) 3202 C Wieninger (CDU/CSU) 3206 A Porten (CDU/CSU) 3206 D Rollmann (CDU/CSU) 3207 D Entwurf eines Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Drucksache V/979) — Erste Beratung — . . . 3208 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Bundesrat) (Drucksache V/1007) — Erste Beratung — . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes über das am 22. Januar 1965 in Straßburg unterzeichnete Protokoll zu dem Europäischen Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen (Drucksache V/1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-dänischen Grenze (Drucksache V/1017) — Erste Beratung — 3209 A Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 8. Februar 1965 über die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens durch Einfügung eines Teils IV über Handel und Entwicklung (Drucksache V/1018) — Erste Beratung — . . . 3209 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der EWG und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache V/1019) — Erste Beratung — 3209 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 mit dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/1020) Erste Beratung — 3209 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Abg. Bauknecht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/1021) Erste Beratung — . . . . . 3209 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/795) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3209 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. April 1965 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Rettungseinsätzen und Rücktransporten mit Luftfahrzeugen (Drucksache V/404); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/992) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3210 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Viertes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache V/725) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/1002) — Zweite und dritte Beratung — 3210 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs (Drucksachen V/859, V/1006) 3210 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der gemeinsamen Schwellenpreise für Reis in den Mitgliedstaaten ohne eigene Erzeugung für die Zeit vom 1. 12. 1966 bis 31. 8. 1967 (Drucksachen V/966, V/997) . . . . . 3210 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Schmidt (Kempten), Reichmann, Dr. Effertz, Logemann, Peters (Poppenbüll), Walter u. Gen. zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache V/981, Umdruck 21) . . . . 3210 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verstärkung der dienstlichen und staatspolitischen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes (Drucksachen V/644, V/995) Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 3211 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt (Drucksachen V/417, V/1013) . 3211 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Worms-Hocheim (Drucksachen V/769, V/986), betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Telegrafen-Kaserne in Karlsruhe (Drucksachen V/672, V/987), betr. Veräußerung des Grundstücks in Berlin-Charlottenburg, Heubnerweg 2 (Drucksachen V/874, V/988), betr. Veräußerung des bundeseigenen Dorfes Dalherda/Rhön (Drucksachen V/882, V/989), betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Blexen bei Nordenham (Drucksachen V/917, V/1022), betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Kaserne Ruhleben in Berlin-Spandau (Drucksachen V/939, V/1023), betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der sogenannten Flötenteichschule in Oldenburg (Oldb.), Flötenstraße/ Hochheider Weg 169 (Drucksachen V/953, V/1024) 3211 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3212 C Anlagen 3213 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bäuerle 31. 10. Berger 28. 10. Berlin 28. 10. Dr. Birrenbach 26. 10. Blachstein 15. 11. Brand 29. 10. Burgemeister 31. 10. Dr. Dichgans 28. 10. Dr. Dittrich * 28. 10. Dr. Effertz 26. 10. Eisenmann 31. 10. Erler 31. 10. Frau Griesinger 26. 10. Dr. Hofmann (Mainz) 28. 10. Kaffka 29. 10. Kiep 28. 10. Klinker * 26. 10. Krampe 26. 10. Kriedemann * 28. 10. Kurlbaum 27. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Logemann 26. 10. Dr. Löhr 28. 10. Dr. Lohmar 28. 10. Lücker (München) * 28. 10. Mauk * 26. 10. Missbach 28. 10. Müller (Aachen-Land) * 28. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Richarts * 27. 10. Riedel (Frankfurt) * 27. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 10. Dr. Serres 28. 10. Strohmayr 31. 10. Teriete 31. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 28. 10. Weimer 31. 10. Welslau 28. 10. Wurbs 28. 10. Zink 28. 10. b) Urlaubsanträge: Deringer 4. 11. Kahn-Ackermann 30. 11. Struve 30. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 14. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/970 Fragen VI/1 und VI/2 *) : Entspricht die Behauptung im Oktoberheft der Zeitschrift „Deutsches Panorama" den Tatsachen, daß während der letzten drei Jahre Ferienwohnungskäufern in der Bundesrepublik Verluste von mindestens 5 Millionen DM entstanden und darüber hinaus Investmentzeichnungen in Höhe von 30 Millionen DM gefährdet sind? Reichen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Aufsichtsrechte aus, um unsoliden Geschäftspraktiken von Ferienhaus-Investment-Fondsgesellschaften oder ähnlichen Einrichtungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage 1: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft, in deren Bereich mehrere in diesem Zusammenhang des Betrugs beschuldigte Personen ansässig und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet sind, schätzt den ihr bisher bekannten Schaden auf etwa 3 Mio DM. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Verluste aus dem Erwerb ausländischer FerienhausZertifikate, weniger um Verluste aus dem unmittelbaren Erwerb ausländischer Grundstücke. Es ist zu vermuten, daß über den oben genannten Betrag hinaus noch weiterer Schaden entstanden ist. Zu Frage 2: Bei den bisher bekannten Verlusten handelt es sich um Zertifikate solcher Fondsgesellschaften, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Eine staatliche Aufsicht über die Geschäftstätigkeit dieser, ebenso wie der anderen Schweizer Investmentgesellschaften, wird die Schweiz demnächst einführen. In der Bundesrepublik Deutschland kommen nur Maßnahmen gegenüber dem Vertrieb ausländischer Investmentzertifikate in Betracht. Die Bundesregierung prüft die Frage, ob und in welcher Weise eine ausreichende Publizität beim öffentlichen Angebot ausländischer Investmentzertifikate sichergestellt werden kann. Damit würde erreicht werden, daß inländische Käufer solcher Investmentzertifikate sich selbst ein besseres Bild über den Wert der Papiere machen können. Die Entscheidung über den Ankauf kann nur der Käufer allein - gegebenenfalls nach Beratung durch Kreditinstitute - treffen. Staatliche Stellen können ihm zwar die Prüfung der Seriösität der ausländischen Gesellschaften durch Publizitätsvorschriften erleichtern, die Verantwortung für die Entscheidung aber nicht abnehmen. Die Bundesregierung sieht im übrigen in einer ständigen Aufklärung der Bevölkerung durch Presse, Funk und Fernsehen das beste Mittel, Verlusten aus dem Erwerb unsolider Wertpapiere vorzubeugen. Sie begrüßt es deshalb, daß diese Angelegenheit in der Fragestunde des Deutschen Bundestages aufgeworfen worden ist. *) Siehe 63. Sitzung, Seite 3053 B 3214 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 17. Oktober 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kubitza zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitza.*) Die Zahl der gegenwärtigen Teilnehmer an Fernlehrgängen im Bundesgebiet konnte bisher noch nicht genau ermittelt werden. Die mir bekannten Schätzungen schwanken zwischen 250 000 und 500 000; dabei dürften Werte um 300 000 am wahrscheinlichsten sein. *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 A
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    Rede von Dr. Hans Friderichs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich möchte mich nicht in das scheinbare Wettrennen um zeitliche Probleme einlassen, da ich der Meinung bin, daß das Wettrennen um die Zeit — wer immer es gewinnt — das Unwichtigere ist gegenüber dem Wettrennen um die Qualität; denn das ist es, worum wir hier zu ringen haben.
    Ich darf an die letzten Worte des Herrn Kollegen Müller anknüpfen. Ich möchte vor allen Dingen darauf hinweisen, um welche Zahl von Menschen es sich handelt, für deren zukünftiges Leben wir hier Entscheidungen zu treffen haben. Wir haben im Jahre 1965 nicht weniger als 1,3 Millionen Jugendliche in Lehrverhältnissen gehabt. Das ist eine Zahl, die es allein schon rechtfertigt, sich mit dem Problem gründlich und ich sage es noch einmal — unter dem Gesichtspunkt der Qualität der Ausbildung und weniger unter dem Gesichtspunkt des Wettrennens um das Erstgeburtsrecht zu befassen.
    Ich möchte mich jetzt nicht damit auseinandersetzen, wo die einzelnen Gruppen beschäftigt sind. Aber eines kann man feststellen — und ich glaube, das gehört zur Situationsbedingtheit —: daß sich eine Konzentration auf bestimmte Berufsgruppen vollzogen hat. Immerhin hatten wir im Jahre 1964 bei den Industrie- und Handelskammern 741 000 Ausbildungsverhältnisse registriert, die es zu betreuen galt. Auf die industrielle Ausbildung entfielen rund 250 000, auf die kaufmännische rund 450 000 gegenüber ca. 35 000 Anlernlingen. Interessant scheint mir zu sein, daß wir zwar 455 anerkannte Ausbildungsberufe haben, daß aber von den rund 740 000 Lehrverhältnissen über 600 000 in nur 20 Berufen registriert sind. Es ist nicht ganz unwichtig, zu sehen, wie die Verhältnisse im einzelnen liegen.
    Wir können also feststellen, daß viel stärker, als das früher der Fall war, ein Entstehen und Absterben von Berufsgruppen in Erscheinung tritt, zusätzlich auch eine permanente Modifizierung von Berufsbildern. Lassen Sie mich es so ausdrücken: mit dem Ende der ständischen und vorindustriellen Gesellschaft und mit dem Ende des Zunftwesens setzte ein bis heute wirksamer Prozeß der Auflockerung der Berufsstrukturen ein. Die Gründe sind — ich finde, wir sollten es begrüßen in der geistigen Emanzipation, allerdings auch in der Betonung des materiellen Lebenserfolges und schließlich in einer fortschreitenden Technisierung und Automation zu suchen.
    Dieser Entwicklung laufen parallel — und das ist an sich logisch —steigende Anforderungen nicht nur an die Lehrlinge, sondern auch an die Ausbilder, an die Ausbilder, die neben ihren unternehmerischen Aufgaben — auch das sollten wir hier einmal anerkennend erwähnen — auch noch die Aufgabe der Ausbildung des Nachwuchses zu übernehmen haben und in der Vergangenheit, wie alle Berufswettkämpfe mit den benachbarten Staaten bewiesen, ausgezeichnet erfüllt haben. Das sollte man an dieser Stelle einmal an die Adresse derjenigen sagen, die sich um die Ausbildung des Nachwuchses bemüht



    Dr. Friderichs
    haben; Ausbilder, die zu einem großen Teil nicht nur Ausbilder sind, sondern als Unternehmer in Kleinbetrieben und Handwerksbetrieben in erster Linie ihren Betrieb führen mußten und gleichzeitig für den Nachwuchs zu sorgen hatten. Der moderne Ausbilder — und das gilt für den Unternehmer wie für den Ausbildungsleiter — muß die fachliche Befähigung mitbringen; er muß darüber hinaus eine beachtliche Allgemeinbildung besitzen neben Erfahrung und Charakter. Der vollzeitig beschäftigte Ausbilder — lassen Sie mich das an die Adresse der industriellen Ausbildungsplätze sagen — muß sich darüber hinaus im klaren sein, daß er tunlichst in regelmäßigen Abständen in die produktive Arbeit zurückkehren sollte, damit er weiß, was auf seine eigenen Lehrlinge nach Abschluß der Ausbildung zukommt.

    (Abg. Schulhoff: Sehr gut!)

    Immerhin, auch die Zahl darf man nennen. Die Zahl der Ausbilder allein in der Industrie betrug im Jahre 1963 9050, was einem Verhältnis von 1 : 11 entspricht, ein Verhältnis, das angesichts der Tatsache, daß in der Industrie sehr häufig die Lehrlinge zusammengefaßt sind, sich auch gegenüber dem Verhältnis von Lehrern und Schülern in allgemeinen Schulen sehen lassen kann. Jeder zweite Lehrling der gewerblichen Industrie wird heute bereits in einer Lehrwerkstätte ausgebildet. Auf zehn Ausbildungsplätze kommt ein Ausbilder.
    Ich glaube allerdings, daß auch die Anforderungen an die Auszubildenden, d. h. an die Lehrlinge gestiegen sind. Sie sind darüber hinaus Einflüssen von außen ausgesetzt, insbesondere einer beachtlichen Ablenkung, die ihnen die moderne technisierte Welt entgegenbringt. Wir müssen das zur Kenntnis nehmen; wir werden es nicht ändern. Wir müssen nur den Versuch unternehmen, die Berufsausbildung auch auf diesen Umstand hin zu untersuchen und anzupassen. An dieser Stelle warne ich ebenso vor Ideologien wie vor Pseudoideologien. Hier sollten wir uns den Realitäten zuwenden. — Das an alle Seiten des Hauses.
    Aber wir müssen bei der Qualität derjenigen, die sich der Berufsausbildung unterziehen, und bei der Qualität derjenigen, die die Berufsausbildung absolviert haben, auch berücksichtigen, mit welcher Vorbildung sie die Berufsausbildung antreten. Hier muß man ganz einfach einmal zugeben, daß unser Schulwesen in vielen Bereichen den Anforderungen nicht oder mindestens noch nicht gerecht wird — ich meine unser allgemeinbildendes Schulwesen —, die der Beginn beispielsweise einer Facharbeiterlehre der Feinmechanik, der Elektrotechnik oder der Fernsehtechnik an sich bereits voraussetzt. Wir müssen also, wenn Klagen darüber geführt werden, immer sehr wohl unterscheiden, ob die Klagen hinsichtlich der Berufsausbildung im praktischen Teil oder im schulbegleitenden Teil berechtigt sind oder ob die Betreffenden bereits an den allgemeinbildenden Schulen nicht ausreichend für den Beginn einer Lehre vorgebildet worden sind. Von 700 000 Schulentlassenen hatten 1965 120 000 nicht einmal den Volksschulabschluß. 425 000 hatten den Volksschulabschluß; aber wir wissen, was das für manche
    Spezialberufe bedeutet. Nur 100 000 waren Absolventen von Realschulen, und 48 500 hatten Abitur.
    Lassen Sie mich ein paar Worte zu dem Problem der Stufenausbildung sagen. Im Grunde genommen ist die Stufenausbildung, um die wir uns auch bei den Beratungen in den Ausschüssen bekümmern müssen, eine organische Fortentwicklung der Ausbildung im Betrieb. Die Anpassung von Ausbildungsinhalt, Ausbildungsmethode und Ausbildungsziel an die jeweiligen und, soweit vorausschaubar, an die zukünftigen Anforderungen, die durch die wirtschaftliche und technische Entwicklung gestellt werden, erfolgt kontinuierlich aus den Bedürfnissen der Praxis. Stufenausbildung will letztlich doch nur zwei Strukturmerkmalen entsprechen, einer Änderung des Qualifizierungsbedarfs in der industriellen Produktion — vollautomatische Fertigungsverfahren — und einer größeren Begabtenstreuung, die bei Jugendlichen festzustellen ist. Das Ziel der Stufenausbildung muß sein, auf dem Wege zum qualifizierten Facharbeiter mehrere vollwertige Abschlüsse zu erreichen.
    Die offene Frage ist — und man sollte den Mut haben, auch das zuzugeben —: Wird die zukünftige Arbeitskräftestruktur überhaupt so aussehen, wie wir es annehmen? Können wir das feststellen? Können wir es genau feststellen? Hier darf ich gleich eine Einschränkung machen, die sich an die Adresse derjenigen richtet, die glauben, man könne alles vorausberechnen. Beim Beruf und seiner Wahl spielt zunehmend auch das Sozialprestige eine Rolle, das mathematisch nicht vorausberechenbar ist.

    (Abg. Schulhoff: Und noch einiges andere!) — Einiges andere natürlich 'auch.

    Die Entwürfe der Koalitionsfraktionen und der Opposition haben eine Abstimmung des Verhältnisses von theoretischer zu praktischer Ausbildung nicht vorgenommen. Ich bin auch der Meinung, daß das letztlich nicht genau fixierbar ist. Aber lassen Sie mich hier ein paar Worte zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Liehr sagen. Ich glaube, wir sollten bei dem bewährten System der betriebsnahen praktischen Ausbildung mit der begleitenden Schule bleiben, da alle Berufswettkämpfe mit benachbarten Staaten, die andere Systeme haben, die Überlegenheit unseres Systems eindeutig erwiesen haben.

    (Abg. Schulhoff: Sehr gut!)

    Auch aus der Statistik ist das eindeutig ablesbar.
    Wir verkennen nicht, daß die theoretischen Anforderungen gestiegen sind. Dem müssen wir durch eine bessere Ausbildung in der allgemeinen Grundschule und natürlich durch eine den Anforderungen an die Lehrlinge angepaßte berufsbegleitende Schule Rechnung tragen.
    Selbstverständlich wird auch die betriebliche Ausbildung den verstärkten Anforderungen an die theoretischen Kenntnisse Rechnung tragen müssen. Aber man kann hier ruhig sagen, daß sie das in der Vergangenheit getan hat. Allein die Tatsache, daß wir heute in der Industrie 2070 Lehrwerkstätten mit einem Zuwachs von rund 80 pro Jahr haben



    Dr. Friderichs
    und noch zusätzlich 800 Lehrwerkstätten im Handwerk, davon 20 überbetriebliche, zeigt, daß auch die Privatwirtschaft bereit ist, auf eigene Kosten den Erfordernissen Rechnung zu tragen.
    Die Berufsausbildung muß — das, glaube ich, müssen wir in aller Offenheit hier aussprechen — auch den Wechsel des Arbeitsplatzes durch eine breit angelegte Stufenausbildung ermöglichen. Sie soll aber auf der anderen Seite auch sicherstellen, daß der Wechsel des Arbeitsplatzes nicht notwendig wird, indem nämlich bei Veränderungen der Betriebsstruktur die Ausbildung so war, daß die Anpassung an die neue Betriebsstruktur ohne Schwierigkeiten möglich ist. Wir sollten vorbeugen, damit nicht gewechselt werden muß.
    Lassen Sie mich jetzt ein paar Worte zur Berufsforschung sagen und zu dem Teil, dessen Herr Kollege Liehr sich sehr breit angenommen hat. Herr Kollege Liehr, ich stehe der Berufsforschung und der Notwendigkeit, sie zu haben, um die Ausbildungsberufe danach auszurichten, mit meiner Fraktion sehr aufgeschlossen gegenüber. Nur eines: das Beispiel, das Sie gebracht haben, ist natürlich ein mehr als hinkendes Beispiel. Die Tatsache, daß in den Hüttenwerken ein bestimmter Prozentsatz, der sogar sehr hoch ist, aus Personen besteht, die in anderen Berufen ausgebildet worden sind, beruht u. a. darauf, daß es immer noch ländliche Gegenden gibt, in denen kein Hüttenwerk steht, in denen also derjenige, der in den Beruf eintritt, sich einer anderen Ausbildung unterzieht, nach Abschluß seiner Ausbildung aber erkennt, daß er dem Zug in ein Ballungszentrum nun folgen will, und daher seinen Beruf oder wenigstens seinen Arbeitsplatz wechselt. Auch das sollte man dabei berücksichtigen.

    (Abg. Schulhoff: Vielleicht bekommt er auf die Weise eine Wohnung!)

    Ich werde allerdings im einzelnen zu diesen Problemen noch Stellung nehmen.
    Es zeichnet sich ein zunehmender Trend zu einer Dienstleistungsgesellschaft ab. Zunehmende Kompliziertheit des Zusammenlebens bringt steigendes Organisationsbedürfnis, höherer Lebensstandard kompliziertere Investitionsgüter. Wir müssen uns dieser Tatsache bewußt sein. Die „éducation permanente" gewinnt wachsende qualitative und quantitative Bedeutung, insbesondere auch für die Lehrkräfte.
    Die richtige Berufsausbildung — das hat Herr Kollege Müller sehr deutlich hervorgehoben — ist die beste Gewähr für eine soziale und für eine wirtschaftliche Sicherheit. Ich möchte auf die gemeinsamen Bestrebungen der EWG nicht mehr eingehen; hierzu hat sich Herr Kollege Liehr ausführlich und, ich finde, hinreichend geäußert. In den Beratungen der Ausschüsse werden wir über diese Fragen noch sprechen müssen. Ich möchte aber einen anderen Aspekt erwähnen. Wir sollten uns bei allen Bestrebungen auch darüber klar sein, daß wir in einer echten Wettkampfsituation mit der Wirtschaft des Ostblocks stehen und daß wir auch auf dem Gebiet der Berufsausbildung Konsequenzen daraus zu ziehen haben, wenn wir nicht unterlegen sein wollen.
    Die berufliche Bildung hat zwei Richtungskomponenten. Sie zielt erstens — und ich wage das auch in dieser Reihenfolge zu sagen — auf eine wirtschaftliche Effizienz und zweitens auf die Persönlichkeitsförderung des einzelnen. Sie hat also einen ökonomischen Nutzen — wenn Sie wollen: Bildung als Kapitalumweg —, und sie hat auf der anderen Seite einen sozialen Nutzen. Das Ineinanderwachsen von Bildung und Ausbildung macht zweifellos ständige Fortschritte. Die Interdependenz zwischen Gesellschaft, Wirtschaft und Individuum ist so eng, daß man die verschiedenen Lebens- und Wirkungsbereiche nicht mehr getrennt sehen darf. Berufsbildung ist daher eine ethisch geforderte permanente kritische Auseinandersetzung mit der technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Deshalb kann die Persönlichkeit durch sie nur zur optimalen Entfaltung gelangen und konstruktiver Teil der Gesellschaft werden.
    Der Mangel beider Entwürfe — beider Entwürfe! — besteht darin, daß wir immer noch nicht — vielleicht auch niemals — in der Lage sind, die Fort- und Weiterbildung entscheidend voranzutreiben. Das Problem des „life-long learning" werden wir in den Ausschußberatungen sehr eingehend untersuchen müssen. Wir werden untersuchen müssen, wie wir sicherstellen können, daß mit Abschluß der Lehrausbildung nach der Facharbeiterprüfung oder der Gesellenprüfung eine weitere Ausbildung und Fortbildung im Interesse des Ganzen erfolgt. Ich bin daher der Meinung — bevor ich zu Einzelheiten der Gesetzentwürfe etwas sage —, daß die Berufsausbildung drei Komponenten hat — und wir müssen diesem dreigeteilten Charakter gerecht werden —: sie ist Sozialpolitik, sie ist Wirtschaftspolitik, und sie ist Bildungspolitik. Vielleicht haften den beiden Entwürfen die beiden ersten Komponenten zu sehr an — Ihrem die Sozialpolitik, unserem die Wirtschaftspolitik —; bei beiden ein bißchen wenig Bildungspolitik. Das sollten wir ruhig einmal kritisch hier ausführen. Die Wirtschaft hat aber im eigenen Interesse und im Verantwortungsbewußtsein der Wichtigkeit der Berufsausbildung für die Gesamtwirtschaft Milliarden investiert, die wir hier auch einmal erwähnen sollten.
    Lassen Sie mich nun zu den beiden Entwürfen einige kurze Anmerkungen machen, wobei ich der Meinung bin, daß es in einer ersten Lesung nicht Aufgabe sein kann, im Detail alle Fragen anzusprechen; das ist eine typische Aufgabe für die Ausschüsse.
    Ich begrüße es, daß die sozialdemokratische Opposition einen Entwurf vorgelegt hat. Ich bin fast versucht, den Namensbestandteil „Anpassungsgesetz", wenn es von der Opposition kommt, irgendwie meditierend hier auszulegen, aber vielleicht sollte ich das unterlassen.

    (Abg. Wehner: Das mißglückt Ihnen in der Regel, wenn Sie es versuchen!)

    — Ich habe ja gesagt, daß ich es nicht tun will, Herr Kollege.
    Der Teil, der sich mit der Berufsausbildung befaßt, wird Gegenstand der Beratung im Ausschuß



    Dr. Friderichs
    sein. Der Teil, der überschrieben ist: „Fünfter Abschnitt — Verhütung von Arbeitslosigkeit oder unterwertiger Beschäftigung" gehört nach unserer Auffassung nicht in ein Berufsausbildungsgesetz.

    (Abg. Liehr: Es ist ja auch kein Ausbildungsgesetz, wenn Sie das wenigstens mal zur Kennntnis nehmen würden!)

    — Ich bin bereit, Herr Kollege Liehr, das zur Kenntnis zu nehmen. Wir erstreben aber ein Berufsausbildungsgesetz; deswegen sind wir der Meinung, daß dieser Teil in diesem Gesetz nichts zu suchen hat, und deswegen haben wir zusammen mit der Koalitionsfraktion diesen Entwurf eingebracht.

    (Abg. Behrendt: Seit vier Jahren warten wir aber auf die Regelung dieser uns auf den Nägeln brennenden Dinge! Sehen Sie sich doch einmal an, was im Ruhrgebiet vor sich geht!)

    — Ich bin bereit, es mir anzusehen, Herr Kollege Behrendt. Ich bin sogar der Meinung, ich kenne es. Ich bin aber der Meinung, daß das, was sich im Augenblick im Ruhrgebiet tut, nicht primär eine Frage der Berufsausbildung, sondern eine Frage der Strukturveränderung in der Wirtschaft ist, und das hat mit der Berufsausbildung unmittelbar überhaupt nichts zu tun. Eine breite Berufsausbildung muß so angelegt sein, daß die Betroffenen umschulen können. Sie können diese Wirtschaft nicht konservieren, was Sie im Augenblick wollen.

    (Lachen bei der SPD. — Zuruf des Abg. Wehner.)

    — Ja, ich wollte die eben mit Verstand lösen, Herr Kollege Wehner, und das ist vielleicht auch richtiger.

    (Zuruf des Abg. Wehner.)

    — Das habe ich ja sofort zugestanden, daß das sogar das Primäre sei, Herr Wehner. Ich habe mich nur gegen eine Energiepolitik gewandt, die nicht mit Verstand gemacht wird; dazu stehe ich auch nach wie vor.
    Mehr möchte ich im Moment zu dem Arbeitsmarktanpassungsgesetz nicht sagen, als daß der Abschnitt 5 von uns abgelehnt wird.
    Lassen Sie mich ein paar Worte zu dem Entwurf der Koalitionsfraktionen sagen, den wir selber unterschrieben haben. Wir glauben, daß dieser Entwurf, verbessert in den Ausschußberatungen, eine mehr als brauchbare Grundlage ist, um den Anforderungen, die heute an die Berufsausbildung gestellt werden, gerecht zu werden.
    Die Bedenken meiner Fraktion, die ich hier in aller Klarheit zum Ausdruck bringe, gelten dem § 43 des von uns mit unterzeichneten Entwurfs. Sie sind rechtzeitig vor der heutigen Beratung dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion zur Kenntnis gebracht worden. Wir halten es für schlecht, wenn § 43 in seiner Zielrichtung mehr auf eine Mitbestimmung als auf eine sachgerechte Mitwirkung der Arbeitnehmer der kammerzugehörigen Firmen in den zuständigen Ausschüssen gerichtet ist. Wir anerkennen, daß die Mitwirkung der Arbeitnehmer der kammerzugehörigen Betriebe im § 8-Ausschuß und in
    den Prüfungsausschüssen ausgezeichnete Erfolge gebracht hat. Der Versuch, sie zu institutionalisieren, sie zu einem Organismus der Kammer zu machen und damit das Spannungsfeld auf Kosten der Jugendlichen zu vergrößern, halten wir für problematisch und, meine Kollegen, für falsch. Deswegen behalten wir uns vor, insoweit in den Ausschußberatungen entsprechende Änderungsanträge einzubringen.
    Das vorrangige Ziel muß sein und bleiben, die Ausbildung zu fördern und nicht den Versuch zu machen, Ideologien oder Pseudoideologien in Form eines Berufsausbildungsgesetzes zum Durchbruch zu verhelfen.
    Der Mangel des Entwurfs — und auch insoweit behalte ich mir vor, in den Ausschußberatungen Veränderungen anzuregen — liegt darin, daß die Berufsforschung und -prognostik im Entwurf nicht berücksichtigt ist. Wir können in den Ausschußberatungen gern darüber sprechen, ob eine gleichzeitige Verabschiedung eines anderen Gesetzes das sicherstellt. Jedenfalls halten wir als Basis für die zukünftige Gestaltung der Berufsausbildung eine ausreichende Forschung für erforderlich, das möchte ich hier in aller Klarheit sagen.
    Mehr auch zu diesem Entwurf im Augenblick nicht, abgesehen von dem einen, daß ich meine, daß wir auf der Basis eines einmal von allen Fraktionen angenommenen Antrages prüfen sollten, ob es nicht noch Lehrverhältnisse gibt, die in unserem Entwurf nicht berücksichtigt sind, die aber nach ihrer Art geeignet wären, in diesen Entwurf mit aufgenommen zu werden. Wir sollten versuchen, so viele Lehrverhältnisse wie möglich in den Entwurf hineinzunehmen, soweit sie dort sachgerecht untergebracht werden können. Ich denke beispielsweise an heilpflegerische Berufe, an die Landwirtschaft und an einige Spezialberufe, etwa der Schiffahrt, die durchaus ausbildungsähnlichen Charakter haben.
    Das Verhältnis von theoretischer zu praktischer Unterweisung, von dem ich gesprochen habe, werden wir in dem Entwurf nicht expressis verbis regeln können, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen. Wir sollten aber bei der Schaffung der Berufsbilder dieser Relation eine zunehmende Bedeutung beimessen und darauf achten, daß die richtigen Relationen im Einvernehmen der beiderseitig Betroffenen gefunden werden.
    Lassen Sie mich zum Schluß zum Procedere sagen, daß ich mit meiner Fraktion der Meinung bin, daß dieser Entwurf und später dieses Gesetz seine Ressortierung primär bei dem Bundesminister für Wirtschaft haben muß. Es handelt sich in der Mehrzahl der Bestimmungen des Koalitionsentwurfs ganz eindeutig um ordnungspolitische Fragen des Wirtschaftsrechts. Sie sind dem Handelsgesetzbuch, der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung entnommen. Wir sollten daher den Mut haben, konsequent so wie im Entwurf vorgesehen die primäre Zuständigkeit des Wirtschaftsministers beizubehalten. Dabei ist natürlich der Arbeitsminister bezüglich der Bereiche, für die seine Zuständigkeit gegeben ist, zu beteiligen. Daraus folgt notwendig und logisch, daß



    Dr. Friderichs
    die Beratung federführend im Ausschuß für Wirtschaft zu erfolgen hat, mitberatend in den Ausschüssen für Arbeit sowie für Jugend und Familie und außerdem nach unserer Auffassung eine gutachtliche Äußerung des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik bezüglich der allgemeinen Bildungsfragen, die in diesem Entwurf enthalten sind. Ich darf daher namens meiner Fraktion beantragen, eine entsprechende Ausschußüberweisung vorzunehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Wieninger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wieninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die Christlich-Soziale Union, die der wirtschaftlichen und soziologischen Struktur des Landes Bayern entsprechend mittelständisch orientiert ist, begrüßt es, daß das Berufsausbildungswesen nun durch unseren Koalitionsantrag neu geregelt werden kann. Wir werden in den Ausschüssen loyal an der Gestaltung dieses wichtigen Gesetzes mitarbeiten.
    Allerdings verhehlen wir nicht, daß nach unseren Vorstellungen die Einbeziehung des Handwerks in den Geltungsbereich der Vorlage uns bedenklich erscheint. Durch die Deutsche Handwerksordnung vom Jahre 1953 und durch die Novellierung des Gesetzes vom Jahre 1965 sind die gesetzlichen Bestimmungen der Berufsausbildung der Lehrlinge im Handwerk befriedigend geregelt und den erforderlichen modernen Gegebenheiten angepaßt worden. In aller Welt werden wir darum beneidet, daß wir über ein Handwerksrecht aus einem Guß verfügen, das die Organisation des Handwerks, die Berufsausübung und die handwerkliche Berufsausbildung umfaßt. Das Handwerk bildet 64 % der gewerblichen Lehrlinge aus, fast doppelt soviel wie die Industrie. Daß die Berufsausbildung im Handwerk nicht schlecht sein kann, erhellt aus der Tatsache, daß 90% aller Teilnehmer an den Gesellenprüfungen diese bestanden haben. Die internationalen Berufswettkämpfe, bei denen die deutschen Handwerkslehrlinge fast immer am besten abschneiden, beweisen den Hochstand des handwerklichen Berufsausbildungswesens. Aus diesem Grunde möchte ich nachdrücklich davor warnen, das Herzstück der Handwerksordnung, die Bestimmung über die Berufsausbildung, aus dieser herauszulösen.
    Wir sind gern bereit, in den Ausschüssen darüber zu reden, ob die Berufsausbildungsvorschriften der Handwerksordnung in der Fassung von 1965 im Sinne der hier in Rede stehenden Vorlage angepaßt werden können, so daß kein Bruch im allgemeinen Berufsausbildungswesen entsteht. Somit hätte unsere Vorlage die Funktion eines Rahmengesetzes.
    Zur Frage der Ausschußüberweisung möchte ich feststellen, daß wir eigentlich die Zuständigkeit des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen für gegeben erachten, und zwar aus folgenden
    Gründen; darauf hat auch der Herr Kollege Dr. Friderichs schon hingewiesen.
    Erstens. Die Gesetzesmaterien sind bisher im Handelsgesetzbuch, in der Gewerbeordnung und in der deutschen Handwerksordnung geregelt gewesen. Das sind Gesetze des Wirtschaftsrechts. Eine Herauslösung und Zusammenfassung ändert nichts an ihrem Rechtscharakter.
    Zweitens. In besonders hohem Maße wird das Kammerrecht berührt. Den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern werden durch die Prüfungsordnungen, durch das Lehrvertragswesen und durch die Führung der Lehrlingsrollen Verpflichtungen auferlegt. All dies sind Materien der Wirtschaftsgesetzgebung. Die Kammern unterliegen darüber hinaus ausschließlich der Aufsicht der Landwirtschaftsministerien.
    Drittens. Beide Gesetzentwürfe, der der SPD und der der Koalition, haben das Ziel, die Anpassung der Berufsausbildung an die Entwicklung von Wirtschaft und Technik zu sichern. Das ist Wirtschaftsrecht, dafür wäre der Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen zuständig.
    Viertens. Selbst der Entwurf der SPD würde eigentlich unter dem Gesichtspunkt in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen fallen, daß sich von 68 Paragraphen 42 mit der Regelung von Berufsausbildungsfragen befassen. Auch hier ist ein unabweisbares Übergewicht des Wirtschaftsrechts gegeben.
    Trotz dieser Umstände hat die Mehrheit der Fraktion der CDU/CSU es für zweckmäßig erachtet, die Überweisung der Anträge an den Ausschuß für Arbeit vorzuschlagen. Wir, die wir anderer Meinung sind, beugen uns in demokratischer Haltung diesem Mehrheitsbeschluß. Wir geben uns aber der Hoffnung hin, daß der Ausschuß für Arbeit seine Beratungen in einer wirtschaftskonformen Haltung durchführt. Die Überweisung der Vorlage an den Ausschuß für Arbeit bedeutet kein Präjudiz hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministers; meine Freunde und ich halten diese Zuständigkeit für zweifelsfrei gegeben. Der mitberatende Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen wird seine Beratungen mit besonderer Sorgfalt und in besonderer Ausführlichkeit durchführen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)