Rede:
ID0506731600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Friderichs.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3153 A Fragestunde (Drucksachen V/ 1025, V/1029) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Politische Überprüfung von Beamten Lücke, Bundesminister . . . . . 3154 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3154 D Fragen der Abg. Eckerland und Westphal: Bundeszuschuß für das Orchester „Philharmonia Hungarica" Lücke, Bundesminister . . . . . 3155 B Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3155 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3156 A Westphal (SPD) 3156 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3157 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3157 B Fragen des Abg. Matthöfer: Außergerichtliche Justiz in den Betrieben der Bundesrepublik Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 3157 C Matthöfer (SPD) 3158 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3158 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Preisregelung auf dem Benzinmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3159 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3159 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 3159 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3160 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3160 C Ertl (FDP) 3160 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3161 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Erhöhung der Mineralölsteuer Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3161 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3161 C Frage der Abg. Frau Freyh: Großzügigere Rabattstaffelung für schadensfrei fahrende Kraftfahrer in Großstädten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 3162 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 3162 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 3162 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 3163 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3163 C Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . . 3163 C Ehrhard (Bad-Schwalbach) (CDU/CSU) 3164 A Haage (München) (SPD) . . . . . 3164 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Frage des Abg. Dröscher: Einbeziehung des Kreises Birkenfeld in das Bundesförderungsprogramm Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3164 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3164 D Frage des Abg. Dr. Wörner: Einführung der Bieterlaubnis bei der Zwangsversteigerung landwirtschaftlicher Grundstücke Höcherl, Bundesminister 3165 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 3165 B Ertl (FDP) 3165 D Dr. Prassler (CDU/CSU) 3166 A Frage des Abg. Wächter: Orientierungspreis für Schlachtrinder im Jahre 1967 Höcherl, Bundesminister . . . . 3166 B Wächter (FDP) 3166 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3166 D Frage des Abg. Wächter: Zusatzabschöpfung für die Einfuhr von Gefrierfleisch aus Drittländern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3166 D Sander (FDP) . . . 3166 D, 3167 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 3167 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3167 A Erklärung der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 3167 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3168 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 3170 B Dorn (FDP) 3172 B Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/977) 3173 D Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des innerdeutschen Vertriebs von Druckerzeugnissen (Drucksache V/870) — Erste Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3174 A Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3176 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3178 A von Eckardt (CDU/CSU) 3180 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Arbeitsmarktes an die Entwicklung von Wirtschaft und Technik (ArbeitsmarktAnpassungsgesetz) (Abg. Behrendt, Folger, Junghans, Lange, Liehr und Fraktion der SPD) (Drucksache V/887) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/1009) — Erste Beratung — Behrendt (SPD) 3183 C Diebäcker (CDU/CSU) 3187 A Dr. Langer, Staatssekretär . . . 3189 D Liehr (SPD) 3190 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 3196 C Dr. Friderichs (FDP) 3202 C Wieninger (CDU/CSU) 3206 A Porten (CDU/CSU) 3206 D Rollmann (CDU/CSU) 3207 D Entwurf eines Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Drucksache V/979) — Erste Beratung — . . . 3208 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Bundesrat) (Drucksache V/1007) — Erste Beratung — . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes über das am 22. Januar 1965 in Straßburg unterzeichnete Protokoll zu dem Europäischen Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen (Drucksache V/1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-dänischen Grenze (Drucksache V/1017) — Erste Beratung — 3209 A Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 8. Februar 1965 über die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens durch Einfügung eines Teils IV über Handel und Entwicklung (Drucksache V/1018) — Erste Beratung — . . . 3209 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der EWG und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache V/1019) — Erste Beratung — 3209 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 mit dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/1020) Erste Beratung — 3209 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Abg. Bauknecht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/1021) Erste Beratung — . . . . . 3209 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/795) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3209 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. April 1965 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Rettungseinsätzen und Rücktransporten mit Luftfahrzeugen (Drucksache V/404); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/992) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3210 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Viertes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache V/725) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/1002) — Zweite und dritte Beratung — 3210 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs (Drucksachen V/859, V/1006) 3210 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der gemeinsamen Schwellenpreise für Reis in den Mitgliedstaaten ohne eigene Erzeugung für die Zeit vom 1. 12. 1966 bis 31. 8. 1967 (Drucksachen V/966, V/997) . . . . . 3210 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Schmidt (Kempten), Reichmann, Dr. Effertz, Logemann, Peters (Poppenbüll), Walter u. Gen. zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache V/981, Umdruck 21) . . . . 3210 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verstärkung der dienstlichen und staatspolitischen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes (Drucksachen V/644, V/995) Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 3211 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt (Drucksachen V/417, V/1013) . 3211 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Worms-Hocheim (Drucksachen V/769, V/986), betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Telegrafen-Kaserne in Karlsruhe (Drucksachen V/672, V/987), betr. Veräußerung des Grundstücks in Berlin-Charlottenburg, Heubnerweg 2 (Drucksachen V/874, V/988), betr. Veräußerung des bundeseigenen Dorfes Dalherda/Rhön (Drucksachen V/882, V/989), betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Blexen bei Nordenham (Drucksachen V/917, V/1022), betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Kaserne Ruhleben in Berlin-Spandau (Drucksachen V/939, V/1023), betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der sogenannten Flötenteichschule in Oldenburg (Oldb.), Flötenstraße/ Hochheider Weg 169 (Drucksachen V/953, V/1024) 3211 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3212 C Anlagen 3213 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bäuerle 31. 10. Berger 28. 10. Berlin 28. 10. Dr. Birrenbach 26. 10. Blachstein 15. 11. Brand 29. 10. Burgemeister 31. 10. Dr. Dichgans 28. 10. Dr. Dittrich * 28. 10. Dr. Effertz 26. 10. Eisenmann 31. 10. Erler 31. 10. Frau Griesinger 26. 10. Dr. Hofmann (Mainz) 28. 10. Kaffka 29. 10. Kiep 28. 10. Klinker * 26. 10. Krampe 26. 10. Kriedemann * 28. 10. Kurlbaum 27. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Logemann 26. 10. Dr. Löhr 28. 10. Dr. Lohmar 28. 10. Lücker (München) * 28. 10. Mauk * 26. 10. Missbach 28. 10. Müller (Aachen-Land) * 28. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Richarts * 27. 10. Riedel (Frankfurt) * 27. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 10. Dr. Serres 28. 10. Strohmayr 31. 10. Teriete 31. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 28. 10. Weimer 31. 10. Welslau 28. 10. Wurbs 28. 10. Zink 28. 10. b) Urlaubsanträge: Deringer 4. 11. Kahn-Ackermann 30. 11. Struve 30. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 14. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/970 Fragen VI/1 und VI/2 *) : Entspricht die Behauptung im Oktoberheft der Zeitschrift „Deutsches Panorama" den Tatsachen, daß während der letzten drei Jahre Ferienwohnungskäufern in der Bundesrepublik Verluste von mindestens 5 Millionen DM entstanden und darüber hinaus Investmentzeichnungen in Höhe von 30 Millionen DM gefährdet sind? Reichen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Aufsichtsrechte aus, um unsoliden Geschäftspraktiken von Ferienhaus-Investment-Fondsgesellschaften oder ähnlichen Einrichtungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage 1: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft, in deren Bereich mehrere in diesem Zusammenhang des Betrugs beschuldigte Personen ansässig und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet sind, schätzt den ihr bisher bekannten Schaden auf etwa 3 Mio DM. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Verluste aus dem Erwerb ausländischer FerienhausZertifikate, weniger um Verluste aus dem unmittelbaren Erwerb ausländischer Grundstücke. Es ist zu vermuten, daß über den oben genannten Betrag hinaus noch weiterer Schaden entstanden ist. Zu Frage 2: Bei den bisher bekannten Verlusten handelt es sich um Zertifikate solcher Fondsgesellschaften, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Eine staatliche Aufsicht über die Geschäftstätigkeit dieser, ebenso wie der anderen Schweizer Investmentgesellschaften, wird die Schweiz demnächst einführen. In der Bundesrepublik Deutschland kommen nur Maßnahmen gegenüber dem Vertrieb ausländischer Investmentzertifikate in Betracht. Die Bundesregierung prüft die Frage, ob und in welcher Weise eine ausreichende Publizität beim öffentlichen Angebot ausländischer Investmentzertifikate sichergestellt werden kann. Damit würde erreicht werden, daß inländische Käufer solcher Investmentzertifikate sich selbst ein besseres Bild über den Wert der Papiere machen können. Die Entscheidung über den Ankauf kann nur der Käufer allein - gegebenenfalls nach Beratung durch Kreditinstitute - treffen. Staatliche Stellen können ihm zwar die Prüfung der Seriösität der ausländischen Gesellschaften durch Publizitätsvorschriften erleichtern, die Verantwortung für die Entscheidung aber nicht abnehmen. Die Bundesregierung sieht im übrigen in einer ständigen Aufklärung der Bevölkerung durch Presse, Funk und Fernsehen das beste Mittel, Verlusten aus dem Erwerb unsolider Wertpapiere vorzubeugen. Sie begrüßt es deshalb, daß diese Angelegenheit in der Fragestunde des Deutschen Bundestages aufgeworfen worden ist. *) Siehe 63. Sitzung, Seite 3053 B 3214 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 17. Oktober 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kubitza zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitza.*) Die Zahl der gegenwärtigen Teilnehmer an Fernlehrgängen im Bundesgebiet konnte bisher noch nicht genau ermittelt werden. Die mir bekannten Schätzungen schwanken zwischen 250 000 und 500 000; dabei dürften Werte um 300 000 am wahrscheinlichsten sein. *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 A
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie dürfen damit rechnen, Herr Kollege Behrendt.

    (Abg. Behrendt: Prima!)

    Der fünfte Abschnitt des SPD-Entwurfs enthält nun Vorschläge für die Verhütung von Arbeitslosigkeit oder unterwertiger Beschäftigung. Wenn wir auch grundsätzlich der Meinung sind, auch dieser Abschnitt gehöre in die große Novelle zum AVAVG, möchte ich doch einige Ausführungen zum Sachproblem machen, damit Sie erkennen, wie sehr wir diesen wichtigen Fragen der Wirtschaft und der in ihr beschäftigten Arbeitnehmerschaft Bedeutung beimessen.
    Sie wissen — es ist fast banal, das hier auszusprechen —, wir sind in ein neues Zeitalter der Technik eingetreten. Rationalisierung, Automatisierung und vor allem auch die Atomenergie sind im Begriffe, die Welt der Industrie und der Arbeit von Grund auf um- bzw. neuzugestalten. Neue Produktionsverfahren, neue Erzeugnisse werden entwickelt, neue Energiequellen werden erschlossen. Die Forschung bringt immer wieder Neuerungen, teils von größerer, teils von geringerer Bedeutung. Alle aber sind bezeichnend für die sich vor unseren Augen abwickelnde und vollziehende Revolution der Technik, die man teilweise als die „zweite industrielle Revolution" bezeichnet. Hinzu kommt das strukturelle Wirtschaftsproblem.
    Diese Entwicklung beherrscht das Geschehen im Bereich der Arbeit und der Sozialpolitik. Sie schafft ernste wirtschaftliche und soziale Anpassungsprobleme für die industrielle Gesellschaft. Sie stellt damit aber auch Wirtschaft und Gesellschaft auf eine entscheidende Probe. Im Grunde sind diese Probleme nicht neu; sie sind in anderer, wenn auch wesentlich milderer Form schon in früheren Etappen der Industrialisierung aufgetaucht. Sie scheinen jedoch durch das Tempo der heutigen Entwicklung einen dramatischen Akzent erhalten zu haben.
    Die Arbeits- und Sozialprobleme, die durch den technischen Fortschritt auftauchen, treten je nach Industrie, Berufszweig oder Unternehmen, aber auch in jedem Land verschiedenartig auf. Auch der Ursprung und das Tempo sind verschieden. Aber durch welche technische Änderung diese Probleme auch entstanden sein mögen, im Grunde sind sie alle darauf zurückzuführen, daß die Struktur der industriellen Welt sich rasch umwandelt, so daß wir
    dieser schnellen Wandlung der Technik unsere besondere Aufmerksamkeit schenken müssen, daß sich unser Denken darauf konzentriert und als Folge dieser Entwicklung umstellt. Das scheint mir eines der Grundprobleme zu sein, daß wir unser Denken umstellen müssen; denn es gibt heute kein Land und keine Industrie, die nicht vom technischen Fortschritt erfaßt wären. Ob wir das wünschen oder nicht wünschen, ist in dem Zusammenhang völlig uninteressant; denn der Gang der Dinge ist doch nicht aufzuhalten, und ich glaube, es ist sogar kaum denkbar, die Geschwindigkeit, mit der die Veränderung sich vollzieht, irgendwie zu regeln.
    Für unser Thema und für die weiteren Überlegungen im gesellschaftlichen Bereich geht es darum, die sozialen Probleme, die sich durch die Dynamik der technischen Umwälzung in unserer industriellen Gesellschaft ergeben, zu erkennen und entsprechende Folgerungen daraus zu ziehen.
    Man kann, ohne daß meine Darstellung Anspruch darauf erheben kann, vollständig zu sein, im wesentlichen folgende Einzelprobleme dabei erkennen: Die Auswirkungen der verstärkten Rationalisierung und der Automatisierung, insbesondere auch das Tempo dieses Fortschritts auf die Gesamtlage der Beschäftigung, die notwendig werdende berufliche Umschichtung, die Frage des Umsetzens von Arbeitskräften innerhalb eines Betriebes, eines Industriezweiges, oder gar von einem Industriezweig zum anderen.
    In diesem Zeitalter der technisch-wirtschaftlichen Strukturwandlungen gehen berufsstrukturelle Veränderungen bei Arbeitern und Angestellten vor sich. Denn diese Umstellung der Berufe hängt mit der Umstellung der Technik zusammen. Ich wollte damit nur deutlich machen, daß wir um der Mobilität der Arbeitskräfte willen rechtzeitige Umschulungsmaßnahmen sowohl durch die Betriebe als auch — übergeordnet — durch die Arbeitsverwaltung einleiten müssen.
    Die in ihrer Dynamik erst später voll auf uns zukommende Auswirkung der technischen Entwicklung wird neben solchen Folgerungen weitere Auswirkungen in der Arbeitsplatzwahl und der Arbeitsplatzgestaltung mit sich bringen. Wir sind daher dankbar, daß die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung schon heute an die besondere Förderung von Umschulungs- und Anpassungsmaßnahmen für Arbeitnehmer denkt, deren Arbeitsplatz durch die technische Entwicklung bedroht ist. Wir sehen in diesem Zusammenhang bei der Novellierung des AVAVG folgende schwerpunktmäßige Aufgaben, die die Voraussetzung sein müssen für Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitslosigkeit und unterwertiger Beschäftigung, so wie es im Gesetzentwurf der SPD gesagt wird: 1. Sammlung und Auswertung von Untersuchungen und Statistiken über die Entwicklung der Erwerbsbevölkerung, der Produktion und der Arbeitsproduktivität, 2. Beobachtung der technischen Entwicklung in den Betrieben und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, 3. systematische Untersuchungen von Wirtschaftszweigen über den Stand der Technisierung in den einzelnen Betrieben und die dadurch bedingten



    Müller (Remscheid)

    Anforderungen an die Arbeitnehmer, 4. Untersuchungen über den Wandel der Berufe, Wandel der Berufsverhältnisse, neue Berufe, Nachwuchs- und Arbeitskräftebedarf.
    Soviel, meine Damen und Herren, zu den Abschnitten des SPD-Entwurfs, deren Problematik nach unserer Meinung, um es noch einmal deutlich zu sagen, in der großen Novelle zum AVAVG behandelt werden muß.
    Lassen Sie mich abschließend noch einiges zur Frage des Berufsausbildungsgesetzes in der Gegenüberstellung des Entwurfes meiner Fraktion und des SPD-Entwurfes sagen. Ein modernes Berufsausbildungsgesetz hat vor allem dem Jugendlichen und seiner persönlichen und beruflichen Entwicklung zu dienen. Andere Erwägungen, etwa wirtschaftspolitische Gesichtspunkte — so wichtig sie auch in diesem Zusammenhang sein mögen —, haben zurückzutreten gegenüber den gesellschaftspolitischen Überlegungen und der Heranbildung der beruflichen Persönlichkeiten des Jugendlichen.
    Vor einigen Jahren hat ein namhafter Kommentator des Rundfunks überhaupt Zweifel an der Notwendigkeit der beruflichen Ausbildung bekundet. Er meinte damals, man könne den einzelnen Jugendlichen den in der freien Wildbahn auf der Lauer liegenden Arbeitgebern bei der augenblicklichen Arbeitsmarktsituation überlassen. Er könne eine Arbeit beginnen, und wenn er dann nach einiger Zeit feststellen sollte, diese Arbeit sei nichts für ihn, dann würde ja der Arbeitsmarkt genügend Möglichkeiten zum Wechseln bieten. Sollte eine solche Auffassung außer bei diesem Rundfunkkommentator auch noch bei anderen zu finden sein, dann müßte sie in aller Deutlichkeit und scharf zurückgewiesen werden. Die Berufsausbildung ist für die Mehrheit der jungen Menschen das Kapital ihres Lebens. Aus diesem Grunde muß eben die Vorbereitung auf das Berufsleben und die Berufsausbildung die beste sein, die man sich nur denken kann. Sie darf den weiteren beruflichen Weg des einzelnen nicht blockieren, sondern muß ihn fördern. Sie muß bei der laufenden Wandlung der Berufe Spielraum lassen für die auf der Grundbasis sich aufbauenden beruflichen Möglichkeiten des einzelnen.
    Wir müssen uns aus diesem Grunde davor hüten, ein allzu perfektioniertes Gesetz zu schaffen, das einengend wirkt.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Notwendig ist, ein Rahmengesetz zu schaffen, das den kommenden Entwicklungen gerecht wird und bei den jetzt laufenden Experimenten z. B. der Stufenausbildung, alle Möglichkeiten gibt, solche günstigen Entwicklungen mit zu erfassen, sowie Spielraum für die Entfaltung läßt. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der CDU/CSU-Entwurf geschaffen worden, wobei ich freimütig sagen kann — lasten Sie mir das jetzt bitte nicht an; ich sage es in allem Freimut —, daß uns in der sprachlichen Formulierung der in diesem Hause eingerichtete Redaktionsstab geeignete Vorschläge machen könnte, damit man unter Beibehaltung des sachlichen Inhalts in einem modernen Berufsausbildungsgesetz
    auch eine moderne Sprache spricht, die der Jugendliche von heute versteht.

    (Abg. Behrendt: Sie meinen sicher Treu und Glauben?!)

    — Wir haben in diesem Hause einen solchen Redaktionsstab. Bitte, ich stelle mich hier hin und bekenne ganz offen, daß eine solche Formulierung möglich ist.

    (Abg. Behrendt: Ausgezeichnet!)

    Bei der Gegenüberstellung der beiden Gesetzentwürfe findet man manche Gemeinsamkeiten. Manches erscheint uns aber gerade im Sinne des letztgenannten Gedankens der Stufenausbildung zu perfektioniert. Wir möchten der Selbstverwaltung der Wirtschaft allerdings unter gleichverantwortlicher Mitarbeit der Arbeitnehmer ein möglichst weites Feld zur alleinigen Gestaltung überlassen und den Sachverstand der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen in Fragen der Berufsausbildung für die Regierung nutzen. So sehen wir auch die Errichtung des Bundeskuratoriums für Berufsausbildung, das, um arbeiten zu können, selbstverständlich die notwendigen Grundlagen erhalten muß. Als einen besonderen Fortschritt aber sehen wir die verantwortliche Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter Hinzuziehung von Lehrkräften der berufsbegleitenden Schule auf der bezirklichen Ebene der Kammern an. Hier ist, so scheint mir jedenfalls, im Sinne einer gesellschaftspolitischen Gleichstellung unter Wahrung der Verantwortlichkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern meiner Fraktion eine bessere Lösung eingefallen, als sie der SPD-Entwurf zeigt.
    Nun haben Sie hier davon gesprochen, daß in unserem Entwurf ein Landesausschuß nicht vorgesehen sei. Ich darf hier erklären: das ist für uns kein Dogma. Wenn die weiteren Beratungen zeigen sollten, ,daß ein Landesausschuß gerade wegen der berufsbegleitenden Schule notwendig ist, dann werden wir da nicht zu eng sein. Auf der anderen Seite ist aber in unserem Entwurf vorgesehen, daß das Bundeskuratorium eng mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister zusammenarbeiten soll, weil ja die Länder für die berufsbegleitende Schule zuständig sind.
    Beide Entwürfe stellen auf die Ausbildungseignung der Ausbilder ab. Ich möchte für meine Fraktion betonen, daß die berufspädagogische Eignung des Ausbilders, auch wenn sie nicht ausdrücklich aufgeführt ist, von uns als unbedingte Voraussetzung angesehen wird.

    (Zuruf von der SPD: Das kann man nur ahnen!)

    Auf weitere Einzelheiten beider Entwürfe möchte ich jetzt nicht mehr eingehen. Ich möchte aber betonen, daß auch wir bei den kommenden Beratungen für jede sachverständige Äußerung zum Problem der Berufsausbildung ,dankbar sind und daß wir für jede positive Mitarbeit und sachliche Kritik offen sein werden.

    (Abg. Schulhoff: Auch beim Kammerpräsidenten!)

    — Auch beim Kammerpräsidenten, Herr Schulhoff.



    Müller (Remscheid)

    Lassen Sie mich abschließend aber noch einen Gedanken in die Debatte werfen, der bisher weder in dem SPD-Entwurf noch in dem CDU-Entwurf seinen Niederschlag gefunden hat. In Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die an der Berufsausbildung interessiert sind, wurde vor einigen Jahren eine „Woche des Berufes" durchgeführt. Leider ist dieser an sich gute Gedanke dann nicht mehr weiter verfolgt worden. Die Organisationen der Arbeitnehmer führen seitdem in eigener Regie Berufsleistungsvergleiche oder Berufswettkämpfe durch, die aber teilweise auch unter dem Gesichtspunkt des organisationspolitischen Prestiges gesehen werden. Könnte es nicht möglich sein, daß wir bei der Beratung dieses Entwurfs die Wiedereinführung der „Woche des Berufes" vorgeschlagen, um einen gemeinsamen Träger für solche berufsvergleichenden Wettkämpfe zu erhalten, deren berufspolitische Bedeutung man keineswegs unterschätzen sollte?

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Dies aber nur als Fragestellung und Anregung.
    Lassen Sie mich zusammenfassen. Die CDU/CSU-Fraktion sagt ja zu einem einheitlichen, möglichst alle Berufe umschließenden Berufsausbildungsgesetz, soweit das eben möglich ist. Sie ist dankbar für jede Anregung bei der endgültigen Beratung dieses Gesetzes. Wir anerkennen die Notwendigkeit der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, wie wir es in unserem Anfang dieses Jahres gestellten Antrag zum Ausdruck gebracht haben, ebenso wie die erweiterten Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Sinne der Verhütung von Arbeitslosigkeit und unterwertiger Beschäftigung. Wir sind aber der Meinung, daß diese Problemkreise in die große Novelle zum AVAVG gehören.
    Wir sind dankbar für diese Gelegenheit, unsere Auffassung von der großen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Berufes zum Ausdruck zu bringen. Denn vornehmlich in seinem Beruf und durch seinen Beruf gelangt der Mensch zur vollen Entfaltung seiner Persönlichkeit. Die Sinngebung des Berufs steht in einem unlöslichen Zusammenhang mit der rechten Wertung der Arbeit. Dabei ist Berufsausbildung nicht einseitige Bildung für den Beruf. Sie ist auch nicht einseitige Bildung durch den Beruf. Dem Wesen der Bildung entsprechend, ist die Berufsbildung Bildung im Beruf, also in der technischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesamtgeistigen Lebenssituation des Menschen. Der Beruf ist nicht nur an Ort und Zeit der Berufstätigkeit gebunden. Vom Beruf her wird eine lange Phase des Lebens einschließlich der Freizeit und des Familienlebens nachhaltig geformt. Daher ist Ziel der Berufsbildung auch eine Persönlichkeitsbildung. Diesem Ziel wollen wir durch diese Beratungen ein Stück näherkommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Friderichs.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Friderichs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich möchte mich nicht in das scheinbare Wettrennen um zeitliche Probleme einlassen, da ich der Meinung bin, daß das Wettrennen um die Zeit — wer immer es gewinnt — das Unwichtigere ist gegenüber dem Wettrennen um die Qualität; denn das ist es, worum wir hier zu ringen haben.
    Ich darf an die letzten Worte des Herrn Kollegen Müller anknüpfen. Ich möchte vor allen Dingen darauf hinweisen, um welche Zahl von Menschen es sich handelt, für deren zukünftiges Leben wir hier Entscheidungen zu treffen haben. Wir haben im Jahre 1965 nicht weniger als 1,3 Millionen Jugendliche in Lehrverhältnissen gehabt. Das ist eine Zahl, die es allein schon rechtfertigt, sich mit dem Problem gründlich und ich sage es noch einmal — unter dem Gesichtspunkt der Qualität der Ausbildung und weniger unter dem Gesichtspunkt des Wettrennens um das Erstgeburtsrecht zu befassen.
    Ich möchte mich jetzt nicht damit auseinandersetzen, wo die einzelnen Gruppen beschäftigt sind. Aber eines kann man feststellen — und ich glaube, das gehört zur Situationsbedingtheit —: daß sich eine Konzentration auf bestimmte Berufsgruppen vollzogen hat. Immerhin hatten wir im Jahre 1964 bei den Industrie- und Handelskammern 741 000 Ausbildungsverhältnisse registriert, die es zu betreuen galt. Auf die industrielle Ausbildung entfielen rund 250 000, auf die kaufmännische rund 450 000 gegenüber ca. 35 000 Anlernlingen. Interessant scheint mir zu sein, daß wir zwar 455 anerkannte Ausbildungsberufe haben, daß aber von den rund 740 000 Lehrverhältnissen über 600 000 in nur 20 Berufen registriert sind. Es ist nicht ganz unwichtig, zu sehen, wie die Verhältnisse im einzelnen liegen.
    Wir können also feststellen, daß viel stärker, als das früher der Fall war, ein Entstehen und Absterben von Berufsgruppen in Erscheinung tritt, zusätzlich auch eine permanente Modifizierung von Berufsbildern. Lassen Sie mich es so ausdrücken: mit dem Ende der ständischen und vorindustriellen Gesellschaft und mit dem Ende des Zunftwesens setzte ein bis heute wirksamer Prozeß der Auflockerung der Berufsstrukturen ein. Die Gründe sind — ich finde, wir sollten es begrüßen in der geistigen Emanzipation, allerdings auch in der Betonung des materiellen Lebenserfolges und schließlich in einer fortschreitenden Technisierung und Automation zu suchen.
    Dieser Entwicklung laufen parallel — und das ist an sich logisch —steigende Anforderungen nicht nur an die Lehrlinge, sondern auch an die Ausbilder, an die Ausbilder, die neben ihren unternehmerischen Aufgaben — auch das sollten wir hier einmal anerkennend erwähnen — auch noch die Aufgabe der Ausbildung des Nachwuchses zu übernehmen haben und in der Vergangenheit, wie alle Berufswettkämpfe mit den benachbarten Staaten bewiesen, ausgezeichnet erfüllt haben. Das sollte man an dieser Stelle einmal an die Adresse derjenigen sagen, die sich um die Ausbildung des Nachwuchses bemüht



    Dr. Friderichs
    haben; Ausbilder, die zu einem großen Teil nicht nur Ausbilder sind, sondern als Unternehmer in Kleinbetrieben und Handwerksbetrieben in erster Linie ihren Betrieb führen mußten und gleichzeitig für den Nachwuchs zu sorgen hatten. Der moderne Ausbilder — und das gilt für den Unternehmer wie für den Ausbildungsleiter — muß die fachliche Befähigung mitbringen; er muß darüber hinaus eine beachtliche Allgemeinbildung besitzen neben Erfahrung und Charakter. Der vollzeitig beschäftigte Ausbilder — lassen Sie mich das an die Adresse der industriellen Ausbildungsplätze sagen — muß sich darüber hinaus im klaren sein, daß er tunlichst in regelmäßigen Abständen in die produktive Arbeit zurückkehren sollte, damit er weiß, was auf seine eigenen Lehrlinge nach Abschluß der Ausbildung zukommt.

    (Abg. Schulhoff: Sehr gut!)

    Immerhin, auch die Zahl darf man nennen. Die Zahl der Ausbilder allein in der Industrie betrug im Jahre 1963 9050, was einem Verhältnis von 1 : 11 entspricht, ein Verhältnis, das angesichts der Tatsache, daß in der Industrie sehr häufig die Lehrlinge zusammengefaßt sind, sich auch gegenüber dem Verhältnis von Lehrern und Schülern in allgemeinen Schulen sehen lassen kann. Jeder zweite Lehrling der gewerblichen Industrie wird heute bereits in einer Lehrwerkstätte ausgebildet. Auf zehn Ausbildungsplätze kommt ein Ausbilder.
    Ich glaube allerdings, daß auch die Anforderungen an die Auszubildenden, d. h. an die Lehrlinge gestiegen sind. Sie sind darüber hinaus Einflüssen von außen ausgesetzt, insbesondere einer beachtlichen Ablenkung, die ihnen die moderne technisierte Welt entgegenbringt. Wir müssen das zur Kenntnis nehmen; wir werden es nicht ändern. Wir müssen nur den Versuch unternehmen, die Berufsausbildung auch auf diesen Umstand hin zu untersuchen und anzupassen. An dieser Stelle warne ich ebenso vor Ideologien wie vor Pseudoideologien. Hier sollten wir uns den Realitäten zuwenden. — Das an alle Seiten des Hauses.
    Aber wir müssen bei der Qualität derjenigen, die sich der Berufsausbildung unterziehen, und bei der Qualität derjenigen, die die Berufsausbildung absolviert haben, auch berücksichtigen, mit welcher Vorbildung sie die Berufsausbildung antreten. Hier muß man ganz einfach einmal zugeben, daß unser Schulwesen in vielen Bereichen den Anforderungen nicht oder mindestens noch nicht gerecht wird — ich meine unser allgemeinbildendes Schulwesen —, die der Beginn beispielsweise einer Facharbeiterlehre der Feinmechanik, der Elektrotechnik oder der Fernsehtechnik an sich bereits voraussetzt. Wir müssen also, wenn Klagen darüber geführt werden, immer sehr wohl unterscheiden, ob die Klagen hinsichtlich der Berufsausbildung im praktischen Teil oder im schulbegleitenden Teil berechtigt sind oder ob die Betreffenden bereits an den allgemeinbildenden Schulen nicht ausreichend für den Beginn einer Lehre vorgebildet worden sind. Von 700 000 Schulentlassenen hatten 1965 120 000 nicht einmal den Volksschulabschluß. 425 000 hatten den Volksschulabschluß; aber wir wissen, was das für manche
    Spezialberufe bedeutet. Nur 100 000 waren Absolventen von Realschulen, und 48 500 hatten Abitur.
    Lassen Sie mich ein paar Worte zu dem Problem der Stufenausbildung sagen. Im Grunde genommen ist die Stufenausbildung, um die wir uns auch bei den Beratungen in den Ausschüssen bekümmern müssen, eine organische Fortentwicklung der Ausbildung im Betrieb. Die Anpassung von Ausbildungsinhalt, Ausbildungsmethode und Ausbildungsziel an die jeweiligen und, soweit vorausschaubar, an die zukünftigen Anforderungen, die durch die wirtschaftliche und technische Entwicklung gestellt werden, erfolgt kontinuierlich aus den Bedürfnissen der Praxis. Stufenausbildung will letztlich doch nur zwei Strukturmerkmalen entsprechen, einer Änderung des Qualifizierungsbedarfs in der industriellen Produktion — vollautomatische Fertigungsverfahren — und einer größeren Begabtenstreuung, die bei Jugendlichen festzustellen ist. Das Ziel der Stufenausbildung muß sein, auf dem Wege zum qualifizierten Facharbeiter mehrere vollwertige Abschlüsse zu erreichen.
    Die offene Frage ist — und man sollte den Mut haben, auch das zuzugeben —: Wird die zukünftige Arbeitskräftestruktur überhaupt so aussehen, wie wir es annehmen? Können wir das feststellen? Können wir es genau feststellen? Hier darf ich gleich eine Einschränkung machen, die sich an die Adresse derjenigen richtet, die glauben, man könne alles vorausberechnen. Beim Beruf und seiner Wahl spielt zunehmend auch das Sozialprestige eine Rolle, das mathematisch nicht vorausberechenbar ist.

    (Abg. Schulhoff: Und noch einiges andere!) — Einiges andere natürlich 'auch.

    Die Entwürfe der Koalitionsfraktionen und der Opposition haben eine Abstimmung des Verhältnisses von theoretischer zu praktischer Ausbildung nicht vorgenommen. Ich bin auch der Meinung, daß das letztlich nicht genau fixierbar ist. Aber lassen Sie mich hier ein paar Worte zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Liehr sagen. Ich glaube, wir sollten bei dem bewährten System der betriebsnahen praktischen Ausbildung mit der begleitenden Schule bleiben, da alle Berufswettkämpfe mit benachbarten Staaten, die andere Systeme haben, die Überlegenheit unseres Systems eindeutig erwiesen haben.

    (Abg. Schulhoff: Sehr gut!)

    Auch aus der Statistik ist das eindeutig ablesbar.
    Wir verkennen nicht, daß die theoretischen Anforderungen gestiegen sind. Dem müssen wir durch eine bessere Ausbildung in der allgemeinen Grundschule und natürlich durch eine den Anforderungen an die Lehrlinge angepaßte berufsbegleitende Schule Rechnung tragen.
    Selbstverständlich wird auch die betriebliche Ausbildung den verstärkten Anforderungen an die theoretischen Kenntnisse Rechnung tragen müssen. Aber man kann hier ruhig sagen, daß sie das in der Vergangenheit getan hat. Allein die Tatsache, daß wir heute in der Industrie 2070 Lehrwerkstätten mit einem Zuwachs von rund 80 pro Jahr haben



    Dr. Friderichs
    und noch zusätzlich 800 Lehrwerkstätten im Handwerk, davon 20 überbetriebliche, zeigt, daß auch die Privatwirtschaft bereit ist, auf eigene Kosten den Erfordernissen Rechnung zu tragen.
    Die Berufsausbildung muß — das, glaube ich, müssen wir in aller Offenheit hier aussprechen — auch den Wechsel des Arbeitsplatzes durch eine breit angelegte Stufenausbildung ermöglichen. Sie soll aber auf der anderen Seite auch sicherstellen, daß der Wechsel des Arbeitsplatzes nicht notwendig wird, indem nämlich bei Veränderungen der Betriebsstruktur die Ausbildung so war, daß die Anpassung an die neue Betriebsstruktur ohne Schwierigkeiten möglich ist. Wir sollten vorbeugen, damit nicht gewechselt werden muß.
    Lassen Sie mich jetzt ein paar Worte zur Berufsforschung sagen und zu dem Teil, dessen Herr Kollege Liehr sich sehr breit angenommen hat. Herr Kollege Liehr, ich stehe der Berufsforschung und der Notwendigkeit, sie zu haben, um die Ausbildungsberufe danach auszurichten, mit meiner Fraktion sehr aufgeschlossen gegenüber. Nur eines: das Beispiel, das Sie gebracht haben, ist natürlich ein mehr als hinkendes Beispiel. Die Tatsache, daß in den Hüttenwerken ein bestimmter Prozentsatz, der sogar sehr hoch ist, aus Personen besteht, die in anderen Berufen ausgebildet worden sind, beruht u. a. darauf, daß es immer noch ländliche Gegenden gibt, in denen kein Hüttenwerk steht, in denen also derjenige, der in den Beruf eintritt, sich einer anderen Ausbildung unterzieht, nach Abschluß seiner Ausbildung aber erkennt, daß er dem Zug in ein Ballungszentrum nun folgen will, und daher seinen Beruf oder wenigstens seinen Arbeitsplatz wechselt. Auch das sollte man dabei berücksichtigen.

    (Abg. Schulhoff: Vielleicht bekommt er auf die Weise eine Wohnung!)

    Ich werde allerdings im einzelnen zu diesen Problemen noch Stellung nehmen.
    Es zeichnet sich ein zunehmender Trend zu einer Dienstleistungsgesellschaft ab. Zunehmende Kompliziertheit des Zusammenlebens bringt steigendes Organisationsbedürfnis, höherer Lebensstandard kompliziertere Investitionsgüter. Wir müssen uns dieser Tatsache bewußt sein. Die „éducation permanente" gewinnt wachsende qualitative und quantitative Bedeutung, insbesondere auch für die Lehrkräfte.
    Die richtige Berufsausbildung — das hat Herr Kollege Müller sehr deutlich hervorgehoben — ist die beste Gewähr für eine soziale und für eine wirtschaftliche Sicherheit. Ich möchte auf die gemeinsamen Bestrebungen der EWG nicht mehr eingehen; hierzu hat sich Herr Kollege Liehr ausführlich und, ich finde, hinreichend geäußert. In den Beratungen der Ausschüsse werden wir über diese Fragen noch sprechen müssen. Ich möchte aber einen anderen Aspekt erwähnen. Wir sollten uns bei allen Bestrebungen auch darüber klar sein, daß wir in einer echten Wettkampfsituation mit der Wirtschaft des Ostblocks stehen und daß wir auch auf dem Gebiet der Berufsausbildung Konsequenzen daraus zu ziehen haben, wenn wir nicht unterlegen sein wollen.
    Die berufliche Bildung hat zwei Richtungskomponenten. Sie zielt erstens — und ich wage das auch in dieser Reihenfolge zu sagen — auf eine wirtschaftliche Effizienz und zweitens auf die Persönlichkeitsförderung des einzelnen. Sie hat also einen ökonomischen Nutzen — wenn Sie wollen: Bildung als Kapitalumweg —, und sie hat auf der anderen Seite einen sozialen Nutzen. Das Ineinanderwachsen von Bildung und Ausbildung macht zweifellos ständige Fortschritte. Die Interdependenz zwischen Gesellschaft, Wirtschaft und Individuum ist so eng, daß man die verschiedenen Lebens- und Wirkungsbereiche nicht mehr getrennt sehen darf. Berufsbildung ist daher eine ethisch geforderte permanente kritische Auseinandersetzung mit der technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Deshalb kann die Persönlichkeit durch sie nur zur optimalen Entfaltung gelangen und konstruktiver Teil der Gesellschaft werden.
    Der Mangel beider Entwürfe — beider Entwürfe! — besteht darin, daß wir immer noch nicht — vielleicht auch niemals — in der Lage sind, die Fort- und Weiterbildung entscheidend voranzutreiben. Das Problem des „life-long learning" werden wir in den Ausschußberatungen sehr eingehend untersuchen müssen. Wir werden untersuchen müssen, wie wir sicherstellen können, daß mit Abschluß der Lehrausbildung nach der Facharbeiterprüfung oder der Gesellenprüfung eine weitere Ausbildung und Fortbildung im Interesse des Ganzen erfolgt. Ich bin daher der Meinung — bevor ich zu Einzelheiten der Gesetzentwürfe etwas sage —, daß die Berufsausbildung drei Komponenten hat — und wir müssen diesem dreigeteilten Charakter gerecht werden —: sie ist Sozialpolitik, sie ist Wirtschaftspolitik, und sie ist Bildungspolitik. Vielleicht haften den beiden Entwürfen die beiden ersten Komponenten zu sehr an — Ihrem die Sozialpolitik, unserem die Wirtschaftspolitik —; bei beiden ein bißchen wenig Bildungspolitik. Das sollten wir ruhig einmal kritisch hier ausführen. Die Wirtschaft hat aber im eigenen Interesse und im Verantwortungsbewußtsein der Wichtigkeit der Berufsausbildung für die Gesamtwirtschaft Milliarden investiert, die wir hier auch einmal erwähnen sollten.
    Lassen Sie mich nun zu den beiden Entwürfen einige kurze Anmerkungen machen, wobei ich der Meinung bin, daß es in einer ersten Lesung nicht Aufgabe sein kann, im Detail alle Fragen anzusprechen; das ist eine typische Aufgabe für die Ausschüsse.
    Ich begrüße es, daß die sozialdemokratische Opposition einen Entwurf vorgelegt hat. Ich bin fast versucht, den Namensbestandteil „Anpassungsgesetz", wenn es von der Opposition kommt, irgendwie meditierend hier auszulegen, aber vielleicht sollte ich das unterlassen.

    (Abg. Wehner: Das mißglückt Ihnen in der Regel, wenn Sie es versuchen!)

    — Ich habe ja gesagt, daß ich es nicht tun will, Herr Kollege.
    Der Teil, der sich mit der Berufsausbildung befaßt, wird Gegenstand der Beratung im Ausschuß



    Dr. Friderichs
    sein. Der Teil, der überschrieben ist: „Fünfter Abschnitt — Verhütung von Arbeitslosigkeit oder unterwertiger Beschäftigung" gehört nach unserer Auffassung nicht in ein Berufsausbildungsgesetz.

    (Abg. Liehr: Es ist ja auch kein Ausbildungsgesetz, wenn Sie das wenigstens mal zur Kennntnis nehmen würden!)

    — Ich bin bereit, Herr Kollege Liehr, das zur Kenntnis zu nehmen. Wir erstreben aber ein Berufsausbildungsgesetz; deswegen sind wir der Meinung, daß dieser Teil in diesem Gesetz nichts zu suchen hat, und deswegen haben wir zusammen mit der Koalitionsfraktion diesen Entwurf eingebracht.

    (Abg. Behrendt: Seit vier Jahren warten wir aber auf die Regelung dieser uns auf den Nägeln brennenden Dinge! Sehen Sie sich doch einmal an, was im Ruhrgebiet vor sich geht!)

    — Ich bin bereit, es mir anzusehen, Herr Kollege Behrendt. Ich bin sogar der Meinung, ich kenne es. Ich bin aber der Meinung, daß das, was sich im Augenblick im Ruhrgebiet tut, nicht primär eine Frage der Berufsausbildung, sondern eine Frage der Strukturveränderung in der Wirtschaft ist, und das hat mit der Berufsausbildung unmittelbar überhaupt nichts zu tun. Eine breite Berufsausbildung muß so angelegt sein, daß die Betroffenen umschulen können. Sie können diese Wirtschaft nicht konservieren, was Sie im Augenblick wollen.

    (Lachen bei der SPD. — Zuruf des Abg. Wehner.)

    — Ja, ich wollte die eben mit Verstand lösen, Herr Kollege Wehner, und das ist vielleicht auch richtiger.

    (Zuruf des Abg. Wehner.)

    — Das habe ich ja sofort zugestanden, daß das sogar das Primäre sei, Herr Wehner. Ich habe mich nur gegen eine Energiepolitik gewandt, die nicht mit Verstand gemacht wird; dazu stehe ich auch nach wie vor.
    Mehr möchte ich im Moment zu dem Arbeitsmarktanpassungsgesetz nicht sagen, als daß der Abschnitt 5 von uns abgelehnt wird.
    Lassen Sie mich ein paar Worte zu dem Entwurf der Koalitionsfraktionen sagen, den wir selber unterschrieben haben. Wir glauben, daß dieser Entwurf, verbessert in den Ausschußberatungen, eine mehr als brauchbare Grundlage ist, um den Anforderungen, die heute an die Berufsausbildung gestellt werden, gerecht zu werden.
    Die Bedenken meiner Fraktion, die ich hier in aller Klarheit zum Ausdruck bringe, gelten dem § 43 des von uns mit unterzeichneten Entwurfs. Sie sind rechtzeitig vor der heutigen Beratung dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion zur Kenntnis gebracht worden. Wir halten es für schlecht, wenn § 43 in seiner Zielrichtung mehr auf eine Mitbestimmung als auf eine sachgerechte Mitwirkung der Arbeitnehmer der kammerzugehörigen Firmen in den zuständigen Ausschüssen gerichtet ist. Wir anerkennen, daß die Mitwirkung der Arbeitnehmer der kammerzugehörigen Betriebe im § 8-Ausschuß und in
    den Prüfungsausschüssen ausgezeichnete Erfolge gebracht hat. Der Versuch, sie zu institutionalisieren, sie zu einem Organismus der Kammer zu machen und damit das Spannungsfeld auf Kosten der Jugendlichen zu vergrößern, halten wir für problematisch und, meine Kollegen, für falsch. Deswegen behalten wir uns vor, insoweit in den Ausschußberatungen entsprechende Änderungsanträge einzubringen.
    Das vorrangige Ziel muß sein und bleiben, die Ausbildung zu fördern und nicht den Versuch zu machen, Ideologien oder Pseudoideologien in Form eines Berufsausbildungsgesetzes zum Durchbruch zu verhelfen.
    Der Mangel des Entwurfs — und auch insoweit behalte ich mir vor, in den Ausschußberatungen Veränderungen anzuregen — liegt darin, daß die Berufsforschung und -prognostik im Entwurf nicht berücksichtigt ist. Wir können in den Ausschußberatungen gern darüber sprechen, ob eine gleichzeitige Verabschiedung eines anderen Gesetzes das sicherstellt. Jedenfalls halten wir als Basis für die zukünftige Gestaltung der Berufsausbildung eine ausreichende Forschung für erforderlich, das möchte ich hier in aller Klarheit sagen.
    Mehr auch zu diesem Entwurf im Augenblick nicht, abgesehen von dem einen, daß ich meine, daß wir auf der Basis eines einmal von allen Fraktionen angenommenen Antrages prüfen sollten, ob es nicht noch Lehrverhältnisse gibt, die in unserem Entwurf nicht berücksichtigt sind, die aber nach ihrer Art geeignet wären, in diesen Entwurf mit aufgenommen zu werden. Wir sollten versuchen, so viele Lehrverhältnisse wie möglich in den Entwurf hineinzunehmen, soweit sie dort sachgerecht untergebracht werden können. Ich denke beispielsweise an heilpflegerische Berufe, an die Landwirtschaft und an einige Spezialberufe, etwa der Schiffahrt, die durchaus ausbildungsähnlichen Charakter haben.
    Das Verhältnis von theoretischer zu praktischer Unterweisung, von dem ich gesprochen habe, werden wir in dem Entwurf nicht expressis verbis regeln können, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen. Wir sollten aber bei der Schaffung der Berufsbilder dieser Relation eine zunehmende Bedeutung beimessen und darauf achten, daß die richtigen Relationen im Einvernehmen der beiderseitig Betroffenen gefunden werden.
    Lassen Sie mich zum Schluß zum Procedere sagen, daß ich mit meiner Fraktion der Meinung bin, daß dieser Entwurf und später dieses Gesetz seine Ressortierung primär bei dem Bundesminister für Wirtschaft haben muß. Es handelt sich in der Mehrzahl der Bestimmungen des Koalitionsentwurfs ganz eindeutig um ordnungspolitische Fragen des Wirtschaftsrechts. Sie sind dem Handelsgesetzbuch, der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung entnommen. Wir sollten daher den Mut haben, konsequent so wie im Entwurf vorgesehen die primäre Zuständigkeit des Wirtschaftsministers beizubehalten. Dabei ist natürlich der Arbeitsminister bezüglich der Bereiche, für die seine Zuständigkeit gegeben ist, zu beteiligen. Daraus folgt notwendig und logisch, daß



    Dr. Friderichs
    die Beratung federführend im Ausschuß für Wirtschaft zu erfolgen hat, mitberatend in den Ausschüssen für Arbeit sowie für Jugend und Familie und außerdem nach unserer Auffassung eine gutachtliche Äußerung des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik bezüglich der allgemeinen Bildungsfragen, die in diesem Entwurf enthalten sind. Ich darf daher namens meiner Fraktion beantragen, eine entsprechende Ausschußüberweisung vorzunehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)