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ID0506721000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3153 A Fragestunde (Drucksachen V/ 1025, V/1029) Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Politische Überprüfung von Beamten Lücke, Bundesminister . . . . . 3154 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3154 D Fragen der Abg. Eckerland und Westphal: Bundeszuschuß für das Orchester „Philharmonia Hungarica" Lücke, Bundesminister . . . . . 3155 B Eckerland (SPD) . . . . . . . . 3155 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3156 A Westphal (SPD) 3156 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3157 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3157 B Fragen des Abg. Matthöfer: Außergerichtliche Justiz in den Betrieben der Bundesrepublik Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 3157 C Matthöfer (SPD) 3158 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3158 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Preisregelung auf dem Benzinmarkt Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3159 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3159 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 3159 D Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3160 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3160 C Ertl (FDP) 3160 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 3161 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Erhöhung der Mineralölsteuer Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 3161 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 3161 C Frage der Abg. Frau Freyh: Großzügigere Rabattstaffelung für schadensfrei fahrende Kraftfahrer in Großstädten Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3161 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 3162 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 3162 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 3162 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 3163 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3163 C Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . . 3163 C Ehrhard (Bad-Schwalbach) (CDU/CSU) 3164 A Haage (München) (SPD) . . . . . 3164 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Frage des Abg. Dröscher: Einbeziehung des Kreises Birkenfeld in das Bundesförderungsprogramm Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 3164 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 3164 D Frage des Abg. Dr. Wörner: Einführung der Bieterlaubnis bei der Zwangsversteigerung landwirtschaftlicher Grundstücke Höcherl, Bundesminister 3165 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 3165 B Ertl (FDP) 3165 D Dr. Prassler (CDU/CSU) 3166 A Frage des Abg. Wächter: Orientierungspreis für Schlachtrinder im Jahre 1967 Höcherl, Bundesminister . . . . 3166 B Wächter (FDP) 3166 B Sander (FDP) . . . . . . . . 3166 D Frage des Abg. Wächter: Zusatzabschöpfung für die Einfuhr von Gefrierfleisch aus Drittländern Höcherl, Bundesminister . . . . . 3166 D Sander (FDP) . . . 3166 D, 3167 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 3167 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 3167 A Erklärung der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 3167 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3168 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 3170 B Dorn (FDP) 3172 B Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/977) 3173 D Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des innerdeutschen Vertriebs von Druckerzeugnissen (Drucksache V/870) — Erste Beratung — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 3174 A Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3176 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3178 A von Eckardt (CDU/CSU) 3180 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Arbeitsmarktes an die Entwicklung von Wirtschaft und Technik (ArbeitsmarktAnpassungsgesetz) (Abg. Behrendt, Folger, Junghans, Lange, Liehr und Fraktion der SPD) (Drucksache V/887) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/1009) — Erste Beratung — Behrendt (SPD) 3183 C Diebäcker (CDU/CSU) 3187 A Dr. Langer, Staatssekretär . . . 3189 D Liehr (SPD) 3190 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 3196 C Dr. Friderichs (FDP) 3202 C Wieninger (CDU/CSU) 3206 A Porten (CDU/CSU) 3206 D Rollmann (CDU/CSU) 3207 D Entwurf eines Gesetzes zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Drucksache V/979) — Erste Beratung — . . . 3208 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Bundesrat) (Drucksache V/1007) — Erste Beratung — . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes über das am 22. Januar 1965 in Straßburg unterzeichnete Protokoll zu dem Europäischen Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen (Drucksache V/1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3209 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juni 1965 mit dem Königreich Dänemark über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-dänischen Grenze (Drucksache V/1017) — Erste Beratung — 3209 A Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 8. Februar 1965 über die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens durch Einfügung eines Teils IV über Handel und Entwicklung (Drucksache V/1018) — Erste Beratung — . . . 3209 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der EWG und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache V/1019) — Erste Beratung — 3209 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 mit dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache V/1020) Erste Beratung — 3209 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Abg. Bauknecht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/1021) Erste Beratung — . . . . . 3209 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/795) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3209 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. April 1965 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung von Rettungseinsätzen und Rücktransporten mit Luftfahrzeugen (Drucksache V/404); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/992) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3210 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Viertes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache V/725) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/1002) — Zweite und dritte Beratung — 3210 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffs (Drucksachen V/859, V/1006) 3210 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der gemeinsamen Schwellenpreise für Reis in den Mitgliedstaaten ohne eigene Erzeugung für die Zeit vom 1. 12. 1966 bis 31. 8. 1967 (Drucksachen V/966, V/997) . . . . . 3210 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Ertl, Schmidt (Kempten), Reichmann, Dr. Effertz, Logemann, Peters (Poppenbüll), Walter u. Gen. zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache V/981, Umdruck 21) . . . . 3210 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verstärkung der dienstlichen und staatspolitischen Fortbildung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes (Drucksachen V/644, V/995) Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . . 3211 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt (Drucksachen V/417, V/1013) . 3211 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Worms-Hocheim (Drucksachen V/769, V/986), betr. Veräußerung von Teilflächen der ehemaligen Telegrafen-Kaserne in Karlsruhe (Drucksachen V/672, V/987), betr. Veräußerung des Grundstücks in Berlin-Charlottenburg, Heubnerweg 2 (Drucksachen V/874, V/988), betr. Veräußerung des bundeseigenen Dorfes Dalherda/Rhön (Drucksachen V/882, V/989), betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Blexen bei Nordenham (Drucksachen V/917, V/1022), betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Kaserne Ruhleben in Berlin-Spandau (Drucksachen V/939, V/1023), betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der sogenannten Flötenteichschule in Oldenburg (Oldb.), Flötenstraße/ Hochheider Weg 169 (Drucksachen V/953, V/1024) 3211 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3212 C Anlagen 3213 67. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bäuerle 31. 10. Berger 28. 10. Berlin 28. 10. Dr. Birrenbach 26. 10. Blachstein 15. 11. Brand 29. 10. Burgemeister 31. 10. Dr. Dichgans 28. 10. Dr. Dittrich * 28. 10. Dr. Effertz 26. 10. Eisenmann 31. 10. Erler 31. 10. Frau Griesinger 26. 10. Dr. Hofmann (Mainz) 28. 10. Kaffka 29. 10. Kiep 28. 10. Klinker * 26. 10. Krampe 26. 10. Kriedemann * 28. 10. Kurlbaum 27. 10. Lenz (Trossingen) 31. 10. Logemann 26. 10. Dr. Löhr 28. 10. Dr. Lohmar 28. 10. Lücker (München) * 28. 10. Mauk * 26. 10. Missbach 28. 10. Müller (Aachen-Land) * 28. 10. Frau Pitz-Savelsberg 31. 10. Richarts * 27. 10. Riedel (Frankfurt) * 27. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 10. Dr. Serres 28. 10. Strohmayr 31. 10. Teriete 31. 10. Dr. Verbeek 31. 10. Weigl 28. 10. Weimer 31. 10. Welslau 28. 10. Wurbs 28. 10. Zink 28. 10. b) Urlaubsanträge: Deringer 4. 11. Kahn-Ackermann 30. 11. Struve 30. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 14. Oktober 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/970 Fragen VI/1 und VI/2 *) : Entspricht die Behauptung im Oktoberheft der Zeitschrift „Deutsches Panorama" den Tatsachen, daß während der letzten drei Jahre Ferienwohnungskäufern in der Bundesrepublik Verluste von mindestens 5 Millionen DM entstanden und darüber hinaus Investmentzeichnungen in Höhe von 30 Millionen DM gefährdet sind? Reichen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen der Aufsichtsrechte aus, um unsoliden Geschäftspraktiken von Ferienhaus-Investment-Fondsgesellschaften oder ähnlichen Einrichtungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage 1: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft, in deren Bereich mehrere in diesem Zusammenhang des Betrugs beschuldigte Personen ansässig und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet sind, schätzt den ihr bisher bekannten Schaden auf etwa 3 Mio DM. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Verluste aus dem Erwerb ausländischer FerienhausZertifikate, weniger um Verluste aus dem unmittelbaren Erwerb ausländischer Grundstücke. Es ist zu vermuten, daß über den oben genannten Betrag hinaus noch weiterer Schaden entstanden ist. Zu Frage 2: Bei den bisher bekannten Verlusten handelt es sich um Zertifikate solcher Fondsgesellschaften, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Eine staatliche Aufsicht über die Geschäftstätigkeit dieser, ebenso wie der anderen Schweizer Investmentgesellschaften, wird die Schweiz demnächst einführen. In der Bundesrepublik Deutschland kommen nur Maßnahmen gegenüber dem Vertrieb ausländischer Investmentzertifikate in Betracht. Die Bundesregierung prüft die Frage, ob und in welcher Weise eine ausreichende Publizität beim öffentlichen Angebot ausländischer Investmentzertifikate sichergestellt werden kann. Damit würde erreicht werden, daß inländische Käufer solcher Investmentzertifikate sich selbst ein besseres Bild über den Wert der Papiere machen können. Die Entscheidung über den Ankauf kann nur der Käufer allein - gegebenenfalls nach Beratung durch Kreditinstitute - treffen. Staatliche Stellen können ihm zwar die Prüfung der Seriösität der ausländischen Gesellschaften durch Publizitätsvorschriften erleichtern, die Verantwortung für die Entscheidung aber nicht abnehmen. Die Bundesregierung sieht im übrigen in einer ständigen Aufklärung der Bevölkerung durch Presse, Funk und Fernsehen das beste Mittel, Verlusten aus dem Erwerb unsolider Wertpapiere vorzubeugen. Sie begrüßt es deshalb, daß diese Angelegenheit in der Fragestunde des Deutschen Bundestages aufgeworfen worden ist. *) Siehe 63. Sitzung, Seite 3053 B 3214 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1966 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 17. Oktober 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kubitza zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitza.*) Die Zahl der gegenwärtigen Teilnehmer an Fernlehrgängen im Bundesgebiet konnte bisher noch nicht genau ermittelt werden. Die mir bekannten Schätzungen schwanken zwischen 250 000 und 500 000; dabei dürften Werte um 300 000 am wahrscheinlichsten sein. *) Siehe 63. Sitzung Seite 3051 A
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    Rede von Paul Lücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung begrüßt es dankbar, daß das Hohe Haus die erste sich bietende Gelegenheit
    wahrnimmt, sich über das Ergebnis der wichtigen Übung „Fallex 66" unterrichten zu lassen.
    Die Stabsrahmenübung „Fallex 66" der NATO hat uns alle mit einer militärischen Situation konfrontiert, von der wir nur hoffen können, daß sie nie Wirklichkeit wird. Bei der Übung hat es sich um konventionell geführte und örtlich begrenzte Angriffe gehandelt. Uns allen wurde erneut bestätigt, daß das Ziel aller deutschen Politik sein muß, den Frieden zu erhalten. Ebenso deutlich wurde aber auch, daß der Frieden nur dann dauerhaft gesichert werden kann, wenn wir in der militärischen und in der zivilen Verteidigung dem Gegner entsprechend gerüstet sind. Es kann kein Zweifel daran sein, daß die Verhinderung eines weltweiten Krieges die einmütige Entschlossenheit der freien Welt voraussetzt, schon im Frieden alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die jeden militärischen Angriff zu einem nicht abwägbaren Risiko für den Aggressor macht. Die Verteidigung Europas und Deutschlands erfordert das Zusammenstehen aller Mitglieder der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft.
    Die bei der Übung gesammelten Erfahrungen haben vor allem zu folgenden Erkenntnissen geführt:
    1. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland muß sobald als möglich durch eine deutsche Notstandsverfassung ergänzt werden; sonst würde es im Ernstfall mit Sicherheit zu einer Anwendung der Vorbehaltsrechte der Drei Mächte nach Art. 5 Abs. 2 des Deutschlandvertrages kommen. Die Drei Mächte wären dabei — das soll kein Vorwurf sein — nicht an das Grundgesetz gebunden.
    2. Der Übung lag der Entwurf einer Notstandsverfassung zugrunde, der sich im wesentlichen mil dem Entwurf des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages der letzten Legislaturperiode deckt. Der Entwurf hat sich bewährt.
    3. Diese Feststellung gilt insbesondere für das Kernstück des Entwurfs, nämlich die Einrichtung eines Gemeinsamen Ausschusses — auch Notparlament genannt — aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Vertretern des Bundesrates. Dieser Gemeinsame Ausschuß hat sich als ein wirksames Verfassungsorgan erwiesen. Er ist geeignet, die Grundprinzipien unserer parlamentarischen Demokratie und unserer bundesstaatlichen Ordnung auch in einem äußeren Notstand aufrechtzuerhalten.
    4. Es hat sich nicht bestätigt, daß das frei gewählte Parlament, also der Bundestag, durch den Gemeinsamen Ausschuß in seinen Rechten beeinträchtigt würde. In der Übung nahm der Gemeinsame Ausschuß erst dann seine Funktion als Gesetzgeber auf, als der Deutsche Bundestag durch äußere Einwirkung gehindert war, seine Rechte auszuüben. Ebenso selbstverständlich wurden am Schluß der Übung alle Rechte wieder an das Parlament zurückgegeben.
    5. Der Gemeinsame Ausschuß hat alle erforderlichen Notgesetze nach sorgfältiger Prüfung frist-



    Bundesminister Lücke
    gerecht verabschiedet. Er war seinen Aufgaben als Gesetzgeber in der Stunde der Not vollauf gewachsen. Ferner wurde deutlich, daß alle Gesetze möglichst im regulären Gesetzgebungsverfahren schon in Normalzeiten durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden sollten. Sie könnten sonst zu spät kommen. Nur wenige Gesetzentwürfe können nicht im normalen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden; sie können nur dem Gemeinsamen Ausschuß zur Billigung vorgelegt werden, weil sonst entweder der Gesetzeszweck verhindert oder dem Gegner Rückschlüsse auf geplante Verteidigungsmaßnahmen ermöglicht würden.
    6. Der Gemeinsame Ausschuß hat sich jedoch nicht nur als funktionsfähiger Gesetzgeber, sondern auch als Kontrollorgan gegenüber der Bundesregierung erwiesen. Er hat zugleich die Bundesregierung bei allen wichtigen Entscheidungen wirksam unterstützt.
    7. Unsere parlamentarische Demokratie hat sich in dieser schwierigen Übung bewährt. Auch die Grundsätze der bundesstaatlichen Ordnung haben ihre Bewährungsprobe bestanden. Die Übungsstäbe der Landesregierungen und die mitübenden Verwaltungen der Länder und Gemeinden haben funktioniert.
    Vorbehaltlich der noch ausstehenden eingehenden Analyse der Übung darf ich im einzelnen folgendes feststellen:
    Erstens. Eine wirksame Verteidigung setzt voraus, daß die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich vor den Auswirkungen des Krieges so weit als möglich zuschützen. Dazu gehören alle Maßnahmen des Zivilschutzes, die weiterhin vordringlich betrieben werden müssen, insbesondere der Schutzraumbau. Den finanziellen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechend wird die Bundesregierung daher dem Hohen Hause in Kürze ein Stufenprogramm für den Zivilschutz vorlegen.
    Zweitens. Die NATO-Stabsrahmenübung hat personell, organisatorisch und auch verwaltungstechnisch wertvolle neue Erkenntnisse vermittelt. Die gesamte Befehlsstelle wird technisch besser ausgestattet werden müssen; dadurch werden personelle Einsparungen möglich. Gleichzeitig müssen die Arbeitsbedingungen des Gemeinsamen Ausschusses im Interesse seiner Funktionsfähigkeit wesentlich verbessert werden. Es muß ferner überlegt werden, ob neben den regelmäßig stattfindenden Stabsübungen der NATO nicht besondere Stabsübungen der zivilen Verteidigung durchgeführt werden sollten.
    Drittens. Die Maßnahmen und Planungen zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit müssen überdacht werden. In stärkerem Umfange als bisher müssen wesentliche gesellschaftliche Kräfte unseres Volkes zur Mitarbeit an der Sicherung unserer demokratischen Grundordnung im Notfall gewonnen und eingesetzt werden. Ich denke dabei vor allem an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihre karitativen Hilfsorganisationen, an die deutschen Gewerkschaften und andere. In der Stunde der Gefahr kann auf ihre Mitarbeit nicht verzichtet werden.
    Viertens. Eine solche Mitarbeit setzt voraus, daß die Öffentlichkeit rechtzeitig und zugleich umfassend über die Lage und die daraus zu ziehenden Konsequenzen unterrichtet wird. Auch wird die Öffentlichkeit künftig früher und ausführlicher über solche Übungen informiert werden.
    Als Ergebnis der NATO-Stabsbrahmenübung wird die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften in Kürze ihren Entwurf einer Notstandsverfassung vorlegen. Sie wird alsbald u. a. mit der Zwölferkommission des Bundestages und des Bundesrates, den Innenministern und -senatoren der Länder, der Notstandskommission des DGB, den Frauenverbänden, den Beamtenorganisationen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege wie vorgesehen sprechen.
    Ich darf, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Erklärung schließen mit einem Dank an die Damen und Herren Abgeordneten, die Mitglieder des Bundesrates, die Soldaten und die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes. Ebenso Dank den Beamten und Angestellten und allen anderen Beteiligten, die mit großem Ernst an diese schwierige Arbeit herangegangen sind. In fast 100 Stunden wurde unter erschwerten Bedingungen in nahezu ununterbrochenen Beratungen eine große Aufgabe gemeistert.
    Nicht zuletzt hat die NATO-Stabsrahmenübung „Fallex 66" gezeigt, daß unsere Demokratie auch in der Stunde der Not ihren Aufgaben gewachsen ist. Erneut wurde bestätigt, daß Demokratie nicht Schwäche ist. Die Stunde der Not ist weder die Stunde der Exekutive noch die Stunde der Legislative — die Stunde der Not ist die Stunde der Bewährung des ganzen Volkes.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat mit Interesse soeben vernommen, daß die Bundesregierung in sachlicher und umfassender Weise die in der letzten Woche durchgeführte Stabsübung auswerten und die Erfahrungen auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen will.
    Für die SPD-Fraktion darf ich sagen, daß unsere Haltung in der Frage der Notstandsgesetzgebung seit vielen Jahren unverändert ist. Mit unserem hartnäckigen Beharren auf unseren Grundforderungen zur Sicherung und Festigung der demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaates haben wir sicher für die Bürger dieses Landes einen wesentlichen Beitrag geleistet. Aus der Diskussion um eine Notstandsdiktatur der Exekutive ist in acht Jahren heute ein Ringen um die beste Form eines Gesetzes zum Schutze der Bürger und des freiheitlichen Rechtsstaates in Notzeiten geworden.

    (Beifall bei der SPD.)




    Schmitt-Vockenhausen
    Das „Handelsblatt" hat in seiner Betrachtung zur Fallex-Übung geschrieben: „Man wird fairerweise zugeben müssen, daß die SPD mit ihrer Hartnäckigkeit für den Staatsbürger allerhand herausgeholt hat. Dabei ist es nicht einmal notwendig, sich an den unseligen ersten Entwurf Schröderschen Andenkens zu erinnern."
    Über diese Wendung, die auch am letzten Freitag aus den Erklärungen der Fraktionen und des Bundesinnenministers nach dem Übungsabschnitt, an dem das Notparlament teilgenommen hat, und in der heutigen Regierungserklärung deutlich wird, sind wir Sozialdemokraten selbstverständlich froh. Für die weiteren Beratungen gelten nach wie vor zwei wesentliche Grundsätze, die auch in der Debatte vom 26. Mai 1966 von uns vorgetragen worden sind:
    Erstens. Solche wichtigen Verhandlungen dürfen nicht unter Zeitdruck stehen. Die Entwürfe müssen in Ruhe ausführlich beraten werden können. Der Staatsbürger darf nicht das Gefühl bekommen, er solle „überrollt" werden.
    Zweitens. Wenn es um Grundfragen der Verfassung und der Existenz eines Volkes geht, muß die Öffentlichkeit an den Erörterungen interessiert und beteiligt werden.
    Die Fallex-Übung hat deutlich gemacht und der Herr Minister hat es dankenswerterweise hier noch einmal ganz klar ausgesprochen, daß in solchen Fragen Wege gesucht und gefunden werden müssen, wie das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit befriedigt werden kann. Meine Damen und Herren, wo die Quellen der Information nicht sprudeln und fließen, da finden sich immer Pfützen falscher und schlechter Informationen, und die Berichterstattung gerät dann in die Gefahr, sich im Bereich der Spekulation oder — wie es in diesem Falle sogar zu beobachten war — im Bereich der Fallex-Astrologie zu bewegen.
    In der Debatte vom 26. Mai 1966 hat der Herr Bundesinnenminister seine Vorstellungen über die Verfassungsergänzung und die unmittelbar damit zusammenhängenden Gesetze entwickelt. Mein stellvertretender Fraktionsvorsitzender Herbert Wehner und mein stellvertretender Fraktionsvorsitzender Helmut Schmidt haben damals noch einmal die Vorbehalte und die entscheidenden Forderungen der sozialdemokratischen Fraktion zusammengefaßt. Aus der Tatsache, daß der Herr Bundesinnenminister damals, in der Zwischenzeit und heute Grundsätze entwickelt hat, die diesen Vorstellungen Rechnung tragen, und aus den abgegebenen Erklärungen hoffen wir entnehmen zu können, daß die von ihm vorzulegenden Gesetzentwürfe an diesen Maßstäben gemessen werden können.
    Zweifel und Meinungsverschiedenheiten, ob der von der SPD seit acht -Jahren und später von allen Parteien und Fraktionen verfolgte gemeinsame Weg richtig und zweckmäßig sein kann, können nach dem Ergebnis der Stabsrahmenübung „Fallex 66", die im zivilen Bereich Maßnahmen zum Schutze und zur Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit sowie die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen erprobte, eigentlich kaum noch geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang muß noch einmal festgestellt werden, daß das erste und oberste Ziel aller Politik die Aufrechterhaltung des Friedens sein muß.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht, Maßnahmen zu treffen, die der Sicherung unserer Freiheit und des Friedens dienen.
    Als Erfahrung aus der Übung für die Gesetzgebung ist festzustellen:
    1. Das Notparlament ist als Gesetzgebungs- und Kontrollorgan als funktionsfähig anzusehen. Das besagt nicht, daß wir aus dieser Übung nicht auch manche zusätzlichen Erkenntnisse gewonnen haben.
    2. Ein Notverordnungsrecht ist nicht erforderlich.
    3. Von wenigen Ausnahmen abgesehen können die sogenannten Schubladengesetze im normalen Gesetzgebungsverfahren beraten und verabschiedet werden. Es ist auch nicht notwendig, mit der Erörterung aller dieser Gesetze bis zur Verabschiedung einer Verfassungsergänzung zu warten bzw. ihre Gesamtberatung von ihr abhängig zu machen. Es darf keine Geheimkanzleien mehr geben. Niemand hat aber, wenn so verfahren wird, das Recht, dann noch von einem „Dunkelkammerverfahren" zu sprechen.
    4. Die demokratische Grundordnung kann auch während eines Notstandes gesichert werden. Voraussetzung ist allerdings, daß die alliierten unumschränkten Vollmachten in vollem Umfange abgelöst werden und entsprechend eindeutige deutsche gesetzliche Regelungen bestehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    5. Auf dem Gebiet des Schutzes und der Hilfe für die Bevölkerung fehlt es noch an wesentlichen Maßnahmen. Es ist nicht mehr möglich, die Versäumnisse von 15 Jahren aufzruholen. Das von der SPD geforderte Mindestprogramm sollte jedoch auch angesichts der hier bestehenden Schwierigkeiten in der Haushaltslage verwirklicht werden. Militärische Rüstung ist kein Selbstzweck. Sinn und Zweck ist vielmehr, die Bürger unseres Landes gegen einen Angriff zu schützen. Es wäre wenig sinnvoll, wenn die militärischen Anstrengungen einen Höchststand erreichten, während es an den dringlichsten Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung fehlen würde.

    (Beifall bei der SPD.)

    6. Die Presse- und Meinungsfreiheit darf nicht in Frage gestellt werden. Die Informationsträger sind auch vom Technischen her in den Stand zu versetzen, ihren Aufgaben nachzukommen.
    7. Die Rechte dei Arbeitnehmer und ihr Streikrecht müssen gesichert werden. Gerade hier wäre es erwünscht, daß die Gewerkschaften das Parlament durch konstruktive Mitarbeit unterstützten.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU.)

    Der Entschluß, an der Übung teilzunehmen, ist durch die Ergebnisse gerechtfertigt worden. Die



    Schmitt-Vockenhausen
    dabei gewonnenen Erkenntnisse werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren von großem Nutzen sein. Niemand ist durch die Teilnahme an der Übung — das wurde von allen Beteiligten ausdrücklich festgestellt — in irgendeiner Form für die weiteren Beratungen präjudiziert worden. Wir wiederholen in dieser Stunde unsere Bereitschaft, konstruktiv an der Lösung dieser wichtigen Probleme auf der Grundlage unserer seit langem aufgestellten Grundsätze mitzuarbeiten.
    In der von uns geforderten Fassung ist ein Notstandsgesetz kein Gesetz gegen unsere demokratische Grundordnung, sondern es sind Regelungen zum Schutze der Menschen und der demokratischen Staatseinrichtungen in Zeiten, in denen dafür, wie Herbert Wehner in der Debatte vom 26. Mai sagte, die normalen Gesetze nicht ausreichen würden. Erst ein solches Gesetz sichert in Notzeiten unsere Grundrechte und die demokratischen Spielregeln.
    In den meisten anderen Ländern der westlichen Welt haben die Regierungen im Falle eines Notstandes weitgehende Vollmachten. Die von uns vorgeschlagene Lösung scheint uns ein vernünftiger Mittelweg zwischen Mißtrauen — man sollte aber besser von kritischer Wachsamkeit sprechen — und dem auch unbedingt notwendigen Vertrauen zu sein.
    Über all diese Dinge muß aber in der Öffentlichkeit gesprochen werden. Der Bürger muß sich selber ein nicht auf Gefühlen, sondern auf Tatsachen basierendes Urteil bilden können. Befürworter und Gegner der Notstandsgesetzgebung werden in öffentlichen Hearings vor den zuständigen Ausschüssen Gelegenheit haben, ihre Standpunkte vorzutragen. Die Kraft der Argumente wird sich dann erweisen. Diese öffentliche Diskussion soll die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die dann erfolgende Entscheidung des Gesetzgebers auch von der Einsicht und der Mitverantwortung der Bürger in diesem Land getragen wird.

    (Beifall bei der SPD und bei der CDU/CSU.)