Rede von
Karl
Geldner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich handle im Sinne aller, wenn ich mich nun in Anbetracht der vorgerückten Zeit kürzer fasse.
Ich möchte zu dem Entwurf eines Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes eine prinzipielle Frage aufwerfen, nämlich die Frage der Weiterversicherung der freiwillig Versicherten. Dabei geht es weniger um Probleme von Angestellten, die die Pflichtversicherungsgrenze Überschritten haben, als um Versicherte, die die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht mehr ausüben, also insbesondere Selbständige und Hausfrauen.
Für diesen Personenkreis sind im Vergleich zu den abhängig Beschäftigten zwei Dinge charakteristisch: ungleiche finanzielle Belastung, d. h. schwankende Ausgaben im Haushalt oder im Betrieb; bei Selbständigen kein kontinuierlich gleichmäßiges Einkommen, während abhängig Beschäftigte im Normalfall über ein gleichmäßiges Einkommen verfügen.
Durch die Möglichkeit, eine Nachentrichtung von Beiträgen für zwei vorhergehende Kalenderjahre vorzunehmen — mein Kollege Spitzmüller hat dies schon kurz erwähnt —, wird demjenigen freiwillig Versicherten, der nicht über kontinuierliche Beträge für die Altersversorgung verfügt, die Chance gegeben, die Altersversorgung im Rahmen seiner Möglichkeiten systematisch und ohne beitragslose Zeit aufzubauen.
Nach den Plänen des Arbeitsministeriums sollen künftig nach Erhöhung der Beitragssätze bei der Nachversicherung nicht mehr die niedrigen Beitragssätze der vorhergehenden Jahre, sondern die höheren Beitragssätze im Zeitpunkt des Erwerbs der Marken gelten. Das heißt, daß, wenn im Jahre 1968 der Beitragssatz von 14 auf 15 % erhöht wird, bei der Nachentrichtung für die Jahre 1966 und 1967 ebenfalls dieser erhöhte Satz gelten wird.
Wir bitten jedoch, bei der Beratung im Ausschuß darauf zu achten, daß bei allen verwaltungsmäßigen Gesichtspunkten auch die soziale und wirtschaftliche Situation der Versicherten sowohl generell als auch im Hinblick auf einzelne Versichertengruppen entsprechend berücksichtigt wird. Gerade im Hinblick auf eine eigene Altersversorgung der Hausfrauen und der Selbständigen sollte bei den Ausschußberatungen überlegt werden, wie die Verschlechterungen über die allgemeine stärkere Belastung hinaus dadurch vermieden werden können, daß diese Nachentrichtungen nicht nach den erhöhten Beitragssätzen, die in Zukunft auftreten werden, zu erfolgen haben.