Rede von
Dr.
Thomas
Dehler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Ich gebe noch bekannt, daß die Fragen des Herrn Abgeordneten Wurbs aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen zurückgezogen worden sind.
Die Fragen IV/1, IV/2 und IV/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Häfele aus dem gleichen Geschäftsbereich:
Ist beabsichtigt, das Verwaltungspostamt Furtwangen, Landkreis Donaueschingen, abzubauen und dem Verwaltungspostamt Triberg, Landkreis Villingen, zu unterstellen?
Welche Vorteile würde sich die Deutsche Bundespost von der in Frage IV/1 erwähnten Maßnahme versprechen?
Welche Nachteile wären durch die in Frage IV/1 erwähnte Maßnahme für den Furtwanger Raum zu befürchten?
werden im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Das gleiche gilt für die Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Wird die Bundesregierung der EWG-Kommission einen Antrag auf Gewährung von Beihilfen aus dem regionalen Förderungsprogramm der EWG für die zum Teil schon als Bundesausbaugebiete anerkannten Landkreise Kusel, Kaiserslautern, Rockenhausen, Kirchheimbolanden und Birkenfeld vorlegen, damit die für diese Gebiete dringend notwendigen produktions- und marktstrukturellen Maßnahmen, wie z. B. Flurbereinigung, Wirtschaftswegebau, Bau von Wasserleitungen und Kanalisationen, vordringlich gefördert werden?
Die Antwort des Bundesministers Höcherl vom 5. Oktober 1966 lautet:
Die Gewährung von EWG-Mitteln aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für Vorhaben zur Verbesserung der Produktions- und Marktstruktur ist in den EWG-Verordnungen Nr. 17/64 vom 5. Februar 1964 und Nr. 45/64 vom 28. April 1964 geregelt.
Falls aus den von Ihnen genannten Landkreisen über das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten RheinlandPfalz Zuschußanträge vorgelegt werden, so werden diese von mir an die EWG-Kommission befürwortend weitergeleitet, wenn
a) die in den obengenannten Verordnungen festgesetzten Voraussetzungen erfüllt sind,
b) sie vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz uneingeschränkt befürwortet werden,
c) die Prüfung auf Bundesebene keine fachlichen oder sonstigen Bedenken ergeben hat.
Soweit die Landkreise Kusel, Kaiserslautern, Rockenhausen, Kirchheimbolanden und Birkenfeld zu den Bundesausbaugebieten oder zu den von Natur benachteiligten Gebieten gehören, wird den zur Förderung angemeldeten Vorhaben ein Vorrang gemäß Art. 15 der VO Nr. 17/64 eingeräumt, da sie der harmonischen Entwicklung der Gesamtwirtschaft dieser Gebiete dienen.
Damit sind alle Fragen erledigt. Wir werden also morgen um 9 Uhr mit dem Punkt 3 der Tagesordnung, der Sozialenquete, beginnen. Sodann folgt die Beratung des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes.
Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, den 7. Oktober 1966, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.