Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich darf die Frage wie folgt beantworten.
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, auf Grund des 7. Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes die Einfuhr von Granit aus Portugal zu verhindern. Das von Ihnen zitierte Änderungsgesetz erlaubt lediglich eine beschleunigte Abwicklung der Antidumping- und Subventionsfälle, indem es die Möglichkeit eröffnet, bereits nach Einleitung des Prüfungsverfahrens unter besonderen Voraussetzungen vorläufige Antidumping- oder Ausgleichszölle anzuwenden. Es enthält keine Änderung der materiellen Antidumping-Vorschriften des Zollgesetzes. Für die Frage, wenn ein Dumping vorliegt, ist daher weiterhin § 21 des Zollgesetzes in Verbindung mit Art. VI Abs. 1 des GATT maßgebend. Hiernach liegt Dumping dann vor, wenn der Preis einer Ware auf der gleichen Handelsstufe für den Export niedriger ist als für den Inlandsabsatz. Begründete Anhaltspunkte dafür, daß Dumping in diesem Sinne bei der Einfuhr von Bord- und Pflastersteinen aus Portugal vorliegt, sind mir bisher nicht bekannt. Die niedrigen Preise für portugiesisches Granitmaterial beruhen hauptsächlich auf den niedrigen Löhnen der portugiesischen Arbeiter. Derartige
Preise, die infolge niedrigen Lohnniveaus im Ausfuhrland zu besonders günstigen Angeboten auf den Exportmärkten führen, ohne daß es zu Differenzierungen zwischen dem Ausfuhrpreis und dem Marktpreis im Ausfuhrland kommt, sind kein Dumping im Sinne des Zollgesetzes und vor allen Dingen kein Dumping im Sinne des GATT. Störenden Einfuhren dieser Art kann daher nicht durch Verhängung von Antidumping- oder Ausgleichszöllen begegnet werden.