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    561. Minister: 1
    562. Mitgliedstaaten: 1
    563. Hohe: 1
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    592. Partnern: 1
    593. keinen: 1
    594. gelassen.Herr: 1
    595. Säule: 1
    596. Absatz: 1
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    600. 33: 1
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    610. 50: 1
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    615. isichern.: 1
    616. Entwicklung: 1
    617. moderner: 1
    618. Stromerzeugungsanlagen: 1
    619. Grundlage: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, den 0. Juni 1966 Inhalt: Anteilnahme an dem Grubenunglück auf der Zeche „Unser Fritz" in Wanne-Eickel 2556 B Fragestunde (Drucksache V/760) Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Wünsche Großbritanniens betr. seine Devisenabflüsse in die Bundesrepublik Grund, Staatssekretär 2541 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 2541 B Diekmann (SPD) . . . . . . . 2541 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 2542 A Berkhan (SPD) . . . . . . . 2542 C Genscher (FDP) 2542 D Dr. Hein (SPD) 2543 B Fragen des Abg. Sander: Durch britische Pioniereinheiten verursachte Schäden bei Übersetzmanövern über die Weser Grund, Staatssekretär 2543 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 2544 A Frage des Abg. Glombig: Erstattung von Fahrgeldausfällen an die Bundesbahn Grund, Staatssekretär 2544 B Glombig (SPD) 2544 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges am Bahnhof Heide (Holst.) 2544 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Zweitschriften von Kraftfahrzeugscheinen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2545 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verbindungsstück der B 32 zwischen Wangen und Hergatz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 C Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Ausbau des Zonengrenzbahnhofs Bebra Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 C Dr. Kreutzmann (SPD) 2545 D Fragen des Abg. Faller: Konkurse in der Rheinsdiiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2546 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2546 C Josten (CDU/CSU) 2546 D Börner (SPD) 2547 A Ramms (FDP) 2547 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 Fragen des Abg. Schonhofen: Entwicklung des Werkfernverkehrs gegenüber dem gewerblichen Güterfernverkehr der Straße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2547 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2548 A Fragen des Abg. Wiefel: Bahnübergänge im Zuge öffentlicher Straßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2548 A Fragen des Abg. Strohmayr: Erklärung stillzulegender Eisenbahnverbindungen zu „Fortführungsstrekken" Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2548 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 2549 B Börner (SPD) . . . . . . . . . 2549 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2550 A Fellermaier (SPD) 2550 A Fragen des Abg. Buschfort: Zufahrt zu der Gemeinde Suderwick, Kr. Borken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2550 C Buschfort (SPD) . . . . . . . . 2551 A Frage des Abg. Folger: Verkehrsausbau München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2551 C Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Bauarbeiten am Nürnberger Kreuz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2551 C Fragen des Abg. Biechele: Beschränkung des militärischen Überschallflugbetriebes Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2552 A Biechele (CDU/CSU) 2552 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Holzkirchner Bahnhof in München . . 2552 D Fragen des Abg. Bühler: Entschädigung für Schäden an Obstbäumen, Sträuchern und Gemüse im Gebiet der Gemeinde Grenzach, Kr Lörrach 2552 D Frage des Abg. Glombig: Deutscher Ausschuß für die Eingliederung Behinderter Kattenstroth, Staatssekretär . . . 2553 A Fragen des Abg. Rawe: Benachteiligung von Beamten und Richtern während der Ableistung des Grundwehrdienstes von Hassel, Bundesminister . . 2553 B Rawe (CDU/CSU) 2553 C Frage des Abg. Dröscher: Bearbeitung von Einsprüchen gegen Entscheidungen der Kreiswehrersatzämter von Hassel, Bundesminister . . . 2553 D Frage des Abg. Dröscher: Anrechnung der Wehrpflichtzeit auf die Vorbereitungszeit für die Prüfung zum gehobenen Verwaltungsdienst von Hassel, Bundesminister . . . 2554 B Frage des Abg. Dröscher: Wiedereinberufungsübungen vor Ablauf einer 12monatigen Sperrfrist von Hassel, Bundesminister . . 2554 C Felder (SPD) 2554 D Frage des Abg. Diekmann: Devisenausgleichsabkommen mit den USA und Großbritannien von Hassel, Bundesminister . . . 2555 A Diekmann (SPD) . . . . . . . . 2555 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 2555 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohlenabsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/679); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/764), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/753) — Zweite und dritte Beratung — Schmücker, Bundesminister 2556 C, 2571 D, 2587 D Dr. Schiller (SPD) . . . . . . . 2558 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 2566 A, 2588 C Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 2570 A Kurlbaum (SPD) 2574 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2577 D Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 2578 A Ollesch (FDP) 2579 B Springorum (CDU/CSU) 2580 D Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 2583 C Westphal (SPD) 2586 B Dr. Kübler (SPD) 2587 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/ 521); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO, Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/780), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/743) — Zweite und dritte Beratung — Hörmann (Freiburg) (SPD) 2589 B, 2597 B, 2597 C Exner (CDU/CSU) . . . 2589 C, 2591 A Büttner (SPD) 2590 A Jaschke (SPD) . . . . . . . 2591 C Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 2591 D, 2602 A Spitzmüller (FDP) . . . 2593 B, 2601 D Killat (SPD) . . . . . 2593 D, 2595 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2595 B Katzer, Bundesminister 2595 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . 2596 B Russe (Bochum) (CDU/CSU) . . 2598 C Dr. Schellenberg (SPD) 2600 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit zu den Nrn. 5 und 6 des Antrags der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlenbergbaues und der Struktur der Steinkohlengebiete an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt sowie soziale Anpassungshilfen für die Beschäftigten im Steinkohlenbergbau (Drucksachen V/391, V/715); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/698), in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über Nr. 7 des Antrags der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlenbergbaues und der Struktur der Steinkohlengebiete an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt sowie soziale Anpassungshilfen für die Beschäftigten im Steinkohlenbergbau (Drucksachen V/391, V/726) Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 2603 C Nächste Sitzung 2603 D Anlagen 2605 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 2541 53. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *) 2. 7. Dr. Adenauer 30. 6. Dr. Aigner *) 2. 7. Frau Albertz 30. 6. Arendt (Wattenscheid) *) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 2. 7. Dr. Artzinger *) 2. 7. Bading *) 2. 7. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 2. 7. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 2. 7. Bergmann *) 2. 7. Bewerunge 30. 6. Deringer *) 2. 7. Dr. Dichgans *) 2. 7. Dr. Dittrich *) 2. 7. Dorn 2. 7. Dröscher *) 2. 7. Dr. Eckhardt 1. 7. Frau Eilers 2. 7. Eisenmann 2. 7. Frau Dr. Elsner *) 2. 7. Enk 1. 3. Faller *) 2. 7. Dr. Frerichs 1. 7. Frieler 2. 7. Dr. Furler *) 2. 7. Dr. Geißler 1. 7. Gerlach *) 2. 7. Dr. Giulini 1. 7. Gscheidle 1. 3. Haar (Stuttgart) 2. 7. Hahn (Bielefeld) *) 2. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 1. 7. Dr. Dr. Heinemann 1. 7. Holkenbrink 30. 6. Illerhaus*) 2. 7. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 1. 7. Klinker *) 2. 7. Könen (Düsseldorf) 1. 7. Kohlberger 1. 7. Kulawig *) 2. 7. Kriedemann *) 2. 7. Leber 2. 7. Lenz (Brühl) *) 2. 7. Lenz (Trossingen) 1. 7. Dr. Lohmar 1. 7. Dr. Löhr *) 2. 7. Lücker (München) *) 2. 7. Mauk *) 2. 3. Memmel *) 2. 7. Merten *) 2. 7. Metzger *) 2. 7. Michels 30.6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 1. 7. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Morgenstern 1. 7. Müller (Aachen-Land) *) 2. 7. Frau Dr. Probst 1. 7. Prochazka 1. 7. Rainer 1. 7. Dr. Reinhard 30. 6. Richarts *) 2. 7. Riedel (Frankfurt) *) 2. 7. Dr. Rinderspacher 2. 7. Saxowski 1. 7. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 1. 7. Dr. Schober 1. 7. Schwabe 2. 7. Seifriz t) 2. 7. Seuffert *) 2. 7. Springorum *) 2. 7. Dr. Starke (Franken) *) 2. 7. Stooß 1. 7. Strauß 1. 7. Frau Strobel *) 2. 7. Dr. Süsterhenn 1. 7. Tallert 1. 7. Teriete 2. 7. Dr. Wahl 1. 7. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Umdruck 90 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). Der Bundestag wolle beschließen: § 1 erhält folgenden Absatz 7: „(7) Der Bundesminister für Wirtschaft erläßt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Richtlinien für die Bemessung der Zuschüsse." Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 85 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). 2606 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 Der Bundestag wolle beschließen: 1. An § 1 Abs. 4 Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Außerdem sind bei der Festsetzung des Zuschusses zu den Kosten für den Einsatz von Gemeinschaftskohle in Kraftwerken im Bereich der Steinkohlenreviere, soweit in diesen Kraftwerken nichttransportwürdige Kohle eingesetzt worden ist, auch die Kosten des Transports der elektrischen Energie in außerhalb der Steinkohlenreviere gelegene Gebiete zu berücksichtigen; die Zuschüsse für diesen Zweck dürfen jedoch bis zum 30. Juni 1981 den Betrag von insgesamt 100 Millionen Deutsche Mark nicht übersteigen." 2. In § 2 Abs. 3 erhält die Nummer 3 folgende Fassung: „3. a) in neu errichteten Kraftwerken oder leistungssteigernden Anlagen eines Kraftwerkes, die in der Zeit vom 1. Juli 1966 bis zum 30. Juni 1971 in Betrieb genommen werden, b) über die Referenzmenge hinaus in vor . dem 1. Juli 1966 in Betrieb genommenen Kraftwerken eines Unternehmens gegenüber dem Einsatz von Heizöl Mehrkosten verursacht, die durch die Zuschüsse nach § 1 nicht ausgeglichen werden, es sei denn, der fehlende Ausgleich der Mehrkosten beruhte darauf, daß die steuerlichen Vorteile aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken vom 12. August 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 777) nicht ausgenutzt werden." Bonn, den 29. Juni 1966 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 86 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bis 15. Juli 1968 zu überprüfen, a) ob das Gesetz die nach § 1 vorgesehene Zielsetzung erreicht hat, b) ob das Gesetz die beabsichtigte Wirkung einer langfristigen Stabilisierung des Absatzes der deutschen Steinkohle gehabt hat und sie weiterhin verspricht; 2. dem Bundestag über das Ergebnis dieser Prüfung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Stromerzeugung aus Braunkohle und Kernenergie zu berichten; dabei ist auch die Entwicklung und Auswirkung des Stromtransports aus den Steinkohlenrevieren in Gebieten außerhalb der Steinkohlenreviere darzulegen. Bonn, den 29. Juni 1966 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 87 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. I S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Sicherung des Haushaltsausgleichs vom 20. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 2065), wird wie folgt geändert: 1. In § 48 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „sech zigste" durch das Wort „fünfundfünfzigste" ersetzt. 2. In § 98a Abs. 1 a) wird die Nummer i gestrichen; b) erhält die Nummer 2 folgende Fassung: „2. eine Versicherungszeit von einhundertachtzig Kalendermonaten zurückgelegt hat und während dieser Zeit mindestens .einhundertzwanzig Kalendermonate unter Tage beschäftigt war oder" ; c) wird in Nummer 3 das Wort „dreihundert" durch das Wort „einhundertachtzig" ersetzt; d) werden die bisherigen Nummern 2 und 3 Nummern 1 und 2; e) wird das Wort „fünfundfünfzigste" durch das Wort „fünfzigste" ersetzt. 3. In § 131 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „40" durch „30" ersetzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 2607 2. In Artikel 2 Nr. 8 wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: vor a) In Absatz 1 wird der Punkt hinter dem ersten Satz durch ein Semikolon ersetzt. Hinter dem Semikolon werden folgende Worte eingefügt: „,er wird für die Zeit vom i. Oktober 1966 bis zum 31. Dezember 1967 nur nach einem Beitragssatz von 1,1 vom Hundert erhoben." Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 88 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird vor den Worten in § 98 a Abs. 1 die Ziffer „I." eingesetzt. 2. In Artikel 1 wird hinter der Nummer 1 folgende Nummer 1 a eingefügt: „1 a. nach den Worten „bisherige Beschäftigung" die Worte „bis zum 1. Juli 1975" eingefügt,". 3. In Artikel 1 wird hinter Nummer 2 die Ziffer „II." mit folgendem Wortlaut angefügt: II. Nach § 98 a Abs. 1 ides Reichsknappschaftsgesetzes wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Bei Beendigung der Beschäftigung zwischen dem 30. Juni 1965 und dem 1. Juli 1970 hat der Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung dem Versicherten, der eine Versicherungszeit von zweihundertvierzig Kalendermonaten mit einer Beschäftigung von mindestens einhundertachtzig Kalendermonaten unter Tage zurückgelegt hat, auf Antrag eine Knappschaftsausgleichsleistung auch dann zu gewähren, wenn seine bisherige Beschäftigung in dem knappschaftlichen Betrieb aus Gründen, die nicht in seiner Person liegen, geendet hat. Die Voraussetzung der Vollendung des 55. Lebensjahres (Absatz 1) bleibt unberührt." 4. In § 131 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „40" durch „35" ersetzt. Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 89 (q Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bis zum 31. Dezember 1966 die Verordnung über den Begriff der Hauerarbeiten unter Tage und der diesen gleichgestellten Arbeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Hauerarbeitenverordnung vom 4. März 1958, Bundesgesetzbl. I S. 137) an die geänderten Verhältnisse im Untertagebergbau anzupassen. Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Frakion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 30. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wendt (Drucksache V/760 Fragen I/9 und I/10) : Auf welche Weise sollen angesichts der schwierigen Lage des Kapitalmarktes und des Haushaltes die der Deutschen Bundesbahn in Aussicht gestellten Investitionshilfen zur Finanzierung eines Sonderinvestitionsprogramms in absehbarer Zeit aufgebracht werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, die seit 1962 eingeführte und 1965 nur noch etwa zur Hälfte auf dem Kapitalmarkt realisierbare Kapitalaufstockungsanleihe von 500 Millionen DM jährlich in „Sonderinvestitionshilfe" umzubenennen? Die Bundesregierung hat die Möglichkeit von Sonderinvestitionsprogrammen der Bundesbahn in dem Entwurf eines Bundesbahn-Anpassungsgesetzes vorgesehen. Der Gesetzentwurf wird dem Hohen Hause in Kürze zur Verabschiedung vorliegen. Die Bundesregierung hofft, daß das Hohe Haus dem Gesetzentwurf zustimmt und wird dann alsbald prüfen, inwieweit Sonderinvestitionsprogramme in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden können. Dabei ist es eine zweitrangige Frage, ob die bisher zur Aufstockung des Eigenkapitals der Bundesbahn gewährte Finanzhilfe in „Sonderinvestitionshilfe" umbenannt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    (Die Abgeordneten erheben sich.)

    — Drucksache V/753 —Berichterstatter: Abgeordneter Schmitt (Lockweiler)


    (Erste Beratung 48. Sitzung)

    Wünschen die beiden Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft das Wort.


Rede von Dr. Kurt Schmücker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist gesagt worden, daß die allgemeine Aussprache vor der zweiten Lesung stattfinden soll. Aus diesem Grunde habe ich mich jetzt schon zu Wort gemeldet.
Am 16. März haben wir in diesem Hohen Hause ausführlich über die Situation des Steinkohlenbergbaus diskutiert. Wir waren uns alle darin einig, daß unsere Energiepolitik zuerst auf die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums unserer Wirtschaft im ganzen zu achten hat, daß sie aber ebenso auch auf die Überwindung der Strukturschwierigkeiten im Steinkohlenbergbau hinwirken muß.
Ich habe Ihnen in dieser Energiedebatte das energiepolitische Programm bekanntgegeben, das die Bundesregierung am Beginn dieser Legislaturperiode in Ergänzung der bisherigen energiepolitischen Maßnahmen ausgearbeitet hat. Die Debatte in diesem Hohen Hause zeigte die Bereitschaft, dieses Programm der Regierung als notwendig und richtig zu unterstützen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das energiepolitische Programm der Bundesregierung ist auf das zugeschnitten, was angesichts der Situation auf dem Energiemarkt und im Steinkohlenbergbau angezeigt ist. Es ist zugleich aber auch von dem bestimmt, was gesamtwirtschaftlich vertreten werden muß. Natürlich müßte man manches hinzufügen, wenn man alle Wünsche befriedigen wollte. Man muß dann aber auch sehen, daß dies sehr viel Geld kostet, und zwar sehr viel mehr, als wir vorgesehen haben, und noch mehr, als wir zur Verfügung haben.
Das sehen Sie sehr anschaulich in der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen, die zu dem heute hier beratenen Gesetz über die Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Elektrizitätswirtschaft gemacht worden sind. Niemand, der es ernst meint oder der erst genommen werden will, kann behaupten, die Regierung tue zu wenig für den Bergbau. Auch kann niemand ernsthaft leugnen, daß die Bundesregierung ihr energiepolitisches Programm zielstrebig verfolgt. Man braucht sich doch nur einmal vor Augen zu führen, welche Maßnahmen bereits getroffen worden sind



Bundesminister Schmücker
und welche Mittel von der öffentlichen Hand, das heißt ganz überwiegend vom Bund, aber auch durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, für den Steinkohlenbergbau aufgewendet werden. Eher ist es verständlich, wenn sich die Bundesregierung gegen den Vorwurf zu wehren hat, sie tue des Guten zuviel.
Seit 1958 wird der Steinkohlenbergbau gegenüber der wesentlich billigeren Einfuhrkohle durch eine Kontingentierung und den Kohlezoll von 20 DM je Tonne wirksam abgeschirmt. Der Wettbewerb des Heizöls wird durch die Selbstbeschränkung der Mineralölunternehmen und die Lizenzierung der Erdöleinfuhren wesentlich gezügelt. Die Rationalisierung des Bergbaus wird durch steuerliche wie auch direkte Hilfen gefördert. Außerdem werden für den Kohleeinsatz in Heizwerken Beihilfen und für den Bau von Steinkohlenkraftwerken steuerliche Hilfen gewährt. Für die Bergleute wird seit 1959 ein von Jahr zu Jahr ständig verbessertes Programm von Anpassungshilfen angewendet. Schließlich sollte auch nicht übersehen werden, daß der Bund jährlich über 2,5 Milliarden DM aufgewendet, um die Leistungen der Sozialversicherung im Bergbau zu sichern und dem Bergbau die sozialen Lasten in der Renten- und Unfallversicherung weitgehend zu erleichtern. Die Heizölsteuer hat wesentlich dazu beigetragen, daß dieses Programm bisher finanziert werden konnte.
Ich will es bei dieser Aufzählung belassen. Sie wissen selbst, daß auch schon in der Vergangenheit sehr viel mehr für den Bergbau getan worden ist. Aber alle diese Hilfen haben das Problem bisher nur teilweise lösen können. So drohte dem Steinkohlenbergbau an der Ruhr in der vergangenen Woche eine schwere Auseinandersetzung der Tarifpartner. Die Bundesregierung begrüßt es, daß ein Arbeitskampf abgewendet werden konnte. Er hätte für unsere gesamte Wirtschaft unheilvolle Folgen gehabt. In erster Linie wären davon aber die Bergarbeiter selber schwer betroffen worden. Ein Streik im Bergbau hätte niemandem genutzt. Er hätte nichts zur Lösung der schweren Aufgabe beigetragen, vor die der Steinkohlenbergbau gestellt ist. Die Bundesregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen haben die Beilegung des Tarifstreits aus diesem Grunde und mit Rücksicht auf die sozialen Folgen für die Bergarbeiter durch einen maßgeblichen Beitrag ermöglicht. Ich brauche dennoch nicht zu verhehlen, daß der in diesem Tarifstreit schließlich gefundene Kompromiß nicht jedermann voll befriedigen kann. Das soll aber bei Kompromissen häufiger vorkommen. Auch an der Saar stehen wir noch vor der Beilegung des Tarifkonflikts. Ich bin aber zuversichtlich, daß auch hier eine Lösung gefunden werden kann.
Meine Damen und Herren, die Ergänzungen des energiepolitischen Programms, die die Bundesregierung diesem Hohen Hause zugunsten des Steinkohlenbergbaus am 16. März 1966 vorgeschlagen hat, sind inzwischen allesamt in Angriff genommen worden. Der Gesetzentwurf, die Richtlinien und Vereinbarungen über die Gewährung einer Stillegungsprämie von 15 DM je Tonne und der Lastenausgleichsablösung von durchschnittlich 8 DM je Tonne
bei Zechenschließungen sowie die steuerliche Behandlung der Aktionsgemeinschaft Deutsche Steinkohlenreviere GmbH sind von den beteiligten Bundesressorts in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Wirtschaft weitgehend vorbereitet. Die Bundesregierung erwartet nun die Gründung der Aktionsgemeinschaft durch die Wirtschaft. Für die Verbesserung der sozialen Leistungen für die Bergleute in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf vorgelegt, der auch heute beraten wird. Die Verhandlungen mit der Hohen Behörde der Montanunion über die Verbesserung der Anpassungshilfen für die von den Rationalisierungsmaßnahmen betroffenen Bergarbeiter sind bereits abgeschlossen. Die Bekanntgabe der neuen Richtlinien durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung steht unmittelbar bevor. Der Gesetzentwurf über die Verlängerung der Heizölsteuer hat bereits den Bundesrat passiert und wird in Kürze diesem Hohen Hause zugeleitet werden. Die Verlängerung der Heizölsteuer ist im Interesse der weiteren Anpassung des Steinkohlenbergbaus unbedingt erforderlich. Die energiepolitischen Maßnahmen, die dieser Anpassung dienen, müssen durch sie finanziert werden. Das sehen Sie am besten an dem Finanzbedarf des Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurfs von 1650 Millionen DM.
Ein besonderes Kapitel im energiepolitischen Programm der Bundesregierung wie auch jeder anderen Regierung in der europäischen Gemeinschaft ist die Frage nach einer europäischen Lösung des Kohle-problems im allgemeinen und der wettbewerbsneutralen Kokskohleversorgung der Stahlindustrie. Der Kohle- und Koksverbrauch der _Stahlindustrie ist neben dem Kohleverbrauch der Elektrizitätswirtschaft der andere tragende Eckpfeiler des Steinkohlenbergbaus. Zur Zeit verbraucht die deutsche Stahlindustrie 27 Millionen t Kokskohle im Jahr. 13 Millionen t Kokskohle werden in die Stahlindustrie unserer Partnerländer geliefert. Ich meine, daß die Zahl von insgesamt 40 Millionen t Kohle alles über die Bedeutung dieses Absatzbefeiches des Steinkohlenbergbaus aussagt.
Ich habe alles darangesetzt, für diesen Teil des Steinkohlenabsatzes wie auch für die Probleme der Stahlindustrie selbst eine gemeinschaftliche Lösung aller Vertragspartner der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Luxemburg herbeizuführen. Es ist Ihnen bekannt, daß auf Grund meiner Initiative im Ministerrat vom 7. März 1966 ein Sonderausschuß der sechs Regierungen und der Hohen Behörde intensive Untersuchungen und Beratungen über die Möglichkeiten einer Gemeinschaftslösung führt. Diese Verhandlungen sind sehr schwierig; aber es zeigt sich doch, daß ein hohes Maß an Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zur Lösung durch einen Kompromiß vorhanden ist. Wir haben durch einen unmittelbaren Kontakt mit den beteiligten Regierungen darüber hinaus für unseren Standpunkt geworben, haben jede Gelegenheit, auch die vor einigen Tagen vorhandene, ausgenutzt, um das zu intensivieren. Dennoch wäre es heute verfrüht, eine Voraussage über den möglichen Inhalt und den Umfang einer Gemeinschaftsregelung für die Koks-



Bundesminister Schmücker
kohlenversorgung der Stahlindustrie zu machen. Ich möchte auch nicht den Beratungen vorgreifen, die die Minister der sechs Mitgliedstaaten und die Hohe Behörde am 12. Juli führen werden. Ich bin aber der Ansicht, daß dieser Tag eine Bewährungsprobe der Montangemeinschaft sein wird.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Die Probleme, vor die uns die Frage der Kokskohlenversorgung der Stahlindustrie und der Wettbewerb unserer Steinkohle auf den Märkten der Gemeinschaftsländer stellt, sollte niemand im Zweifel darüber lassen, daß eine Gemeinschaftslösung notwendig ist und daß, wenn diese nicht zustande kommt, wir nationale Lösungen finden müssen. Hierüber habe ich im Ministerrat in Luxemburg am 7. März sowie am 3. Mai dieses Jahres und ebenso in bilateralen Gesprächen mit unseren europäischen Partnern keinen Zweifel gelassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die andere tragende Säule für den Steinkohlenbergbau ist der Absatz in der Elektrizitätswirtschaft. Sie wissen aus den zahlreichen Diskussionen, daß die Elektrizitätswirtschaft mit 33 Millionen t Steinkohle pro Jahr der größte Kohleverbraucher ist. Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, der Kohle den jetzigen Anteil an der Stromerzeugung von 50 % bis Ende 1970 zu isichern. Die Entwicklung moderner Stromerzeugungsanlagen auf der Grundlage anderer Primärenergien, in erster Linie der Kernenergie, soll dadurch aber nicht behindert werden.

(bis zweieinhalb Millionen t Kohle mehr 'in Kraftwerken eingesetzt werden können. Das bedeutet, daß im Jahre 1971 etwa 43 bis 45 Millionen t Kohle für die Stromerzeugung verwendet werden. Mit diesem Gesetzentwurf kam es der Bundesregierung aber ebenso darauf an, das Energiepreisniveau nicht zu gefährden. Der Verbraucher sollte durch diese Maßnahme nicht belastet werden. Deshalb hat sich die Bundesregierung auch dafür ausgesprochen, den Mehrverbrauch von Steinkohle in bestehenden und ,den Gesamtverbrauch von Steinkohle in neuen Kraftwerken ?durch offene Subventionen zu fördern. Insoweit soll durch Zuschüsse der Kostenunterschied zwischen Kohle und 01 voll ausgeglichen werden. Wenn aus gesamtwirtschaftlichen Überlegungen ein Kostenausgleich nicht möglich erscheint, muß — und das ist im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben — der Einsatz von Heizöl genehmigt werden. Lassen Sie mich noch einige Worte zu der Kritik sagen, die in der Öffentlichkeit gegenüber dem Gesetzentwurf geäußert wurde. Es wurde der Eindruck erweckt, als sei die Bundesregierung mit diesem Gesetzesvorschlag von der rechten Bahn der Marktwirtschaft albgewichen und auf die schiefe Ebene des Dirigismus geraten. Dabei hat insbesondere die Frage des Genehmigungsvorbehalts für den Einsatz von Heizöl in Kraftwerken eine Rolle gespielt. Für alle, die sich hier mit dieser Frage eingehend befaßt haben, dürfte aber inzwischen klargeworden sein, daß der weitgehende Automatismus des Genehmigungsverfahrens solche Befürchtungen nicht erlaubt. Ich will es noch einmal sagen: Ziel dieses Gesetzes ist es, Kraftwerke beim zusätzlichen Einsatz von Steinkohle so zu stellen, als ob sie Heizöl einsetzten. Wenn im Einzelfall entsprechende Zuschüsse nicht zugesagt werden können — sei es, weil dies wirtschaftlich unvernünftig wäre, oder sei es, weil die Zielsetzung des Gesetzes erreicht ist —, so muß der Einsatz von Heizöl genehmigt werden. Ein klares Wort auch zur Durchführung dieses Gesetzes. Seien Sie sicher, meine Damen und Herren, daß ich für ein einfaches und praktikables Verfahren sorgen werde. Die Wirtschaft soll nicht unnötig belastet werden. Meine Damen und Herren, so vielfältig die energiepolitischen Maßnahmen auch erscheinen mögen, sie sind auf ein klares Ziel ausgerichtet. Erstens. Es gilt, die Kohleförderung den Absatzmöglichkeiten anzupassen. Wir können keine Garantie für eine bestimmte Fördermenge geben. Wir wollen aber energiewirtschaftliche Daten setzen, die dem Bergbau bei seinen Entscheidungen eine Orientierungshilfe bieten können. Zweitens. Der Anpassungsprozeß im Bergbau soll nicht überstürzt ablaufen, aber er soll stattfinden; daran möchte ich keinen Zweifel lassen. Wir wollen eine schrittweise Umstrukturierung der Bergbaugebiete ermöglichen, die unumgänglich ist. Deshalb ist auch die Stabilisierung des Kohleabsatzes in den beiden Eckpfeilern Elektrizitätswirtschaft und Stahlindustrie notwendig. Sie ist zugleich eine Gewähr für die Existenz eines gewichtigen Bergbaus. Drittens. Vom Bergbau muß erwartet werden, daß er aktiv an dem Umstrukturierungsprogramm mitarbeitet. Viertens. Es gilt, den von der Anpassung betroffenen Bergleuten umfassende, ausreichende soziale Sicherheit zu geben. Fünftens. Das energiepolitische Problem ist auch ein europäisches Problem. Die nationalen Maßnahmen müssen deshalb bald in ein gemeinsames europäisches Programm einmünden. Die Ministerratstagung in Luxemburg am 12. Juli dieses Jahres über das Koks-Kohle-Problem wird zeigen, inwieweit die Solidarität der europäischen Partner für eine gemeinsame Energiepolitik gegeben ist. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein Kernstück des energiepolitischen Programms der Bundesregierung. Ich bitte Sie deshalb, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade nach den Dr. Schiller Äußerungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers kann ich sagen, wir alle in diesem Hause sind uns einig in der Auffassung, daß die Strukturkrise des deutschen Steinkohlenbergbaus nur durch Bekämpfung des Übels an der Wurzel behoben werden kann, d. h. durch eine geordnete Anpassung der Produktion an die veränderten Absatzverhältnisse. Die Steinkohlenkrise kann nicht durch Pflästerchen oder andere kosmetische Mittel bekämpft werden, deren Lebensdauer gerade eben über den 10. Juli 1966 hinausreicht. Betrachten wir unter diesen Gesichtspunkten den vorliegenden Entwurf des sogenannten Verstromungsgesetzes! Wir müssen vorab folgendes feststellen. Die SPD-Fraktion hatte in der Energiedebatte am 16. März beantragt — ich zitiere —, daß „im Wege offen ausgewiesener Anpassungshilfen und unter Verwendung der aus der Besteuerung von leichtem und schwerem Heizöl aufkommenden Finanzmittel ... eine Verbilligung der Steinkohle in wichtigen Absatzbereichen" — und nun ausdrücklich — „ Die Unvollkommenheiten ergeben sich aus folgendem, und das muß etwas deutlicher angesprochen werden: Erstens aus dem Zeitdruck und den ganzen Umständen, unter denen dieser Entwurf, den wir in der Sache billigen, im Ausschuß und hier behandelt werden mußte. Machen wir uns doch nichts vor: Das Gesetz muß in den letzten zwei Wochen dieser Session des Deutschen Bundestages durchgepeitscht werden. Es wurde dem Deutschen Bundestag am 10. Juni von der Bundesregierung übermittelt. Unserem Wirtschaftsausschuß stand eine Sitzung zur Verfügung. Zum Bedauern aller mußte der Vorsitzende des Ausschusses die eingeladene Wirtschaft, besonders die betroffene Wirtschaft — die Elektrizitätswirtschaft, die ja nun nicht gerade begünstigt ist —, ausladen. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist nicht richtig!)


(Beifall in der Mitte.) Vizepräsident Schoettle: Das Wort hat der Abgeordnete Professor Dr. Schiller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Schiller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)


    (Beifall bei der SPD.)


    (Zuruf von der CDU/CSU: Ausladen?) — Ja genau!

    Wir haben das ja gemeinsam bedauert.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ja, natürlich, aber doch nicht ausgeladen!)

    Ich meine Sie ja auch gar nicht. Die betroffene Wirtschaft — das kann ich wohl feststellen — konnte nur schriftlich, nicht in Hearings gehört werden.
    In dieser Sitzung, als der Zeitablauf und der Zeitdruck, in den wir so geraten waren, besprochen wurde, hat Staatssekretär Neef in einem sehr abgewogenen Überblick über die Situation am 22. Juni von einer „neuen Energiepolitik" der Bundesregierung gesprochen. Ich habe mich gefragt: Wann begann diese neue Energiepolitik? Ich sage das, damit wir einmal den Zeitablauf sehen; denn gerade der Zeitablauf in diesem Gesetz ist ja wichtig gewesen. Es läßt sich datieren: Sie begann nach meiner Ansicht am 30. November des vergangenen Jahres, als in der Debatte über die Regierungserklärung der Herr Bundeswirtschaftsminister wörtlich folgendes sagte:
    Die Kohleförderung muß den Absatzmöglichkeiten angepaßt werden und nicht umgekehrt.
    Das war, meine Damen und Herren, die feierliche Aufkündigung des früheren 140-Millionen-TonnenFörderungsziels.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Es war die feierliche Aufkündigung der jahrelang vorgezauberten Fata Morgana von den 140 Millionen Tonnen,

    (Abg. Wehner: „Vorgezaubert" ist sehr höflich!)

    jener Fata Morgana, die bis zu diesem Tage aufrechterhalten wurde und die immer noch — auch nach dem sozialen Konflikt — mit zu der Unruhe im Bergbau beiträgt. Das läßt sich ja nicht mit einem Mal wegwischen.
    Meine Damen und Herren, was geschah nun seitdem? Ich habe damals festgestellt: Das ist wohl eine Wende, wenn gesagt wird, jetzt müsse die Produktion dem Absatz angepaßt werden. Der Herr Minister hat heute auf einige Punkte, die inzwischen aufgetreten sind, hingewiesen. Ich erwähne dazu auch die Änderung in der Einfuhrlizenzierung für Öl. Ich bin dankbar, wir alle sind wohl dankbar, daß man da nicht weitergegangen ist, was die Importe betrifft. Es wurde auch auf Regelungen in bezug auf neue Stillegungsprämien und ähnliches hingewiesen. Aber die erste wichtige Teilkonsequenz aus der Erkenntnis vom 30. November wird jetzt erst, nach sieben Monaten, mit diesem Entwurf in diesem Hause realisiert. Sieben Monate, so können wir sagen, meine Damen und Herren, sind wohl neuerdings nach unseren Erfahrungen für diese Regierung die normale Zeiteinheit zwischen Erkenntnis und praktischer Durchführung auf diesem Gebiet wie auf anderen Gebieten. Wir haben eine Regierung nicht der frühen Stunde, sondern der letzten Stunde, eine Regierung der Eile kurz vor Toresschluß in diesem Bereich in den letzten 14 Tagen dieser Session, in dieser Situation in Nordrhein-Westfalen. Durch diese große Verzögerung — das muß hier gesagt werden — ist dieser Gesetzentwurf nicht in der Energiedebatte im März behandelt worden, zeitlich auch nicht etwa in die Nähe der Haushaltsdebatte gelangt; sondern dieser Gesetzentwurf ist — das müssen wir klipp und klar feststellen — nunmehr in die besondere politische Phase des Landes Nordrhein-Westfalen und in den Tarifkonflikt hineingeraten, der vorige Woche abgewendet wurde.



    Dr. Schiller
    Diese Verspätung hat die Umstände der Behandlung dieses Gesetzentwurfes im Ausschuß und wohl auch in diesem Hause besonders geprägt. Ich muß das deutlich sagen. Am 22. Juni abends, am gleichen Tage, an dem die Sitzung des Wirtschaftsausschusses stattfand, hat der Vertreter des Unternehmensverbandes Ruhrbergbau mit Pokermiene trocken verkündet, Voraussetzung für die Lösung des sozialen Konflikts sei erstens die Zahlung von 140 Millionen DM im Verhältnis 2 : 1 durch Bund und Land an den Unternehmensverband und zweitens die Verabschiedung des Regierungsentwurfs des vorliegenden Gesetzes im Bundestag.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Meine Damen und Herren, dieser Vorgang, den wir alle im Wirtschaftsausschuß doch bemerkt haben, muß einfach festgehalten werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Weil der Entwurf so spät kam, geriet hier die staatliche Autorität unter den harten Druck der ökonomisch-politischen Hebel der Verbände. Sie alle — so habe ich es im Ausschuß gesagt, und Herr Burgbacher hat mir durch Kopfnicken zugestimmt —, Sie alle, auch Sie von der Regierungskoalition, sitzen, was diesen Druck der Hebel betrifft, mit uns im gleichen Boot. Das sollten wir an dieser Stelle feststellen. Es ist kein Anlaß zu staatspolitischem Pathos oder zu großer Selbstbeweihräucherung bei diesem Gesetzentwurf. Im Gegenteil, es geziemt uns allen, bei diesem Vorgang angesichts der offenen Verkündung, daß das Vorbedingung und Bestandteil sei, ernste Zwiesprache mit dem Art. 38
    des Grundgesetzes zu halten, der bekanntlich sagt, daß die Abgeordneten „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" seien. Sicherlich war es nur eine harmlose Protokollnotiz, die da am Abend noch einmal verkündet wurde; und es war einer, der den Landfrieden, koste es, was es wolle, machen wollte. So ist es geschehen. Ich schildere das vom Parlament her mit allem Nachdruck und allem Ernst, um damit gleichzeitig zu sagen, daß in dieser Situation des 22. Juni und der Tage danach eine grundsätzliche Umgestaltung des vorgelegten Gesetzentwurfs nicht mehr möglich war.
    Wir sagen von der SPD-Fraktion inhaltlich ja zum § 1 des Gesetzentwurfs und seinem Grundsatz des Preisausgleichs bei der mehrverbrauchten Kohle und beim Neuverbrauch von Kohle gegenüber dem Heizöl in der Energieproduktion. Das ist klar, und das haben wir durch unseren Antrag vom März schon vorweg gedeckt. Aber in der Diskussion im Ausschuß haben wir klargemacht: Es wäre uns lieber gewesen, das Prinzip des § 1 wäre im ganzen Gesetz rein durchgeführt. Das hieße also: Im § 1 voller Rechtsanspruch auf den Preisausgleich für jede in Frage kommende Unternehmung in der Energiewirtschaft, dafür aber auf der anderen Seite Verzicht auf die Dirigismen der §§ 2 bis 10, der Dirigismen, die ja Genehmigungszwang bedeuten, d. h. praktisch, meine Damen und Herren — machen wir uns nichts vor —, den Bezugschein für Heizölverbrauch über die Referenzmenge hinaus bedeuten.
    Wir befanden uns mit dieser Auffassung, § 1 zu verstärken, den Grundsatz ganz durchzuführen und dafür auf die Dirigismen der §§ 2 bis 10 zu verzichten, in guter Gesellschaft. Wir entsprachen damit erstens dem Modell des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat, zweitens dem ausdrücklichen schriftlichen Vorschlag der Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke. Wir entsprachen drittens mit dieser unserer Auffassung der Meinung des Deutschen Industrie- und Handelstages, meine Damen und Herren, der uns in einem Fernschreiben von Dr. Schneider auch in dieser Richtung am Tage der Beratung, am 22. Juni, beschwor, und viertens, glaube ich, auch der wesentlichen Meinung der maßgebenden Wirtschaftsjournalisten in der deutschen Presse. Ich zitiere nur „Die Welt" vom 13. Juni:
    Das Unbehagen über das geplante Gesetz sollte vielleicht doch noch einmal auf die Vorschläge des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates aufmerksam machen. Der Vorschlag lehnt das Kurieren am Symptom ab und regt eine generelle Subvention des Kohlenmehrverbrauches in den Elektrizitätswerken an. Auch an dieser Stelle
    — so wird gesagt —ist die Subvention beim Verbraucher, angebunden an den Heizölpreis, schon als praktikabel bezeichnet worden. Sie erhält den Wettbewerb, weil kein Dirigismus stattfindet, und schafft keinerlei Verzerrungen ...
    Wir konnten diese Umgestaltung des Gesetzes nicht vornehmen, wie ich sagte, erstens aus den geschilderten Umständen und zweitens, weil wir feststellen mußten — bei dieser Beratung war der Herr Staatssekretär Neef nicht mehr zugegen —, daß diese Alternative — § 1 mehr und dann Verzicht auf die Dirigismen von § 2 bis § 10 — bei der Exekutive nicht genügend vorbereitet war, einfach nicht durchgéspielt war. Nach vielem Fragen und Insistieren bekamen wir die Auskunft, daß dieser Weg des vollen Anspruchs auf den Preisausgleich und des Verzichts auf die Dirigismen in etwa einen Mehraufwand an Finanzmitteln von 20 % erfordern würde. Aber das war eine vage Auskunft. Wenn sie exakt gewesen wäre, hätte man darüber streiten können und sich ausführlich unterhalten können, ob der Mehraufwand in Höhe von 20 % es nicht lohnen würde, dann auf die Verzerrung und die Dirigismen der §§ 2 bis 10 zu verzichten.

    (Zuruf von der SPD: Mehrkosten der Bürokratie!)

    — Ja; wenn wir das über zehn oder fünfzehn Jahre verteilen, kommen wir schon beinahe an die Kosten der besonderen Verwaltungseinrichtung für die Investitionskontrolle heran. Aber wir können immerhin — das möchte ich drittens sagen — mit einer gewissen Genugtuung feststellen, daß die Regierung gegenüber ihrem ursprünglichen Entwurf jetzt einige dirigistische Zähne weggelassen hat. Dabei wissen wir — deswegen erwähne ich das hier auch —: Die Philosophie des Unternehmensverbandes in all den Monaten — Sie haben Unterhaltungen gehabt, und wir haben Unterhaltungen gehabt —



    Dr. Schiller
    zur Lösung der Kohlenkrise, meine Damen und Herren, war denkbar primitiv. Sie bestand einfach in dem Angenageltsein auf dem alten § 3 oder 5, einfach nach dem Motto — so taktierte der Unternehmensverband —: Wo finden wir einen Kohle abnehmenden Wirtschaftszweig, bei dem wir durch behördlichen Beimischungszwang dessen weitere Expansion einfach mitmachen können? Das war die ganze Philosophie. Ich nenne das „Huckepack-Haltung". Alles andere wurde dann bei dieser Haltung des Unternehmensverbandes relativ uninteressant. Z. B. die von uns vorgeschlagene Verbilligung der Kokskohle für die Stahlindustrie war dann in jener Perspektive keine so wichtige Angelegenheit; Hauptsache, so meinte man, der Beimischungszwang in der Elektrizitätswirtschaft.
    So ist das heute — und das stelle ich, glaube ich, mit Objektivität fest — wenigstens nicht das Schlimmste, sondern ein bescheidener Fortschritt, was uns jetzt in der Formulierung des § 2 vorliegt. Aber es bleibt doch, Herr Schmücker, der Rest — ich möchte sogar sagen, der dicke Rest — von Dirigismen in der Fülle der Ermessensentscheidungen ab §§ 2 bis 10. Es bleibt die Duplizität von zwei Stellen, die sich mit Investitionskontrolle zu befassen haben, das Frankfurter Amt und die normalen Instanzen des Energiewirtschaftsgesetzes, und ich frage mich einmal nun auch im Blick auf die Kohle: Wie soll man in der Kohle- und in der Energiewirtschaft in Zukunft eigentlich disponieren, wenn das Gesetz so gehandhabt wird — wozu es in einer Formulierung, worauf Herr Schmücker hinwies, auch sogar Anlaß gibt —, wie es ein Vertreter der Exekutive sehr salopp schilderte: „Wenn kein Geld mehr da ist — das heißt, wenn die 30 Millionen DM erschöpft sind —, dann wird eben der Verbrauch von Heizöl genehmigt." Ich frage mich, meine Damen und Herren: Wie soll die Wirtschaft da disponieren? Es ist ein sehr simples Rezept in dieser saloppen Auslegung, das von einem gewissen Hochmut der Ämter spricht, und vor allen Dingen wird mit dieser Interpretation nun ganz deutlich: So vernünftig die Richtung des Gesetzes ist — mit dieser Regelung und mit diesen Ermessensfreiheiten für die Behörden wird dem Bergbau kein stabiler Absatzmarkt in der Energiewirtschaft gegeben.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Um hier etwas die Willkür der Behörden zu beschneiden und die Unsicherheit in dieser Beziehung für den Bergbau zu mildern, um auch die regionalen Erfordernisse von Nordrhein-Westfalen bis Bayern in der Durchführung des Gesetzes zur Geltung kornmen zu lassen, haben wir beantragt — der Antrag liegt Ihnen vor, er wird nachher sicherlich noch ausführlicher und besser begründet werden —, daß durch einen zusätzlichen Absatz zum § 1 — also den siebten Absatz — die Bundesregierung aufgefordert wird, die Richtlinien für die Zuschußgewährung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzusetzen.
    Das Ergebnis dieser immanenten Analyse samt den Umständen führt uns zu folgendem Ergebnis: die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird dem Gesetzentwurf differenziert und mit Modifikationen zustimmen. Ich sagte: das Gesetz ist ein halber Schritt, und die zitierte neue Energiepolitik, von Herrn Neef dargestellt, ist nach wie vor ein Torso, wie ich gleich zeigen will, und einganz schöner Haufen schöner Versprechungen. Sicherlich, der soziale Konflikt, der Tarifkonflikt im Ruhrbergbau ist abgewendet, er ist gelöst; Wir freuen uns darüber. Die Sicherung des arbeitenden Menschen ist, glaube ich, für Sie und uns der erste Grundsatz unserer Energiewirtschaftsprogramme und unserer Energieanpassungisprogramme dieser Monate gewesen.
    Ich möchte aber dazu noch ein Wort sagen. Es ist nicht unser Anliegen, zu dem Konflikt im einzelnen, zu seinen Ergebnissen, soweit sie die beiden autonomen Tarifparteien angehen, hier etwas zu sagen. Wir müssen aber auch bei diesem Konflikt hier in diesem Hause Verständnis für das echte Dilemma haben, in dem sich die Vorsitzenden der IG Bergbau und Energie befanden. Ich kann immer nur sagen: sorgen Sie einmal in einem schrumpfenden Wirtschaftszweig dafür, daß das qualitativ genügende Angebot von Arbeitskraft da ist, ohne daß Sie als Gewerkschaft mit einer Lohnbewegung Schritt halten können, die nach der Produktivitätssteigerung sowohl der Gesamtwirtschaft als auch des Kohlenbergbaus angemessen wäre.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Die Produktivitätssteigerung ist ja da. Halten Sie mal als Gewerkschaftsführer die Leute in einer Situation zusammen, in der es aus marktmäßigen Gründen nicht möglich ist, für das erzeugte Produkt die Lohnsteigerungen herbeizuführen, die dem allgemeinen und speziellen Produktivitätsfortschritt entsprechen würden.
    Wir alle müssen doch folgendes würdigen. Wenn die Gewerkschaften es hingenommen hätten, daß praktisch ein Lohnstopp eingetreten wäre, dann hätte das bedeutet, daß die Leute dort im Bergbau binnen kurzem auseinandergelaufen wären.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Dann wäre von der Arbeitskraftseite her aus der geordneten Anpassung des Steinkohlenbergbaus nichts geworden; dann wäre aus dem Gleitflug der gesamten Bergbauwirtschaft von der Arbeitskraftseite her der rasante Absturz geworden.

    (Abg. Wehner: Leider wahr!)

    Im Hinblick auf diesen sozialen Konflikt, aber zeitlich vor dem Tarifkonflikt, jedoch im Hinblick auf das große Dilemma, in ,dem sich dort die Leute befinden, haben wir von der sozialdemokratischen Fraktion rechtzeitig einen klaren Schritt zur Entlastung der Lage im Arbeitskraftbereich vorgeschlagen. Wir haben schon im März die allgemeine Herabsetzung des Rentenalters für Bergleute auf 55 Jahre und bei Stillegungen auf 50 Jahre vorgeschlagen. Hätten Sie von der Koalition den Antrag angenommen, dann hätten Sie und wir rechtzeitig einen Beitrag zur größeren sozialen Ruhe im Revier geleistet, dann hätten wir manches verhindert.

    (Beifall bei der SPD.)




    Dr. Schiller
    Hätten Sie diesem klaren und scharfen Schnitt, der doch auch aus allerlei anderen Gründen notwendig ist — denken Sie an die gesundheitlichen Verhältnisse im Bergbau; ich brauche das hier nicht zu erzählen —, zugestimmt, dann wären wir weiter gewesen.
    Wir haben unsere Vorschläge, wie Sie alle wissen, bei der nächsten Gelegenheit, nämlich bei der Haushaltsdebatte, wiederholt. Wir haben diesen Antrag genau mit Deckungsvorschlägen versehen; er kostete für dieses Jahr 56 Millionen DM. Das war auch vor dem Tarifkonflikt und wäre ein praktischer Beitrag gewesen, um Sicherheit und soziale Ruhe und Gefühl für Stabilität bei den Bergleuten zu verbreiten. Sie haben das abgelehnt. Ihre danach und jetzt eingebrachten sozialpolitischen Ersatzmaßnahmen für unsere klaren Vorschäge bringen sicherlich manches, aber sie bringen nicht die klare Lösung; sie sind in der Qualität etwas anderes und sie sind eine geringere Entlasung für den sozialen Druck, der dort herrscht.
    Meine Damen und Herren, der Entwurf ist auch nicht nur in menschlicher und sozialpolitischer Hinsicht nicht ergänzt durch entsprechende klare Maßnahmen; er ist auch — und das hat der Minister eben zugegeben — absatzpolitisch ein Fragment. Machen wir uns doch nichts vor: Der Preisausgleich für Kohle im Energiebereich genügt allein nicht. Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig: wie der rechte zum linken Schuh, so gehört zu dieser Energieregelung die Koksverbilligung für die deutsche Stahlindustrie.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Mit Energiewirtschaft und Stahlindustrie, mit diesen beiden Sofortmaßnahmen Verbilligung und Herunterschleusung der Preise auf die Konkurrenzprodukte, hätten wir — ab März ist das von uns vorgeschlagen worden — zirka 54% des Absatzes des deutschen Steinkohlenbergbaus gesichert. Jetzt haben wir nur einen kleinen Schritt in Richtung auf eine Teilgröße getan.
    Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie sagen — heute ist es wiederholt worden —, daß man diese Koksverbilligung für die Stahlindustrie nicht jetzt beschließen kann, nicht im März und nicht bei der Haushaltsdebatte beschließen konnte, und zwar wegen Luxemburg. Die Voraussage in bezug auf Luxemburg durch Herrn Schmücker eben war nur sehr moderato; dazu will ich mich gar nicht äußern. Wir haben unsere Pflicht getan und neulich mit unserer Resolution dem Herrn Minister einige Dinge mit auf den Weg gegeben. Er möge sehen, wie er da durchkommt, und wir wünschen ihm alles Gute und viel Erfolg. Aber das ist doch alles nur Versprechen; die Tagung in Luxemburg findet am 12. Juli, also nach dem Dies irae statt; das müssen wir erst einmal feststellen. Als ich im Ausschuß sagte, ob man diesen Gang nach Luxemburg nicht viel früher und gerade am Anfang mit viel stärkerem Nachdruck hätte antreten sollen,

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    da erhielt ich von beiden Seiten des Ausschusses
    Beifall. Ich hoffe, daß ich damit keinen Schaden anrichte: Ich erhielt sogar Beifall von Vertretern der Exekutive. Es bleibt also bestehen, daß diese wichtige Angelegenheit nach Meinung aller Beteiligten früher und mit mehr Nachdruck hätte angefangen werden müssen.