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ID0505319400

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    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, den 0. Juni 1966 Inhalt: Anteilnahme an dem Grubenunglück auf der Zeche „Unser Fritz" in Wanne-Eickel 2556 B Fragestunde (Drucksache V/760) Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Wünsche Großbritanniens betr. seine Devisenabflüsse in die Bundesrepublik Grund, Staatssekretär 2541 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 2541 B Diekmann (SPD) . . . . . . . 2541 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 2542 A Berkhan (SPD) . . . . . . . 2542 C Genscher (FDP) 2542 D Dr. Hein (SPD) 2543 B Fragen des Abg. Sander: Durch britische Pioniereinheiten verursachte Schäden bei Übersetzmanövern über die Weser Grund, Staatssekretär 2543 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 2544 A Frage des Abg. Glombig: Erstattung von Fahrgeldausfällen an die Bundesbahn Grund, Staatssekretär 2544 B Glombig (SPD) 2544 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges am Bahnhof Heide (Holst.) 2544 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Zweitschriften von Kraftfahrzeugscheinen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2545 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verbindungsstück der B 32 zwischen Wangen und Hergatz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 C Frage des Abg. Dr. Kreutzmann: Ausbau des Zonengrenzbahnhofs Bebra Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2545 C Dr. Kreutzmann (SPD) 2545 D Fragen des Abg. Faller: Konkurse in der Rheinsdiiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2546 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2546 C Josten (CDU/CSU) 2546 D Börner (SPD) 2547 A Ramms (FDP) 2547 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 Fragen des Abg. Schonhofen: Entwicklung des Werkfernverkehrs gegenüber dem gewerblichen Güterfernverkehr der Straße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2547 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2548 A Fragen des Abg. Wiefel: Bahnübergänge im Zuge öffentlicher Straßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2548 A Fragen des Abg. Strohmayr: Erklärung stillzulegender Eisenbahnverbindungen zu „Fortführungsstrekken" Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2548 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 2549 B Börner (SPD) . . . . . . . . . 2549 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2550 A Fellermaier (SPD) 2550 A Fragen des Abg. Buschfort: Zufahrt zu der Gemeinde Suderwick, Kr. Borken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2550 C Buschfort (SPD) . . . . . . . . 2551 A Frage des Abg. Folger: Verkehrsausbau München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2551 C Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Bauarbeiten am Nürnberger Kreuz Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2551 C Fragen des Abg. Biechele: Beschränkung des militärischen Überschallflugbetriebes Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2552 A Biechele (CDU/CSU) 2552 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Holzkirchner Bahnhof in München . . 2552 D Fragen des Abg. Bühler: Entschädigung für Schäden an Obstbäumen, Sträuchern und Gemüse im Gebiet der Gemeinde Grenzach, Kr Lörrach 2552 D Frage des Abg. Glombig: Deutscher Ausschuß für die Eingliederung Behinderter Kattenstroth, Staatssekretär . . . 2553 A Fragen des Abg. Rawe: Benachteiligung von Beamten und Richtern während der Ableistung des Grundwehrdienstes von Hassel, Bundesminister . . 2553 B Rawe (CDU/CSU) 2553 C Frage des Abg. Dröscher: Bearbeitung von Einsprüchen gegen Entscheidungen der Kreiswehrersatzämter von Hassel, Bundesminister . . . 2553 D Frage des Abg. Dröscher: Anrechnung der Wehrpflichtzeit auf die Vorbereitungszeit für die Prüfung zum gehobenen Verwaltungsdienst von Hassel, Bundesminister . . . 2554 B Frage des Abg. Dröscher: Wiedereinberufungsübungen vor Ablauf einer 12monatigen Sperrfrist von Hassel, Bundesminister . . 2554 C Felder (SPD) 2554 D Frage des Abg. Diekmann: Devisenausgleichsabkommen mit den USA und Großbritannien von Hassel, Bundesminister . . . 2555 A Diekmann (SPD) . . . . . . . . 2555 C Berkhan (SPD) . . . . . . . . 2555 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohlenabsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/679); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/764), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/753) — Zweite und dritte Beratung — Schmücker, Bundesminister 2556 C, 2571 D, 2587 D Dr. Schiller (SPD) . . . . . . . 2558 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 2566 A, 2588 C Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 2570 A Kurlbaum (SPD) 2574 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2577 D Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 2578 A Ollesch (FDP) 2579 B Springorum (CDU/CSU) 2580 D Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 2583 C Westphal (SPD) 2586 B Dr. Kübler (SPD) 2587 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/ 521); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO, Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/780), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/743) — Zweite und dritte Beratung — Hörmann (Freiburg) (SPD) 2589 B, 2597 B, 2597 C Exner (CDU/CSU) . . . 2589 C, 2591 A Büttner (SPD) 2590 A Jaschke (SPD) . . . . . . . 2591 C Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 2591 D, 2602 A Spitzmüller (FDP) . . . 2593 B, 2601 D Killat (SPD) . . . . . 2593 D, 2595 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2595 B Katzer, Bundesminister 2595 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . 2596 B Russe (Bochum) (CDU/CSU) . . 2598 C Dr. Schellenberg (SPD) 2600 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit zu den Nrn. 5 und 6 des Antrags der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlenbergbaues und der Struktur der Steinkohlengebiete an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt sowie soziale Anpassungshilfen für die Beschäftigten im Steinkohlenbergbau (Drucksachen V/391, V/715); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/698), in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über Nr. 7 des Antrags der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlenbergbaues und der Struktur der Steinkohlengebiete an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt sowie soziale Anpassungshilfen für die Beschäftigten im Steinkohlenbergbau (Drucksachen V/391, V/726) Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 2603 C Nächste Sitzung 2603 D Anlagen 2605 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 2541 53. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *) 2. 7. Dr. Adenauer 30. 6. Dr. Aigner *) 2. 7. Frau Albertz 30. 6. Arendt (Wattenscheid) *) 2. 7. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 2. 7. Dr. Artzinger *) 2. 7. Bading *) 2. 7. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 2. 7. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 2. 7. Bergmann *) 2. 7. Bewerunge 30. 6. Deringer *) 2. 7. Dr. Dichgans *) 2. 7. Dr. Dittrich *) 2. 7. Dorn 2. 7. Dröscher *) 2. 7. Dr. Eckhardt 1. 7. Frau Eilers 2. 7. Eisenmann 2. 7. Frau Dr. Elsner *) 2. 7. Enk 1. 3. Faller *) 2. 7. Dr. Frerichs 1. 7. Frieler 2. 7. Dr. Furler *) 2. 7. Dr. Geißler 1. 7. Gerlach *) 2. 7. Dr. Giulini 1. 7. Gscheidle 1. 3. Haar (Stuttgart) 2. 7. Hahn (Bielefeld) *) 2. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 1. 7. Dr. Dr. Heinemann 1. 7. Holkenbrink 30. 6. Illerhaus*) 2. 7. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 1. 7. Klinker *) 2. 7. Könen (Düsseldorf) 1. 7. Kohlberger 1. 7. Kulawig *) 2. 7. Kriedemann *) 2. 7. Leber 2. 7. Lenz (Brühl) *) 2. 7. Lenz (Trossingen) 1. 7. Dr. Lohmar 1. 7. Dr. Löhr *) 2. 7. Lücker (München) *) 2. 7. Mauk *) 2. 3. Memmel *) 2. 7. Merten *) 2. 7. Metzger *) 2. 7. Michels 30.6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 1. 7. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Morgenstern 1. 7. Müller (Aachen-Land) *) 2. 7. Frau Dr. Probst 1. 7. Prochazka 1. 7. Rainer 1. 7. Dr. Reinhard 30. 6. Richarts *) 2. 7. Riedel (Frankfurt) *) 2. 7. Dr. Rinderspacher 2. 7. Saxowski 1. 7. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 1. 7. Dr. Schober 1. 7. Schwabe 2. 7. Seifriz t) 2. 7. Seuffert *) 2. 7. Springorum *) 2. 7. Dr. Starke (Franken) *) 2. 7. Stooß 1. 7. Strauß 1. 7. Frau Strobel *) 2. 7. Dr. Süsterhenn 1. 7. Tallert 1. 7. Teriete 2. 7. Dr. Wahl 1. 7. Wendelborn 1. 7. Anlage 2 Umdruck 90 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). Der Bundestag wolle beschließen: § 1 erhält folgenden Absatz 7: „(7) Der Bundesminister für Wirtschaft erläßt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Richtlinien für die Bemessung der Zuschüsse." Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 85 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). 2606 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 Der Bundestag wolle beschließen: 1. An § 1 Abs. 4 Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Außerdem sind bei der Festsetzung des Zuschusses zu den Kosten für den Einsatz von Gemeinschaftskohle in Kraftwerken im Bereich der Steinkohlenreviere, soweit in diesen Kraftwerken nichttransportwürdige Kohle eingesetzt worden ist, auch die Kosten des Transports der elektrischen Energie in außerhalb der Steinkohlenreviere gelegene Gebiete zu berücksichtigen; die Zuschüsse für diesen Zweck dürfen jedoch bis zum 30. Juni 1981 den Betrag von insgesamt 100 Millionen Deutsche Mark nicht übersteigen." 2. In § 2 Abs. 3 erhält die Nummer 3 folgende Fassung: „3. a) in neu errichteten Kraftwerken oder leistungssteigernden Anlagen eines Kraftwerkes, die in der Zeit vom 1. Juli 1966 bis zum 30. Juni 1971 in Betrieb genommen werden, b) über die Referenzmenge hinaus in vor . dem 1. Juli 1966 in Betrieb genommenen Kraftwerken eines Unternehmens gegenüber dem Einsatz von Heizöl Mehrkosten verursacht, die durch die Zuschüsse nach § 1 nicht ausgeglichen werden, es sei denn, der fehlende Ausgleich der Mehrkosten beruhte darauf, daß die steuerlichen Vorteile aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken vom 12. August 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 777) nicht ausgenutzt werden." Bonn, den 29. Juni 1966 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 86 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksachen V/679, V/753). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bis 15. Juli 1968 zu überprüfen, a) ob das Gesetz die nach § 1 vorgesehene Zielsetzung erreicht hat, b) ob das Gesetz die beabsichtigte Wirkung einer langfristigen Stabilisierung des Absatzes der deutschen Steinkohle gehabt hat und sie weiterhin verspricht; 2. dem Bundestag über das Ergebnis dieser Prüfung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Stromerzeugung aus Braunkohle und Kernenergie zu berichten; dabei ist auch die Entwicklung und Auswirkung des Stromtransports aus den Steinkohlenrevieren in Gebieten außerhalb der Steinkohlenreviere darzulegen. Bonn, den 29. Juni 1966 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 87 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende Fassung: Artikel 1 Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. I S. 369), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Sicherung des Haushaltsausgleichs vom 20. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 2065), wird wie folgt geändert: 1. In § 48 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „sech zigste" durch das Wort „fünfundfünfzigste" ersetzt. 2. In § 98a Abs. 1 a) wird die Nummer i gestrichen; b) erhält die Nummer 2 folgende Fassung: „2. eine Versicherungszeit von einhundertachtzig Kalendermonaten zurückgelegt hat und während dieser Zeit mindestens .einhundertzwanzig Kalendermonate unter Tage beschäftigt war oder" ; c) wird in Nummer 3 das Wort „dreihundert" durch das Wort „einhundertachtzig" ersetzt; d) werden die bisherigen Nummern 2 und 3 Nummern 1 und 2; e) wird das Wort „fünfundfünfzigste" durch das Wort „fünfzigste" ersetzt. 3. In § 131 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „40" durch „30" ersetzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Juni 1966 2607 2. In Artikel 2 Nr. 8 wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: vor a) In Absatz 1 wird der Punkt hinter dem ersten Satz durch ein Semikolon ersetzt. Hinter dem Semikolon werden folgende Worte eingefügt: „,er wird für die Zeit vom i. Oktober 1966 bis zum 31. Dezember 1967 nur nach einem Beitragssatz von 1,1 vom Hundert erhoben." Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 88 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird vor den Worten in § 98 a Abs. 1 die Ziffer „I." eingesetzt. 2. In Artikel 1 wird hinter der Nummer 1 folgende Nummer 1 a eingefügt: „1 a. nach den Worten „bisherige Beschäftigung" die Worte „bis zum 1. Juli 1975" eingefügt,". 3. In Artikel 1 wird hinter Nummer 2 die Ziffer „II." mit folgendem Wortlaut angefügt: II. Nach § 98 a Abs. 1 ides Reichsknappschaftsgesetzes wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Bei Beendigung der Beschäftigung zwischen dem 30. Juni 1965 und dem 1. Juli 1970 hat der Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung dem Versicherten, der eine Versicherungszeit von zweihundertvierzig Kalendermonaten mit einer Beschäftigung von mindestens einhundertachtzig Kalendermonaten unter Tage zurückgelegt hat, auf Antrag eine Knappschaftsausgleichsleistung auch dann zu gewähren, wenn seine bisherige Beschäftigung in dem knappschaftlichen Betrieb aus Gründen, die nicht in seiner Person liegen, geendet hat. Die Voraussetzung der Vollendung des 55. Lebensjahres (Absatz 1) bleibt unberührt." 4. In § 131 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „40" durch „35" ersetzt. Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 89 (q Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen V/390, V/521, V/743). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bis zum 31. Dezember 1966 die Verordnung über den Begriff der Hauerarbeiten unter Tage und der diesen gleichgestellten Arbeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Hauerarbeitenverordnung vom 4. März 1958, Bundesgesetzbl. I S. 137) an die geänderten Verhältnisse im Untertagebergbau anzupassen. Bonn, den 29. Juni 1966 Erler und Frakion Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 30. Juni 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wendt (Drucksache V/760 Fragen I/9 und I/10) : Auf welche Weise sollen angesichts der schwierigen Lage des Kapitalmarktes und des Haushaltes die der Deutschen Bundesbahn in Aussicht gestellten Investitionshilfen zur Finanzierung eines Sonderinvestitionsprogramms in absehbarer Zeit aufgebracht werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, die seit 1962 eingeführte und 1965 nur noch etwa zur Hälfte auf dem Kapitalmarkt realisierbare Kapitalaufstockungsanleihe von 500 Millionen DM jährlich in „Sonderinvestitionshilfe" umzubenennen? Die Bundesregierung hat die Möglichkeit von Sonderinvestitionsprogrammen der Bundesbahn in dem Entwurf eines Bundesbahn-Anpassungsgesetzes vorgesehen. Der Gesetzentwurf wird dem Hohen Hause in Kürze zur Verabschiedung vorliegen. Die Bundesregierung hofft, daß das Hohe Haus dem Gesetzentwurf zustimmt und wird dann alsbald prüfen, inwieweit Sonderinvestitionsprogramme in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden können. Dabei ist es eine zweitrangige Frage, ob die bisher zur Aufstockung des Eigenkapitals der Bundesbahn gewährte Finanzhilfe in „Sonderinvestitionshilfe" umbenannt wird.

Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(Die Abgeordneten erheben sich.)

— Drucksache V/753 —Berichterstatter: Abgeordneter Schmitt (Lockweiler)


(Erste Beratung 48. Sitzung)

Wünschen die beiden Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist gesagt worden, daß die allgemeine Aussprache vor der zweiten Lesung stattfinden soll. Aus diesem Grunde habe ich mich jetzt schon zu Wort gemeldet.
    Am 16. März haben wir in diesem Hohen Hause ausführlich über die Situation des Steinkohlenbergbaus diskutiert. Wir waren uns alle darin einig, daß unsere Energiepolitik zuerst auf die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums unserer Wirtschaft im ganzen zu achten hat, daß sie aber ebenso auch auf die Überwindung der Strukturschwierigkeiten im Steinkohlenbergbau hinwirken muß.
    Ich habe Ihnen in dieser Energiedebatte das energiepolitische Programm bekanntgegeben, das die Bundesregierung am Beginn dieser Legislaturperiode in Ergänzung der bisherigen energiepolitischen Maßnahmen ausgearbeitet hat. Die Debatte in diesem Hohen Hause zeigte die Bereitschaft, dieses Programm der Regierung als notwendig und richtig zu unterstützen.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, das energiepolitische Programm der Bundesregierung ist auf das zugeschnitten, was angesichts der Situation auf dem Energiemarkt und im Steinkohlenbergbau angezeigt ist. Es ist zugleich aber auch von dem bestimmt, was gesamtwirtschaftlich vertreten werden muß. Natürlich müßte man manches hinzufügen, wenn man alle Wünsche befriedigen wollte. Man muß dann aber auch sehen, daß dies sehr viel Geld kostet, und zwar sehr viel mehr, als wir vorgesehen haben, und noch mehr, als wir zur Verfügung haben.
    Das sehen Sie sehr anschaulich in der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen, die zu dem heute hier beratenen Gesetz über die Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Elektrizitätswirtschaft gemacht worden sind. Niemand, der es ernst meint oder der erst genommen werden will, kann behaupten, die Regierung tue zu wenig für den Bergbau. Auch kann niemand ernsthaft leugnen, daß die Bundesregierung ihr energiepolitisches Programm zielstrebig verfolgt. Man braucht sich doch nur einmal vor Augen zu führen, welche Maßnahmen bereits getroffen worden sind



    Bundesminister Schmücker
    und welche Mittel von der öffentlichen Hand, das heißt ganz überwiegend vom Bund, aber auch durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, für den Steinkohlenbergbau aufgewendet werden. Eher ist es verständlich, wenn sich die Bundesregierung gegen den Vorwurf zu wehren hat, sie tue des Guten zuviel.
    Seit 1958 wird der Steinkohlenbergbau gegenüber der wesentlich billigeren Einfuhrkohle durch eine Kontingentierung und den Kohlezoll von 20 DM je Tonne wirksam abgeschirmt. Der Wettbewerb des Heizöls wird durch die Selbstbeschränkung der Mineralölunternehmen und die Lizenzierung der Erdöleinfuhren wesentlich gezügelt. Die Rationalisierung des Bergbaus wird durch steuerliche wie auch direkte Hilfen gefördert. Außerdem werden für den Kohleeinsatz in Heizwerken Beihilfen und für den Bau von Steinkohlenkraftwerken steuerliche Hilfen gewährt. Für die Bergleute wird seit 1959 ein von Jahr zu Jahr ständig verbessertes Programm von Anpassungshilfen angewendet. Schließlich sollte auch nicht übersehen werden, daß der Bund jährlich über 2,5 Milliarden DM aufgewendet, um die Leistungen der Sozialversicherung im Bergbau zu sichern und dem Bergbau die sozialen Lasten in der Renten- und Unfallversicherung weitgehend zu erleichtern. Die Heizölsteuer hat wesentlich dazu beigetragen, daß dieses Programm bisher finanziert werden konnte.
    Ich will es bei dieser Aufzählung belassen. Sie wissen selbst, daß auch schon in der Vergangenheit sehr viel mehr für den Bergbau getan worden ist. Aber alle diese Hilfen haben das Problem bisher nur teilweise lösen können. So drohte dem Steinkohlenbergbau an der Ruhr in der vergangenen Woche eine schwere Auseinandersetzung der Tarifpartner. Die Bundesregierung begrüßt es, daß ein Arbeitskampf abgewendet werden konnte. Er hätte für unsere gesamte Wirtschaft unheilvolle Folgen gehabt. In erster Linie wären davon aber die Bergarbeiter selber schwer betroffen worden. Ein Streik im Bergbau hätte niemandem genutzt. Er hätte nichts zur Lösung der schweren Aufgabe beigetragen, vor die der Steinkohlenbergbau gestellt ist. Die Bundesregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen haben die Beilegung des Tarifstreits aus diesem Grunde und mit Rücksicht auf die sozialen Folgen für die Bergarbeiter durch einen maßgeblichen Beitrag ermöglicht. Ich brauche dennoch nicht zu verhehlen, daß der in diesem Tarifstreit schließlich gefundene Kompromiß nicht jedermann voll befriedigen kann. Das soll aber bei Kompromissen häufiger vorkommen. Auch an der Saar stehen wir noch vor der Beilegung des Tarifkonflikts. Ich bin aber zuversichtlich, daß auch hier eine Lösung gefunden werden kann.
    Meine Damen und Herren, die Ergänzungen des energiepolitischen Programms, die die Bundesregierung diesem Hohen Hause zugunsten des Steinkohlenbergbaus am 16. März 1966 vorgeschlagen hat, sind inzwischen allesamt in Angriff genommen worden. Der Gesetzentwurf, die Richtlinien und Vereinbarungen über die Gewährung einer Stillegungsprämie von 15 DM je Tonne und der Lastenausgleichsablösung von durchschnittlich 8 DM je Tonne
    bei Zechenschließungen sowie die steuerliche Behandlung der Aktionsgemeinschaft Deutsche Steinkohlenreviere GmbH sind von den beteiligten Bundesressorts in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Wirtschaft weitgehend vorbereitet. Die Bundesregierung erwartet nun die Gründung der Aktionsgemeinschaft durch die Wirtschaft. Für die Verbesserung der sozialen Leistungen für die Bergleute in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf vorgelegt, der auch heute beraten wird. Die Verhandlungen mit der Hohen Behörde der Montanunion über die Verbesserung der Anpassungshilfen für die von den Rationalisierungsmaßnahmen betroffenen Bergarbeiter sind bereits abgeschlossen. Die Bekanntgabe der neuen Richtlinien durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung steht unmittelbar bevor. Der Gesetzentwurf über die Verlängerung der Heizölsteuer hat bereits den Bundesrat passiert und wird in Kürze diesem Hohen Hause zugeleitet werden. Die Verlängerung der Heizölsteuer ist im Interesse der weiteren Anpassung des Steinkohlenbergbaus unbedingt erforderlich. Die energiepolitischen Maßnahmen, die dieser Anpassung dienen, müssen durch sie finanziert werden. Das sehen Sie am besten an dem Finanzbedarf des Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurfs von 1650 Millionen DM.
    Ein besonderes Kapitel im energiepolitischen Programm der Bundesregierung wie auch jeder anderen Regierung in der europäischen Gemeinschaft ist die Frage nach einer europäischen Lösung des Kohle-problems im allgemeinen und der wettbewerbsneutralen Kokskohleversorgung der Stahlindustrie. Der Kohle- und Koksverbrauch der _Stahlindustrie ist neben dem Kohleverbrauch der Elektrizitätswirtschaft der andere tragende Eckpfeiler des Steinkohlenbergbaus. Zur Zeit verbraucht die deutsche Stahlindustrie 27 Millionen t Kokskohle im Jahr. 13 Millionen t Kokskohle werden in die Stahlindustrie unserer Partnerländer geliefert. Ich meine, daß die Zahl von insgesamt 40 Millionen t Kohle alles über die Bedeutung dieses Absatzbefeiches des Steinkohlenbergbaus aussagt.
    Ich habe alles darangesetzt, für diesen Teil des Steinkohlenabsatzes wie auch für die Probleme der Stahlindustrie selbst eine gemeinschaftliche Lösung aller Vertragspartner der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Luxemburg herbeizuführen. Es ist Ihnen bekannt, daß auf Grund meiner Initiative im Ministerrat vom 7. März 1966 ein Sonderausschuß der sechs Regierungen und der Hohen Behörde intensive Untersuchungen und Beratungen über die Möglichkeiten einer Gemeinschaftslösung führt. Diese Verhandlungen sind sehr schwierig; aber es zeigt sich doch, daß ein hohes Maß an Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zur Lösung durch einen Kompromiß vorhanden ist. Wir haben durch einen unmittelbaren Kontakt mit den beteiligten Regierungen darüber hinaus für unseren Standpunkt geworben, haben jede Gelegenheit, auch die vor einigen Tagen vorhandene, ausgenutzt, um das zu intensivieren. Dennoch wäre es heute verfrüht, eine Voraussage über den möglichen Inhalt und den Umfang einer Gemeinschaftsregelung für die Koks-



    Bundesminister Schmücker
    kohlenversorgung der Stahlindustrie zu machen. Ich möchte auch nicht den Beratungen vorgreifen, die die Minister der sechs Mitgliedstaaten und die Hohe Behörde am 12. Juli führen werden. Ich bin aber der Ansicht, daß dieser Tag eine Bewährungsprobe der Montangemeinschaft sein wird.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die Probleme, vor die uns die Frage der Kokskohlenversorgung der Stahlindustrie und der Wettbewerb unserer Steinkohle auf den Märkten der Gemeinschaftsländer stellt, sollte niemand im Zweifel darüber lassen, daß eine Gemeinschaftslösung notwendig ist und daß, wenn diese nicht zustande kommt, wir nationale Lösungen finden müssen. Hierüber habe ich im Ministerrat in Luxemburg am 7. März sowie am 3. Mai dieses Jahres und ebenso in bilateralen Gesprächen mit unseren europäischen Partnern keinen Zweifel gelassen.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die andere tragende Säule für den Steinkohlenbergbau ist der Absatz in der Elektrizitätswirtschaft. Sie wissen aus den zahlreichen Diskussionen, daß die Elektrizitätswirtschaft mit 33 Millionen t Steinkohle pro Jahr der größte Kohleverbraucher ist. Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, der Kohle den jetzigen Anteil an der Stromerzeugung von 50 % bis Ende 1970 zu isichern. Die Entwicklung moderner Stromerzeugungsanlagen auf der Grundlage anderer Primärenergien, in erster Linie der Kernenergie, soll dadurch aber nicht behindert werden.

    (bis zweieinhalb Millionen t Kohle mehr 'in Kraftwerken eingesetzt werden können. Das bedeutet, daß im Jahre 1971 etwa 43 bis 45 Millionen t Kohle für die Stromerzeugung verwendet werden. Mit diesem Gesetzentwurf kam es der Bundesregierung aber ebenso darauf an, das Energiepreisniveau nicht zu gefährden. Der Verbraucher sollte durch diese Maßnahme nicht belastet werden. Deshalb hat sich die Bundesregierung auch dafür ausgesprochen, den Mehrverbrauch von Steinkohle in bestehenden und ,den Gesamtverbrauch von Steinkohle in neuen Kraftwerken ?durch offene Subventionen zu fördern. Insoweit soll durch Zuschüsse der Kostenunterschied zwischen Kohle und 01 voll ausgeglichen werden. Wenn aus gesamtwirtschaftlichen Überlegungen ein Kostenausgleich nicht möglich erscheint, muß — und das ist im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben — der Einsatz von Heizöl genehmigt werden. Lassen Sie mich noch einige Worte zu der Kritik sagen, die in der Öffentlichkeit gegenüber dem Gesetzentwurf geäußert wurde. Es wurde der Eindruck erweckt, als sei die Bundesregierung mit diesem Gesetzesvorschlag von der rechten Bahn der Marktwirtschaft albgewichen und auf die schiefe Ebene des Dirigismus geraten. Dabei hat insbesondere die Frage des Genehmigungsvorbehalts für den Einsatz von Heizöl in Kraftwerken eine Rolle gespielt. Für alle, die sich hier mit dieser Frage eingehend befaßt haben, dürfte aber inzwischen klargeworden sein, daß der weitgehende Automatismus des Genehmigungsverfahrens solche Befürchtungen nicht erlaubt. Ich will es noch einmal sagen: Ziel dieses Gesetzes ist es, Kraftwerke beim zusätzlichen Einsatz von Steinkohle so zu stellen, als ob sie Heizöl einsetzten. Wenn im Einzelfall entsprechende Zuschüsse nicht zugesagt werden können — sei es, weil dies wirtschaftlich unvernünftig wäre, oder sei es, weil die Zielsetzung des Gesetzes erreicht ist —, so muß der Einsatz von Heizöl genehmigt werden. Ein klares Wort auch zur Durchführung dieses Gesetzes. Seien Sie sicher, meine Damen und Herren, daß ich für ein einfaches und praktikables Verfahren sorgen werde. Die Wirtschaft soll nicht unnötig belastet werden. Meine Damen und Herren, so vielfältig die energiepolitischen Maßnahmen auch erscheinen mögen, sie sind auf ein klares Ziel ausgerichtet. Erstens. Es gilt, die Kohleförderung den Absatzmöglichkeiten anzupassen. Wir können keine Garantie für eine bestimmte Fördermenge geben. Wir wollen aber energiewirtschaftliche Daten setzen, die dem Bergbau bei seinen Entscheidungen eine Orientierungshilfe bieten können. Zweitens. Der Anpassungsprozeß im Bergbau soll nicht überstürzt ablaufen, aber er soll stattfinden; daran möchte ich keinen Zweifel lassen. Wir wollen eine schrittweise Umstrukturierung der Bergbaugebiete ermöglichen, die unumgänglich ist. Deshalb ist auch die Stabilisierung des Kohleabsatzes in den beiden Eckpfeilern Elektrizitätswirtschaft und Stahlindustrie notwendig. Sie ist zugleich eine Gewähr für die Existenz eines gewichtigen Bergbaus. Drittens. Vom Bergbau muß erwartet werden, daß er aktiv an dem Umstrukturierungsprogramm mitarbeitet. Viertens. Es gilt, den von der Anpassung betroffenen Bergleuten umfassende, ausreichende soziale Sicherheit zu geben. Fünftens. Das energiepolitische Problem ist auch ein europäisches Problem. Die nationalen Maßnahmen müssen deshalb bald in ein gemeinsames europäisches Programm einmünden. Die Ministerratstagung in Luxemburg am 12. Juli dieses Jahres über das Koks-Kohle-Problem wird zeigen, inwieweit die Solidarität der europäischen Partner für eine gemeinsame Energiepolitik gegeben ist. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein Kernstück des energiepolitischen Programms der Bundesregierung. Ich bitte Sie deshalb, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade nach den Dr. Schiller Äußerungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers kann ich sagen, wir alle in diesem Hause sind uns einig in der Auffassung, daß die Strukturkrise des deutschen Steinkohlenbergbaus nur durch Bekämpfung des Übels an der Wurzel behoben werden kann, d. h. durch eine geordnete Anpassung der Produktion an die veränderten Absatzverhältnisse. Die Steinkohlenkrise kann nicht durch Pflästerchen oder andere kosmetische Mittel bekämpft werden, deren Lebensdauer gerade eben über den 10. Juli 1966 hinausreicht. Betrachten wir unter diesen Gesichtspunkten den vorliegenden Entwurf des sogenannten Verstromungsgesetzes! Wir müssen vorab folgendes feststellen. Die SPD-Fraktion hatte in der Energiedebatte am 16. März beantragt — ich zitiere —, daß „im Wege offen ausgewiesener Anpassungshilfen und unter Verwendung der aus der Besteuerung von leichtem und schwerem Heizöl aufkommenden Finanzmittel ... eine Verbilligung der Steinkohle in wichtigen Absatzbereichen" — und nun ausdrücklich — „ Die Unvollkommenheiten ergeben sich aus folgendem, und das muß etwas deutlicher angesprochen werden: Erstens aus dem Zeitdruck und den ganzen Umständen, unter denen dieser Entwurf, den wir in der Sache billigen, im Ausschuß und hier behandelt werden mußte. Machen wir uns doch nichts vor: Das Gesetz muß in den letzten zwei Wochen dieser Session des Deutschen Bundestages durchgepeitscht werden. Es wurde dem Deutschen Bundestag am 10. Juni von der Bundesregierung übermittelt. Unserem Wirtschaftsausschuß stand eine Sitzung zur Verfügung. Zum Bedauern aller mußte der Vorsitzende des Ausschusses die eingeladene Wirtschaft, besonders die betroffene Wirtschaft — die Elektrizitätswirtschaft, die ja nun nicht gerade begünstigt ist —, ausladen. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist nicht richtig!)


    (Beifall in der Mitte.) Vizepräsident Schoettle: Das Wort hat der Abgeordnete Professor Dr. Schiller.