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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1966 Inhalt: Begrüßung von Mitgliedern der Cortes aus Madrid und Rektoren spanischer Universitäten 2373 D Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Albertz 2367 A Fragestunde (Drucksache V/720) Fragen des Abg. Zerbe: Richtlinien des Bundeskabinetts für kommunale Kontakte zwischen Instanzen der Bundesrepublik und der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2367 D Zerbe (SPD) . . . . . 2368 B, 2369 B Hauck (SPD) 2369 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Notwendigkeit des Beginns von Straßenbauarbeiten unverzüglich nach der Frostperiode 2369 B Frage des Abg. Strohmayr: Zahl der jährlich durch Wild verursachten Verkehrsunfälle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2369 C Strohmayr (SPD) 2369 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 2369 D Dröscher (SPD) 2370 B Frage der Abg. Frau Freyh: Projekt Verbindungsbahn Frankfurt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2370 B Frau Freyh (SPD) 2370 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 2371 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2371 A Frage des Abg. Kulawig: Als-ob-Tarife zugunsten der Saarwirtschaft — Möglichkeit von Unterstützungstarifen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2371 C Kulawig (SPD) 2371 C Frage des Abg. Kulawig: Frage eines Verstoßes der Als-obTarife gegen Bestimmungen der Europäischen Verträge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2372 A Kulawig (SPD) 2372 A Hussong (SPD) . . . . . . . 2372 C Fragen des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Sofortmaßnahmen am Unfallort, Ausbildung in „Erste Hilfe", Ausrüstung von Kfz mit Verbandskästen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2372 D Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 2373 B Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 2373 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 Frage des Abg. Prinz von Bayern: Verhandlungen über die Errichtung eines neuen Flughafens für München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2373 D Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . 2374 A Börner (SPD) 2374 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2374 D Frage des Abg. Dröscher: Fernbahnhof Bingerbrück Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2374 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2375 A Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Erhöhung der Gebühren des TÜV für die Prüfung von Kfz und überwachungsbedürftigen Anlagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2375 C Fragen des Abg. Seibert: Verbesserung der Wirtschaftsergebnisse auf den Nebenbahnstrecken der Bundesbahn durch Konzentration der Verkehrsbedienung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2376 A Seibert (SPD) 2376 B Frage des Abg. Seibert: Möglichkeit einer Übernahme der Verkehrsbedienung stillgelegter Strecken durch Privatbahnen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2376 D Seibert (SPD) 2377 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 2377 C Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) : Finanzierung des Investitionsprogramms der Bundesbahn D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 2377 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2377 D Fragen des Abg. Tönjes: Reparaturen und Neufertigungen als Regiearbeit der Bundesbahn oder als Unternehmerarbeit Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2378 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Mißstand getrennter Fahrkarten bei Bundesbahnbussen und Eisenbahn auf übereinstimmenden Strecken . . . . 2379 A Frage des Abg. Dr. Lohmar: Neue Leitung der Kulturabteilung des AA Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2379 A Dr. Lohmar (SPD) 2379 B Raffert (SPD) . . . . . . . . 2379 D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 2380 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 6 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die vom 18. 10. 1965 bis 31. 5. 1966 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/683) Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2380 B Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . 2383 D Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 2384 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2385 A Große Anfrage betr. auswärtige Kulturpolitik und auslandsdeutsche Schulen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/439), in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. deutsche Auslandsschulen (Drucksache V/435), mit Antrag (SPD) betr. europäische Schulen (Drucksache V/533), und mit Antrag (SPD) betr. Kulturarbeit im Ausland (Drucksache V/692) Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 2386 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 2389 B Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2394 B Merten (SPD) . . . . . . . . . 2398 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 2400 D Dr. Martin (CDU/CSU) 2403 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 2405 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2407 B Dr. Hellige (FDP). . . . 2409 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 mit der Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen V/332) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/660, zu V/660) — Zweite und dritte Beratung — 2413 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 mit Sierra Leone über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/415) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/661, zu V/661) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2413 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1965 mit der Republik Ecuador über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/508); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstansdfragen (Drucksachen V/662, zu V/662) — Zweite und dritte Beratung — 2413 B Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen (Drucksache V/320) ; Berichte des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/697) und des Ernährungsausschusses (Drucksache V/631) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2413 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache V/610) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/706) Zweite und dritte Bera- tung — 2414 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache V/624) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksache V/699) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2414 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/627) ; Schriftlicher Bericht des Arbeitsauschusses (Drucksache V/713) — Zweite und dritte Beratung — 2414 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2414 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1963 mit Ceylon über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/676) — Erste Beratung — 2414 D Entwurf eines Gesetzes über einen Währungsausgleich für Reichsmarksparguthaben von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksache V/636) — Erste Beratung — . . . 2415 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Standortübungsplatzes TübingenWaldhausen (Drucksache V/669) . . . 2415 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Telegrafen-Kaserne in Karlsruhe (Drucksache V/672) . . . . . . . . 2415 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Standortübungsplatzes Burgholzhof; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/482, V/702) 2415 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Artillerie-Kaserne in Münster (Westf.) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/586, V/703) . . . . . . . . 2415 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Flakkaserne in Berlin-Lankwitz, Gallwitz-Allee 115; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/550, V/704) 2415 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für die Verordnung des Rats Nr. ... über die Einführung eines Margentarifsystems im Güterverkehr der Eisenbahnen, des Straßenverkehrs und der Binnenschiffahrt (Drucksachen V/30, V/718) 2415 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (Höchstgeschwindigkeit, Beifahrersitze und Ladepritschen) (Drucksachen V/547, V/719) 2415 D Nächste Sitzung 2416 C Anlagen 2417 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 2367 49. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung: Es ist zu lesen: 46. Sitzung, Seite 2281 D, Zeile 16 statt politische: positive Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 24.6. Arendt (Wattenscheid) 24.6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 22.6. Frau Brauksiepe 22.6. Dichgans **) 23. 6. Dr. Dittrich 24. 6. Dr. Effertz 22.6. Eisenmann 24. 6. Dr. Elbrächter 23.6. Frieler 2. 7. Jacobi (Köln) 23.6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 22.6. Klinker 22. 6. Leber 25. 6. Logemann 22. 6. Dr. Löhr 22.6. Mauk 22. 6. Michels 23. 6. Mick 22. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30.6. Dr. Morgenstern 30.6. Paul *) 23. 6. Picard 22. 6. Pöhler 22. 6. Dr. Rutschke 22.6. Dr. Schmidt-Burgk 26.6. Stooß 25. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 25. 6. Dr. Wahl *) 24. 6. Weimer 25.6. Wedelborn 1. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Eckhardt 1. 7. Strauß 1. 7. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmidt (Kempten) für die Fraktion der FDP zu Punkt 10 der Tagesordnung (Drucksachen V/267 und V/713) Die FDP-Fraktion erkennt an, daß durch ,den Änderungsantrag der CDU/CSU im Bundestagsausschuß für Arbeit der in der Regierungsvorlage vorgesehene Zwang aufgelockert wurde und daß durch *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht die nunmehrige Einschaltung des Personensorgeberechtigten die Verantwortung des Elternhauses mit eingeschaltet wird. Dennoch sieht sich die FDP-Fraktion zu einer Zustimmung nicht in der Lage. Hierfür gibt es mehrere Grande: 1. Die in der Vorlage zugrunde gelegten Zahlen über die zweiten Untersuchungen von Jugendlichen entsprechen in keiner Weise dem augenblicklichen Stand. Es bleibt unverständlich, daß auch der Bericht des Ausschusses wieder die Zahl 35 % enthält, obwohl nach neuen, dem Ausschuß zum Teil vorliegenden Statistiken, die Zahlen in den einzelnen Ländern zwischen 40 und 75 % schwanken. Die FDP ist der Meinung, daß nach weiterem ruhigen Verlauf sich in wenigen Jahren ein zu vertretender Prozentsatz eingespielt hätte. 2. Die arbeitsrechtlichen Folgen des nunmehr vorgesehenen Beschäftigungsverbotes konnten nach Auffassung der FDP auch in der Ausschußberatung nicht voll geklärt werden. Daher sind zahlreiche Verfahren vor den Sozialgerichten zu befürchten. Entscheidend für die Enthaltung der FDP-Fraktion bleibt die Tatsache, daß mit diesem Gesetz eine gefährliche Entwicklung von der Gesundheitserziehung zum staatlichen Gesundheitsdienst eingeleitet wird, eine Entwicklung, die unserer freiheitlichen Gesellschaft sicher nicht gut bekommen wird. Versuche im Ausschuß, eine dritte Untersuchung bereits im Gesetz zu verankern, haben gezeigt, wohin ,die Reise nach dem Wunsche vieler hier gehen soll. Wir haben das Vertrauen zu Eltern und jungen Menschen, daß diese sich der Bedeutung der eigenverantwortlichen Gesundheitskontrolle gerade im Hinblick auf Auswirkungen des Berufes auf die Gesundheit weitgehend bewußt sind. Wir sind der Meinung, daß Aufklärung und Erziehung hier richtiger und am Ende erfolgreicher sind als Zwang aus staatsautoritären Gründen. Deshalb wird sich die FDP-Fraktion auch im Plenum der Stimme enthalten, wie sie es bereits im Ausschuß getan hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Korspeter für die Fraktion der SPD zu Punkt 15 der Tagesordnung (Drucksache V/636) Die Sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt, daß die Bundesregierung den einstimmig gefaßten Beschluß des Parlamentes vom 1. Juli 1965, der die Bundesregierung beauftragt hatte, den Entwurf eines Währungsausgleichsgesetzes für Flüchtlinge aus der Zone vorzulegen, erfüllt hat. Es ist auch anzuerkennen, daß die Bundesregierung von ihrem nach langem Zögern eingenommenen politischen Ziel, die Gleichstellung der Flüchtlinge mit 2418 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 den Heimatvertriebenen herbeizuführen, trotz der schwierigen Situation des Haushalts nicht abgewichen ist. Dieser Entwurf und die darin vorgesehenen Regelungen sind für die Flüchtlinge von grundsätzlicher Bedeutung. Hiermit wird, zwar mit einer Einschränkung, auf die noch einzugehen ist, ein erster Schritt zur grundsätzlichen Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen getan. Darüber hinaus werden die sogenannten anerkannten Flüchtlinge mit C-Ausweis und die sogenannten nichtanerkannten Flüchtlinge in gleicher Weise von diesem Gesetz erfaßt. Das bedeutet, daß hinsichtlich des Währungsausgleichs die Kluft, die in den sozialen Eingliederungsmaßnahmen zwischen diesen beiden Gruppen noch besteht, überwunden werden soll. Die Sozialdemokraten bejahen diese Regelung. Es ist bekannt, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sich schon vor Jahren um die gleiche Behandlung aller Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen ausgesprochen hat und sich auch durch die Vorlage eines Flüchtlingsgesetzentwurfes in der 4. Legislaturperiode darum bemüht hat. Wir haben, ebenso wie der Staatsrechtler Professor Weber aus Göttingen, immer auf die Einheitlichkeit der Ereignisse, von der beide Gruppen betroffen sind, hingewiesen und sind ebenso wie er der Meinung, daß sich vor dem Forum der Gesetzgebung eine unterschiedliche Behandlung, die eindeutig zu Lasten der Flüchtlinge geht, nicht vertreten läßt. Wir haben uns seit langen Jahren gegen die Differenzierung in der Gesetzgebung zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen ausgesprochen und haben immer wieder gefordert, die Angelegenheiten beider Gruppen als einheitliches Problem aufzufassen und alle Regelungen auch für die Flüchtlinge mit Rechtsanspruch zu versehen. Darüber hinaus haben wir ständig die Forderung erhoben, daß mit der Aufspaltung in anerkannte und nicht-anerkannte Flüchtlinge Schluß gemacht wird, da es sich auch bei den Flüchtlingen in gleicher Weise wie bei den Vertriebenen um ein Gesamtschicksal handelt und auch die Flüchtlinge auf Grund einer gleichen allgemeinen Zwangslage in die Bundesrepublik gekommen sind. Dabei ist an die grundsätzlichen Äußerungen unserer Fraktionssprecher bei den Debatten über die Regierungserklärungen der letzten Jahre zu erinnern, bei denen ständig darauf hingewiesen wurde, daß gleiches Schicksal gleiche Hilfe verdiene und ,daß endlich Heimatvertriebene und Flüchtlinge einander voll gleichzustellen seien. Ich erinnere auch an den Entwurf unseres Flüchtlingsgesetzes in der vorigen Legislaturperiode, der den Flüchtlingen die volle rechtliche Gleichstellung gebracht hätte und den die Regierungsparteien — ich habe das schon einmal 'bei der Beratung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes gesagt — aus Gründen abgelehnt haben, die einer sachlichen Prüfung nicht standhalten konnten und die nunmehr auch nicht mehr aufrechterhalten werden. Erst am Ende der vorigen Legislaturperiode — erst nachdem unser Gesetzentwurf abgelehnt worden war — erklärten sich die Regierungsparteien ,gegenüber den Flüchtlingenbereit, ihnen im Grundsatz, wenn auch in Stufen, die gleichen Rechte und Vergünstigungen einzuräumen wie den Vertriebenen. Eine dieser Stufen ist der Entwurf eines Währungsausgleichsgesetzes. Deshalb sind diese grundsätzlichen Bemerkungen zur allgemeinen Flüchtlingsgesetzgebung hier bei der ersten Beratung durchaus berechtigt. Wir können den Regierungsparteien den Vorwurf nicht ersparen, daß sie durch die bis vor kurzem ablehnende Haltung gegenüber den berechtigten Forderungen der Flüchtlinge eine gerechte Gesetzgebung für sie verhindert und sich nicht rechtzeitig um eine politische Revision ihrer Haltung bemüht haben. Schließlich hat sich in unserer Haltung zur Zone nichts geändert. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist von jeher davon ausgegangen, daß die unmittelbar Geschädigten in gerechter Weise eingegliedert werden müssen. Wir bedauern, daß durch die ablehnende Haltung der Regierungsparteien zukünftige Gesetze sich in vielen Fällen nun nur noch an die Erben richten können. Unter diesen Gesichtspunkten wird es auch bei weiteren Gesetzen immer schwieriger werden, zwischen den Ansprüchen der Berechtigten und der schwierigen Haushaltslage einen gerechten Ausgleich zu finden. Die Problematik wird noch verzerrter, wenn wir an die Haushaltsrede des Bundesfinanzministers denken. Er führte damals aus: Ein Anliegen vor allem der Flüchtlinge aus Miteldeutschland ist eine allgemeine Entschädigung der in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands erlittenen Vermögensverluste auf der Grundlage des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzen. So verständlich dieses Anliegen ist, so kann doch nicht übersehen werden, daß der Verwirklichung eines Vorhabens, das sich in einer Größenordnung von 10 bis 12 Milliarden DM bewegen würde, von der Finanzierungsseite her unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Bei der derzeitigen Haushaltslage sehe ich leider keine Möglichkeit, die für ein so weit gestecktes Vorhaben erforderlichen Mittel in absehbarer Zeit in den Haushalt einzuplanen. Dieses Spannungsfeld hat sich auch bereits im Bundesrat beim ersten Durchgang dieses Gesetzentwurfes niedergeschlagen. Es ist bekannt, daß der Finanzausschuß des Bundesrates der finanziellen Situation den Vorrang einräumen wollte und dem Plenum des Bundesrates vorschlug, seine Ablehnung für den zweiten Durchgang des Gesetzes in Aussicht zu stellen, mit der Begründung, auch insbesondere unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Bundesfinanzministers, daß sich der Bundesrat bei dieser Situation grundsätzlich nicht in der Lage sehe, neuen Gesetzen mit finanziellen Mehraufwendungen zuzustimmen, solange nicht genau Vorstellungen über eine Rangordnung der Aufgaben und Ausgaben und deren Finanzierungsmöglichkeiten für einen mehrjährigen Zeitraum bestehen. Dies gilt — so hieß es weiter — insbesondere für Gesetze, die zunächst nur ein Teilgebiet eines umfassenden Komplexes regeln und daher weitere ausgabenwirk- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 2419 same Gesetze nach sich ziehen können. Erfreulicherweise ist das Plenum des Bundesrates der Empfehlung seines Finanzausschusses nicht gefolgt. Es hätte auch eine für die Flüchtlinge untragbare und unzumutbare Verzögerung ihrer Ansprüche aus dem Währungsausgleich bedeutet, der für die übrigen Währungsgeschädigten bereits seit vierzehn Jahren geregelt ist. Wir wissen, alle Fraktionen müssen sich gemeinsam darum bemühen, einen Weg zur Verbesserung des Haushalts und zur Stabilisierung unserer Währung zu finden. Dazu haben auch wir unsere Mitarbeit zugesichert. Aber es wäre zu einfach, die finanziellen Schwierigkeiten als Vorwand für eine weitere Verzögerung der Weiterentwicklung des Flüchtlingsrechts zu benutzen. In einem Punkt enthält dieser Gesetzentwurf eine Schlechterstellung der Flüchtlinge gegenüber den Heimatvertriebenen. Das ist sehr wahrscheinlich auf die Haushaltssituation zurückzuführen. Es handelt sich dabei um die festgelegte Zinsregelung, die in Abweichung von derjenigen bei den Heimatvertriebenen, bei denen sie am 1. Januar 1952 begann, für die Flüchtlinge erst mit dem 1. Januar 1967 beginnen soll. Das bedeutet — darüber wollen wir uns klar sein — wiederum einen fühlbaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, der um so schwerer wiegt, als die dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Schadenstatbestände bei beiden Gruppen völlig gleich liegen und die Schädigung für beide Gruppen zum gleichen Zeitpunkt eingetreten ist. Die Flüchtlinge müßten bei einer solchen Regelung gegenüber den Vertriebenen eine Zinseinbuße von 14 mal 4 % gleich 56 % hinnehmen. Darüber werden wir bei den Ausschußberatungen noch reden müssen, dies um so mehr, als leider wegen der strengen Anforderungen im Beweisverfahren nicht damit zu rechnen ist, daß 400 000 Flüchtlinge von diesem Recht Gebrauch machen können und unter Umständen die veranschlagten Mittel für eine verbesserte Zinsregelung ausreichen würden. Das muß sehr sorgfältig untersucht werden. Im übrigen hoffe ich sehr, daß wir im Ausschuß in guter Zusammenarbeit im Interesse der Flüchtlinge zu einem positiven Ergebnis kommen werden. Der Bundesregierung möchte ich noch folgendes sagen. Sie hat durch ihre ablehnende Haltung in der Vergangenheit gegenüber der Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen nunmehr die Pflicht, auch in der Öffentlichkeit dafür zu sorgen, daß die Diskussionen um die Weiterentwicklung der Flüchtlingsgesetzgebung nicht zu Lasten der Flüchtlinge gehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Drucksache V/681 Frage. VIII/9) : In welcher Weise informiert die Bundesregierung die deutschen Hochseefischer über die Hoheits- und Fischereischutzgewässer der Ostseeanliegerländer? Alle für die Seeschiffahrt und Seefischerei bedeutsamen Angaben über Hoheits- und Fischereigrenzen anderer Küstenstaaten, zeitweilige militärische Sperrgebiete und dergleichen finden sich in den vom Deutschen Hydrographischen Institut (DHI) herausgegebenen Seehandbüchern. Irgendwelche Veränderungen und neue Tatbestände, die für Schiffahrt und Fischerei von Bedeutung sind, werden fortlaufend in den ebenfalls vom DHI herausgegebenen „Nachrichten für Seefahrer" bekanntgegeben. Unabhängig davon informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Küstenländer und die Seefischereiverbände über Änderungen der Fischereigrenzen und sonstige für die Seefischerei bedeutsame Tatsachen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/681 Frage X/3) : Treffen Meldungen zu, wonach das Bundesverteidigungsministerium beabsichtigt, die Bundeswehrkantinen in Zukunft als staatliche Regiebetriebe zu führen und den Kantinenpächtern zu kündigen? Ich lasse seit geraumer Zeit die Frage prüfen, in welcher Form eine aus verteidigungspolitischen und sozialen Gründen erwünschte Modernisierung des Kantinenwesens der Bundeswehr durchgeführt werden könnte. Eine solche Möglichkeit böte allerdings die Errichtung einer Zentralen Kantinenbetriebsgesellschaft, die nach privatrechtlichen Grundsätzen errichtet und geführt werden könnte. Dagegen erwäge ich nicht die Bewirtschaftung der einzelnen Truppenkantine in der Form eines staatlichen Regiebetriebes. Einmal entspricht die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit durch einen Regiebetrieb gem. § 15 Reichshaushaltsordnung nicht den wirtschaftlichen Grundsätzen der Bundesregierung. Zum anderen halte ich auch die Leitung der einzelnen Truppenkantine durch einen Beamten oder einen anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf die insoweit gemachten Erfahrungen für nicht zweckmäßig. Hinsichtlich der mit einer Verbesserung des derzeitigen Kantinenwesens der Bundeswehr verbundenen Problematik berate ich mich z. Z. noch mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft. Vor einer Entscheidung in dieser Angelegenheit werde ich auch den Verteidigungsausschuß und den Wirtschaftsausschuß des Bundestages unterrichten. Sollten die Beratungen ergeben, daß es notwendig ist, eine Zentrale Kantinenbetriebsgesellschaft zu gründen, würde es allerdings erforderlich werden, die Pachtverträge der Truppenkantinen zu kündigen. Dies würde jedoch für die Pächter der Truppenkantinen weder den Verlust ihrer Existenz noch einen sozialen Abstieg mit sich bringen; die Pächter könnten dann bei entsprechender Bereitschaft als Filialleiter mit einer festen Vergütung und einer Umsatzprovision bei einer Zentralen Kantinenbetriebsgesellschaft beschäftigt werden. Abschließend darf ich auf die Erklärungen von Herrn Staatssekretär Gumbel zu diesem Problem in der 168. Sitzung des Vierten Deutschen Bundestages am 25. 2. 1965 und in der 8. Sitzung des Fünften Deutschen Bundestages am 30. 11. 1965 hinweisen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zur Beantwortung der Großen Anfrage und, wie ich annehme, zur Stellungnahme zu den drei sozialdemokratischen Anträgen hat der Herr Bundesaußenminister das Wort.

    (Abg. Dr. Martin: „Nach 38 Jahren"!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß den Kollegen Kahn-Ackermann enttäuschen. Eine solche Sternstunde für heute hatte ich nicht erwartet und er, glaube ich, auch nicht. Denn der Stoff, der heute hier zu behandeln ist, ist ein bißchen trocken und eignet sich dafür nicht ganz so, wie er es vielleicht meint. Ich muß ihm zugeben: Er hat eine Menge sehr interessanter Details gebracht über Personen, über Bauten und Reisen; ich weiß, daß er ein sehr weitgereister Mann ist und manches hört und viele Briefe und Zuschriften bekommt. Ich sage das nicht in einem abwertenden Sinne. Trotz mancher ironischer, skeptischer und kritischer Anmerkungen, die er gemacht hat, weiß ich seine Bemühungen um diese Fragen sehr zu schätzen. Ob alle von ihm gebotenen Details stimmen, kann ich nicht sagen; wir werden das einmal im einzelnen prüfen und können darüber dann vielleicht hier und im Ausschuß noch einmal sprechen.
Eine Sache aber möchte ich richtigstellen: es gibt keine Ordinarien, die abgewinkt hätten, die Stelle des Leiters der Kulturabteilung im Auswärtigen Amt zu bekleiden. Über diesen Leiter, über den armen Menschen, der da demnächst hinkommen wird, ist so viel gerätselt und geschrieben worden, daß das wirklich einen hübschen Band füllen würde. Auch das sehe ich ein bißchen nüchterner, und, wie gesagt, es ist dies nicht eine Sternstunde, sondern eine sachliche Beantwortung von gestellten Fragen.
Damit das Hohe Haus den Zusammenhang behält, darf ich nochmals jeweils die Fragen aus der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP vorlesen. Die erste Frage lautete:
Was gedenkt das Auswärtige Amt zu tun, um sicherzustellen, daß Aufwand und Erfolg der bisher geförderten Auslandsschulen in einem richtigen Verhältnis zueinander stehen?
Darauf lautet die Antwort wie folgt. Das Auswärtige Amt ist bestrebt, abgesehen von den sogenannten Botschafts- und Expertenschulen, nur solche deutschen Schulen im Ausland zu fördern, die durch ihr Bildungsziel und die in ihnen erzogenen jungen Menschen aller Schichten eine Ausstrahlung auf das öffentliche Bewußtsein im Gastland haben, die den personellen und materiellen Aufwand rechtfertigt.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat bereits in ihrem Bericht an den Deutschen Bundestag vom 23. Juni vergangenen Jahres über die Lage der deutschen Auslandsschulen dargelegt, daß die Begegnungsschule nur dann zu den bedeutendsten Medien der auswärtigen Kulturpolitik gehören kann, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang zwar darauf hingewiesen, daß es keinen einheitlichen Typ der Auslandsschule gibt. Die Förderungswürdigkeit einer Schule ist daher nicht an Hand weniger starrer Kriterien zu messen, insbesondere nicht, ohne daß jeweils die besonderen örtlichen Gegebenheiten in die Beurteilung einbezogen werden. Indessen läßt sich das Auswärtige Amt von einer Reihe allgemeiner Gesichtspunkte leiten, die bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit berücksichtigt werden müssen.
In erster Linie ist unerläßliche Vorbedingung für eine wirkliche Begegnung der Kulturen die gründliche Erlernung der deutschen Sprache. Brachten einengende Schulgesetze in vielen Gastländern nach dem Krieg eine Zurückdrängung der deutschen Sprache und deutscher Lehrziele, so sind in den letzten Jahren die Möglichkeiten gewachsen, den deutschen Charakter der Schulen wieder zu verstärken. Die beispielhafte Selbstdarstellung deutscher kultureller Leistung sollte sich auf deutsche Lehrmethoden und die pädagogischen Vorstellungen spezifisch deutscher Prägung erstrecken, auf den anschaulich gestalteten Arbeitsunterricht, vor allem aber auf die Pflege der musischen Bildungselemente, auf Werken, Spiel und Sport als besondere Kennzeichen deutscher Erziehungsarbeit. Eine deutsche Schule im Ausland wird der ihr gestellten Aufgabe nur dann gerecht werden können, wenn sie hohes Leistungsniveau mit der Vermittlung solcher Bildungswerte verbindet, die gerade die deutsche Pädagogik besonders kennzeichnen.
Die Bedeutung einer Auslandsschule im Rahmen der deutschen Kulturarbeit hängt ferner davon ab, inwieweit sie mit modernen Erfordernissen Schritt hält und den Begabten aller Schichten Zugang gewährt. Das Auswärtige Amt bemüht sich daher, durch entsprechende finanzielle Maßnahmen auf eine Regelung des Schulgeldes nach sozialen Ge-



Bundesminister Dr. Schröder
sichtspunkten hinzuwirken. Es ist ferner bestrebt., den Bedürfnissen mancher Gastländer dadurch besser zu entsprechen, daß die Lehrprogramme der Vielfalt der Begabungen und den wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen des Landes angepaßt werden. Hierzu gehört vor allem die Einrichtung von Sonderzweigen zur Vermittlung praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten.
Zum Unterschied von den Begegnungsschulen bestehen sogenannte Botschafts- und Expertenschulen, welche vornehmlich die Kinder von nur vorübergehend im Ausland ansässigen deutschen Eltern betreuen. Da sie die deutsche Präsenz an solchen Orten sichern, an denen sich in weit verstandenem öffentlichem Interesse deutsche Fachkräfte in größerer Anzahl aufhalten, ist es gerechtfertigt, sie mit öffentlichen Mitteln zu unterhalten. Bei der Prüfung ihrer Notwendigkeit sind jedoch strenge Maßstäbe anzulegen.
Die Schulen im Ausland, die gegenwärtig Bundeshilfe genießen, entsprechen nach Leistung, kulturpolitischer Bedeutung und Unterrichtsbedingungen noch nicht überall den Vorstellungen, welche die Bundesregierung — insbesondere im pädagogischen Bereich in enger Fühlungnahme mit den Kultusministern der Länder — verwirklichen möchte. Dies ist einmal auf die Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Mittel zurückzuführen, zum anderen darauf, daß die organisatorischen Voraussetzungen bisher nicht voll gegeben waren, um den in den letzten Jahren beträchtlich gewachsenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung der Auslandsschulen ganz gerecht zu werden. Ihre vom nächsten Rechnungsjahr an vorgesehene Zusammenfassung in einer gegenüber dem Auswärtigen Amt weisungsgebundenen Zentralen Dienststelle mit ausreichendem Fachpersonal wird die Verwirklichung einheitlicher Planungs- und Betreuungsgrundsätze unter genauer Überprüfung des bestehenden Förderungsprogramms erleichtern.
Weitere Voraussetzung für ein fruchtbares Wirken der deutschen Auslandsschulen, das im rechten Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln steht, ist ferner, daß es der Bundesregierung auch in Zukunft möglich sein wird, im Zusammenwirken mit den Ländern den Bedarf an deutschen Lehrern trotz des innerdeutschen Lehrermangels, besonders im naturwissenschaftlich-mathematischen Bereich, zu decken. Das Auswärtige Amt ist in Zusammenarbeit mit den Ländern seit Jahren bemüht, die Weiterbildung. deutschstämmiger' ausländischer Lehrkräfte zu fördern und dadurch den Bedarf an Lehrern aus Deutschland zu senken: Diese Bemühungen sollen verstärkt fortgesetzt werden.
Ich komme zur zweiten Frage. Die Frage lautet:
Welche Projekte für den Neubau oder Ausbau von deutschen Schulen im Ausland liegen zur Zeit vor, und welche Projekte hält das Auswärtige Amt für dringlich?
Die Antwort lautet wie folgt: Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht an den Deutschen Bundestag über die Lage der Auslandsschulen auch auf den erheblichen Nachholbedarf im Bereich des Schulbaues im Ausland aufmerksam gemacht .In der Tat hängt in einer Reihe von Fällen sogar die Entscheidung, ob eine Schule weiter gefördert werden soll, davon ab, ob der Raumnot, die meist durch das Anwachsen der Schule und die Verschlechterung des Bauzustandes seit Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach dem Krieg entstanden ist, durch einen Neubau abgeholfen werden kann.
Die Bundesregierung hat dabei ausgeführt, daß Neubauten von Auslandsschulen einem sich über mehrere Jahre erstreckenden Gesamtprogramm entsprechen müssen. Sie hat dem Bundestag demgemäß im Rahmen dieses Berichts eine Übersicht über die bis zum Jahre 1971 fertigzustellenden Schulbauten vorgelegt, die eine Vorausschau über ihre künftigen Pläne ermöglicht.
Von den in Verfolg dieser Bemühungen seit vergangenem Jahr vollendeten, noch im Bau befindlichen oder bereits in den Haushaltsplan aufgenommenen Vorhaben sind vor allem folgende zu nennen: die Bauten in Rom, in Addis Abeba, in Lima, in Lüderitzbucht, in Windhuk, in Amman, in Athen, in Ankara, in Istanbul, in Johannesburg, in Tokio, in Washington, in Arequipa (Peru), in Cali (Kolumbien), in Guatemala, in Quito, in Kapstadt, in St. Cruz de Tenerife und die Nedjat-Oberreal-Schule in Kabul.
Es bleibt auch darüber hinaus noch vieles zu tun. Derzeit liegen mehr als 20 weitere Bauwünsche vor, von denen die Bundesregierung als besonders dringlich folgende ansieht: Schulbauten in Brüssel, in Barcelona, in Kairo, in Santiago, in Paris, in Teheran, in Den Haag, in Las Palmas und in San José (Costa Rica). Ferner werden Neubauten u. a in La Union (Chile), in Guayaquil (Ekuador), in Buenos Aires (Villa Ballester), in Vina del Mar (Chile), in Sucre (Bolivien) und Puerto Montt (Chile) im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten errichtet werden.
Zusammenfassend ist zu betonen, daß die Bundesregierung dem Bauproblem auch weiterhin ihre besondere Aufmerksamkeit widmen wird.
Die dritte Frage lautet:
Wie weit ist die Planung einer Zentralstelle für deutsche Auslandsschularbeit gediehen?
Die Antwort: Wie schon in der Antwort auf Frage 1 erwähnt, ist mit der Arbeitsaufnahme einer mit genügend Fachpersonal mit Auslandserfahrung ausgestatteten und dem Auswärtigen Amt gegenüber weisungsgebundenen Zentralstelle für das Auslandsschulwesen unter Berücksichtigung der entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Deutschen Bundestages im kommenden Haushaltsjahr 1967 zu rechnen.
Die vierte Frage:
Wie werden zur Zeit die deutschen Volks-, Mittel- und Höheren Schulen pädagogisch betreut?
Die Antwort: Die deutschen Schulen im Ausland werden in engem Zusammenwirken zwischen dem Auswärtigen Amt und den Kultusministern der Länder pädagogisch betreut. Im Schulreferat des Auswärtigen Amts obliegen — als Zwischenlösung



Bundesminister Dr. Schröder
bis zur Errichtung der geplanten Zentralstelle für das Auslandsschulwesen — die pädagogischen Fachfragen, die Inspektionsbesuche und die pädagogische Beratung der Schulen gegenwärtig zwei von den Ländern abgeordneten, im Auslandsschulwesen erfahrenen Pädagogen. Der Ausschuß für das Auslandsschulwesen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder berät das Auswärtige Amt in ausgezeichneter Zusammenarbeit in allen pädagogischen Grundsatz- und Einzelfragen. Seine Mitglieder leisten dem Auswärtigen Amt wertvolle Hilfe. Sie verbinden ihre regelmäßigen Schulbesuche als Prüfungsbeauftragte der Kultusminister der Länder mit der Aufgabe, die anstehenden pädagogischen Schulprobleme zu untersuchen und die Schulen auf diesem Gebiet zu beraten. Sie betreuen nicht nur die etwa 30 deutschen Schulen mit anerkannter deutscher Reifeprüfung oder Schlußprüfung nach dem 10. Schuljahr, sondern auch benachbarte Schulen, die in den Reiseplan einbezogen werden können. Erst wenn nach Errichtung einer Zentralstelle für das Auslandsschulwesen genügend pädagogisch geschultes Personal zur Verfügung steht, wird eine gründlichere pädagogische Betreuung der Schulen möglich sein.
Die fünfte Frage:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die besoldungsmäßige Schlechterstellung der vom Auswärtigen Amt entsandten Lehrer an deutschen Schulen im Ausland zu beseitigen gegenüber den Lehrern und Fachkräften, die von anderen Ministerien (Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit, für Arbeit und Sozialordnung, für Verteidigung) ins Ausland geschickt werden?
Die Antwort: Die Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Ausgleichszulagen an die vom Auswärtigen Amt an allgemeinbildende Schulen im Ausland vermittelten Lehrer vom 1. Januar 1966 hat erhebliche Verbesserungen der Bezüge der Lehrkräfte gebracht; sie sind nunmehr den im Ausland tätigen vergleichbaren Bundesbeamten aller Ressorts finanziell fast gleichgestellt. Lediglich ein Bestandteil der Ausgleichszulage der Auslandslehrer, nämlich die Auslandszulage, erreicht mit 60 °/o nicht die volle Höhe der gleichen Zulage der Auslandsbeamten. Da die Ausgleichszulagen der Lehrer aber im Gegensatz zu den Bezügen der Auslandsbeamten nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, ergibt sich hieraus andererseits ein Vorteil für die Lehrer, der mit etwa 20 % der Auslandszulage anzusetzen ist. Die Auslandszulage der Lehrer entspricht daher im Ergebnis etwa 80 % derjenigen der Auslandsbeamten. Damit ist unter Berücksichtigung der Haushaltslage augenblicklich eine angemessene Angleichung der Lehrerbezüge an die Bezüge der Auslandsbeamten erreicht. Es ist beabsichtigt, auch die Vergütungen für weitere Personenkreise, die in der Kulturarbeit im Ausland tätig sind, in Anlehnung an die genannten Richtlinien für die vom Auswärtigen Amt vermittelten Auslandslehrer zu regeln. Die Vergütungen der nichtbeamteten Fachkräfte, die sich im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit für eine Auslandstätigkeit verpflichten, sind mit den
Bezügen der vom Auswärtigen Amt vermittelten Auslandslehrer nur mit Einschränkung vergleichbar, da es sich um Vertragsverhältnisse handelt, die unter unterschiedlichen Voraussetzungen geschlossen werden.
Die sechste Frage lautet:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Besoldungsnachteile der im Auslandsschuldienst tätigen Lehrer gegenüber ihren Kollegen im Heimatland zu beseitigen, die in die Regelbeförderung einbezogen sind?
Die Antwort: Lehrer im Auslandsschuldienst, die auf Grund der für sie geltenden innerdeutschen Landesbesoldungsgesetze in den Genuß der sogenannten Regelbeförderung kommen, erleiden während ihrer Auslandstätigkeit keine Besoldungsnachteile gegenüber ihren Kollegen im Inlandsdienst. Eine solche Beförderung im Sinne des Beamtenrechts — z. B. Beförderung vom Studienrat, Besoldungsgruppe A 13, zum Oberstudienrat, Besoldungsgruppe A 14 — wird auch bei der Berechnung der Ausgleichszulage des Auslandslehrers berücksichtigt.
Erhält dagegen ein Studienrat — Besoldungsgruppe A 13 — im Wege des automatischen Aufstiegs von der 9. Dienstaltersstufe ab lediglich seine Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A 14 — wobei er nicht in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 eingewiesen wird —, liegt eine beamtenrechtliche Beförderung nicht vor. Aber auch in solchen Fällen wird die Ausgleichszulage für Auslandslehrer nach den in der Antwort zu Frage 5 angeführten Richtlinien so berechnet, daß zum jeweiligen Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 ein Zuschlag von zur Zeit 121 DM monatlich gezahlt und der für Besoldungsgruppe A 14 festgesetzte Betrag der Auslandszulage berücksichtigt wird. Solange das Bundesbesoldungsrecht keinen automatischen Aufstieg für Beamte kennt, kann eine günstigere Berechnung der Ausgleichszulage nicht vorgesehen werden.
Das, Herr Präsident, meine Damen und Herren, sind die Antworten auf die Fragen, die in der Großen Anfrage gestellt worden sind. Herr Kollege Kahn-Ackermann, es tut mir aufrichtig leid, daß dies keine Gelegenheit für eine Sternstunde ist. Es war aber, glaube ich, eine Gelegenheit für sachliche Antworten auf sachliche Fragen.

(Zuruf von der SPD: Liegt am Antragsteller!)

— Nun, der Antragsteller wollte sachliche Fragen stellen und wollte sachliche Antworten haben. Er hatte nicht um eine Sternstunde gebeten. Wenn Sie ausdrücklich um eine Sternstunde bitten, wollen wir das gern gelegentlich arrangieren.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

Ich komme nun schon etwas vorausgreifend mit ein paar Bemerkungen auf den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache V/692 betreffend Kulturarbeit im Ausland. Ohne Wiederholung der dort geäußerten Wünsche gehe ich gleich auf die einzelnen Punkte in ihrer Reihenfolge ein.
Zu 1: Die in Punkt 1 angesprochenen Empfehlungen sind der Bundestagsdrucksache IV/2888 Ab-



Bundesminister Dr. Schröder
schnitt B zu entnehmen. Die Empfehlungen des Ausschusses sind am 24. Februar des vergangenen Jahres ohne Aussprache vom Bundestagsplenum angenommen worden. Mir liegt darüber schon seit längerer Zeit eine Aufzeichnung vor. Ein entsprechender Bericht der Bundesregierung kann dem Bundestag sehr schnell vorgelegt werden.
Zu 2: Der Austausch von wissenschaftlichen Lehrkräften ist ein Schwerpunkt der auswärtigen Kulturpolitik. Die Vermittlung deutscher Professoren und Dozenten scheitert jedoch in vielen Fällen an dem Mangel geeigneter Kräfte bzw. an der Bereitwilligkeit, für längere Zeit an unbedeutenden Universitäten oder unzulänglich ausgestatteten wissenschaftlichen Einrichtungen in den Entwicklungsländern zu arbeiten. Auch wirkt die Befürchtung, nach der Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland den Anschluß an die hiesigen Institutionen nur unter erschwerten Umständen wieder finden zu können, oftmals hemmend.
Zu 3: Bei der Besoldung der längerfristig ins Ausland entsandten Fachkräfte wird den besonderen Bedingungen der Kulturarbeit im Ausland weitestgehend Rechnung getragen. Dies gilt sowohl für die Lehrer an Auslandsschulen als auch die Angehörigen der deutschen Kulturinstitute, die entsandten Wissenschaftler und Hochschuldozenten und die Dozenten der künstlerischen Fachrichtungen. In allen grundsätzlichen Besoldungsfragen konnte das Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium hergestellt werden. Über die wenigen noch offenen Einzelfragen werden die Gespräche mit dem Herrn Bundesfinanzminister fortgesetzt.
Zu 4: Die Koordinierung der auswärtigen Kulturarbeit im Bereich der Bundesregierung ist durch eine klare Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, dem Bundesinnenministerium, dem Bundesministerium für Gesundheitswesen und dem Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung sichergestellt. Das Auswärtige Amt und die genannten Ministerien arbeiten reibungslos zusammen.
Zu der Frage 5 habe ich bereits in der Beantwortung der Großen Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion am 11. Dezember 1963 in allgemeiner Form Stellung genommen. Damals habe ich folgendes gesagt:
Die Bundesregierung hat im Auswärtigen Amt mit Mitarbeitern, die nicht Laufbahnbeamte waren, gute wie schlechte Erfahrungen gemacht. Das große Fachwissen vieler Nichtlaufbahnbeamten hat sich als belebendes und anregendes Element erwiesen. Die ihm nicht selten gepaarte Unkenntnis der für eine geordnete Verwaltung unerläßlichen Grundbegriffe und Gepflogenheiten hat sich zuweilen als Hemmnis ausgewirkt.
Für die Verwendbarkeit in der auswärtigen Kulturarbeit ist aus der Unterscheidung zwischen Nichtlaufbahn- und Laufbahnbeamten schwerlich ein Maßstab zu gewinnen. Die Ausbildung und die Tätigkeit in der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes gehört zum Werdegang der Laufbahnbeamten. Im Prinzip sollen künftig zu Leitern von Auslandsvertretungen nur solche Beamten bestellt werden, die sich mit der Kulturarbeit befaßt haben. Aber ich sage noch einmal: im Prinzip. Das wird nicht ganz leicht durchzuführen sein. In Bereichen, die ein besonderes Maß an Spezialwissen erfordern, wird die Bundesregierung auch in Zukunft geeignete Persönlichkeiten, die nicht Laufbahnbeamte sind, für die Kulturarbeit des Auswärtigen Amts heranziehen.
Diesen Standpunkt habe ich damals vertreten. Wir haben ihn in der Zwischenzeit praktiziert; er entspricht auch heute noch der Auffassung des Auswärtigen Amts.
Zu 6: Als beratendes Gremium für die Gestaltung der Auswärtigen Kulturarbeit fungiert der Beirat des Auswärtigen Amts für kulturpolitische Fragen, der halbjährlich tagt und sich jeweils mit einem bestimmten Problemkreis befaßt. So wurden auf der letzten — 12. — Sitzung im November 1965 Fragen aus dem Gebiet des Auslandsschulwesens erörtert, während die 11. Sitzung den Kultur-(Goethe)-Instituten gewidmet war. Darüber hinaus bestehen, aus der täglichen Arbeit heraus, lebhafte Kontakte des Auswärtigen Amts zu den in seinem Auftrag in der auswärtigen Kulturarbeit tätigen Organisationen. Dies gilt nicht nur für die an Ort und Stelle im Ausland tätigen Angehörigen dieser Organisationen, sondern auch für ihre Führungskräfte.
Die Kontakte auf dem Gebiet ,der kulturellen Auslandsarbeit zu Vertretern der Wirtschaft sind rege, z. B. über die Carl-Duisberg-Gesellschaft, die Volkswagenwerk-Stiftung u. a. m.
Zu 7: Bund und Länder wirken in der kulturellen Auslandsarbeit Hand in Hand zusammen. Die Zusammenarbeit mit den hierfür bestehenden Institutionen, d. h. der Vertragskommission der Länder nach dem Lindauer Abkommen und dem Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz, vollzieht sich reibungslos. Das gleiche gilt auch von der Mitarbeit der Ländervertreter in den deutsch-ausländischen Gemischten Kulturkommissionen.
Zu 8: Die Wissenschaftsminister haben sich dahin ausgesprochen, die Wissenschaftsministerkonferenz nicht zu institutionalisieren, sondern wie bisher unter Sekretariatshilfe der OECD in gewissen Abständen zusammenzukommen. Eine Institutionalisierung würde einen Verwaltungsapparat und finanzielle Mittel erfordern, die eingespart werden können. Diese Gesichtspunkte gelten auch, und zwar verstärkt, für die Konferenzen der europäischen Erziehungsminister. Von den Fachministern gehen wohl Initiativen und Impulse aus. Aber in letzter Instanz sollen die Außenministerien entscheiden, da es sich um Fragen ,der europäischen Einigung handelt. Die Nichtinstitutionalisierung erleichtert die Arbeit der europäischen Erziehungsminister und die Durchführung der Konferenzbeschlüsse, da die Konferenzen ohne die Schwerfälligkeit eines internationalen Apparates arbeiten und sich der bisher sehr bewährten arbeitstechnischen Erfahrung des Europarat-Sekretariats bedienen. Es wäre zudem auch be-



Bundesminister Dr. Schröder
denklich, Landesminister als deutsche Vertreter in zwischenstaatliche Gremien zu entsenden und damit zu dokumentieren, daß der Gesamtstaat seine Generalkompetenz zur Pflege der auswärtigen Beziehungen wegen interner Schwierigkeiten in der Praxis nicht mehr zu wahren vermag — oder zu wahren vermöchte. Wir sind an den Arbeiten des Rates für kulturelle Zusammenarbeit intensiv beteiligt.
Schließlich noch eine Bemerkung zu Ziffer 9. Das Auswärtige Amt wird den Bericht über die Situation der deutschen Sprache unter Darstellung kulturpolitischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Gegebenheiten, wenn das Hohe Haus dies wünscht, zu ,dem vorgesehenen Zeitpunkt gerne vorlegen.
Ich sage noch einmal, Herr Kollege Kahn-Ackermann: wenn mehr Sternstunde gewünscht wird, dann muß mir Gelegenheit dazu gegeben werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir treten nun in die Aussprache ein. Ich nehme als selbstverständlich an, daß die Aussprache gewünscht wird.
    Das Wort hat der Abgeordnete Merten.