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    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1966 Inhalt: Begrüßung von Mitgliedern der Cortes aus Madrid und Rektoren spanischer Universitäten 2373 D Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Albertz 2367 A Fragestunde (Drucksache V/720) Fragen des Abg. Zerbe: Richtlinien des Bundeskabinetts für kommunale Kontakte zwischen Instanzen der Bundesrepublik und der SBZ Dr. Mende, Bundesminister . . . . 2367 D Zerbe (SPD) . . . . . 2368 B, 2369 B Hauck (SPD) 2369 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Notwendigkeit des Beginns von Straßenbauarbeiten unverzüglich nach der Frostperiode 2369 B Frage des Abg. Strohmayr: Zahl der jährlich durch Wild verursachten Verkehrsunfälle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2369 C Strohmayr (SPD) 2369 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 2369 D Dröscher (SPD) 2370 B Frage der Abg. Frau Freyh: Projekt Verbindungsbahn Frankfurt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2370 B Frau Freyh (SPD) 2370 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 2371 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2371 A Frage des Abg. Kulawig: Als-ob-Tarife zugunsten der Saarwirtschaft — Möglichkeit von Unterstützungstarifen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2371 C Kulawig (SPD) 2371 C Frage des Abg. Kulawig: Frage eines Verstoßes der Als-obTarife gegen Bestimmungen der Europäischen Verträge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2372 A Kulawig (SPD) 2372 A Hussong (SPD) . . . . . . . 2372 C Fragen des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Sofortmaßnahmen am Unfallort, Ausbildung in „Erste Hilfe", Ausrüstung von Kfz mit Verbandskästen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2372 D Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 2373 B Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . . 2373 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 Frage des Abg. Prinz von Bayern: Verhandlungen über die Errichtung eines neuen Flughafens für München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2373 D Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . 2374 A Börner (SPD) 2374 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2374 D Frage des Abg. Dröscher: Fernbahnhof Bingerbrück Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2374 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2375 A Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Erhöhung der Gebühren des TÜV für die Prüfung von Kfz und überwachungsbedürftigen Anlagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2375 C Fragen des Abg. Seibert: Verbesserung der Wirtschaftsergebnisse auf den Nebenbahnstrecken der Bundesbahn durch Konzentration der Verkehrsbedienung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2376 A Seibert (SPD) 2376 B Frage des Abg. Seibert: Möglichkeit einer Übernahme der Verkehrsbedienung stillgelegter Strecken durch Privatbahnen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2376 D Seibert (SPD) 2377 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 2377 C Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) : Finanzierung des Investitionsprogramms der Bundesbahn D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 2377 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2377 D Fragen des Abg. Tönjes: Reparaturen und Neufertigungen als Regiearbeit der Bundesbahn oder als Unternehmerarbeit Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2378 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Mißstand getrennter Fahrkarten bei Bundesbahnbussen und Eisenbahn auf übereinstimmenden Strecken . . . . 2379 A Frage des Abg. Dr. Lohmar: Neue Leitung der Kulturabteilung des AA Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2379 A Dr. Lohmar (SPD) 2379 B Raffert (SPD) . . . . . . . . 2379 D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 2380 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 6 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die vom 18. 10. 1965 bis 31. 5. 1966 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/683) Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 2380 B Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . 2383 D Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 2384 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 2385 A Große Anfrage betr. auswärtige Kulturpolitik und auslandsdeutsche Schulen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/439), in Verbindung mit Antrag (SPD) betr. deutsche Auslandsschulen (Drucksache V/435), mit Antrag (SPD) betr. europäische Schulen (Drucksache V/533), und mit Antrag (SPD) betr. Kulturarbeit im Ausland (Drucksache V/692) Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 2386 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 2389 B Dr. Schröder, Bundesminister . . . 2394 B Merten (SPD) . . . . . . . . . 2398 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 2400 D Dr. Martin (CDU/CSU) 2403 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 2405 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2407 B Dr. Hellige (FDP). . . . 2409 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 mit der Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen V/332) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/660, zu V/660) — Zweite und dritte Beratung — 2413 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 mit Sierra Leone über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/415) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/661, zu V/661) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2413 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1965 mit der Republik Ecuador über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/508); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstansdfragen (Drucksachen V/662, zu V/662) — Zweite und dritte Beratung — 2413 B Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen (Drucksache V/320) ; Berichte des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/697) und des Ernährungsausschusses (Drucksache V/631) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 2413 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache V/610) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/706) Zweite und dritte Bera- tung — 2414 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache V/624) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksache V/699) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2414 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/627) ; Schriftlicher Bericht des Arbeitsauschusses (Drucksache V/713) — Zweite und dritte Beratung — 2414 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2414 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1963 mit Ceylon über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/676) — Erste Beratung — 2414 D Entwurf eines Gesetzes über einen Währungsausgleich für Reichsmarksparguthaben von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksache V/636) — Erste Beratung — . . . 2415 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Standortübungsplatzes TübingenWaldhausen (Drucksache V/669) . . . 2415 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Telegrafen-Kaserne in Karlsruhe (Drucksache V/672) . . . . . . . . 2415 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Standortübungsplatzes Burgholzhof; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/482, V/702) 2415 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Artillerie-Kaserne in Münster (Westf.) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/586, V/703) . . . . . . . . 2415 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Flakkaserne in Berlin-Lankwitz, Gallwitz-Allee 115; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/550, V/704) 2415 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für die Verordnung des Rats Nr. ... über die Einführung eines Margentarifsystems im Güterverkehr der Eisenbahnen, des Straßenverkehrs und der Binnenschiffahrt (Drucksachen V/30, V/718) 2415 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (Höchstgeschwindigkeit, Beifahrersitze und Ladepritschen) (Drucksachen V/547, V/719) 2415 D Nächste Sitzung 2416 C Anlagen 2417 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 2367 49. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 46. Sitzung, Seite 2281 D, Zeile 16 statt politische: positive Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 24.6. Arendt (Wattenscheid) 24.6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 22.6. Frau Brauksiepe 22.6. Dichgans **) 23. 6. Dr. Dittrich 24. 6. Dr. Effertz 22.6. Eisenmann 24. 6. Dr. Elbrächter 23.6. Frieler 2. 7. Jacobi (Köln) 23.6. Frau Jacobi (Marl) 1. 7. Dr. Jungmann 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 22.6. Klinker 22. 6. Leber 25. 6. Logemann 22. 6. Dr. Löhr 22.6. Mauk 22. 6. Michels 23. 6. Mick 22. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30.6. Dr. Morgenstern 30.6. Paul *) 23. 6. Picard 22. 6. Pöhler 22. 6. Dr. Rutschke 22.6. Dr. Schmidt-Burgk 26.6. Stooß 25. 6. Teriete 2. 7. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 25. 6. Dr. Wahl *) 24. 6. Weimer 25.6. Wedelborn 1. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Eckhardt 1. 7. Strauß 1. 7. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmidt (Kempten) für die Fraktion der FDP zu Punkt 10 der Tagesordnung (Drucksachen V/267 und V/713) Die FDP-Fraktion erkennt an, daß durch ,den Änderungsantrag der CDU/CSU im Bundestagsausschuß für Arbeit der in der Regierungsvorlage vorgesehene Zwang aufgelockert wurde und daß durch *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht die nunmehrige Einschaltung des Personensorgeberechtigten die Verantwortung des Elternhauses mit eingeschaltet wird. Dennoch sieht sich die FDP-Fraktion zu einer Zustimmung nicht in der Lage. Hierfür gibt es mehrere Grande: 1. Die in der Vorlage zugrunde gelegten Zahlen über die zweiten Untersuchungen von Jugendlichen entsprechen in keiner Weise dem augenblicklichen Stand. Es bleibt unverständlich, daß auch der Bericht des Ausschusses wieder die Zahl 35 % enthält, obwohl nach neuen, dem Ausschuß zum Teil vorliegenden Statistiken, die Zahlen in den einzelnen Ländern zwischen 40 und 75 % schwanken. Die FDP ist der Meinung, daß nach weiterem ruhigen Verlauf sich in wenigen Jahren ein zu vertretender Prozentsatz eingespielt hätte. 2. Die arbeitsrechtlichen Folgen des nunmehr vorgesehenen Beschäftigungsverbotes konnten nach Auffassung der FDP auch in der Ausschußberatung nicht voll geklärt werden. Daher sind zahlreiche Verfahren vor den Sozialgerichten zu befürchten. Entscheidend für die Enthaltung der FDP-Fraktion bleibt die Tatsache, daß mit diesem Gesetz eine gefährliche Entwicklung von der Gesundheitserziehung zum staatlichen Gesundheitsdienst eingeleitet wird, eine Entwicklung, die unserer freiheitlichen Gesellschaft sicher nicht gut bekommen wird. Versuche im Ausschuß, eine dritte Untersuchung bereits im Gesetz zu verankern, haben gezeigt, wohin ,die Reise nach dem Wunsche vieler hier gehen soll. Wir haben das Vertrauen zu Eltern und jungen Menschen, daß diese sich der Bedeutung der eigenverantwortlichen Gesundheitskontrolle gerade im Hinblick auf Auswirkungen des Berufes auf die Gesundheit weitgehend bewußt sind. Wir sind der Meinung, daß Aufklärung und Erziehung hier richtiger und am Ende erfolgreicher sind als Zwang aus staatsautoritären Gründen. Deshalb wird sich die FDP-Fraktion auch im Plenum der Stimme enthalten, wie sie es bereits im Ausschuß getan hat. Anlage 3 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Korspeter für die Fraktion der SPD zu Punkt 15 der Tagesordnung (Drucksache V/636) Die Sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt, daß die Bundesregierung den einstimmig gefaßten Beschluß des Parlamentes vom 1. Juli 1965, der die Bundesregierung beauftragt hatte, den Entwurf eines Währungsausgleichsgesetzes für Flüchtlinge aus der Zone vorzulegen, erfüllt hat. Es ist auch anzuerkennen, daß die Bundesregierung von ihrem nach langem Zögern eingenommenen politischen Ziel, die Gleichstellung der Flüchtlinge mit 2418 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 den Heimatvertriebenen herbeizuführen, trotz der schwierigen Situation des Haushalts nicht abgewichen ist. Dieser Entwurf und die darin vorgesehenen Regelungen sind für die Flüchtlinge von grundsätzlicher Bedeutung. Hiermit wird, zwar mit einer Einschränkung, auf die noch einzugehen ist, ein erster Schritt zur grundsätzlichen Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen getan. Darüber hinaus werden die sogenannten anerkannten Flüchtlinge mit C-Ausweis und die sogenannten nichtanerkannten Flüchtlinge in gleicher Weise von diesem Gesetz erfaßt. Das bedeutet, daß hinsichtlich des Währungsausgleichs die Kluft, die in den sozialen Eingliederungsmaßnahmen zwischen diesen beiden Gruppen noch besteht, überwunden werden soll. Die Sozialdemokraten bejahen diese Regelung. Es ist bekannt, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sich schon vor Jahren um die gleiche Behandlung aller Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen ausgesprochen hat und sich auch durch die Vorlage eines Flüchtlingsgesetzentwurfes in der 4. Legislaturperiode darum bemüht hat. Wir haben, ebenso wie der Staatsrechtler Professor Weber aus Göttingen, immer auf die Einheitlichkeit der Ereignisse, von der beide Gruppen betroffen sind, hingewiesen und sind ebenso wie er der Meinung, daß sich vor dem Forum der Gesetzgebung eine unterschiedliche Behandlung, die eindeutig zu Lasten der Flüchtlinge geht, nicht vertreten läßt. Wir haben uns seit langen Jahren gegen die Differenzierung in der Gesetzgebung zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen ausgesprochen und haben immer wieder gefordert, die Angelegenheiten beider Gruppen als einheitliches Problem aufzufassen und alle Regelungen auch für die Flüchtlinge mit Rechtsanspruch zu versehen. Darüber hinaus haben wir ständig die Forderung erhoben, daß mit der Aufspaltung in anerkannte und nicht-anerkannte Flüchtlinge Schluß gemacht wird, da es sich auch bei den Flüchtlingen in gleicher Weise wie bei den Vertriebenen um ein Gesamtschicksal handelt und auch die Flüchtlinge auf Grund einer gleichen allgemeinen Zwangslage in die Bundesrepublik gekommen sind. Dabei ist an die grundsätzlichen Äußerungen unserer Fraktionssprecher bei den Debatten über die Regierungserklärungen der letzten Jahre zu erinnern, bei denen ständig darauf hingewiesen wurde, daß gleiches Schicksal gleiche Hilfe verdiene und ,daß endlich Heimatvertriebene und Flüchtlinge einander voll gleichzustellen seien. Ich erinnere auch an den Entwurf unseres Flüchtlingsgesetzes in der vorigen Legislaturperiode, der den Flüchtlingen die volle rechtliche Gleichstellung gebracht hätte und den die Regierungsparteien — ich habe das schon einmal 'bei der Beratung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes gesagt — aus Gründen abgelehnt haben, die einer sachlichen Prüfung nicht standhalten konnten und die nunmehr auch nicht mehr aufrechterhalten werden. Erst am Ende der vorigen Legislaturperiode — erst nachdem unser Gesetzentwurf abgelehnt worden war — erklärten sich die Regierungsparteien ,gegenüber den Flüchtlingenbereit, ihnen im Grundsatz, wenn auch in Stufen, die gleichen Rechte und Vergünstigungen einzuräumen wie den Vertriebenen. Eine dieser Stufen ist der Entwurf eines Währungsausgleichsgesetzes. Deshalb sind diese grundsätzlichen Bemerkungen zur allgemeinen Flüchtlingsgesetzgebung hier bei der ersten Beratung durchaus berechtigt. Wir können den Regierungsparteien den Vorwurf nicht ersparen, daß sie durch die bis vor kurzem ablehnende Haltung gegenüber den berechtigten Forderungen der Flüchtlinge eine gerechte Gesetzgebung für sie verhindert und sich nicht rechtzeitig um eine politische Revision ihrer Haltung bemüht haben. Schließlich hat sich in unserer Haltung zur Zone nichts geändert. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist von jeher davon ausgegangen, daß die unmittelbar Geschädigten in gerechter Weise eingegliedert werden müssen. Wir bedauern, daß durch die ablehnende Haltung der Regierungsparteien zukünftige Gesetze sich in vielen Fällen nun nur noch an die Erben richten können. Unter diesen Gesichtspunkten wird es auch bei weiteren Gesetzen immer schwieriger werden, zwischen den Ansprüchen der Berechtigten und der schwierigen Haushaltslage einen gerechten Ausgleich zu finden. Die Problematik wird noch verzerrter, wenn wir an die Haushaltsrede des Bundesfinanzministers denken. Er führte damals aus: Ein Anliegen vor allem der Flüchtlinge aus Miteldeutschland ist eine allgemeine Entschädigung der in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands erlittenen Vermögensverluste auf der Grundlage des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzen. So verständlich dieses Anliegen ist, so kann doch nicht übersehen werden, daß der Verwirklichung eines Vorhabens, das sich in einer Größenordnung von 10 bis 12 Milliarden DM bewegen würde, von der Finanzierungsseite her unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Bei der derzeitigen Haushaltslage sehe ich leider keine Möglichkeit, die für ein so weit gestecktes Vorhaben erforderlichen Mittel in absehbarer Zeit in den Haushalt einzuplanen. Dieses Spannungsfeld hat sich auch bereits im Bundesrat beim ersten Durchgang dieses Gesetzentwurfes niedergeschlagen. Es ist bekannt, daß der Finanzausschuß des Bundesrates der finanziellen Situation den Vorrang einräumen wollte und dem Plenum des Bundesrates vorschlug, seine Ablehnung für den zweiten Durchgang des Gesetzes in Aussicht zu stellen, mit der Begründung, auch insbesondere unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Bundesfinanzministers, daß sich der Bundesrat bei dieser Situation grundsätzlich nicht in der Lage sehe, neuen Gesetzen mit finanziellen Mehraufwendungen zuzustimmen, solange nicht genau Vorstellungen über eine Rangordnung der Aufgaben und Ausgaben und deren Finanzierungsmöglichkeiten für einen mehrjährigen Zeitraum bestehen. Dies gilt — so hieß es weiter — insbesondere für Gesetze, die zunächst nur ein Teilgebiet eines umfassenden Komplexes regeln und daher weitere ausgabenwirk- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1966 2419 same Gesetze nach sich ziehen können. Erfreulicherweise ist das Plenum des Bundesrates der Empfehlung seines Finanzausschusses nicht gefolgt. Es hätte auch eine für die Flüchtlinge untragbare und unzumutbare Verzögerung ihrer Ansprüche aus dem Währungsausgleich bedeutet, der für die übrigen Währungsgeschädigten bereits seit vierzehn Jahren geregelt ist. Wir wissen, alle Fraktionen müssen sich gemeinsam darum bemühen, einen Weg zur Verbesserung des Haushalts und zur Stabilisierung unserer Währung zu finden. Dazu haben auch wir unsere Mitarbeit zugesichert. Aber es wäre zu einfach, die finanziellen Schwierigkeiten als Vorwand für eine weitere Verzögerung der Weiterentwicklung des Flüchtlingsrechts zu benutzen. In einem Punkt enthält dieser Gesetzentwurf eine Schlechterstellung der Flüchtlinge gegenüber den Heimatvertriebenen. Das ist sehr wahrscheinlich auf die Haushaltssituation zurückzuführen. Es handelt sich dabei um die festgelegte Zinsregelung, die in Abweichung von derjenigen bei den Heimatvertriebenen, bei denen sie am 1. Januar 1952 begann, für die Flüchtlinge erst mit dem 1. Januar 1967 beginnen soll. Das bedeutet — darüber wollen wir uns klar sein — wiederum einen fühlbaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, der um so schwerer wiegt, als die dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Schadenstatbestände bei beiden Gruppen völlig gleich liegen und die Schädigung für beide Gruppen zum gleichen Zeitpunkt eingetreten ist. Die Flüchtlinge müßten bei einer solchen Regelung gegenüber den Vertriebenen eine Zinseinbuße von 14 mal 4 % gleich 56 % hinnehmen. Darüber werden wir bei den Ausschußberatungen noch reden müssen, dies um so mehr, als leider wegen der strengen Anforderungen im Beweisverfahren nicht damit zu rechnen ist, daß 400 000 Flüchtlinge von diesem Recht Gebrauch machen können und unter Umständen die veranschlagten Mittel für eine verbesserte Zinsregelung ausreichen würden. Das muß sehr sorgfältig untersucht werden. Im übrigen hoffe ich sehr, daß wir im Ausschuß in guter Zusammenarbeit im Interesse der Flüchtlinge zu einem positiven Ergebnis kommen werden. Der Bundesregierung möchte ich noch folgendes sagen. Sie hat durch ihre ablehnende Haltung in der Vergangenheit gegenüber der Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen nunmehr die Pflicht, auch in der Öffentlichkeit dafür zu sorgen, daß die Diskussionen um die Weiterentwicklung der Flüchtlingsgesetzgebung nicht zu Lasten der Flüchtlinge gehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Drucksache V/681 Frage. VIII/9) : In welcher Weise informiert die Bundesregierung die deutschen Hochseefischer über die Hoheits- und Fischereischutzgewässer der Ostseeanliegerländer? Alle für die Seeschiffahrt und Seefischerei bedeutsamen Angaben über Hoheits- und Fischereigrenzen anderer Küstenstaaten, zeitweilige militärische Sperrgebiete und dergleichen finden sich in den vom Deutschen Hydrographischen Institut (DHI) herausgegebenen Seehandbüchern. Irgendwelche Veränderungen und neue Tatbestände, die für Schiffahrt und Fischerei von Bedeutung sind, werden fortlaufend in den ebenfalls vom DHI herausgegebenen „Nachrichten für Seefahrer" bekanntgegeben. Unabhängig davon informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Küstenländer und die Seefischereiverbände über Änderungen der Fischereigrenzen und sonstige für die Seefischerei bedeutsame Tatsachen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 16. Juni 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/681 Frage X/3) : Treffen Meldungen zu, wonach das Bundesverteidigungsministerium beabsichtigt, die Bundeswehrkantinen in Zukunft als staatliche Regiebetriebe zu führen und den Kantinenpächtern zu kündigen? Ich lasse seit geraumer Zeit die Frage prüfen, in welcher Form eine aus verteidigungspolitischen und sozialen Gründen erwünschte Modernisierung des Kantinenwesens der Bundeswehr durchgeführt werden könnte. Eine solche Möglichkeit böte allerdings die Errichtung einer Zentralen Kantinenbetriebsgesellschaft, die nach privatrechtlichen Grundsätzen errichtet und geführt werden könnte. Dagegen erwäge ich nicht die Bewirtschaftung der einzelnen Truppenkantine in der Form eines staatlichen Regiebetriebes. Einmal entspricht die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit durch einen Regiebetrieb gem. § 15 Reichshaushaltsordnung nicht den wirtschaftlichen Grundsätzen der Bundesregierung. Zum anderen halte ich auch die Leitung der einzelnen Truppenkantine durch einen Beamten oder einen anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf die insoweit gemachten Erfahrungen für nicht zweckmäßig. Hinsichtlich der mit einer Verbesserung des derzeitigen Kantinenwesens der Bundeswehr verbundenen Problematik berate ich mich z. Z. noch mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft. Vor einer Entscheidung in dieser Angelegenheit werde ich auch den Verteidigungsausschuß und den Wirtschaftsausschuß des Bundestages unterrichten. Sollten die Beratungen ergeben, daß es notwendig ist, eine Zentrale Kantinenbetriebsgesellschaft zu gründen, würde es allerdings erforderlich werden, die Pachtverträge der Truppenkantinen zu kündigen. Dies würde jedoch für die Pächter der Truppenkantinen weder den Verlust ihrer Existenz noch einen sozialen Abstieg mit sich bringen; die Pächter könnten dann bei entsprechender Bereitschaft als Filialleiter mit einer festen Vergütung und einer Umsatzprovision bei einer Zentralen Kantinenbetriebsgesellschaft beschäftigt werden. Abschließend darf ich auf die Erklärungen von Herrn Staatssekretär Gumbel zu diesem Problem in der 168. Sitzung des Vierten Deutschen Bundestages am 25. 2. 1965 und in der 8. Sitzung des Fünften Deutschen Bundestages am 30. 11. 1965 hinweisen.
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    Rede von Georg Kahn-Ackermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer Rede über die staatliche Kulturpolitik und kulturelle Außenpolitik hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements
    des Innern, der Bundesrat Tschudi, kürzlich folgendes gesagt: Eine gewisse Schwierigkeit für die staatliche Kulturpolitik liege in der Tatsache, daß sie nicht Erfolge garantieren kann. Wie kaum auf einem anderen Gebiet staatlicher Tätigkeit müßten Risiken und Mißerfolge in Kauf genommen werden. Wesentlicher als Risiken sei aber die Tatsache, daß die staatliche Intervention notwendigerweise eine gewisse obrigkeitliche Aufsicht nach sich ziehe. Allerdings sei eine geistige Tyrannei nach totalitärem Muster in der Schweiz undenkbar. Doch könnten sich Mißgriffe auch in einer Demokratie einstellen, namentlich hinsichtlich der Beurteilung der experimentierenden Avantgarde. Das hier Gesagte möchte ich der Bundesregierung im Bewußtsein der Schwierigkeit ihrer heute hier diskutierten Aufgabe sozusagen als Vorgabe einräumen, ohne es als Entschuldigung für die Hemmnisse und Unterlassungen gelten zu lassen, die wir heute hier erörtern wollen, um der Sache einen Dienst zu erweisen.
    Daß dies nicht von ungefähr geschieht, ersehen Sie, Herr Minister, daraus, daß dieses Haus zum erstenmal in seiner Geschichte im vergangenen Jahr einen kleinen Fachausschuß für die auswärtige Kulturpolitik etabliert hat, und daraus, daß sich nahezu alle führenden Tages- und Wochenzeitungen der Bundesrepublik in den letzten Wochen an hervorragender Stelle ausführlich und kritisch mit unserem heutigen Thema befaßt haben.
    Schließlich ist dieses Thema für Sie selbst ungewöhnlich aktuell geblieben, weil die Bundesregierung seit vier Monaten aus den verschiedensten Gründen — von der Harmonie, mit der Sie die Konfessionsarithmetik umschrieben haben, ganz abgesehen — vergeblich versucht hat, für den ausgeschiedenen Botschafter Dr. Dieter Sattler einen neuen Leiter der Kulturabteilung von Format zu finden. Dazu lassen Sie mich vorweg sagen: wer in seinem Betrieb, bildlich gesprochen, niemandem die Gelegenheit gibt, in die Ränge mit Prokura aufzusteigen, sondern für die Leitung seiner zahlreichen und zum Teil recht großen Filialen bestenfalls Werkmeisterstellen vorsieht, braucht sich nicht zu wundern, wenn. es keinen passablen Direktorennachwuchs im eigenen Haus gibt.
    Ich möchte zunächst einige Bemerkungen zu einem Problem machen, das keine zufriedenstellende Lösung erfahren hat, seit wir vor 10 Jahren hier mit Ihrem Vorgänger um die Anerkennung Bert Brechts als großen deutschen Dichter und Dramatiker gestritten haben. Vielleicht ist es besonders schwer im Sinne des Auftrags unseres Grundgesetzes und unseres Alleinvertretungsrechts, jenseits unserer Grenzen im unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Auftrag kulturell zu wirken. Aber es geht mir nicht in den Kopf, daß Theaterensembles, Orchester, Künstler, Schriftsteller, denen wir bei ihrem Auftreten in der Bundesrepublik Anerkennung und Beifall zollen, die aus der Zone kommen — und ähnliches gilt übrigens im Bereich des Sports —, außerhalb unserer Staatsgrenzen rasch in die Kategorie feindlicher Ausländer eingereiht werden. Das nimmt zuweilen groteske Formen an. Ich habe noch jenen Legationsrat in Nicosia in wenig erfreulicher



    Kahn-Ackermann
    Erinnerung, der den Mitgliedern des Gewandhausorchesters unter nachträglicher Billigung der Bundesregierung auf dem Briefpapier der Botschaft empfahl, Zuflucht bei diplomatischen Missionen unserer alliierten Freunde zu suchen. Auf der anderen Seite haben gestern in Bonn tagende Leiter von deutschen Kulturinstituten aus Übersee in einem sehr beachtenswerten Papier dargelegt, es sei für sie selbstverständlich, in ihren Bibliotheken, die der deutschen Literatur zugehörenden Autoren der Zone zu führen. Wenige Stunden zuvor hatte ein Beamter Ihres Hauses, Herr Minister, auf die Frage, was die Institutsleiter tun sollen, wenn der Leiter eines Zonenkulturinstituts an ihre Tür klopfe, diesen Männern zugedonnert: „Rausschmeißen natürlich!" Da bliebe also in Ihrem Hause noch etwas am gesamtdeutschen Kultur-Knigge zu feilen. Oder — eine andere Frage — darf sich unser durch sein Mäusemitgefühl auf den Filmfestspielen in Cannes ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückter Kulturattaché in Paris die Aufführung von Jewgenew Schwarz „Drachen" durch das Ensemble des Deutschen Theaters von Ostberlin, die zu den größten Theatererfolgen in den letzten Jahren in der französischen Hauptstadt gehört hat, ansehen oder darf er das nicht? Das Stück war ja auch in Bonn ein großer Erfolg.
    Ein Letztes. Da, wo Sie vielleicht hart sein sollten, schlägt die Kraft oft nicht durch. Mußte Wilhelm Girnus als Mitglied des Zentralkomitees der SED und Berufsringer gegen geistige Freiheit in der Zone in der Verkleidung eines PEN-Club-Mitglieds ein Visum in die Vereinigten Staaten bekommen? Konnte das nicht verhindert werden? Wo wir doch statt eines sogar zwei Kulturbotschaftsräte in Washington hatten, weil sich der eine — ich hoffe, das macht keine Schule im Auswärtigen Dienst —nahezu acht Monate lang weigerte, seinem ihn ablösen sollenden Nachfolger Platz zu machen.

    (Zuruf rechts: Ein Skandal!)

    Meine Damen und Herren, hinter dem Begriff „Kulturarbeit im Ausland" verbirgt sich ein sehr komplexes Tun und Lassen, und wir sollten uns davor hüten, unsere Augen lediglich auf die längst vertrauten Instrumente unter der Jurisdiktion des Auswärtigen Amtes zu richten. Dazu nämlich gehört viel mehr; vieles, was in den Arbeitsbereich anderer Ressorts, z. B. des Kanzleramts, des Ministeriums Scheel, des Innen-, des Wissenschafts- und des Wirtschaftsministeriums gehört, und vieles, was sich glücklicherweise ohne jede staatliche Förderung vollzieht, weil es kraft seiner Qualität, seines eigenen Wertes und seiner universellen Bedeutung von selbst über die deutschen Grenzen dringt. Das gilt sogar, wie wir mit Genugtuung feststellen können, für unsere Beziehungen zu östlichen Nachbarn, einschließlich der Sowjetunion. Das gilt leider nicht für einen nicht unerheblichen Teil der sogenannten Dritten Welt, in der auch der Kulturaustausch nicht ohne die helfende Hand des Staates auskommt. Wir sollten da besonders mit der großen Tradition, für das Gastland fruchtbare wissenschaftliche Leistungen zu erbringen, fortfahren.
    Ein gutes Beispiel aus jüngster Zeit ist die kürzlich abgeschlossene deutsche geologische Mission in Jordanien, um nur ein Unternehmen unter vielen zu nennen, das manche Anwesende vielleicht nicht in den klassischen Bereich unserer Kulturarbeit rechnen würden, obwohl es in besonders originärer Weise dazu gehört.
    Im Bundeshaushalt 1966 ist dieses ganze Operationsfeld quer durch die Ressorts mit rund 650 Millionen DM verbucht; eine stattliche Summe! Natürlich stellt sich da bei vielen Einzel- und Sammelposten, nicht nur immer wiederkehrend, die Frage nach Aufwand und Wirkung, die Frage nach dem besten Instrument, die Frage nach dem Motiv und der Mentalität der am Kulturaustausch beteiligten Partner und schließlich in sehr vielfältiger Weise die Frage der Zusammenarbeit. Vielfältig, weil es sich nicht nur uni die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung oder um die in vielen Fällen nicht zureichende Zusammenarbeit zwischen Bonn und den Ländern handelt, sondern auch um die Bewältigung jenes Bereichs, in dem sich z. B. kulturelle Auslandsarbeit, kulturpolitische Repräsentanz, außenpolitische Erfordernisse und wirtschaftliche Interessen überschneiden, überlagern oder gar völlig ineinanderfließen. Die Weltausstellung in Kanada ist z. B. ein solches Operationsfeld.
    Die Frage der Effektivität stellt sich z. B. auch, wenn wir mit vielen Millionen irgendwo draußen Rundfunkstationen errichten, was aus vielerlei Gründen nützlich und löblich ist, dabei aber vergessen, daß zur materiellen Wirksamkeit eines Senders auch Empfangsapparate gehören, mit denen er empfangen werden kann.
    Um bei der Sparte Rundfunk im Felde der administrativen Zusammenarbeit in der Bundesregierung zu bleiben: zur gleichen Zeit, als die Bundesrepublik einem nordafrikanischen Staat, der uns in der Nahostkrise behilflich war, einen neuen Rundfunksender versprach und wobei, weil der Finanzminister kein Geld hatte, wie auf einem Basar schier um jeden Pfennig gefeilscht wurde, baute eine kirchliche Organisation aus Bundesmitteln, über die sie verhältnismäßig autonom verfügen kann, für 12 oder 14 Millionen DM einen Sender in einem fernöstlichen Land. Hier mangelt es sichtlich an politischer und administrativer Koordination.
    Ich habe dieses Beispiel gewählt, weil es besonders typisch ist, typisch übrigens auch für das Talent des Bundeskanzlers, im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz durch Abgrenzungs- und Zuständigkeitsorders die Dinge eher zu ver- als zu entwirren. Wenn der Außenminister also künftig für diese breitgefächerte Kulturarbeit im Ausland die Übersicht nicht verlieren will manchmal denke ich, er hat sie schon verloren —, wird auch ein Genie auf Dieter Sattlers Stuhl künftig wenig ausrichten können. Wie Sie das Problem lösen, mit der Vielfalt und Ordnung dieser Dinge im Kabinett fertigzuwerden, ist Ihre Sache. Mit meinem Laienverstand würde ich halt einen weiteren Staatssekretär einstellen. Sie brauchen im Bereich des Auswärtigen Amtes ohnehin noch ein Kabinettsmitglied zur Be-



    Kahn-Ackermann
    wältigung der „protokollarischen Frühstücksverpflichtungen".
    Wie sehr mangels solcher koordinierenden Aufsicht sogar wichtige und erfolgreiche Institutionen unter die Räder kommen oder Opfer von sich im Paragraphendickicht sinnlos bekämpfenden Ressortkriegern werden können, beweist das Schicksal der Ausländerkreise der Carl-Duisberg-Gesellschaft. Letztere waren bisher die einzigen wirklich hervorragend funktionierenden Begegnungsstätten mit Nestwärme, in denen sich zwanglos farbige und europäische Praktikanten, aber auch Studenten aus allen Ländern treffen und das Gastland wirklich durch das Medium menschlicher Begegnung und Freundschaft kennenlernen konnten, so wie wir uns das wünschen. Bei den zuvor erwähnten Zuständigkeitsabgrenzungen ist die Carl-Duisberg-Gesellschaft, weil sie sich überwiegend um Praktikanten aus den Entwicklungsländern kümmert, unter die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftlich Zusammenarbeit geraten. Dieses weigert sich, in Zukunft Geld für die Ausländerkreise zu geben, falls sich dort künftig weiterhin farbige Praktikanten einerseits mit europäischen Praktikanten und Deutschen, andererseits mit Studenten treffen, weil die beiden letzten Gruppen nicht in die Kompetenz des Ministeriums Scheel fallen und die Zuschüsse nicht gegen die Verwendungsrichtlinien dieses Hauses gegeben werden dürfen. Was für ein Schildbürgerstreich, was für ein Unsinn, was für eine bürokratische Blindheit! Das Auswärtige Amt darf nicht mehr zahlen, und so wird eine wichtige innerdeutsche Aufgabe unserer auswärtigen Kulturpolitik einfach liquidiert. Leider wimmelt es in diesem Teil des Gartens unserer Außenpolitik von solchen Selbstschüssen, mit denen wir nicht nur hoffnungsvolle Pflänzlein, sondern auch ein gerüttelt Maß von Arbeit, das der Achtung und dem Renommee unseres Landes dient, zum Erliegen bringen.
    In die Frage von Aufwand und Wirkung mischen sich gelegentlich auch Stil- und Geschmacksfragen. Auch dazu möchte ich stellvertretend für vieles mit einem Beispiel dienen. In Paris, der Hauptstadt des Landes, mit dem wir durch kulturelle Bande ganz besonderer Art verbunden sind, hat die Bundesrepublik in der Avenue d'Iena auf einem von der französischen Regierung Deutschland zurückgegebenen Grundstück ein Goethe-Institut errichtet. Es ist im vergangenen Herbst fertig geworden und hat rund 8 Millionen DM gekostet. Es sollte ein Schaufenster der kulturellen Persönlichkeit unseres Landes und des deutschen Geistes sein. Es ist leider innerlich wie äußerlich eher das Schaufenster der deutschen Versicherungsbranche — sagen wir einmal: die Bezirksdirektion einer Feuer- und Lebensversicherung in einer Stadt mit 150 000 Einwohnern.

    (Heiterkeit.)

    Wenn Sie eintreten, glauben Sie sich zunächst in eine Vulkanisieranstalt versetzt, so sehr stinkt es nach verbranntem Gummi. Da werden eher Assoziationen an Dantes siebten Kreis der Hölle als an Goethes Elysium hervorgerufen,

    (Lachen in der Mitte)

    und wenn wir schon beim Höllischen sind: an eine Walpurgisnacht erinnert in diesem ungewöhnlich scheußlichen und atmosphärelosen Bau schon gar nichts, nicht einmal die Dame am Empfang, was wenigstens gelegentlich bei Versicherungsgesellschaften der Fall ist.

    (Beifall bei der SPD. — Allgemeine Heiterkeit. — Abg. Dr. Martin: Wie sieht es denn im Keller aus?)

    — Genauso wie im obersten Stock, Herr Dr. Martin.
    Die Bibliothek ist eine häßliche Gruft, der jede Atmosphäre von Geborgenheit, die man zum Lesen braucht, fehlt. Sie muß jetzt, um wenigstens durch das Buch — in Form einer ständigen Buchausstellung — ein wenig Geistigkeit zu gewinnen, umgebaut werden — 8 Monate nach Eröffnung dieses Hauses! Wer hat da geplant, wer hat eingerichtet und sich darum gekümmert, daß mit 8 Millionen DM eine wirkliche Stätte der Begegnung mit deutscher Kultur und Sprache geschaffen wird?
    Der Kino- und Festsaal von beachtlicher Größe ist, abgesehen davon, daß es durchregnet — aber es regnet ja in Paris nicht immer — in 9 Monaten fünfmal benutzt worden. Ich meine, auch bei Kulturbauten gibt es eine Art von Ökonomie. Das alles muß man sich von vornherein überlegen. Man mietet dann besser und billiger Säle, wenn man sie nicht kontinuierlich braucht.
    Das Ganze ist ein Beweis dafür, daß das, was wir in Punkt 6 unseres Antrages zur Kulturarbeit im Ausland fordern, nicht einfach durch administrative Entschlüsse und die Bundesbaudirektion ersetzt werden kann.
    Indessen noch entscheidender als das Äußere unserer Kulturinstitute ist das, was innen vor sich geht. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Innenleben vor vielen, bisher nur als überfüllte und in vieler Hinsicht als recht veraltete Sprachschulen arbeitenden Instituten verwandeln wird, nachdem ihnen das Auswärtige Amt mit einem Erlaß vom März praktisch 80 % der Kulturarbeit im Ausland übertragen hat.
    Hier muß man ungeachtet der ganz ausgezeichneten und von hohem Verständnis und Einfühlungsvermögen getragenen Arbeit vieler Institute auf der ganzen Welt, die mehr als nur Sprachschulen waren, vor einem warnen, nämlich vor dem Mißverständnis, daß, weil Kultur im allgemeinen etwas mit Intellektuellen zu tun hat — übrigens, Herr Minister, spielen die Intellektuellen eines Landes auf ihre Weise auch eine recht interessante Rolle in der Außenpolitik einer jeden Nation —, man unsere Kulturarbeit ausschließlich auf die gesellschaftliche Elite des Landes ausrichtet, in dem man arbeitet. Solche Tendenzen gibt es in einigen europäischen und überseeischen Hauptstädten, Die Kultur der Industriegesellschaft ist reicher und breiter. Das Programm eines Goethe-Instituts kann eine unerhörte Breitenwirkung haben, wenn es für interessierte Arbeiter, Angestellte und eine intelligente Mittelschicht ausgerichtet ist.
    Ein großer Teil der Kulturarbeit im Ausland muß auf sinnvolle Weise auf ihre Integration in den Bil-



    Kahn-Ackermann
    dungsinstitutionen des Gastlandes zielen. So betrachtet, ist für uns in Frankreich ein Volksschullehrer als interessierter Besucher von Veranstaltungen des Goethe-Instituts wichtiger als ein Beamter des Quai d'Orsay.
    Was den anderen, vielleicht auch noch immer notwendigen gesellschaftlichen Sektor betrifft, so hat es an Salonlöwen im auswärtigen Dienst nie gemangelt.
    Aber gerade jene eben betonte Notwendigkeit, im Zeitalter der Massenmedien in der Kulturarbeit auch nichtintellektuelle und nicht akademisch gebildete Menschen anzusprechen, läßt es uns unausweichlich erscheinen, daß Sie in dieser Praxis erfahrene Männer und Frauen aus den Auftragsorganisationen Ihres Hauses in den Stellenplankreislauf der Kulturarbeit des Amtes einbeziehen.
    Heute morgen ist im Auswärtigen Ausschuß mit Nachdruck darüber gesprochen worden, daß einige dieser die Last der auswärtigen Kulturarbeit tragenden Auftragsorganisationen aus dem Zwangskorsett einer auf innerdeutsche Verhältnisse zugeschnittenen Bundesangestellten-Tarifordnung befreit werden müssen, wenn sich die Bundesrepublik jener Kräfte versichern will, die sie in der auswärtigen Kulturarbeit braucht, welche — und das ist eine Binsenweisheit — mit der Art von Menschen steht und fällt, die in ihr tätig sind. Keinem Bundesland und keiner Stadt würde es einfallen, einen Theaterintendanten oder gar den Leiter eines bedeutenden Museums oder gar nur einen guten Regisseur zu suchen und sich der Illusion hinzugeben, man könne jemanden gegen eine Besoldung nach BAT bekommen und mit der Angestelltenversicherung in die Pension schicken.

    (Abg. Dr. Hellige: Haben Sie eine Ahnung, Herr Kahn-Ackermann!)

    Draußen in den Kulturinstituten oder zumindest in einigen ganz besonders wichtigen Instituten, z. B. in New York oder in Paris oder in Rom, stellt sich genau dieses Problem. Sie, Herr Minister, müssen sich dieses Problems in einem noch weiteren Sinne schmerzlich bewußt gewesen sein, nachdem, wie ich in zwei Zeitungen gelesen habe, einige Ordinarien auf die Aussicht hin, in Ihrem Hause Ministeraldirektor zu werden, trotz der von Ihnen erwähnten damit verbundenen Ehre nur müde abgewinkt haben.
    Ganz am Rande die Frage: Würden Sie sich, die Bundesregierung und die Mehrheit dieses Hauses, dazu ermannen können, die Stelle der Kulturreferenten in einigen ganz besonders wichtigen Hauptstädten von A 14 nach A 16 aufzustufen, so würden Sie dafür einige Hochschullehrer von internationalem Ruf gewinnen können? Dabei denke ich u. a. besonders an Paris.
    Eine letzte Bemerkung über die Besonderheit der deutsch-französischen Kulturbeziehungen, die zu vertiefen man nicht genug tun kann: Ich habe mit einer gewissen Erleichterung in einer der letzten Fragestunden festgestellt, daß das Primat des Außenministers im zwischen Bund und Ländern
    umstrittenen Zuständigkeitsbereich der auswärtigen Kulturpolitik auch im Bereich des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages offenbar so weit geklärt ist, daß Herr Ministerpräsident Kiesinger nicht mehr mit dem sofortigen Rücktritt von seinem Amt als Beauftragter für den kulturellen Teil dieses Vertrags droht, wenn der Außenminister statt seiner eine einschlägige Frage im Bundestag beantworten will.

    (Abg. Dr. Martin: Da haben Sie sich die Schau stehlen lassen!)

    Meine Damen und Herren, ich messe den Punkten 2 und 9 unseres Antrags zur Kulturarbeit im Ausland eine besondere Bedeutung zu. Der eine beschäftigt sich mit der Tatsache, daß unsere deutsche Muttersprache die eine große Säule sein muß, auf der unsere Kulturbeziehungen zu der Welt ruhen. Weit über die vorläufig geringer werdende weltpolitische Bedeutung unseres Landes hinaus besitzt die deutsche Sprache neben einigen anderen großen Kultursprachen eine starke Stahlkraft als kulturvermittelndes Medium., auf das viele Menschen nicht glauben verzichten zu können. Es ist die Sprache, von der viele meinen, ihre Kenntnis sei unerläßlich, wenn man die lange Reihe bedeutender Philosophen deutscher Zunge nicht nur lesen, sondern auch begreifen wolle, ja sie sei sogar der Schlüssel zum Verständnis philosophischer Systeme und Betrachtungen schlechthin.
    Wie dem auch immer sei, die Entdeckung, welch geistige und politische Bedeutung unserer Sprache zukommt, hat unsere offizielle Außenpolitik leider verhältnismäßig spät gemacht. Wäre es anders, müßte sie längst die ihr noch fehlende Gleichberechtigung in vielen europäischen Institutionen haben, vor allem auch im Europarat und in der Westeuropäischen Union. Das ist ein wirklicher Schnittpunkt von Kultur und Politik, an dem die Bundesregierung mit geradezu quälendem Mangel an Durchschlagskraft herumoperiert.
    Zu den Instrumenten der Sprachvermittlung gehört neben Rundfunk, Fernsehen, Goethe-Instituten und Schulen auch die Entsendung von Germanisten und Sprachdozenten an nichtdeutsche Universitäten und von Sprachlehrern an fremde Schulen. Diese Instrumente deutscher Sprachverbreitung können nur sinnvoll eingesetzt werden, wenn man sich über die Situation der deutschen Sprache und ihre Chancen illusionslos Rechenschaft ablegt, wie wir das in Punkt 9 unseres Antrages verlangen.
    Die andere wichtige Säule unserer Kulturarbeit draußen ist die wachsende Mitarbeit in der UNESCO und vielen anderen internationalen Organisationen, die dazu dienen, nicht nur eine Brücke zwischen den Kulturen zu schlagen, sondern vornehmlich auch einen Brückenschlag zwischen der Industriegesellschaft Europas und der USA und den übrigen überseeischen Kontinenten zu versuchen. Für diese Aufgabe, die zum Teil darin besteht, die Kultur des Gastlandes für die Umwelt sichtbar zu machen, haben bereits unsere Vorfahren Erstaunliches geleistet. Wir sollten an diese Tradition anknüpfen, was nur möglich ist, wenn die Hemmnisse,



    Kahn-Ackermann
    die einer breiten Entsendung deutscher Fachkräfte und Hochschuldozenten nach draußen im Wege stehen, weggeräumt werden.
    Daß die Bundesregierung hier offenbar kapituliert und resigniert, entnehme ich einem amtlichen Dokument des Auswärtigen Amtes mit dem Titel „Die Problematik bei der Vermittlung deutscher Lehrkräfte an Universitäten des Auslandes", in dem unter anderem folgendes steht:
    Die Vermittlung deutscher Lehrkräfte in das Ausland kann sicherlich als eines der wirksamsten Mittel der auswärtigen Kulturpolitik gewertet werden. Dies gilt insbesondere für Lehrkräfte an solchen Auslandsuniversitäten, die im Aufbau begriffen sind und als höchste Ausbildungsstätten in den jungen Staaten die künftige Elite heranbilden sollen. Die Zahl dieser neuen akademischen Unterrichtsstätten ist in den letzten Jahren so stark angewachsen, daß es leider unmöglich geworden ist, den Wünschen des Auslandes auch nur annähernd zu entsprechen.
    Nur etwa 10 % — nur 10 %
    der offenen Lehrstellen an Universitäten im Ausland, für die deutsche Lehrkräfte erbeten werden, konnten in den letzten Jahren besetzt werden. Bei ausreichend zur Verfügung stehenden Mitteln sind die Gründe hierfür einerseits, daß junge Nachwuchswissenschaftler befürchten, bei längerer Abwesenheit von ihrer Universität „den Anschluß zu verlieren" und damit in ihrer Laufbahn benachteiligt zu werden, andererseits, daß der akute Mangel an Wissenschaftlernachwuchs in den üblicherweise gefragten Fachgebieten längere Beurlaubungen durch die Fakultäten bzw. Kultusverwaltungen vielfach nicht zuläßt.
    So geht es weiter, und es endet mit der Feststellung, daß voraussichtlich noch viele Jahre vergehen dürften, bis diesem personellen Mangel abgeholfen sein werde und die Bundesrepublik dort ihren Platz einnehmen könne.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch wenige Worte zum Abschluß über die bereits vom Kollegen Huys dargestellte Problematik unserer Schulen sagen. In unserem einen Antrag fordern wir, daß die 21 Schulen, die ausschließlich für deutsche Kinder da sind, haushaltsmäßig von den übrigen abgetrennt werden, weil sie — ich möchte mal sagen — als besonderer Dienst der Bundesrepublik gegenüber Deutschen im Ausland im Grunde nichts mit eigentlicher Kulturarbeit draußen zu tun haben. Aber gerade diese 21 Schulen sind ganz besonders kostspielig und verfälschen deswegen im Etat das ganze Bild etwas hinsichtlich der Aufwendungen, die für unsere Kulturarbeit vorgenommen werden.
    Ein Zweites: Hier ist heute schon von den übrigen Schulen gesprochen worden, von denen ein großer Teil sogenannte Begegnungsschulen sind, denen wir bisher eine ganz besondere kulturpoltische Bedeutung beigemessen haben. Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren, den Brief eines Schulleiters vorlesen, eines Schulleiters an einer verhältnismäßig neuen, vor einigen Jahren mit einem Kostenaufwand von 7,5 Millionen DM gebauten Schule irgendwo in Europa. Er schreibt:
    Die Situation dieser Schule ist so erbärmlich, daß ich mir überlege, ob ich nicht die Pflicht habe, die Dinge in die Öffentlichkeit zu bringen, da die zuständigen Stellen aufs äußerste bemüht sind, alle Kritik und alle Kritiker zum Schweigen zu bringen und ich vergeblich versucht habe, die vorgesetzten Behörden dazu zu bringen, die Dinge zu reformieren. Dazu kommt, daß die innere Struktur der Schule so unsinnig ist, daß man sich fragt, wie so etwas einem Pädagogengehirn entspringen konnte.

    (Abg. Dr. Martin: Das kennen wir schon aus dem Fernsehen!)

    Die Atmosphäre an der Schule ist so, daß mir der katholische Geistliche vor kurzem im Vertrauen sagte, er könne den einheimischen Eltern nicht mehr empfehlen, ihre Kinder an die deutsche Schule zu schicken.
    Ich möchte diese Dinge nicht dramatisieren. Ich wollte damit nur sagen: Das Problem der von der Administration so viel gerühmten Begegnungsschule ist nämlich wesentlich vielschichtiger, als es die Befürworter eines sich ständig vergrößernden deutschen Auslandsschulwesens glauben.
    Auf der Konferenz z. B. der deutschen Schulen in Lateinamerika, in Mexiko, war kürzlich davon die Rede, daß mangelnde Inanspruchnahme und Verwirklichungsmöglichkeit der pädagogischen Erfahrungen und Erkenntnisse der aus Deutschland entsandten Lehrer das angestrebte Ziel, nämlich eine Begegnung mit dem deutschen Bildungselement herbeizuführen, fragwürdig machen. Das Auswärtige Amt war, soviel ich weiß, aus irgendwelchen Gründen auf dieser Konferenz, die es selbst einberufen hatte, nicht vertreten. Aber ich glaube, wenn es vertreten gewesen wäre — und vielleicht, nachdem es die Berichte gelesen hat —, würde man dort auf Grund einer erneut vorgetragenen Darstellung der unguten Verquickung von kommerziellen Bedürfnissen und Standesrücksichten, die zum Mitschleppen einer Heerschar von Unbegabten führen, teilweise doch ein bißchen kritischer über die innere Situation so mancher Schule nachdenken.
    Schließlich und endlich haben wir dann noch die Europa-Schulen, an denen uns auch einige Probleme drücken; z. B. daß wir mit den Fristen der Entsendung unserer Lehrer an diese Schulen nicht durchkommen, daß sie viel länger an diesen Schulen tätig sein müssen und daß es angesichts der Tatsache, daß eben auch Lehrer aus anderen Partnerstaaten dort wirken, unbedingt notwendig ist, daß die Angleichung ihrer Bezüge an die Bezüge der Europa-Beamten erfolgt.
    Ich habe mit diesen Bemerkungen, meine Damen und Herren, die Überlegungen ein wenig zu skizzieren versucht, die uns bewegt haben, unsere

    Kahn-Ackermann
    drei Anträge einzureichen. Ich brauche die einzelnen Punkte dieser Anträge, soweit es nicht schon geschehen ist, nicht mehr zu erläutern. Sie sprechen für sich selbst.

    (Abg. Dr. Martin: Na, na, na!)

    Gewiß ließe sich noch viel Grundsätzliches zu den hier erörterten Problemen sagen. Aber wir erwarten das in erster Linie von denjenigen, die die Verantwortung für das gegenwärtige Konzept unserer auswärtigen Kulturarbeit tragen. Es ist lange her, daß ein deutscher Außenminister sich ausführlich und grundsätzlich mit den Problemen der deutschen Kulturarbeit im Ausland in öffentlicher Rede befaßt hat. Es war, wenn ich mich nicht täusche, Herr Minister, im Jahre 1928, abgesehen von den Interventionen, die Sie und Ihr Vorgänger bei Debatten, die wir zu diesem -Problem hier im Bundestag gehabt haben, gelegentlich gemacht haben. Der Außenminister hieß Gustav Stresemannn, und ich hoffe, Herr Minister Schröder, Sie werden die Stunde heute nach 38 Jahren zu nutzen wissen.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Das ist doch Unsinn! — Weitere Zurufe von der Mitte.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zur Beantwortung der Großen Anfrage und, wie ich annehme, zur Stellungnahme zu den drei sozialdemokratischen Anträgen hat der Herr Bundesaußenminister das Wort.

(Abg. Dr. Martin: „Nach 38 Jahren"!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß den Kollegen Kahn-Ackermann enttäuschen. Eine solche Sternstunde für heute hatte ich nicht erwartet und er, glaube ich, auch nicht. Denn der Stoff, der heute hier zu behandeln ist, ist ein bißchen trocken und eignet sich dafür nicht ganz so, wie er es vielleicht meint. Ich muß ihm zugeben: Er hat eine Menge sehr interessanter Details gebracht über Personen, über Bauten und Reisen; ich weiß, daß er ein sehr weitgereister Mann ist und manches hört und viele Briefe und Zuschriften bekommt. Ich sage das nicht in einem abwertenden Sinne. Trotz mancher ironischer, skeptischer und kritischer Anmerkungen, die er gemacht hat, weiß ich seine Bemühungen um diese Fragen sehr zu schätzen. Ob alle von ihm gebotenen Details stimmen, kann ich nicht sagen; wir werden das einmal im einzelnen prüfen und können darüber dann vielleicht hier und im Ausschuß noch einmal sprechen.
    Eine Sache aber möchte ich richtigstellen: es gibt keine Ordinarien, die abgewinkt hätten, die Stelle des Leiters der Kulturabteilung im Auswärtigen Amt zu bekleiden. Über diesen Leiter, über den armen Menschen, der da demnächst hinkommen wird, ist so viel gerätselt und geschrieben worden, daß das wirklich einen hübschen Band füllen würde. Auch das sehe ich ein bißchen nüchterner, und, wie gesagt, es ist dies nicht eine Sternstunde, sondern eine sachliche Beantwortung von gestellten Fragen.
    Damit das Hohe Haus den Zusammenhang behält, darf ich nochmals jeweils die Fragen aus der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP vorlesen. Die erste Frage lautete:
    Was gedenkt das Auswärtige Amt zu tun, um sicherzustellen, daß Aufwand und Erfolg der bisher geförderten Auslandsschulen in einem richtigen Verhältnis zueinander stehen?
    Darauf lautet die Antwort wie folgt. Das Auswärtige Amt ist bestrebt, abgesehen von den sogenannten Botschafts- und Expertenschulen, nur solche deutschen Schulen im Ausland zu fördern, die durch ihr Bildungsziel und die in ihnen erzogenen jungen Menschen aller Schichten eine Ausstrahlung auf das öffentliche Bewußtsein im Gastland haben, die den personellen und materiellen Aufwand rechtfertigt.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat bereits in ihrem Bericht an den Deutschen Bundestag vom 23. Juni vergangenen Jahres über die Lage der deutschen Auslandsschulen dargelegt, daß die Begegnungsschule nur dann zu den bedeutendsten Medien der auswärtigen Kulturpolitik gehören kann, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang zwar darauf hingewiesen, daß es keinen einheitlichen Typ der Auslandsschule gibt. Die Förderungswürdigkeit einer Schule ist daher nicht an Hand weniger starrer Kriterien zu messen, insbesondere nicht, ohne daß jeweils die besonderen örtlichen Gegebenheiten in die Beurteilung einbezogen werden. Indessen läßt sich das Auswärtige Amt von einer Reihe allgemeiner Gesichtspunkte leiten, die bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit berücksichtigt werden müssen.
    In erster Linie ist unerläßliche Vorbedingung für eine wirkliche Begegnung der Kulturen die gründliche Erlernung der deutschen Sprache. Brachten einengende Schulgesetze in vielen Gastländern nach dem Krieg eine Zurückdrängung der deutschen Sprache und deutscher Lehrziele, so sind in den letzten Jahren die Möglichkeiten gewachsen, den deutschen Charakter der Schulen wieder zu verstärken. Die beispielhafte Selbstdarstellung deutscher kultureller Leistung sollte sich auf deutsche Lehrmethoden und die pädagogischen Vorstellungen spezifisch deutscher Prägung erstrecken, auf den anschaulich gestalteten Arbeitsunterricht, vor allem aber auf die Pflege der musischen Bildungselemente, auf Werken, Spiel und Sport als besondere Kennzeichen deutscher Erziehungsarbeit. Eine deutsche Schule im Ausland wird der ihr gestellten Aufgabe nur dann gerecht werden können, wenn sie hohes Leistungsniveau mit der Vermittlung solcher Bildungswerte verbindet, die gerade die deutsche Pädagogik besonders kennzeichnen.
    Die Bedeutung einer Auslandsschule im Rahmen der deutschen Kulturarbeit hängt ferner davon ab, inwieweit sie mit modernen Erfordernissen Schritt hält und den Begabten aller Schichten Zugang gewährt. Das Auswärtige Amt bemüht sich daher, durch entsprechende finanzielle Maßnahmen auf eine Regelung des Schulgeldes nach sozialen Ge-



    Bundesminister Dr. Schröder
    sichtspunkten hinzuwirken. Es ist ferner bestrebt., den Bedürfnissen mancher Gastländer dadurch besser zu entsprechen, daß die Lehrprogramme der Vielfalt der Begabungen und den wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen des Landes angepaßt werden. Hierzu gehört vor allem die Einrichtung von Sonderzweigen zur Vermittlung praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten.
    Zum Unterschied von den Begegnungsschulen bestehen sogenannte Botschafts- und Expertenschulen, welche vornehmlich die Kinder von nur vorübergehend im Ausland ansässigen deutschen Eltern betreuen. Da sie die deutsche Präsenz an solchen Orten sichern, an denen sich in weit verstandenem öffentlichem Interesse deutsche Fachkräfte in größerer Anzahl aufhalten, ist es gerechtfertigt, sie mit öffentlichen Mitteln zu unterhalten. Bei der Prüfung ihrer Notwendigkeit sind jedoch strenge Maßstäbe anzulegen.
    Die Schulen im Ausland, die gegenwärtig Bundeshilfe genießen, entsprechen nach Leistung, kulturpolitischer Bedeutung und Unterrichtsbedingungen noch nicht überall den Vorstellungen, welche die Bundesregierung — insbesondere im pädagogischen Bereich in enger Fühlungnahme mit den Kultusministern der Länder — verwirklichen möchte. Dies ist einmal auf die Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Mittel zurückzuführen, zum anderen darauf, daß die organisatorischen Voraussetzungen bisher nicht voll gegeben waren, um den in den letzten Jahren beträchtlich gewachsenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung der Auslandsschulen ganz gerecht zu werden. Ihre vom nächsten Rechnungsjahr an vorgesehene Zusammenfassung in einer gegenüber dem Auswärtigen Amt weisungsgebundenen Zentralen Dienststelle mit ausreichendem Fachpersonal wird die Verwirklichung einheitlicher Planungs- und Betreuungsgrundsätze unter genauer Überprüfung des bestehenden Förderungsprogramms erleichtern.
    Weitere Voraussetzung für ein fruchtbares Wirken der deutschen Auslandsschulen, das im rechten Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln steht, ist ferner, daß es der Bundesregierung auch in Zukunft möglich sein wird, im Zusammenwirken mit den Ländern den Bedarf an deutschen Lehrern trotz des innerdeutschen Lehrermangels, besonders im naturwissenschaftlich-mathematischen Bereich, zu decken. Das Auswärtige Amt ist in Zusammenarbeit mit den Ländern seit Jahren bemüht, die Weiterbildung. deutschstämmiger' ausländischer Lehrkräfte zu fördern und dadurch den Bedarf an Lehrern aus Deutschland zu senken: Diese Bemühungen sollen verstärkt fortgesetzt werden.
    Ich komme zur zweiten Frage. Die Frage lautet:
    Welche Projekte für den Neubau oder Ausbau von deutschen Schulen im Ausland liegen zur Zeit vor, und welche Projekte hält das Auswärtige Amt für dringlich?
    Die Antwort lautet wie folgt: Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht an den Deutschen Bundestag über die Lage der Auslandsschulen auch auf den erheblichen Nachholbedarf im Bereich des Schulbaues im Ausland aufmerksam gemacht .In der Tat hängt in einer Reihe von Fällen sogar die Entscheidung, ob eine Schule weiter gefördert werden soll, davon ab, ob der Raumnot, die meist durch das Anwachsen der Schule und die Verschlechterung des Bauzustandes seit Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach dem Krieg entstanden ist, durch einen Neubau abgeholfen werden kann.
    Die Bundesregierung hat dabei ausgeführt, daß Neubauten von Auslandsschulen einem sich über mehrere Jahre erstreckenden Gesamtprogramm entsprechen müssen. Sie hat dem Bundestag demgemäß im Rahmen dieses Berichts eine Übersicht über die bis zum Jahre 1971 fertigzustellenden Schulbauten vorgelegt, die eine Vorausschau über ihre künftigen Pläne ermöglicht.
    Von den in Verfolg dieser Bemühungen seit vergangenem Jahr vollendeten, noch im Bau befindlichen oder bereits in den Haushaltsplan aufgenommenen Vorhaben sind vor allem folgende zu nennen: die Bauten in Rom, in Addis Abeba, in Lima, in Lüderitzbucht, in Windhuk, in Amman, in Athen, in Ankara, in Istanbul, in Johannesburg, in Tokio, in Washington, in Arequipa (Peru), in Cali (Kolumbien), in Guatemala, in Quito, in Kapstadt, in St. Cruz de Tenerife und die Nedjat-Oberreal-Schule in Kabul.
    Es bleibt auch darüber hinaus noch vieles zu tun. Derzeit liegen mehr als 20 weitere Bauwünsche vor, von denen die Bundesregierung als besonders dringlich folgende ansieht: Schulbauten in Brüssel, in Barcelona, in Kairo, in Santiago, in Paris, in Teheran, in Den Haag, in Las Palmas und in San José (Costa Rica). Ferner werden Neubauten u. a in La Union (Chile), in Guayaquil (Ekuador), in Buenos Aires (Villa Ballester), in Vina del Mar (Chile), in Sucre (Bolivien) und Puerto Montt (Chile) im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten errichtet werden.
    Zusammenfassend ist zu betonen, daß die Bundesregierung dem Bauproblem auch weiterhin ihre besondere Aufmerksamkeit widmen wird.
    Die dritte Frage lautet:
    Wie weit ist die Planung einer Zentralstelle für deutsche Auslandsschularbeit gediehen?
    Die Antwort: Wie schon in der Antwort auf Frage 1 erwähnt, ist mit der Arbeitsaufnahme einer mit genügend Fachpersonal mit Auslandserfahrung ausgestatteten und dem Auswärtigen Amt gegenüber weisungsgebundenen Zentralstelle für das Auslandsschulwesen unter Berücksichtigung der entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Deutschen Bundestages im kommenden Haushaltsjahr 1967 zu rechnen.
    Die vierte Frage:
    Wie werden zur Zeit die deutschen Volks-, Mittel- und Höheren Schulen pädagogisch betreut?
    Die Antwort: Die deutschen Schulen im Ausland werden in engem Zusammenwirken zwischen dem Auswärtigen Amt und den Kultusministern der Länder pädagogisch betreut. Im Schulreferat des Auswärtigen Amts obliegen — als Zwischenlösung



    Bundesminister Dr. Schröder
    bis zur Errichtung der geplanten Zentralstelle für das Auslandsschulwesen — die pädagogischen Fachfragen, die Inspektionsbesuche und die pädagogische Beratung der Schulen gegenwärtig zwei von den Ländern abgeordneten, im Auslandsschulwesen erfahrenen Pädagogen. Der Ausschuß für das Auslandsschulwesen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder berät das Auswärtige Amt in ausgezeichneter Zusammenarbeit in allen pädagogischen Grundsatz- und Einzelfragen. Seine Mitglieder leisten dem Auswärtigen Amt wertvolle Hilfe. Sie verbinden ihre regelmäßigen Schulbesuche als Prüfungsbeauftragte der Kultusminister der Länder mit der Aufgabe, die anstehenden pädagogischen Schulprobleme zu untersuchen und die Schulen auf diesem Gebiet zu beraten. Sie betreuen nicht nur die etwa 30 deutschen Schulen mit anerkannter deutscher Reifeprüfung oder Schlußprüfung nach dem 10. Schuljahr, sondern auch benachbarte Schulen, die in den Reiseplan einbezogen werden können. Erst wenn nach Errichtung einer Zentralstelle für das Auslandsschulwesen genügend pädagogisch geschultes Personal zur Verfügung steht, wird eine gründlichere pädagogische Betreuung der Schulen möglich sein.
    Die fünfte Frage:
    Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die besoldungsmäßige Schlechterstellung der vom Auswärtigen Amt entsandten Lehrer an deutschen Schulen im Ausland zu beseitigen gegenüber den Lehrern und Fachkräften, die von anderen Ministerien (Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit, für Arbeit und Sozialordnung, für Verteidigung) ins Ausland geschickt werden?
    Die Antwort: Die Neufassung der Richtlinien für die Gewährung von Ausgleichszulagen an die vom Auswärtigen Amt an allgemeinbildende Schulen im Ausland vermittelten Lehrer vom 1. Januar 1966 hat erhebliche Verbesserungen der Bezüge der Lehrkräfte gebracht; sie sind nunmehr den im Ausland tätigen vergleichbaren Bundesbeamten aller Ressorts finanziell fast gleichgestellt. Lediglich ein Bestandteil der Ausgleichszulage der Auslandslehrer, nämlich die Auslandszulage, erreicht mit 60 °/o nicht die volle Höhe der gleichen Zulage der Auslandsbeamten. Da die Ausgleichszulagen der Lehrer aber im Gegensatz zu den Bezügen der Auslandsbeamten nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, ergibt sich hieraus andererseits ein Vorteil für die Lehrer, der mit etwa 20 % der Auslandszulage anzusetzen ist. Die Auslandszulage der Lehrer entspricht daher im Ergebnis etwa 80 % derjenigen der Auslandsbeamten. Damit ist unter Berücksichtigung der Haushaltslage augenblicklich eine angemessene Angleichung der Lehrerbezüge an die Bezüge der Auslandsbeamten erreicht. Es ist beabsichtigt, auch die Vergütungen für weitere Personenkreise, die in der Kulturarbeit im Ausland tätig sind, in Anlehnung an die genannten Richtlinien für die vom Auswärtigen Amt vermittelten Auslandslehrer zu regeln. Die Vergütungen der nichtbeamteten Fachkräfte, die sich im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit für eine Auslandstätigkeit verpflichten, sind mit den
    Bezügen der vom Auswärtigen Amt vermittelten Auslandslehrer nur mit Einschränkung vergleichbar, da es sich um Vertragsverhältnisse handelt, die unter unterschiedlichen Voraussetzungen geschlossen werden.
    Die sechste Frage lautet:
    Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Besoldungsnachteile der im Auslandsschuldienst tätigen Lehrer gegenüber ihren Kollegen im Heimatland zu beseitigen, die in die Regelbeförderung einbezogen sind?
    Die Antwort: Lehrer im Auslandsschuldienst, die auf Grund der für sie geltenden innerdeutschen Landesbesoldungsgesetze in den Genuß der sogenannten Regelbeförderung kommen, erleiden während ihrer Auslandstätigkeit keine Besoldungsnachteile gegenüber ihren Kollegen im Inlandsdienst. Eine solche Beförderung im Sinne des Beamtenrechts — z. B. Beförderung vom Studienrat, Besoldungsgruppe A 13, zum Oberstudienrat, Besoldungsgruppe A 14 — wird auch bei der Berechnung der Ausgleichszulage des Auslandslehrers berücksichtigt.
    Erhält dagegen ein Studienrat — Besoldungsgruppe A 13 — im Wege des automatischen Aufstiegs von der 9. Dienstaltersstufe ab lediglich seine Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A 14 — wobei er nicht in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 eingewiesen wird —, liegt eine beamtenrechtliche Beförderung nicht vor. Aber auch in solchen Fällen wird die Ausgleichszulage für Auslandslehrer nach den in der Antwort zu Frage 5 angeführten Richtlinien so berechnet, daß zum jeweiligen Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 ein Zuschlag von zur Zeit 121 DM monatlich gezahlt und der für Besoldungsgruppe A 14 festgesetzte Betrag der Auslandszulage berücksichtigt wird. Solange das Bundesbesoldungsrecht keinen automatischen Aufstieg für Beamte kennt, kann eine günstigere Berechnung der Ausgleichszulage nicht vorgesehen werden.
    Das, Herr Präsident, meine Damen und Herren, sind die Antworten auf die Fragen, die in der Großen Anfrage gestellt worden sind. Herr Kollege Kahn-Ackermann, es tut mir aufrichtig leid, daß dies keine Gelegenheit für eine Sternstunde ist. Es war aber, glaube ich, eine Gelegenheit für sachliche Antworten auf sachliche Fragen.

    (Zuruf von der SPD: Liegt am Antragsteller!)

    — Nun, der Antragsteller wollte sachliche Fragen stellen und wollte sachliche Antworten haben. Er hatte nicht um eine Sternstunde gebeten. Wenn Sie ausdrücklich um eine Sternstunde bitten, wollen wir das gern gelegentlich arrangieren.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Ich komme nun schon etwas vorausgreifend mit ein paar Bemerkungen auf den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache V/692 betreffend Kulturarbeit im Ausland. Ohne Wiederholung der dort geäußerten Wünsche gehe ich gleich auf die einzelnen Punkte in ihrer Reihenfolge ein.
    Zu 1: Die in Punkt 1 angesprochenen Empfehlungen sind der Bundestagsdrucksache IV/2888 Ab-



    Bundesminister Dr. Schröder
    schnitt B zu entnehmen. Die Empfehlungen des Ausschusses sind am 24. Februar des vergangenen Jahres ohne Aussprache vom Bundestagsplenum angenommen worden. Mir liegt darüber schon seit längerer Zeit eine Aufzeichnung vor. Ein entsprechender Bericht der Bundesregierung kann dem Bundestag sehr schnell vorgelegt werden.
    Zu 2: Der Austausch von wissenschaftlichen Lehrkräften ist ein Schwerpunkt der auswärtigen Kulturpolitik. Die Vermittlung deutscher Professoren und Dozenten scheitert jedoch in vielen Fällen an dem Mangel geeigneter Kräfte bzw. an der Bereitwilligkeit, für längere Zeit an unbedeutenden Universitäten oder unzulänglich ausgestatteten wissenschaftlichen Einrichtungen in den Entwicklungsländern zu arbeiten. Auch wirkt die Befürchtung, nach der Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland den Anschluß an die hiesigen Institutionen nur unter erschwerten Umständen wieder finden zu können, oftmals hemmend.
    Zu 3: Bei der Besoldung der längerfristig ins Ausland entsandten Fachkräfte wird den besonderen Bedingungen der Kulturarbeit im Ausland weitestgehend Rechnung getragen. Dies gilt sowohl für die Lehrer an Auslandsschulen als auch die Angehörigen der deutschen Kulturinstitute, die entsandten Wissenschaftler und Hochschuldozenten und die Dozenten der künstlerischen Fachrichtungen. In allen grundsätzlichen Besoldungsfragen konnte das Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium hergestellt werden. Über die wenigen noch offenen Einzelfragen werden die Gespräche mit dem Herrn Bundesfinanzminister fortgesetzt.
    Zu 4: Die Koordinierung der auswärtigen Kulturarbeit im Bereich der Bundesregierung ist durch eine klare Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, dem Bundesinnenministerium, dem Bundesministerium für Gesundheitswesen und dem Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung sichergestellt. Das Auswärtige Amt und die genannten Ministerien arbeiten reibungslos zusammen.
    Zu der Frage 5 habe ich bereits in der Beantwortung der Großen Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion am 11. Dezember 1963 in allgemeiner Form Stellung genommen. Damals habe ich folgendes gesagt:
    Die Bundesregierung hat im Auswärtigen Amt mit Mitarbeitern, die nicht Laufbahnbeamte waren, gute wie schlechte Erfahrungen gemacht. Das große Fachwissen vieler Nichtlaufbahnbeamten hat sich als belebendes und anregendes Element erwiesen. Die ihm nicht selten gepaarte Unkenntnis der für eine geordnete Verwaltung unerläßlichen Grundbegriffe und Gepflogenheiten hat sich zuweilen als Hemmnis ausgewirkt.
    Für die Verwendbarkeit in der auswärtigen Kulturarbeit ist aus der Unterscheidung zwischen Nichtlaufbahn- und Laufbahnbeamten schwerlich ein Maßstab zu gewinnen. Die Ausbildung und die Tätigkeit in der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes gehört zum Werdegang der Laufbahnbeamten. Im Prinzip sollen künftig zu Leitern von Auslandsvertretungen nur solche Beamten bestellt werden, die sich mit der Kulturarbeit befaßt haben. Aber ich sage noch einmal: im Prinzip. Das wird nicht ganz leicht durchzuführen sein. In Bereichen, die ein besonderes Maß an Spezialwissen erfordern, wird die Bundesregierung auch in Zukunft geeignete Persönlichkeiten, die nicht Laufbahnbeamte sind, für die Kulturarbeit des Auswärtigen Amts heranziehen.
    Diesen Standpunkt habe ich damals vertreten. Wir haben ihn in der Zwischenzeit praktiziert; er entspricht auch heute noch der Auffassung des Auswärtigen Amts.
    Zu 6: Als beratendes Gremium für die Gestaltung der Auswärtigen Kulturarbeit fungiert der Beirat des Auswärtigen Amts für kulturpolitische Fragen, der halbjährlich tagt und sich jeweils mit einem bestimmten Problemkreis befaßt. So wurden auf der letzten — 12. — Sitzung im November 1965 Fragen aus dem Gebiet des Auslandsschulwesens erörtert, während die 11. Sitzung den Kultur-(Goethe)-Instituten gewidmet war. Darüber hinaus bestehen, aus der täglichen Arbeit heraus, lebhafte Kontakte des Auswärtigen Amts zu den in seinem Auftrag in der auswärtigen Kulturarbeit tätigen Organisationen. Dies gilt nicht nur für die an Ort und Stelle im Ausland tätigen Angehörigen dieser Organisationen, sondern auch für ihre Führungskräfte.
    Die Kontakte auf dem Gebiet ,der kulturellen Auslandsarbeit zu Vertretern der Wirtschaft sind rege, z. B. über die Carl-Duisberg-Gesellschaft, die Volkswagenwerk-Stiftung u. a. m.
    Zu 7: Bund und Länder wirken in der kulturellen Auslandsarbeit Hand in Hand zusammen. Die Zusammenarbeit mit den hierfür bestehenden Institutionen, d. h. der Vertragskommission der Länder nach dem Lindauer Abkommen und dem Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz, vollzieht sich reibungslos. Das gleiche gilt auch von der Mitarbeit der Ländervertreter in den deutsch-ausländischen Gemischten Kulturkommissionen.
    Zu 8: Die Wissenschaftsminister haben sich dahin ausgesprochen, die Wissenschaftsministerkonferenz nicht zu institutionalisieren, sondern wie bisher unter Sekretariatshilfe der OECD in gewissen Abständen zusammenzukommen. Eine Institutionalisierung würde einen Verwaltungsapparat und finanzielle Mittel erfordern, die eingespart werden können. Diese Gesichtspunkte gelten auch, und zwar verstärkt, für die Konferenzen der europäischen Erziehungsminister. Von den Fachministern gehen wohl Initiativen und Impulse aus. Aber in letzter Instanz sollen die Außenministerien entscheiden, da es sich um Fragen ,der europäischen Einigung handelt. Die Nichtinstitutionalisierung erleichtert die Arbeit der europäischen Erziehungsminister und die Durchführung der Konferenzbeschlüsse, da die Konferenzen ohne die Schwerfälligkeit eines internationalen Apparates arbeiten und sich der bisher sehr bewährten arbeitstechnischen Erfahrung des Europarat-Sekretariats bedienen. Es wäre zudem auch be-



    Bundesminister Dr. Schröder
    denklich, Landesminister als deutsche Vertreter in zwischenstaatliche Gremien zu entsenden und damit zu dokumentieren, daß der Gesamtstaat seine Generalkompetenz zur Pflege der auswärtigen Beziehungen wegen interner Schwierigkeiten in der Praxis nicht mehr zu wahren vermag — oder zu wahren vermöchte. Wir sind an den Arbeiten des Rates für kulturelle Zusammenarbeit intensiv beteiligt.
    Schließlich noch eine Bemerkung zu Ziffer 9. Das Auswärtige Amt wird den Bericht über die Situation der deutschen Sprache unter Darstellung kulturpolitischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Gegebenheiten, wenn das Hohe Haus dies wünscht, zu ,dem vorgesehenen Zeitpunkt gerne vorlegen.
    Ich sage noch einmal, Herr Kollege Kahn-Ackermann: wenn mehr Sternstunde gewünscht wird, dann muß mir Gelegenheit dazu gegeben werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)