Rede von
Dr.
Maria
Probst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich rufe dann die Frage X/10 des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert auf:
Wird der Bundesverkehrsminister darauf hinwirken, daß die Bundesstraße 270 zwischen Kaiserslautern und Otterbach, die in diesem Bereich wegen des starken Pendlerverkehrs ständig so überlastet ist, daß ein zeitweiliger Zusammenbruch des Verkehrs immer droht, entsprechend den dringenden Empfehlungen der Stadtverwaltung Kaiserslautern, der Verwaltung des Landkreises Kaiserslautern und des Vorstandes der Planungsgemeinschaft Mittelpfalz beschleunigt als vierspurige Straße ausgebaut wird?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 6. Januar 1966 lautet:
Ich werde die Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz veranlassen, neben der bereits in Auftrag gegebenen Planung für eine Verbindungsstraße zwischen Katz-weiler und der BAB-Anschlußstelle Kaiserslautern-Mitte gemeinsam mit der Stadtverwaltung Kaiserslautern eine Lösung für den Bau einer 4spurigen Entlastungsstraße zur B 270 im Lautertal näher zu untersuchen und die notwendigen Entwürfe zu erarbeiten. Anhand dieser Unterlagen für die Verbindungsstraße von Katzweiler zur Bundesautobahn und für die Entlastungsstraße im Lauterbachtal wird dann über die Durchführung dieser Maßnahmen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht entschieden werden können.
Ich rufe weiter die Fragen X/12 und X/13 des Abgeordneten Buchstaller auf:
Weshalb mußte die Rheinbrücke Weißenthurm—Neuwied zu Beginn der Weihnachtswoche plötzlich gesperrt werden, obwohl
der Industrie und Handelskammer noch kurz zuvor von der Straßenbaubehörde versichert wurde, vorläufig sei an eine Sperrung nicht gedacht?
Bestehen im Hinblick auf den jetzigen Zustand der Rheinbrücke Weißenthurm—Neuwied Pläne, für den Durchgangs- und Schwerlastenverkehr eine zweite Rheinbrücke zu bauen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 13. Januar 1966 lautet:
Zu Frage X/12:
Die Anfrage der Industrie- und Handelskammer bezog sich auf die geplante generelle Auswechslung und gleichzeitige Verstärkung der Brückenfahrbahn auf Brückenklasse 60 der DIN 1072. Hierzu wurde der Industrie- und Handelskammer mitgeteilt, daß seitens der Straßenbauverwaltung Überlegungen angestellt werden, wie der Verkehr während dieser Zeit ohne wesentliche Behinderungen aufrecht erhalten werden kann.
Zu Beginn der Weihnachtswoche wurden lediglich Reparatur-und Instandsetzungsarbeiten an örtlich aufgetretenen Schadstellen der Fahrbahndecke der Brücke ausgeführt, wobei für ca. 100 m Länge einspuriger Verkehr, der durch Ampeln gesteuert wunde, eingerichtet werden mußte. Schon vor den Weihnachtsfeiertagen ist diese Einengung wieder beseitigt worden. Eine Sperrung der Brücke war nicht notwendig und ist auch nicht veranlaßt worden.
Zu Frage X/13:
Planungen für den Bau einer 2. Rheinbrücke im Raume Neuwied werden seit längerer Zeit durchgeführt. Eine Entscheidung über die Lage dieser neuen Brücke, nördlich oder südlich Neuwied, ist noch nicht getroffen worden. Die dabei aufgeworfenen Probleme sind sehr vielschichtig und bedürfen noch weiterer sehr sorgfältiger Prüfung. Jedenfalls sollen diese Fragen so gefördert werden, daß mit dem Bau im 3. Vierjahresplan begonnen werden kann.
Ich rufe dann die Frage X/14 des Abgeordneten Dr. Bardens auf:
Wie ist es mit der auch in der Regierungserklärung betonten Notwendigkeit der Ausbildungsförderung vereinbar, daß den Schülern der Abendgymnasien für Fahrten mit der Bundesbahn zum Schulort keine Fahrpreisvergünstigungen mehr gewährt werden?
Ich bitte den Herrn Staatssekretär, sie zu beantworten.