Rede von
Hermann
Höcherl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, darauf können Sie eine Antwort haben. Die entscheidende Regelung für die Presse befindet sich in Art. 115 d in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung.
Dort finden Sie nämlich eine beispielhafte, die liberalste Lösung im ganzen westlichen Rechtsbereich. Dort steht, daß nur für die Dauer des Zustandes der äußeren Gefahr und bei Spannungszuständen die Berichterstattung mit Zustimmung des Parlaments eingeschränkt werden darf, und das ist so wenig, daß auch der Presserat, der wirklich sehr peinlich seine Rechte wahrzunehmen weiß, mit einer solchen Lösung einverstanden ist. Seine Einwendungen gehen auf Nebensächlichkeiten, die hier keine Rolle spielen.
Ich habe Ihnen die Einbringungsrede vorgelegt. Wo gibt es so etwas, daß ich bei einem seit einem Jahr eingebrachten Gesetz, das noch. gewisser Ergänzungen bedarf, über die ein Jahr lang im engsten, im vertrautesten Kreise verhandelt worden ist, noch die Einbringungsrede gebe, Sie sie kritisieren und ich Ihnen dazu sage: Jawohl, ich werde auch dieser Kritik noch entgegenkommen, nur damit ein Ergebnis erzielt wird!? Sagen Sie mir mal ein Beispiel dafür! Wenn ich Sie daran messe, wie Sie Ihre Sperrminorität ausnützen und uns bis zum letzten gezwungen haben, so muß ich sagen: Wenn Sie hier einmal die Regierung stellen und sich so verhalten,
— da hätten wir schöne Dinge zu erwarten!
— Herr Kollege Erler!