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ID0417016000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 170. Sitzung Bonn, den 10. März 1965 Inhalt: Nachruf auf den Präsidenten der Bundesre- publik Osterreich Dr. Adolf Schärf . . 8503 A Erweiterung der Tagesordnung 8504 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Busch 8516 B Fragestunde (Drucksachen IV/3152, IV/3160) Frage des Abg. Dr. Kohut: Entscheidungen der Bundesregierung ohne Anhörung des Parlaments . . . 8504 B Frage des Abg. Fritsch: Förderungswürdiges Gebiet Dr. Langer, Staatssekretär . . . 8504 C Fritsch (SPD) 8504 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) 8504 C Frage des Abg. Fritsch: Ausländisches Zellstoffwerk im bayerischen Grenzland Dr. Langer, Staatssekretär . . . 8504 D Fritsch (SPD) 8505 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 8505 C Frage des Abg. Regling: Befreiung von Altenheimen usw. von Ton- und Fernsehrundfunkgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 8505 C Regling (SPD) ... . . . . . . . 8505 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Inbetriebnahme von Fernsehfrequenzumsetzern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8506 A Dröscher (SPD) 8506 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Hilfe für junge Familien Dr. Heck, Bundesminister . . . . 8506 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ferienverschickungsaktion Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8506 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8507 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Lehrer an deutschen Schulen in Argentinien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8507 B Kahn-Ackermann (SPD) 8507 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Begrüßung Ulbrichts durch Schiffe der Bundesrepublik im Hafen von Alexandria Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8507 D Dr. Mommer (SPD) 8507 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 Frage des Abg. Dr. Kohut: Hallstein-Doktrin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8508 A Dr. Kohut (FDP) 8508 B Vogt (CDU/CSU) 8508 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anspruch der Bundesregierung auf Alleinvertretung des deutschen Volkes Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8508 D Dr. Kohut (FDP) 8509 A Frage des Abg. Unertl: Eigene Fahrpraxis von Richtern in Verkehrsstrafsachen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8509 B Unertl (CDU/CSU) 8509 C Frage des Abg. Kaffka: Feststellungsgesetz Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8509 D Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 8510 A Frage des Abg. Dr. Wahl: Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8510 A Fragen des Abg. Langebeck: Gefährdung des Waldbestandes und des Wasserhaushalts im Gebiet um Schweinfurt Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8510 B Langebeck (SPD) . . . . . . . 8510 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wahlmöglichkeit von steuerpflichtigen Vertriebenen bei der Wiederbeschaffung von Hausrat Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8511 A Frage des Abg. Schultz: Prämienberechtigte Bausparverträge Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8511 B Schultz (FDP) 8511 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8512 A Strohmayr (SPD) 8512 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Einheitliche . Bewertung halbfertiger Bauten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8512 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 8512 C Frage des Abg. Unertl: Zollbehandlung privater Warensendungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8513 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 8513 B Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Erweiterung der dänischen Hoheitsgewässer — Regelung für Krabbenfischer Schwarz, Bundesminister . . . . . 8513 D Frage des Abg. Varelmann: Arzthonorare und Krankenhauspflegesätze 8514 A Frage des Abg. Folger: Arbeitskräftepolitik als Mittel zur Förderung des Wirtschaftswachstums . . 8514 B Frage des Abg. Fritsch: Einmalige Sonderzuwendungen an über 90 Jahre alte Rentenempfänger Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8514 C Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8514 C Fragen des Abg. Dr. Hauser: Bekämpfung der Raubüberfälle auf Kreditinstitute 8514 D Frage des Abg. Dröscher: Verzögerung bei der Neuberechnung der Berufsschadensrente Dr, Claussen, Staatssekretär . . . 8514 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8515 A Frage des Abg. Kaffka: Zunahme der Berufsdermatozoen in der metallverarbeitenden Industrie Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8515 B Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 8515 C Fragen des Abg. Deneke: Förderung der beruflichen Fortbildung der Angehörigen freier Berufe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8516 A Bericht des Bundesministers der Justiz über die Verfolgung nationalsozialistischer Straftaten (Drucksache IV/3124) ; in Verbindung mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Abg. Benda, Dr. Wilhelmi, Stingl u. Gen. (Drucksache IV/2965 [neu]) — Erste Beratung —; mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 III Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8516 C Benda (CDU/CSU) 8519 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 8523 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 8526 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 8530 C Jahn (SPD) . . . . . . . . . 8537 C Dr. Dehler (FDP) . . . . . . 8541 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 8545 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 8547 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 8553 B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8553 C Metzger (SPD) . . . . . . . 8556 A Memmel (CDU/CSU) . . . . . 8558 B Busse (FDP) . . . . . . . . 8562 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8564 C Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 8566 B Erler (SPD) . . . . . . . . 8568 D Antrag betr. Bildung eines Sonderausschusses „Parteiengesetz" (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3164) Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 8571 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . • . 8572 A Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2853) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (SPD) (Drucksache IV/3112) — Erste Beratung — Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8572 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8578 B Schoettle, Vizepräsident 8583 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/ CSU) 8583 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 8585 D Dorn (FDP) 8588 D Nächste Sitzung 8592 Anlagen 8593 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8503 170. Sitzung Bonn, den 10. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 169. Sitzung Seite 8474 A Zeile 1 statt „würden": können; Zeile 3 statt „Es empfiehlt" : Ich empfehle. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8593 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 12. 3. Bazille 12. 3. Berlin 19. 3. Berkhan 12. 3. Blachstein 10. 4. Biechele 15. 3. Dr. Bieringer 12. 3. Dr. Birrenbach 10. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 15. 3. Felder 12. 3. Dr. Franz 12. 3. Gaßmann 12. 3. Gräfin vom Hagen 12. 3. Hammersen 12. 3. Dr. Kempfler 13. 3. Dr. Kliesing (Honnef) * 12. 3. Klinker * 11. 3. Kriedemann * 12. 3. Dr. Krümmer 12. 3. Krug 10. 3. Kulawig 15. 4. Kuntscher 12. 3. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Leukert 12. 3. Dr. Löhr * 11.3. Lücker (München) * 10. 3. Dr. Löbe 12. 3. Maier (Mannheim) 12. 3. Mauk * 12. 3. Mick 12. 3. Müller (Worms) 12. 3. Dr. Preiß 10. 3. Sander 10. 3. Seidl (München) ' 11. 3. Schlick 12. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 3. Dr. Schwörer 12. 3. Dr. Starke 12. 3. Strauß 12. 3. Weber (Georgenau) 10. 3. Wehner 20. 3. Weinkamm 13. 3. Wienand 12. 3. b) Urlaubsanträge Dr.-Ing. Balke 31. 3. Bäumer 3. 4. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Marx 26. 3. Ritzel 23. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Stoltenberg 15. 3. Wilhelm 10. 4. t) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlamentes Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift 53 Bonn a. Rh., 5. März 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 279. Sitzung am 5. März 1965 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 10. Februar 1965 verabschiedeten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat begrüßt, daß die Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld in Familien mit mehr als zwei Kindern nach diesem Gesetz entfallen wird. Er hält es jedoch für sozialpolitisch unbefriedigend, daß die Einkommensgrenze für den Bezug von Zweitkindergeld für Familien mit zwei Kindern nur unzureichend angehoben wird. Besonders unbefriedigend erscheinen ihm die in der Novelle gesetzten sozialpolitischen Akzente: Einerseits begnügt sich das Gesetz mit einer unzureichenden Anhebung der Einkommensgrenze auf 7800 DM, während andererseits die Ausbildungszulage von monatlich 40 DM ohne Rücksicht auf Einkommensgrenzen gezahlt werden soll. Die weitere Anhebung der Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld ist vor allem auch deshalb als Sofortmaßnahme erforderlich, weil Familien mit einem niedrigen Einkommen in der Regel ihre Kinder nur mit Ausbildungshilfen weiterführende Schulen, Fachschulen oder Hochschulen besuchen lassen können. Für viele dieser Familien bringt die Ausbildungszulage nach § 14 a des Gesetzes keine nennenswerte Verbesserung, weil diese Ausbildungszulage auf die Ausbildungsbeihilfen z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Lastenausgleichsgesetz oder dem Honnefer Modell angerechnet werden muß. Wirtschaftlich besser gestellten Familien jedoch, die für die Ausbildung ihrer Kinder nicht auf Ausbildungsbeihilfen öffentlich-rechtlicher Träger angewiesen sind, werden nach diesem Gesetz für jedes in Ausbildung befindliche Kind zusätzlich monatlich 40 DM gezahlt. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, das Ausmaß dieser Anrechnungen zu prüfen und in einer Novelle zum Bundeskindergeldgesetz im Rahmen der an anderer Stelle eingesparten Beträge eine weitere Anhebung der Einkommensgrenze für das 8594 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 Zweitkindergeld in Familien mit zwei Kindern einzuleiten." Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 5. März 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 12. Februar 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 4. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache IV/3101, Fragen VI/1 und VI/2) : Welche Staaten haben bisher das Brüsseler Abkommen über blinde Passagiere vom 10. Oktober 1957 ratifiziert? Beabsichtigt die Bundesregierung dem in Frage VI/1 genannten Abkommen beizutreten? Nach Fühlungnahme mit dem Auswärtigen Amt und dem Herrn Bundesminister für Verkehr, Abteilung Seeverkehr, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Das internationale Übereinkommen über blinde Passagiere vom 10. Oktober 1957 ist von folgenden Staaten ratifiziert worden: Peru am 23. November 1961, Norwegen am 24. Mai 1962, Schweden am 27. Juni 1962, Italien am 24. Mai 1963, Dänemark am 16. Dezember 1963. Außerdem ist das Königreich Marokko dem Abkommen am 22. Januar 1959 beigetreten. 2. Die Bundesregierung hat ebenso wie eine Reihe anderer Staaten das Abkommen lediglich mit dem Vorbehalt „ad referendum" gezeichnet und damit Bedenken gegen einige Bestimmungen des Abkommens zum Ausdruck gebracht. Zum Inkrafttreten des Abkommens sind 10 Ratifikationen erforderlich. Bislang haben jedoch nur 5 Staaten das Abkommen ratifiziert. Einige der großen Schiffahrt treibenden Nationen haben sich bislang nicht zur Ratifikation entschlossen. Bei dieser Sachlage halte ich es nicht für angebracht, z. Z. dem Bundestag ein Zustimmungsgesetz zum Abkommen vorzulegen. M. E. sollten zunächst die Entschließungen der Mehrzahl der anderen Signatarstaaten abgewartet werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 3. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache IV/3101, Frage XI/9) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, mit der Automobil industrie die obligatorische Ausstattung aller neu zu liefernder Personenkraftwagen zu besprechen? Es werden bereits mit der Automobilindustrie Verhandlungen geführt, die darauf abzielen, alle neu zu liefernden Personenkraftwagen mit den Halterungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten für alle Sitzplätze auszurüsten. Eine gesetzliche Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten in Personenkraftwagen ist nicht vorgesehen. Anlage 5 Schriftliche 'Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 5. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Börner (Drucksache IV/3101, Fragen XI/10, XI/11 und XI/12): Kann die Bundesregierung die Vorwürfe entkräften, die in dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache?" in der Zeitschrift „Kristall", Heft 4 1965, gegen die Flugsicherung in der Bundesrepublik erhoben worden sind? Sind die in dem in Frage XI/10 erwähnten Artikel gemachten Angaben über die Besetzung der Radarkontrollen Frankfurt (Main), Hannover und München richtig? Was ist unternommen worden, um ähnliche Vorfälle, wie sie am Schluß des in Frage XI/10 erwähnten Artikels im Hinblick auf Gefährdung von Passagierflugzeugen durch Militärflugzeuge geschildert werden, künftig zu verhindern? Herr Kollege Börner, bevor ich auf die Vorwürfe gegen die Flugsicherung in *dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache" in Nr. 4 der Illustrierten „Kristall" eingehe, erscheint mir ein Hinweis auf die Aufmachung der Bildseite vor dem Textteil dieses Artikels wichtig. Sie zeigt unter der Überschrift „Die Flugsicherung ist ihrer Aufgabe nicht gewachsen" drei unbesetzte Radar-Arbeitsplätze der Flugsicherung in Frankfurt und darüber, jedem leeren Radarschirm zugeordnet, eine Phase eines Flugzeugzusammenstoßes. Daß diese Radargeräte im Zeitpunkt der Aufnahme unbesetzt waren, bestreite ich nicht; sie waren nämlich, wie die Abbildung bei näherem Hinsehen zeigt, noch im Aufbau. Diese unsachliche und dazu wahrheitswidrige Montage ist meiner Auffassung nach für den anschließenden Textteil kennzeichnend. Inzwischen habe ich die neue Anflugkontrolle Frankfurt, zu der diese Geräte gehören und die mit den modernsten Einrichtungen ausgestattet ist, am 12. November 1964 dem Betrieb übergeben — und seit dem 2. Dezem- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8595 ber 1964 sind diese Geräte besetzt. Die Entwicklung der Flugsicherung ist also bereits über die gezeigte Darstellung hinweggegangen. Das gleiche gilt auch für den anschließenden Bericht über das angebliche Chaos am deutschen Himmel. Die einzelnen Vorwürfe gegen die Flugsicherung in dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache" sind genau die gleichen wie in dem Artikel „Ist Fliegen bei uns gefährlich", den die „Frankfurter Rundschau" am 21. April 1964 gebracht hat. Ich habe seinerzeit ausführlich im Bulletin der Bundesregierung vom 29. April 1964 dazu Stellung genommen. Auch in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 29. April 1964 zu den Behauptungen in dem gleichen Artikel habe ich die Lage der Flugsicherung eingehend dargelegt. Ich darf dazu auf Bundestagsdrucksache IV/2264 verweisen. Schließlich habe ich in der Fragestunde in der 128. Sitzung dieses Hohen Hauses am 4. Juni 1964 Fragen zu Vorwürfen beantwortet, die in dem vorliegenden Artikel wiederholt werden. In dem Artikel werden u. a. auch Differenzen mit der DAG erwähnt. Diese sind in einem vor mir mit Herrn Spaethen am 19. August 1964 geführten Gespräche bereinigt. Der Inhalt des Artikels ist also veraltet. Ich habe auch die Frage der Radar-Besetzungszeiten in der Vergangenheit bereits mehrfach beantwortet. Bei geringem Verkehrsanfall bzw. zur Nachtzeit, wenn nur wenige Luftfahrzeuge das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland überfliegen, das von den drei Bezirkskontrollstellen Frankfurt, Hannover und München kontrolliert wird, ist die Besetzung sämtlicher Radar-Arbeitsplätze betrieblich nicht notwendig. Zu diesen Zeiten geringer Verkehrsdichte ist die erforderliche Flugsicherheit durch Anwendung der herkömmlichen Kontrollverfahren ebenso gewährleistet. Die technische Wartung der Anlagen erfolgt planmäßig in den betriebsschwachen Zeiten. Um den oft gegensätzlichen Forderungen des zivilen und des militärischen Luftverkehrs zu genügen, wurde das Konzept einer gemeinsamen zivil/ militärischen Luftraumnutzung entwickelt, wobei die Verkehrskontrolle bei der Bundesanstalt für Flugsicherung liegt. Heute wird bereits die Anflugkontrolle von mehr als 1/3 der militärischen Flugplätze von der Bundesanstalt für Flugsicherung wahrgenommen. Die Integrierung schreitet in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland planmäßig fort. Sie wird noch in diesem Jahre für den süddeutschen Raum durch Inbetriebnahme einer im Aufbau befindlichen integrierten Anflugkontrolle in München verwirklicht. Die bei der Bundesanstalt für Flugsicherung errichtete Verbindungsstelle der Bundeswehr hat bei der Planung und Durchführung der zivil/militärischen Integrierung erfolgreich mitgewirkt und sich hervorragend bewährt. In der Zwischenzeit ist von allen dazu berufenen Stellen hart gearbeitet worden, um die deutsche Flugsicherung auf allen ihren Teilgebieten fortzuentwickeln und zu verbessern. Die Bundesanstalt für Flugsicherung hat in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr einen 10-Jahresplan für den weiteren Ausbau der Flugsicherung aufgestellt, der von mir in Kürze dem Kabinett vorgelegt werden wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 5. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3101, Frage XII/4) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß trotz des Rundschreibens des Bundeswohnungsbauministeriums vom 28. März 1963 betreffend die Anwendung des § 35 des Bundesbaugesetzes an die zuständigen Länderminister die Bautätigkeit im niederbayerischen Raum durch die häufig zu enge Auslegung des Bundesbaugesetzes erheblich eingeschränkt wird? Dem Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ist nicht bekannt, daß die Bautätigkeit in Niederbayern auch heute noch durch eine zu enge Auslegung der Vorschrift des § 35 des Bundesbaugesetzes behindert wird. Nach den vorliegenden Berichten sind sowohl durch mein Rundschreiben vom 28. März 1963 als auch durch die von mehreren Ländern, auch von Bayern, veröffentlichten Runderlasse die anfänglich verschiedentlich aufgetretenen Schwierigkeiten immer mehr verringert worden. Das gilt nach Auskunft der Bayerischen Obersten Baubehörde auch für Niederbayern. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 26. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache IV/3101, Frage XIII/4): Wie hoch sind die haushaltsmäßigen Belastungen, die auf den Bund zukommen, wenn alle Forderungen erfüllt werden müssen, die die Stadt Bonn in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkauf des Gronau-Stadions für die geplanten Parlamentsneubauten genannt hat? Die Frage kann ich heute noch nicht beantworten. Die vom Bundesschatzministerium im letzten Jahr mit der Stadt Bonn im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bürogebäudes für den Deutschen Bundestag in der Gronau geführten Verhandlungen wurden durch die Kommunalwahlen des vergangenen Herbstes und den Wechsel im Amt des Oberstadtdirektors unterbrochen. Sie sollen nunmehr wieder aufgenommen werden. Auf Wunsch des Herrn Oberstadtdirektors Dr. Hesse habe ich den Herrn Bundesminister der Finanzen und den Herrn Bundesminister des Innern zu einem Gespräch eingeladen, bei dem Oberstadtdirektor Dr. Hesse selbst die Bedingungen darlegen will, unter denen die Stadt Bonn zum Verkauf des vom Bund in der Gronau benötigten Baugeländes bereit ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt kaum eine Frage, die in letzter Zeit die Gemüter im In-und Ausland so sehr bewegt hat wie die Frage der Verjährung der NS-Verbrechen. Die Entscheidung der Bundesregierung vom 5. und 11. November 1964, ihrerseits keinen Entwurf zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen vorzulegen, ist nur zum Teil auf Zustimmung, zum anderen Teil jedoch, besonders im Ausland, auf Unverständnis, heftige Kritik oder feindselige Ablehnung gestoßen. Ich will jene Stimmen aus dem östlichen Lager übergehen, die aus allzu durchsichtigen Gründen die Gelegenheit benützen wollen, die Bundesrepublik vor der Weltöffentlichkeit zu diffamieren. Ernst zu nehmen sind aber die Sorgen besonnener Menschen, die uns mündlich und schriftlich unterbreitet worden sind. Zum Teil handelt es sich dabei um Personen, die selbst unter nationalsozialistischer Brutalität gelitten haben oder deren Angehörige Opfer eines verruchten Mordterrors geworden sind. Sie haben ein Recht, gehört zu werden, und ihre Stimme hat auch Gewicht. Man muß Verständnis dafür haben, daß sie Sühne für die Greueltaten verlangen und sich mit einer Verjährung der Untaten nicht abfinden wollen. Dennoch, so meine ich, dürfen wir aber auch sie bitten, sich unseren Schwierigkeiten nicht zu verschließen und sich um ein objektives Urteil zu bemühen.
    Wer auf der anderen Seite die Verlängerung der Verjährungsfrist ablehnt, der tut das nicht um sich schützend vor nazistische Mordgesellen zu stellen. Er tut es auch nicht, um die grauenvollen Untaten zu bagatellisieren oder den Schleier des Vergessens oder Schweigens darüber zu breiten. Für eine solche Haltung sind vielmehr rechtliche Gesichtspunkte entscheidend.
    Ich will in diesem Augenblick davon absehen, meine persönliche Meinung zu dieser Sache zu sagen. Ich behalte mir dies für die Debatte nach Begründung der vorliegenden Anträge vor.



    Bundesminister Dr. Bucher
    Die Bundesregierung ist vom Bundestag durch Beschluß vom 9. Dezember 1964 aufgefordert worden, unverzüglich im Benehmen mit den Bundesländern Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, das gesamte erreichbare Dokumentationsmaterial über Mordtaten aus der NS-Zeit systematisch durch eine zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen auswerten zu lassen. Gleichzeitig wurde der Bundesminister der Justiz beauftragt, bis zum 1. März zu berichten, ob in allen in Betracht kommenden Fällen Ermittlungen eingeleitet worden sind und die Unterbrechung der Verjährung sichergestellt ist, gegebenenfalls, ob die Bundesregierung bereit ist, die Frage der Verlängerung der Verjährung rechtzeitig mit dem Deutschen Bundestag zu prüfen, falls auf andere Weise eine Strafverfolgung solcher Mordtaten nicht gesichert werden kann.
    Schon am 11. Dezember, also zwei Tage nach diesem Beschluß, haben die Justizminister und -senatoren der Länder die Zuständigkeit der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg auch auf Taten mit Begehungsort innerhalb der Bundesrepublik erstreckt, ausgenommen den Komplex des früheren Reichssicherheitshauptamtes, der in der Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht in Berlin verblieben ist.
    Die Zentrale Stelle ist mit der systematischen Auswertung aller erreichbaren Urkunden beauftragt worden. Über den gegenwärtigen Stand der Verfolgung dieser Verbrechen gibt Ihnen der Bericht Aufschluß, den ich dem Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages fristgemäß zum 1. März vorgelegt habe. Ich konnte diesen Termin — das soll hier dankbar gesagt werden — nur dank der schnellen und tatkräftigen Unterstützung durch die Landesjustizverwaltungen einhalten. Der Bericht gibt, wie ich glaube, ein eindrucksvolles Bild über Umfang und Intensität der Verfolgung dieser Straftaten durch deutsche und alliierte Gerichte. Auf die abscheulichen NS-Verbrechen von einem erschreckenden Umfang folgte eine strafrechtliche Abrechnung, die in der Geschichte kein Beispiel hat. Etwa 80 000 Deutsche sind bisher von deutschen Gerichten, Gerichten der Alliierten und ausländischen Gerichten verurteilt worden unter der Beschuldigung, Kriegsverbrechen oder NS-Straftaten begangen zu haben.
    Ich möchte allerdings hier auf einen Punkt hinweisen, der Gegenstand einer gewissen Kritik war. Der Bericht ist sich durchaus dessen bewußt, daß unter den Deutschen, die von ausländischen Gerichten, vor allem im Osten, verurteilt worden sind, eine ganz große Menge solcher sich befinden, die keineswegs NS-Verbrechen begangen haben. Ich darf auf Seite 37, die letzte Seite des Berichts hinweisen, wo es heißt:
    Wenn sich auch unter den nicht in der Bundesrepublik Deutschland Verurteilten ein erheblicher Hundertsatz von Personen befinden dürfte, die wegen bloßer Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen oder militärischen Einheiten oder zu Unrecht bestraft wurden, so steht doch die Tatsache fest, ...
    und so weiter. Es braucht sich also niemand, der von einem ausländischen Gericht zu Unrecht verurteilt worden ist oder nur, weil er einer bestimmten Organisation angehörte, durch diesen Bericht der Bundesregierung als NS-Verbrecher diffamiert zu fühlen.
    Die Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik allein haben gegen mehr als 61 000 Personen Strafverfahren eingeleitet, in denen bisher über 6100 Personen rechtskräftig verurteilt worden sind. Gegen fast 14 000 Personen sind noch Verfahren anhängig, Verfahren, in denen die Verjährung entweder bereits unterbrochen ist oder noch rechtzeitig bis zum 8. Mai unterbrochen werden kann. Diesen Zahlen brauche ich nichts hinzuzufügen, sie sprechen für sich selbst.
    Im einzelnen weise ich noch auf folgendes besonders hin. Die deutsche Gerichtsbarkeit war bis Ende 1949 für einen bestimmten Teil der nationalsozialistischen Verbrechen ausgeschlossen, so vor allem für die Verfolgung von Taten, deren Opfer Angehörige der alliierten Staaten waren. Für diese waren alliierte Gerichte zuständig, und es darf nicht übersehen werden, daß in den ersten Jahren nach dem Zusammenbruch Deutschlands von den Besatzungsmächten und im Ausland gerade die Personen vor Gericht gestellt wurden, die in führenden Stellungen tätig gewesen waren. Die über 5000 Deutschen, die von den Gerichten der drei westlichen Besatzungsmächte verurteilt wurden, können auf Grund des Überleitungsvertrages von den Justizbehörden der Bundesrepublik nicht mehr verfolgt werden. Beispiele hierfür können Sie den Seiten 6 bis 10 meines Berichts entnehmen.
    Auch die deutsche Justiz war schon ab 1945 in erheblichem Umfange mit der Ahndung nationalsozialistischer Straftaten befaßt. Die graphische Darstellung auf Seite 18 des Berichts läßt erkennen, daß fast drei Viertel aller bis heute rechtskräftig wegen solcher Taten bestraften Personen vor dem 1. Januar 1950 abgeurteilt wurden. Bis zum Ende des Jahres 1954 waren weitere 23 % der bis heute rechtskräftig gewordenen Verurteilungen ausgesprochen, zusammen also über 95%. Bei dieser Sachlage kann man meiner Ansicht nach nicht sagen, die deutsche Justiz habe erst seit 1950 oder gar erst ab 1955 mit der Verfolgung nationalsozialistischer Straftaten begonnen.
    Neben den über 6000 in der Bundesrepublik Deutschland und den über 5000 von ,den drei westlichen Besatzungsmächten verurteilten Personen sind weitere über 12 000 Deutsche durch Gerichte in der sowjetischen Besatzungszone, mindestens 24 000 durch sowjetische Gerichte, fast 17 000 durch polnische Gerichte, über 16 000 durch tschechoslowakische Gerichte und eine nicht bekannte Anzahl weiterer Deutsche durch Gerichte im übrigen Ausland verurteilt worden. Das sind — ich wiederhole es — zusammen weit über 80 000 Deutsche, die wegen wirklicher oder auch angeblicher nationalsozialistischer Straftaten verurteilt worden sind.
    Ichglaube kaum, daß man angesichts solcher Tatsachen die von verschiedenen Seiten aufgestellte Behauptung ernst nehmen kann, in der Bundesrepu-



    Bundesminister Dr. Bucher
    blik oder in der Welt befänden sich noch Zehntausende von nationalsozialistischen Mördern unbestraft auf freiem Fuße.
    Wie Sie aus meinem Bericht weiter ersehen können, ist ein großer Teil der hier zur Erörterung stehenden Tatkomplexe so weitgehend aufgeklärt, daß in diesen mit dem Bekanntwerden neuer Taten oder Täter kaum noch gerechnet werden kann. Dies gilt z. B. für die Verbrechen bei der Ausschaltung politischer Gegner, für die Vorfälle bei der „Kristallnacht", für die Euthanasieaktionen, für verschiedene Konzentrationslager wie z. B. Auschwitz und Dachau sowie für dein Komplex Reichssicherheitshauptamt.
    Die Bemühungen der Bundesregierung um Auslieferung verschiedener Beschuldigter habe ich auf den Seiten 19 und 20 meines Berichts dargelegt. Bemerkenswert erscheint mir vor allem die chilenische Gerichtsentscheidung, in der die Auslieferung des SS-Standartenführers Rauff mit der Begründung abgelehnt wird, der Eintritt der Verjährung in Chile sei nach den Grundsätzen des Völkerrechts unbestreitbar.
    Der Aufruf der Bundesregierung vom 20. November 1964, dem sich das Hohe Haus durch den Beschluß vom 5. Dezember 1964 nachdrücklich angeschlossen hatte, wurde im Ausland im allgemeinen positiv aufgenommen. Mehrere Staaten haben ihre Mitwirkung bei der weiteren Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen ausdrücklich zugesagt. Von einigen ist uns auch Material zugänglich gemacht worden.
    Wegen der Auswertung der Archive in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland verweise ich auf den Ihnen vorliegenden Bericht. Ich kann ergänzend mitteilen, daß von der Zentralen Stelle in Ludwigsburg ein Richter zur Auswertung der bisher noch nicht gesichteten Bestände des Amerikanischen Nationalarchivs in Alexandria entsandt worden ist. Er hat seine Arbeit inzwischen abgeschlossen und berichtet, daß sich dort keine Hinweise auf bisher unbekannte Taten oder Täter ergeben hätten.
    Der Versuch, Archivmaterial aus der SBZ und dem Sowjetsektor von Berlin zu beschaffen, hatte bisher keinen Erfolg. In welcher Weise dort die Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen betrieben bzw. nicht betrieben wurde, habe ich auf den Seiten 13 bis 16 meines Berichts in der gebotenen Kürze, aber doch wohl deutlich genug dargestellt.
    Über die Beschaffung von Beweismaterial möchte ich ergänzend folgendes bemerken. Der sowjetzonale Generalstaatsanwalt Streit hat, wie Sie wissen, mit einem an mich gerichteten Schreiben vom 22.Dezember 1964 vorgeschlagen, eine gemeinsame Kommission von Vertretern des Bundesjustizministeriums und seiner Behörde zur Auswertung des in der sowjetisch besetzten Zone vorhandenen Materials zu bilden. Da hierin ein Versuch lag, der Zweistaatentheorie Geltung zu verschaffen und die Durchführung von Ermittlungen außerdem nicht in meine Zuständigkeit fällt, habe ich dieses Schreiben an die Zentrale Stelle in Ludwigsburg weitergeleitet. Diese wandte sich mit Ermächtigung der Landesjustizminister und -senatoren in einem Schreiben vom 15. Januar 1965 an Generalstaatsanwalt Streit mit der Bitte, die Auswertung des in seinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Materials durch einen Vertreter oder mehrere Vertreter der Zentralen Stelle zu gestatten. Generalstaatsanwalt Streit antwortete mit Schreiben vom 2.1. Januar, die Zentrale Stelle sei nur für die Aufklärung von Taten zuständig, die außerhalb der Bundesrepublik begangen wurden; er halte deshalb seinen Vorschlag aufrecht, eine gemeinsame Kommission zu bilden. Die Zentrale Stelle wies sofort darauf hin, daß ihre Zuständigkeit erweitert worden sei und jetzt auch Taten mit Begehungsort innerhalb der Bundesrepublik umfasse, und wiederholte ihre Bitte, die Auswertung der sowjetzonalen Archive zu gestatten. Auf dieses Schreiben ist bis heute keine Antwort eingegangen. Ich darf es Ihnen überlassen, sich Ihr Urteil über dieses Verhalten zu bilden:

    (Hört! Hört! bei der FDP.)

    Wie Ihnen sicher aus Presseberichten bekannt ist, war eine Arbeitsgruppe der Zentralen Stelle mehrere Wochen in Warschau tätig. Das dort gefundene Material ist sehr wertvoll als Beweismittel in bereits anhängigen Verfahren und enthält außerdem zwar keine Hinweise auf bisher unbekannte Tatkomplexe, wohl aber Hinweise auf bisher unbekannte Einzeltäter, die zur 'Einleitung neuer Strafverfahren führen können. Die Durchsicht des gesamten polnischen Materials war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Zentrale Stelle hofft, daß die polnischen Behörden ihr weitere Aktenauswertung gestatten. Bis zum 8. Mai 1965 können diese Arbeiten allerdings nicht abgeschlossen werden.
    In allerneuester Zeit, am 10. Februar, sind außerdem von einem Beauftragten des tschechoslowakischen Verbandes der antifaschistischen Widerstandskämpfer Fotokopien von Urkunden aus Prager Archiven überbracht worden, die von der Zentralen Stelle als äußerst aufschlußreich bezeichnet wurden. Der tschechoslowakische Beauftragte erklärte, es handele sich bei diesen Urkunden nur um einen sehr kleinen Bruchteil des insgesamt in der Tschechoslowakei vorhandenen Materials. Er habe Grund zu der Annahme, daß die Regierung seines Landes ein offizielles Ersuchen der Bundesrepublik, die Auswertung der tschechoslowakischen Archive zu gestatten, nicht abgelehnt werde. Ich halbe daraufhin das Auswärtige Amt sofort umweitere Veranlassung gebeten, was auch geschehen ist.
    Insgesamt wird man feststellen können, daß ein großer Teil der Tatkomplexe so umfassend aufgeklärt worden ist, daß bei ihnen mit bisher unbekannten Taten und Tätern kaum noch zu rechnen ist. Bei einzelnen Tatkomplexen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß weitere Ermittlungen neue Belastungen ergeben. Auch hat sich gezeigt, daß in verschiedenen Archiven, vor allem im sowjetischen Machtbereich, noch Material vorhanden ist, das bis zum 8. Mai nicht restlos durchgearbeitet werden kann. Das ergibt sich namentlich aus den Dokumenten, die erst am 10. Februar des Jahres aus der Tschechoslowakei überreicht worden sind. Bei diesem Stand der Dinge kann nicht ausgeschlos-



    Bundesminister Dr. Bucher
    I sen werden, daß nach dem 8. Mai 1965 noch bisher unbekannte Taten von Bedeutung oder unbekannte Beschuldigte von Rang bekanntwerden. Inwieweit in solchen Fällen allerdings der zu einer Verurteilung erforderliche Schuldnachweis noch geführt. werden kann, läßt sich schwer abschätzen. Die Beweisschwierigkeiten sind schon heute sehr groß und werden mit zunehmendem Zeitablauf immer größer.
    Das Ergebnis dieses Berichts wie auch die innenpolitische und die große außenpolitische Bedeutung, die das Verjährungsproblem erlangt hat, zwingen dazu, den Fragenkomplex mit großer Aufmerksamkeit zu behandeln. Wenn ich von der außenpolitischen Bedeutung spreche, so weise ich, abgesehen von den vielen Eingaben von Einzelpersonen aus dem Ausland, besonders auf die Appelle, Resolutionen und Proteste hin, die uns von Vereinigungen und Verbänden aus dem Ausland zugegangen sind und in denen die Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-Verbrechen gefordert wird. Auch manche mit uns befreundete Staaten würden es begrüßen, wenn wir eine Verlängerung der Verjährungsfrist ermöglichen könnten. Manche Staaten haben ihrerseits Schritte zur Verlängerung von Verjährungsfristen vorgenommen.
    Die Bundesregierung hat, wie ich bereits zu Anfang ausführte, keine Möglichkeit gesehen, dem Bundestag ihrerseits eine dahin gehende Novelle vorzuschlagen. Es handelt sich hier um eine Frage, die in erster Linie nach rechtlichen Überlegungen und somit aus dem Gewissen jedes einzelnen heraus entschieden und beantwortet werden muß. Der Herr Bundeskanzler hat deshalb keine Möglichkeit gesehen, hier eine Kabinettsmeinung durch Richtlinienentscheidung festzulegen. Das Kabinett hat auch davon abgesehen, alle seine Mitglieder durch eine Mehrheitsentscheidung auf eine bestimmte Ansicht festzulegen. Es hat die Gewissensentscheidung jedes einzelnen genauso respektiert, wie das in dieser schwierigen Frage die Fraktionen tun. Das Kabinett hat erklärt, daß es bereit sei, den Deutschen Bundestag in seinem Bemühen zu unterstützen, in dieser Frage eine Lösung zu finden, die der Gerechtigkeit Genüge tut und den rechtsstaatlichen Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen unser Staatswesen steht, Rechnung trägt.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort zur Begründung des von den Abgeordneten Benda, Dr. Wilhelmi, Stingl und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes hat Herr Abgeordneter Benda.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Versuch unternehmen, das, was ich in dieser Frage für die Antragsteller zu sagen habe, in sehr einfacher Form zu sagen. Ich werde weniger das Für und Wider in Reaktion auf die in der Öffentlichkeit von allen möglichen Seiten in dieser Frage auf uns zukommenden Stimmen hier zu diskutieren als viel-
    mehr die Motive darzulegen haben, die die Antragsteller 'bewegt haben.
    Von verschiedenen, sehr achtbaren Seiten sind wir insgesamt aufgefordert worden, über diese Frage ohne Emotion zu diskutieren. Ich schließe mich dem an. Ich bin der Meinung, daß eine Form der Emotion in dieser Frage, sofern sie uns das klare Nachdenken über das, was notwendig ist, vernebeln sollte, schädlich wäre.

    (Sehr richtig! 'bei der SPD.)

    Ich sehe mich allerdings nicht in der Lage — und ich bekenne das offen —, in dieser Sache ohne Leidenschaft zu diskutieren.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und bei der SPD.)

    Ich meine, daß das eben angeführte Wort Leidenschaft in seinem eigentlichen Wortsinn gebraucht werden muß: wir leiden! Wir leiden unter dieser Frage, meine Damen und Herren, und mit uns leidet das ganze deutsche Volk.

    (Zustimmung links und teilweise in der Mitte.)

    Wir müssen versuchen, unter Einsatz dieser Leidenschaft zu der richtigen Lösung zu kommen.
    Die Drucksache IV/2965 (neu) ist, wie ich annehme, heute morgen verteilt worden. Ich darf zunächst kurz einige Worte zur Erläuterung sagen. Die Antragsteller haben gestern mittag in einer Sitzung 'beschlossen, den ursprünglichen Antrag, der auf der Drucksache 2965 enthalten war, zu ändern. Der ursprüngliche Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes hatte vorgesehen, in § 67 des Strafgesetzesbuches die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung mit lebenslangem Zuchthaus bedrohter Verbrechen von 'bisher 20 auf 30 Jahre zu verlängern. Nach unserem jetzigen Vorschlag soll der § 67 dahin geändert werden, daß für die Strafverfolgung der mit lebenslangem Zuchthaus 'bedrohten Verbrechen eine Verjährung überhaupt nicht mehr eintritt.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und bei der SPD.)

    Ich darf bemerken, daß der jetzige Antrag auf Drucksache 2965 (neu) nicht die 50 Unterschriften des ursprünglichen Antrags enthält. Ich bitte zu verstehen, daß das technische und keine anderen als technische Gründe hat. Ein Teil der Antragsteller konnte in den späten Abendstunden, als wir die Unterschriften gesammelt haben, nicht mehr erreicht werden. Wir hielten es für richtig, den Antrag trotzdem einzureichen. Ich darf wohl unterstellen — ich habe, glaube ich, mit fast jedem der Kollegen gesprochen, die den ursprünglichen Antrag unterzeichnet haben —, daß die ursprünglichen Antragsteller — vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen — diese Neufassung genauso tragen, wie sie die alte Fassung getragen haben.
    Der ursprüngliche Antrag war bereits im Herbst des vorigen Jahres angekündigt worden, genauer gesagt, im November 1964. Das frühe Datum der Initiative ersehen Sie daraus, daß einer derjenigen,



    Benda
    die als erste mit unterschrieben haben — ich lege Wert darauf, das zu sagen, weil die Unterschrift dieses Kollegen nicht mehr unter dem jetzigen Antrag stehen kann, da er nicht mehr Mitglied des Hauses ist —, unser früherer Kollege Hoogen war, der jetzt Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages ist. Dieser Antrag hat wie ich meine, mitgeholfen, eine Diskussion wieder zu eröffnen, die zunächst einmal beinahe schon abgeschlossen schien. Es gab eine Entscheidung des Bundeskabinetts, die Sie kennen. Der Herr Bundesjustizminister hat sich eben darauf bezogen. In der Zwischenzeit gibt es einen neuen Beschluß des Bundeskabinetts. Ich habe gehört, was Herr Minister Bucher eben dazu gesagt hat. Ich verstehe, Herr Bundeskanzler, die Entscheidung des Bundeskabinetts vom 24. Februar 1965 als ein klares Votum für eine Verlängerung der Verjährungsfrist, und ich begrüße diese Entscheidung.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Widerspruch bei der FDP.)

    Mir scheint auch, daß sich in diesem Hause ein Meinungswandel vollzogen hat. In dem Zeitpunkt, in 'dem unser Antrag vorbereitet und eingebracht wurde, 'sah es vielleicht so .aus, als ob es 'eine Minderheit sein würde, die eine solche Initiative ergreifen würde. Inzwischen scheint mir festzustehen, daß in 'dieser uns bewegenden Frage Über das Ob die Entscheidung bereits gefallen ist und daß es eigentlich nur noch — „nur noch" sage ich; es ist eine sehr schwierige Frage! — um den juristisch und politisch einwandfreiesten und besten Weg geht.
    Ich habe in diesen Tagen in einer angesehenen Zeitung 'den Satz gelesen, ,daß das — so heißt es in dem Leitartikel —, 'was freiwillig und rechtzeitig als ein moralischer Akt hätte geschehen sollen, jetzt unter dem Druck der Weltmeinung 'als ein mit Opportunisimus belasteter politischer Akt geschehe. Meine Damen und Herren, ich sage ganz offen: Ich halte diese Meinung für ganz falsch. Sie ist auch von anderer Stelle geäußert worden.
    Die Antragsteller — soweit ich für meine 49 Kollegen und für mich selber sprechen darf — haben in dieser Frage unter einem Druck gestanden und stehen heute noch unter einem Druck: keinem Druck des Auslands, sondern dem Druck der eigenen Überzeugung, meine Damen und Herren!

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und bei der SPD.)

    Ich möchte das erweitern, und ich sage das auch für diejenigen, die vielleicht auf der anderen Seite dieser Diskussion stehen. Wer von uns in dieser Frage überhaupt jemals in den letzten Tagen rechtliche, Gerechtigkeits- und politische Erwägungen angestellt hat — und wer von uns hätte nicht? –, der steht bei dieser Frage unter einem solchen Druck seiner Überzeugung — ich sage: seines Gewissens —, daß das, was ,an Demonstrationen, Resolutionen, Eingaben oder was immer — achtbare Dinge, nebenbei gesagt —auf unis zukommen kann, weit zurücktritt gegenüber 'dem Druck dessen, was in jedem einzelnen von uns vorgeht.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und bei der SPD.)

    Wenn die Entscheidung in diesem Hause gefallen sein wird, dann wird sie nicht, wie manche meinen — irrigerweise meinen, ich wiederhole es —, der Sieg eines Druckes von außerhalb des Parlaments oder gar aus dem Ausland sein. Meine Damen und Herren, sie wird nach meiner Überzeugung — und das ist in dieser manchmal bitteren Debatte eine tiefe Genugtuung auch für mich — der Sieg des parlamentarischen Prinzips sein, sie wird der Sieg des Prinzips sein, wie es der ,amerikanische Richter Holmes gesagt hat, die Wahrheit zu finden auf dem "marketplace of truth", auf dem Marktplatz der Wahrheit, dm freien, fairen Austausch von Ideen miteinander und, wenn es sein muß, gegeneinander in der Zuversicht, daß das Richtige, das Beste sich dann durchsetzen könnte. Nicht immer setzt es sich dann durch — wir wissen das —, aber wir handeln doch aus der Zuversicht, daß es möglich ist. In dieser Sache — davon bin ich überzeugt — kann es sich und wird es sich durchsetzen. Das bereitet mir —ich wiederhole es — bei manch bitterer Erfahrung in dieser Sache eine tiefe Genugtuung.
    Das sage ich heute schon, meine Damen und Herren: Das ist heute und in der zweiten und dritten Lesung die Stunde des Parlaments, das frei von allem äußeren Druck, aber zugleich in tiefem Bewußtsein der Bürde seiner inneren Verantwortung diese Entscheidung zu treffen hat und treffen wird.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Wir brauchen uns, meine Kollegen, nicht gegenseitig die Ehrenhaftigkeit zu versichern; das ist selbstverständlich. Ich weiß sehr wohl — und ich sage es hier ausdrücklich —: Es gibt auf beiden Seiten dieser Argumentation, dieses politischen und dieses juristischen Streites respektable und achtbare Motive und repektable und achtbare Männer. Ich unterstelle keinem hier, der in ,der Sache anderer Meinung ist, daß er dies aus Erwägungen täte, die ich nicht für achtbar hielte.
    Der Deutsche Bundestag hat bei vielen Gelegenheiten — ich brauche die Daten nicht in die Erinnerung zurückzurufen — in einer so eindeutigen Weise und im ganzen Haus übereinstimmend seinen Abscheu vor den Verbrechen des Nationalsozialismus und seinen Willen zur Wiedergutmachung und zur Ablehnung jedes Nationalismus oder jedes Neonazismus in unserem Volke bekundet, daß ich meine — und das ist meine tiefe Überzeugung —: Dieses Parlament vertritt ein deutsches Volk — und es vertritt das ganze deutsche Volk, auch jenseits der Zonengrenze —, ein Volk, in dem der 'Nationalsozialismus, die Irrlehre des Nationalsozialismus überwunden Ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es geht daher in dieser Frage — es wäre töricht, etwas 'anderes anzunehmen — nicht um einen Streit zwischen dem, der etwa Verbrechen bagatellisieren, geschweige denn billigen wollte, und dem, der sie ablehnt, genauso wenig, wie es gehen darf und geht um einen Streit etwa zwischen denen, Herr Bundesjustizminister, die für, und denen, die gegen den Rechtsstaat sind. Auch das sind selbstverständliche Grundlagen, von denen wir gemeinsam ausgehen,



    Benda
    gleichgültig, welche Meinung wir in dieser Sachfrage hier vertreten.
    Die sowjetisch besetze Zone — der Herr Bundesjustizminister hat es soeben gesagt, und wir sind ihm dankbar dafür — hat nicht die Beringte Legitimation, die Bundesrepublik als Nachfolger oder wiederaufgelebten Nazistaat zu verleumden. Meine Damen und Herren, dort herrscht ja doch die Fortsetzung des Unrechtsregimes.

    (Lebhafter Beifall bei allen Fraktionen.)

    Ich lese aus den Verhandlungen der sogenannten Volkskammer der sowjetisch besetzten Zone einen heuchlerischen Appell, dafür zu sorgen, daß alle heute noch in der Bundesrepublik lebenden, auf freiem Fuß befindlichen Nazi- und Kriegsverbrecher ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Ich möchte daran eine etwas konkretere Bemerkung anschließen und kann dazu noch ein paar Einzelheiten sagen. Zu denjenigen, die dieser Entschließung wohl zugestimmt haben werden, gehört vermutlich auch der „Volkskammer"-Abgeordnete des Kreises Kottbus, Herr Stephan Roick. Vor zwei Jahren, meine Damen und Herren, hat der Leiter der jüdischen Dokumentenzentrale in Wien, Herr Wiesenthal, den Machthabern in der sowjetisch besetzten Zone mitgeteilt, daß dieser Mann als SS-Unterscharführer in einer SS-Einheit an der Liquidierung des Gettos in Lublin persönlich beteiligt war. Vor zwei Jahren, meine Damen und Herren! Nichts ist geschehen.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Das — als ein Beispiel — entlarvt, wie ich meine,
    den heuchlerischen Appell an uns und die interessante örtliche Begrenzung: ihr, nicht wir, nur ihr.
    Umgekehrt, meine Damen und Herren, gilt aber natürlich auch, daß das Unrecht des Nationalsozialismus nicht deswegen geringer wird, weil sich diejenigen darauf berufen, die zu dieser Berufung am wenigsten legimitiert sind. Auch in diesem Zusammenhang gilt, daß es eine Aufrechnung von Verbrechen gegen Verbrechen nicht gibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD.)

    Nach dem Bericht der Bundesregierung — der Herr Minister hat ihn soeben noch einmal zitiert — ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, daß nach dem 8 Mai 1965 neue Straftaten bekanntwerden, die Anlaß zu weiteren Ermittlungen geben müßten. Der Bericht, den der Berliner Senat dem Berliner Abgeordnetenhaus vor kurzer Zeit gegeben hat, kommt für seinen begrenzten, aber für die Verfolgung von Verbrechen sehr wichtigen Bereich zu dem gleichen oder zu einem ähnlichen Ergebnis. Danach scheint mir die Folgerung, daß eine Verlängerung oder gar Aufhebung der Verjährung notwendig ist, für jeden zwingend zu sein, der sich nicht damit abfinden will, daß solche schwersten Verbrechen ungesühnt bleiben müssen.
    Das ist ja auch die Meinung der Bundesregierung gewesen; denn sie hat mit unserer Zustimmung und in unserem Auftrag — wir haben ihr auch einen weiteren Auftrag gegeben, dessen Ergebnis dieser Bericht ist — den Aufruf an die Weltöffentlichkeit

    (i zuständigen deutschen Behörden mitzuteilen. Wer — wie man es in der Diskussion vielfach hört — angesichts des zunehmenden Zeitablaufs Bedenken wegen der sich daraus ergebenden Beweisschwierigkeiten — die wir natürlich sehen — oder wegen der Problematik der gerechten Würdigung so lange zurückliegender Taten hat, mußte sich eigentlich auch gegen diesen Aufruf wenden; denn dieser versucht doch, ohne eine gesetzliche Änderung oder eventuell sogar grundgesetzliche Änderung, jedenfalls ohne eine Maßnahme dieses Hauses, zu demselben Ergebnis zu kommen und dann zu verfolgen. Er mußte sich auch gegen die im geltenden Strafrecht seit dem Jahre 1871 bestehende Möglichkeit wenden, durch eine richterliche Handlung die Verjährung zu unterbrechen, unter Umständen mehrfach zu unterbrechen, und dadurch eine Strafverfolgung von Mordtaten über 20, 40, 60 oder noch mehr Jahre zu ermöglichen. Ich meine daher, daß der Vorschlag auf Verlängerung — wie immer er im einzelnen gedacht ist — nicht nur dem Votum der Großen Strafrechtskommission — soweit es sich um die einfache Verlängerung handelt — folgt, sondern daß er dem System des geltenden Rechts folgt, das ja die Sühne nach 20 Jahren keineswegs ausschließt, sondern mit der — jedenfalls in Mordsachen — normalerweise stets vorhandenen Unterbrechungsmöglichkeit die an den Zeitablauf geknüpften Rechtsfolgen praktisch nie oder doch fast nie eintreten lassen will. Die verfassungsrechtliche Problematik dieser Frage ist mir wohl bewußt. Ich verzichte darauf — und ich bitte dafür um Ihr Einverständnis —, meine Auffassung hier im einzelnen darzulegen. Ich habe mich in einer verhältnismäßig breiten Form dazu schriftlich geäußert und habe mir erlaubt, Ihnen das zugänglich zu machen. Ich darf mich einfach darauf beziehen. Überhaupt meine ich, ohne daß ich das Gewicht der verfassungsrechtlichen Problematik bagatellisieren, geschweige denn verkennen wollte, daß der Kern der Problematik woanders liegt. Natürlich ist die verfassungsrechtliche Frage eine entscheidende Vorfrage. Ich respektiere die Meinung eines jeden von uns, der glaubt, aus verfassungsrechtlichen Erwägungen und auf Grund seiner fundierten verfassungsrechtlichen Überzeugung eine Gesetzesoder Grundgesetzänderung nicht mitmachen zu können. Wer dieser Meinung ist, der muß nicht, der darf sogar nicht Vorschlägen zustimmen, wie wir sie hier unterbreiten. Niemand von uns darf sich anmaßen, vorsätzlich oder auch nur fahrlässig gegen das geltende Verfassungsrecht verstoßen zu wollen; das ist eine bare Selbstverständlichkeit. Die Frage ist dann einfach, zu welcher Auffassung man kommt. Ich komme zu dem Ergebnis — ich habe es im einzelnen vorgetragen —, daß verfassungsrechtliche Schwierigkeiten einer Verlängerung der Verjährungsfrist, und zwar durch einfaches Gesetz, nicht entgegenstehen, und ich verwahre mich gegen die Unterstellung, daß wir oder irgend jemand — wie es an einer Stelle heißt — Benda das geltende Recht zu politischen Zwecken zurechtbiegen wollten. Das ist einfach nicht wahr. Das sage ich hier für die Antragsteller. Wir wollen das nicht und wir machen das auch nicht. Im Kern des juristischen Streits — um nur ein Stichwort zu geben — steht die Frage nach dem Verständnis des Rechtsstaats heute. Ist das, was insbesondere Herr Minister Bucher, Herr Präsident Dehler, Herr Kollege Arndt und andere Herren sagen, Verständnis des Rechtsstaats? Ist das der Rechtsstaat so, wie wir ihn heute verstehen? Oder ist es 'ein anderer, ein gewandelter, wie ich meine — ich beziehe mich wieder auf meine Ausführungen an anderer Stelle —, ein materieller Rechtsstaatsbegriff, der etwas anderes beinhaltet? Der Rechtsstaat heute muß auch die Gerechtigkeit anstreben, wobei er natürlich das wichtige Rechtsgut der Rechtssicherheit weder vergessen noch auch nur vernachlässigen kann. Er muß, wie es das Bundesverfassungsgericht sagt, diese nicht einfache Abwägung im Einzelfall vornehmen; er muß sich dabei entscheiden, die Gerechtigkeit zu verwirklichen. Damit sind wir ja auch aus der juristischen Diskussion heraus. Was ist denn das, was wir in diesem Hause, was wir in der Politik tun? Wir in diesem Hause, auf der Ebene der Gemeinde oder wo immer? Es ist doch egal, ob wir hier als Juristen oder als Angehörige anderer Berufe in unserem Privatleben stehen: wir versuchen doch — so unvollkommen das im Ergebnis auch sein mag —, die Gerechtigkeit zu unserem Teil und zu unserer Zeit, ich sage nicht 'zu verwirklichen — das ist ein fernes Ideal —, sondern anzustreben, der Gerechtigkeit etwas näherzukommen. Das ist zugleich das Kernanliegen des Rechtsstaats, und darin trifft sich die juristische Frage mit der politischen Frage. Deswegen meine ich, daß die Diskussion darüber, ob es sich hier um eine Frage des Rechts oder eine politische Frage handelt, ein ganz müßiger Streit ist. Es ist doch beides. Die „juristischen Handwerker" in diesem Haus, zu denen ich mich zähle, versuchen, dies im Wege der „juristischen Feinmechanik" in die juristische Form zu bringen. An der Gerechtigkeitsfindung sind wir aber alle beteiligt. Das ist doch nicht die Spezialarbeit der Juristen; das ist unser aller Arbeit. Herr Minister Bucher hat wie andere mit ihm nachdrücklich behauptet, daß eine Verlängerung der Verjährungsfrist gegen Artikel 103 und gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstieße. Ich wiederhole, daß ich diese Auffassung respektiere, wiederhole aber auch, daß ich sie für irrig halte. Ich möchte mich doch dagegen verwahren, daß das Vortragen dieser Meinung in einer Form, die beinahe jeden Widerspruch auszuschließen schien, in der Öffentlichkeit den Eindruck hervorrufen wollte und auch hervorgerufen hat, als ob die Befürworter der Verjährung die Verfassung manipulieren wollten. Ich merke die Reaktion sehr deutlich in der bei mir eingehenden Post. Die Juristen, die mir schreiben — es sind sehr viele —, sagen nicht, daß das verfassungswidrig sei. Das schreiben die Nichtjuristen; ihre Briefe fangen gewöhnlich mit dem Satz an: „Sie als Jurist müßten doch eigentlich wissen... ". Das ist in unserem manchmal noch etwas autoritätsfreudigen Land das Ergebnis. Wenn der Justizminister sagt, das sei so, dann meinen die Leute: „Es wird schon so sein." (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der SPD.)


    (Zustimmung in der Mitte und links.)


    (Zuruf von der FDP: Schlechtes System!)





    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD.)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD.)


    (Heiterkeit.)

    Herr Minister, damit wir uns da richtig verstehen: ich kämpfe hier um meine Position, und ich mache Ihnen nicht zum Vorwurf, daß Sie Ihre bestehende taktische Position ausnützen. Aber ich muß einmal klarstellen, wie das in Wirklichkeit ist, und demgegenüber darf man sich dann ja wohl in diesem Hause darauf berufen, daß es nun einen Appell von nicht weniger als 76 Professoren des Straf- und Staatsrechts gibt. Ich habe gar nicht gewußt, daß es so viele bei uns gibt;

    (Heiterkeit)

    aber es scheinen tatsächlich soviel zu sein.
    Ich habe die Erklärung hier. Sie ist mir heute morgen zugegangen, leider erst heute morgen, zusammen mit einem Schreiben von Herrn Professor Bachof, aus dem ich dann noch — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — eine Passage vorlesen darf. Da vielleicht nicht alle von uns diese Erklärung schon haben, zitiere ich einmal die entscheidenden Sätze:
    Nach unserer wissenschaftlichen Überzeugung — nicht: politischen Überzeugung —
    stehen einer allgemeinen Verlängerung der laufenden Verjährung für die Verfolgung von Mordtaten keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen. Der Gesetzgeber kann die Frist verlängern.
    Dann wird zugleich gesagt, daß aus Erwägungen der Gerechtigkeit eine Verlängerung oder Aufhebung der Verjährung unerläßlich sei.
    Professor Bachof schreibt mir in dem Brief, der mich heute morgen erreicht hat — und das ist vielleicht für die Beurteilung dieses Briefes, vor allem derjenigen Namen, die nicht darunter stehen, wichtig —, daß die Aufforderung zur Zustimmung erst am 28. Februar versandt worden sei. Weiter heißt es in dem Brief:
    Obwohl ein Teil der Hochschullehrer wegen des zu Ende gehenden Semesters nicht erreicht werden konnte, haben innerhalb von nur vier Tagen 76 Staatsrechtslehrer oder Strafrechtslehrer ihre Zustimmung erklärt. Nachträglich haben noch die Professoren Wilhelm Grewe (Freiburg/Paris), Landtagsvizepräsident Professor Wilhelm Hoegner (München) und Hellmuth Mayer (Kiel) gebeten, ihre Unterschrift beizufügen. Etliche weitere Hochschullehrer haben in der Sache ihre volle Zustimmung erklärt, aber gemeint, von einer Mitunterzeichnung absehen zu sollen, weil sie sich bereits an anderer Stelle in gleichem



    Benda
    Sinne geäußert hatten oder weil sie sich wegen ihrer Stellung als Richter usw. an einer öffentlichen Erklärung gehindert sahen.
    Meine Damen und Herren, das scheint mir die Meinung der deutschen Rechtswissenschaft in dieser Frage eindeutig klarzustellen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Natürlich ist das auch im Kreise der Herren Professoren, vor denen ich allen Respekt habe, keine Frage, die mit Mehrheitsabstimmung entschieden wird. Natürlich können auch die Professoren alle Unrecht haben. Es könnten die sehr achtbaren Stimmen auf der Gegenseite recht haben. Das ist möglich.

    (Zuruf rechts: Na also!)

    Aber man sollte sich doch wohl wehren — und das sagt Gustav Boehmer, der nebst Erich Kaufmann einer der ältesten deutschen Rechtslehrer ist, wie er selber in seinem Leserbrief an die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreibt; ein Herr, der beinahe 84 Jahre alt ist — gegen den „apodiktischen Doktrinarismus", mit dem behauptet wird, daß eine Verlängerung der Verjährung gegen die Verfassung verstoße.

    (Beifall.)

    Nun gibt es — diesen Teil behandle ich sehr kurz — eine Reihe von neuen Vorschlägen. Die Vorschläge der Kollegen der SPD habe ich heute morgen bekommen. Ich will mich dazu gar nicht äußern, weil ich zunächst die Begründung hören möchte. Sie sind ja beinahe noch druckfrisch.
    Aus den Reihen meiner eigenen Fraktion gibt es ebenfalls eine Reihe von Vorschlägen, zu denen sicherlich in diesem oder jenem Punkt während der Diskussion noch etwas gesagt werden wird. Ich will das alles hier im einzelnen gar nicht diskutieren, sondern nur an die Kollegen, die eine Grundgesetzänderung vorschlagen, die Frage richten — ich werfe die Frage hier nur einmal auf —, ob derjenige, der behauptet hat, daß eine Verlängerung durch Gesetz gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoße, auch berücksichtigt hat, daß das rechtsstaatliche Prinzip durch Art. 20 und Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes gegen eine Verfassungsänderung geschützt ist. Wenn jene Argumentation — die ich freilich nicht für richtig halte — aber zutreffend wäre, so würde das den möglichen Streit vor dem Bundesverfassungsgericht nicht beenden, sondern ihn nur eine Etage höher schieben. Dann würden nämlich wir den Streit haben, den Streit — entschuldigen Sie die etwas banale Ausdrucksweise — nicht nur um eine einfache Verletzung des Grundgesetzes — wenn es eine wäre —, sondern um eine Verletzung eines fundamentalen Prinzips der Verfassung. Ich bitte das hier nur zu erwägen und will das jetzt nicht ausdiskutieren; damit wird sich der Ausschuß zu befassen haben.
    Ich darf als Antragsteller zu den verschiedenen Vorschlägen ganz allgemein folgendes sagen. Wir haben unseren eigenen Vorschlag gestern geändert. Ich habe — das darf ich für mich persönlich sagen — das, was gestern unseren Vorschlag ausgemacht hat, immer für die richtige Lösung gehalten. Ich sage
    ganz offen, daß es auch Überlegungen über die damals erreichbare Mehrheit waren, die mich veranlaßt haben, meinem Vorschlag die seinerzeitige Fassung zu geben. Ich halte den jetzigen Vorschlag für besser. Aber unabhängig davon, wie man das beurteilen mag: wir halten nicht an unserem Vorschlag fest, wenn jemand uns überzeugen kann, es gibt bessere Wege. Es kommt also gar nicht darauf an, ob der Antrag Benda und Genossen oder der Antrag der SPD oder der Antrag Dr. Adenauer oder welcher Antrag auch immer angenommen wird. Es kommt darauf an, nicht etwa im Wege eines Kompromisses zu versuchen, eine Lösung zu finden, die im Grunde alle nicht befriedigt, sondern es kommt im Gegenteil darauf an, eine Lösung zu finden, die Aussicht darauf hat — und das ist sehr wichtig in dieser Frage —, eine möglichst breite Zustimmung in diesem Hause zu erhalten.

    (Beifall bei Teilen der CDU/CSU und der SPD.)

    Denn zu der inneren Glaubwürdigkeit dessen, was wir hier vorschlagen, gehört auch, daß eine möglichst große Zahl von Mitgliedern dieses Hauses sich zur Zustimmung entschließen kann.
    Es wird in dieser Frage sicherlich keine einstimmige Entscheidung geben können, und das wäre auch nicht gut. Ich mißtraue allen, die in dieser Frage einstimmige Entscheidungen getroffen haben, allen!

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich glaube, in dieser Frage ist es sehr viel achtbarer, wenn man sich uneins ist. Mit den Freunden meiner Fraktion, auch denen, die in der Sache auf der anderen Seite stehen — wir haben manche harten Diskussionen gehabt —, da verstehe ich mich schon. Ich sage sehr gern, daß ich in dieser Frage der Fraktion sehr dankbar bin für die Fairneß, mit der sie sich bereit erklärt hat, zu sagen, daß in dieser Sache jeder seine Überzeugung äußern soll. Natürlich hätte weder formal noch nach meinem eigenen Willen jemand gehindert werden können, das zu tun. Aber ich bin dankbar für die Feststellung, daß eine solche Äußerung der eigenen Überzeugung, die der Meinung der Mehrheit der Fraktion — damals war es wohl eine Mehrheit, heute glaube ich, daß es nicht einmal mehr eine ist — zuwiderläuft, nicht gegen, sondern mit dem Willen der Mehrheit erfolgt. Es gibt auch welche, die sagen, da könnten sie mir gar nicht zustimmen. Ich glaube, in jeder Fraktion gibt es in mehr oder weniger großem Umfang ähnliche Erscheinungen. Wir sollten das nicht bedauern, sondern begrüßen.

    (Ein Abgeorneter meldet sich zu einer Zwischenfrage.)