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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 170. Sitzung Bonn, den 10. März 1965 Inhalt: Nachruf auf den Präsidenten der Bundesre- publik Osterreich Dr. Adolf Schärf . . 8503 A Erweiterung der Tagesordnung 8504 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Busch 8516 B Fragestunde (Drucksachen IV/3152, IV/3160) Frage des Abg. Dr. Kohut: Entscheidungen der Bundesregierung ohne Anhörung des Parlaments . . . 8504 B Frage des Abg. Fritsch: Förderungswürdiges Gebiet Dr. Langer, Staatssekretär . . . 8504 C Fritsch (SPD) 8504 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) 8504 C Frage des Abg. Fritsch: Ausländisches Zellstoffwerk im bayerischen Grenzland Dr. Langer, Staatssekretär . . . 8504 D Fritsch (SPD) 8505 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 8505 C Frage des Abg. Regling: Befreiung von Altenheimen usw. von Ton- und Fernsehrundfunkgebühren Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 8505 C Regling (SPD) ... . . . . . . . 8505 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Inbetriebnahme von Fernsehfrequenzumsetzern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8506 A Dröscher (SPD) 8506 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Hilfe für junge Familien Dr. Heck, Bundesminister . . . . 8506 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ferienverschickungsaktion Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8506 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8507 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Lehrer an deutschen Schulen in Argentinien Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8507 B Kahn-Ackermann (SPD) 8507 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Begrüßung Ulbrichts durch Schiffe der Bundesrepublik im Hafen von Alexandria Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8507 D Dr. Mommer (SPD) 8507 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 Frage des Abg. Dr. Kohut: Hallstein-Doktrin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8508 A Dr. Kohut (FDP) 8508 B Vogt (CDU/CSU) 8508 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anspruch der Bundesregierung auf Alleinvertretung des deutschen Volkes Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8508 D Dr. Kohut (FDP) 8509 A Frage des Abg. Unertl: Eigene Fahrpraxis von Richtern in Verkehrsstrafsachen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8509 B Unertl (CDU/CSU) 8509 C Frage des Abg. Kaffka: Feststellungsgesetz Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8509 D Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 8510 A Frage des Abg. Dr. Wahl: Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8510 A Fragen des Abg. Langebeck: Gefährdung des Waldbestandes und des Wasserhaushalts im Gebiet um Schweinfurt Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8510 B Langebeck (SPD) . . . . . . . 8510 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wahlmöglichkeit von steuerpflichtigen Vertriebenen bei der Wiederbeschaffung von Hausrat Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8511 A Frage des Abg. Schultz: Prämienberechtigte Bausparverträge Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8511 B Schultz (FDP) 8511 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 8512 A Strohmayr (SPD) 8512 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Einheitliche . Bewertung halbfertiger Bauten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8512 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 8512 C Frage des Abg. Unertl: Zollbehandlung privater Warensendungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8513 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 8513 B Fragen des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Erweiterung der dänischen Hoheitsgewässer — Regelung für Krabbenfischer Schwarz, Bundesminister . . . . . 8513 D Frage des Abg. Varelmann: Arzthonorare und Krankenhauspflegesätze 8514 A Frage des Abg. Folger: Arbeitskräftepolitik als Mittel zur Förderung des Wirtschaftswachstums . . 8514 B Frage des Abg. Fritsch: Einmalige Sonderzuwendungen an über 90 Jahre alte Rentenempfänger Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8514 C Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8514 C Fragen des Abg. Dr. Hauser: Bekämpfung der Raubüberfälle auf Kreditinstitute 8514 D Frage des Abg. Dröscher: Verzögerung bei der Neuberechnung der Berufsschadensrente Dr, Claussen, Staatssekretär . . . 8514 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8515 A Frage des Abg. Kaffka: Zunahme der Berufsdermatozoen in der metallverarbeitenden Industrie Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8515 B Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 8515 C Fragen des Abg. Deneke: Förderung der beruflichen Fortbildung der Angehörigen freier Berufe Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8516 A Bericht des Bundesministers der Justiz über die Verfolgung nationalsozialistischer Straftaten (Drucksache IV/3124) ; in Verbindung mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Abg. Benda, Dr. Wilhelmi, Stingl u. Gen. (Drucksache IV/2965 [neu]) — Erste Beratung —; mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 III Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (SPD) (Drucksache IV/3161) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/3162) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8516 C Benda (CDU/CSU) 8519 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 8523 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 8526 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 8530 C Jahn (SPD) . . . . . . . . . 8537 C Dr. Dehler (FDP) . . . . . . 8541 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 8545 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 8547 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 8553 B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8553 C Metzger (SPD) . . . . . . . 8556 A Memmel (CDU/CSU) . . . . . 8558 B Busse (FDP) . . . . . . . . 8562 C Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 8564 C Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 8566 B Erler (SPD) . . . . . . . . 8568 D Antrag betr. Bildung eines Sonderausschusses „Parteiengesetz" (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3164) Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 8571 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . • . 8572 A Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2853) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (SPD) (Drucksache IV/3112) — Erste Beratung — Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8572 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8578 B Schoettle, Vizepräsident 8583 C Dr. Zimmermann (München) (CDU/ CSU) 8583 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . 8585 D Dorn (FDP) 8588 D Nächste Sitzung 8592 Anlagen 8593 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8503 170. Sitzung Bonn, den 10. März 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 169. Sitzung Seite 8474 A Zeile 1 statt „würden": können; Zeile 3 statt „Es empfiehlt" : Ich empfehle. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8593 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 12. 3. Bazille 12. 3. Berlin 19. 3. Berkhan 12. 3. Blachstein 10. 4. Biechele 15. 3. Dr. Bieringer 12. 3. Dr. Birrenbach 10. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 15. 3. Felder 12. 3. Dr. Franz 12. 3. Gaßmann 12. 3. Gräfin vom Hagen 12. 3. Hammersen 12. 3. Dr. Kempfler 13. 3. Dr. Kliesing (Honnef) * 12. 3. Klinker * 11. 3. Kriedemann * 12. 3. Dr. Krümmer 12. 3. Krug 10. 3. Kulawig 15. 4. Kuntscher 12. 3. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Leukert 12. 3. Dr. Löhr * 11.3. Lücker (München) * 10. 3. Dr. Löbe 12. 3. Maier (Mannheim) 12. 3. Mauk * 12. 3. Mick 12. 3. Müller (Worms) 12. 3. Dr. Preiß 10. 3. Sander 10. 3. Seidl (München) ' 11. 3. Schlick 12. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 3. Dr. Schwörer 12. 3. Dr. Starke 12. 3. Strauß 12. 3. Weber (Georgenau) 10. 3. Wehner 20. 3. Weinkamm 13. 3. Wienand 12. 3. b) Urlaubsanträge Dr.-Ing. Balke 31. 3. Bäumer 3. 4. Dr. Dr. Heinemann 26. 3. Marx 26. 3. Ritzel 23. 3. Spitzmüller 27. 3. Dr. Stoltenberg 15. 3. Wilhelm 10. 4. t) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlamentes Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift 53 Bonn a. Rh., 5. März 1965 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 279. Sitzung am 5. März 1965 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 10. Februar 1965 verabschiedeten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat begrüßt, daß die Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld in Familien mit mehr als zwei Kindern nach diesem Gesetz entfallen wird. Er hält es jedoch für sozialpolitisch unbefriedigend, daß die Einkommensgrenze für den Bezug von Zweitkindergeld für Familien mit zwei Kindern nur unzureichend angehoben wird. Besonders unbefriedigend erscheinen ihm die in der Novelle gesetzten sozialpolitischen Akzente: Einerseits begnügt sich das Gesetz mit einer unzureichenden Anhebung der Einkommensgrenze auf 7800 DM, während andererseits die Ausbildungszulage von monatlich 40 DM ohne Rücksicht auf Einkommensgrenzen gezahlt werden soll. Die weitere Anhebung der Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld ist vor allem auch deshalb als Sofortmaßnahme erforderlich, weil Familien mit einem niedrigen Einkommen in der Regel ihre Kinder nur mit Ausbildungshilfen weiterführende Schulen, Fachschulen oder Hochschulen besuchen lassen können. Für viele dieser Familien bringt die Ausbildungszulage nach § 14 a des Gesetzes keine nennenswerte Verbesserung, weil diese Ausbildungszulage auf die Ausbildungsbeihilfen z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Lastenausgleichsgesetz oder dem Honnefer Modell angerechnet werden muß. Wirtschaftlich besser gestellten Familien jedoch, die für die Ausbildung ihrer Kinder nicht auf Ausbildungsbeihilfen öffentlich-rechtlicher Träger angewiesen sind, werden nach diesem Gesetz für jedes in Ausbildung befindliche Kind zusätzlich monatlich 40 DM gezahlt. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, das Ausmaß dieser Anrechnungen zu prüfen und in einer Novelle zum Bundeskindergeldgesetz im Rahmen der an anderer Stelle eingesparten Beträge eine weitere Anhebung der Einkommensgrenze für das 8594 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 Zweitkindergeld in Familien mit zwei Kindern einzuleiten." Dr. Lemke Vizepräsident Bonn, den 5. März 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 12. Februar 1965 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Vizepräsident Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 4. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache IV/3101, Fragen VI/1 und VI/2) : Welche Staaten haben bisher das Brüsseler Abkommen über blinde Passagiere vom 10. Oktober 1957 ratifiziert? Beabsichtigt die Bundesregierung dem in Frage VI/1 genannten Abkommen beizutreten? Nach Fühlungnahme mit dem Auswärtigen Amt und dem Herrn Bundesminister für Verkehr, Abteilung Seeverkehr, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Das internationale Übereinkommen über blinde Passagiere vom 10. Oktober 1957 ist von folgenden Staaten ratifiziert worden: Peru am 23. November 1961, Norwegen am 24. Mai 1962, Schweden am 27. Juni 1962, Italien am 24. Mai 1963, Dänemark am 16. Dezember 1963. Außerdem ist das Königreich Marokko dem Abkommen am 22. Januar 1959 beigetreten. 2. Die Bundesregierung hat ebenso wie eine Reihe anderer Staaten das Abkommen lediglich mit dem Vorbehalt „ad referendum" gezeichnet und damit Bedenken gegen einige Bestimmungen des Abkommens zum Ausdruck gebracht. Zum Inkrafttreten des Abkommens sind 10 Ratifikationen erforderlich. Bislang haben jedoch nur 5 Staaten das Abkommen ratifiziert. Einige der großen Schiffahrt treibenden Nationen haben sich bislang nicht zur Ratifikation entschlossen. Bei dieser Sachlage halte ich es nicht für angebracht, z. Z. dem Bundestag ein Zustimmungsgesetz zum Abkommen vorzulegen. M. E. sollten zunächst die Entschließungen der Mehrzahl der anderen Signatarstaaten abgewartet werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 3. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache IV/3101, Frage XI/9) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, mit der Automobil industrie die obligatorische Ausstattung aller neu zu liefernder Personenkraftwagen zu besprechen? Es werden bereits mit der Automobilindustrie Verhandlungen geführt, die darauf abzielen, alle neu zu liefernden Personenkraftwagen mit den Halterungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten für alle Sitzplätze auszurüsten. Eine gesetzliche Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten in Personenkraftwagen ist nicht vorgesehen. Anlage 5 Schriftliche 'Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 5. März 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Börner (Drucksache IV/3101, Fragen XI/10, XI/11 und XI/12): Kann die Bundesregierung die Vorwürfe entkräften, die in dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache?" in der Zeitschrift „Kristall", Heft 4 1965, gegen die Flugsicherung in der Bundesrepublik erhoben worden sind? Sind die in dem in Frage XI/10 erwähnten Artikel gemachten Angaben über die Besetzung der Radarkontrollen Frankfurt (Main), Hannover und München richtig? Was ist unternommen worden, um ähnliche Vorfälle, wie sie am Schluß des in Frage XI/10 erwähnten Artikels im Hinblick auf Gefährdung von Passagierflugzeugen durch Militärflugzeuge geschildert werden, künftig zu verhindern? Herr Kollege Börner, bevor ich auf die Vorwürfe gegen die Flugsicherung in *dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache" in Nr. 4 der Illustrierten „Kristall" eingehe, erscheint mir ein Hinweis auf die Aufmachung der Bildseite vor dem Textteil dieses Artikels wichtig. Sie zeigt unter der Überschrift „Die Flugsicherung ist ihrer Aufgabe nicht gewachsen" drei unbesetzte Radar-Arbeitsplätze der Flugsicherung in Frankfurt und darüber, jedem leeren Radarschirm zugeordnet, eine Phase eines Flugzeugzusammenstoßes. Daß diese Radargeräte im Zeitpunkt der Aufnahme unbesetzt waren, bestreite ich nicht; sie waren nämlich, wie die Abbildung bei näherem Hinsehen zeigt, noch im Aufbau. Diese unsachliche und dazu wahrheitswidrige Montage ist meiner Auffassung nach für den anschließenden Textteil kennzeichnend. Inzwischen habe ich die neue Anflugkontrolle Frankfurt, zu der diese Geräte gehören und die mit den modernsten Einrichtungen ausgestattet ist, am 12. November 1964 dem Betrieb übergeben — und seit dem 2. Dezem- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. März 1965 8595 ber 1964 sind diese Geräte besetzt. Die Entwicklung der Flugsicherung ist also bereits über die gezeigte Darstellung hinweggegangen. Das gleiche gilt auch für den anschließenden Bericht über das angebliche Chaos am deutschen Himmel. Die einzelnen Vorwürfe gegen die Flugsicherung in dem Artikel „Ist Fliegen Glücksache" sind genau die gleichen wie in dem Artikel „Ist Fliegen bei uns gefährlich", den die „Frankfurter Rundschau" am 21. April 1964 gebracht hat. Ich habe seinerzeit ausführlich im Bulletin der Bundesregierung vom 29. April 1964 dazu Stellung genommen. Auch in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 29. April 1964 zu den Behauptungen in dem gleichen Artikel habe ich die Lage der Flugsicherung eingehend dargelegt. Ich darf dazu auf Bundestagsdrucksache IV/2264 verweisen. Schließlich habe ich in der Fragestunde in der 128. Sitzung dieses Hohen Hauses am 4. Juni 1964 Fragen zu Vorwürfen beantwortet, die in dem vorliegenden Artikel wiederholt werden. In dem Artikel werden u. a. auch Differenzen mit der DAG erwähnt. Diese sind in einem vor mir mit Herrn Spaethen am 19. August 1964 geführten Gespräche bereinigt. Der Inhalt des Artikels ist also veraltet. Ich habe auch die Frage der Radar-Besetzungszeiten in der Vergangenheit bereits mehrfach beantwortet. Bei geringem Verkehrsanfall bzw. zur Nachtzeit, wenn nur wenige Luftfahrzeuge das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland überfliegen, das von den drei Bezirkskontrollstellen Frankfurt, Hannover und München kontrolliert wird, ist die Besetzung sämtlicher Radar-Arbeitsplätze betrieblich nicht notwendig. Zu diesen Zeiten geringer Verkehrsdichte ist die erforderliche Flugsicherheit durch Anwendung der herkömmlichen Kontrollverfahren ebenso gewährleistet. Die technische Wartung der Anlagen erfolgt planmäßig in den betriebsschwachen Zeiten. Um den oft gegensätzlichen Forderungen des zivilen und des militärischen Luftverkehrs zu genügen, wurde das Konzept einer gemeinsamen zivil/ militärischen Luftraumnutzung entwickelt, wobei die Verkehrskontrolle bei der Bundesanstalt für Flugsicherung liegt. Heute wird bereits die Anflugkontrolle von mehr als 1/3 der militärischen Flugplätze von der Bundesanstalt für Flugsicherung wahrgenommen. Die Integrierung schreitet in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland planmäßig fort. Sie wird noch in diesem Jahre für den süddeutschen Raum durch Inbetriebnahme einer im Aufbau befindlichen integrierten Anflugkontrolle in München verwirklicht. Die bei der Bundesanstalt für Flugsicherung errichtete Verbindungsstelle der Bundeswehr hat bei der Planung und Durchführung der zivil/militärischen Integrierung erfolgreich mitgewirkt und sich hervorragend bewährt. In der Zwischenzeit ist von allen dazu berufenen Stellen hart gearbeitet worden, um die deutsche Flugsicherung auf allen ihren Teilgebieten fortzuentwickeln und zu verbessern. Die Bundesanstalt für Flugsicherung hat in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr einen 10-Jahresplan für den weiteren Ausbau der Flugsicherung aufgestellt, der von mir in Kürze dem Kabinett vorgelegt werden wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 5. März 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/3101, Frage XII/4) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß trotz des Rundschreibens des Bundeswohnungsbauministeriums vom 28. März 1963 betreffend die Anwendung des § 35 des Bundesbaugesetzes an die zuständigen Länderminister die Bautätigkeit im niederbayerischen Raum durch die häufig zu enge Auslegung des Bundesbaugesetzes erheblich eingeschränkt wird? Dem Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ist nicht bekannt, daß die Bautätigkeit in Niederbayern auch heute noch durch eine zu enge Auslegung der Vorschrift des § 35 des Bundesbaugesetzes behindert wird. Nach den vorliegenden Berichten sind sowohl durch mein Rundschreiben vom 28. März 1963 als auch durch die von mehreren Ländern, auch von Bayern, veröffentlichten Runderlasse die anfänglich verschiedentlich aufgetretenen Schwierigkeiten immer mehr verringert worden. Das gilt nach Auskunft der Bayerischen Obersten Baubehörde auch für Niederbayern. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 26. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache IV/3101, Frage XIII/4): Wie hoch sind die haushaltsmäßigen Belastungen, die auf den Bund zukommen, wenn alle Forderungen erfüllt werden müssen, die die Stadt Bonn in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkauf des Gronau-Stadions für die geplanten Parlamentsneubauten genannt hat? Die Frage kann ich heute noch nicht beantworten. Die vom Bundesschatzministerium im letzten Jahr mit der Stadt Bonn im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bürogebäudes für den Deutschen Bundestag in der Gronau geführten Verhandlungen wurden durch die Kommunalwahlen des vergangenen Herbstes und den Wechsel im Amt des Oberstadtdirektors unterbrochen. Sie sollen nunmehr wieder aufgenommen werden. Auf Wunsch des Herrn Oberstadtdirektors Dr. Hesse habe ich den Herrn Bundesminister der Finanzen und den Herrn Bundesminister des Innern zu einem Gespräch eingeladen, bei dem Oberstadtdirektor Dr. Hesse selbst die Bedingungen darlegen will, unter denen die Stadt Bonn zum Verkauf des vom Bund in der Gronau benötigten Baugeländes bereit ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. — Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.
    Ich habe die Freude, dem Herrn Kollegen Busch, der am 2. März seinen 65. Geburtstag gefeiert hat, die besten Wünsche des Hauses auszusprechen.

    (Beifall.)

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
    a) Beratung des Berichts des Bundesministers der Justiz über die Verfolgung nationalsozialistischer Straftaten (Drucksache IV/3124),
    b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Benda, Dr. Wilhelmi, Stingl und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache IV/2965 [neu]),
    c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels 102 a in das Grundgesetz (Drucksache IV/3161),

    (Drucksache IV/3162)

    Das Wort zu seinem Bericht hat zunächst der Herr Bundesminister der Justiz.


Rede von Dr. Ewald Bucher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt kaum eine Frage, die in letzter Zeit die Gemüter im In-und Ausland so sehr bewegt hat wie die Frage der Verjährung der NS-Verbrechen. Die Entscheidung der Bundesregierung vom 5. und 11. November 1964, ihrerseits keinen Entwurf zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen vorzulegen, ist nur zum Teil auf Zustimmung, zum anderen Teil jedoch, besonders im Ausland, auf Unverständnis, heftige Kritik oder feindselige Ablehnung gestoßen. Ich will jene Stimmen aus dem östlichen Lager übergehen, die aus allzu durchsichtigen Gründen die Gelegenheit benützen wollen, die Bundesrepublik vor der Weltöffentlichkeit zu diffamieren. Ernst zu nehmen sind aber die Sorgen besonnener Menschen, die uns mündlich und schriftlich unterbreitet worden sind. Zum Teil handelt es sich dabei um Personen, die selbst unter nationalsozialistischer Brutalität gelitten haben oder deren Angehörige Opfer eines verruchten Mordterrors geworden sind. Sie haben ein Recht, gehört zu werden, und ihre Stimme hat auch Gewicht. Man muß Verständnis dafür haben, daß sie Sühne für die Greueltaten verlangen und sich mit einer Verjährung der Untaten nicht abfinden wollen. Dennoch, so meine ich, dürfen wir aber auch sie bitten, sich unseren Schwierigkeiten nicht zu verschließen und sich um ein objektives Urteil zu bemühen.
Wer auf der anderen Seite die Verlängerung der Verjährungsfrist ablehnt, der tut das nicht um sich schützend vor nazistische Mordgesellen zu stellen. Er tut es auch nicht, um die grauenvollen Untaten zu bagatellisieren oder den Schleier des Vergessens oder Schweigens darüber zu breiten. Für eine solche Haltung sind vielmehr rechtliche Gesichtspunkte entscheidend.
Ich will in diesem Augenblick davon absehen, meine persönliche Meinung zu dieser Sache zu sagen. Ich behalte mir dies für die Debatte nach Begründung der vorliegenden Anträge vor.



Bundesminister Dr. Bucher
Die Bundesregierung ist vom Bundestag durch Beschluß vom 9. Dezember 1964 aufgefordert worden, unverzüglich im Benehmen mit den Bundesländern Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, das gesamte erreichbare Dokumentationsmaterial über Mordtaten aus der NS-Zeit systematisch durch eine zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen auswerten zu lassen. Gleichzeitig wurde der Bundesminister der Justiz beauftragt, bis zum 1. März zu berichten, ob in allen in Betracht kommenden Fällen Ermittlungen eingeleitet worden sind und die Unterbrechung der Verjährung sichergestellt ist, gegebenenfalls, ob die Bundesregierung bereit ist, die Frage der Verlängerung der Verjährung rechtzeitig mit dem Deutschen Bundestag zu prüfen, falls auf andere Weise eine Strafverfolgung solcher Mordtaten nicht gesichert werden kann.
Schon am 11. Dezember, also zwei Tage nach diesem Beschluß, haben die Justizminister und -senatoren der Länder die Zuständigkeit der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg auch auf Taten mit Begehungsort innerhalb der Bundesrepublik erstreckt, ausgenommen den Komplex des früheren Reichssicherheitshauptamtes, der in der Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht in Berlin verblieben ist.
Die Zentrale Stelle ist mit der systematischen Auswertung aller erreichbaren Urkunden beauftragt worden. Über den gegenwärtigen Stand der Verfolgung dieser Verbrechen gibt Ihnen der Bericht Aufschluß, den ich dem Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages fristgemäß zum 1. März vorgelegt habe. Ich konnte diesen Termin — das soll hier dankbar gesagt werden — nur dank der schnellen und tatkräftigen Unterstützung durch die Landesjustizverwaltungen einhalten. Der Bericht gibt, wie ich glaube, ein eindrucksvolles Bild über Umfang und Intensität der Verfolgung dieser Straftaten durch deutsche und alliierte Gerichte. Auf die abscheulichen NS-Verbrechen von einem erschreckenden Umfang folgte eine strafrechtliche Abrechnung, die in der Geschichte kein Beispiel hat. Etwa 80 000 Deutsche sind bisher von deutschen Gerichten, Gerichten der Alliierten und ausländischen Gerichten verurteilt worden unter der Beschuldigung, Kriegsverbrechen oder NS-Straftaten begangen zu haben.
Ich möchte allerdings hier auf einen Punkt hinweisen, der Gegenstand einer gewissen Kritik war. Der Bericht ist sich durchaus dessen bewußt, daß unter den Deutschen, die von ausländischen Gerichten, vor allem im Osten, verurteilt worden sind, eine ganz große Menge solcher sich befinden, die keineswegs NS-Verbrechen begangen haben. Ich darf auf Seite 37, die letzte Seite des Berichts hinweisen, wo es heißt:
Wenn sich auch unter den nicht in der Bundesrepublik Deutschland Verurteilten ein erheblicher Hundertsatz von Personen befinden dürfte, die wegen bloßer Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen oder militärischen Einheiten oder zu Unrecht bestraft wurden, so steht doch die Tatsache fest, ...
und so weiter. Es braucht sich also niemand, der von einem ausländischen Gericht zu Unrecht verurteilt worden ist oder nur, weil er einer bestimmten Organisation angehörte, durch diesen Bericht der Bundesregierung als NS-Verbrecher diffamiert zu fühlen.
Die Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik allein haben gegen mehr als 61 000 Personen Strafverfahren eingeleitet, in denen bisher über 6100 Personen rechtskräftig verurteilt worden sind. Gegen fast 14 000 Personen sind noch Verfahren anhängig, Verfahren, in denen die Verjährung entweder bereits unterbrochen ist oder noch rechtzeitig bis zum 8. Mai unterbrochen werden kann. Diesen Zahlen brauche ich nichts hinzuzufügen, sie sprechen für sich selbst.
Im einzelnen weise ich noch auf folgendes besonders hin. Die deutsche Gerichtsbarkeit war bis Ende 1949 für einen bestimmten Teil der nationalsozialistischen Verbrechen ausgeschlossen, so vor allem für die Verfolgung von Taten, deren Opfer Angehörige der alliierten Staaten waren. Für diese waren alliierte Gerichte zuständig, und es darf nicht übersehen werden, daß in den ersten Jahren nach dem Zusammenbruch Deutschlands von den Besatzungsmächten und im Ausland gerade die Personen vor Gericht gestellt wurden, die in führenden Stellungen tätig gewesen waren. Die über 5000 Deutschen, die von den Gerichten der drei westlichen Besatzungsmächte verurteilt wurden, können auf Grund des Überleitungsvertrages von den Justizbehörden der Bundesrepublik nicht mehr verfolgt werden. Beispiele hierfür können Sie den Seiten 6 bis 10 meines Berichts entnehmen.
Auch die deutsche Justiz war schon ab 1945 in erheblichem Umfange mit der Ahndung nationalsozialistischer Straftaten befaßt. Die graphische Darstellung auf Seite 18 des Berichts läßt erkennen, daß fast drei Viertel aller bis heute rechtskräftig wegen solcher Taten bestraften Personen vor dem 1. Januar 1950 abgeurteilt wurden. Bis zum Ende des Jahres 1954 waren weitere 23 % der bis heute rechtskräftig gewordenen Verurteilungen ausgesprochen, zusammen also über 95%. Bei dieser Sachlage kann man meiner Ansicht nach nicht sagen, die deutsche Justiz habe erst seit 1950 oder gar erst ab 1955 mit der Verfolgung nationalsozialistischer Straftaten begonnen.
Neben den über 6000 in der Bundesrepublik Deutschland und den über 5000 von ,den drei westlichen Besatzungsmächten verurteilten Personen sind weitere über 12 000 Deutsche durch Gerichte in der sowjetischen Besatzungszone, mindestens 24 000 durch sowjetische Gerichte, fast 17 000 durch polnische Gerichte, über 16 000 durch tschechoslowakische Gerichte und eine nicht bekannte Anzahl weiterer Deutsche durch Gerichte im übrigen Ausland verurteilt worden. Das sind — ich wiederhole es — zusammen weit über 80 000 Deutsche, die wegen wirklicher oder auch angeblicher nationalsozialistischer Straftaten verurteilt worden sind.
Ichglaube kaum, daß man angesichts solcher Tatsachen die von verschiedenen Seiten aufgestellte Behauptung ernst nehmen kann, in der Bundesrepu-



Bundesminister Dr. Bucher
blik oder in der Welt befänden sich noch Zehntausende von nationalsozialistischen Mördern unbestraft auf freiem Fuße.
Wie Sie aus meinem Bericht weiter ersehen können, ist ein großer Teil der hier zur Erörterung stehenden Tatkomplexe so weitgehend aufgeklärt, daß in diesen mit dem Bekanntwerden neuer Taten oder Täter kaum noch gerechnet werden kann. Dies gilt z. B. für die Verbrechen bei der Ausschaltung politischer Gegner, für die Vorfälle bei der „Kristallnacht", für die Euthanasieaktionen, für verschiedene Konzentrationslager wie z. B. Auschwitz und Dachau sowie für dein Komplex Reichssicherheitshauptamt.
Die Bemühungen der Bundesregierung um Auslieferung verschiedener Beschuldigter habe ich auf den Seiten 19 und 20 meines Berichts dargelegt. Bemerkenswert erscheint mir vor allem die chilenische Gerichtsentscheidung, in der die Auslieferung des SS-Standartenführers Rauff mit der Begründung abgelehnt wird, der Eintritt der Verjährung in Chile sei nach den Grundsätzen des Völkerrechts unbestreitbar.
Der Aufruf der Bundesregierung vom 20. November 1964, dem sich das Hohe Haus durch den Beschluß vom 5. Dezember 1964 nachdrücklich angeschlossen hatte, wurde im Ausland im allgemeinen positiv aufgenommen. Mehrere Staaten haben ihre Mitwirkung bei der weiteren Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen ausdrücklich zugesagt. Von einigen ist uns auch Material zugänglich gemacht worden.
Wegen der Auswertung der Archive in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland verweise ich auf den Ihnen vorliegenden Bericht. Ich kann ergänzend mitteilen, daß von der Zentralen Stelle in Ludwigsburg ein Richter zur Auswertung der bisher noch nicht gesichteten Bestände des Amerikanischen Nationalarchivs in Alexandria entsandt worden ist. Er hat seine Arbeit inzwischen abgeschlossen und berichtet, daß sich dort keine Hinweise auf bisher unbekannte Taten oder Täter ergeben hätten.
Der Versuch, Archivmaterial aus der SBZ und dem Sowjetsektor von Berlin zu beschaffen, hatte bisher keinen Erfolg. In welcher Weise dort die Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen betrieben bzw. nicht betrieben wurde, habe ich auf den Seiten 13 bis 16 meines Berichts in der gebotenen Kürze, aber doch wohl deutlich genug dargestellt.
Über die Beschaffung von Beweismaterial möchte ich ergänzend folgendes bemerken. Der sowjetzonale Generalstaatsanwalt Streit hat, wie Sie wissen, mit einem an mich gerichteten Schreiben vom 22.Dezember 1964 vorgeschlagen, eine gemeinsame Kommission von Vertretern des Bundesjustizministeriums und seiner Behörde zur Auswertung des in der sowjetisch besetzten Zone vorhandenen Materials zu bilden. Da hierin ein Versuch lag, der Zweistaatentheorie Geltung zu verschaffen und die Durchführung von Ermittlungen außerdem nicht in meine Zuständigkeit fällt, habe ich dieses Schreiben an die Zentrale Stelle in Ludwigsburg weitergeleitet. Diese wandte sich mit Ermächtigung der Landesjustizminister und -senatoren in einem Schreiben vom 15. Januar 1965 an Generalstaatsanwalt Streit mit der Bitte, die Auswertung des in seinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Materials durch einen Vertreter oder mehrere Vertreter der Zentralen Stelle zu gestatten. Generalstaatsanwalt Streit antwortete mit Schreiben vom 2.1. Januar, die Zentrale Stelle sei nur für die Aufklärung von Taten zuständig, die außerhalb der Bundesrepublik begangen wurden; er halte deshalb seinen Vorschlag aufrecht, eine gemeinsame Kommission zu bilden. Die Zentrale Stelle wies sofort darauf hin, daß ihre Zuständigkeit erweitert worden sei und jetzt auch Taten mit Begehungsort innerhalb der Bundesrepublik umfasse, und wiederholte ihre Bitte, die Auswertung der sowjetzonalen Archive zu gestatten. Auf dieses Schreiben ist bis heute keine Antwort eingegangen. Ich darf es Ihnen überlassen, sich Ihr Urteil über dieses Verhalten zu bilden:

(Hört! Hört! bei der FDP.)

Wie Ihnen sicher aus Presseberichten bekannt ist, war eine Arbeitsgruppe der Zentralen Stelle mehrere Wochen in Warschau tätig. Das dort gefundene Material ist sehr wertvoll als Beweismittel in bereits anhängigen Verfahren und enthält außerdem zwar keine Hinweise auf bisher unbekannte Tatkomplexe, wohl aber Hinweise auf bisher unbekannte Einzeltäter, die zur 'Einleitung neuer Strafverfahren führen können. Die Durchsicht des gesamten polnischen Materials war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Zentrale Stelle hofft, daß die polnischen Behörden ihr weitere Aktenauswertung gestatten. Bis zum 8. Mai 1965 können diese Arbeiten allerdings nicht abgeschlossen werden.
In allerneuester Zeit, am 10. Februar, sind außerdem von einem Beauftragten des tschechoslowakischen Verbandes der antifaschistischen Widerstandskämpfer Fotokopien von Urkunden aus Prager Archiven überbracht worden, die von der Zentralen Stelle als äußerst aufschlußreich bezeichnet wurden. Der tschechoslowakische Beauftragte erklärte, es handele sich bei diesen Urkunden nur um einen sehr kleinen Bruchteil des insgesamt in der Tschechoslowakei vorhandenen Materials. Er habe Grund zu der Annahme, daß die Regierung seines Landes ein offizielles Ersuchen der Bundesrepublik, die Auswertung der tschechoslowakischen Archive zu gestatten, nicht abgelehnt werde. Ich halbe daraufhin das Auswärtige Amt sofort umweitere Veranlassung gebeten, was auch geschehen ist.
Insgesamt wird man feststellen können, daß ein großer Teil der Tatkomplexe so umfassend aufgeklärt worden ist, daß bei ihnen mit bisher unbekannten Taten und Tätern kaum noch zu rechnen ist. Bei einzelnen Tatkomplexen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß weitere Ermittlungen neue Belastungen ergeben. Auch hat sich gezeigt, daß in verschiedenen Archiven, vor allem im sowjetischen Machtbereich, noch Material vorhanden ist, das bis zum 8. Mai nicht restlos durchgearbeitet werden kann. Das ergibt sich namentlich aus den Dokumenten, die erst am 10. Februar des Jahres aus der Tschechoslowakei überreicht worden sind. Bei diesem Stand der Dinge kann nicht ausgeschlos-



Bundesminister Dr. Bucher
I sen werden, daß nach dem 8. Mai 1965 noch bisher unbekannte Taten von Bedeutung oder unbekannte Beschuldigte von Rang bekanntwerden. Inwieweit in solchen Fällen allerdings der zu einer Verurteilung erforderliche Schuldnachweis noch geführt. werden kann, läßt sich schwer abschätzen. Die Beweisschwierigkeiten sind schon heute sehr groß und werden mit zunehmendem Zeitablauf immer größer.
Das Ergebnis dieses Berichts wie auch die innenpolitische und die große außenpolitische Bedeutung, die das Verjährungsproblem erlangt hat, zwingen dazu, den Fragenkomplex mit großer Aufmerksamkeit zu behandeln. Wenn ich von der außenpolitischen Bedeutung spreche, so weise ich, abgesehen von den vielen Eingaben von Einzelpersonen aus dem Ausland, besonders auf die Appelle, Resolutionen und Proteste hin, die uns von Vereinigungen und Verbänden aus dem Ausland zugegangen sind und in denen die Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-Verbrechen gefordert wird. Auch manche mit uns befreundete Staaten würden es begrüßen, wenn wir eine Verlängerung der Verjährungsfrist ermöglichen könnten. Manche Staaten haben ihrerseits Schritte zur Verlängerung von Verjährungsfristen vorgenommen.
Die Bundesregierung hat, wie ich bereits zu Anfang ausführte, keine Möglichkeit gesehen, dem Bundestag ihrerseits eine dahin gehende Novelle vorzuschlagen. Es handelt sich hier um eine Frage, die in erster Linie nach rechtlichen Überlegungen und somit aus dem Gewissen jedes einzelnen heraus entschieden und beantwortet werden muß. Der Herr Bundeskanzler hat deshalb keine Möglichkeit gesehen, hier eine Kabinettsmeinung durch Richtlinienentscheidung festzulegen. Das Kabinett hat auch davon abgesehen, alle seine Mitglieder durch eine Mehrheitsentscheidung auf eine bestimmte Ansicht festzulegen. Es hat die Gewissensentscheidung jedes einzelnen genauso respektiert, wie das in dieser schwierigen Frage die Fraktionen tun. Das Kabinett hat erklärt, daß es bereit sei, den Deutschen Bundestag in seinem Bemühen zu unterstützen, in dieser Frage eine Lösung zu finden, die der Gerechtigkeit Genüge tut und den rechtsstaatlichen Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen unser Staatswesen steht, Rechnung trägt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort zur Begründung des von den Abgeordneten Benda, Dr. Wilhelmi, Stingl und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes hat Herr Abgeordneter Benda.