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ID0416438200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1965 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wittmann und Dr. Böhm . . . . 8063 A Fragestunde (Drucksache IV/3067) Fragen des Abg. Dr. Lohmar: Errichtung eines Protonen-Großbeschleunigers in der Bundesrepublik Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 8063 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 8064 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 8064 B Kahn-Ackermann (SPD) 8064 C Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 8064 D Moersch (FDP) 8065 A Ertl (FDP) 8065 C Fritsch (SPD) . . . . . . . . 8065 D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 8066 B Fragen des Abg. Dr.-Ing. Balke: Zukunftsprogramm für die Arbeiten der ELDO Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 8066 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 8066 D Dr. Frede (SPD) 8066 D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 8067 C Frage ,des Abg. Dr. Kempfler: Zuschüsse von Unternehmern an Arbeiter und Angestellte für Benutzung von Pkw's zur Arbeitsstelle Grund, Staatssekretär 8068 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 8068 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 8068 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 8068 D Frage des Abg. Dröscher: Beseitigung von Westwall-Anlagen Grund, Staatssekretär 8069 A Dröscher (SPD) 8069 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 8069 C Leicht (CDU/CSU) 8070 A Dr. Roesch (SPD) 8070 A Kaffka (SPD) . . . . . . . . 8070 B Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Deutscher Eisenerzbergbau Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 8070 C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 8070 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8071 B Frage des Abg. Dürr: Zeitkarten zur Benutzung von Postomnibussen Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8071 C Dürr (FDP) 8071 D Frage des Abg. Fritsch: Schutz von Sammlermarken Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8072 A Fritsch (SPD) 8072 B Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Verwendung der aus der Sammlung Göring/Hitler stammenden Bilder im Bundesbesitz Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 8072 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8072 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 8073 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Februar 1965 Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Berücksichtigung Moskaus bei der Einrichtung technisch-naturwissenschaftlicher Referate an Auslandsvertretungen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8073 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8073 D Frage des Abg. Dr. Imle: Freizügigkeit für das gewerbliche Niederlassungsrecht deutscher Staatsangehöriger in Dänemark Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8074 A Fragen des Abg. Dr. Imle: Handels- und Freundschaftsvertrag mit Dänemark Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8074 B Frage des Abg. Dr. Schäfer: Dokumente über die deutsch-französischen Beziehungen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8074 D Dr. Schäfer (SPD) 8074 D Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Besetzung von der Bundesrepublik in der UNESCO-Verwaltung neu zur Verfügung gestellter Stellen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8074 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 8075 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Adenauer-Interview in der „New York Times" vom 10. 2. 1965 Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8075 B Dr. Mommer (SPD) 8075 C Sänger (SPD) . . . . . . . . 8075 13 Frage des Abg. Dr. Mommer: Diplomatische Beziehungen zu Israel Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8076 A Dr. Mommer (SPD) 8076 A Jahn (SPD) 8076 B Metzger (SPD) 8076 C Sänger (SPD) 8076 D Dr. Bechert (SPD) 8077 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Einstellung von Waffenlieferungen an Israel Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8077 B Dr. Mommer (SPD) 8077 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8077 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 8078 A Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 8038 B Jahn (SPD) 8078 B Frage des Abg. Hirsch: „Aktion Sühnezeichen" Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8078 C Schriftliche Ergänzung bzw. Berichtigung der Antwort 8159 C Jahn (SPD) 8078 D Metzger (SPD) . . . . . . . 8079 AA Dr. Dr. Heinemann (SPD) 8079 B Dr. Bechert (SPD) . . . . . . 8079 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 8079 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990) Bauknecht (CDU/CSU) . . . . . . 8079 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 8085 C Wächter (FDP) . . . . . . . . 8093 B Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 8097 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) — Zweite Beratung — Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/2904, zu IV/2904) Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 8103 A Erler (SPD) . . . . . . . . . . 8105 D, 8124 A, 8127 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 8115 C Schultz (FDP) . . . . . . . . . 8120 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8122 C, 8123 C, 8124 C, 8125 C, 8126D Dr. Mommer (SPD) 8123 B, 8125 A Metzger (SPD) 8124 B, 8125 B Dr. Krümmer (FDP) . . . . . . . 8125 A Wischnewski (SPD) . . . . . . . 8125 B D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . . 8125 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 8127 B, 8128 C Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 8127 D, 8129 B, 8130 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8129 C Sänger (SPD) . . . . . . . . . 8130 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Februar 1965 III Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache IV/2901) . . 8130 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache IV/2902) . . . . . . . . Dr. Götz (CDU/CSU) 8130 D, 8144 A, 8149 D Dürr (FDP) 8132 B Dr. Conring (CDU/CSU) 8134 D, 8150 D Dr. Rutschke (FDP) 8135 B Brese (CDU/CSU) 8136 B Dr. Gradl (CDU/CSU) 8137 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 8138 C, 8147A, 8151D Dorn (FDP) 8142 C Dr. Mommer (SPD) 8145 B Moersch (FDP) . . . . . . . 8148 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 8149 C Dr. Emde (FDP) 8150 C Ritzel (SPD) 8151 C Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache IV/2903) 8152 C Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/2905, zu IV/2905) Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8152 D Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8154 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 8154 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 8156 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 8157 C Nächste Sitzung 8157 D Anlagen 8159 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Februar 1965 8063 164. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aschoff 19. 2. Dr. Atzenroth 19. 2. Bazille 22. 2. Berlin 19. 2. Blachstein 27. 2. Fürst von Bismarck 20. 2. Dr. h. c. Brauer 19. 2. Brünen 19. 2. Dr. Eckhardt 17. 2. Eisenmann 20. 2. Dr. Franz 19. 2. Kalbitzer 17. 2. Dr. Kopf 24. 2. Kulawig 31. 3. Leber 19. 2. Maier (Mannheim) 19. 2. Mauk 17. 2. Neumann (Allensbach) 17. 2. Peters (Norden) 20. 2. Frau Dr. Probst 26. 2. Ravens 17. 2. Reichhardt 19. 2. Scheuren 19. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 17. 2. Frau Seppi 19. 2. Seuffert 19. 2. Dr. Starke 19. 2. Steinhoff 28. 2. Stooß 17. 2. Wehner 28. 2. Weinkamm 28. 2. Zoglmann 17. 2. Zühlke 21. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Dörinkel 26. 2. Dr. h. c. Jaksch 26. 2. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Schlick 26. 2. Dr. Schmidt (Frankfurt) 24. 2. Unertl 27. 2. Wienand 7. 3. Wilhelm 26. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts St.S.-295/65 53 Bonn, 17. Februar 1965 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Sehr geehrter Herr Präsident, bei Durchsicht meiner Unterlagen stelle ich zu meinem Bedauern fest, daß mir in der heutigen Fragestunde bei der Beantwortung der Anfrage des Herrn Abgeordneten Hirsch, betreffend die Aktion Sühnezeichen, ein tatsächlicher Irrtum unterlaufen ist. Aus einer mir vorliegenden Unterlage ging hervor, daß im Jahre 1964 Beihilfen in Höhe von 16 350 DM gezahlt worden sind. Es handelt sich dabei nicht, wie ich irrtümlich annahm, um eine Zahlung des Auswärtigen Amts an die Aktion Sühnezeichen, sondern um eine Zahlung, die die Aktion Sühnezeichen ihrerseits an die Teilnehmer der von ihr veranstalteten Einsätze geleistet hat. Aus Mitteln des Auswärtigen Amts sind im Jahre 1964 tatsächlich keine Zahlungen an die Aktion Sühnezeichen geleistet worden. Ich darf im übrigen meine vor dem Bundestag abgegebene Erklärung wiederholen, daß das Auswärtige Amt einem Antrag der Aktion Sühnezeichen für das Rechnungsjahr 1965 im Hinblick auf die verdienstvolle Tätigkeit der Aktion im Rahmen der verfügbaren Mittel entsprechen wird. Ich wäre Ihnen, Herr Präsident, zu besonderem Dank verpflichtet, wenn Sie diese Mitteilung dem Hohen Hause zur Kenntnis bringen würden. Mit verbindlichen Empfehlungen Dr. Carstens Anlage 3 Umdruck 562 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 04 - Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2904). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - 1. Im Tit. 300 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 25) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gesenkt. 8160 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Februar 1965 Der Haushaltsvermerk erhält folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärung des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 314 — Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung auf den Gebieten der Sozialinvestitionen — 5 000 000 DM (Drucksache IV/2904 S. 4) wird gestrichen. Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 570 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2902). Der Bundestag wolle beschließen: Kap. 02 01 Tit. 710 — Neubauten für Zwecke des Bundestages einschließlich der erforderlichen Ersteinrichtung — (Drucksache IV/2902 S. 19) Die Zweckbestimmung dieses Titels ist wie folgt zu fassen: „Errichtung eines Bürohauses des Deutschen Bundestages (Arbeitszimmer für Abgeordnete und Sitzungsräume für Ausschüsse) einschließlich der erforderlichen Ersteinrichtung." Bonn, den 17. Februar 1965 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 5 Umdruck 558 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2902). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 wird Tit. 710 — Neubau für Zwecke des Bundestages einschließlich der erforderlichen Ersteinrichtung — (Drucksache IV/2902 S. 19) gestrichen. Bonn, den 16. Februar 1965 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 15. Februar 1965 auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Meermann zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Rieddel *). Ich gestatte mir Ihre Zusatzfrage wie folgt zu beantworten: Der in meinem Hause erarbeitete Entwurf eines Gesetzes über die Förderung städtebaulicher Maßnahmen in Stadt und Land — Städtebauförderungsgesetz — enthält neben anderen Vorschriften in einem besonderen Teil ins einzelne gehende Regelungen für die Sanierung, die das Bundesbaugesetz insoweit ergänzen und nicht zuletzt auch der Erleichterung und Beschleunigung der Sanierungsmaßnahmen dienen sollen. Dabei geht der Entwurf davon aus, daß das Privateigentum an den Grundstücken im Sanierungsgebiet möglichst erhalten bleiben soll. Falls es aber unumgänglich ist, Grundstücke zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme in einer Hand zusammenzufassen, sieht der Entwurf eine ganze Reihe von Handhaben hierfür vor. So ist z. B. daran gedacht, die Enteignung eines Grundstücks, ohne das die Sanierung nicht durchgeführt werden kann, zugunsten der Gemeinde zu erleichtern. Ferner sind enteignungsrechtliche Vorschriften zugunsten der Sanierungsträger in dem Entwurf enthalten. Von besonderer Bedeutung wird auch die Vorschrift sein, daß bei der Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im Rahmen einer Sanierung solche Werterhöhungen unberücksichtigt bleiben, die durch die Aussicht auf die Sanierung eingetreten sind. Wenngleich diese Vorschrift nicht unmittelbar für private Rechtsgeschäfte gilt, so ist doch zu erwarten, daß sie in Verbindung mit anderen Vorschriften des Entwurfs auch die Grundstückspreise im privaten Rechtsverkehr maßgeblich beeinflussen wird. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 12. Februar 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut **). Ihre Zusatzfrage beantworte ich wie folgt: Die Schweineauftriebe haben — neben anderen Faktoren — den Marktpreis für Schweine stark beeinflußt; auch der Verbraucherpreis lag von Oktober 1964 bis Januar 1965 deutlich unter den entsprechenden Preisen des Vorjahres. Im einzelnen sind Angebots- und Preisentwicklung von Oktober 1964 bis Januar 1965 wie folgt: Die durchschnittlichen Schweineauftriebe auf den 35 Großmärkten des Bundesgebietes (Ubersicht 1 der Anlagen), die im Oktober 1964 um 8 % höher lagen als im Vergleichsmonat des Vorjahres, ließen den Marktpreis *) Siehe 157. Sitzung Seite 7736 D **) Siehe 159. Sitzung Seite 7830 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Februar 1965 8161 für Schweine der Klasse c umgerechnet auf Schlachtgewicht (Ubersicht 2 der Anlagen) Klasse c im Bundesdurchschnitt auf 312,40 DM je 100 kg Schlachtgewicht (-17% gegenüber Vorjahreszeit) absinken. Das etwas geringere Angebot an Schweinen im November und Dezember 1964 gegenüber Oktober führte zu einem Anstieg der Marktpreise in den beiden letzten Monaten des Jahres 1964 auf 329,—bis 332,— DM. Die sich bereits im Dezember anbahnende Preisabschwächung setzte im Januar 1965 wieder voll ein. Das verstärkte Angebot (+22 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum) ließ den Schweinepreis Klasse c auf 319,10 DM absinken; er ist seitdem noch weiter auf 302,— DM in der zweiten Februarwoche zurückgegangen. Der Marktpreis für Schweine Klasse c lag von Oktober 1964 bis Januar 1965 nicht nur deutlich unter dem Vorjahrespreis, sondern auch unter dem 10jährigen Durchschnitt von 1965 bis 1964. Im Januar 1965 z. B. unterschritt der Schweinepreis den entsprechenden Vorjahrespreis um 22 % und den 10jährigen Durchschnittspreis um 4 %. Der Verbraucherpreis für Schweinefleisch im Durchschnitt aller Teilstücke hat sich im Berichtszeitraum erhöht; er stieg von 5,08 DM im Oktober auf 5,12 bis 5,15 DM im November und Dezember 1964 und weiter auf 5,20 DM im Januar 1965 an. Auch im Januar erhöhte sich der Verbraucherpreis, obwohl der Marktpreis in diesem Monat schon deutlich zurückgegangen ist. Erfahrungsgemäß hinkt jedoch die Anpassung der Verbraucherpreise an die gesunkenen Marktpreise um einige Wochen nach. Der Verbraucherpreis lag ungeachtet dessen von Oktober 1964 bis Januar 1965 deutlich unter den entsprechenden Preisen des Vorjahres. Im übrigen wird auf den Vergleich der Preisveränderungen der Markt- und Verbraucherpreise in der Ubersicht 3 der Anlagen verwiesen. Die Schweinezählung vom 3. September 1964 ließ erkennen, daß besonders im 1. Quartal 1965 mit einem Mehranfall von 1,2 Mill. Schlachtschweinen (+20 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum) zu rechnen ist. Diese Voraussage wurde durch die Auswertung der Zählung vom 3. Dezember 1964 und durch die Marktentwicklung bestätigt. Um den Druck des steigenden Angebotes auf dem Inlandsmarkt zu verringern und einen Preissturz auf den Schlachtviehmärkten zu mildern, sollen im 1. Quartal 1965 — nach einer kleineren Teillieferung von 2800 t im Dezember 1964 — noch 12 000 t gefrorene Schweinehälften in die UdSSR ausgeführt werden. Für die Exporte werden die nach der EWG-Marktordnung Nr. 20 (Schweinefleisch )vorgesehenen Erstattungen für Ausfuhren in Drittländer gezahlt. Anlage zur schriftlichen Antwort auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kohut. Ubersicht 1 Durchschnittliche monatliche Auftriebe an den 35 Großmärkten des Bundesgebietes 1964/65 1963/64 ± Veränderung Stück Stück 1964/65 zu 1963/64 in % Oktober 100 800 93 200 + 8 November 99 100 93 300 + 6 Dezember 95 600 85 000 + 12 Januar 101 5001 83 400 + 22 *) vorläufig Quelle: BML VI/6 Übersicht 2 Durchschnittliche Marktpreise für Schweine Klasse c auf den 35 Großmärkten des Bundesgebietes in DM/100 kg Lebendgewicht umgerechnet auf Schlachtgewicht (79 % Ausschlachtung) 1964/65 1963/64 ± Veränderung zum Vorjahresmonat in % 10jähriger ± Veränderung Durchschnittspreis 1964/65 zum 1955 bis 1964 10 jahrigen Durchschnittspreis DM DM DM in % Oktober 312,40 374,40 -17 336,95 -7 % November 332,65 392,15 -15 340,10 -2 % Dezember 329,10 431,10 -15 333,65 -1 % Januar*) 319,10*) 407,30 -22 329,50 -4 % *) vorläufig Quelle: BML VI/6 Übersicht 3 Marktpreise für Schlachtvieh und Verbraucherpreise für Fleisch Oktober November Dezember Januar Marktpreise 1964/65 3,12 3,33 3,29 3,19 *) für Schlachtschweine DM/kg (Klasse c umgerechnet auf Schlachtgewicht) 1963/64 3,74 3,92 4,31 4,07 10jähriger Ø 3,37 3,40 3,34 3,30 1955/64 Verbraucherpreise 1964/65 5,08 5,12 5,15 5,20 *) für Schweinefleisch DM/kg (im 1963/64 5,16 5,28 5,51 5,62 0 aller Teilstücke des Schlachtgewichtes) 10jähriger Ø 4,61 4,64 4,67 4,59 1955/64 Preisveränderungen ± Pf je kg 1964/65 -62 -59 -102 -88 zu 1963/64 Marktpreise 1964/65 zum 10jährigen Ø -25 - 7 - 5 -11 Verbraucherpreise 1964/65 - 8 -16 - 36 -42 zu 1963/64 1964/65 zum 10jährigen Ø +47 +48 + 48 +61 *) vorläufig Quelle Statistisches Bundesamt
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Götz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte als Berichterstatter für den Haushalt des Deutschen Bundestages nur über einen einzigen Titel des Einzelplans 02, über die darüber im Bundestagsvorstand und im Haushaltsausschuß geführten Beratungen und über die von diesen beiden Gremien gefaßten Beschlüsse berichten, nämlich über 'den Tit. 710, dessen Zweckbestimmung lautet: „Neubauten für



    Dr. Götz
    Zwecke des Bundestages einschließlich der erforderlichen Ersteinrichtung." Ich hoffe, mit meinem Bericht vielleicht bei einzelnen Mitgliedern dieses Hohen Hauses noch vorhandene Bedenken ausräumen und darüber hinaus auch einen Beitrag zu einer sachgerechten Beurteilung dieser Frage in der Öffentlichkeit 'beisteuern zu können.
    Ich darf daran erinnern, daß bei der Beratung des Haushalts 1964 vor etwa Jahresfrist im Einzelplan 02 erstmalig ein Leertitel mit der von mir vorhin genannten Zweckbestimmung eingefügt wurde. In Ausführung dieses damals mit überwiegender Mehrheit beschlossenen Leertitels ermächtigte der Bundestagsvorstand in seiner Sitzung vom 28. April die Verwaltung, 'im Haushaltsentwurf für das Rechnungsjahr 1965 unter dem Tit. 710 einen Betrag von 12 Millionen DM einzusetzen und außerdem eine Bindungsermächtigung in Höhe von 15 Millionen DM für das Rechnungsjahr 1966 vorzusehen.
    Zwei Monate später, am 26. Juni 1964, befaßte sich der Vorstand eingehend mit den vorgelegten Bauplänen und faßte auf Vorschlag des Herrn Bundestagspräsidenten einstimmig — allerdings in Abwesenheit der Mitglieder der FDP-Fraktion — folgenden Beschluß:
    Der Vorstand des Deutschen Bundestages als zuständiges Beschlußorgan hat sich mit einigen Aspekten der öffentlichen Kritik an den Neubauplänen auseinandergesetzt. Er hat auch Kenntnis genommen von Alternativlösungen und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß diese Alternativlösungen unwirtschaftlich und nicht praktikabel sind. Er hat seinen Beschluß bestätigt, im Haushaltsplan 1965 12 Millionen DM für Erweiterungsbauten des Bundestages einzusetzen.
    So weit der damals einstimmig gefaßte Beschluß des Vorstandes.
    In der diesem Beschluß vorausgegangene Debatte bestand unter allen Mitgliedern des Vorstandes volle Einmütigkeit darüber, daß die architektonische Gestaltung des derzeitigen Bundeshauskomplexes unbefriedigend ist und in keiner Weise den Erfordernissen eines zeitgemäßen Parlamentsgebäudes entspricht. Ich meine, diese Auffassung des Vorstandes deckt sich wohl auch mit der Meinung aller Abgeordneten auf Grund ihrer Erfahrungen, die sie mit der oft qualvollen räumlichen Enge dieses Hauses machen.
    Bei den Beratungen des Vorstandes blieb auch unwidersprochen die Notwendigkeit von Um- und Erweiterungsbauten, und es blieb die Tatsache unwidersprochen, daß die Arbeitsbedingungen nicht nur für die Abgeordneten, sondern auch für die Verwaltung unzureichend und in manchen Fällen geradezu unzumutbar sind. Daß dadurch die Organisation der Arbeitsweise des Bundestages, seine Funktions- und seine Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigt werden, erfahren wir alle selbst immer wieder. Natürlich gab es auch mancherlei Bedenken und Einwände teils technischer, teils politischer Art. Mit zwei Einwänden, die man wohl als die beiden Haupteinwände bezeichnen kann, möchte ich mich etwas näher 'befassen.
    Einmal befürchtete man, daß die Inangriffnahme und Durchführung des ersten Bauabschnitts, nämlich die Errichtung eines Bürohauses, den zweiten Bauabschnitt des Ihnen ja bekannten Gesamtprojekts zwangsläufig nach sich ziehen würde. Zweitens hielt man den Bau eines Hochhauses nach dem vorliegenden Plan für zu aufwendig und glaubte, daß der räumlichen Enge auch mit einem wesentlich geringeren Aufwand abgeholfen werden könne.
    Meine Damen und Herren, der Vorstand hat sich mit beiden Einwänden sehr eingehend auseinandergesetzt, und ich darf hier das wiederholen, was dem Hohen Hause bereits bei der vorjährigen Debatte über das gleiche Thema zur Kenntnis gebracht wurde. Es versteht sich von vornherein, daß die Planentwürfe der Bundesbaudirektion nur unter der Bedingung verwirklicht werden können, daß man mit der derzeitigen Grundstückseigentümerin, nämlich der Stadt Bonn, zu einem Übereinkommen unter angemessenen Bedingungen kommt.
    Zu den Bedenken möglicher Folgewirkungen eines ersten Bauabschnitts möchte ich ausdrücklich feststellen, daß es bei der Beschlußfassung über Tit. 710 heute nicht um die Realisierung des Gesamtprojektes geht, sondern, wie aus den Erläuterungen zu Tit. 710 zu ersehen ist, lediglich um die Errichtung eines Bürohauses, in dem entsprechend dem festgestellten Bedarf Arbeitsräume für Abgeordnete und Sekretärinnen, Sitzungszimmer für Ausschüsse und Sekretariate sowie die Räume für die erforderliche Technik vorgesehen sind. Ich möchte hier ausdrücklich hinzufügen, daß das vorgesehene Raumprogramm nach Auffassung des Vorstands in keiner Weise, wie man das oft so in der öffentlichen Diskussion hören kann, übertrieben ist. Es entspricht dem festgestellten und für erforderlich gehaltenen Raumbedarf, der überhaupt nur unter der Voraussetzung, daß auch das jetzige Hochhaus an der Görresstraße in die künftige Raumverwendung einbezogen, wird, befriedigt werden kann.
    Dieser Bundestag — ich will es noch einmal betonen und wiederholen — legt sich — das 'ist auch die Meinung des Vorstands — mit der heute zu vollziehenden Bewilligung des bei Tit. 710 ausgewiesenen Betrages in Höhe von 2 Millionen DM und der vorgesehenen Bindungsermächtigung in keiner Weise auf das in der Öffentlichkeit viel diskutierte Gesamtprojekt für einen Bundestagsneubau fest. Das geplante Vorhaben, das einzig und allein der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Parlaments dient, ist in seiner Planung so gehalten, daß es in sich sinnvoll ist und Folgebauten nicht zwingend notwendig macht. Die Entscheidung über letztere obliegt nicht diesem Bundestag.
    Ich darf vielleicht auch noch ein Wort zu dem Bedenken der Aufwendigkeit der vorgelegten Planung sagen. Verwaltung und Vorstand haben sich auch unter dem Gesichtspunkt äußerster Sparsamkeit sehr eingehend mit möglichen Alternativlösungen befaßt, und Vorstand und Verwaltung haben die Baudirektion beauftragt, jede überhaupt nur mögliche Lösung auf ihre Realisierbarkeit hin zu prüfen. Ich möchte im Rahmen meines Berichts nicht auf alle erwogenen Alternativlösungen eingehen, auf jene,



    Dr. Götz
    die von der Verwaltung angestellt und erwogen wurden, oder auf die Vorschläge, die Mitglieder des Vorstandes im Laufe der langen Beratungen gemacht haben. Der Berichterstatter glaubt aber sagen zu können, daß keine der möglichen Lösungen unberücksichtigt geblieben ist. Aber alle Alternativvorschläge oder alle aus den Kreisen des Vorstands heraus vorgeschlagenen Varianten zu den Bauplänen der Bundesbaudirektion erwiesen sich eben nach langen Beratungen, sei es aus technischen, sei es aus anderen gewichtigen Gründen, nicht als realisierbar. Wir hielten die Errichtung eines Hochhauses mit dem bestimmten Zweck, als Bürohaus zu dienen für die rationellste und wirtschaftlichste Bauweise.
    Sie ersehen aus den Erläuterungen, daß die Gesamtkosten dieses Bürohauses auf insgesamt etwa 48,5 Millionen DM errechnet wurden. Der Haushaltsausschuß hat im Hinblick darauf, daß sich der Baubeginn dieses Hochhauses, der ursprünglich etwa für April dieses Jahres vorgesehen war, um einige Monate verzögern wird, den zunächst vorgesehenen und vom Vorstand beschlossenen Ansatz in Höhe von 12 Millionen DM auf 2 Millionen DM gekürzt und eine Bindungsermächtigung in Höhe von 10 Millionen DM vorgesehen. Damit ist die Befriedigung des für das erste Baujahr eventuell entstehenden Geldbedarfs sichergestellt und gleichzeitig gegenüber der Stadt Bonn zum Ausdruck gebracht, daß der Bundestag ernsthaft beabsichtigt, nunmehr mit dem Bau des Bürohauses zu beginnen, uni den unzulänglichen Arbeitsbedingungen dieses Hauses abzuhelfen.
    Ich bitte das Hohe Haus, die Beschlüsse des Vorstands und des Haushaltsausschusses zu dieser Frage zu billigen 'und den Entwurf des Einzelplans 02 in der vorliegenden Fassung anzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir kommen zur Aussprache. Das Wort hat der Herr Präsident des Deutschen Bundestages.

(Abg. D. Dr. Gerstenmaier: Ich wollte noch gar nicht sprechen! Ich wollte auf die Kritiker warten!)

- Bitte sehr. Dann hat das Wort der Herr Abgeordnete Dürr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Dürr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeiteinheit, nach der dieses Hohe Haus verfährt, ist die Legislaturperiode. Wer es bis jetzt noch nicht gemerkt hat, hatte heute mittag Gelegenheit, entsprechende Beobachtungen zu machen. Wenn ich hier zu Fragen des Parlaments und auch der Parlamentsreform im Jahre 1965, also in einem Wahljahr, Stellung nehme, kann es allerdings sein, daß der Vorwurf gebracht wird, es handle sich hier um unzeitgemäße Betrachtungen. Mag sein; es handelt sich aber nur um Betrachtungen zu einigen Einzelproblemen dieses Hohen Hauses. Ich hoffe, vielleicht trotzdem Gehör bei den Kolleginnen und Kollegen zu finden, die noch nicht in die Haut des hauptberuflichen Wahlkämpfers geschlüpft sind.
    Wir hatten im letzten Jahr einige öffentliche Diskussionen über die Parlamentsreform. Dann wurde es still, so still, daß man eigentlich denken mußte, jetzt komme bald der Vorwurf an uns, wir behandelten die Parlamentsreform nach dem Motto: Ist's nicht genug, daß wir's versprochen haben; müssen wir's denn auch noch halten? Aber es ist erfreulich, daß wir jetzt mit der Einführung der Aktuellen Stunde einen Anfang der Parlamentsreform gemacht haben.

    (Beifall bei der FDP.)

    Diese Aktuelle Stunde befindet sich im Experimentierstadium, und dieses Experimentierstadium scheint noch eine Zeitlang notwendig zu sein. Denn die Aktuelle Stunde soll nicht nur der Aktualisierung des Parlaments dienen, sondern auch einer weitergehenden Verbesserung unserer Arbeitsökonomie. Wenn die Aktuelle Stunde gut einschlägt, kann dies nicht ohne Rückwirkung auf die Handhabung der Großen Anfragen bleiben, weil damit viele Gebiete, die bisher in Großen Anfragen abgehandelt wurden, nun im Rahmen der Aktuellen Stunde diskutiert werden können. Wenn das kommt, dann ist es gut so, weil die Große Anfrage, früher Interpellation genannt, ein Restbestand aus der Zeit ist, in der die Regierung dem Parlament noch nicht verantwortlich war. Damals war die Interpellation die einzige Möglichkeit, die Regierung zur Antwort zu zwingen. Wir hoffen, daß, wenn sich die Aktuelle Stunde eingespielt hat, in Zukunft die Großen Anfragen nur noch den sehr komplexen und weitschichtigen Problemen vorbehalten bleiben, die man in einem Diskussionsbeitrag von höchstens fünf Minuten Dauer nicht behandeln kann.
    Diese Wirkung wird aber nur eintreten, wenn wir — und mit „wir" meine ich Bundestag und Bundesminister — den Mut haben, ins Unreine zu reden, den Mut haben, laut zu denken, den Mut haben zur Diskussion und nicht zum Fünf-Minuten-„statement", wie der modern gewordene Ausdruck heißt.
    Ganz kurz möchte ich noch ein anderes Kapitel erwähnen, das wir im Gange des Wahljahres nicht vergessen sollten: das Problem des parlamentarischen Hilfsdienstes. Natürlich brennen uns im Wahljahr manche Probleme ganz besonders auf den Nägeln. Wenn wir aber in diesem Jahr vergäßen, an die Frage zu denken, wie wir unsere guten Assistenten im Bundestag halten, damit sie nicht dahin und dorthin wegschwimmen — was wir ihnen eigentlich nicht übelnehmen können, wenn wir ihnen nicht genügend Aufstiegsmöglichkeiten verschaffen —, würden wir uns und dem Hohen Haus einen Bärendienst erweisen.
    Es ist nicht so, daß man sagen könnte, durch die Aktuelle Stunde und durch eine Verbesserung des parlamentarischen Hilfsdienstes hätten wir schon die Parlamentsreform. Nein, aber diese Parlamentsreform muß ja auch nicht uno actu verwirklicht werden. Es ist sogar gut, wenn sie nicht in einem Zuge, sondern stufenweise verwirklicht wird. Experimentierstadien wie jetzt bei der Aktuellen Stunde sind nötig.



    Dürr
    Wir brauchen eine weitere Parlamentsreform deshalb, weil wir ein richtiges ausgewogenes Verhältnis zwischen Regierung und Parlamentarier noch nicht ganz gefunden haben. Wenn ich hier „Regierung" sage, so meine ich weniger die Minister im Plenum als ihre Beauftragten in den Parlamentsausschüssen. In diesem Zusammenhang werden wir uns einige Gedanken machen müssen. Wir werden uns Gedanken machen müssen nicht nur über das Verhältnis und die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesrat — dazu liegt schon ein Antrag vor —; wir müssen auf längere Sicht auch prüfen, ob jene Vorschrift in der Geschäftsordnung der Bundesregierung, die dafür sorgt, daß die Unterrichtung der Abgeordneten über Referentenentwürfe im allgemeinen durch Verbandsvertreter, genannt „Lobbyisten", erfolgt, auf die Dauer haltbar ist und ob sie dem wohlverstandenen Interesse des Parlaments dient.

    (Beifall rechts.)

    Dabei müssen wir prüfen, ob diese Vorschrift der Geschäftsordnung der Bundesregierung modifiziert werden muß oder aber ob die Aktuelle Stunde sich so entwickelt, daß sie auch zur Erörterung von Problemen benutzt wird, die noch nicht zur Kabinettsreife, zum kabinettsreifen Gesetzentwurf gediehen sind. Das wäre unseres Erachtens möglich und wünschbar, erfordert aber erstens, daß die Referentenentwürfe nicht wie bisher mit dem ganz großen Geheimstempel versehen werden — auch wenn es sich gar nicht um geheime Angelegenheiten handelt —, zweitens auch die Bereitschaft, der Regierung zu konzedieren, daß auch sie ins Unreine sprechen und auch sie laut denken darf, nicht nur die Abgeordneten dieses Hohen Hauses.
    In diesem Jahr werden wir auch Überlegungen zur Praxis der Ausschüsse anstellen müssen. Es ist gut, wenn wir uns diese Überlegungen schon machen, bevor der nächste Bundestag seine konstituierende Sitzung hat. Unsere Ausschüsse gehen bei ihren Einzelberatungen manchmal sehr, sehr weit ins Detail. Wir haben einen Ausschuß, der sich zum Flaschenhals entwickelt hat: der Rechtsausschuß. Dieser Flaschenhals kann nicht dadurch geöffnet werden, daß man die Mitglieder des Rechtsausschusses zu noch größerem Fleiß anspornt. Sie sind schon so fleißig, daß dieser Fleiß wohl kaum noch gesteigert werden kann. Es sind in dieser Legislaturperiode große Justizgesetze auf uns zugekommen. In der nächsten Legislaturperiode werden weitere folgen. Denken Sie bloß an die Strafrechtsreform, die wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr fertig wird, denken Sie an das Einführungsgesetz zum neuen Strafgesetzbuch, an die notwendig werdende Reform der Strafprozeßordnung, an das Unehelichenrecht, an Restbestände aus dieser Legislaturperiode wie die Finanzgerichtsordnung und an die zahlreichen Gesetze, die der Rechtsausschuß auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin prüfen muß. Im letzten Jahr mußten schon der Rechtsausschuß und. der Strafrechtsausschuß parallel tagen. Das hat einigermaßen geklappt.
    Was für Folgerungen sind daraus zu ziehen? Ich weiß noch keine Patentlösung. Aber es wäre zu überlegen, ob man aus einem Rechtsausschuß mit 27 Mitgliedern etwa zwei nebeneinander tagende Rechtsausschüsse mit etwa je 15 Mitgliedern macht oder ob man einen Rechtsausschuß hat und einen Teil der rechtlichen Fragen dem Innenausschuß übergibt, eine Arbeit, die vom Innenausschuß nur dann bewältigt werden könnte, wenn die Beamtenrechtsfragen aus dem Innenausschuß ausgegliedert würden. Ich erwähne das nur, um diese Fragen sozusagen als Hausaufgaben für die Parlamentsferien zu geben, soweit man solche Hausaufgaben während des Wahlkampfes bearbeiten kann.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Die Privatwünsche von Herrn Miessner müssen Sie hier nicht immer wieder vortragen!)

    — Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, es freut mich immer, wenn ich von Ihnen Zwischenrufe bekomme; ich bin es seit meiner Jungfernrede gewöhnt; aber über 'diese Frage habe ich mich mit Herrn Kollegen Miessner bis dato noch nie unterhalten, und ich bin also, ohne Mitglied des Deutschen Beamtenbundes zu sein, zum selben Gedanken gekommen.