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ID0415321000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 153. Sitzung Bonn, den i 1. Dezember 1964 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Nieberg 7571 A Erweiterung der Tagesordnung 7571 B Fragestunde (Drucksachen IV/2810, IV/2815) Fragen des Abg. Killat: Aufklärungspflicht über die Rechte und Pflichten der versicherten Bevölkerung Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7571 C, D, 7572 A, B, C, D Killat (SPD) . . . . 7571 C, 7572 A, B Büttner (SPD) 7572 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7572 D Frage des Abg. Killat: Sog. Reichszuschuß nach § 205 d RVO an die gesetzlichen Krankenkassen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7573 A, B Killat (SPD) . . . . . . . . 7573 A, B Frage des Abg. Fritsch: Höhe der Arbeiterrente in Niederbayern Dr. Claussen, Staatssekretär . . 7573 C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . . 7573 C, D Frage des Abg. Schwabe: Spätverbindung auf der Strecke Frankfurt—Bonn—Köln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7574 A Frage des Abg. Peiter: Kneipp- und Luftkurort Marienberg (Westerwald) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7574 B Peiter (SPD) 7574 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Diesellokomotiven für die Schwarzwaldbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär 7574 B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 7574 C, D Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Fährverkehr auf dem Nord-OstseeKanal Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7574 D, 7575 A Frage des Abg. Sander: Anfahrten zur Autobahn im Landkreis Holzminden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 B Frage des Abg. Sander: Ausbau der Bundesstraße Holzminden—Neuhaus Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 C Fragen des Abg. Kubitza: Gebühr für Kfz-Untersuchungen durch den TÜV Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7575 D, 7576 B, C Kubitza (FDP) 7576 B, C Il Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 Frage des Abg. Kubitza: Einweihung des letzten Teilstücks der Autobahn Frankfurt—Nürnberg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7576 D Frage des Abg. Fritsch: Trassierung der Autobahn Regensburg—Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7577 A, B Fritsch (SPD) 7577 A, B Frage des Abg. Weigl: Ortsdurchfahrt Waldsassen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7577 C Frage des Abg. Seibert: Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7577 C, D, 7578 A, B Börner (SPD) 7577 D, 7578 A Seibert (SPD) 7577 D, 7578 B Ross (SPD) 7578 A Frage des Abg. Seibert: Finanzielle Beziehungen zwischen Bund und Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7578 B Frage des Abg. Ritzel: Schäden durch Nichtverwendung von Gelblicht Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7578 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7578 D Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbau der B 28 zwischen Kehl und Willstädt Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7578 D, 7579 A Frau Schanzenbach (SPD) . . . . . 7579 A Frage des Abg. Dr. Eppler: Umgehung von Freudenstadt Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7579 B, C, D Dr. Eppler (SPD) 7579 B, C Dürr (FDP) 7579 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Gesundheit und Zigarettenrauchen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7579 D Fragen des Abg. Hilbert: Verfahren zum Nikotinentzug bei Tabak Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 7580 A, 7581 B, C Hilbert (CDU/CSU) . . . 7580 A, 7581 B Dr. Bechert (SPD) 7581 B Frage des Abg. Folger: Schneeräumen auf der Autobahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7580 B, C Folger (SPD) 7580 B Moersch (FDP) 7580 C Frage des Abg. Lemmrich: Bahnhofswarteräume für jugendliche Berufstätige Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7580 D, 7581 A Lemmrich (CDU/CSU) . . 7580 D, 7581 A Fragen des Abg. Büttner: Lage der Fleischbeschauer, Ergänzung des Fleischbeschaugesetzes Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7581 C, D, 7582 A, B, C Büttner (SPD) 7581 D, 7582 B Fragen des Abg. Leicht: Gebühren für Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen nach dem Bundes-Seuchengesetz 7582 C Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Änderung der Bundespflegesatzverordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 7582 D, 7583 A, B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . . 7582 D, 7583 A, B Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Bamfolin - Anpreisung als Krebsmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7583 B, C, D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 7583 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Paketsendungen nach Mitteldeutsch- land 7583 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 III Fragen des Abg. Dr. Kübler: Sprechfunk zwischen Funkamateuren verschiedener Länder — Genehmigung von Amateurfunkstellen Bornemann, Staatssekretär 7583 D, 7584 A Frage des Abg. Wagner: Kritik von Prof. Raiser am Gesetzgebungsprogramm Lenz, Bundesminister 7584 B Wagner (CDU/CSU) 7584 C Wahl und Vereidigung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 3584 C, D, 7585 A, B, D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7584 D Hoogen (CDU/CSU) 7585 B, D Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage in der Bundeswehr (Drucksache IV/2426) in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Verteidigung über den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen 1V/2350, IV/2795) Schultz (FDP) 7586 A Dr. Seffrin (CDU/CSU) 7590 C Paul (SPD) 7594 A von Hassel, Bundesminister . . . 7596 D Persönliche Erklärung nach § 35 GO Wienand (SPD) 7603 A Nächste Sitzung 7603 D Anlagen 7605 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7571 153. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 11. 12. Dr. Aigner * 11. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bading * 11. 12. Bazille 15. 12. Berkhan 11. 12. Bewerunge 11. 12. Dr. Besold 31. 12. Dr. Bieringer 11. 12. Dr. Birrenbach 11. 12. Fürst von Bismarck 19. 12. Blachstein 31. 12. Blumenfeld 11. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 11. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Dr. Emde 11. 12. Faller 11. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 11. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 11. 12. Dr. Furler 12. 12. Gaßmann 31. 12. Gedat 19.12. Glombig 11. 12. Gontrum 11. 12. Dr. Gossel 19. 12. Dr. Gradl 11. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Dr. Dr. Heinemann 11. 12. Dr. Hellige 11. 12. Hesemann 11. 12. Kalbitzer 11. 12. Dr. Knorr 11. 12. Kraus 18. 12. Dr. Kreyssig * 18. 12. Kriedemann 18. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Leber 11. 12. Lenz (Bremerhaven) 11. 12. Dr. Lohmar 11. 12. Frau Lösche 11. 12. Maier (Mannheim) 11. 12. Mattick 11. 12. Mauk * 15. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 11. 12. Metzger * 11. 12. Michels 11. 12. Freiherr von Mühlen 11. 12. Müller (Remscheid) 11. 12. Dr. Müller-Hermann * 12. 12. Nellen 11. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Rademacher * 11. 12. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Reichhardt 17. 12. Richarts * 12. 12. Ritzel 16. 12. Sander 11. 12. Schlüter 11. 12. Schwabe 11. 12. Seidl (München) 11. 12. Dr. Sinn 11. 12. Dr. Starke 11. 12. Dr. Stoltenberg 11. 12. Starch * 11. 12. Frau Strobel * 13. 12. Theis 11. 12. Unertl 11. 12. Wegener 11. 12. Wendelborn 11. 12. Zühlke 11. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Martin 17. 12. Neumann (Allensbach) 17. 12. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksachen IV/2049, IV/2716 und zu IV/2716) *). Nach Artikel 1 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften sollen in § 18 des Gesetzes neue Absätze 3 und 4 eingefügt werden. Durch Absatz 4 sollen die Kapitalanlagegesellschaften und Depotbanken verpflichtet werden, bei Bekanntgabe des Ausgabepreises von Anteilen auch den Preis zu veröffentlichen, der bei Rücknahme von jeweils höchstens 100 Anteilen berechnet worden ist. Hierdurch ist erstens beabsichtigt, daß jedem Interessenten rechtzeitig, bevor er sich zum Kauf entschließt, klar wird, daß es bei Investmentanteilen im Gegensatz zu der Regelung bei Aktien zwei Preise gibt: den Verkaufspreis und den - stets niedrigeren - Rücknahmepreis. Auf diesen Umstand wird zwar regelmäßig jetzt schon hingewiesen, zum Beispiel in den Vertragsbedingungen. Die Erfahrung zeigt jedoch, daß die bisherige Praxis meist nicht ausreicht, dem unerfahrenen Sparer - bei der noch recht jungen Sparform der Beteiligung an Investmentfonds sind die meisten Interessenten noch unerfahren - rechtzeitig und wirksam klarzumachen, daß die Kapitalanlagegesellschaften berechtigt sind, bei Rücknahme von Anteilen einen Abschlag vom jeweiligen Ausgabepreis zu verlangen. Das führte oft zu Enttäuschungen, welche nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion künftig im Interesse der Sparer sowie des durchaus zu fördernden Ge- *) Siehe 151. Sitzung Seite 7485 B, D 7606 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 dankens des Investmentsparens möglichst vermieden werden sollte. Durch die genannte Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes wird erreicht, daß in Zukunft die Kurszettel der Tageszeitungen für jeden Investmentfonds zwei Preise ausweisen. Hierauf wird wohl jeder mögliche Käufer von Investmentanteilen aufmerksam werden, was ihn in der Regel veranlassen wird, sich rechtzeitig ausreichend zu informieren. Zweitens darf meines Erachtens erwartet werden, daß durch die tägliche Veröffentlichung der oft differierenden Abschläge sich zwischen den Fonds allmählich ein Wettbewerb entwickelt, der zu einer Reduzierung der Abschläge führt. Nach Ansicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen sind die Spesen zur Zeit „recht hoch". Ich betrachte diese Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes als einen ersten Versuch, zu einer angemessenen Senkung der Spesen zu kommen, — im Interesse des Sparers und dieser Sparform . Diese Sparform ist nach meiner Meinung deshalb förderungswürdig, weil sie besonders geeignet erscheint, breite Bevölkerungsschichten am Produktionsvermögen zu beteiligen. Daß dies richtig ist, zeigt vor allem die Tatsache, daß der Wert der Investmentfonds in den USA und in der Schweiz durchschnittlich etwa (umgerechnet) 600,— DM pro Kopf der Bevölkerung beträgt. Die deutschen Fonds erreichen nur ein Zehntel dieses Pro-Kopf-Betrages. Bezeichnenderweise werden aber in allen Ländern mit bedeutendem Kapitalmarkt neben den Ausgabepreisen auch die Rücknahmepreise von Investmentanteilen bekanntgegeben. Die von mir angeregte Ergänzung des Kapitalanlagegesetzes entspricht im übrigen auch einer Empfehlung des „Sonderausschusses Bankenaufsicht". Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 11. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt) (Drucksache IV/2776 Fragen IX/1 und IX/2): Hält es die Bundesregierung nicht für eine Irreführung des Verbrauchers, wenn gemäß dem geänderten § 9 Abs. 2 Nr. 6 der Butterverordnung die Butter in Zukunft mit einem Datum versehen wird, das sich nur auf den Zeitpunkt der Abpackung bezieht? Ist die Bundesregierung bereit, die Butterverordnung dahin gehend zu ändern, daß die Kühlhausbutter mit einem besonderen Kennzeichen versehen wird? Zu Frage IX/1: Die Bestimmung über die offene Angabe des Datums des Ausformtages wurde auf Beschluß des Bundesrates in die Butterverordnung aufgenommen, die in ihrer geänderten Fassung am 1. April 1965 in Kraft tritt. Gegenwärtig ist dieses Datum durchweg noch verschlüsselt angegeben. Vom 1. April 1965 an wird das Ausformdatum auf der Verpackung offen angegeben. Zur Zeit dürften beim Verbraucher noch keine bestimmten Vorstellungen hinsichtlich dieses Datums bestehen. Was seine Bedeutung anbelangt, könnte der Verbraucher mehrere Möglichkeiten in Betracht ziehen, z. B. den Herstellungstag, den Abgabetag von der Molkerei oder vom Großhandel. Die Bedeutung des Datums wird durch eine gezielte Aufklärungsaktion rechtzeitig klarzustellen sein. Danach glaube ich nicht, daß der Verbraucher durch die offene Angabe des Datums irregeführt wird. Zu Frage IX/2: Die Frage einer besonderen Kennzeichnung der Kühlhausbutter war 1959 und auch in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand von Beratungen mit den obersten Landesbehörden für Ernährung und Landwirtschaft. Überwiegend teilten diese meine Auffassung, daß nicht das Alter oder die Tatsache einer Kühlhauslagerung, sondern vielmehr die festgestellte Qualität für eine Einstufung von Butter maßgebend sein müsse. Nach den gemachten Feststellungen war nicht damit zu rechnen, daß sich eine Mehrheit der Länder für eine besondere Kennzeichnung der Lagerbutter einsetzen würde. Bei der Prüfung der Frage, ob eine besondere Kennzeichnung der Kühlhausbutter notwendig oder tunlich sei, darf der Buttermarkt der EWG nicht außer Betracht gelassen werden. Es sind bisher keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, daß die Mitgliedsländer an die Einführung einer besonderen Kennzeichnung der Kühlhausbutter denken. Auf einen diesbezüglichen Antrag eines Landes wäre eine ablehnende Haltung der übrigen EWG-Länder zu erwarten, weil sie darin eine bisher nicht gegebene und auch nicht zwingend notwendige Behinderung des freien Warenverkehrs sehen würden. Aus diesen Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht veranlaßt, die bestehende Butterverordnung zu ändern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Walter (Drucksache IV/2776, Fragen IX/10 und IX/1 1) : Ist die Bundesregierung bereit, den Bauern, die durch den Bau von Autobahnen Waldparzellen verloren haben, diese Waldparzellen nicht in Geld, sondern in Waldbesitz aus dem Staatsforstbesitz zu entschädigen? Ist die Bundesregierung auch der Auffassung, daß der Waldbesitz far den Bauern eine Sparbüchse darstellt und schon aus diesem Grunde in Geld nicht abgefunden werden kann? Zu Frage IX/10: Nach Art. 90 Abs. 2 Grundgesetz werden die Bundesautobahnen von den Ländern im Auftrage des Bundes gebaut. Der hierfür notwendige Grunderwerb erfolgt nach Landesenteignungsrecht, in dem Ersatzlandansprüche nicht vorgesehen sind. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt aber alle Bemühungen, den betroffenen Eigentümern auf Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7607 Wunsch Wald zur Verfügung zu stellen, soweit dies im Einzelfall möglich ist. Dem Bund selbst stehen für diese Zwecke nur selten Forstgrundstücke zur Verfügung, da die verhältnismäßig geringen bundeseigenen Forsten für Verwaltungszwecke des Bundes, namentlich für Verteidigungszwecke in Anspruch genommen sind. Auf die Bereitstellung Iandeseigener Forsten als Ersatzland hat die Bundesregierung keinen unmittelbaren Einfluß. Den für den Bund handelnden Straßenbauverwaltungen der Länder ist es jedoch in Härtefällen mehrfach gelungen, daß Ersatzwaldflächen aus den Landesforsten bereitgestellt wurden. Soweit die betroffenen Eigentümer nicht unmittelbar für den Autobahnbau benötigte Restparzellen oder Resteigentumsflächen zum Kauf anbieten, werden diese mitgekauft und ebenfalls als Ersatzland zur Verfügung gestellt. Im übrigen erfolgen die Verkäufe durch die Betroffenen fast ausschließlich freiwillig, Enteignungsverfahren sind verhältnismäßig selten. Die betroffenen Eigentümer entscheiden sich dabei ganz überwiegend für eine Geldentschädigung, und die Entscheidung der Eigentümer sollte ausschlaggebend sein. Zu Frage IX/11: Die Bundesregierung ist ebenfalls der Auffassung, daß der Waldbesitz für den Bauern im allgemeinen eine Sparbüchse darstellt. Jedoch hat die Sparkassenfunktion des Bauernwaldes bei der heutigen Ertragslage der Forstwirtschaft an Bedeutung verloren. Die Waldbauern, deren Waldbesitz in Anspruch genommen werden soll, entscheiden sich daher — wie gesagt — häufig für eine Geldentschädigung, um ihr Geld auf andere und vielleicht günstigere Weise anzulegen. Die Sparkassenfunktion des Waldes allein gebietet deshalb nicht zwingend eine Bereitstellung von Ersatzland anstelle einer Geldentschädigung. Daneben hat aber gerade der Bauernwald noch weitere Funktionen wirtschaftlicher Art, welche ihm oft eine entscheidende Bedeutung für den Betrieb zukommen lassen. Der Bund erkennt daher bei Landinanspruchnahmen für Verteidigungszwecke einen Ersatzland-Anspruch unter den Voraussetzungen des § 22 Landbeschaffungsgesetz an. Danach ist ein Grundstückseigentümer als ersatzlandberechtigt anzusehen, wenn seine Existenz auf den Erträgnissen des von ihm bewirtschafteten Bodens beruht, er zur Aufrechterhaltung seines persönlich bewirtschafteten Betriebes auf Ersatzland angewiesen ist und Ersatzland zu angemessenen Bedingungen sowie in angemessener Nähe beschafft werden kann. Bei Entzug von Forstflächen werden diese Voraussetzungen zu bejahen sein, wenn dem Betrieb durch die abgehende Forstfläche die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird. Das Landbeschaffungsgesetz gilt jedoch nur für Landbeschaffungsaufgaben des Bundes zu Verteidigungszwecken, während nach § 19 Abs. 5 Bundesfernstraßengesetz die für öffentliche Straßen geltenden Enteignungsgesetze der Länder maßgebend sind. Obwohl in den Landesenteignungsgesetzen entsprechende Bestimmungen nicht vorhanden sind, befürwortet die Bundesregierung jedoch eine analoge Anwendung des § 22 Landbeschaffungsgesetz auch auf die Fälle der Beschaffung von Forstflächen für den Bundesfernstraßenbau. Deswegen hatte die Bundesregierung bereits in dem Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes, der am Ende der 3. Wahlperiode behandelt worden ist, vorgeschlagen, die Enteignungs- und Entschädigungsbestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes auch beim Grunderwerb für die Bundesfernstraßen anzuwenden. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Bundesrat abgelehnt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache IV/2776, Fragen XIII/1 und XIII/2) : Wie hoch war 1963 die Zahl der Auslandsbriefsendungen nach Belgien, Frankreich und Luxemburg? Wie hoch war der Einnahmeausfall der Deutschen Bundespost durch den Verzicht auf das Auslandsporto? Nach unseren Berechnungen betrug 1963 die Zahl der Briefsendungen nach a) Belgien 19,965 Mio, davon 9,384 Mio Briefe bis 20 g und 4,420 Mio Postkarten, b) Frankreich 43,304 Mio, davon 22,024 Briefe bis 20 g und 4,420 Mio Postkarten, c) Luxemburg 4,277 Mio, davon 1,960 Briefe bis 20 g und 0,757 Mio Postkarten. Auf Grund dieser Ergebnisse betrug der Gebührenausfall für Briefe und Postkarten nach Belgien 2,1 Mio DM, nach Frankreich 4,8 Mio DM und nach Luxemburg 0,4 Mio DM. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Strobel (Drucksache IV/2776 Fragen XIII/3 und XIII/4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mai-Nummer des Jahrgangs 1964 der Frauenzeitschrift der CDU „Frau und Politik" im Monat Juli im offiziellen Umlauf bei der Postbeamtenkrankenkasse Nürnberg, einer zur Oberpostdirektion Nürnberg gehörenden Dienststelle, war? Billigt die Bundesregierung die in Frage XIII/3 erwähnte einseitige Unterrichtung durch eine Partei-Zeitschrift? Zu Frage XIII/3: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die MaiNummer des Jahrgangs 1964 der von der Bundesgeschäftsstelle der CDU herausgegebenen Frauenzeitschrift „Frau und Politik" im Juli 1964 in einem Exemplar im Umlauf bei der Postbeamtenkrankenkasse in Nürnberg war. 7608 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 Zu Frage XIII/4: Die Bundesregierung billigt keineswegs eine einseitige parteigebundene Unterrichtung der Bundesbediensteten durch eine Parteizeitschrift. Im vorliegenden Fall handelt es sich auch nicht um eine derartige einseitig parteiliche Information, vielmehr wird in dem auch umfangmäßig zentralen Artikel der erwähnten Ausgabe der Frauenzeitschrift „Frau und Politik" in objektiver Form eine sachgerechte Darstellung der 100jährigen umfangreichen Frauenarbeit bei der Post abgehandelt. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß bedeutsame Ereignisse wie z. B. hier das 100jährige Jubiläum der Frauenarbeit bei der Post, das in der breiten Öffentlichkeit eine besondere Beachtung gefunden hat, auch publizistisch ausreichend zu würdigen und ebenfalls dem Personal zur Kenntnis zu bringen sind. Im vorliegenden Fall bot sich zu jener Zeit meines Wissens für die gründliche und sachgerechte Behandlung des Themas „100 Jahre Frauen bei der Post" keine andere Zeitschrift als die beanstandete Frauenzeitschrift zum Ankauf an. Hinzu kam, daß der Deutschen Bundespost ein recht günstiger Preis angeboten wurde, so daß auch von hier aus keine Bedenken gegen den Ankauf einer begrenzten Anzahl von Exemplaren zur Verteilung in Dienststellen mit überwiegend weiblichem Personal zu erblicken sind. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Benda (Drucksache IV/2776 Frage XIII/5) : Auf welcher Rechtsgrundlage verlangt die Deutsche Bundespost von dem neuen Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen, in denen sich ein fertiger, aber wegen Nichtzahlung der Gebühren gesperrter Telefonanschluß eines früheren Mieters befindet, daß dieser neue Mieter zunächst die Schulden des früheren Mieters bezahlt, bevor ihm der Anschluß unter der alten Nummer zugeteilt werden kann? Die Pflicht zur Zahlung der Fernsprechgebühren ist rechtsverbindlich in der Fernsprechordnung vom 24. November 1939 in der jetzt gültigen Fassung geregelt. Schuldner aller Gebühren, die sich aus dem Teilnehmerverhältnis ergeben, ist der Fernsprechteilnehmer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann statt des Teilnehmers auf Antrag mit Genehmigung der Deutschen Bundespost ein anderer in das Fernsprechteilnehmerverhältnis eintreten (= Übertragung). In diesem Fall haften für die Gebühren, die bis zum Zeitpunkt der Übertragung entstanden sind, neben dem bisherigen auch der neue Teilnehmer, und zwar beide gesamtschuldnerisch (§ 14 Abs. 3 Fernsprechordnung). Auf diese Bestimmungen werden der bisherige und der künftige Teilnehmer auf dem Übertragungsantrag ausdrücklich hingewiesen. Der Antrag muß auch von beiden unterschrieben sein. Für den Eintritt dieser Rechtsfolgen ist es jedoch unerheblich, ob der Fernsprechanschluß z. Z. der Übertragung wegen Gebührenrückstandes gesperrt ist. Es liegt im Ermessen des neuen Mieters, ob er von dieser zulässigen Möglichkeit der Übertragung Gebrauch machen will. Er kann andernfalls die Herstellung eines Anschlusses neu beantragen. Der Antrag wird den Vorschriften der Fernsprechordnung entsprechend in der Reihenfolge des Eingangs ausgeführt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache IV/2776 Frage XIII/6) : Ist der Herr Bundespostminister bereit, den Käufern von Jugendmarken auf ihren Wunsch Spendenquittungen über die Zuschlagsbeträge auszustellen, wie es bei dem Kauf von Wohlfahrtsmarken bei den freien Wohlfahrtsverbänden möglich ist? Alle Käufer von Jugendmarken, soweit sie Bezieher der Versandstellen für Sammlermarken der Deutschen Bundespost sind, erhalten stets mit der Markenlieferung Lieferscheine, aus denen Anzahl und Wert der gelieferten Jugendmarken und damit auch deren Zuschlagswert zweifelsfrei hervorgehen.. Auf die Anerkennung solcher Bescheinigungen durch die Finanzämter als Spendenquittungen hat die Deutsche Bundespost keinen Einfluß. Soweit mir bekannt ist, erkennen die Finanzämter sie nicht an. Sie erteilen nur solchen Körperschaften die Erlaubnis zur Ausstellung anerkennungsfähiger Spendenquittungen, die die Spenden für ihre förderungswürdigen Zwecke verwenden. Der Kreis beschränkt sich auf die im Körperschaftssteuergesetz § 4 Abs. 1 Ziffer 6 genannten Körperschaften. Bei der Deutschen Bundespost sind die Zuschläge zu den Zuschlagsbriefmarken jedoch nur durchlaufende Gelder. Die Zuschlagserlötse aus dem Verkauf der Jugendmarken werden an das Bundesministerium für Familie und Jugend weitergeleitet, das nach seiner Auskunft über die Zuschläge zu den Jugendmarken selbst nicht zur Erteilung von Spendenquittungen befugt ist. Um so weniger ist die Deutsche Bundespost hierzu imstande. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 10. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2776, Frage XIII/9): Welche Vorgänge lagen der im Jahre 1962 gegenüber einem ehemaligen Oberpostschaffner beim Postamt Landsberg angeordneten Versetzung nach München und der damit verbundenen Androhung einer Gehaltssperre im Weigerungsfalle zugrunde? Der in der Frage angesprochene frühere Beamte konnte beim Postamt Landsberg (Lech) nicht seinen Wünschen entsprechend im Paketzustelldienst beschäftigt werden, weil diese Arbeitsplätze bereits laufbahngerecht besetzt waren. Seine Verwendung Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7609 auf anderen Arbeitsplätzen seiner Besoldungsgruppe beim Postamt Landsberg scheiterte aus gesundheitlichen Gründen. Um ihn aber — einer ärztlichen Empfehlung folgend — trotzdem im Paketzustelldienst beschäftigen zu können und weil er früher selbst einmal eine Versetzung nach München gewünscht hatte, ordnete ihn die Oberpostdirektion München zum Postamt München 3 ab. Dieser Abordnung ist der Beamte zwar für ein paar Tage nachgekommen, dann weigerte er sich jedoch, seinen Dienst weiterhin in München zu verrichten. Bei dieser Weigerung blieb er auch, als er zur Wiederaufnahme des Dienstes aufgefordert und über die Folgen seiner Weigerung aufgeklärt wurde. Nach der zwingenden Vorschrift des § 73 des Bundesbeamtengesetzes mußte daraufhin der Verlust seiner Dienstbezüge festgestellt werden. Der Beamte blieb auch weiterhin unbelehrbar und beantragte schließlich seine Entlassung aus dem Dienst der Deutschen Bundespost nach § 30 Bundesbeamtengesetz. Diesem Antrag ist entsprochen worden. Die Angelegenheit war bereits Gegenstand von Eingaben an den Bundespersonalausschuß und an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag hat sich nach Überprüfung und Beratung im Petitionsausschuß der Stellungnahme der Bundesregierung angeschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 10. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Frehsee (Drucksache IV/2777, Fragen I/1 und I/2) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß fortbildungswillige junge Menschen gleiche Chancen zur beruflichen Fortbildung und Qualifizierung erhalten müssen, gleichviel ob sie gewerblichen oder landwirtschaftlichen Berufen angehören? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den aus dem „Individuellen Förderungsprogramm des BMA" ausgeschlossenen Berufsgruppen des Gartenbaues und der Land- und Forstwirtschaft die gleichen Berufsausbildungsbeihilfen zu verschaffen, wie sie die gewerblichen Berufe erhalten? Zu Frage I/1: Die Bundesregierung beantwortet diese Frage mit einem uneingeschränkten Ja. Zu Frage I/2: Unabhängig vom Förderungsprogramm des BML, das sich vorrangig auf die Ausbildung Jugendlicher sowie die Ausbildung der Landarbeiter beschränkt, fördert der 'Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch das „Individuelle Förderungsprogramm" Berufsangehörige, die bereits eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben und durch eine zusätzliche Weiterbildung einen beruflichen Aufstieg anstreben. Hiernach besteht die Möglichkeit der Gewährung von Beihilfensowie der Unterstützung der Familienangehörigen des Antragstellers. Diese Art der Förderung ist weitgehender als die Förderung mit Hilfe der Mittel meines Hauses, was begreiflicherweise zu einer Reihe von Beschwerden geführt hat. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, schon ab 1965 die in der Landwirtschaft und im Gartenbau Tätigen in das „Individuelle Förderungsprogramm" einzubeziehen. Zur Klärung der finanziellen Grundlagen finden noch in diesem Monat Verhandlungen zwischen den Vertretern der beteiligten Bundesressorts statt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich stelle fest, daß der Herr Wehrbeauftragte den nach Art. 56 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Eid vor dem Bundestag geleistet hat.
    Herr Wehrbeauftragter, ich spreche Ihnen die Glückwünsche des Hauses aus und wünsche Ihnen Gottes Segen für Ihre Amtsführung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.) Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:

    a) Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage in der Bundeswehr (Drucksache IV/2426),
    b) Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verteidigung (5. Ausschuß) über den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/2305, IV/2795).
    7586 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964
    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Wer wünscht das Wort zur Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP? — Herr Abgeordneter Schultz.

    (V o r sitz: Vizepräsident Schoettle.)



Rede von Fritz-Rudolf Schultz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt ein altes Soldatenwort, das heißt: „Die Hälfte seines Lebens wartet der Soldat vergebens." Das war so am Mittwoch, als wir nicht mehr dazu kamen, die Wehrdebatte zu führen, die wir heute vorhaben, und das war ein bißchen auch heute früh so. Aber heute haben wir alle für eine gute Sache gewartet. Ich freue mich, daß es gelungen ist, in so kurzer Zeit das Amt des Wehrbeauftragten wieder zu besetzen. Ich möchte namens der Fraktion der Freien Demokraten dem neuen Wehrbeauftragten Glück und Erfolg für die unabhängige Führung seines Amts wünschen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Unterstützung meiner Fraktion wird er haben.
Lassen Sie mich nun zur Begründung der Großen Anfrage der Freien Demokraten übergehen.
In die Geschichte der Bundeswehr, wenn sie einmal geschrieben werden sollte, wird ohne Zweifel das Jahr 1964 als das Jahr eingehen, in dem die Politiker begannen, sich mit dem inneren Aufbau und den Details innerhalb der Bundeswehr zu beschäftigen.
Frühere Wehrdebatten in diesem Hause standen ganz unter dem Zeichen der großen strategischen Überlegungen. Es wurde gesprochen vom Schlag, vom Gegenschlag, von der massiven Vergeltung, und besonders gut klangen alle diese Worte, wenn sie in Englisch ausgesprochen wurden. Hinterher konnte man sich dann im Bundeshausrestaurant von der Schlacht in diesem Saal „relaxen".
Sich mit der inneren Verfassung der Streitkräfte zu beschäftigen, war mehr oder weniger den Debatten im Ausschuß für Verteidigung überlassen, wo wir uns recht intensiv bei der Beratung der verschiedenen Haushalte mit den internen Problemen der Bundeswehr beschäftigten. Wurden diese internen Probleme der Bundeswehr aber hier an diesem Pult der Öffentlichkeit bekanntgemacht, dann mußte man feststellen, daß das Interesse der Öffentlichkeit für diese internen Probleme nicht so groß war. Das Interesse galt mehr den großen Dingen der Strategie, über die jeder sprechen konnte. Deswegen hatten wir Freien Demokraten es nicht nötig, uns den Schuh anzuziehen, den verschiedene für uns bereitgehalten hatten, daß nämlich die für die Bundeswehr verantwortlichen Politiker in diesem Hause sich in den vergangenen Jahren nicht genügend mit den Berichten des Wehrbeauftragten beschäftigt hätten.
Unsere Große Anfrage, die wir gestellt haben, ist ein weiterer Beitrag, um die Diskussion über die internen Probleme der Bundeswehr in dieses Haus und damit auch in die Öffentlichkeit zu verlagern.
Das wesentliche Merkmal des Neuaufbaus der Streitkräfte war ohne Zweifel die Forderung nach dem Vorrang der Politik, ausgedrückt mit dem Wort „Primat der Politik". Ich glaube, wir sind uns alle klar darüber, daß Streitkräfte schon immer die Diener der Politik gewesen sind. Daß sie auch in dem neuen Staat, den wir haben, wiederum Diener der Politik sein müssen, ist wohl unbestritten. Aber der Vorrang der Politik für die Streitkräfte ist gerade in dieser unserer Zeit bei unserer Wehrgesetzgebung besonders stark betont und immer wieder herausgestellt worden. Wir sind der Auffassung, daß die politische Kontrolle, die politische Leitung auch für die Zukunft unangetastet bleiben muß, daß aber auf der anderen Seite dieser politische Auftrag und die politische Kontrolle auch den Kontrollierenden, nämlich den Politiker, verpflichten, sich zu überlegen, ob der von ihm gegebene Auftrag auch durchgeführt werden kann.
Auf dieses Problem zielt unsere Frage 3. Sie lautet:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß festgestellte Mängel und Mißstände nicht auf den Geist der Offiziere und Unteroffiziere der Truppe im allgemeinen schließen lassen, sondern vielmehr das Ergebnis eines überstürzten Aufbaus der Bundeswehr unter unseren besonderen Voraussetzungen und damit einer nicht ausreichenden Ausbildung und Anleitung in der modernen Menschenführung sind?
Ich kann mir die Antwort des Herrn Ministers, die er später geben wird, ausrechnen, soweit es das Wort „überstürzt" betrifft. Aber ich möchte doch sagen, daß hier ein Denkvorgang einsetzen muß, den ich mit dem „Grundsatz der inneren Führung für den Politiker" kennzeichnen möchte. Auch Soldaten sollen keine Aufträge erteilt werden, deren Durchführung die Grenzen allgemeiner menschlicher Leistungskraft übersteigt.

(Zustimmung bei der FDP.)

Im militärischen Bereich gibt es einen Grundsatz, der heißt: „Kein Befehl ist zu geben, dessen Undurchführbarkeit von vornherein feststeht." Ebenso sollten wir es im Verhältnis vom Politiker zum Soldaten halten.
Bis 1958 hatte die noch junge Truppe eine hohe Schlagkraft. Das war eigentlich als ganz erstaunliches Ergebnis festzustellen; das hatte man sich so nicht vorgestellt. Der Rückgang dieser Schlagkraft der Truppe begann mit den forcierten Neuaufstellungen 1959, wo, um nur in Beispiel zu nennen, aus einer Division zwei weitere aufzustellen waren. Die erforderliche Anzahl an Führern und Unterführern für diese neuen Vorhaben war nicht vorhanden. So meine ich, daß sich daraus ergebende Mängel in der Ausbildung und Anleitung auch im Rahmen der inneren Führung nicht dem militärischen Führer anzulasten sind, sondern daß für die politische Führung die letzte Verantwortung tragen muß.
Die Ausfüllung vorhandener Lücken an Personal durch Betrauung Wehrpflichtiger mit Unterführeraufgaben, wie es gemacht werden mußte, bringt natürlich eine organisatorische Lösung, aber ohne daß dieser Lösung ein qualitativer Inhalt verliehen würde.
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Dezember 1964 7587
Schultz
Wir können heute sagen, daß dieses Problem schon im vergangenen Jahr erkannt worden ist, als Minister von Hassel sein Amt übernommen hatte. Denn er sagte: Die Streitkräfte müssen in eine Phase der Konsolidierung eintreten. Wir haben diese Initiative des Ministers ,sehr begrüßt, und wir haben auch durch den Entschließungsantrag vom April dieses Jahres gezeigt, daß wir den Weg, den er vorgeschlagen hat, zu gehen entschlossen sind.
Ein wesentliches Moment der Abschreckung ist die Schlagkraft der Truppe, mit der der Gegner zu rechnen hat. Bin langsameres Erreichen der Endzahl der Aufstellungsvorhaben, d. h. ein langsameres Erfüllen der NATO-Forderungen wäre ein Mehr gewesen, weil dadurch erreicht worden wäre, daß das Vertrauen der Soldaten in die politische Führung gestärkt worden wäre. Sie dürfen sich nicht dem Irrtum hingeben, daß man draußen, wenn man mit den Soldaten spricht, erfährt, daß von den Soldaten die politische Führung immer als bestens in Ordnung befunden wird. Vielmehr werden gerade die kleinen Schwierigkeiten, die durch den Unterführermangel als solchen entstehen, gegenüber dem Politiker als nicht notwendige bezeichnet.
Ohne nun in diese Dinge der Vergangenheit allzu tief einzusteigen, kann man heute doch wohl sagen, daß für dieses Aufstellungstempo zwar politische, außenpolitische Gründe maßgebend gewesen sind, daß man sich aber dieser Richtung geirrt hat. Man muß bereit sein, nun die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Die politische Führung gewinnt an Glaubwürdigkeit, wenn man auch einmal einen Irrtum zugibt, genauso wie wir im Rahmen der inneren Führung vom Soldaten verlangen, den Mut zu haben, einen von ihm begangenen Irrtum gegenüber den Untergebenen zuzugeben.
In der Frage 1 unserer Großen Anfrage haben wir gefragt:
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um in der deutschen und ausländischen Öffentlichkeit den unberechtigten Vorwurf, in der Bundeswehr bestehe ein Trend zum Staat im Staate, nachdrücklich und überzeugend zu widerlegen?
In Frage 2 haben wir weiter gefragt:
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die in der Truppe vorhandene Unruhe zu beseitigen, die durch eine verallgemeinernde Darstellung und Betrachtung vorhandener Mißstände entstanden ist?
Die Antwort auf diese beiden Fragen wurden diesem Hohen Hause an sich schon erteilt, und zwar in der 133. Sitzung am 25. Juni, in der die hier zitierten Vorwürfe von dem Bundeskanzler und den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und der FDP zurückgewiesen worden sind. Es erübrigt sich also fast, darüber noch etwas zu sagen.
Manche Dinge sollte man aber vielleicht noch unterstreichen. Wir sind davon überzeugt, daß in der Bundeswehr, im soldatischen Bereich, nicht die Absicht besteht, einen politischen Führungsanspruch anzumelden oder ein politisches Eigenleben zu führen. Gefahren bestehen jedoch — und sie werden immer bestehen — im psychologischen und im gesellschaftspolitischen Bereich, wenn es nicht gelingt, die Bundeswehr in unser demokratisches Leben als eine Selbstverständlichkeit einzuordnen. So hat es unser Fraktionsvorsitzender von Kühlmann-Stumm in der vorhin genannten Sitzung formuliert, indem er gesagt hat: „Die Bundeswehr ist kein notwendiges Übel, sondern eine lebenswichtige Notwendigkeit."

(Beifall bei der FDP.)

Zu dieser Erklärung, die ich noch einmal unterstreichen möchte, erlaube ich mir, vier Feststellungen zu treffen. Die deutsche Wiederbewaffnung ist, sowohl was die Nachkriegszeit als auch was die aktuellen politischen Verhältnisse zur Zeit der grundlegenden Gesetzgebung betrifft, unter schweren psychologischen Belastungen begonnen worden. An alle, die mit den Mitteln der öffentlichen Kommunikation über die Bundeswehr berichten, ist der Appell zu richten, diese Grundsituation bei den Berichten über die Bundeswehr gebührend in Rechnung zu stellen. Manchmal scheint es mir, daß man diese psychologischen Belastungen aus den Anfängen der Bundeswehr bei der Kritik an der Bundeswehr etwas aus dem Auge verliert. Die Freiheit der Meinungsäußerung, auf die wir stolz sind und die wir auf gar keinen Fall vermissen möchten, ja, für die wir kämpfen wollen, soll nicht bedeuten, daß man das Gebot der Fairneß außer acht läßt. In den Sendungen, die gebracht werden, muß der Unterschied zwischen Nachricht und Kommentar sowie die Person desjenigen, der den Kommentar gibt, immer erkennbar sein.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Große Worte im Bereich dieser Berichterstattung, wie z. B. die Bezeichnung „Luftrowdies" und „Luftganster" für Piloten, die einen Tiefflugauftrag durchführen, sind fehl am Platze.
Eine zweite Feststellung. Dem Satz: Wir können Vertrauen zur Bundeswehr haben, d. h. zu den Soldaten, den wir glücklicherweise sehr oft von namhafter Stelle hören, muß auch die Tat folgen. Ich will hierzu ein Beispiel geben; ich kann das um so eher tun, als ich mich zu diesem Punkt schon früher einmal geäußert habe. Ich bedauere, daß die im Laufe dieses Jahres mögliche Neubesetzung der Personalchefstelle im Ministerium durch einen Soldaten nicht erfolgt ist. Damit ist kein Werturteil über den jetzigen Inhaber der Stelle ausgesprochen; das ist zwar selbstverständlich, aber ich möchte es — damit keine Mißverständnisse entstehen — doch noch einmal unterstreichen. Ich möchte damit nur das Prinzip als solches ansprechen, das Prinzip nämlich, daß die wechselseitige Besetzung wichtiger Stellen durch zivile Beamte und Soldaten als möglich angesehen werden muß. Hier wäre eine Möglichkeit dafür gewesen, ein solches Vertrauen zu den Soldaten nach außen hin öffentlich zu dokumentieren. Ich glaube, das hätte manche Sorge um die Nachwuchsprobleme von uns genommen.
Wir müssen uns in dieser Frage mehr Unbefangenheit angewöhnen und mehr Vertrauen in die
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demokratische Struktur unserer Gesellschaft haben. Der Vorrang der Politik wird dadurch nicht angetastet. Es wird vielmehr gezeigt, daß wir Vertrauen zum Soldaten haben. Meiner Auffassung nach besteht die Gefahr, daß die von den Soldaten als zu Recht bestehend empfundene politische Kontrolle von diesen als politisches Mißtrauen gedeutet wird, und das ist es ja nicht, was wir wollen. Ich glaube, keiner hier im Hause will das. Das kann sonst nämlich zur Resignation, zur Abkapselung und zur inneren Emigration führen..
„Am Anfang des Aufbaus der Bundeswehr stand ein Maximum an juristischen und politischen Sicherheiten." Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern von Adalbert Weinstein. Ich teile seine Auffassung, die er jetzt äußert, daß wir hier wieder das rechteMaß finden müssen.
Weiter muß, so scheint mir, deutlich gemacht werden, daß Verteidigung Sache des ganzen Volkes ist. Es gibt heute keine Trennung zwischen Kampfzone und Heimatgebiet mehr. Soldat und Zivilist sitzen in einem Boot. Zur militärischen Gesetzgebung gehört daher die Notstandsgesetzgebung. Die militärische Verteidigung ist nur sinnvoll bei einer gleichzeitig vorhandenen zivilen Verteidigung. Man kann sagen, diese beiden Dinge sind die beiden Seiten der gleichen Medaille. Der Gedanke, daß nur ein Teil des Volkes Opfer für die Allgemeinheit bringt, ist auf die Dauer unerträglich. Wenn. die Notstandsgesetzgebung auch erst im 4. Bundestag in ein akutes Stadium getreten ist und Gestalt gewonnen hat, so meine ich doch, daß dieser Bundestag es als seine Aufgabe ansehen muß, dieses Gesetzgebungswerk zu vollenden.
An meine drei bisherigen Feststellungen möchte ich schließlich noch eine vierte anschließen. Sie richtet sich an die Bundeswehr. Ich habe so etwas den Eindruck, daß bei der Bundeswehr in manchen Orten eine gewisse Überempfindlichkeit festzustellen ist. Diese Überempfindlichkeit hat gerade im. Laufe dieses Jahres zu Reaktionen auf die Diskussion in der .Öffentlichkeit über interne Probleme der Bundeswehr geführt, die vielleicht besser unterblieben wären. Auch die Soldaten müssen sich daran gewöhnen, daß an ihnen — wie an allen Organisationen, die wir in unserem Staatsleben haben — in der Öffentlichkeit Kritik geübt wird. Auch die Landwirte, die Beamten usw. werden ja kritisiert, und es warnicht notwendig, daß sich nun jede Einheit den Schuh, der in der „Quick" fabriziert worden war, angezogen hat. Also etwas mehr Selbstsicherheit sollten wir auch auf dieser Seite wünschen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Kritik am Soldaten gab es auch schon vor 1914, also in den, wie wir Jüngeren sagen, goldenen, seligen Zeiten, die nie mehr wiederkehren. Ich erinnere nur an das, was über den Leutnant mit Monokel und über den Kasinoton im „Simplicissimus" veröffentlicht worden ist.
Unsere Frage 4 lautet:
Ist die Bundesregierung bereit, den Truppen-
und Einheitsführern, insbesondere den mit der
Awsbildung unmittelbar Betrauten, die Selbständigkeit des Handelns und die Vertiefung der menschlichen Kontakte mit den auszubildenden Wehrpflichtigen durch eine Entbürokratisierung und eine übersichtliche, klare, einfache und gestraffte Verwaltung zu erleichtern und daraus die notwendigen gesetzgeberischen Konsequenzen zu ziehen?
Über die Entbürokratisierung hat Herr Minister von Hassel ja schon im Februar 1964 hier berichtet. Er sagte damals, der Papierkrieg sei um 60 % auf 40% vermindert worden, und er bat das Haus, es möge bei der weiteren Verminderung helfen. Diese Frage muß in der Tat immer wieder geprüft werden. Wir sind der Auffassung, daß die Beanspruchung der Truppe durch die zivile Verwaltung, durch eigene, militärische Stellen und vielleicht auch durch dieses Haus, also durch uns selber, reduziert werden muß. Wir sollten auch hier eine Faustzahl anstreben: der Kompaniechef nicht länger als zwei Stunden täglich am Schreibtisch.
Ich meine, da könnte man noch manches tun. Fehlmeldungen könnten auch durchs Telefon abgegeben und brauchten nicht formularmäßig weitergeleitet zu werden. Wir werden uns überlegen müssen, ob wir nicht das Disziplinarrecht vereinfachen können. In diesem Bereich hat es ja schon einmal eine Novelle gegeben; aber mir scheint, daß es damit noch nicht getan ist. Wir sind bereit — das darf ich hier erklären —, in diesem Hause und im Ausschuß für Verteidigung Wünsche des Ministeriums und Möglichkeiten in dieser Beziehung wohlwollend zu diskutieren und die entsprechenden Folgerungen zu ziehen.
Ich stimme hier wahrscheinlich mit Ihnen überein, wenn ich sage, der Verteidigungsausschuß kann das nicht allein machen, sondern wird hier mit anderen Ausschüssen zusammenwirken müssen.
In den Fragen 5 und 6 fragen wir:
Was beabsichtigt die Bundseregierung zu tun, um den Mangel an Offizieren und Unteroffizieren schnell und wirksam zu beheben?
Ist die Bundesregierung bereit, die Laufbahnrichtlinien für Offiziere und Unteroffiziere sowie die Fürsorgemaßnahmen durchgreifend zu verbessern und Vorschläge für die Besoldung vorzulegen, die der Verantwortung, der Funktion und den Spezialkenntnissen des einzelnen Offiziers und Unterofifziers mehr als bisher Rechnung tragen?
Ein wesentlicher Punkt in dieser Frage ist das Problem des Mitdenkens und der Mitverantwortung. Wir wissen, daß ein wesentlicher Ausdruck der Inneren Führung die Forderung ist, den Soldaten zum mitdenkenden und mitverantwortlichen Mitkämpfer zu erziehen. Ich darf hierbei allerdings auf die für den Soldaten gegebene Einschränkung des Art. 17 a des Grundgesetzes hinweisen und daran die Bemerkung knüpfen, daß ich manchmal den Eindruck gewinne, daß das Mitdenken nicht so ganz erwünscht ist, insbesondere wenn es sich um Überlegungen handelt, die nicht ganz konform mit der Meinung des Hauses sind. Wir sollten hier als
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Politiker den Mut haben, diese Dinge etwas leichter zu nehmen und zu sagen, daß auch in Verteidigungsfragen Diskussion nur von Nutzen sein kann. Demokratisches Leben, demokratisches Regieren kann sowieso nur gestaltet werden, wenn man diskutieren kann, und das brauchen wir auch im Verteidigungsbereich.
Das Ansehen der Offiziere und Unteroffiziere in der Öffentlichkeit hängt von ihrer Leistung ab. Eine höhere Leistung kann aber nur durch eine längere und intensivere Ausbildung erzielt werden. Die Ansätze dazu sind in der Phase der Konsolidierung gesetzt; wir müssen uns aber überlegen, was wir für die weitere Entwicklung dieser Ansätze noch tun können.
Ich möchte auch dazu ein Beispiel geben. Ich bin nicht sicher, daß die Laufbahnrichtlinien nicht bald überprüft werden müssen. Ich weiß nicht, ob in den Laufbahnrichtlinien für Offiziere und Unteroffiziere dem Übergewicht der Technik in den Streitkräften entsprechend Rechnung getragen wird. Wir denken immer noch in dem Bilde des Einheitsoffiziers, d. h. des Rundum-Offiziers, der alles beherrschen muß, und dasselbe gilt auch für den Unteroffizier. Ich glaube, daß wir damit nicht den Problemen gerecht werden, sondern daß wir uns eine frühere Differenzierung, eine frühere Spezialisierung, die aber trotzdem die Möglichkeit des Aufsteigens in der Stufenleiter enthält, überlegen müssen. Das sind keine Dinge, für die wir sehr lange Zeit haben, sondern sind Dinge, die kurzfristig angegangen werden müssen.
Ich bin weiter der Auffassung, daß wir ähnliche besondere Richtlinien, wie wir sie für die Ausbildung der Sanitätsoffiziere haben, auch im technischen Bereich anwenden müssen. Wie soll das Pensioniertwerden der Offiziere in höheren technischen Stellen, die neben dem Offiziersdienstgrad auch den Grad des Diplomingenieurs haben, sonst ausgeglichen werden? Ich will damit nicht ein Wort aufgreifen, das vorgestern in der kulturpolitischen Debatte gefallen ist, nämlich das Wort vom „Fachidioten". So ist es nicht. Aber wir haben doch sehr gewichtige Gründe dafür, eine bessere Berücksichtigung der Technik in den Streitkräften zu fordern.
Ich bin des weiteren der Meinung, daß wir uns neue Gedanken auch über das Zulagenwesen in der Bundeswehr machen müssen. Hier sind sowohl das Haus und seine verschiedenen Ausschüsse aufgerufen wie natürlich auch die verschiedenen Ressorts in der Regierung, die mit den Fragen ja alle etwas befaßt sind. In der Fragestunde ist vor einiger Zeit insbesondere über den Mangel an Sanitätsoffizieren gesprochen worden. Ich habe mich inzwischen belehren lassen, daß z. B. Militärpfarrer bestimmte Zulagen bekommen — das hat, glaube ich, der Haushaltsausschuß beschlossen —, damit der Unterschied zwischen dem Dienst in der Bundeswehr und dem Dienst in den Landeskirchen ausgeglichen wird. Ich glaube, wir müssen den entsprechenden Unterschied auch bei den Ärzten in Rechnung stellen, insbesondere nachdem jetzt die PREUGO-Sätze erhöht worden sind, wodurch sich die Diskrepanz zwischen dem
Sanitätsoffizier und dem draußen praktizierenden Arzt noch sehr verstärkt.
Wir fragen dann in den Ziffern 7 und 8:
Wie will die Bundesregierung in Zukunft vermeiden, daß die Familien von Berufssoldaten, insbesondere aber die schulpflichtigen Kinder, durch zu häufige Versetzungen der Ehegatten und Väter Schaden nehmen?
Was will die Bundesregierung tun, um den Offizieren und Unteroffizieren in den Bereichen, in denen sie stationiert sind, einen engeren und dauernden Kontakt mit den Angehörigen aller anderen Berufe zu ermöglichen?
Die Häufigkeit von Versetzungen ist in diesem Hause von Sprechern aller Fraktionen immer wieder beklagt worden, und es ist immer wieder eine Änderung gewünscht worden. Als Zeugen dafür darf ich besonders Herrn Kollegen Kliesing benennen, der dieses Kapitel immer wieder als ein Zentralproblem angesprochen hat. Es ist zwar sicher, daß in diesen Dingen eine gewisse Beruhigung eingetreten ist. Wir müssen aber immer wieder fordern, daß in dieser Hinsicht noch mehr als bisher geschieht. Wir wissen, daß eine Versetzung einen Schwanz von Versetzungen nach sich zieht; denn durch jede Versetzung wird ein Loch aufgerissen, das natürlich wieder gefüllt werden muß, und das pflanzt sich weiter fort.
Ein wirksames Gegenmittel gegen allzu häufige Versetzungen wäre eine Regelung dahin gehend, daß die Planstellen auch mit einem höheren Dienstgrad als dem, für den die Planstelle als solche ausgewiesen ist, besetzt werden können, daß also auch auf diesen Planstellen befördert werden kann. Ein Beispiel: Besetzung einer Bataillonskommandeurstelle, die im allgemeinen eine M-Stelle, also eine Majorsstelle ist, durch Major, Oberstleutnant oder Oberst; einer Kompaniechefstelle z. B. durch Hauptmann oder Major. Dadurch würden Versetzungen wegfallen, die sonst notwendig werden, weil anders eine Beförderung des betreffenden Offiziers — oder auch Unteroffiziers; bei den Unteroffizieren ist es ähnlich — nicht möglich ist.
Das sind natürlich Probleme, die auch dieses Haus beschäftigen müssen, die den Innenausschuß und den Haushaltsausschuß insbesondere angehen, und ich möchte an unsere Kollegen dort appellieren, wenn sie sich mit diesen Fragen befassen, unvoreingenommen an diese Dinge heranzugehen und entsprechende Wünsche, die vom Verteidigungsausschuß oder von Kollegen aus dem Verteidigungsausschuß vorgebracht werden, ernsthaft zu prüfen.
Auch die Differenzierung der Laufbahnen in den Laufbahnrichtlinien, von der ich vorhin gesprochen habe, würde, glaube ich, die Versetzungshäufigkeit vermindern.
Lassen Sie mich zum Schluß kommen.
Wir sollten im Jahre 1964, im Jahre 8 der Bundeswehr, so viel Erfahrung angesammelt haben, um zu wissen, daß die Bundeswehr — hier meine ich nicht nur die Soldaten, sondern den Begriff, die Organisation als Ganzes — eine Einrichtung in un-
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serem Staat ist von eigener Art und Prägung von der Aufgabenstellung her. Sie ist mit den anderen Bundesverwaltungen nicht ohne weiteres zu vergleichen. Es werden immer wieder Vergleiche gebracht, und es wird gesagt: Wenn wir hier im Besoldungsgefüge oder in anderen Dingen — Zulagenwesen — etwas ändern, dann lösen wir eine Lawine in anderen Bundesverwaltungen aus. Dieser Satz ist einfach nicht richtig. Es liegen andere Voraussetzungen für den Dienst in den Streitkräften vor als für den Dienst bei Bundesbahn und Bundespost. Alle sind wichtig, alle haben eine Aufgabe, aber man muß sie vom einzelnen, von der Art der Aufgabe her sehen. Wir als Politiker haben die Aufgabe, diesen Gesichtspunkt, wenn wir ihn für richtig erkannt haben — ich weiß nicht, wie sehr Sie sich ihm anschließen —, dann auch gegenüber unseren Freunden und den anderen Berufen zu vertreten.
Weiter bin ich der Meinung, daß die Bundeswehr nicht ein gesellschaftspolitisches Exerzierfeld sein darf. Allzu oft wird vergessen, daß die Bundeswehr mit ihren Menschen, mit ihren Männern, die in ihr Dienst tun, das Spiegelbild unserer Gesellschaft ist. Allzu leicht wird versucht - weil man hier so ein schönes Modell an der Hand hat, das überschaubar ist, das klar gegliedert ist —, bestimmte gesellschaftspolitische Vorstellungen — nämlich die von der klassenlosen Gesellschaft — zu verwirklichen. Ich möchte davor warnen, auf diesem Wege weiterzuschreiten. Ich sage das bewußt deswegen, weil ich in vielen Diskussionen, auch in Forumsdiskussionen aus dem Zuhörerkreis, immer wieder die Frage gehört habe: „Warum ist eigentlich der Offizier und der Unteroffizier gesellschaftlich, warum sind Offiziersheime und Unteroffiziersheime getrennt, warum nimmt man das nicht zusammen? Sie müssen doch im Dienst zusammenarbeiten!" Ich möchte warnen, hier etwas ausprobieren zu wollen, nämlich die Überwindung der Klassen innerhalb einer Gesellschaft. Das würde, glaube ich, der Aufgabe schlecht bekommen. Die Soldaten sind in drei großen Gruppen unterteilt: Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere. Es muß klar gesehen werden, daß alle drei verschiedene Aufgaben haben und daß sie zunächst einmal in einem in sich geschlossenen Lebenskreis leben und dort ihre Aufgabe erfüllen. Das muß man respektieren, und man soll nicht versuchen, hier nun eine Gruppe daraus zu machen. Ich bin deswegen mit vielen Vorschlägen nicht einverstanden, die der zurückgetretene Wehrbeauftragte Admiral Heye seinerzeit gerade in dieser Richtung gemacht hat. Wo von der Sache her ein enger Kontakt, der im Dienst vorhanden ist, im Persönlichen in der Zeit nach dem Dienst fortgesetzt wird, ist das zu begrüßen. Man soll das aber nicht von oben her steuern wollen.
Abschließend darf ich sagen, daß wir unsere Vorstellung von einer dem ganzen Volk verpflichteten Bundeswehr nur verwirklichen können, wenn wir im achten Jahr der Streitkräfte beginnen, noch vorhandene Ressentiments zwischen Soldaten und Zivilisten, zwischen der Bundeswehr und dem gesamten Volk abzubauen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Die Begründung der Großen Anfrage ist erfolgt.
    Für das weitere Verfahren ist folgendes vorgeschlagen worden. Es sollen zunächst die Herren Berichterstatter des Verteidigungsausschusses für den Jahresbericht 1963 des Wehrbeauftragten des Bundestages zu Wort kommen. Dann soll der Herr Bundesminister für Verteidigung die Große Anfrage beantworten. Die Debatte über die Große Anfrage und die Beratung des Berichts des Ausschusses sollen miteinander verbunden werden.
    Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Seffrin als Berichterstatter.