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ID0415016000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 150. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1964 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Maxsein 7373 A Fragestunde (Drucksache IV/2776) Frage des Abg. Dr. Schäfer: Informationsfunkdienst des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung von Hase, Staatssekretär . . 7373 B, C, D, 7374 A, B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 7373 B, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 7373 D Schwabe (SPD) . . . . . . 7374 A, B Fragen des Abg. Schultz: Korporationen für evangelische und katholische Bundeswehrangehörige von Hassel, Bundesminister . . . . 7374 C, 7375 A, B, C, D, 7376 A Schultz (FDP) 7375 A, B, C Dr. Schäfer (SPD) 7375 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 7375 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7375 D Frage des Abg. Schwabe: Freitod von Angehörigen der Bundeswehr von Hassel, Bundesminister 7376 A, B, C, D Schwabe (SPD) . . . . . . . 7376 B Killat (SPD) 7376 C Frage des Abg. Kaffka: Tapezieren von Kasernenstuben durch Soldaten mit eigenen Mitteln von Hassel, Bundesminister . . . 7376 D, 3333 B, C, D, 3338 A, B, C, D, 7379 A Kaffka (SPD) .. . . . . . . . 7377 B, C Dr. Schäfer (SPD) 7377 D Sänger (SPD) . . . . . 7377 D, 7378 A Wellmann (SPD) 7378 B, C Dr. Kübler (SPD) 7378 C Dr. Reinhard (CDU/CSU) 7378 D Schlüter (SPD) 7379 A Fragen des Abg. Kaffka: Sanitätsoffiziere von Hassel, Bundesminister . . . 7379 B, D, 7380 A, B, C, D, 7381 A, B Kaffka (SPD) . . . . 7379 D, 7380 A, B Dr. Tamblé (SPD) 7380 B, C Dr. Hamm (FDP) . . . . 7380 D, 7381 A Kreitmeyer (FDP) 7381 A Frage des Abg. Dr. Huys: Rückerstattung von Beiträgen von Berufssoldaten zur Rentenversicherung von Hassel, Bundesminister . . 7381 B, C Dr. Huys (CDU/CSU) 7381 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Frage des Abg. Flämig: Sicherung und Bewachung von Waffen- und Munitionslagern sowie Manöverplätzen von Hassel, Bundesminister 7381 D, 7382 D, 7383 A Flämig (SPD) . . . . . . . . . 7382 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7383 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Mitwirkung der Bundeswehr bei einem Experimentier-Theater „Happening" von Hassel; Bundesminister . . . 7383 B, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7383 Ç, D Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der selbständigen Berufstätigkeiten der Zweige Elektrizität, Gas, Wasser und sanitäre Dienste usw. (Drucksachen IV/2590, IV/2759) 7384 A Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Februar 1961 über den EisenbahnFrachtverkehr und über den EisenbahnPersonen- und -Gepäckverkehr (Drucksache (IV/2650); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache IV/2796) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7384 B Große Anfrage (SPD) betr. Wiederaussetzung der Gebührenerhöhungen bei der Deutschen Bundespost (Drucksache IV/2519) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Dr. Besold, Strauß, Wagner, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache IV/2707) — Erste Beratung —; und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Gscheidle, Cramer, Seibert und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2782) — Erste Beratung —; und Schriftlicher Bericht des Auschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Gebührenerhöhung bei der Deutschen Bundespost (Drucksachen IV/2492, IV/2731) Börner (SPD) 7384 D Stücklen, Bundesminister 7388 B, 7408 D Dr. Besold (CDU/CSU) 7391 A Gscheidle (SPD) 7395 C Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7400 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7403 C Dr. Aschoff (FDP) 7405 A Cramer (SPD) 7406 B Nächste Sitzung 7411 D Berichtigung 7411 Anlagen 7413 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 7373 150. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 148. Sitzung Seite 7342 C Zeile 13 statt „Vollweisen": Vollwaisen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 4. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bauer (Wasserburg) 4. 12. Bauer (Würzburg) * 5. 12. Bazille 15. 12. Berkhan * 5. 12. Biegler 4. 12. Dr. Bieringer 4. 12. Dr. Birrenbach 4. 12. Fürst von Bismarck * 5. 12. Blachstein 31. 12. Blöcker 4. 12. Dr. h. c. Brauer * 5. 12. Corterier * 5. 12. Dr. Dehler 4. 12. Deringer ** 4. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 5. 12. Dr. Dörinkel 4. 12. Dr. Dr. h. c. Dresbach 4. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Dr. Effertz 4. 12. Eisenmann 4. 12. Dr. Eppler 4. 12. Erler * 5. 12. Etzel 4. 12. Figgen 4. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 5. 12. Dr. Franz 4. 12. Dr. Fritz 4. 12. Dr. Furler * 5. 12. Gaßmann 31. 12. Gedat 15. 12. Dr. Gossel 19. 12. Dr. Gradl 4. 12. Frau Griesinger 4. 12. Haage (München) 4. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 4. 12. Dr. Dr. Heinemann 4. 12. Dr. Hellige 4. 12. Herold 4. 12. Dr. Hesberg 4. 12. Höhne 4. 12. Frau Dr. Hubert * 5. 12. Dr. Imle 4. 12. Iven (Düren) 4. 12. Jacobi (Köln) 4. 12. Frau Jacobi (Marl) 4. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Jacobs * 5. 12. Dr. Jaeger * 5. 12. Dr. h. c. Jaksch 4. 12. Kahn-Ackermann * 5. 12. Frau Kalinke 4. 12. Klein (Saarbrücken) 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 5. 12. Klinker ** 4. 12. Dr. Kopf * 5. 12. Kriedemann ** 4. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Kurtz 4. 12. Leber 4. 12. Lenze (Attendorn) * 5. 12. Dr. Lohmar 4. 12. Dr. Löhr 4. 12. Logemann 4. 12. Maier (Mannheim) 4. 12. Majonica 4. 12. Dr. Mälzig 4. 12. Mattick 4. 12. Mauk ** 4. 12. Frau Dr. Maxsein * 5. 12. Memmel * 5. 12. Dr. von Merkatz * 5. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 5. 12. Freiherr von Mühlen * 5. 12. Murr 4. 12. Paul * 5. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Pöhler 4. 12. Dr. Preiß 31. 12. Priebe 4. 12. Frau Dr. Probst 4. 12. Reichhardt 11. 12. Frau Renger * 5. 12. Richarts ** 4. 12. Ritzel 4. 12. Dr. Rutschke * 5. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 12. Frau Schroeder (Detmold) 4. 12. Dr. Seffrin * 5. 12. Seidl (München) * 5. 12. Dr. Serres * 5. 12. Seuffert 4. 12. Dr. Starke 4. 12. Dr. Stoltenberg 4. 12. Stooß 4. 12. Frau Strobel ** 13. 12. Dr. Süsterhenn * 5. 12. Dr. Wahl * 5. 12. Welke 5. 12. Frau Welter (Aachen) 4. 12. Wienand* 5. 12. Werner 4. 12. Dr. Zimmer * 5. 12. b) Urlaubsanträge Metzger 11. 12. 7414 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Anlage 2 Schriftliche Antwort des 'Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 4. Dezember 1964 .auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Sinn (Drucksache IV/2776, Fragen VIII/8, VIII/9 und VIII/10) : Welche Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, die in erheblichem Maße Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, gewähren ihren Mitarbeitern eine Zulage analog der Zulage oberster Bundesbehörden? Warum begünstigt die Bundesregierung eine sozial ungerechtfertigte Differenzierung der Zuwendungsempfänger im Hinblick auf die Zulagengewährung? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um den in Frage VIII/9 gekennzeichneten, dem Grundsatz einer gleichen Behandlung zuwiderlaufenden Zustand zu ändern? In dem großen Bereich von Zuwendungsempfängern gibt es sechs Zuwendungsempfänger, die ihren Beschäftigten eine Zulage ähnlich der Ministerialzulage gewähren, wie sie die Bediensteten der obersten Bundesbehörden erhalten. Es sind das folgende Organisationen: 1. Inter Nationes e. V., Bonn 2. Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V., Bad Godesberg 3. Deutsches Studentenwerk e. V., Bonn 4. Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates, Köln 5. Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V., Bad Godesberg 6. Max-Planck-Gesellschaft e. V., Göttingen. Die Zulagen werden teils aus eigenen Mitteln der B) Zuwendungsempfänger, teils aus Zuwendungsmitteln des Bundes gedeckt. Darüber hinaus werden in 13 weiteren Fällen von Zuwendungsempfängern gewisse Zulagen gezahlt, die allerdings mit den Ministerialzulagen nicht ganz ,vergleichbar sind. Von der Gewährung der Zulagen erhält der Haushaltsausschuß durch Vorlage der Wirtschaftspläne gelegentlich der Beratung des Bundeshaushalts Kenntnis. Bei diesem Sachverhalt kann von der Begünstigung einer „sozial ungerechtfertigten Differenzierung der Zuwendungsempfänger im Hinblick auf die Zulagengewährung" durch die Bundesregierung nicht die Rede sein. Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, daß eine der Ministerialzulage ähnliche Zulage für die Beschäftigten der Zuwendungsempfänger in der Riegel nicht gerechtfertigt ist. In diesem Sinne hat sich auch der Vertreter meines Hauses gegenüber dem Haushaltsausschuß in der 150. Sitzung am 12. Januar 1961 (vgl. Protokoll Seite 31) geäußert. Desgleichen hat der Bundesminister der Finanzen in der Vorlage an den Haushaltsausschuß Nr. 4/63 vom 22. Januar 1963 — II A/3 — Bu 4314 —1/63 — Bedenken hinsichtlich der Zubilligung von Zulagen an Beschäftigte von Zuwendungsempfängern geltend gemacht. Die 'Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß sie bisher Maßnahmen eingeleitet oder zugelassen hat, die dem Grundsatz .der Gleichbehandlung der Zuwendungsempfänger zuwiderlaufen. Entsprechend der Anregung .des Haushaltsausschusses bei der Beratung 'des Wirtschaftsplanes von Inter Nationes in der 54. Sitzung des Haushaltsausschusses am 6. Februar 1963 (vgl. Protokoll Seite 28) wird die 'Bundesregierung die Frage der Zulagen an die Beschäftigten von Zuwendungsempfängern allgemein überprüfen und .darüber berichten. Die notwendigen Ermittlungen konnten noch nicht zum Abschluß gebracht werden. Der Bericht wird dem Haushaltsausschuß in Kürze zugehen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache IV/2776, Fragen VIII/11 und VIII/12) : Besteht angesichts der immer wiederkehrenden Belästigungen und Gefahren für die Bewohner der an drei Seiten unmittelbar an den Exerzierplatz Groflauheim-Wolfgang des US-Standortes Hanau angrenzenden Wohngebiete die Möglichkeit, diesen Panzer- und Pionierübungsplatz an eine besser geeignete Stelle zu verlegen? Was wurde bisher unternommen, um die Verlegung des in Frage VIII/11 genannten Exerzierplatzes in die Wege zu leiten? Zu Frage VIII/11: Die Verlegung des Panzerübungsplatzes Großauheim-Wolfgang ist in den Jahren 1962/63 seitens der Hessischen Landesregierung im Zusammenhang mit Planungen für eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Raume südöstlich von Hanau erwogen worden. Nachdem der Vorentwurf für die Südostumgehung von Hanau fertiggestellt ist und die amerikanischen Streitkräfte sich mit der Trassenführung durch den Übungsplatz grundsätzlich einverstanden erklärt haben, ist die angestrebte Verlegung entfallen. Zu Frage VIII/12: Die militärischen Anlagen im Raume Hanau, Wolfgang und Großauheim mit dem Panzerübungsgelände sind standortbedingt. Sofern die Hessischen Landesbehörden unter Berücksichtigung der Verteidigungsaufgabe der amerikanischen Streitkräfte keine eindeutig überwiegenden deutschen Interessen darlegen, sehe ich keine Möglichkeit, die gänzliche Verlegung des Übungsgeländes zu erwirken. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2776, Frage VIII/13) : Welche Ergebnisse haben die im Februar 1963 seitens des Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium angekündigten Verhandlungen über eine Revision der mit zahlreichen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen im Hinblick auf eine Eindämmung der durch diese bisher möglichen Steuerflucht erbracht? Wie Staatssekretär Grund am 6. Februar 1963 in seiner Antwort auf Ihre Frage, Herr Abgeordneter, ankündigte, hat die Bundesregierung die sachdienlichen Schritte unternommen, um zu verhindern, daß die von dem teilweise bestehenden internationalen Steuergefälle ausgehenden Anreize zur Steuerflucht durch Doppelbesteuerungsabkommen noch verstärkt werden. Die Bundesregierung hat ihre Entschlossenheit, die in Frage kommenden Abkommen zu revidieren, in ihrem Bericht über die Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 7415 Wettbewerbsverzerrungen aus Sitzverlagerungen in das Ausland und aus dem internationalen Steuergefälle bekräftigt. Dabei ist allerdings zu betonen, daß die Abkommensrevisionen das Steuergefälle selbst nicht beseitigen können. Es kann lediglich erreicht werden, daß keine Verstärkung der Auswirkungen des Steuergefälles durch die Abkommensregelungen eintritt. Für eine Revision kommt nur das Abkommen mit der Schweiz in Betracht, nachdem die Abkommen mit den anderen hier in Betracht kommenden Staaten — wie Luxemburg — bereits die notwendigen Ausschlußregelungen enthalten. Im Rahmen von Verständigungsgesprächen wurden die schweizerischen Behörden eingehend von den aufgetretenen Problemen und den deutscherseits vorzutragenden Bedenken unterrichtet. Nachdem die Untersuchungen durch den Bericht der Bundesregierung über die Wettbewerbsverzerrungen aus dem internationalen Steuergefälle zu einem gewissen Abschluß gebracht worden sind, ist nunmehr eine formelle Einladung an die Schweizer Regierung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Revision des deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens unterwegs. Es steht zu hoffen, daß die Revisionsverhandlungen in Kürze durchgeführt werden können. Die Bundesregierung hat auch mit Erfolg ihre Bemühungen fortgesetzt, für die wesentlichen Auslandsbeteiligungen die deutsche Kapitalertragsteuer, die in den Abkommen regelmäßig auf 15 v. H. gesenkt wird, zum Normalsatz von 25 v. H. voll aufrechtzuerhalten, soweit dies notwendig ist, um möglichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Auswirkungen des gespaltenen Körperschaftsteuersatzes entgegenzuwirken. So wurde vor wenigen Tagen ein Revisionsabkommen mit Großbritannien unterzeichnet, das dem deutschen Anliegen voll Rechnung trägt. Außerdem ist es nach überaus langwierigen und schwierigen Verhandlungen gelungen, auch mit den USA zu einer befriedigenden Lösung zu gelangen. Dieser Verhandlungserfolg ist um so mehr zu begrüßen, weil es trotz mehrfacher Verhandlungen, die sich auf Jahre hin erstrecken, bis dahin nicht gelungen war, die deutschen Vorstellungen gegenüber. dem Land, das die weitaus größten Investitionen in der Bundesrepublik hat, durchzusetzen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/2776, Frage XII/1): An wie vielen Verkehrsunfällen waren im Jahre 1963 in der Bundesrepublik Deutschland Lastkraftwagen beteiligt? Im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) waren rim Jahre 1963 beteiligt an Unfällen mit nur Sachschaden 227 332 Lkw, an Unfällen mit Personenschaden 48 845 Lkw, davon bei Unfällen mit Getöteten 2 775 Lkw, bei Unfällen mit Schwerverletzten 14 784 Lkw, bei Unfällen mit Leichtverletzten 31 286 Lkw. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/2776 Frage XII/2) : Wie viele Verkehrstote waren im Jahre 1963 in USA, Frankreich, England, Italien, Belgien, Holland und in der Bundesrepublik Deutschland im prozentualen Verhältnis zu den zugelassenen Kraftfahrzeugen zu verzeichnen? Es entfielen von den bei Verkehrsunfällen getöteten Verkehrsteilnehmern auf je 1000 Kraftfahrzeuge 1,5 in der Bundesrepublik Deutschland, 0,9 in Frankreich, 1,4 in Italien, 0,5 in den USA, 0,9 in Belgien, 1,9 in den Niederlanden, 0,7 in Großbritannien. Bei den Ländern Belgien, Niederlande, Großbritannien handelt es sich dabei um Zahlen aus dem Jahre 1962, im übrigen um Zahlen aus dem Jahre 1963. Diese Zahlen für die Beurteilung der Unfallsituation sind nur bedingt geeignet, und zwar deshalb, weil die Voraussetzungen, nach denen die Statistiken aufgestellt werden, verschieden sind. In unserer Statistik wird als „getötet" geführt, wer beim Unfall selbst oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall verstirbt, während die Statistiken in Belgien und Italien nur die an der Unfallstelle Verstorbenen als „getötet" ausweisen und die Statistik in Frankreich nur diejenigen, die bis zum 3. Tage nach dem Unfall sterben. Ferner ist zu bedenken, daß die richtige Bezugsgröße für die Beurteilung der Unfallsituation nicht die Zahl der Kraftfahrzeuge, sondern die Verkehrsdichte, d. h. das Produkt aus Kraftfahrzeugzahl und Kilometerleistung ist. Geht man davon aus, so ergibt sich folgendes Bild: Es entfielen z. B. auf 100 Millionen Pkw-Kilometer in der Bundesrepublik Deutschland 12,08 getötete Verkehrsteilnehmer, in Frankreich 14,6 getötete Verkehrsteilnehmer, in Großbritannien 7,35 getötete Verkehrsteilnehmer. Für die übrigen Länder liegen Angaben über die Kilometerleistung leider nicht vor. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Renger (Drucksache IV/2776, Fragen XII/3, XII/4 und XII/5) : Hat die Bundesregierung die Absicht, den Vorschlägen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zu folgen und die Zugverbindungen drastisch zu kürzen, so daß z. B. in Schleswig-Holstein nur noch der Personenverkehr zwischen Städten von über 20 000 Einwohnern bestehen bliebe, was bedeuten würde, daß nur noch in 14 Städten Schleswig-Holsteins Zugverbindungen vorhanden wären, wodurch praktisch der Berufsverkehr zum Erliegen kommen würde? Ist die Bundesregierung bereit zu erklären, daß sie keinen Maßnahmen zustimmen wird, die die Wirtschaft und Landwirtschaft Schleswig-Holsteins, die durch die Randlage in der EWG schon besonders ungünstigen Bedingungen unterworfen sind, durch die Einschränkung des Schienen-Güterverkehrs noch weiter benachteiligen? 7416 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 Ist die Bundesregierung bereit, erneut zu erklären, daß sie den Ausbau der Schienenwege und ihre Elektrifizierung vorantreiben und besonders in den Randbezirken Hamburgs wegen des starken Berufsverkehrs den beschleunigten Ausbau der S-Bahn vornehmen wird? Globale Einschränkungen des Bundesbahnbetriebes, wie sie nach dem Bericht des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn vielfach befürchtet werden, werden von der Bundesregierung nach den gegebenen gesetzlichen Vorschriften abgelehnt. Das gilt für den Personen- wie für den Güterverkehr und gilt für alle Teile der Bundesrepublik. Einschränkungen durch Stillegung von Strecken oder von einzelnen Dienststellen erfolgen nur nach sorgfältiger Prüfung der Auswirkungen auf die Wirtschaft einschließlich der Landwirtschaft des betroffenen Gebietes. Dazu werden vorher in den einzelnen Fällen die Landesverkehrsbehörden und die örtlichen Stellen gehört. Es ist damit sichergestellt, daß die Deutsche Bundesbahn bei ihren Entscheidungen oder Vorschlägen die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Die Elektrifizierung und die Verdieselung wichtiger Eisenbahnstrecken wird fortgesetzt. Die Reihenfolge für die Elektrifizierung hängt allein von dem Verkehrsbedürfnis und der Wirtschaftlichkeit dieser Investition ab. Die Frage des weiteren Ausbaues von Eisenbahnstrecken für den Nahverkehr in den Ballungsräumen ist von besonderer Bedeutung; sie steht in engem Zusammenhang mit dem Bericht der Sachverständigenkommission zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und wird mit dessen Auswertung behandelt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 2. Dezember 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Drucksache IV/2776, Fragen XIII/7 und XIII/8) : Aus welchen Gründen hat die Deutsche Bundespost bisher die Fernsprechteilnehmer der Stadt Mühlheim (Main) nicht wieder an den Ortsnetzbereich Frankfurt/Offenbach angeschlossen, wie dies früher der Fall war? Ist die Deutsche Bundespost bereit, die Fernsprechteilnehmer der Stadt Mühlheim (Main) wieder an den Ortsnetzberefdi Frankfurt/Offenbach anzuschließen und damit die für die Fernsprechteilnehmer entstandenen Benachteiligungen zu beseitigen? Zu Frage XIII/7: Die Stadt Mühlheim und ihr östlich gelegener, etwa 3 km von Mühlheim entfernter Ortsteil Dietesheim waren bis 1960 dem Fernsprechortsnetz Frankfurt am Main/Offenbach zugeordnet. Diese Zuordnung widersprach, da Mühlheim/Dietesheim weit außerhalb des 5-km-Kreises um die Vermittlungsstelle Offenbach liegt, den Bestimmungen der Fernsprechordnung. Eine Änderungsmöglichkeit ergab sich erst, als in Mühlheim eine neue Vermittlungsstelle eingerichtet wurde, die aus technischen Gründen notwendig geworden war und durch deren Einrichtung die zahlreichen Anträge auf neue Anschlüsse in Mühlheim erledigt werden konnten. Mit der Inbetriebnahme dieser Vermittlungsstelle am 28. Mai 1960 wurde ein neues Ortsnetz Mühlheim errichtet, dem Mühlheim/Dietesheim und der Ort Lämmerspiel angehören. Die Vermittlungsstelle Mühlheim ist eine Endvermittlungsstelle zu Frankfurt am Main. Die Teilnehmer in Mühlheim können daher die Teilnehmer in Frankfurt am Main und Offenbach zwar nicht mehr zur Ortsgesprächsgebühr, aber im Selbstwählferndienst zu der ebenfalls sehr günstigen Gebühr des Knotenamtsbereichs (eine Ortsgesprächsgebühreneinheit für je eineinhalb Minuten Sprechdauer) erreichen. Zu der Frage, aus welchen Gründen die Deutsche Bundespost die Teilnehmer von Mühlheim nicht wieder an das Ortsnetz Frankfurt am Main/Offenbach angeschlossen hat, ist festzustellen, daß es sich bei der Errichtung des Ortsnetzes Mühlheim nicht um eine vorübergehende Maßnahme, sondern um die endgültige Bereinigung der Netzeinteilung im Raum östlich von Frankfurt am Main/Offenbach handelte. Da die jetzige Einteilung den für das gesamte Bundesgebiet geltenden Richtlinien für die Abgrenzung der Ortsnetze entspricht, bestand bisher und besteht auch weiterhin keine Veranlassung, das Ortsnetz Mühlheim wieder aufzuheben und die Teilnehmer wieder an Frankfurt am Main/Offenbach anzuschließen. Zu Frage XIII/8: Die Frage, ob die Deutsche Bundespost bereit ist, die Teilnehmer der Stadt Mühlheim wieder an das Ortsnetz Frankfurt am Main/Offenbach anzuschließen, ist zu verneinen. Abgesehen davon, daß diese Maßnahme — wie zu XIII/7 schon erwähnt — mit den allgemein gültigen Vorschriften der Fernsprechordnung nicht zu vereinbaren wäre, würde eine Ausnahme zugunsten der Stadt Mühlheim eine Vielzahl berechtigter Berufungen nach sich ziehen. Im übrigen können die zu XIII/7 erwähnten Gebührenfolgen, die sich aus der Bildung des Ortsnetzes Mühlheim für die Teilnehmer ergeben haben, nicht als Benachteiligung bezeichnet werden. Es handelt sich vielmehr um die Beseitigung eines lange gewährten Gebührenvorteils, der den Teilnehmern in Anbetracht der Entfernungsverhältnisse und der von der Deutschen Bundespost zu erbringenden Leistungen nicht zustand und der daher schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Fernsprechteilnehmer nicht länger zu vertreten war. Der Fall, daß eine Gemeinde, obwohl sie im Einzugsbereich einer Großstadt liegt und zu dieser sehr enge wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bindungen hat, dennoch nicht dem Großstadtortsnetz, sondern einem Nachbarortsnetz zugeordnet ist oder ein eigenes Ortsnetz bildet, steht keineswegs vereinzelt da.

Rede von Kurt Gscheidle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(Abg. Dr. Mommer: Und keiner nahm deswegen den Hut!)


(Hört! Hört! bei der SPD.)


(Hört! Hört! bei der SPD)


(Beifall bei der SPD.)

Der Herr Bundespostminister hat heute den Versuch unternommen, diesen Vorwurf zu entkräften. Er hat eine besondere Konstruktion gewählt, indem er gesagt hat: „Die Opposition auch nicht!" ; offenbar in der Annnahme, daß es in einer Demokratie möglich sein könnte, daß ein Postminister, der die Unterstützung seiner Parteifreunde in der Sache nicht hat, dann mit der Opposition sein Amt führen könne.

(Beifall und Heiterkeit bei der SPD. — Abg. Schulhoff: Das ist aber eine Verfälschung dessen, was er gesagt hat, Herr Gscheidle!)

— Ach, der Herr Bundespostminister wird sich zur Wehr setzen, wenn er der Meinung ist, das sei eine Verfälschung.
Das Thema Bundespost hat meines Erachtens vier Schwerpunkte:
Erstens: die wirtschafts- und finanzpolitischen Grundsätze für die Leitung der Deutschen Bundespost;
zweitens: die Aufgabenstellung für die Deutsche Bundespost und die dafür zweckmäßige Organisation;
drittens: die Wirtschaftlichkeit in der Aufgabenerfüllung;
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1964 7397
Gscheidle
viertens: die Grundsätze für die Gebührenpolitik.

(Abg. Müller-Hermann: Und fünftens der ständig sich erhöhende Personalaufwand! Dem Thema weichen Sie aus!)

- Herr Kollege, ich danke Ihnen für den Zwischenruf. Denn ich darf hier eine Legende zerstören. Vielleicht haben Sie die Freundlichkeit, einmal die Unterlagen der Deutschen Bundespost der letzten Jahre einzusehen. Ich darf Ihnen vorab für die Erkenntnisse, die Sie dann gewinnen, sagen: Relativ ist der Anteil der Personalkosten rückläufig gegenüber allen übrigen Kasten der Bundespost. Das kann nicht anders sein; das wird auch niemand, der die Dinge kennt, bestreiten können. Denn sonst könnte niemand öffentlich erklären — was den Tatsachen entspricht —, daß Rationalisierungserfolge vorliegen.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Müller-Hermann: Sicherlich liegen sie vor!)

Erst wer sich über seinen grundsätzlichen Standpunkt in diesen Fragen Klarheit verschafft hat, kann folgerichtige Entscheidungen treffen. Daran hat es bislang bei der Bundesregierung gemangelt. Innerhalb des Bundeskabinetts waren die Vorstellungen des Finanz-, Wirtschafts- und Postministers in den kritischen Situationen jeweils unterschiedlich Es war keine Grundkonzeption der Bundesregierung erkennbar. Nach Auffassung des Finanzministeriums hätte sich die Deutsche Bundespost jeweils mit Gebührenerhöhungen helfen müssen. Gegen diese Vorschläge wandte sich das Wirtschaftsministerium ständig im Hinblick auf das Preisgefüge. Der für die Richtlinien der Politik zuständige Kanzler ging jeweils den Weg des geringsten Widerstandes. So kam es, daß die Verantwortlichen darangingen, gegen eine alte Volksweisheit der Kuh das Futter vorzuenthalten, obwohl sie nach wie vor Milch von ihr erwarteten. Man kann auch in diesem Falle nur eines: entweder Milch trinken oder Rindfleisch essen. Der Substanzverzehr des Bundesvermögens Deutsche Bundespost durch seine Verwendung ,als Deckungsmittel im Bundeshaushalt zeigt, wie fahrlässig der Eigner, nämlich die Bundesregierung, dieses Sondervermögen verwaltet hat.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Die Deutsche Bundespost mußte den Wiederaufbau nach 1945 aus den Preisen finanzieren, da es damals zunächst noch keinen Kapitalmarkt gab. Das war nur möglich, weil Löhne und Gehälter niedrig gehalten wurden. In dier zweiten Phase gestatteten die Rationalisierungserfolge, insbesondere im Fernmeldewesen, und eine geringfügige Gebührenerhöhung mit einer falschen Grundkonzeption weiterzuwursteln. Die stark anwachsenden Kosten nach der Korea-Krise und die unverständliche Verkehrspolitik der Bundesregierung auch gegenüber der Bundespost nach dem Motto: gewinnbringende Dienste privatisieren und defizitäre verstaatlichen, haben in einzelnen Dienstzweigen die Ursachen für das heute noch bestehende Defizit geschaffen.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Das ist doch Ihre Devise bei dier Bundesbahn!)

— Wollen Sie damit sagen, daß es eine Devise der Sozialdemokraten sei, gewinnbringende Teil von öffentlichen Unternehmungen zu privatisieren und defizitäre zu verstaatlichen?

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Zumindest das letzte!)

— Genau umgekehrt, Herr Kollege.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Dann sprechen Sie mal mit Ihrem Kollegen Seibert!)

— Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auf die jährlich erscheinenden Jahrbücher des Post- und Fernmeldewesens hinweisen, wo die verantwortlichen Männer der Deutschen Bundespost unablässig diese Dinge dargelegt und auf eine Änderung gedrängt haben; sehr lesenswert, Herr Kollege! Wenn Sie sie sich beschaffen wollen, dann darf ich Ihnen einen Hinweis geben: es sind die Jahrbücher 1955, 1956, 1957, 1959 und 1960.
Doch alles vergeblich: Solange die Melkkuh Bundespost noch etwas hergab, dachte der Finanzminister und mit 'ihm die Bundesregierung nicht daran, ihr Futter in Form von Kapitalzuführung oder Abnahme systemwidriger Belastungen zu geben. Die Bundespost kam ins Gerede und hat inzwischen die Publicity eines Filmstars erreicht, über den jede Skandalgeschichte unbesehen weiterverbreitet wird. Fordert jemand die Verstärkung des Eigenkapitals aus Reprivatisierungserlösen des Bundes, wird eine daraus entstandene Falschmeldung — „Die Post soll privatisiert werden" — ohne Hemmung weiterverbreitet und geglaubt, denn langsam erscheint bei der Bundespost nichts unmöglich. Mit der unbegründeten Fernsprechgebührenerhöhung begann jenes Trauerspiel, das mein Freund Börner heute schon dargestellt hat. Nachdem die Bundesregierung in die Notlage kam, ein Jahr vor der Bundestagswahl
— wenn nicht Dienstleistungen eingestellt werden sollten — entweder massiv die Gebühren zu erhöhen oder, entgegen dem Postverwaltungsgesetz, Zuschüsse zu leisten, entschloß sie sich zu zaghaften Ansätzen einer Sanierung.
Die sozialdemokratische Bundestragsfraktion
zählt die Deutsche Bundespost neben den Einrichtungen für Bildung und Ausbildung, Verkehr, Gesundheitsdienst und Hygiene usw. zu den Gemeinschaftseinrichtungen. Die Deutsche Bundespost ist nach ihrer Meinung wichtiger Teilbereich der Infrastruktur. Neben ihrer öffentlichen Funktion in diesem Bereich zeigt sie als Unterscheidungsmerkmal in der Wirtschaft das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht. Die Abgabepflicht, die der Gesetzgeber im Jahre 1953 im § 21 festgelegt hat, entstand aus der Vorstellung, daß die Post ein gewinnbringendes Unternehmen sei, und andererseits aus der Fehleinschätzung der Ertragsfähigkeit der Bundespost in der Zukunft.
Bei der Beurteilung der Frage, welcher obere Grenzwert der Ertragsstärke der Deutschen Bundespost erreicht werden soll, gehen wir davon aus, daß bei der Deckung der Ausgaben durch die Einnahmen das investierte Kapital ohne Verlust verzinst und getilgt werden muß. Es ist strittig — auch die Son-
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dersitzung des Deutschen Bundestags und die letzte Haushaltsdebatte haben hier keine Klärung gebracht —, ob die Abführungen an den Bund nun als Monopolabgabe oder als Entgelt für nicht geleistete Steuern begründet sind. Im Hinblick auf unsere grundsätzliche Auffassung über die Aufgabe der Deutschen Bundespost als Teil der Infrastruktur sind sie systemwidrig, da sie nur über die als sinnvoll anzusehende obere Ertragsgrenze hinaus durch zusätzliche Überschüsse erwirtschaftet werden könnten. Selbst wenn man dieser Abgabe nicht den Charakter einer Ertragsteuer, sondern den einer Kostensteuer beilegen wollte, ist sie nicht gerechtfertigt, da die ihr zugrunde liegenden Produktionsleistungen nicht vorhanden sind.
Damit steht auch die Auffassung des Bundesfinanzministers, die Lasten der Abführung mit Hilfe der Gebührenerhöhung auf den Postkunden abwälzen zu können, zur Aufgabenstellung der Post als einer Gemeinschaftseinrichtung im Widerspruch. Wenn der monetäre Überschuß über Abschreibungen und Zinsen hinausgehen sollte, so muß er unseres Erachtens zur Verbilligung der Gebühren dienen oder gegebenenfalls einem Rationalisierungsfonds zugeführt werden. Keinesfalls darf er als steuerähnliche Abgabe herausgezogen oder als thesaurierter Betrag in Eigenkapital umgewandelt werden.
Eine Analyse der Ertragskraft der Deutschen Bundespost ergibt, daß dieses Unternehmen in den letzten Jahren tatsächlich in der Lage gewesen ist, die hier skizzierte wünschenswerte Ertragsfähigkeit eines Gemeinschaftsunternehmens zu erwirtschaften. Leider hat nun dieser Erfolg trotzdem zu einem Kapitalverzehr infolge der Abführung erwirtschafteter liquider Mittel an den Bund geführt.
Die Finanzstruktur der Deutschen Bundespost kann nicht unter erwerbswirtschaftlichen Rentabilitätsgesichtspunkten gesehen werden. Trotzdem müssen sich Investitionsvolumen und Finanzierungsvolumen jedoch im Gleichgewicht der Fristigkeiten von Ausgaben und Einnahmen halten. Der Teilbereich des Post- und Fernmeldewesens, der der Träger der wirtschaftlichen und finanziellen Risiken im Bereich der Deutschen Bundespost ist, würde demnach 95 v. H. langfristige Finanzierungsmittel benötigen; das bedeutet, daß rund 4 Milliarden DM an mittel- und kurzfristigen Schulden in langfristige Finanzierungsmittel umgewandelt werden müßten.
Obwohl es angesicht der finanzwirtschaftlichen Aufgabe eines Gemeinschaftsunternehmens zunächst unerheblich ist, in welchem Maße die Kapitalstruktur durch bundeseigene und bundesfremde Außenfinanzierungsmittel gebildet wird, legt die Tatsache des Zurückbleibens der langfristigen Finanzierungsmittel die Überlegung nahe, den bundeseigenen Außenfinanzierungsanteil in Gestalt des Eigenkapitals wesentlich aufzustocken. Dies könnte geschehen durch Einbringung von Reprivatisierungsgewinnen und Übernahme von langfristigen Außenfinanzierungsmitteln durch -den Bund, so daß der Bundespost die Zinslast verbleibt und der Tilgungsdienst vom Bund übernommen wird.
Für die Durchführung einer Umstrukturierung des Kapitals bedarf es eines Sanierungsplans, der mit der Investitionsplanung abgestimmt sein muß. Dabei ist im Hinblick auf technische Rationalisierungsmöglichkeiten und die Anforderungen der Wirtschaft davon auszugehen, daß der Kapitalkoeffizient weiter zunimmt. Dies stärkt den Gesichtspunkt, der Deutschen Bundespost gesetzlich einen konstanten Eigenkapitalanteil zu sichern, um den ansteigenden Zinslasten zu begegnen.
Dieser Grundsatzauffassung über Stellung und Bedeutung der Deutschen Bundespost widerspricht die jetzige Konstruktion des Postverwaltungsgesetzes. In Übereinstimmung mit allen sachverständigen Äußerungen der letzten zehn Jahre muß deshalb eine Änderung der Ablieferung an den Bund, die Wegnahme betriebsfremder Sonderlasten und die Aufstockung des Eigenkapitals gefordert werden. Dem trägt u. a. der von mir zu begründende Antrag — Drucksache IV/2782 — Rechnung. In eine ähnliche Richtung geht der von einer Gruppe von CSU-Abgeordneten vorgelegte Antrag.
Nach der Vorschau-Vermögensrechnung der Deutschen Bundespost wird der Investitionsbedarf für 1965 2,7 Milliarden DM betragen. Die Investitionsplanung der Deutschen Bundespost muß jedoch unseres Erachtens auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung abgestellt werden.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, daß in den USA bis zum Jahre 2000 der Übergang von der Selbstwähltechnik zur elektronischen Vermittlung beendet sein wird. Auch aus der Entwicklung und Einrichtung des Satelliten-Nachrichtensystems wird die Bundesrepublik Deutschland mit erheblichen Belastungen rechnen müssen. Dazu kommt der mit der Einführung des Farbfernsehens notwendig verbundene Aufbau. Die Fernsprechdichte in der Bundesrepublik im Zusammenhang mit den unerledigten Anträgen auf Einrichtung eines Hauptanschlusses macht zusammen mit den vorgenannten Punkten deutlich, welche Anstrengungen seitens der Deutschen Bundespost erforderlich sind, um die mit der wirtschaftlichen Entwicklung einhergehenden zusätzlichen Ansprüche auf dem Fernmeldesektor befriedigen zu können.
Die derzeitige Beteiligung bei dieser Investitionsplangestaltung des Postverwaltungsrates nach dem Postverwaltungsgesetz erscheint uns unbefriedigend. Wir regen deshalb auch hier Ergänzungen an.
Die Aufgabenstellung der Deutschen Bundespost und die hierfür zweckmäßige Organisation wurde anläßlich der Sondersitzung und bei den Haushaltsberatungen von verschiedenen Sprechern gestreift. Im Hinblick auf die Arbeit der Sachverständigenkommission und die Tatsache, daß der Deutsche Bundestag ohne die notwendigen Unterlagen und Betriebsprüfungen überfordert ist, eine Meinungsbildung herbeizuführen, halte ich es für richtig, deren Ergebnisse in diesem Punkt abzuwarten und erst dann, wenn sich hieraus die Notwendigkeit zur Änderung oder Aufgabe bestehender Dienstzweige ergeben sollte, erneut hier darüber zu diskutieren. Das gleiche gilt auch für den Fragenkomplex Wirtschaftlichkeit in der Aufgabenerfüllung.
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Obwohl bei der vorherigen Debatte über unsere Große Anfrage betreffend Wiederaussetzung der Gebührenerhöhungen bei der Deutschen Bundespost unsere grundsätzliche Auffassung zur Ausgabendeckung schon in etwa deutlich gemacht wurde, halte ich es für richtig, auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, daß unseres Erachtens die notwendigen Ausgaben unter Berücksichtigung der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Investitionen, aber ohne über die Kapitalerhaltung hinausgehende Gewinnabsichten abzudecken sind. Die Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den leistungsbedingten Kosten stehen. Verbundgebühren sind damit nur in einem sehr beschränkten Umfange zulässig. Keinesfalls erscheint es uns vertretbar, die Defizite eines Dienstzweiges bei der Deutschen Bundespost durch überhöhte Gebühren bei einem ohnedies gewinnbringenden Dienstzweig abzudecken.
Bei einer vernünftigen Betriebsführung hätte man nicht die Fernmeldegebühren erhöht, sondern alle Anstrengungen unternommen, das Investitionsprogramm weiter zu verstärken. Dabei hätte man davon ausgehen können, daß mit dem Bau neuer Anschlüsse bei gleichem Gebührenniveau sich die Überschüsse im Fernsprechwesen noch wesentlich steigern ließen.

(Beifall bei der SPD.)

Bei einer zusätzlichen Investition im Fernmeldewesen von 1 Milliarde DM in den nächsten Jahren könnten die Steigerungsraten für die Umsätze verdoppelt werden. Die hierbei anfallenden Überschüsse würden ausreichen, um eine Ausgabendeckung einschließlich des Kapitaldienstes durch die Einnahmen sicherzustellen. Die Bundesregierung ist diesen Weg nicht gegangen.
Die von ihr gegen jeden sachverständigen Rat vorgenommene Fernsprechgebührenerhöhung läßt den Schluß zu, daß sie sich auch über die Grundsätze einer Gebührenpolitik keine Gedanken gemacht hat.

(Abg. Schulhoff: Das ist übertrieben!)

— Aber, Herr Kollege, darf ich Ihnen in Ihrer Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats in Erinnerung rufen: die ganze Diskussion in diesem meines Erachtens sachverständigen Gremium zu der Frage der Limitierung einer eventuellen Gebührenerhöhung im Fernsprechwesen — —

(Zuruf von der Mitte: Aber Sie waren doch auch für eine Erhöhung von 16 auf 18 Pf!)

— Da irren Sie sich gewaltig! Darf ich Ihnen noch einmal präzis die Haltung der Vertreter der SPD im Postverwaltungsrat darstellen. Die Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion im Verwaltungsrat waren gegen jede Gebührenerhöhung, solange im Haushalt der Deutschen Bundespost Teile enthalten sind, die dort systemwidrig aufgeführt sind und nach ihrer Art in den Bundeshaushalt gehören.

(Beifall bei der SPD. — Widerspruch bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Besold: Sie sind völlig allein geblieben!)

— Da kann ich nur sagen: leider.

(Abg. Müller-Hermann: Ich bin nur neugierig, wie Sie sich verhalten würden, wenn Sie in der Verantwortung wären!)

— Ich danke Ihnen wirklich auch für diesen Zwischenruf. Wenn das keine richtige Haltung gewesen wäre, dann wäre zu beanstanden, daß der von Ihren Parteien gestellte Finanzminister dennoch erste Ansätze in dieser Richtung unternommen hat. Daß er nicht den großen Schritt getan hat, den wir für notwendig hielten, ist hier zu beklagen.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Wir kommen noch darauf zurück!)

— Ja!
Seit zehn Jahren sind sich alle Fachleute darüber einig, daß die wirtschaftliche, besonders die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Deutschen Bundespost eine Änderung der wirtschafts- und finanzpolitischen Grundsätze der Bundesregierung gegenüber der Bundespost notwendig macht. Es ist jedoch nichts geschehen. Der Bundesregierung fehlt es dabei nicht an sachverständigem Rat, sondern an dem Willen, auch ohne tagespolitisch bedingte Notwendigkeit zu handeln. Der Deutschen Bundespost fehlen auch für eine weitere technische Rationalisierung nicht die technischen Erkenntnisse und Erfolge, sondern die finanziellen Mittel, um diese Möglichkeiten zu nutzen.
Es wäre in erster Linie Sache der Regierungsparteien gewesen, daraus Folgerungen zu ziehen und ihren Postminister durch geeignete Gesetzesinitiativen zu unterstützen. Aus den in den letzten Jahren angekündigten Initiativen der CDU/CSU und der FDP kam inzwischen nur der Antrag auf Drucksache IV/2707 ans Licht, zu dem sich bislang — Herr Kollege Dr. Besold! — nur 39 Abgeordnete bekannt haben.

(Abg. Börner: Hört! Hört!)

Die Regierungsparteien schwiegen. Offenbar ist ihnen das Pulver verregnet. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits mit der Drucksache IV/2420 am 25. Juni 1964, also vor den Parlamentsferien, einen Antrag eingebracht, in dem die Bundesregierung ersucht wird, im Sinne übereinstimmender Auffassungen einen Entwurf zur Novellierung des Postverwaltungsgesetzes vorzulegen. Auch heute noch sind wir der Auffassung, daß dieses Verfahren im wohlverstandenen Interesse aller gelegen hätte. Die Bundesregierung und die Sprecher der Regierungsparteien waren der Meinung, aus ihren eigenen Schwierigkeiten schließen zu können, daß die SPD-Bundestagsfraktion nicht in der Lage sei, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, mit dem eine gesunde Grundlage für die deutsche Bundespost geschaffen würde.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: So schwach schätzen wir Sie gar nicht ein!)

— Das wurde hier ausgeführt. Ich bitte, das in den Ausführungen des Herrn Bundespostministers nachzulesen.
Der Entwurf liegt Ihnen nunmehr mit der Drucksache IV/2782 vor. Ich darf — Ihr Einverständnis
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vorausgesetzt — die Begründung zu den einzelnen Punkten zu Protokoll geben und darauf verzichten, sie hier vorzutragen. Sie erscheint mir für die Beratung im Ausschuß zweckdienlich. Was aus dem Gesetzestext nicht erkennbar ist, kann dann der Begründung entnommen werden.
Wir wollen keinen Irrtum aufkommen lassen. Auch wenn unser Gesetzentwurf Gesetz wird, sind zukünftig bei unserer derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung Gebührenerhöhungen auf Dauer nicht ausgeschlossen.

(Abg. Schulhoff: Na also!)

Aber sie werden selbst dann, wenn sie notwendig sind, im Gegensatz — und das ist jetzt entscheidend — zu der von Bundesregierung zu vertretenden Fernsprechgebührenerhöhung auf Grund dieser gesetzlichen Konzeption und unserer Vorstellungen zur Gebührenpolitik den Charakter einer Gebühr unangetastet lassen und nicht zu einer zusätzlichen Steuer führen.

(Beifall bei der SPD.)

Zeitpunkt, Art und Umfang einer Gebührenerhöhung würden dann beweisbar und damit nachprüfbar sein und nicht den falschen Kunden bei der Bundespost treffen.
Ich darf Sie im Namen der SPD-Bundestagsfraktion um Überweisung unseres Antrages an die zuständigen Ausschüsse bitten und der Hoffnung Ausdruck geben, daß eine schnelle und sorgfältige Beratung im Interesse der Deutschen Bundespost, ihrer Kunden und der bei ihr Beschäftigten möglich sein wird.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Damit ist die Begründung der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe erfolgt.
    Zu Punkt 25 d — Antrag der Fraktion der FDP — liegt der Schriftliche Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen vor. Möchte ihn der Berichterstatter noch ergänzen?

    (Abg. Cramer: Ich verweise auf den Schriftlichen Bericht!)

    — Sie verweisen auf den Schriftlichen Bericht; ich danke Ihnen!
    Ich eröffne die Aussprache über die Punkte 25 a bis 25 d. Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.