Rede von
Kurt
Gscheidle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Herr Bundespostminister hat heute den Versuch unternommen, diesen Vorwurf zu entkräften. Er hat eine besondere Konstruktion gewählt, indem er gesagt hat: „Die Opposition auch nicht!" ; offenbar in der Annnahme, daß es in einer Demokratie möglich sein könnte, daß ein Postminister, der die Unterstützung seiner Parteifreunde in der Sache nicht hat, dann mit der Opposition sein Amt führen könne.
— Ach, der Herr Bundespostminister wird sich zur Wehr setzen, wenn er der Meinung ist, das sei eine Verfälschung.
Das Thema Bundespost hat meines Erachtens vier Schwerpunkte:
Erstens: die wirtschafts- und finanzpolitischen Grundsätze für die Leitung der Deutschen Bundespost;
zweitens: die Aufgabenstellung für die Deutsche Bundespost und die dafür zweckmäßige Organisation;
drittens: die Wirtschaftlichkeit in der Aufgabenerfüllung;
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viertens: die Grundsätze für die Gebührenpolitik.
- Herr Kollege, ich danke Ihnen für den Zwischenruf. Denn ich darf hier eine Legende zerstören. Vielleicht haben Sie die Freundlichkeit, einmal die Unterlagen der Deutschen Bundespost der letzten Jahre einzusehen. Ich darf Ihnen vorab für die Erkenntnisse, die Sie dann gewinnen, sagen: Relativ ist der Anteil der Personalkosten rückläufig gegenüber allen übrigen Kasten der Bundespost. Das kann nicht anders sein; das wird auch niemand, der die Dinge kennt, bestreiten können. Denn sonst könnte niemand öffentlich erklären — was den Tatsachen entspricht —, daß Rationalisierungserfolge vorliegen.
Erst wer sich über seinen grundsätzlichen Standpunkt in diesen Fragen Klarheit verschafft hat, kann folgerichtige Entscheidungen treffen. Daran hat es bislang bei der Bundesregierung gemangelt. Innerhalb des Bundeskabinetts waren die Vorstellungen des Finanz-, Wirtschafts- und Postministers in den kritischen Situationen jeweils unterschiedlich Es war keine Grundkonzeption der Bundesregierung erkennbar. Nach Auffassung des Finanzministeriums hätte sich die Deutsche Bundespost jeweils mit Gebührenerhöhungen helfen müssen. Gegen diese Vorschläge wandte sich das Wirtschaftsministerium ständig im Hinblick auf das Preisgefüge. Der für die Richtlinien der Politik zuständige Kanzler ging jeweils den Weg des geringsten Widerstandes. So kam es, daß die Verantwortlichen darangingen, gegen eine alte Volksweisheit der Kuh das Futter vorzuenthalten, obwohl sie nach wie vor Milch von ihr erwarteten. Man kann auch in diesem Falle nur eines: entweder Milch trinken oder Rindfleisch essen. Der Substanzverzehr des Bundesvermögens Deutsche Bundespost durch seine Verwendung ,als Deckungsmittel im Bundeshaushalt zeigt, wie fahrlässig der Eigner, nämlich die Bundesregierung, dieses Sondervermögen verwaltet hat.
Die Deutsche Bundespost mußte den Wiederaufbau nach 1945 aus den Preisen finanzieren, da es damals zunächst noch keinen Kapitalmarkt gab. Das war nur möglich, weil Löhne und Gehälter niedrig gehalten wurden. In dier zweiten Phase gestatteten die Rationalisierungserfolge, insbesondere im Fernmeldewesen, und eine geringfügige Gebührenerhöhung mit einer falschen Grundkonzeption weiterzuwursteln. Die stark anwachsenden Kosten nach der Korea-Krise und die unverständliche Verkehrspolitik der Bundesregierung auch gegenüber der Bundespost nach dem Motto: gewinnbringende Dienste privatisieren und defizitäre verstaatlichen, haben in einzelnen Dienstzweigen die Ursachen für das heute noch bestehende Defizit geschaffen.
— Wollen Sie damit sagen, daß es eine Devise der Sozialdemokraten sei, gewinnbringende Teil von öffentlichen Unternehmungen zu privatisieren und defizitäre zu verstaatlichen?
— Genau umgekehrt, Herr Kollege.
— Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auf die jährlich erscheinenden Jahrbücher des Post- und Fernmeldewesens hinweisen, wo die verantwortlichen Männer der Deutschen Bundespost unablässig diese Dinge dargelegt und auf eine Änderung gedrängt haben; sehr lesenswert, Herr Kollege! Wenn Sie sie sich beschaffen wollen, dann darf ich Ihnen einen Hinweis geben: es sind die Jahrbücher 1955, 1956, 1957, 1959 und 1960.
Doch alles vergeblich: Solange die Melkkuh Bundespost noch etwas hergab, dachte der Finanzminister und mit 'ihm die Bundesregierung nicht daran, ihr Futter in Form von Kapitalzuführung oder Abnahme systemwidriger Belastungen zu geben. Die Bundespost kam ins Gerede und hat inzwischen die Publicity eines Filmstars erreicht, über den jede Skandalgeschichte unbesehen weiterverbreitet wird. Fordert jemand die Verstärkung des Eigenkapitals aus Reprivatisierungserlösen des Bundes, wird eine daraus entstandene Falschmeldung — „Die Post soll privatisiert werden" — ohne Hemmung weiterverbreitet und geglaubt, denn langsam erscheint bei der Bundespost nichts unmöglich. Mit der unbegründeten Fernsprechgebührenerhöhung begann jenes Trauerspiel, das mein Freund Börner heute schon dargestellt hat. Nachdem die Bundesregierung in die Notlage kam, ein Jahr vor der Bundestagswahl
— wenn nicht Dienstleistungen eingestellt werden sollten — entweder massiv die Gebühren zu erhöhen oder, entgegen dem Postverwaltungsgesetz, Zuschüsse zu leisten, entschloß sie sich zu zaghaften Ansätzen einer Sanierung.
Die sozialdemokratische Bundestragsfraktion
zählt die Deutsche Bundespost neben den Einrichtungen für Bildung und Ausbildung, Verkehr, Gesundheitsdienst und Hygiene usw. zu den Gemeinschaftseinrichtungen. Die Deutsche Bundespost ist nach ihrer Meinung wichtiger Teilbereich der Infrastruktur. Neben ihrer öffentlichen Funktion in diesem Bereich zeigt sie als Unterscheidungsmerkmal in der Wirtschaft das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht. Die Abgabepflicht, die der Gesetzgeber im Jahre 1953 im § 21 festgelegt hat, entstand aus der Vorstellung, daß die Post ein gewinnbringendes Unternehmen sei, und andererseits aus der Fehleinschätzung der Ertragsfähigkeit der Bundespost in der Zukunft.
Bei der Beurteilung der Frage, welcher obere Grenzwert der Ertragsstärke der Deutschen Bundespost erreicht werden soll, gehen wir davon aus, daß bei der Deckung der Ausgaben durch die Einnahmen das investierte Kapital ohne Verlust verzinst und getilgt werden muß. Es ist strittig — auch die Son-
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dersitzung des Deutschen Bundestags und die letzte Haushaltsdebatte haben hier keine Klärung gebracht —, ob die Abführungen an den Bund nun als Monopolabgabe oder als Entgelt für nicht geleistete Steuern begründet sind. Im Hinblick auf unsere grundsätzliche Auffassung über die Aufgabe der Deutschen Bundespost als Teil der Infrastruktur sind sie systemwidrig, da sie nur über die als sinnvoll anzusehende obere Ertragsgrenze hinaus durch zusätzliche Überschüsse erwirtschaftet werden könnten. Selbst wenn man dieser Abgabe nicht den Charakter einer Ertragsteuer, sondern den einer Kostensteuer beilegen wollte, ist sie nicht gerechtfertigt, da die ihr zugrunde liegenden Produktionsleistungen nicht vorhanden sind.
Damit steht auch die Auffassung des Bundesfinanzministers, die Lasten der Abführung mit Hilfe der Gebührenerhöhung auf den Postkunden abwälzen zu können, zur Aufgabenstellung der Post als einer Gemeinschaftseinrichtung im Widerspruch. Wenn der monetäre Überschuß über Abschreibungen und Zinsen hinausgehen sollte, so muß er unseres Erachtens zur Verbilligung der Gebühren dienen oder gegebenenfalls einem Rationalisierungsfonds zugeführt werden. Keinesfalls darf er als steuerähnliche Abgabe herausgezogen oder als thesaurierter Betrag in Eigenkapital umgewandelt werden.
Eine Analyse der Ertragskraft der Deutschen Bundespost ergibt, daß dieses Unternehmen in den letzten Jahren tatsächlich in der Lage gewesen ist, die hier skizzierte wünschenswerte Ertragsfähigkeit eines Gemeinschaftsunternehmens zu erwirtschaften. Leider hat nun dieser Erfolg trotzdem zu einem Kapitalverzehr infolge der Abführung erwirtschafteter liquider Mittel an den Bund geführt.
Die Finanzstruktur der Deutschen Bundespost kann nicht unter erwerbswirtschaftlichen Rentabilitätsgesichtspunkten gesehen werden. Trotzdem müssen sich Investitionsvolumen und Finanzierungsvolumen jedoch im Gleichgewicht der Fristigkeiten von Ausgaben und Einnahmen halten. Der Teilbereich des Post- und Fernmeldewesens, der der Träger der wirtschaftlichen und finanziellen Risiken im Bereich der Deutschen Bundespost ist, würde demnach 95 v. H. langfristige Finanzierungsmittel benötigen; das bedeutet, daß rund 4 Milliarden DM an mittel- und kurzfristigen Schulden in langfristige Finanzierungsmittel umgewandelt werden müßten.
Obwohl es angesicht der finanzwirtschaftlichen Aufgabe eines Gemeinschaftsunternehmens zunächst unerheblich ist, in welchem Maße die Kapitalstruktur durch bundeseigene und bundesfremde Außenfinanzierungsmittel gebildet wird, legt die Tatsache des Zurückbleibens der langfristigen Finanzierungsmittel die Überlegung nahe, den bundeseigenen Außenfinanzierungsanteil in Gestalt des Eigenkapitals wesentlich aufzustocken. Dies könnte geschehen durch Einbringung von Reprivatisierungsgewinnen und Übernahme von langfristigen Außenfinanzierungsmitteln durch -den Bund, so daß der Bundespost die Zinslast verbleibt und der Tilgungsdienst vom Bund übernommen wird.
Für die Durchführung einer Umstrukturierung des Kapitals bedarf es eines Sanierungsplans, der mit der Investitionsplanung abgestimmt sein muß. Dabei ist im Hinblick auf technische Rationalisierungsmöglichkeiten und die Anforderungen der Wirtschaft davon auszugehen, daß der Kapitalkoeffizient weiter zunimmt. Dies stärkt den Gesichtspunkt, der Deutschen Bundespost gesetzlich einen konstanten Eigenkapitalanteil zu sichern, um den ansteigenden Zinslasten zu begegnen.
Dieser Grundsatzauffassung über Stellung und Bedeutung der Deutschen Bundespost widerspricht die jetzige Konstruktion des Postverwaltungsgesetzes. In Übereinstimmung mit allen sachverständigen Äußerungen der letzten zehn Jahre muß deshalb eine Änderung der Ablieferung an den Bund, die Wegnahme betriebsfremder Sonderlasten und die Aufstockung des Eigenkapitals gefordert werden. Dem trägt u. a. der von mir zu begründende Antrag — Drucksache IV/2782 — Rechnung. In eine ähnliche Richtung geht der von einer Gruppe von CSU-Abgeordneten vorgelegte Antrag.
Nach der Vorschau-Vermögensrechnung der Deutschen Bundespost wird der Investitionsbedarf für 1965 2,7 Milliarden DM betragen. Die Investitionsplanung der Deutschen Bundespost muß jedoch unseres Erachtens auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung abgestellt werden.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, daß in den USA bis zum Jahre 2000 der Übergang von der Selbstwähltechnik zur elektronischen Vermittlung beendet sein wird. Auch aus der Entwicklung und Einrichtung des Satelliten-Nachrichtensystems wird die Bundesrepublik Deutschland mit erheblichen Belastungen rechnen müssen. Dazu kommt der mit der Einführung des Farbfernsehens notwendig verbundene Aufbau. Die Fernsprechdichte in der Bundesrepublik im Zusammenhang mit den unerledigten Anträgen auf Einrichtung eines Hauptanschlusses macht zusammen mit den vorgenannten Punkten deutlich, welche Anstrengungen seitens der Deutschen Bundespost erforderlich sind, um die mit der wirtschaftlichen Entwicklung einhergehenden zusätzlichen Ansprüche auf dem Fernmeldesektor befriedigen zu können.
Die derzeitige Beteiligung bei dieser Investitionsplangestaltung des Postverwaltungsrates nach dem Postverwaltungsgesetz erscheint uns unbefriedigend. Wir regen deshalb auch hier Ergänzungen an.
Die Aufgabenstellung der Deutschen Bundespost und die hierfür zweckmäßige Organisation wurde anläßlich der Sondersitzung und bei den Haushaltsberatungen von verschiedenen Sprechern gestreift. Im Hinblick auf die Arbeit der Sachverständigenkommission und die Tatsache, daß der Deutsche Bundestag ohne die notwendigen Unterlagen und Betriebsprüfungen überfordert ist, eine Meinungsbildung herbeizuführen, halte ich es für richtig, deren Ergebnisse in diesem Punkt abzuwarten und erst dann, wenn sich hieraus die Notwendigkeit zur Änderung oder Aufgabe bestehender Dienstzweige ergeben sollte, erneut hier darüber zu diskutieren. Das gleiche gilt auch für den Fragenkomplex Wirtschaftlichkeit in der Aufgabenerfüllung.
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Obwohl bei der vorherigen Debatte über unsere Große Anfrage betreffend Wiederaussetzung der Gebührenerhöhungen bei der Deutschen Bundespost unsere grundsätzliche Auffassung zur Ausgabendeckung schon in etwa deutlich gemacht wurde, halte ich es für richtig, auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, daß unseres Erachtens die notwendigen Ausgaben unter Berücksichtigung der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Investitionen, aber ohne über die Kapitalerhaltung hinausgehende Gewinnabsichten abzudecken sind. Die Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den leistungsbedingten Kosten stehen. Verbundgebühren sind damit nur in einem sehr beschränkten Umfange zulässig. Keinesfalls erscheint es uns vertretbar, die Defizite eines Dienstzweiges bei der Deutschen Bundespost durch überhöhte Gebühren bei einem ohnedies gewinnbringenden Dienstzweig abzudecken.
Bei einer vernünftigen Betriebsführung hätte man nicht die Fernmeldegebühren erhöht, sondern alle Anstrengungen unternommen, das Investitionsprogramm weiter zu verstärken. Dabei hätte man davon ausgehen können, daß mit dem Bau neuer Anschlüsse bei gleichem Gebührenniveau sich die Überschüsse im Fernsprechwesen noch wesentlich steigern ließen.
Bei einer zusätzlichen Investition im Fernmeldewesen von 1 Milliarde DM in den nächsten Jahren könnten die Steigerungsraten für die Umsätze verdoppelt werden. Die hierbei anfallenden Überschüsse würden ausreichen, um eine Ausgabendeckung einschließlich des Kapitaldienstes durch die Einnahmen sicherzustellen. Die Bundesregierung ist diesen Weg nicht gegangen.
Die von ihr gegen jeden sachverständigen Rat vorgenommene Fernsprechgebührenerhöhung läßt den Schluß zu, daß sie sich auch über die Grundsätze einer Gebührenpolitik keine Gedanken gemacht hat.
— Aber, Herr Kollege, darf ich Ihnen in Ihrer Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats in Erinnerung rufen: die ganze Diskussion in diesem meines Erachtens sachverständigen Gremium zu der Frage der Limitierung einer eventuellen Gebührenerhöhung im Fernsprechwesen — —
— Da irren Sie sich gewaltig! Darf ich Ihnen noch einmal präzis die Haltung der Vertreter der SPD im Postverwaltungsrat darstellen. Die Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion im Verwaltungsrat waren gegen jede Gebührenerhöhung, solange im Haushalt der Deutschen Bundespost Teile enthalten sind, die dort systemwidrig aufgeführt sind und nach ihrer Art in den Bundeshaushalt gehören.
— Da kann ich nur sagen: leider.
— Ich danke Ihnen wirklich auch für diesen Zwischenruf. Wenn das keine richtige Haltung gewesen wäre, dann wäre zu beanstanden, daß der von Ihren Parteien gestellte Finanzminister dennoch erste Ansätze in dieser Richtung unternommen hat. Daß er nicht den großen Schritt getan hat, den wir für notwendig hielten, ist hier zu beklagen.
— Ja!
Seit zehn Jahren sind sich alle Fachleute darüber einig, daß die wirtschaftliche, besonders die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Deutschen Bundespost eine Änderung der wirtschafts- und finanzpolitischen Grundsätze der Bundesregierung gegenüber der Bundespost notwendig macht. Es ist jedoch nichts geschehen. Der Bundesregierung fehlt es dabei nicht an sachverständigem Rat, sondern an dem Willen, auch ohne tagespolitisch bedingte Notwendigkeit zu handeln. Der Deutschen Bundespost fehlen auch für eine weitere technische Rationalisierung nicht die technischen Erkenntnisse und Erfolge, sondern die finanziellen Mittel, um diese Möglichkeiten zu nutzen.
Es wäre in erster Linie Sache der Regierungsparteien gewesen, daraus Folgerungen zu ziehen und ihren Postminister durch geeignete Gesetzesinitiativen zu unterstützen. Aus den in den letzten Jahren angekündigten Initiativen der CDU/CSU und der FDP kam inzwischen nur der Antrag auf Drucksache IV/2707 ans Licht, zu dem sich bislang — Herr Kollege Dr. Besold! — nur 39 Abgeordnete bekannt haben.
Die Regierungsparteien schwiegen. Offenbar ist ihnen das Pulver verregnet. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits mit der Drucksache IV/2420 am 25. Juni 1964, also vor den Parlamentsferien, einen Antrag eingebracht, in dem die Bundesregierung ersucht wird, im Sinne übereinstimmender Auffassungen einen Entwurf zur Novellierung des Postverwaltungsgesetzes vorzulegen. Auch heute noch sind wir der Auffassung, daß dieses Verfahren im wohlverstandenen Interesse aller gelegen hätte. Die Bundesregierung und die Sprecher der Regierungsparteien waren der Meinung, aus ihren eigenen Schwierigkeiten schließen zu können, daß die SPD-Bundestagsfraktion nicht in der Lage sei, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, mit dem eine gesunde Grundlage für die deutsche Bundespost geschaffen würde.
— Das wurde hier ausgeführt. Ich bitte, das in den Ausführungen des Herrn Bundespostministers nachzulesen.
Der Entwurf liegt Ihnen nunmehr mit der Drucksache IV/2782 vor. Ich darf — Ihr Einverständnis
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vorausgesetzt — die Begründung zu den einzelnen Punkten zu Protokoll geben und darauf verzichten, sie hier vorzutragen. Sie erscheint mir für die Beratung im Ausschuß zweckdienlich. Was aus dem Gesetzestext nicht erkennbar ist, kann dann der Begründung entnommen werden.
Wir wollen keinen Irrtum aufkommen lassen. Auch wenn unser Gesetzentwurf Gesetz wird, sind zukünftig bei unserer derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung Gebührenerhöhungen auf Dauer nicht ausgeschlossen.
Aber sie werden selbst dann, wenn sie notwendig sind, im Gegensatz — und das ist jetzt entscheidend — zu der von Bundesregierung zu vertretenden Fernsprechgebührenerhöhung auf Grund dieser gesetzlichen Konzeption und unserer Vorstellungen zur Gebührenpolitik den Charakter einer Gebühr unangetastet lassen und nicht zu einer zusätzlichen Steuer führen.
Zeitpunkt, Art und Umfang einer Gebührenerhöhung würden dann beweisbar und damit nachprüfbar sein und nicht den falschen Kunden bei der Bundespost treffen.
Ich darf Sie im Namen der SPD-Bundestagsfraktion um Überweisung unseres Antrages an die zuständigen Ausschüsse bitten und der Hoffnung Ausdruck geben, daß eine schnelle und sorgfältige Beratung im Interesse der Deutschen Bundespost, ihrer Kunden und der bei ihr Beschäftigten möglich sein wird.