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ID0414029200

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    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7005 A Fragestunde (Drucksachen IV/2621, IV/2635 [neu], IV/2652) Frage des Abg. Erler: Frankreich — EWG Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7005 C, 7006 A, B, C Erler (SPD) . . . . . .. . . . . 7006 A Dr. Schäfer (SPD) 7006 B Dr. Mommer (SPD) 7006 B Fragen der Abg. Ertl und Riedel (Frankfurt) : Zahlung an italienische Partisanen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7006 C, 7007 A, B, C Ertl (FDP) . . . . . . 7006 D, 7007 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7007 B Fragen des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Südamerika 7007 C Frage des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französisches Verhältnis zu den osteuropäischen Ländern . . . . 7007 D Fragen des Abg. Bühler: Verpflichtungen ausländischer diplomatischer Vertretungen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7007 D, 3008 B, C, D, 3009 A, B Bühler (CDU/CSU) 7008 A Jahn (SPD) 7008 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 7009 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7009 B Frage des Abg. Biechele: Status der deutschen Exklave Büsingen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7009 C, D, 7010 A Biechele (CDU/CSU) 7009 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Bundesverdienstkreuz für Rettung von Menschenleben und Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Höcherl, Bundesminister . . . 7010 A, B, C, 7011 A, B, C, D Dr. Rutschke (FDP) . 7010 B, C, D, 7011 C Büttner (SPD) 7010 D, 7011 A Moersch (FDP) ........7011 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7011 B Jahn (SPD) 7011 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7011 D Neumann (Allensbach) (CDU/CSU) 7011 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 Fragen der Abg. Dorn, Anders und Peiter: Gehälter für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst — Mieten für Bundeswehrangehörige Höcherl, Bundesminister . 7012 A, B, C, D, 7013 A, B, C, D, 7014 A Dorn (FDP) 7012 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 7012 D, 7013 A Gscheidle (SPD) . . . . . . 7013 A, B Peiter (SPD) 7013 B, C Dr. Supf (FDP) . . . . . . . 7013 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . 7013 D Büttner (SPD) . . . . . 7013 D, 7014 A Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : ,,Antibaby-Pille" Höcherl, Bundesminister . . . 7014 A, B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7014 B Frage des Abg. Jahn: Neuordnung des Besoldungsrechts Höcherl, Bundesminister . . . . 7014 C, D, 7015 A, B Jahn (SPD) 7014 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7015 A Dr. Schäfer (SPD) 7015 B Frage des Abg. Cramer: Nicht ausgezahlte Lohn- und Gehaltsanteile Höcherl, Bundesminister . . . . 7015 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . . 3015 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kalenderreform Höcherl, Bundesminister 7016 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Weihnachtsgeld an Wehrpflichtige Höcherl, Bundesminister 7016 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 7016 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Nationalhymne Höcherl, Bundesminister . . . . 7016 C, D Dr. Kohut (FDP) 7016 C, D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Studentenförderung nach dem Honnefer Modell Höcherl, Bundesminister 7016 D, 7017 A, B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7017 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Einreisevisum an Staatsangehörige der osteuropäischen Staaten Höcherl, Bundesminister 7017 B Dr. Mommer (SPD) 7017 D Frage des Abg. Strohmayr: Zusammenfassung der Eheschließungsgesetze Höcherl, Bundesminister 7017 D, 7018 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7018 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7018 B Frage des Abg. Strohmayr: Reisebeihilfen für Trennungsgeldempfänger Höcherl, Bundesminister . . . 7018 C, D Strohmayr (SPD) 7018 C, D Erklärung nach § 36 GO Dr. Schellenberg (SPD) 7019 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen IV/2578, IV/2654) . . . . 7019 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2617) — Zweite und dritte Beratung — Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 7019 D Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7022 A Dr. Imle (FDP) 7023 A Dr. Eckardt (CDU/CSU) 7023 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7024 C Beuster (SPD) 7025 A Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 7026 A Meis (CDU/CSU) 7026 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7027 A Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 7031 D. Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7034 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7036 D Nächste Sitzung 7044 C Anlagen 7045 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 7005 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 139. Sitzung Seite 6975 D Zeile 6 statt „20." : 25.; Zeile 21 statt „dem. Enquete-Ausschuß nicht gestellt" : dem Enquete-Ausschuß auch nicht gestellt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Dr. Adenauer 22. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Arendt (Wattenscheid) * 23. 10. Dr. Arnold 23. 10. Dr. Dr. h. c. Baade 23. 10. Bading * 23. 10. Dr.-Ing. Balke 23. 10. Bergmann * 23. 10. Berkhan 23. 10. Dr. Bieringer 23. 10. Fürst von Bismarck 23. 10. Blumenfeld 23. 10. Börner 23. 10. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Burgbacher * 23. 10. Deringer * 23. 10. Dr. Dichgans * 23. 10. Ehren 14. 11. Frau Dr. Elsner * 23. 10. Etzel 23. 10. Faller * 23. 10. Figgen 23. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 23. 10. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 23. 10. Dr. Furler * 23. 10. Gedat 23. 10. Gehring 23. 10. Frau Geisendörfer 23. 10. Dr. h. c. Güde 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Hahn (Bielefeld) 23. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 23. 10. Häussler 23. 10. Heix 23. 10. Hellenbrock 22. 10. Holkenbrink 23. 10. Hörmann (Freiburg) 23. 10. Illerhaus * 23. 10. Dr. Jungmann 23. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Frau Dr. Kiep-Altenloh 22. 10. Klinker * 23. 10. _ Könen (Lippstadt) 23. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. Kubitza 31. 10. Frau Dr. Kuchtner 22. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Kulawig * 23. 10. Leber 23. 10. Lenz (Brühl) * 23. 10. Liehr 31. 10. Dr. Lohmar 23. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Mauk * 23. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Memmel 31. 10. Dr. von Merkatz 23. 10. Metzger * 23. 10. Michels 23. 10. Dr. h. c. Dr.Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 23. 10. Dr. Müller-Hermann * 23. 10. Peters (Norden) 31. 10. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr.-Ing. Philipp * 23. 10. Priebe 22. 10. Frau Dr. Probst * 23. 10. Rademacher * 23. 10. Reichhardt 31. 10. Richarts * 23. 10. Rohde* 23. 10. Rollmann 31. 10. Schlee 23. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 23. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 23. 10. Schultz 23. 10. Seidel (Fürth) 23. 10. Dr. Starke * 23. 10. Stein 22. 10. Steinhoff 23. 10. Storch * 23. 10. Strauß 22. 10. Frau Strobel * 23. 10. Weber (Georgenau) 23. 10. Wehking 23. 10. Weinkamm * 23. 10. Werner 23. 10. Wienand 23. 10. Dr. Willeke 23. 10. Wischnewski 23. 10. Wullenhaupt 23. 10. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 509 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Steueränderungsgesetzes 1964 Drucksachen IV/2400, IV/2617). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuer) 1. In Nr. 3 werden in § 6 b Abs. 1 hinter den Worten „Steuerpflichtige, die" die Worte „bis zum 31. Dezember 1969" eingefügt. 2. Nr. 21 erhält folgende Fassung: '2.1. Die Anlage zu § 32 a wird durch die folgende Anlage ersetzt: „ (1) Die Einkommensteuer beträgt unter Berücksichtigung eines allgemeinen Freibetrages von 1920 Deutsche Mark 7046 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 1. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 1950 Deutsche Mark bis 8009 Deutsche Mark 0,20 (y — 1920) „y" ist der abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag 2. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 8010 Deutsche Mark bis 29 999 Deutsche Mark 1216 +200 y + 6,751 y2 — 0,062 y3 „y" ist Tausendstel des 8000 Deutsche Mark übersteigenden Teiles des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 3. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 30 000 Deutsche Mark bis 77 999 Deutsche Mark 8223 + 407 y + 1,82 y2 —0,012 y3 „y" ist ein Tausendstel des 30000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 4. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 78 000 Deutsche Mark bis 110 039 Deutsche Mark 6358 + 382 y + 1,572 y2 — 0,006 y3 y" ist ein Tausendstel des 24 000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 5. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 110 040 Deutsche Mark an 0,53 y — 11 281 „y" ist der .abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag. (2) Der zu versteuernde Einkommensbetrag ist wie folgt nach unten abzurunden: Auf Aden nächsten durch 30 ohne Rest teilbaren Betrag, wenn er nicht mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 30 ohne Rest teilbar ist, auf den nächsten durch 60 ohne Reist teilbaren Betrag, wenn er mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 60 ohne Reist teilbar ist. (3) Bei der Berechnung der Einkommensteuer nach den Absätzen 1 und 2 sich ergebende Pfennigbetrage bleiben unberücksichtigt. (4) Für zu versteuernde Einkommensbeträge bis 110 039 Deutsche Mark ergibt sich die nach den Absätzen 1 bis 3 errechnete Einkommensteuer aus der nachstehenden Tabelle:" Zu Artikel 3 (Spar-Prämiengesetz) 3. Nr. 1 wind gestrichen. 4. In Nr. 2 wird § 8 wie folgt neugefaßt: „§ 8 Anwendungsbereich Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes gilt für Sparbeiträge, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die vor dem 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind." Bonn, ,den 20. Oktober 1964 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lucie Beyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    (Beifall bei der SPD.)

    — Sie müssen mir aber erlauben, das hier noch einmal eindeutig festzustellen, damit Sie nicht nachher noch in der Öffentlichkeit das Märchen verbreiten, dies sei von Ihnen ausgegangen.

    (Abg. Katzer: Es kommt darauf an, wer es macht!)




    Frau Beyer (Frankfurt)

    1958 habe ich diesen Antrag schon das erste Mal begründet. Herr Meis, Sie haben sich vorhin noch einmal gegen die Argumentation gewandt, die ich wiederholt gebraucht habe, daß nämlich dieser Freibetrag ein Äquivalent für die Manipuliermöglichkeiten der Einkommensteuerpflichtigen sei. Herr Kollege Meis, ich habe niemals behauptet, daß eine solche Manipuliermöglichkeit der Einkommensteuerpflichtigen als unehrliche Maßnahme bezeichnet werden müsse.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Doch!)

    — Nein, nein, das ist nur von Ihnen so ausgelegt worden. Ich habe von einer Manipuliermöglichkeit gesprochen, die völlig legal durch unser Gesetz gegeben ist. Diese Manipuliermöglichkeit ist auch von dem damaligen Finanzminister Schäffer — das können Sie im Protokoll nachlesen — niemals bestritten worden. Er hat nur seinerzeit erklärt, daß er für den Arbeitnehmerfreibetrag keine Mittel habe.
    Ich darf aber gleichzeitig feststellen, daß in derselben Sitzung mit dem Steueränderungsgesetz 1958 den Körperschaftsteuerpflichtigen durch Einfügung der 15 % Körperschaftsteuer für ausgeschüttete Gewinne ein Steuergeschenk gemacht wurde. Dieses Geschenk hat damals genauso viel Geld gekostet — ich kann mich noch genau daran erinnern —, wie der Arbeitnehmerfreibetrag gekostet hätte. Wenn Sie sich die ganzen Maßnahmen heute ansehen, dann erkennen Sie selbst sehr genau, daß es sich um eine sehr fragwürdige Sache gehandelt hat. Das I Argument, daß damit höhere Ausschüttungen erreicht werden, hat sich nicht bestätigt. Das ist nur in einem sehr begrenzten Umfang eingetreten.
    Wir sind stolz darauf, daß nun der Arbeitnehmerfreibetrag erreicht ist; das darf ich hier in aller Eindeutigkeit feststellen.
    Was nun die Sonderausgabenpauschale anbetrifft, so habe ich bereits vorhin gesagt, daß damit unserem Antrag entsprochen ist. Er ist ebenfalls von ihnen übernommen worden. Wir haben auch sehr gern der Entschließung zugestimmt, die wir gemeinsam gefaßt haben; denn letzten Endes ist damit die Möglichkeit gegeben, das ganze Problem einmal in einer Form zu lösen, die auf Dauer gesehen, Steuerzahler und Finanzämter entlastet. Ich darf hier noch einmal ins Gedächtnis zurückrufen, daß nach einer Berechnung der Steuerbeamten der Betrag mindestens 1236 DM hätte sein müssen. Ein Betrag von 1236 DM hätte erst zu einer Entlastung von Anträgen um 50 % bei den Finanzämtern geführt.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, wir :freuen uns auch darüber, daß in der Frage des Ausbildungsfreibetrages unsere Argumentation von Ihnen übernommen wird. Wir haben wiederholt dargelegt, daß ein Freibetrag eine um so größere Wirkung hat, je höher dais Einkommen ist, und daß z. B. die Wirkung völlig entfällt, wenn keine Steuer gezahlt wird, wenn also das Einkommen zu niedrig ist. Wir hoffen nur, daß diese Einsicht allmählich auch in anderen Bereichen von Ihnen übernommen wird.
    Was nun die Steuervereinfachung ,anbetrifft — diese Aufgabe hat sich dieses Haus ja seit langem gestellt —, so können wir hier sicher nicht von einer Vereinfachung sprechen. Der Bund der Steuerbeamten hat uns in seiner Eingabe dargelegt, daß man allmählich von einem entdemokratisierten Steuerdicklicht sprechen müsse. Wir haben ja auch mit diesem Steueränderungsgesetz nichts dazu getan, das Steuerdickicht zu verringern. Der § 6 b, die neuen Begünstigungen, der § 51, das sind keine vereinfachenden Vorschriften, sondern letzten Endes auch wieder nur Maßnahmen, die das Ganze weiter erschweren.
    Die Steuerprogression wird durch die vielen Begünstigungen und Ausnahmen praktisch immer weiter durchlöchert. Wir haben zu ,dem § 6 b einen Antrag gestellt. Leider sind Sie unserem Antrag auf Befristung nicht gefolgt. Sie haben ihn abgelehnt, Sie haben 'die Mehrheit, und infolgedessen müssen Sie natürlich auch die Verantwortung dafür tragen. Ich möchte noch 'einmal sagen: Bis jetzt ist noch nicht entschieden, ob nicht gerade der § 6 b des Gesetzes — dass habe ich vorhin schon ausgeführt — den Bundesrat veranlaßt, noch den Vermittlungsausschuß anzurufen. Ich 'darf Ihnen noch einmal die Worte des Finanzministers Dr. Dahlgrün ins Gedächtnis zurückrufen, der gesagt hat, er hoffe schließlich, daß auch der Bundesrat zustimmen werde; mit anderen Worten, er ist selbst noch skeptisch, ab das in Wirklichkeit geschieht.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Sie haben auch keinen Antrag dazu gestellt!)

    — Wir haben einen Antrag auf Befristung gestellt. Das hätte zum mindesten eine sehr große Abschwächung bedeutet. Uns lag an sich daran, es im zweiten Teil zu verabschieden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Auch mit dem Bundesrat?)

    — Nun, dann hätte man zumindest vorher noch einmal mit dem Bundesrat verhandeln können, um alle Fragen vorher abzuklären.
    Wir haben noch eine Anzahl Anträge von uns im Ausschuß liegen. Ich darf vor allen Dingen daran erinnern — und das ist vielleicht auch für den Bundesfinanzminister wichtig zu wissen —, daß wir auch Anträge gestellt haben, die Steuermehreinnahmen bringen. Ich denke an den Spitzensteuersatz, der noch für den zweiten Teil ansteht, ich denke an den gespaltenen Körperschaftsteuersatz — auch dieser Antrag liegt noch im Ausschuß —, und was die Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer angeht, haben wir sofort angekündigt, daß unsere Anträge beim zweiten Teil noch einmal aufgenommen werden. Hier ist also unter Umständen ein gewisser Spielraum für die Maßnahmen, die wir als steuergerecht ansehen. Sie denken ja auch mit an eine Verbesserung der Regelung der Sonderausgabenpauschale.
    Wenn man mit diesem Gesetz eine wirklich steuergerechte Lösung gewollt hätte, dann wären noch andere Maßnahmen erforderlich gewesen. Ich möchte darauf hinweisen — und das ist vielleicht symptomatisch für die Behandlung dieses Gesetz-



    Frau Beyer (Frankfurt)

    entwurfs überhaupt —, daß auch die Aufhebung der Süßstoffsteuer dem Zeitdruck zum Opfer gefallen ist, obwohl sie laut Regierungsvorlage ein erster Beitrag zur Harmonisierung der Verbrauchsteuersysteme in der EWG und ein Beitrag zur Steuervereinfachung sein soll.

    (Zuruf des Abg. Dr. Artzinger.)

    — Herr Dr. Artzinger, ich wiederhole, das ist die Argumentation der Bundesregierung. Sie können das wörtlich nachlesen.
    Herr Dr. Dahlgrün hat in seiner Begründung unter anderem davon gesprochen, daß das Steueränderungsgesetz das überproportionale Wachstum des Steueraufkommens unterbinden solle. Meine Damen und Herren, dann wäre es aber sinnvoller gewesen, anstatt einer weiteren Begünstigung der wirtschaftlichen Unternehmen, vor allem der großen, eine stärkere Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen herbeizuführen. Dazu waren unsere Anträge angetan. Wir haben sie hier noch einmal gestellt. Sie haben aber den Tarifvorschlag abgelehnt, den der Kollege Seuffert begründet hat.
    Wir erkennen an, daß diese Vorlage in weiten Teilen ein Schritt auf dem Wege ist, den auch wir als Oppositionspartei gehen würden, trotz mancher Bedenken, die ich vorhin zu einem Teil habe anklingen lassen. Unser Bestreben wird immer sein, auf die Dauer gesehen, eine große Finanzreform zu erreichen und damit auch eine größere Steuergerechtigkeit. Wir werden infolgedessen dem Gesetz im ganzen zustimmen.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Trotz der Ungerechtigkeit!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Imle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist an dem Steueränderungsgesetz, das ich als Steuersenkungsgesetz 1965 bezeichnen möchte, Kritik geübt worden, weil die 3,2 Milliarden DM Mindereinnahmen bei Bund und Ländern die öffentliche Hand hinderten, wesentliche Aufgaben für das Allgemeinwohl durchzuführen. Diese Kritik schlägt meines Erachtens nicht durch, weil die Steuereinnahmen stärker als das Sozialprodukt gestiegen sind und damit eine Verschiebung der Vermögensbildung zum Nachteil des Bürgers stattgefunden hat.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Mit diesem Steueränderungsgesetz oder Steuersenkungsgesetz wird der Tarif 1958 wesentlich verändert und mit Bezug auf den zweiten Teil bereits ein bedeutsames Gesetzgebungswerk eingeleitet. Seit Jahren hat ein Kampf um die Senkung des Mittelstandsbogens stattgefunden, und wir können heute mit Befriedigung feststellen, daß dieses Problem zu einem bestimmten Teil gelöst worden ist. Die FDP begrüßt daher diese Bestimmungen des Gesetzes besonders.
    Wie notwendig diese Senkung ist ergibt sich auch aus folgenden Überlegungen. Durch die progressive
    Gestaltung des Einkommensteuertarifs, die sich in der Proportionalzone und im ersten Drittel der Progressionszone durch die Freibeträge besonders auswirkt, stieg das Aufkommen an Einkommensteuer seit der letzten Tarifreform im Jahre 1958 im Verhältnis zur Entwicklung des Sozialprodukts überproportional. Das Aufkommen an Einkommen- und Lohnsteuer betrug im Jahre 1958 insgesamt 11,4 Milliarden DM. Es wird im Jahre 1965, wenn wir dieses Gesetz verabschiedet haben, fast das Dreifache betragen, nämlich 32,3 Milliarden DM.
    Von besonderer Bedeutung erscheint mir, daß 1965 24,4 Millionen Lohnsteuerpflichtige etwa 16,9 Milliarden DM Lohnsteuer und 3 Millionen veranlagte Steuerpflichtige etwa 15,4 Milliarden DM Einkommensteuer aufbringen werden. Dabei muß man noch besonders berücksichtigen, daß 6 Millionen Lohnempfänger und 600 000 Veranlagte überhaupt nicht mit Steuern belastet sein werden, weil ihr Einkommen unter der unteren Grenze liegt. Wir meinen, das ist ein beachtlicher Erfolg dieses Gesetzes.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, daß sich das Einkommen von etwa 90 % aller Lohnsteuerpflichtigen noch in der Proportionalzone befindet oder steuerfrei ist und nur etwa 10 % aller Lohnsteuerpflichtigen mit ihren Spitzeneinkommen in die Progressionszone hineinragen. Bei den veranlagten Einkommensempfängern ist das Verhältnis etwa 80 zu 20. Diese Einkommensstruktur dürfte eine der schlimmen Folgen der beiden verlorenen Weltkriege sein.
    Ich darf noch zwei Zahlen besonders hervorheben, um die nicht proportional zueinander verlaufene Entwicklung von Bruttosozialprodukt und Steueraufkommen herausstellen. Das Bruttosozialprodukt ist von 1958 bis 1964, also in der Zeit zwischen den beiden Tarifänderungen, um 70,2 % gestiegen. Dagegen ist das Steueraufkommen in der gleichen Zeit um 132,1 % nach oben geschnellt.
    Das Steueränderungsgesetz bewirkt auf der anderen Seite, daß die Steuerbelastungsquote, bezogen auf das Bruttosozialprodukt, von 24,2 % im Jahre 1964 trotz weiterwachsender Einkommen auf 23,6 % im Jahre 1965 absinkt. Allerdings liegt die Bundesrepublik auch mit dieser Steuerbelastung von 23,6 % immer noch an der Spitze der großen Industriestaaten der westlichen Welt. Es folgen nach der Bundesrepublik Frankreich mit 23,1 %, die Vereinigten Staaten mit 22,8 %, Italien mit 20,8 % und die Schweiz mit sogar nur 1643/0.

    (Abg. Dr. Eppler: Großbritannien hat mehr!)

    — Das wird sich jetzt vielleicht unter der neuen Regierung ändern.

    (Abg. Dr. Eppler: Hat jetzt bereits mehr!)

    Es sollte daher auch in den nächsten Jahren weiter geprüft werden, inwieweit noch Verbesserungen des Tarifs angesichts der Haushaltslage vorgenommen werden können, und es wird meines Erachtens erforderlich werden, dann grundsätzlich umzudenken und den Grundfreibetrag der Einkommensteuer zu



    Dr. Imle
    erhöhen, der durch das Steueränderungsgesetz jetzt nicht erhöht wird. Insbesondere sollte der Progressionsverlauf, vornehmlich im ersten Drittel der Progressionszone, weiter auseinandergezogen werden, weil er in diesem Bereich im Vergleich zum weiteren Verlauf der Progression auch nach der Tarifsenkung verhältnismäßig steil bleibt.
    Die Spitzensteuersätze des neuen Tarifs erhöhen sich in der Zone von 8000 bis 25 000 DM, also in der Zunahme des Einkommens bei Ledigen um 17 000 DM, von 19 % auf 37,9 %, d. h. um s19 Punkte, im Bereich von 25 000 bis 110 000 DM von 37,9 % auf 51,9 %, also nur um 14 Punkte. Diese Bandbreite ist uns zu gering. Wir müssen feststellen, daß durch die vorgesehene Tarifsenkung das verhältnismäßig starke Steigen der Progression in den mittleren Einkommensbereichen, also insbesondere in dem ersten Drittel der Progressionszone, zwar erheblich gemildert, aber doch nicht endgültig beseitigt wird. Es erscheint uns deshalb wünschenswert, in den nächsten Jahren den Tarif in dieser Hinsicht zu verbessern.
    Diese Tarifverbesserung sollte auch den Vorzug vor Sondervergünstigungen haben, die nur das Einkommensteuerrecht komplizieren und zu einer ungleichmäßigen Besteuerung führen. Wir haben uns bereit gefunden, um das Gesetz möglichst bald ohne Schwierigkeiten zu Abschluß zu bringen — wir wissen, daß das aus Zeitgründen notwendig war —, auf die Erhöhung des Grundfreibetrags zu verzichten und statt dessen den Arbeitnehmerfreibetrag zu verdoppeln. Wir hätten eine Erhöhung des Grundfreibetrags vorgezogen, weil es eine gerechtere Beteiligung aller Erwerbstätigen an der Steuersenkung gewesen wäre, zumal auch daran die Ehefrauen teilgenommen hätten.
    Die Einhaltung der Haushaltsgrenze mit 63,9 Milliarden machte es erforderlich, den von der Regierung vorgesehenen Freibetrag von 720 DM für jedes Kind, das sich in der Ausbildung befindet, wieder herauszunehmen und die Lösung dieser Frage einer besonderen gesetzlichen Regelung vorzubehalten. Die FDP-Fraktion vertritt die Auffassung, daß dieses Problem daher nicht im Rahmen des Steuerrechts, im Tarif, geregelt werden sollte, weil sich dann je nach Einkommen und Kinderzahl Ungerechtigkeiten nicht vermeiden ließen. Es scheint uns aber notwendig zu sein, für Jugendliche, die sich nach dem 15. Lebensjahr einer weiteren schulischen Ausbildung auf Mittel- und Oberschulen, auf Fachschulen oder auch auf der Universität unterziehen, direkte Zahlungen an die Eltern vorzusehen. Wir sehen hierin einen wesentlichen Beitrag zur Bildungsförderung.
    Über die Anhebung der Sonderpauschale ist vorhin bei der zweiten Beratung eingehend gesprochen worden. Ich darf auch hier nochmals betonen, daß die Anhebung auf 936 DM nur erfolgt ist, weil ein Vorwegabzugsverfahren für die Sozialversicherungsbeiträge im zweiten Teil des Gesetzes eingeführt werden soll.
    Besonders begrüßen es meine Parteifreunde, daß die für die Selbständigen vorgesehene Anhebung der Bewertungsfreiheit für kurzlebige Wirtschaftsgüter von 600 auf 800 DM vorgenommen wird. Das ist seit langem ein Anliegen der FDP. Der diesem Gesetz gezogene finanzielle Rahmen gestattet es zur zur Zeit aber leider nicht, den absetzbaren Betrag zu erhöhen. Eine spätere weitere Korrektur nach oben wird von uns auf jeden Fall im Auge behalten werden.
    Daß die Verdoppelung des Freibetrages für die private Altersvorsorge für die Freien Demokraten ein besonderes Anliegen war, brauche ich nicht extra zu betonen. Ich kann mir auch weitere Ausführungen über den § 6 b ersparen. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, daß wir die nichtbuchführenden Betriebe auf jeden Fall im zweiten Teil des Gesetzes berücksichtigt sehen wollen.
    Einen besonderen Fortschritt in der Steuergesetzgebung sehen wir in den Ermächtigungsvorschriften des § 51 des Einkommensteuergesetzes, wonach Sonderabschreibungen zulässig sind für die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern, die der Forschung und Entwicklung dienen, für die Verhinderung oder Beseitigung von Abwässerschäden, für die Verhinderung der Verunreinigung der Luft, für Aufwendungen beim Einbau von Fahrstuhlanlagen, Heizungs- und Kanalisationsanlagen sowie für die Anschaffung von Schiffen vor dem 1. Januar 1971.
    Das Gesetz konnte jetzt nicht im vollen Umfang verabschiedet werden. Meine Fraktion erwartet aber, daß im zweiten Teil des Gesetzes folgende Punkte berücksichtigt werden: eine Regelung der Steuerfreiheit von Überstunden und Überstundenzuschlägen

    (Beifall bei der FDP)

    sowie ein Ausbau der Spar- und Bausparförderung; ihr ist nach Auffassung der FDP der Vorzug vor anderen Vorhaben zu geben.

    (Beifall bei der FDP.)

    Nach unserer Meinung sollte diese Regelung ein integrierender Bestandteil des zweiten Teiles sein. Dabei sollte auch die Sparmöglichkeit der Unternehmer im eigenen Betrieb eine Regelung finden.
    Die Frage eines bereits in der Diskussion stehenden Freibetrages für Hausfrauen für erschwerte Haushaltsführung sollte ebenfalls bei der Beratung des zweiten Teiles des Steueränderungsgesetzes geprüft, hier aber auch nach allen Möglichkeiten und eventuellen Auswirkungen untersucht werden.
    Insgesamt erwartet die FDP von der Verabschiedung des zweiten Teiles die notwendige Ergänzung des heute zu verabschiedenden Gesetzes zur Abrundung eines gesamten Reformwerks. Es kann aber wohl heute schon mit Befriedigung festgestellt werden, daß der Bundestag mit diesem zu verabschiedenden Gesetz ein beachtliches Reformwerk begonnen hat. Wir werden. diesem Gesetz daher in der dritten Lesung unsere uneingeschränkte Zustimmung geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)