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    511. zustimmen.\n: 1
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    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7005 A Fragestunde (Drucksachen IV/2621, IV/2635 [neu], IV/2652) Frage des Abg. Erler: Frankreich — EWG Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7005 C, 7006 A, B, C Erler (SPD) . . . . . .. . . . . 7006 A Dr. Schäfer (SPD) 7006 B Dr. Mommer (SPD) 7006 B Fragen der Abg. Ertl und Riedel (Frankfurt) : Zahlung an italienische Partisanen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7006 C, 7007 A, B, C Ertl (FDP) . . . . . . 7006 D, 7007 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7007 B Fragen des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Südamerika 7007 C Frage des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französisches Verhältnis zu den osteuropäischen Ländern . . . . 7007 D Fragen des Abg. Bühler: Verpflichtungen ausländischer diplomatischer Vertretungen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7007 D, 3008 B, C, D, 3009 A, B Bühler (CDU/CSU) 7008 A Jahn (SPD) 7008 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 7009 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7009 B Frage des Abg. Biechele: Status der deutschen Exklave Büsingen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7009 C, D, 7010 A Biechele (CDU/CSU) 7009 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Bundesverdienstkreuz für Rettung von Menschenleben und Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Höcherl, Bundesminister . . . 7010 A, B, C, 7011 A, B, C, D Dr. Rutschke (FDP) . 7010 B, C, D, 7011 C Büttner (SPD) 7010 D, 7011 A Moersch (FDP) ........7011 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7011 B Jahn (SPD) 7011 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7011 D Neumann (Allensbach) (CDU/CSU) 7011 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 Fragen der Abg. Dorn, Anders und Peiter: Gehälter für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst — Mieten für Bundeswehrangehörige Höcherl, Bundesminister . 7012 A, B, C, D, 7013 A, B, C, D, 7014 A Dorn (FDP) 7012 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 7012 D, 7013 A Gscheidle (SPD) . . . . . . 7013 A, B Peiter (SPD) 7013 B, C Dr. Supf (FDP) . . . . . . . 7013 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . 7013 D Büttner (SPD) . . . . . 7013 D, 7014 A Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : ,,Antibaby-Pille" Höcherl, Bundesminister . . . 7014 A, B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7014 B Frage des Abg. Jahn: Neuordnung des Besoldungsrechts Höcherl, Bundesminister . . . . 7014 C, D, 7015 A, B Jahn (SPD) 7014 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7015 A Dr. Schäfer (SPD) 7015 B Frage des Abg. Cramer: Nicht ausgezahlte Lohn- und Gehaltsanteile Höcherl, Bundesminister . . . . 7015 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . . 3015 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kalenderreform Höcherl, Bundesminister 7016 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Weihnachtsgeld an Wehrpflichtige Höcherl, Bundesminister 7016 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 7016 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Nationalhymne Höcherl, Bundesminister . . . . 7016 C, D Dr. Kohut (FDP) 7016 C, D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Studentenförderung nach dem Honnefer Modell Höcherl, Bundesminister 7016 D, 7017 A, B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7017 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Einreisevisum an Staatsangehörige der osteuropäischen Staaten Höcherl, Bundesminister 7017 B Dr. Mommer (SPD) 7017 D Frage des Abg. Strohmayr: Zusammenfassung der Eheschließungsgesetze Höcherl, Bundesminister 7017 D, 7018 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7018 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7018 B Frage des Abg. Strohmayr: Reisebeihilfen für Trennungsgeldempfänger Höcherl, Bundesminister . . . 7018 C, D Strohmayr (SPD) 7018 C, D Erklärung nach § 36 GO Dr. Schellenberg (SPD) 7019 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen IV/2578, IV/2654) . . . . 7019 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2617) — Zweite und dritte Beratung — Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 7019 D Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7022 A Dr. Imle (FDP) 7023 A Dr. Eckardt (CDU/CSU) 7023 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7024 C Beuster (SPD) 7025 A Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 7026 A Meis (CDU/CSU) 7026 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7027 A Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 7031 D. Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7034 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7036 D Nächste Sitzung 7044 C Anlagen 7045 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 7005 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 139. Sitzung Seite 6975 D Zeile 6 statt „20." : 25.; Zeile 21 statt „dem. Enquete-Ausschuß nicht gestellt" : dem Enquete-Ausschuß auch nicht gestellt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Dr. Adenauer 22. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Arendt (Wattenscheid) * 23. 10. Dr. Arnold 23. 10. Dr. Dr. h. c. Baade 23. 10. Bading * 23. 10. Dr.-Ing. Balke 23. 10. Bergmann * 23. 10. Berkhan 23. 10. Dr. Bieringer 23. 10. Fürst von Bismarck 23. 10. Blumenfeld 23. 10. Börner 23. 10. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Burgbacher * 23. 10. Deringer * 23. 10. Dr. Dichgans * 23. 10. Ehren 14. 11. Frau Dr. Elsner * 23. 10. Etzel 23. 10. Faller * 23. 10. Figgen 23. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 23. 10. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 23. 10. Dr. Furler * 23. 10. Gedat 23. 10. Gehring 23. 10. Frau Geisendörfer 23. 10. Dr. h. c. Güde 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Hahn (Bielefeld) 23. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 23. 10. Häussler 23. 10. Heix 23. 10. Hellenbrock 22. 10. Holkenbrink 23. 10. Hörmann (Freiburg) 23. 10. Illerhaus * 23. 10. Dr. Jungmann 23. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Frau Dr. Kiep-Altenloh 22. 10. Klinker * 23. 10. _ Könen (Lippstadt) 23. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. Kubitza 31. 10. Frau Dr. Kuchtner 22. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Kulawig * 23. 10. Leber 23. 10. Lenz (Brühl) * 23. 10. Liehr 31. 10. Dr. Lohmar 23. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Mauk * 23. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Memmel 31. 10. Dr. von Merkatz 23. 10. Metzger * 23. 10. Michels 23. 10. Dr. h. c. Dr.Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 23. 10. Dr. Müller-Hermann * 23. 10. Peters (Norden) 31. 10. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr.-Ing. Philipp * 23. 10. Priebe 22. 10. Frau Dr. Probst * 23. 10. Rademacher * 23. 10. Reichhardt 31. 10. Richarts * 23. 10. Rohde* 23. 10. Rollmann 31. 10. Schlee 23. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 23. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 23. 10. Schultz 23. 10. Seidel (Fürth) 23. 10. Dr. Starke * 23. 10. Stein 22. 10. Steinhoff 23. 10. Storch * 23. 10. Strauß 22. 10. Frau Strobel * 23. 10. Weber (Georgenau) 23. 10. Wehking 23. 10. Weinkamm * 23. 10. Werner 23. 10. Wienand 23. 10. Dr. Willeke 23. 10. Wischnewski 23. 10. Wullenhaupt 23. 10. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 509 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Steueränderungsgesetzes 1964 Drucksachen IV/2400, IV/2617). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuer) 1. In Nr. 3 werden in § 6 b Abs. 1 hinter den Worten „Steuerpflichtige, die" die Worte „bis zum 31. Dezember 1969" eingefügt. 2. Nr. 21 erhält folgende Fassung: '2.1. Die Anlage zu § 32 a wird durch die folgende Anlage ersetzt: „ (1) Die Einkommensteuer beträgt unter Berücksichtigung eines allgemeinen Freibetrages von 1920 Deutsche Mark 7046 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 1. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 1950 Deutsche Mark bis 8009 Deutsche Mark 0,20 (y — 1920) „y" ist der abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag 2. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 8010 Deutsche Mark bis 29 999 Deutsche Mark 1216 +200 y + 6,751 y2 — 0,062 y3 „y" ist Tausendstel des 8000 Deutsche Mark übersteigenden Teiles des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 3. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 30 000 Deutsche Mark bis 77 999 Deutsche Mark 8223 + 407 y + 1,82 y2 —0,012 y3 „y" ist ein Tausendstel des 30000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 4. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 78 000 Deutsche Mark bis 110 039 Deutsche Mark 6358 + 382 y + 1,572 y2 — 0,006 y3 y" ist ein Tausendstel des 24 000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 5. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 110 040 Deutsche Mark an 0,53 y — 11 281 „y" ist der .abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag. (2) Der zu versteuernde Einkommensbetrag ist wie folgt nach unten abzurunden: Auf Aden nächsten durch 30 ohne Rest teilbaren Betrag, wenn er nicht mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 30 ohne Rest teilbar ist, auf den nächsten durch 60 ohne Reist teilbaren Betrag, wenn er mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 60 ohne Reist teilbar ist. (3) Bei der Berechnung der Einkommensteuer nach den Absätzen 1 und 2 sich ergebende Pfennigbetrage bleiben unberücksichtigt. (4) Für zu versteuernde Einkommensbeträge bis 110 039 Deutsche Mark ergibt sich die nach den Absätzen 1 bis 3 errechnete Einkommensteuer aus der nachstehenden Tabelle:" Zu Artikel 3 (Spar-Prämiengesetz) 3. Nr. 1 wind gestrichen. 4. In Nr. 2 wird § 8 wie folgt neugefaßt: „§ 8 Anwendungsbereich Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes gilt für Sparbeiträge, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die vor dem 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind." Bonn, ,den 20. Oktober 1964 Erler und Fraktion

Rede von Lucie Beyer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(Beifall bei der SPD.)

— Sie müssen mir aber erlauben, das hier noch einmal eindeutig festzustellen, damit Sie nicht nachher noch in der Öffentlichkeit das Märchen verbreiten, dies sei von Ihnen ausgegangen.

(Abg. Katzer: Es kommt darauf an, wer es macht!)




Frau Beyer (Frankfurt)

1958 habe ich diesen Antrag schon das erste Mal begründet. Herr Meis, Sie haben sich vorhin noch einmal gegen die Argumentation gewandt, die ich wiederholt gebraucht habe, daß nämlich dieser Freibetrag ein Äquivalent für die Manipuliermöglichkeiten der Einkommensteuerpflichtigen sei. Herr Kollege Meis, ich habe niemals behauptet, daß eine solche Manipuliermöglichkeit der Einkommensteuerpflichtigen als unehrliche Maßnahme bezeichnet werden müsse.

(Zurufe von der CDU/CSU: Doch!)

— Nein, nein, das ist nur von Ihnen so ausgelegt worden. Ich habe von einer Manipuliermöglichkeit gesprochen, die völlig legal durch unser Gesetz gegeben ist. Diese Manipuliermöglichkeit ist auch von dem damaligen Finanzminister Schäffer — das können Sie im Protokoll nachlesen — niemals bestritten worden. Er hat nur seinerzeit erklärt, daß er für den Arbeitnehmerfreibetrag keine Mittel habe.
Ich darf aber gleichzeitig feststellen, daß in derselben Sitzung mit dem Steueränderungsgesetz 1958 den Körperschaftsteuerpflichtigen durch Einfügung der 15 % Körperschaftsteuer für ausgeschüttete Gewinne ein Steuergeschenk gemacht wurde. Dieses Geschenk hat damals genauso viel Geld gekostet — ich kann mich noch genau daran erinnern —, wie der Arbeitnehmerfreibetrag gekostet hätte. Wenn Sie sich die ganzen Maßnahmen heute ansehen, dann erkennen Sie selbst sehr genau, daß es sich um eine sehr fragwürdige Sache gehandelt hat. Das I Argument, daß damit höhere Ausschüttungen erreicht werden, hat sich nicht bestätigt. Das ist nur in einem sehr begrenzten Umfang eingetreten.
Wir sind stolz darauf, daß nun der Arbeitnehmerfreibetrag erreicht ist; das darf ich hier in aller Eindeutigkeit feststellen.
Was nun die Sonderausgabenpauschale anbetrifft, so habe ich bereits vorhin gesagt, daß damit unserem Antrag entsprochen ist. Er ist ebenfalls von ihnen übernommen worden. Wir haben auch sehr gern der Entschließung zugestimmt, die wir gemeinsam gefaßt haben; denn letzten Endes ist damit die Möglichkeit gegeben, das ganze Problem einmal in einer Form zu lösen, die auf Dauer gesehen, Steuerzahler und Finanzämter entlastet. Ich darf hier noch einmal ins Gedächtnis zurückrufen, daß nach einer Berechnung der Steuerbeamten der Betrag mindestens 1236 DM hätte sein müssen. Ein Betrag von 1236 DM hätte erst zu einer Entlastung von Anträgen um 50 % bei den Finanzämtern geführt.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, wir :freuen uns auch darüber, daß in der Frage des Ausbildungsfreibetrages unsere Argumentation von Ihnen übernommen wird. Wir haben wiederholt dargelegt, daß ein Freibetrag eine um so größere Wirkung hat, je höher dais Einkommen ist, und daß z. B. die Wirkung völlig entfällt, wenn keine Steuer gezahlt wird, wenn also das Einkommen zu niedrig ist. Wir hoffen nur, daß diese Einsicht allmählich auch in anderen Bereichen von Ihnen übernommen wird.
Was nun die Steuervereinfachung ,anbetrifft — diese Aufgabe hat sich dieses Haus ja seit langem gestellt —, so können wir hier sicher nicht von einer Vereinfachung sprechen. Der Bund der Steuerbeamten hat uns in seiner Eingabe dargelegt, daß man allmählich von einem entdemokratisierten Steuerdicklicht sprechen müsse. Wir haben ja auch mit diesem Steueränderungsgesetz nichts dazu getan, das Steuerdickicht zu verringern. Der § 6 b, die neuen Begünstigungen, der § 51, das sind keine vereinfachenden Vorschriften, sondern letzten Endes auch wieder nur Maßnahmen, die das Ganze weiter erschweren.
Die Steuerprogression wird durch die vielen Begünstigungen und Ausnahmen praktisch immer weiter durchlöchert. Wir haben zu ,dem § 6 b einen Antrag gestellt. Leider sind Sie unserem Antrag auf Befristung nicht gefolgt. Sie haben ihn abgelehnt, Sie haben 'die Mehrheit, und infolgedessen müssen Sie natürlich auch die Verantwortung dafür tragen. Ich möchte noch 'einmal sagen: Bis jetzt ist noch nicht entschieden, ob nicht gerade der § 6 b des Gesetzes — dass habe ich vorhin schon ausgeführt — den Bundesrat veranlaßt, noch den Vermittlungsausschuß anzurufen. Ich 'darf Ihnen noch einmal die Worte des Finanzministers Dr. Dahlgrün ins Gedächtnis zurückrufen, der gesagt hat, er hoffe schließlich, daß auch der Bundesrat zustimmen werde; mit anderen Worten, er ist selbst noch skeptisch, ab das in Wirklichkeit geschieht.

(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Sie haben auch keinen Antrag dazu gestellt!)

— Wir haben einen Antrag auf Befristung gestellt. Das hätte zum mindesten eine sehr große Abschwächung bedeutet. Uns lag an sich daran, es im zweiten Teil zu verabschieden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Auch mit dem Bundesrat?)

— Nun, dann hätte man zumindest vorher noch einmal mit dem Bundesrat verhandeln können, um alle Fragen vorher abzuklären.
Wir haben noch eine Anzahl Anträge von uns im Ausschuß liegen. Ich darf vor allen Dingen daran erinnern — und das ist vielleicht auch für den Bundesfinanzminister wichtig zu wissen —, daß wir auch Anträge gestellt haben, die Steuermehreinnahmen bringen. Ich denke an den Spitzensteuersatz, der noch für den zweiten Teil ansteht, ich denke an den gespaltenen Körperschaftsteuersatz — auch dieser Antrag liegt noch im Ausschuß —, und was die Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer angeht, haben wir sofort angekündigt, daß unsere Anträge beim zweiten Teil noch einmal aufgenommen werden. Hier ist also unter Umständen ein gewisser Spielraum für die Maßnahmen, die wir als steuergerecht ansehen. Sie denken ja auch mit an eine Verbesserung der Regelung der Sonderausgabenpauschale.
Wenn man mit diesem Gesetz eine wirklich steuergerechte Lösung gewollt hätte, dann wären noch andere Maßnahmen erforderlich gewesen. Ich möchte darauf hinweisen — und das ist vielleicht symptomatisch für die Behandlung dieses Gesetz-



Frau Beyer (Frankfurt)

entwurfs überhaupt —, daß auch die Aufhebung der Süßstoffsteuer dem Zeitdruck zum Opfer gefallen ist, obwohl sie laut Regierungsvorlage ein erster Beitrag zur Harmonisierung der Verbrauchsteuersysteme in der EWG und ein Beitrag zur Steuervereinfachung sein soll.

(Zuruf des Abg. Dr. Artzinger.)

— Herr Dr. Artzinger, ich wiederhole, das ist die Argumentation der Bundesregierung. Sie können das wörtlich nachlesen.
Herr Dr. Dahlgrün hat in seiner Begründung unter anderem davon gesprochen, daß das Steueränderungsgesetz das überproportionale Wachstum des Steueraufkommens unterbinden solle. Meine Damen und Herren, dann wäre es aber sinnvoller gewesen, anstatt einer weiteren Begünstigung der wirtschaftlichen Unternehmen, vor allem der großen, eine stärkere Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen herbeizuführen. Dazu waren unsere Anträge angetan. Wir haben sie hier noch einmal gestellt. Sie haben aber den Tarifvorschlag abgelehnt, den der Kollege Seuffert begründet hat.
Wir erkennen an, daß diese Vorlage in weiten Teilen ein Schritt auf dem Wege ist, den auch wir als Oppositionspartei gehen würden, trotz mancher Bedenken, die ich vorhin zu einem Teil habe anklingen lassen. Unser Bestreben wird immer sein, auf die Dauer gesehen, eine große Finanzreform zu erreichen und damit auch eine größere Steuergerechtigkeit. Wir werden infolgedessen dem Gesetz im ganzen zustimmen.

(Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Trotz der Ungerechtigkeit!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Imle.