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ID0414022700

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    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7005 A Fragestunde (Drucksachen IV/2621, IV/2635 [neu], IV/2652) Frage des Abg. Erler: Frankreich — EWG Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7005 C, 7006 A, B, C Erler (SPD) . . . . . .. . . . . 7006 A Dr. Schäfer (SPD) 7006 B Dr. Mommer (SPD) 7006 B Fragen der Abg. Ertl und Riedel (Frankfurt) : Zahlung an italienische Partisanen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 7006 C, 7007 A, B, C Ertl (FDP) . . . . . . 7006 D, 7007 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7007 B Fragen des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in Südamerika 7007 C Frage des Abg. Dr. Althammer: Deutsch-französisches Verhältnis zu den osteuropäischen Ländern . . . . 7007 D Fragen des Abg. Bühler: Verpflichtungen ausländischer diplomatischer Vertretungen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7007 D, 3008 B, C, D, 3009 A, B Bühler (CDU/CSU) 7008 A Jahn (SPD) 7008 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 7009 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7009 B Frage des Abg. Biechele: Status der deutschen Exklave Büsingen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7009 C, D, 7010 A Biechele (CDU/CSU) 7009 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Bundesverdienstkreuz für Rettung von Menschenleben und Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Höcherl, Bundesminister . . . 7010 A, B, C, 7011 A, B, C, D Dr. Rutschke (FDP) . 7010 B, C, D, 7011 C Büttner (SPD) 7010 D, 7011 A Moersch (FDP) ........7011 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7011 B Jahn (SPD) 7011 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7011 D Neumann (Allensbach) (CDU/CSU) 7011 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 Fragen der Abg. Dorn, Anders und Peiter: Gehälter für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst — Mieten für Bundeswehrangehörige Höcherl, Bundesminister . 7012 A, B, C, D, 7013 A, B, C, D, 7014 A Dorn (FDP) 7012 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 7012 D, 7013 A Gscheidle (SPD) . . . . . . 7013 A, B Peiter (SPD) 7013 B, C Dr. Supf (FDP) . . . . . . . 7013 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . 7013 D Büttner (SPD) . . . . . 7013 D, 7014 A Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : ,,Antibaby-Pille" Höcherl, Bundesminister . . . 7014 A, B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7014 B Frage des Abg. Jahn: Neuordnung des Besoldungsrechts Höcherl, Bundesminister . . . . 7014 C, D, 7015 A, B Jahn (SPD) 7014 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7015 A Dr. Schäfer (SPD) 7015 B Frage des Abg. Cramer: Nicht ausgezahlte Lohn- und Gehaltsanteile Höcherl, Bundesminister . . . . 7015 C, D Cramer (SPD) . . . . . . . . 3015 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Kalenderreform Höcherl, Bundesminister 7016 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Weihnachtsgeld an Wehrpflichtige Höcherl, Bundesminister 7016 B Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 7016 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Deutsche Nationalhymne Höcherl, Bundesminister . . . . 7016 C, D Dr. Kohut (FDP) 7016 C, D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Studentenförderung nach dem Honnefer Modell Höcherl, Bundesminister 7016 D, 7017 A, B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7017 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Einreisevisum an Staatsangehörige der osteuropäischen Staaten Höcherl, Bundesminister 7017 B Dr. Mommer (SPD) 7017 D Frage des Abg. Strohmayr: Zusammenfassung der Eheschließungsgesetze Höcherl, Bundesminister 7017 D, 7018 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7018 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7018 B Frage des Abg. Strohmayr: Reisebeihilfen für Trennungsgeldempfänger Höcherl, Bundesminister . . . 7018 C, D Strohmayr (SPD) 7018 C, D Erklärung nach § 36 GO Dr. Schellenberg (SPD) 7019 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Gänsen (Drucksachen IV/2578, IV/2654) . . . . 7019 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes, des Wohnungsbau-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964) (Drucksache IV/2400) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2617) — Zweite und dritte Beratung — Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . . 7019 D Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7022 A Dr. Imle (FDP) 7023 A Dr. Eckardt (CDU/CSU) 7023 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7024 C Beuster (SPD) 7025 A Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 7026 A Meis (CDU/CSU) 7026 B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7027 A Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . 7031 D. Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7034 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7036 D Nächste Sitzung 7044 C Anlagen 7045 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 7005 140. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 139. Sitzung Seite 6975 D Zeile 6 statt „20." : 25.; Zeile 21 statt „dem. Enquete-Ausschuß nicht gestellt" : dem Enquete-Ausschuß auch nicht gestellt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Dr. Adenauer 22. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Arendt (Wattenscheid) * 23. 10. Dr. Arnold 23. 10. Dr. Dr. h. c. Baade 23. 10. Bading * 23. 10. Dr.-Ing. Balke 23. 10. Bergmann * 23. 10. Berkhan 23. 10. Dr. Bieringer 23. 10. Fürst von Bismarck 23. 10. Blumenfeld 23. 10. Börner 23. 10. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Burgbacher * 23. 10. Deringer * 23. 10. Dr. Dichgans * 23. 10. Ehren 14. 11. Frau Dr. Elsner * 23. 10. Etzel 23. 10. Faller * 23. 10. Figgen 23. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 23. 10. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 23. 10. Dr. Furler * 23. 10. Gedat 23. 10. Gehring 23. 10. Frau Geisendörfer 23. 10. Dr. h. c. Güde 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Hahn (Bielefeld) 23. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 23. 10. Häussler 23. 10. Heix 23. 10. Hellenbrock 22. 10. Holkenbrink 23. 10. Hörmann (Freiburg) 23. 10. Illerhaus * 23. 10. Dr. Jungmann 23. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Frau Dr. Kiep-Altenloh 22. 10. Klinker * 23. 10. _ Könen (Lippstadt) 23. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. Kubitza 31. 10. Frau Dr. Kuchtner 22. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Kulawig * 23. 10. Leber 23. 10. Lenz (Brühl) * 23. 10. Liehr 31. 10. Dr. Lohmar 23. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker (München) * 23. 10. Mauk * 23. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Memmel 31. 10. Dr. von Merkatz 23. 10. Metzger * 23. 10. Michels 23. 10. Dr. h. c. Dr.Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 23. 10. Dr. Müller-Hermann * 23. 10. Peters (Norden) 31. 10. Peters (Poppenbüll) 30. 11. Dr.-Ing. Philipp * 23. 10. Priebe 22. 10. Frau Dr. Probst * 23. 10. Rademacher * 23. 10. Reichhardt 31. 10. Richarts * 23. 10. Rohde* 23. 10. Rollmann 31. 10. Schlee 23. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 23. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 23. 10. Schultz 23. 10. Seidel (Fürth) 23. 10. Dr. Starke * 23. 10. Stein 22. 10. Steinhoff 23. 10. Storch * 23. 10. Strauß 22. 10. Frau Strobel * 23. 10. Weber (Georgenau) 23. 10. Wehking 23. 10. Weinkamm * 23. 10. Werner 23. 10. Wienand 23. 10. Dr. Willeke 23. 10. Wischnewski 23. 10. Wullenhaupt 23. 10. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 509 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Steueränderungsgesetzes 1964 Drucksachen IV/2400, IV/2617). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 (Einkommensteuer) 1. In Nr. 3 werden in § 6 b Abs. 1 hinter den Worten „Steuerpflichtige, die" die Worte „bis zum 31. Dezember 1969" eingefügt. 2. Nr. 21 erhält folgende Fassung: '2.1. Die Anlage zu § 32 a wird durch die folgende Anlage ersetzt: „ (1) Die Einkommensteuer beträgt unter Berücksichtigung eines allgemeinen Freibetrages von 1920 Deutsche Mark 7046 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1964 1. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 1950 Deutsche Mark bis 8009 Deutsche Mark 0,20 (y — 1920) „y" ist der abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag 2. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 8010 Deutsche Mark bis 29 999 Deutsche Mark 1216 +200 y + 6,751 y2 — 0,062 y3 „y" ist Tausendstel des 8000 Deutsche Mark übersteigenden Teiles des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 3. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 30 000 Deutsche Mark bis 77 999 Deutsche Mark 8223 + 407 y + 1,82 y2 —0,012 y3 „y" ist ein Tausendstel des 30000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 4. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 78 000 Deutsche Mark bis 110 039 Deutsche Mark 6358 + 382 y + 1,572 y2 — 0,006 y3 y" ist ein Tausendstel des 24 000 Deutsche Mark übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommensbetrages; 5. für zu versteuernde Einkommensbeträge von 110 040 Deutsche Mark an 0,53 y — 11 281 „y" ist der .abgerundete zu versteuernde Einkommensbetrag. (2) Der zu versteuernde Einkommensbetrag ist wie folgt nach unten abzurunden: Auf Aden nächsten durch 30 ohne Rest teilbaren Betrag, wenn er nicht mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 30 ohne Rest teilbar ist, auf den nächsten durch 60 ohne Reist teilbaren Betrag, wenn er mehr als 48 000 Deutsche Mark beträgt und nicht bereits durch 60 ohne Reist teilbar ist. (3) Bei der Berechnung der Einkommensteuer nach den Absätzen 1 und 2 sich ergebende Pfennigbetrage bleiben unberücksichtigt. (4) Für zu versteuernde Einkommensbeträge bis 110 039 Deutsche Mark ergibt sich die nach den Absätzen 1 bis 3 errechnete Einkommensteuer aus der nachstehenden Tabelle:" Zu Artikel 3 (Spar-Prämiengesetz) 3. Nr. 1 wind gestrichen. 4. In Nr. 2 wird § 8 wie folgt neugefaßt: „§ 8 Anwendungsbereich Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes gilt für Sparbeiträge, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die vor dem 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind." Bonn, ,den 20. Oktober 1964 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Nur sehr ungern hat der Finanzausschuß die Beratung des Steueränderungsgesetzes, Drucksache IV/2400, und der zu der gleichen Materie dem Bundestag bereits vorliegenden Gesetzentwürfe und Anträge unterteilt. Nur sehr ungern legt er dem Hohen Hause heute nur einen Teilbericht vor. Er hätte lieber die Vorlage in ihrer Gesamtheit beraten und dem Hause einen zusammenhängenden Bericht unterbreitet; aber er befand sich bei Beginn der Beratungen in einem Dilemma. Einerseits mußten nicht nur aus verwaltungstechnischen Gründen, sondern sollten auch im Interesse der Steuerpflichtigen der Steuertarif und die Freibeträge in der Lohnsteuer sowie wichtige Bestimmungen für die Disposition, soweit sie von der Einkommensteuer berührt sind, frühzeitig genug vor dem Inkrafttreten des Steuergesetzes festliegen. Die Steuerpflichtigen, die Finanzämter und nicht zuletzt die Arbeitgeber, die die Lohnsteuer für die Finanzämter einbehalten, müssen sich ja rechtzeitig auf die Änderungen einstellen können.
    Andererseits waren außer dem Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 1964 noch zahlreiche Gesetzentwürfe und Fraktions- oder Abgeordnetenanträge zu beraten, die zum Teil seit zwei Jahren dem Hause vorlagen und bis zur Beratung des Steueränderungsgesetzes zurückgestellt worden waren. Nicht zuletzt fühlte sich der Finanzausschuß auch verpflichtet, die zahlreichen Anregungen und Änderungsanträge aus der Öffentlichkeit, die ihm zugegangen waren, in die Beratung einzuschließen.
    In dieser Lage beschloß der Finanzausschuß, die gesamte Materie zu unterteilen und zunächst alle



    Frau Funcke (Hagen)

    Bestimmungen zur Lohnsteuer und zum Einkommensteuertarif vorzuziehen, weil sie für das Lohnabzugsverfahren vom 1. Januar an und für die Einkommensteuervorauszahlung im ersten Vierteljahr 1965 rechtzeitig bekannt sein müssen. Außerdem sollten noch alle die Paragraphen in den ersten Teil einbezogen werden, die entweder wegen allgemeiner Übereinstimmung oder wegen leichter Klärung der Probleme verhältnismäßig schnell zu entscheiden waren oder wo aus volkswirtschaftlichen oder gesundheitspolitischen Gründen eine schnelle Verabschiedung geboten erschien.
    Dem Finanzausschuß und den mitbeteiligten Ausschüssen — es waren der Wirtschaftsausschuß, der Mittelstandsausschuß, der Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung und der Haushaltsausschuß — stand insgesamt nur eine sehr kurze Zeitspanne zur Verfügung. Zu erreichen, daß trotzdem ein recht großer Teil der Vorschläge des Einkommensteuergesetzes im vorliegenden Bericht enthalten ist, war nur möglich, weil einmal der Finanzausschuß seine Beratungen bereits vor Abschluß der Parlamentsferien begann, weil alle Mitglieder des Ausschusses gemeinsam die Eilbedürftigkeit anerkannten, weil sich die mitbeteiligten Ausschüsse dem Zeitplan verständnisvoll anpaßten, weil der Vorsitzende ,des Ausschusses, Herr Dr. Schmidt, unablässig und hartnäckig mahnte und weil uns nicht zuletzt die Vertreter der Ministerien, besonders des Finanzministeriums, laufend mit viel Material versorgten und uns bei Änderungswünschen Zahlenangaben und Formulierungshilfen in oft sehr I kurzer Zeit zur Verfügung stellten. Allen, die uns bei der Arbeit halfen, sei an dieser Stelle herzlich Dank gesagt.

    (Beifall.)

    Zu den Änderungen gehört in erster Linie die Herabsetzung des Tarifes. Hier standen dem Regierungsentwurf verschiedene Vorschläge gegenüber. Ein Entwurf der Fraktion der SPD zielte darauf ab, den Grundfreibetrag von 1680 DM auf 1920 DM zu erhöhen, dafür aber den Prozentsatz bei der Proportionalzone auf 20 % zu belassen. Andere Überlegungen gingen dahin, den Tarifentwurf der Regierung mit dem Steuersatz von 19 % in der Proportionalzone zu bestätigen, jedoch entweder den Grundfreibetrag von 1680 DM auf 1800 DM oder den Arbeitnehmerfreibetrag von 120 DM auf 240 DM zu erhöhen. Außerdem lag noch ein abweichender Beschluß des Mittelstandsausschusses vor. Der Finanzausschuß beschloß, den Arbeitnehmerfreibetrag auf 240 DM gegenüber 120 DM der Regierungsvorlage zu erhöhen, im übrigen aber dem Tarifvorschlag der Regierung zu folgen.
    Eine zweite Frage, die bereits durch einen früheren Antrag der SPD angerührt war, betraf die Erhöhung der Sonderausgabenpauschale, die der Regierungsentwurf mit 300 DM vorgesehen hat. Der Ausschuß war sich einmütig darüber klar, daß auch diese Regelung nicht erheblich dazu beitragen würde, die besonders große Zahl von Anträgen bei den Finanzämtern auf Eintragung eines erhöhten Freibetrages in die Lohnsteuerkarte herabzusetzen, und hat sich daher eingehender mit der Frage beschäftigt, ob es nicht möglich ist, die gesamten Sozialversicherungsbeträge und entsprechende Beträge überhaupt steuerfrei zu stellen und dafür den Sonderausgabenpauschbetrag entsprechend zu senken. Mit dem Antrag des Ausschusses, den ich zum Schluß verlesen will, liegt ein Entschließungsantrag vor, die Regierung zu bitten, hier noch eingehendere Prüfungen für eine Regelung ab 1966 anzustellen, da eine Fixierung in der Kürze der Zeit nicht möglich war und auch eine Umstellung für die Wirtschaft in der 'kurzen zur Verfügung stehenden Zeit bis zum 1. Januar 1965 nicht zumutbar wäre.
    Ein der Erhöhung der Sonderausgabenpauschale verwandter Antrag wurde vom Ausschuß angenommen, nämlich die Höchstbeträge für die private Altersversorge, die bisher auf zusätzlich 500 DM pro Steuerpflichtigen und 1000 DM pro Ehepaar festgelegt waren, auf das Doppelte zu erhöhen, um der privaten Altersvorsorge in vorbesagtem Maße Möglichkeiten zu eröffnen.
    In der Frage des Ausbildungsfreibetrages stellte der Ausschuß fest, daß die an sich wünschenswerte Tendenz, nämlich die weiterführende Ausbildung der Kinder über das schulpflichtige Alter hinaus in weiterführenden Schulen oder in Fachschulen, Universitäten und Hochschulen zu erleichtern, durch die Gewährung eines Steuerfreibetrages von 720 DM nur einen bedingten Effekt hätte. Denn ein nicht unbeträchtlicher Teil der somit zu Begünstigenden würde daraus keinen Vorteil ziehen, weil er sowieso nicht in der Steuerzone liegt, und außerdem würde eine ungleichmäßige Begünstigung erreicht. Der Ausschuß hat daher diese Bestimmung des Regierungsentwurfes in der Erwartung gestrichen, daß über einen anderen gesetzlichen Weg eine Direktzahlung für den betroffenen Personenkreis erreicht wird.
    Weiterhin beschloß der Ausschuß außerhalb der Regierungsvorlage eine Erhöhung der Grenzen für die geringwertigen Wirtschaftsgüter von 600 auf 800 DM.
    lm Bereich des § 6 b, der eine Übertragung stiller Reserven auf bestimmte Wirtschaftsgüter vorsieht, eine Maßnahme, die von der Regierung zur Rationalisierung und zur Stadtsanierung im Sinne der Raumordnung vorgeschlagen wurde, hat der Ausschuß verschiedene Fragen behandelt. Zunächst war zu entscheiden, ob diese Bestimmung mit in den ersten Teil des Gesetzes hineingenommen werden sollte. Der Ausschuß hat die von dem Bundesrat vorgeschlagene rückwirkende Kraft um ein Jahr und die von der Bundesregierung vorgesehene Rückübertragung auf Anlagen des Vorjahres gestrichen, damit also die Rückwirkung aufgehoben. Andererseits glaubte er aber, daß zu einer rechtzeitigen Disposition bei größeren Transaktionen eine rechtzeitige Verabschiedung wichtig sei. Er hat daher diese Bestimmungen in den ersten Teil des Gesetzes eingeschlossen.
    Verbessert wurde der Entwurf einmal im Sinne der Steuerpflichtigen in der Landwirtschaft, dadurch, daß die Veräußerung von lebendem Vieh bei Betriebsumstellungen in die Begünstigung hereingenommen wurde, obwohl der Ausschuß ansonsten



    Frau Funcke (Hagen)

    an der Bestimmung festgehalten hat, Mobilien beim Verkauf nur dann in die Begünstigung einzubeziehen, wenn ihre Lebensdauer normalerweise mindestens 25 Jahre beträgt.
    Weiterhin war im Ausschuß vorgeschlagen worden, die Bestimmung betreffend die Übertragung der stillen Reserven zeitlich zu begrenzen, um zunächst einmal eine Übersicht über die Auswirkungen zu bekommen. Die Mehrheit im Ausschuß war jedoch der Meinung, es könne ungünstige Folgen haben, wenn man einen Endtermin festsetze; denn vor Ablauf der Frist könnte es dann leicht zu Kurzschlußhandlungen oder verfrühten und nicht ganz ausgereiften Kauf- oder Verkaufsverträgen kommen.
    Ebenfalls hereingenommen in die Beratung des ersten Teils hat der Ausschuß die Ausweitung und Verbesserung der Sonderabschreibungen nach § 51. Das war möglich geworden, weil die Beratungen so zügig fortgeschritten waren, daß auch diese nicht immer ganz leichten Bestimmungen durchberaten werden konnten. Dabei hat uns der Gedanke geleitet, daß es sich hier — z. B. bei der Forschung oder der Abwässerbeseitigung, der Luftreinhaltung, der Lärmbekämpfung — um Fragen handelt, die volkswirtschaftlich oder gesundheitspolitisch wichtig sind und deren Regelung daher denjenigen, die dafür Anlagen zu erstellen haben, doch möglichst frühzeitig bekannt sein sollte. Die jetzt vorliegende Fassung dieses Paragraphen, die wiederum zusätzliche Wünsche im Bereich der Landwirtschaft dahingehend berücksichtigt, daß auch Zuschüsse zu Gemeinschaftsanlagen abschreibungsfähig gemacht werden, und die auch Verbesserungen im Wohnungsbau dadurch bringt, daß Kanalisationsanschlüsse in die Sonderabschreibungen für den Althausbesitz einbezogen werden, ist noch nicht zwingend die endgültige. Wir haben einzelne Anträge, die aus der Öffentlichkeit kamen, zurückstellen müssen, weil ihre Auswirkungen und ihre Fixierung nicht absolut klar waren; sie sollen aber trotz Verabschiedung des § 51 in der jetzigen Form nachträglich noch einmal überarbeitet und gegebenenfalls eingearbeitet werden.
    Und schließlich, um, wenn auch nicht erschöpfend, so doch wenigstens über einige Punkte zu berichten, darf ich bemerken, daß der vorliegende Gesetzentwurf auch . die Frage aufgegriffen hat, wie es mit der Steuerfreigrenze bei landwirtschaftlichen Erträgnissen ist, wenn die Arbeitnehmer die Landwirtschaft im Nebenberuf betreiben. Hier lag ein Antrag der SPD vor, der umgearbeitet nunmehr dazu geführt hat, daß man die Obergrenze des Einkommens, bis zu der ein Freibetrag von 1000 DM gewährt wird, auf das landwirtschaftliche Einkommen begrenzt. Es verbleibt unter diesen Voraussetzungen bei dem Betrag von 6000 DM.
    Meine Herren und Damen, ich möchte nicht alle Einzelheiten des Gesetzes vortragen; ich verweise auf den Schriftlichen Bericht. Doch möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß das, was in diesem ersten Teil beraten ist, einen großen Teil — materiell fast den vollen Umfang — des Steueränderungsgesetzentwurfs umfaßt. Die Bundesregierung hat für ihren Entwurf einen Steuerausfall von rund 2,7 Milliarden DM berechnet. Diese Ausfälle sind durch die Beschlüsse des Finanzausschusses in der vorliegenden Fassung um weitere 420 Millionen DM erhöht worden.
    Um den Gesamtumfang auch der künftigen Beratungen vor Augen zu führen, darf ich sagen, was noch vor uns liegt. Zu beraten sind einmal zusätzliche Wünsche und Anregungen zu den hier bereits geregelten Materien; zu nennen sind etwa Erweiterungen des § 51 (Sonderabschreibungen) im Bereich der Wasserwirtschaft. Dann stehen völlig neue Problemkreise aus dem Regierungsentwurf 'für die zweite Regelung zur Beratung an. Das sind einmal die Frage der Sparförderung, weiterhin Verbesserungen bei der Versteuerung von Veräußerungsgegewinnen gemäß den §§ 14 bis 16 des Einkommensteuergesetzes. Zu nennen sind ferner die allerdings nicht sehr umfängliche Materie der Aufhebung der Süßstoffsteuer sowie einige andere Dinge.
    Von den Anträgen und Gesetzentwürfen aus den Reihen dieses Hohen Hauses stehen noch folgende Probleme an: die Frage der Steuervergünstigung für Ausbildungskosten des Steuerpflichtigen selbst, weiter die Teilfreistellung von der Steuer bei Beamtenpensionen sowie die Freistellung von Zahlungen an Arbeitnehmer bei Stillegungen im Bergbau, die Frage der Steuerfreiheit für Überstundenlöhne wie auch die Frage eines generellen Steuerfreibetrags für Familien mit erschwerter Haushaltsführung, wozu dem Haus ebenfalls ein Antrag vorliegt, 'und noch manche Einzelfrage, die ich aus Zeitgründen jetzt im einzelnen nicht anführen kann.
    Der Finanzausschuß legt dem Haus mit dem Bericht folgenden Antrag vor:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    1. den Gesetzentwurf — Drucksachen IV/2400, IV/721, IV/1568 und IV/2104 — in der anliegenden Fassung anzunehmen;
    2. folgendem Entschließungsantrag zuzustimmen:
    Die Bundesregierung wird ersucht,
    zu prüfen, ob vom Kalenderjahr 1966 an die Besteuerung der Arbeitnehmer dadurch vereinfacht werden kann, daß der Vorwegabzug der Sozialversicherungspflichtbeiträge durch die Arbeitgeber ohne Eintragung auf der Lohnsteuerkarte zugelassen wird;
    3. die eingegangenen Petitionen fürerledigt zu erklären.
    Ich bitte namens des Finanzausschusses, diesem Antrag .zuzustimmen.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke für die Berichterstattung.
Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf Art. 1 Nr. 1 — Nr. 2. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer zustimmt, gebe bitte ein Zeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Bei wenigen Enthaltungen angenommen.



Vizepräsident Dr. Dehler
Ich rufe auf Art. 1 Nr. 3. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 509*) vor. Es handelt sich um die Ziffer 1 dieses Umdrucks. Wird der Antrag begründet? — Bitte, Frau Abgeordnete Beyer.

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    Rede von Lucie Beyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion stellt den Antrag auf eine Befristung der Bestimmungen des § 6 b, und zwar bis zum 31. Dezember 1969.
    In der Begründung des Gesetzentwurfs Drucksache IV/2400 wird auf Seite 46 folgendes ausgeführt:
    Die ökonomisch sinnvolle Anpassung der Wirtschaft an strukturelle Veränderungen produktionstechnischer, verteilungswirtschaftlicher und regionaler Art wird gegenwärtig dadurch erschwert, daß bei der Veräußerung von Anlagegütern wegen der zumeist niedrigen Buchwerte oftmals hohe Veräußerungsgewinne entstehen, die der Gewinnbesteuerung unterliegen.
    Das gilt vor allem bei der Veräußerung von Grund und Boden, bei der durch den starken Anstieg der Verkehrswerte die Unterschiede zu den Buchwerten besonders kraß in Erscheinung treten.
    Soweit der Wortlaut. In der weiteren Begründung wird darauf hingewiesen, daß die Maßnahmen besonders zur Rationalisierung und Modernisierung der Betriebe dienen sollen. Später wird dann gesagt, daß ökonomisch erwünschte Anpassungsprozesse im Wirtschaftsleben nicht durch steuerliche Bestimmungen behindert werden sollen.
    So weit, so gut. Wir erkennen auch an, daß es z. B. Wald, Grund und Boden und Gebäude gibt, bei deren Verkauf ein Wertzuwachs entsteht, der dann bis zur Hälfte weggesteuert werden muß. So unterbleibt zum großen Teil der Verkauf, und das Grundstück wird damit weder bebaut noch zu irgendeinem anderen Zweck verwendet.
    Die gleiche Überlegung gilt aber nicht, wenn man an die weitere Bestimmung, nämlich an die beweglichen Wirtschaftsgüter mit einer 25jährigen Nutzungsdauer denkt, vor allem nicht, wenn man gleichzeitig berücksichtigt, daß Wirtschaftsgüter mit 25jähriger Nutzungsdauer bei Klein- und mittleren Betrieben kaum vorhanden sind.
    Man muß hier also erst einmal feststellen, daß diese Bestimmung in erster Linie für Großbetriebe Gültigkeit hat. Wir haben im Ausschuß zwar nach neuen Formulierungen gesucht. Es wurde jedoch mit Mehrheit beschlossen, dies im zweiten Teil erneut zu diskutieren.
    Wir haben aber weitere Bedenken im Zusammenhang mit dem Abs. 5 des § 6, der die Anteile an Kapitalgesellschaften betrifft. Sicher hat der Wirtschaftsausschuß durch die von ihm vorgeschlagene Ergänzung versucht, wenigstens die Kriterien festzulegen, nach denen eine volkswirtschaftliche Prüfung erfolgen kann. Diese Bestimmung ist in das Gesetz übernommen worden. Es heißt hier, daß der Verkauf solcher Anteile volkswirtschaftlich beson-
    *)Siehe Anlage 2
    ders förderungswürdig und geeignet sein muß, entweder die Unternehmensstruktur eines Wirtschaftszweiges zu verbessern oder einer breiten Eigentumsstreuung zu dienen Das ist sicher eine wesentliche Einengung und Verbesserung. Trotzdem bleibt bestehen, daß das Wirtschaftsministerium uns. bei der Diskussion sehr deutlich gesagt hat, daß mit an fünf bis sechs Großbetriebe gedacht wird. Diese Maßnahme beschränkt sich also auch auf einige wenige.
    Durch all diese Darlegungen ist deutlich geworden, daß eine Fülle von Bedenken offenbleibt. Wir wollen mehr Klarheit und haben uns deshalb im Ausschuß dafür ausgesprochen, daß diese Probleme noch einmal im Zusammenhang mit dem zweiten Teil diskutiert werden. Wir hatten dazu um so mehr Veranlassung, als auch der Bundesrat Bedenken erhoben hat, daß nun durch den Bund eine solche Prüfung erfolgt. Bis heute ist zumindest nicht sicher, ob nicht noch wegen des § 6 b der Vermittlungsausschuß angerufen wird.
    Meine Damen und Herren, bei all diesen Gesichtspunkten werden Sie verstehen, daß wir zumindest die Frage aufwerfen, warum sie es eigentlich so eilig hatten, den § 6 b noch im ersten Teil zu verabschieden. Es sah teilweise so aus, als ob sich die Koalition Bereitfinden würde, ihn in den zweiten Teil zu verlegen. In letzter Minute ist es dann zu einer Mehrheitsentscheidung gekommen, und der § 6 b wurde noch im ersten Teil verabschiedet.
    Noch eine letzte Bemerkung bezüglich des § 6 b: Wir anerkennen, daß es durchaus vorkommen kann, daß der § 6 b auch in Zukunft noch einmal gewisse Bedeutung hat, und zwar im Zusammenhang mit unseren Raumordnungsgesetzen. Aber was hindert uns, dann dieses ganze Problem erneut zu überprüfen?
    Sie wissen mit mir, wie viele Steuerprivilegien heute in unseren Steuergesetzen enthalten sind und wie viele davon heute bestimmt nicht mehr als zeitgemäß angesprochen werden können. Wir wären froh, wir könnten einmal eine wirkliche Durchforstung vornehmen und viele dieser Privilegien abbauen. Heute will man nun ein völlig neues Privileg schaffen. Wir glauben, daß es nicht sinnvoll ist, dieses Privileg wieder unbefristet in das Gesetz hineinzunehmen, auch wenn Bedenken im Ausschuß kamen, daß in den fünf Jahren, für die es begrenzt würde, ein sehr starker Druck, der konjunkturpolitisch nicht wünschenswert sein könnte, erfolgen kann. Ich glaube, dieser Druck wird ohnehin erfolgen. Meine Damen und Herren, wenn Sie so großen Wert darauf legen, daß dieses Privileg im ersten Teil verabschiedet wird, dann wird schon dadurch deutlich, daß in den Interessentengruppen ein großer Drang besteht und man aus diesem Grunde Wert darauf legt, es bereits jetzt im ersten Teil des Steueränderungsgesetzes verabschiedet zu sehen.
    Wir meinen also, unter all diesen Gesichtspunkten sollten auch Sie, meinen Damen und Herren der CDU und FDP, sich überlegen, ob nicht eine Befristung für fünf Jahre bis zum 31. Dezember 1969



    Frau Beyer (Frankfurt)

    in das Gesetz aufgenommen werden sollte, und damit wenigstens die Möglichkeit zu geben, vor diesem Zeitpunkt erneut zu dem ganzen Fragenkomplex Stellung nehmen zu können.
    Ich darf Sie bitten, unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)