Rede:
ID0411927200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 11
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesminister: 1
    7. für: 1
    8. Ernährung,: 1
    9. Landwirtschaft: 1
    10. und: 1
    11. Forsten.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5509 A Fragestunde (Drucksache IV/1993) Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gutachten betr. Geschäftsverteilung auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5509 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5509 C Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anpassung der Beamtenbesoldung Höcherl, Bundesminister 5509 D, 5510 A, B, C, D, 5511 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 5510 A, B, 5511 A Wilhelm (SPD) . . . . . . . 5510 C Brück (CDU/CSU) 5510 D Gscheidle (SPD) . . . . 5510D, 5511 A Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Ehrensold für Träger höchster Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges Höcherl, Bundesminister 5511 B Frage des Abg. Rademacher: Erfolgsprämien für Besteigung der Eiger-Nordwand Höcherl, Bundesminister 5511 C Dürr (FDP) 5511 C Fragen des Abg. Flämig: Verbot des Mitführens von Stichwaffen Höcherl, Bundesminister 5511 D Frage des Abg. Weigl: Grenzübergang Waldhaus Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 A, B Weigl (CDU/CSU) 5512 B Frage des Abg. Fritsch: Öffnung der Grenze bei Furth im Wald Höcherl, Bundesminister . . . . 5512 B, C Fritsch (SPD) 5512 C Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg und des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Stiftungsrat der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" — Prof. Dr. Reidemeister Höcherl, Bundesminister 5512 D, 5513 B, C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5513 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5513 C Brand (CDU/CSU) 5513 D Frage des Abg. Peiter: Ergänzung des Verzeichnisses für Heilbäder Höcherl, Bundesminister . . . . 5514 A, B Peiter (SPD) 5514 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 5514 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 Frage des Abg. Jahn: Zweites Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Höcherl, Bundesminister . . 5514 B, C, D Jahn (SPD) . . . . . . . . 5514 C, D Frage des Abg. Seibert: Beteiligung der einzelnen Fahrzeugarten an Unfällen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5515 A, B Haage (München) (SPD) 5515 B Frage des Abg. Seibert: Abmessungen und Gewichte für Nutzkraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Schmutzfänger an den Rädern von Fahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5515 D, 5516 A, B, C Dr. Bechert (SPD) . . . 5515 D, 5516 A Haage (München) (SPD) . . . . 5516 A Börner (SPD) 5516 B Fragen des Abg. Biegler: Schienengleicher Bahnübergang in Oppenheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5516 D Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Murgtalstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 5517 A, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) 5517 C Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . 5517 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Schnellförderungsanlage auf der Strecke Stuttgart—Frankfurt—Ruhrgebiet Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5518 A, B Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Elektrifizierung der Schwarzwaldbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5518 C, 5519 A, B, C Faller (SPD) . . . . . . . . 5519 A, B Haage (München) (SPD) 5519 B Biechele (CDU/CSU) 5519 C Fragen des Abg. Schwabe: Fernreklame entlang der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5519 C, D, 5520 B, C Schwabe (SPD) 5520 B Margulies (FDP) 5520 C Fragen des Abg. Bühler: Zollfreie Straße zwischen Lörrach und Weil — Tunnel durch den Tüllinger Berg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5520 D, 5521 A, B Bühler (CDU/CSU) . . . 5520 D, 5521 A Faller (SPD) 5521 B Fragen des Abg. Härzschel: Straßenausbau bei Lörrach Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5521 C, 5522 A, B, C Faller (SPD) 5522 A Härzschel (CDU/CSU) 5522 B, C Entwurf eines Dritten Wohnungsbaugesetzes (Bundeswohnungsbaugesetz) (SPD) (Drucksache IV/1850) — Erste Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) . . 5522 D, 5545 A Lücke, Bundesminister . . . . . 5528 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . 5531 D, 5548 B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . 5537 B Hammersen (FDP) 5539 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 5540 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Wertgrenzen in der Zivilgerichtsbarkeit (Drucksache IV/1924) — Erste Beratung Dr. Bucher, Bundesminister . . . 5548 D Jahn (SPD) 5549 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5552 B Benda (CDU/CSU) 5554 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Heiland Mischnick (FDP) 5557 C Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Frau Dr. Hubert, Dr. Dittrich, Dr. Tamblé u. Gen. und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1958) Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 5558 A Dr. Tamblé (SPD) 5559 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 III Antrag betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Reparationsschäden" (Abg. Dr. Weber [Koblenz], Dr. Wahl, Dr. Dehler u. Gen.) (Drucksache IV/1954) Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 5560 C Hirsch (SPD) 5561 A Windelen (CDU/CSU) 5561 B Antrag betr. Gesundheitsgefährdung durch Schädlingsbekämpfungsmittel (SPD) (Drucksache IV/1952) Dr. Bechert (SPD) 5561 D Schwarz, Bundesminister . . . 5564 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5564 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (Drucksachen IV/1351, IV/1966) Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 5565 D Hammersen (FDP) . . . . . . . 5566 D Wagner (CDU/CSU) . . 5567 A, 5568 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5568 A Brück (CDU/CSU) . . . . . . 5568 C Nächste Sitzung 5569 Anlage 5571 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5509 119. Sitzung Bonn, den 5. März 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. März 1964 5571 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 6.3. Dr. Arnold 6.3. Bading 6.3. Dr.-Ing. Balke 6.3. Bergmann 6.3. Dr. Bieringer 6.3. Birkelbach 6.3. Fürst von Bismarck 15.3. Blachstein 6.3. Dr. Bleiß 21.3. Dr. h. c. Brauer 6.3. Dr. von Brentano 21.3. Corterier 6.3. Dr. Deist 31.3. Deringer * 6.3. Dr. Dichgans* 5. 3. Frau Döhring 6. 3. Dopatka 15.3. Drachsler 6.3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 21.3. Frau Dr. Elsner 6.3. Erler 6.3. Gehring 6.3. Glüsing (Dithmarschen) 17.3. Freiherr zu Guttenberg 6.3. Hahn (Bielefeld) 6.3. Hansing 17.4. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15.3. Hesemann 6.3. Höhne 21.3. Hoogen 6.3. Kemmer 6.3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 6.3. Klinker 6.3. Koenen (Lippstadt) 5. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 6.3. Kriedemann 17.3. Frau Dr. Kuchtner 4.7. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Bremerhaven) 15.3. Lenz (Brühl) 6. 3. Liehr 6.3. Dr. Löhr 20. 3. Lücker (München) * 6.3. Dr. Mälzig 6.3. Mattick 6.3. Frau Dr. Maxsein 6.3. Memmel 6.3. Dr. Meyer (Frankfurt) 20. 3. Michels 6.3. Dr. Miessner 21. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15.3. Murr 22. 3. Nellen 6.3. Neumann (Allensbach) 5. 3. Paul 6. 3. Dr. Pflaumbaum 22. 3. Dr.-Ing. Philipp 6. 3. Frau Dr. Probst 17.3. Rademacher 6.3. Frau Dr. Rehling 6.3. Richarts 6. 3. Ruland 21.3. Saxowski 22. 3. Frau Schanzenbach 6. 3. Schlick 6.3. Dr. Schmid (Frankfurt) 6.3. Schneider (Hamburg) 6.3. Dr. Seffrin 6.3. Dr. Serres 6. 3. Storch 6. 3. Dr. Süsterhenn 14. 3. Weinkamm* 6.3. Frau Welter (Aachen) 21.3. Dr. Winter 6.3. Dr. Zimmer 6.3. Zoglmann 6. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Bechert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es handelt sich um lauter Tatsachen, so daß ich leider ablesen muß. Ich hätte es sonst auswendig lernen müssen.

    (Zuruf rechts: Grundsätze!)

    — Es geht ja darum, daß es anders ist, als die Bundesregierung dem Hohen Hause dargestellt hat. Sie hat die Situation so geschildert, als wäre praktisch lanes in Ordnung. Das ist nicht der Fall, und das
    ist der Anlaß zu unserem Antrag. Deshalb muß ich dazu sprechen.
    Wir fordern, daß Schädlingsbekämpfungsmittel in Zukunft nicht mehr auf nahezu ausgereifte Früchte aufgebracht werden dürfen. Die Bundesregierung sagt:
    Schädlingsbekämpfungsmittel werden nicht auf ausgereifte Früchte aufgebracht, sondern kurz vor und nach der Blütezeit verwendet.
    Das trifft nicht zu. Ich könnte eine Reihe von Anweisungen der Pflanzenschutzämter verschiedener Bundesländer nennen, die in krassem Widerspruch zu ,der Behauptung der Bundesregierung stehen. Ich will nur ein Beispiel nennen:
    Die Landesanstalt für Pflanzenschutz in Stuttgart empfiehlt in ihrer Anleitung für Obstbauspritzungen 1963 für Äpfel und Birnen eine dritte Spritzung Mitte August, also nicht kurz nach der Blütezeit, für Wintersorten eine Lagerschorfspritzung für Anfang September und für Schorfgebiete — z. B. am Bodensee — eine Wiederholung Ende September bis Anfang Oktober. Dasselbe empfehlen Pflanzenschutzämter anderer Länder. Ich will nicht zu sehr in Einzelheiten gehen.
    Die Bundesregierung behauptet außerdem:
    Absolut genommen sind die Mengen solcher Rückstände auf der ausgereiften Frucht sehr gering.
    Das trifft nicht zu. Wenn die Kirschen sich gelbrot färben, so wird mit E 605 oder ähnlichen Giftmitteln gegen die Kirschfliege gespritzt bis spätestens 14 Tage vor der Ernte, also nicht kurz nach der Blüte, wie die Bundesregierung behauptet. Ähnlich steht es mit Erdbeeren, bei denen noch bis kurz vor der Reife gespritzt wird.
    Der Raiffeisen-Verband empfiehlt für den gleichen Zeitpunkt der Verfärbung der Kirschen DDT-Mittel, die sich bekanntlich im Fettgewebe des menschlichen Körpers anreichern und Nervenschädigungen hervorrufen können. Die Spritzung soll nach dieser Anweisung nach 14 Tagen wiederholt werden. In Schweden ist vor kurzem Alarm geschlagen worden, weil DDT in erheblichen Mengen im Körperfett von Menschen festgestellt wurde. Der gleiche Befund ist aus Großbritannien und den Vereinigten Staaten bekannt. Vermutlich steht es bei uns nicht anders. Aber darüber ist nichts Sicheres bekannt. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, darüber Untersuchungen anstellen zu lassen.
    Leider sind noch schlimmere Unrichtigkeiten im Bericht der Bundesregierung. Da wird behauptet, daß in der Bundesrepublik bereits vor Kenntnis des amerikanischen Berichts über Pestizide der, wie die Bundesregierung selbst sagt, besonders bedenkliche Wirkstoff Endrin auf Veranlassung der Bundesregierung von der Industrie für Zwecke des Acker- und Pflanzenbaues zurückgezogen worden sei. Das trifft nicht zu. Die Biologische Bundesanstalt in Braunschweig, die dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten untersteht und die jährlich eine Liste amtlich anerkannter, amtlich geprüfter Pflanzenschutzmittel heraus-



    Dr. Bechert
    gibt, führt in dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis für 1963 4 Firmenerzeugnisse auf, die für die Verwendung im Ackerbau empfohlen werden und Endrin enthalten. In dem gleichen Verzeichnis werden außerdem 5 weitere Erzeugnisse, die Endrin enthalten, zur Bekämpfung der Rübenfliege und 25 weitere zur Flächenbehandlung gegen Mäuse empfohlen. Da haben wir also den Fall, daß ein von der Bundesregierung mit Recht für besonders bedenklich gehaltenes Pflanzenschutzmittel von der Biologischen Bundesanstalt empfohlen wird, welche der Bundesregierung untersteht und Pflanzenschutzmittel zu überprüfen hat. Das ist wirklich ein sehr merkwürdiger Sachverhalt. Wie paßt das zu der Behauptung der Bundesregierung, die Industrie habe das Endrin für Zwecke des Acker- und Pflanzenbaues zurückgezogen?
    Wir fordern von der Bundesregierung, daß sie Maßnahmen trifft, die verhindern, daß solche besonders bedenklichen Wirkstoffe angeboten und verkauft werden und daß die Biologische Bundesanstalt sie gar noch unter den amtlich anerkannten Pflanzenschutzmitteln in ihren Listen führt.
    Wie paßt zu der Behauptung der Bundesregierung, daß die Prüfung der Pflanzenschutzmittel nicht hauptsächlich in Richtung auf den beabsichtigten Zweck des Pflanzenschutzes, sondern wesentlich in Rücksicht auf die Gesundheit des Menschen bei der Anwendung erfolge, die Tatsache, daß die sehr giftigen Mittel Endrin, Aldrin, Dieldrin zur Behandlung von Ackerbauflächen empfohlen werden, obwohl doch bekannt ist, daß sich diese Stoffe lange im Boden halten und nicht bloß auf die Ernte im nächsten Jahr, sondern mehrere Jahre lang auf die auf diesem Boden geernteten Pflanzen einwirken? Wie paßt es dazu, daß ein Fliegenmittel von einer der angesehensten Firmen angepriesen wird — ich könnte den Namen nennen — und daß es in Lebensmittelgeschäften verwendet wird, das sich lange hält, wie in den Prospekten steht, also auch lange auf den Lebensmitteln verbleibt und das amtlich als gesundheitlich bedenklich bezeichnet wird?
    Die Bundesregierung spricht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Ich stelle fest, daß es in der Bundesrepublik kein amtliches Zulassungsverfahren gibt. Es gibt bis jetzt vielmehr nur ein amtliches Prüfungsverfahren, durch das Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel anerkannt werden. Nicht anerkannte Mittel sollen nicht verwendet und nicht verkauft werden; das ist die Hoffnung der amtlichen Stellen. In Wirklichkeit ist es so, daß jede Firma Gifte z. B. zur Bekämpfung von Mäusen herstellen kann und das Mittel nicht zur Prüfung anzumelden braucht. Das jetzige Prüfungsverfahren ist für die Firmen völlig freiwillig; sie können ihre Erzeugnisse prüfen lassen oder auch nicht. Jeder, der im Ort nicht gerade als Dorftrottel bekannt ist, kann diese Erzeugnisse — z. B. das giftige E 605 — kaufen und verwenden, wofür er will.
    Bei Arzneimitteln ist das anders; da gibt es zwei hochschulmäßig ausgebildete Instanzen, die einen Mißbrauch weitgehend verhindern: den Arzt, der das Mittel verschreibt, und den Apotheker, der es
    herausgibt. Bei den Schädlingsbekämpfungsmitteln gibt es solche eingebauten Schleusen nicht. Jeder Kramladen im Dorf kann amtlich nicht geprüfte und nicht anerkannte Schädlingsbekämpfungsmittel verkaufen, welche die Industrie herstellt und anbietet.
    Wir fordern, daß die Hersteller von Schädlingsbekämpfungsmitteln voll dafür verantwortlich gemacht werden, daß amtlich nicht empfohlene Mittel auch nicht hergestellt und nicht von ihnen verkauft werden.
    Bei dieser Gelegenheit darf ich eine Korrektur zur Drucksache IV/1952 anbringen. Es muß in I b 1 Zeile 2 heißen: „voll verantwortlich die unter I a genannten ..." Gemeint ist, daß die Hersteller voll verantwortlich dafür gemacht werden sollen, daß sie keine Schädlingsbekämpfungsmittel entwickeln, herstellen, anbieten und verkaufen, die den unter I a unseres Antrages geforderten Maßnahmen entgegenwirken würden.
    Nun ein Letztes! Die Bundesregierung sagt:
    Die Prüfung von Lebensmitteln auf Restmengen von Pestiziden
    — also von Schädlingsbekämpfungsmitteln —
    obliegt der amtlichen Lebensmittelüberwachung, die darüber zu wachen hat, daß keine Lebensmittel entgegen dem Verbot in § 3 Nr. 1 Buchstabe a des Lebensmittelgesetzes in den Verkehr gelangen.
    Das klingt so, als ob die Lebensmittelüberwachung imstande wäre, dieser Aufgabe zu genügen, nämlich — das ist der Inhalt der Bestimmung, die ich eben zitiert habe — darüber zu wachen, daß keine Lebensmittel in den Verkehr kommen, deren Genuß die menschliche Gesundheit zu schädigen geeignet ist. In Wirklichkeit ist es so: Es gab 1963 1400 verschiedene amtlich empfohlene Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel. Für jeden, der auch nur eine Ahnung von Chemie hat, ist selbstverständlich, daß da eine für den Verbraucher wirksame Lebensmittelüberwachung nicht möglich ist. Zum Schutz der Verbraucher ist aber eine solche Überwachung der Lebensmittel auf Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln notwendig. Das wird niemand bestreiten wollen. Unsere Forderung an die Regierung entspricht dem.
    Ich denke, ich habe die Lage deutlich genug geschildert. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, bis zum 1. Juni 1964 zu berichten erstens, was sie auf diesem Gebiet bis zu diesem Zeitpunkt getan und veranlaßt hat — wobei wir wirksame Maßnahmen meinen —, zweitens, was sie weiterhin zu tun vorhat und veranlassen will und bis wann die zugehörigen Anordnungen voraussichtlich in Kraft treten werden, drittens, wie die Kontrolle darüber ausgeübt wird und werden soll, daß die auf diesem Gebiet erlassenen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regelungen auch wirklich befolgt werden.
    Bei der Lebensmittelgesetzgebung war das Hohe Haus in erfreulichem Maße einig. Es geht auch bei diesem Antrag darum, eine Gefahr zu mindern und möglichst zu bannen, die uns alle bedroht. Schon die



    Dr. Bechert
    Anfrage von Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen stammte aus der Mitte aller Fraktionen dieses Hauses und war der gleichen Sorge entsprungen, die auch für den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion bestimmend war, der Sorge, daß die jetzige allerorten ausgiebige Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Garten und Ackerbau eine bedeutende und zunehmende Gefährdung der Volksgesundheit darstellt. Wir bitten das Hohe Haus, den Antrag zu überweisen an den Ausschuß für Gesundheitswesen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend —.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Bechert könnten den Eindruck hinterlassen, als ob die Bundesregierung dem Hause einmal unrichtige Angaben vermittelt und zum andern diese ganze Angelegenheit nicht mit jener Energie angepackt hätte, die diesem sehr heiklen Thema wirklich angemessen ist.
    Ich darf bezüglich der ersten Frage — der unrichtigen Angaben — erwidern, daß wir die Angaben hier selbstverständlich so gemacht haben, wie sie den Tatsachen zur Zeit der Antwort entsprochen haben. Ich darf aber darauf hinweisen, daß sich hier sehr leicht Überschneidungen ergeben. Der Herr Kollege Dr. Bechert hat z. B. das Endrin erwähnt. Dazu darf ich sagen, daß die Anfrage im September gestellt wurde, daß die Antwort im Oktober erfolgte und daß wir dieses Endrin im Juli zurückgezogen haben, daß aber während dieser ganzen Zeit noch die Verzeichnisse der zugelassenen Pflanzenschutzmittel existent waren. Diese lassen sich einfach nicht in einem so kurzen Zeitraum beseitigen. Daher gibt es hier gewisse Übergangsschwierigkeiten. Das bedeutet aber nicht, daß unsere Angaben unrichtig waren. Hier liegen vielmehr einfach Verschiebungen vor, die leider Gottes in Kauf genommen werden müssen. Die hier gestellten Fragen werden zu gegebener Zeit ausführlich beantwortet werden. Ich darf mir aber erlauben, dem Hohen Hause heute schon ganz kurz folgendes mitzuteilen, um dem vorzubeugen, daß möglicherweise der Eindruck entstehen könnte, es werde nicht forsch gearbeitet.
    Zu 1. Die Neufassung des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen vom Jahre 1949 sieht eine obligatorische Prüfung und Zulassung aller Schädlingsbekämpfungsmittel vor. Voraussetzung für eine derartige Anerkennung ist eine toxikologische Unbedenklichkeitserklärung durch das Bundesgesundheitsamt. Der Gesetzentwurf wird zur Zeit rechtsförmlich vom Bundesjustizministerium geprüft. Abgesehen hiervon ist eine Höchstmengenverordnung nach dem Lebensmittelgesetz durch das Bundesgesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem
    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Vorbereitung, die nach toxikologischen Gesichtspunkten Toleranzen für Schädlingsbekämpfungsmittel vorschreibt. Die hierfür notwendigen toxikologischen Daten werden von der Weltgesundheitsorganisation in Zusammenarbeit mit der FAO vorgeschlagen. Es handelt sich also wegen des internationalen Handelsverkehrs um einheitliche Regelungen.
    Zu 2. Arsenhaltige Pflanzenschutzmittel wurden bereits 1961 aus der Liste der Pflanzenschutzmittel gestrichen. Dasselbe gilt für Polizeiverordnungen der Länder über den Verkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln. Die Abgabe unterliegt nunmehr den Rechtsverordnungen der Länder über den Handel mit Giften. Eine Abgabe ist nur ,an Apotheken und mit besonderer Genehmigung möglich.
    Zu 3. Für jedes Pflanzenschutzmittel ist eine Wartezeit, d. h. eine Zeit des Verbots der Anwendung vor der Ernte, vorgeschrieben.
    Zu 4. Hierzu darf ich auf Punkt 1, nämlich die obligatorische Zulassung, hinweisen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte mit diesen kurzen Ausführungen nur gezeigt haben, daß die Bundesregierung alles tut, um diesen wirklich dringenden Notwendigkeiten zu entsprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)