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    Deutscher Bundestag 112. und 113. Sitzung Bonn, den 7. Februar 1964 Inhalt: 112. Sitzung Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5141 A Fragestunde (Drucksachen IV/1889, IV/1884) Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Vorstellungen gegen Erörterungen im 2. Untersuchungsausschuß Höcherl, Bundesminister . . . . 5141 C, D, 5142 A, B, C, D, 5143 A, B Dr. Müller-Emmert (SPD) 5141 D, 5142 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5142 A, B, 5143 A Dr. Schäfer (SPD) 5142 B Erler (SPD) 5142 C, D Jahn (SPD) 5142 D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Mitteilungen über angebliche Vorstellungen gegen Erörterungen im 2. Untersuchungsausschuß Höcherl, Bundesminister . . 5143 B, C, D, 5144 A, B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 5143 B, C Dr. Schäfer (SPD) 5143 C, D Dr. Dr. Heinemann (SPD) 5143 D, 5144 A Erler (SPD) . . . . . . . . . 5144 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Mitteilung des Bundesministeriums des Innern über die Memoranden der amerikanischen und der britischen Botschaft Höcherl, Bundesminister . . . 5144 B, C, D, 5145 A, B, C, D, 5146 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 5144 B, C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 5144 C, D Dorn (FDP) . . . . 5144 D, 5145 A, B Jahn (SPD) 5145 B Sänger (SPD) 5145 C, 5146 D Dr. Mommer (SPD) 5145 C, D Erler (SPD) 5145 D, 5146 A Dr. Schäfer (SPD) 5146 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 5146 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Schreiben des Bundesministers des Innern an den Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses Höcherl, Bundesminister . 5147 A, B, C, D, 5148 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5147 A, B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 5147 B, C Dr. Mommer (SPD) 5147 D Erler (SPD) 5147 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Veröffentlichungen über den Brief an den Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses Höcherl, Bundesminister . 5148 A, B, C, D, 5149 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5148 A, B Dr. Schäfer (SPD) 5148 B, C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 5148 D Dr. Mommer (SPD) 5149 A Erler (SPD) 5149 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Mitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 28. Januar 1964 Höcherl, Bundesminister . . . . . 5149 C Vizepräsident Schoettle . . . . . 5149 C Frage des Abg. Dr. Schäfer: Weitergabe von Mitteilungen über Vorstellungen der Alliierten Höcherl, Bundesminister . . . . . 5149 D, 5150 A, B, C Dr. Schäfer (SPD) . . 5149 D, 5150 A, B Jahn (SPD) 5150 B, C Frage des Abg. Dr. Schäfer: Informierung über den Schritt der Alliierten Höcherl, Bundesminister . . . . 5150 C, D, 5151 A, B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 5150 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5151 A Frage des Abg. Erler: Weitergabe vertraulicher Anfragen von Botschaften Höcherl, Bundesminister . . 5151 B, C, D, 5152 A, B, C Erler (SPD) 5151 C, 5152 A Dr. Schäfer (SPD) 5152 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5152 A Fragen des Abg. Dr. Ramminger: Abschöpfungsbeträge für Einfuhren von Agrarprodukten Schwarz, Bundesminister 5152 D, 5153 A Dr. Ramminger (CDU/CSU) 5152 D, 5153 A Fragen des Abg. Saxowski: Preise für Rindfleischkonserven Schwarz, Bundesminister . 5153 B, C, D, 5154 A, B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5153 C, D Frehsee (SPD) . . . . 5153 D, 5154 A Kurlbaum (SPD) 5154 A Frage des Abg. Leicht: Forschungsinstitut für Rebenzüchtung Geilweilerhof Schwarz, Bundesminister . . . . 5154 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Verringerung der Zahl der Handelsplätze in Südbaden Schwarz, Bundesminister . . . . 5154 D, 5155 A, B Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 5155 A, B Fragen des Abg. Kurlbaum: Preise für Margarine Schwarz, Bundesminister .5155 B, C, D, 5156 A Kurlbaum (SPD) 5155 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5156 A Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Diätengesetz 1964) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/1893) — Erste Beratung — D. Dr. Gerstenmaier, Präsident des Deutschen Bundestages 5156 B, 5168 B Brese (CDU/CSU) . . . 5162 D, 5167 A Dr. von Haniel-Niethammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5164 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) 5164 B Zoglmann (FDP) 5165 C Dr. Besold (CDU/CSU) 5166 A Schulhoff (CDU/CSU) 5166 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 5166 D Schultz (FDP) . . . . . . . . 5167 B Dr. Mommer (SPD) 5168 A Wehner (SPD) 5169 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Verringerung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine und einige Teilstücke von Schweinen für Einfuhren in der Zeit vom 15. Februar bis 31. März 1964 (Drucksachen IV/1880, IV/1906) . . 5169 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 III Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dritte Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksachen IV/1726, IV/1907) . . . . 5170 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Berufsausbildungsgesetz (Drucksache IV/1748); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Titels VII Abschnitt III der Gewerbeordnung (Berufsausbildung) (FDP) (Drucksache IV/539) — Erste Beratung — Folger (SPD) . . . . . . . . . 5170 A Schmücker, Bundesminister . . . . 5174 B Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 5176 A Liehr (FDP) 5178 C Arndgen (CDU/CSU) 5182 C 113. Sitzung Zur GO Dr. Kohut (FDP) 5185 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Titels VII Abschnitt III der Gewerbeordnung (Berufsausbildung) (FDP) (Drucksache IV/539) — Fortsetzung der ersten Beratung — . . . . . 5173 B Zur GO Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 5185 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 5185 D Anlage 5187 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 5141 112. Sitzung Bonn, den 7. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode - 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 5187 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 8. 2. Arendt (Wattenscheid) 7. 2. Dr. Aschoff 7. 2. Bauer (Wasserburg) 7. 2. Bergmann* 7. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 13. 2. Dr. Bieringer 7. 2. Dr. Birrenbach 7. 2. Böhme (Hildesheim) 7. 2. Börner 7. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 20. 2. Dr. Burgbacher 7. 2. Corterier 8. 2. Dr. Deist 7. 2. van Delden 16. 2. Ehren 22. 2. Eisenmann 14. 2. Etzel 7. 2. Even (Köln) 29. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 7. 2. Dr. Furler 8. 2. Gaßmann 22. 2. Dr. Götz 7. 2. Freiherr zu Guttenberg 7. 2. Hammersen 7. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hilbert 8. 2. Höhne 20. 2. Hörauf 1. 3. Dr. Huys 8. 2. Illerhaus * 7. 2. Kahn-Ackermann 7. 2. Kalbitzer 8. 2. Dr. Kempfler 7. 2. Frau Kettig 8. 2. Klinker * 7. 2. Kraus 22. 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kreitmeyer 14. 2. Kriedemann* 7. 2. Lemmer 7. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Lenz (Brühl) * 7. 2. Dr. Löhr 7. 2. Maier (Mannheim) 7. 2. Dr. Mälzig 7. 2. Dr. von Merkatz 7. 2. Merten 7. 2. Mick 7. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müser 8. 2. Neumann (Allensbach) 7. 2. Opitz 7. 2. Peters (Norden) 7. 2. Dr.-Ing. Philipp 8. 2. Rademacher 7. 2. Rasner 7. 2. Ruland 21. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 7. 2. Schneider (Hamburg) 15. 2. Seibert 7. 2. Seidl (München) 7. 2. Spitzmüller 7. 2. Dr. Stoltenberg 7. 2. Storch* 7. 2. Dr. Süsterhenn 10. 2. Theis 29. 2. Dr. Toussaint 7. 2. Dr. Vogel 7. 2. Weber (Georgenau) 7. 2. Wegener 29. 2. Weinzierl 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Werner 14. 2. Windelen 7. 2. Wolf 7. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 27. Juni 1962 hat der Deutsche Bundestag einstimmig beschlossen, die Bundesregierung solle ein Berufsausbildungsgesetz vorlegen. Die Bundesregierung hatte sich bereits seit längerer Zeit sehr intensiv mit den Problemen einer Neufassung des Berufsausbildungsrechts beschäftigt. Alle Möglichkeiten, die sich dem Gesetzgeber auf dem Gebiete der Berufsausbildung eröffnen, sind seit diesem Zeitpunkt in zahlreichen Besprechungen eingehend erörtert worden. Insbesondere haben sich die beiden hauptsächlich beteiligten Minister, der Bundesminister für Wirtschaft und der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, in gemeinsamer Arbeit um die Klarstellung und
    Lösung der zahlreichen sachlich und politisch schwierigen Probleme bemüht.
    Im Laufe der zahlreichen Verhandlungen und Besprechungen bis auf die Ebene der beteiligten Minister hat sich jedoch eine Fülle von offenen Fragen ergeben. Als ich das Amt des Bundesministers für Wirtschaft übernahm, habe ich mich bemüht, eine beschleunigte Vorlage des Entwurfs entsprechend dem Beschluß, an dem ich selber mitgewirkt habe, durchzusetzen. Aber wenn man in die Einzelheiten dieser Materie einsteigt, stellt sich eben die Fülle der Schwierigkeiten dar. Bei der Frage, ob man einen Entwurf, der nicht ganz durchdiskutiert ist, vorlegen soll oder ob man warten soll, bis der Entwurf ausreichend vorbereitet ist, habe ich mich im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsminister entschlossen, Sie zu bitten, uns noch eine weitere Zeit der Vorbereitung einzuräumen.
    Herr Kollege Folger, es wäre jederzeit möglich, dem Hause eine sogenannte kleinere Lösung vorzuschlagen. Ich frage mich aber, ob das zweckmäßig ist. Sie selber haben, nachdem Sie in allgemeiner Formulierung gesagt haben, es solle gar nicht so viel geändert werden, zu einigen konkreten Punkten ausgeführt, daß Sie beispielsweise mit dem Referentenentwurf in keiner Weise einverstanden sind. Damit haben Sie den Gegensatz der Diskussion aufgezeigt, der sich in der Fraktion, der ich angehöre, aber meines Wissens auch in Ihrer Fraktion findet. Die Organisationen haben sich zu diesen Entwürfen geäußert, und Parlamentsvertreter, Angehörige aller Fraktionen, haben dazu Stellung genommen. Das ist in einer solchen Art und Weise geschehen, daß ich sagen muß: die Meinungen sind sehr, sehr geteilt.
    Ich habe aber persönlich die Bitte, Herr Kollege Folger, dieses Verfahren — schließlich ist eine Kleine Anfrage beantwortet worden —, das Sie beanstanden können, daß wir bis heute zugewartet haben, nicht als Mißachtung des Parlaments auszulegen. Ich gehöre diesem Parlament selber an, und ich habe viermal in Wahlkämpfen darum gerungen, dieses Mandat zu bekommen. Es widerstrebt mir einfach, es mir bieten zu lassen, daß jemand sagt, ich mißachtete dieses Parlament, dem ich selber leidenschaftlich angehöre.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich bitte Sie also recht herzlich, eine solche Auslegung nicht vorzunehmen.
    Was nun den Beschluß vom 27. Juni und Ihre Große Anfrage angeht, so muß ich darauf aufmerksam machen, daß der Beschluß vom 27. Juni folgenden Wortlaut hat:
    Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Februar 1963 den Entwurf eines Gesetzes über die Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz) vorzulegen,
    während die erste Frage Ihrer Großen Anfrage lautet:
    Wann wird die Bundesregierung ihre Vorarbeiten für ein umfassendes Berufsausbildungsge-
    5174 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964
    Bundesminister Schmücker
    setz abschließen, um endlich den einstimmig gefaßten Beschluß des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1962 zu erfüllen?
    Die Frage ist inhaltlich nicht richtig; denn sie nennt einen Beschluß, der in dieser Weise nicht gefaßt worden ist. Logischerweise können Sie auch nicht die Erfüllung in dem von Ihnen vorgetragenen Sinne verlangen.
    Ich möchte mit diesem Unterschied zwischen dem tatsächlich gefaßten Beschluß und dem Beschluß, wie Sie ihn in Ihrer Großen Anfrage anführen, nur noch einmal deutlich machen, wie hier die Meinungen noch auseinandergehen, was durchaus nicht politisch begründet zu sein braucht, sondern nur im Sachlichen, so will ich einmal sagen, seine Gründe hat. Bei eingehender Überprüfung — ich habe mir die Dinge von meinen Mitarbeitern wirklich ausführlich darstellen lassen — komme ich zu der Auffassung, daß zur Zeit — und damit beantworte ich Ihre Frage — eine umfassende Vorlage noch nicht möglich ist. Wenn ich aber die Möglichkeit einer umfassenden Vorlage immerhin offenlassen will, dann wäre es innerlich unwahr, wenn ich jetzt mit einer kleinen Vorlage in dieses Haus käme. Ich bitte, das freundlichst bedenken zu wollen.
    Ich bestreite gar nicht, meine Damen und Herren, daß das gegenwärtige Berufsausbildungsrecht nicht befriedigend ist. Aber so schlecht, daß von heute auf morgen in aller Eile etwas, an dem schon viele Jahre gearbeitet wird, geändert werden muß, ist es auch nicht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das kann man wohl sagen!)

    Die gegenwärtige Form der Berufsausbildung muß hingenommen werden, bis die Grundlagen einer Lösung erarbeitet sind, die der Sache gerecht wird. Dabei — ich sage es noch einmal, Herr Kollege Folger — müssen Sie natürlich ungeduldig mahnen, daß wir weiterkommen. Aber die Bundesregierung muß ebenso sorgfältig alle Bestrebungen und alle Gesichtspunkte prüfen, die von allen Seiten, nicht nur von den Gewerkschaften, sondern auch von den Kammern, aus dem politischen Raum und von den Jugendverbänden, an uns herangetragen werden.
    Im einzelnen — um Ihnen darzutun, daß das nicht allgemeine Reden sind, um zu später Vormittagsstunde am Freitag schnell über die Hürden zu kommen — sind es folgende Fragen, in denen — ich sage noch einmal: aus guten Gründen — gegensätzliche Auffassungen vertreten werden können. Offengeblieben ist erstens hinsichtlich ides sachlichen Umfanges der Regelungen, welche Ausbildungsbereiche einzubeziehen sind. Sie selber haben darin einige Unterscheidungen gemacht. Es bieten sich an: Industrie, Handel, Handwerk, Banken, Versicherungen, Verkehr, Bergbau, Seeverkehr, Hochseefischerei, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Hauswirtschaft, Ausbildung für die Laufbahnen im öffentlichen Dienst einschließlich Bundesbahn, Bundespost und Bundeswehr, Gehilfen der im freien Beruf Tätigen, z. B. Gehilfen- bei Notaren und Rechtsanwälten, Gehilfen in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen, ärztliche und zahnärztliche Helferinnen.
    Dann die Frage: Welche Ausbildungsverhältnisse sind einzubeziehen: Lehrlinge, Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre? Soll die Ausbildung jugendlicher Hilfsarbeiter und die Fort- und Weiterbildung Erwachsener mit einbezogen werden?
    Das Gewicht, das dem sachlichen Umfang der Regelung zukommt, darf nicht unterschätzt werden. Es handelt sich um mehr als 500 Ausbildungsberufe, die auf mehr als 20 000 verschiedene Erwerbstätigkeiten vorbereiten sollen. Allein die Zahl der Jugendlichen, die in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden, beträgt jährlich über 1,2 Millionen.
    Nun die Frage: Welche Bedeutung haben für eine Gesamtregelung die unterschiedlichen organisatorischen Voraussetzungen der vielfältigen, in sich aber organisch gewachsenen Ausbildungsbereiche? Ich darf hierzu darauf hinweisen, daß in einzelnen Ländern keine Landwirtschaftskammern vorhanden sind und daß für andere Ausbildungsbereiche — wie z. B. die Hauswirtschaft — die institutionellen Voraussetzungen fehlen.
    Die dritte Frage entsteht hinsichtlich verfassungsrechtlicher Probleme: Wie weit reicht die Zuständigkeit des Bundes insbesondere mit Rücksicht auf die Kulturhoheit der Länder in Fragen des berufsbildenden Schulwesens? Auf welche Rechtsgrundlagen kann die Bundeskompetenz für Regelungen der betrieblichen Berufsausbildung in Landwirtschaft und Hauswirtschaft und anderen Bereichen gestützt werden? Wie ist eine gesetzliche Regelung der betrieblichen Berufsausbildung mit den noch nicht ausdiskutierten Reformbestrebungen im gesamten Bildungswesen in Einklang zu bringen? Welchen Anteil an einer Gesamtkonzeption sollen wirtschaftspolitische, welchen Anteil sollen sozialpolitische Überlegungen haben?
    In welchem Umfange kann und soll die Selbstverwaltung der Wirtschaft und der sonst beteiligten Kreise durch eine gesetzliche Regelung der Berufsausbildung betroffen werden? Man sollte anerkennen, welche positiven Leistungen die Wirtschaft auf dem Gebiete der Berufsausbildung in Selbstverwaltung und unter Aufbringung erheblicher Mittel erbracht hat. Es wäre nicht ratsam, hier über Gebühr durch Gesetze in organisch gewachsene und gut funktionierende Ordnungen einzugreifen. Ein solches Vorgehen würde die Ausbildungsfreudigkeit hemmen und sich letztlich zum Nachteil für die Jugend auswirken.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Welche Möglichkeiten bestehen für eine Gesamtregelung, wenn etwa die Berufsausbildung im Handwerk nicht mit einbezogen werden kann? Ich möchte hier einfügen: Es erscheint mir persönlich unzweckmäßig, daß die Berufsausbildungsvorschriften aus der Handwerksordnung herausgelöst werden, da sie ein wesentlicher Bestandteil des handwerklichen Berufsrechtes sind und eng mit den übrigen Bestimmungen des Handwerksrechtes verzahnt
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 5175
    Bundesminister Schmücker
    sind. Im übrigen sind abwertende Pauschalurteile über die Berufsausbildung im Handwerk nicht gerechtfertigt. Ich folge damit ausdrücklich den Bemerkungen, die Sie, Kollege Folger, gemacht haben. Sicherlich ist auch im Handwerk manches verbesserungsfähig; wo ist das nicht der Fall? Daher wird eine Novelle zur Handwerksordnung vorbereitet, durch die eine Modernisierung der Berufsausbildungsvorschriften erreicht werden soll. Aber ich möchte ausdrücklich das unterstreichen, was der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung gesagt hat: Das gewerbliche Ausbildungswesen in Deutschland ist vorbildlich.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir sollten nicht ohne Not von diesem System und von dieser Art abgehen. Wenn wir etwas ändern oder auf gesetzliche Grundlage stellen wollen, wenn wir Berufe, die noch nicht ausreichend betreut werden, einbeziehen wollen, dann muß das so behutsam geschehen, daß der hohe Rang der deutschen gewerblichen Berufsausbildung — „vorbildlich" nicht nur als allgemeines Prädikat, sondern: von den anderen als Vorbild anerkannt! — nicht gefährdet wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bei allen bisherigen Verhandlungen ergab sich, daß über diese offenen Fragen nicht nur in der Öffentlichkeit und in den interessierten und betroffenen Kreisen, sondern, wie ich vorhin schon sagte, auch innerhalb der Fraktionen dieses Hauses recht unterschiedliche Meinungen bestehen.
    Nun könnten wir ja so verfahren, daß wir eine Vorlage machen, und das Raufen geht hier los. Meine verehrten Kollegen, ich selber habe einen Ausschuß dieses Hauses zwei Jahre geführt; ich erinnere daran, daß ich Abgeordneter dieses Hauses bin. Ich richte mich in meiner Arbeit daher auch nach der Geschäftslage des Hauses. Ich habe nichts davon, wenn ich voreilig einen Gesetzentwurf vorlege, der nicht mehr verabschiedet werden kann; und ich weiß, wie es im Wirtschaftsausschuß und in den anderen Ausschüssen aussieht. Daher ist es zweckmäßiger, die vorbereitenden Beratungen, bei denen ich auch Ihre Beteiligung wünsche — und diese Aussprache kann ja Hinweise geben —, werden so sorgfältig geführt, daß wir nachher in den Ausschüssen zügig beraten können.
    Die Bundesregierung hat die Erwägung angestellt, ob angesichts dieser Situation eine Novelle zur Gewerbeordnung vorgeschlagen werden kann, durch die wenigstens dringliche rechtliche Fragen für einen wesentlichen Teilbereich gesetzlich geregelt werden können. Sie hat aber vorerst davon Abstand genommen, weil sie es für richtiger hält, das Gesamtproblem in seiner ganzen Breite weiter zu behandeln. Es liegen mehrere Entwürfe vor, die im einzelnen zunächst weiterverfolgt werden können. Ich bin gern bereit, Ihnen diese einzelnen Entwürfe — die ja mehr oder weniger bekannt sind, Sie haben sie auch schon zitiert — zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen.
    Ich möchte es noch einmal ausdrücklich begrüßen, daß diese Große Anfrage Ihnen und der Bundesregierung die Gelegenheit gibt, die Problematik zu behandeln. Ich begrüße es, daß sich aus den Gesprächen vielleicht neue Möglichkeiten ergeben, hier zu einer Gesamtregelung zu gelangen.
    Die Bundesregierung glaubt, ein für die Zukunft der Wirtschaft und der Gesellschaft, insbesondere für das berufliche Fortkommen der heranwachsenden Jugend, so bedeutsames Gesetz, wie es hier gewünscht wird, dem Parlament baldigst vorlegen zu sollen. Sie haben hier — ich bestreite gar nicht: recht eindrucksvoll — an Daten dargestellt, wie die Zusagen immer schwächer geworden sind. Das liegt aber nicht etwa an bösem Willen, wie man so schnell unterstellen könnte, sondern es liegt an der unerhörten Schwierigkeit der Materie. Glauben Sie mir bitte, daß ich mich bemüht habe, möglichst rasch nach meiner Amtsübernahme einen Entwurf vorzulegen. Aber die Vielfalt der Probleme ließ es mir doch geraten erscheinen, den Vorschlägen zu folgen, hier noch eine gründliche Vorbereitung durchzuführen.
    Die zweite Frage lautet:
    In welcher Weise legt die Bundesregierung die „Allgemeinen Grundsätze zur Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung", die für die Mitgliedstaaten der EWG verpflichtend sind, dem verlangten Entwurf zugrunde?
    Ich antworte darauf namens der Bundesregierung:
    Die in der zweiten Frage erwähnten Allgemeinen Grundsätze sind vom Ministerrat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft am 2. April 1963 in Ausführung des Artikels 128 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beschlossen worden. Diese Vorschrift ermächtigt und verpflichtet den Rat, in bezug auf die Berufsausbildung solche allgemeinen Grundsätze zur Durchführung einer gemeinsamen Politik aufzustellen, die zu einer harmonischen Entwicklung sowohl der einzelnen Volkswirtschaften als auch des Gemeinsamen Marktes beitragen können.
    Der Ratsbeschluß enthält im wesentlichen allgemeine Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind, die Berufsausbildungspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen. Die Bundesregierung hat diese Ziele stets bejaht. Das ist ihr um so leichter gefallen, als die deutschen Vorstellungen vom Sinn und Zweck der Berufsausbildung im wesentlichen hiermit übereinstimmen.
    Die Bundesregierung legt die angeführten Allgemeinen Grundsätze ihren Überlegungen für die gesetzliche Regelung der Berufsausbildung mit zugrunde.
    Meine Damen und Herren, darf ich zum Schluß noch einmal in Erwiderung auf Ihr — ich wiederhole: verständliches — Drängen folgenden Satz sagen: Jeder, der über Berufsausbildung eine fertige Meinung hat und die Argumente des anderen ablehnt, ist natürlich in der Lage, hier einen Vorschlag zu machen. Einen Gesamtentwurf, für den alle Argumente geprüft sind, kann heute niemand machen. Ich würde Ihnen lieber eine andere Antwort geben.
    5176 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112, und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964
    Bundesminister Schmücker
    Aber die Tatsachen sind stärker als die Wünsche. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Sie haben die Antwort der Regierung gehört. Wird die Beratung der Antwort gewünscht? Wer dafür ist, gebe bitte Zeichen. — Die Beratung wird nicht gewünscht. Es müssen 30 Abgeordnete für die Beratung sein; es waren nur 6 Stimmen.

(Abg. Dr. Mommer: Ich bitte um Wiederholung der Abstimmung!)

— Es wird die Wiederholung gewünscht. Wer wünscht die Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD? — Ich bitte auszuzählen. — Das sind 23. Stimmen. Die notwendige Zahl — 30 Stimmen — ist nicht erreicht.
Zur Begründung des Entwurfs der Fraktion der FDP unter Tagesordnungspunkt 6 b hat der Herr Abgeordnete Dr. Imle das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Freien Demokraten darf ich den vorliegenden Gesetzentwurf begründen.
    Es gehört zu den wirklich bedauerlichen Begleitumständen der Diskussion um ein Berufsausbildungsgesetz, daß bisher die wichtigen Sachfragen im einzelnen nicht diskutiert worden sind. Man muß hierbei aber auch zugeben, daß die Entwicklung und Struktur des deutschen Berufsbildungswesens weiten Teilen der Öffentlichkeit — und ich wage zu behaupten: auch dieses Hauses — nicht ausreichend bekannt sind. Diese Unkenntnis bringt die Gefahr mit sich, daß Entscheidungen getroffen werden, die weniger von einer genauen Sachkenntnis als von bestimmten Interessen beeinflußt sind. Dazu gehört vor allem das Schlagwort von der veralteten Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft. Wer davon spricht, sieht das Lehrlingswesen meist in der Tradition einer im Mittelalter gewachsenen, ständisch gebundenen Einrichtung, die allmählich vom Handwerk auf die Industrie übertragen wurde.
    Natürlich und glücklicherweise hat diese Tradition bei uns ihre Rolle gespielt; aber im Unterschied zu anderen europäischen Ländern hat das deutsche Handwerk seine Ausbildungseinrichtungen aus der Gebundenheit des mittelalterlichen Zunftwesens bis zur Gegenwart weiterentwickeln und ihren Niedergang im 19. Jahrhundert überwinden können. Man hat in Deutschland deshalb immer gewußt, was Berufsbildung in Handel und Handwerk war. Es muß mit Befriedigung festgestellt werden, daß sich die Berufsausbildung im Handwerk in der Bundesrepublik, die zuletzt in der Handwerksordnung von 1953 geregelt wurde, in der ganzen Welt sehen lassen kann.
    Aber die Betriebslehre in Industrie und Handel — vor allem in der Industrie — ist etwas ganz Neues, auch wenn wir in der gewerblichen Wirtschaft ebenso wie im Handwerk von Lehrlingen und Lehrlingsrolle sprechen. Erst am Ende des letzten
    Jahrhunderts zeigte sich bei der Industrie das Interesse an einer eigenen Facharbeiterausbildung, vor allem im Bereich der Eisenverarbeitung und der Elektrotechnik. Dieser Entwicklung trägt die Novelle zur Gewerbeordnung von 1897 zum erstenmal, wenn auch vorsichtig, Rechnung. Sie bezieht sich zwar in der Hauptsache auf die handwerkliche Lehre, spricht aber in der allgemeinen Bestimmung auch von anderen Gewerbetreibenden, die Lehrlinge ausbilden. Die Masse der Facharbeiter wurde freilich nach wie vor vom Handwerk ausgebildet. Aber schon 10 Jahre später ergaben Erhebungen des preußischen Handelsministeriums, daß 59 v. H. der in der Industrie tätigen gelernten Facharbeiter auch in industriellen Betrieben ausgebildet wurden. In dieser Zeit begann also die betriebliche Lehre als Ausbildung in der industruiellen Produktion ganz allmählich eigene Gestalt anzunehmen.
    Wesentlicher als die Reform der Gewerbeordnung von 1897 war jedoch, daß das preußische Kammergesetz in demselben Jahr den Industrie- und Handelskammern die Befugnis verlieh, Anlagen und Einrichtungen, die die Förderung von Handel und Gewerbe sowie die geschäftliche Ausbildung, die Erziehung und den sittlichen Schutz der darin beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge bezwecken, zu begründen, zu unterhalten und zu unterstützen. Der § 39 des preußischen Kammergesetzes wurde die Basis für die Selbstverwaltung der Wirtschaft auf dem Gebiet der Berufsausbildung. Es ist keine Übertreibung, wenn man sagt, daß diese heute so blaß erscheinende Bestimmung der Ausgangspunkt für den Ausbau des Lehrlingswesens in Industrie und Handel geworden ist.
    Schon 1911 befaßte sich der Deutsche Handelstag mit der Frage, ob die Industrie nicht selber zu Facharbeiterprüfungen schreiten müsse. Es wird Sie nicht wundernehmen, daß diese Diskussion um ein Berufsausbildungsgesetz damals, 1929, ganz ähnliche Züge wie die gegenwärtige Auseinandersetzung trug; Herr Kollege Folger hat das schon herausgestellt. Studiert man nämlich den damaligen Entwurf, so fällt auf, daß die eigentliche Schwäche der Forderung nach einem Gesetz darin lag, die Ordnung der betrieblichen Ausbildung in einen Exerzierplatz der sozialen Parität zu verwandeln. Zugleich zeigte sich aber auch — und daraus ist deshalb dem Gesetzgeber kein Vorwurf zu machen —, daß das damals geplante Gesetz nichts anderes tun konnte, als die Entwicklung bis zum Jahre 1929 zu fixieren.
    Die Wirtschaft hat damals den Gesetzentwurf mit dem Argument abgelehnt, er lasse der zukünftigen Entwicklung des beruflichen Ausbildungswesens zu wenig Raum. Wie richtig die Auffassung dieser Fachleute war, zeigten die kommenden Jahre; denn das betriebliche Ausbildungswesen, das uns heute so selbstverständlich vor Augen steht mit seinen Musterlehrverträgen, der Lehrlingsrolle, mit einer gezielten, durch eine Prüfung kontrollierten Ausbildung, hat sich erst in den dreißiger Jahren durchgesetzt.
    Von einem planmäßig geordneten, überbetrieblich organisierten Ausbildungswesen kann man exakt sogar erst seit 1935 sprechen; eine Leistung der
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 112. und 113. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1964 5177
    Dr. Imle
    wirtschaftlichen Selbstverwaltung. 1939 — um einige Zahlen zu nennen —, zu Beginn des 2. Weltkrieges, beteiligten sich 111 000 Personen an den Facharbeiterprüfungen; darüber hinaus wurden 115 000 Kaufmannsgehilfen geprüft. 1937 waren bereits 400 000 Lehrverhältnisse in den Lehrlingsrollen der Industrie- und Handelskammern erfaßt. Diese Entwicklung konnte zweifellos vom Gesetzgeber des Jahres 1929 nicht vorausgesehen werden. Sie zeigt aber darüber hinaus, daß die geordnete Berufsausbildung, wie sie uns heute vor Augen steht, viel jünger ist, als ihre Kritiker meinen. Sie ist — zieht man die Jahre des Weltkrieges und nach dem Zusammenbruch Deutschlands 1945 ab — nicht viel älter als 25 Jahre.
    Natürlich hat es seit Jahrzehnten in Deutschland Lehrlinge gegeben; aber die Geschlossenheit unseres Ausbildungswesens ist eben viel jüngeren Datums. Ich betone das nicht, um zu sagen, die heutige Berufsausbildung sei so vorzüglich, daß sie keiner Kritik bedürfe. Im Gegenteil, die Wirtschaft weiß selbst wohl am besten, wie schnell die Entwicklung weitergeht und daß gerade auf diesem Gebiet Aktivität notwendig ist.
    Auf der anderen Seite liegt es nicht in den Möglichkeiten des Gesetzgebers, den Fortschritt des Berufsbildungswesens der Wirtschaft durch Gesetzesrecht vorwegzunehmen. Es geht hier auch nicht um die Selbstverwaltung der Wirtschaft als ein Privileg, sondern um eine sachgemäße Lösung, um die Aufgabe, das Berufsausbildungswesen der Wirtschaft in seinem Fortschritt zu unterstützen, nicht aber darum, es restriktiv zu reglementieren.
    In der Aussprache wurde gesagt, daß man eine „große Lösung" suchen wolle, eine kleine ablehne. Dazu muß ich allerdings auch im Rahmen dieser Begründung etwas sagen. Gegen den Versuch, die Berufsausbildung gesetzlich zu perfektionieren — wohl auch fälschlich als „große Lösung" bezeichnet —, spricht folgendes.
    Die Verhältnisse in der gewerblichen Wirtschaft, der Landwirtschaft — Herr Minister, auch Sie wiesen darauf hin —, der Hauswirtschaft und anderen Berufsausbildungsbereichen sind notwendigerweise sehr verschiedenartig. Deshalb müssen die Leistungsträger der Berufsausbildung eigenständig organisiert sein, um den grundlegenden verschiedenen fachlichen Zielsetzungen Rechnung tragen zu können. Die tatsächlichen Unterschiede lassen sich auch durch ein Einheitsgesetz nicht beseitigen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind zwar differenziert, sie sind aber in den jeweiligen Berufsausbildungsbereichen zusammenhängend geordnet. Dabei ergänzen sich gesetzliche Bestimmungen und autonome Regelungen der Leistungsträger der Berufsaublidung, so daß eine eigenständige Weiterentwicklung möglich ist.
    Ich könnte hier einige Beispiele für die notwendige Differenzierung der gesetzlichen Bestimmungen anführen, möchte aber aus dem Katalog nur das Gesetz zur Ordnung des Handwerks und die Verordnung über die Ausbildung von Matrosen auf Kauffahrteischiffen gemäß dem Seemannsgesetz herausnehmen und zu den anderen Dingen zunächst einmal nichts sagen. Diese keineswegs vollständige Übersicht würde zeigen, daß sich die bisherigen Regelungen aus sachlichen Notwendigkeiten entwikkelt haben. Würde man nun die eigenständigen Berufsausbildungsbereiche auflösen und durch ein einheitliches Gesetz unterbinden wollen, wäre eine absolute Rechtsverwirrung die Folge. Die sogenannte verwaltungsmäßige Zersplitterung der Zuständigkeiten im Gesamtbereich der Berufsausbildung ist nur das Spiegelbild der außerordentlich verschieden gelagerten sachlichen Bedürfnisse des Ausbildungswesens. Je weiter sich die Arbeitsteilung innerhalb der Wirtschaft entwickelt, um so stärkere Differenzierungen werden sich auch in den Anforderungen der Ausbildung und Weiterbildung ergeben.
    Dem entspricht dann auch die Untergliederung der Kompetenzen bei den Bundesministerien. Das Bundeswirtschaftsministerium ist zuständig für die gewerbliche Wirtschaft allgemein, das Bundesarbeitsministerium für Haushaltungs- und andere Berufe, das Bundesjustizministerium für Rechtsanwalts- und Notariatsangestellte, das Bundesinnenministerium für Verwaltungsberufe, das Bundesverkehrsministerium für Seeschiffahrt und Bundesbahn, das Bundespostministerium für Berufe im Postwesen und das Bundesverteidigungsministerium für verschiedene Fachberufe im Ausrüstungswesen der Bundeswehr. Das gleiche trifft für das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesgesundheitsministerium zu.
    Aus dieser Übersicht erklären sich wohl auch die bisherigen Schwierigkeiten bei der Gesetzesinitiative des Bundeskabinetts zur Novellierung der Gewerbeordnung. Dabei ist zu bedenken, daß z. B. das Bundesarbeitsministerium neben der Zuständigkeit für kleinere Berufsgruppen auch die Zuständigkeit für alle arbeitsrechtlichen Aspekte einschließlich des Jugendarbeitsschutzes beansprucht.
    Was mir aber sehr wesentlich zu sein scheint, ist die Tatsache, daß man durch eine Novellierung, wie sie hier vorgelegt wird, 96 % aller Lehrlinge erfaßt. Es bleibt nur eine kleine Gruppe von 4 % draußen, und man sollte nicht wegen der Regelung für diese Gruppe das Gesetz selbst hinausschieben. Ich möchte darauf hinweisen, daß der Bundestag am 27. Juni kein umfassendes Gesetz gefordert hat, sondern daß die Bundesregierung aufgefordert worden ist, den Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes vorzulegen.

    (Abg. Folger: Das schließt aber „umfassend" ein, Herr Dr. Imle!)

    — Nein, das steht nicht darin; das steht jetzt in Ihrer Großen Anfrage.

    (Abg. Behrendt: Heißt das Novellierung?)

    — Ich komme gleich darauf.
    Da aber wohl in diesem Hause Einigkeit darüber besteht, daß bestimmte Vorschriften gesetzlich neu geregelt werden müssen — der Minister und auch Sie haben das hier gesagt —, kann man diesem Anliegen auch durch eine moderne Novellierung der Gewerbeordnung, wodurch gleichzeitig Bestim-
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    Dr. Imle
    mungen des Handelsgesetzbuches überflüssig werden, Rechnung tragen.
    Ich muß allerdings auch folgendes sagen. Allein die Tatsache, daß sich die Bundesregierung bisher nicht zu einer umfassenden Regelung, zu einer großen Lösung durchringen konnte und daß sie die Schwierigkeiten übersieht, stellt uns vor die Notwendigkeit — die wir anerkennen; sonst hätten wir uns nicht seit Jahr und Tag um diese Dinge gekümmert —, hier doch eine Regelung zu treffen, damit wenigstens diese Dinge schon geklärt werden.
    Was die Frage betrifft, ob die Novelle noch verabschiedet werden kann, darf ich erklären, daß mir der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses dieses Hauses vor einigen Tagen noch erklärt hat, daß er das durchaus noch schaffen könne. Deswegen sollte uns hier eine konstruktive Zusammenarbeit zusammenführen.
    Noch kurz einige Worte über das, was mit dem Entwurf erreicht werden soll. Der wesentlichste Gedanke des Entwurfs ist der, daß an dem Grundsatz der betrieblichen Ausbildung festgehalten wird. Dieser vornehmlich betrieblichen Ausbildung ist es doch zu danken, daß die Leistung des deutschen Arbeiters in aller Welt anerkannt ist. Andererseits soll aber das Recht zur Ausbildung bei Personen eingeschränkt werden, gegen die in sittlicher oder fachlicher Hinsicht — ich betone das Wort „fachlicher Hinsicht" — Bedenken bestehen oder deren Betriebe im Hinblick auf die Einrichtung oder Struktur für die Ausbildung ungeeignet sind. Bisher gab es keine Möglichkeit, so etwas zu unterbinden. Wir sehen darin einen bedeutenden Fortschritt.
    Außerdem soll eine Bestimmung eingeführt werden, die dem alten Vorwurf der Lehrlingszüchterei Einhalt gebietet. Der Lehrvertrag war bisher schon an Mindestnormen gebunden. Diese werden jetzt im Entwurf noch erweitert. Darüber hinaus soll festgelegt werden, daß die Lehrverhältnisse grundsätzlich nur noch in einem anerkannten Lehrberuf begründet werden können. Bisher fehlte die gesetzliche Grundlage dazu, denn es genügte bisher ein einfacher Erlaß des Bundeswirtschaftsministers. Die Lehrzeit selbst soll durch die Gewerbeordnung gesetzlich festgelegt werden. Der Begriff der Lehrlingsrolle, .der bisher weder in der Gewerbeordnung noch im HGB verankert ist, soll jetzt herausgestellt werden. Die Führung der Lehrlingsrolle wird dabei allerdings der Industrie- und Handelskammer übertragen. Dann werden die Pflichten des Lehrherrn und des Lehrlings entsprechend der bisherigen Übung gesetzlich verankert und ebenso die Bestimmungen über die Lehrzeit, die Lehrabschlußprüfung, die Regelung des Prüfungsverfahrens und die zu erlassende Prüfungsordnung.
    Zum Schluß noch ein Wort, das bisher hier nicht angeklungen ist. Ich möchte es vorwegnehmen; ich weiß nicht, ob es nachher in der Diskussion noch kommt: ein Wort zur Mitbestimmung. In dem Gesetz ist die Mitbestimmung des Betriebsrats vorgesehen. Bei den Industrie- und Handelskammern hat der § 8 des Kammergesetzes die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretungen gesichert. Es ist auch festzustellen, daß eine genaue und gute Zusammenarbeit besteht. Auf Bundesebene haben bisher die Spitzenverbände aller Organisationen der Industrie, der Kammern und der Gewerkschaften bei der Festlegung der Berufsbilder zusammengearbeitet.
    Aus meinen Ausführungen dürfte eindeutig hervorgehen, daß es sich bei diesem Novellierungsentwurf zur Gewerbeordnung um die Ausbildung der Lehrlinge im Rahmen der Wirtschaft handelt. Da die Wirtschaft hier das Vordringlichste ist, beantrage ich, die Vorlage dem Wirtschaftsausschuß — federführend — und dem Arbeitsausschuß zur Mitberatung zu überweisen.

    (Beifall bei der FDP.)