Rede:
ID0410130600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 55
    1. —: 5
    2. der: 4
    3. Wort: 2
    4. über: 2
    5. Antrag: 2
    6. die: 2
    7. Wenn: 1
    8. das: 1
    9. nicht: 1
    10. gewünscht: 1
    11. wird,: 1
    12. stimmen: 1
    13. wir: 1
    14. diesen: 1
    15. ab.: 1
    16. Wer: 1
    17. zustimmt,: 1
    18. gebe: 1
    19. bitte: 1
    20. ein: 1
    21. Zeichen.: 1
    22. Gegenprobe!: 1
    23. Enthaltungen?: 1
    24. Der: 1
    25. ist: 1
    26. einstimmig: 1
    27. angenommen.Ich: 1
    28. eröffne: 1
    29. nunmehr: 1
    30. Aussprache: 1
    31. Antwort: 1
    32. Bundesregierung: 1
    33. auf: 1
    34. dieGroße: 1
    35. Anfrage: 1
    36. Fraktion: 1
    37. SPDbetr.: 1
    38. auswärtige: 1
    39. Kulturpolitik.Das: 1
    40. hat: 1
    41. Abgeordnete: 1
    42. Dr.: 1
    43. Huys.Deutscher: 1
    44. Bundestag: 1
    45. 4.: 1
    46. Wahlperiode: 1
    47. 101.: 1
    48. Sitzung.: 1
    49. Bonn,: 1
    50. Mittwoch,: 1
    51. den: 1
    52. 11.: 1
    53. Dezember: 1
    54. 1963: 1
    55. 4731: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1963 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Willeke, Even (Köln), Wittmer-Eigenbrodt und Nieberg 4661 A Zur Geschäftsordnung Dr. Mommer (SPD) 4661 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . 4662 D Zoglmann (FDP) 4663 D Fragestunde (Drucksachen IV/1737, IV/1744) Fragen des Abg. Seibert: Margentarife für die Rheinschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4665 C Frage des Abg. Cramer: Ausbau des Küstenkanals auf der Strecke Kampe—Dörpen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4666 B, C, D Cramer (SPD) 4666 C, D Wächter (FDP) 4666 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Überschallflugzeug Concorde Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4667 A, B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 4667 B Börner (SPD) 4667 B, C Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Bau der Nord- und Südbrücke in Bonn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4667 D, 4668 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 4667 D, 4668 A Frage des Abg. Dr. Gleissner: Straßenverkehr in dem Erholungsgebiet südlich von München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4668 B, C, D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 4668 C, D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Ausgestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4668 D, 4669 D, 4670 A Schwabe (SPD) 4669 D Kahn-Ackermann (SPD) 4670 A Frage des Abg. Dr. Gleissner: Bahnverkehr zwischen München und Erholungsgebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4670 B, C, D, 4671 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 4670 C, D Ertl (FDP) 4670 D, 4671 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Fragen der Abg. Dr. Kohut und Dr. Müller-Emmert: Verkehrs-Zentralkartei in Flensburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4671 B, 4672 A, B, C, D, 4673 A Dr. Kohut (FDP) 4672 A Dr. Müller-Emmert (FDP) . . . 4672 B, C Dürr (FDP) 4672 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4673 A, C, D Dr. Mommer (SPD) 4673 C Dr. Rinderspacher (SPD) 4673 D Frage des Abg. Lemmrich: Betonrandstreifen an Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4673 D Frage des Abg. Fritsch: Schlangestehen vor Schaltern der Bundespost Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 4674 B, C Fritsch (SPD) 4674 C Frage der Abg. Frau Herklotz: Kennedy Gedenkmarke Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 4674 C, D Frau Herklotz (SPD) 4674 D Frage des Abg. Peiter: Selbstwählferndienst in Limburg . . 4674 D Frage des Abg. Dr. Eppler: Ausbau des Postamtes in Alpirsbach Bornemann, Staatssekretär . . . . 4675 A Frage der Abg. Frau Meermann: Briefumschlag-Format Din C 5 . . . 4675 A Frage des Abg. Dr. Roesch: Beamte mit abgeschlossenem Studium der Wirtschaftswissenschaften Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 4675 B Frage des Abg. Hammersen: Erschließungsbeitragsrecht nach § 133 des Bundesbaugesetzes Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 4675 B, D Hammersen (FDP) 4675 C, D Frage des Abg. Welslau: Inkrafttreten des Bundeskindergeldgesetzes Dr. Heck, Bundesminister . . . . 4676 A Fragen des Abg. Faller: Arzneimittel und Fahrtüchtigkeit von Kraftfahrern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 4676 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Entschädigung von in Algerien enteigneten deutschen Staatsangehörigen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4676 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 4676 D Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Italienische Staatsuniversität mit europäischem Charakter in Florenz Dr. Carstens, Staatssekretär 4677 B, C, D, 4678 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4677 C, D Frage des Abg. Dr. Mommer: Volksdeutsche in Rumänien Dr. Carstens, Staatssekretär 4678 A, B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4678 B Dr. h. c. Jaksch (SPD) . . . . . . 4678 C Sammelübersicht 23 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1689) . . . . . . . . . . 4678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Sonderabkommen vom 7. Dezember 1957 mit dem Königreich Belgien über Arbeitslosenversicherung (Drucksache IV/1434); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1670) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Mai 1963 mit der Republik Oster. reich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter (Drucksache IV/1435); Schriftlicher Bericht des Kriegsopferausschusses (Drucksache IV/1684) — Zweite und dritte Beratung — 4679 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Wertpapierbereinigungsschlußgesetz) (Drucksache IV/1459); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1688) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4679 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1690) — Zweite und dritte Beratung — 4679 C Entwurf eines Bundesjugendzahnpflegegesetzes (Drucksachen IV/1260, IV/1266); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksachen IV/1735, zu IV/1735) — Zweite und dritte Beratung — 4680 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drittes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache IV/1648); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1716) — Zweite und dritte Beratung — 4680 B Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksache IV/1476); Berichte des Haushaltsund des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1711, IV/1691) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 4680 D Dr. Löbe (FDP) 4680 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 114 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über den Heuervertrag der Fischer (Drucksache IV/1592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1721) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4681 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4681 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 1962 über die Änderung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Zwecke der Assoziierung der Niederländischen Antillen (Drucksache IV/1474); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/ 1725) — Zweite und dritte Beratung — 4681 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 1962 mit der Regierung von Ceylon zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache IV/1424); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1742, zu IV/1742) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4682 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Oktober 1962 mit Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache IV/1588); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1743, zu 1743) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 4682 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache IV/1376); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1729) — Zweite und dritte Beratung — Rollmann (CDU/CSU) . 4682 C, 4689 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 4683 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 4685 C, 4690 D, 4691 A Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 4685 D Wagner (CDU/CSU) 4686 B Gerlach (SPD) . . . . . . . 4686 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . 4687 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 4688 A Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 4689 B Burgemeister (CDU/CSU) . . . 4690 A Zoglmann (FDP) 4690 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparprämiengesetzes (Drucksache IV/ 1654) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1712, zu IV/1712) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 4692 A, 4694 B, 4697 A, B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 4692 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 4693 A, 4695 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4693 C Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 4694 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 4694 D Dr. Imle (FDP) 4694 D Kuntscher (CDU/CSU) 4697 B Dürr (FDP) 4697 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache IV/ 1671) — Erste Beratung — 4697 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 20. Juli 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar (Drucksache IV/1673) — Erste Beratung — 4697 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache IV/1681) — Erste Beratung — . . . . 4697 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 in der Fassung der Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1963) vom 21. Juni 1963 (Zweites Zolltarif-Änderungsgesetz) (Drucksache IV/1702) - Erste Beratung — 4698 A Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 11. April 1962 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954, und zur Änderung des Gesetzes vom 21. März 1956 (Drucksache IV/1703) — Erste Beratung — 4698 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz — BRRG) (SPD) (Drucksache IV/1698) — Erste Beratung — . . . . 4698 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen (Drucksache IV/1709) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4698 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Braumalzfracht (Drucksachen IV/1236, IV/1704) . . . . 4698 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auslieferung des ungarischen Staatsangehörigen Geza Györfi nach Frankreich (Drucksachen IV/1527, IV/1717) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 4698 C Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz = 6. RAG) (Drucksache IV/1584) — Zweite Beratung —; in Verbindung mit dem Sozialbericht 1963 (Drucksache IV/1486); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen IV/1731, zu IV/1731) Hussong (SPD) . . . . 4699 C, 4711 D Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 4701 B, 4703 B, 4711 D Becker (CDU/CSU) 4701 D Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4702 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 4703 C Gaßmann (CDU/CSU) 4704 B Geiger (SPD) 4709 C Killat (SPD) 4710 C, 4711 C Dr. Franz (CDU/CSU) 4711 A Biermann (SPD) . . . . . . . 4712 B Weigl (CDU/CSU) 4712 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. auswärtige Kulturpolitik (Drucksache IV/ 1315) Kahn-Ackermann (SPD) 4713 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 4723 A Dr. Huys (CDU/CSU) 4731 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 4734 C Dr. Hellige (FDP) 4740 B Dr. Martin (CDU/CSU) 4743 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4744 D Lahr, Staatssekretär 4746 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abgeordneten Jahn und Merten (Drucksache IV/1723) Zoglmann (FDP) 4729 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Strauß (Drucksache IV/1724) Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4730 C Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abg. Struve, Glüsing (Dithmarschen), Tobaben, Kuntscher, Hermsdorf, Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Tamblé, Peters (Poppenbüll), Dr. Miessner u. Gen. betr. Konservierungsmittel für Fischwaren (Drucksachen IV/1622, IV/1730) Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 4747 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entwurf einer Entscheidung über die vorherige Prüfung und Beratung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der EWG auf dem Gebiet des Verkehrs (Drucksachen IV/34, zu IV/34, IV/1668) . . . . . . . . . 4747 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung des Artikels 13 der Verordnung Nr. 3 und des Artikels 11 der Verordnung Nr. 4 (Drucksachen IV/ 1669, IV/1727) 4774 D Dritte Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/1726) . 4748 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dreiundzwanzigste, Vierundzwanzigste und Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/ 1600, IV/1635, IV/1636, IV/1719); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundzwanzigste, Siebenundzwanzigste und Dreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1637, IV/ 1638, IV/1662, IV/1718) . . . . . . 4748 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksachen IV/1617, IV/1728) . 4748 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Verlängerung der Zollaussetzung für Melasse) (Drucksachen IV/1601, IV/1720) 4748 C Ubersicht 18 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1686) . . . . . 4748 D Antrag betr. Sonderregelung für die Zulassung von Mähdreschern im Straßenverkehr (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen], Frehsee, Seither, Saxowski u. Gen.) (Drucksache IV/1701) 4748 D Nächste Sitzung 4748 D Anlagen 4749 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4661 101. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Aschoff 13. 12. Dr.-Ing. Balke 13. 12. Berlin 13. 12. Fürst von Bismarck 13. 12. Blumenfeld 11. 12. Frau Brauksiepe 13. 12. Dr. von Brentano 15. 12. Burckardt 12. 12. Deringer 11. 12. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 11. 12. Goldhagen 15. 12. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Hufnagel 13. 12. Klinker 13. 12. Kriedemann 13. 12. Dr. Löhr 12. 12. Margulies 13. 12. Mauk * 12. 12. Memmel 11. 12. Michels 13. 12. Dr. Müller-Hermann 15. 12. Nellen 11. 12. Ollenhauer 31. 12.. Richarts * 13. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13. 12. Schoettle 31. 12. Seifriz 15. 12. Dr. Starke 12. 12. Steinhoff 15. 12. Storch * 11. 12. Frau Strobel 15. 12. Dr. Frh. v. Vittinghoff-Schell 15. 12. Wendelborn 13. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Frau Lösche 7. 1. Anlage 2 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Bundesjugendzahnpflegegesetzes (Drucksachen IV/1260, IV/1266, IV/1735). * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen ,des Europäischen Parlaments Der Bundestag wolle beschließen: Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Gesetz über die Jugendzahnpflege" Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 366 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksachen IV/1476, IV/1691). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. März 1964 einen Bericht über die Fragen vorzulegen, die sich ergeben, wenn die Wirtschaft der Entwicklungsländer durch Bewertungsabschläge und steuerbegünstigte Rücklagen für Gegenstände des in den Entwicklungsländern liegenden Umlaufvermögens deutscher Unternehmungen gefördert werden soll. Der Bundestag ist der Auffassung, daß die Unterhaltung deutscher Handelsläger, die den Bedürfnissen der Entwicklungsländer entsprechen, einen wichtigen Bestandteil der Entwicklungshilfe darstellen kann. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Löbe, Dr. Imle und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksachen IV/1476, IV/1691). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß zu einer Entwicklungshilfe im Geiste echter Partnerschaft auch die Beseitigung bestehender oder die Vermeidung drohender Störungen durch die Doppelbesteuerung gehört. 4750 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung, daß sie dieser Feststellung bei allen Wirtschafts- und Kreditverhandlungen mit Entwicklungsländern Rechnung trägt und sich in noch stärkerem Maße als bisher in diesem Rahmen um den Abschluß von Vereinbarungen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung bemüht. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Löbe Dr. Imle Dr. Atzenroth Deneke Dorn Dr. Effertz Ertl Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Frau Funcke (Hagen) Dr. Hoven Frau Dr. Kiep-Altenloh Kreitmeyer Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Mertes Murr Opitz Peters (Poppenbüll) Ramms Reichmann Soetebier Dr. Supf Wächter Walter Anlage 5 Umdruck 375 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Conring, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen 1. In Artikel I erhält Nummer 1 folgende Fassung: 1. § 1 wird wie folgt geändert: ,a) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Der Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 520 Abgeordneten." b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Von den Abgeordneten werden 260 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt."' 2. In Artikel I erhält Nummer 7 folgende Fassung: ,7. § 54 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Die in § 1 Abs. 1 festgelegte Abgeordnetenzahl verringert sich auf 498, die Zahl der nach § 1 Abs. 2 nach Kreiswahlvorschlägen zu wählenden Abgeordneten auf 249."' Im Lande Niedersachsen erhöht sich die Zahl der Wahlkreise von 30 auf 31. 3. Artikel 1 Nr. 8 wird die Anlage wie folgt geändert: Nr. des Name des Wahlkreises Gebiet des Wahlkreises Wahlkreises 20 Aurich-Emden Kreisfreie Stadt Emden Landkreise Aurich und Emden 21 Leer-Wittmund umfassend Landkreise Leer und Wittmund 22 WilhelmshavenFriesland umfassend kreis-freie Stadt Wilhelmshaven und Landkreis Friesland Folgende Nummern rücken nach. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Conring Burgemeister Dr. Elbrächter Dr. Jungmann Kühn (Hildesheim) Dr. von Merkatz Dr. Dr. Oberländer Dr.-Ing. Seebohm Dr. Siemer Dr. Steinmetz Werner Anlage 6 Umdruck 363 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Schmid (Frankfurt) und Dr. Dehler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I werden folgende Nummern 6 a und 6 b eingefügt: '6 a. § 46 Abs. 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. bei Verzicht. Der Verzicht ist nur wirksam, wenn er dem Präsidenten des Bundestages, einem deutschen Notar, der seinen Sitz im Wahlgebiet hat, oder einem zur Vornahme von Beurkundungen er- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4751 mächtigten Bediensteten bei einer deutschen Auslandsvertretung zur Niederschrift erklärt wird. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden." 6 b. § 47 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. im Falle der Nummern 2 und 4 durch Beschluß des Vorstandes des Bundestages." b) Es wird folgender Absatz 2 eingefügt: „ (2) Im Falle der Nummer 5 ist ein Beschluß des Vorstandes des Bundestages nicht erforderlich. Mit der Abgabe oder dem Eingang der Verzichterklärung bei dem Präsidenten des Bundestages ist die Mitgliedschaft erloschen." c) Absatz 2 wird Absatz 3. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Jaeger Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. Dehler Anlagen 7 Umdruck 369 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: In der Anlage zu Artikel 1 Nr. 8 erhalten die nachfolgenden Wahlkreise folgende Bezeichnung: Nr. des Name des Gebiet des Wahlkreises Wahlkreises Wahlkreises 47 Goslar-Wolfenbüttel unverändert 64 Siegkreis I — Bonn-Land unverändert 65 Oberbergischer Kreis — Siegkreis II unverändert 105 Detmold-Lippe unverändert 175 Schwäbisch Gmünd — Backnang unverändert 184 Heidelberg-Land — Sinsheim unverändert Bonn, den 10. Dezember 1963 Barzel und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dürr und Fraktion Anlagen 8 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Kalinke, Werner, Missbach, Dr. Pflaumbaum, Burgemeister, 'Böhme (Hildesheim) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle 'beschließen: In der Anlage zu Artikel I Nr. 8 wird in der Spalte „Gebiet des Wahlkreises" beim Wahlkreis 36 Hannover I beim Wahlkreis 37 Hannover II beim Wahlkreis 38 Hannover III und beim Wahlkreis 41 Hameln - Springe die Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache IV/1729 wiederhergestellt. Bonn, den 11. Dezember 1963 Frau Kalinke Werner Missbach Dr. Pflaumbaum Burgemeister Böhme (Hildesheim) Becker Frau Dr. Bleyler Bühler Dr. Draeger Frau Engländer Dr. h. c. Güde Horn Dr. Huys Frau Jacobi (Marl) Kühn (Hildesheim) Lenz (Brühl) Leonhard Dr. von Merkatz Müser Dr. Dr. Oberländer Frau Pitz-Savelsberg Frau Dr. Rehling Schlick Schulhoff Dr. Schwörer Dr. Steinmetz Unertl Frau Welter (Aachen) Dr. Wuermeling Anlage 9 Umdruck 377 Änderungsantrag der Abgeordneten Zoglmann, Busse zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: Die Anlage zu Artikel 1 Nr. 8 wird wie folgt geändert: 4752 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Nummer des Wahlkreises: Name des Wahlkreises: Gebiet des Wahlkreises: 103 Bielefeld-Land Landkreise Bielefeld und Halle (Westfalen) 106 PaderbornWiedenbrück Landkreis Paderborn Landkreis Wiedenbrück Bonn, den 11. Dezember 1963 Zoglmann Busse Anlage 10 Umdruck 368 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. i erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 2 wird hinter Nummer 3 die folgende Nummer 4 angefügt: „4. Grundbeträge des Anspruchs auf Hauptentschädigung, in deren Höhe nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes Schuldbuchforderungen oder Schuldverschreibungen erworben werden." 2. Artikel 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. In § 8 Abs. i wird der zweite Satz gestrichen." Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 371 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 1 und 2 gestrichen. 2. Artikel 1 Nr. 3 wird in der Fassung des Artikels i der Regierungsvorlage gemäß. Drucksache IV/1654 wiederhergestellt. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Imle Schultz und Fraktion Anlage 12 Umdruck 378 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel i erhält folgende Fassung: „Artikel i Das Spar-Prämiengesetz in der Fassung vom 16. Februar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 92) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird hinter Nummer 3 die folgende Nummer 4 angefügt: „4. Grundbeträge des Anspruchs auf Hauptentschädigung, in deren Höhe nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes Schuldbuchforderungen oder Schuldverschreibungen erworben werden." b) Absatz 3 erhält die folgende Fassung: „(3) Als Wertpapiere im Sinne des Absatzes 2 gelten auch Schuldbucheintragungen, bei denen der Gläubiger verlangen kann, daß ihm an Stelle seiner Schuldbuchforderung eine Schuldverschreibung erteilt wird." c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absätze 4 und 5. 2. Hinter § 5 wird der folgende § 5 a eingefügt: „§ 5 a Prämienverfahren beim Erwerb von Schuldbuchforderungen auf den eigenen Namen Erwirbt der Prämiensparer Schuldbuchforderungen auf den eigenen Namen (§ 1 Abs. 3), so tritt für die Durchführung des Prämienverfahrens (§§ 3 bis 5) die Schuldenverwaltung an die Stelle des Kreditinstituts." 3. In § 8 Abs. 1 wird der zweite Satz gestrichen." Bonn, den 11. Dezember 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4753 Anlage 13 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz —6. RAG) (Drucksachen IV/1584, IV/1731). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Hinter Artikel I § 1 Abs. 2 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Satz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abzuleiten sind." 2. In Artikel I § 5 Abs. i werden die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen. 3. In Artikel II § 1 Abs. 2 werden die Worte „soweit der Jahresarbeitsverdienst nach dem Ortslohn berechnet ist" gestrichen. 4. In Artikel II § 1 Abs. 2 a wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abzuleiten sind." 5. Hinter Artikel II § 2 Abs. i wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Soweit der Jahresarbeitsverdienst nach dem Ortslohn berechnet ist, ist dieser nicht nach Absatz 1 anzupassen, sondern nach dem gemäß Artikel IV § 1 neu festgesetzten Ortslohn zu berechnen." 6. In Artikel III § 2 Abs. 1 tritt an die Stelle des Wortes „Mai" das Wort „Dezember". 7. Hinter Artikel III § 3 wird folgender Artikel IV eingefügt: „Artikel IV Neufestsetzung der Ortslöhne und Schlußvorschriften § 1 Die Ortslöhne sind für die Zeit vom 1. Januar 1964 an für den Geltungsbereich dieses Gesetzes binnen drei Monaten nach der Verkündung dieses Gesetzes neu festzusetzen." Artikel III § 4 wird Artikel IV § 2 Artikel III § 5 wird Artikel IV § 3. Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 373 Änderungsantrag des Abgeordneten Klein (Saarbrücken) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz — 6. RAG) (Drucksachen IV/1584, IV/1731). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird in § 1 Abs. 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abgeleitet sind." 2. In Artikel II § 1 Abs. 2 a wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abgeleitet sind." Bonn, den 11. Dezember 1963 Klein (Saarbrücken) Anlage 15 Umdruck 376 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhard, Struve, Bauknecht, Dr. Siemer, Ehnes und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksachen IV/1617, IV/1728). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. dafür Sorge zu tragen, daß durch die vorgesehene Sonderregelung für Berlin die deutsche Produktion und deren Absatz in Berlin keine Nachteile erleiden und daß gegebenenfalls ein Ausgleich vorgenommen wird, 2. für die Zeit nach dem 30. Juni 1964 einen geeigneteren Weg zu suchen und am 1. April 1964 einen Zwischenbericht über die Auswirkungen zu geben. Bonn, den 11. Dezember 1963 Dr. Reinhard Struve Bauknecht Dr. Siemer Ehnes Bauer (Wasserburg) von Bodelschwingh Dr. Frey (Bonn) Gehring Dr. Gleissner Glüsing (Dithmarschen) Dr. von Haniel-Niethammer Hesemann Dr. Höchst Hösl Knobloch Krug Menke Frau Dr. Pannhoff Dr. Pflaumbaum Stooß Sühler Tobaben Weinzierl Wittmer-Eigenbrodt 4754 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Anlage 16 Umdruck 370 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der SPD — Drucksache IV/1315 — betreffend auswärtige Kulturpolitik. Der Bundestag wolle beschließen: Infolge der zunehmenden Bedeutung kulturpolitischer Arbeit im Rahmen der Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Ländern wird die Bundesregierung aufgefordert, 1. bei der kulturellen Auslandsarbeit die politischen, sozialen und wissenschaftlichen Aspekte des deutschen Kulturlebens in Vergangenheit und Gegenwart mehr als bisher zu vermitteln; 2. die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland in ,den internationalen Kulturorganisationen, besonders in der UNESCO, zu koordinieren und für eine wirkungsvolle Vertretung der Bundesrepublik Deutschland auf internationalen Kulturkonferenzen zu sorgen; 3. die kulturpolitische Arbeit in den europäischen Partnerländern und insbesondere die angemessene Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse in einem vielsprachigen Europa zu intensivieren; sich um 'bessere organisatorische und personelle Voraussetzungen für die deutsche Kulturarbeit und ,das deutsche Schulwesen im Ausland zu bemühen und bei den Ministerpräsidenten der Bundesländer darauf hinzuwirken, daß genügend sprach- und sachkundige Beamte aus den Bundesländern für ¡die kulturelle Auslandsarbeit zur Verfügung stehen; 4. im Einvernehmen mit den Bundesländern auf die gegenseitige Anerkennung von Abschlußprüfungen, Reifezeugnissen, Hochschulprüfungen und Semestern in ,den Mitgliedsländern des Europarates hinzuwirken und die Kultusverwaltungen der Bundesländer aufzufordern, hier voranzugehen; 5. zu prüfen, ob sich die bisherige Form der Trägerschaft der deutschen Auslandsschulen bewährt hat, und ob neue Schulen im Ausland gemeinsam mit anderen Ländern errichtet werden können, dem Bundestag bis zum 1. April 1964 über die Lage der deutschen Auslandsschulen, den Stand ihres Ausbaues, die in ihnen jeweils angestrebten Bildungsziele — auch im Hinblick auf die Schulgesetze des Gastlandes — zu berichten; dafür zu sorgen, daß Absolventen deutscher Auslandsschulen bei Vergabe von Stipendien aus Bundesmitteln angemessen berücksichtigt werden; 6. das Goethe-Institut zu veranlassen, jährlich einen Erfahrungs- und Arbeitsbericht vorzulegen und ¡die kontinuierliche Betreuung erfolgreicher Kursteilnehmer sicherzustellen; 7. dem Bundestag bis zum 1. März 1964 zu berichten, inwieweit die zwischen der Bundesrepublik und anderen Staaten abgeschlossenen Kulturabkommen in den Bundesländern verwirklicht wurden und in welcher Weise die in den Abkommen vorgesehenen gemischten Kommissionen tätig geworden sind; 8. für ein wirksame Koordinierung kulturpolitischer Maßnahmen im Rahmen 'der Entwicklungshilfe zu sorgen. Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer ¡und Fraktion Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 9. Dezember 1963 auf ¡die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/1665 Frage XV/9). Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen Standardformate der Deutschen Bundespost für den Versand von Briefpost nicht den international üblichen Formaten von Fotos der Presse- und Bildagenturen entsprechen und zu einer erheblichen Verteuerung des Bildversands für die Presse führen müsse? Die Standardmaße für Briefsendungen (Länge zwischen 14 und 23,5 cm. Breite zwischen 9 und 12 cm) bilden einen Rahmen, der die deutschen Industrienormen A 6, C 6 und DL mit umfaßt. Innerhalb dieses Rahmens ist es — wie jahrelange technische Vorarbeiten ergeben haben — möglich, Briefsendungen maschinell und automatisch zu behandeln. Dieses Ergebnis ist mit Vertretern des Deutschen Industrie- und Handelstages und des Deutschen Normenausschusses sorgfältig erarbeitet worden. Die von der Deutschen Bundespost vorgesehenen Standardmaße wurden von den Mitgliedern der europäischen Postkonferenz und von den zuständigen Ausschüssen des Weltpostvereins als Empfehlungen übernommen. Soweit Fotos der Presseagenturen den Standardmaßen nicht entsprechen, sind sie keineswegs von der Postbeförderung ausgeschlossen; sie müssen aber, da sie wegen ihrer Größe nicht maschinell behandelt werden können, mit der entsprechend höheren Gebühr für größere Briefsendungen freigemacht werden. Die Gebührendifferenz beträgt im übrigen bei Drucksachen bis 20 g nur 5 Pf. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 9. Dezember 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) (Drucksache IV/1665 Frage XV/10 und XV/11). Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß der Landkreis Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen am 13. und 14. November 1963 durch einen Schaden am Hauptkabel ohne Fernsprech- und Fernschreibverbindung zur Außenwelt war? Welche Maßnahmen wird die Deutsche Bundespost treffen, um die in Frage XV/10 geschilderte, von der Bevölkerung und Wirtschaft dieses Raumes mit Sorge und Empörung registrierte Panne für die Zukunft auszuschalten? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4755 Frage XV/10: Es ist dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bekannt, daß der abgehende und fast ganz auch der ankommende Fernsprechverkehr und der Fernschreibverkehr des Bereichs der Knotenvermittlungsstelle Berleburg (Landkkreis Wittgenstein) vom 13. November 7 Uhr bis zum 14. November 15 Uhr unterbrochen war. Die Ursache lag in einer Vollstörung des einzigen Fernkabels, das die Knotenvermittlungsstelle Berleburg mit der Hauptvermittlungsstelle Siegen verbindet. Die Beseitigung des Kabelfehlers wurde durch das Zusammentreffen mehrer ungünstiger Umstände ganz außergewöhnlich verzögert. Zweitwege sind zur Zeit noch nicht vorhanden. Frage XV/11: Die Maßnahmen zur Beseitigung dieser Lage sind von der Deutschen Bundespost im Zuge des Ausbaus des Selbstwählferndienstes bereits vor längerer Zeit eingeleitet worden und werden in absehbarer Zeit abgeschlossen sein. Die Knotenvermittlungsstelle Berleburg ist zur Zeit noch mit Einrichtungen alter Technik ausgestattet. Vor etwa 11/2 Jahren ist mit dem Aufbau der neuen Knotenvermittlungsstelle begonnen worden, die mit modernen technischen Einrichtungen ausgestattet wird und in einigen Wochen in Betrieb genommen werden soll. Dadurch ist es möglich, für die Knotenvermittlungsstelle Berleburg voraussichtlich Anfang Februar 1964 einen zweiten Ausgang, und zwar zum gesamten Bereich der Hauptvermittlungsstelle Meschede einzurichten. Im Jahre 1965 wird darüber hinaus voraussichtlich ein weiteres Kabel zwischen Berleburg und Siegen verlegt werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst vom 6. Dezember 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hammersen (Drucksache IV/1665 Fragen XVI/i, XVI/2 und XVI/3). Welche Bemühungen hat die Bunderegierung über den Erlaß des Bundeswohnungsministers vom 5. September 1963 an die zuständigen Länderministerien hinaus angestellt, um der allgemeinen Anerkennung des Fertighausverzeichnisses zum Durchbruch zu verhelfen, insbesondere eine spezielle Prüfung der in das Verzeichnis aufgenommenen Fertighausbauarten unter Vorlage völlig andersgearteter Prüfungsunterlagen zu vermeiden und darüber hinaus das Fertighausverzeichnis als eine Grundlage im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren der Bauaufsichtsbehörde zu verwenden? Welche Gewähr ist dafür gegeben, daß die im Prüfungsverfahren ermittelten und für die Aufnahme in das Fertighausverzeichnis maßgeblich gewesenen Baustoffqualitäten, Konstruktionseigenschaften u. ä. auch späterhin in gleicher Weise beibehalten werden, falls keine laufende Überwachung der Fertighausproduktion auf die Beibehaltung der Qualitäten hin beabsichtigt ist? Teilt die Bundesregierung die in dem vom Bundeswohnungsministerium herausgegebenen Bundesblatt, Heft 10/63, S. 471, vertretene Auffassung, daß alle Häuser, die in das im Auftrage des gleichen Bundesministeriums herausgegebene „Fertighausverzeichnis" aufgenommen worden sind, „ein (leider unsichtbares) Gütesiegel tragen"? Zur Frage XVI/1 Nachdem im Juni die ersten Hefte erschienen sind, haben nunmehr 21 Fertighausbauarten die notwendigen Prüfverfahren durchlaufen. Über weitere 8 bis 10 Häuser finden noch in diesem Monat abschließende Beratungen statt. Weitere Anträge mit vollständigen Unterlagen liegen nach Mitteilung des federführenden Prüfinstituts zur Zeit nicht vor. Die Regelung bauaufsichtlicher Fragen gehört zum Aufgabenbereich der Länder. Beim Fertighausverzeichnis hat sich aber eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ergeben. Auf Grund meiner Bemühungen bereiten gegenwärtig die Länder einen Erlaß vor. Ich habe berechtigte Hoffnungen, daß damit das Fertighausverzeichnis als Grundlage des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens verwendet werden kann. Wahrscheinlich schon in Kürze werden also auch die örtlichen Bauaufsichtsbehörden das Verzeichnis benutzen. Bauinteressenten und Kreditinstitute tun das schon in großem Umfange, wie die unerwartet hohe Auflage der Hefte zeigt. Zur Frage XVI/2 Die Hefte des Fertighausverzeichnisses enthalten eine sehr eingehende technische Beschreibung der Häuser. Damit ist ein weitgehender Identitätsnachweis für das jeweils gelieferte Haus möglich. Schon von Beginn der Arbeit am Fertighausverzeichnis an hat das Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung eine Güteüberwachung als erstrebenswertes Ziel angesehen; als Grundlage hierfür war zunächst das Verzeichnis selbst aufzustellen. Auch die in Vorbereitung befindlichen Erlasse der Länder werden bereits für einige wichtige Bauteile und Baustoffe eine Güteüberwachung fordern. Das Verfahren soll aber dann noch weiter ausgebaut werden. Zur Frage XVI/3 Die Äußerung im Bundesbaublatt, daß die in das Fertighausverzeichnis aufgenommenen Häuser „ein — leider unsichtbares — Gütesiegel tragen", ist im nichtamtlichen Teil erschienen. Die Bundesregierung ist aber — wie Sie meinen Ausführungen entnommen haben — bestrebt, zu einer Güteüberwachung der Fertighäuser zu gelangen. Eine solche Güteüberwachung hat sich bei vielen Baustoffen und Bauteilen bereits seit Jahren bewährt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 28. November 1963 hat der Bundesminister der Justiz dem Bundestagspräsidenten das Ersuchen auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. h. c. Strauß übermittelt. Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat sich in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1963 mit dem Ersuchen befaßt und einstimmig beschlossen, dem Bundestag zu empfehlen, die Genehmigung zu erteilen.
    Gegenstand der Beschuldigung ist die Mitwirkung des Abgeordneten Dr. h. c. Strauß bei der Festnahme des Redakteurs der Zeitschrift „Der Spiegel", Konrad Ahlers, durch spanische Behörden am 27. Oktober 1963 gegen 3 Uhr in Torremolinos bei Malaga. Wegen dieser Mitwirkung waren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bonn elf Strafanzeigen gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Strauß eingegangen, in denen im wesentlichen der Vorwurf der Freiheitsberaubung im Amt, der Amtsanmaßung und der falschen Anschuldigung erhoben wurde. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist nach den vorliegenden Erkenntnissen zu dem Ergebnis gekommen, daß als Straftatbestand die Amtsanmaßung — Vergehen gegen § 132 StGB, zweite Alternative: „unbefugt eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf" — in Betracht käme. Dagegen lägen bisher keine zureichenden Anhaltspunkte dafür vor, daß sich der Abgeordnete Dr. h. c. Strauß einer Freiheitsberaubung im Amt — Verbrechen gegen § 341 StGB — oder einer einfachen Freiheitsberaubung — Vergehen gegen § 239 StGB — schuldig gemacht haben könnte. Weitere von den Anzeigenden aufgeführte Straftatbestände scheiden nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mangels Vorliegens objektiver Tatbestandsmerkmale aus.
    Der Ausschuß empfiehlt dem Bundestag, den in Drucksache IV/1724 enthaltenen Antrag anzunehmen.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wenn das Wort nicht gewünscht wird, stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer zustimmt, gebe bitte ein Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich eröffne nunmehr die Aussprache über die Antwort der Bundesregierung auf die
Große Anfrage der Fraktion der SPD
betr. auswärtige Kulturpolitik.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Huys.
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4731

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Lambert Huys


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird heute von niemandem mehr bestritten, daß der Kulturpolitik eine hohe, sich immer mehr steigernde Bedeutung zukommt. Nicht nur innenpolitisch, sondern insbesondere außenpolitisch ist die Kulturarbeit neben dem wirtschaftlichen und dem militärischen Bereich ein wichtiger Faktor. Welch bedeutsames Politikum Kulturabkommen geworden sind, brauche ich hier nicht zu betonen, die jüngsten Ereignisse im Falle des Amerikaners Barghorn zeigen das und haben das sehr deutlich gemacht. Die Kulturpolitik stellt heute — wie Herr Dr. Sattler sagt — gleichsam eine „dritte Bühne" dar, auf der sich in zunehmendem Maße politische Entscheidungen abspielen. Diese Tatsache soll uns allerdings nicht dazu verführen, unsere Kultur zu propagandistischen Zwecken zu mißbrauchen, um unser politisches Prestige zu heben, das wäre grundfalsch, aber sie hilft, das erschütterte Vertrauen in uns wiederherzustellen, das zum Teil wiedererstandene Ansehen zu festigen, und vor allem, den Anspruch der Bundesregierung, für ganz Deutschland zu sprechen, wirkungsvoll zu demonstrieren.
    Die Zusammenfassung der Bundesregierung zu Punkt 1 der Anfrage kann also voll und ganz unterstützt werden.
    Ich möchte nur zu den Fragen 4 und 5 sprechen, zumal ich glaube, daß in die Anfrage sehr viel gepackt ist, aber zu den anderen Fragen werden meine Kollegen Professor Friedensburg und Dr. Martin sprechen.
    Vielleicht hat die Presse Ihre Anfrage überschätzt, indem sie — wie ein Artikel der heutigen Abendzeitung vermuten läßt — angenommen hat, wir würden vielleicht über Jazz oder Mozart diskutieren. Jedenfalls hat sie sicherlich nicht angenommen, daß ein großer Teil der Ausführungen der Personalpolitik des Auswärtigen Amtes gelten würde, bei der Meinungen von Beamten des Auswärtigen Amtes preisgegeben würden. Ich halte es auch nicht für fair, Herr Kahn-Ackermann, wenn ein Angriff auf die Person des Vorgängers des Herrn Außenministers gestartet wird, der sich nicht verteidigen kann, weil er krank ist.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte jetzt also speziell auf die deutschen Schulen im Ausland zu sprechen kommen, auf ihre Bedeutung und Aufgabe innerhalb dieser Konzeption, zumal ich glaube, daß einige allgemeine Gedanken ausgesprochen werden müßten, obwohl ich weiß, daß die Verhältnisse in den einzelnen Ländern sehr differenziert sind und jeder Einzelfall anders liegt.
    Der Herr Außenminister hat dargelegt, wie die augenblickliche Lage des Auslandsschulwesens ist, und hat darauf hingewiesen, warum die Zuschüsse aus Bundesmitteln gerade für diesen Bereich der Kulturpolitik so hoch sein müssen. Er zog daraus den vorsichtigen Schluß, daß die Finanzlast, die der Bund jetzt, im Gegensatz zu den Zeiten vor dem Krieg, für die Auslandsschulen zu tragen gezwungen ist, der „Errichtung neuer deutscher Schulen im
    Ausland Grenzen" setzt „und zu sorgfältiger Planung und zu eingehenden Überlegungen" zwingt, „ob und wann ein Schulbau zweckmäßig sei".
    An dieser Stelle scheint es mir notwendig zu sein, die Arbeit der deutschen Schule im Ausland und ihre Ausstrahlungskraft kurz zu betrachten, die Frage aufzuwerfen, ob nicht gerade die Arbeit der deutschen Schulen eine ganz besonders wichtige unter allen anderen Möglichkeiten der kulturellen Einflußnahme unter dem Blickwinkel der allgemeinen Konzeption der Bundesregierung ist. Von der Beantwortung dieser Frage wird es weitgehend abhängen, ob die soeben erwähnte Formulierung der Bundesregierung dies deutlich genug zum Ausdruck gebracht hat.
    Über die Bedeutung der deutschen Auslandschulen für die deutsche Auslandskulturpolitik sind sich die Experten nicht ganz einig. Es wird im allgemeinen anerkannt, daß die deutschen Auslandsschulen — ich meine hier die Schulen alter Form, die Deutsch als Unterrichtssprache haben — durch die Vermittlung der Sprache trotz Film, Funk und Fernsehen nach wie vor die stärksten kulturellen Mittler sind, weil jeder, der in seiner Jugend irgendwo in der Welt an einer deutschen Schule Deutsch gelernt hat, eine innere Bindung zu unserem Land behalten wird; aber es wird bezweifelt, daß es notwendig ist, deswegen die große Aufgabe, die der Bau und die laufenden Unterhaltungskosten einer Schule, ihre Ausstattung, ihr Lehrerkollegium mit sich bringen, auf sich zu nehmen. Die Tatsache, daß nach dem zweiten Weltkrieg ein entscheidender Strukturwandel im deutschen Auslandsschulwesen eingetreten ist — die mannigfachen Gründe dafür brauchen hier nicht erörtert zu werden —, weswegen jetzt u. a. die sogenannte „Begegnungsschule" als neuer deutscher Schultyp entwickelt wird, scheint diesen Zweifeln recht zu geben. In diesen Schulen soll das deutsche kulturelle Erbe als bedeutsame Bereicherung für das geistige Leben des jeweiligen Landes eingebracht und nicht mehr nur wie vor dem Kriege das Ziel verfolgt werden, Deutsche im Sinne nationaler Volkstums- und Minderheitspolitik zu erziehen. Allerdings müssen die Mindestanforderungen hinsichtlich des deutschen Charakters einer solchen Schule klar sein. Der kulturpolitische Aspekt macht manche Schulen förderungswürdig, obwohl sie vom Pädagogischen her vielfach nicht so förderungswürdig zu sein scheinen.
    Herr Kahn-Ackermann ist vorhin schon darauf eingegangen. Er meinte, sehr viele Schulen hätten ein veraltetes Erziehungsziel. Herr Kahn-Ackermann, es gibt sehr viele junge Leute — alle drei Jahre wechseln sie in einem Turnus —, die die moderne Auffassung auch vom Erziehungsziel mitbringen, so daß ich Ihnen nicht ganz abnehme, daß sie veraltete Erziehungsziele haben. Etwas allerdings werden sie von dem jeweiligen Erziehungsziel der Staaten beeinflußt, in denen unsere Schulen errichtet werden.
    Um die Relation der deutschen zu den ausländischen Schülern ausgewogen zu halten und um die deutschen Kinder eines größeren Raumes erfassen zu können, müßten Internate in Verbindung mit
    4732 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963
    Dr. Huys
    den Schulen gebaut werden, wie sie z. B. in Oscorno, Temuco und u. a. auch in Athen vorgesehen sind. Man könnte sie vergleichen mit den Bestrebungen in unseren ländlichen Kreisen, „Mittelpunktschulen" zu schaffen.
    Ich möchte hier ein paar Gedanken äußern, die, so scheint es mir, bedacht werden müssen, ehe man die Maßstäbe festlegt, die für die Gründung und Erhaltung von deutschen Schulen im Ausland in Zukunft bestimmend sein werden. Ich stütze mich dabei auf Erhebungen, die das Auswärtige Amt 1960 in dieser Richtung gemacht hat, auf Erfahrungsberichte verschiedener Persönlichkeiten oder Institutionen wie auch auf meine eigenen Erkenntnisse, die ich hinsichtlich dieses Problems auf meiner Reise nach Athen, Istanbul und Kairo gewinnen konnte.
    Folgende Gründe sprechen dafür, daß das deutsche Auslandsschulwesen unterstützt, gefördert und erweitert wird.
    Abgesehen von dem Wert, den die deutsche Auslandsschule für die im Ausland lebenden deutschen Familien und ihre Kinder hat, vermitteln die deutschen Auslandsschulen Sprachkenntnisse an Kinder und Jugendliche fremder Völker. Ihre Wirkung ist darum breit und nachhaltig und daher von kulturellem Wert; solche Sprachkenntnisse sind das Fundament für die Beziehungen, die Angehörige fremder Staaten zu Deutschland knüpfen, sei es nun auf kulturellen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gebieten. Ohne die Kenntnis der deutschen Sprache ist kein Studium an deutschen Universitäten möglich.
    Es ist sehr wichtig, daß gerade Kinder die deutsche Sprache erlernen und nicht erst die Erwachsenen; denn Kinder wachsen unmittelbarer, aber auch nachhaltiger in einen fremden Kulturkreis hinein und werden von ihm geformt. Darüber hinaus dienen die deutschen Auslandsschulen aber auch der Erwachsenenbildung.
    Die deutschen Auslandsschulen sind überall, wo sie existieren, Mittelpunkte des kulturellen Lebens für die Deutschen in diesem Lande; sie sind Brücke zur Heimat, aber darüber hinaus sind sie auch Verbindung und Anregung für Fremde, sie sind „Botschafter Deutschlands" und stellen den ständigen Kontakt her zu den kommenden gebildeten Schichten ihres Gastlandes.
    Die völkerverbindende Aufgabe der deutschen Auslandsschule kann gar nicht genug hervorgehoben werden. Kinder der verschiedenen Nationen lernen einander kennen und verstehen. Ein tolerantes, mitmenschliches Verhalten wird ihnen selbstverständlich.
    Der Erfahrungsaustausch der Lehrer untereinander wird ungemein stark befruchtet, der Horizont geweitet, Abkapselung vermieden, Wechselbeziehungen werden hergestellt, alles Faktoren, die der politischen Bildung förderlich sind.
    Deutsche Auslandsschulen tragen wesentlich zur Entwicklungshilfe bei, wenn sie im richtigen Sinne, nämlich als Bildungshilfe, verstanden werden. Nur so wird es möglich, daß auch der technische und wirtschaftliche Bereich der Entwicklungshilfe wirksam wird. Eine Koordinierung der Mittel für die Schulen im Ausland und der Entwicklungshilfe müßte man vornehmen, um etwas großzügiger in Einzelfällen vorgehen zu können.
    Das vom Ausland geäußerte Interesse an der deutschen Sprache, ja, an der Bundesrepublik schlechthin, würde einen entscheidenden Rückschlag erleiden, wenn die deutschen Auslandsschulen weniger unterstützt würden. Dadurch würde unter Umständen der Weg für andere, sehr unerwünschte Einflüsse freigemacht. Das Aufgeben einer kostspieligen, vielleicht wenig rentablen deutschen Schule oder der Verzicht auf eine noch zu gründende, von dem fremden Staat gewünschte Schule würde zweifellos die SBZ auf den Plan rufen, die dann nicht zögern würde, als die maßgebliche Vertreterin deutscher Kultur aufzutreten.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    In der Intensität ist eine deutsche Schule, das heißt also eine deutsche Schule, in der Deutsch die Unterrichtssprache ist und nicht wie in der sogenannten „Begegnungsschule" eine Sprache unter anderen, die so gelehrt wird wie bei uns Englisch oder Französisch, dem neuen Typ überlegen. Mit der Unterrichtssprache dringt eben doch auch deutsche Art ein, mit dem Wissensstoff wird deutsches Leben lebendig und verständlich. Es ist eben etwas anderes, ob ich die deutsche Sprache wie ein Dolmetscher sprechen kann oder ob ich in ihre Gehalte eingedrungen bin. Zweifellos ist die kulturelle Wirkung einer Schule geringer, die nur Lektorate oder Lehrerstellen für Deutsch hat, im übrigen aber einem internationalen Institut als einer eigenständigen Einrichtung angegliedert ist, die selbstverständlich ihre Tore auch weit für die Kinder des Gastvolkes öffnen soll. Das hat nichts mit Kulturpropaganda zu tun, aber sehr viel mit einem Versuch, die eigene Kultur als Verständigungsmittel für das eigene Leben in Gesellschaft und Staat wirken zu lassen. Nur wirkliches Kennenlernen kann zum Verständnis des anderen führen, und ein solches Kennenlernen vermittelt die deutsche Schule im Ausland stärker als jede andere Institution.
    So muß z. B. nicht nur in Athen, Istanbul und Kairo, sondern auch in vielen anderen Ländern Tausenden von ausländischen Kindern die Aufnahme verweigert werden, weil die Kapazität der Schulen es nicht zuläßt. Das geht u. a. auch daraus hervor, daß trotz schlechter Schulgebäude die tonangebenden Schichten der jeweiligen Länder versuchen, ihre Kinder in der deutschen Schule erziehen zu lassen.
    Wir sollten es uns also sehr überlegen, ob wir es uns leisten können, den deutschen Auslandsschulen gegenüber geizig zu sein. Eine Kürzung der Mittel oder gar ein Abbau der Schulen, wie er gelegentlich zugunsten der Errichtung allgemeiner Kulturinstitute gefordert wird und wie es vorhin eigentlich auch Herr Kollege Kahn-Ackermann ausgeführt hat, daß das Hauptmedium der Kultur eben diese allgemeinen Kulturinstitute seien, würde eine der wichtigsten Kommunikationsstellen für unsere kulturellen Bestrebungen einengen oder schädigen. Die Folgen würden sich — wie immer im kulturellen
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4733
    Dr. Huys
    Sektor — allerdings erst in späteren Jahren 'zeigen, dann aber sicherlich empfindlich und sehr negativ. Es ist ja beliebt, notwendige Sparmaßnahmen immer auf dem kulturellen Sektor vorzunehmen, weil hier im allgemeinen der geringste Widerstand zu befürchten ist. Man vergleiche dies beim Honnefer Modell im neuen Haushaltsplan. Daß der Schaden einmal in nicht allzu ferner Zeit sichtbar wird, darüber sind sich allerdings alle einig. Treiben wir also nicht eine Politik „nach uns die Sintflut", sondern suchen wir nach Maßnahmen, die helfen, aus der finanziellen Enge herauszukommen, ohne daß wir so anerkannt wichtige Kulturzentren wie die deutschen Schulen im Ausland aufgeben oder mangelhaft fördern.
    Im Memorandum des Auswärtigen Amtes vom 14. September 1962 wird festgestellt, daß es erstaunlich sei, wie stark das Motiv, ihren Kindern deutsche Erziehungsmethoden zugute kommen zu lassen, die nicht deutschstämmigen Eltern auch in solchen Ländern bewegt, in denen die alten deutschen Schulen nach dem letzten Krieg durch Landesgesetze eingeengt sind und einen Teil ihres ursprünglichen Charakters verloren haben. Ja, es kann hinzugefügt werden, daß auch bauliche Unzulänglichkeiten die Eltern nicht abschrecken, ihre Kinder in diese Schulen zu schicken. Das Auswärtige Amt folgerte damals mit Recht daraus, daß uns hier eine Möglichkeit gegeben ist, für die Grundsätze der freien Welt zu wirken, auf die nicht verzichtet werden sollte. Es würde von den Gastländern nicht verstanden werden, wenn die Unterstützungen durch die Bundesrepublik nur deshalb eingeschränkt würden, weil nicht alle Vorbedingungen erfüllt sind, die nach deutschen pädagogischen Vorstellungen erfüllt sein müßten. Hier ist aus weltweiten Gründen jeder kleinliche Maßstab abzulehnen. Ich möchte mich der Feststellung des Auswärtigen Amtes anschließen und diese hier ins Gedächtnis zurückrufen, die lautet:
    Soweit ein angemessenes Verhältnis zwischen deutschen und nichtdeutschen Schülern erhalten bleibt — dd. h. also die Zahlen der deutschen Schüler den ausländischen gegenüber nicht zu klein wird — und die Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse und sonstiger kultureller Werte nach deutschen pädagogischen Methoden nicht zu weit an den Rand des schulischen Lebens gedrängt wird, sollte die Chance nicht gering geachtet werden, die in diesem Beitrag zur Verständigung der Völker abseits von allen Hintergedanken aggressiver Kulturpolitik vergangener Zeiten liegt. Intensität und Tiefenwirkung einer durch Jahre hindurch in täglichem Kontakt praktizierten Begegnung von Angehörigen verschiedener Kulturen ist in ihrem Einfluß auf die Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Nationen nicht zu unterschätzen. Die geschaffenen Bindungen und menschlichen Beziehungen tragen oftmals ihre politischen Zinsen.
    Wenn dieses von Schulen gesagt wurde, die nur noch zum Teil den alten Charakter haben, um wieviel mehr gilt das von den eigentlichen deutschen Auslandsschulen! Das möchte ich hier betonen. Begabte ausländische Schüler der deutschen Schulen im Ausland sollten mehr als bisher Stipendien für ein Studium in Deutschland erhalten, zumal sie sich schneller auf den deutschen Hochschulen zurechtfinden, wenn sie an deutschen Auslandsschulen ihre Reifeprüfung abgelegt haben.
    Hier mag auch die neue Form der sogenannten Expertenschule ihren Ort haben. Sie ist notwendig, weil hier die Kinder deutscher Eltern unterrichtet werden, die technische, wirtschaftliche oder sonstige staatliche Aufträge ausführen. Warum sollen aus diesen Schulen, die zunächst sehr zweckgebunden sind, nicht wie in früherer Zeit langsam Kulturzentren erwachsen, auch wenn der Aufenthalt der Deutschen dort nur vorübergehend geplant war!
    Auf jeden Fall sollte gewarnt werden vor einem Abbau deutscher Schulen aus rein finanziellen Gründen. Der Verlust könnte sehr groß, ja, irreparabel sein.
    Mir scheint, daß die Frage nach den Lehrern, die an deutsche Auslandsschulen zu gehen bereit sind, bedeutungsvoller als die finanzielle ist. In der Bundesrepublik Deutschland selbst herrscht akuter Lehrermangel. Dennoch sollte es eigentlich möglich sein, daß von den 180 000 Lehrern, die es in der Bundesrepublik gibt, jährlich 100 bis 200 an deutsche Auslandsschulen abgegeben werden. Daher sollte man vielleicht die Anregung von Präsident Dr. Löffler, Stuttgart, aufgreifen, der vorschlug, junge deutschstämmige Menschen im Ausland für den Dienst an den von deutschen Schulvereinen getragenen Schulen an bestehenden oder noch zu gründenden Lehrerseminaren auszubilden.
    Auch die rechtliche Stellung des Lehrers im Ausland ist trotz der Verträge oft so wenig erfreulich und unsicher, daß viele allein deswegen vor dem „Abenteuer" zurückschrecken.
    Bei der Suche nach einer Lösung des Problems der deutschen Auslandsschulen muß also neben der finanziellen Seite sehr akzentuiert auch die personelle einbezogen werden. Mir scheint, daß die Lösung dieser Frage nicht nur durch grundsätzliche Erwägungen, von denen eben die Rede war, gefunden werden kann, sondern wesentlich auch von der organisatorischen Seite her angefaßt werden muß.
    Ob für das deutsche Auslandschulwesen eine Zentralstelle errichtet werden sollte oder nicht, muß ernsthaft überlegt werden, ebenso, welche Rechtsform man ihr geben soll. Jedenfalls erscheint es auch mir notwendig, daß das Auswärtige Amt u. a. von den administrativen Aufgaben entlastet wird, damit es sich den Grundprinzipien dieser Arbeit besser zuwenden kann. Diese eventuell zu schaffende Verwaltungsstelle müßte mit weit mehr pädagogischem Fachpersonal ausgestattet werden, zumal es mit zwei Pädagogen im Auswärtigen Amt nicht getan ist. Diese wurden auch erst zum 1. Januar 1964 angefordert. Es sind ein Studienrat und 'ein Volksschullehrer angefordert. Aber damit ist es bei 1200 Lehrern im Ausland, 137 Schulen und 300 weiteren Schulen, die das Auswärtige Amt teilweise zu betreuen hat, und einem Etat von 50 Millionen DM nicht getan; denn außer auf Planungs- und
    4734 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963
    Dr. Huys
    Lenkungsaufgaben für Neugründungen, Ausbau oder Schließung von Auslandsschulen unter kulturpolitischen oder pädagogischen Gesichtspunkten kommt es meines Erachtens besonders auf die pädagogische Betreuung der Schulen an.
    Sicherlich ist die Erarbeitung von Grundsätzen der Methodik oder Didaktik für Auslandsschulen wesentlich. Darüber hinaus jedoch scheint mir nach meinen Unterhaltungen mit zurückgekehrten Auslandslehrern der pädagogische Kontakt mit den Lehrern aller Schulsparten außerordentlich wichtig zu sein. Eine große Zahl von Auslandsschulen haben nämlich Kindergarten, Volks-, Mittel- und höhere Schule sozusagen in einer Einheit zusammengefaßt. Im allgemeinen scheint es bisher so zu sein, daß ein Oberschulrat oder Oberstudiendirektor anläßlich einer Inspektionsreise oder der Abnahme einer Prüfung — im übrigen ist es nicht so, wie Herr Kahn-Ackermann vorhin gesagt hat, daß zwei Drittel ohne Prüfungen und ohne Kontrolle sind; das sind nur 47 von 137 Schulen — auftauchen, die Schulen aufsuchen und nun pädagogisch beraten. Dabei kommen meines Erachtens die Volks- und die Mittelschullehrer zu kurz. Ein Oberstudiendirektor ist nämlich kein Fachpädagoge für Volks- und Mittelschulen. Aber auch diese Lehrer wünschen innerhalb von fünf oder sechs Jahren Auslandsaufenthalt eine fachliche Beratung. Dieser Wunsch müßte bei dem Stellenplan einer zu gründenden Zentralstelle für auslandsdeutsche Schulen berücksichtigt werden.
    Die Fluktuation des Personals des Schulreferates im Auswärtigen Amt ist in der Antwort der Bundesregierung als ein Hindernis für eine kontinuierliche Arbeit herausgestellt worden. Das gilt aber auch für die Lehrer an den Auslandsschulen. Man sollte trotz der vereinbarten Richtlinien von 1962 nochmals überlegen, ob man nicht längerfristige Verträge wenigstens für Leiter und Stammpersonal in jeder Schulsparte und Fakultät abschließen sollte. Das ist ein Wunsch, der uns auf der Besichtigungsreise öfter vorgetragen wurde.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch etwas sagen, was mir auf meiner Reise aufgefallen ist. Durchweg werden Schulen von 500 bis 1000 Schülern von Oberstudienräten und Grundschulen mittlerer Schülerzahl von Volksschullehrern geleitet, die eigentlich Oberstudiendirektoren bzw. Rektoren oder Hauptlehrer sein müßten. Nach meinen langjährigen Erfahrungen als Ratsherr im Personalausschuß meiner Heimatstadt würde ein Personalrat das zum ständigen Klagepunkt in jeder Sitzung machen, daß nämlich ein Mann eine Tätigkeit ausübt, die sowohl dem Gehalt wie dem Rang nach bessergestellt sein müßte. Solche Anhebungen kämen sowohl dem Ansehen der Schule als auch innerhalb der Gesellschaft dem „kleinen Botschafter Deutschlands" zugute. Im übrigen wäre hier eine echte Gelegenheit für Bund und Länder, dem bei der Behandlung der L-Besoldung viel beklagten Mangel an Beförderungsstellen für Lehrer ein ganz klein wenig abzuhelfen.
    Ich möchte meine Ausführungen dahin zusammenfassen:
    Erstens. Die kulturelle Wirksamkeit der deutschen Auslandsschulen ist so groß, daß sie mit allen Mitteln unterstützt werden sollte. Jeder enge Maßstab, ihre Förderungswürdigkeit betreffend, muß abgelehnt werden. Wir dürfen uns nicht dem Vorwurf aussetzen, irgendwo in der Welt eine Chance für die Repräsentanz unserer Bundesrepublik verpaßt zu haben.
    Zweitens. Die Bedeutung und die Intensität der kulturellen Arbeit der deutschen Auslandslehrer und -schulen erfordert eine baldige Entscheidung in Verbindung mit den Ländern über eine Zentralstelle für auslandsdeutsche Schulen, eine bessere personelle Ausstattung des Schulreferates im Auswärtigen Amt und eine bessere pädagogische Durchdringung dieser Arbeit.
    Ich bin mir bewußt, an wen ich mich ganz besonders zu wenden habe. Daher möchte ich mit dem türkischen Sprichwort, das uns die deutschen Lehrer in Istanbul für die Beseitigung ihrer Nöte mit auf den Weg nach Bonn gegeben haben, meine Ausführungen schließen. Das schöne und beherzigenswerte türkische Sprichwort, lieber Haushaltsausschuß, lautet: „Meine Sorge an Dein Herz."

    (Beifall bei der CDU/CSU.)