Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Sänger, wir haben schon häufiger darüber nachgedacht, ob die derzeitigen Sprachenerfordernisse, die wir für den Eintritt in den auswärtigen Dienst aufstellen, richtig sind oder nicht. Das ist ein sehr, sehr schwieriges Thema. Wir haben sogar gelegentlich daran gedacht, die sprachlichen Erfordernisse eher herabzusetzen, um eine größere Auswahlbreite zu bekommen und unsererseits dann mehr für die Sprachenausbildung zu tun. Aber es ist sehr schwer, den Weg zu bestimmen, der uns mit einiger Sicherheit an das Ziel kommen läßt, das wir erreichen müssen.
Erlauben Sie mir nun, daß ich die Fragen, die gestellt worden sind, in der Reihenfolge beantworte, wie sie vorgetragen worden sind.
Zunächst zur Frage 1. Die Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland bildet seit dem Ende des ersten Weltkrieges einen immer wichtiger gewordenen Teil der deutschen Außenpolitik. Diese Arbeit begann am Ende ,des vergangenen Jahrhunderts mit der staatlichen Förderung von deutschen Bildungseinrichtungen im Ausland, insbesondere der archäologischen und historischen Institute und der deutschen Auslandsschulen. Es folgte die staatliche Förderung des Austausches von Professoren, Dozenten, Studenten und Praktikanten. In diesem Sinne war der Deutsche Akademische Austauschdienst seit 1925 mit staatlichen Geldern tätig. Ein weiteres Arbeitsgebiet war die systematische Förderung der Verbreitung der deutschen Sprache und Kultur durch die Einrichtung von Sprachkursen und Kulturinstituten. 1932 wurde zu diesem Zweck das Goethe-Institut in München gegründet. Ein viertes Tätigkeitsfeld rückte nach dem zweiten Weltkrieg immer stärker in den Vordergrund: die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Bildungswesens, z. B. UNESCO und Europarat.
Die Bundesregierung war seit der Wiedereinrichtung des Auswärtigen Amts und seiner Kulturabteilung 1951 bemüht, die Förderung dieser vier Ziele in eine geordnete Konzeption zu bringen. Die Rück-
schläge des verlorenen Krieges, die Auflösung zahlreicher deutscher Bildungseinrichtungen im Ausland und die finanzielle Enge gestatteten nur langsam, diese Tätigkeiten wieder aufzunehmen und zu erweitern. Hinzu kommt, daß die Kompetenzverteilung auf kulturellem Gebiet die Tätigkeit des Bundes bei der Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland schwerfälliger als z. B. in Frankreich und Großbritannien macht.
In den ersten Jahren beschränkte sich die Kulturarbeit im Ausland darauf, Stück um Stück der durch das Dritte Reich und den Krieg verlorenen Positionen zurückzugewinnen. Die Bundesregierung war bemüht, die klassischen Mittel der kulturellen Wirkung im Ausland wieder aufzubauen. Dabei sind an erster Stelle das deutsche Auslandsschulwesen und daneben der Professoren- und Studentenaustausch zu nennen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst zur Vergabe von Stipendien an ausländische Studenten und die Alexander-von-Humboldt-Stiftung für Stipendien an Ausländer mit abgeschlossenem Hochschulstudium wurden wieder gegründet.
Neue Wege konnten erst seit 1955 beschritten werden. Die Betreuung von ausländischen Studenten und Praktikanten in der Bundesrepublik wurde eine der Hauptaufgaben. Das erste deutsche Kulturinstitut nach dem zweiten Weltkrieg wurde 1955 in Rom eröffnet. Seit 1960 wurde das Goethe-Institut in München mit der Verwaltung der vom Bund errichteten Kulturinstitute beauftragt. 1961 wurde der Kulturpolitische Beirat als Beratungsorgan des Auswärtigen Amts gegründet. Eine Reihe von großen Gastspielen brachte deutsche Kunst in alle Teile der Erde. Daneben wurden Versuche mit folkloristischen und ähnlichen Darstellern unternommen. Der rasch wachsenden Bedeutung der Massenmedien, Rundfunk, Film und Ton, für die kulturellen Beziehungen zum Ausland wurde Rechnung getragen. Auch auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung, der Jugendpflege und des Sports wurden zahlreiche Verbindungen mit anderen Ländern angeknüpft, wobei die Entwicklungsländer eine besondere Rolle spielen. Ein großes Gästeprogramm wurde aufgestellt, das Persönlichkeiten nach Deutschland bringt, die durch ihre Tätigkeit in ihrem eigenen Land eine Kenntnis der deutschen Verhältnisse verbreiten können. Ein großzügiges Hilfswerk 'wurde für die kulturelle, nicht missionarische Tätigkeit der Kirchen, vor allem in den Entwicklungsländern, ermöglicht.
Die vom Parlament im Kultur- und Schulfonds zur Verfügung gestellten Mittel für diesen Zweck sind von 2,8 Millionen DM im Jahre 1952 auf 165 Millionen DM im Jahre 1963 gestiegen. Damit ist ein Umfang erreicht, der ungefähr den Bemühungen von Frankreich und Großbritannien auf diesem Gebiet entspricht. Trotz der Schwierigkeiten, die in der Bundesrepublik dieser Arbeit entgegenstehen — der Tatsache, daß keine historische Hauptstadt vorhanden ist, keine so verbreitete Sprache wie Englisch oder Französisch, lange Unterbrechung kultureller Beziehungen —, sind in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt worden. Natürlich sind noch nicht alle Pläne verwirklicht worden. Die Grenzen liegen in den Möglichkeiten des Haushalts, aber auch in der
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4725
Bundesminister Dr. Schröder
Schwierigkeit, im Lande der Vollbeschäftigung die notwendigen Personen zu finden.
Die Vorstellungen, von denen sich die Bundesregierung bei der Pflege der kulturellen Beziehungen leiten läßt, möchte ich danach wie folgt zusammenfassen:
Erstens. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die geistigen Kräfte eines Volkes und seine Kultur nur in ständiger Berührung und Beschäftigung mit anderen Völkern und Kulturen, in unausgesetztem Austausch von Gedanken und Erfahrungen und in der Auseinandersetzung mit fremden Ideen und Lebensformen lebendig bleiben und sich weiterentwickeln können. Sie wird daher das unendlich mannigfaltige und vielschichtige Netz kultureller Verflechtung, das sich — mit und ohne staatliches Zutun — seit dem zweiten Weltkrieg mit dem Ausland wieder angesponnen hat, behutsam pflegen und, soweit erforderlich, mit Bundesmitteln fördern. In diesem Bemühen wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten anderen Völkern, die eine kulturelle Beziehung zu Deutschland suchen, die Gelegenheit dazu auch in ihrem eigenen Lande bieten.
Zweitens. Eine solche Darstellung deutscher Kultur wird sich nicht in dem Rückgriff auf ein vielhundertjähriges reiches kulturelles Erbe und die wissenschaftlichen wie technischen Leistungen unserer Väter erschöpfen können. Sie wird auch die Bekanntschaft mit dem heutigen Deutschland vermitteln, das darum ringt, mit den Folgen der Zeit von 1933 bis 1945 fertig zu werden, vor allem mit der Tragödie 1 der Spaltung unseres Vaterlandes. Hierbei soll das Kulturgut der Vertreibungsgebiete und Mitteldeutschlands im Bewußtsein des Auslands erhalten bleiben, um für die geistige Einheit Gesamtdeutschlands Zeugnis abzulegen. Die Kulturpolitik soll einen Beitrag zur Wiederherstellung des deutschen Ansehens in der Welt liefern und die Bemühungen der deutschen Außenpolitik ergänzen.
Drittens. Die Darstellung Deutschlands soll ferner unseren Willen zeigen, mit anderen Völkern dieser Erde im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit an den großen Aufgaben der Zukunft mitzuarbeiten, die der Hebung des Bildungswesens in der Welt und dem kulturellen Weiterschreiten dienen. Die Bewältigung dieser Aufgabe ist nach Ansicht der Bundesregierung ein entscheidender Beitrag zur Erhaltung des Weltfriedens.
Viertens. Die Bundesregierung ist sich der großen Bedeutung kulturpolitischer Bemühungen bilateraler wie multilateraler Natur gegenüber den Entwicklungsländern bewußt.
Nun die Antwort auf die zweite Frage. Von den staatlichen europäischen Organisationen hat nur der Europarat ein eigenes Organ für Kulturarbeit, nämlich den im Januar 1962 geschaffenen Rat für kulturelle Zusammenarbeit. An der Arbeit seiner Fachausschüsse und Arbeitsgruppen nimmt die Bundesregierung regen Anteil. Von der Notwendigkeit einer kulturellen Zusammenarbeit in Europa sind wir durchdrungen. Mit Bedacht fördern wir den Gedanken des Europakollegs, der europäischen Schulen, der europäischen Hochschulwochen sowie der europäischen Kulturtage. Die Bundesrepublik hat sich auch an den großen Kunstausstellungen des Europarats in hervorragender Weise beteiligt.
Der finanzielle Beitrag des Bundes zur Kulturarbeit des Europarats wird aus dem Gesamtbeitrag des Bundes an den Europarat bestritten. Darüber hinaus werden mit Bundesmitteln Seminare, Kurse und Treffen im Rahmen der kulturellen Programme des Europarats durchgeführt. In der Regel werden in der Bundesrepublik jährlich drei bis vier solcher Seminare abgehalten. Die 1962 veranstaltete Europarat-Konferenz über Lehrbücher der Geographie war besonders erfolgreich und hat zu Fortsetzungsseminaren geführt. Im Jahre 1963 hat die Bundesrepublik einen Europarat-Kurs zur Einführung in die Arbeit der Erwachsenenbildungszentren sowie im Rahmen der Jugendarbeit des Europarats und, gemeinsam mit Frankreich und den Niederlanden, ein Seminar „Kennenlernen internationaler Arbeitsstätten" veranstaltet. In Vorbereitung ist eine von deutscher Seite vorgeschlagene didaktische Ausstellungsreihe über europäische Einrichtungen.
Der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft getragene Gedanke einer europäischen Universität wird von der Bundesregierung begrüßt.
Die Antwort auf die dritte Frage lautet folgendermaßen. Der Aufbau der deutschen Kulturinstitute nach dem zweiten Weltkrieg war ein fast völliger Neubeginn. Es begann 1955. Heute gibt es nahezu 200 Kulturinstitute größerer und kleinerer Art, von denen etwa die Hälfte dem Goethe-Institut in München untersteht; die übrigen werden meist von deutsch-ausländischen Vereinen, einige unmittelbar vom Bunde verwaltet. Über zwei Drittel dieser Kulturinstitute sind erst in den letzten vier Jahren entstanden. Obwohl ihre Arbeit erst nach einer Anlaufzeit von mehreren Jahren mit einiger Sicherheit beurteilt werden kann, läßt sich heute schon sagen, daß sie den Erwartungen der Bundesregierung entspricht. Gewisse Mängel, die sich zuweilen gezeigt haben, sind aus dem Anfangsstadium zu erklären.
Zu den Aufgaben dieser Institute gehört das Abhalten deutscher Sprachkurse, die Fortbildung ausländischer Deutschlehrer, die Einrichtung einer Bibliothek, das Verleihen von Filmen, Dias und Tonbändern, die Veranstaltung von Vorträgen, Filmabenden, Konzerten, Diskussionsabenden und kleinen Ausstellungen sowie ein allgemeiner Auskunftsdienst über das kulturelle Leben in Deutschland. Diese Zielsetzung entspricht den Wünschen der Bundesregierung.
Bei der Planung der Kulturinstitute ist die Bundesregierung bemüht gewesen, die Schwerpunkte nach der kulturpolitischen Dringlichkeit zu verteilen. Demgemäß sind Kulturinstitute geschaffen worden, wo im benachbarten europäischen Ausland die Begegnung mit deutscher Kultur gewünscht wurde und wünschenswert war oder wo in Übersee, z. B. Südamerika, von Nachkommen deutscher Auswanderer die kulturelle Verbindung mit der Heimat ihrer Väter gesucht wurde.
4726 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963
Bundesminister Dr. Schröder
Die Frage, inwieweit auch andere Länder in das Netz unserer Kulturinstitute einbezogen werden können, hängt von den dafür im Bundeshaushalt bereitgestellten Mitteln und von der Möglichkeit ab, geeignete Persönlichkeiten für diese Aufgabe zu gewinnen. Die Schließung eines Kulturinstitutes mit dem Ziele, dafür an anderer Stelle ein neues zu eröffnen, stößt in dem betreffenden Lande, wie die Erfahrung gezeigt hat, auf heftigen Widerstand und kann dadurch sogar zu einem Politikum werden.
Zur vierten Frage: Auslandsschulen sind eines der ältesten und wirkungsvollsten Mittel der Kulturpolitik, neuerdings aber auch eines der teuersten. In früheren Jahrzehnten wurden die zahlreichen deutschen Auslandsschulen ganz oder überwiegend durch die von einer wohlhabenden deutschen Auslandskolonie getragenen deutschen Schulvereine finanziert. Die Katastrophe der beiden Weltkriege hat nicht nur dieses blühende deutsche Auslandsschulwesen, sondern auch das Vermögen seiner auslandsdeutschen Förderer vernichtet. Der Wiederaufbau begann 1950 vom Nullpunkt und ohne wesentliche Finanzhilfe von auslandsdeutscher Seite. Heute gibt es wieder 137 deutsche Auslandsschulen mit fast 1200 aus dem innerdeutschen Schuldienst entsandten Lehrkräften sowie etwa 300 weitere Schulen, denen die Bundesregierung mit Lehrmitteln oder Sachspenden hilft. Dieser Wiederaufbau ist zum größten Teil aus Bundesmitteln finanziert worden. Der Zuschuß aus Bundesmitteln beträgt heute im allgemeinen 3/4 bis 4/5 der Kosten einer deutschen Auslandsschule.
Diese auf den Bund übergegangene Finanzlast setzt der Errichtung neuer deutscher Auslandsschulen Grenzen und zwingt zu sorgfältiger Planung und zu eingehenden Überlegungen, ob und wann ein Schulbau zweckmäßig sei, welcher Schulstruktur der Vorzug zu geben und wie die deutsche Auslandsschule an Schulsystem und Lehrplan des Gastlandes anzupassen sei. Zur Vermeidung von Fehlleistungen bedarf die deutsche Auslandsschule laufender schulischer wie pädagogischer Beaufsichtigung und Beratung durch erfahrene Pädagogen sowie regelmäßiger Inspektionen. Um diese wichtige Aufgabe stärker als bisher durchführen zu können, sind Überlegungen im Gange, das Auswärtige Amt in größerem Umfange von routinemäßigen Verwaltungsaufgaben im Bereich des Auslandsschulwesens durch Übertragung dieser Aufgaben auf andere, dafür geeignete Bundeseinrichtungen zu entlasten. Die Bundesregierung hat im übrigen in Erkenntnis dieser Notwendigkeiten im Entwurf des Haushaltsplans 1964 die Bewilligung neuer Planstellen beantragt, um die Abordnung von Pädagogen für diese Aufgaben an das Auswärtige Amt zu ermöglichen.
Bei der Errichtung, Erhaltung und Förderung deutscher Auslandsschulen hat sich die Bundesregierung von Grundsätzen leiten lassen, die dem erheblich gewachsenen Nationalbewußtsein der außereuropäischen Völker und ihrem Wunsche nach Assimilierung fremder Volksgruppen Rechnung tragen. Sie hat als neuen Begriff die „Begegnungsschule" entwickelt, in der auch nichtdeutschen Landeskindern nach deutschen Lehrmethoden deutsche Kulturwerte nahegebracht werden, ohne dadurch die Eingliederung in ihre neue Heimat zu beeinträchtigen. Hieraus folgt, daß Deutsch nur noch in Ausnahmefällen die ausschließliche Unterrichtssprache ist. Diese Schulen werden möglichst zur Oberstufe und bis zum deutschen Abitur oder einem Abschluß geführt, der dem deutschen Abitur entspricht.
Neben der Begegnungsschule sind neuerdings eine Reihe von deutschen Auslandsschulen geschaffen worden, in denen ganz überwiegend Kinder deutscher Eltern unterrichtet werden, die nur vorübergehend im Ausland ansässig sind. Meist handelt es sich dabei um Kinder von Experten und Technikern in Entwicklungsländern oder von Angehörigen deutscher Auslandsdienststellen. Diese Schulen sollen den deutschen Kindern den Anschluß an das heimatliche Schulsystem ermöglichen; sie werden daher im allgemeinen nicht über die Grundschule hinausgeführt.
Die Entscheidung, ob und in welchem Maße eine Auslandsschule förderungswürdig ist, kann nicht an Hand starrer Kriterien, sondern nur unter Berücksichtigung der in jedem Land anders gelagerten Gegebenheiten erfolgen. Die Grenzlinie liegt dort, wo der Einfluß deutscher Bildungselemente so geringfügig geworden ist, daß von einer wirksamen kulturellen Ausstrahlung nicht mehr gesprochen werden kann.
Zur Frage 5: Die Erfahrungen der deutschen Lehrer an Auslandsschulen werden bisher vornehmlich im Ausschuß für das. Auslandsschulwesen der Kultusministerkonferenz ausgewertet. Dieser Ausschuß hat seit 1951 in 44 Sitzungen das Auswärtige Amt bei der Ausarbeitung von Regelungen der Vertragsverhältnisse, der finanziellen und sozialen Sicherung der deutschen Auslandslehrer beraten und dabei eine überaus nützliche Arbeit geleistet. Die angestrebte Entlastung von administrativer Kleinarbeit, der in dem Entwurf des Haushaltsplans für 1964 vorgesehene Einsatz einzelner erfahrener Pädagogen der Länder und die bereits gewonnenen Erkenntnisse werden die Bundesregierung künftig stärker als bisher in die Lage versetzt, die Erfahrungen der Auslandslehrer bei den Planungs- und Lenkungsaufgaben für Neugründung, Ausbau oder Schließung von Auslandsschulen, ihren Strukturfragen u. a. planmäßig zu sammeln, auszuwerten und bei der weiteren Arbeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden auch Ausarbeitungen über pädagogische Grundsatzfragen angestrebt. Bei der Auswahl der für den Auslandsschuldienst geeigneten Lehrer arbeitet das Auswärtige Amt mit den Kultusministern der Länder eng und erfolgreich zusammen. Über die Dauer der Dienstverträge deutscher Lehrer an einer Auslandsschule sind im November 1962 zwischen dem Auswärtigen Amt und den Kultusministern der Länder Richtlinien vereinbart worden, die den Anforderungen der Auslandsschulen wie der Möglichkeit von Beurlaubungen Rechnung tragen. Eine zu kurze Vertragsdauer entspricht nicht den Erfordernissen der Auslandsschule; eine zu lange Beurlaubung verbietet sich aus pädagogischen Gründen. Der im allgemeinen gangbare Mittelweg ist eine Entsendung, je nach den klimatischen Bedingungen des Gastlandes, von drei bis fünf Jahren
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4727
Bundesminister Dr. Schröder
mit einer Verlängerung, in Einzelfällen, von zwei bis drei Jahren. Für die zur Entsendung ausgewählten Auslandslehrer veranstaltet das Auswärtige Amt Vorbereitungskurse, in denen die Lehrer unter Verwertung der Erfahrungen zurückgekehrter Lehrer auf ihre neuen Aufgaben hingeführt werden. Die Vermehrung dieser Lehrgänge findet an den beschränkten Haushaltsmitteln ihre Schranke.
Zur sechsten Frage: Die Beziehungen zwischen den deutschen Hochschulen und den Hochschulen des Auslandes sind so alt wie die Hochschulen selbst. Sie werden von Hochschullehrern und Instituten getragen, durch den Austausch von Veröffentlichungen gepflegt und auf internationalen Kongressen erneuert. Die Kosten hierfür — Leerstellen, Beurlaubungen — tragen fast immer die Länder der Bundesrepublik. Im Jahre 1961 waren 82 deutsche Hochschullehrer als ständige Gastprofessoren an ausländischen Hochschulen und 141 ausländische Gastprofessoren an deutschen Hochschulen tätig. Die Zahl der zu kurzfristigen Gastvorlesungen entsandten deutschen Professoren überstieg 900.
Initiative, Fortführung und Pflege dieser Beziehungen liegen weitgehend bei den Hochschulen und ihren Lehrkörpern. Die Bundesregierung greift helfend ein, falls die hierfür benötigten Mittel nicht ausreichen und die Anknüpfung oder Erhaltung dieser 'Beziehungen unter außenpolitischen Gesichtspunkten wünschenswert erscheint. So hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Westdeutschen Rektorenkonferenz 1961 die „Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland" geschaffen und finanziert, deren Tätigkeit zu einer erheblichen Verstärkung der wissenschaftlichen Beziehungen zu Hochschulen, auch in Entwicklungsländern, geführt hat.
Ein bewährtes Mittel zur Förderung der Verbindung zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen ist die Gewährung von Stipendien. Die Bundesregierung hat in zunehmendem Maße Mittel dafür bereitgestellt. Die Zahl der über den DAAD an Ausländer vergebenen Stipendien der Bundesregierung ist von 700 im Jahre 1957 auf 1800 im Jahre 1963 gestiegen. Daneben werden über das Bundesministerium des Innern jährlich 183 Hochschulstipendien zur Förderung des unmittelbaren Studentenaustausches gewährt, wobei die Auswahl der Partnerhochschule und die Stipendienvergabe den deutschen Hochschulen überlassen bleiben. Sodann ermöglicht die Bundesregierung durch die etwa 350 von ihr geschaffenen Forschungsstipendien der Alexander-von-Humboldt-Stiftung jungen ausländischen Wissenschaftlern die Fortbildung an deutschen wissenschaftlichen Instituten.
Erwähnung verdienen auch die 190 mit Bundesmitteln geförderten Lektorate der deutschen Sprache an ausländischen Hochschulen; ihrer wünschenswerten Vermehrung sind durch die beschränkten Haushaltsmittel Grenzen gesetzt.
Patenschaften zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen sind eine sich neuerdings abzeichnende Form der Zusammenarbeit. Sie dienen vornehmlich der Förderung von Hochschulen in den
Entwicklungsländern, die sich noch im Aufbau befinden. Bei diesen Patenschaften stellt die deutsche Seite die Lehrkräfte, der ausländische Partner die Lehrgebäude und normalerweise auch die Lehreinrichtungen bereit. Eigentliche Patenschaften bestehen nur mit den Universitäten in Kabul und Hue. Daneben gibt es eine Reihe patenschaftsähnlicher Bindungen, unter anderem mit den Universitäten in Izmir in der Türkei, in Awas im Iran, in Ife in Nigeria, in Nairobi in Kenya und in Recife in Brasilien. Die Bundesregierung verkennt nicht die Bedeutung, die den Unversitätspatenschaften zukommt. Die bisherigen Erfahrungen haben aber auch die Schwierigkeiten erkennen lassen, die bei der Durchführung zutage treten. Insbesondere muß bei der revolutionären Grundhaltung der Studentenschaft in manchen Partnerländern die Bundesregierung darauf bedacht sein, nicht durch die Patenschaft in innerpolitische Auseinandersetzungen des Partnerlandes hineingezogen zu werden.
Eine wirksame Hilfe beim Aufbau von Hochschulen im Ausland sind die aus Bundesmitteln finanzierten Sachspenden an ausländische Hochschulen, besonders in den Entwicklungsländern, die der Einrichtung und Ausgestaltung von Universitätsinstituten dienen.
Zur Frage 7. Die Bundesregierung hat nur beschränkte Möglichkeiten, den vorhandenen Mängeln beim Studium von Ausländern in der Bundesrepublik entgegenzuwirken, da sie im Innern keine Zuständigkeit in kulturellen Angelegenheiten besitzt. Zuständig für Maßnahmen zur Behebung solcher Mängel sind die deutschen Länder sowie die Universitäten, die sich weitgehender Autonomie erfreuen.
In der Bundesrepublik sind in früheren Jahren aus dem Bestreben, die deutsche Hilfsbereitschaft bei der Heranbildung des akademischen Nachwuchses befreundeter Staaten unter Beweis zu stellen, die Zulassungsbedingungen für die deutschen Hochschulen großzügig gehandhabt worden. Diese Großzügigkeit hat zu dem Mißbrauch geführt, daß zahlreiche ausländische Studenten, die wegen unzulänglicher Leistungen in ihren Heimatstaaten zum Hochschulstudium nicht zugelassen worden sind, deutsche Hochschulen bezogen haben. Dadurch hat manch tüchtiger ausländischer Student an deutschen Hochschulen keinen Platz gefunden,
und der Leistungsdurchschnitt ausländischer Studenten ist zum Nachteil des Rufes der deutschen Hochschulen gesunken.
Die Bundesregierung trägt dafür Sorge, daß dort, wo sie Einfluß nehmen kann — etwa bei den Vergabebedingungen für DAAD-Stipendien —, strenge Maßstäbe angelegt und hohe Qualitäten gefordert werden. Sie hofft dadurch vorbildlich zu wirken. Außerdem wird gegenwärtig von den zuständigen Stellen an einer strengeren Handhabung der Zulassungsbedingungen gearbeitet.
Für Betreuungsaufgaben stellt die Bundesregierung jährlich einen erheblichen Betrag im Bundeshaushalt bereit, und zwar 1962 7,4 Millionen DM,
4728 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963
Bundesminister Dr. Schröder
1963 6,7 Millionen DM. Sie versieht studentische und andere Betreuungsorganisationen mit Geldmitteln und gewährt beträchtliche Zuschüsse zum Bau und zur Einrichtung von internationalen Studentenwohnheimen.
Den Mängeln, die sich im Einzelfalle auf der Ebene menschlicher Beziehungen mit ausländischen Studierenden ergeben, versucht die Bundesregierung durch Aufklärung und Betreuungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
Zur Frage 8. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß sie der zunehmenden Bedeutung der auswärtigen Kulturpolitik auch in organisatorischer und personeller Hinsicht Rechnung tragen muß, um die Gesamtaufgabe möglichst wirksam lenken zu können.
In der Zeit von 1956 bis 1963 ist daher die Zahl der Bediensteten in der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts um etwa 40 % verstärkt worden. Dieser Personalvermehrung steht ein rasch anwachsender Arbeitsanfall gegenüber. So werden im Schul- und Kulturfonds heute 166 Millionen DM gegenüber 27 Millionen DM im Jahre 1956 verwaltet; die Zahl der vom Schulreferat vermittelten Lehrer stieg im gleichen Zeitraum von 312 auf 1168, die Zahl der betreuten Schulen von rund 140 auf etwa 440, die Zahl der zu bearbeitenden Kulturabkommen von 11 auf 32. Dieses Anwachsen der Aufgaben hat teilweise zu erheblichen Belastungen der Bediensteten in der Kulturabteilung geführt. Dennoch konnten die gestellten Aufgaben bewältigt werden.
Die Bundesregierung wird dieser Frage weiterhin ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
Vergleichbare Staaten wie Frankreich und Italien schaffen sich die für ihre Kulturpolitik erforderlichen organisatorischen und personellen Voraussetzungen durch langjährige Abordnung entsprechender Fachbeamten aus den Erziehungs- bzw. Kultusministerien. Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich durch die Schaffung eigener Organisationen wie des British Council und des USIS geholfen.
Auch die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ähnliche Wege zu beschreiten. Sie will in ihrem Haushaltsplan für 1964 die Voraussetzungen schaffen, um z. B. für das Auslandsschulwesen abgeordnete Fachkräfte der Länder gewinnen zu können. Sodann hat sie seit einigen Jahren die Durchführung gewisser Aufgaben anderen, zum Teil seit Jahrzehnten bestehenden Organisationen, wie dem Akademischen Austauschdienst und dem Goethe-Institut, übertragen. Darüber hinaus sind Überlegungen im Gange, das Auswärtige Amt weiter von routinemäßigen Verwaltungsaufgaben im Bereich des Auslandsschulwesens durch Übertragung von Aufgaben auf andere, dafür geeignete Bundeseinrichtungen zu entlasten, wie ich schon zu der voraufgehenden Frage gesagt habe.
Zur Frage 9. Die Bundesregierung hat im Auswärtigen Amt mit Mitarbeitern, die nicht Laufbahnbeamte waren, gate wie schlechte Erfahrungen gemacht. Das große Fachwissen vieler Nichtlaufbahnbeamten hat sich als belebendes und anregendes Element erwiesen. Die ihm nicht seltengepaarte Unkenntnis der für eine geordnete Verwaltung unerläßlichen Grundbegriffe und Gepflogenheiten hat sich zuwielen als Hemmnis ausgewirkt.
Für die Verwendbarkeit in der auswärtigen Kulturarbeit ist aus der Unterscheidung zwischen Nichtlaufbahn- und Laufbahnbeamten schwerlich ein Maßstab zu gewinnen. Die Ausbildung und die Tätigkeit in der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts gehört zum Werdegang der Laufbahnbeamten. Im Prinzip sollen künftig zu Leitern von Auslandsvertretungen nur solche Beamten bestellt werden, die sich mit der Kulturarbeit befaßt haben. Aber ich sage noch einmal: im Prinzip. Das wird nicht ganz leicht durchzuführen sein. In Bereichen, die ein besonderes Maß an Spezialwissen erfordern, wird die Bundesregierung auch in Zukunft geeignete Persönlichkeiten, die nicht Laufbahnbeamte sind, für die Kulturarbeit des Auswärtigen Amts heranziehen.
Zur Frage 10. Kulturabkommen können bei der Konstruktion des Grundgesetzes nicht mehr sein als Rahmenabkommen. Die Bundesregierung hat seit 1953 mit 18 Staaten Kulturabkommen geschlossen, darunter mit Frankreich, Großbritannien, Italien und sieben weiteren europäischen Staaten, den Vereinigten Staaten, zwei südamerikanischen, drei asiatischen und zwei afrikanischen Staaten. Mit 16 weiteren Staaten in Südamerika, Asien und Afrika steht sie in Verhandlungen, die zum Teil kurz vor dem Abschluß stehen.
Alle von der Bundesrepublik abgeschlossenen Kulturabkommen sehen die Errichtung von Ständigen Gemischten Ausschüssen vor, die mit einer gleichen Anzahl deutscher und ausländischer Persönlichkeiten besetzt sind. Die Bundesregierung entsendet in diese Ausschüsse Vertreter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums des Innern, der Ständigen Konferenz der Kultusminister und der freien Wissenschaft.
Aufgabe dieser gemeinhin mit ein- bis zweijährigem Abstand zusammentretenden Ausschüsse ist die Beratung konkreter Austauschvorhaben, die in den Rahmen der Kulturabkommen passen. Die von den Ausschüssen angenommenen Entschließungen haben den Charakter von Empfehlungen an die beiderseitigen Regierungen. Sie werden über die Kulturabteilung des Auswärtigen Amts den zuständigen innerdeutschen Stellen mit der Bitte um Durchführung zugeleitet. Die Bundesregierung besitzt keine verfassungsrechtliche Handhabe, um die Verwirklichung dieser Empfehlungen zu erzwingen.
Zur Frage 11. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die multilaterale Zusammenarbeit bei der Lösung der Aufgaben, die den technisch fortgeschrittenen Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft, Erziehung und Kultur im Verhältnis zueinander und gegenüber den Entwicklungsländern zufallen, mit den Jahren zunehmen und an Gewicht gewinnen wird. Sie glaubt, daß manche kulturpolitischen Ziele sich durch internationale Zusammenarbeit leichter und besser erreichen lassen als durch bilaterale Maßnahmen. Die Bedeutung, die sie den internatio-
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4729
Bundesminister Dr. Schröder
nalen Organisationen, besonders der UNESCO, aber auch den Wissenschaftsausschüssen der OECD und der NATO beimißt, zeigt sich in der Verwendung eines beträchtlichen Teils der im Bundeshaushalt an verschiedenen Stellen bereitgestellten Mittel für kulturpolitische Aufgaben multilateraler Art.
Die ernste, eifrige und selbstlose deutsche Mitarbeit in den internationalen Organisationen ist zugleich eine Widerlegung der immer wieder versuchten Verdächtigung eines angeblichen Faschismus oder Neo-Kolonialismus. Die deutsche Anteilnahme an den Problemen anderer Länder erweckt deren Sympathie für unsere Sorgen, vor allem für die Teilung unseres Vaterlandes.
Das Weisungsrecht für die deutschen Vertreter in der UNESCO und der NATO liegt beim Auswärtigen Amt, für die Vertreter in der OECD beim Bundesminister für Wirtschaft. Die Weisungen werden in interministeriellen Besprechungen erarbeitet. An diesen Besprechungen nehmen auch Vertreter der Länder sowie der fachlich betroffenen nichtamtlichen Organisationen teil. Die Zusammenarbeit der Beteiligten hat sich im Laufe der Jahre. eingespielt.
Im Europarat, im Sekretariat der OECD und im Wissenschaftsausschuß der NATO ist die Bundesrepublik stets angemessen vertreten gewesen. Unzureichend war bisher der deutsche Anteil im Generalsekretariat der UNESCO. Zum Teil lag es an der in bezug auf Sprachkenntnisse mangelnden Qualifikation deutscher Bewerber bei den UNESCO-Stellenausschreibungen. Dank der sorgfältigen Arbeit der mit UNESCO-Aufgaben in der Bundesrepublik befaßten Stellen können seit etwa zwei Jahren dem UNESCO-Generalsekretariat deutsche Bewerber von internationalem Format vorgeschlagen werden. Gegenwärtig sind mehr als 30 deutsche Experten für die UNESCO im sogenannten Field Service — fachliche Hilfe in Entwicklungsländern — tätig. Im Generalsekretariat arbeiten 14 Deutsche. Wir bleidabei unter unserer Quote, die zwischen 15 und 25 Angestellten liegt.
Das Bemühen der Bundesregierung, in den Sekretariaten der internationalen staatlichen Organisationen zahlreich und gut vertreten zu sein, wird häufig erschwert durch die mangelnde Bereitschaft hochqualifizierter und sprachlich versierter Fachkräfte, ihre Stellungen in Deutschland ohne eine Stellengarantie im Falle der Rückkehr aufzugeben. Eine solche Garantie vermag die Bundesregierung für Nicht-Bundesbedienstete nicht zu bieten; sie obläge vielmehr — durch Bereitstellung von Leerstellen — denjenigen Stellen, von denen diese Fachkräfte kommen, also vornehmlich den Ländern.
Schließlich zur Frage 12. Zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind Grundsätze für eine Abgrenzung der Zuständigkeiten im Bereich der Bildungshilfe ausgearbeitet worden. Nach ihnen soll das Auswärtige Amt im Hinblick auf die Entwicklungsländer für solche Maßnahmen der auswärtigen Kulturpolitik zuständig sein, wie sie auch zwischen entwickelten Ländern üblich sind. Maßnahmen, die als Bildungshilfe zur Förderung von
Entwicklungsländern beitragen, sollen hingegen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit fallen. Obwohl die Abgrenzung der Aufgaben im einzelnen noch nicht abgeschlossen ist, sind beide Ministerien übereingekommen, Grenzfälle pragmatisch zu regeln. Nach der erfolgten Neubildung des Kabinetts wird sich die Bundesregierung nunmehr beschleunigt um eine endgültige Regelung der Zuständigkeit bemühen. Sie wissen ja, daß Zuständigkeitsfragen nicht immer ganz einfach sind; aber die Frage wird schon gelöst werden.
Entschuldigen Sie bitte, daß ich durch diese Antwort mit Rücksicht auf die begrenzte Zeit etwas durchgehastet bin. Ich möchte aber zum Schluß noch einmal sagen: ich bin dankbar dafür, daß ich dies hier habe ausführen können. Zahlreiche weitere Fragen und Anregungen des Herrn Kollegen KahnAckermann sollten nach meiner Meinung im Auswärtigen Ausschuß oder sonst in einer geeigneten Zusammensetzung weiter behandelt werden. Die Nichtbeantwortung der Fragen aus dem Stegreif ist nicht ein. Zeichen mangelnden Interesses; ich bin vielmehr aufrichtig dankbar, daß ich die Möglichkeit hatte, wenigstens einen Teil des Hohen Hauses für diese Fragen heute am späten Nachmittag zu interessieren.