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    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1963 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Willeke, Even (Köln), Wittmer-Eigenbrodt und Nieberg 4661 A Zur Geschäftsordnung Dr. Mommer (SPD) 4661 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . 4662 D Zoglmann (FDP) 4663 D Fragestunde (Drucksachen IV/1737, IV/1744) Fragen des Abg. Seibert: Margentarife für die Rheinschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4665 C Frage des Abg. Cramer: Ausbau des Küstenkanals auf der Strecke Kampe—Dörpen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4666 B, C, D Cramer (SPD) 4666 C, D Wächter (FDP) 4666 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Überschallflugzeug Concorde Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4667 A, B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 4667 B Börner (SPD) 4667 B, C Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Bau der Nord- und Südbrücke in Bonn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 4667 D, 4668 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 4667 D, 4668 A Frage des Abg. Dr. Gleissner: Straßenverkehr in dem Erholungsgebiet südlich von München Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4668 B, C, D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 4668 C, D Frage des Abg. Dr. Gleissner: Ausgestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4668 D, 4669 D, 4670 A Schwabe (SPD) 4669 D Kahn-Ackermann (SPD) 4670 A Frage des Abg. Dr. Gleissner: Bahnverkehr zwischen München und Erholungsgebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4670 B, C, D, 4671 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 4670 C, D Ertl (FDP) 4670 D, 4671 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Fragen der Abg. Dr. Kohut und Dr. Müller-Emmert: Verkehrs-Zentralkartei in Flensburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4671 B, 4672 A, B, C, D, 4673 A Dr. Kohut (FDP) 4672 A Dr. Müller-Emmert (FDP) . . . 4672 B, C Dürr (FDP) 4672 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Leitplanken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 4673 A, C, D Dr. Mommer (SPD) 4673 C Dr. Rinderspacher (SPD) 4673 D Frage des Abg. Lemmrich: Betonrandstreifen an Bundesstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4673 D Frage des Abg. Fritsch: Schlangestehen vor Schaltern der Bundespost Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 4674 B, C Fritsch (SPD) 4674 C Frage der Abg. Frau Herklotz: Kennedy Gedenkmarke Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 4674 C, D Frau Herklotz (SPD) 4674 D Frage des Abg. Peiter: Selbstwählferndienst in Limburg . . 4674 D Frage des Abg. Dr. Eppler: Ausbau des Postamtes in Alpirsbach Bornemann, Staatssekretär . . . . 4675 A Frage der Abg. Frau Meermann: Briefumschlag-Format Din C 5 . . . 4675 A Frage des Abg. Dr. Roesch: Beamte mit abgeschlossenem Studium der Wirtschaftswissenschaften Dr. Neef, Staatssekretär . . . . . 4675 B Frage des Abg. Hammersen: Erschließungsbeitragsrecht nach § 133 des Bundesbaugesetzes Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 4675 B, D Hammersen (FDP) 4675 C, D Frage des Abg. Welslau: Inkrafttreten des Bundeskindergeldgesetzes Dr. Heck, Bundesminister . . . . 4676 A Fragen des Abg. Faller: Arzneimittel und Fahrtüchtigkeit von Kraftfahrern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 4676 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Entschädigung von in Algerien enteigneten deutschen Staatsangehörigen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4676 C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 4676 D Fragen des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Italienische Staatsuniversität mit europäischem Charakter in Florenz Dr. Carstens, Staatssekretär 4677 B, C, D, 4678 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4677 C, D Frage des Abg. Dr. Mommer: Volksdeutsche in Rumänien Dr. Carstens, Staatssekretär 4678 A, B, C, D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4678 B Dr. h. c. Jaksch (SPD) . . . . . . 4678 C Sammelübersicht 23 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1689) . . . . . . . . . . 4678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Sonderabkommen vom 7. Dezember 1957 mit dem Königreich Belgien über Arbeitslosenversicherung (Drucksache IV/1434); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1670) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Mai 1963 mit der Republik Oster. reich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter (Drucksache IV/1435); Schriftlicher Bericht des Kriegsopferausschusses (Drucksache IV/1684) — Zweite und dritte Beratung — 4679 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Wertpapierbereinigungsschlußgesetz) (Drucksache IV/1459); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1688) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4679 B Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksachen IV/902 [neu], IV/1208); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1690) — Zweite und dritte Beratung — 4679 C Entwurf eines Bundesjugendzahnpflegegesetzes (Drucksachen IV/1260, IV/1266); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksachen IV/1735, zu IV/1735) — Zweite und dritte Beratung — 4680 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drittes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache IV/1648); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1716) — Zweite und dritte Beratung — 4680 B Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksache IV/1476); Berichte des Haushaltsund des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1711, IV/1691) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 4680 D Dr. Löbe (FDP) 4680 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 114 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über den Heuervertrag der Fischer (Drucksache IV/1592); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/1721) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4681 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4681 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. November 1962 über die Änderung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Zwecke der Assoziierung der Niederländischen Antillen (Drucksache IV/1474); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/ 1725) — Zweite und dritte Beratung — 4681 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 1962 mit der Regierung von Ceylon zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache IV/1424); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1742, zu IV/1742) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4682 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Oktober 1962 mit Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache IV/1588); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1743, zu 1743) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 4682 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache IV/1376); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1729) — Zweite und dritte Beratung — Rollmann (CDU/CSU) . 4682 C, 4689 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 4683 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 4685 C, 4690 D, 4691 A Dr. Vogel (CDU/CSU) . . . . . 4685 D Wagner (CDU/CSU) 4686 B Gerlach (SPD) . . . . . . . 4686 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . 4687 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 4688 A Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 4689 B Burgemeister (CDU/CSU) . . . 4690 A Zoglmann (FDP) 4690 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparprämiengesetzes (Drucksache IV/ 1654) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1712, zu IV/1712) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 4692 A, 4694 B, 4697 A, B Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 4692 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 4693 A, 4695 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4693 C Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 4694 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 4694 D Dr. Imle (FDP) 4694 D Kuntscher (CDU/CSU) 4697 B Dürr (FDP) 4697 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache IV/ 1671) — Erste Beratung — 4697 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 20. Juli 1963 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar (Drucksache IV/1673) — Erste Beratung — 4697 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache IV/1681) — Erste Beratung — . . . . 4697 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 in der Fassung der Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1963) vom 21. Juni 1963 (Zweites Zolltarif-Änderungsgesetz) (Drucksache IV/1702) - Erste Beratung — 4698 A Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 11. April 1962 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954, und zur Änderung des Gesetzes vom 21. März 1956 (Drucksache IV/1703) — Erste Beratung — 4698 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz — BRRG) (SPD) (Drucksache IV/1698) — Erste Beratung — . . . . 4698 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschifffahrtssachen (Drucksache IV/1709) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4698 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Braumalzfracht (Drucksachen IV/1236, IV/1704) . . . . 4698 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auslieferung des ungarischen Staatsangehörigen Geza Györfi nach Frankreich (Drucksachen IV/1527, IV/1717) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 4698 C Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz = 6. RAG) (Drucksache IV/1584) — Zweite Beratung —; in Verbindung mit dem Sozialbericht 1963 (Drucksache IV/1486); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen IV/1731, zu IV/1731) Hussong (SPD) . . . . 4699 C, 4711 D Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 4701 B, 4703 B, 4711 D Becker (CDU/CSU) 4701 D Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4702 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 4703 C Gaßmann (CDU/CSU) 4704 B Geiger (SPD) 4709 C Killat (SPD) 4710 C, 4711 C Dr. Franz (CDU/CSU) 4711 A Biermann (SPD) . . . . . . . 4712 B Weigl (CDU/CSU) 4712 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. auswärtige Kulturpolitik (Drucksache IV/ 1315) Kahn-Ackermann (SPD) 4713 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 4723 A Dr. Huys (CDU/CSU) 4731 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 4734 C Dr. Hellige (FDP) 4740 B Dr. Martin (CDU/CSU) 4743 C Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4744 D Lahr, Staatssekretär 4746 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abgeordneten Jahn und Merten (Drucksache IV/1723) Zoglmann (FDP) 4729 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Strauß (Drucksache IV/1724) Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4730 C Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abg. Struve, Glüsing (Dithmarschen), Tobaben, Kuntscher, Hermsdorf, Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Tamblé, Peters (Poppenbüll), Dr. Miessner u. Gen. betr. Konservierungsmittel für Fischwaren (Drucksachen IV/1622, IV/1730) Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 4747 C Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Entwurf einer Entscheidung über die vorherige Prüfung und Beratung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der EWG auf dem Gebiet des Verkehrs (Drucksachen IV/34, zu IV/34, IV/1668) . . . . . . . . . 4747 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung des Artikels 13 der Verordnung Nr. 3 und des Artikels 11 der Verordnung Nr. 4 (Drucksachen IV/ 1669, IV/1727) 4774 D Dritte Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/1726) . 4748 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dreiundzwanzigste, Vierundzwanzigste und Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/ 1600, IV/1635, IV/1636, IV/1719); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundzwanzigste, Siebenundzwanzigste und Dreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1637, IV/ 1638, IV/1662, IV/1718) . . . . . . 4748 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksachen IV/1617, IV/1728) . 4748 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Verlängerung der Zollaussetzung für Melasse) (Drucksachen IV/1601, IV/1720) 4748 C Ubersicht 18 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1686) . . . . . 4748 D Antrag betr. Sonderregelung für die Zulassung von Mähdreschern im Straßenverkehr (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen], Frehsee, Seither, Saxowski u. Gen.) (Drucksache IV/1701) 4748 D Nächste Sitzung 4748 D Anlagen 4749 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4661 101. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Aschoff 13. 12. Dr.-Ing. Balke 13. 12. Berlin 13. 12. Fürst von Bismarck 13. 12. Blumenfeld 11. 12. Frau Brauksiepe 13. 12. Dr. von Brentano 15. 12. Burckardt 12. 12. Deringer 11. 12. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 11. 12. Goldhagen 15. 12. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Hufnagel 13. 12. Klinker 13. 12. Kriedemann 13. 12. Dr. Löhr 12. 12. Margulies 13. 12. Mauk * 12. 12. Memmel 11. 12. Michels 13. 12. Dr. Müller-Hermann 15. 12. Nellen 11. 12. Ollenhauer 31. 12.. Richarts * 13. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13. 12. Schoettle 31. 12. Seifriz 15. 12. Dr. Starke 12. 12. Steinhoff 15. 12. Storch * 11. 12. Frau Strobel 15. 12. Dr. Frh. v. Vittinghoff-Schell 15. 12. Wendelborn 13. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Frau Lösche 7. 1. Anlage 2 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Bundesjugendzahnpflegegesetzes (Drucksachen IV/1260, IV/1266, IV/1735). * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen ,des Europäischen Parlaments Der Bundestag wolle beschließen: Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Gesetz über die Jugendzahnpflege" Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 366 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksachen IV/1476, IV/1691). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. März 1964 einen Bericht über die Fragen vorzulegen, die sich ergeben, wenn die Wirtschaft der Entwicklungsländer durch Bewertungsabschläge und steuerbegünstigte Rücklagen für Gegenstände des in den Entwicklungsländern liegenden Umlaufvermögens deutscher Unternehmungen gefördert werden soll. Der Bundestag ist der Auffassung, daß die Unterhaltung deutscher Handelsläger, die den Bedürfnissen der Entwicklungsländer entsprechen, einen wichtigen Bestandteil der Entwicklungshilfe darstellen kann. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Barzel und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Löbe, Dr. Imle und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksachen IV/1476, IV/1691). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß zu einer Entwicklungshilfe im Geiste echter Partnerschaft auch die Beseitigung bestehender oder die Vermeidung drohender Störungen durch die Doppelbesteuerung gehört. 4750 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung, daß sie dieser Feststellung bei allen Wirtschafts- und Kreditverhandlungen mit Entwicklungsländern Rechnung trägt und sich in noch stärkerem Maße als bisher in diesem Rahmen um den Abschluß von Vereinbarungen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung bemüht. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Löbe Dr. Imle Dr. Atzenroth Deneke Dorn Dr. Effertz Ertl Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Frau Funcke (Hagen) Dr. Hoven Frau Dr. Kiep-Altenloh Kreitmeyer Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Mertes Murr Opitz Peters (Poppenbüll) Ramms Reichmann Soetebier Dr. Supf Wächter Walter Anlage 5 Umdruck 375 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Conring, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen 1. In Artikel I erhält Nummer 1 folgende Fassung: 1. § 1 wird wie folgt geändert: ,a) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Der Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 520 Abgeordneten." b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Von den Abgeordneten werden 260 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt."' 2. In Artikel I erhält Nummer 7 folgende Fassung: ,7. § 54 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Die in § 1 Abs. 1 festgelegte Abgeordnetenzahl verringert sich auf 498, die Zahl der nach § 1 Abs. 2 nach Kreiswahlvorschlägen zu wählenden Abgeordneten auf 249."' Im Lande Niedersachsen erhöht sich die Zahl der Wahlkreise von 30 auf 31. 3. Artikel 1 Nr. 8 wird die Anlage wie folgt geändert: Nr. des Name des Wahlkreises Gebiet des Wahlkreises Wahlkreises 20 Aurich-Emden Kreisfreie Stadt Emden Landkreise Aurich und Emden 21 Leer-Wittmund umfassend Landkreise Leer und Wittmund 22 WilhelmshavenFriesland umfassend kreis-freie Stadt Wilhelmshaven und Landkreis Friesland Folgende Nummern rücken nach. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Conring Burgemeister Dr. Elbrächter Dr. Jungmann Kühn (Hildesheim) Dr. von Merkatz Dr. Dr. Oberländer Dr.-Ing. Seebohm Dr. Siemer Dr. Steinmetz Werner Anlage 6 Umdruck 363 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Schmid (Frankfurt) und Dr. Dehler zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I werden folgende Nummern 6 a und 6 b eingefügt: '6 a. § 46 Abs. 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. bei Verzicht. Der Verzicht ist nur wirksam, wenn er dem Präsidenten des Bundestages, einem deutschen Notar, der seinen Sitz im Wahlgebiet hat, oder einem zur Vornahme von Beurkundungen er- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4751 mächtigten Bediensteten bei einer deutschen Auslandsvertretung zur Niederschrift erklärt wird. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden." 6 b. § 47 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. im Falle der Nummern 2 und 4 durch Beschluß des Vorstandes des Bundestages." b) Es wird folgender Absatz 2 eingefügt: „ (2) Im Falle der Nummer 5 ist ein Beschluß des Vorstandes des Bundestages nicht erforderlich. Mit der Abgabe oder dem Eingang der Verzichterklärung bei dem Präsidenten des Bundestages ist die Mitgliedschaft erloschen." c) Absatz 2 wird Absatz 3. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Jaeger Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. Dehler Anlagen 7 Umdruck 369 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: In der Anlage zu Artikel 1 Nr. 8 erhalten die nachfolgenden Wahlkreise folgende Bezeichnung: Nr. des Name des Gebiet des Wahlkreises Wahlkreises Wahlkreises 47 Goslar-Wolfenbüttel unverändert 64 Siegkreis I — Bonn-Land unverändert 65 Oberbergischer Kreis — Siegkreis II unverändert 105 Detmold-Lippe unverändert 175 Schwäbisch Gmünd — Backnang unverändert 184 Heidelberg-Land — Sinsheim unverändert Bonn, den 10. Dezember 1963 Barzel und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dürr und Fraktion Anlagen 8 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Kalinke, Werner, Missbach, Dr. Pflaumbaum, Burgemeister, 'Böhme (Hildesheim) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle 'beschließen: In der Anlage zu Artikel I Nr. 8 wird in der Spalte „Gebiet des Wahlkreises" beim Wahlkreis 36 Hannover I beim Wahlkreis 37 Hannover II beim Wahlkreis 38 Hannover III und beim Wahlkreis 41 Hameln - Springe die Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache IV/1729 wiederhergestellt. Bonn, den 11. Dezember 1963 Frau Kalinke Werner Missbach Dr. Pflaumbaum Burgemeister Böhme (Hildesheim) Becker Frau Dr. Bleyler Bühler Dr. Draeger Frau Engländer Dr. h. c. Güde Horn Dr. Huys Frau Jacobi (Marl) Kühn (Hildesheim) Lenz (Brühl) Leonhard Dr. von Merkatz Müser Dr. Dr. Oberländer Frau Pitz-Savelsberg Frau Dr. Rehling Schlick Schulhoff Dr. Schwörer Dr. Steinmetz Unertl Frau Welter (Aachen) Dr. Wuermeling Anlage 9 Umdruck 377 Änderungsantrag der Abgeordneten Zoglmann, Busse zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen IV/1376, IV/1729). Der Bundestag wolle beschließen: Die Anlage zu Artikel 1 Nr. 8 wird wie folgt geändert: 4752 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Nummer des Wahlkreises: Name des Wahlkreises: Gebiet des Wahlkreises: 103 Bielefeld-Land Landkreise Bielefeld und Halle (Westfalen) 106 PaderbornWiedenbrück Landkreis Paderborn Landkreis Wiedenbrück Bonn, den 11. Dezember 1963 Zoglmann Busse Anlage 10 Umdruck 368 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. i erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 2 wird hinter Nummer 3 die folgende Nummer 4 angefügt: „4. Grundbeträge des Anspruchs auf Hauptentschädigung, in deren Höhe nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes Schuldbuchforderungen oder Schuldverschreibungen erworben werden." 2. Artikel 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. In § 8 Abs. i wird der zweite Satz gestrichen." Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 371 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 1 und 2 gestrichen. 2. Artikel 1 Nr. 3 wird in der Fassung des Artikels i der Regierungsvorlage gemäß. Drucksache IV/1654 wiederhergestellt. Bonn, den 10. Dezember 1963 Dr. Imle Schultz und Fraktion Anlage 12 Umdruck 378 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksachen IV/1654, IV/1712). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel i erhält folgende Fassung: „Artikel i Das Spar-Prämiengesetz in der Fassung vom 16. Februar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 92) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird hinter Nummer 3 die folgende Nummer 4 angefügt: „4. Grundbeträge des Anspruchs auf Hauptentschädigung, in deren Höhe nach § 252 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes Schuldbuchforderungen oder Schuldverschreibungen erworben werden." b) Absatz 3 erhält die folgende Fassung: „(3) Als Wertpapiere im Sinne des Absatzes 2 gelten auch Schuldbucheintragungen, bei denen der Gläubiger verlangen kann, daß ihm an Stelle seiner Schuldbuchforderung eine Schuldverschreibung erteilt wird." c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absätze 4 und 5. 2. Hinter § 5 wird der folgende § 5 a eingefügt: „§ 5 a Prämienverfahren beim Erwerb von Schuldbuchforderungen auf den eigenen Namen Erwirbt der Prämiensparer Schuldbuchforderungen auf den eigenen Namen (§ 1 Abs. 3), so tritt für die Durchführung des Prämienverfahrens (§§ 3 bis 5) die Schuldenverwaltung an die Stelle des Kreditinstituts." 3. In § 8 Abs. 1 wird der zweite Satz gestrichen." Bonn, den 11. Dezember 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4753 Anlage 13 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz —6. RAG) (Drucksachen IV/1584, IV/1731). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Hinter Artikel I § 1 Abs. 2 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Satz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abzuleiten sind." 2. In Artikel I § 5 Abs. i werden die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen. 3. In Artikel II § 1 Abs. 2 werden die Worte „soweit der Jahresarbeitsverdienst nach dem Ortslohn berechnet ist" gestrichen. 4. In Artikel II § 1 Abs. 2 a wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abzuleiten sind." 5. Hinter Artikel II § 2 Abs. i wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Soweit der Jahresarbeitsverdienst nach dem Ortslohn berechnet ist, ist dieser nicht nach Absatz 1 anzupassen, sondern nach dem gemäß Artikel IV § 1 neu festgesetzten Ortslohn zu berechnen." 6. In Artikel III § 2 Abs. 1 tritt an die Stelle des Wortes „Mai" das Wort „Dezember". 7. Hinter Artikel III § 3 wird folgender Artikel IV eingefügt: „Artikel IV Neufestsetzung der Ortslöhne und Schlußvorschriften § 1 Die Ortslöhne sind für die Zeit vom 1. Januar 1964 an für den Geltungsbereich dieses Gesetzes binnen drei Monaten nach der Verkündung dieses Gesetzes neu festzusetzen." Artikel III § 4 wird Artikel IV § 2 Artikel III § 5 wird Artikel IV § 3. Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 373 Änderungsantrag des Abgeordneten Klein (Saarbrücken) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz — 6. RAG) (Drucksachen IV/1584, IV/1731). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird in § 1 Abs. 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abgeleitet sind." 2. In Artikel II § 1 Abs. 2 a wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „wobei von den Größen auszugehen ist, von denen die Leistungen abgeleitet sind." Bonn, den 11. Dezember 1963 Klein (Saarbrücken) Anlage 15 Umdruck 376 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhard, Struve, Bauknecht, Dr. Siemer, Ehnes und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksachen IV/1617, IV/1728). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. dafür Sorge zu tragen, daß durch die vorgesehene Sonderregelung für Berlin die deutsche Produktion und deren Absatz in Berlin keine Nachteile erleiden und daß gegebenenfalls ein Ausgleich vorgenommen wird, 2. für die Zeit nach dem 30. Juni 1964 einen geeigneteren Weg zu suchen und am 1. April 1964 einen Zwischenbericht über die Auswirkungen zu geben. Bonn, den 11. Dezember 1963 Dr. Reinhard Struve Bauknecht Dr. Siemer Ehnes Bauer (Wasserburg) von Bodelschwingh Dr. Frey (Bonn) Gehring Dr. Gleissner Glüsing (Dithmarschen) Dr. von Haniel-Niethammer Hesemann Dr. Höchst Hösl Knobloch Krug Menke Frau Dr. Pannhoff Dr. Pflaumbaum Stooß Sühler Tobaben Weinzierl Wittmer-Eigenbrodt 4754 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 Anlage 16 Umdruck 370 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der SPD — Drucksache IV/1315 — betreffend auswärtige Kulturpolitik. Der Bundestag wolle beschließen: Infolge der zunehmenden Bedeutung kulturpolitischer Arbeit im Rahmen der Beziehungen der Bundesrepublik zu anderen Ländern wird die Bundesregierung aufgefordert, 1. bei der kulturellen Auslandsarbeit die politischen, sozialen und wissenschaftlichen Aspekte des deutschen Kulturlebens in Vergangenheit und Gegenwart mehr als bisher zu vermitteln; 2. die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland in ,den internationalen Kulturorganisationen, besonders in der UNESCO, zu koordinieren und für eine wirkungsvolle Vertretung der Bundesrepublik Deutschland auf internationalen Kulturkonferenzen zu sorgen; 3. die kulturpolitische Arbeit in den europäischen Partnerländern und insbesondere die angemessene Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse in einem vielsprachigen Europa zu intensivieren; sich um 'bessere organisatorische und personelle Voraussetzungen für die deutsche Kulturarbeit und ,das deutsche Schulwesen im Ausland zu bemühen und bei den Ministerpräsidenten der Bundesländer darauf hinzuwirken, daß genügend sprach- und sachkundige Beamte aus den Bundesländern für ¡die kulturelle Auslandsarbeit zur Verfügung stehen; 4. im Einvernehmen mit den Bundesländern auf die gegenseitige Anerkennung von Abschlußprüfungen, Reifezeugnissen, Hochschulprüfungen und Semestern in ,den Mitgliedsländern des Europarates hinzuwirken und die Kultusverwaltungen der Bundesländer aufzufordern, hier voranzugehen; 5. zu prüfen, ob sich die bisherige Form der Trägerschaft der deutschen Auslandsschulen bewährt hat, und ob neue Schulen im Ausland gemeinsam mit anderen Ländern errichtet werden können, dem Bundestag bis zum 1. April 1964 über die Lage der deutschen Auslandsschulen, den Stand ihres Ausbaues, die in ihnen jeweils angestrebten Bildungsziele — auch im Hinblick auf die Schulgesetze des Gastlandes — zu berichten; dafür zu sorgen, daß Absolventen deutscher Auslandsschulen bei Vergabe von Stipendien aus Bundesmitteln angemessen berücksichtigt werden; 6. das Goethe-Institut zu veranlassen, jährlich einen Erfahrungs- und Arbeitsbericht vorzulegen und ¡die kontinuierliche Betreuung erfolgreicher Kursteilnehmer sicherzustellen; 7. dem Bundestag bis zum 1. März 1964 zu berichten, inwieweit die zwischen der Bundesrepublik und anderen Staaten abgeschlossenen Kulturabkommen in den Bundesländern verwirklicht wurden und in welcher Weise die in den Abkommen vorgesehenen gemischten Kommissionen tätig geworden sind; 8. für ein wirksame Koordinierung kulturpolitischer Maßnahmen im Rahmen 'der Entwicklungshilfe zu sorgen. Bonn, den 10. Dezember 1963 Ollenhauer ¡und Fraktion Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 9. Dezember 1963 auf ¡die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sänger (Drucksache IV/1665 Frage XV/9). Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen Standardformate der Deutschen Bundespost für den Versand von Briefpost nicht den international üblichen Formaten von Fotos der Presse- und Bildagenturen entsprechen und zu einer erheblichen Verteuerung des Bildversands für die Presse führen müsse? Die Standardmaße für Briefsendungen (Länge zwischen 14 und 23,5 cm. Breite zwischen 9 und 12 cm) bilden einen Rahmen, der die deutschen Industrienormen A 6, C 6 und DL mit umfaßt. Innerhalb dieses Rahmens ist es — wie jahrelange technische Vorarbeiten ergeben haben — möglich, Briefsendungen maschinell und automatisch zu behandeln. Dieses Ergebnis ist mit Vertretern des Deutschen Industrie- und Handelstages und des Deutschen Normenausschusses sorgfältig erarbeitet worden. Die von der Deutschen Bundespost vorgesehenen Standardmaße wurden von den Mitgliedern der europäischen Postkonferenz und von den zuständigen Ausschüssen des Weltpostvereins als Empfehlungen übernommen. Soweit Fotos der Presseagenturen den Standardmaßen nicht entsprechen, sind sie keineswegs von der Postbeförderung ausgeschlossen; sie müssen aber, da sie wegen ihrer Größe nicht maschinell behandelt werden können, mit der entsprechend höheren Gebühr für größere Briefsendungen freigemacht werden. Die Gebührendifferenz beträgt im übrigen bei Drucksachen bis 20 g nur 5 Pf. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 9. Dezember 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) (Drucksache IV/1665 Frage XV/10 und XV/11). Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß der Landkreis Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen am 13. und 14. November 1963 durch einen Schaden am Hauptkabel ohne Fernsprech- und Fernschreibverbindung zur Außenwelt war? Welche Maßnahmen wird die Deutsche Bundespost treffen, um die in Frage XV/10 geschilderte, von der Bevölkerung und Wirtschaft dieses Raumes mit Sorge und Empörung registrierte Panne für die Zukunft auszuschalten? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4755 Frage XV/10: Es ist dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen bekannt, daß der abgehende und fast ganz auch der ankommende Fernsprechverkehr und der Fernschreibverkehr des Bereichs der Knotenvermittlungsstelle Berleburg (Landkkreis Wittgenstein) vom 13. November 7 Uhr bis zum 14. November 15 Uhr unterbrochen war. Die Ursache lag in einer Vollstörung des einzigen Fernkabels, das die Knotenvermittlungsstelle Berleburg mit der Hauptvermittlungsstelle Siegen verbindet. Die Beseitigung des Kabelfehlers wurde durch das Zusammentreffen mehrer ungünstiger Umstände ganz außergewöhnlich verzögert. Zweitwege sind zur Zeit noch nicht vorhanden. Frage XV/11: Die Maßnahmen zur Beseitigung dieser Lage sind von der Deutschen Bundespost im Zuge des Ausbaus des Selbstwählferndienstes bereits vor längerer Zeit eingeleitet worden und werden in absehbarer Zeit abgeschlossen sein. Die Knotenvermittlungsstelle Berleburg ist zur Zeit noch mit Einrichtungen alter Technik ausgestattet. Vor etwa 11/2 Jahren ist mit dem Aufbau der neuen Knotenvermittlungsstelle begonnen worden, die mit modernen technischen Einrichtungen ausgestattet wird und in einigen Wochen in Betrieb genommen werden soll. Dadurch ist es möglich, für die Knotenvermittlungsstelle Berleburg voraussichtlich Anfang Februar 1964 einen zweiten Ausgang, und zwar zum gesamten Bereich der Hauptvermittlungsstelle Meschede einzurichten. Im Jahre 1965 wird darüber hinaus voraussichtlich ein weiteres Kabel zwischen Berleburg und Siegen verlegt werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Ernst vom 6. Dezember 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hammersen (Drucksache IV/1665 Fragen XVI/i, XVI/2 und XVI/3). Welche Bemühungen hat die Bunderegierung über den Erlaß des Bundeswohnungsministers vom 5. September 1963 an die zuständigen Länderministerien hinaus angestellt, um der allgemeinen Anerkennung des Fertighausverzeichnisses zum Durchbruch zu verhelfen, insbesondere eine spezielle Prüfung der in das Verzeichnis aufgenommenen Fertighausbauarten unter Vorlage völlig andersgearteter Prüfungsunterlagen zu vermeiden und darüber hinaus das Fertighausverzeichnis als eine Grundlage im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren der Bauaufsichtsbehörde zu verwenden? Welche Gewähr ist dafür gegeben, daß die im Prüfungsverfahren ermittelten und für die Aufnahme in das Fertighausverzeichnis maßgeblich gewesenen Baustoffqualitäten, Konstruktionseigenschaften u. ä. auch späterhin in gleicher Weise beibehalten werden, falls keine laufende Überwachung der Fertighausproduktion auf die Beibehaltung der Qualitäten hin beabsichtigt ist? Teilt die Bundesregierung die in dem vom Bundeswohnungsministerium herausgegebenen Bundesblatt, Heft 10/63, S. 471, vertretene Auffassung, daß alle Häuser, die in das im Auftrage des gleichen Bundesministeriums herausgegebene „Fertighausverzeichnis" aufgenommen worden sind, „ein (leider unsichtbares) Gütesiegel tragen"? Zur Frage XVI/1 Nachdem im Juni die ersten Hefte erschienen sind, haben nunmehr 21 Fertighausbauarten die notwendigen Prüfverfahren durchlaufen. Über weitere 8 bis 10 Häuser finden noch in diesem Monat abschließende Beratungen statt. Weitere Anträge mit vollständigen Unterlagen liegen nach Mitteilung des federführenden Prüfinstituts zur Zeit nicht vor. Die Regelung bauaufsichtlicher Fragen gehört zum Aufgabenbereich der Länder. Beim Fertighausverzeichnis hat sich aber eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ergeben. Auf Grund meiner Bemühungen bereiten gegenwärtig die Länder einen Erlaß vor. Ich habe berechtigte Hoffnungen, daß damit das Fertighausverzeichnis als Grundlage des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens verwendet werden kann. Wahrscheinlich schon in Kürze werden also auch die örtlichen Bauaufsichtsbehörden das Verzeichnis benutzen. Bauinteressenten und Kreditinstitute tun das schon in großem Umfange, wie die unerwartet hohe Auflage der Hefte zeigt. Zur Frage XVI/2 Die Hefte des Fertighausverzeichnisses enthalten eine sehr eingehende technische Beschreibung der Häuser. Damit ist ein weitgehender Identitätsnachweis für das jeweils gelieferte Haus möglich. Schon von Beginn der Arbeit am Fertighausverzeichnis an hat das Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung eine Güteüberwachung als erstrebenswertes Ziel angesehen; als Grundlage hierfür war zunächst das Verzeichnis selbst aufzustellen. Auch die in Vorbereitung befindlichen Erlasse der Länder werden bereits für einige wichtige Bauteile und Baustoffe eine Güteüberwachung fordern. Das Verfahren soll aber dann noch weiter ausgebaut werden. Zur Frage XVI/3 Die Äußerung im Bundesbaublatt, daß die in das Fertighausverzeichnis aufgenommenen Häuser „ein — leider unsichtbares — Gütesiegel tragen", ist im nichtamtlichen Teil erschienen. Die Bundesregierung ist aber — wie Sie meinen Ausführungen entnommen haben — bestrebt, zu einer Güteüberwachung der Fertighäuser zu gelangen. Eine solche Güteüberwachung hat sich bei vielen Baustoffen und Bauteilen bereits seit Jahren bewährt.
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    Natürlich, bitte sehr!


Rede von Fritz Sänger
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Herr Bundesminister, könnte der Mangel an geeignetem Personal für manche Teile des Auslands nicht auch daran liegen, daß die Voraussetzungen für die Personalauswahl einmal überdacht werden müßten und daß man vielleicht auch zu anderen Prinzipien als den bisherigen für die Ausbildung des geeigneten Personals kommen müßte?

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    Herr Kollege Sänger, wir haben schon häufiger darüber nachgedacht, ob die derzeitigen Sprachenerfordernisse, die wir für den Eintritt in den auswärtigen Dienst aufstellen, richtig sind oder nicht. Das ist ein sehr, sehr schwieriges Thema. Wir haben sogar gelegentlich daran gedacht, die sprachlichen Erfordernisse eher herabzusetzen, um eine größere Auswahlbreite zu bekommen und unsererseits dann mehr für die Sprachenausbildung zu tun. Aber es ist sehr schwer, den Weg zu bestimmen, der uns mit einiger Sicherheit an das Ziel kommen läßt, das wir erreichen müssen.
    Erlauben Sie mir nun, daß ich die Fragen, die gestellt worden sind, in der Reihenfolge beantworte, wie sie vorgetragen worden sind.
    Zunächst zur Frage 1. Die Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland bildet seit dem Ende des ersten Weltkrieges einen immer wichtiger gewordenen Teil der deutschen Außenpolitik. Diese Arbeit begann am Ende ,des vergangenen Jahrhunderts mit der staatlichen Förderung von deutschen Bildungseinrichtungen im Ausland, insbesondere der archäologischen und historischen Institute und der deutschen Auslandsschulen. Es folgte die staatliche Förderung des Austausches von Professoren, Dozenten, Studenten und Praktikanten. In diesem Sinne war der Deutsche Akademische Austauschdienst seit 1925 mit staatlichen Geldern tätig. Ein weiteres Arbeitsgebiet war die systematische Förderung der Verbreitung der deutschen Sprache und Kultur durch die Einrichtung von Sprachkursen und Kulturinstituten. 1932 wurde zu diesem Zweck das Goethe-Institut in München gegründet. Ein viertes Tätigkeitsfeld rückte nach dem zweiten Weltkrieg immer stärker in den Vordergrund: die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Bildungswesens, z. B. UNESCO und Europarat.
    Die Bundesregierung war seit der Wiedereinrichtung des Auswärtigen Amts und seiner Kulturabteilung 1951 bemüht, die Förderung dieser vier Ziele in eine geordnete Konzeption zu bringen. Die Rück-
    schläge des verlorenen Krieges, die Auflösung zahlreicher deutscher Bildungseinrichtungen im Ausland und die finanzielle Enge gestatteten nur langsam, diese Tätigkeiten wieder aufzunehmen und zu erweitern. Hinzu kommt, daß die Kompetenzverteilung auf kulturellem Gebiet die Tätigkeit des Bundes bei der Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland schwerfälliger als z. B. in Frankreich und Großbritannien macht.
    In den ersten Jahren beschränkte sich die Kulturarbeit im Ausland darauf, Stück um Stück der durch das Dritte Reich und den Krieg verlorenen Positionen zurückzugewinnen. Die Bundesregierung war bemüht, die klassischen Mittel der kulturellen Wirkung im Ausland wieder aufzubauen. Dabei sind an erster Stelle das deutsche Auslandsschulwesen und daneben der Professoren- und Studentenaustausch zu nennen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst zur Vergabe von Stipendien an ausländische Studenten und die Alexander-von-Humboldt-Stiftung für Stipendien an Ausländer mit abgeschlossenem Hochschulstudium wurden wieder gegründet.
    Neue Wege konnten erst seit 1955 beschritten werden. Die Betreuung von ausländischen Studenten und Praktikanten in der Bundesrepublik wurde eine der Hauptaufgaben. Das erste deutsche Kulturinstitut nach dem zweiten Weltkrieg wurde 1955 in Rom eröffnet. Seit 1960 wurde das Goethe-Institut in München mit der Verwaltung der vom Bund errichteten Kulturinstitute beauftragt. 1961 wurde der Kulturpolitische Beirat als Beratungsorgan des Auswärtigen Amts gegründet. Eine Reihe von großen Gastspielen brachte deutsche Kunst in alle Teile der Erde. Daneben wurden Versuche mit folkloristischen und ähnlichen Darstellern unternommen. Der rasch wachsenden Bedeutung der Massenmedien, Rundfunk, Film und Ton, für die kulturellen Beziehungen zum Ausland wurde Rechnung getragen. Auch auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung, der Jugendpflege und des Sports wurden zahlreiche Verbindungen mit anderen Ländern angeknüpft, wobei die Entwicklungsländer eine besondere Rolle spielen. Ein großes Gästeprogramm wurde aufgestellt, das Persönlichkeiten nach Deutschland bringt, die durch ihre Tätigkeit in ihrem eigenen Land eine Kenntnis der deutschen Verhältnisse verbreiten können. Ein großzügiges Hilfswerk 'wurde für die kulturelle, nicht missionarische Tätigkeit der Kirchen, vor allem in den Entwicklungsländern, ermöglicht.
    Die vom Parlament im Kultur- und Schulfonds zur Verfügung gestellten Mittel für diesen Zweck sind von 2,8 Millionen DM im Jahre 1952 auf 165 Millionen DM im Jahre 1963 gestiegen. Damit ist ein Umfang erreicht, der ungefähr den Bemühungen von Frankreich und Großbritannien auf diesem Gebiet entspricht. Trotz der Schwierigkeiten, die in der Bundesrepublik dieser Arbeit entgegenstehen — der Tatsache, daß keine historische Hauptstadt vorhanden ist, keine so verbreitete Sprache wie Englisch oder Französisch, lange Unterbrechung kultureller Beziehungen —, sind in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt worden. Natürlich sind noch nicht alle Pläne verwirklicht worden. Die Grenzen liegen in den Möglichkeiten des Haushalts, aber auch in der
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963 4725
    Bundesminister Dr. Schröder
    Schwierigkeit, im Lande der Vollbeschäftigung die notwendigen Personen zu finden.
    Die Vorstellungen, von denen sich die Bundesregierung bei der Pflege der kulturellen Beziehungen leiten läßt, möchte ich danach wie folgt zusammenfassen:
    Erstens. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die geistigen Kräfte eines Volkes und seine Kultur nur in ständiger Berührung und Beschäftigung mit anderen Völkern und Kulturen, in unausgesetztem Austausch von Gedanken und Erfahrungen und in der Auseinandersetzung mit fremden Ideen und Lebensformen lebendig bleiben und sich weiterentwickeln können. Sie wird daher das unendlich mannigfaltige und vielschichtige Netz kultureller Verflechtung, das sich — mit und ohne staatliches Zutun — seit dem zweiten Weltkrieg mit dem Ausland wieder angesponnen hat, behutsam pflegen und, soweit erforderlich, mit Bundesmitteln fördern. In diesem Bemühen wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten anderen Völkern, die eine kulturelle Beziehung zu Deutschland suchen, die Gelegenheit dazu auch in ihrem eigenen Lande bieten.
    Zweitens. Eine solche Darstellung deutscher Kultur wird sich nicht in dem Rückgriff auf ein vielhundertjähriges reiches kulturelles Erbe und die wissenschaftlichen wie technischen Leistungen unserer Väter erschöpfen können. Sie wird auch die Bekanntschaft mit dem heutigen Deutschland vermitteln, das darum ringt, mit den Folgen der Zeit von 1933 bis 1945 fertig zu werden, vor allem mit der Tragödie 1 der Spaltung unseres Vaterlandes. Hierbei soll das Kulturgut der Vertreibungsgebiete und Mitteldeutschlands im Bewußtsein des Auslands erhalten bleiben, um für die geistige Einheit Gesamtdeutschlands Zeugnis abzulegen. Die Kulturpolitik soll einen Beitrag zur Wiederherstellung des deutschen Ansehens in der Welt liefern und die Bemühungen der deutschen Außenpolitik ergänzen.
    Drittens. Die Darstellung Deutschlands soll ferner unseren Willen zeigen, mit anderen Völkern dieser Erde im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit an den großen Aufgaben der Zukunft mitzuarbeiten, die der Hebung des Bildungswesens in der Welt und dem kulturellen Weiterschreiten dienen. Die Bewältigung dieser Aufgabe ist nach Ansicht der Bundesregierung ein entscheidender Beitrag zur Erhaltung des Weltfriedens.
    Viertens. Die Bundesregierung ist sich der großen Bedeutung kulturpolitischer Bemühungen bilateraler wie multilateraler Natur gegenüber den Entwicklungsländern bewußt.
    Nun die Antwort auf die zweite Frage. Von den staatlichen europäischen Organisationen hat nur der Europarat ein eigenes Organ für Kulturarbeit, nämlich den im Januar 1962 geschaffenen Rat für kulturelle Zusammenarbeit. An der Arbeit seiner Fachausschüsse und Arbeitsgruppen nimmt die Bundesregierung regen Anteil. Von der Notwendigkeit einer kulturellen Zusammenarbeit in Europa sind wir durchdrungen. Mit Bedacht fördern wir den Gedanken des Europakollegs, der europäischen Schulen, der europäischen Hochschulwochen sowie der europäischen Kulturtage. Die Bundesrepublik hat sich auch an den großen Kunstausstellungen des Europarats in hervorragender Weise beteiligt.
    Der finanzielle Beitrag des Bundes zur Kulturarbeit des Europarats wird aus dem Gesamtbeitrag des Bundes an den Europarat bestritten. Darüber hinaus werden mit Bundesmitteln Seminare, Kurse und Treffen im Rahmen der kulturellen Programme des Europarats durchgeführt. In der Regel werden in der Bundesrepublik jährlich drei bis vier solcher Seminare abgehalten. Die 1962 veranstaltete Europarat-Konferenz über Lehrbücher der Geographie war besonders erfolgreich und hat zu Fortsetzungsseminaren geführt. Im Jahre 1963 hat die Bundesrepublik einen Europarat-Kurs zur Einführung in die Arbeit der Erwachsenenbildungszentren sowie im Rahmen der Jugendarbeit des Europarats und, gemeinsam mit Frankreich und den Niederlanden, ein Seminar „Kennenlernen internationaler Arbeitsstätten" veranstaltet. In Vorbereitung ist eine von deutscher Seite vorgeschlagene didaktische Ausstellungsreihe über europäische Einrichtungen.
    Der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft getragene Gedanke einer europäischen Universität wird von der Bundesregierung begrüßt.
    Die Antwort auf die dritte Frage lautet folgendermaßen. Der Aufbau der deutschen Kulturinstitute nach dem zweiten Weltkrieg war ein fast völliger Neubeginn. Es begann 1955. Heute gibt es nahezu 200 Kulturinstitute größerer und kleinerer Art, von denen etwa die Hälfte dem Goethe-Institut in München untersteht; die übrigen werden meist von deutsch-ausländischen Vereinen, einige unmittelbar vom Bunde verwaltet. Über zwei Drittel dieser Kulturinstitute sind erst in den letzten vier Jahren entstanden. Obwohl ihre Arbeit erst nach einer Anlaufzeit von mehreren Jahren mit einiger Sicherheit beurteilt werden kann, läßt sich heute schon sagen, daß sie den Erwartungen der Bundesregierung entspricht. Gewisse Mängel, die sich zuweilen gezeigt haben, sind aus dem Anfangsstadium zu erklären.
    Zu den Aufgaben dieser Institute gehört das Abhalten deutscher Sprachkurse, die Fortbildung ausländischer Deutschlehrer, die Einrichtung einer Bibliothek, das Verleihen von Filmen, Dias und Tonbändern, die Veranstaltung von Vorträgen, Filmabenden, Konzerten, Diskussionsabenden und kleinen Ausstellungen sowie ein allgemeiner Auskunftsdienst über das kulturelle Leben in Deutschland. Diese Zielsetzung entspricht den Wünschen der Bundesregierung.
    Bei der Planung der Kulturinstitute ist die Bundesregierung bemüht gewesen, die Schwerpunkte nach der kulturpolitischen Dringlichkeit zu verteilen. Demgemäß sind Kulturinstitute geschaffen worden, wo im benachbarten europäischen Ausland die Begegnung mit deutscher Kultur gewünscht wurde und wünschenswert war oder wo in Übersee, z. B. Südamerika, von Nachkommen deutscher Auswanderer die kulturelle Verbindung mit der Heimat ihrer Väter gesucht wurde.
    4726 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1963
    Bundesminister Dr. Schröder
    Die Frage, inwieweit auch andere Länder in das Netz unserer Kulturinstitute einbezogen werden können, hängt von den dafür im Bundeshaushalt bereitgestellten Mitteln und von der Möglichkeit ab, geeignete Persönlichkeiten für diese Aufgabe zu gewinnen. Die Schließung eines Kulturinstitutes mit dem Ziele, dafür an anderer Stelle ein neues zu eröffnen, stößt in dem betreffenden Lande, wie die Erfahrung gezeigt hat, auf heftigen Widerstand und kann dadurch sogar zu einem Politikum werden.
    Zur vierten Frage: Auslandsschulen sind eines der ältesten und wirkungsvollsten Mittel der Kulturpolitik, neuerdings aber auch eines der teuersten. In früheren Jahrzehnten wurden die zahlreichen deutschen Auslandsschulen ganz oder überwiegend durch die von einer wohlhabenden deutschen Auslandskolonie getragenen deutschen Schulvereine finanziert. Die Katastrophe der beiden Weltkriege hat nicht nur dieses blühende deutsche Auslandsschulwesen, sondern auch das Vermögen seiner auslandsdeutschen Förderer vernichtet. Der Wiederaufbau begann 1950 vom Nullpunkt und ohne wesentliche Finanzhilfe von auslandsdeutscher Seite. Heute gibt es wieder 137 deutsche Auslandsschulen mit fast 1200 aus dem innerdeutschen Schuldienst entsandten Lehrkräften sowie etwa 300 weitere Schulen, denen die Bundesregierung mit Lehrmitteln oder Sachspenden hilft. Dieser Wiederaufbau ist zum größten Teil aus Bundesmitteln finanziert worden. Der Zuschuß aus Bundesmitteln beträgt heute im allgemeinen 3/4 bis 4/5 der Kosten einer deutschen Auslandsschule.
    Diese auf den Bund übergegangene Finanzlast setzt der Errichtung neuer deutscher Auslandsschulen Grenzen und zwingt zu sorgfältiger Planung und zu eingehenden Überlegungen, ob und wann ein Schulbau zweckmäßig sei, welcher Schulstruktur der Vorzug zu geben und wie die deutsche Auslandsschule an Schulsystem und Lehrplan des Gastlandes anzupassen sei. Zur Vermeidung von Fehlleistungen bedarf die deutsche Auslandsschule laufender schulischer wie pädagogischer Beaufsichtigung und Beratung durch erfahrene Pädagogen sowie regelmäßiger Inspektionen. Um diese wichtige Aufgabe stärker als bisher durchführen zu können, sind Überlegungen im Gange, das Auswärtige Amt in größerem Umfange von routinemäßigen Verwaltungsaufgaben im Bereich des Auslandsschulwesens durch Übertragung dieser Aufgaben auf andere, dafür geeignete Bundeseinrichtungen zu entlasten. Die Bundesregierung hat im übrigen in Erkenntnis dieser Notwendigkeiten im Entwurf des Haushaltsplans 1964 die Bewilligung neuer Planstellen beantragt, um die Abordnung von Pädagogen für diese Aufgaben an das Auswärtige Amt zu ermöglichen.
    Bei der Errichtung, Erhaltung und Förderung deutscher Auslandsschulen hat sich die Bundesregierung von Grundsätzen leiten lassen, die dem erheblich gewachsenen Nationalbewußtsein der außereuropäischen Völker und ihrem Wunsche nach Assimilierung fremder Volksgruppen Rechnung tragen. Sie hat als neuen Begriff die „Begegnungsschule" entwickelt, in der auch nichtdeutschen Landeskindern nach deutschen Lehrmethoden deutsche Kulturwerte nahegebracht werden, ohne dadurch die Eingliederung in ihre neue Heimat zu beeinträchtigen. Hieraus folgt, daß Deutsch nur noch in Ausnahmefällen die ausschließliche Unterrichtssprache ist. Diese Schulen werden möglichst zur Oberstufe und bis zum deutschen Abitur oder einem Abschluß geführt, der dem deutschen Abitur entspricht.
    Neben der Begegnungsschule sind neuerdings eine Reihe von deutschen Auslandsschulen geschaffen worden, in denen ganz überwiegend Kinder deutscher Eltern unterrichtet werden, die nur vorübergehend im Ausland ansässig sind. Meist handelt es sich dabei um Kinder von Experten und Technikern in Entwicklungsländern oder von Angehörigen deutscher Auslandsdienststellen. Diese Schulen sollen den deutschen Kindern den Anschluß an das heimatliche Schulsystem ermöglichen; sie werden daher im allgemeinen nicht über die Grundschule hinausgeführt.
    Die Entscheidung, ob und in welchem Maße eine Auslandsschule förderungswürdig ist, kann nicht an Hand starrer Kriterien, sondern nur unter Berücksichtigung der in jedem Land anders gelagerten Gegebenheiten erfolgen. Die Grenzlinie liegt dort, wo der Einfluß deutscher Bildungselemente so geringfügig geworden ist, daß von einer wirksamen kulturellen Ausstrahlung nicht mehr gesprochen werden kann.
    Zur Frage 5: Die Erfahrungen der deutschen Lehrer an Auslandsschulen werden bisher vornehmlich im Ausschuß für das. Auslandsschulwesen der Kultusministerkonferenz ausgewertet. Dieser Ausschuß hat seit 1951 in 44 Sitzungen das Auswärtige Amt bei der Ausarbeitung von Regelungen der Vertragsverhältnisse, der finanziellen und sozialen Sicherung der deutschen Auslandslehrer beraten und dabei eine überaus nützliche Arbeit geleistet. Die angestrebte Entlastung von administrativer Kleinarbeit, der in dem Entwurf des Haushaltsplans für 1964 vorgesehene Einsatz einzelner erfahrener Pädagogen der Länder und die bereits gewonnenen Erkenntnisse werden die Bundesregierung künftig stärker als bisher in die Lage versetzt, die Erfahrungen der Auslandslehrer bei den Planungs- und Lenkungsaufgaben für Neugründung, Ausbau oder Schließung von Auslandsschulen, ihren Strukturfragen u. a. planmäßig zu sammeln, auszuwerten und bei der weiteren Arbeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden auch Ausarbeitungen über pädagogische Grundsatzfragen angestrebt. Bei der Auswahl der für den Auslandsschuldienst geeigneten Lehrer arbeitet das Auswärtige Amt mit den Kultusministern der Länder eng und erfolgreich zusammen. Über die Dauer der Dienstverträge deutscher Lehrer an einer Auslandsschule sind im November 1962 zwischen dem Auswärtigen Amt und den Kultusministern der Länder Richtlinien vereinbart worden, die den Anforderungen der Auslandsschulen wie der Möglichkeit von Beurlaubungen Rechnung tragen. Eine zu kurze Vertragsdauer entspricht nicht den Erfordernissen der Auslandsschule; eine zu lange Beurlaubung verbietet sich aus pädagogischen Gründen. Der im allgemeinen gangbare Mittelweg ist eine Entsendung, je nach den klimatischen Bedingungen des Gastlandes, von drei bis fünf Jahren
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    mit einer Verlängerung, in Einzelfällen, von zwei bis drei Jahren. Für die zur Entsendung ausgewählten Auslandslehrer veranstaltet das Auswärtige Amt Vorbereitungskurse, in denen die Lehrer unter Verwertung der Erfahrungen zurückgekehrter Lehrer auf ihre neuen Aufgaben hingeführt werden. Die Vermehrung dieser Lehrgänge findet an den beschränkten Haushaltsmitteln ihre Schranke.
    Zur sechsten Frage: Die Beziehungen zwischen den deutschen Hochschulen und den Hochschulen des Auslandes sind so alt wie die Hochschulen selbst. Sie werden von Hochschullehrern und Instituten getragen, durch den Austausch von Veröffentlichungen gepflegt und auf internationalen Kongressen erneuert. Die Kosten hierfür — Leerstellen, Beurlaubungen — tragen fast immer die Länder der Bundesrepublik. Im Jahre 1961 waren 82 deutsche Hochschullehrer als ständige Gastprofessoren an ausländischen Hochschulen und 141 ausländische Gastprofessoren an deutschen Hochschulen tätig. Die Zahl der zu kurzfristigen Gastvorlesungen entsandten deutschen Professoren überstieg 900.
    Initiative, Fortführung und Pflege dieser Beziehungen liegen weitgehend bei den Hochschulen und ihren Lehrkörpern. Die Bundesregierung greift helfend ein, falls die hierfür benötigten Mittel nicht ausreichen und die Anknüpfung oder Erhaltung dieser 'Beziehungen unter außenpolitischen Gesichtspunkten wünschenswert erscheint. So hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Westdeutschen Rektorenkonferenz 1961 die „Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland" geschaffen und finanziert, deren Tätigkeit zu einer erheblichen Verstärkung der wissenschaftlichen Beziehungen zu Hochschulen, auch in Entwicklungsländern, geführt hat.
    Ein bewährtes Mittel zur Förderung der Verbindung zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen ist die Gewährung von Stipendien. Die Bundesregierung hat in zunehmendem Maße Mittel dafür bereitgestellt. Die Zahl der über den DAAD an Ausländer vergebenen Stipendien der Bundesregierung ist von 700 im Jahre 1957 auf 1800 im Jahre 1963 gestiegen. Daneben werden über das Bundesministerium des Innern jährlich 183 Hochschulstipendien zur Förderung des unmittelbaren Studentenaustausches gewährt, wobei die Auswahl der Partnerhochschule und die Stipendienvergabe den deutschen Hochschulen überlassen bleiben. Sodann ermöglicht die Bundesregierung durch die etwa 350 von ihr geschaffenen Forschungsstipendien der Alexander-von-Humboldt-Stiftung jungen ausländischen Wissenschaftlern die Fortbildung an deutschen wissenschaftlichen Instituten.
    Erwähnung verdienen auch die 190 mit Bundesmitteln geförderten Lektorate der deutschen Sprache an ausländischen Hochschulen; ihrer wünschenswerten Vermehrung sind durch die beschränkten Haushaltsmittel Grenzen gesetzt.
    Patenschaften zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen sind eine sich neuerdings abzeichnende Form der Zusammenarbeit. Sie dienen vornehmlich der Förderung von Hochschulen in den
    Entwicklungsländern, die sich noch im Aufbau befinden. Bei diesen Patenschaften stellt die deutsche Seite die Lehrkräfte, der ausländische Partner die Lehrgebäude und normalerweise auch die Lehreinrichtungen bereit. Eigentliche Patenschaften bestehen nur mit den Universitäten in Kabul und Hue. Daneben gibt es eine Reihe patenschaftsähnlicher Bindungen, unter anderem mit den Universitäten in Izmir in der Türkei, in Awas im Iran, in Ife in Nigeria, in Nairobi in Kenya und in Recife in Brasilien. Die Bundesregierung verkennt nicht die Bedeutung, die den Unversitätspatenschaften zukommt. Die bisherigen Erfahrungen haben aber auch die Schwierigkeiten erkennen lassen, die bei der Durchführung zutage treten. Insbesondere muß bei der revolutionären Grundhaltung der Studentenschaft in manchen Partnerländern die Bundesregierung darauf bedacht sein, nicht durch die Patenschaft in innerpolitische Auseinandersetzungen des Partnerlandes hineingezogen zu werden.
    Eine wirksame Hilfe beim Aufbau von Hochschulen im Ausland sind die aus Bundesmitteln finanzierten Sachspenden an ausländische Hochschulen, besonders in den Entwicklungsländern, die der Einrichtung und Ausgestaltung von Universitätsinstituten dienen.
    Zur Frage 7. Die Bundesregierung hat nur beschränkte Möglichkeiten, den vorhandenen Mängeln beim Studium von Ausländern in der Bundesrepublik entgegenzuwirken, da sie im Innern keine Zuständigkeit in kulturellen Angelegenheiten besitzt. Zuständig für Maßnahmen zur Behebung solcher Mängel sind die deutschen Länder sowie die Universitäten, die sich weitgehender Autonomie erfreuen.
    In der Bundesrepublik sind in früheren Jahren aus dem Bestreben, die deutsche Hilfsbereitschaft bei der Heranbildung des akademischen Nachwuchses befreundeter Staaten unter Beweis zu stellen, die Zulassungsbedingungen für die deutschen Hochschulen großzügig gehandhabt worden. Diese Großzügigkeit hat zu dem Mißbrauch geführt, daß zahlreiche ausländische Studenten, die wegen unzulänglicher Leistungen in ihren Heimatstaaten zum Hochschulstudium nicht zugelassen worden sind, deutsche Hochschulen bezogen haben. Dadurch hat manch tüchtiger ausländischer Student an deutschen Hochschulen keinen Platz gefunden,

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sehr richtig!)

    und der Leistungsdurchschnitt ausländischer Studenten ist zum Nachteil des Rufes der deutschen Hochschulen gesunken.
    Die Bundesregierung trägt dafür Sorge, daß dort, wo sie Einfluß nehmen kann — etwa bei den Vergabebedingungen für DAAD-Stipendien —, strenge Maßstäbe angelegt und hohe Qualitäten gefordert werden. Sie hofft dadurch vorbildlich zu wirken. Außerdem wird gegenwärtig von den zuständigen Stellen an einer strengeren Handhabung der Zulassungsbedingungen gearbeitet.
    Für Betreuungsaufgaben stellt die Bundesregierung jährlich einen erheblichen Betrag im Bundeshaushalt bereit, und zwar 1962 7,4 Millionen DM,
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    1963 6,7 Millionen DM. Sie versieht studentische und andere Betreuungsorganisationen mit Geldmitteln und gewährt beträchtliche Zuschüsse zum Bau und zur Einrichtung von internationalen Studentenwohnheimen.
    Den Mängeln, die sich im Einzelfalle auf der Ebene menschlicher Beziehungen mit ausländischen Studierenden ergeben, versucht die Bundesregierung durch Aufklärung und Betreuungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
    Zur Frage 8. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß sie der zunehmenden Bedeutung der auswärtigen Kulturpolitik auch in organisatorischer und personeller Hinsicht Rechnung tragen muß, um die Gesamtaufgabe möglichst wirksam lenken zu können.
    In der Zeit von 1956 bis 1963 ist daher die Zahl der Bediensteten in der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts um etwa 40 % verstärkt worden. Dieser Personalvermehrung steht ein rasch anwachsender Arbeitsanfall gegenüber. So werden im Schul- und Kulturfonds heute 166 Millionen DM gegenüber 27 Millionen DM im Jahre 1956 verwaltet; die Zahl der vom Schulreferat vermittelten Lehrer stieg im gleichen Zeitraum von 312 auf 1168, die Zahl der betreuten Schulen von rund 140 auf etwa 440, die Zahl der zu bearbeitenden Kulturabkommen von 11 auf 32. Dieses Anwachsen der Aufgaben hat teilweise zu erheblichen Belastungen der Bediensteten in der Kulturabteilung geführt. Dennoch konnten die gestellten Aufgaben bewältigt werden.
    Die Bundesregierung wird dieser Frage weiterhin ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
    Vergleichbare Staaten wie Frankreich und Italien schaffen sich die für ihre Kulturpolitik erforderlichen organisatorischen und personellen Voraussetzungen durch langjährige Abordnung entsprechender Fachbeamten aus den Erziehungs- bzw. Kultusministerien. Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich durch die Schaffung eigener Organisationen wie des British Council und des USIS geholfen.
    Auch die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ähnliche Wege zu beschreiten. Sie will in ihrem Haushaltsplan für 1964 die Voraussetzungen schaffen, um z. B. für das Auslandsschulwesen abgeordnete Fachkräfte der Länder gewinnen zu können. Sodann hat sie seit einigen Jahren die Durchführung gewisser Aufgaben anderen, zum Teil seit Jahrzehnten bestehenden Organisationen, wie dem Akademischen Austauschdienst und dem Goethe-Institut, übertragen. Darüber hinaus sind Überlegungen im Gange, das Auswärtige Amt weiter von routinemäßigen Verwaltungsaufgaben im Bereich des Auslandsschulwesens durch Übertragung von Aufgaben auf andere, dafür geeignete Bundeseinrichtungen zu entlasten, wie ich schon zu der voraufgehenden Frage gesagt habe.
    Zur Frage 9. Die Bundesregierung hat im Auswärtigen Amt mit Mitarbeitern, die nicht Laufbahnbeamte waren, gate wie schlechte Erfahrungen gemacht. Das große Fachwissen vieler Nichtlaufbahnbeamten hat sich als belebendes und anregendes Element erwiesen. Die ihm nicht seltengepaarte Unkenntnis der für eine geordnete Verwaltung unerläßlichen Grundbegriffe und Gepflogenheiten hat sich zuwielen als Hemmnis ausgewirkt.
    Für die Verwendbarkeit in der auswärtigen Kulturarbeit ist aus der Unterscheidung zwischen Nichtlaufbahn- und Laufbahnbeamten schwerlich ein Maßstab zu gewinnen. Die Ausbildung und die Tätigkeit in der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts gehört zum Werdegang der Laufbahnbeamten. Im Prinzip sollen künftig zu Leitern von Auslandsvertretungen nur solche Beamten bestellt werden, die sich mit der Kulturarbeit befaßt haben. Aber ich sage noch einmal: im Prinzip. Das wird nicht ganz leicht durchzuführen sein. In Bereichen, die ein besonderes Maß an Spezialwissen erfordern, wird die Bundesregierung auch in Zukunft geeignete Persönlichkeiten, die nicht Laufbahnbeamte sind, für die Kulturarbeit des Auswärtigen Amts heranziehen.
    Zur Frage 10. Kulturabkommen können bei der Konstruktion des Grundgesetzes nicht mehr sein als Rahmenabkommen. Die Bundesregierung hat seit 1953 mit 18 Staaten Kulturabkommen geschlossen, darunter mit Frankreich, Großbritannien, Italien und sieben weiteren europäischen Staaten, den Vereinigten Staaten, zwei südamerikanischen, drei asiatischen und zwei afrikanischen Staaten. Mit 16 weiteren Staaten in Südamerika, Asien und Afrika steht sie in Verhandlungen, die zum Teil kurz vor dem Abschluß stehen.
    Alle von der Bundesrepublik abgeschlossenen Kulturabkommen sehen die Errichtung von Ständigen Gemischten Ausschüssen vor, die mit einer gleichen Anzahl deutscher und ausländischer Persönlichkeiten besetzt sind. Die Bundesregierung entsendet in diese Ausschüsse Vertreter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums des Innern, der Ständigen Konferenz der Kultusminister und der freien Wissenschaft.
    Aufgabe dieser gemeinhin mit ein- bis zweijährigem Abstand zusammentretenden Ausschüsse ist die Beratung konkreter Austauschvorhaben, die in den Rahmen der Kulturabkommen passen. Die von den Ausschüssen angenommenen Entschließungen haben den Charakter von Empfehlungen an die beiderseitigen Regierungen. Sie werden über die Kulturabteilung des Auswärtigen Amts den zuständigen innerdeutschen Stellen mit der Bitte um Durchführung zugeleitet. Die Bundesregierung besitzt keine verfassungsrechtliche Handhabe, um die Verwirklichung dieser Empfehlungen zu erzwingen.
    Zur Frage 11. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die multilaterale Zusammenarbeit bei der Lösung der Aufgaben, die den technisch fortgeschrittenen Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft, Erziehung und Kultur im Verhältnis zueinander und gegenüber den Entwicklungsländern zufallen, mit den Jahren zunehmen und an Gewicht gewinnen wird. Sie glaubt, daß manche kulturpolitischen Ziele sich durch internationale Zusammenarbeit leichter und besser erreichen lassen als durch bilaterale Maßnahmen. Die Bedeutung, die sie den internatio-
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    nalen Organisationen, besonders der UNESCO, aber auch den Wissenschaftsausschüssen der OECD und der NATO beimißt, zeigt sich in der Verwendung eines beträchtlichen Teils der im Bundeshaushalt an verschiedenen Stellen bereitgestellten Mittel für kulturpolitische Aufgaben multilateraler Art.
    Die ernste, eifrige und selbstlose deutsche Mitarbeit in den internationalen Organisationen ist zugleich eine Widerlegung der immer wieder versuchten Verdächtigung eines angeblichen Faschismus oder Neo-Kolonialismus. Die deutsche Anteilnahme an den Problemen anderer Länder erweckt deren Sympathie für unsere Sorgen, vor allem für die Teilung unseres Vaterlandes.
    Das Weisungsrecht für die deutschen Vertreter in der UNESCO und der NATO liegt beim Auswärtigen Amt, für die Vertreter in der OECD beim Bundesminister für Wirtschaft. Die Weisungen werden in interministeriellen Besprechungen erarbeitet. An diesen Besprechungen nehmen auch Vertreter der Länder sowie der fachlich betroffenen nichtamtlichen Organisationen teil. Die Zusammenarbeit der Beteiligten hat sich im Laufe der Jahre. eingespielt.
    Im Europarat, im Sekretariat der OECD und im Wissenschaftsausschuß der NATO ist die Bundesrepublik stets angemessen vertreten gewesen. Unzureichend war bisher der deutsche Anteil im Generalsekretariat der UNESCO. Zum Teil lag es an der in bezug auf Sprachkenntnisse mangelnden Qualifikation deutscher Bewerber bei den UNESCO-Stellenausschreibungen. Dank der sorgfältigen Arbeit der mit UNESCO-Aufgaben in der Bundesrepublik befaßten Stellen können seit etwa zwei Jahren dem UNESCO-Generalsekretariat deutsche Bewerber von internationalem Format vorgeschlagen werden. Gegenwärtig sind mehr als 30 deutsche Experten für die UNESCO im sogenannten Field Service — fachliche Hilfe in Entwicklungsländern — tätig. Im Generalsekretariat arbeiten 14 Deutsche. Wir bleidabei unter unserer Quote, die zwischen 15 und 25 Angestellten liegt.
    Das Bemühen der Bundesregierung, in den Sekretariaten der internationalen staatlichen Organisationen zahlreich und gut vertreten zu sein, wird häufig erschwert durch die mangelnde Bereitschaft hochqualifizierter und sprachlich versierter Fachkräfte, ihre Stellungen in Deutschland ohne eine Stellengarantie im Falle der Rückkehr aufzugeben. Eine solche Garantie vermag die Bundesregierung für Nicht-Bundesbedienstete nicht zu bieten; sie obläge vielmehr — durch Bereitstellung von Leerstellen — denjenigen Stellen, von denen diese Fachkräfte kommen, also vornehmlich den Ländern.
    Schließlich zur Frage 12. Zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind Grundsätze für eine Abgrenzung der Zuständigkeiten im Bereich der Bildungshilfe ausgearbeitet worden. Nach ihnen soll das Auswärtige Amt im Hinblick auf die Entwicklungsländer für solche Maßnahmen der auswärtigen Kulturpolitik zuständig sein, wie sie auch zwischen entwickelten Ländern üblich sind. Maßnahmen, die als Bildungshilfe zur Förderung von
    Entwicklungsländern beitragen, sollen hingegen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit fallen. Obwohl die Abgrenzung der Aufgaben im einzelnen noch nicht abgeschlossen ist, sind beide Ministerien übereingekommen, Grenzfälle pragmatisch zu regeln. Nach der erfolgten Neubildung des Kabinetts wird sich die Bundesregierung nunmehr beschleunigt um eine endgültige Regelung der Zuständigkeit bemühen. Sie wissen ja, daß Zuständigkeitsfragen nicht immer ganz einfach sind; aber die Frage wird schon gelöst werden.
    Entschuldigen Sie bitte, daß ich durch diese Antwort mit Rücksicht auf die begrenzte Zeit etwas durchgehastet bin. Ich möchte aber zum Schluß noch einmal sagen: ich bin dankbar dafür, daß ich dies hier habe ausführen können. Zahlreiche weitere Fragen und Anregungen des Herrn Kollegen KahnAckermann sollten nach meiner Meinung im Auswärtigen Ausschuß oder sonst in einer geeigneten Zusammensetzung weiter behandelt werden. Die Nichtbeantwortung der Fragen aus dem Stegreif ist nicht ein. Zeichen mangelnden Interesses; ich bin vielmehr aufrichtig dankbar, daß ich die Möglichkeit hatte, wenigstens einen Teil des Hohen Hauses für diese Fragen heute am späten Nachmittag zu interessieren.

    (Beifall.)