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    Deutscher Bundestag 98. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1963 Inhalt: Nachruf auf Präsident John F. Kennedy Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4499 A Unterbrechung der Sitzung . . . . . . 4500 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg, Busse, Gibbert, Schulhoff und Wullenhaupt 4500 A Überweisung von Gesetzentwürfen an den Haushaltsausschuß . . . . . . . . 4500 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4500 B Antrag betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Strafrecht" (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/1680) 4500 B Fragestunde (Drucksache IV/1665) Frage des Abg. Ertl: Flugzeugreisen von Mitgliedern der Bundesregierung . . . . . . . . 4501 B Frage des Abg. Dr. h. c. Jaksch: Existenzgefährdung der Zeitschriften der Vertriebenen durch die Gebührenerhöhung im Postzeitungsdienst Dr. Mende, Bundesminister . . . 4501 C, D, 4502 A Dr. h. c. Jaksch (SPD) . . . . . 4501 D Rehs (SPD) 4501 D Fragen des Abg. Dr. Mommer: Rückführung von Argoud Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4502 A, B Dr. Mommer (SPD) 4502 B, C, D Dr. Bucher, Bundesminister . . 4502 C, D Frage des Abg. Kaffka: Deutsch-französischer Naturpark Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 4503 A Frage des Abg. Tobaben: Unterschiedliche Handhabung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft Hüttebräuker, Staatssekretär . . 4503 C, D Tobaben (CDU/CSU) 4503 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verordnungsentwurf der EWG-Kommission für die Milchmarktordnung Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 4503 D, 4504 A, B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4504 A Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Rahmengesetz für den Naturschutz Hüttebräuker, Staatssekretär . 4504 B, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4504 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4504 C, D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Frage des Abg. Reichmann: Durchschnittsleistungen je Lastenausgleichsberechtigten Krüger, Bundesminister . . . . . 4505 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Garagenmiete für Spezialfahrzeuge des Bundesluftschutzverbandes Höcherl, Bundesminister . . . . 4505 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4505 D Fragen des Abg. Cramer: ,,Fernsehlotterie für die Alten" Höcherl, Bundesminister . . . . 4506 A, B Cramer (SPD) . . . . . . . . . 4506 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Elektronische Datenverarbeitungsanlage bei Finanzämtern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4506 C, D, 4507 A Büttner (SPD) . . . . . 4506 D, 4507 A Frage der Abg. Frau Meermann: 25-Pfennig-Münze Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4507 A, B, C Frau Meermann (SPD) 4507 B, C Fragen des Abg. Flämig: Verzollung von elektronischen Kehlköpfen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4507 D, 4508 C Flämig (SPD) 4508 C Frage des Abg. Reichmann: Durchschnittsleistungen je Wiedergutmachungsberechtigten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4508 D, 4509 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . 4509 A Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ermittlung der Lebenshaltungskosten Schmücker, Bundesminister . . . . 4509 B Fragen des Abg. Riedel (Frankfurt) : Versorgung mit Hausbrandbriketts Schmücker, Bundesminister . . . . 4509 D, 4510 A, B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 4510 A Müller (Erbendorf) (SPD) . . . . 4510 A, B Fragen des Abg. Fritsch: Grenzübergänge Finsterau-Buchwald und Haidmühle-Neuthal Schmücker, Bundesminister . . 4510 B, C, D, 4511 A, B Fritsch (SPD) . . . . 4510 C, D, 4511 A Müller (Erbendorf) (SPD) . . . . . 4511 B Frage des Abg. Jahn: Ausführungsgesetz zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Schmücker, Bundesminister . . . . 4511 B Fragen des Abg. Rauhaus: Ingenieurgesetz Schmücker, Bundesminister . . . 4511 C, D, 4512 A Rauhaus (CDU/CSU) 4511 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sicherheitsvorkehrungen bei Zweig- und Nebenstellen der Banken und Sparkassen Schmücker, Bundesminister . . . . 4512 A Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1655) 4512 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und der Verbraucheraufklärung (Drucksache IV/1386) Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 4512 C, 4544 B Schmücker, Bundesminister . . . . 4522 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . . 4530 B Mertes (FDP) . . . . . . . . . 4533 A Dr. Deist (SPD) 4535 D Lenz (Brühl) (CDU/CSU) . . . . 4539 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 4540 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 4542 C Entwurf eines Gesetzes zur Raumordnung im Bundesgebiet (ROBG) (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/472) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Raumordnungsgesetzes (Drucksache IV/1204) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4545 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 4545 B Lücke, Bundesminister 4548 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 4553 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 III Jacobi (Köln) (SPD) 4555 D Hammersen (FDP) 4563 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 4565 D von Bodelschwingh (CDU/CSU) . 4567 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 556 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/1554) — Erste Beratung — Jahn (SPD) 4569 A, 4583 B Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 4571 A Dr. Hauser (CDU/CSU) 4574 B Lücke, Bundesminister . . 4580 A, 4584 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4581 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 4585 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drittes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache IV/ 1648) —Erste Beratung — 4586 C Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Erwerbsbeschränkungen für Staatsangehörige und Gesellschaften der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/1650) — Erste Beratung — 4586 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. August 1962 mit der Republik Kolumbien über deutsche Vermögenswerte in Kolumbien (Drucksache IV/1653) — Erste Beratung — 4586 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksache IV/ 1654) — Erste Beratung — 4586 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (6. Änderung) (Drucksache IV/1646) — Erste Beratung — 4587 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. April 1962 mit der Republik Guinea über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1394); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1512, zu IV/1512) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4587 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. Dezember 1961 mit dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1231); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1513, zu IV/1513) — Zweite und dritte Beratung — 4587 B Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksache IV/1083); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1651) — Zweite Beratung — 4587 C Entwurf eines Dritten Umstellungsergänzungsgesetzes (Drucksachen IV/1229, IV/1457); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1634 und IV/1563) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4587 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1962 mit dem Großherzogtum Luxemburg über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden usw. (Drucksache IV/1596) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1624) — Zweite und dritte Beratung — 4588 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. September 1962 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (3. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache IV/1573); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/1633) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4588 B Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1371); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1639) — Zweite und dritte Beratung — 4588 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. März 1962 zur Ergänzung des Abkommens vom 26. August 1962 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum deutschen Lastenausgleich (Drucksache IV/1451); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/1553) — Zweite und dritte Beratung — 4588 D Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache IV/1345); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1666) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4589 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. November 1962 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/1583); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/1667) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4589 B IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache IV/1635); in Verbindung mit der Fünfundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Fische und Krebstiere — Rizinusöl) (Drucksache IV/1636); der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Heringe und Sprotten) (Drucksache IV/1637); der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Pampelmusen) (Drucksache IV/1638); und der Dreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Tee, Mate und tropische Hölzer) (Drucksache IV/1662) . . . . . . . 4589 C Verordnung zur Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksache IV/1617) 4590 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte, Zwölfte und Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1517, IV/1518, IV/1519, IV/1626); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte und Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1514, IV/1515, IV/1627); dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfzehnte, Siebzehnte und Zwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1520, IV/1521, IV/1523, IV/1628); und dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebente und Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1516, IV/1522, IV/1629) . . . . . . 4590 A Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für feste Brennstoffe) (Drucksachen IV/1612, IV/1664) 4590 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Angleichungszölle für Waffeln und Kekse) (Drucksachen IV/1532, IV/1663) 4590 C Entschließungen der 52. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache IV/1640) 4590 C Antrag betr. Bericht der Bundesregierung über die EURATOM-Forschungsstätten (SPD) (Drucksache IV/1620) . . . . . 4590 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Anhänge zur Verordnung Nr. 36/63/EWG des Rates über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger (Drucksachen IV/1591, IV/1674) 4590 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Ergänzung von Anhang D der Verordnung Nr. 3 und Anhang 6 der Verordnung Nr. 4 (besondere bilaterale Bestimmungen für Saisonarbeiter) (Drucksachen IV/1603, IV/1675) 4591 A Nächste Sitzung 4591 C Anlagen 4593 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4499 98. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 94. Sitzung Seite 4302 C Zeile 19/20 statt „nachträglicher Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber dem Käufer" : der für den Käufer nachteiligen Gerichtsstandsvereinbarungen; 96. Sitzung Seite 4428 D Zeile 14 statt „und in": und den in; 97. Sitzung Seite 4468 D Zeile 21 statt „1592": 1565. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 6. 12. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Atzenroth 6. 12. Bauer (Würzburg) * 6. 12. Berkhan * 6. 12. Fürst von Bismarck * 6. 12. Blachstein * 6. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Frau Blohm 6. 12. Dr. h. c. Brauer * 6. 12. Corterier * 6. 12. Deneke 4. 12. Erler * 6. 12. Faller 6. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 5. 12. Frau Funcke (Hagen) 4. 12. Dr. Furler * 6. 12. Gerlach 4.12. Gewandt 6. 12. Gscheidle 6. 12. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Frau Dr. Hubert * 6. 12. Jacobs 6. 12. Kahn-Ackermann * 6. 12. Kalbitzer 6. 12. Klein (Saarbrücken) 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 6. 12. Dr. Knorr 4. 12. Dr. Kopf * 6. 12. Kriedemann ** 6. 12. Kulawig 4. 12. Lenze (Attendorn) * 6. 12. Lermer * 6. 12. Lücker (München) ** 5. 12. Margulies 4. 12. Mauk ** 5. 12. Frau Dr. Maxsein * 6. 12. Memmel * 6. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 12. Dr. von Merkatz * 6. 12. Metzger 4. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 6. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 4. 12. Dr. Müller-Hermann 15. 12. Ollenhauer 31. 12. Paul * 6. 12. Frau Dr. Rehling * 6. 12. Frau Renger * 6. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schlee 4. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 6. 12. Schmidt (Kempten) 4. 12. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin * 6. 12. Seidl (München) * 6. 12. Seifriz 15. 12. Dr. Serres * 6. 12. Dr. Starke 6. 12. Storch** 6. 12. Frau Strobel ** 6. 12. Sühler 6. 12. Dr. Süsterhenn * 6. 12. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. Dr. Wahl * 6. 12. Wienand * 6. 12. Wischnewski 6. 12. Dr. Zimmer * 6. 12. b) Urlaubsanträge Dr. von Brentano 15. 12. Goldhagen 15. 12. Klinker ** 13. 12. Steinhoff 15. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union. ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausgaben für Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung im Rechnungsjahr 1963 (Stand 29. 11. 63) a) Broschüren rund 447 000 DM b) Merkblätter rund 96 000 DM c) Großküchenrezeptdienst rund 16 600 DM d) Monatsweiser Kochen und Ernähren rund 15 500 DM e) Wanderschauen und Marionettentheater rund 68 000 DM f) Filme, Dia-Reihen rund 11 700 DM g) Sonstige Lehrmittel (Lehrtafelserie und Flanellbildserie) rund 303 000 DM h) Presse- und Informationsdienste rund 240 000 DM rund 1 197 800 DM Anlage 3 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zusammenstellung der bis Ende 1963 in Zusammenarbeit mit dem Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln u. a. durchgeführte Maßnahmen zur Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung I. Broschüren Gesamtauflage 1. Mit Verstand essen (Leporello) 28 300 2. Ernähren wir uns richtig? 321 895 3. Quark 295 200 4. Fisch 284 500 5. Brot 562 793 6. Gemüse 309 600 7. Obst 253 800 8. Kartoffeln 266 290 9. Flüssiges Obst 279 120 10. Länger leben durch Diät 161 390 11. Beim Älterwerden sich richtig ernähren 127 311 12. Die gute Sieben 376 052 13. Schutz unserer Nahrung 136 100 14. Mit Verstand essen 236 850 15. Dein Kunde sucht Rat 50 425 16. Ernährung unter der Lupe 139 021 17. Energiespender Zucker 295 050 18. Pilze 399 000 19. Lebensmittelrecht - Sonderausgabe VD/B 117 760 20. Textausgabe Lebensmittelrecht 10 200 21. Handelsklassen - A B C 552 300 22. Fleisch 106 310 23. Süße Geheimnisse 1 114 263 24. Tiefkühlkost 90 700 25. Lebe recht - leb nicht schlecht 332 560 26. Schutzkost für den Kraftfahrer 30 991 27. Sind vorgefertigte Gerichte rationell? 30 690 28. Gesundheit durch Milch 41 550 29. Handgeräte - Helfer im Haushalt 51 365 30. Beiträge zum neuen Lebensmittelrecht 50 521 31. Die Ernährung unserer Jugend 205 000 32. Die Ernährung der werdenden Mutter 150 000 33. Wildfrüchte 210 000 34. Wo steht die Verbraucheraufklärung? 8 900 35. Kochen auf Fahrt 75 350 36. 10 Regeln für eine richtige Ernährung 254 500 37. Vorratswirtschaft im Haushalt 105 000 38. Auch du kannst kochen (Kochfibel) 210 000 II. Merkblätter Gesamtauflage 1. Vorratsschutz bei Kartoffeln 18 500 2. Kartoffeltips für den Winter 1 000 000 3. Welche Kartoffeln kaufen wir heute 528 650 4. Sago 478 200 5. Kinder der Kartoffel 551 900 6. Nordseekrabben I und II 489 000 7. Fisch bereiten - spielend leicht 583 200 8. Für Dich und für Mich 611 650 9. Fischvollkonserven 519 000 10. Tiefkühlkost - frische Kost 639 900 11. Kochfertige Suppen 596 900 12. Täglich Frischkost 837 875 13. Das süße Brevier 532 550 14. Bienenhonig 599 100 15. Handelsklassen A B C für Spargel 5 200 000 16. Handelsklassen A B C für Tomaten 528 650 17. Handelsklassen A B C für Äpfel 2 221 250 18. Handelsklassen A B C für Äpfel, Birnen 7 016 137 19. E 1 - Die gute Sieben 880 035 20. E 2 - Vitamintabelle 421 875 21. E 3 - Gutes Brot aus reinem Korn 766 150 22. E 4 - ... Fremdstoffe, die keine sind 516 050 23. E 5 - ... mit Konservierungsstoff 599 400 24. E 6 - ... mit Farbstoff 525 000 25. E 7 - Schale nicht zum Verzehr gegeeignet 513 000 26. E 8 - . . . mit Aromastoff 497 400 27. E 9 - Ernährungsratschläge für den Kraftfahrer 5 127 800 28. E 10 - Wie decke ich meinen tägl. Vitaminbedarf 525 000 29. E 11 - Frühstück - das Sprungbrett in den Tag 1 050 000 30. Wir fressen Pflanzen und liefern Fleisch (Fleischmerkblatt) 1 048 000 31. Die Haltbarkeit der Lebensmittel im Kühlschrank 2 100 000 32. Gute Lebensmittel - klare Kennzeichnung 2 096 000 33. Schon die alten Griechen .. . (Eiermerkblatt) 3 007 220 34. Gäns'lich unbeschwert 51 155 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4595 35. Nahrungsmittel Kartoffeln 2 100 000 36. Nahrung aus dem Meer 206 000 37. Abendessen, das Tüpfelchen auf dem i 1 050 000 38. Zwischenmahlzeiten 1 050 000 III. 'Flugblätter Gesamtauflage 1. Kirschen 534 000 2. Pflaumen-Zwetschgen 261 000 3. Äpfel 558 500 4. Birnen 758 500 5. Tomaten 528 650 IV. a) Großküchenrezeptdienst (in Zusammenarbeit mit Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung u. Deutscher Gesellschaft für Ernährung) erscheint zweimonatlich Auflage 30 000 Stück Kostenlose Verbreitung über Werkküchen, Kantinen und sonstige Einrichtungen der Großverpflegung b) Monatsweiser Kochen und Ernähren erscheint zweimonatlich Auflage 20 000 Stück Kostenlose Verteilung an Heime, Jugendherbergen und sonstige Einrichtungen der Jugendarbeit V. Wanderschauen 1. Mit Verstand essen 2. Werte erhalten — mit Verstand kochen 3. Die gute Sieben 4. Der weiße Strom und seine Quellen 5. Pilze 6. Vitamine VI. Filme, Lichtbildreihen und Diareihen 1. Film: Die gute Sieben 2. Lichtbildreihe „Die gute Sieben" 1 375 Serien mit 10 400 Textheften 3. Dia-Reihe: Grundlagen der Ernährung 1 000 Serien VII. Marionettenspiel „Die gute Sieben" VIII. Sonstige Lehrmittel 1. Flanellbildserie „Richtige Ernährung" 20 332 Bogen 2. Lehrtafelserie „Grundlagen der Ernährung" 54 000 Tafeln IX. Presse- und Informationsdienste 1. Verbraucherdienst A (Pressedienst) erscheint 14täglich, Auflage 2 100 Stück Auf Grund der vorliegenden Abdruckbelege kann mit einer jährlichen Gesamtauflage von rund 380 Millionen gerechnet werden. 2. Verbraucherdienst B (Informationsdienst zur Unterrichtung der Lehr- und Beratungskräfte auf dem Gebiet der Ernährungsaufklärung und Verbraucherberatung) erscheint monatlich, Auflage 17 500 Stück 3. Laufende Mitarbeit bei der Verbraucher-Politischen Korrespondenz (VPK) der Verbraucher-Rundschau (VR) den Rundfunk- und Fernsehanstalten führenden Hausfrauen-Zeitschriften, z. B. „Constanze", „Brigitte", „Film und Frau", „Für Sie" u. a. und ca. 90 Kundenzeitschriften. 4596 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 4 Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung Maßnahmen zum Verbraucherschutz Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser Broschüren 1. Alle 5 Minuten 4 neue Wohnungen BMWo 2. Mein Finanzamt baut mit mir BMWo 3. Ausstellungsflugblatt für Darstellung von BMWo Ausstellungstafeln 4. Das Eigenheim in der Etage BMWo 5. Besser und billiger bauen Deutsches Bauzentrum, Köln 6. Bautechnische Merkhefte Heft 1 — Wirtschaftliche Vorbereitung der Beirat für Bauforschung Wohnungsbauten Heft 2 — Frauenwünsche zum Wohnungsbau Heft 3 — Das Haus nach Normen Heft 4 — Wärmeschutz im Hochbau Heft 5 — Schallschutz im Hochbau Heft 6 — Schüttbeton im Wohnungsbau Heft 7 — Gas- und Schaumbeton Heft 8 — Massivdecken Heft 9 — Die Bauselbsthilfe Heft 10 — Planmäßige Herstellung von Beton Heft 11 — Rationelle Küchen Heft 12 — Neuzeitlicher Ziegelbau 7. Das Eigenheim in der Etage BMWo 8. Baut ruhige Wohnungen Deutsches Bauzentrum,. Köln 9. Wärmeschutz, aber richtig Deutsches Bauzentrum, Köln 10. Das Familienheim kein Wunschtraum mehr BMWo 11. Die Küche als Arbeitsplatz BMWo Prof. Meyer-Ehlers, Die Küche in der Wohnung Institut für Film und Bild, Berlin Berlin 12. Das neue Miet- und Wohnrecht zur Aufklärung BMWo über das sog. Abbaugesetz 13. Für Jedermann BMWo 14. Müllbeseitigung im Wohnungsbau Beirat für Bauforschung Tope Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4597 und zur Verbraucheraufklärung Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel Franz-Windek-Industrie-Werbekontor, Düsseldorf 1953 102 000 19 862,50 Gebr. Müller-KG, Druckerei-Verlag, Kassel 1953 100 000 7 000,- Gebr. Müller-KG, Druckerei-Verlag, Kassel 1953 50 000 1 852,55 Druckerei Westfälische Vereinsdruckerei, Münster 1953 100 000 7 215,— Brüder Hartmann, Berlin 1953 115 000 45 000,- Bauwelt-Verlag, Berlin 1951 bis 1954 10 221 400,- 5 000 400,- 10 216 400,- 10 174 400,- 7 776 400,- 10 032 400,- 10 127 400,- 7 852 400,- 5 200 400,- 3 787 400,- 3 070 400,- 15 286 400,— Hans Meister, Kassel 1957 100 000 10 457,— Brüder Hartmann, Berlin 1957 125 000 35 500,— Brüder Hartmann, Berlin 1958 120 000 37 000,- Industrie-Druck-AG, Essen 1959 bis 1961 1 500 000 89 000,- 1959 5 000 6 500,— Druckerei Ritter, Gelsenkirchen, 1960 17 000 000 1 100 000,— Druckerei Schmücker, Löningen/Old., Maul & Co., Nürnberg Giradet, Essen Druckhaus Deutz Kölner Verlagsdruckerei Köln, Verlagsgeschäft R. Müller, Köln-Braunsfeld, Druckerei Heider, Berg.-Gladbach, Druckerei Schiefeling, Engelskirchen b. Köln Broschek & Co., Hamburg 1961 600 000 90 563,10 E. Schmidt-Verlag, Berlin 1962 10 000 11 000,— 4598 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser 15. Es geht um Ihre neue Küche BMWo Kraatz, Berlin, Prof. Meyer-Ehlers, Berlin, Dr. Jensen 16. Das neue Miet- und Wohnrecht zur Aufklärung BMWo über die neuen Gesetze zur Überführung der Wohnungswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft in den sog. weißen Kreisen 17. Fertighausverzeichnis Rationalisierungsgemeinschaft Bauwesen im (bisher 12 Hefte erschienen) RKW 18. Es geht um Ihre Wohnung BMWo Prof. Meyer-Ehlers, Berlin, Dr. Giachi Forschungsarbeiten 1. Rationelle Wohnungsgestaltung unter Anpassung Dipl.-Ing. Architekt an den Wohnungsgrundriß (Wir richten unsere Hans Stolper, Wohnung ein) Tegernsee 2. Erprobung der Arbeitsküche Dr. Sabine Scherinski, Bonn 3. Küchenmöbel Innenarchitektin Else Osterloh, Prien/Chiemsee 4. Darstellung der lebens- und hauswirtschaftlichen Architektin Vorgänge für die Wohnungsplanung (Menschlich Lotte Tiedemann, wohnen) Oberkassel/Sieg 5. Ausstattung und Nutzung von Haushaltküchen Dr. Margarete Müller, Hannover, KR Kräntzer, Arch., Hannover 6. Lüftungseinrichtungen in Haushaltsküchen Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen, Stuttgart 7. Nutzungsuntersuchungen im Hansaviertel Prof. Meyer-Ehlers, (Wohnerfahrungen) Berlin Filme 1. Die zweckmäßig eingerichtete Küche nach DIN BMWo 18022 Institut für Film und Bild, Berlin 2. Bauplatz Zukunft BMWo Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4599 Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel Buchdruckerei Brüder Hartmann 1959 bis 1963 150 604 102 489,- Broschek & Co., Hamburg, 1963 8 500 000 350 000,— Druckerei Heider, Berg.-Gladbach Druckerei und Verlag Schiefeling, Gelsenkirchen Druckerei H. A. Brauer, Berlin, Druckerei Schmücker, Löningen/Old. Bauverlag, Wiesbaden 1963 60 000 70 000,— Buchdruckerei Brüder Hartmann, Berlin 1963 30 000 48 575,- 2 079 914,15 Georg D. W. Callwey 1954 2 000 3 000 Frank'sche Verlagsanstalt, Stuttgart, 1955 1 000 2 000,— Schriftenreihe Fortschritte und Forschungen im Bauwesen" Domus-Verlag, Bonn, 1955 1 500 2 000,— Schriftenreihe „Die Frau und ihre Wohnung" Domus-Verlag, Bonn Druckerei Schwenk & Co. GmbH, Frankfurt, 1958 1 500 8 097,— Versuchs- und Vergleichsbauten des BMWo Heft 5 Deutsche Bauzeitung Heft 11, Nov. 1961 1961 6 000 9 847,85 Deutsche Verlagsanstalt GmbH Stuttgart (Sonderdruck) Bauverlag GmbH, Wiesbaden 1963 47 566,66 72 511,51 1963 45 500,— 1963 21 605,— 67 105,— 4600 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser Lichtbildreihen 1. BR 188 Die Küche als Arbeitsplatz BMWo BR 189 Die Küche in der Wohnung Institut für Film und Bild, Berlin 2. Lichtbildreihe zum Thema „Wohnen" BMWo Institut für Film und Bild, Berlin Wohnberatungen 1. Mannheim Deutscher Werkbund Architektin Baden-Württemberg Trude Matl 2. München Deutscher Werkbund Architektin Agnes Neuner Bayern 3. Düsseldorf Verband Deutsche Architektin Frauenkultur e. V. Erika Heinemann 4. a) Darmstadt a) Sozialwerk für Wohnung und Hausrat Baden-Baden Architektin Johanna Richard b) Frankfurt b) Frankfurter Bund für Volksbildung e. V. 5. Hannover Deutscher Hausfrauen- Dr. Margarete Müller bund e. V. 6. Stuttgart Landesgewerbeamt Architektin Baden-Württemberg R. Kandzora 7. Nürnberg Deutscher Werkbund Architektin Bayern Inge Bankel-Völker Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4601 Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel DM 1957 5 500,- 1963 s. Seite 4598 lfd. Nr. 18 5 500,- 1954 bis 1959 40 000,- 1955 bis 1963 76 750,— 1957 bis 1963 39 250,- a) 1956 bis 1960 a) 109 500,- b) b) 1961 bis 1963 1958 bis 1963 51 750,- 1959 bis 1963 80 000,- 1961 bis 1963 14 000,- 411 250,— 4602 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 5 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung a) Broschüren Titel Herausgeber Auflage Seitenzahl Druck und Jahr Versand DM „Wirtschaftskunde Bundesausschuß 125 000 32 40 000,— 1957 im Unterricht" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Neue Textilien begegnen Bundesausschuß 200 000 26 107 727,96 1957/58 uns" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Richtig Einkaufen — Bundesausschuß 500 000 31 123 612,52 1959/61 aber wie?" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Wer's weiß — kauft Bundesausschuß 535 000 45 154 220,49 1962/63 besser ein" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 zusammengestellt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Hannover „Der Verbraucher und Bundesausschuß 40 000 40 20 183,92 1960/63 sein Recht" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 b) Demoskopische Untersuchungen Titel Herausgeber Auflage Seitenzahl Druck Jahr DM Das Verhalten des Verbrauchers Intermarket, Gesellschaft 3 000 104 18 744,40 1957/58 Ergebnisse einer Bevölkerungsumfrage bei 2000 Personen im für Internationale Markt- und Meinungsforschung Bundesgebiet durchgeführt für das mbH, Düsseldorf BMWi Das Verhalten des Verbrauchers Intermarket, Gesellschaft Teil A 25 116,— 1958/60 Ergebnisse einer RepräsentativUmfrage bei 3500 Personen in der für Internationale Markt- und Meinungsforschung 121 Teil B Bundesrepublik für das BMWi mbH, Düsseldorf 238 Berichtsteil A Sozialpsychologie 350 Berichtsteil B Sozialökonomie 350 Tabellenteil A 50 111 Tabellenteil B 50 231 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4603 c) Tonbildschauen Titel Hersteller Diapositive Kopien Kosten Jahr DM „Müssen Frauen so sein" Doc-Verkaufsförderung, 97 10 14 292,83 1958/59 Einkaufsverhalten der Hans König, Verbraucher Frankfurt/Main, Hansa Allee „Schmidt, Schmidt, Schmidt & Co., Assindia Film, 100 12 13 936,— 1962/63 ein Familienabenteuer" Jo Lobschat, Essen, Werderstr. d) Filme Titel Hersteller Prädikat Filmdauer Kopien Kosten Jahr DM „Hamburger Buttjes" Rhythmoton Film, „Wertvoll" 12 Minuten 20 an 59 434,29 1958/61 Decker & Co., Hamburg Landesfilmdienste . Die Filmrechte wurden his 31. 12. 1964 einer Filmgesellschaft zur Vorführung als Kulturfilm in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin und Osterreich übertragen. Anlage 6 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Druckschriften, Filme, Tonbildschauen, techn. Geräte, Seminare, Veranstaltungen Förderung der Jahresbeträge Jahr Verbraucherzentralen durch Ist die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände DM DM DM DM 1956 - 2 500,- 17 000,- 19 500,- 1957 17 315,- 74 033,55 44 800,- 136 148,55 1958 116 721,50 166 822,65 45 420,- 328,964,15 1959 207 668,86 193 048,06 69 280,- 469 996,92 1960 187 745,45 118 484,40 53 200,- 359 429,85 1961 260 192,91 121 379,10 67 600,- 449 172,01 1962 352 800,- 85 153,39 61 910,- 499 863,39 1963 355 116,86 79 663,14 65 220,- 500 000,- 1956 bis 1 497 560,58 841 084,29 424 430,- 2 763 074,87 1963 Anlage 7 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Förderung der Verbraucherzentralen Beträge in DM Jahr 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 BadenWürttemberg - 25 000,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 25 000,- 25 000,- Bayern - 25 000,- 18 750,- 25 000,- 40 000,- 40 000,- 40 000,- Berlin - 8 100,- 15 000,- 18 750,- 25 000,- 40 000,- 40 000,- Bremen - - - - 7 500,- 25 000,- 25 000,- Hamburg 11 200,- 12 200,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 25 000,- 25 000,- Hessen - 17 200,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 30 500,- 40 000,- Niedersachsen 6 115,- 35 521,50 32 668,86 24 095,45 31 192,91 40 000,- 40 000,- NordrheinWestfalen - 10 000,- 40 000,- 32 400,- 42 000,- 41 000,- 45 116,86 Rheinland-Pfalz - - - 18 750,- 22 000,- 28 000,- 25 000,- Saarland - - - - 7 500,- 25 000,- 25 000,- Schleswig-Holstein . - 8 700,- 20 000,- 18 750,- 25 000,- 33 300,- 25 000,- 4606 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 8 Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Unterstützung der hauswirtschaftlichen Beratungsstellen Zuwendungsempfänger 1952 1953 1954 1955 Soll 40 000,— 40 000,— 40 000,— 35 000,— Ist 36 000,— 36 000,— 38 400,— 27 784,- 1. Hausfrauenvereinigung des KDFB Köln für die 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- hauswirtschaftliche Beratungsstelle Bonn 2. Arbeitsgemeinschaft heimatvertriebener und geflüchteter Frauen e. V. im BdV Bonn, für die — — — — hauswirtschaftliche Beratungsstelle Bremen 3. Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Hausfrauen der Evang. Frauenarbeit in Deutschland, Hannover für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Essen 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- 4. Frankfurter Hausfrauen-Verband e. V., Frankfurt, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- Frankfurt 5. Deutscher Hausfrauen-Bund e. V., Ortsverband — — — — Deutscher Hausfrauen, Herford, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Herford und 6. Hamburg (DHB - Landesverb. Hamburg) — — — — 7. Berufsorganisation der Hausfrauen e. V. München, für die hauswirtschaftlichen Beratungsstellen — — — — 8. Bayerische Hausfrauenvereinigung des KDFB — — — — e. V., München, für die hauswirtschaftlichen Beratungsstellen München, R Regensburg und Passau 9. Zentralverband der kath. Frauen- und Müttergemeinschaften Deutschlands e. V., Düsseldorf, — — — — für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Osnabrück 10. Sozialwerk kath. Frauenbund e. V. Saabrücken, — — — — für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Saarbrücken 11. Berufsverband der Hausfrauen, Landesverband 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- Württemberg e. V., Stuttgart, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Stuttgart 12. Verband Deutsche Frauenkultur e. V., Gütersloh — — — — 13. Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V., München — — — — 14. Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft e. V., Bonn — — — — 15. Deutscher Hausfrauen-Bund e. V. - Ortsverband — — — — Augsburg 16. Hausfrauenvereinigung des KDFB Augsburg — — — — 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 35 000,- 50 000,- 50 000,- 50 000,- 100 000,- 90 000,- 90 000,- 90 000,- 75 000,- (75 %) 35 000,- 50 000,- 50 000,- 50 000,- 71 500,- 90 000,- 89 700,- 8 500,- 10 200,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- - 12 000,- 12 000,- - 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,--- 12 000,- 12 000,- 5 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 10 000,- 12 000,-- 12 000,- 9 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- 8 000,- 6 000,- - 500,- - - 3 500,- 3 500,- 5 500,- 7 500,- - - - - 4 000,- 8 000,- 3 500,- 2 500,- 5 000,- 5 000,- 6 000,- - - - - - - - 5 500,- 7 500,- 7 500,- 7 500,- - 500,- - - 5 500,- 8 500,- 12 000,- 12 000,- - 500,- - - 3 000,- 2 000,- - - 9 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- 11 700,- 12 000,- - 500,- - - 1000,- 2 000,- 2 000,- 2 000,- - - -- - - 4 000,- - 2 000,- - - - - - 500,- 1000,- 1000,- - - - - - - 4 000,- - - 500,- - - - - - -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die einzige Überraschung der bisherigen Aussprache besteht nach meiner Auffassung in dem Hinweis des Kollegen Dr. Dittrich, daß die Herren Dr. Hesberg und Bodelschwingh noch zu speziellen Fragen, nämlich zu Fragen des Wohnungsbaus und der Landwirtschaft, heute und hier Stellung nehmen wollen. Meine Fraktion war der Meinung, wir würden uns heute bei der ersten Lesung auf eine Generaldebatte beschränken. Aber selbstverständlich haben wir keine 'Einwendungen gegen Ihre Absichten zu erheben, noch über Spezialfragen zu sprechen. Nur werden wir dann gegebenenfalls gezwungen sein, zu diesen Fragen erneut Stellung zu nehmen.
    Hier ist sonst manches gesagt worden, dem man voll zustimmen kann. Wenn man hört, was heute sowohl von Herrn Dr. Schmidt als auch von Herrn Minister Lücke und soeben von Herrn Dr. Dittrich ausgeführt worden ist, dann wundert man sich, daß soviel Zeit ins Land gehen mußte, um einen Minimalkatalog aufzustellen, auf Grund dessen man sich eigentlich auch mit den Ländern, wenn ich es richtig sehe, verständigen könnte.
    4556 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963
    Jacobi (Köln)

    Für die einen ein Schreckgespenst, für die anderen eine Art Wunderwaffe, geistert die Vokabel von der Raumordnung seit einiger Zeit umher. Der Herr Kollege Dr. Schmidt hat hierzu soeben bereits Bemerkungen gemacht, die derartige Verzerrungen und Mißdeutungen eines wichtigen staatspolitischen Aufgabenbereichs auf das rechte Maß zurückführen. Er hat dabei einen dankenswerten Überblick über die unerfreulichen Verzögerungen gegeben, die die Raumordnungsberatungen in diesem Hause seit mehr als zehn Jahren — wie wir meinen, völlig unnötig — erfahren haben. Das ist ein Punkt, auf den ich nachher noch einmal um der Klärung der Verantwortlichkeiten willen zurückkommen muß.
    In diesen zehn Jahren sind ganze Bibliotheken mit Raumordnungs-Literatur gefüllt worden. Ein hier in Bonn und darüber hinaus sehr bekannter Journalist hat in einer angesehenen Zeitung vor einiger Zeit einmal geschrieben: „Über kaum ein Gebiet ist in den letzten Jahren so viel und so gescheit geredet und geschrieben worden wie über die Raumordnung." Aber er hat mit dieser Feststellung ein paar kritische Bemerkungen verbunden. Eine lautet in lapidarer Kürze: Aber geschehen ist wenig.
    Soeben hat der Kollege Dr. Dittrich gemeint, in seinem Land, in Bayern, sei doch eigentlich sehr viel geschehen. Ich habe daraufhin einmal kurz überlegt, was unsere Betrachtung gewisser entwicklungspolitischer Arbeiten in den Ländern, z. B. in bezug auf Bayern, ergeben könnte. Dabei ist mir in Erinnerung gekommen, daß wir vor wenigen Tagen, ) nämlich am 2. Dezember, aus Presse, Rundfunk und Fernsehen erfahren haben, daß im Ingolstädter Raum die erste von vier geplanten Erdölraffinerien in Betrieb genommen wurde. Fast zum selben Zeitpunkt erfuhren wir, daß es zwischen dem Bundeswohnungsbauministerium und der bayerischen Staatsregierung wegen Ingolstadt und seiner Bestimmung als weißer Kreis zu lebhaften Auseinandersetzungen gekommen ist. Die bayerische Staatsregierung soll sich mit Rücksicht auf den in diesem Gebiet verstärkt notwendigen Wohnungsbau nicht dazu verstehen können, sich auf das statistische Wohnungsdefizit zu verlassen und die Liberalisierung der Wohnungswirtschaft schon jetzt durchzuführen.
    Es ist ein hochinteressantes tagespolitisches Beispiel, das die Verzahnung der Dinge zeigt; denn bei dem Ingolstädter Raffineriekomplex handelt es sich für jedermann deutlich erkennbar um eine Anzahl von Entscheidungen, die raumwirksame Bedeutung haben, also mehr als raumbedeutsam sind. In diesem Hause werden zumeist Entscheidungen getroffen, die nicht so deutlich raumwirksam, sondern zunächst nur raumbedeutsam sind.
    Ich habe mir noch einmal schnell eine Arbeit, eine Untersuchung angesehen, die die bayerische Staatsregierung vor einiger Zeit mit der immerhin interessanten und Aufmerksamkeit erfordernden Überschrift „Grundlagen und Ziele der Raumordnung in Bayern" herausgegeben hat. Ich habe hineingeschaut und festgestellt, was darin über die Industrieregion Ingolstadt ausgesagt wird. Das ist so lapidar, daß ich es Ihnen gar nicht vortragen kann.
    Ich habe mich nach Einzelheiten erkundigt. Dabei ist mir gesagt worden: Es wird zwar viel über den Ingolstädter Raum gesprochen; aber so ist es nicht, daß dort eine zielbewußte Regionalplanung stattgefunden habe. Vielmehr hat sich dort folgendes ergeben: Eines Tages ist der Leiter des ENI-Konzerns aus Rom, der im vergangenen Jahr tödlich verunglückte Herr Mattel, zum Wirtschaftsminister in Bayern gekommen und hat ihm erklärt, er habe mit seinen Mitarbeitern festgestellt, daß für bestimmte Rohrleitungen und Erdölraffineriepläne Ingolstadt der richtige Raum sei. Er hat also sozusagen wie ein Feldherr vor der Karte gestanden und — mit dem Finger auf der Karte — erklärt: Das nehmen wir!
    Nun mußte er aber deutsche Stellen fragen. Der bayerische Wirtschaftsminister soll ihm nicht etwa einen Expertenstab angedient haben, der unter dem Aspekt der auf lange Sicht angestellten Überlegungen der bayerischen Staatsregierung sagte: jawohl, diese Region ist geeignet, dort gibt es Arbeitskräfte, dort gibt es Wohnungen, dort sind objektive Bedingungen, denen entsprechend man Ihrem Plan zustimmen kann!, sondern er soll ihm gesagt haben — relata refero, ich berichte, was mir gesagt worden ist —: bitte, fahren Sie mal hin, da haben wir einen besonders tüchtigen Landrat!, was auch geschah. So soll die Industrieregion Ingolstadt entstanden sein.
    Wenn auch nur die Hälfte von dem stimmt, was ich hier, gestützt auf Informationen, berichtet habe, dann ist das ein Beweis dafür, wie arg die Dinge aussehen und wie rasch der Zufall in einem solchen Falle, der vielfältige Ausstrahlungen auslöst und von einer unerhörten volkswirtschaftlichen und raumpolitischen Bedeutung ist, entscheiden kann.
    Ich sagte, auch hier in diesem Hause werden Entscheidungen getroffen, die nicht immer erkennbar raumwirksam, aber doch raumbedeutsam sind. Und da wir gerade das Beispiel einer Erdölraffinerie vor Augen führten, will ich bei dem Kapitel bleiben.
    Vor einiger Zeit standen wir vor der Notwendigkeit, zu Absichten Stellung zu nehmen, die auf eine Besteuerung des Raffineriegases abzielten. Der Bundestag hat das abgelehnt, weil er davon überzeugt war, daß die geplante Maßnahme dem Kohlenbergbau, an den gedacht worden war, nicht helfen könnte, und weil auch Gesichtspunkte der Bekämpfung der Luftverpestung Beachtung fanden; denn bekanntlich verbrennt Gas ohne schädliche Auswirkungen gegenüber der Umwelt. Aber kaum ist bei. dieser Entscheidung daran gedacht worden, daß sie raumbedeutsam war und auch raumwirksame Folgen hat, ob sie so oder so getroffen wurde. Wäre sie nämlich anders ausgefallen, so wären zwei Raffineriebauten, der eine in Speyer und der andere in Mannheim, in Schwierigkeiten geraten. Vol.. allem aber wäre die in Aufbau befindliche Ferngasversorgung des südwestdeutschen Raums hinsichtlich ihrer Absatzchancen infolge der Erhöhung des Gaslieferpreises hart betroffen worden.
    Beide Beispiele, das Ingolstädter und das mit der Raffineriegasbesteuerung, lassen zumindest ahnen, wie oft raumordnungspolitische Entscheidungen getroffen werden, die als solche nicht umfassend ge-
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4557
    Jacobi (Köln)

    nug vorbereitet oder hinsichtlich ihrer Auswirkungen nicht ausreichend gewertet werden. Sie zeigen deutlich, wie sehr wir überall insoweit noch am Anfang stehen und wie wenig Veranlassung besteht, sowohl beim Bund wie bei den Ländern und den Kommunen die Meinung zu vertreten, das Gerede von der Raumordnung sei eine maßlose Übertreibung, es sei ja gar nicht so schlimm, und die Dinge könnten doch im Grunde genommen behutsam weiterverfolgt werden. Das ist ein Irrtum, der uns viel gekostet hat, der mit seinen Versäumnissen bis jetzt schon manche volkswirtschaftliche Fehlinvestition verursacht hat.
    Soviel als Vorabbemerkungen.
    Nun zunächst einige Feststellungen zum Regierungsentwurf eines Raumordnungsgesetzes. Gegen diesen Entwurf, den der Herr Minister heute, ich möchte fast sagen, behutsam verteidigt hat, und gegen seine Begründung gibt es eine ganze Reihe von Einwendungen, die in einer ersten Lesung nicht völlig unangesprochen bleiben können. Ich will nur einige hervorheben. Es muß zunächst bezweifelt werden, ob die Präambel, die sich in dem Gesetzentwurf der Regierung findet, sehr sachdienlich ist, wenn sie den sozialen Ausgleich sowie die äußere und innere Sicherheit, also Gesichtspunkte hervorhebt, die nicht Sache der Raumordnung oder unscharf sind. Hier erscheint der Initiativgesetzentwurf aus den Reihen der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft, der sogenannte IPA-Entwurf, klarer. Er mißt dem Bund die Aufgabe zu — ich zitiere wörtlich —:
    die räumliche und strukturelle Entwicklung des Bundesgebietes im ganzen zu fördern und d i e Planungen und Maßnahmen aufeinander abzustimmen und zusammenzufassen, die über die Belange einzelner Länder hinausgehen.
    Damit, meine Damen und Herren, kann man, wenn man will, etwas anfangen, was sinnvoll, ja zweckmäßig ist. Wir werden bei der näheren Untersuchung des Entwurfs anläßlich der Ausschußberatungen festzustellen versuchen, was hier möglich ist.
    Ein Weiteres: § 2 des Regierungsentwurfs enthält einige Grundsätze, die hinsichtlich dessen, was mit ihnen beabsichtigt ist oder bewirkt werden kann, einer äußerst sorgfältigen Prüfung bedürfen. Grundsatz 1 enthält nach dem, was in der Begründung dazu gesagt wird, den tragenden Gedanken. Es wird der Klärung bedürfen, worin das Gefälle der allgemeinen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse denn eigentlich besteht und inwieweit es eines Ausgleichs bedarf. Hier gibt es sehr unterschiedliche Meinungen, und es wird sie hier auf Grund der Differenziertheit der jeweiligen Standortprobleme immer geben.
    Hinzu kommt, daß das Problem der Ballungen oder wie es jetzt schauderhafterweise heißen soll der Verdichtungsräume es ja nicht nur mit Menschen zu tun hat. Dazu übrigens eine Bemerkung: Ich weiß, daß die Bundesregierung dem Drängen z. B. des Deutschen Städtetages nachgegeben hat, der etwas gegen den Terminus Ballungsräume
    hatte. Ich muß Ihnen offen gestehen, ich habe hier den Städtetag nie begriffen. Eine Sache soll man ruhig so nennen, wie man sie immer genannt hat, und bei Verdichtungsräumen kommt mir bei meinem mangelnden technischen Verstand ein Bild, als handelte es sich um einen Motor, um Einzelteile dieses Motors und bestimmte physikalische Wirkungen dieses Motors. Ich finde den Ausdruck so schauderhaft, daß ich mich mit ihm nie befreunden werde; ich werde nach wie vor Ballung sagen, wenn etwas eine Ballung darstellt, und nicht Verdichtung.

    (Abg. Baier beim Namen nennen!)

    Was diese Ballungsräume anlangt, so ist hier auch Privat- und Sozialkapital geballt anzutreffen, und es fragt sich neben vielem anderen, wie in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung auf Entscheidungen von privaten Investoren im Sinne einer möglicherweise gewünschten Verlagerung der Betriebsstätten eingewirkt werden soll. Mir ist das im Augenblick ziemlich rätselhaft.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Auf andere mit gewissen Vorstellungen über Entballungsmaßnahmen zusammenhängende Fragen werde ich später noch kurz zurückkommen. Es geht dabei u. a. um die Unerläßlichkeit einer ideologiefreien Bewertung der Sachverhalte. Ein solches Erfordernis ergibt sich auch bei anderen Komplexen, die mit den Grundsätzen des § 2 des Regierungsentwurfs zusammenhängen, so etwa bei dem Grundsatz Ziffer 5. Von der Schwierigkeit seiner Verwirklichung und der Frage abgesehen, ob einer solche Proklamation überhaupt als Grundsatz in ein Bundesrahmengesetz zur Raumordnung gehört, muß man sich einmal klare Vorstellungen machen, wobei ich das schreckliche Deutsch, das sich in dieser Ziffer findet, nur nebenbei erwähne. Ich haben den Wortlaut nicht da; er ist so schauderhaft, daß ich Ihnen das Vergnügen nicht nehmen möchte, sich selbst in dieses Deutsch zu vertiefen und sich zu fragen, ob man das so stehenlassen kann. Vom Inhalt abgesehen, halte ich dafür, daß man auch als Nichtmitglied des Deutschen Sprachvereins hier von vornherein sein Veto zu erklären hat.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Welche Ziffer?)

    — Der Grundsatz Ziffer 5, Herr Dr. Schmidt. Aber Sie dürfen beruhigt sein, Herr Kollege, wir haben in unserem Entwurf keine Entsprechung. Wir haben es nicht für richtig gehalten, hier in eine Konkurrenz einzutreten.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen, daß der Regierungsentwurf seine Vorgeschichte hat. Wir kennen die Tatsache, daß sich im Bundesratsplenum eine knappe Mehrheit für die kategorische Ablehnung der Vorlage fand. Wir wissen, daß das auch deshalb ein bedauerlicher Umstand gewesen ist, weil sie es der Bundesregierung schwer machte, ihre eigene Vorlage auf Grund der inzwischen angestellten Überlegungen und der gewon-
    4558 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963
    Jacobi (Köln)

    nenen Erkenntnisse noch einmal zu überprüfen. Um so beachtlicher ist unter diesen Umständen die Tatsache, daß sich der erste Raumordnungsbericht, der auf die Initiative der Kollegen aus den Reihen der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft auf Grund eines einstimmigen Beschlusses des Hohen Hauses zustande kam, offenkundig einiger kritischer Hinweise angenommen hat. Er vermittelt den Eindruck einer mit Sachkunde, Exaktheit und Fleiß angestellten Untersuchung, und er wird für die Beratung der beiden heute in erster Lesung anstehenden Gesetzentwürfe besonders hilfreich sein.
    Auch ,die in den Bundesratsausschüssen und vom Deutschen Städtetag erarbeiteten Gegenentwürfe dürften sich anregend für die Ausschußberatungen auswirken.
    Erlauben Sie mir zur Verdeutlichung des Gemeinten zwei Zitate aus dem Raumordnungsbericht. Zitat 1:
    Die in dem SARO-Gutachten aufgeführten Ballungszonen sind nicht ohne weiteres mit den überlasteten Verdichtungsräumen gleichzusetzen. Nicht alle Ballungszonen sind überlastete Verdichtungsräume. Es gibt andererseits auch überlastete Verdichtungsräume außerhalb der Ballungszonen. Zu ihrer Ermittlung bedarf es der Verwendung weiterer Merkmale als derjenigen, die im SARO-Gutachten verwendet würden. Auf diese Feststellungen wird zurückgegriffen, um das Ausmaß der Problematik sichtbar zu machen.
    I Was dann auch dankenswerterweise in dem Bericht geschieht.
    An einer anderen Stelle findet sich der Hinweis darauf, daß „eine positive Raumordnungspolitik eher als Verbote und Beschränkungen" dazu beiträgt, „unerwünschte Entwicklungen zu hemmen", und daß „die von der Bundesregierung anerkannte gleichartige Verpflichtung gegenüber a 11 e n Räumen des Bundesgebietes" auch die Förderung aller Maßnahmen einschließt, die geeignet sind, strukturelle Schäden abzubauen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind Grundsätze, die man durchaus akzeptieren kann, weil sie sich wertfrei mit den Sachverhalten zu beschäftigen scheinen und die Möglichkeit einer objektiven Prüfung eröffnen. Auch die sonstige Sprache des Raumordnungsberichtes scheint frei von ideologischen Vorstellungen zu sein. Sie hebt sich wohltuend von manchem ab, was gelegentlich aus dem Munde oder der Feder von Bundesoberen an raumordnungspolitischen Erwägungen in der Vergangenheit festzustellen war.
    Allerdings kann auch der Raumordnungsbericht keineswegs kritiklos hingenommen werden. So finden wir auf Seite 37 die fürwahr kühne Behauptung, daß die Bundesressorts ihre Maßnahmen auf die Raumordnung ausrichten. Das ist doch wohl ein Wechsel auf die Zukunft; das ist doch nicht die Wahrheit von heute. Die dazu im Raumordnungsbericht für die einzelnen Ressorts angeführten Beispiele befinden sich auf den Seiten 38 bis 53 und
    enthalten, wenn man die Fakten einmal kritisch betrachtet, im wesentlichen nichts anderes als den Nachweis, daß die dort aufgeführten Maßnahmen raum wirksam sind, also auf den Raum gewirkt haben. Daß dabei eine Raumordnungspolitik zum Tragen gekommen wäre, kann bestenfalls für einige bescheidene Sachbereiche behauptet werden, so z. B. für die regionale Wirtschaftspolitik im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung.

    (Abg. Baier [Mosbach] : Das ist auch der Anfang, Herr Jacobi! Die Richtlinien sind doch erst im letzten Jahr herausgekommen!)

    — Verzeihen Sie, hier spreche ich gar nicht von den Richtlinien. Es ist Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, daß ich auf eine Darstellung im Raumordnungsbericht Bezug genommen habe, in der ziemlich kühn behauptet wurde, es sei schon Gegenwart, was vielleicht Zukunft ist. Es ist nämlich mit der Koordinierung der Bundesressorts nach wie vor eine Crux; darüber könnte Ihnen Herr Minister Lücke ein Privatkolleg lesen. Er nickt zustimmend.

    (Heiterkeit. — Abg. Baier [Mosbach] : Er schafft's!)

    Es kann also- wirklich nicht davon die Rede sein, daß 'hier schon alles in Ordnung wäre. Folgt man den Angaben über das Gesamtvolumen der raumwirksamen Maßnahmen, so sollen das in diesem Jahre zirka 9 Milliarden DM sein. Diese Zahlen hat Georg Müller in Heft 2 der Zeitschrift „Raumordnung und Raumforschung" vor einiger Zeit genannt. Von dieser erheblichen Summe aus gewinnt man die richtige Bewertung der Höhe der raumordnungspolitisch eingesetzten Bundesmittel. Aber in dem einzigen raumordnungspolitisch gezielten Bereich des regionalen Förderungsprogramms werden jährlich, im Verhältnis zu den anderen Beträgen, kann man sagen, „nur" zirka 140 Millionen DM eingesetzt. Das weitaus erdrückende Übergewicht der raumwirksamen Maßnahmen wird im Gegensatz hierzu nach wie vor allein nach Ressortgesichtspunkten, nicht aber nach übergeordneten raumordnungspolitischen Motiven eingesetzt.
    Auch nach der Lektüre des Raumordnungsberichts behält man das Gefühl, daß die vor eineinhalb Jahren erfolgte Aufstellung der Raumordnungsgrundsätze, Herr Kollege Baier, der Bundesregierung zwar sehr verdienstvoll war, daß sich diese Grundsätze aber in der Praxis der Ressortentscheidungen, wenn überhaupt, so nur unzulänglich ausgewirkt haben. Es ist daher festzustellen, daß die innerhalb der Bundesregierung ergriffenen Mittel bislang zur echten Aktivierung der Raumordnung nicht ausreichen. Es dürfte daher notwendig sein, innerhalb der Bundesregierung wirksame Sicherungen für den raumordnungspolitisch richtigen Einsatz der Bundesmittel zu schaffen.
    Erst, Herr Minister Lücke, wenn dies geschehen ist, werden wir feststellen können, ob es der Bundesregierung mit ihren Erklärungen auf diesem Gebiete wirklich ernst ist. Hier stehen schließlich keine verfassungsrechtlichen Hindernisse im Wege. Durch einfache organisatorische Maßnahmen,
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    Jacobi (Köln)

    zu denen es keines Gesetzes bedarf, können die notwendigen interministeriellen Beteiligungs- und Meldepflichten eingeführt werden. Ergeben sich Kollisionsfälle oder unterschiedliche Auffassungen, so ist hier entweder über die Richtlinienkompetenz des Herrn Bundeskanzlers oder über einen Kabinettsbeschluß die Entscheidung möglich. Das setzt allerdings voraus, daß die für die Raumordnung interessanten Maßnahmen der einzelnen 'Ressorts dem Minister, der für die Raumordnung verantwortlich ist, zur Prüfung bekanntgegeben werden. Vorsichtige Äußerungen in den Presseorganen des für gewöhnlich auf diesem Gebiet gut informierten Landkreistages nähren meine Zweifel, ob der Raumordnungsminister bisher von den übrigen Ressorts exakt oder in einem solchen Maße unterrichtet worden ist, daß er die ihm zugewiesene Koordinationsaufgabe überhaupt erfüllen kann.
    Wenn sich diese Vermutung bestätigt, täten Herr Minister Lücke und die ganze Bundesregierung gut daran, das Nötige schnell zu tun, um mit ihren Forderungen an die Länder glaubwürdig zu werden. Dann erst, wenn die Bundesregierung in Sachen Raumordnung ihr eigenes Haus bestellt hat oder glaubhaft macht, daß sie alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, erscheinen die gegenüber den Ländern erhobenen Informations- und Beteiligungsansprüche gerechtfertigt.
    Dabei wird sich schließlich auch noch zeigen müssen, ob die dem Raumordnungsminister zur Verfügung stehende technisch-verwaltungsmäßige Ausstattung überhaupt ausreicht, die zu erwartende Fülle von Maßnahmen und Planungen in dieser Richtung zu bearbeiten. Ist das nicht sichergestellt, so lohnt sich der ganze Aufwand nicht. Meine Damen und Herren, ich möchte allerdings klarstellen, daß das keine Aufforderung an den Raumordnungsminister ist, mit neuen Stellenanforderungen in einem außerordentlich weitgehenden Maße zu kommen.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte vielmehr anregen, zu prüfen, ob wirklich alle vorhandenen Leistungsreserven richtig ausgenutzt und eingesetzt worden sind. Das gilt einmal für das Ministerium selbst, in das ich keinen so tiefen Einblick habe, um feststellen zu können, ob da solche Möglichkeiten bestehen. Mit Rücksicht darauf, daß einige Aufgabengebiete in letzter Zeit nicht mehr so sorgfältig 'gepflegt werden, wie das bisher der Fall war, möchte ich aber untersucht haben, ob unter Umständen nicht gewisse hausinterne Möglichkeiten geschaffen werden können.
    Unter Umständen gibt es auch Möglichkeiten anderer Art. So würde ich Überlegungen etwa dahin anstellen, ob die bislang noch immer dem Innenministerium nachgeordnete Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung nicht einen gewissen Wechsel in der ministeriellen Zuständigkeit erfahren sollte.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Denn diese Bundesanstalt verfügt über zwei Institute, die jahrelang im theoretisch-wissenschaftlichen Raum bemerkenswerte Vorarbeiten für die Raumordnung geleistet haben. Beide Einrichtungen könnten mit ihrem hervorragenden Personal direkt und wirksam für die Raumordnung eingesetzt werden. Wenn solche Überlegungen etwa bereits schweben — bei der Institutsbesichtigung durch den Wohnungsbauausschuß im Januar dieses Jahres war die Rede davon —, dann sollte der Vollzug nicht länger verzögert werden. Ob solche Maßnahmen ausreichen, mag dann beurteilt werden, wenn ernsthafte Versuche, Leistungen zu erbringen, gemacht worden sind. Der außenstehende interessierte Beobachter hat jedenfalls den Eindruck, daß es an der notwendigen Entschiedenheit im verwaltungsmäßigen Vollzug der raumordnungspolitischen Vorstellungen der Bundesregierung noch erheblich mangelt.
    Unter den angedeuteten Vorbehalten kann kein Zweifel daran bestehen, daß die noch in den allerersten Anfängen stehende Koordination zwischen Bund und Ländern der Regelung bedarf. Auch hier besteht die erste Voraussetzung darin, daß beide Partner überhaupt voneinander erfahren, was sie beabsichtigen. Hier haben die Länder von vornherein eine bessere Ausgangsposition; das muß man klar sehen. Die einschlägigen Bundesgesetze haben ihnen hinsichtlich der Bundesfachplanungen — man denke an das Bundesfernstraßen-, Bundesbahn-, Landbeschaffungs- und Schutzbereichsgesetz — weitreichende Beteiligungsrechte verschafft. Die Landesfachminister wissen um diese Planungen meist eher etwas als der Bundesraumordnungsminister. Umgekehrt lassen die Länder nach der gegenwärtigen Übung den Bund ihre Programme, Pläne und Einzelmaßnahmen grundsätzlich nur dann wissen, wenn Bundesmittel oder andere Bundeshilfen gefordert werden. Bezüglich der Informationsverpflichtung ist daher eine gesetzliche Grundlage zweifellos zweckmäßig, ja, ich meine sogar, notwendig. Daß sie nur sinnvoll ist, wenn der Raumordnungsminister diese Meldungen auch verarbeiten kann, möchte ich nochmals betonen.
    Über die Information hinaus erscheint eine ständige Kooperation zwischen dem Bund und den Ländern notwendig. Die in beiden Entwürfen vorgesehene Konferenz für Raumordnung läßt allerdings kaum Hoffnung, daß sie durch die vorgesehene Legalisierung wirksamer wird. Hier ist die Institutionalisierung zur Sicherung der Kontinuität einfach unverzichtbar. Die Konferenz muß in einem regelmäßigen Turnus tagen. Sie muß mit Ministern oder deren Bevollmächtigten besetzt sein. Sie muß eine ständige Geschäftsstelle haben. Derartiges oder Ähnliches gibt es in anderen Ländern seit langem. So findet in der holländischen Praxis in jedem Monat eine gemeinsame Sitzung der leitenden Raumordnungsbeamten des Reiches und der Provinzen statt. Dort werden echte Entscheidungen getroffen oder vorbereitet und keine theoretischen Erwägungen ausgetauscht. Dort und in anderen Ländern fragt man nicht in erster Linie wie bei uns nach den verfassungsrechtlichen oder verfassungspolitischen Bedenken und sucht sie nicht wie bei uns sozusagen mit der Lupe bei jeder sich bietenden Gelegenheit, sondern dort sieht man das allgemein Erforderliche und setzt sich ohne Prestigeerwägungen um der gemeinsamen Sache willen zusammen. Wir sollten uns
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    Jacobi (Köln)

    das zur Lehre nehmen und sollten versuchen, zwischen Bund, Ländern und allen Beteiligten ein neues Klima zu schaffen; da kann jeder etwas tun.
    Übrigens sind beide Entwürfe hier in einem Punkte unvollständig. Es wird nicht geregelt, was geschehen soll, wenn Bund und Länder in einer Sachfrage nicht zu einer Übereinstimmung gelangen. Der Vorschlag des Entwurfs der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft, daß dann eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats den Streit schlichten solle, wird nur selten wirken; da kann man wirklich keine große Hoffnung haben. Wir wissen, wie mühselig es ist, Rechtsverordnungen dieser oder ähnlicher Art zustande zu bringen. Es wird in den Ausschußberatungen sorgfältig geprüft werden müssen, ob die Verfassung wirklich keine bessere Lösung dieses Problems zuläßt.
    Es sollte sichergestellt werden, daß zu den Beratungen nicht nur Sachverständige aus Theorie und Praxis, sondern als ständige Gäste auch Vertreter des Bundesrates hinzugezogen werden. Auch das dient neben der Mehrung des Sachverstandes der Kooperation.
    Lassen Sie mich noch einige allgemeine Bemerkungen anschließen. Während es das Ziel einer gesunden Wirtschaftspolitik ist, allen Gliedern des Volkes die Möglichkeit der wirtschaftlichen Entfaltung und der Teilhabe an der wirtschaftlichen Expansion nachhaltig zu sichern, sollte das Ziel der Raumordnungspolitik darin bestehen, annähernd gleichwertige Lebenschancen in allen Regionen des Landes zu ermöglichen. Dabei kann es nur auf die sozusagen saldierte Gleichwertigkeit, keinesfalls aber auf eine Gleichartigkeit der Lebensbedingungen ankommen. Daß dazu mehr erforderlich ist als die Aufstellung einer These, daß hier schwierige Probleme zu lösen sind, ist selbstverständlich. Wir wissen, daß sich die Wohlstandskonzentrations- einerseits und die Erosionsgebiete andererseits zunehmend auseinanderzuentwickeln drohen. Wir wissen aus Untersuchungen — etwa von Professor Jürgensen —, daß die Tendenz der Auseinanderentwicklung mit der Aktivierung der europäischen Zusammenarbeit wahrscheinlich noch weiter verschärft wird. Es scheint ziemlich deutlich zu sein, daß die Gebiete mit zunehmender Wohlstandskonzentration auch im EWG-Raum ihre wirtschaftlichen Erfolgschancen noch vergrößern werden, während die Erosionsgebiete, auch weite Teile der rein landwirtschaftlich orientierten Räume, schärfstem Druck ausgesetzt werden.
    Es dürfte außer Zweifel stehen, daß eine zielbewußte Sozial- und Gesellschaftspolitik sich auch in dem raumpolitischen Grundsatz bewähren muß, der Bevölkerung ,der Notstandsgebiete solidarische Hilfe zu gewähren und in den Gebieten, denen Notstände drohen, mit ,geeigneten Maßnahmen zu wirken.
    Was die Wahl der Mittel anlangt, dürften alle die Maßnahmen den Vorzug verdienen, die die Struktur und die Entwicklungsmöglichkeiten fördern. Subventionen auf Dauer können nur in solchen Räumen verantwortet werden, die, wie unsere Zonenrandgebiete oder Berlin, das Opfer politischer Willkürmaßnahmen geworden sind.
    Meine Damen und Herren, es ist eine umstrittene Frage, ob man zur Ballung und Entballung überhaupt mit allgemeinen Grundsätzen Stellung nehmen kann. Ich meine — gemeinsam mit meinen Freunden —, daß es vielmehr auf die Entscheidung über den konkreten Einzelfall ankommt. Hier ist die klare Frage zu stellen, ob im bestimmten Raume für bestimmte Maßnahmen eine weitere Ballung hinzunehmen, vielleicht sogar im Einzelfall zu empfehlen oder ob sie zu verhindern ist. Das ist ein vielschichtiges, differenziertes Problem. Der richtige Ansatzpunkt dürfte die objektive wirtschaftliche Wägung und womöglich die Berechnung der Ballungsvor- und -nachteile am konkreten Objekt sein. Bevölkerungsdichte und Sozialprodukt als statistische Merkmale sind keine ausreichenden Maßstäbe für eine Entscheidung darüber, ob ein Ballungsraum überlastet ist.
    Wir haben mit Interesse vermerkt, daß der Herr Minister bei jüngsten Gelegenheiten zu diesem Problem Ausführungen gemacht hat, die sich deutlich von mancher Formulierung abheben, die wir gelegentlich in der Vergangenheit hörten. Hier scheint also auch die Vernunft auf dem Marsche zu sein. Wir werden aber sorgfältig zu beobachten wissen, ob es sich hier nur um Worte handelt und wie sich die tatsächliche Entwicklung und das Verhalten der Bundesregierung, vor allem des für die Raumordnung zuständigen Ministers, auswirken.
    Wir sind der Meinung, daß mit den ideologischen Hintergründen aufgeräumt werden muß, die bei der Erörterung der Entballungs- und Ballungsproblematik immer wieder wieder aufzuspüren sind. Hier hat sich, glaube ich, doch auch allgemein eine vernünftigere, den sachlichen Erfordernissen entsprechendere Einstellung bei vielen, die das bisher ein wenig schematisch sahen, durchgesetzt. Ich habe schon angedeutet, daß der Raumordnungsbericht der Bundesregierung vor allem auch hierzu vorsichtige Thesen anbietet. Sie stellen, wie ich finde, eine brauchbare Diskussionsgrundlage dar. Dasselbe gilt von den Darlegungen, die wir von der Seite des Städtetages und von den Kommunen hierzu in letzter Zeit zur Kenntnis nehmen konnten. Es gibt also eine Fülle von Materialien, die uns über die beiden heute hier vorliegenden Gesetzentwürfe hinaus zur Verfügung stehen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es muß aber auch ein Wort des Vorbehaltes gesagt werden, das notwendig ist, weil nicht der Eindruck entstehen darf, daß wir nicht auch verfassungsrechtlich gezogene Grenzen zu beachten wüßten und im Übereifer vielleicht in Kompetenzen eingriffen, die die Länder mit Recht als die ihren beanspruchen. Wir wissen, daß Entballung in einem begrenzten Umfang durchgeführt werden kann durch die Stadtsanierung, die mit einer Entkernung und Auflockerung der städtebaulichen Zustände, die es zu überwinden gilt, verbunden ist. Wenn überhaupt, so kann die raumordnerische Dezentralisation aber nur so verstanden werden, daß die industrielle und wohnungsbaumäßige Zuwachsrate nach vernünftigen Gesichtspunkten hier und zu diesem Zwecke gelenkt und gestaltet
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    Jacobi (Köln)

    wird. Die Erkenntnis, daß längst nicht mehr Großstädte Zentren der Ballungsräume, sondern deren Randkreise das Ziel der industriellen und bevölkerungsmäßigen Wanderung sind, bezeichnet eine der konkreten und dringlichen Gegenwartsaufgaben der Raumordnung, nämlich die Gestaltung der Stadtregion durch die Schaffung attraktiver Unter- und Nebenzentren, wobei nicht nur die Großstädte, sondern auch Mittel- und Kleinstädte mit ihrem Umland gemeint sind. Das hat mit einem Für und Wider bezüglich der Großstadt, der Mittelstadt, der Kleinstadt und dem Lande nicht das Geringste zu tun. Allerdings liegt hier — das sei deutlich gesagt — keine Lenkungsfunktion des Bundes vor. Die Ordnung der Stadtregion ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe der beteiligten Kommunen und, wenn diese sie nicht zu lösen vermögen, der Landesplanung. Etwas anderes mag allenfalls für die zwei oder drei Agglomerationsräume gelten, die über Landesgrenzen hinausreichen, sofern sich hier die beteiligten Kommunen und Länder nicht zu einigen vermögen. Diese raumordnerische Aufgabe geht den Bund aber wohl auch nur insoweit an, als er seine Wohnungsbau-, Städtebau- und Sanierungsförderungsmittel einsetzt. Die Frage, ob dem Bund hier eine Beteiligung bei der Mittelvergabe zugestanden werden sollte, darf zumindest insoweit bejaht werden, als es sich um die Aufstellung von Förderungsrichtlinien handelt, die eine gewisse prinzipielle Gleichartigkeit der Objektwertung sicherzustellen hätten.
    Während die konkrete Gestaltung der einzelnen Stadtregionen gewiß keine Aufgabe der Bundesraumordnung ist, muß eine Mitverantwortung des Bundes jedoch in Anspruch genommen werden für die Harmonisierung der Notstands- und Sanierungsprogramme der einzelnen Länder und des Bundes. Dasselbe gilt für die Bestimmung der besonders zu fördernden Klein- und Mittelstädte in solchen Regionen, bei denen eine drohende Erosion abzuwenden ist. Zu all dem sollte sich die Bundesregierung eine laufende Unterrichtung des Bundestages vornehmen und dem ersten Raumordnungsbericht weitere umfassende Darstellungen in angemessenen Abständen nachfolgen lassen.
    Wir möchten schon jetzt darauf hinweisen, daß wir darüber hinaus möglichst konkrete Darstellungen der Bundesregierung über einige bedeutsame Punkte erwarten, über die wir bisher keinerlei Aufschluß erhalten haben. So ergibt sich die Frage, ob und in welchem Umfang und für welche regionalen Räume Raumstrukturanalysen angestellt worden sind oder angestellt werden sollen. Wir wissen, daß sich die Organe der EWG um solche Untersuchungen bemühen. Was ist von deutscher Seite an Aktivitäten erfolgt oder zu erhoffen?
    Die Bundesregierung spricht betont von zurückgebliebenen Gebieten vor allem im Sinne agrarischer Problemräume. Ist sie sich, wenn ja, mit welchen Vorstellungen, klar darüber, daß raumordnungspolitisch auch an bisher gut entwickelte Gebiete zu denken ist, die durch Konjunkturschwankungen oder Strukturänderungen in Schwierigkeiten geraten sind oder gar geraten können? Denken wir nur an Wirtschaftszweige, die, wie der Steinkohlen- oder Erzbergbau oder die Textilindustrie Verschlechterungen erfahren haben oder erfahren können, Verschlechterungen, mit denen wesentliche raumwirksame Veränderungen verbunden sind.
    Bestehen Vorstellungen über die Maßnahmen, die getroffen werden müssen, falls etwa konjunkturelle Rückschläge Zweigbetriebe großer Firmen in geförderten zentralen Orten empfindlich treffen?
    Das sind einige Einzelfragen, über die wir im Ausschuß gern Aufschluß erhalten möchten — nur einzelne Fragen neben vielen anderen, über die ich nicht sprechen kann —, die andeuten, wie schwierig die Aufgaben sind und wieviel Möglichkeiten auch ohne Gesetz schon jetzt bestehen, Vorstellungen der Bundesregierung hinsichtlich ihrer raumordnungspolitischen Absichten zu entwickeln. Der Herr Bundeskanzler hat ja betont davon gesprochen, und Herr Minister Lücke hat das heute wiederholt, daß es die Absicht der Bundesregierung sei, die Raumordnung zu aktivieren. Bitte, hier sind einige Punkte, bei denen die Bundesregierung mit den Parteien, auch mit der Oppostion, gemeinsame Überlegungen anstellen kann, wie wir weiterkommen.
    Ich darf nun ein paar Bemerkungen zu den heutigen Ausführungen von Herrn Minister Lücke machen, soweit mir die Zeit gestattete, Notizen zu machen.
    Herr Minister Lücke hat von den großen Gemeinschaftsaufgaben der Erneuerung unserer Dörfer und Städte im Rahmen einer wirksamen Raumordnung gesprochen. Er erklärte in diesem Zusammenhang, das Bundesbaugesetz habe als Grundgesetz der Ortsplanung seine Bewährungsprobe bestanden. Insoweit möchte ich ihm nicht widersprechen. Obwohl die Zeit für ein abschließendes Urteil nicht ausreicht, kann nicht geleugnet werden, daß das Bundesbaugesetz in vielerlei Hinsicht, besonders was die Planungsvoraussetzungen anbelangt, eine Verbesserung der Situation gebracht hat. Aber mit diesem Bundesbaugesetz sind bekanntlich auch Verzichte der Bundesregierung und der Mehrheit dieses Hauses verbunden gewesen, gewisse bodenpolititische Bestimmungen, die Erfolg versprachen, einzuführen. Wir haben nach wie vor festzustellen, daß hier ein Versäumnis geschehen ist, dessen Folgen wir allesamt zu spüren bekommen haben.
    Ich sehe Herrn Staatssekretär Ernst neben dem Herrn Minister als sein „getreuer Ekkehard" sitzen. Wenn mich die Presse heute richtig unterrichtet hat, dann hat Herr Staatssekretär Ernst vor wenigen Tagen vor einem Kreis von Kommunalfachleuten Ausführungen über die traurige Entwicklung de Bodenpreise gemacht. Als wir in einer Aussprache zu Beginn des vorigen Jahres — es war die zweite große Aussprache über die Baulandpreise — über diese Fragen sprachen, war er immer noch der Meinung, die Bestimmungen, die Hilfsmittel des Bundesbaugesetzes reichten hier aus. Wir haben von vornherein bezweifelt, daß das der Fall ist. Ich könnte Ihnen — ich will mit Rücksicht auf die Zeit darauf verzichten; ich werde das im Ausschuß tun
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    Jacobi (Köln)

    — einige neue Hinweise darauf geben, wie schlimm die Entwicklung geworden ist und daß leider auch Institutionen, die dem Bunde nahestehen oder vom Bund beeinflußt werden könnten, an diesem Auftrieb der Bodenpreise ohne Rücksicht auf Regierungserklärungen teilhaben. Hier kann einiges verbessert werden.
    Der Minister hat eindeutig unterstrichen, daß es zur Ordnung der Verhältnisse eines Gesetzes bedarf. Damit hat er gleichsam einen Akt der tätigen Reue vollzogen. Herr Kollege Dr. Schmidt hat schon darauf hingewiesen, daß es die Bundesregierung war, die im zweiten Bundestag eine Gesetzesinitiative aus den Reihen der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft förmlich torpediert hat. Sie war es, die damals — allerdings unter der Federführung des schlecht beratenen Innenministeriums — alles Heil in einem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern suchte. Sie hat es infolgedessen mit zu vertreten, da hierdurch Zeit verlorengegangen ist, die vielleicht nicht wieder eingeholt werden kann. Die diesbezügliche Passivität der Bundesregierung hat die Länder geradezu ermuntert, sich gegen ein Rahmengesetz zu wehren. Allerdings dürften zum Teil auch gewisse von mir angedeutete unklare Darlegungen der von der Bundesregierung mit einem Gesetz verbundenen Absichten bei den Ländern Widerstände hervorgerufen haben.
    Was die gelegentlich geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Raumordnungsgesetzgebung des Bundes anlangt, so dürften auch hier weitaus überwiegend materielle und nicht rechtliche Zweifel den Hintergrund ablehnender Stellungnahmen bilden. Wir sind in bezug auf die Beurteilung der Rechte des Bundes mit Ihnen, Herr Minister, völlig einig. Wir sind der Auffassung, daß ein solches Rahmengesetz möglich ist. Wir halten es — das habe ich, wie ich glaube, schon klar genug zum Ausdruck gebracht — auch für zweckmäßig, ja für notwendig.
    In einigen Punkten aber haben auch Ihre heutigen Ausführungen keine restlos befriedigende Klarheit geschaffen. Es wird einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Darlegungen, Herr Minister, bedürfen, beispielsweise über die wirtschaftsschwachen Gebiete, über die Bruttoinlandsproduktszahlen, vor allem aber über die nur angedeutete Problematik der städtischen Bereiche, um festzustellen, ob sich nicht auch jetzt noch bestimmte sachfremde Erwägungen und Motivationen bei Ihnen finden. Ich hoffe, Sie sind in der Beziehung doch ein ganz klein wenig beeindruckt von kritischen Hinweisen, die es in der Zwischenzeit gegeben hat. Vieles von dem, was Sie ausgeführt haben, deckt sich so sehr mit den jahrelangen Mahnungen der Opposition, daß man sich fragen muß, warum es bei einer solchen Übereinstimmung der Auffassungen nicht schon längst zu einer Verbesserung einiger raumordnungspolitischer Ausgangspositionen gekommen ist. Ich meine die von der Bundesregierung seit vielen Jahren immer wieder angekündigte und immer wieder auf Eis gelegte Ordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Hier liegen Versäumnisse vor, die von der Bundesregierung und der Mehrheit
    dieses Hauses in entscheidender Weise mitverantwortet werden müssen. Sie bieten den Schlüssel für die Erkenntnis zahlreicher für raumordnungspolitische Mängel wesentlich mitverantwortlicher Faktoren.
    Raumordnung, Stadt- und Dorferneuerung sind zur Stunde wohlklingende Vokabeln, die auch heute wieder aus dem Munde des Ministers zu hören waren. Außer dem Regierungsentwurf zur Raumordnung hat der Minister auch den Entwurfeines Städtebauförderungsgesetzes erwähnt, das der Starkund Dorfgebietserneuerung dienen soll. Wir meinen — ich sage das ganz knapp, ohne ,auf die Einzelheiten einzugehen —: mit programmatischen Thesen ist es hier nicht getan; für sie ist der Bund und ein Gesetz kaum vonnöten. Die Hilfen des Bundes müssen echte Hilfen sein. Sie müssen auch in der Bereitschaft bestehen, die finanziellen Lasten mitzutragen. Was wir in dieser Beziehung seit Beginn der Degression der Bundesmittel für den Wohnungsbau erleben, gibt nicht sehr zu Hoffnungen Anlaß. Den wohlklingenden, so leicht aus Mund und Feder gleitenden Vokabeln muß auch die klingende Münze beigesellt werden. Mit anderen Worten, nicht die Deklaration von Thesen, sondern das praktische Handeln ist entscheidend.
    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß.

    (Abg. Dr. Hammersen: Bravo!)

    — Ich glaube, da hat eben jemand „Bravo!" gerufen.

    (Zurufe: Jawohl!)

    Ich verstehe das durchaus, aber andererseits kann nicht jahrelang von der Wichtigkeit dieses Themas gesprochen werden und dann bei einer Generaldebatte gewünscht werden, daß darauf verzichtet wird, auf problematische Dinge, wenn auch nur kurz, zu sprechen zu kommen. Es ist ein Thema, das nicht nur abendfüllend ist. Es wird uns Wochen und Monate beschäftigen, hoffentlich nicht solange, daß die Verabschiedung eines uns allen probat erscheinenden Entwurfs in dieser Legislaturperiode dadurch unmöglich wird.
    Sie dürfen darauf bauen, daß die Opposition nach dieser Richtung hin nicht tätig wird. Sie wird alles tun, um ihre Bereitschaft zu bekunden, an einer alsbaldigen Verabschiedung allerdings eines ihr genehmen Gesetzes mitzuwirken. Wir haben hier einige Anregungen. Wir bitten, bei den Ausschußberatungen etwa zu überlegen, ob es nicht der gemeinsamen Sache, vor allen Dingen auch der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, dienen könnte, wenn wir uns auf lange Sicht gesehen, dazu verstehen würden, uns zur Begutachtung der raumordnungspolitischen Situation eines ständigen, aber, Herr Minister, völlig unabhängigen Sachverständigengremiums zu bedienen. Ich sage: auf lange Sicht. Hier könnten wir, ähnlich wie dies durch einen Beschluß dieses Hauses hinsichtlich der Begutachtung der Entwicklung der Gesamtwirtschaft geschehen ist, vielleicht doch zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen verantwortlichen Instanzen und in der Öffentlichkeit wesentlich beitragen und uns zusätzliche Hilfen schaffen. Mit der Einrichtung eines
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    Jacobi (Köln)

    solchen Gremiums kann vielleicht auch die heute so schwierige Entscheidung der Zweifelsfrage erleichtert werden, ob sich die im Grundsätzlichen weitgesteckten Ziele der Bundesraumordnung allein mit dem Mittel weniger Grundsätze erreichen lassen.
    Ich will hierzu nicht mehr sagen. Ich finde mit meinen Freunden, daß der Vorteil, daß jetzt vier Entwürfe vorliegen, ja, wenn man die Sachverständigenentwürfe dazunimmt, sogar fünf oder sechs, in den parlamentarischen Beratungen genutzt werden sollte. Besonders dem von Minister Lücke bereits erwähnten Umstand, daß sich jetzt im kommunalen Bereich ebenfalls eine Linie gemeinsamer Vorstellungen abzeichnet, kann positive Bedeutung zukommen. Die Vorschläge des Deutschen Städtetages enthalten vor allem zwei wichtige Gesichtspunkte, nämlich die Sicherung der Beteiligung der kommunalen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung einerseits und die klarere Regelung des Planungsverfahrens andererseits. Wir erwarten in der Generaldebatte im Ausschuß von der Bundesregierung zunächst vor allem klare Auskünfte über den Stand der Raumordnungspraxis innerhalb der Bundesregierung. Es muß erreicht werden, daß mit der Verabschiedung des Gesetzes, wenn möglich noch innerhalb dieser Legislaturperiode, auch die Bundesregierung selbst das Nötige im eigenen Bereich veranlaßt. Das scheint uns die beste Voraussetzung dafür zu sein, die Länder, ohne deren Mitwirkung nichts gelingen wird, zu gewinnen.
    Der Minister hat an die Opposition appelliert, an dem Zustandekommen eines Rahmengesetzes für die Raumordnung mitzuwirken. Ich habe bereits erklärt, daß dieser Appell offene Ohren findet. Wir haben uns bereits vor Jahren bereit gefunden, als die Bundesregierung noch zögerte. Wir werden auch hinsichtlich richtlinienmäßiger Grundsätze mit uns reden lassen. Auch da haben wir vor Jahren einige Beispiele gegeben. Wir haben für wirtschaftswirksame, sozial wirksame und kulturelle Zielsetzungen präzise Vorschläge gemacht; sie stehen nach wie vor zur Verfügung. Um so mehr dürfen wir als Opposition das Recht für uns beanspruchen, die raumordnungspolitische Zielsetzung der Bundesregierung auf die Vereinbarkeit mit unseren eigenen Vorstellungen sachlich und kritisch zu prüfen. Hierzu wird sich in den Ausschußberatungen die Gelegenheit bieten.
    Es geht, meine Damen und Herren, nicht um die Frage, ob ein Rahmengesetz geschaffen werden soll und kann, sondern um das Wie seiner Ausgestaltung. Wir meinen hierbei, daß es keiner neuen und großen Theorien bedarf, sondern daß es darauf ankommt, sichere und feste Grundlagen für das praktische Handeln im Geiste des allgemeinen Wohls zu schaffen. Hierzu sind wir bereit.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hammersen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Hammersen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein verehrter Herr Vorredner hat soeben ziemlich am Schluß seiner
    Ausführungen bemerkt, daß bei seinem Hinweis auf das baldige Ende seiner Ausführungen jemand im Zuhörerraum Bravo gerufen habe. Er hat nicht danach gefragt, wer der Zurufer sei. Ich bekenne mich, Herr Kollege Jacobi, zu diesem Zuruf, hoffe aber, daß Sie mir Ihre bisherige Gewogenheit deswegen nicht entziehen werden.
    Ich kann aber das Hohe Haus beruhigen: nach den sehr erschöpfenden, und ich muß gestehen, auch mich ein wenig erschöpfenden Ausführungen des Herrn Kollegen Jacobi werde ich mich so kurz fassen, wie es die Materie nur eben erlaubt.
    Ich las heute morgen in einem deutschen Nachrichtenmagazin, dessen Zitierung hier und dort als etwas suspekt oder gar als Schleichwerbung empfunden wird, einen Leserbrief, in dem der § 38 der alten preußisch-deutschen Felddienstordnung zitiert wurde: „Unterlassen", so heißt es dort, „und Versäumnis belasten schwerer als ein Fehlgreifen in der Wahl der Mittel." An diesem altbewährten Grundsatz mußte ich denken, als ich mir nochmals die Argumente vor Augen hielt, die der Deutsche Bundesrat in seiner 255. Sitzung bei der Beratung des Regierungsentwurfs eines Raumordnungsgesetzes gegen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung ins Feld geführt hat und die in der ablehnenden Begründung des Bundesrates nur recht summarisch ihren Niederschlag gefunden haben.
    Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei, für die hier zu sprechen ich die Ehre habe, begrüßt es daher besonders, daß sich die neue Bundesregierung in ihrem Bemühen um eine rahmengesetzliche Ordnung hierdurch nicht hat beirren lassen, sondern in der Regierungserklärung des Kabinetts Erhard-Mende vom 18. Oktober 1963 und durch die heutigen Ausführungen des Herrn Bundesministers Lücke klar zu erkennen gegeben hat, daß sie in einer wirksamen Raumordnung — ich zitiere — einen notwendigen Bestandteil, und ich möchte hinzufügen, sogar einen der wesentlichen Bestandteile einer verantwortungsbewußten Gesellschaftspolitik und eine unerläßliche Voraussetzung für die Erneuerung unserer Städte und Dörfer sowie für die Fortführung des Wohnungsbaus sieht. Selbstverständlich wird man sich in den Ausschüssen — ich plädiere als alter Kommunalpolitiker verständlicherweise dafür, daß neben dem 24. Ausschuß auch der Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe zur Mitberatung hinzugezogen wird, weil die Auswirkungen eines jeden Gesetzes mit raumordnender Zielsetzung neben den landesplanerischen Bemühungen der Bundesländer in erster Linie und überwiegend die Gemeinden und die Gemeindeverbände berühren — sehr eingehend darüber unterhalten müssen, inwieweit man den Vorschlägen des Regierungsentwurfs und der drei anderen vorliegenden Entwürfe, nämlich der Entwürfe des Bundesrats und neuerdings des Entwurfs des Deutschen Städtetages, folgen will.
    Hierüber heute schon im einzelnen zu sprechen dürfte nach meiner Ansicht den Rahmen einer ersten Lesung sprengen. Ich beschränke mich daher bewußt auf die Behandlung einiger weniger grundsätzlicher Fragen.
    4564 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963
    Hammersen
    Als zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages das bisherige Bundesministerium für Wohnungsbau in Bundesministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung umbenannt wurde, ist dieser Vorgang in der Öffentlichkeit in seiner Absicht und Tragweite zunächst nicht allgemein erkannt worden. Teilweise wurde diese Aufgabenerweiterung sogar mit Mißtrauen aufgenommen. Der Dreiklang „Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung" enthält nämlich eine sehr große Aufgabe nicht nur für den Techniker, den Soziologen und den Finanzwirtschaftler, sondern insbesondere auch für den Politiker. In allen Ländern der Welt, sowohl in alten Industriestaaten wie in den Entwicklungsländern, wird der in diesen Dreiklang zusammengefaßte Themenkreis aus den verschiedensten Perspektiven behandelt.
    So stand z. B. im Mittelpunkt eines im vergangenen Jahr in Paris veranstalteten Weltkongresses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung bei einer Beteiligung von mehr als 1500 Persönlichkeiten aus 30 Ländern der Erde das Thema „Menschliche Behausung und Zivilisation" an. Eine der wichtigsten Thesen dieses in der deutschen Öffentlichkeit leider viel zu wenig beachteten Kongresses lautete: Moderner Städtebau kann nicht ausschließlich nach architektonischen Gesichtspunkten betriebener Wohnungsbau sein; ihm muß vielmehr eine Raumordnung — und zwar unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und investitionspolitischer Erfordernisse — zugrunde liegen.
    Man muß Herrn Bundesminister Lücke auch zustimmen, wenn er in seinem bekannten Aufsatz '„Raumordnung tut not" unterstreicht, daß bis vor kurzem die Erkenntnis, Raumordnung sei in der Bundesrepublik notwendig, noch keineswegs Allgemeingut war. Seiner Feststellung, daß die Kenntnis der Zusammenhänge bis vor kurzem auf einen kleinen Kreis von Fachleuten beschränkt gewesen sei, die zudem noch in dem Ruf standen, Träumer und Spintisierer zu sein, und daß demgegenüber heute jedermann, der die Hand am Puls der Bundesrepublik hat, fühle, daß etwas nicht in Ordnung sei und daß man die Dinge nicht so weitertreiben lassen könne, kann man ebenfalls nur beipflichten. Das hat ja auch der Berichterstatter in der 255. Bundesratssitzung, der Berliner Bausenator Herr Dipl.-
    Ing. Schwedler, getan, als er nämlich feststellte, daß man auf dem bisher beschrittenen administrativen Weg, der mit dem 1961 verlängerten Verwaltungsabkommen von 1957 eingeschlagen worden sei, wesentliche Ergebnisse nicht — ich darf heute wohl sagen: überhaupt keine Ergebnisse — erzielt habe.
    Allerdings ist diese Erkenntnis auch bei der Bundesregierung erst verhältnismäßig jungen Datums; denn schließlich ist sie, wie hier heute schon ausgeführt, seinerzeit mit die treibende Kraft dafür gewesen, daß der administrativen Regelung vor der gesetzgeberischen der Vorzug gegeben wurde.
    Andererseits meinen manche, vor allem auch freiheitlich denkende und handelnde Mitbürger, Raumordnung verstoße vom Prinzip her gegen liberale Gedankengänge. Denen, die so argumentieren, seien die lesenswerten Gedankengänge und Feststellungen von Staatssekretär Prof. Dr. Ernst im Bulletin Nr. 102 vom 12. Juni 1963 zur Lektüre empfohlen. Dort führt er nämlich unter der Überschrift „Raumordnung und Freiheit" den meines Erachtens schlüssigen Beweis, daß Raumordnung eben nicht eine Sonderform der Planung ist, sondern Planung immer die Freiheit des einzelnen beengen und sie schließlich abtöten muß infolge der ihr zwangsläufig innewohnenden Tendenz, alles zu verplanen. Schließlich bannt das Grundgesetz mit seinen unabdingbaren Freiheitsrechten nach meiner Ansicht eine solche Gefahr, die allerdings nicht von vornherein geleugnet werden soll. Aber ich möchte doch meinen, daß wir Politiker schon Manns genug sind, um derartigen Gefahren, die besonders für die berufliche und betriebliche Freizügigkeit aus der falsch, nämlich als gemeindliche Bauleitplanung oder Fachplanung verstandenen Raumordnung entstehen könnten, von vornherein zu begegnen. Die Vertreter der Fraktion der Freien Demokraten werden bei den Beratungen in den Ausschüssen wesentlich mit darauf zu achten haben, daß hier nicht etwa des Guten zuviel getan wird.
    Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fordert in Art. 29 den Bundesgesetzgeber auf, das Bundesgebiet unter Berücksichtigung der landsmannschaftlichen Verbundenheit, der geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und des sozialen Gefüges durch Bundesgesetz neu zu gliedern. Die Neugliederung soll Länder schaffen, die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Die Leistungsfähigkeit des einzelnen Bundeslandes hängt nun aber nicht allein von seinen äußeren Grenzen, sondern gleichermaßen auch von einer sinnvollen Landesplanung innerhalb der Landesgrenzen ab. Die Kompetenz für den Erlaß von Landesplanungsgesetzen innerhalb der einzelnen Bundesländer steht grundsätzlich gemäß Art. 70 Abs. 1 des Grundgesetzes dem Landesgesetzgeber zu. Der Bund hat jedoch unter den Voraussetzungen des Art. 75 die Befugnis, ein Bundesraumordnungsrahmengesetz zu erlassen, das natürlich der anschließenden Ausfüllung durch Ländergesetze bedarf. Das Bundesgesetz muß die Leitgedanken der Raumordnung und das Prinzip ihrer späteren Durchführung normieren.
    Hierum geht in erster Linie der Streit zwischen Bund und Ländern, auf den meine Herren Vorredner schon eingehend hingewiesen haben, so daß ich mir Wiederholungen ersparen darf. Zudem hat auch Herr Staatssekretär Dr. Ernst in der wiederholt erwähnten Bundesratssitzung sowie in verschiedenen grundsätzlichen Stellungnahmen über Rechtsgestaltung der Raumordnung die Auffassung der Bundesregierung hierzu so eindeutig dargelegt, daß ich mich in diesem Zusammenhang heute auf die Feststellung beschränke, daß auch die Fraktion der Freien Demokraten die Voraussetzungen und die Notwendigkeit für eine bundesgesetzliche Rahmengesetzgebung im Sinne des Art. 75 in Verbindung mit Art. 72 des Grundgesetzes bejaht. Ein zur Bekräftigung dieses Rechtsstandpunktes erstattetes Rechts-
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    gutachten, von dem Herr Bundesminister Lücke sprach — eines namhaften deutschen Staatsrechtslehrers, wie er sagte —, wird uns sicher in den Ausschüssen noch eingehend zu beschäftigen haben. Aber ich möchte meinen, daß auch die Bundesländer und ihre Repräsentanz und zugleich das Gesetzgebungsorgan des Bundes, der Bundesrat, bei einer nochmaligen Beschäftigung mit diesen Problemen zu der Erkenntnis gelangen werden, daß der vom Deutschen Bundestag nunmehr zu beschreitende Weg auch in ihrem Interesse liegt.
    Das Grundgesetz definiert bekanntlich den Begriff der Raumordnung nicht, was in Anbetracht der Tatsache, daß es sich hierbei um einen äußerst komplexen Begriff handelt, nicht weiter verwunderlich erscheint. Infolgedessen wird dieser Begriff Raumordnung je nach den konkreten Einzelvorstellungen in verschiedenstem Sinne gebraucht. Während man auf der einen Seite unter den Begriff Raumordnung eine sinnvolle Wohnungspolitik, eine zweckmäßige Industrieansiedlungspolitik und damit eine Entballung der Wirtschaftszentren subsumiert, versteht man auf der anderen Seite darunter eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse oder eine wirksame Unterstützung der finanzschwachen Gemeinden. Zugegeben, daß auch alle diese Punkte die Raumordnung berühren. Sie umreißen sie jedoch nicht annähernd in ihrem Aufgabenbereich. Aus diesem Grunde wird man kaum umhin können, auf die genaue Definition des Begriffs Raumordnung zu verzichten, und sie statt dessen vom Ziel her zu begreifen suchen.
    Das Ziel der Raumordnung — und aus diesem Grunde widme ich diesem Punkt ein wenig meine Aufmerksamkeit — läßt sich mittelbar aus Art. 29 des Grundgesetzes entnehmen, nämlich der Vorschrift, leistungsfähige Länder zu schaffen. Zwar befaßt sich, wie von mir bereits erwähnt, diese Vorschrift nur mit der Neugliederung des Bundes in Länder, also mit der Frage der äußeren Ländergrenzen, die die Bundesregierung und uns in diesem Hause in der Zukunft ohnehin noch verschiedentlich wird beschäftigen müssen. Das Ziel der Neugliederung des Bundesgebiets, nämlich die Voraussetzungen für leistungsfähige Länder zu schaffen, muß aber für die Landesplanung innerhalb der Ländergrenzen ebenfalls gelten. Mithin werden unter dem Begriff Raumordnung neben Ausweisung von Erholungs- und Landschaftsschutzgebieten sowie neben einer Verbesserung der Agrarstruktur letztlich alle diejenigen Maßnahmen zu verstehen sein, die auf die Schaffung eines in jeder Beziehung leistungsfähigen Landes abzielen. Die Leistungsfähigkeit eines Landes hängt nun einmal, ob man das wahrhaben will oder nicht, im wesentlichen von seinen industriellen Verhältnissen ab. Eine blühende Industrie bringt bekanntlich Steuern, mit denen das Land seine staatlichen Aufgaben erfüllen kann. Ferner bringt sie mit ihrer hohen Beschäftigtenzahl allgemeinen Wohlstand, der sich letztlich zugunsten der gesamten gewerblichen Wirtschaft auswirkt. Wie einerseits aber das Land auf die Industrie angewiesen ist, so ist andererseits auch die Industrie auf die Hilfe des Landes angewiesen. Das Land muß im staatlichen Bereich die Voraussetzungen schaffen, unter denen die Industrie nutzbringend arbeiten kann.
    Jede Raumordnung greift notwendig in vorgegebene Verhältnisse ein. Wird diesen vorgegebenen Verhältnissen nicht hinreichend Rechnung getragen, so wird die Raumordnung ihr Ziel verfehlen und sich nicht selten in ihr Gegenteil verkehren. Aus diesem Grunde muß nach meiner Ansicht bei der Bildung von Gremien, die die Grundsätze ,der Raumordnung anzuwenden haben, dafür Sorge getragen werden, daß durch entsprechenden Einbau von Vertretern der Gemeinden und Gemeindeverbände auf die vorgegebenen räumlichen Verhältnisse Rücksicht genommen wird und daß die Raumordnung in engem Zusammenwirken mit den Institutionen der gewerblichen und der Agrarwirtschaft erfolgt.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich schließen mit einem Zitat des Herrn Bundesministers Lücke, da ich leider in der schöngeistigen Literatur keinen passenden Reim gefunden habe.
    Die Gesundung
    — so sagt Bundesminister Lücke an .einer Stelle —
    unserer räumlichen Ordnung ist eine der dringendsten und größten Aufgaben in der Bundesrepublik Deutschland, die nur bewältigt werden kann, wenn alle Beteiligten, Bund, Länder und Gemeinden, mit dem ganzen Volk zusammen die äußersten Anstrengungen unternehmen, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß wir und unsere Kinder weiter in unserem Lande als freie Menschen leben und sich entfalten können.
    Meine Damen und Herren, schaffen wir diese Voraussetzungen, indem wir uns zügig an die Beratung dieses Gesetzgebungswerkes begeben, das die freie Entfaltungsmöglichkeit unserer Mitbürger gewährleisten soll!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)