Rede:
ID0409816800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 23
    1. Das: 2
    2. der: 2
    3. Herr: 2
    4. —: 2
    5. Sie: 2
    6. Wort: 1
    7. hat: 1
    8. Wohnungsbauminister.: 1
    9. Minister,: 1
    10. bringen: 1
    11. gleichzeitig: 1
    12. auch: 1
    13. den: 1
    14. Entwurf: 1
    15. Bundesregierung: 1
    16. Drucksache: 1
    17. IV/1204: 1
    18. ein?: 1
    19. begründen: 1
    20. jetzt: 1
    21. gleichzeitig.: 1
    22. Bitte: 1
    23. sehr.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 98. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1963 Inhalt: Nachruf auf Präsident John F. Kennedy Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4499 A Unterbrechung der Sitzung . . . . . . 4500 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg, Busse, Gibbert, Schulhoff und Wullenhaupt 4500 A Überweisung von Gesetzentwürfen an den Haushaltsausschuß . . . . . . . . 4500 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4500 B Antrag betr. Einsetzung eines Sonderausschusses „Strafrecht" (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/1680) 4500 B Fragestunde (Drucksache IV/1665) Frage des Abg. Ertl: Flugzeugreisen von Mitgliedern der Bundesregierung . . . . . . . . 4501 B Frage des Abg. Dr. h. c. Jaksch: Existenzgefährdung der Zeitschriften der Vertriebenen durch die Gebührenerhöhung im Postzeitungsdienst Dr. Mende, Bundesminister . . . 4501 C, D, 4502 A Dr. h. c. Jaksch (SPD) . . . . . 4501 D Rehs (SPD) 4501 D Fragen des Abg. Dr. Mommer: Rückführung von Argoud Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4502 A, B Dr. Mommer (SPD) 4502 B, C, D Dr. Bucher, Bundesminister . . 4502 C, D Frage des Abg. Kaffka: Deutsch-französischer Naturpark Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 4503 A Frage des Abg. Tobaben: Unterschiedliche Handhabung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft Hüttebräuker, Staatssekretär . . 4503 C, D Tobaben (CDU/CSU) 4503 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Verordnungsentwurf der EWG-Kommission für die Milchmarktordnung Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 4503 D, 4504 A, B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4504 A Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Rahmengesetz für den Naturschutz Hüttebräuker, Staatssekretär . 4504 B, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4504 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4504 C, D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Frage des Abg. Reichmann: Durchschnittsleistungen je Lastenausgleichsberechtigten Krüger, Bundesminister . . . . . 4505 A Frage des Abg. Haase (Kellinghusen) : Garagenmiete für Spezialfahrzeuge des Bundesluftschutzverbandes Höcherl, Bundesminister . . . . 4505 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4505 D Fragen des Abg. Cramer: ,,Fernsehlotterie für die Alten" Höcherl, Bundesminister . . . . 4506 A, B Cramer (SPD) . . . . . . . . . 4506 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Elektronische Datenverarbeitungsanlage bei Finanzämtern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4506 C, D, 4507 A Büttner (SPD) . . . . . 4506 D, 4507 A Frage der Abg. Frau Meermann: 25-Pfennig-Münze Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4507 A, B, C Frau Meermann (SPD) 4507 B, C Fragen des Abg. Flämig: Verzollung von elektronischen Kehlköpfen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4507 D, 4508 C Flämig (SPD) 4508 C Frage des Abg. Reichmann: Durchschnittsleistungen je Wiedergutmachungsberechtigten Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4508 D, 4509 A Jahn (SPD) . . . . . . . . . 4509 A Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ermittlung der Lebenshaltungskosten Schmücker, Bundesminister . . . . 4509 B Fragen des Abg. Riedel (Frankfurt) : Versorgung mit Hausbrandbriketts Schmücker, Bundesminister . . . . 4509 D, 4510 A, B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 4510 A Müller (Erbendorf) (SPD) . . . . 4510 A, B Fragen des Abg. Fritsch: Grenzübergänge Finsterau-Buchwald und Haidmühle-Neuthal Schmücker, Bundesminister . . 4510 B, C, D, 4511 A, B Fritsch (SPD) . . . . 4510 C, D, 4511 A Müller (Erbendorf) (SPD) . . . . . 4511 B Frage des Abg. Jahn: Ausführungsgesetz zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes Schmücker, Bundesminister . . . . 4511 B Fragen des Abg. Rauhaus: Ingenieurgesetz Schmücker, Bundesminister . . . 4511 C, D, 4512 A Rauhaus (CDU/CSU) 4511 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sicherheitsvorkehrungen bei Zweig- und Nebenstellen der Banken und Sparkassen Schmücker, Bundesminister . . . . 4512 A Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1655) 4512 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und der Verbraucheraufklärung (Drucksache IV/1386) Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 4512 C, 4544 B Schmücker, Bundesminister . . . . 4522 A Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . . 4530 B Mertes (FDP) . . . . . . . . . 4533 A Dr. Deist (SPD) 4535 D Lenz (Brühl) (CDU/CSU) . . . . 4539 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . 4540 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 4542 C Entwurf eines Gesetzes zur Raumordnung im Bundesgebiet (ROBG) (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/472) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Raumordnungsgesetzes (Drucksache IV/1204) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4545 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 4545 B Lücke, Bundesminister 4548 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 4553 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 III Jacobi (Köln) (SPD) 4555 D Hammersen (FDP) 4563 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 4565 D von Bodelschwingh (CDU/CSU) . 4567 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 556 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (SPD) (Drucksache IV/1554) — Erste Beratung — Jahn (SPD) 4569 A, 4583 B Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 4571 A Dr. Hauser (CDU/CSU) 4574 B Lücke, Bundesminister . . 4580 A, 4584 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4581 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 4585 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drittes Änderungsgesetz LBG) (Drucksache IV/ 1648) —Erste Beratung — 4586 C Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Erwerbsbeschränkungen für Staatsangehörige und Gesellschaften der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/1650) — Erste Beratung — 4586 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. August 1962 mit der Republik Kolumbien über deutsche Vermögenswerte in Kolumbien (Drucksache IV/1653) — Erste Beratung — 4586 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes (Drucksache IV/ 1654) — Erste Beratung — 4586 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (6. Änderung) (Drucksache IV/1646) — Erste Beratung — 4587 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. April 1962 mit der Republik Guinea über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1394); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1512, zu IV/1512) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4587 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. Dezember 1961 mit dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache IV/1231); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1513, zu IV/1513) — Zweite und dritte Beratung — 4587 B Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksache IV/1083); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1651) — Zweite Beratung — 4587 C Entwurf eines Dritten Umstellungsergänzungsgesetzes (Drucksachen IV/1229, IV/1457); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1634 und IV/1563) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4587 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1962 mit dem Großherzogtum Luxemburg über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden usw. (Drucksache IV/1596) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1624) — Zweite und dritte Beratung — 4588 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. September 1962 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (3. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache IV/1573); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/1633) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4588 B Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache IV/1371); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/1639) — Zweite und dritte Beratung — 4588 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. März 1962 zur Ergänzung des Abkommens vom 26. August 1962 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum deutschen Lastenausgleich (Drucksache IV/1451); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/1553) — Zweite und dritte Beratung — 4588 D Entwurf eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache IV/1345); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1666) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4589 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. November 1962 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/1583); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/1667) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4589 B IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksache IV/1635); in Verbindung mit der Fünfundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Fische und Krebstiere — Rizinusöl) (Drucksache IV/1636); der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Heringe und Sprotten) (Drucksache IV/1637); der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für Pampelmusen) (Drucksache IV/1638); und der Dreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Tee, Mate und tropische Hölzer) (Drucksache IV/1662) . . . . . . . 4589 C Verordnung zur Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten Hühnern nach Berlin (Drucksache IV/1617) 4590 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte, Zwölfte und Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1517, IV/1518, IV/1519, IV/1626); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte und Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1514, IV/1515, IV/1627); dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfzehnte, Siebzehnte und Zwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1520, IV/1521, IV/1523, IV/1628); und dem Schriftlichen Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebente und Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1516, IV/1522, IV/1629) . . . . . . 4590 A Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für feste Brennstoffe) (Drucksachen IV/1612, IV/1664) 4590 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Angleichungszölle für Waffeln und Kekse) (Drucksachen IV/1532, IV/1663) 4590 C Entschließungen der 52. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache IV/1640) 4590 C Antrag betr. Bericht der Bundesregierung über die EURATOM-Forschungsstätten (SPD) (Drucksache IV/1620) . . . . . 4590 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Anhänge zur Verordnung Nr. 36/63/EWG des Rates über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger (Drucksachen IV/1591, IV/1674) 4590 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Ergänzung von Anhang D der Verordnung Nr. 3 und Anhang 6 der Verordnung Nr. 4 (besondere bilaterale Bestimmungen für Saisonarbeiter) (Drucksachen IV/1603, IV/1675) 4591 A Nächste Sitzung 4591 C Anlagen 4593 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4499 98. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 94. Sitzung Seite 4302 C Zeile 19/20 statt „nachträglicher Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber dem Käufer" : der für den Käufer nachteiligen Gerichtsstandsvereinbarungen; 96. Sitzung Seite 4428 D Zeile 14 statt „und in": und den in; 97. Sitzung Seite 4468 D Zeile 21 statt „1592": 1565. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 6. 12. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Atzenroth 6. 12. Bauer (Würzburg) * 6. 12. Berkhan * 6. 12. Fürst von Bismarck * 6. 12. Blachstein * 6. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Frau Blohm 6. 12. Dr. h. c. Brauer * 6. 12. Corterier * 6. 12. Deneke 4. 12. Erler * 6. 12. Faller 6. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 5. 12. Frau Funcke (Hagen) 4. 12. Dr. Furler * 6. 12. Gerlach 4.12. Gewandt 6. 12. Gscheidle 6. 12. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Frau Dr. Hubert * 6. 12. Jacobs 6. 12. Kahn-Ackermann * 6. 12. Kalbitzer 6. 12. Klein (Saarbrücken) 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 6. 12. Dr. Knorr 4. 12. Dr. Kopf * 6. 12. Kriedemann ** 6. 12. Kulawig 4. 12. Lenze (Attendorn) * 6. 12. Lermer * 6. 12. Lücker (München) ** 5. 12. Margulies 4. 12. Mauk ** 5. 12. Frau Dr. Maxsein * 6. 12. Memmel * 6. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 12. Dr. von Merkatz * 6. 12. Metzger 4. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 6. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 4. 12. Dr. Müller-Hermann 15. 12. Ollenhauer 31. 12. Paul * 6. 12. Frau Dr. Rehling * 6. 12. Frau Renger * 6. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schlee 4. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 6. 12. Schmidt (Kempten) 4. 12. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin * 6. 12. Seidl (München) * 6. 12. Seifriz 15. 12. Dr. Serres * 6. 12. Dr. Starke 6. 12. Storch** 6. 12. Frau Strobel ** 6. 12. Sühler 6. 12. Dr. Süsterhenn * 6. 12. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. Dr. Wahl * 6. 12. Wienand * 6. 12. Wischnewski 6. 12. Dr. Zimmer * 6. 12. b) Urlaubsanträge Dr. von Brentano 15. 12. Goldhagen 15. 12. Klinker ** 13. 12. Steinhoff 15. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union. ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausgaben für Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung im Rechnungsjahr 1963 (Stand 29. 11. 63) a) Broschüren rund 447 000 DM b) Merkblätter rund 96 000 DM c) Großküchenrezeptdienst rund 16 600 DM d) Monatsweiser Kochen und Ernähren rund 15 500 DM e) Wanderschauen und Marionettentheater rund 68 000 DM f) Filme, Dia-Reihen rund 11 700 DM g) Sonstige Lehrmittel (Lehrtafelserie und Flanellbildserie) rund 303 000 DM h) Presse- und Informationsdienste rund 240 000 DM rund 1 197 800 DM Anlage 3 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Zusammenstellung der bis Ende 1963 in Zusammenarbeit mit dem Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln u. a. durchgeführte Maßnahmen zur Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung I. Broschüren Gesamtauflage 1. Mit Verstand essen (Leporello) 28 300 2. Ernähren wir uns richtig? 321 895 3. Quark 295 200 4. Fisch 284 500 5. Brot 562 793 6. Gemüse 309 600 7. Obst 253 800 8. Kartoffeln 266 290 9. Flüssiges Obst 279 120 10. Länger leben durch Diät 161 390 11. Beim Älterwerden sich richtig ernähren 127 311 12. Die gute Sieben 376 052 13. Schutz unserer Nahrung 136 100 14. Mit Verstand essen 236 850 15. Dein Kunde sucht Rat 50 425 16. Ernährung unter der Lupe 139 021 17. Energiespender Zucker 295 050 18. Pilze 399 000 19. Lebensmittelrecht - Sonderausgabe VD/B 117 760 20. Textausgabe Lebensmittelrecht 10 200 21. Handelsklassen - A B C 552 300 22. Fleisch 106 310 23. Süße Geheimnisse 1 114 263 24. Tiefkühlkost 90 700 25. Lebe recht - leb nicht schlecht 332 560 26. Schutzkost für den Kraftfahrer 30 991 27. Sind vorgefertigte Gerichte rationell? 30 690 28. Gesundheit durch Milch 41 550 29. Handgeräte - Helfer im Haushalt 51 365 30. Beiträge zum neuen Lebensmittelrecht 50 521 31. Die Ernährung unserer Jugend 205 000 32. Die Ernährung der werdenden Mutter 150 000 33. Wildfrüchte 210 000 34. Wo steht die Verbraucheraufklärung? 8 900 35. Kochen auf Fahrt 75 350 36. 10 Regeln für eine richtige Ernährung 254 500 37. Vorratswirtschaft im Haushalt 105 000 38. Auch du kannst kochen (Kochfibel) 210 000 II. Merkblätter Gesamtauflage 1. Vorratsschutz bei Kartoffeln 18 500 2. Kartoffeltips für den Winter 1 000 000 3. Welche Kartoffeln kaufen wir heute 528 650 4. Sago 478 200 5. Kinder der Kartoffel 551 900 6. Nordseekrabben I und II 489 000 7. Fisch bereiten - spielend leicht 583 200 8. Für Dich und für Mich 611 650 9. Fischvollkonserven 519 000 10. Tiefkühlkost - frische Kost 639 900 11. Kochfertige Suppen 596 900 12. Täglich Frischkost 837 875 13. Das süße Brevier 532 550 14. Bienenhonig 599 100 15. Handelsklassen A B C für Spargel 5 200 000 16. Handelsklassen A B C für Tomaten 528 650 17. Handelsklassen A B C für Äpfel 2 221 250 18. Handelsklassen A B C für Äpfel, Birnen 7 016 137 19. E 1 - Die gute Sieben 880 035 20. E 2 - Vitamintabelle 421 875 21. E 3 - Gutes Brot aus reinem Korn 766 150 22. E 4 - ... Fremdstoffe, die keine sind 516 050 23. E 5 - ... mit Konservierungsstoff 599 400 24. E 6 - ... mit Farbstoff 525 000 25. E 7 - Schale nicht zum Verzehr gegeeignet 513 000 26. E 8 - . . . mit Aromastoff 497 400 27. E 9 - Ernährungsratschläge für den Kraftfahrer 5 127 800 28. E 10 - Wie decke ich meinen tägl. Vitaminbedarf 525 000 29. E 11 - Frühstück - das Sprungbrett in den Tag 1 050 000 30. Wir fressen Pflanzen und liefern Fleisch (Fleischmerkblatt) 1 048 000 31. Die Haltbarkeit der Lebensmittel im Kühlschrank 2 100 000 32. Gute Lebensmittel - klare Kennzeichnung 2 096 000 33. Schon die alten Griechen .. . (Eiermerkblatt) 3 007 220 34. Gäns'lich unbeschwert 51 155 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4595 35. Nahrungsmittel Kartoffeln 2 100 000 36. Nahrung aus dem Meer 206 000 37. Abendessen, das Tüpfelchen auf dem i 1 050 000 38. Zwischenmahlzeiten 1 050 000 III. 'Flugblätter Gesamtauflage 1. Kirschen 534 000 2. Pflaumen-Zwetschgen 261 000 3. Äpfel 558 500 4. Birnen 758 500 5. Tomaten 528 650 IV. a) Großküchenrezeptdienst (in Zusammenarbeit mit Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung u. Deutscher Gesellschaft für Ernährung) erscheint zweimonatlich Auflage 30 000 Stück Kostenlose Verbreitung über Werkküchen, Kantinen und sonstige Einrichtungen der Großverpflegung b) Monatsweiser Kochen und Ernähren erscheint zweimonatlich Auflage 20 000 Stück Kostenlose Verteilung an Heime, Jugendherbergen und sonstige Einrichtungen der Jugendarbeit V. Wanderschauen 1. Mit Verstand essen 2. Werte erhalten — mit Verstand kochen 3. Die gute Sieben 4. Der weiße Strom und seine Quellen 5. Pilze 6. Vitamine VI. Filme, Lichtbildreihen und Diareihen 1. Film: Die gute Sieben 2. Lichtbildreihe „Die gute Sieben" 1 375 Serien mit 10 400 Textheften 3. Dia-Reihe: Grundlagen der Ernährung 1 000 Serien VII. Marionettenspiel „Die gute Sieben" VIII. Sonstige Lehrmittel 1. Flanellbildserie „Richtige Ernährung" 20 332 Bogen 2. Lehrtafelserie „Grundlagen der Ernährung" 54 000 Tafeln IX. Presse- und Informationsdienste 1. Verbraucherdienst A (Pressedienst) erscheint 14täglich, Auflage 2 100 Stück Auf Grund der vorliegenden Abdruckbelege kann mit einer jährlichen Gesamtauflage von rund 380 Millionen gerechnet werden. 2. Verbraucherdienst B (Informationsdienst zur Unterrichtung der Lehr- und Beratungskräfte auf dem Gebiet der Ernährungsaufklärung und Verbraucherberatung) erscheint monatlich, Auflage 17 500 Stück 3. Laufende Mitarbeit bei der Verbraucher-Politischen Korrespondenz (VPK) der Verbraucher-Rundschau (VR) den Rundfunk- und Fernsehanstalten führenden Hausfrauen-Zeitschriften, z. B. „Constanze", „Brigitte", „Film und Frau", „Für Sie" u. a. und ca. 90 Kundenzeitschriften. 4596 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 4 Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung Maßnahmen zum Verbraucherschutz Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser Broschüren 1. Alle 5 Minuten 4 neue Wohnungen BMWo 2. Mein Finanzamt baut mit mir BMWo 3. Ausstellungsflugblatt für Darstellung von BMWo Ausstellungstafeln 4. Das Eigenheim in der Etage BMWo 5. Besser und billiger bauen Deutsches Bauzentrum, Köln 6. Bautechnische Merkhefte Heft 1 — Wirtschaftliche Vorbereitung der Beirat für Bauforschung Wohnungsbauten Heft 2 — Frauenwünsche zum Wohnungsbau Heft 3 — Das Haus nach Normen Heft 4 — Wärmeschutz im Hochbau Heft 5 — Schallschutz im Hochbau Heft 6 — Schüttbeton im Wohnungsbau Heft 7 — Gas- und Schaumbeton Heft 8 — Massivdecken Heft 9 — Die Bauselbsthilfe Heft 10 — Planmäßige Herstellung von Beton Heft 11 — Rationelle Küchen Heft 12 — Neuzeitlicher Ziegelbau 7. Das Eigenheim in der Etage BMWo 8. Baut ruhige Wohnungen Deutsches Bauzentrum,. Köln 9. Wärmeschutz, aber richtig Deutsches Bauzentrum, Köln 10. Das Familienheim kein Wunschtraum mehr BMWo 11. Die Küche als Arbeitsplatz BMWo Prof. Meyer-Ehlers, Die Küche in der Wohnung Institut für Film und Bild, Berlin Berlin 12. Das neue Miet- und Wohnrecht zur Aufklärung BMWo über das sog. Abbaugesetz 13. Für Jedermann BMWo 14. Müllbeseitigung im Wohnungsbau Beirat für Bauforschung Tope Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4597 und zur Verbraucheraufklärung Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel Franz-Windek-Industrie-Werbekontor, Düsseldorf 1953 102 000 19 862,50 Gebr. Müller-KG, Druckerei-Verlag, Kassel 1953 100 000 7 000,- Gebr. Müller-KG, Druckerei-Verlag, Kassel 1953 50 000 1 852,55 Druckerei Westfälische Vereinsdruckerei, Münster 1953 100 000 7 215,— Brüder Hartmann, Berlin 1953 115 000 45 000,- Bauwelt-Verlag, Berlin 1951 bis 1954 10 221 400,- 5 000 400,- 10 216 400,- 10 174 400,- 7 776 400,- 10 032 400,- 10 127 400,- 7 852 400,- 5 200 400,- 3 787 400,- 3 070 400,- 15 286 400,— Hans Meister, Kassel 1957 100 000 10 457,— Brüder Hartmann, Berlin 1957 125 000 35 500,— Brüder Hartmann, Berlin 1958 120 000 37 000,- Industrie-Druck-AG, Essen 1959 bis 1961 1 500 000 89 000,- 1959 5 000 6 500,— Druckerei Ritter, Gelsenkirchen, 1960 17 000 000 1 100 000,— Druckerei Schmücker, Löningen/Old., Maul & Co., Nürnberg Giradet, Essen Druckhaus Deutz Kölner Verlagsdruckerei Köln, Verlagsgeschäft R. Müller, Köln-Braunsfeld, Druckerei Heider, Berg.-Gladbach, Druckerei Schiefeling, Engelskirchen b. Köln Broschek & Co., Hamburg 1961 600 000 90 563,10 E. Schmidt-Verlag, Berlin 1962 10 000 11 000,— 4598 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser 15. Es geht um Ihre neue Küche BMWo Kraatz, Berlin, Prof. Meyer-Ehlers, Berlin, Dr. Jensen 16. Das neue Miet- und Wohnrecht zur Aufklärung BMWo über die neuen Gesetze zur Überführung der Wohnungswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft in den sog. weißen Kreisen 17. Fertighausverzeichnis Rationalisierungsgemeinschaft Bauwesen im (bisher 12 Hefte erschienen) RKW 18. Es geht um Ihre Wohnung BMWo Prof. Meyer-Ehlers, Berlin, Dr. Giachi Forschungsarbeiten 1. Rationelle Wohnungsgestaltung unter Anpassung Dipl.-Ing. Architekt an den Wohnungsgrundriß (Wir richten unsere Hans Stolper, Wohnung ein) Tegernsee 2. Erprobung der Arbeitsküche Dr. Sabine Scherinski, Bonn 3. Küchenmöbel Innenarchitektin Else Osterloh, Prien/Chiemsee 4. Darstellung der lebens- und hauswirtschaftlichen Architektin Vorgänge für die Wohnungsplanung (Menschlich Lotte Tiedemann, wohnen) Oberkassel/Sieg 5. Ausstattung und Nutzung von Haushaltküchen Dr. Margarete Müller, Hannover, KR Kräntzer, Arch., Hannover 6. Lüftungseinrichtungen in Haushaltsküchen Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen, Stuttgart 7. Nutzungsuntersuchungen im Hansaviertel Prof. Meyer-Ehlers, (Wohnerfahrungen) Berlin Filme 1. Die zweckmäßig eingerichtete Küche nach DIN BMWo 18022 Institut für Film und Bild, Berlin 2. Bauplatz Zukunft BMWo Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4599 Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel Buchdruckerei Brüder Hartmann 1959 bis 1963 150 604 102 489,- Broschek & Co., Hamburg, 1963 8 500 000 350 000,— Druckerei Heider, Berg.-Gladbach Druckerei und Verlag Schiefeling, Gelsenkirchen Druckerei H. A. Brauer, Berlin, Druckerei Schmücker, Löningen/Old. Bauverlag, Wiesbaden 1963 60 000 70 000,— Buchdruckerei Brüder Hartmann, Berlin 1963 30 000 48 575,- 2 079 914,15 Georg D. W. Callwey 1954 2 000 3 000 Frank'sche Verlagsanstalt, Stuttgart, 1955 1 000 2 000,— Schriftenreihe Fortschritte und Forschungen im Bauwesen" Domus-Verlag, Bonn, 1955 1 500 2 000,— Schriftenreihe „Die Frau und ihre Wohnung" Domus-Verlag, Bonn Druckerei Schwenk & Co. GmbH, Frankfurt, 1958 1 500 8 097,— Versuchs- und Vergleichsbauten des BMWo Heft 5 Deutsche Bauzeitung Heft 11, Nov. 1961 1961 6 000 9 847,85 Deutsche Verlagsanstalt GmbH Stuttgart (Sonderdruck) Bauverlag GmbH, Wiesbaden 1963 47 566,66 72 511,51 1963 45 500,— 1963 21 605,— 67 105,— 4600 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Thema bzw. Titel Herausgeber Verfasser Lichtbildreihen 1. BR 188 Die Küche als Arbeitsplatz BMWo BR 189 Die Küche in der Wohnung Institut für Film und Bild, Berlin 2. Lichtbildreihe zum Thema „Wohnen" BMWo Institut für Film und Bild, Berlin Wohnberatungen 1. Mannheim Deutscher Werkbund Architektin Baden-Württemberg Trude Matl 2. München Deutscher Werkbund Architektin Agnes Neuner Bayern 3. Düsseldorf Verband Deutsche Architektin Frauenkultur e. V. Erika Heinemann 4. a) Darmstadt a) Sozialwerk für Wohnung und Hausrat Baden-Baden Architektin Johanna Richard b) Frankfurt b) Frankfurter Bund für Volksbildung e. V. 5. Hannover Deutscher Hausfrauen- Dr. Margarete Müller bund e. V. 6. Stuttgart Landesgewerbeamt Architektin Baden-Württemberg R. Kandzora 7. Nürnberg Deutscher Werkbund Architektin Bayern Inge Bankel-Völker Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4601 Verlag Erscheinungsjahr Auflage Bundesmittel DM 1957 5 500,- 1963 s. Seite 4598 lfd. Nr. 18 5 500,- 1954 bis 1959 40 000,- 1955 bis 1963 76 750,— 1957 bis 1963 39 250,- a) 1956 bis 1960 a) 109 500,- b) b) 1961 bis 1963 1958 bis 1963 51 750,- 1959 bis 1963 80 000,- 1961 bis 1963 14 000,- 411 250,— 4602 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 5 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung a) Broschüren Titel Herausgeber Auflage Seitenzahl Druck und Jahr Versand DM „Wirtschaftskunde Bundesausschuß 125 000 32 40 000,— 1957 im Unterricht" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Neue Textilien begegnen Bundesausschuß 200 000 26 107 727,96 1957/58 uns" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Richtig Einkaufen — Bundesausschuß 500 000 31 123 612,52 1959/61 aber wie?" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 „Wer's weiß — kauft Bundesausschuß 535 000 45 154 220,49 1962/63 besser ein" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 zusammengestellt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Hannover „Der Verbraucher und Bundesausschuß 40 000 40 20 183,92 1960/63 sein Recht" für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. Köln, Sachsenring 55 b) Demoskopische Untersuchungen Titel Herausgeber Auflage Seitenzahl Druck Jahr DM Das Verhalten des Verbrauchers Intermarket, Gesellschaft 3 000 104 18 744,40 1957/58 Ergebnisse einer Bevölkerungsumfrage bei 2000 Personen im für Internationale Markt- und Meinungsforschung Bundesgebiet durchgeführt für das mbH, Düsseldorf BMWi Das Verhalten des Verbrauchers Intermarket, Gesellschaft Teil A 25 116,— 1958/60 Ergebnisse einer RepräsentativUmfrage bei 3500 Personen in der für Internationale Markt- und Meinungsforschung 121 Teil B Bundesrepublik für das BMWi mbH, Düsseldorf 238 Berichtsteil A Sozialpsychologie 350 Berichtsteil B Sozialökonomie 350 Tabellenteil A 50 111 Tabellenteil B 50 231 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4603 c) Tonbildschauen Titel Hersteller Diapositive Kopien Kosten Jahr DM „Müssen Frauen so sein" Doc-Verkaufsförderung, 97 10 14 292,83 1958/59 Einkaufsverhalten der Hans König, Verbraucher Frankfurt/Main, Hansa Allee „Schmidt, Schmidt, Schmidt & Co., Assindia Film, 100 12 13 936,— 1962/63 ein Familienabenteuer" Jo Lobschat, Essen, Werderstr. d) Filme Titel Hersteller Prädikat Filmdauer Kopien Kosten Jahr DM „Hamburger Buttjes" Rhythmoton Film, „Wertvoll" 12 Minuten 20 an 59 434,29 1958/61 Decker & Co., Hamburg Landesfilmdienste . Die Filmrechte wurden his 31. 12. 1964 einer Filmgesellschaft zur Vorführung als Kulturfilm in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin und Osterreich übertragen. Anlage 6 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Druckschriften, Filme, Tonbildschauen, techn. Geräte, Seminare, Veranstaltungen Förderung der Jahresbeträge Jahr Verbraucherzentralen durch Ist die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände DM DM DM DM 1956 - 2 500,- 17 000,- 19 500,- 1957 17 315,- 74 033,55 44 800,- 136 148,55 1958 116 721,50 166 822,65 45 420,- 328,964,15 1959 207 668,86 193 048,06 69 280,- 469 996,92 1960 187 745,45 118 484,40 53 200,- 359 429,85 1961 260 192,91 121 379,10 67 600,- 449 172,01 1962 352 800,- 85 153,39 61 910,- 499 863,39 1963 355 116,86 79 663,14 65 220,- 500 000,- 1956 bis 1 497 560,58 841 084,29 424 430,- 2 763 074,87 1963 Anlage 7 Bundesminister für Wirtschaft Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Förderung der Verbraucherzentralen Beträge in DM Jahr 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 BadenWürttemberg - 25 000,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 25 000,- 25 000,- Bayern - 25 000,- 18 750,- 25 000,- 40 000,- 40 000,- 40 000,- Berlin - 8 100,- 15 000,- 18 750,- 25 000,- 40 000,- 40 000,- Bremen - - - - 7 500,- 25 000,- 25 000,- Hamburg 11 200,- 12 200,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 25 000,- 25 000,- Hessen - 17 200,- 25 000,- 18 750,- 25 000,- 30 500,- 40 000,- Niedersachsen 6 115,- 35 521,50 32 668,86 24 095,45 31 192,91 40 000,- 40 000,- NordrheinWestfalen - 10 000,- 40 000,- 32 400,- 42 000,- 41 000,- 45 116,86 Rheinland-Pfalz - - - 18 750,- 22 000,- 28 000,- 25 000,- Saarland - - - - 7 500,- 25 000,- 25 000,- Schleswig-Holstein . - 8 700,- 20 000,- 18 750,- 25 000,- 33 300,- 25 000,- 4606 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 Anlage 8 Maßnahmen zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung Unterstützung der hauswirtschaftlichen Beratungsstellen Zuwendungsempfänger 1952 1953 1954 1955 Soll 40 000,— 40 000,— 40 000,— 35 000,— Ist 36 000,— 36 000,— 38 400,— 27 784,- 1. Hausfrauenvereinigung des KDFB Köln für die 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- hauswirtschaftliche Beratungsstelle Bonn 2. Arbeitsgemeinschaft heimatvertriebener und geflüchteter Frauen e. V. im BdV Bonn, für die — — — — hauswirtschaftliche Beratungsstelle Bremen 3. Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Hausfrauen der Evang. Frauenarbeit in Deutschland, Hannover für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Essen 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- 4. Frankfurter Hausfrauen-Verband e. V., Frankfurt, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- Frankfurt 5. Deutscher Hausfrauen-Bund e. V., Ortsverband — — — — Deutscher Hausfrauen, Herford, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Herford und 6. Hamburg (DHB - Landesverb. Hamburg) — — — — 7. Berufsorganisation der Hausfrauen e. V. München, für die hauswirtschaftlichen Beratungsstellen — — — — 8. Bayerische Hausfrauenvereinigung des KDFB — — — — e. V., München, für die hauswirtschaftlichen Beratungsstellen München, R Regensburg und Passau 9. Zentralverband der kath. Frauen- und Müttergemeinschaften Deutschlands e. V., Düsseldorf, — — — — für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Osnabrück 10. Sozialwerk kath. Frauenbund e. V. Saabrücken, — — — — für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Saarbrücken 11. Berufsverband der Hausfrauen, Landesverband 9 000,— 9 000,— 9 600,— 6 946,- Württemberg e. V., Stuttgart, für die hauswirtschaftliche Beratungsstelle Stuttgart 12. Verband Deutsche Frauenkultur e. V., Gütersloh — — — — 13. Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V., München — — — — 14. Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft e. V., Bonn — — — — 15. Deutscher Hausfrauen-Bund e. V. - Ortsverband — — — — Augsburg 16. Hausfrauenvereinigung des KDFB Augsburg — — — — 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 35 000,- 50 000,- 50 000,- 50 000,- 100 000,- 90 000,- 90 000,- 90 000,- 75 000,- (75 %) 35 000,- 50 000,- 50 000,- 50 000,- 71 500,- 90 000,- 89 700,- 8 500,- 10 200,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- - 12 000,- 12 000,- - 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,--- 12 000,- 12 000,- 5 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 10 000,- 12 000,-- 12 000,- 9 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- 8 000,- 6 000,- - 500,- - - 3 500,- 3 500,- 5 500,- 7 500,- - - - - 4 000,- 8 000,- 3 500,- 2 500,- 5 000,- 5 000,- 6 000,- - - - - - - - 5 500,- 7 500,- 7 500,- 7 500,- - 500,- - - 5 500,- 8 500,- 12 000,- 12 000,- - 500,- - - 3 000,- 2 000,- - - 9 000,- 8 700,- 9 000,- 9 000,- 9 000,- 12 000,- 11 700,- 12 000,- - 500,- - - 1000,- 2 000,- 2 000,- 2 000,- - - -- - - 4 000,- - 2 000,- - - - - - 500,- 1000,- 1000,- - - - - - - 4 000,- - - 500,- - - - - - -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es handelt sich — ich möchte das ausdrücklich betonen — um eine Initiativvorlage, an der sich Abgeordnete aus allen Fraktionen dieses Hauses beteiligt haben, soweit sie der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft angehören. Da sich unsere Arbeitsgemeinschaft aus Abgeordneten nicht nur des Bundestages, sondern auch aller deutschen Landtage zusammensetzt, war von vornherein gesichert, daß die Raumordnung sowohl als Bundes- wie auch als Landesaufgabe betrachtet wurde, und diese Grundhaltung hat den ganzen Entwurf, der Ihnen vorliegt, geprägt.
    Die Initiatoren erstreben mit dieser Vorlage eine Ordnung im Raum, die mit Planifikation oder Dirigismus nichts gemein hat, aber nun einmal notwendig ist, weil uns der Raum nur in sehr begrenztem Maße zur Verfügung steht und wir eine unkoordinierte raumwirksame Disposition der stetig zunehmenden Bevölkerung mit ihren vielseitigen gemeinen oder Einzelbedürfnissen nicht verantworten können. Die Notwendigkeit einer koordinierenden Raumordnung und ihre Vereinbarkeit mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Rechtsstaatlichkeit wird selbst von ausgesprochenen Vertretern der freien Marktwirtschaft anerkannt. Mehr als einmal ist darauf hingewiesen worden, daß eine moderne Wirtschafts- und Finanzpolitik und moderne Raumpolitik geradezu auf gegenseitiges Zusammenwirken angewiesen sind. Die Raumordnung ist eben nicht gegen die Freiheit des einzelnen gerichtet, sondern ist ein Mittel zur Wahrung der allgemeinen Freiheit.
    Damit Ihnen allen diese Überlegungen einmal deutlich vor Augen geführt würden, hatten die Mitglieder der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft dieses Hauses gleichzeitig mit der Einreichung des Initiativgesetzes einen Beschluß des Bundestages herbeigeführt, nach dem nunmehr der erste Raumordnungsbericht der Bundesregierung vorgelegt wurde. Ich bin der Meinung, daß dieser Bericht eine ausgezeichnete Beratungsunterlage darstellt. Allen, die daran mitgewirkt haben, sind wir zu großem Dank verpflichtet.
    Natürlich müssen wir uns darüber im klaren sein, daß wir bei. der Raumordnung vor einer sehr langfristigen Aufgabe stehen. Es ist mehrfach behauptet worden, es sei bisher nichts versäumt worden. Sicher ist auf der Basis einiger Landesplanungsgesetze und auch in der Bundesanstalt für Raumforschung fruchtbar gearbeitet worden. Aber die großräumige Entwicklung ist weithin mit ihren Einzelmaßnahmen darüber hinweggegangen. Es ist vieles geschaffen worden, aber eben auch unkoordiniert geblieben. Viele Fehler sind nun irreparabel.
    4546 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963
    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    Das, was wiedergutgemacht werden kann, wird in den meisten Fällen so viel Geld kosten, daß wir uns das kaum erlauben können.
    Vor über zehn Jahren haben die Mitglieder der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft erstmalig mit den Beratungen über diesen Fragenkomplex begonnen, weil sie die Notwendigkeit einer Regelung erkannt hatten. Es war eine glückliche Fügung, daß damals das Bundesverfassungsgericht in seinem Rechtsgutachten über die Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes auch zu diesem Fragenkomplex Stellung genommen und festgelegt hat — das war im Jahre 1954 —, daß es im Bundesstaat eine Raumplanung für den Gesamtstaat geben muß. Nach diesem Gutachten kann der Bund kraft ausschließlicher Kompetenz vollständig regeln: die Bundesplanung, und kraft konkurrierender Rahmenkompetenz: die Raumordnung der Länder in ihren Grundzügen. Dieses Gutachten war in seinem rechtlichen Inhalt immer die Leitlinie für unsere Arbeit.
    Ich brauche nun hier nicht auf das Tauziehen innerhalb der damaligen Bundesregierung über die Federführung in Raumordnungsangelegenheiten einzugehen, wohl auch nicht auf die verschiedenen Entschließungen, z. B. des Deutschen Bauernverbandes, des Deutschen Naturschutzringes usw. Es gab schon damals eine Reihe von Denkschriften. Aber in der Tat gingen die Dinge wenig voran, und nun begann ein dornenvoller Weg. Am 6. Dezember 1955, also vor nunmehr acht Jahren, haben erstmalig 108 Abgeordnete des 2. Deutschen Bundestages den Entwurf eines Rahmengesetzes über die Raumordnung eingebracht. Schon damals haben neben unseren Mitgliedern aus allen Fraktionen der Länderparlamente und dieses Hauses zahlreiche Verbände, u. a. der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Zentralausschuß der Deutschen Landwirtschaft, dem, was wir beantragten, zugestimmt. Leider war die Bundesregierung der Auffassung, diese Probleme besser durch administrative Maßnahmen, also ohne gesetzliche Regelung, lösen zu können.
    Der Gesetzentwurf ging in den zuständigen Bundestagsausschuß. Unter dem Vorsitz unseres Kollegen Jacobi wurde er dort gründlich beraten. Seitens des Bundesministeriums des Innern wurde dem Ausschuß jedoch nahegelegt, den Entwurf nicht vordringlich zu behandeln, sondern abzuwarten, bis die von den Ressorts ausgearbeiteten Vorschläge vorlägen. Leider ist durch diese Taktik damals in der 2. Wahlperiode ein Raumordnungsgesetz nicht zustande gekommen.
    Wie ging es dann weiter? Im Dezember 1957 schlossen die Regierungen des Bundes und der Länder ein Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Raumordnung. Als Initiatoren des Gesetzentwurfs von damals waren wir natürlich äußerst interessiert an den Auswirkungen dieses Abkommens. Wir kamen überein, in der 3. Wahlperiode des Deutschen Bundestages den Erfolg dieses Verwaltungsabkommens zu beobachten und gelegentlich nur durch parlamentarische Schritte die Bemühungen zu fördern. Aber schon bald mußten wir feststellen, daß die Raumordnung
    nicht vorankam. Die Presse hing es an die große Glocke, daß nicht einmal auf Bundesebene eine tatsächliche Koordinierung der verschiedenen Ressorts in Raumordnungsfragen zu erreichen war.
    Daraufhin brachten wir im Jahre 1959 eine Kleine Anfrage ein, um einmal festzustellen, was nun tatsächlich in der Raumordnungsfrage geschehen sei. Die Antwort ergab einen völligen Stillstand der Arbeiten. Nicht einmal die von Bund und Ländern vereinbarte gegenseitige Information über raumrelevante Maßnahmen war angelaufen. Soweit ich unterrichtet bin, funktioniert diese Information bis heute noch nicht. Dabei ist Information doch nun wirklich die elementare Voraussetzung für eine koordinierende Gestaltung im Wege von Absprachen.
    Damit wurden auch die letzten, die der Exekutive noch eine Chance hatten geben wollen, überzeugt, daß eine neue, gesetzgeberische Initiative unabweisbar notwendig sei. Ich selbst habe mich, solange überhaupt noch die Chance bestand, daß das Verwaltungsabkommen Früchte tragen könnte, gegen eine gesetzliche Regelung gewandt. Ich wollte bewußt die Zuständigkeit der Länder in keiner Hinsicht einengen. Aber das, was man an Raumordnung praktizierte, war wirklich gleich Null.
    In der Vollversammlung der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft im April 1959 brachten deshalb Abgeordnete aller Fraktionen aller deutschen Parlamente zum Ausdruck, daß ein weiteres Zusehen nicht mehr verantwortet werden könne. Es wurde die Bildung einer Kommission für die Fragen der Landesplanung und Raumordnung beschlossen. Die Fraktionen der deutschen Parlamente nominierten die Mitglieder, und bald begann die Ausarbeitung einer neuen Initiativvorlage. Die erste Beratungsunterlage war der Initiativentwurf der 2. Wahlperiode in der letzten Fassung des Ausschusses für Bau- und Bodenrecht. Mit Hilfe einer Reihe hervorragender Sachverständiger ging die Arbeit flott voran.
    Anläßlich der Verabschiedung des Bundesbaugesetzes haben wir dann noch einmal auf die Notwendigkeit der Raumordnung hingewiesen. Der Deutsche Bundestag nahm auf unseren Antrag hin einen Entschließungsantrag an, in dem die Bundesregierung ersucht wurde, in Abstimmung mit den. Ländern die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, damit die Raumordnung nun wirklich Gestalt gewinne.
    Im Februar 1961 sagte der Bundeskanzler erstmalig eine Übertragung der Zuständigkeit für die Raumordnung auf den Bundeswohnungsbauminister zu. Auch auf unser Drängen hin wurde diese Zusage mit der Bildung des Kabinetts zu Beginn der 4. Wahlperiode im Herbst 1961 realisiert. Zur gleichen Zeit wurde in der Öffentlichkeit, in vielen Zeitungen und Zeitschriften, von kommunalen Spitzenverbänden, vom Bauernverband und vielen anderen die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage zur Ordnung unseres Raumes immer dringlicher erhoben. Ich freue mich, hier darauf hinweisen zu können, daß unsere Vorstellungen durch unsere Mitwirkung auch in der Grünen Charta der Mainau ihren Niederschlag gefunden haben. Uns
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4547
    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    allen, die wir an einem Strang ziehen, ist es gelungen, eine heute nicht mehr überhörbare öffentliche Meinung zu schaffen.
    Inzwischen waren die Arbeiten im Rahmen der genannten Kommission für Landesplanung und Raumordnung so weit gediehen, daß der Entwurf allen Mitgliedern der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft zugeleitet werden konnte. So entstand der Entwurf auf Drucksache IV/472, der Ihnen heute vorliegt, nach wirklich eingehenden Beratungen und auf Grund langjähriger positiver wie negativer Erfahrungen, die wir gewonnen hatten.
    Zum vorliegenden Entwurf möchte ich nur einige grundsätzliche Bemerkungen machen, da ich im übrigen auf die schriftliche Begründung verweisen kann.
    Die weitgehende Mitwirkung unserer Landtagskollegen gewährleistete die Berücksichtigung aller legitimen föderalen Gesichtspunkte, worauf wir außerordentlichen Wert legten. Unser Entwurf gibt dem Bund natürlich die Vollkompetenz für die Koordinierung seiner eigenen Ressorts. Außerdem muß der Bund aber auch die Aufgabe haben, die Planungen und Maßnahmen aufeinander abzustimmen und zusammenzufassen, die über den Rahmen eines einzelnen_ Landes oder einzelner Länder hinausgehen. Auch seitens der Länder wird anerkannt, daß sie nicht Dinge regeln können, die z. B. die europäische Zusammenarbeit betreffen. Auch die Berücksichtigung der gesamtdeutschen Belange muß Bundesvorrang haben. Das gilt schon nach dem im Entwurf verankerten Grundsatz, daß sich das kleinere Gebiet regelmäßig in das größere Gebiet einordnen muß.
    Als Gremium für die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern haben wir eine Bundesraumordnungskonferenz vorgesehen. Nur wenn man sich dort nicht einigt — mit diesem Fall müssen wir selbstverständlich rechnen—, soll nach unserem Vorschlag ein Gesetzgebungsverfahren, an dem auch der Bundesrat beteiligt ist, in Gang kommen. Es kann nun einmal nicht auf eine Entscheidung verzichtet werden, wenn die Dinge nicht so weiter laufen sollen wie bisher.
    In unserem Entwurf finden Sie erstmalig auch eine Notstandsklausel. Meines Erachtens sollte eine gesetzliche Grundlage für räumliche Notstände gefunden werden, schon um sie klar gegen Finanzausgleichsmaßnahmen abzuheben. Ich darf hier nur an den Küstenschutz oder etwa an den Alpenplan erinnern. Die Sicherung unseres Raumes als solchen kann ja nicht nur die Aufgabe des unmittelbar betroffenen Teiles unseres Volkes sein. Katastrophen in diesem oder jenem Teil werden immer das Gesamte beeinflussen. Darum hat auch die Gesamtheit die Pflicht zum Beistand.
    Ein anderer Gesichtspunkt, der uns sehr am Herzen lag, war die Pflicht zur Erhaltung der natürlichen Hilfsquellen. Das ist ein moderner Begriff, der heute immer weiter Eingang in unseren Sprachgebrauch findet. Ich erinnere nur an die beiden Sonderbotschaften des verstorbenen Präsidenten Kennedy an
    den amerikanischen Kongreß. Dieser Begriff umfaßt alles, was wir unter der Erhaltung der Natur, der Reinhaltung von Luft und Wasser, der Schaffung von Erholungsgebieten usw. verstehen. Ich habe mich gefreut, diese Formulierung nunmehr erstmalig auch in dem ersten Raumordnungsbericht der Bundesregierung zu finden.
    Weiterhin hat in unserem Entwurf das Anliegen seinen Niederschlag gefunden, ein ausgewogenes Verhältnis von städtischer und ländlicher Siedlung herbeizuführen und die ländlichen Lebensbedingungen zu verbessern.
    Damit komme ich zu dem vielleicht umstrittensten Punkt des Raumordnungsproblems überhaupt, der Behandlung der Ballungsräume oder, wie es der Regierungsentwurf nennt, der Verdichtungsräume. Der von uns als Material für die Beratungen sehr begrüßte Entwurf eines Raumordnungsgesetzes des Deutschen Städtetages widmet sich diesem Problem mit Recht und in besonderer Weise. Solche Verdichtungsräume können und dürfen keinesfalls über einen Leisten gezogen werden. Sie sind vielmehr sehr unterschiedlich zu beurteilen. Der Begriff Ballungsräume muß nämlich nicht immer etwas Negatives bedeuten,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    wenn auch gar zu oft dieser Eindruck entstanden ist. Natürlich darf man in dieser Verbindung nicht übersehen, daß Raumordnung und Landesplanung nicht allein durch Raumordnungsgesetze geregelt werden können. Es handelt sich hierbei um eine viel größere, viel komplettere Aufgabe, die die Mitwirkung der Verantwortlichen auf allen Gebieten erfordert.
    Wir kennen die Sorgen der Kommunen, insbesondere die Sorgen der kleinen Orte im Sog der Ballungsräume und die Sorgen der schwächeren Gemeinden und Kreise in revierfernen Gebieten. Es ist durchaus verständlich, daß unter den heutigen Umständen keine Gemeinde nur eine Stadt zum Schlafen sein will. Das bedeutet heute nämlich zwangsläufig einen Mangel an den notwendigen Haushaltsmitteln.
    Damit komme ich wieder zurück auf das, was ich schon eingangs betont habe, nämlich die Notwendigkeit einer Koordinierung und eines Zusammenwirkens bei allen Maßnahmen. Wir wissen wohl, daß eine allgemeine Kommunal- und Finanzreform notwendig ist, um die Ziele der Raumordnung und Landesplanung so durchsetzen zu können, wie wir das im Hinblick auf die Zukunft unseres Landes für notwendig halten. Da spielen viele andere Dinge hinein.
    So wird zum Beispiel die Reinhaltung von Luft und Wasser aus den gleichen Gründen nicht so durchgeführt, wie es eigentlich sein müßte. Nicht nur die Länder, sondern insbesondere die Städte und Kreise wollten und wollen sich auch für die Zukunft neue Industrie- und Gewerbeansiedlungen sichern, um ihren Kommunalhaushalt zu stärken. Da aber die Auflagen zum Beispiel hinsichtlich der Reinhaltung von Luft und Wasser im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeit eine nicht geringe Rolle spie-
    4548 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963
    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    len, drückt man dann seitens der zuständigen Behörden um der Industrieansiedlung willen einmal ein Auge zu. In Erwartung höherer Gewerbesteuereinnahmen macht man Konzessionen, die später zwangsläufig zu Lasten der Gemeinschaftskosten gehen werden. Ich wehre mich deshalb auch immer wieder dagegen, zu formulieren, die Raumordnung bedinge nur eine vernünftige Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern. Gewiß, meine Damen und Herren, es geht auch um eine vernünftige Arbeitsteilung. Aber noch mehr handelt es sich um eine überzeugende Koordinierung und fruchtbare Zusammenarbeit.
    Lassen Sie mich daher kurz zusammenfassen.
    Erstens. Nach unserer Auffassung kann es keine Lösung geben, die nicht dem Bund gibt, was das Grundgesetz ihm aufträgt, aber zugleich auch den berechtigten Belangen der Länder Rechnung trägt. Wir dürfen nicht unnötig in begründete Zuständigkeiten der Länder eingreifen.
    Zweitens. Wir sind der Meinung, daß unser Entwurf zwar nicht der Weisheit letzter Schluß, aber doch ein positiver Beitrag zur Lösung dieses Fragenkomplexes, und zwar auf föderaler Grundlage, ist.
    Drittens. Das Ziel unserer erneuten Initiative ist allein, daß wir endlich — wir bemühen uns nun seit über zehn Jahren darum — zu einem Raumordnungsgesetz des Bundes kommen, und zwar erstreben wir ein gutes, ein wirksames Gesetz noch in dieser Legislaturperiode.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Wohnungsbauminister. — Herr Minister, bringen Sie gleichzeitig auch den Entwurf der Bundesregierung Drucksache IV/1204 ein? — Das begründen Sie jetzt gleichzeitig. Bitte sehr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Vorliegen eines interfraktionellen Initiativgesetzentwurfs für ein Bundesraumordnungs-Rahmengesetz und die Ausführungen meines verehrten Herrn Vorredners, des Herrn Kollegen Dr. Schmidt, zeigen, daß starke Kräfte in allen Fraktionen, die in diesem Hause vertreten sind, mit der Regierung in der Überzeugung übereinstimmen, daß die Raumordnungspolitik in der Bundesrepublik wirksam aktiviert werden muß und daß die dem Bund dabei gestellten Aufgaben auf der sicheren Grundlage eines Bundesgesetzes gelöst werden können. Es besteht darüber hinaus eine weitgehende Übereinstimmung zwischen den Initiatoren des interfraktionellen Gesetzentwurfs und der Bundesregierung in den grundsätzlichen sachlichen Fragen von politischem Gehalt.
    Die drei Aufgabenbereiche, für die ich als Minister verantwortlich bin, sind in der Sache aufs engste miteinander verbunden, wie es in den Thesen „Vom Wohnungsbau zum Städtebau, vom Städtebau zur Raumordnung" zum Ausdruck kommt.
    In ,den ersten Jahren nach dem Zusammenbruch lag unsere vordringlichste Aufgabe darin, unseren Menschen wieder ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Nun ist der Augenblick gekommen, nachdem dieses Ziel weithin erreicht werden konnte, an die Lösung der großen Gemeinschaftsaufgaben der Erneuerung unserer Städte und Dörfer im Rahmen einer wirksamen Raumordnung heranzugehen. Gleichsam als Rechtsbasis für die hier gestellten großen, praktisch nie abreißenden Aufgaben der räumlichen Ordnung auf örtlicher Ebene konnten wir im Jahre 1960 das von Herrn Kollegen Dr. Schmidt erwähnte Bundesbaugesetz verabschieden. Sieht man von den Ergänzungen ab, die für die Sonderfälle der Sanierung und für die Stadt- und Dorferneuerung in dem in Vorbereitung befindlichen Städtebauförderungsgesetz bereits aufgeworfen sind, so hat das Bundesbaugesetz ,als das Grundgesetz der Ortsplanung seine Bewährungsprobe inzwischen bestanden. Nun schließt sich die nach der Sache, dem Raum und der Zeit weit ausgreifende Aufgabe der Raumordnung an. Das Raumordnungsgesetz, dessen Entwurf Ihnen die Bundesregierung in der Drucksache IV/ 1204 vorlegt, will dieser großen Aufgabe die rechtliche Grundlage schaffen.
    Mit diesem Entwurf betreten wir Neuland. Den in dieser Situation vielleicht naheliegenden Versuch, die Begriffe der Raumordnung gesetzlich zu definieren, unternimmt der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf nicht. Der Entwurf geht davon aus, daß der im Grundgesetz verwandte Begriff „Raumordnung" in der Praxis inzwischen einen gesicherten Inhalt gewonnen hat. Die Arbeitsweise und die Gegenstände der Raumordnungspolitik weisen grundsätzliche Unterschiede auf, je nachdem, ob es sich um große oder kleinere Räume handelt. In der Raumordnung für kleinere Raumeinheiten liegt das Schwergewicht bei den konkreten lokalisierten Entscheidungen über die Art und Weise der Flächennutzung. Hauptbeispiele sind hier die Bauleitpläne der Gemeinden. Auch in der nächstgrößeren Kategorie der Regionalplanung ist der Plan noch das Instrument der Raumordnung.
    Für die Raumordnungspolitik größerer Räume ist der Plan nicht mehr das gebotene Arbeitsmittel. Von Gewicht ,ist hier nicht mehr die Entscheidung über das konkrete lokalisierte Objekt. Im Maßstab großer Räume kommt . es auf die Beeinflussung der Raumstruktur an. Dieses heute oft gebrauchte Wort meint das Zusammenwirken aller maßgeblichen Voraussetzungen und Wirkungsfaktoren. Die Raumordnungspolitik des Bundes ist also keine Raumplanung. Sie zeigt nicht ein Wunschbild dessen auf, was in den einzelnen Teilräumen und Flächen zu geschehen hat. Die Raumordnungspolitik des Bundes hat vielmehr das Ziel einer gesunden Raumstruktur im Auge.
    Die Mittel der Raumordnungspolitik müssen so 'gestaltet und so angesetzt werden, daß diese Politik gesunde Raumstrukturen schützen, schwache Raumstrukturen stärken und ungesunden Strukturentwicklungen entgegenwirken kann. Wegen dieses Schwerpunkts der Arbeitsmethode und der einzusetzenden Mittel kann man die Raumordnungspoli-
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4549
    Bundesminister Lücke
    tik für größere Räume auch, wie es gelegentlich geschieht, als regionale Strukturpolitik bezeichnen.
    Die Raumordnungspolitik ist denselben Grundsätzen verpflichtet, von denen die allgemeine Staatspolitik geleitet wird. Sie ist eines der Mittel, diese Grundsätze zu verwirklichen. Die Raumordnungspolitik bezieht ihre Bewertungsmaßstäbe und ihre Leitziele aus der verfassungsmäßigen Wertordnung selber. Solche in der Raumordnung zu verwirklichende Wertordnungen enthält unser Grundgesetz durchaus. Die sozialstaatliche Verpflichtung, der Schutz der Familie, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Schutz des Eigentums und seine soziale Verpflichtung, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse sind nur einige dieser verfassungsmäßigen gesellschaftspolitischen Grundwerte, die für die Raumordnung maßgebend sind.
    Daraus, daß diese Grundvorstellungen, meine Damen und Herren, in der gegenwärtigen räumlichen Ordnung gefährdet sind, ja, in weiten Bereichen nicht verwirklicht sind, ergibt sich gerade die dringliche Notwendigkeit der Raumordnungspolitik in der Bundesrepublik. So möchte ich verstanden sein, wenn ich immer wieder beteuert habe — auch in den letzten zehn Jahren, von denen Herr Kollege Dr. Schmidt sprach —, daß Städtebau und Raumordnung angewandte Gesellschaftspolitik sind.
    Ebenso wie die Raumordnungspolitik der materiellen Wertordnung unserer Verfassung unterworfen ist, werden von ihr die grundgesetzlichen Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen respektiert. Raumordnungspolitik, wie ich sie verstehe und betreibe, unterscheidet sich grundsätzlich von jeder Form der Planwirtschaft. Diese unterstellt, daß man oben klüger sei als unten, und versucht, der jeweils niedrigeren Ebene im einzelnen vorzuschreiben, was dort zu tun und zu lassen sei. Diesen Weg zu gehen widerspricht dem Geist und auch dem Wortlaut unserer Verfassung, die von der Eigenstaatlichkeit der Länder und der Autonomie der Gemeinden ausgeht.
    Dem freiheitlichen Geist unserer Gesellschaftsordnung, dem Subsidiaritätsprinzip und dem System der sozialen Marktwirtschaft entspricht eine Raumordnungspolitik, wie ich sie zu verwirklichen versuche. Sie geht von folgenden grundsätzlichen Überlegungen aus.
    Das von der Bundesregierung vorgelegte Raumordnungsgesetz ist ein Ordnungsgesetz und kein Ermächtigungsgesetz. Es enthält kein Wort, das die Bundesregierung ermächtigt oder beauftragt, eine Art Bundesraumordnungsplan zu entwerfen und durchsetzen. Dieses Gesetz soll aber wohl sicherstellen, daß der Wettbewerb der einzelnen Planungsträger um die Nutzung des Raumes so geordnet wird, daß langfristig das uns zur Verfügung stehende Gemeinschaftskapital, die öffentlichen Einrichtungen des Verkehrs, der Versorgung, der Gesundheitsfürsorge und der Erholung so genutzt werden, daß für die Allgemeinheit und für den einzelnen langfristig der größte Nutzen daraus erzielt wird. So gesehen ist der Regierungsvorschlag des
    Raumordnungsgesetzes am ehesten mit den Gesetzen zur Ordnung des Wettbewerbs in der Wirtschaft zu vergleichen.
    Niemand, dem das Wohl der uns anvertrauten Bürger am Herzen liegt, kann Zweifel daran haben, daß es auch in einem föderativ gegliederten Bundesstaat einer Raumordnungspolitik des Bundes bedarf, die an den Bedürfnissen des einzelnen Bürgers, seiner Familie und dem Gemeinwohl orientiert ist. Im modernen Zeitalter, in dein die Lebens-, Wirtschafts- und Verkehrsbeziehungen nicht mehr an den Grenzen der Gemeinden, an innerstaatlichen Bezirks- und Landesgrenzen haltmachen können, in dem der europäische Verbund schon wirtschaftliche und, wie wir hoffen, bald politische Realität ist, hat sich der Blick geweitet. Diese Entwicklung setzt ein Umdenken voraus. Das haben bereits im Jahre 1954 die Richter des Bundesverfassungsgerichts erkannt, als sie in dem Gutachten, von dem auch Dr. Schmidt sprach, über die bau- und planungsrechtlichen Kompetenzen des Bundes folgendes ausführten:
    Raumordnung kann nicht an den Grenzen der Länder 'haltmachen. Erkennt man Raumordnung als eine notwendige Aufgabe des modernen Staates an, dann ist der größte zu ordnende und zu gestaltende Raum das gesamte Staatsgebiet.
    Art. 75 Nr. 4 des Grundgesetzes gibt dem Bund das Recht der Rahmengesetzgebung für die Raumordnung. Auf dieses Recht gründen sich in gleicher Weise die Regierungsvorlage wie der Initiativgesetzentwurf zu einem Bundesraumordnungsrahmengesetz. Das Bundesverfassungsgericht räumte dem Bund eine darüber hinausgehende Vollkompetenz ein, doch ist ein Rahmengesetz durchaus als das Instrument für die raumpolitische Koordination zwischen idem Bund, den Ländern und den Gemeinden ausreichend und notwendig. Nur auf diesem Wege läßt sich erreichen und sicherstellen, daß die Raumordnung der Länder, die Bauleitpläne der Gemeinden und die Planungen der sonstigen öffentlichen Planungsträger nach denselben Grundsätzen ausgerichtet werden können.
    In der Diskussion der letzten Jahre ist gelegentlich eingewendet worden, das Bundesraumordnungsrahmengesetz solle sich nur auf Organisations- und Verfahrensrecht beschränken. Zu Unrecht hat man sich dabei auf das Verhältnis zwischen den Ländern und den Gemeinden bezogen. Zwar ist richtig, daß die bisher erlassenen Landesplanungsgesetze nur Organisations- und Verfahrensrecht enthalten. In der Tat scheint Organisations- und Verfahrensrecht auf Landesebene auch auszureichen, die Anpassung der kommunalen Planungen und Maßnahmen an die Landesplanungspolitik der Länder zu sichern. Denn das Kommunalverfassungsrecht läßt es zu, kommunale Maßnahmen landesstaatlicher Genehmigung zu unterwerfen. In dem Maße, in dem von solchem Genehmigungsvorbehalt Gebrauch gemacht wird, kann die Synchronisierung zwischen kommunaler und landesstaatlicher Planung und Politik gesichert werden. Solches Verfahren kann aber auf das Verhältnis zwischen dem
    4550 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963
    Bundesminister Lücke
    Bund und den Ländern oder gar bis hin zu den Gemeinden nicht übernommen werden. Das läßt unser Grundgesetz nicht zu.
    Als Alternative zu den gesetzlich fixierten materiellen Raumordnungsgrundsätzen ist von einigen Ländern eine entsprechende vertragliche Vereinbarung dieses Inhalts angeregt worden. Die Bundesregierung ist, wie sie auch in ihrer Stellungnahme zu dem Votum des Bundesrats erklärt hat, der Überzeugung, daß dies keinen Erfolg verspricht. Warum reicht eine vertragliche Bindung nicht aus? Eine Vereinbarung könnte sachlich nicht ausreichen. Erstens: Durch eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen werden dritte Planungsträger, insonderheit die Gemeinden, nicht gebunden. Zweitens: Der Landesgesetzgeber ist an die vertraglichen Bestimmungen nicht gebunden. Drittens: Durch die Verkündigung materieller Ziele, wie idas im Wege der Rechtsetzung für zwei Länder bereits vorgesehen ist, könnte das Land sich selbst aus den vertraglichen Bindungen lösen.
    Ich habe die Überlegungen der Bundesregierung über die notwendige Rechtsform so eingehend dargestellt, um Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, davon zu überzeugen, daß zwingende sachliche Gründe für den Weg der Gesetzgebung sprechen. Das wird die enge Zusammenarbeit mit den Ländern nicht behindern. Ich suche vielmehr im Grundsatz und in der laufenden Zusammenarbeit die Verbindung mit den Ländern, wo es eben nur möglich ist. Diese Absicht habe ich auch bei der Vorbereitung des Gesetzes verfolgt. Ich habe zu eingehenden, in vertrauensvoller Atmosphäre geführten Gesprächen alle Chefs der Landesregierungen und die für die Landesplanung federführenden Minister aufgesucht, um mit ihnen die gesetzgeberischen Absichten der Bundesregierung zu erörtern Wenn es trotz der in diesen Gesprächen erzielten Verständigung und, trotz der sehr verständnisvollen Beratungen in den fachlich maßgebenden Bundesratsausschüssen im ersten Durchgang zur negativen Stellungnahme des Bundesrats kam, so habe ich dennoch die Hoffnung, und sie ist begründet, daß es zu einer der Sache dienenden Lösung auf der Grundlage des Regierungsentwurfs kommt. Das wird um so leichter sein, als die Ablehnung nur mit einer knappen Mehrheit erfolgte. In einer Reihe von Punkten, die die Ablehnung begründeten, wurden inzwischen neue Lösungen gefunden.
    Zu den von einigen Ländern betonten verfassungsrechtlichen Fragen habe ich die gutachtliche Stellungnahme eines namhaften Rechtsgelehrten erbeten, der als führender Experte auf dem Gebiet des Verfassungs- und Planungsrechts anerkannt ist. Dieses Gutachten, das in den letzten Tagen vorgelegt werden konnte, bestätigt die Absicht der Bundesregierung in vollem Umfang. Ich darf den an den Beratungen beteiligten Damen und Herren der Ausschüsse sowie allen Damen und Herren des Bundestages dieses Gutachten in den nächsten Tagen zur Verfügung stellen, damit sie auch die Diskussion über dieses Thema führen können.
    Erlauben Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt kurz die Sachprobleme darzulegen, aus denen die Notwendigkeit der Raumordnungspolitik folgt. In der schriftlichen Begründung der Regierungsvorlage sind die strukturellen Probleme dargelegt worden. In dem ersten Raumordnungsbericht, den die Bundesregierung am 1. Oktober erstattet hat, habe ich den Sachverhalt in seinen Einzelheiten näher belegen und die Folgerungen schärfer präzisieren können. Ich darf Ihnen das Wesentliche mit knappen Zügen vergegenwärtigen.
    Es sind der Raubbau an den natürlichen Hilfsquellen, die Unordnung in der regionalen Siedlungsstruktur und vor allem die Entwicklung in den großen Problemgebieten, die uns mit schweren Sorgen belasten. Die Schere zwischen den hinter der Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten einerseits und den Verdichtungsgebieten andererseits hat sich in den letzten Jahren immer mehr geweitet. In unserem Lande hat sich in den letzten hundert Jahren ein ungewöhnlicher Konzentrationsprozeß vollzogen, der in den Nachkriegsjahren noch besonders verschärft worden ist. Die Folgen, die sich daraus ergeben, sind Ihnen allen gegenwärtig. Immer mehr Menschen wohnen in Städten und großen Gemeinden und in der drangvollen Enge der Verdichtungsgebiete. Während im Jahre 1871 noch drei Zehntel der Bevölkerung in den größeren Gemeinden lebten, sind es heute acht Zehntel. Beschränkt man die Betrachtung auf die Großstädte, d. h. auf Städte mit 100 000 Einwohnern, ist deren Bevölkerung in knapp hundert Jahren um das 30fache gewachsen. Im Jahre 1871 wohnte eine halbe Million in solchen Städten, heute sind es 16 Millionen.
    Die Verdichtungsgebiete, in denen sich Menschen wie Arbeitsplätze konzentrieren, sind aber nicht auf die Städte beschränkt. Es haben sich mehrere große zusammenhängende Verdichtungsgebiete gebildet. Wenn man auch den dazu von Wissenschaftlern ausgearbeiteten Abgrenzungen im einzelnen nicht folgt, so geben deren Untersuchungen doch ein Bild über die Größenordnung. Auf einer Fläche, die ca. 13 v.H. des Bundesgebietes einnimmt, lebten im Jahre 1961 43 v. H. unserer Bevölkerung. Von den 23 Millionen Einwohnern, die 1961 in diesen Verdichtungsgebieten lebten, sind mehr als 4 Millionen seit 1950 hinzugekommen. Zu einem ganz bedeutenden Anteil ging der Wanderungsgewinn dieser Gebiete zu Lasten der hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete. In diesen Gebieten, die den Gegenstand unserer besonderen Sorge bilden, sind beträchtliche Bevölkerungsabnahmen zu verzeichnen. Bevölkerungsabnahmen von mehr als 10 % sind hier nicht selten. Er gibt Kreise, in denen die Bevölkerungsabnahme mehr als 20 % beträgt.
    Das entscheidende Kennzeichen und zugleich die Ursache der strukturellen Probleme dieser Gebiete liegt darin, daß es an ausreichenden wirtschaftlichen Grundlagen, vor allem an Erwerbsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft mangelt. Dem kommt deshalb so ganz besondere Bedeutung zu, weil sich in diesen Gebieten die Probleme des landwirtschaftlichen Strukturwandels besonders scharf zeigen. Seit 1950 verließen jährlich rund 150 000 Vollarbeits-
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4551
    Bundesminister Lücke
    kräfte die Landwirtschaft. Solange es für diese Menschen auf dem Lande an anderen Arbeitsplätzen in zumutbarer Entfernung fehlt, sind sie zum Pendeln oder, wie es gelegentlich auch heißt, zum Fernpendeln oder gar zur Abwanderung gezwungen. So sind Pendlerentfernungen von 100 km relativ häufig. In den Abwanderungsgebieten sied es besonders die aktiven Teile der Bevölkerung, die ihre Heimat verlassen, so daß diese Gebiete mitunter gelegentlich schon als „Altenteilergebiete" bezeichnet werden.
    Eine Folge der geringen Wirtschaftskraft und ein weiteres Kennzeichen der hinter der allgemeinen Entwicklung zurückbleibenden Gebiete ist ihr Rückstand in der Ausstattung mit Einrichtungen der Verkehrserschließung, der öffentlichen Versorgung, der Bildung und Kultur, der Gesundheitsförderung. Meine Damen und Herren, diese Problemgebiete haben eine bedauerlich große Ausdehnung. Die Bundesregierung hat in der Begründung ihres Entwurfs eines Raumordnungsgesetzes die Fläche dieser hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete auf etwa 40 v. H. der Fläche des Bundesgebietes geschätzt. In diesen Gebieten leben acht Millionen Menschen, d. h. 15 % der Bevölkerung der Bundesrepublik.
    Die Problematik der zuvor genannten Gebietskategorien wird besonders deutlich in den östlichen Gebieten der Bundesrepublik, in den sogenannten Zonenrandgebieten. Dort verstärkt sich die negative Erscheinung durch die gewaltsame Grenzziehung durch unser Vaterland, durch den Eisernen Vorhang. Diese doppelte Belastung liegt dazu in Räumen vor, die fast die Hälfte des Zonenrandgebietes mit knapp einem Drittel seiner Bevölkerung umfassen. Das Zonenrandgebiet besteht überwiegend aus land- und forstwirtschaftlichen Gebieten; doch finden sich innerhalb des Zonenrandgebietes auch industrialisierte Gebiete. Dieses Gebiet umfaßt insgesamt ein Fünftel der Fläche der Bundesrepublik. In dem Gebiet lebten 1961 rund 6,7 Millionen Einwohner. Die Auseinanderentwicklung in der räumlichen Struktur unseres Landes führt zu schweren Beeinträchtigungen der Lebens- und Existenzbedingungen in den betroffenen Regionen. Der hohen Wirtschafts- und Leistungskraft der sogenannten Konzentrationsgebiete steht eine besorgniserregende Wirtschaftsschwäche der zurückgebliebenen Gebiete gegenüber. Als 'Meßziffer steht uns für das Jahr 1957, bundeseinheitlich auf Kreisbasis berechnet, das sogenannte Bruttoinlandsprodukt zur Verfügung. Das ist eine Berechnung der wirtschaftlichen Leistung pro Kopf der Wirtschaftsbevölkerung. Orientiert man sich am Bundesdurchschnitt, der 4250 DM betrug, so wird die wirtschaftliche Schwäche der zurückgebliebenen Gebiete deutlich, wenn man hier dem Bruttoinlandsprodukt von rund 1500 DM begegnet. Dieser Zahl stehen in den Verdichtungsgebieten Werte von über 7000 DM gegenüber.
    Es liegt auf der Hand, wie sich solche Unterschiede auf die wirtschaftliche Existenzgrundlage jedes einzelnen, jeder Familie und der Gemeinden auswirken. In der damit auf das engste verknüpften geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden in diesen Gebieten liegt zugleich auch eine
    der Ursachen für die mangelhafte Ausstattung mit notwendigen kommunalen Diensten und für die Unterentwicklung der gesamten Infrastruktur. In den Verdichtungsgebieten auf der anderen Seite verursacht die Überlastung der Verkehrseinrichtungen den Verkehrsteilnehmern übermäßige Kosten und ungewöhnliche Zeitverluste; die anhaltende Zunahme der Bevölkerung und der Arbeitsplätze zwingt die Gemeinden in den überlasteten Verdichtungsräumen zu immer weitergehenden Erschließungs-, Verkehrs- und Versorgungsinvestitionen, statt daß sie die seit langem notwendigen Maßnahmen zur Stadterneuerung und zur Ordnung der Verkehrsverhältnisse durchführen können. Die Höhe der Grundstückspreise in diesen Gebieten erschwert es meist — macht es sogar unmöglich —, in diesen Verdichtungsräumen Familien- und Eigenheimpolitik durchzuführen.
    Die meist über eine große Anzahl benachbarter Gemeinden sich immer weiter in das Land erstrekkenden Verdichtungsgebiete stellen die örtliche und die Regionalplanung vor das noch immer ungelöste Problem, wie hier in den durch vielfache kommunale Grenzen durchschnittenen Gebieten eine ordnende und vorausschauende planmäßige Gestaltung erreicht werden kann. Eine gegenseitige Ergänzung und Zusammenarbeit im nachbarlichen Verbund wird zur Zeit vor allem auch durch das bestehende Gemeindefinanzsystem erschwert. Das Übergewicht der Gewerbesteuer und die gegenwärtigen Regelungen des Gewerbesteuerausgleichs bewirken keinen ausreichenden Ausgleich der Interessen und Aufgaben der Wohngemeinden und der Betriebsgemeinden.
    Diese bis in die jüngste Vergangenheit nur im städtischen Bereich gesehene Problematik stellt sich jetzt in zunehmendem Maße auch bei der Umstrukturierung der ländlichen Räume. Auch bei der notwendigen Förderung zentraler Orte in den ländlichen Räumen wird eine gemeindenachbarliche Verständigung zwischen den Mittelpunktgemeinden und den übrigen Gemeinden unerläßlich notwendig werden, um hier zu einer vernünftigen Aufgabenteilung und zu einem gerechten Vorteils- und Lastenausgleich zu gelangen. Damit sind wiederum als einige der Kernfragen der räumlichen Ordnung das vom Kollegen Dr. Schmidt erwähnte Kommunalfinanz-, das Kommunalsteuer- und das Finanzausgleichssystem angesprochen.
    In Stadt und Land werden mit der zunehmenden Verdichtung der Besiedlung und mit den steigenden zivilisatorischen Ansprüchen der Raum und seine natürlichen Hilfsquellen immer mehr beansprucht. Für solche baulichen und andere technische Verwendungszwecke sind letztlich jährlich zirka 260 km freier Landschaft eingesetzt worden; das entspricht in zwei Jahren der Fläche des Bodensees. Dadurch, daß diese Flächenumwidmungen zum nicht geringen Teil ohne sorgsame Planung und ohne hinreichende Berücksichtigung der Landschaftspflege durchgeführt worden sind und gelegentlich werden mußten, ist der Verlust an schutzwürdiger Landschaft, an landwirtschaftlichen Produktionsflächen und an den Grundlagen natürlicher Hilfs-
    4552 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963
    Bundesminister Lücke
    quellen weit größer als notwendig. Die planlose Ortserweiterung und die Zersiedlung der Landschaft sind weithin sichtbare Beispiele. Nur dem Einzelinteresse und dem Augenblickserfolg dienende Nutzungen gefährden die natürlichen Kräfte des Raumes und der Stoffe, die er bietet: Bodenfruchtbarkeit, Klima, Quell- und Grundwasser, die Landschaft als Erholungs- und Siedlungsraum sind darüber hinaus gefährdet.
    Meine Damen und Herren, ich komme nun kurz zur Bewertung der gegenwärtigen räumlichen Entwicklung. Die von mir dargelegten Tatsachen und Entwicklungstendenzen sind sowohl wirtschaftspolitisch wie gesellschaftspolitisch bedenklich. Alle Teilgebiete des Staates und die darin lebenden Menschen müssen in die Lage versetzt werden, ihren Beitrag zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung und zur Förderung des allgemeinen Wohls zu leisten. Die sittliche Würde des Menschen und seine freie Entfaltungsmöglichkeit werden von dem Zustand der räumlichen Ordnung, wie sie besteht, weithin gehemmt.
    Die von mir geschilderte Situation in den großräumigen Problemgebieten, die Mängel in der regionalen Siedlungsstruktur und die Überbeanspruchung der natürlichen Hilfsquellen lassen sich nicht isoliert beurteilen. Die strukturellen Mängel sind in ihrer Ursache, ihrem Zustand und in ihrer weiteren Entwicklung eng miteinander verbunden. Dies beruht in erster Linie darauf, daß in ,der Vergangenheit die starke Bevölkerungskonzentration in den Verdichtungsgebieten zu Lasten der beiden anderen Problemgebiete ging.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Das gilt auch für die starken Unterschiede in der industriellen und gewerblichen Entwicklung, in dem wirtschaftlichen Leistungsgefälle, in der eigenständigen kommunalen Ausstattung und der sonstigen Infrastruktur. All dies fördert die Zunahme der Bevölkerung in den überlasteten Verdichtungszonen und hemmt die Industrialisierung und die Entwicklung der Bevölkerung in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten.
    Ein wichtiges Element, das alle Problemgebiete miteinander und sie zugleich mit den Zwischenzonen verbindet, liegt in den Strukturwandlungen in der Landwirtschaft. Bislang ist ein großer Teil der aus der Landwirtschaft Ausgeschiedenen nur im Wege der Abwanderung in die überlasteten Verdichtungsgebiete in das außerlandwirtschaftliche Erwerbsleben eingegliedert worden.
    Die Menschen, die die zurückbleibenden Gebiete aus Mangel an ausreichenden Erwerbsmöglichkeiten und wegen des ungenügenden Leistungsstandes der öffentlichen Einrichtungen verlassen, ziehen größtenteils — das hat sich herausgestellt — in die Verdichtungsgebiete und fördern dort die Überlastungserscheinungen.
    Die von mir aufgezeigten Raumordnungsprobleme werden sich nur dann lösen lassen, wenn alle Maßnahmen auf ein Ziel ausgerichtet werden und bestimmte Grundsätze allgemein beachtet werden. Die Bundesregierung hat im vorigen Jahr solche Grundsätze für ihren eigenen Bereich aufgestellt. Sie bilden zugleich den Kern des Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfes.
    Unter den Grundsätzen der Raumordnung ist der wichtigste, daß die allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die kulturellen Einrichtungen in den zurückgebliebenen Gebieten verbessert werden müssen. In den Gebieten mit einer übermäßigen Verdichtung von Bevölkerung und Arbeitsstätten sollen der Gesundung und Strukturverbesserung dienende Maßnahmen ergriffen werden. Hier wie in allen problematischen Gebieten sollen die positiven und fördernden Maßnahmen den Vorrang genießen. Die Raumordnungsgrundsätze zielen darauf ab, daß alle Maßnahmen vermieden werden, die zur Verschärfung der räumlichen Problematik führen; das gilt besonders für die Maßnahmen, die zu einer Übersetzung schon verdichteter Gebiete führen. Ebenso müssen alle Maßnahmen vermieden werden, die eine weitere Schwächung der bereits zurückgebliebenen Gebiete verursachen.
    In den Raumordnungsgrundsätzen wird dem Schutz der natürlichen Hilfsquellen besonderes Gewicht beigemessen. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen mit günstigen landwirtschaftlichen Lebens- und Produktionsbedingungen sollen der Landwirtschaft erhalten und nicht mehr als notwendig für andere Nutzung vorgesehen werden. Den Wald, die Landwirtschaft, die Erholungsgebiete und den Wasserschutz nennen die Raumordnungsgrundsätze als besonders schutzwürdige Güter. Diese in der Regierungsvorlage festgelegten Grundsätze sind Gegenstand vielfältiger Diskussionen gewesen. Sie haben — zu meiner besonderen Genugtuung — die Richtigkeit und Notwendigkeit bestätigt.
    Im Zusammenhang mit der Regelung der Raumordnung in den Ländern spielt der Anspruch der kommunalen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine große Rolle, bei der Aufstellung von Plänen aller überörtlichen Stufen beteiligt zu werden. Soweit mir bekannt, wird dieser Anspruch von der Mehrzahl der Landesgesetze bereits berücksichitgt. Ich selber habe die Absicht, mich in dem mir obliegenden Geschäftsbereich auch künftig durch den schon bei meinem Ministerium bestehenden Beirat für Städtebau und Raumordnung, in dem auch Sachverständige der Gemeinden und der Wirtschaft vertreten sind, beraten zu lassen.
    Man hört gelegentlich die Ansicht, daß alle Maßnahmen auf dem Gebiet der Raumordnung schon recht spät, ja zu spät kämen; es sei schon besser, solche Bemühungen gar nicht erst zu beginnen. Dem liegt unausgesprochen die Feststellung zugrunde, daß mit diesem Jahre die Entwicklung der räumlichen Ordnung und Struktur unseres Vaterlandes am Ende sei. Diese Zuspitzung zeigt die Unrichtigkeit dieser Behauptung. Wem sage ich das hier? Wir befinden uns in einem ungewöhnlichen Umstellungsprozeß unserer wirtschaftlichen, sozialen wie auch gesellschaftlichen Verhältnisse. Die größte und in diesem Zusammenhang wichtigste Umstellung vollzieht sich in der Landwirtschaft mit all den damit für unser Vaterland verbundenen Problemen.
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1963 4553
    Bundesminister Lücke
    Auch in der Zukunft werden weitere Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft ausscheiden. Mit elementarer Macht wird der Anspruch sich Geltung verschaffen, auch auf dem Lande, auch in kleineren Dörfern und Gemeinden zivilisatorische und kulturelle Ansprüche erfüllt zu sehen. Umgekehrt wünschen immer mehr Menschen an Stelle der Großstadt- und Stadtwohnung die Wohnruhe in der Landschaft, in kleineren und mittleren Gemeinden. Stadt- und Dorferneuerung zu fördern, wird deshalb eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahrzehnte bleiben. So kann nur ein Tor daran glauben, daß Raumordnungspolitik zu spät komme. Wem es zu spät erscheinen sollte, der kann nur zur Eile mahnen.
    Während noch vor einem halben Jahr heißer Streit über die Grundsatzfragen der Raumordnungspolitik verbreitet schien, kann heute zunehmende Übereinstimmung nicht nur im Grundsätzlichen, sondern auch im Detail festgestellt werden. Die Beratungen in den Bundesratsfachausschüssen haben die Verständigung in Grundsatzfragen gefördert. Die großen Wirtschaftsorganisationen der Landwirtschaft, der Wohnungswirtschaft, der gewerblichen Wirtschaft haben schon früh ihre grundsätzliche Billigung der raumordnungspolitischen Absichten der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht. Ihnen hat sich nun vor wenigen Wochen auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mit einem positiven Votum für die Raumordnungsgesetzgebung angeschlossen. Schließlich hat sich auch die Opposition nicht nur durch ihre Mitwirkung bei dem hier vorliegenden Initiativgesetzentwurf, sondern auch bei allen anderen Erklärungen verantwortlicher Politiker zur Notwendigkeit der Raumordnungspolitik bekannt, ja sie jahrelang aktiv gefördert.
    All dies rechtfertigt meine Hoffnung, daß sich ein Weg gemeinsamer Willensbildung öffnet. Mein Appell an alle verantwortungsbewußten Politiker im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden geht dahin, die Stunde der Verständigung zu nutzen und den Entschluß zu gemeinsamem Handeln zu fassen. Denn davon, ob wir jetzt handeln, wird entscheidend abhängen, ob es gelingt, in Stadt und Land eine Gesellschaftsordnung zu erhalten, die unseren Vorstellungen entspricht. Gewiß ist diese Aufgabe groß. Sie weist in die Zukunft. Hier sind schnelle Erfolge nicht zu erwarten, vor allem keine Erfolge in Legislaturperioden. Um so mehr bitte ich, daß wir, Bundestag und Bundesrat, hier im Interesse unseres Vaterlandes zusammenstehen und brauchbare bundesrechtliche Grundlagen für die Raumordnung schaffen. Ich darf Sie bitten, die beiden Entwürfe vorrangig in den Ausschüssen zu behandeln und ihnen Ihre Unterstützung zu gewähren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)