Rede von
Heinrich
Scheppmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, daß der Ausschuß für Arbeit eine richtige Entscheidung getroffen hat; man sollte es eigentlich dabei belassen. Die Koalitionsfraktionen haben jedoch zur Klarstellung die in Umruck 349 vorgelegte Ergänzung vorgeschlagen. Danach soll folgender Satz 2 angefügt werden: „Der Pauschbetrag gilt als Beitrag." Dadurch soll verhindert werden, daß die vom Ausschuß für Arbeit gefundene Formulierung des zweiten Absatzes falsch ausgelegt wird. Ich bitte 'sie sehr herzlich, diesem Antrag zuzustimmen.
Nun zu dem Änderungsantrag auf Umdruck 347, der soeben begründet worden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns die Entwicklung einmal vor Augen führen, dann ergibt sich, daß es sich hier um einen Streit zwischen den Organisationen der Krankenkassen und der Ärzte handelt und mit gar nichts anderes. Das möchte ich hier mit aller Klarheit und Deutlichkeit herausstellen. Der Pauschbetrag, der bisher gezahlt worden ist, ist zwischen dem Bundesminister für Arbeit, den Vertretern der Krankenkassen und den Vertretern der Bundesanstalt vereinbart worden. Ich darf kurz darauf hinweisen, daß, solange wir die Schlechtwettergeldregelung haben, seit 1959, aus bestimmten Gründen, die ich gar nicht alle anführen will, weil dies zuviel Zeit -in Anspruch nehmen würde, zunächst einmal die Krankenkassen von den Arbeitsstunden aller im Baugewerbe beschäftigten Arbeiter den normalen Beitrag erhalten. Das kann in keiner Weise bestritten werden. Darüber hinaus haben selbstverständlich die Krankenkassen Aufwendungen. Sie erhalten nach der Vereinbarung zwischen den Stellen, die ich soeben genannt habe, einen bestimmten Satz, und zwar 10 % der Summe, die als Schlechtwettergeld in den Wintermonaten gezahlt ist.
Im letzten Winter — Sie wissen, daß wir einen sehr strengen Winter hatten — hat die Bundesanstalt den Krankenkassen einen Betrag von 80 Millionen DM für deren besondere Aufwendungen gezahlt. Es war für uns selbstverständlich, daß darin auch die Arzthonorare enthalten sind. Wenn nun zwischen den Vertretern der ärztlichen Organisationen und den Krankenkassen keine Einigung zustande gekommen ist, so haben wir diesen Streit nicht auszutragen. Wenn wir dem Antrag, der soeben begründet worden ist, stattgäben, würde das bedeuten, daß man von den 80 Millionen DM als Bemessungsgrundlage ausgehen und diese Summe mit 1,8 vervielfältigen müßte. Das würde im Endeffekt bedeuten, daß die Bundesanstalt, wenn wir noch einmal einen solchen Betrag zahlen müßten, nicht nur 80 Millionen, sondern noch 65 Millionen mehr, also rund 145 bis 150 Millionen DM mehr aufbringen müßte. Das ist es, Frau Kollegin Dr. Hubert, was in Wirklichkeit in diesem Antrag steckt. Sie wollen also einen weit höheren Betrag. Ich möchte Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, einmal sagen: so kann man es einfach nicht machen, daß alle gewerblich beschäftigten Arbeitnehmer, die der Arbeitslosenversicherung angehören, nun die Beiträge aufbringen und daß diese Summen für einen bestimmten Zweig ausgegeben werden sollen. So geht es einfach nicht.
Ich bin der Auffassung, daß die Regelung, die wir im Ausschuß für Arbeit getroffen haben, schon richtig ist.
Ich bin dafür, daß der von den Koalitionsparteien eingebrachte Änderungsantrag Umdruck 349 vom Hohen Hause angenommen wird, damit klargestellt wird, daß der Pauschbetrag, der von der Bundesanstalt gezahlt wird, als Beitrag zu bewerten ist. Dann hat man ordnungsgemäß auch mit den Organisationen der Ärzte die Honorarangelegenheit zu regeln. Wir sollten aber nicht darüber hinausgehen. Ichbitte Sie also um Annahme des Änderungsantrages Umdruck 349 und um Ablehnung der Änderungsanträge Umdrucke 347 und 348.