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ID0409116700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 91. Sitzung Bonn, den 23. Oktober 1963 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Höfler und Dr. Klein Vizepräsident Dr. Schmid . . . 4213 A, C Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4214 A Fragestunde (Drucksache IV/1541) Frage des Abg. Fritsch: Lärmbelästigung durch Übungen der amerikanischen Streitkräfte von Hassel, Bundesminister . 4214 B, C, D Lautenschlager (SPD) 4214 C Langebeck (SPD) 4214 D Frage des Abg. Dr. Imle: Nachttarif für Telefongespräche Stücklen, Bundesminister . . . 4215 A, B Dr. Imle (FDP) 4215 A, C Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Uranerzvorkommen von Menzenschwand Lenz, Bundesminister . . 4215D, 4216 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4215 D, 4216 A Frage des Abg. Müller-Hermann: Verwendungsverbot von Hexamethylentetramin Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 4216A, C, D, 4217A, B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 4216 C, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) 4216 D, 4217 A Kuntscher (CDU/CSU) . . . . 4217 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Bericht des Committee on the problem of noise Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 4217 C, D, 4218 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . 4217 C Frau Dr. Hubert (SPD) . 4217 D, 4218 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4218 A, D, 4219A, B, C, D, 4220 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4218 D, 4219 C Wehner (SPD) 4218 D, 4219 A Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 4219 B Könen (Düsseldorf) (SPD) 4219 D, 4220 A Gscheidle (SPD) . . . . . . . 4220 A, B Dr. Mommer (SPD) . . . . . 4220 B, C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1963 Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Öffnen von Postsendungen Höcherl, Bundesminister 4220 D, 4221 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4220 D Wehner (SPD) 4221 A Fragen des Abg. Kubitza: Zuschüsse für den Bau von Turn- und Sportstätten Höcherl, Bundesminister . . 4221 B, C, D, 4222 A Kubitza (FDP) 4221 C Jacobi (Köln) (SPD) . . 4221 D, 4222 A Fragen des Abg. Bazille: Schul-Notstand in Duisdorf Grund, Staatssekretär 4222 B Frage des Abg. Reichmann: Richtlinien zur Durchführung des „Grünen Plans 1963" Schwarz, Bundesminister . . . 4222 D, 4223 B, C, D Reichmann (FDP) 4223 B Ertl (FDP) 4223 C Fragen des Abg. Reichmann: Richtlinien für die Zinsverbilligung der Altschulden Schwarz, Bundesminister . . . . 4223 D, 4224 A, B, C, D, 4225 A Reichmann (FDP) 4224 A Ertl (FDP) 4224 C Mauk (FDP) . . . . . 4224 D, 4225 A Frage des Abg. Sander: Kennzeichnung importierter Eier Schwarz, Bundesminister . . . 4225 A, B Sander (FDP) 4225 B Begrüßung des Präsidenten und von Abgeordneten des türkischen Parlaments . . 4222 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen IV/1312, IV/1529) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 4225 B Frau Dr. Hubert (SPD) . 4226 C, 4228 B Scheppmann (CDU/CSU) 4227 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4227 D Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (SPD) (Drucksache IV/1544) 4228 D Nächste Sitzung 4228 D Anlagen 4229 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1963 4213 91. Sitzung Bonn, den 23. Oktober 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aschoff 9. 11. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Atzenroth 27. 10. Dr. Dr. h. c. Baade 23. 10. Biermann 26. 10. Fürst von Bismarck 25. 10. von Bodelschwingh 26. 10. Dr. von Brentano 23. 10. Buchstaller 31. 10. Dr. Burgbacher 31. 10. Dr. Danz 24. 10. Falke 23.10. Faller 23. 10. Figgen 23. 10. Fritsch 23. 10. Frau Geisendörfer 26. 10. Goldhagen 16. 11. Dr. Gossel 23. 10. Günther 23. 10. Haage (München) 23. 10. Hahn (Bielefeld) 8. 11. Heiland 23. 10. Dr. Höchst 23. 10. Höhne 23. 10. Holkenbrink 23.10. Hoogen 25. 10. Iven (Düren) 23. 10. Kahn-Ackermann 15. 11. Koenen (Lippstadt) 31. 10. Lermer 23. 10. Dr. Löbe 23. 10. Maibaum 23. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 25. 10. Müller (Nordenham) 23. 10. Müller-Hermann 23. 10. Ollenhauer 31. 12. Opitz 23. 10. Rademacher 23. 10. Ramms 23. 10. Ruland 25. 10. Scheuren 23. 10. Schmidt (Braunschweig) 23. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 25. 10. Schoettle 31. 10. Schulhoff 23. 10. Schwabe 23. 10. Seibert 23. 10. Seifriz 23. 10. Dr. Sinn 23. 10. Frau Strobel 25. 10. Weinkamm * 25. 10. Wendelborn 23. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Aigner 8. 11. Berlin 20. 11. Ehren 4. 11. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Gewandt 8. 11. Margulies 4. 11. Metzger 14. 11. Weber (Georgenau) 15. 11. Werner 10. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 347 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Dr. Schellenberg und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen IV/1312, IV/1529). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel I Nr. 4 erhält folgende Fassung: ,4. In § 143 i erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Die Bundesanstalt trägt die Krankenversicherungsbeiträge für die Ausfalltage (§ 143 f Abs. 2) der in Absatz 1 genannten Versicherten. Die Beiträge bemessen sich nach dem Beitragssatz der Krankenkasse für Versicherte mit sofortigem Anspruch auf Barleistungen und dem 1,8fachen Betrag des Schlechtwettergeldes, auf das der Versicherte nach § 143 g Anspruch hat." 2. Artikel II a wird gestrichen. Bonn, den 22. Oktober 1963 Frau Dr. Hubert Dr. Schellenberg Börner Bruse Büttner Frau Döhring Frehsee Geiger Killat Leber Rhode Dr. Schmidt (Offenbach) Striebeck Dr. Tamblé Anlage 3 Umdruck 348 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Dr. Schellenberg und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen IV/1312, IV/1529). Für den Fall der Ablehnung des Antrages auf Umdruck 347 Nr. 1: 4230 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Oktober 1963 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 erhält der erste Halbsatz von § 143 i Abs. 2 folgende Fassung: „Als Beitrag für diese Versicherung erhalten die Krankenkassen von der Bundesanstalt einen Pauschbetrag." Bonn, den 22. Oktober 1963 Frau Dr. Hubert Dr. Schellenberg Biegler Börner Bruse Büttner Frau Döhring Frehsee Geiger Killat Leber Dr. Nissen Rhode Dr. Schmidt (Offenbach) Striebeck Dr. Tamblé Anlage 4 Umdruck 349 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen IV/1312, IV/1529). . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 erhält § 143 i Abs. 2 folgenden Satz 2: „Der Pauschbetrag gilt als Beitrag." Bonn, den 23. Oktober 1963 Dr. von Brentano und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Scheppmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, daß der Ausschuß für Arbeit eine richtige Entscheidung getroffen hat; man sollte es eigentlich dabei belassen. Die Koalitionsfraktionen haben jedoch zur Klarstellung die in Umruck 349 vorgelegte Ergänzung vorgeschlagen. Danach soll folgender Satz 2 angefügt werden: „Der Pauschbetrag gilt als Beitrag." Dadurch soll verhindert werden, daß die vom Ausschuß für Arbeit gefundene Formulierung des zweiten Absatzes falsch ausgelegt wird. Ich bitte 'sie sehr herzlich, diesem Antrag zuzustimmen.
    Nun zu dem Änderungsantrag auf Umdruck 347, der soeben begründet worden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns die Entwicklung einmal vor Augen führen, dann ergibt sich, daß es sich hier um einen Streit zwischen den Organisationen der Krankenkassen und der Ärzte handelt und mit gar nichts anderes. Das möchte ich hier mit aller Klarheit und Deutlichkeit herausstellen. Der Pauschbetrag, der bisher gezahlt worden ist, ist zwischen dem Bundesminister für Arbeit, den Vertretern der Krankenkassen und den Vertretern der Bundesanstalt vereinbart worden. Ich darf kurz darauf hinweisen, daß, solange wir die Schlechtwettergeldregelung haben, seit 1959, aus bestimmten Gründen, die ich gar nicht alle anführen will, weil dies zuviel Zeit -in Anspruch nehmen würde, zunächst einmal die Krankenkassen von den Arbeitsstunden aller im Baugewerbe beschäftigten Arbeiter den normalen Beitrag erhalten. Das kann in keiner Weise bestritten werden. Darüber hinaus haben selbstverständlich die Krankenkassen Aufwendungen. Sie erhalten nach der Vereinbarung zwischen den Stellen, die ich soeben genannt habe, einen bestimmten Satz, und zwar 10 % der Summe, die als Schlechtwettergeld in den Wintermonaten gezahlt ist.
    Im letzten Winter — Sie wissen, daß wir einen sehr strengen Winter hatten — hat die Bundesanstalt den Krankenkassen einen Betrag von 80 Millionen DM für deren besondere Aufwendungen gezahlt. Es war für uns selbstverständlich, daß darin auch die Arzthonorare enthalten sind. Wenn nun zwischen den Vertretern der ärztlichen Organisationen und den Krankenkassen keine Einigung zustande gekommen ist, so haben wir diesen Streit nicht auszutragen. Wenn wir dem Antrag, der soeben begründet worden ist, stattgäben, würde das bedeuten, daß man von den 80 Millionen DM als Bemessungsgrundlage ausgehen und diese Summe mit 1,8 vervielfältigen müßte. Das würde im Endeffekt bedeuten, daß die Bundesanstalt, wenn wir noch einmal einen solchen Betrag zahlen müßten, nicht nur 80 Millionen, sondern noch 65 Millionen mehr, also rund 145 bis 150 Millionen DM mehr aufbringen müßte. Das ist es, Frau Kollegin Dr. Hubert, was in Wirklichkeit in diesem Antrag steckt. Sie wollen also einen weit höheren Betrag. Ich möchte Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, einmal sagen: so kann man es einfach nicht machen, daß alle gewerblich beschäftigten Arbeitnehmer, die der Arbeitslosenversicherung angehören, nun die Beiträge aufbringen und daß diese Summen für einen bestimmten Zweig ausgegeben werden sollen. So geht es einfach nicht.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich bin der Auffassung, daß die Regelung, die wir im Ausschuß für Arbeit getroffen haben, schon richtig ist.
    Ich bin dafür, daß der von den Koalitionsparteien eingebrachte Änderungsantrag Umdruck 349 vom Hohen Hause angenommen wird, damit klargestellt wird, daß der Pauschbetrag, der von der Bundesanstalt gezahlt wird, als Beitrag zu bewerten ist. Dann hat man ordnungsgemäß auch mit den Organisationen der Ärzte die Honorarangelegenheit zu regeln. Wir sollten aber nicht darüber hinausgehen. Ichbitte Sie also um Annahme des Änderungsantrages Umdruck 349 und um Ablehnung der Änderungsanträge Umdrucke 347 und 348.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß alle drei Vorredner im Endeffekt genau dasselbe gewollt haben, daß wir alle um der Sache willen hier diskutiert haben. Worum geht es denn bei diesen Änderungsanträgen allgemein? Es geht darum,



    Schmidt (Kempten)

    daß die Aufwendungen für die Bezieher von
    Schlechtwettergeld den Krankenversicherungen so
    ersetzt werden, wie sie tatsächlich angefallen sind.
    Zum zweiten geht es darum, daß diese Mittel als Beitrag gelten, in die Masse hineinkommen, die für die Bemessung der Zahlung an die Ärzte vorgesehen ist. Es geht auch wieder darum, Frau Kollegin Dr. Hubert, die Regelung so klar wie möglich zu treffen, damit gewisse Spielarten, wie sie bisher möglich waren, verhindert werden. Insoweit stimmt meine Fraktion Ihren Ausführungen ohne weiteres zu.
    Aber es kommt auch darauf an, daß die Regelung eine Mehrheit findet. Erfreulicherweise liegt ein Änderungsantrag zweier Fraktionen vor, mit dem eine sehr klare Regelung angestrebt wird: der Änderungsantrag Umdruck 349. Der Änderungsantrag Umdruck 347 bietet dagegen nur die Möglichkeit, zu einer Mehrheit zu gelangen. Ich bezweifle das. Sie haben auch schon damit gerechnet, daß er keine Mehrheit findet; denn Sie haben bereits einen Eventualantrag vorgelegt, der aber bedauerlicherweise auch nicht die Unterschrift Ihrer Fraktion trägt und deshalb wohl nicht zu dem Ziele führen kann, das wir alle erreichen wollen.
    Um der Sache willen schlage ich Ihnen deshalb im Namen meiner Fraktion vor, dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP, Umdruck 349, zuzustimmen. Darin wird klargelegt, daß in Zukunft für die Ärzteschaft die Honorierung aus der Gesamtmasse mit erfolgt und — das haben die Zahlenergebnisse gezeigt — der Pauschbetrag eine Höhe hat, die den Tatsachen entspricht.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)