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ID0407819600

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    Vokabeln: 14
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    14. Rutschke.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Inhalt: Nachruf auf Papst Johannes XXIII. Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 3769 A Abg. Maibaum und Abg. Bäuerle treten in den Bundestag ein 3769 C Abg. Dr. Reischl — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 3769 C Fragestunde (Drucksache IV/1331) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bierabend des Bundespresseamtes von Hase, Staatssekretär . . . . 3771 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Fluglärm in Düsseldorf-Lohausen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3771 C, D, 3772 A, B Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3771 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3772 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3772 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Gesundheitsschäden durch Flugzeuglärm Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . 3772 B, D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3772 C, D Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 3773 A, B, C, D, 3774 A, B, C, D, 3775 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3773 B, 3774 C, D, 3775 B Frau Rudoll (SPD) 3773 C, D Frau Eilers (SPD) . . . . . . 3773 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3774 A Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Entsendung deutscher Ärzte nach Algerien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3775 B, C, D, 3776 A Kahn-Ackermann (SPD) 3775 C, D, 3776 A Frage des Abg. Börner: Maßnahmen betr. Mütter- und Säuglingssterblichkeit Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3776 A, C, D, 3777 A, B Börner (SPD) . . . . . . . . 3776 C, D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3776 D, 3777 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 3777 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Frage des Abg. Börner: Mütterpaß Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 3777 C Börner (SPD) 3777 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Marokkanische Regierungs-Stipendiaten Dr. Carstens, Staatssekretär 3777 D, 3778 A Kahn-Ackermann (SPD) . 3777 D, 3778 A Frage des Abg. Dr. Vogel: Zollfreie Einfuhren bei Gewährung technischer Hilfe Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 3778 A Frage des Abg. Diebäcker: Förderungsbeihilfen für private Entwicklungshilfe Scheel, Bundesminister . . . . . 3778 C, 3779 A, B Diebäcker (CDU/CSU) . . . 3778 D Illerhaus (CDU/CSU) 3779 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 3779 B Frage des Abg. Dr. Frede: Belassung der Stadt Göttingen in Ortsklasse A Höcherl, Bundesminister . . . . 3779 C, D Dr. Frede (SPD) 3779 C Frage des Abg. Gscheidle: Keine Sonderurlaubsregelung zur Teilnahme an Ost-West-Seminaren Höcherl, Bundesminister 3779 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Körperverletzungen durch Stichwaffen Höcherl, Bundesminister . 3779 D, 3780 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Weihnachtszuwendung an Versorgungsempfänger Höcherl, Bundesminister 3780 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3780 B Frage des Abg. Felder: Doktorarbeit des Würzburger Oberbürgermeisters Höcherl, Bundesminister 3780 C Memmel (CDU/CSU) 3780 C Frage des Abg. Felder: Wettbewerbsverzerrung zwischen der Presse und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Höcherl, Bundesminister . . . 3780 C, D, 3781A,B Felder (SPD) . . . . . . . . . 3780 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 3781 A Wehner (SPD) . . . . . . . 3781 A Frage des Abg Dröscher: Ortsklasse für die Soldaten der Garnison Idar-Oberstein Höcherl, Bundesminister . . . 3781 B, C Dröscher (SPD) 3781 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Freizügigkeit der Bevölkerung Höcherl, Bundesminister . 3781 D, 3782 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3781 D, 3782 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Differenzierung des Kindergeldes Grund, Staatssekretär . . . 3782 A, B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 3782 B, C Frage des Abg. Lemmrich: Straßenbaufinanzierungsgesetz Grund, Staatssekretär 3782 C, 3783 A, B, C Lemmrich (CDU/CSU) 3783 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . 3783 B, C Frage des Abg. Dröscher: Sanierung der Quelle des Gruppenwasserwerks Königswald Grund, Staatssekretär . . 3783 C, 3784 A Dröscher (SPD) 3784 A Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1306) 3784 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/1310) Dr. Schäfer (SPD) 3784 C Cramer (SPD) 3785 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/1168); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/1273) — Zweite und dritte Beratung — Diebäcker (CDU/CSU) . 3785 D, 3787 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 3787 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Dr. Löhr, Maier [Mannheim] u. Gen.) (Drucksache IV/1030) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Dr. Rutschke, Schultz, Kreitmeyer, Dr. Stammberger, Dorn, Reichmann, Mertes u. Gen.) (Drucksache IV/1033) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/1148) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz —2. NOG —) (Drucksache IV/1305) — Erste Beratung — Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . 3788 A Dr. Rutschke (FDP) 3792 A Bazille (SPD) 3795 A Blank, Bundesminister 3797 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 3801 D Glombig (SPD) 3803 B Reichmann (FDP) . . . . . . 3807 B Maucher (CDU/CSU) 3808 B Riegel (Göppingen) (SPD) . . 3809 B Dorn (FDP) 3810 A Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/ CSU) (Drucksache IV/1257); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1271, zu IV/1271) — Rücküberweisung an die Ausschüsse — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1307) — Erste Beratung — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (ÄndG — BewG 1963) (Drucksache IV/1227) — Erste Beratung — 3811 B Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt [Wuppertal], Frau Funcke [Hagen], Seuffert u. Gen.) (Drucksache IV/1318) — Erste Beratung — . . . . 3811 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache IV/1312) — Erste Beratung — 3811 C Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksache IV/1288) — Erste Beratung — Mischnick, Bundesminister . . . . 3811 C Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 3812 D Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 3814 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3815 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 3816 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 3817 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Drachsler, Dr. Reinhard, Dr. Höchst, Glüsing [Dithmarschen], Bauknecht, Bewerunge und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache IV/1234) — Erste Beratung — . . . 3817 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Walter u. Gen.) (Drucksache IV/1277) — Erste Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/995); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1274) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksache IV/1196) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1275) — Zweite und dritte Beratung — 3817 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 16. Dezember 1961 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache IV/1242); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1276) — Zweite und dritte Beratung — 3818 A Übersicht 14 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1282) 3818 B Antrag ides Bundesschatzministers betr. Ausgabe einer Anleihe der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerks AG (Veba) (Drucksache IV/1284) Kulawig (SPD) . . . . . . . . 3818 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1292, IV/1324) . . . . 3818 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1262, IV/1269) . . . . 3818 D Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundfünfzigste, Sechzigste und Einundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1263, IV/1264, IV/1265, IV/1270) Dr. Rinderspacher (SPD) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierundsechzigste und Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1295, IV/1296, IV/1327) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1297, IV/1328) 3819 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundsechzigste, Neunundsechzigste und Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1298, IV/1299, IV/1300, IV/1329) 3819 B Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über die Zolltarifverordnung (Deutscher Zolltarif 1963) (Drucksachen IV/1301, IV/1332) 3819 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke (Drucksachen IV/1278, IV/1330) . . . . 3819 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG über die Verlängerung der Abschöpfungsregelung für Glukose und Glukosesirup (Drucksachen IV/1302, IV/1325) 3819 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG zur Änderung der Futtergetreidemenge, die zur Erzeugung von einem Kilogramm Hühner erforderlich ist, und zur Änderung des Einschleusungspreises für geschlachtete Hühner (Drucksachen IV/1303, IV/1326) Bading (SPD) . . . . . . . . 3820A Nachwahl eines Mitglieds des Rundfunkrates der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" . 3820 C Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses 3820 C Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache IV/1342) . . . . . . . . . 3820 C Nächste Sitzung 3820 D Anlagen 3821 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 3769 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 3517 D Zeile 17 „Judoslawen": Jugoslawen; Seite 3520 B Zeile 19 statt „wirtschaftliche" : wissenschaftliche; Seite 3537 A Zeile 21 statt „Wir diese" : Wir halten diese; 76. Sitzung Seite III linke Spalte: Die Überschrift Haushaltsgesetz 1963 ist zwischen die Namen Hansing und Lohmar zu setzen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 19. 6. Biermann 19. 6. Dr. Bleiß 21. 6. Dr. Burgbacher 19. 6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Etzel 20. 6. Dr. Hellige 21. 6. Dr. h. c. Jaksch 19. 6. Klinker 19. 6. Kriedemann 21. 6. Maier (Mannheim) 21. 6. . Dr. Mommer 15. 7. Neumann (Allensbach) 20. 6. 011enhauer 21. 6. Frau Dr. Pannhoff 19. 6. Porzner 19. 6. Schmücker 19. 6. Struve 19. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Beuster 1. 7. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gerns 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Kraus 1. 7. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Metter 1. 7. Anlage 2 Umdruck 302 Änderungantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Krug, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende neue Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie folgt geändert: Anlagen zum Stenographischen Bericht 1. In § 1 a) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „Geschäfts- oder Warenhaus" gestrichen; b) Abs. 1 Satz 1 wird Nr. 3 gestrichen; die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3, Nr. 5 wird Nr. 4; c) Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt; d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt. 2. In § 7 werden die Worte „30. Juni 1963" durch die Worte „30. Juni 1964" ersetzt.' 2. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit" Bonn, den 18. Juni 1963 Freiherr von KühlmannStumm und Fraktion Strauß Dr. Kempfler Dr. Ramminger Krug Unertl Bauer (Wasserburg) Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von HanielNiethammer Illerhaus Kemmer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Spies Sühler Vogt Wagner Weigl Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Anlage 3 Umdruck 303 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Wagner, Dr. Ramminger, Unertl, Weigl, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält folgende Fassung: 3822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 1. § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verbote der Absätze 1 und 2 in solchen Gebieten außer Kraft zu setzen, in denen das Angebot an Bauleistungen ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ordnungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb durch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig beeinflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsverordnung zu bezeichnen." 2. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des 30. Juni 1963" durch die Worte „mit Ablauf des 31. Dezember 1963" ersetzt. Bonn, den 19. Juni 1963 Strauß Dr. Kempfler Wagner Dr. Ramminger Unertl Weigl Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. Gleissner Dr. von HanielNiethammer Kemmer Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Seidl (München) Spies Sühler Vogt Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Ertl Schmidt (Kempten) Dr. Dehler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Miessner Anlage 4 Umdruck 301 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Jahn und Frau Dr. Diemer-Nicolaus zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (Drucksachen IV/995, IV/1274). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 1 wird folgender Artikel i a eingefügt: „Artikel 1 a Geltung in Berlin Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin." Bonn, den 29. Mai 1963 Hoogen Jahn Frau Dr. Diemer-Nicolaus
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    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich vertrete und begründe hier den Gesetzentwurf Drucksache IV/1030 der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Maucher, Dr. Löhr, Maier und Genossen zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung. Es ist die Gepflogenheit dieses Hauses, sich in der ersten Lesung auf grundsätzliche Fragen zu beschränken. Ich werde dies tun und werde mich dabei besonderer Konzentration befleißigen.
    Meine Damen und Herren! Die Weichen der zweiten Neuordnung der Kriegsopferversorgung sind bereits gestellt. Das Hohe Haus hat die Konzeption des ersten Neuordnungsgesetzes für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte sowie die Hinterbliebenen einstimmig auf die Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes gegründet. Das Hohe Haus hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit vorrangig in den Fällen anerkannt, in denen der Staat zu seinem Schutz und zum Schutze der Allgemeinheit gezwungen ist, von dem einzelnen Staatsbürger das Opfer seiner Gesundheit und damit der Beeinträchtigung seiner Persönlichkeit zu fordern. Dieses Hohe Haus hat seiner Überzeugung Ausdruck gegeben — ich zitiere jetzt wörtlich den Beschluß des Hauses —, „daß die Achtung vor der Würde der menschlichen Person die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit in allen Fällen erfordert, in denen die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt ist".
    Der Ausschußbericht der Kollegen Bals und Maucher ist einstimmig angenommen worden. Darin ist der Vorrang der Rehabilitation in der Kriegsopferversorgung ausgesprochen und klargestellt worden. Unter Rehabilitation sind nicht nur die Heilbehandlung und die Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung zu verstehen, sondern darin ist auch die Grundrente beinhaltet. Die Grundrente ist ein integrierender Bestandteil der Rehabilitation. Sie bildet die unabdingbare Voraussetzung zur Entfaltung des Leistungswillens und damit der Persönlichkeitswerte. Ihre Unantastbarkeit ist gesetzlich fundiert. Ich erinnere das Hohe Haus daran, daß die Grundrente nach der Begründung der Bundesregierung nicht nur die materiellen Aufwendungen abgleicht und nicht nur für diese materiellen Aufwendungen eintritt, die ein gesunder Mensch nicht hat, sondern daß sie vor allem auch für die Mehraufwendungen an Kraft einzutreten hat. Für die Hinterbliebenen stellt die 'Grundrente einen Ausgleich für die besondere Belastung dar, die durch den Verlust des Ehemannes, des Vaters und Ernährers in jeder Lebenslage eintritt.
    Der Begriff der Mehraufwendung an Kraft wird uns im Ausschuß noch bei der Beratung des Berufsschadensausgleichs beschäftigen. Ich darf das vorwegnehmen. Den Berufsschadensausgleich etwa nur auf den Einkommensverlust abstellen zu wollen, würde bedeuten, an den schweren Härtefällen vorbeizugehen, in denen zwar die gewohnte Einkommenshöhe gehalten wird, wie etwa bei Landwirten, aber nur unter Aufbietung eines überdurchschnittlichen, unzumutbaren Kraftaufwandes. In diesen Fällen kann nur durch Höherstufung des Erwerbsminderungsgrades geholfen werden. In diesen Fällen hat die Grundrente die Funktion, den Mehraufwand an Kraft auszugleichen. Diese Funktion und die Verstärkung der übrigen Rehabilitationsmaßnahmen durch die Höherstufung müssen gewährleistet sein.
    Die Funktion der Grundrente, im Rahmen der Rehabilitation einen Ausgleich für den Mehraufwand an Kraft zu bieten, bildet auch die Prämisse für die logische Schlußfolgerung, daß die Grundrente unabhängig von jeglichem Einkommen und seiner Höhe gegeben werden muß. Die Kurve des Kraftaufwandes steigt normalerweise parallel mit steigender Einkommenshöhe. Eine Kürzung der Grundrente bei steigendem Kraftaufwand würde dem Grundsatz der Berücksichtigung des Leistungswillens der Kriegsopfer — sehr zum Schaden der Bundesfinanzen — geradezu ins Gesicht schlagen. Eine Schwächung des Leistungswillens wäre die Folge.
    Meine Damen und Herren, 86,63 % aller Beschädigten haben nur die Grundrente als einzige Rentenleistung. Sie sind zum großen Teil in Arbeit. Sie stehen im Beruf. Sie sind Steuerzahler. Sie ersparen dem Bundeshaushalt durch den Wegfall der Ausgleichsrenten erhebliche Mittel. Ich habe einmal für das Jahr 1958 berechnet, was in der Zeit zwischen 1951 und 1958 dem Bundeshaushalt durch den Leistungswillen der deutschen Kriegsopfer erspart worden ist. Es haben sich 1,2 Milliarden DM ergeben.
    Die schaffenden Kriegsopfer sind — ich wiederhole es — Steuerzahler. Sie tragen durch ihrer Hände Arbeit dazu bei, die Mittel aufzubringen, die für ihre eigene Versorgung benötigt werden. Meine Damen und Herren, das ist produktive Sozialpolitik, um die es uns ja gerade geht. Das ist das Gegenteil vom Wohlfahrtsstaat. Die Kriegsopfer lehnen den Wohlfahrtsstaat und das Staatsrentnertum entschieden ab. Eine große deutsche Tageszeitung hat neulich — da sind immer allerhand Mißverständnisse unterwegs — von dem bedauernswerten Steuerzahler geschrieben. Er wird dem Rentenempfänger in der Kriegsopferversorgung gegenübergestellt. Dieser Vorstellung liegt ein Denkfehler zugrunde.



    Frau Dr. Probst
    Ich wiederhole: ,die Kriegsopfer sind selbst Steuerzahler.
    Es erhebt sich die Frage: Wo steht der bedauernswertere Steuerzahler? Ist es der, der mit gesunden Gliedern im Arbeitsprozeß steht, oder ist es nicht vielmehr der Steuerzahler, der mit sehr viel höherem Kraftaufwand die Folgen seiner Beschädigung — sei es einer Querschnittslähmung, einer Hirnverletzung, der Kriegsblindheit oder einer Amputation — zu überwinden hat, mit der er dasselbe und nicht selten Besseres zu leisten imstande ist als der Nichtbeschädigte?
    Meine Damen und Herren, die Entscheidung über die Grundkonzeption des Bundesversorgungsgesetzes ist bei der ersten Neuordnung ein für allemal gefallen. Die Antragsteller sind der Auffassung, daß es dem so schwer betroffenen Personenkreis nicht zugemutet werden kann, daß, aus welchem Grunde auch immer, die Rechtsgrundlagen der Kriegsopferversorgung immer wieder erneut zur Diskussion gestellt werden und ihre Kontinuität und Stabilität immer wieder von neuem, 18 Jahre nach Kriegsende, erkämpft werden müssen. Die Antragsteller fühlen sich an den einstimmigen Beschluß des Hauses gebunden. Sie sehen 'darin die Grundlagen für die zweite Neuordnung vorgezeichnet.
    Es ist das Ziel des Gesetzentwurfs, der Grundrente im Rahmen des zweiten Neuordnungsgesetzes ihre volle Funktionsfähigkeit in Anpassung an das veränderte wirtschaftliche und soziale Gefüge und unter Bereinigung der verzerrten inneren Relation wiederzugeben. Die Antragsteller befinden sich dabei in voller Übereinstimmung mit dem Bundesratsausschuß für Arbeit und Sozialpolitik, der in seiner Sitzung am 21. Mai 1963 festgestellt hat, daß der Bundesgesetzgeber bereits bei der Behandlung des Ersten Neuordnungsgesetzes habe erkennen lassen, daß im Rahmen einer Weiterentwicklung des Kriegsopferrechtes der Erhöhung der Grundrenten und damit der Verstärkung des Rechtsanspruches auf Entschädigung besondere Bedeutung zukomme. Es ist Ihnen sicher bekannt, daß eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, wonach das Bundesversorgungsgesetz einen öffentlich-rechtlichen Rechtsanspruch auf Entschädigung zu gewähren hat.
    Für eine ausreichende Anpassung der Grundrente sprechen auch gewichtige politische Gründe. Das Bundesversorgungsgesetz ist als Versorgungsrecht der Bundeswehr ein Teil ,des Wehrrechts der Bundesrepublik. Aus der Erkenntnis des inneren Zusammenhangs zwischen der Versorgung des Soldaten und der Erfüllung seiner Verteidigungsaufgabe bzw. dem Grad seiner Verteidigungsbereitschaft ergeben sich politische Impulse für die Antragsteller. Wenn der Vater eines Wehrpflichtigen schreibt — ich zitiere wörtlich —:
    Ich habe meinen Sohn bei der Versicherungsgesellschaft Lloyd in London privat versichert, weil das Bundesversorgungsgesetz in seinem heutigen Leistungsstand den Risiken der modernen Wehrausbildung nicht mehr entspricht,
    dann ist das ein unmittelbarer Appell an den Gesetzgeber, der hier nicht nur in seiner sozialpolitischen Verantwortung, sondern auch in seiner verteidigungspolitischen Aufgabe angesprochen wird.

    (Zuruf von der Mitte: Demagogie!)

    Wir alle kennen die Sorgen ,des Herrn Bundesfinanzministers. Die Bundeswehr und insbesondere die territoriale Verteidigung sind auf die Mitarbeit erfahrener Reserveunteroffiziere und Reserveoffiziere angewiesen. Die Feldwebel und die ehemaligen Kompaniechefs der sogenannten weißen Jahrgänge können nicht gezogen werden. Lassen Sie mich einmal sagen, was die Laufbahnberater der Bundeswehr draußen in ,den Gemeinden in ihren Werbeabenden zu hören bekommen. Da wird immer wieder von ehemaligen Unteroffizieren, Feldwebeln und Kompanieführern gesagt, daß sie als Familienväter es nicht verantworten könnten, das erhöhte Risiko der Wehrübungen bei einer so unzureichenden Versorgung auf sich zu nehmen, wie sie beim jetzigen Stand des Bundesversorgungsgesetzes gegeben ist. Im Gegensatz dazu wird den in zivilen Berufen tätigen Arbeitnehmern oder Angestellten eine Entschädigung nach der viel höheren Einheitsrente der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben. Dieser Vergleich drängt sich dem Soldaten auf dem Truppenübungsplatz unmittelbar auf. Er steht ja neben dem Kraftfahrzeugmeister, der vom Bund angestellt, bezahlt und vom Bund versorgt wird.
    Wie sieht das im Einzelfalle aus? Der eine bekommt eine Entschädigung nach dem BVG, nämlich der Wehrpflichtige, der Soldat auf Zeit oder der Reservist, der seine Übungen macht. Der andere bekommt eine Entschädigung nach der gesetzlichen Unfallversicherung. Ich nehme jetzt einmal an, der Monteur bekäme 600 DM brutto. Das bedeutet — wenn beide 40 % beschädigt sind — bei dem einen 45 DM Grundrente und bei dem anderen 160 DM Festrente in der gesetzlichen Unfallversicherung neben jedem anderen Einkommen. Beim 70 %-Beschädigten betragen die Festrententeile 105 DM auf der einen und 280 DM auf der anderen Seite. Beim 100 %-Beschädigten stehen sich 200 DM Festrente des Bundesversorgungsgesetzes und 400 DM Festrente bei der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber. Wir können es den Laufbahnberatern der Bundeswehr nicht übelnehmen, wenn sie keine Antwort auf Fragen wie diese wissen: Warum wird der Soldat bei einem Dienstunfall oder einer sonstigen Schädigung seiner Gesundheit wesentlich schlechter gestellt, als dies üblicherweise beim Arbeitnehmer im zivilen Verhältnis der Fall ist?
    Eine so weitgehende Divergenz in Gesetzgebungsbereichen, denen vergleichbare Tatbestände zugrunde liegen, läßt sich nach der Meinung der Antragsteller nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz und mit den Erfordernissen des sozialen Rechtsstaates vereinen, ganz abgesehen von der höchst unerwünschten wehrpolitischen Konsequenz. Die Schere zwischen Bundesversorgungsgesetz und der Unfallversicherung hat sich weiter geöffnet. Die Entwicklung wird in Zukunft noch sehr viel mehr durch die Dynamik auseinanderlaufen, die in die gesetzliche Unfallversicherung eingebaut worden ist, und zwar erst in allerjüngster Zeit. Ich erinnere daran, daß diese beiden Rechtsgebiete in der Weimarer Republik ver-



    Frau Dr. Probst
    gleichbar gewesen sind und bewußt vergleichbar gehalten wurden. Die Antragsteller sind der Überzeugung, daß das Zweite Neuordnungsgesetz die Aufgabe hat, den Rechtsanspruch der Kriegsopfer auf vom Einkommen unabhängige Entschädigungsleistungen zu stärken und auf diese Weise zur Harmonisierung der genannten Rechtsgebiete beizutragen und den unerwünschten verteidigungspolitischen Konsequenzen entgegenzuwirken.
    Meine Damen und Herren, der Gesetzgeber steht in der vollen Verantwortung für die Anpassung der Kriegsopferversorgung an das veränderte Wirtschafts- und Sozialgefüge. Das BVG kennt keine gesetzlich fundierte Aktualisierung der Rentenleistungen, wie sie in den Rentenversicherungen der Arbeiter, Angestellten und der Knappschaft enthalten sind und neuerdings auch — wie ich gesagt habe — in die gesetzliche Unfallversicherung eingegangen sind. In der Erkenntnis, daß eine umfassende Sozialreform nur Hand in Hand mit einer Harmonisierung der sozialen Leistungen und ihrer Einordnung in das volkswirtschaftliche und in das gesellschaftliche Gefüge gestaltet werden kann, hat der Gesetzgeber im Ersten Neuordnungsgesetz die Rente des hundertprozentig Erwerbsgeminderten an der allgemeinen Bemessungsgrundlage orientiert. Es war damals die allgemeine Bemessungsgrundlage des 1. Januar 1959, die bei 401 DM im Monat stand. Heute hat sich die allgemeine Bemessungsgrundlage um 27,7 % ,auf 511,83 DM im Monat erhöht. Sie wissen, daß eine weitere Steigerung am 1. Januar 1964 bevorsteht.
    Die Antragsteller nehmen ferner Bezug auf die Erkenntnisse des Sozialberichts der Bundesregierung des Jahres 1962, und zwar auf die Erkenntnisse in bezug auf die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, den Stand des Bruttosozialprodukts, die Steigerung der industriellen Produktion, die Entwicklung des Lohn- und Preisniveaus, des Produktivitätszuwachses und die Entwicklung des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte.
    Der Präsident des Bundesrates, Herr Kiesinger, hat in seinem Schreiben vom 31. Mai 1963 an den Herrn Bundeskanzler festgestellt, daß die Versorgung der Opfer des Krieges hinter der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in nicht länger vertretbarem Maße zurückgeblieben ist. Die Antragsteller teilen die Meinung des Arbeitsministers Schüttler von Baden-Württemberg, daß es das gute Recht der Kriegsopfer, der Beschädigten und Hinterbliebenen ist, an dem Wachstum des Volkseinkommens angemessen beteiligt zu werden. Den Kriegsopfern muß ihr gerechter Anteil an dem steigenden Sozialprodukt gewährt werden, an dessen Schaffung sie so wesentlichen Anteil haben.
    Die Antragsteller sind von diesen Erkenntnissen bei der Schaffung ihres Antrages ausgegangen. Sie werden sich von diesen Erkenntnissen bei den Beratungen im Ausschuß leiten lassen.
    Die Antragsteller sehen sich ferner verpflichtet, die innere Relation, die durch das Erste Neuordnungsgesetz aus fiskalischen Erwägungen gestört worden ist, wiederherzustellen und die Zäsur zwischen den 70 und 80% Erwerbsgeminderten, die versorgungsrechtlich nicht begründet ist, zu beseitigen.
    Meine Damen und Herren, die Antragsteller geben ihrer Befriedigung darüber Ausdruck, daß der Entwurf der Abgeordneten Dr. Rutschke sowie der Entwurf des Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik die von den Antragstellern vorgeschlagene Grundrententabelle übernommen haben und der Entwurf der SPD nur geringfügige Abweichungen erkennen läßt. Es besteht also die Aussicht, eine Übereinstimmung bei den Ausschußberatungen zu erzielen.
    Die Antragsteller treten ein für die Ausweitung des Berufsschadensausgleichs, und zwar auf Beschädigte einschließlich einer 80%igen Erwerbsminderung. Sie sind der Meinung, daß der Tatbestand der 90 und 80%igen Erwerbsminderung so schwerwiegend ist, daß sich eine Einbeziehung in den Berufsschadensausgleich ,als notwendig erweist.
    Die Antragsteller halten aber fest an dem Institut der Höherstufung der Grundrente bei besonderem beruflichem Betroffensein für die unteren Erwerbsminderungsgrade. Die Begründung habe ich vorher in Zusammenhang mit der Grundrente gegeben. Die Höherstufung, die nun schon seit 1920, seit dem Beginn des Reichsversorgungsrechts, Inhalt des Versorgungsgesetzes ist und mit der wesentliche Rechtsvorteile verbunden sind, ist notwendig im Sinne der Steigerung der Wiedereingliederungsmöglichkeiten. Nach Meinung der Antragsteller kann darauf nicht verzichtet werden.
    Gemeinsam mit den großen Kriegsopferverbänden und den besten Fachleuten auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung der Länder sowie mit dem Fachausschuß des Bundesrats haben die Antragsteller größte Bedenken gegen eine unbegrenzte Ausweitung des Berufsschadensausgleichs bis hinunter zu den 30 und 40 % Erwerbsgeminderten, wie dies in dem Regierungsentwurf und in dem Entwurf des Herrn Kollegen Dr. Rutschke enthalten ist. Fachleute weisen darauf hin, daß die unbeschränkte Ausdehnung des Berufsschadensausgleichs auf alle Gruppen zu einer unübersehbaren Zahl von Anträgen und Streitfällen führen und letztlich nur Verärgerungen und Enttäuschungen hervorrufen würde. Der Finanzaufwand, der für eine solche Ausdehnung in den Entwürfen der Bundesregierung und des Abgeordneten Dr. Rutschke vorgesehen ist, ist so gering, daß ein Effekt überhaupt nicht gegeben sein kann. Grundsätzlich gesehen birgt dieser Vorschlag die Gefahr in sich, daß der Wille zur Widerherstellung der größtmöglichen beruflichen Leistungsfähigkeit geschwächt wird, was insbesondere hinsichtlich der Auswirkung auf die jungen wehrdienstbeschädigten Soldaten der Bundeswehr zu Bedenken Anlaß gibt.
    Über die Schwerstbeschädigtenzulage und die Pflegezulage wollen wir im Ausschuß sprechen. Wir wollen mitarbeiten an einer befriedigenden, allseits anerkannten fachlichen Lösung.
    Ich möchte mich nun einem Gebiet zuwenden, das uns ganz besonders am Herzen liegt. In diesem



    Frau Dr. Probst
    Hohen Hause besteht volle Übereinstimmung darüber, daß die Versorgung der Hinterbliebenen das vordringlichste Anliegen der zweiten Neuordnung ist. Alle Institutionen des Gesetzes, die Grundrenten, die Ausgleichsrenten, der Einkommensfreibetrag, die Krankenbehandlung, dann ein möglichst individuell gestalteter Ausgleich für das besondere wirtschaftliche Betroffensein der Hinterbliebenen sowie die Erziehungsbeihilfen und die übrigen Leistungen der Kriegsopferfürsorge einschließlich einer verbesserten Erholungsfürsorge, müssen zusammenwirken, um den 1,2 Millionen vaterlosen Familien einen gerechten vergleichbaren Anteil am Volkseinkommen und an dem allgemeinen Lebensstandard sowie am kulturellen Leben unseres Volkes zu sichern. Dabei ist die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse ein besonderes Anliegen.
    Die Antragsteller nehmen mit Befriedigung davon Kenntnis, daß in allen Entwürfen aus diesem Hause sowie in der Stellungnahme des Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik die Erhöhung der Grundrenten für die Kriegerwitwen auf 120 DM im Monat für erforderlich gehalten wird.
    Die Antragsteller sind ferner der Meinung, daß die Ausgleichsrente nicht vernachlässigt werden darf. Ich möchte gerade in umgekehrter Frontstellung zur Bundesregierung und ebenso gegenüber dem Antrag des Herrn Kollegen Rutschke diesmal sagen: wir sind der Meinung, daß die Ausgleichsrente möglichst im Verhältnis 1 : 1 mit der Grundrente weiterentwickelt werden muß, insbesondere für die rund 500 000 Kriegerwitwen sowie 70 000 Waisenkinder, die auf die Ausgleichsrente angewiesen sind. Die Ausgleichsrenten haben weiterhin die Funktion, Hilfe zu bieten in allen Lebenslagen, dann bei Umschulungen und Ausbildungen und ebenso im Rahmen der Erziehungsbeihilfen einzutreten. Angesichts der veränderten Lebenshaltungskosten müssen sie berücksichtigt werden. Wir befinden uns wieder einmal in Übereinstimmung mit dem Bundesratsausschuß für Arbeit und Sozialpolitik.
    Die Ausgleichsrente kann nicht ersetzt werden durch den Berufsschadensausgleich. Beide Institute, Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich, dekken sich nicht, im Gegenteil, sie unterscheiden sich in ihrer gesetzgeberischen Gestaltung wie in ihrer Zweckbestimmung ganz wesentlich voneinander.
    Im übrigen sind die Antragsteller der Meinung, daß für das wirtschaftliche Betroffensein der Witwe etwas Besonderes zu geschehen hat. Diese Leistung muß zunächst von der Ausgleichsrente losgelöst als eine selbständige Leistungssäule gewährt werden. Darüber besteht in diesem Hause und bei der Bundesregierung gar keine Divergenz; das ist einmütig. Wir stellen also hier mit Genugtuung fest, daß unser Grundgedanke sich durchgesetzt hat. Alle Vorlagen bringen einmütig zum Ausdruck, daß der Ausgleich für das wirtschaftliche Betroffensein möglichst individuell angepaßt werden muß und daß in den Fällen, in denen der Ehemann Beschädigter im Sinne dieses Gesetzes gewesen ist, das Einkommen zugrunde zu legen ist, das er ohne die Beschädigung erreicht haben würde, falls dies günstiger ist.
    Die Antragsteller sind jedoch der Meinung, daß die Pauschalierung der Gewährung innerhalb von drei Gruppen gewisse Vorteile mit sich bringt — gerade bei den schwer zu rekonstruierenden Tatbeständen der Kriegs- und Nachkriegszeit —, daß diese Regelung praktikabler durchzuführen ist und vielleicht im Einzelfall nicht so viel Beunruhigung schafft, auch nicht allzusehr die Gerichte belasten wird. Die Antragsteller sind aber durchaus dafür aufgeschlossen, Modifikationen vorzunehmen im Gespräch mit den Vertretern der übrigen Ansichten, welche von der Bundesregierung oder von anderer Seite vertreten werden. Wir sind guten Argumenten völlig offen und werden uns der bestmöglichen Lösung erschließen.
    Auch der Sozialzuschlag für diejenigen, die keinen Anspruch auf Berufsschadensausgleich haben, ist dringend notwendig, insbesondere bei den gestiegenen Regelsätzen der Sozialhilfe. Wesentlich ist, daß die Nahtstellen zwischen den verschiedenen Sozialgesetzen in der Bundesrepublik endlich einmal durch die Änderung der Anrechnungsbestimmungen in Ordnung gebracht werden. Die Bundesregierung hat uns einen sehr interessanten Bericht gegeben. Es ist nach meiner Überzeugung unerträglich, daß eine Erhöhung der Sozialversicherungsleistungen durch die Rentenanpassungen einfach weggenommen wird und dem Fiskus zugute kommt wegen der zu engen Anrechnungsbestimmungen. Ja, wir haben Fälle — es muß in der Öffentlichkeit darauf hingewiesen werden —, in denen beim Zusammenwirken von BVG, Unterhaltshilfe und Sozialversicherung unter dem Strich Minderbeträge herauskommen und deswegen Rückforderungen entstehen. Wir treten — in Übereinstimmung mit allen Beteiligten — für eine wesentliche Veränderung und Verbesserung der Anrechnungsbestimmungen ein.
    Auch die Elternversorgung — ich nähere mich dem Schluß — bedarf einer wesentlichen Verbesserung. Nach den Erfahrungen bei der Durchführung, über die im besonderen auch Herr Kollege Pohle sich in diesem Hause beklagt hat, besteht keine Diskussion mehr darüber, daß wir die Ernährereigenschaft als Leistungsvoraussetzung beseitigen müssen. In diesem Zusammenhang sind die Antragsteller der Meinung, daß eine anteilmäßige Kürzung der Unterhaltsverpflichtung der noch lebenden Kinder erwogen werden müßte, wobei der Bund den Anteil des Gefallenen zu übernehmen hätte. Das ist ein Gedanke, der noch nicht in unserem Recht enthalten ist, den ich aber für im Ausschuß erwägenswert halte.
    Wir halten die Erhöhung der absoluten Elternrentensätze angesichts der veränderten Wirtschaftslage für notwendig. Das ist auch in allen Gesetzentwürfen, wenn auch in verschiedener Weise, vorgesehen. Die Antragsteller sind jedoch der Meinung, daß ganz besonders da eingetreten werden muß, wo alle Kinder, die letzten, die einzigen und mehrere Kinder gefallen sind. Hier steht der Bund in der vollen Verantwortung für den Unterhalt dieser so schwer getroffenen Kriegereltern. Die Einkommensgrenzen in der Versorgung der Eltern müssen ebenfalls neu durchdacht und dem gestiegenen Niveau der übrigen Sozialgesetze angepaßt werden.



    Frau Dr. Probst
    Die Antragsteller begrüßen die weitgehende Übereinstimmung der Entwürfe aus diesem Hause und der Stellungnahme des Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik in bezug auf die Weiterentwicklung der Kriegsopferversorgung. Sie begrüßen es, daß auch der Bundesrat eine fühlbare Verbesserung der Leistungen — ich zitiere wörtlich — und einen weiteren Ausbau des Bundesversorgungsgesetzes für geboten hält. Die Antragsteller sind mit dem Bundesrat der Auffassung, daß während der Beratungen im Ausschuß und im Bundestag zusammen mit der Bundesregierung und dem Bundesrat eine Lösung gefunden werden muß, die diesen Erwägungen Rechnung trägt. Sie beziehen sich dabei auf die Bereitschaft des Bundesrats, die er in seiner Entschließung zur zweiten Neuordnung zum Ausdruck gebracht hat, zu einer befriedigenden Lösung der zweiten Neuordnung der Kriegsopferversorgung seinerseits „das Notwendige beizutragen".

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zur Begründung des Gesetzentwurfs unter 7 b hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Rutschke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Hohe Haus war sich bei der Vorbereitung zum Ersten Neuordnungsgesetz in der vorigen Legislaturperiode insgesamt darüber im klaren, daß das Bundesversorgungsgesetz dringend einer Reform bedarf. Man dachte nicht an eine Novellierung, sondern an eine wirkliche Reform der Kriegsopferversorgung. So wurden dann auch im Ersten Neuordnungsgesetz verschiedene andere Wege beschritten. Ob das Erste Neuordnungsgesetz den Titel eines Reformgesetzes verdient oder nicht, darüber vermag ich jetzt nicht zu urteilen.
    Das bisherige Bundesversorgungsgesetz beruhte auf der Grund- und Ausgleichsrente. Die Grundrente wurde jedem unabhängig vom Einkommen als Ausgleich für die Mehraufwendungen gewährt, die der Beschädigte auf Grund seiner Beschädigung hatte. Die Ausgleichsrente wurde lediglich dann gegeben, wenn der Betreffende nachwies, daß er bedürftig sei. Damit bekam der Kriegsbeschädigte — und zwar nur der Schwerkriegsbeschädigte mit über 50 % Erwerbsminderung — einen Ausgleich finanzieller Art nur, wenn er vorher wie ein Wohlfahrtsempfänger nachwies, daß er bedürftig sei.
    Wir waren uns auch alle darüber einig, daß man diese Bedürftigkeitsprüfung — ich möchte sagen: diese „Armenfürsorge" — einmal abschaffen solle, und das war ein gewichtiger Grund für das Reformwerk des Ersten Neuordnungsgesetzes. Ich bin erstaunt, sehr verehrte Frau Kollegin Dr. Probst, daß gerade Sie die Ausgleichsrente wieder in den Vordergrund gestellt haben. Wenn Sie die Bedürftigkeitsprüfung abschaffen wollen, können Sie natürlich nicht die Ausgleichsrente weiterentwickeln, sondern müssen andere Wege suchen. Diese Wege glaubten wir vorschlagen zu können, so wie wir auch bereits im Ersten Neuordnungsgesetz Vorschläge in dieser Richtung gemacht haben.
    Meine Damen und Herren, was heißt hier Berufsschaden? Welche Probleme sind zu lösen? Der Beschädigte soll seine Grundrente, die als Ausgleich für seine Mehraufwendungen dient, erhalten. Einmal wird er die Taxe mehr benutzen müssen, zum andern wird er möglicherweise mehr Hilfskräfte als ein Gesunder in Anspruch nehmen. Das soll also mit der Grundrente abgegolten werden.
    Welcher materielle Schaden ist ihm sonst noch entstanden? Es ist sicherlich in erster Linie der Berufsschaden. Wenn jemand wegen seiner Kriegsverletzung nicht mehr in der Lage ist, seinen früheren qualifizierten Beruf auszuüben, sondern einen sozial minderen Beruf ausüben muß, dann ist es wohl recht und billig, daß wir ihm diesen Schaden, für den er selbst nicht verantwortlich ist, ersetzen. Ich glaube, darauf hat er einen Rechtsanspruch. Ich hielte es für unsozial und unmoralisch, wenn der Staat dann sagen wollte: „Was du nun auf Grund deiner Beschädigung weniger verdienst, interessiert mich nicht!" oder wenn vorgeschlagen wird, wie es Frau Kollegin Dr. Probst getan hat, § 30 weiter anzuwenden und die Grundrente zu gewähren, die bisher für den um jeweils 10% höheren Beschädigungsgrad vorgesehen war. Damit wird niemals ein Ausgleich für die Einbuße an Nettoeinkommen erreicht, die durch den beruflichen Schaden bedingt ist.
    Nun praktizieren wir ja auch andere Gesetze. Ich denke an das Bundesentschädigungsgesetz. Hier ist eine ganz ausgezeichnete Lösung auch für die Körperschäden gefunden worden. Die dort vorgesehenen Leistungen sind zwar sicherlich nicht fürstlich, stellen aber immerhin doch einen gewissen notwendigen Ausgleich dar. Die Unfallversicherung — Frau Kollegin Dr. Probst hat davon gesprochen — ist viel besser ausgestattet als die Kriegsopferversorgung, was die Festrenten und die Nichtanrechenbarkeit betrifft. Gerade Sie, meine Damen und Herren von der SPD, wissen, daß ich, als die Verbesserung der Unfallversicherung heranstand, darauf hingewiesen habe, die Disparität — die auch von Ihrer Seite immer beschworen wird — zur Kriegsopferversorgung werde immer noch größer werden und man müsse erst einmal die Kriegsopferversorgung in Ordnung bringen.
    Auch die Bundeswehr ist mit diesem Bundesversorgungsgesetz verbunden. Ich möchte jetzt nicht das Beispiel wiederholen — Frau Kollegin Dr. Probst, Sie haben es schon angedeutet —: Wenn der Bataillonsschneider und der eingezogene Rekrut einen Unfall erleiden und beide verlieren z. B. den Oberschenkel, dann bekommt der eine die Hälfte von dem, was der andere — nach der Unfallversicherung — bekommt. An solchen Tatbeständen können wir doch nicht einfach vorbeigehen und tun, als ob es uns nichts anginge! Da müssen wir doch etwas tun, und das können wir nur dann ordnungsgemäß, wenn wir den Berufsschaden ausgleichen, denn das ist der faßbare, der nachweisbare Schaden.
    Die stärkere Förderung des Berufschadensausgleichs ist ja eigentlich auch der Sinn der Reform, und wenn das Erste Neuordnungsgesetz ein Reformgesetz gewesen ist, dann ist es das in bezug auf den Berufsschadensausgleich wenigstens bei den



    Dr. Rutschke
    zu 100 % Beschädigten. Dort hatte man nun wirklich kein Argument, um unseren Antrag, den FDP- Antrag, abzulehnen, denn ein 100%ig Beschädigter konnte nach § 30 nicht mehr höhergestuft werden, sondern da mußte man einen Berufsschadensausgleich gewähren. Ich hoffe, daß wir auf diesem Weg weitergehen werden zu einer wirklichen Reform. Wir wollen das Entschädigungsprinzip und wollen vom Armenfürsorgeprinzip abkommen. Das ist von allen Parteien erklärt worden, und wir jedenfalls machen ernst damit, daß wir den Berufsschadensausgleich besonders fördern.
    Der Berufsschadensausgleich kann sich natürlich nicht nur auf die Beschädigten selbst beziehen, sondern er muß auch — weil das Problem dort nicht viel anders ist — auf die Witwen und Waisen ausgedehnt werden. Wir hatten beim Ersten Neuordnungsgesetz auch für die Waisen den Berufsschadensausgleich angestrebt. Wir sind aber in unserem jetzigen Entwurf, den zu begründen ich heute die Ehre habe, davon abgegangen, weil es jetzt nicht mehr sehr sinnvoll wäre, einen Berufsschadensausgleich für Waisen festzusetzen, nachdem das Problem der Waisenversorgung wahrscheinlich nur noch für ganz kurze Zeit eine Rolle spielen wird; es sind jetzt ja 18 Jahre seit Ende des Krieges vergangen.
    Aber ich denke an die Witwenversorgung, die nun auch so geregelt werden muß, daß man den individuellen Schaden berücksichtigt, der durch den Verlust des Ernährers eingetreten ist, der letzten Endes das Geld nach Hause gebracht hat, das er verdiente. Auch hier muß eine individuelle, nicht eine pauschalierte Beurteilung Platz ergreifen. Man darf nicht, wie es bisher war, das Niveau der Kriegerwitwe auf das eines Gelegenheitsarbeiters herabmindern. Auch hier sollten wir vielmehr durchzusetzen versuchen, daß der Witwe eine individuelle Entschädigungsleistung in Form des Berufsschadensausgleichs gewährt wird. Der Ehemann bestimmte durch das Einkommen die soziale Stellung der Familie, und ich vermag nich einzusehen, warum man jetzt, alles nivellierend, auf eine Grundlage herunterdrückt und sagt, alle Kriegerwitwen hätten denselben Schaden erlitten. Sicher, den Verlust des Ehemannes kann man keiner Kriegerwitwe ersetzen; das ist faktisch unmöglich. Man muß aber .auch die finanziellen Auswirkungen des Verlustes bei der Versorgung der Witwen berücksichtigen.
    Wir hatten im Ersten Neuordnungsgesetz auch noch den Begriff der Ernährereigenschaft. Ich möchte jetzt nicht noch auf alles das eingehen; die Frau Kollegin Probst hat es schon angedeutet. Hinzu kommt das sehr schwierige Problem des zeitlichen Zusammenhangs der Beschädigung mit der Versorgung. Oft reichen hier die Kräfte und die Beweismöglichkeiten ides einzelnen nicht aus. Wir forderten den unabhängigen ärzlichen Dienst und auch die Überprüfung der Anrechnungsbestimmungen.
    Meine Damen und Herren, unser Entwurf zum Ersten Neuordnungsgesetz war umfassend; es 'war ein neues Gesetz, das wir vorgelegt haben. Wir haben uns leider — das lag an der Tatsache, daß damals die CDU/CSU die absolute Mehrheit im Bundestag hatte — auch im Ausschuß nicht durchsetzen können. Sie werden es vielleicht bereuen, daß Sie damals den Forderungen nicht nachgekommen sind. Damals saßen wir vor vollen Kassen. Ob wir alles das, was notwendig wäre, heute noch leisten können, wird die Zukunft ergeben.
    Wir haben im Zweiten Neuordnungsgesetz die wesentlichsten Punkte unseres Vorschlages zum Ersten Neuordnungsgesetz wiederholt. Wir haben sie .dem jetzt gültigen Ersten Neuordnungsgesetz angepaßt, weil hier nun gewisse Weichen gestellt waren, die wir einfach nicht aufgeben konnten. Wir mußten vielmehr mit den Weichen des Ersten Neuordnungsgesetzes weiterfahren, so daß wir verschiedene Vorstellungen, die wir seinerzeit noch zusätzlich hatten, nicht weiter verfolgen konnten, weil das praktisch eine Ummodelung des Gesetzes bedeutet hätte.
    Wir legen nach wie vor Wert auf die Feststellung, daß der Berufsschadensausgleich gefördert werden muß. Wir haben in unserem Gesetzentwurf gefordert, daß bis zum 30 %-Beschädigten der Berufsschaden berücksichtigt werden muß. Ich vermag nicht einzusehen, verehrte Frau Kollegin Dr. Probst, warum der 40 %-Beschädigte, .der einen Berufsschaden von mehr als 400 oder 500 DM möglicherweise nachweisen kann, mit einer 10%igen Höherstufung des Erwerbsminderungsgrades — was hinterher faktisch 10 oder 5 DM ausmachen kann — abgespeist werden soll, während er nachweislich eine Schädigung um mehr als 300 oder 400 DM in seinem Berufseinkommen erlitten hat, so daß er sozial deklassiert ist.
    Ich habe Ihnen bei der Beratung des Ersten Neuordnungsgesetzes das Beispiel von dem Feinmechanikermeister gebracht, der einige Finger einer Hand verloren hat und nunmehr als Portier tätig sein muß, weil er als Feinmechanikermeister zehn Finger braucht. Dieser Mann ist 40 % beschädigt und hat eine Einkommensminderung von 500 DM. Das ist ein Fall aus der Praxis, an dem Sie nicht vorbeigehen und bei dem Sie nicht sagen können: Er muß sich mit einer 10%igen Höherstufung abfinden. Das ist nicht zulässig; das ist nicht in Ordnung.
    Wir haben in unserem Entwurf zum Zweiten Neuordnungsgesetz die beim Ersten Neuordnungsgesetz gezogenen Grenzen im Berufsschadensbereich akzeptieren müssen. Wir haben also akzeptieren müssen, daß der Beschädigte einen Schaden bis zu 100 DM selber tragen muß, daß nicht mehr als 400 DM Berufsschadensausgleich ausgezahlt werden können und daß nur 30 % des tatsächlich festgestellten Schadens vergütet werden. Das ist sicherlich ungerecht; das möchte ich ausdrücklich erklären. Es ist gar nicht einzusehen, warum der Beschädigte 100 DM Vermögens- oder Einkommenseinbuße selber tragen soll. Das ist an sich logisch nicht begründbar. Wenn wir diesen Weg so weitergegangen sind, wie es im Ersten Neuordnungsgesetz festgelegt worden ist, so geschah dies, weil wir erst die finanziellen Auswirkungen erkennen müssen, die dieses Gesetz hat — es ist Neuland —, wenn man bis auf 30 % heruntergeht; die Regierung hat das ja auch erfreulicherweise vorgeschlagen. Deshalb sind wir vorsichtig gewesen und haben diese Begrenzung beibehalten, auch wenn wir sie etwas verbessert haben.



    Dr. Rutschke
    Mir wurde bei den Beratungen zum Ersten Neuordnungsgesetz im Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen immer vorgeworfen, daß der Berufsschadensausgleich nach unseren Vorstellungen nicht praktikabel sei. Nun, meine verehrten Damen und Herren, wenn selbst die Bundesregierung jetzt einen derartigen Vorschlag macht, möchte ich doch annehmen, daß er praktikabel ist. Die Verwaltungserfahrung des zuständigen Ressorts wird doch wohl so groß sein, daß nicht Vorschläge gemacht werden, die für die Verwaltung nicht praktikabel sind. Ich glaube, daß damit auch der Beweis für die Möglichkeit einer Änderung in dieser Richtung erbracht worden ist.
    Die Elternversorgung ist ein sehr schwieriges Problem. Gerade sie stand bisher immer zu sehr im Schatten. Wir haben in unserem Gesetzentwurf eine Verbesserung der Elternversorgung vorgesehen.
    Wir sind auch für eine Erhöhung der Schwerbeschädigtenzulage, die nun nicht einkommensgebunden ist, sondern sich daran orientiert, wie schwer der einzelne tatsächlich beschädigt ist. Wir sind der Meinung, daß diese schwer getroffenen Kameraden, die ein besonders hartes Los zu tragen haben, zusätzlich einen gewissen finanziellen Ausgleich erhalten sollen.