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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Inhalt: Nachruf auf Papst Johannes XXIII. Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 3769 A Abg. Maibaum und Abg. Bäuerle treten in den Bundestag ein 3769 C Abg. Dr. Reischl — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 3769 C Fragestunde (Drucksache IV/1331) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bierabend des Bundespresseamtes von Hase, Staatssekretär . . . . 3771 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Fluglärm in Düsseldorf-Lohausen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3771 C, D, 3772 A, B Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3771 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3772 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3772 B Frage des Abg. Dr. Dichgans: Gesundheitsschäden durch Flugzeuglärm Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . 3772 B, D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 3772 C, D Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 3773 A, B, C, D, 3774 A, B, C, D, 3775 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3773 B, 3774 C, D, 3775 B Frau Rudoll (SPD) 3773 C, D Frau Eilers (SPD) . . . . . . 3773 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 3774 A Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Entsendung deutscher Ärzte nach Algerien Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 3775 B, C, D, 3776 A Kahn-Ackermann (SPD) 3775 C, D, 3776 A Frage des Abg. Börner: Maßnahmen betr. Mütter- und Säuglingssterblichkeit Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3776 A, C, D, 3777 A, B Börner (SPD) . . . . . . . . 3776 C, D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 3776 D, 3777 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 3777 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Frage des Abg. Börner: Mütterpaß Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 3777 C Börner (SPD) 3777 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Marokkanische Regierungs-Stipendiaten Dr. Carstens, Staatssekretär 3777 D, 3778 A Kahn-Ackermann (SPD) . 3777 D, 3778 A Frage des Abg. Dr. Vogel: Zollfreie Einfuhren bei Gewährung technischer Hilfe Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 3778 A Frage des Abg. Diebäcker: Förderungsbeihilfen für private Entwicklungshilfe Scheel, Bundesminister . . . . . 3778 C, 3779 A, B Diebäcker (CDU/CSU) . . . 3778 D Illerhaus (CDU/CSU) 3779 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 3779 B Frage des Abg. Dr. Frede: Belassung der Stadt Göttingen in Ortsklasse A Höcherl, Bundesminister . . . . 3779 C, D Dr. Frede (SPD) 3779 C Frage des Abg. Gscheidle: Keine Sonderurlaubsregelung zur Teilnahme an Ost-West-Seminaren Höcherl, Bundesminister 3779 D Fragen des Abg. Dr. Kübler: Körperverletzungen durch Stichwaffen Höcherl, Bundesminister . 3779 D, 3780 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Weihnachtszuwendung an Versorgungsempfänger Höcherl, Bundesminister 3780 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 3780 B Frage des Abg. Felder: Doktorarbeit des Würzburger Oberbürgermeisters Höcherl, Bundesminister 3780 C Memmel (CDU/CSU) 3780 C Frage des Abg. Felder: Wettbewerbsverzerrung zwischen der Presse und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Höcherl, Bundesminister . . . 3780 C, D, 3781A,B Felder (SPD) . . . . . . . . . 3780 D Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 3781 A Wehner (SPD) . . . . . . . 3781 A Frage des Abg Dröscher: Ortsklasse für die Soldaten der Garnison Idar-Oberstein Höcherl, Bundesminister . . . 3781 B, C Dröscher (SPD) 3781 B, C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Freizügigkeit der Bevölkerung Höcherl, Bundesminister . 3781 D, 3782 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3781 D, 3782 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Differenzierung des Kindergeldes Grund, Staatssekretär . . . 3782 A, B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 3782 B, C Frage des Abg. Lemmrich: Straßenbaufinanzierungsgesetz Grund, Staatssekretär 3782 C, 3783 A, B, C Lemmrich (CDU/CSU) 3783 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . 3783 B, C Frage des Abg. Dröscher: Sanierung der Quelle des Gruppenwasserwerks Königswald Grund, Staatssekretär . . 3783 C, 3784 A Dröscher (SPD) 3784 A Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/1306) 3784 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/1310) Dr. Schäfer (SPD) 3784 C Cramer (SPD) 3785 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1962 (Drucksache IV/1168); Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/1273) — Zweite und dritte Beratung — Diebäcker (CDU/CSU) . 3785 D, 3787 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 3787 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Dr. Löhr, Maier [Mannheim] u. Gen.) (Drucksache IV/1030) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Abg. Dr. Rutschke, Schultz, Kreitmeyer, Dr. Stammberger, Dorn, Reichmann, Mertes u. Gen.) (Drucksache IV/1033) — Erste Beratung —, dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/1148) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz —2. NOG —) (Drucksache IV/1305) — Erste Beratung — Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . 3788 A Dr. Rutschke (FDP) 3792 A Bazille (SPD) 3795 A Blank, Bundesminister 3797 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 3801 D Glombig (SPD) 3803 B Reichmann (FDP) . . . . . . 3807 B Maucher (CDU/CSU) 3808 B Riegel (Göppingen) (SPD) . . 3809 B Dorn (FDP) 3810 A Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (CDU/ CSU) (Drucksache IV/1257); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/1271, zu IV/1271) — Rücküberweisung an die Ausschüsse — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache IV/1307) — Erste Beratung — 3811 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (ÄndG — BewG 1963) (Drucksache IV/1227) — Erste Beratung — 3811 B Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Dichgans, Müller-Hermann, Dr. Schmidt [Wuppertal], Frau Funcke [Hagen], Seuffert u. Gen.) (Drucksache IV/1318) — Erste Beratung — . . . . 3811 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fünftes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache IV/1312) — Erste Beratung — 3811 C Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksache IV/1288) — Erste Beratung — Mischnick, Bundesminister . . . . 3811 C Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 3812 D Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 3814 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3815 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 3816 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 3817 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Drachsler, Dr. Reinhard, Dr. Höchst, Glüsing [Dithmarschen], Bauknecht, Bewerunge und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache IV/1234) — Erste Beratung — . . . 3817 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse (Abg. Bauknecht, Dr. Schmidt [Gellersen], Walter u. Gen.) (Drucksache IV/1277) — Erste Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/995); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/1274) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3817 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksache IV/1196) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache IV/1275) — Zweite und dritte Beratung — 3817 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 16. Dezember 1961 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache IV/1242); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/1276) — Zweite und dritte Beratung — 3818 A Übersicht 14 über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1282) 3818 B Antrag ides Bundesschatzministers betr. Ausgabe einer Anleihe der Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerks AG (Veba) (Drucksache IV/1284) Kulawig (SPD) . . . . . . . . 3818 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1292, IV/1324) . . . . 3818 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1262, IV/1269) . . . . 3818 D Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunundfünfzigste, Sechzigste und Einundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1263, IV/1264, IV/1265, IV/1270) Dr. Rinderspacher (SPD) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierundsechzigste und Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1295, IV/1296, IV/1327) 3819 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1297, IV/1328) 3819 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebenundsechzigste, Neunundsechzigste und Siebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Drucksachen IV/1298, IV/1299, IV/1300, IV/1329) 3819 B Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über die Zolltarifverordnung (Deutscher Zolltarif 1963) (Drucksachen IV/1301, IV/1332) 3819 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG betr. Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke (Drucksachen IV/1278, IV/1330) . . . . 3819 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG über die Verlängerung der Abschöpfungsregelung für Glukose und Glukosesirup (Drucksachen IV/1302, IV/1325) 3819 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates der EWG zur Änderung der Futtergetreidemenge, die zur Erzeugung von einem Kilogramm Hühner erforderlich ist, und zur Änderung des Einschleusungspreises für geschlachtete Hühner (Drucksachen IV/1303, IV/1326) Bading (SPD) . . . . . . . . 3820A Nachwahl eines Mitglieds des Rundfunkrates der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" . 3820 C Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses 3820 C Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache IV/1342) . . . . . . . . . 3820 C Nächste Sitzung 3820 D Anlagen 3821 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 3769 78. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr.
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 3517 D Zeile 17 „Judoslawen": Jugoslawen; Seite 3520 B Zeile 19 statt „wirtschaftliche" : wissenschaftliche; Seite 3537 A Zeile 21 statt „Wir diese" : Wir halten diese; 76. Sitzung Seite III linke Spalte: Die Überschrift Haushaltsgesetz 1963 ist zwischen die Namen Hansing und Lohmar zu setzen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Balke 19. 6. Biermann 19. 6. Dr. Bleiß 21. 6. Dr. Burgbacher 19. 6. Corterier 23. 6. Dr. Deist 22. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Etzel 20. 6. Dr. Hellige 21. 6. Dr. h. c. Jaksch 19. 6. Klinker 19. 6. Kriedemann 21. 6. Maier (Mannheim) 21. 6. . Dr. Mommer 15. 7. Neumann (Allensbach) 20. 6. 011enhauer 21. 6. Frau Dr. Pannhoff 19. 6. Porzner 19. 6. Schmücker 19. 6. Struve 19. 6. Dr. Süsterhenn 22. 6. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt (Berlin) 30. 9. Dr. Dr. h. c. Baade 1. 7. Beuster 1. 7. Funk (Neuses am Sand) 30. 6. Gerns 28. 6. Dr. Harm (Hamburg) 1. 7. Kraus 1. 7. Leber 30. 6. Lemmer 26. 6. Metter 1. 7. Anlage 2 Umdruck 302 Änderungantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Dr. Ramminger, Krug, Unertl und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 erhält folgende neue Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie folgt geändert: Anlagen zum Stenographischen Bericht 1. In § 1 a) Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Worte „Geschäfts- oder Warenhaus" gestrichen; b) Abs. 1 Satz 1 wird Nr. 3 gestrichen; die bisherige Nr. 4 wird Nr. 3, Nr. 5 wird Nr. 4; c) Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt; d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte „1 bis 3" durch die Worte „1 und 2" ersetzt. 2. In § 7 werden die Worte „30. Juni 1963" durch die Worte „30. Juni 1964" ersetzt.' 2. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit" Bonn, den 18. Juni 1963 Freiherr von KühlmannStumm und Fraktion Strauß Dr. Kempfler Dr. Ramminger Krug Unertl Bauer (Wasserburg) Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. von HanielNiethammer Illerhaus Kemmer Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Spies Sühler Vogt Wagner Weigl Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Anlage 3 Umdruck 303 Änderungsantrag der Abgeordneten Strauß, Dr. Kempfler, Wagner, Dr. Ramminger, Unertl, Weigl, Ertl, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit (Drucksachen IV/1257, IV/1271). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: ,Artikel 1 Das Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit vom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält folgende Fassung: 3822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1963 1. § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verbote der Absätze 1 und 2 in solchen Gebieten außer Kraft zu setzen, in denen das Angebot an Bauleistungen ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ordnungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb durch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig beeinflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsverordnung zu bezeichnen." 2. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des 30. Juni 1963" durch die Worte „mit Ablauf des 31. Dezember 1963" ersetzt. Bonn, den 19. Juni 1963 Strauß Dr. Kempfler Wagner Dr. Ramminger Unertl Weigl Bauer (Wasserburg) Dr. Besold Dr. Brenck Drachsler Ehnes Frau Geisendörfer Freiherr zu Guttenberg Dr. Gleissner Dr. von HanielNiethammer Kemmer Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Lermer Memmel Frau Dr. Probst Schlee Seidl (München) Spies Sühler Vogt Weinzierl Wieninger Dr. Winter Ziegler Ertl Schmidt (Kempten) Dr. Dehler Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Miessner Anlage 4 Umdruck 301 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Jahn und Frau Dr. Diemer-Nicolaus zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung des Saarlandes (Drucksachen IV/995, IV/1274). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Artikel 1 wird folgender Artikel i a eingefügt: „Artikel 1 a Geltung in Berlin Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin." Bonn, den 29. Mai 1963 Hoogen Jahn Frau Dr. Diemer-Nicolaus
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die allgemeine Aussprache. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zustimmen will, der möge sich erheben. — Gegenprobe! — Sieben Gegenstimmen. Enthaltungen? — Fünf Enthaltungen. - Angenommen!
    Nun kommen wir zur Abstimmung über Ziffer 2 des Ausschußantrages. Ich schlage vor, über Ziffer 2 a) und Ziffer 2 b) getrennt abzustimmen. Zunächst stimmen wir ab über Ziffer 2 a) ; dagegen wandte sich die Philippika des Herrn Kollegen Dresbach. Wer 2 a) zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Meine Damen und Herren, wir stimmen ab über Ziffer 2, Drucksache IV/1273; zunächst über 2 a). Wer zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit.
    Ziffer 2 b) ! Wer zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch hier war das erste die Mehrheit. Damit ist auch die Entschließung angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Probst, Maucher, Dr. Löhr, Maier (Mannheim) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Drucksache IV/1030),
    b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Rutschke, Schultz, Kreitmeyer, Dr. Stammberger, Dorn, Reichmann, Mertes und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundes-



    Vizepräsident Dr. Schmid
    versorgungsgesetzes (Zweites Neuordnungsgesetz) (Drucksache IV/1033),
    c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz) (Drucksache IV/1148),
    d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz — 2. NOG —) (Drucksache IV/1305).
    Hier besteht ein Übereinkommen zwischen den Fraktionen, wonach jeder Entwurf gesondert begründet, daß aber dann gemeinsam diskutiert werden soll.
    Zu dem Gesetzentwurf unter a hat Frau Abgeordnete Dr. Probst das Wort.


Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich vertrete und begründe hier den Gesetzentwurf Drucksache IV/1030 der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Maucher, Dr. Löhr, Maier und Genossen zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung. Es ist die Gepflogenheit dieses Hauses, sich in der ersten Lesung auf grundsätzliche Fragen zu beschränken. Ich werde dies tun und werde mich dabei besonderer Konzentration befleißigen.
Meine Damen und Herren! Die Weichen der zweiten Neuordnung der Kriegsopferversorgung sind bereits gestellt. Das Hohe Haus hat die Konzeption des ersten Neuordnungsgesetzes für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte sowie die Hinterbliebenen einstimmig auf die Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes gegründet. Das Hohe Haus hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit vorrangig in den Fällen anerkannt, in denen der Staat zu seinem Schutz und zum Schutze der Allgemeinheit gezwungen ist, von dem einzelnen Staatsbürger das Opfer seiner Gesundheit und damit der Beeinträchtigung seiner Persönlichkeit zu fordern. Dieses Hohe Haus hat seiner Überzeugung Ausdruck gegeben — ich zitiere jetzt wörtlich den Beschluß des Hauses —, „daß die Achtung vor der Würde der menschlichen Person die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit in allen Fällen erfordert, in denen die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt ist".
Der Ausschußbericht der Kollegen Bals und Maucher ist einstimmig angenommen worden. Darin ist der Vorrang der Rehabilitation in der Kriegsopferversorgung ausgesprochen und klargestellt worden. Unter Rehabilitation sind nicht nur die Heilbehandlung und die Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung zu verstehen, sondern darin ist auch die Grundrente beinhaltet. Die Grundrente ist ein integrierender Bestandteil der Rehabilitation. Sie bildet die unabdingbare Voraussetzung zur Entfaltung des Leistungswillens und damit der Persönlichkeitswerte. Ihre Unantastbarkeit ist gesetzlich fundiert. Ich erinnere das Hohe Haus daran, daß die Grundrente nach der Begründung der Bundesregierung nicht nur die materiellen Aufwendungen abgleicht und nicht nur für diese materiellen Aufwendungen eintritt, die ein gesunder Mensch nicht hat, sondern daß sie vor allem auch für die Mehraufwendungen an Kraft einzutreten hat. Für die Hinterbliebenen stellt die 'Grundrente einen Ausgleich für die besondere Belastung dar, die durch den Verlust des Ehemannes, des Vaters und Ernährers in jeder Lebenslage eintritt.
Der Begriff der Mehraufwendung an Kraft wird uns im Ausschuß noch bei der Beratung des Berufsschadensausgleichs beschäftigen. Ich darf das vorwegnehmen. Den Berufsschadensausgleich etwa nur auf den Einkommensverlust abstellen zu wollen, würde bedeuten, an den schweren Härtefällen vorbeizugehen, in denen zwar die gewohnte Einkommenshöhe gehalten wird, wie etwa bei Landwirten, aber nur unter Aufbietung eines überdurchschnittlichen, unzumutbaren Kraftaufwandes. In diesen Fällen kann nur durch Höherstufung des Erwerbsminderungsgrades geholfen werden. In diesen Fällen hat die Grundrente die Funktion, den Mehraufwand an Kraft auszugleichen. Diese Funktion und die Verstärkung der übrigen Rehabilitationsmaßnahmen durch die Höherstufung müssen gewährleistet sein.
Die Funktion der Grundrente, im Rahmen der Rehabilitation einen Ausgleich für den Mehraufwand an Kraft zu bieten, bildet auch die Prämisse für die logische Schlußfolgerung, daß die Grundrente unabhängig von jeglichem Einkommen und seiner Höhe gegeben werden muß. Die Kurve des Kraftaufwandes steigt normalerweise parallel mit steigender Einkommenshöhe. Eine Kürzung der Grundrente bei steigendem Kraftaufwand würde dem Grundsatz der Berücksichtigung des Leistungswillens der Kriegsopfer — sehr zum Schaden der Bundesfinanzen — geradezu ins Gesicht schlagen. Eine Schwächung des Leistungswillens wäre die Folge.
Meine Damen und Herren, 86,63 % aller Beschädigten haben nur die Grundrente als einzige Rentenleistung. Sie sind zum großen Teil in Arbeit. Sie stehen im Beruf. Sie sind Steuerzahler. Sie ersparen dem Bundeshaushalt durch den Wegfall der Ausgleichsrenten erhebliche Mittel. Ich habe einmal für das Jahr 1958 berechnet, was in der Zeit zwischen 1951 und 1958 dem Bundeshaushalt durch den Leistungswillen der deutschen Kriegsopfer erspart worden ist. Es haben sich 1,2 Milliarden DM ergeben.
Die schaffenden Kriegsopfer sind — ich wiederhole es — Steuerzahler. Sie tragen durch ihrer Hände Arbeit dazu bei, die Mittel aufzubringen, die für ihre eigene Versorgung benötigt werden. Meine Damen und Herren, das ist produktive Sozialpolitik, um die es uns ja gerade geht. Das ist das Gegenteil vom Wohlfahrtsstaat. Die Kriegsopfer lehnen den Wohlfahrtsstaat und das Staatsrentnertum entschieden ab. Eine große deutsche Tageszeitung hat neulich — da sind immer allerhand Mißverständnisse unterwegs — von dem bedauernswerten Steuerzahler geschrieben. Er wird dem Rentenempfänger in der Kriegsopferversorgung gegenübergestellt. Dieser Vorstellung liegt ein Denkfehler zugrunde.



Frau Dr. Probst
Ich wiederhole: ,die Kriegsopfer sind selbst Steuerzahler.
Es erhebt sich die Frage: Wo steht der bedauernswertere Steuerzahler? Ist es der, der mit gesunden Gliedern im Arbeitsprozeß steht, oder ist es nicht vielmehr der Steuerzahler, der mit sehr viel höherem Kraftaufwand die Folgen seiner Beschädigung — sei es einer Querschnittslähmung, einer Hirnverletzung, der Kriegsblindheit oder einer Amputation — zu überwinden hat, mit der er dasselbe und nicht selten Besseres zu leisten imstande ist als der Nichtbeschädigte?
Meine Damen und Herren, die Entscheidung über die Grundkonzeption des Bundesversorgungsgesetzes ist bei der ersten Neuordnung ein für allemal gefallen. Die Antragsteller sind der Auffassung, daß es dem so schwer betroffenen Personenkreis nicht zugemutet werden kann, daß, aus welchem Grunde auch immer, die Rechtsgrundlagen der Kriegsopferversorgung immer wieder erneut zur Diskussion gestellt werden und ihre Kontinuität und Stabilität immer wieder von neuem, 18 Jahre nach Kriegsende, erkämpft werden müssen. Die Antragsteller fühlen sich an den einstimmigen Beschluß des Hauses gebunden. Sie sehen 'darin die Grundlagen für die zweite Neuordnung vorgezeichnet.
Es ist das Ziel des Gesetzentwurfs, der Grundrente im Rahmen des zweiten Neuordnungsgesetzes ihre volle Funktionsfähigkeit in Anpassung an das veränderte wirtschaftliche und soziale Gefüge und unter Bereinigung der verzerrten inneren Relation wiederzugeben. Die Antragsteller befinden sich dabei in voller Übereinstimmung mit dem Bundesratsausschuß für Arbeit und Sozialpolitik, der in seiner Sitzung am 21. Mai 1963 festgestellt hat, daß der Bundesgesetzgeber bereits bei der Behandlung des Ersten Neuordnungsgesetzes habe erkennen lassen, daß im Rahmen einer Weiterentwicklung des Kriegsopferrechtes der Erhöhung der Grundrenten und damit der Verstärkung des Rechtsanspruches auf Entschädigung besondere Bedeutung zukomme. Es ist Ihnen sicher bekannt, daß eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, wonach das Bundesversorgungsgesetz einen öffentlich-rechtlichen Rechtsanspruch auf Entschädigung zu gewähren hat.
Für eine ausreichende Anpassung der Grundrente sprechen auch gewichtige politische Gründe. Das Bundesversorgungsgesetz ist als Versorgungsrecht der Bundeswehr ein Teil ,des Wehrrechts der Bundesrepublik. Aus der Erkenntnis des inneren Zusammenhangs zwischen der Versorgung des Soldaten und der Erfüllung seiner Verteidigungsaufgabe bzw. dem Grad seiner Verteidigungsbereitschaft ergeben sich politische Impulse für die Antragsteller. Wenn der Vater eines Wehrpflichtigen schreibt — ich zitiere wörtlich —:
Ich habe meinen Sohn bei der Versicherungsgesellschaft Lloyd in London privat versichert, weil das Bundesversorgungsgesetz in seinem heutigen Leistungsstand den Risiken der modernen Wehrausbildung nicht mehr entspricht,
dann ist das ein unmittelbarer Appell an den Gesetzgeber, der hier nicht nur in seiner sozialpolitischen Verantwortung, sondern auch in seiner verteidigungspolitischen Aufgabe angesprochen wird.

(Zuruf von der Mitte: Demagogie!)

Wir alle kennen die Sorgen ,des Herrn Bundesfinanzministers. Die Bundeswehr und insbesondere die territoriale Verteidigung sind auf die Mitarbeit erfahrener Reserveunteroffiziere und Reserveoffiziere angewiesen. Die Feldwebel und die ehemaligen Kompaniechefs der sogenannten weißen Jahrgänge können nicht gezogen werden. Lassen Sie mich einmal sagen, was die Laufbahnberater der Bundeswehr draußen in ,den Gemeinden in ihren Werbeabenden zu hören bekommen. Da wird immer wieder von ehemaligen Unteroffizieren, Feldwebeln und Kompanieführern gesagt, daß sie als Familienväter es nicht verantworten könnten, das erhöhte Risiko der Wehrübungen bei einer so unzureichenden Versorgung auf sich zu nehmen, wie sie beim jetzigen Stand des Bundesversorgungsgesetzes gegeben ist. Im Gegensatz dazu wird den in zivilen Berufen tätigen Arbeitnehmern oder Angestellten eine Entschädigung nach der viel höheren Einheitsrente der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben. Dieser Vergleich drängt sich dem Soldaten auf dem Truppenübungsplatz unmittelbar auf. Er steht ja neben dem Kraftfahrzeugmeister, der vom Bund angestellt, bezahlt und vom Bund versorgt wird.
Wie sieht das im Einzelfalle aus? Der eine bekommt eine Entschädigung nach dem BVG, nämlich der Wehrpflichtige, der Soldat auf Zeit oder der Reservist, der seine Übungen macht. Der andere bekommt eine Entschädigung nach der gesetzlichen Unfallversicherung. Ich nehme jetzt einmal an, der Monteur bekäme 600 DM brutto. Das bedeutet — wenn beide 40 % beschädigt sind — bei dem einen 45 DM Grundrente und bei dem anderen 160 DM Festrente in der gesetzlichen Unfallversicherung neben jedem anderen Einkommen. Beim 70 %-Beschädigten betragen die Festrententeile 105 DM auf der einen und 280 DM auf der anderen Seite. Beim 100 %-Beschädigten stehen sich 200 DM Festrente des Bundesversorgungsgesetzes und 400 DM Festrente bei der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber. Wir können es den Laufbahnberatern der Bundeswehr nicht übelnehmen, wenn sie keine Antwort auf Fragen wie diese wissen: Warum wird der Soldat bei einem Dienstunfall oder einer sonstigen Schädigung seiner Gesundheit wesentlich schlechter gestellt, als dies üblicherweise beim Arbeitnehmer im zivilen Verhältnis der Fall ist?
Eine so weitgehende Divergenz in Gesetzgebungsbereichen, denen vergleichbare Tatbestände zugrunde liegen, läßt sich nach der Meinung der Antragsteller nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz und mit den Erfordernissen des sozialen Rechtsstaates vereinen, ganz abgesehen von der höchst unerwünschten wehrpolitischen Konsequenz. Die Schere zwischen Bundesversorgungsgesetz und der Unfallversicherung hat sich weiter geöffnet. Die Entwicklung wird in Zukunft noch sehr viel mehr durch die Dynamik auseinanderlaufen, die in die gesetzliche Unfallversicherung eingebaut worden ist, und zwar erst in allerjüngster Zeit. Ich erinnere daran, daß diese beiden Rechtsgebiete in der Weimarer Republik ver-



Frau Dr. Probst
gleichbar gewesen sind und bewußt vergleichbar gehalten wurden. Die Antragsteller sind der Überzeugung, daß das Zweite Neuordnungsgesetz die Aufgabe hat, den Rechtsanspruch der Kriegsopfer auf vom Einkommen unabhängige Entschädigungsleistungen zu stärken und auf diese Weise zur Harmonisierung der genannten Rechtsgebiete beizutragen und den unerwünschten verteidigungspolitischen Konsequenzen entgegenzuwirken.
Meine Damen und Herren, der Gesetzgeber steht in der vollen Verantwortung für die Anpassung der Kriegsopferversorgung an das veränderte Wirtschafts- und Sozialgefüge. Das BVG kennt keine gesetzlich fundierte Aktualisierung der Rentenleistungen, wie sie in den Rentenversicherungen der Arbeiter, Angestellten und der Knappschaft enthalten sind und neuerdings auch — wie ich gesagt habe — in die gesetzliche Unfallversicherung eingegangen sind. In der Erkenntnis, daß eine umfassende Sozialreform nur Hand in Hand mit einer Harmonisierung der sozialen Leistungen und ihrer Einordnung in das volkswirtschaftliche und in das gesellschaftliche Gefüge gestaltet werden kann, hat der Gesetzgeber im Ersten Neuordnungsgesetz die Rente des hundertprozentig Erwerbsgeminderten an der allgemeinen Bemessungsgrundlage orientiert. Es war damals die allgemeine Bemessungsgrundlage des 1. Januar 1959, die bei 401 DM im Monat stand. Heute hat sich die allgemeine Bemessungsgrundlage um 27,7 % ,auf 511,83 DM im Monat erhöht. Sie wissen, daß eine weitere Steigerung am 1. Januar 1964 bevorsteht.
Die Antragsteller nehmen ferner Bezug auf die Erkenntnisse des Sozialberichts der Bundesregierung des Jahres 1962, und zwar auf die Erkenntnisse in bezug auf die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, den Stand des Bruttosozialprodukts, die Steigerung der industriellen Produktion, die Entwicklung des Lohn- und Preisniveaus, des Produktivitätszuwachses und die Entwicklung des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte.
Der Präsident des Bundesrates, Herr Kiesinger, hat in seinem Schreiben vom 31. Mai 1963 an den Herrn Bundeskanzler festgestellt, daß die Versorgung der Opfer des Krieges hinter der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in nicht länger vertretbarem Maße zurückgeblieben ist. Die Antragsteller teilen die Meinung des Arbeitsministers Schüttler von Baden-Württemberg, daß es das gute Recht der Kriegsopfer, der Beschädigten und Hinterbliebenen ist, an dem Wachstum des Volkseinkommens angemessen beteiligt zu werden. Den Kriegsopfern muß ihr gerechter Anteil an dem steigenden Sozialprodukt gewährt werden, an dessen Schaffung sie so wesentlichen Anteil haben.
Die Antragsteller sind von diesen Erkenntnissen bei der Schaffung ihres Antrages ausgegangen. Sie werden sich von diesen Erkenntnissen bei den Beratungen im Ausschuß leiten lassen.
Die Antragsteller sehen sich ferner verpflichtet, die innere Relation, die durch das Erste Neuordnungsgesetz aus fiskalischen Erwägungen gestört worden ist, wiederherzustellen und die Zäsur zwischen den 70 und 80% Erwerbsgeminderten, die versorgungsrechtlich nicht begründet ist, zu beseitigen.
Meine Damen und Herren, die Antragsteller geben ihrer Befriedigung darüber Ausdruck, daß der Entwurf der Abgeordneten Dr. Rutschke sowie der Entwurf des Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik die von den Antragstellern vorgeschlagene Grundrententabelle übernommen haben und der Entwurf der SPD nur geringfügige Abweichungen erkennen läßt. Es besteht also die Aussicht, eine Übereinstimmung bei den Ausschußberatungen zu erzielen.
Die Antragsteller treten ein für die Ausweitung des Berufsschadensausgleichs, und zwar auf Beschädigte einschließlich einer 80%igen Erwerbsminderung. Sie sind der Meinung, daß der Tatbestand der 90 und 80%igen Erwerbsminderung so schwerwiegend ist, daß sich eine Einbeziehung in den Berufsschadensausgleich ,als notwendig erweist.
Die Antragsteller halten aber fest an dem Institut der Höherstufung der Grundrente bei besonderem beruflichem Betroffensein für die unteren Erwerbsminderungsgrade. Die Begründung habe ich vorher in Zusammenhang mit der Grundrente gegeben. Die Höherstufung, die nun schon seit 1920, seit dem Beginn des Reichsversorgungsrechts, Inhalt des Versorgungsgesetzes ist und mit der wesentliche Rechtsvorteile verbunden sind, ist notwendig im Sinne der Steigerung der Wiedereingliederungsmöglichkeiten. Nach Meinung der Antragsteller kann darauf nicht verzichtet werden.
Gemeinsam mit den großen Kriegsopferverbänden und den besten Fachleuten auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung der Länder sowie mit dem Fachausschuß des Bundesrats haben die Antragsteller größte Bedenken gegen eine unbegrenzte Ausweitung des Berufsschadensausgleichs bis hinunter zu den 30 und 40 % Erwerbsgeminderten, wie dies in dem Regierungsentwurf und in dem Entwurf des Herrn Kollegen Dr. Rutschke enthalten ist. Fachleute weisen darauf hin, daß die unbeschränkte Ausdehnung des Berufsschadensausgleichs auf alle Gruppen zu einer unübersehbaren Zahl von Anträgen und Streitfällen führen und letztlich nur Verärgerungen und Enttäuschungen hervorrufen würde. Der Finanzaufwand, der für eine solche Ausdehnung in den Entwürfen der Bundesregierung und des Abgeordneten Dr. Rutschke vorgesehen ist, ist so gering, daß ein Effekt überhaupt nicht gegeben sein kann. Grundsätzlich gesehen birgt dieser Vorschlag die Gefahr in sich, daß der Wille zur Widerherstellung der größtmöglichen beruflichen Leistungsfähigkeit geschwächt wird, was insbesondere hinsichtlich der Auswirkung auf die jungen wehrdienstbeschädigten Soldaten der Bundeswehr zu Bedenken Anlaß gibt.
Über die Schwerstbeschädigtenzulage und die Pflegezulage wollen wir im Ausschuß sprechen. Wir wollen mitarbeiten an einer befriedigenden, allseits anerkannten fachlichen Lösung.
Ich möchte mich nun einem Gebiet zuwenden, das uns ganz besonders am Herzen liegt. In diesem



Frau Dr. Probst
Hohen Hause besteht volle Übereinstimmung darüber, daß die Versorgung der Hinterbliebenen das vordringlichste Anliegen der zweiten Neuordnung ist. Alle Institutionen des Gesetzes, die Grundrenten, die Ausgleichsrenten, der Einkommensfreibetrag, die Krankenbehandlung, dann ein möglichst individuell gestalteter Ausgleich für das besondere wirtschaftliche Betroffensein der Hinterbliebenen sowie die Erziehungsbeihilfen und die übrigen Leistungen der Kriegsopferfürsorge einschließlich einer verbesserten Erholungsfürsorge, müssen zusammenwirken, um den 1,2 Millionen vaterlosen Familien einen gerechten vergleichbaren Anteil am Volkseinkommen und an dem allgemeinen Lebensstandard sowie am kulturellen Leben unseres Volkes zu sichern. Dabei ist die Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse ein besonderes Anliegen.
Die Antragsteller nehmen mit Befriedigung davon Kenntnis, daß in allen Entwürfen aus diesem Hause sowie in der Stellungnahme des Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik die Erhöhung der Grundrenten für die Kriegerwitwen auf 120 DM im Monat für erforderlich gehalten wird.
Die Antragsteller sind ferner der Meinung, daß die Ausgleichsrente nicht vernachlässigt werden darf. Ich möchte gerade in umgekehrter Frontstellung zur Bundesregierung und ebenso gegenüber dem Antrag des Herrn Kollegen Rutschke diesmal sagen: wir sind der Meinung, daß die Ausgleichsrente möglichst im Verhältnis 1 : 1 mit der Grundrente weiterentwickelt werden muß, insbesondere für die rund 500 000 Kriegerwitwen sowie 70 000 Waisenkinder, die auf die Ausgleichsrente angewiesen sind. Die Ausgleichsrenten haben weiterhin die Funktion, Hilfe zu bieten in allen Lebenslagen, dann bei Umschulungen und Ausbildungen und ebenso im Rahmen der Erziehungsbeihilfen einzutreten. Angesichts der veränderten Lebenshaltungskosten müssen sie berücksichtigt werden. Wir befinden uns wieder einmal in Übereinstimmung mit dem Bundesratsausschuß für Arbeit und Sozialpolitik.
Die Ausgleichsrente kann nicht ersetzt werden durch den Berufsschadensausgleich. Beide Institute, Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich, dekken sich nicht, im Gegenteil, sie unterscheiden sich in ihrer gesetzgeberischen Gestaltung wie in ihrer Zweckbestimmung ganz wesentlich voneinander.
Im übrigen sind die Antragsteller der Meinung, daß für das wirtschaftliche Betroffensein der Witwe etwas Besonderes zu geschehen hat. Diese Leistung muß zunächst von der Ausgleichsrente losgelöst als eine selbständige Leistungssäule gewährt werden. Darüber besteht in diesem Hause und bei der Bundesregierung gar keine Divergenz; das ist einmütig. Wir stellen also hier mit Genugtuung fest, daß unser Grundgedanke sich durchgesetzt hat. Alle Vorlagen bringen einmütig zum Ausdruck, daß der Ausgleich für das wirtschaftliche Betroffensein möglichst individuell angepaßt werden muß und daß in den Fällen, in denen der Ehemann Beschädigter im Sinne dieses Gesetzes gewesen ist, das Einkommen zugrunde zu legen ist, das er ohne die Beschädigung erreicht haben würde, falls dies günstiger ist.
Die Antragsteller sind jedoch der Meinung, daß die Pauschalierung der Gewährung innerhalb von drei Gruppen gewisse Vorteile mit sich bringt — gerade bei den schwer zu rekonstruierenden Tatbeständen der Kriegs- und Nachkriegszeit —, daß diese Regelung praktikabler durchzuführen ist und vielleicht im Einzelfall nicht so viel Beunruhigung schafft, auch nicht allzusehr die Gerichte belasten wird. Die Antragsteller sind aber durchaus dafür aufgeschlossen, Modifikationen vorzunehmen im Gespräch mit den Vertretern der übrigen Ansichten, welche von der Bundesregierung oder von anderer Seite vertreten werden. Wir sind guten Argumenten völlig offen und werden uns der bestmöglichen Lösung erschließen.
Auch der Sozialzuschlag für diejenigen, die keinen Anspruch auf Berufsschadensausgleich haben, ist dringend notwendig, insbesondere bei den gestiegenen Regelsätzen der Sozialhilfe. Wesentlich ist, daß die Nahtstellen zwischen den verschiedenen Sozialgesetzen in der Bundesrepublik endlich einmal durch die Änderung der Anrechnungsbestimmungen in Ordnung gebracht werden. Die Bundesregierung hat uns einen sehr interessanten Bericht gegeben. Es ist nach meiner Überzeugung unerträglich, daß eine Erhöhung der Sozialversicherungsleistungen durch die Rentenanpassungen einfach weggenommen wird und dem Fiskus zugute kommt wegen der zu engen Anrechnungsbestimmungen. Ja, wir haben Fälle — es muß in der Öffentlichkeit darauf hingewiesen werden —, in denen beim Zusammenwirken von BVG, Unterhaltshilfe und Sozialversicherung unter dem Strich Minderbeträge herauskommen und deswegen Rückforderungen entstehen. Wir treten — in Übereinstimmung mit allen Beteiligten — für eine wesentliche Veränderung und Verbesserung der Anrechnungsbestimmungen ein.
Auch die Elternversorgung — ich nähere mich dem Schluß — bedarf einer wesentlichen Verbesserung. Nach den Erfahrungen bei der Durchführung, über die im besonderen auch Herr Kollege Pohle sich in diesem Hause beklagt hat, besteht keine Diskussion mehr darüber, daß wir die Ernährereigenschaft als Leistungsvoraussetzung beseitigen müssen. In diesem Zusammenhang sind die Antragsteller der Meinung, daß eine anteilmäßige Kürzung der Unterhaltsverpflichtung der noch lebenden Kinder erwogen werden müßte, wobei der Bund den Anteil des Gefallenen zu übernehmen hätte. Das ist ein Gedanke, der noch nicht in unserem Recht enthalten ist, den ich aber für im Ausschuß erwägenswert halte.
Wir halten die Erhöhung der absoluten Elternrentensätze angesichts der veränderten Wirtschaftslage für notwendig. Das ist auch in allen Gesetzentwürfen, wenn auch in verschiedener Weise, vorgesehen. Die Antragsteller sind jedoch der Meinung, daß ganz besonders da eingetreten werden muß, wo alle Kinder, die letzten, die einzigen und mehrere Kinder gefallen sind. Hier steht der Bund in der vollen Verantwortung für den Unterhalt dieser so schwer getroffenen Kriegereltern. Die Einkommensgrenzen in der Versorgung der Eltern müssen ebenfalls neu durchdacht und dem gestiegenen Niveau der übrigen Sozialgesetze angepaßt werden.



Frau Dr. Probst
Die Antragsteller begrüßen die weitgehende Übereinstimmung der Entwürfe aus diesem Hause und der Stellungnahme des Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik in bezug auf die Weiterentwicklung der Kriegsopferversorgung. Sie begrüßen es, daß auch der Bundesrat eine fühlbare Verbesserung der Leistungen — ich zitiere wörtlich — und einen weiteren Ausbau des Bundesversorgungsgesetzes für geboten hält. Die Antragsteller sind mit dem Bundesrat der Auffassung, daß während der Beratungen im Ausschuß und im Bundestag zusammen mit der Bundesregierung und dem Bundesrat eine Lösung gefunden werden muß, die diesen Erwägungen Rechnung trägt. Sie beziehen sich dabei auf die Bereitschaft des Bundesrats, die er in seiner Entschließung zur zweiten Neuordnung zum Ausdruck gebracht hat, zu einer befriedigenden Lösung der zweiten Neuordnung der Kriegsopferversorgung seinerseits „das Notwendige beizutragen".

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zur Begründung des Gesetzentwurfs unter 7 b hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Rutschke.