Rede von
Karl Heinz
Lemmrich
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/CSU möchte ich zur Verabschiedung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes folgende Erklärung abgeben.
Das alte Eisenbahnkreuzungsgesetz stellt für die Eisenbahnen eine erhebliche Belastung dar und hat in der praktischen Durchführung besonders in den letzten Jahren Schwierigkeiten gezeigt. Die große Unfallhäufigkeit an Bahnübergängen fordert in höherem Maße, als es bisher der Fall war, die Beseitigung dieser alle. Verkehrsteilnehmer gefährdenden Kreuzungspunkte. Die Neuregelung des Eisenbahnkreuzungsrechtes ist .daher ein dringendes Anliegen, das alle Bürger unseres Landes angeht.
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt auf Grund dieses Sachverhalts die von den beteiligten Ausschüssen vorgenommenen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf. Dabei waren die folgenden Leitgedanken maßgebend:
1. Die Praktikabilität des Gesetzes muß an erster Stelle aller Überlegungen stehen. Nur so kann dem Gefahrenpunkt Kreuzung von Schiene und Straße tatkräftig zuleibe gerückt werden.
2. Die Bahnübergänge stellen für Schiene und Straße eine Gemeinschaftsaufgabe dar, für die auch Bund und Länder mitverantwortlich sind. Der Interessenlage der beteiligten Verkehrsträger soll dabei nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Dem entspricht der Vorschlag zu § 11 b und § 13.
3. Den Gemeinden sollen keine zusätzlichen Lasten aufgebürdet werden. Darüber hinaus ist im § 15 für sie und sonstige finanzschwache beteiligte Baulastträger eine besondere Zuschußregelung vorgesehen.
4. Die Verfahrensvereinfachung war ein besonderes Anliegen. In erster Linie sollen sich die Beteiligten einigen. Entgegen der Regierungsvorlage soll auch ein doppeltes Anhörungsverfahren, einmal im Kreuzungsrechtsverfahren und dann im Planfeststellungsverfahren, vermieden werden. Dem dient die Verbindung beider Verfahren, wobei für die Anhörung eine Landesbehörde zuständig sein soll. Nach unserer Meinung ist das verfassungsrechtlich unbedenklich.
Finanzielle Mehrbelastungen, die auf den Bund zukommen, dürfen nicht zu Lasten des Straßenbauhaushalts gehen, sondern nur da, wo Bundesfernstraßen beteiligt sind.
Es wird zweckmäßig sein, wenn der Bundesminister für Verkehr im Zusammenwirken mit den für die Eisenbahnen und Straßen zuständigen Landesministern ein mehrjähriges Programm für die Beseitigung von Bahnübergängen aufstellt.
Wir haben gemeinsam etwas Gutes und Praktikables zu schaffen versucht. Ein Gesetz kann noch so gut sein, es wird Ordnung und Wohlfahrt nur bringen, wenn es von Menschen mit gutem Willen und verständigem Gemeinsinn angewendet wird. Zu einem solchen Verhalten die Kreuzungspartner aufzurufen, sollten das Hohe Haus und die Bundesregierung nicht müde werden.