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ID0407707800

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    Deutscher Bundestag 77. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1963 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lünenstrass Vizepräsident Dr. Jaeger . . . . 3755 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3737 A Fragestunde (Drucksachen IV/1250, IV/1255) Frage des Abg. Marquardt: Schriften des Presse- und Informationsamtes von Hase, Staatssekretär . . . 3737 C, D Marquardt (SPD) 3737 C Fragen des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Bundesfinanzhilfen für Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben 3737 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Englische Elektronengeräte für die Bundeswehr Hopf, Staatssekretär 3738 A Fragen des Abg. Felder: Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Offiziere Hopf, Staatssekretär 3738 B, C Felder (SPD) 3738 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3738 D, 3739 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3739 A Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Zugabteile für Reisende mit Kleinkindern und Abteile für Raucher und Nichtraucher Dr. Seiermann, Staatssekretär . 3739 B, C, D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3739 C Frage des Abg. Dr. von Haniel-Niethammer: Schnellzugverbindung München—Rom Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3739 D Frage des Abg. Berlin: Ersetzung von Bahnschranken durch Blinklichtanlagen in Lage Dr. Seiermann, Staatssekretär 3740A, B, D, 3741 A Berlin (SPD) . . . . . . . . 3740 B, D Spies (CDU/CSU) 3741 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Freifahrten für weibliche Beschäftigte der Bundesbahn . . . . . . . . 3741 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 Fragen des Abg. Müller (Remscheid) : Gastarbeiter und Bestimmungen über Waffenbesitz 3741 B Frage des Abg. Glombig: Äußerung des Bundesarbeitsministers zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung Blank, Bundesminister . . . . 3741 C, D Glombig (SPD) . . . . . . . 3741 C, D Entwurf eines Gesetzes zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 mit der Französischen Republik über die deutsch-fransösische Zusammenarbeit (Drucksache 1V/1157); Schriftlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksache IV/1252) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Furler (CDU/CSU) 3742 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3745 A Wehner (SPD) 3745 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 3748 B Dr. Mende (FDP) . . . . . . 3752 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 3753 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1224) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3755 B, 3760 B Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 3756 C Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 3757 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3760 D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 3763 A Entwurf eines Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/183); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1V/1206) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bleiß (SPD) 3764 A, D Lemmrich (CDU/CSU) 3764 B Eisenmann (FDP) 3765 D Wahl zum Wahlprüfungsausschuß . . . 3766 C Nächste Sitzung 3766 D Anlagen 3767 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 3737 77. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 16. 5. Arendt (Wattenscheid) * 16. 5. Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Dr. Atzenroth 17. 5. Dr.-Ing. Balke 17. 5. Bausch 16. 5. Bazille 17. 5. Bergmann * 16. 5. Beuster 10. 6. Birkelbach * 16. 5. Birrenbach 16. 5. Böhme (Hildesheim) 6. 6. Brünen 8. 6. Dr. Burgbacher* 16. 5. Corterier 31. 5. Cramer 17. 5. Dr. Deist* 16. 5. Deringer* 16. 5. Dr. Dichgans* 16. 5. Dr. Effertz 16. 5. Frau Dr. Elsner* 16. 5. Even (Köln) 18. 5. Faller* 16. 5. Figgen 15. 6. Franke 17. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 16. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler* 16. 5. Gontrum 17. 5. Gscheidle 16. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Haage (München) 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 16. 5. Dr. Harm (Hamburg) 17. 5. Heiland 19. 5. Dr. Hellige 17. 5. Hermsdorf 17. 5. Hirsch 24. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 17. 5. Dr. Huys 17. 5. Illerhaus 17. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Kaffka 17. 5. Kalbitzer* 16. 5. Frau Kettig 22. 5. Killat 16. 5. Klinker* 16. 5. Dr. Kreyssig* 16. 5. Kriedemann* 16. 5. Kühn (Hildesheim) 18. 5. Lemmer 17. 5. Lenz (Brühl) * 16. 5. Dr. Löhr* 16. 5. Lücker (München) * 16. 5. Dr. Mälzig 17. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Margulies* 16. 5. Marx 17. 5. Mattick 17. 5. Mauk* 16. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Metzger* 16. 5. Michels 16. 5. Missbach 18. 5. Dr. Mommer 15. 7. Dr. Morgenstern 17. 5. Müller (Nordenham) 17. 5. Müller-Hermann* 16. 5. Nellen 17. 5. Ollenhauer 17. 5. Peters (Norden) 19. 5. Dr.-Ing. Philipp* 16. 5. Frau Dr. Probst* 16. 5. Rademacher* 16. 5. Ramms 17. 5. Ravens 18. 5. Frau Renger 31. 5. Richarts* 16. 5. Rohde 16. 5. Sander 17. 5. Scheppmann 16. 5. Schulhoff 17. 5. Schwabe 16. 5. Seifriz* 16. 5. Soetebier 16. 5. Spitzmüller 17. 5. Dr. Stammberger 16. 5. Dr. Starke 16. 5. Stauch 17. 5. Dr. Stecker 18. 5. Stein 16. 5. Dr. Steinmetz 17. 5. Storch 17. 5. Frau Strobel* 16. 5. Sühler 17. 5. Dr. Toussaint 17. 5. Wächter 17. 5. Weinkamm* 16. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Zoglmann 31. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Westrick vom 14. Mai 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache IV/1217, Fragen IX/1 und IX/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bisher vom Saarland belieferte Versorgungsunternehmen des süddeutschen Raumes mit dem Ablauf des Kohlenwirtschaftsjahres (31. März 1963) nur noch zu wesentlich verschlechterten Preisen und Bedingungen mit Gaskohle beliefert werden? Ist die Bundesregierung der Überzeugung, daß die für das in Frage IX/1 erwähnte Geschäftsgebaren gegebene Begründung (Rationalisierungsmaßnahmen in Verbindung mit Grubenstilllegungen) zutreffend und vertretbar ist? 3768 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 Zur Frage IX/1 Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein Teil der Versorgungsunternehmen im süddeutschen Raum ab 1. April 1963 nicht mehr zu den bisherigen Sonderpreisen und -bedingungen von den Saarbergwerken beliefert wird. Die Saarbergwerke mußten sich seit dem Kohlenwirtschaftsjahr 1958/59 vielfach den Konkurrenzpreisen und den Sonderbedingungen des Ruhrbergbaus anpassen, wenn sie ihre Produktion bei den Versorgungsunternehmen. des süddeutschen Raumes absetzen wollten. Hierzu sind sie durch die Bestimmungen des Montanunion-Vertrages berechtigt. Es wurden daher mit einem Großteil dieser Verbraucher entsprechende langfristige Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen. Soweit es sich hierbei um Verträge mit dreijähriger Dauer handelte, sind diese mit dem 31. März 1963 ausgelaufen. Neue derartige Verträge werden von den Saarbergwerken aus Erlösgründen 'vorerst nicht abgeschlossen. Wie bekannt, weist die Entwicklung im Steinkohlenbergbau im ganzen Bundesgebiet steigende Kosten auf, die bisher nur zum Teil durch Rationalisierungen, Stillegungen usw. ausgeglichen werden konnten. Infolgedessen sahen sich auch die Saarbergwerke gezwungen, verschiedene Preisvergünstigungen, die sie in früherer Zeit eingeräumt hatten, aufzuheben. Zur Frage IX/2 Diese Frage steht im Zúsamenhang mit der Frage IX/ 1. Wie hierzu bereits dargelegt, waren auch die Saarbergwerke zu Rationalisierungsmaßnahmen und im Zusammenhange damit zu Zechenstillegungen genötigt. Nach meiner Unterrichtung reichen die bisherigen Rationalisierungserfolge jedoch nicht aus, um die Erhöhung der Arbeits- und Materialkosten voll auszugleichen. Ein teilweiser Ausgleich muß daher anderweitig — d. h. über den Preis — gesucht werden. Die Bundesregierung sieht Preiserhöhungen selbstverständlich nicht gern. Andererseits aber ist es das Ziel der Energiepolitik, die Wettbewerbsfähig- I keit und Leistungskraft des Steinkohlenbergbaus zu steigern. Der Saarbergwerke AG kann es daher m. E. nicht verwehrt werden, ihre Erlöse durch maßvolle Preiskorrekturen zu verbessern, wenn der Markt eine solche Verbesserung erlaubt und diese Preiserhöhung durch die Kostenentwicklung bedingt ist. Jedenfalls erscheint es vernünftiger, den Weg einer maßvollen Preiskorrektur zu wählen, als sich im Wege von Subventionen den unerläßlich notwendigen Ausgleich zu verschaffen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 16. Mai 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Höhmann (Hessisch Lichtenau) Drucksache IV/1250 (Fragen XII/1 und XII/2): Ist dem Herrn Bundesverteidigungsminister bekannt, daß Bundesfinanzhilfen für Schulbauten als Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen teilweise so verspätet gewährt werden, daß die Schulausbildung der Kinder der am Dienstort wohnenden Soldaten gefährdet ist? ist es mit der Fürsorgepflicht des Staates gegeniiber seinen Soldaten vereinbar, daß die Bundesfinanzhilfen für Folgeeinrichtungen in ihrer Gesamtsumme weit unter dem tatsächlichen Bedarf liegen? Mir ist bekannt, daß seit einiger Zeit die Bundesfinanzhilfen mit erheblicher Verspätung gewährt werden. Dadurch treten Verzögerungen bei Schulbauten und bei anderen, insbesondere kommunalen Folgemaßnahmen ein, die für den Schulunterricht und für andere Dinge unangenehm sind. Die Verzögerungen in der Gewährung der Bundesfinanzhilfen liegen daran, daß die Geldmittel nicht ausreichen, um die nötigen Aufgaben schnell durchzuführen. Ich habe bereits angeregt, diese Sache in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu besprechen, um eine Abhilfe zu finden. Bis dies grundsätz4ich möglich ist, werde ich mit dem Bundesminister der Finanzen erwägen, Bindungsermächtigungen zu erlangen, damit wenigstens Zusagen für das nächste Jahr gegeben werden und damit die Gemeinden usw. endgültig planen und die Restfinanzierung sicherstellen können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Heinz Lemmrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/CSU möchte ich zur Verabschiedung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes folgende Erklärung abgeben.
    Das alte Eisenbahnkreuzungsgesetz stellt für die Eisenbahnen eine erhebliche Belastung dar und hat in der praktischen Durchführung besonders in den letzten Jahren Schwierigkeiten gezeigt. Die große Unfallhäufigkeit an Bahnübergängen fordert in höherem Maße, als es bisher der Fall war, die Beseitigung dieser alle. Verkehrsteilnehmer gefährdenden Kreuzungspunkte. Die Neuregelung des Eisenbahnkreuzungsrechtes ist .daher ein dringendes Anliegen, das alle Bürger unseres Landes angeht.
    Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt auf Grund dieses Sachverhalts die von den beteiligten Ausschüssen vorgenommenen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf. Dabei waren die folgenden Leitgedanken maßgebend:
    1. Die Praktikabilität des Gesetzes muß an erster Stelle aller Überlegungen stehen. Nur so kann dem Gefahrenpunkt Kreuzung von Schiene und Straße tatkräftig zuleibe gerückt werden.
    2. Die Bahnübergänge stellen für Schiene und Straße eine Gemeinschaftsaufgabe dar, für die auch Bund und Länder mitverantwortlich sind. Der Interessenlage der beteiligten Verkehrsträger soll dabei nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Dem entspricht der Vorschlag zu § 11 b und § 13.
    3. Den Gemeinden sollen keine zusätzlichen Lasten aufgebürdet werden. Darüber hinaus ist im § 15 für sie und sonstige finanzschwache beteiligte Baulastträger eine besondere Zuschußregelung vorgesehen.
    4. Die Verfahrensvereinfachung war ein besonderes Anliegen. In erster Linie sollen sich die Beteiligten einigen. Entgegen der Regierungsvorlage soll auch ein doppeltes Anhörungsverfahren, einmal im Kreuzungsrechtsverfahren und dann im Planfeststellungsverfahren, vermieden werden. Dem dient die Verbindung beider Verfahren, wobei für die Anhörung eine Landesbehörde zuständig sein soll. Nach unserer Meinung ist das verfassungsrechtlich unbedenklich.
    Finanzielle Mehrbelastungen, die auf den Bund zukommen, dürfen nicht zu Lasten des Straßenbauhaushalts gehen, sondern nur da, wo Bundesfernstraßen beteiligt sind.
    Es wird zweckmäßig sein, wenn der Bundesminister für Verkehr im Zusammenwirken mit den für die Eisenbahnen und Straßen zuständigen Landesministern ein mehrjähriges Programm für die Beseitigung von Bahnübergängen aufstellt.
    Wir haben gemeinsam etwas Gutes und Praktikables zu schaffen versucht. Ein Gesetz kann noch so gut sein, es wird Ordnung und Wohlfahrt nur bringen, wenn es von Menschen mit gutem Willen und verständigem Gemeinsinn angewendet wird. Zu einem solchen Verhalten die Kreuzungspartner aufzurufen, sollten das Hohe Haus und die Bundesregierung nicht müde werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zu einer Erklärung hat der Abgeordnete Dr. Bleiß,

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute das vorliegende Gesetz verabschieden, dann können wir das leider nicht mit der Gewißheit tun, daß damit endgültig grünes Licht für die schnelle Beseitigung der zur Zeit bestehenden 47 200 Bahnübergänge gegeben ist.
    Bei den Beratungen im Ausschuß hat das Bundesverkehrsministerium ein sehr umfangreiches Material vorgelegt. Unter Verwendung komplizierter Formeln ist mit einiger Genauigkeit errechnet worden, wieviel unbedingt beseitigungsbedürftige Kreuzungen an den verschiedenen Stichtagen entweder vorhanden sind oder vorhanden sein werden, Kreuzungen also, die verkehrshemmend sind, d. h. bei der Zunahme des Verkehrs zu einem fühlbaren, teilweise unerträglichen Hindernis im Verkehrsfluß geworden sind. Das Bundesverkehrsministerium ist dabei zu sehr beachtenswerten Ergebnissen gekom-



    Dr. Bleiß
    men, nämlich, daß schon im Jahre 1960 1414 dieser unbedingt beseitigungsbedürftigen Kreuzungen vorhanden waren, daß sich die Zahl bis 1970 auf 2500 und bis 1980 auf 3600 erhöhen wird.
    Meine Damen und Herren! In den Unterlagen, die vom Verkehrsministerium im Ausschuß vorgelegt wurden, wird u. a. gesagt:
    Unter der Voraussetzung einer Intensivierung der Entwurfs- und Planungsarbeiten und unter Berücksichtigung der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Baukapazität kann damit gerechnet werden, daß die für den Zeitraum bis zum Jahre 1970 ermittelten 2500 Bahnübergänge bis zum Jahre 1980 beseitigt oder entlastet sind. Diese Prognose deckt sich mit dem Ausbauplan der Bundesfernstraßen, nach dem bis zum Jahre 1970 festgestellter Bedarf bis zum Jahre 1980 bewältigt sein soll. Diese Parallele zu ziehen,
    — heißt es in den Unterlagen —
    ist auch deswegen berechtigt, weil jedenfalls in einem Teil der Fälle die Beseitigung oder Entlastung eines Bahnübergangs nicht ohne vorherigen oder gleichzeitigen Ausbau der beten ligten Straße durchgeführt werden kann.
    Meine Damen und Herren, aus diesen Unterlagen ergibt sich, daß seitens des Bundesverkehrsministeriums hier eingestanden wird, daß wir nicht nur hinsichtlich der Kreuzungen, sondern auch hinsichtlich des Bundesfernstraßenbaus rund ein Jahrzehnt hinter dem Erfordernis der Motorisierung einherhinken, und wir sind der Meinung, daß diese Prognose nicht etwa pessimistisch, sondern eher noch optimistisch und der Rückstau noch wesentlich größer ist.
    Nach den Unterlagen des Bundesverkehrsministeriums kostet die Beseitigung eines Bahnübergangs rund 2,8 Millionen DM. Allein bezogen auf die 1500 Übergänge, die heute beseitigungsreif sind — also Verkehrshindernisse darstellen —, bedeutet das einen Aufwand von rund 4,2 Milliarden DM, der für diesen Zweck erforderlich wäre.
    Die Beseitigung des derzeitigen Überhanges an beseitigungsbedürftigen Kreuzungen, über acht Jahre verteilt, würde einen jährlichen Mehraufwand von rund 500 Millionen DM 'bedeuten; und damit komme ich zur Kernfrage, nämlich zur finanziellen Grundlage des Gesetzentwurfs. Im Ausschuß haben wir uns bemüht, die Finanzierungsfrage zu klären, haben aber keine Klarheit darüber gewinnen können, ob und bis zu welchem Umfange der Kreuzungsplan überhaupt bedient werden kann. So bringt nach unserer Auffassung der Gesetzentwurf eine Neuerung und eine Besserung in der Kostenverteilung. Es ist aber keineswegs so, daß mit der Verabschiedung des Entwurfs die Problematik einer Beseitigung der verkehrsgefährdenden und verkehrshemmenden Bahnübergänge gelöst wäre. Das hängt davon ab, welche Mittel der Bundesbahn und den nichtbundeseigenen Eisenbahnen für die Beseitigung der Kreuzungen zur Verfügung stehen; denn in allen Fällen sind die Schienenbahnen mit einem Drittel an den Kosten beteiligt. Das Kreuzungsgesetz bleibt ein leerer Mantel, wenn die Beteiligten — und dazu gehört auch die Bundesbahn — nicht in die Lage
    versetzt werden, ihren Anteil an den Kosten aufzubringen. Der Entwurf bringt also lediglich einen neuen Kostenverteilungsschlüssel, und diesem Verteilungsschlüssel stimmen wir zu, weil er der Bundesbahn und den Gemeinden eine Entlastung bringt.
    Der Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen war aber einmütig der Meinung — das ist auch in der Erklärung von Herrn Kollegen Lemmrich zum Ausdruck gekommen —, daß die vom Bund in seiner Eigenschaft als dritter Kostenpartner zu tragenden Mittel im Haushalt besonders bereitgestellt werden müssen. Dieser Auffassung des Verkehrausschusses treten wir bei; sie bestimmt unsere Haltung zum Gesetz. Wir halten es für keine vernünftige Verkehrsfinanzpolitik, wenn man ein Loch dadurch zu stopfen versucht, daß man das andere um so mehr aufreißt. Wir würden es für eine geradezu verhängnisvolle Verkehrsfinanzpolitik halten, wenn die ohnehin schon völlig unzureichenden Straßenbaumittel weiter gekürzt würden, um Verpflichtungen aus dem Kreuzungsgesetz zu erfüllen.
    Die SPD-Fraktion wird 'dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zustimmen. Wir stimmen dem Gesetz zu, weil es der Bundesbahn und den Gemeinden, soweit sie Kreuzungen beseitigen, eine fühlbare Entlastung bringt.
    Eine Diskussion über die materielle Grundlage ist im Augenblick verfrüht und nicht möglich, weil das Gesetz erst am 1. Januar 1964 in Kraft tritt. Die finanziellen Notwendigkeiten müssen im Haushalt 1964 ihren Niederschlag finden. Wir werden auf das finanzielle Erfordernis, das sich aus diesem Gesetz ergibt, zurückkommen, wenn uns die Haushaltsansätze für das kommende Jahr bekannt sind.

    (Beifall bei der SPD und in der Mitte.)