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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 77. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1963 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Lünenstrass Vizepräsident Dr. Jaeger . . . . 3755 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3737 A Fragestunde (Drucksachen IV/1250, IV/1255) Frage des Abg. Marquardt: Schriften des Presse- und Informationsamtes von Hase, Staatssekretär . . . 3737 C, D Marquardt (SPD) 3737 C Fragen des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Bundesfinanzhilfen für Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben 3737 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Englische Elektronengeräte für die Bundeswehr Hopf, Staatssekretär 3738 A Fragen des Abg. Felder: Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Offiziere Hopf, Staatssekretär 3738 B, C Felder (SPD) 3738 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3738 D, 3739 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 3739 A Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Zugabteile für Reisende mit Kleinkindern und Abteile für Raucher und Nichtraucher Dr. Seiermann, Staatssekretär . 3739 B, C, D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 3739 C Frage des Abg. Dr. von Haniel-Niethammer: Schnellzugverbindung München—Rom Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 3739 D Frage des Abg. Berlin: Ersetzung von Bahnschranken durch Blinklichtanlagen in Lage Dr. Seiermann, Staatssekretär 3740A, B, D, 3741 A Berlin (SPD) . . . . . . . . 3740 B, D Spies (CDU/CSU) 3741 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Freifahrten für weibliche Beschäftigte der Bundesbahn . . . . . . . . 3741 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 Fragen des Abg. Müller (Remscheid) : Gastarbeiter und Bestimmungen über Waffenbesitz 3741 B Frage des Abg. Glombig: Äußerung des Bundesarbeitsministers zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung Blank, Bundesminister . . . . 3741 C, D Glombig (SPD) . . . . . . . 3741 C, D Entwurf eines Gesetzes zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 mit der Französischen Republik über die deutsch-fransösische Zusammenarbeit (Drucksache 1V/1157); Schriftlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksache IV/1252) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Furler (CDU/CSU) 3742 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3745 A Wehner (SPD) 3745 D Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 3748 B Dr. Mende (FDP) . . . . . . 3752 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 3753 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1224) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister 3755 B, 3760 B Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 3756 C Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 3757 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 3760 D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 3763 A Entwurf eines Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache IV/183); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1V/1206) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bleiß (SPD) 3764 A, D Lemmrich (CDU/CSU) 3764 B Eisenmann (FDP) 3765 D Wahl zum Wahlprüfungsausschuß . . . 3766 C Nächste Sitzung 3766 D Anlagen 3767 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 3737 77. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
  • folderAnlagen
    . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 16. 5. Arendt (Wattenscheid) * 16. 5. Dr. Arndt (Berlin) 31. 5. Dr. Atzenroth 17. 5. Dr.-Ing. Balke 17. 5. Bausch 16. 5. Bazille 17. 5. Bergmann * 16. 5. Beuster 10. 6. Birkelbach * 16. 5. Birrenbach 16. 5. Böhme (Hildesheim) 6. 6. Brünen 8. 6. Dr. Burgbacher* 16. 5. Corterier 31. 5. Cramer 17. 5. Dr. Deist* 16. 5. Deringer* 16. 5. Dr. Dichgans* 16. 5. Dr. Effertz 16. 5. Frau Dr. Elsner* 16. 5. Even (Köln) 18. 5. Faller* 16. 5. Figgen 15. 6. Franke 17. 5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 16. 5. Funk (Neuses am Sand) 25. 5. Dr. Furler* 16. 5. Gontrum 17. 5. Gscheidle 16. 5. Dr. h. c. Güde 17. 5. Haage (München) 21. 5. Hahn (Bielefeld) * 16. 5. Dr. Harm (Hamburg) 17. 5. Heiland 19. 5. Dr. Hellige 17. 5. Hermsdorf 17. 5. Hirsch 24. 5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 17. 5. Dr. Huys 17. 5. Illerhaus 17. 5. Dr. Jungmann 18. 5. Kaffka 17. 5. Kalbitzer* 16. 5. Frau Kettig 22. 5. Killat 16. 5. Klinker* 16. 5. Dr. Kreyssig* 16. 5. Kriedemann* 16. 5. Kühn (Hildesheim) 18. 5. Lemmer 17. 5. Lenz (Brühl) * 16. 5. Dr. Löhr* 16. 5. Lücker (München) * 16. 5. Dr. Mälzig 17. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Margulies* 16. 5. Marx 17. 5. Mattick 17. 5. Mauk* 16. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 16. 5. Dr. von Merkatz 17. 5. Metzger* 16. 5. Michels 16. 5. Missbach 18. 5. Dr. Mommer 15. 7. Dr. Morgenstern 17. 5. Müller (Nordenham) 17. 5. Müller-Hermann* 16. 5. Nellen 17. 5. Ollenhauer 17. 5. Peters (Norden) 19. 5. Dr.-Ing. Philipp* 16. 5. Frau Dr. Probst* 16. 5. Rademacher* 16. 5. Ramms 17. 5. Ravens 18. 5. Frau Renger 31. 5. Richarts* 16. 5. Rohde 16. 5. Sander 17. 5. Scheppmann 16. 5. Schulhoff 17. 5. Schwabe 16. 5. Seifriz* 16. 5. Soetebier 16. 5. Spitzmüller 17. 5. Dr. Stammberger 16. 5. Dr. Starke 16. 5. Stauch 17. 5. Dr. Stecker 18. 5. Stein 16. 5. Dr. Steinmetz 17. 5. Storch 17. 5. Frau Strobel* 16. 5. Sühler 17. 5. Dr. Toussaint 17. 5. Wächter 17. 5. Weinkamm* 16. 5. Wittmer-Eigenbrodt 31. 7. Zoglmann 31. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Westrick vom 14. Mai 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache IV/1217, Fragen IX/1 und IX/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bisher vom Saarland belieferte Versorgungsunternehmen des süddeutschen Raumes mit dem Ablauf des Kohlenwirtschaftsjahres (31. März 1963) nur noch zu wesentlich verschlechterten Preisen und Bedingungen mit Gaskohle beliefert werden? Ist die Bundesregierung der Überzeugung, daß die für das in Frage IX/1 erwähnte Geschäftsgebaren gegebene Begründung (Rationalisierungsmaßnahmen in Verbindung mit Grubenstilllegungen) zutreffend und vertretbar ist? 3768 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Mai 1963 Zur Frage IX/1 Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein Teil der Versorgungsunternehmen im süddeutschen Raum ab 1. April 1963 nicht mehr zu den bisherigen Sonderpreisen und -bedingungen von den Saarbergwerken beliefert wird. Die Saarbergwerke mußten sich seit dem Kohlenwirtschaftsjahr 1958/59 vielfach den Konkurrenzpreisen und den Sonderbedingungen des Ruhrbergbaus anpassen, wenn sie ihre Produktion bei den Versorgungsunternehmen. des süddeutschen Raumes absetzen wollten. Hierzu sind sie durch die Bestimmungen des Montanunion-Vertrages berechtigt. Es wurden daher mit einem Großteil dieser Verbraucher entsprechende langfristige Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen. Soweit es sich hierbei um Verträge mit dreijähriger Dauer handelte, sind diese mit dem 31. März 1963 ausgelaufen. Neue derartige Verträge werden von den Saarbergwerken aus Erlösgründen 'vorerst nicht abgeschlossen. Wie bekannt, weist die Entwicklung im Steinkohlenbergbau im ganzen Bundesgebiet steigende Kosten auf, die bisher nur zum Teil durch Rationalisierungen, Stillegungen usw. ausgeglichen werden konnten. Infolgedessen sahen sich auch die Saarbergwerke gezwungen, verschiedene Preisvergünstigungen, die sie in früherer Zeit eingeräumt hatten, aufzuheben. Zur Frage IX/2 Diese Frage steht im Zúsamenhang mit der Frage IX/ 1. Wie hierzu bereits dargelegt, waren auch die Saarbergwerke zu Rationalisierungsmaßnahmen und im Zusammenhange damit zu Zechenstillegungen genötigt. Nach meiner Unterrichtung reichen die bisherigen Rationalisierungserfolge jedoch nicht aus, um die Erhöhung der Arbeits- und Materialkosten voll auszugleichen. Ein teilweiser Ausgleich muß daher anderweitig — d. h. über den Preis — gesucht werden. Die Bundesregierung sieht Preiserhöhungen selbstverständlich nicht gern. Andererseits aber ist es das Ziel der Energiepolitik, die Wettbewerbsfähig- I keit und Leistungskraft des Steinkohlenbergbaus zu steigern. Der Saarbergwerke AG kann es daher m. E. nicht verwehrt werden, ihre Erlöse durch maßvolle Preiskorrekturen zu verbessern, wenn der Markt eine solche Verbesserung erlaubt und diese Preiserhöhung durch die Kostenentwicklung bedingt ist. Jedenfalls erscheint es vernünftiger, den Weg einer maßvollen Preiskorrektur zu wählen, als sich im Wege von Subventionen den unerläßlich notwendigen Ausgleich zu verschaffen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 16. Mai 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Höhmann (Hessisch Lichtenau) Drucksache IV/1250 (Fragen XII/1 und XII/2): Ist dem Herrn Bundesverteidigungsminister bekannt, daß Bundesfinanzhilfen für Schulbauten als Folgeeinrichtungen bei militärischen Bauvorhaben und Wohnsiedlungen teilweise so verspätet gewährt werden, daß die Schulausbildung der Kinder der am Dienstort wohnenden Soldaten gefährdet ist? ist es mit der Fürsorgepflicht des Staates gegeniiber seinen Soldaten vereinbar, daß die Bundesfinanzhilfen für Folgeeinrichtungen in ihrer Gesamtsumme weit unter dem tatsächlichen Bedarf liegen? Mir ist bekannt, daß seit einiger Zeit die Bundesfinanzhilfen mit erheblicher Verspätung gewährt werden. Dadurch treten Verzögerungen bei Schulbauten und bei anderen, insbesondere kommunalen Folgemaßnahmen ein, die für den Schulunterricht und für andere Dinge unangenehm sind. Die Verzögerungen in der Gewährung der Bundesfinanzhilfen liegen daran, daß die Geldmittel nicht ausreichen, um die nötigen Aufgaben schnell durchzuführen. Ich habe bereits angeregt, diese Sache in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu besprechen, um eine Abhilfe zu finden. Bis dies grundsätz4ich möglich ist, werde ich mit dem Bundesminister der Finanzen erwägen, Bindungsermächtigungen zu erlangen, damit wenigstens Zusagen für das nächste Jahr gegeben werden und damit die Gemeinden usw. endgültig planen und die Restfinanzierung sicherstellen können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Diemer-Nicolaus.


Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundesjustizminister hat mir die Entgegnung auf die Kritik, die Herr Kollege Reischl geübt hat, zum Teil schon abgenommen. Ich möchte in Ergänzung dessen, was der Bundesjustizminister sagte, noch folgendes bemerken.
Als ich mir überlegte, was man in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes sagen solle, habe ich das Buch über das Bundesverfassungsgericht aufgeschlagen, das wir erst kürzlich zugeschickt bekamen. Beim Lesen bin ich auf die Eröffnungsrede gekommen, die am 28. September 1951 von Herrn Höpker-



Frau Dr. Diemer--Nicolaus
Aschoff gehalten wurde. Ich nenne dieses Datum, weil es zeigt, wie jung dieses hohe Gericht ist. Wir müssen uns vor Augen halten, daß damals — darauf wurde schon hingewiesen — etwas vollkommen Neues für unser Volk geschaffen wurde. Es wurde ein Verfassungsorgan geschaffen, das auch keine Tradition in dem früheren Staatsgerichthof der Weimarer Zeit hatte. Es bestehen Unterschiede, wie auch ein grundliegender Unterschied zwischen unserem Grundgesetz und der Weimarer Verfassung besteht, nämlich insofern, als nach unserem Grundgesetz die Grundrechte unmittelbar geltendes Recht für jeden sind. So hat auch dieses hohe Gericht zum Teil andere Befugnisse erhalten, als sie der frühere Staatsgerichtshof hatte.
Herr Kollege Reischl, in Ihrer Kritik sprachen Sie davon, daß man experimentiere. Angesichts dieser Kritik möchte ich auf eine Sache zurückkommen, an die mich Herr Dr. Dehler, der damals Bundesjustizminister war, erinnert hat. Die Freien Demokraten waren von Anfang für ein Einheitsgericht. Aber gerade Ihre Fraktion, Herr Kollege Reischl, war es, die sich für das Zwillingsgericht aussprach.
Als das neue Gericht geschaffen wurde, wußte man natürlich nicht, in welchem Maße es in Anspruch genommen werde. Erfreulicherweise hat sich herausgestellt, worüber wir uns doch alle einig sind, daß dieses Verfassungsorgan auch in der breiten Bevölkerung höchstes Ansehen und höchstes Vertrauen genießt. So ist es dazu gekommen, was man im Jahre 1951 nicht voraussehen konnte, daß bei diesem hohen Gericht außerordentlich viele Verfahren anhängig gemacht wurden, vor allem deswegen, weil die neu eingeführte Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde, die jedem Bürger das Recht gibt, unter bestimmten Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht anzurufen, in der Bevölkerung Anklang gefunden hat. So stellte sich nach einigen Jahren heraus: die Belastung der zwei Senate ist so ungleichmäßig, daß dies nicht so bleiben kann.
Daher kam es zunächst zu der Novelle von 1956. Als dann die Novelle von 1959 beraten wurde, Herr Kollege Reischl, machte, wie ich mich noch sehr gut erinnern kann, Ihr Kollege Dr. Arndt, der jetzt leider nicht mehr dem Bundestag angehört, grundlegende Ausführungen über die Zukunft dieses Gerichts. Das, was wir Freien Demokraten von Anfang an wollten kam dann in der Entschließung zum Ausdruck: der Weg muß zum Einheitsgericht führen. Damals bestand die Hoffnung, auch durch die Änderung des Verfahrens schon in diesem Jahr das Einheitsgericht zu schaffen.
Herr Kollege Reischl, Sie sprachen vorhin vom Herumexperimentieren und von einer „kleinen" Novelle und beanstandeten, daß es keine grundlegende Reform sei. Ich bin sehr für grundlegende Reformen, wo sie angebracht sind. Deswegen habe ich — das möchte ich hier ganz klar zum Ausdruck bringen, und ich habe es auch bei der ersten Lesung der Strafrechtsnovelle gesagt — heute noch die größte . Achtung vor der großen geistigen Leistung des Parlamentarischen Rates, der mit den anderen echten Reformen auch das Bundesverfassungsgericht geschaffen hat. Aber jetzt, nach dem es erst zwölf
Jahre besteht, sollten wir doch jeden weiteren Schritt bei der Reform sehr vorsichtig bedenken. Wir sollten immer wieder, so wie das bisher bei zwei Novellen getan wurde — andere Gesetze haben eine ganz andere Zahl von Novellen, das bitte ich Sie auch einmal zu bedenken —, erst die Erfahrungen abwarten.
An und für sich hat sich die Neuverteilung der Aufgaben für die Senate durch die Novellen von 1956 bewährt. Herr Kollege Reischl, durch diese Neuregelung konnten tatsächlich Rückstände schon weitgehend aufgearbeitet werden. Die genaueren Zahlen hierüber werden wir im Rechtsausschuß noch erfahren.
Wir müssen immer überlegen: Wie kommen wir diesem Ziel, das ja auch von der SPD bejaht wird, dem Einheitsgericht, näher? Da zeigt sich folgendes — ich darf es hier mit aller Offenheit sagen, Herr Kollege Reischl —: Wenn wir dem Ziel jetzt näher kommen wollen, dann können wir es nicht dabei bewenden lassen, daß wir die Zahl der Richter bei jedem Senat bei zehn belassen, sondern dann müssen wir — ich glaube, gerade hierfür hatte sich auch Ihr Kollege Arndt ausgesprochen — in diesem Jahr zu einer Verringerung der Richterzahl auf acht für jeden Senat kommen.
Die Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht trifft, sind sehr bedeutungsvoll. Es ist sicherlich richtig und notwendig, daß die Richter ausreichend Zeit und Muße haben. Da gebe ich Ihnen recht: man kann derart grundlegende Entscheidungen, die hier zu treffen sind, nicht einfach nach einer gewissen Stundenzahl fällen, sondern dazu gehört schöpferischer Geist, der sich nicht auf die Stunde Arbeitszeit befehlen läßt.
Man braucht auch Richter in ausreichender Zahl für die Bearbeitung dieser Aufgaben. Aber wenn die Gremien, die beraten, zu groß sind, bedeutet eine spätere nicht allzu große Verkleinerung nicht — das bestätigt die Erfahrung —, daß damit die Leistungsfähigkeit des Senats erheblich beeinträchtigt würde. Ich stelle das hier schon zur Diskussion. Ich möchte mich auch dafür einsetzen, daß bei unseren Beratungen im Rechtsausschuß der Präsident des Bundesverfassungsgerichts anwesend ist,

(Abg. Jahn: Die Präsidenten!)

damit er uns seine Auffassung und seine praktischen Erfahrungen mitteilen kann.
Ich möchte zu dieser Reform weiterhin sagen: Mir ist durchaus bekannt, daß die Verfassungsbeschwerden — der Herr Bundesjustizminister sagte, daß die eingelegten Beschwerden 90 % des Geschäftsanfalls betragen — natürlich eine sehr starke Belastung sind. Manche Verfassungsbeschwerde ist dabei, die schon von vornherein wirklich unzulässig ist, z. B. wenn das Verfassungsgericht schon angegangen wird, bevor der ordentliche Rechtsweg ausgeschöpft ist.
In diesem Zusammenhang darf ich auf folgendes hinweisen. Bei allen oberen Gerichten besteht Anwaltszwang. Er wurde nicht geschaffen, um den Rechtsanwälten eine Arbeitsmöglichkeit zu geben. Der Grund war vielmehr, daß durch die Anwalt-



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
schaft, die ein Organ der Rechtspflege ist, schon eine Vorprüfung erfolgt unid dadurch unzulässige und von vornherein unbegründete Klagen bei Iden oberen Gerichten unterbleiben sollen. Wenn Sie schon an größere Reformen denken, dann sollten wir uns doch auch einmal über die Frage Gedanken machen, ob eine gleiche Regelung im Interesse des Bundesverfassungsgerichts angebracht wäre.
Bei diesem Anlaß — wir haben nicht oft Anlaß, über das Bundesverfassungsgericht zu sprechen — möchte ich auch noch zu einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Stellung nehmen. Zwölf Jahre Tätigkeit zeigen, ob das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen auf dem Weg geblieben ist, den seinerzeit bei der Eröffnung HöpkerAschoff gewiesen hat. Er sagte damals in seiner Eröffnungsrede, daß das Bundesverfassungsgericht, dessen Rechtsentscheidungen ja auch große politische Auswirkungen hätten —das wissen wir alle in diesem Hohen Hause —, nicht der Versuchung erliegen dürfe, seine politisch-sachlichen Erwägungen an die Stelle der politisch-sachlichen Erwägungen des Gesetzgebers zu setzen. Er führte wörtlich aus, als er von der Versuchung, selbst den Gesetzgeber spielen zu wollen, sprach:
Wir haben nur 'darüber zu wachen, daß die Normen des Grundgesetzes auch von dem Gesetzgeber eingehalten werden.
Das Bundesverfassungsgericht muß sich bei seinen Entscheidungen bewußt bleiben der politischen Folgen, und sei es auch nur, um seine Rechtsentscheidung um so sorgfältiger
abzuwägen, und darf auch der Frage nicht ausweichen, ob nicht durch seine Entscheidung ein gesetzloser Zustand herbeigeführt werden kann, der eine Gefahr für die freiheitlichdemokratische Grundordnung des Staates bedeutet.
Wenn wir das politische Leben der letzten zwölf Jahre und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an unseren Augen vorüberziehen lassen, so können wir Freien Demokraten im Hinblick auf manche Entscheidung ides Bundesverfassungsgerichts feststellen, daß wir durchaus Grund zur Freude haben. Denn in verschiedenen Fällen ist unsere Rechtsauffassung in bezug auf die Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden, nachdem wir uns im Bundestag damit nicht hatten durchsetzen können.
Das gilt besonders im Hinblick auf die Art. 3 unid 6 des Grundgesetzes. Ich brauche Ihnen nur Stichworte zu nennen. Sie wissen, daß die Frage der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Sinne des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes vom Bundesverfassungsgericht im Sinne der von den Freien Demokraten von Anfang an vertretenen Auffassung entschieden worden ist. Diese grundlegende Auffassung hat bis in die letzten Wochen hinein bei den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ihre Früchte getragen. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht den engen Zusammenhang des Art. 3 mit dem Art. 6, der den Schutz der Ehe und Familie vorsieht, klar herausgestellt. Danach darf der Gesetzgeber keinerlei gesetz-
liche Maßnahmen treffen, durch die Eheleute z. B. wirtschaftlich gegenüber Unverheirateten benachteiligt werden. Dieser Gedanke kam vor allem auch bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf steuerlichem Gebiet zum Ausdruck. So wurde die in § 26 des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Ehegattenbesteuerung — eine Vorschrift, gegen die die FDP sich mit aller Entschiedenheit gewandt hatte — erst durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben, und diese Entscheidung war der Anlaß zur Einkommensteuerreform 1958 mit einer für die Ehepaare befriedigenden Regelung.
Auch in jüngster Zeit hat das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen in diesem Sinne getroffen. So hat es entschieden, daß Ehegatten, die einen Arbeitsvertrag geschlossen haben — was nicht nur in der gewerblichen Wirtschaft, sondern auch bei den freien Berufen oft vorkommt —, steuerlich nicht anders behandelt werden dürfen als die sonstigen Vertragspartner eines Arbeitsverhältnisses.
Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß sich auch in bezug auf die Gewerbesteuer die Mitarbeit der Ehefrau im Gewerbebetrieb des Ehemannes nicht nachteilig für die Ehepaare auswirken, d. h. nicht zu einer höheren steuerlichen Belastung führen darf.
Im Zusammenhang mit Art. 3 des Grundgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht im Grundsätzlichen schon ein Problem entschieden, das ich in der Fragestunde angeschnitten habe, wieweit nämlich eine Regierung im Rahmen des Art. 80 des Grundgesetzes Verordnungen zu gesetzlichen Bestimmungen erlassen darf. Ich will es konkret sagen, damit Sie wissen, worum es sich handelt.
Wir hatten im Finanzausschuß im Zusammenhang mit der Einkommensteuerreform ganz klar entschieden, daß, wenn Ehepaare das Splitting-Verfahren bei der Einkommensteuer wählen, die Steuererklärung von beiden Ehegatten unterzeichnet werden muß. Dann, meine Herren Kollegen von der SPD, kam Ihre hessische Finanzverwaltung auf die Idee, wie man diese Regelung, die vor allen Dingen von gut verdienenden Ehemännern in Anspruch genommen wird, doch noch umgehen könnte. Das wurde dann von unserem damaligen Finanzminister und den anderen Ländern übernommen.
Insofern ist es aufschlußreich, was das Bundesverfassungsgericht hierzu gesagt hat:
Der Verordnungsgeber hat seinen Spielraum von vornherein nur innerhalb der ihm jeweils auf Grund des Art. 80 Abs. 1 des Grundgesetzes gegebenen Grenzen. Das Gleichheitsgebot bedeutet dann für ihn, daß er im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung zu handeln hat. Nur so wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch im Verhältnis zum Verordnungsgeber gewahrt.
Das bedeutet, daß ein derartiges Verfahren, was ich schon in der Fragestunde bemängelt habe, dem nicht entspricht, was wir in den Ausschüssen und nachher im Plenum ausdrücklich beschlossen haben und unzulässig ist. Der Wille des Parlaments muß



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
auch in den Durchführungsverordnungen von seiten der Exekutive beachtet werden.
Eine weitere uns Freie Demokraten zufriedenstellende Entscheidung war, daß der Stichentscheid nach den §§ 1628 und 1629 für grundgesetzwidrig erklärt wurde.

(Zuruf von der SPD: Das steht doch nicht zur Debatte!)

Ich weiß, diese Ansicht hat nicht nur die FDP vertreten, sondern auch andere hier.
Eine weise Entscheidung in jüngster Zeit war weiter die über die Höfeordnung, welche die Benachteiligung der Bauerntöchter für grundgesetzwidrig erklärte.

(Zurufe: Zum Thema! — Abg. Dr. Kanka: Was hat denn das mit der Vorlage zu tun?)

— Das gehört mit dazu, welche Bedeutung das Bundesverfassungsgericht hat. Entschuldigen Sie, Herr Kollege Kanka, ich glaube, es ist hier auch eine Wertung des Bundesverfassungsgerichts nötig. Es hängt weiterhin damit zusammen, daß wir dem Bundesverfassungsgericht bei dieser Reform auch in Zukunft die Zeit lassen wollen, so grundlegende Entscheidungen zu treffen.

(Zurufe: Zur Sache! — Unruhe.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, es ist durchaus üblich, daß Man, wenn man über eine Institution spricht, auch sagt, was man ihr zu verdanken oder von ihr fürchten zu müssen glaubt. Insofern spricht die Rednerin zur Sache.

    (Beifall bei der FDP.)