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ID0407113800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, den 29. März 1963 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Wahl 3251 A Erweiterung der Tagesordnung 3251 A Fragestunde (Drucksachen IV/ 1093, IV/ 1099) Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Etatmittel für die baulichen Belange von Bundestag und Bundesregierung seit 1949 und für die nächsten Jahre Niederalt, Bundesminister 3251 D, 3252 B, C Dr. Kohut (FDP) 3252 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3252 C Frage des Abg. Dr. Jungmann: Ausbildungsvorschriften für Ärzte Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 3252 D, 3253 A, B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 3253 A, B Frage des Abg. Dr. Kohut: Leprakranke in der Bundesrepublik Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . 3253 C, D Dr. Kohut (FDP) 3253 C Frage des Abg. Dr. Dittrich: Zulassung der. Apothekerpraktikanten zum Pharmaziestudium Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 3253 D, 3254 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) 3253 D Frage des Abg. Dr. Dittrich: Benachteiligung männlicher Praktikanten bei Zulassung zum Studium gegenüber weiblichen Anwärtern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3254 A Frage des Abg. Dr. Dittrich: Empfehlung an die Ständige Konferenz der Kultusminister Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 3254 B, C, D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 3254 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Ausfuhrverbot für Großröhren in die Ostblockstaaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3254 D, 3255 A, B, C, D, 3256 A, C, D, 3257 A, B Dr. Mommer (SPD) 3255 A, B Dr. Kohut (FDP) 3255 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 Börner (SPD) 3255 D Junghans (SPD) . . . 3256 A, B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3256 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3256 D, 3257 A Sänger (SPD) . . . . . . . 3257 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Schadenersatz für Opfer von Verkehrsunfällen Dr Bucher, Bundesminister . . . 3257 C Dr. Mommer (SPD) 3257 C Frage des Abg. Varelmann: Ausfuhr von Zuchttieren Schwarz, Bundesminister . 3257 D, 3258 A Varelmann (CDU/CSU) 3258 A Fragen des Abg. Merten: Errichtung eines Kreiswehrersatzamtes in Aschaffenburg Hopf, Staatssekretär 3258 B, C, D, 3259 A Merten (SPD) 3258 C Vogt (CDU/CSU) . . . 3258 D, 3259 A Frage des Abg. Dürr: Sperrgüter Dr. Steinmetz, Staatssekretär 3259 B, C, D Dürr (FDP) 3259 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Gutachten über die Errichtung der Station in Raisting Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3260 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . 3260 A, B Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Großbodenstation für Satelliten im Raum Raisting Dr. Ernst, Staatssekretär . . 3260 C, D, 3261 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 3260 D, 3261 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Verordnung des Rates der EWG (Drucksachen IV/ 1149, IV/ 1150, IV/ 1151, IV/ 1156) 3261 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses über das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft und die Durchführung des Europäischen Industriezensus in der Versorgungswirtschaft (Drucksache IV/ 1132); in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Vermittlungsausschusses über das Zweite Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache IV/ 1133) Lemmer, Landesminister 3261 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Energiepolitik (Drucksache IV/ 1029); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/ 1080) — Erste Beratung — Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 3262 C, 3295 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3268 A, 3293 C Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3273 A Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 3273 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 3282 B Dr. Atzenroth (FDP) 3287 A Dr. Balke (CDU/CSU) 3290 B Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über eine von Art. 7 und 8 der Verordnung Nr. 20 des Rates abweichende Regelung betr. Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge für einige Schweinefleischerzeugnisse (Drucksache IV/ 1163) Bading (SPD) . . . . . . . . 3296 B Nächste Sitzung 3296 D Anlagen 3297 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 3251 71. Sitzung Bonn, den 29. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 8.32 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 30. 3. Arendt (Wattenscheid) * 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Arnold 29. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Berkhan 29. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Biegler 29. 3. Birkelbach * 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Bleiß 29. 3. Brese 29. 3. Dr. Burgbacher * 30. 3. Dr. Czaja 29. 3. Dr. Danz 29. 3. Dr. Deist * 30. 3. Deringer * 30. 3. Dr. Dichgans * 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dorn 29. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann. 29. 3. Frau Dr. Elsner * 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 29. 3. Faller * 30. 3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 29. 3. Franke 29. 3. Dr. Franz 29. 3. Franzen 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Dr. Furler * 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Dr. Gradl 29.3. Gscheidle 29. 3. Günther 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Haase (Kellinghusen) 29. 3. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29. 3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Hermsdorf 29. 3. Herold 29. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Holkenbrink 29. 3. Frau Dr. Hubert 29. 3. Illerhaus ' 30. 3. Jaksch 26. 4. Kalbitzer 29. 3. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29.3. Klinker * 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig * 30. 3. Kriedemann * 30. 3. Leber 29. 3. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lenz (Brühl) * 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. Dr. Lähr * 30. 3. Lücker (München) ' 30. 3. Margulies * 30. 3. Mattick 29.3. Mauk * 30. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger * 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller (Remscheid) 29. 3. Müller-Hermann * 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31.3. 011enhauer 29. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp * 30. 3. Porzner 29. 3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher * 30. 3. Richarts * 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Schneider (Hamburg) 29. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29. 3. Seibert 29. 3. Seifriz * 30. 3. Seuffert 29. 3. Spitzmüller 29. 3. Dr. Stammberger 29. 3. Dr. Starke * 30.3. Stooß 29. 3. Storch * 30. 3. Strauß 29.3. Frau Strobel * 30. 3. Struve 29. 3. Dr. Tamblé 29. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Dr. Wahl 29. 3. 3298 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm * 30. 3. Welslau 29. 3. Werner 29. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Burgbacher zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Energiepolitik (Drucksache IV/ 1029). Mineralölpolitik in Industriestaaten Frankreich. Grundlage der französischen Mineralölpolitik ist das Gesetz vom 30. März 1928, das im Laufe der Zeit wiederholt den geänderten Verhältnissen angepaßt wurde. Es überträgt bestimmten, von einem ministeriellen Prüfungsausschuß ausgewählten Unternehmen Importmonopole auf Zeit. Einfuhren sind nur bis zu einer Jahreshöchstmenge zulässig, die bis zu 1/5 erhöht oder gesenkt werden kann. Auch der Absatz im Inland wird reguliert. Die Unternehmen sind verpflichtet, Vorratslager zu bilden. Die weitgefaßten Bestimmungen des Gesetzes geben dem Staat jede Möglichkeit, den Importeuren 3) Auflagen aller Art zu machen und dabei auch den Bezug bestimmter Rohöle und die Herstellung bestimmter Produkte vorzuschreiben. Damit werden insbesondere die Verarbeitung und der Absatz des Sahara-Öls weitgehend gesichert. Verstöße gegen diese und zahlreiche weitere Verpflichtungen der Mineralölunternehmen werden mit dem Verfall einer Kaution, der Herabsetzung des, ihnen zugestandenen Importkontingents oder sogar mit der völligen Aberkennung der Einfuhrberechtigung geahndet. Der französische Staat nimmt mit zahlreichen Beteiligungen an Unternehmen der Mineralölwirtschaft und mit eigenen Staatsgesellschaften auch als Unternehmer Einfluß auf die Erzeugung und den Markt. Erst kürzlich wurde bekannt, daß die französische Staatsgesellschaft Union Generale des Pétroles (UGP) eine Großraffinerie auf deutschem Boden, im Raume Mainz, errichten will. Bau und Betrieb von Rohölleitungen bedürfen nach dem Dekret vom 16. Mai 1959 einer Genehmigung. Der Absatz von Mineralölprodukten wird durch zahlreiche Preisvorschriften, insbesondere eine Preismeldepflicht sowie durch ein Verbot höherer als 5% iger Rabatte transparent gemacht und beaufsichtigt. Mit diesen umfassenden und bis ins einzelne gehenden Regelung befindet sich die französische Mineralölwirtschaft vollständig unter staatlicher Kontrolle. Praktisch entzieht der französische Staat seine Mineralölwirtschaft weitgehend den Vorschriften des EWG-Vertrages. Großbritannien. Die britische Regierung verfolgt seit jeher eine besonders aktive Mineralölpolitik. Sie stützt sich dabei nicht nur auf eine maßgebliche Beteiligung an der British Petrol Company (BP), einem der größten Mineralölkonzerne der Welt, sondern auch auf unmittelbare politische und militärische Einflußnahme in den Fördergebieten des Nahen und Fernen Ostens. Die Öleinfuhr ist lizenziert. Dabei wird die Devisenbewirtschaftung als Mittel der Importpolitik benutzt. Ölleitungen dürfen auf Grund des Pipe-Lines-Act 1962 nur nach vorheriger Genehmigung durch den Energieminister gebaut und betrieben werden. Belgien. Belgiens staatliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Mineralölpolitik setzen bei der Heizöleinfuhr an, die seit 1959 mengenmäßig beschränkt wird. Daneben wird der Binnenmarkt durch strenge Bevorratungspflichten für Importeure und Verbraucher (seit 1961 18% der Jahreslieferungen) stabilisiert; Außenseiter im Mineralölhandel haben ohne großen Lagerraum auf diesem Markt keine Chance. Niederlande. Der Staat nimmt hier über die Staatsmijnen Einfluß auf den Mineralölmarkt. Über diese Gesellschaft betreibt er einerseits den weitaus größten Teil des niederländischen Steinkohlenbergbaus, auf der anderen Seite arbeiten die Staatsmijnen eng mit der Esso beim Absatz von Mineralölerzeugnissen zusammen. Italien. Italien, das fast vollständig von Importenergie abhängig ist, unternimmt große Anstrengungen, sich aus der Abhängigkeit von den internationalen Ölkonzernen zu befreien. Der staatliche Energiekonzern Ente Nazionale Idrocaburi (ENI) ist bemüht, durch Ölprospektionen in anderen Ländern eigene Energiequellen zu erschließen. Daneben. nimmt es Italien in Kauf, einen bedeutenden Teil seiner Energieversorgung durch die Einfuhr von Ostblock-Öl zu decken. Im Inland besteht ein straffe Aufsicht über die Mineralölwirtschaft. Grundlage hierfür ist das Mineralölwirtschaftsgesetz vom 2. November 1933. Ähnlich wie nach dem französischen Gesetz werden langfristige Importkonzessionen verliehen — mit Kontigenten und strengen Bevorratungspflichten. Die Errichtung und der Betrieb von Raffinerien und Pipelines sind genehmigungspflichtig. Die Preise für Mineralölprodukte müssen veröffentlicht werden und unterliegen der Überwachung durch die Regierung. Die staatliche ENI genießt in der Mineralölwirtschaft eine Vorzugsstellung. USA. Das Schwergewicht der amerikanischen Energiepolitik liegt auf dem Schutz und der Erweiterung der inländischen Energiequellen im Interesse der nationalen Sicherheit. Diesem Zweck dient insbesondere die mengenmäßige Beschränkung der Mineralöleinfuhren. Die ursprünglich freiwlligen Einfuhrbeschränkungen 'werden seit 1959 zwangsweise durchgesetzt. Auf der Grundlage des Trade Expansion Act von 1962 wurden sie am 1. Januar 1963 erneut verschärft. Die Quote der zulässigen Einfuhr ist jetzt auf 12,2 % der inländischen Erzeugung begrenzt. Von dem Bedarfszuwachs wird Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 3299 also künftig auf die inländische Ölerzeugung so viel entfallen wie auf die Importe. Im Interesse der nationalen Sicherheit und zur Erhaltung der Lagerstätten wird außerdem die inländische Rohölerzeugung mengenmäßig gesteuert. Daneben werden auf alle Energieeinfuhren Zölle erhoben. Japan. Die Mineralöleinfuhr ist lizenziert. Ein hemmungsloser Konkurrenzkampf der Mineralölgesellschaften auf dem japanischen Markt war der Grund für den Erlaß des Mineralälwirtschaftsgesetzes vom 11. Mai 1962. Das Gesetz schreibt die jährliche Aufstellung eines Mineralölversorgungsplanes für jeweils fünf Jahre vor. Investitionen bedürfen der Genehmigung. Die Produktionspläne der Unternehmer müssen auf den Mineralölversorgungsplan abgestimmt werden. Durch die Festsetzung von Standardpreisen können volkswirtschaftlich unerwünschte Preisschwankungen ausgeschlossen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
    Damit ist die Fragestunde beendet. Ich rufe auf den Zusatzpunkt 1:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Verordnung des Rates der EWG (Drucksachen IV/ 1149, IV/ 1150, IV/ 1151, IV/ 1156).
    Es liegt vor der Schriftliche Bericht des Herrn Abgeordneten Unertl. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Er verweist auf diesen Bericht. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Es liegt vor der Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/ 1156, von den Verordnungsentwürfen Kenntnis zu nehmen, sowie ein Ersuchen an die Bundesregierung.
    Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV /1156 zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Meine Damen und Herren, ich bitte, an der Verhandlung teilzunehmen; die körperliche Anwesenheit allein genügt nicht.

    (Heiterkeit.)

    Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/ 1156 zustimmt, gebe bitte Handzeichen. — Ich kann die einmütige Zustimmung feststellen.
    Ich rufe auf die Zusatzpunkte 2 und 3:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Elektrizitäts-
    und Gaswirtschaft und die Durchführung des Europäischen Industriezensus in der Versorgungswirtschaft (Drucksache IV/ 1132);
    Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über das Zweite Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache IV/ 1133).
    Berichterstatter ist Herr Minister Lemmer. Ich gebe ihm das Wort.
    Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Berichterstatter des Vermittlungsausschusses habe ich die Ehre, Ihnen zu den Punkten 2 und 3 der Zusatztagesordnung heute zu berichten. Ich darf vorschlagen, Herr Präsident, beide Punkte zusammenzufassen, da sie in der Sache auf die gleichen rechtlichen Erwägungen zurückgehen.
    Nach den §§ 5 und 6 ,des Gesetzes über die Statistik in der Elektrizitäts-Wirtschaft und den §§ 3 a und 4 a des Gesetzes über die Statistik in der Indutrie sollen im Jahre 1963 bestimmte statistisch bedeutsame Tatbestände erfaßt werden, deren Einzelheiten hier nicht interessieren. In allen Fällen sah die Regierungsvorlage jeweils einen ,ergänzenden Absatz vor, indem bestimmt werden sollte, ,daß die genannten Erhebungen in drei- bis fünfjährigen Abständen zu wiederholen seien, und daß die Bundesregierung ermächtigt werde, .den Zeitpunkt der Erhebungen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats zu bestimmen.
    Der Bundesrat schlug dann im ersten Durchgang vor, diese Absätze jeweils so zu fassen, daß die Wiederholungen der Erhebungen nicht im Gesetz selbst vorgesehen, sondern ,daß die Bundesregierung ermächtigt werden sollte, sie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats anzuordnen. Die Begründung des Bundesrats läßt sich dahin zusammenfassen, daß die Anordnung der Wiederholung durch Rechtsverordnung ein beweglicheres und der Sache angemesseneres Verfahren darstelle.
    Die Zustimmigkeitsbedürftigkeit ergab sich für den Bundesrat mehr oder weniger zwangsläufig daraus, daß die Rechtsverordnungen nach seinem Vorschlag einen bedeutsameren Inhalt haben sollten als nach der Regierungsvorlage, in der sie lediglich den Zeitpunkt .der Erhebungen zu beinhalten hätten.
    Die Bundesregierung widersprach dem Begehren des Bundesrates mit der Begründung, die Wiederholung der Statistiken sei vorauszusehen, und man sollte deshalb im Gesetz die Sache auf Dauer verankern.
    Bei der Beratung des Gesetzes im Bundestag schloß sich der mitberatende Innenausschuß dem Vorschlag des Bundesrats an. Der federführende Wirtschaftsausschuß beschloß zunächst — in seiner 34. Sitzung am 17. Januar 1963 — die Verabschiedung des Gesetzes in der Fassung der Regierungsvorlage. In einer späteren Sitzung änderte er seinen Beschluß und schlug die Fassung vor, die dann vom Plenum beschlossen wurde, nach der diese Rechtsverordnungen auch der Zustimmung des Bundestages bedürfen sollen.
    Gegen die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Form hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß angerufen mit dem Begehren, das Erfordernis der Zustimmung des Bundestages aus dem Gesetz zu streichen.
    Zur Begründung des Antrages hat er darauf hingewiesen, daß die Bindung des Erlasses der Rechtsverordnung an die Zustimmung des Bundestages zu



    Minister Lemmer
    einer Vermischung des Prinzips der Teilung der Gewalten führe.
    Wenn der Gesetzgeber sich grundsätzlich dahin entschieden hat, daß die Wiederholung der Erhebungen durch Rechtsverordnung angeordnet wird, sollte er sich nicht ohne zwingenden Grund in die nunmehr der Exekutive obliegende Aufgabe einschalten. Die Beteiligung des Bundesrates widerspricht diesem Prinzip nicht, weil der Bundesrat hier nach Art. 50 des Grundgesetzes im Rahmen der Exekutive mitwirkt.
    Ein weiterer Gesichtspunkt war, daß das kumulative Zustimmungserfordernis zu großen praktischen Schwierigkeiten führen kann. Was soll z. B. geschehen, wenn das eine Haus zustimmt, das andere aber ablehnt oder modifiziert ablehnt? Der Bundestag müßte es gegebenenfalls hinnehmen, daß der Bundesrat Änderungen einer Verordnung verlangt oder die Zustimmung endgültig verweigert, obwohl der Bundestag bereits zugestimmt hat. Ein Vermittlungsverfahren ist für einen solchen Fall nicht vorgesehen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus allen diesen Gründen schlägt Ihnen der Vermittlungsausschuß einstimmig vor, im Gesetz über die allgemeine Statistik in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft folgendes zu ändern: Im § 5 Abs. 2 und im § 6 Abs. 2 werden jeweils die Worte und des Bundestages gestrichen.
    Ebenfalls einstimmig schlägt Ihnen der Vermittlungsausschuß zum Zweiten Gesetz zur Ergänzung
    1) des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe vor, in den §§ 3 a, Abs. 3 und 4 a Abs. 2 jeweils die Worte „und des Bundestages" zu streichen.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Minister.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir stimmen ab über den Antrag auf Drucksache 1132. Wer zustimmen will, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltung des Kollegen Dresbach angenommen.

(Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Aus mangelndem Interesse an diesem Stoff!)

— Herr Kollege Dresbach, Sie irren sich, es war eine ganz bedeutsame Frage, ob nämlich eine Verordnung der Regierung der Zustimmung des Bundestages bedarf oder nur der Zustimmung des Bundesrates. —
Der Antrag wurde also bei einer Enthaltung und gegen eine Stimme angenommen. Gott sei Dank haben wir noch Individualitäten in unserem Hause.
Ich rufe dann auf den Antrag auf Drucksache 1133; es handelt sich um das gleiche Problem. Wer zustimmen will, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit dem gleichen Ergebnis angenommen.
Ich rufe dann auf den Tagesordnungspunkt 28:
a) Große Anfrage der Fraktion der SPD betr.
Energiepolitik (Drucksache IV/ 1029), b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/ 1080).
Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD hat der Herr Abgeordnete Arendt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tatsache, daß in diesem Hohen Hause auf Veranlassung der sozialdemokratischen Fraktion zum zehntenmal eine Energiedebatte stattfindet, spricht nicht für die Regierung. Im Gegenteil, die Häufigkeit solcher Aussprachen zeigt, daß es trotz mannigfacher Krisenerscheinungen auf dem deutschen Energiemarkt in den letzten fünf Jahren und trotz zahlreicher sporadischer Eingriffe der Bundesregierung nicht gelungen ist und daß die Bundesregierung nicht willens war, ein energiepolitisches Konzept vorzulegen, um diesen nicht unwichtigen Zweig unseres Wirtschaftslebens in Ordnung zu bringen.
    Es hat in der Vergangenheit, wie ich sagte, an Eingriffen nicht gefehlt. Aber alles, was geschah, geschah sporadisch, geschah zu spät und war zu wenig durchgreifend und ohne klare Vorstellung über das anzustrebende Ziel. Aus diesem Grunde bleibt unsere Feststellung vom 16. Mai des vergangenen Jahres auch heute gültig: Was in der Bundesrepublik auf dem Gebiete der Energiewirtschaft geschah, das war alles mögliche, nur war es keine klare Energiepolitik.
    Bei den zehn Fragen, die wir in der Ihnen vorliegenden Drucksache IV/ 1029 erneut gestellt haben, hat uns tiefe Sorge um die zukünftige Entwicklung geleitet, eine Entwicklung, die nach ihrem gegenwärtigen Verlauf wichtige Grundsatzforderungen wie die auf Sicherheit der Versorgung, Sicherung deutscher Bodenschätze, Sicherung des Lebensstandards der im Bergbau Beschäftigten und Preisgünstigkeit für den Verbaucher nicht erfüllen kann. Wir fragen heute mit allem Nachdruck die Bundesregierung, ob sie endlich bereit ist, dem Parlament mitzuteilen, welches die Grundlagen ihrer Energiewirtschaftspolitik sind. Wir müssen deshalb so nachdrücklich fragen, weil in der Vergangenheit weder durch Taten noch durch Erklärungen sichtbar geworden ist, welches Ziel die Bundesregierung anstrebt. Wenn es uns heute der Herr Bundeswirtschaftsminister auch nicht sagt, müssen wir den Eindruck gewinnen, daß er es nicht sagt, nicht weil er es nicht will, sondern weil er es selbst nicht weiß.
    Lassen Sie mich das an einem Beispiel erläutern. Am 16. Mai 1962 erklärte Professor Erhard in diesem Haus: Wir werden unsere Wirtschaftspolitik so orientieren, daß der Kohle ein Absatz von 140 Millionen t erhalten bleibt. — Kurze Zeit später vertrat sein Fraktionskollege Blumenfeld die Meinung, man müsse mutig sein und dem Bergbau sagen, er müsse seine Förderung um 20 Millionen t reduzieren. Das allerdings war dem Bundeswirtschaftsministerium wohl doch ein wenig zu mutig, denn einige Zeit später hörte man wiederum, daß zwar nicht eine Reduzierung um 20 Millionen t an-



    Arendt (Wattenscheid)

    gebracht sei, aber 19 Millionen t müßten es ganz
    sicher sein und seien dem Bergbau angemessen.
    Ich bin davon überzeugt, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister in seiner Antwort gleich erneut das Bekenntnis zu einer Förderung von 140 Millionen t ablegen wird. Aber wir haben zu diesem Bekenntnis nicht viel Zutrauen; das darf ich in aller Offenheit sagen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Heizölsteuergesetz verweisen. Da heißt es an einer Stelle:
    Dies gilt, wenn bis zum Jahre 1968 nur insgesamt 10 Millionen t Kohle stillgelegt werden. Der wirkliche Umfang der Stillegung obliegt jedoch der unternehmerischen Initiative und könnte die Menge von 10 Millionen t weit übersteigen.
    So weit die Stellungnahme der Bundesregierung.
    Sie werden angesichts dieser Äußerung sicher verstehen, daß wir, wenn die Stillegung von Schachtanlagen 'das erklärte Ziel !der Bundesregierung ist, den Versicherungen, es würden .auch in der Zukunft 140 Millionen t Kohle gefördert, nur schlecht Glauben schenken können.
    Herr Minister, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in diesem Zusammenhang einmal die Frage beantworteten, ob es richtig ist, daß man in Ihrem Hause die Auffassung vertritt, man müsse von diesen zugesagten 140 Millionen t Kohle herunter, weil der Bergbau gar nicht in der Lage sei, diese Menge zu fördern. Diese Gefahr besteht in der Tat, wenn die Politik 'der planlosen Stillegungen so weiter betrieben wird wie bisher. Wenn 'es nicht gelingt, ein Konzept zu entwickeln, welches nicht nur der Bergbauindustrie, sondern auch den Beschäftigten die Zukunftsaussichten klar schildert, dann wird diese Gefahr nur um so größer werden.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist mit Ihnen der Meinung — die Sie am 16. Mai 1962 geäußert haben —, daß dem Bergbau durchaus eine Fördermenge von 140 Millionen Tonnen im Jahr zukäme, weil die Entwicklung so aussehen wird, daß man sich in der nächsten Zeit über gewisse Engpässe wird unterhalten müssen. Sie sagen allerdings, man brauche dafür keine Absatzgarantie auszusprechen. Es würde uns interessieren, wenn man keine Maßnahmen ergreift, um diese Förderung abzusetzen, welchen Sinn die Beteuerungen über die Jahresförderung haben sollen. Aber selbst wenn man unterstellt, man könnte sich über die Förderhöhe unterhalten, so muß man, glaube ich, sagen, was man will und was man zu erreichen trachtet. Das ist bisher von der Bundesregierung nichtdeutlich erklärt worden.
    Diese Ungewißheit und Unsicherheit ist nicht zuletzt die Ursache für jene Entwicklungen, die wir insbesondere im Steinkohlenbergbau in d'en letzten fünf Jahren beobachten können und die in Stichworten ausgedrückt folgendes besagen: Wir haben 170 000 Bergleute weniger. Wir haben auf vielen Schachtanlagen Arbeitskräftemangel. Wir haben mehr als 6 'Millionen Tonnen Kohle und Koks trotz der arktischen Temperaturen auf der Halde, und wir haben trotz der Stillegung von 25 Schachtanlagen in der vergangenen Zeit keine grundsätzliche Änderung feststellen können. Darüber hinaus würde eine weitere Schließung von Schachtanlagen zweifellos für weite Bereiche unseres öffentlichen Lebens Gefahren auslösen.
    Meine Damen und Herren! Wenn wir von 140 Millionen Tonnen Kohle im Jahr ausgehen, dann ist das, glaube ich, um so gerechtfertigter, weil gerade in 'der letzten Zeit namhafte Gutachter und Experten nicht nur in 'der Bundesrepublik, sondern .auch aus dem Ausland 'zu dem Ergebnis gekommen sind, daß die Entwicklung 'etwas anders verlaufen wird und daß im Jahre 1970, spätestens aber im Jahre 1975 durch die Entwicklung in den Industrieländern, besondere aber 'in den Entwicklungsländern ein derartiger Zuwachs an Energieverbrauch eintreten wird, daß wahrscheinlich in der Kohle ein Engpaß auftreten wird, wenn man mit den Stillegungen weiter so verfährt wie bisher. Dieser Engpaß wird ganz sicher eintreten, wenn wir nicht heute schon Überlegungen anstellen, wie man die Substanz des deutschen Bergbaues erhalten kann.
    Es ist schon oft gesagt worden — ich darf es an dieser Stelle wiederholen, und der Herr Bundeswirtschaftsminister hat es erst am 16. Mai 1962 gesagt —: Die Grundstoffproduktion ist nicht mit der Produktion von Kautabak oder von Damenstrümpfen zu vergleichen, sondern ist grundsätzlich anders. Wenn man aber diese Erkenntnis besitzt, dann ist es, glaube ich, auch notwendig, daraus die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Ganz sicher weiß die Bundesregierung, daß Entscheidungen auf dem Gebiete der Bergbauwirtschaft, die heute gefällt werden, sich erst in zehn bis fünfzehn Jahren auswirken.
    Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat bei der neunten Debatte am 16. Mai 1962 gesagt — so konnte man es wenigstens in den Zeitungen lesen —, er werde ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Steuerung der Energiewirtschaftspolitik zur Anwendung bringen. Ich will darauf verzichten, hier im einzelnen die in diesem Bündel vorgesehenen Maßnahmen aufzuzählen. Ich gebe Ihnen zu, daß ein nicht mit der Sache Befaßter durchaus den Eindruck bekommen konnte, das seien wirklich umfassende Maßnahmen, das sei ein imponierendes Programm der Bundesregierung, um diese Entwicklung in den Griff zu bekommen.
    Heute sind zehn Monate vergangen, und wenn man sich umschaut, wird man vergeblich Ausschau halten nach auch nur einer wirksamen Maßnahme aus diesem Bündel. Das einzige, das etwas konkretere Formen angenommen hat, ist das Gesetz zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau. Man kann über diese geplante Einrichtung sehr lange diskutieren. Man könnte sogar zugeben, daß der Versuch, über diese Einrichtung die Entwicklung in den Griff zu bekommen, die Grundlage abgeben könnte für eine Konzentration der Förderung auf die leistungsfähigsten Anlagen. Ich sage



    Arendt (Wattenscheid)

    aber ausdrücklich:. könnte. Denn wenn der Bergbau wirklich gesund gemacht werden soll, muß man erstens das Gerede vom sogenannten „Gesundschrumpfen" einstellen, und zweitens muß man mehr Mut an den Tag legen und eine energiepolitische Vorstellung entwickeln.
    Herr Minister, Sie möchten mit diesem Entwurf zur Rationalisierung im Steinkohlenbergbau diese weiter vorantreiben. Aber Rationalisierung ist doch nicht nur Stillegung; das sollten Sie bedenken. Nach diesem Entwurf, das muß man sagen, ist aber beabsichtigt, Schachtanlagen dazu zu bringen, ihre Produktion einzustellen, also stillzulegen, und Sie wollen für diese Stillegungen sogar Prämien zahlen, die teilweise die Offentlichkeit und teilweise der Bergbau selbst aufzubringen hat. Mit diesem Verfahren werden Sie leistungsfähige Schachtanlagen, die ja Zwangsmitglied dieses Verbandes werden müssen und nicht einem größeren Konzern angehören und dadurch keine Stillegungsmöglichkeiten haben, durch Umlagebeträge belasten und unter Umständen in arge Bedrängnis bringen. Große Konzerne dagegen, die schon in der Vergangenheit diese Möglichkeiten ausgenützt und Rationalisierungsmaßnahmen über eine Zusammenlegung von Schachtanlagen durchgeführt haben, werden das auch in Zukunft tun; die erhalten nach dem Entwurf noch Prämien, um noch eine Verbesserung ihrer Lage zu erreichen. Sie werden, meine Damen und Herren, mit diesem Vorgehen nur die Starken stärker machen und bedenken dabei nicht, daß Leistungsfähigkeit nicht immer mit der Größe eines Unternehmensidentisch ist.
    Für den Zweck der Rationalisierung sollen erhebliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, ohne daß die Öffentlichkeit die Möglichkeit hätte, eine Entscheidung darüber zu fällen, wie und wo öffentliche Mittel eingesetzt werden. Die Bundesregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, will mit diesem Entwurf die Entscheidung über den einzuschlagenden Weg den privaten Unternehmungen im Bergbau überlassen.
    Mit diesem Entwurf werden Sie weder die nicht unwichtige Sortenfrage lösen, noch werden Sie erreichen, daß eine Verlagerung auf wirklich leistungsfähige Schachtanlagen erfolgt. Sie werden es deshalb nicht erreichen, weil Sie im Grunde genommen die Entscheidung darüber den Gesellschaften selbst überlassen. Ohne eine klare Auskunft über die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung kann ja der Stienkohlenbergbau seine Rationalisierungsmaßnahmen nicht auf ein bestimmtes Ziel ausrichten, und zwangsläufig werden dadurch die unternehmerischen Entscheidungen im Rahmen dieses Rationalisierungsverbandes von dem Gesichtspunkt der kurzfristigen Gewinnmaximierung bestimmt. Der Rationalisierungsverband in der hier vorgesehenen Form wird dadurch zu einem Instrument, mit dessen Hilfe öffentliche Mittel nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten an die einzelnen Unternehmungen verteilt werden.
    Der vorgelegte Entwurf schließt auch nicht aus, daß Bergwerksgesellschaften nur deshalb Zechen stillegen, weil sie die dadurch freiwerdenden Arbeitskräfte auf andere Anlagen verlegen wollen. Für solche Stillegungen sind keine leistungs- oder ertragsmäßigen Gesichtspunkte von Bedeutung, sondern das ist einfach eine Frage der Belegschaftsstruktur, und Sie werden es den Gesellschaften allein überlassen, mit diesem Problem des Arbeitskräftemangels auf diese Weise fertig zu werden.
    Ich habe schon darauf hingewiesen, daß in den vergangenen Jahren 25 Schachtanlagen stillgelegt und 42 Zechen zu 21 Großanlagen zusammengelegt wurden. Was jetzt an Rationalisierung noch kommen soll, ist — das geht eindeutig aus diesem Entwurf hervor — ausgesprochen und eindeutig die Stillegung von Kapazitäten.
    Meine Damen und Herren, Sie sollten aber bei dieser Frage daran denken, daß nicht alle Kohlenarten und Kohlensorten im Überfluß vorhanden sind. Während Hausbrandsorten, Magerkohle, Eß-kohle usw., sehr knapp auf dem Markt vertreten sind und die Belegschaften während des Winters erhebliche Überschichten verfahren mußten, um den Bedarf zu decken, ist während des gleichen Zeitraums auf den Anlagen, die andere Kohlensorten, beispielsweise Fettkohle, fördern, die Lage genau anders gewesen; denn dort wurden sogar trotz der extremen Kältegrade Kohlen auf die Halde geschüttet. Wenn wir nach diesem Gesetzentwurf die Fragen zu regeln versuchen, dann werden Sie erleben, daß nicht die Zechen, die Hausbrandsorten fördern und die zur Versorgung des Marktes notwendig wären, erhalten bleiben, sondern Sie werden erleben, daß gerade diese Schachtanlagen, die unter besonders ungünstigen geologischen Bedingungen arbeiten und dadurch auch ein schlechtes Kostenbild haben, stillgelegt werden. Damit wird die Versorgungssicherheit noch mehr in Frage gestellt. Ich glaube, die Folgen eines solchen Vorgehens wären insbesondere für die Verbraucher geradezu katastrophal.
    Aber nicht nur das. Zweifellos würde sich durch ein solches Vorgehen auch das Gefühl bei den Belegschaften, das heute schon vorhanden ist, Objekt zu sein, weiter verstärken. So wichtig Entscheidungen am grünen Tisch sind, so sollte man auf der anderen Seite doch die Praxis und die Auswirkung in der Praxis nicht übersehen. Ein solches Vorgehen würde für den Bergmann bedeuten, daß er in Zeiten der Kohlenknappheit in Form von Überschichten seinen Beitrag dazu leisten müßte, diese Versorgungsschwierigkeiten zu beheben, und in Zeiten des Kohlenüberflusses müßte er die Folgen dieser Politik in Form von Feierschichten und damit verbundenem Lohnausfall auf sich nehmen. Ich glaube, daß nicht nur die Gefahr der Feierschichten bestehen würde, sondern auch die Gefahr der Entlassungen, des Verlustes des Arbeitsplatzes und damit einfach eine erhebliche soziale Belastung. Solche Belastungen in den Überlegungen unberücksichtigt zu lassen, ist unserer so modernen Zeit wahrlich nicht angemessen.
    Wir können diese Auswirkungen auf die Menschen auch nicht durch beruhigende Erklärungen



    Arendt (Wattenscheid)

    aus der Welt schaffen. Sie alle kennen die Beteuerungen maßgeblicher Stellen und Institutionen, die dem Bergmann den Dank ausgesprochen haben. Ich brauche hier sicherlich keine Zitate zu bringen, um das in die Erinnerung zurückzurufen. Aber bei den Belegschaften des Steinkohlenbergbaus ist das Gefühl vorhanden, daß die Taten einfach fehlen.
    Die Wirkung sehen Sie noch an einem anderen Vorgang. Ich sagte vorhin schon beiläufig: Es gibt heute schon eine Reihe von Schachtanlagen, die unter erheblichem Belegschaftsmangel leiden. Wenn der Bergbau eine gesunde und vernünftige Altersstruktur in seiner Belegschaft haben soll, dann benötigte er beispielsweise jetzt zu Ostern etwa 8000 Berglehrlinge und Bergjungleute. Wenn es gut geht, wird er jetzt zu Ostern vielleicht 2000 bekommen. Ich glaube, das hat Gründe und Ursachen, über die man schon einmal nachdenken sollte.
    Aber lassen Sie mich noch etwas über darüber hinausgehende Auswirkungen sagen. Für viele Städte und Gemeinden kann die Stillegung einer Schachtanlage der kommunalpolitische Ruin sein. Er wird es dann sein, wenn es nicht gelingt, andere Unternehmungen, die die frei werdenden Arbeitskräfte aufnehmen können, rechtzeitig im Ort anzusiedeln. Das läßt sich aber von heute auf morgen nicht machen. Weil das so ist, müssen rechtzeitig Überlegungen angestellt werden, um den Übergang, wo er erforderlich ist, so reibungslos und so sozial wie möglich für die Betroffenen zu gestalten.
    Wir leugnen nicht den Strukturwandel im Energieverbrauch. Wir leugnen auch nicht die Bedeutung anderer Energieträger. Wir wehren uns aber mit aller Entschiedenheit dagegen, daß mit der Kohle, die oft genug Initialzündung für staatliche und wirtschaftliche Gesundung sein konnte, heute Ausverkaufspolitik getrieben wird.
    Wir sind dafür, daß Kohle möglichst billig produziert wird. Das macht ohne Zweifel gewisse Verlagerungen erforderlich. Wir sind damit einverstanden.
    Schaffen Sie dann aber ein vernünftiges Instrument! Machen Sie aus diesem vorgesehenen Rationalisierungsverband eine wirkliche Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem entsprechenden Einfluß der Offentlichkeit! Geben Sie dieser Körperschaft den Auftrag, eine Vorstellung zu erarbeiten, auf welchen Schachtanlagen die dem Bergbau zuerkannte Förderungsmenge zutage gebracht werden soll! Wenn Sie ein solches echtes Programm der Rationalisierung vorlegten, wären wir bereit, über die Zurverfügungstellung öffentlicher Gelder für diesen Verband zu reden. Tun Sie es dagegen nicht, wird die Offentlichkeit wie in der Vergangenheit weitere Belastungen und weitere Opfer auf sich nehmen müssen, ohne daß sie den Sinn dieser Opfer erkennen könnte und ohne daß es gelänge, diese wichtigen Fragen zu lösen.
    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir dafür nur ein Beispiel. Das preußische Berggesetz von 1865 ist auch heute noch die rechtliche Grundlage für den Bergbau. In diesem Berggesetz gibt es Bestimmungen etwa über die Regelung von Schadenfällen, soweit sie über Tage ausgelöst werden durch den Abbau unter Tage. Alles aber, was unter der Erdoberfläche geschieht, ist in diesem Berggesetz nicht geregelt.
    Nun erinnern Sie sich daran, daß wir in der Vergangenheit eine Vielzahl von Stillegungen vorgehabt haben. Insbesondere in Bochum, am südlichen Rande des Ruhrreviers, wurde eine Reihe von Schachtanlagen stillgelegt. Hier bemühte man sich, eine Pumpgemeinschaft zu bilden, um auf diesem Wege der zufließenden Wasser Herr zu werden. Diese Pumpgemeinschaft kam nicht zustande — das wissen Sie —; sie ,scheiterte einfach an dem engen Feldergrenzendenken der Beteiligten. Die Folge davon ist, daß täglich das Wasser um 25 cm in den Gruben steigt, bis es eine ganz bestimmte Höhe unter Normalnull erreicht. Während dieses Vorgangs aber wird es durch Klüfte, durch Risse, durch Spalten in andere Bereiche übertreten und dadurch andere Schachtanlagen gefährden, die gar nicht für eine Stillegung vorgesehen waren. Da eine Zeche allein mit ,dem Wasserproblem nicht fertig werden kann, ebensowenig wie einer allein mit idem Energieproblem fertig werden könnte, wird diese Wasserhaltung zu einem gemeinsamen Anliegen. Und wenn Sie die Frage jetzt nicht regeln, so wird sie in einiger Zeit zur Lösung anstehen, und Sie werden dann erneut die Öffentlichkeit belasten müssen. Soll dann wieder die Öffentlichkeit Mittel zur Verfügung stellen, ohne daß sie die Möglichkeit der Entscheidung hätte?
    Meine Damen und Herren, diese zweifellos schwierigen Fragen lassen sich lösen, sie sind lösbar! Ich glaube, gerade jetzt in der Zeit des strukturellen Wandels böte sich eine gute Gelegenheit, mit einem mutigen Schritt nach vorn die Voraussetzungen zu 'schaffen für einen gesunden, leistungsfähigen Bergbau.
    Herr .Bundeswirtschaftsminister, Sie haben in Ihrer Erklärung am 16. Mai 1962 den geplanten Rationalisierungsverband als eine wunderbare Sache bezeichnet. Vielleicht ist er es nach Ihren Vorstellungen; nach meinen nicht, und Sie werden uns gestatten, darauf hinzuweisen, daß in diesem Entwurf zwar nicht nur eine finanzielle Entschädigung der Besitzer, der Aktionäre, vorgesehen ist, daß ,aber auf der anderen Seite nicht ein einziges Wort zu der Frage gesagt wird, wie man )das soziale Schicksal der Betroffenen regeln will.
    Nicht zuletzt aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, sind wir der Meinung, daß dieser Rationalisierungsverband nicht die wunderbare Sache sein kann, für die sie der Herr Bundeswirtschaftsminister ausgibt. Wir schlagen Ihnen in allem Freimut und in aller Offenheit vor — wir müssen Ihnen das allerdings mit Nachdruck sagen —: lassen Sie uns miteinander reden, lassen Sie uns daraus ein wirkliches Instrument zur Steuerung unserer Energiepolitik machen!
    Ich darf aber noch ein paar andere Bemerkungen zu dem sogenannten Bündel von Maßnahmen machen, von dem der Herr Minister am 16. Mai 1962 sprach. Ein weiteres Kernstück seiner Maßnahmen sollte 'die sogenannte Abstimmung, die Konsultation



    Arendt (Wattenscheid)

    zwischen dem Bergbau und der Mineralölindustrie über ,die in der Zukunft zu erstellenden Raffineriekapazitäten sein. Diese Konsultationen sind trotz mehrfacher Versuche ergebnislos geblieben. Es ist — mit anderen Worten — überhaupt nichts dabei herausgekommen, es sei denn, man wollte diese verlorene Zeit als einen Erfolg buchen.
    Was werden wir jetzt erleben? Der Bau von neuen Raffineriekapazitäten, soweit er schon in Angriff genommen worden ist, geht ja auf vollen Touren. Er wird auch verstärkt werden. Somit bietet das Zahlenbild — Sie erlauben mir, ein paar Zahlen zu nennen — sich folgendermaßen dar. Während Ende 1962, auf Steinkohleneinheiten umgerechnet, eine Raffineriekapazität von 44,9 Millionen t in der Bundesrepublik vorhanden war, werden es Ende 1966 71,2 Millionen t sein. Das bedeutet — mit anderen Worten —, wieder auf Steinkohleneinheiten umgerechnet, daß statt bisher 46,8 Millionen t 01 1966 85,5 Millionen t 01 zur Verfügung stehen. Der Anteil der Kohle wird dadurch zurückgehen, und das heißt — wieder mit anderen Worten —, daß die heute schon 5 Jahre währende Krise im Steinkohlenbergbau um weitere Jahre verlängert wird.
    Jetzt kommt es darauf an, die Konsequenzen aus diesem Scheitern der Abstimmungsgespräche zu ziehen. Ich muß Ihnen sagen: sie wurden nicht gezogen, obwohl die Mehrheit dieses Hauses, die Regierungsparteien, am 16. Mai des vergangenen Jahres mit der Anwendung des § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes drohte. Was glauben Sie wohl, wie solche Drohungen in der Öffentlichkeit wirken, wenn sie zwar ausgestoßen werden, aber wenn keine Aktionen dahinterstehen und wenn nichts geschieht? Wir haben keine Aktionen auf Grund des Scheiterns der Konsultationen erlebt. Denn die Verkürzung der Kontraktfristen werden Sie schwerlich als eine solche Aktion bezeichnen wollen. Die drei großen Mineralölgesellschaften sind in ihrem Gehaben völlig frei und brauchen auf solche Dinge keine Rücksicht zu nehmen.
    Wir haben zwar keine Aktion, dafür aber gleich drei Vorschläge aus Ihren eigenen Reihen bekommen. Da ist zunächst einmal das Land Nordrhein-Westfalen vertreten. Es möchte eine Ergänzung und eine Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes, damit der Bau von Energieanlagen, die Investitionen in der Energiewirtschaft, der Bau von Rohrleitungen usw. überwacht und gesteuert werden können.
    Wir haben Bemühungen in Ihren Reihen, durch Unterschriftensammlungen dennoch die Voraussetzungen für eine Lizenzierung der Öleinfuhren zu schaffen. Schließlich ist auch noch Herr Kollege Blumenfeld mit einem Vorschlag an die Öffentlichkeit getreten, mit dem Vorschlag der „federnden Bremse, wie er es bezeichnet hat. Er möchte zwar Raffineriekapazitäten erstellen lassen, aber dann, wenn sie errichtet sind, möchte er den Rohölumsatz beschränken, um dadurch das Problem zu meistern. Ich kann dazu nur sagen, Herr Kollege Blumenfeld: schlimmer geht's nimmer! Denn abgesehen von den wirtschaftlichen Gründen, die dabei zu beachten wären, kämen wir dazu, daß man Produktionsauflagen machen müßte. Ich glaube, man könnte es auch anders sagen: man käme hart an die Grenze der glücklich überstandenen Bezugsscheinwirtschaft heran.
    Wir würden es für richtiger halten, wenn die Bundesregierung einmal überprüfte, ob es nicht besser wäre, eine Energieeinfuhrstelle einzurichten, damit die heute nebeneinander und hintereinander laufenden Maßnahmen auf diesem Sektor so koordiniert werden können, daß alle Energiefragen und Probleme künftiger Entwicklungen, auch im Hinblick auf den Gemeinsamen Markt, unter allgemeinen Gesichtspunkten rechtzeitig zu lösen sind. Das wäre ein weitaus wichtigerer Beitrag zur Energiepolitik als das, was so an Überlegungen bei Ihnen eine Rolle spielt.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang nur einmal die Stellungnahme der Landesregierung Nordrhein-Westfalen erwähnen, die sicherlich nicht in dem Verdacht steht, der Sozialdemokratischen Partei die Bälle zuzuspielen. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten einige Sätze aus dieser Erklärung zitieren. Es heißt dort:
    Die Existenzgrundlage des deutschen Steinkohlenbergbaus kann nur im Rahmen einer langfristigen Energiewirtschaftspolitik, die außer der Kohle alle übrigen Energieträger, insbesondere das Heizöl einbezieht, gesichert werden. Für eine solche langfristige Energiepolitik ist in erster Linie die Bundesregierung verantwortlich und zuständig. Ihre Aufgabe würde es sein, für den Raum der Bundesrepublik beschleunigt die Grundsätze einer solchen, alle Energieträger l umfassenden Energiewirtschaftspolitik festzulegen.
    Es heißt dann weiter:
    Die Landesregierung ist der Meinung, daß eine wirksame Energiewirtschaftspolitik nur dann betrieben werden kann, wenn der Bundesregierung, dem zuständigen Wirtschaftsressort, ein Instrument zur Verfügung steht, mit dessen Hilfe die Energiewirtschaft beeinflußt und unerwünschte Entwicklungen verhindert werden können. Erforderlich erscheint vor allem der unverzügliche Erlaß eines neugefaßten und erweiterten Energiewirtschaftsgesetzes.
    Dieser Auffassung haben wir im Grunde genommen gar nicht viel hinzuzufügen.
    Lassen Sie mich aber noch ein paar Bemerkungen zu anderen in der Großen Anfrage enthaltenen Fragen machen. Die jetzt zu Ende gegangene Frostperiode hat sehr deutlich gezeigt, daß die Versorgung der Verbraucher erheblich ins Wanken geraten kann, wenn die Quecksilbersäule ein paar Wochen lang unter der Minusgrenze liegt. Da mußte nicht nur die Bundeswehr eingesetzt werden, um die Versorgung sicherzustellen. Die Verbraucher von Heizöl merkten auch an ihrer Geldbörse, daß sie den Versicherungen aus früherer Zeit zum Opfer gefallen waren. Ich will hier gar nicht mit Zahlen aufwarten. Jedenfalls hat die Entwicklung der Heizölpreise in der letzten Zeit ganz deutlich gezeigt, daß die oft gerühmte und zitierte Preisgünstigkeit



    Arendt (Wattenscheid)

    für den Verbraucher wegen der Abhängigkeit von Energieeinfuhren nicht garantiert werden kann. Diese Energieimporte bieten keine Gewähr für niedrige Preise; sie bieten auch keine Gewähr für eine sichere und regelmäßige Versorgung.

    (Abg. Mertes meldet sich zu einer Zwischenfrage.)