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    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, den 29. März 1963 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Wahl 3251 A Erweiterung der Tagesordnung 3251 A Fragestunde (Drucksachen IV/ 1093, IV/ 1099) Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Etatmittel für die baulichen Belange von Bundestag und Bundesregierung seit 1949 und für die nächsten Jahre Niederalt, Bundesminister 3251 D, 3252 B, C Dr. Kohut (FDP) 3252 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 3252 C Frage des Abg. Dr. Jungmann: Ausbildungsvorschriften für Ärzte Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 3252 D, 3253 A, B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 3253 A, B Frage des Abg. Dr. Kohut: Leprakranke in der Bundesrepublik Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . 3253 C, D Dr. Kohut (FDP) 3253 C Frage des Abg. Dr. Dittrich: Zulassung der. Apothekerpraktikanten zum Pharmaziestudium Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 3253 D, 3254 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) 3253 D Frage des Abg. Dr. Dittrich: Benachteiligung männlicher Praktikanten bei Zulassung zum Studium gegenüber weiblichen Anwärtern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3254 A Frage des Abg. Dr. Dittrich: Empfehlung an die Ständige Konferenz der Kultusminister Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 3254 B, C, D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 3254 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Ausfuhrverbot für Großröhren in die Ostblockstaaten Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3254 D, 3255 A, B, C, D, 3256 A, C, D, 3257 A, B Dr. Mommer (SPD) 3255 A, B Dr. Kohut (FDP) 3255 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 Börner (SPD) 3255 D Junghans (SPD) . . . 3256 A, B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3256 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) 3256 D, 3257 A Sänger (SPD) . . . . . . . 3257 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Schadenersatz für Opfer von Verkehrsunfällen Dr Bucher, Bundesminister . . . 3257 C Dr. Mommer (SPD) 3257 C Frage des Abg. Varelmann: Ausfuhr von Zuchttieren Schwarz, Bundesminister . 3257 D, 3258 A Varelmann (CDU/CSU) 3258 A Fragen des Abg. Merten: Errichtung eines Kreiswehrersatzamtes in Aschaffenburg Hopf, Staatssekretär 3258 B, C, D, 3259 A Merten (SPD) 3258 C Vogt (CDU/CSU) . . . 3258 D, 3259 A Frage des Abg. Dürr: Sperrgüter Dr. Steinmetz, Staatssekretär 3259 B, C, D Dürr (FDP) 3259 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Gutachten über die Errichtung der Station in Raisting Dr. Steinmetz, Staatssekretär . 3260 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . 3260 A, B Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Großbodenstation für Satelliten im Raum Raisting Dr. Ernst, Staatssekretär . . 3260 C, D, 3261 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 3260 D, 3261 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Verordnung des Rates der EWG (Drucksachen IV/ 1149, IV/ 1150, IV/ 1151, IV/ 1156) 3261 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses über das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft und die Durchführung des Europäischen Industriezensus in der Versorgungswirtschaft (Drucksache IV/ 1132); in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Vermittlungsausschusses über das Zweite Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache IV/ 1133) Lemmer, Landesminister 3261 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Energiepolitik (Drucksache IV/ 1029); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/ 1080) — Erste Beratung — Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 3262 C, 3295 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3268 A, 3293 C Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 3273 A Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 3273 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 3282 B Dr. Atzenroth (FDP) 3287 A Dr. Balke (CDU/CSU) 3290 B Mündlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über eine von Art. 7 und 8 der Verordnung Nr. 20 des Rates abweichende Regelung betr. Festsetzung der Einschleusungspreise und der Zusatzbeträge für einige Schweinefleischerzeugnisse (Drucksache IV/ 1163) Bading (SPD) . . . . . . . . 3296 B Nächste Sitzung 3296 D Anlagen 3297 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 3251 71. Sitzung Bonn, den 29. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 8.32 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 30. 3. Arendt (Wattenscheid) * 30. 3. Dr. Arndt (Berlin) 31. 3. Dr. Arnold 29. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bauer (Wasserburg) 6. 4. Berkhan 29. 3. Beuster 20. 4. Biechele 29. 3. Biegler 29. 3. Birkelbach * 30. 3. Dr. Birrenbach 29. 3. Fürst von Bismarck 29. 3. Dr. Bleiß 29. 3. Brese 29. 3. Dr. Burgbacher * 30. 3. Dr. Czaja 29. 3. Dr. Danz 29. 3. Dr. Deist * 30. 3. Deringer * 30. 3. Dr. Dichgans * 30. 3. Frau Döhring 20. 4. Dorn 29. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Eisenmann. 29. 3. Frau Dr. Elsner * 30. 3. Etzel 29. 3. Even (Köln) 29. 3. Faller * 30. 3. Figgen 20. 4. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 29. 3. Franke 29. 3. Dr. Franz 29. 3. Franzen 29. 3. Dr. Frede 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 31. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 30. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Dr. Furler * 30. 3. Gaßmann 5. 4. Gedat 29. 3. Gehring 29. 3. Dr. Gradl 29.3. Gscheidle 29. 3. Günther 29. 3. Freiherr zu Guttenberg 31. 3. Haage (München) 7. 5. Haase (Kellinghusen) 29. 3. Hahn (Bielefeld) 20. 4. Hammersen 29. 3. Dr. von Haniel-Niethammer 29. 3. Hellenbrock 31. 3. Dr. Hellige 20. 4. Hermsdorf 29. 3. Herold 29. 3. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Holkenbrink 29. 3. Frau Dr. Hubert 29. 3. Illerhaus ' 30. 3. Jaksch 26. 4. Kalbitzer 29. 3. Katzer 31.3. Frau Kettig 29. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 29.3. Klinker * 30. 3. Dr. Knorr 4. 4. Dr. Kopf 29. 3. Dr. Kreyssig * 30. 3. Kriedemann * 30. 3. Leber 29. 3. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Lenz (Brühl) * 30. 3. Dr. Löbe 29. 3. Lohmar 30. 4. Dr. Lähr * 30. 3. Lücker (München) ' 30. 3. Margulies * 30. 3. Mattick 29.3. Mauk * 30. 3. Dr. von Merkatz 7. 4. Metzger * 30. 3. Dr. Miessner 29. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 29. 3. Müller (Berlin) 31.3. Müller (Remscheid) 29. 3. Müller-Hermann * 30. 3. Nellen 29. 3. Neumann (Allensbach) 29. 3. Oetzel 31.3. 011enhauer 29. 3. Frau Dr. Pannhoff 31. 3. Dr.-Ing. Philipp * 30. 3. Porzner 29. 3. Frau Dr. Probst 22. 4. Rademacher * 30. 3. Richarts * 30. 3. Frau Rudoll 31. 3. Schlick 29. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 29. 3. Dr. Schmidt (Wuppertal) 31. 3. Schneider (Hamburg) 29. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 3. Schulhoff 29. 3. Seibert 29. 3. Seifriz * 30. 3. Seuffert 29. 3. Spitzmüller 29. 3. Dr. Stammberger 29. 3. Dr. Starke * 30.3. Stooß 29. 3. Storch * 30. 3. Strauß 29.3. Frau Strobel * 30. 3. Struve 29. 3. Dr. Tamblé 29. 3. Urban 29. 3. Frau Vietje 31. 3. Dr. Wahl 29. 3. 3298 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm * 30. 3. Welslau 29. 3. Werner 29. 3. Frau Wessel 29. 3. Wischnewski* 30. 3. Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Burgbacher zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Energiepolitik (Drucksache IV/ 1029). Mineralölpolitik in Industriestaaten Frankreich. Grundlage der französischen Mineralölpolitik ist das Gesetz vom 30. März 1928, das im Laufe der Zeit wiederholt den geänderten Verhältnissen angepaßt wurde. Es überträgt bestimmten, von einem ministeriellen Prüfungsausschuß ausgewählten Unternehmen Importmonopole auf Zeit. Einfuhren sind nur bis zu einer Jahreshöchstmenge zulässig, die bis zu 1/5 erhöht oder gesenkt werden kann. Auch der Absatz im Inland wird reguliert. Die Unternehmen sind verpflichtet, Vorratslager zu bilden. Die weitgefaßten Bestimmungen des Gesetzes geben dem Staat jede Möglichkeit, den Importeuren 3) Auflagen aller Art zu machen und dabei auch den Bezug bestimmter Rohöle und die Herstellung bestimmter Produkte vorzuschreiben. Damit werden insbesondere die Verarbeitung und der Absatz des Sahara-Öls weitgehend gesichert. Verstöße gegen diese und zahlreiche weitere Verpflichtungen der Mineralölunternehmen werden mit dem Verfall einer Kaution, der Herabsetzung des, ihnen zugestandenen Importkontingents oder sogar mit der völligen Aberkennung der Einfuhrberechtigung geahndet. Der französische Staat nimmt mit zahlreichen Beteiligungen an Unternehmen der Mineralölwirtschaft und mit eigenen Staatsgesellschaften auch als Unternehmer Einfluß auf die Erzeugung und den Markt. Erst kürzlich wurde bekannt, daß die französische Staatsgesellschaft Union Generale des Pétroles (UGP) eine Großraffinerie auf deutschem Boden, im Raume Mainz, errichten will. Bau und Betrieb von Rohölleitungen bedürfen nach dem Dekret vom 16. Mai 1959 einer Genehmigung. Der Absatz von Mineralölprodukten wird durch zahlreiche Preisvorschriften, insbesondere eine Preismeldepflicht sowie durch ein Verbot höherer als 5% iger Rabatte transparent gemacht und beaufsichtigt. Mit diesen umfassenden und bis ins einzelne gehenden Regelung befindet sich die französische Mineralölwirtschaft vollständig unter staatlicher Kontrolle. Praktisch entzieht der französische Staat seine Mineralölwirtschaft weitgehend den Vorschriften des EWG-Vertrages. Großbritannien. Die britische Regierung verfolgt seit jeher eine besonders aktive Mineralölpolitik. Sie stützt sich dabei nicht nur auf eine maßgebliche Beteiligung an der British Petrol Company (BP), einem der größten Mineralölkonzerne der Welt, sondern auch auf unmittelbare politische und militärische Einflußnahme in den Fördergebieten des Nahen und Fernen Ostens. Die Öleinfuhr ist lizenziert. Dabei wird die Devisenbewirtschaftung als Mittel der Importpolitik benutzt. Ölleitungen dürfen auf Grund des Pipe-Lines-Act 1962 nur nach vorheriger Genehmigung durch den Energieminister gebaut und betrieben werden. Belgien. Belgiens staatliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Mineralölpolitik setzen bei der Heizöleinfuhr an, die seit 1959 mengenmäßig beschränkt wird. Daneben wird der Binnenmarkt durch strenge Bevorratungspflichten für Importeure und Verbraucher (seit 1961 18% der Jahreslieferungen) stabilisiert; Außenseiter im Mineralölhandel haben ohne großen Lagerraum auf diesem Markt keine Chance. Niederlande. Der Staat nimmt hier über die Staatsmijnen Einfluß auf den Mineralölmarkt. Über diese Gesellschaft betreibt er einerseits den weitaus größten Teil des niederländischen Steinkohlenbergbaus, auf der anderen Seite arbeiten die Staatsmijnen eng mit der Esso beim Absatz von Mineralölerzeugnissen zusammen. Italien. Italien, das fast vollständig von Importenergie abhängig ist, unternimmt große Anstrengungen, sich aus der Abhängigkeit von den internationalen Ölkonzernen zu befreien. Der staatliche Energiekonzern Ente Nazionale Idrocaburi (ENI) ist bemüht, durch Ölprospektionen in anderen Ländern eigene Energiequellen zu erschließen. Daneben. nimmt es Italien in Kauf, einen bedeutenden Teil seiner Energieversorgung durch die Einfuhr von Ostblock-Öl zu decken. Im Inland besteht ein straffe Aufsicht über die Mineralölwirtschaft. Grundlage hierfür ist das Mineralölwirtschaftsgesetz vom 2. November 1933. Ähnlich wie nach dem französischen Gesetz werden langfristige Importkonzessionen verliehen — mit Kontigenten und strengen Bevorratungspflichten. Die Errichtung und der Betrieb von Raffinerien und Pipelines sind genehmigungspflichtig. Die Preise für Mineralölprodukte müssen veröffentlicht werden und unterliegen der Überwachung durch die Regierung. Die staatliche ENI genießt in der Mineralölwirtschaft eine Vorzugsstellung. USA. Das Schwergewicht der amerikanischen Energiepolitik liegt auf dem Schutz und der Erweiterung der inländischen Energiequellen im Interesse der nationalen Sicherheit. Diesem Zweck dient insbesondere die mengenmäßige Beschränkung der Mineralöleinfuhren. Die ursprünglich freiwlligen Einfuhrbeschränkungen 'werden seit 1959 zwangsweise durchgesetzt. Auf der Grundlage des Trade Expansion Act von 1962 wurden sie am 1. Januar 1963 erneut verschärft. Die Quote der zulässigen Einfuhr ist jetzt auf 12,2 % der inländischen Erzeugung begrenzt. Von dem Bedarfszuwachs wird Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1963 3299 also künftig auf die inländische Ölerzeugung so viel entfallen wie auf die Importe. Im Interesse der nationalen Sicherheit und zur Erhaltung der Lagerstätten wird außerdem die inländische Rohölerzeugung mengenmäßig gesteuert. Daneben werden auf alle Energieeinfuhren Zölle erhoben. Japan. Die Mineralöleinfuhr ist lizenziert. Ein hemmungsloser Konkurrenzkampf der Mineralölgesellschaften auf dem japanischen Markt war der Grund für den Erlaß des Mineralälwirtschaftsgesetzes vom 11. Mai 1962. Das Gesetz schreibt die jährliche Aufstellung eines Mineralölversorgungsplanes für jeweils fünf Jahre vor. Investitionen bedürfen der Genehmigung. Die Produktionspläne der Unternehmer müssen auf den Mineralölversorgungsplan abgestimmt werden. Durch die Festsetzung von Standardpreisen können volkswirtschaftlich unerwünschte Preisschwankungen ausgeschlossen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Eine Drohung mit dem Enteignungsverfahren in diesem Sinne ist, soweit mir bekannt, nicht ausgesprochen worden, sondern es ist nur darauf hingewiesen worden, daß dieses nach der Rechtslage möglich wäre. Ich glaube aber, daß, wenn die bayerische Landesplanungsbehörde sachliche Bedenken gehabt hätte, der Hinweis auf diese Rechtslage kein Grund gewesen wäre, von diesen Einwendungen abzulassen.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Damit ist die Fragestunde beendet. Ich rufe auf den Zusatzpunkt 1:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Verordnung des Rates der EWG (Drucksachen IV/ 1149, IV/ 1150, IV/ 1151, IV/ 1156).
Es liegt vor der Schriftliche Bericht des Herrn Abgeordneten Unertl. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Er verweist auf diesen Bericht. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Es liegt vor der Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/ 1156, von den Verordnungsentwürfen Kenntnis zu nehmen, sowie ein Ersuchen an die Bundesregierung.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV /1156 zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Meine Damen und Herren, ich bitte, an der Verhandlung teilzunehmen; die körperliche Anwesenheit allein genügt nicht.

(Heiterkeit.)

Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/ 1156 zustimmt, gebe bitte Handzeichen. — Ich kann die einmütige Zustimmung feststellen.
Ich rufe auf die Zusatzpunkte 2 und 3:
Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Elektrizitäts-
und Gaswirtschaft und die Durchführung des Europäischen Industriezensus in der Versorgungswirtschaft (Drucksache IV/ 1132);
Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses über das Zweite Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache IV/ 1133).
Berichterstatter ist Herr Minister Lemmer. Ich gebe ihm das Wort.
Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Berichterstatter des Vermittlungsausschusses habe ich die Ehre, Ihnen zu den Punkten 2 und 3 der Zusatztagesordnung heute zu berichten. Ich darf vorschlagen, Herr Präsident, beide Punkte zusammenzufassen, da sie in der Sache auf die gleichen rechtlichen Erwägungen zurückgehen.
Nach den §§ 5 und 6 ,des Gesetzes über die Statistik in der Elektrizitäts-Wirtschaft und den §§ 3 a und 4 a des Gesetzes über die Statistik in der Indutrie sollen im Jahre 1963 bestimmte statistisch bedeutsame Tatbestände erfaßt werden, deren Einzelheiten hier nicht interessieren. In allen Fällen sah die Regierungsvorlage jeweils einen ,ergänzenden Absatz vor, indem bestimmt werden sollte, ,daß die genannten Erhebungen in drei- bis fünfjährigen Abständen zu wiederholen seien, und daß die Bundesregierung ermächtigt werde, .den Zeitpunkt der Erhebungen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats zu bestimmen.
Der Bundesrat schlug dann im ersten Durchgang vor, diese Absätze jeweils so zu fassen, daß die Wiederholungen der Erhebungen nicht im Gesetz selbst vorgesehen, sondern ,daß die Bundesregierung ermächtigt werden sollte, sie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats anzuordnen. Die Begründung des Bundesrats läßt sich dahin zusammenfassen, daß die Anordnung der Wiederholung durch Rechtsverordnung ein beweglicheres und der Sache angemesseneres Verfahren darstelle.
Die Zustimmigkeitsbedürftigkeit ergab sich für den Bundesrat mehr oder weniger zwangsläufig daraus, daß die Rechtsverordnungen nach seinem Vorschlag einen bedeutsameren Inhalt haben sollten als nach der Regierungsvorlage, in der sie lediglich den Zeitpunkt .der Erhebungen zu beinhalten hätten.
Die Bundesregierung widersprach dem Begehren des Bundesrates mit der Begründung, die Wiederholung der Statistiken sei vorauszusehen, und man sollte deshalb im Gesetz die Sache auf Dauer verankern.
Bei der Beratung des Gesetzes im Bundestag schloß sich der mitberatende Innenausschuß dem Vorschlag des Bundesrats an. Der federführende Wirtschaftsausschuß beschloß zunächst — in seiner 34. Sitzung am 17. Januar 1963 — die Verabschiedung des Gesetzes in der Fassung der Regierungsvorlage. In einer späteren Sitzung änderte er seinen Beschluß und schlug die Fassung vor, die dann vom Plenum beschlossen wurde, nach der diese Rechtsverordnungen auch der Zustimmung des Bundestages bedürfen sollen.
Gegen die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Form hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß angerufen mit dem Begehren, das Erfordernis der Zustimmung des Bundestages aus dem Gesetz zu streichen.
Zur Begründung des Antrages hat er darauf hingewiesen, daß die Bindung des Erlasses der Rechtsverordnung an die Zustimmung des Bundestages zu



Minister Lemmer
einer Vermischung des Prinzips der Teilung der Gewalten führe.
Wenn der Gesetzgeber sich grundsätzlich dahin entschieden hat, daß die Wiederholung der Erhebungen durch Rechtsverordnung angeordnet wird, sollte er sich nicht ohne zwingenden Grund in die nunmehr der Exekutive obliegende Aufgabe einschalten. Die Beteiligung des Bundesrates widerspricht diesem Prinzip nicht, weil der Bundesrat hier nach Art. 50 des Grundgesetzes im Rahmen der Exekutive mitwirkt.
Ein weiterer Gesichtspunkt war, daß das kumulative Zustimmungserfordernis zu großen praktischen Schwierigkeiten führen kann. Was soll z. B. geschehen, wenn das eine Haus zustimmt, das andere aber ablehnt oder modifiziert ablehnt? Der Bundestag müßte es gegebenenfalls hinnehmen, daß der Bundesrat Änderungen einer Verordnung verlangt oder die Zustimmung endgültig verweigert, obwohl der Bundestag bereits zugestimmt hat. Ein Vermittlungsverfahren ist für einen solchen Fall nicht vorgesehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus allen diesen Gründen schlägt Ihnen der Vermittlungsausschuß einstimmig vor, im Gesetz über die allgemeine Statistik in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft folgendes zu ändern: Im § 5 Abs. 2 und im § 6 Abs. 2 werden jeweils die Worte und des Bundestages gestrichen.
Ebenfalls einstimmig schlägt Ihnen der Vermittlungsausschuß zum Zweiten Gesetz zur Ergänzung
1) des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe vor, in den §§ 3 a, Abs. 3 und 4 a Abs. 2 jeweils die Worte „und des Bundestages" zu streichen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke dem Herrn Minister.
    Das Wort wird nicht gewünscht. Wir stimmen ab über den Antrag auf Drucksache 1132. Wer zustimmen will, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltung des Kollegen Dresbach angenommen.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Aus mangelndem Interesse an diesem Stoff!)

    — Herr Kollege Dresbach, Sie irren sich, es war eine ganz bedeutsame Frage, ob nämlich eine Verordnung der Regierung der Zustimmung des Bundestages bedarf oder nur der Zustimmung des Bundesrates. —
    Der Antrag wurde also bei einer Enthaltung und gegen eine Stimme angenommen. Gott sei Dank haben wir noch Individualitäten in unserem Hause.
    Ich rufe dann auf den Antrag auf Drucksache 1133; es handelt sich um das gleiche Problem. Wer zustimmen will, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit dem gleichen Ergebnis angenommen.
    Ich rufe dann auf den Tagesordnungspunkt 28:
    a) Große Anfrage der Fraktion der SPD betr.
    Energiepolitik (Drucksache IV/ 1029), b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache IV/ 1080).
    Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD hat der Herr Abgeordnete Arendt.