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ID0406313300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 63. Sitzung Bonn, den 8. März 1963 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Weber (Koblenz) 2901 A Fragestunde (Drucksache IV/1019) Frage des Abg. Dr. Mommer: Unleserliche Stempelabdrucke auf Postsendungen 2901 B Frage des Abg. Hammersen: Waffengesetz Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 2901 D, 2902 A Hammersen (FDP) . . . . . . . 2902 A Frage des Abg. Jahn: Angebliche Entführung des französischen Staatsangehörigen Argoud aus München Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 2902 B, 2903 A, B, C, 2904 A, B Jahn (SPD) 2902 D, 2903 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 2903 A, 2904 A Ritzel (SPD) 2903 B Dr. Mommer (SPD) 2903 C, D Wittrock (SPD) 2903 D Ertl (FDP) 2904 A Frage des Abg. Dr. Czaja: Beschleunigung der Abwicklung des Lastenausgleichs Grund, Staatssekretär . 2904 C, D, 2905 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 2904 D, 2905 A Fragen des Abg. Vogt: Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofs Grund, Staatssekretär . . . 2905 B, C, D Vogt (CDU/CSU) 2905 C, D Frage des Abg. Vogt: Wirkung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 6. März 1953 Grund, Staatssekretär . . 2905 D, 2906 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 2906 B Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Wirtschaftliche Benachteiligung der Familien mit Kindern . . . . . . 2906 B Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbildungsbeihilfen für soziale und pflegerische Berufe Blank, Bundesminister . 2906 D, 2907 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2907 A Frage der Abg. Frau Schanzenbach: Ausbildungsbeihilfen für entlassene Schülerinnen der Volksschule Blank, Bundesminister . . . . 2907 B, C Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2907 C Frage des Abg. Fritsch: Auflösung von Melde- und Zahlstellen für Arbeitslose im Bayerischen Wald Blank, Bundesminister 2907 D, 2908 A Fritsch (SPD) . . . . . 2907 D, 2908 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Erfahrungen mit Maschendrahtzäunen in den USA Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2908 B Frage des Abg. Oetzel: Bedingungen für Zulassung von Öltransportwagen . . . . . . . . 2908 D Frage des Abg. Stingl: Erhöhung der Flugpreise von und nach Berlin Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2908 D, 2909 C, D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 2909 C Stingl (CDU/CSU) 2909 C, D Frage des Abg. Kubitza: Autobahnstrecken Würzburg— Schweinfurth und Schweinfurth —Brückenau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2909 D, 2910A Kubitza (FDP) . . . . . . . . 2910 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Verzeichnisse über Ankunft und Abfahrt von Zügen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2910.A Frage des Abg. Wittrock: Halteverbot an Feuerlöschhydranten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2910 B, C, 2911 A Wittrock (SPD) . . . . 2910C, 2911 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Züge mit Dampflokomotiven wegen Strommangels Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 2911 A, C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2911 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Zugverspätungen im Dezember 1962 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2911 D Frage des Abg. Liehr: Tariferhöhung im Flugverkehr von und nach Berlin Dr. Seiermann, Staatssekretär . 2912 A, B, C Liehr (SPD) 2912 B Börner (SPD) . . . . . . . . 2912 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Behebung der Frostschäden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 2912 C, 2913 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2913 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/979) — Zweite und dritte Beratung — 2913 A Entwurf eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksache IV/876) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/988) — Zweite und dritte Beratung — 2913 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Fristen des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht (SPD) (Drucksache IV/900) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Wohnbeihilfen (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/971) — Erste Beratung — Jacobi (Köln) (SPD) 2913 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2918 A Lücke, Bundesminister 2921 A Hammersen (FDP) 2923 A Frau Berger-Heise (SPD) 2923 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 2925 B Große Anfrage betr. Neuordnung der Kriegsopferversorgung (SPD) (Drucksache IV/882) Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 2928 D Blank, Bundesminister . 2931 B, 2945 D, 2949 B Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2932 A Fritsch (SPD) . . . . . .. . . 2935 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 2938 D Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 2942 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 2943 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 2946 B Reichmann (FDP) . . . . . . . 2947 B Bazille (SPD) . . . . . . . . ..2947 D Dorn (FDP) 2949 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 2950 B Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 2950 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksache IV/1021) — Erste Beratung — Dr. Mommer (SPD) 2952 A Entwurf eines Gesetzes zu dem. Abkommen vom 30. April 1962 mit der Republik Peru über den Luftverkehr (Drucksache IV/973) — Erste Beratung — 2952 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (3. ÄndG KgfEG) (Drucksache IV/997) — Erste Beratung — . . . 2952 B Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Schweizerfranken-Grundschulden (Abg. Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Hesberg, Dr. Kopf, Stiller u. Gen.) (Drucksache IV/953) — Erste Beratung — 2952 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/902 [neu]) — Erste Beratung — 2952 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache IV/923) — Erste Beratung — 2952 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Artikel 131 GG (Drucksachen IV/800, IV/969) 2952 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Unertl (Drucksache IV/975) Wittrock (SPD) 2953 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Dörinkel (Drucksache IV/976) Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 2953 C Ubersicht 10 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/994) 2953 D Entschließungen der 51. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache IV/880) 2953 D Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollaussetzungen 1963 — II. Teil) (Drucksache IV/987) 2953 D Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses (Abg. Dr. Siemer, Wittmer-Eigenbrodt, Bading, Müller [Worms], Logemann u. Gen.) (Drucksache IV/951) Dr. Siemer (CDU/CSU) 2954 A Antwort des Bundesministers des Innern betr. Einführung der Fünf-Tage-Woche in der Bundesverwaltung (Drucksachen IV/913, IV/1026) 2954 B Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/1017) . . . 2954 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP, CDU/ CSU) (Drucksache IV/974) 2954 D Nächste Sitzung 2954 D Anlagen 2955 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 2901 63. Sitzung Bonn, den 8. März 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 8. 3. Dr. Arndt (Berlin) 16. 3. Dr. Arnold 8. 3. Dr. Atzenroth 8. 3. Dr. Dr. h. c. Baade 31. 3. Bals 9. 3. Bazille 8. 3. Dr. Bechert 15. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 8. 3. Birkelbach* 8. 3. Dr. Birrenbach 8. 3. Fürst von Bismarck 8. 3. Frau Blohm 16. 3. Frau Brauksiepe 8. 3. Dr. Dichgans 8. 3. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 8. 3. Frau Döhring (Stuttgart) 8. 3. Dr. Dörinkel 15. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 31. 3. Frau Eilers 15. 3. Eisenmann 8. 3. Figgen 20. 4. Dr. Frey (Bonn) 8. 3. Dr. h. c. Friedensburg 8. 3. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 3. Funk (Neuses am Sand) 31. 3. Dr. Furler 8. 3. Gaßmann 8. 3. Gehring 8. 3. Geiger 8. 3. Frau Geisendörfer 8. 3. Gerlach 8. 3. Gems 8. 3. Gewandt 8. 3. Dr. Gleissner 8. 3. Günther 8. 3. Haage (München) 8. 3. Hahn (Bielefeld)* 8. 3. Dr. Hahn (Heidelberg) 12. 3. Hauffe 16. 3. Heiland 8. 3. Hellenbrock 31. 3. Hoogen 8. 3. Hörmann (Freiburg) 8. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Horn 15. 3. Dr. Imle 11. 3. Katzer 31. 3. Kemmer 8. 3. Frau Dr. Kiep-Altenloh 10. 3. Kohlberger 8. 3. Dr. Kreyssig* 8. 3. Kühn (Hildesheim) 8. 3. Kurlbaum 8. 3. Leber 8. 3. Leonhard 8. 3. Lohmar 30. 4. Maier (Mannheim) 8. 3. Majonica 8. 3. Dr. Mälzig 8. 3. Margulies* 8. 3. Mattick 8. 3. Mauk 8. 3. Meis 8. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 3. Michels 8. 3. Dr. Miessner 8. 3. Müller (Berlin) 31. 3. Müller (Remscheid) 8. 3. Murr 8. 3. Nieberg 8. 3. Frau Dr. Pannhoff 30. 3. Frau Dr. Probst 8. 3. Richarts 8. 3. Dr. Rieger (Köln) 27. 3. Frau Rudoll 8. 3. Ruland 8. 3. Schlick 8. 3. Schultz 8. 3. Dr. Schwörer 8. 3. Seither 11. 3. Seuffert 8. 3. Stooß 8. 3. Storm 8. 3. Strauß 18. 3. Striebeck 8. 3. Frau Strobel* 8. 3. Dr. Tamblé 8. 3. Tobaben 8. 3. Unertl 8. 3. Frau Vietje 31. 3. Wacher 15. 3. Walter 8. 3. Dr. Weber (Koblenz) 15. 3. Wilhelm 8. 3. Wischnewski 8. 3. 2956 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. März 1963 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Wittmer-Eigenbrodt 30. 4. Frau Zimmermann (Brackwede) 8. 3. Dr. Zimmermann (München) 8. 3. b) Urlaubsanträge Dr. Frede 20. 4. Dr. Hellige 20. 4. Anlage 2 Umdruck 207 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1963 (Handwerkszählungsgesetz 1963) (Drucksachen IV/876, IV/988). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 wird Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a gestrichen. 2. In § 4 wird der Absatz 1 Nr. 5 gestrichen. 3. Hinter § 5 Nr. 5 wird eingefügt: „6. das Lebensalter und die Staatsangehörigkeit des Inhabers; 7. die Rechtsverhältnisse an den Räumen, die dem Betriebe des Handwerks dienen." Bonn, den 6. März 1963 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da mir namens der Koalitionsfraktionen die Begründung des Gesetzentwurfs über Wohnbeihilfen obliegt, darf ich einleitend bemerken, daß die Regierungsparteien die soeben vorgetragenen Auffassungen zum Termin des 1. Juli 1963 nicht teilen. Im Verlauf der Aussprache werden die Argumente der Opposition seitens der Regierung und gegebenenfalls auch von Vertretern der Koalitionsparteien entkräftet werden.
    Da der Vollzug der 1960 beschlossenen Maßnahmen zum Abbau der Wohnungszwangswirtschaft, nämlich die Anhebung der Altbaumieten und die stufenweise Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung, bisher nirgends zu nennenswerten Schwierigkeiten geführt hat und auch nicht auf Unverständnis in der Öffentlichkeit gestoßen ist, steht der Einleitung der zweiten Etappe der Abbaugesetzgebung nichts im Wege. Daß wir uns Korrekturen der Berechnungsmethode des Wohnungsdefizits für den Fall vorbehalten haben, daß die Wohnungsstatistik auf Grund der Zählungsergebnisse wesentliche Abweichungen ergibt, führte ich bereits vor einigen Wochen bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über ein soziales Mietrecht an dieser Stelle aus.
    Herr Kollege Jacobi, Sie hätten sich daher vieles sparen können. Wir verwahren uns gegen den Vorwurf, nicht mit der genügenden Verantwortung an diese Sache heranzugehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir sind der Meinung, daß in den Kreisen, in denen wirklich die Voraussetzungen der Durchschnittsquote von 3 % am 1. Juli vorliegen, der Übergang auch am 1. Juli vollzogen werden kann.
    Wir gehen also davon aus, daß am 1. Juli dieses Jahres nach mehr als vierzigjähriger Wohnungszwangswirtschaft die vorgesehene Überführung des Wohnungswesens in die soziale Marktwirtschaft beginnen kann, d. h. daß von diesem Tage an die
    Aufhebung der Mietpreisbindungen für den Altwohnungsbestand — für die vor der Währungsreform bezugsfertig gewordenen Wohnungen — beginnen soll. Diese Überleitung soll nur insoweit erfolgen, als das rechnerische Wohnungsdefizit — ebenso wie bei der Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung — dies vertretbar und geboten erscheinen läßt. Ab 1. Juli dieses Jahres werden also nur in den Landkreisen und in den kreisfreien Städten, in denen die Wohnraumbewirtschaftung durch entsprechende Rechtsverordnungen der Landesregierungen aufgehoben worden ist, die Mietpreise für die alten Wohnungen freigegeben. In den übrigen Kreisen fällt die Mietpreisbindung erst dann, wenn auch die Wohnraumbewirtschaftung wegfällt, d. h. nach Erreichen eines rechnerischen Wohnungsdefizits von weniger als 3 v. H. Neben der Umgestaltung des bisherigen starren Mieterschutzes in ein soziales Miet- und Wohnrecht ist die Beseitigung der mietpreisrechtlichen Eingriffe in das Vertragsverhältnis zwischen Mietern und Vermietern der entscheidende Schritt bei der Überleitung des Wohnungswesens in die soziale Marktwirtschaft, die bis zum 1. Januar 1966 in allen Gebieten der Bundesrepublik vollzogen sein soll.
    Schon mit Erlaß des Abbaugesetzes war eine vorläufige Regelung über die Gewährung von Miet-
    und Lastenbeihilfen eingeführt worden. Sie beschränkte sich aber darauf, in der Übergangszeit eventuell auftretende soziale Härten abzufangen. Darüber hinaus wurde aber schon zwingend vorgeschrieben, daß die Mietpreisfreigabe erst erfolgen soll, wenn zuvor ein endgültiges Miet- und Lastenbeihilfengesetz verabschiedet ist. In dieser programmatischen Bestimmung kam die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, die Wohnungswirtschaft nicht ohne soziale Absicherung für den einzelnen Bürger dem freien Wohnungsmarkt zu überlassen. Denn ein sozialer Rechtsstaat hat die Verpflichtung, auch das Wohnen als Elementarbedürfnis seiner Bürger in einem bestimmten, gegenüber den Allgemeininteressen vertretbaren Umfang wirtschaftlich abzusichern, wenn und insoweit der einzelne ohne sein Verschulden nicht in der Lage ist, die erforderliche Gegenleistung für ein angemessenes Wohnen aufzubringen. Das bedeutet im Hinblick auf eine marktwirtschaftliche Ordnung des Wohnungswesens, daß in Zukunft bei der Bildung freier Marktmieten im Einzelfall auftretende soziale Härten durch einen zweckbestimmten Zuschuß der öffentlichen Hand ausgeglichen werden können. Das bedeutet ferner im Hinblick auf die Eigentumspolitik der Bundesregierung, daß der Staat sich einer gleichgearteten Verpflichtung nicht entziehen darf, wenn im Falle einer Wohnungsversorgung durch privates Einzeleigentum eine Familie infolge Todesfalls, Arbeitsunfähigkeit und anderer unverschuldeter persönlicher Notlagen die auf dem Familienheim ruhenden Lasten nicht mehr voll aufbringen kann. Diese Grundsätze sind bereits im Abbaugesetz festgelegt und für das neue Wohnbeihilfengesetz verbindlich. Es kommt jetzt darauf an, diese Grundsätze zu verwirklichen und auf die Gegebenheiten einer freien Mietpreisbildung auszurichten.



    Dr. Hesberg
    Wenn das Wohnbeihilfengesetz diesen Zweck erfüllen soll, muß es so rechtzeitig verabschiedet werden, daß die betroffenen Staatsbürger ausreichend Gelegenheit haben, sich über die Hilfe, die ihnen zuteil werden soll, vorher zu unterrichten. Ebenso müssen die mit der Durchführung dieser Maßnahmen befaßten Stellen sich auf ihre Aufgabe vorbereiten können. In Anbetracht des gesetzlichen Termins vom 1. Juli haben sich deshalb die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP entschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über Wohnbeihilfen einzubringen, obwohl auch von der Bundesregierung ein entsprechender Gesetzentwurf vorbereitet wird, der nach Beschlußfassung der Bundesregierung und Stellungnahme des Bundesrates dem Bundestag ebenfalls vorgelegt wird.
    Sinn der Gewährung von Wohnbeihilfen kann es nicht sein, den Staatsbürger der eigenen Verantwortung für seine wohnliche Unterbringung und die seiner Angehörigen zu entheben. Das würde der für die Bundesrepublik gültigen, angestrebten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung nicht entsprechen. Die soziale Verpflichtung muß aber dort einsetzen, wo 'die wirtschaftliche Leistungskraft einer Familie augenscheinlich überfordert ist.
    Die Koalitionsparteien haben deshalb in dem Entwurf auf Drucksache IV/971 nach einem Mittelweg gesucht, der auf der einen Seite eine versorgungsstaatliche Ausrichtung der Ansprüche vermeidet, der auf der anderen Seite aber eine wirkliche und fühlbare Hilfe in den Fällen echter Not bedeutet. Gleichzeitig war darauf zu achten, daß die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand, in diesem Falle des Bundes und der Länder, die die Kosten je zur Hälfte aufzubringen haben, angesichts der Haushaltslage in einem angemessenen und vertretbaren Rahmen bleibt.
    Der Entwurf der Koalitionsparteien verfolgt aber nicht nur das Ziel, soziale Härten zu beseitigen, die sich bei der Überführung des Wohnungswesens in die Marktwirtschaft im Einzelfall ergeben können. Er will auch die bisher schon geltenden Vorschriften über Miet- und Lastenbeihilfen, die auf verschiedener Rechtsgrundlage beruhen und unterschiedlich ausgestaltet sind, gesetzlich neu ordnen, möglichst vereinheitlichen und die Unübersichtlichkeit der geltenden Vorschriften beseitigen. Dabei haben die Koalitionsparteien sich bemüht, die Erfahrungen mit den bisherigen Bestimmungen im Rahmen des Möglichen zu berücksichtigen. Im einzelnen möchte ich auf folgende Kernpunkte des Gesetzentwurfs eingehen.
    Der Geltungsbereich des Gesetzes wird ' auf alle Wohnungen ausgedehnt, ohne Rücksicht auf das Baujahr und die Art ihrer Finanzierung. Damit kommen Wohnbeihilfen in Zukunft auch für frei finanzierten Wohnraum in Betracht. Es wäre unbillig, eine Wohnbeihilfe beispielsweise einem jungen Ehepaar vorzuenthalten, das sich unter Verzicht auf die heute fast allgemeinen Konsumgüter wie Fernsehapparat usw. eine frei finanzierte Wohnung gemietet hat, weil es auf die Zuteilung einer Sozialwohnung noch lange hätte warten müssen.
    Der Gesetzentwurf verlangt von jedem einzelnen daß er zunächst einen bestimmten Prozentsatz des Familieneinkommens für die Deckung seines Wohnungsbedarfs aufwendet, bevor er die Hilfe des Staates in Anspruch nehmen kann. Diese „Selbstbeteiligungsquote" ist nach der Einkommenshöhe und nach der Familiengröße abgestuft, und zwar von 7 v. H. bis 24 v. H. des jeweiligen Familieneinkommens, wobei unter Einkommen das um die Steuern, Versicherungsanteile und gewisse Werbungskosten verminderte Bruttoeinkommen zu verstehen ist. Ein kinderloses Ehepaar mit einem Einkommen zwischen 800 und 900 DM im Monat, also Einkommen in dem Sinne, wie ich es eben dargelegt habe, muß zum Beispiel erst einmal 24 v. H. dieses Einkommens selbst für Miete aufwenden. Liegt die zu zahlende Miete höher als diese Grenze des Familieneinkommens, so kommt die Gewährung einer Mietbeihilfe in Betracht. Demgegenüber braucht eine Familie mit fünf Kindern und einem anrechenbaren Einkommen von 400 DM im Monat nur 10 v. H., also nur 40 DM Miete, selbst zu zahlen, obwohl zweifellos die Miete für eine der Familiengröße entsprechende Wohnung wesentlich höher liegen wird. Wie Sie hieraus ersehen werden, meine Damen und Herren, sind die Tabellen bewußt nach familiengerechten Maßstäben ausgestaltet. Es war eines der Hauptziele des Koalitionsentwurfs, gerade den kinderreichen Familien den Bezug einer familiengerechten Wohnung wirtschaftlich zu ermöglichen.
    Die Gewährung einer Mietbeihilfe ist nicht mehr davon abhängig, daß eine Mieterhöhung stattgefunden hat. Sie wird vielmehr bewilligt, wenn jemand bisher unzulänglich untergebracht war und nunmehr eine angemessene Wohnung bezieht, jedoch die Miete nicht in voller Höhe aufbringen kann.
    Die Miete wird in voller Höhe als beihilfefähig anerkannt, wenn die Größe der Wohnung im angemessenen Verhältnis zur Größe der Familie steht. Es ist dem Mieter nicht verwehrt, in einer größeren Wohnung zu leben, aber er muß dann den über die ihm zugebilligte Wohnfläche hinausgehenden Teil der Miete voll aus eigener Tasche aufbringen. Bei der Festlegung der Wohnflächen für die einzelnen Familiengrößen konnte auf die bisherigen Bestimmungen zurückgegriffen werden, die sich durchaus bewährt haben. Dabei sind die Regelungen gegenüber dem Abbaugesetz verbessert worden.
    Der Entwurf der Koalitionsparteien trifft Vorsorge, daß die Mietbeihilfen die Ausuferung der Mieten nicht begünstigen. Deshalb sollen offensichtlich überhöhte Mieten außer Ansatz bleiben. Nach dem Gesetzentwurf sind die Länder dazu ermächtigt, Obergrenzen festzusetzen. Für den die Obergrenze überschießenden Teil muß der Mieter selbst eintreten. Dem gleichen Ziel dient auch die Festsetzung einer Eigenleistung des Mieters, d. h. eines prozentualen Betrages der Miete, den der Mieter stets selbst aufbringen muß. Deshalb wird die Wohnbeihilfe grundsätzlich auf einen bestimmten Vomhundertsatz der Miete begrenzt, normalerweise auf 40 v. H., bei Haushalten mit fünf und mehr Fa-



    Dr. Hesberg
    milienmitgliedern auf 60 v. H. Das bedeutet, der Mieter erhält im Höchstfall 40 v. H. bzw. 60 v. H. der Miete ersetzt, ganz gleich, welche Wohnung er auch immer bezieht. Die Eigenverantwortung für das Wohnen soll gewährleistet bleiben.
    Aus der gleichen Erwägung haben sich die Koalitionsparteien entschlossen, Einkommensgrenzen festzulegen und die Anspruchsberechtigung nur den Personenkreisen zuzubilligen, die in Anbetracht ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse staatliche Hilfe benötigen und verdienen. Dabei sind aber die Grenzen durchaus großzügig bemessen, wenn sie an die des Zweiten Wohnungsbaugesetzes angelehnt sind. Das ist ein Jahreseinkommen von 9000 DM zuzüglich 1800 DM pro Familienangehörigen.
    Maßgebend ist das Familieneinkommen. Berücksichtigt wird dabei nur das Nettoeinkommen, das nach pauschalierten. Abzügen für Werbungskosten, Steuern und Versicherungen übrigbleibt. Im allgemeinen wird also von einem etwa um 15 % gekürzten Bruttoeinkommen auszugehen sein.
    Die Berechnung des Familieneinkommens enthält auch eine Reihe von Verbesserungen gegenüber den bisherigen gesetzlichen Regelungen. Bestimmte Einnahmen bleiben bei der Berechnung des Familieneinkommens gänzlich außer Betracht, so z. B. die Entschädigungsrenten nach dem Lastenausgleichsgesetz. Unterhaltshilfen und Beihilfen zum Lebensunteihalt nach dem Lastenausgleichsgesetz sowie Unterhaltshilfen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz sollen nur zur Hälfte auf das Einkommen angerechnet werden.
    Das Kindergeld nach der Kindergeldgesetzgebung, wie auch die gesetzlichen und tariflichen Kinderzulagen sowie vergleichbare Bezüge sollen einheitlich vom dritten Kinde an bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht bleiben, soweit sie 40 DM je Kind im Monat nicht übersteigen. Dieser Betrag entspricht dem nach geltendem Recht höchstzulässigen Kindergeld der Kindergeldgesetzgebung.
    Neu sind auch Freibeträge für SBZ-Flüchtlinge. Bei diesem Personenkreis soll für die Dauer von 4 Jahren ein Freibetrag von 100 DM monatlich vom Einkommen abgesetzt werden, wenn das Einkommen des Flüchtlings bei Ermittlung des für die Höhe der Wohnbeihilfe maßgebenden Familieneinkommens berücksichtigt worden ist. Der Freibetrag gilt für jedes mitverdienende Familienmitglied, das Flüchtlingseigenschaften hat. Die Freibeträge sollen dazu beitragen, die wirtschaftliche und wohnraummäße Integration der Flüchtlinge in das Bundesgebiet zu erleichtern. Die Flüchtlinge mußten meistens alle Vermögenswerte in der Heimat zurücklassen. Die Vollbeschäftigung in der Bundesrepublik läßt zwar ihre rasche Eingliederung in den Arbeitsprozeß zu. Trotzdem müssen sie zumeist jahrelang für die Wiederbeschaffung einer Wohnung zu einer tragbaren Miete, von Hausrat und Bekleidung sparen. Daher ist es angezeigt, ihnen für eine Übergangszeit besondere Vergünstigungen im Rahmen der Wohnbeihilfe zuteil werden zu lassen, durch die ihnen eine beschleunigte Eingliederung erleichtert wird.
    Schließlich möchte ich noch auf die Verbesserungen bei der Lastenbeihilfe eingehen. Hierzu war schon bei der Beratung ,der Abbaugesetzgebung eine weitere Ausgestaltung in der endgültigen Regelung vorbehalten worden. Bisher kam eine Lastenbeihilfe nur in Betracht, wenn der Eigentümer eines Familienheimes oder ein mitverdienendes Familienmitglied verstorben war und sich dadurch das Familieneinkommen erheblich verringert hat. Künftig wird eine Lastenbeihilfe auch gewährt, wenn der Eigentümer oder das mitverdienende Familienmitglied nur zeitweise erwerbsunfähig wird, z. B. infolge schwerer Erkrankung, oder wenn Arbeitslosigkeit eintritt.
    Es würde unserer Eigentumspolitik, nachhaltig für das Familienheim zu werben, widersprechen, später den Eigentümer, der in eine unverschuldete Notlage geraten ist, seinem Schicksal zu überlassen. Seit jeher haben wir deshalb die Auffassung vertreten, daß es nicht nur Aufgabe des Staates sei, Eigentum in breitester Streuung zu begründen, sondern auch dieses Eigentum zu erhalten. Zur Erhaltung dieses Eigentums in Fällen der Notlage wird künftig die Lastenbeihilfe beitragen.
    Der Entwurf der Koalitionsparteien enthält noch keine Regelungen über das Verhältnis zu den Miet- und Lastenbeihilfen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz. Wir wissen, daß den Ländern aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sehr an einer weitgehenden Vereinheitlichung der Bestimmungen gelegen ist. Wir halten es aber für erforderlich, in den Ausschußberatungen nähere Überlegungen in Zusammenarbeit mit den Ländervertretungen darüber anzustellen, wie man diesem Anliegen Rechnung tragen kann. Dabei wird man sich bewußt sein müssen, daß die Mietbeihilfen des § 73 des Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes eine Finanzierungskomponente im sozialen Wohnungsbau darstellen.

    (Sehr richtig! Bei der CDU/CSU.)

    Der Entwurf der Koalitionsparteien erhebt keinen Anspruch darauf, in allen Punkten schon jetzt die beste Lösung gefunden zu haben. Soweit im Verlaufe der Ausschußberatungen Verbesserungen vorgeschlagen werden, sind wir gerne bereit, diese gewissenhaft zu prüfen. Der Koalition ging es vor allem darum, den Termin des 1. Juli 1963 nicht in Frage zu stellen. Deshalb haben wir uns zunächst auf diesen Entwurf verständigt, sind uns aber im klaren darüber, daß er nur eine Beratungsgrundlage ist und die Tür zu echten Verbesserungen offen läßt. Wir sind davon überzeugt, daß die Beratungen rechtzeitig abgeschlossen werden können, nachdem eine jahrelange Praxis vorliegt, und erbitten die entsprechende Mitarbeit des Hohen Hauses.
    Namens der Koalitionsfraktionen bitte ich, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung — federführend — und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung zu überweisen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung.




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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst dem Herrn Ausschußvorsitzenden Dr. Hesberg antworten und zum Ausdruck bringen, daß das Gesetz über die Miet- und Lastenbeihilfen zu den bedeutendsten sozialpolitischen Gesetzen zählt, die es zu verabschieden gilt. Wird doch hier zum erstenmal in Deutschland und, ich glaube, auch darüber hinaus der Versuch unternommen, sicherzustellen, daß keine Familie unter ein Minimum an Wohnraum und Eigentum gelangt, auch dann nicht, wenn wirtschaftliche Krisen über unser Volk kommen.
    Wir sind bei den jahrelangen Vorbereitungen für diese Vorlage davon ausgegangen, daß in der Weimarer Zeit, vor allem in den Jahren 1930 bis 1933, eine Reihe von Familien deshalb in Notlagern und Notunterkünften untergebracht werden mußten, weil sie nicht mehr in der Lage waren, die Mittel für ein Minimum an Wohnraum aufzubringen. Das ist der Anlaß zu dieser Vorlage. Sie deckt sich weithin mit dem, was die Regierung vorbereitet hat. Ich begrüße deshalb die Initiative der Koalition, die so dazu beiträgt, daß es gelingt, den 1. Juli als Termin für die Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes einzuhalten.
    Herr Kollege Jacobi, Sie haben auf diese Sache etaws polemisch reagiert.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Polemisch?)

    — Ja, es war etwas polemisch, als Sie den Hinweis gaben, daß die Regierung nicht über einen Referentenentwurf hinausgekommen sei. Nun hat alle Welt erlebt, daß eine Regierungsumbildung stattgefunden hat. Das hat leider sehr viel Zeit gebraucht. Neue Herren kamen ins Amt, und diese Vorlage mußte wieder neu abgestimmt werden. Ich kann aber zum Trost sagen, Herr Abgeordneter Jacobi, die Regierungsvorlage ist unter den beteiligten Ressorts abgestimmt. Sie wird in einer der nächsten Kabinettsitzungen — ich hoffe, schon am kommenden Mittwoch — verabschiedet werden, um dann auf dem normalen Weg das Parlament zu erreichen und auch dem Bundesrat, der schon frühzeitig in die Beratungen dieser Vorlage einbezogen wurde, Gelegenheit zu geben, zu diesem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Hier zeigt sich, daß Regierung und Koalition ganz ausgezeichnet zusammengearbeitet haben.
    Ich darf auf Ihre Ausführungen eingehen, Herr Kollege Jacobi. Was Sie heute gesagt haben, habe ich eigentlich so aufgenommen, als ob wir in den letzten 13 1/2 Jahren — Sie sind einer der ältesten Kollegen in unserem Ausschuß — nicht fast 7 Millionen Wohnungen gebaut hätten. Diese Zahl ist nicht über Ihre Lippen gekommen.

    (Abg. Jacobi [Köln]: Diese Zahl ist ja allgemein bekannt!)

    Sie haben sich, Herr Kollege Jacobi, mit dem statistischen Defizit befaßt. Statistiken sind für Politiker Hilfsmittel, um zu einem Ziel zu kommen. Das gilt auch für diese Statistik, die den Abbau der Wohnraumbewirtschaftung dann einleiten soll, wenn 3 % Defizit gegenüber der Vollversorgung
    erreicht ist. Was den Politiker hier interessiert, ist doch

    (Abg. Jacobi [Köln] : Nanu!)

    die Frage, was und warum gebaut wird. Wo gibt es in Deutschland ein Wohnungsamt, das eine Wohnung erstellen kann?!
    Worum es hier geht — eine Frage, die Sie, Herr Kollege Jacobi, nicht beantwortet, nicht einmal angeschnitten haben —, ist, daß für uns, den Bundestag, die Sorge, die uns seit 13 Jahren gemeinsam bewegt, ohne Rücksicht auf Statistiken weitergelten muß: Es muß so lange weitergebaut werden, bis die letzte Familie ihre Wohnung oder ihr Eigenheim hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Jacobi [Köln] : Das stand doch gar nicht zur Diskussion!)

    — Doch, Sie haben mit Ihren Äußerungen den Eindruck erweckt, die statistischen Unterlagen hätten eine überaus große Not aufgezeigt.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Nein, nein, eine Verkennung!)

    Nun ein Wort zur Sache. Ich habe bereits vor einem halben Jahr gesagt, auch Ihnen, Herr Kollege Jacobi, daß tatsächlich Veränderungen gegenüber den statistischen Erhebungen zur Zeit des Abbaugesetzes und der letzten statistischen Erhebung im Jahre 1961 eingetreten sind. Unsere statistische Abteilung hat von den 300 Kreisen 140 bereits überprüft. Das Ergebnis ist, daß die Veränderungen plus und minus sich in sehr engen Grenzen halten. Unbeschadet dieser Tatsache habe ich vor einem halben Jahr öffentlich geäußert, daß ich diese Erhebungen anstellen ließe, um exakte Unterlagen zu bekommen. Sie wissen, daß die Erstellung dieser Unterlagen nicht eher möglich ist. Ich wollte von mir aus dem Hohen Hause den Vorschlag machen, den Veränderungen beim Abbaugesetz und den Terminen Rechnung zu tragen. Ich möchte also den Herrn Ausschußvorsitzenden und Sie bitten, dafür zu sorgen, daß die Unterlagen, die in den nächsten Wochen fertig werden und die Ihren und unseren Wünschen dann exakt Rechnung tragen, und die daraus abgeleiteten Ergebnisse bei der Beratung der Initiativvorlage im Ausschuß berücksichtigt werden. Dem könnten Sie wohl zustimmen. Wir werden diese Überlegungen exakt einbauen.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Wir werden exakt überprüfen!)

    Dann möchte ich das Hohe Haus und insbesondere auch die Opposition bitten — da lasse ich nicht locker —, uns bei der Durchsetzung der Auffassung zu unterstützen, daß die Bautätigkeit, die Fertigstellung von Wohnungen wichtiger ist als alle noch so gründlichen Überlegungen in bezug auf Statistiken. Ich kann hier bekanntgeben, daß es im letzten Jahr gelungen ist, etwa 572 000 Wohnungen im Bundesgebiet und in Berlin fertigzustellen. Das ist eine ungewöhnliche Leistung. Sie wissen, daß wir einen Überhang von etwa 750- bis 800 000 im Bau befindlichen, finanzierten Wohnungen haben. Sie kennen unsere Sorge, daß nach dem strengen Winter bei



    Bundesminister Lücke
    Beginn des warmen Wetters ein großer Druck auf die Bauwirtschaft und das Baugewerbe entsteht. Wir werden alle miteinander Mühe haben, zu verhindern, daß eine unverhältnismäßig starke Kostensteigerung eintritt. Für die Bundesregierung erkläre ich ausdrücklich, es ist schon jetzt sichergestellt, daß wie in den vergangenen Jahren so auch in den nächsten zwei bis drei Jahren jeweils 500 000 Wohnungen fertiggestellt werden.
    Nun haben Sie gesagt, es würden aber nicht so viele Sozialwohnungen fertiggestellt, wie vorgesehen sei. Meine Damen und Herren, es sind in den letzten Jahren rund 200 000 Wohnungen mehr fertiggestellt worden, als das Abbaugesetz für diesen Zeitraum verlangt. Es sind mehr Sozialwohnungen fertiggestellt worden, als es das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz vorsieht. Im neuen Haushalt ist die Finanzierung — darüber hat der Abgeordnete Jacobi kurz gesprochen — von etwa 220 000 Sozialwohnungen vorgesehen. Das ist das Programm.
    Sie wissen, daß es daneben natürlich auch Wohnungen gibt, die den gleichen Charakter haben, aber nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Das ist immerhin ein Volumen von 30- bis 50 000 Wohnungen; es ist also jetzt schon mit Hilfe des Überhangs und der bereitgestellten Finanzierungsmittel sichergestellt, daß in den Jahren 1963, 1964 und 1965 je 500 000 Wohnungen fertiggestellt werden können. Damit hat sich der Abbauplan, der nunmehr 2 1/2 Jahre in Kraft ist, bewährt, und die Ziele sind ganz klar zu erkennen. Es darf nun nicht wieder geschehen, daß der wichtigste Termin, das ist richtig, versäumt wird, nämlich der 1. Juli 1963.
    Am 1. Juli 1963 werden etwa 300 kreisfreie Städte und Landkreise aus der Wohnraumbewirtschaftung und der Mieterschutzbindung herausgenommen. Dann sollen die Gesetze, die Herr Abgeordneter Hesberg für die Koalition vertreten hat, in Kraft treten. Es handelt sich vor allem um die Wohnungsbeihilfen. Ich bitte sehr darum, daß das dem Hause vorliegende Gesetz über den rechtlichen Teil des Mieterschutzes dann auch in Kraft gesetzt wird. Das wird Arbeit kosten. Ich bin aber überzeugt, daß der Ausschuß dieses Ziel in guter Zusammenarbeit schaffen wird.
    Der einzige, der nämlich auf der Strecke bleibt —wie das in unserer Sprache so allgemein immer wieder heißt —, sind große Teile des kleinen Althausbesitzes. Der kleine Althausbesitz leidet Not. Er ist durch die Entwicklung der letzten 40 Jahre vielfach nicht in die Lage versetzt worden, seinen Bestand zu modernisieren. Wir haben hier eine Menge nachzuholen, und es ist darum dringend notwendig, daß hier der Markt zum Tragen kommt, wie es das Abbaugesetz vorsieht.
    Ich bin dankbar, daß die sozialdemokratische Fraktion hier erklären ließ, sie sei dafür, daß die Marktwirtschaft auf dem Gebiete des Wohnungswesens eingeführt wird. Ich glaube, daß durch die Zusagen, die gegeben werden konnten, Ihre Bedenken beseitigt worden sind.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Das werden wir sehen!)

    Zum Schluß muß ich noch etwas zu zwei Bernerkungen sagen, die man nicht stehen lassen kann. Herr Kollege Jacobi, Sie sollten in bezug auf das Bundesbaugesetz nicht so global in Finsternis machen und sagen: Das hat nicht funktioniert! Denn Sie sind ein ausgezeichneter Kenner dieser schwierigen Materie. Das Bundesbaugesetz trifft auf eine sehr schwierige Lage, und es ist nicht einfach, alles das durchzuführen. Es fehlen uns hochqualifizierte Fachkräfte bis zum Katasteramtssekretär hinunter. Sie kennen die allgemeinen Schwierigkeiten. Darum ist es nicht richtig, daß das Bundesbaugesetz nicht funktioniert habe.
    Was noch nicht funktionieren konnte, ist seine völlige Durchführung in einer Anzahl unserer Gemeinden, Kreise und Städte. Dennoch wird Ihnen jeder Fachmann in den Gemeinden, vor allem bei den großen Städten, die über hochqualifizierte Fachkräfte zur Durchführung dieses Gesetzes verfügen, bestätigen, daß damit endlich ein brauchbares Gesetz geschaffen wurde, das die baupolitische Zukunft der Städte und Gemeinden ordnet.
    Ganz zum Schluß, Herr Jacobi, das alte Lied — ich höre ès immer wieder —, daß die Baulandpreise zu hoch sind. Meine Damen und Herren, ist denn der Wohnungsbauminister dafür verantwortlich, oder wen wollten Sie mit diesem Hinweis auf die Baulandpreise anreden?

    (Abg. Jacobi [Köln] : Ich will nur Tatsachen feststellen!)

    Meine Damen und Herren, jeder Volksvertreter und jedermann, der sich mit diesem Thema befaßt, weiß, daß diese Frage zu den schwierigsten zählt, die es zu regeln gilt. Wenn es nicht gelingt, das Bundesbaugesetz schrittweise durchzuführen, wenn es nicht gelingt, die Marktwirtschaft auch auf dem Gebiete des Wohnungswesens immer mehr in Kraft treten zu lassen, wird es schwierig bleiben, Bauland zu vernünftigen Preisen auf den Markt zu bringen. Der Bund hat das Menschenmögliche getan. Er hat getan, was er tun konnte.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

    Mein Appell richtet sich noch einmal an die Länder und die Gemeinden, vor allem aber an die gemeinnützige Wohnungswirtschaft und die freien Wohnungsunternehmen, auch ihrerseits preiswertes Bauland bereitzustellen und so die Marktsituation etwas zu erleichtern. Wir sollten nicht nur das, was der Bund getan hat, kritisieren, sondern gemeinsam versuchen, diese schwierige Situation zu erleichtern. Schließlich weiß jeder Fachmann, daß auf die Dauer nur durch eine wirksame Raumordnung und durch eine durchgreifende Städtebaupolitik Bauland zu vernünftigen Preisen auf den Markt kommt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Solange die Menschen weiter in die Ballungsräume strömen — und hier liegen die Ursachen für viele Ihrer statistischen Zahlen —, solange diese Räume unter ,dem Druck des Verkehrs der hineinströmenden Menschen ersticken, solange man in diesen Ballungsräumen mit dem Problem nicht fertigwer-



    Bundesminister Lücke
    den kann, ist es nicht möglich, etwa in Köln-Mitte, in Frankfurt-Mitte, in München-Mitte billiges Bauland etwa für Eigenheime und Kleinsiedlerstellen zu finden. Darum wird das Raumordnungsgesetz vorgelegt. Es wird in den nächsten Wochen dem Bundestag zugeleitet werden. Ich hoffe, daß damit endgültig der Rahmen abgesteckt wird, in dem wir mit dieser ungewöhnlich schwierigen Frage fertigwerden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)