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ID0405212800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Deist, Wittmer-Eigenbrodt und Nieberg 2293 A Abg. Engelbrecht-Greve legt sein Mandat nieder. Abg. Klinker tritt als Nachfolger in den Bundestag ein 2293 B Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 2293 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2293 D Rehs (SPD) 2294 B Krüger (CDU/CSU) 2295 D Jaksch (SPD) . . . . . . . . 2295 D Dr. Rutschke (FDP) 2296 A Fragestunde (Drucksachen IV/832, IV/833) Frage des Abg. Ritzel: Umgehung von Vorschriften des Tierschutzgesetzes Schwarz, Bundesminister . . . . . 2296 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2296 D Dr. Schäfer (SPD) 2297 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2297 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Einreise kranker Fremdarbeiter Blank, Bundesminister . . . . . . 2297 C Frage des Abg. Lohmar: Truppenübungsplatz Senne . . . . 2298 A Frage des Abg. Diebäcker: Verweigerung von Landerechten in Nairobi Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2298 A van Delden (CDU/CSU) 2298 C Blumenfeld (CDU/CSU) 2298 C Frage des Abg. Wächter: Verteuerung der Milchanlieferung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2299 A Frage des Abg. Peiter: Ersatzwohnungen für die Bewohner der „Linder Höhe" beim Flugplatz Wahn 2299 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: „Anzapfen" von Fernsprechleitungen Stücklen, Bundesminister . . . 2299 D Bauer (Würzburg) (SPD) 2299 D Dr. Schäfer (SPD) 2300 A Frage des Abg. Ritzel: Radioaktivität und Trinkmilchversorgung der Kleinkinder Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2300 B Ritzel (SPD) 2300 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 Frage des Abg. Ritzel: Schutz der Trinkwasserversorgung gegen erhöhte Radioaktivität Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . . . 2300 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2300 D Frage des Abg. Dr. Nissen: Schutz der Bevölkerung gegen Luftverunreinigung mit Schwefeldioxyd Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . . . 2301 A Dr. Nissen (SPD) . . . . . . . 2301 B Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/826) Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 2301 D Dr. Serres (CDU/CSU) 2302 A Keller (FDP) . . . . . . . . 2302 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/793) . . . . . . . . 2303 À Übersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/835) . . . . . 2303 B Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz = 5. RAG) (Drucksache IV/702) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache IV/836) — Zweite Und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 2303 C, 2310 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 2304 C Killat (SPD) . . . . . . . . . 2305 A Stingl (CDU/CSU) . . . 2305 C, 2309 A Frau Korspeter (SPD) 2306 C Spitzmüller (FDP) . . . 2308 A, 2313 D Dr. Schellenberg (SPD) 2308 C, 2310 A, 2313 D Ruf (CDU/CSU) 2312 C Büttner (SPD) . . . . . . . . 2313 A Antrag betr. Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta (Abg. Frau Dr. Hubert, Höfler, Frau Dr. Flitz [Wilhelmshaven] u. Gen.) (Drucksache IV/740) Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 2315 C Schütz (CDU/CSU) 2316 B Dürr (FDP) 2317 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil-und Handelssachen (Drucksache IV/570) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/807) — Zweite und dritte Beratung — 2318 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen usw. (Drucksache IV/571) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/808) — Zweite und dritte Beratung — 2319 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1962 mit dem Großherzogtum Luxemburg über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung usw. (Drucksache IV/697); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/823) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2319 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache IV/397); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/827) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 2319 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 2320 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 2320 C Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 2321 A Dürr (FDP) 2321 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, FDP, SPD) (Drucksache IV/559 [neu]); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/829, zu IV/829) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 2321 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger (Rechtsträger-Abwicklungsgesetz) (Drucksache IV/ 822) — Erste Beratung 2322 A Schriftlicher Bericht des Mittelstandsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Kreditversorgung des Mittelstandes (Drucksachen IV/ 192, IV/825) 2322 A Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für Richtlinien des Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 III Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs a) für Großhandelsberufe, b) für Hilfspersonen des Handels und der Industrie (Vermittlerberufe), c) auf dem Gebiet der Rückversicherung und Retrozession, d) zur Aufhebung aller Verbote oder Behinderungen von Zahlungen für Leistungen, wenn der Dienstleistungsverkehr nur durch Beschränkungen der entsprechenden Zahlungen behindert ist (Drucksachen IV/761, IV/830, zu IV/830) . . . 2322 B Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies u. Gen. betr. intereuropäische Naturparks (Drucksachen IV/586, IV/777) 2322 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Futtergetreidepreise (Drucksachen IV/674, IV/831, zu IV/831) . . . 2322 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktordnung für Reis (Drucksachen IV/507, IV/778) Margulies (FDP) . . . . . . . . 2323 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2323 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für Rindfleisch sowie für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen IV/ 555, IV/815) 2324 A Schriftlicher Bericht ,des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Baumaterialien, Bauhilfsmittel usw.) (Drucksachen IV/658, IV/796) 2324 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Dritte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Dritte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen IV/688, IV/824) 2324 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Fondantmasse, Kekse und Waffeln) (Drucksachen IV/662, IV/811) 2324 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Assoziation: EWG-Griechenland) (Drucksachen IV/729, IV/812) 2324 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neununddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für unverarbeiteten Tabak und für Tabakabfälle) (Drucksachen IV/730, IV/813) 2324 D Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Aufbesserung von Leistungen aus Renten-und Pensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangsversicherungen (Drucksache IV/810) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Aufbesserung der Leistungen aus Versicherungen, die vor der Währungsreform eingegangen sind (SPD) (Drucksache IV/405) und idem Antrag betr. Gesetz über Ausgleichsbeträge (SPD) (Drucksache IV/654) Seuffert (SPD) . . . . . . 2325 A Nächste Sitzung 2325 C Anlagen 2327 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2293 52. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 14. 12. Frau Albertz 15. 12. Arendt (Wattenscheid)* 12. 12. Dr. Arndt (Berlin) 15. 12. Dr. Aschoff 15. 12. Bauknecht 15. 12. Bergmann* 12. 12. Birkelbach* 14. 12. Dr. Birrenbach 12. 12. Fürst von Bismarck 15. 12. Burckardt 12. 12. Dr. Burgbacher* 12. 12. Dr. Deist 12. 12.Diebäcker 14. 12. Dr. Effertz 12. 12. Frau Dr. Elsner* 15. 12. Dr. Even (Düsseldorf) 15. 12. Even (Köln) 13. 12. Dr. Frey (Bonn) 15. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 12. 12. Dr. Furler* 14. 12. Gehring 12. 12. Haage (München) 15. 12. Hauffe 15. 12. Hörmann (Freiburg) 12. 12. Jacobi (Köln) 15. 12. Frau Jacobi (Marl) 12. 12. Jürgensen 15. 12. Kahn-Ackermann 12. 12. Dr. Klein .(Berlin) 14. 12. Kriedemann* 14. 12. Kühn (Köln) 13. 12. Kurlbaum 12. 12. Lenz (Brühl)* 14. 12. Lohmar 15. 12. Dr. Martin 12. 12. Mauk* 12. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Berlin) 15. 12. Dr.-Ing. Philipp* 12. 12. Pöhler 12. 12. Rademacher 15. 12. Ramms 12. 12. Frau Renger 13. 12. Dr. Siemer 12. 12. Stephan 15. 12. Starch* 14. 12. Frau Strobel* 14. 12. Dr. Süsterhenn 14. 12. Verhoeven 14. 12. Dr. Wahl 15. 12. Wehner 15. 12. Wittmer-Eigenbrodt 15. 12. * Zur Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz -5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: In §5 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 3 gestrichen. Bonn, den 4. Dezember 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 159 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz - 5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: Der § 8 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt. Bonn, den 11. Dezember 1962 Arndgen und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 4 Umdruck 168 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz - 5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 (1) Soweit bei Versorgungsbezügen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklä- 2328 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 ren, der Kriegsschadenrente und den Beihilfen zum Lebensunterhalt nach dem Lastenausgleichsgesetz, den Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz die Gewährung oder die Höhe der Leistung von anderem Einkommen abhängig ist, bleiben die Erhöhungsbeträge, die für die Monate Januar bis einschließlich Dezember 1963 auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes zu leisten sind, für den genannten Zeitraum bei den Ermittlungen des Einkommens unberücksichtigt. Soweit bei dem Bundessozialhilfegesetz, den Miet- und Lastenbeihilfen nach dem Gesetz über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 (Bundesanzeiger Nr. 204 vom 20. Oktober 1951) die Gewährung oder die Höhe der Leistung von anderem Einkommen abhängig ist, bleiben die Erhöhungsbeträge, die für die Monate Januar bis einschließlich Mai 1963 auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes zu leisten sind, für den genannten Zeitraum bei den Ermittlungen des Einkommens unberücksichtigt. Die Erhöhungsbeträge für den in Satz 1 genannten Zeitraum sind ferner bei der Gewährung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenhilfe sowie der Altershilfe für Landwirte nicht zu berücksichtigen." Bonn, den 12. Dezember 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 169 Änderungsantrag der Abgeordneten Spitzmüller, Unertl, Dr. Althammer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes (Drucksachen IV/397, IV/ 827) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 1 a erhält § 18 Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: „Die zuständige Behörde kann zulassen, daß das Zeugnis auch von einem Arzt, der über die für die Untersuchung notwendigen Einrichtungen verfügt, ausgestellt wird." Bonn, den 12. Dezember 1962 Spitzmüller Unertl Dr. Althammer Weber (Georgenau) Dr. Danz Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Eisenmann Dr. Atzenroth Dr. Schmidt (Kempten) Reichmann Dr. Knorr Krug Weinzierl Werner Stingl Ehnes Hesemann Wieninger Dr. Gleissner Dr. Franz Lermer Lemmrich Sühler Brese Dr. Brenck Hösl Dr. Zimmermann (München) Wagner Böhme (Hildesheim) Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatsekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Menzel (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VIII/3) : Welche Gründe bestanden für die Bundesregierung, der im September 1962 in London durchgeführten 10. Pugwash-Konferenz, die von 220 Wissenschaftlern aus 35 Nationen beschickt worden war, keine Grußbotschaft zukommen zu lassen, obwohl sie sich mit Themen wie „Die Stellung des Wissenschaftlers in der Gesellschaft", „Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit", „Wissenschaft zur Unterstützung der Entwicklungsländer" sowie „Wissenschaft und Erziehung" beschäftigte? Die Bundesregierung hat die bisher abgehaltenen Pugwash-Konferenzen mit Interesse verfolgt, jedoch bisher davon abgesehen, ihnen durch Grußbotschaften eine Art offizieller Anerkennung zu geben. Zunächst standen diese Konferenzen unter einem beträchtlichen östlichen Einfluß. Die Bundesregierung hat mit Befriedigung festgestellt, daß seit 1960 in dieser Hinsicht eine Änderung zu verzeichnen ist, hat es aber doch für angezeigt gehalten, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten, ehe sie zum erstenmal und vor manchen anderen Teilnehmerländern eine Grußbotschaft sendet. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatsekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VIII/5) : Welche Schritte hat die Bundesregierung auf Grund der Ergebnisse des Prozesses Staschinskij bei der verantwortlichen sowjetischen Regierung unternommen, um sicherzustellen, daß fremde Geheimdienste auf deutschem Boden künftig keine planmäßigen Mordtaten verüben? Die Bundesregierung ist sich mit dem gesamten deutschen Volk einig in der Verurteilung der an den ukrainischen Emigrantenführern Bandera und Rebet begangenen Meuchelmorde, die durch den Bundesgerichtshof festgestellt worden sind. Wie das Gerichtsverfahren ergeben hat, ist nicht Staschinskij der eigentliche Verantwortliche, sondern der sowjetische Geheimdienst. Die Frage, welche weiteren Schritte die Bundesregierung in dieser Sache ergreifen wind, kann erst geprüft werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2329 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/3) : Hat die Bundesregierung statistische Erhebungen über die Zahl der spastisch gelähmten Kinder in der Bundesrepublik durchgeführt? Im Einvernehmen mit der Frau Bundesminister für Gesundheitswesen beantworte ich die Frage wie folgt: Statistische Erhebungen über die Zahl der spastisch gelähmten Kinder in der Bundesrepublik konnten von der Bundesregierung nicht durchgeführt werden, weil hierfür eine gesetzliche Grundlage fehlt. Nach einer Schätzung des Verbandes Deutscher Vereine zur Förderung und Betreuung spastisch gelähmter Kinder e. V. Düsseldorf beträgt in der Bundesrepublik die Zahl der spastisch gelähmten Kinder im Alter bis zu 14 Jahren etwa 20 000. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/4) : Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Früherfassung spastisch gelähmter Kinder zu verbessern und Behandlungszentren für spastisch gelähmte Kinder zu errichten bzw. deren Errichtung zu fördern, wie sie in anderen Ländern (beispielsweise Schweden, England, USA) schon längere Zeit bestehen? Im Einvernehmen mit der Frau Bundesministerin für Gesundheitswesen beantworte ich die Frage wie folgt: In der Regierungsvorlage für den Entwurf eines Körperbehindertengesetzes war eine weitgehende Meldepflicht vorgesehen, die es ermöglicht hätte, auch spastisch gelähmte Kinder frühzeitig und lückenlos zu erfassen. Dieser Vorschlag der Bundesregierung ist jedoch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens so abgeschwächt worden, daß eine lükkenlose Erfassung zur Zeit nicht möglich ist. Hieran ist auch bei Übernahme der Vorschriften des Körperbehindertengesetzes in das Bundessozialhilfegesetz nichts geändert worden; die einschlägigen Vorschriften sind im Gegenteil weiter abgeschwächt worden. Ob es angezeigt ist, eine Verpflichtung zur Meldung behinderter Kinder bundesrechtlich festzulegen, wird nicht zuletzt angesichts der in jüngster Zeit beobachteten Häufung von angeborenen Mißbildungen erneut zu prüfen sein. Die Schaffung von Einrichtungen zur Betreuung spastisch gelähmter Kinder obliegt nicht dem Bund. Gleichwohl ist die Bundesregierung seit längerem bemüht, die Bestrebungen in den Ländern, auch für spastisch gelähmte Kinder moderne Einrichtungen in genügender Zahl zu schaffen, in geeigneter Weise zu fördern. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Frage III/1): Wie hoch belaufen sich die Mittel, die der Bund der Stadt München zum Ausbau ihrer Verkehrswege in den Jahren 1960, 1961 und 1962 beigesteuert hat? Der Bund hat der Stadt München in den 3 Jahren 1960, 1961 und 1962 für die Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse Zuschüsse in Höhe von insgesamt 16 106 900 DM zur Verfügung gestellt. Auf das Jahr 1960 entfallen hiervon 3 135 000 DM; im Jahre 1961 waren es 8 083 700 DM; im Jahre 1962 wurden 4 888 200 DM bereitgestellt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm au die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Frage 111/2): War die Stadt München in der Lage, die in den Jahren 1960, 1961 und 1962 für sie bereitgestellten Bundesmittel für den Ausbau ihrer Verkehrswege zu verbauen? Wie andere Großstädte hatte auch die Stadt München in den zurückliegenden Jahren gewisse Schwierigkeiten, die zur Verfügung stehenden Zuschußmittel zeitgerecht abzurufen. Diese Sachlage erklärt sich nicht zuletzt durch den hohen Schwierigkeitsgrad der Planungsarbeiten, der Freimachung des Baufeldes innerhalb der dicht besiedelten Stadtgebiete und der Baudurchführung selbst. Die von der Stadt in den einzelnen Jahren nicht abgerufenen Haushaltsmittel gingen nicht verloren, sondern wurden ihr im jeweils darauffolgenden Jahre als Ausgaberest wieder zur Verfügung gestellt. Wie die Stadt mitteilt, wird sie in diesem Jahre in der Lage sein, die ihr zur Verfügung stehenden Bundesmittel einschließlich des übertragenen Ausgaberestes aus dem Vorjahr in Höhe von insgesamt rd. 11 Mio DM bis auf einen unerheblichen Rest abrufen zu können.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine persönliche Bemerkung. Wenn in diesem Hause noch Frau Dr. Weber säße, wäre diese Stunde ihre große Stunde. Sie hat im Sozialausschuß des Europarates bei der Ausarbeitung der Sozialcharta drei Vorsitzende erlebt. Sie war das älteste Mitglied dieses Ausschusses nicht nur an Jahren, sondern auch hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit diesem Ausschuß. Als meine Fraktion mich beauftragte, ein paar Sätze zu dem Antrag, der ja ein interfraktioneller Antrag ist, zusprechen, habe ich an dietapfere Frau denken müssen, die so viele Stunden und Tage ihrer Arbeit in Straßburg auf die Sozialcharta verwendet hat.
    Meine Damen und Herren, es ist erfreulich, daß wir hier einmal über eine Sache reden können, in der die Koalition und die Opposition im Grundsatz
    übereinstimmen. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, daß ich die grundsätzlichen Ausführungen, die Frau Kollegin Dr. Hubert gemacht hat, jetzt nicht wiederhole. Ich könnte im großen und ganzen nur das gleiche sagen.
    Meine Fraktion wird für den Antrag stimmen, bittet aber darum, daß auf die Festlegung des Datums, nämlich 31. Januar 1963, verzichtet wird. Ich werde dazu ein paar sachliche Bemerkungen machen.
    Ein Zweites noch, Frau Kollegin Dr. Hubert. In dem Antrag, den auch unsere Fraktion unterzeichnet hat, steht, „mit allen ihren Paragraphen". Gestatten Sie mir als einem, der auch von Anfang an an dem Zustandekommen dieser Charta ;mitarbeiten durfte, die Bemerkung, daß ich es nicht für gut halte, wenn der Passus „mit allen ihren Paragraphen" stehenbleibt. Die Charta gliedert sich in fünf Teile. Sie enthält die 19 wichtigen sozialen Grundrechte. Ich will .sie hier nicht aufzählen. Diese 19 — ich möchte sagen — Kernstücke der Charta sind in 74 Absätze unterteilt. Hier sollen soziale Verhältnisse in Ländern zwischen Norwegen und der Türkei — in diesem großen Spannungsbogen — einheitlich geregelt werden. Wir sollten uns dartiber verständigen, daß das menschliches Können übersteigt. Die Verhältnisse in Norwegen, der Türkei und Griechenland sind so unterschiedlich, daß es kaum möglich ist, sie nach einheitlicher Gesetzgebung zu regeln. Deshalb haben wir uns im Ausschuß seinerzeit unter der hervorragenden Mitarbeit des Herrn Kollegen Birkelbach in einer harten Auseinandersetzung — nicht unter uns Deutschen — darüber verständigt. Die deutschen Vertreter — das darf ich dem Hause auch sagen — haben in allen Einzelheiten ohne Unterschied ihres politischen Standortes einheitlich mit Ja oder mit Neingestimmt, überall da, wo unter den verschiedenen Nationen Differenzen bestanden.
    Das Kompromiß, das wir dort fanden, war, daß die ganze Charta als von einem Land ratifiziert gelten soll, wenn ein Land von den 19 wichtigen Grundrechten 10 oder von den 74 Einzelabsätzen 45 ratifiziert.
    Meine Damen und Herren, ich würde dem Deutschen Bundestag empfehlen, der Regierung nicht mehr aufzuerlegen, als der — wenn Sie so wollen — Gesetzgeber der Sozialcharta, nämlich der Straßburger Europarat, den Regierungen auferlegt hat.
    Dann noch ein Wort zur Problematik der Ratifizierung selber. Die Möglichkeit, bestimmte Artikel oder Absätze als verpflichtend auszuwählen, ist in internationalen Verträgen sonst im allgemeinen nicht vorgesehen. Die Sozialcharta räumt den Vertragsstaaten diese Möglichkeit ein, um ihnen die Ratifizierung zu erleichtern, um aber auch den Kontrollorganen des Europarates die Möglichkeit zu geben, daß die Artikel, die ratifiziert sind, auch wirklich durchgeführt werden und das kontrollierbar ist.
    Die Bundesregierung hat uns schon einmal mitgeteilt, daß sich die Ratifizierung deshalb verzögert, weil eine Abstimmung mit den EWG-Staaten notwendig ist. Diese Abstimmung hat vor etwa zwei Wochen stattgefunden. Sie zeigte, daß auch Belgien,
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2317
    Schütz
    1 Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande aller Voraussicht nach so wie die deutsche Bundesrepublik zwar nicht alle 19, aber doch wesentlich mehr als 10 dieser Hauptabschnitte, der sogenannten Grundrechte, ratifizieren werden. Die Bundesrepublik Deutschland wird keineswegs allein auf weiter Flur stehen, wenn von ihr nicht alle Bestimmungen ratifiziert werden sollten.
    Lassen Sie mich aus den vielen nur ein einziges Beispiel anführen. Schwierigkeiten bestehen für uns bei Art. 7. Sein Abs. 1 legt den Vertragsstaaten die Verpflichtung auf, für die Zulassung zur Arbeit ein Mindestalter von 15 Jahren vorzusehen. Die Mehrzahl der deutschen Länder hat aber bisher eine achtjährige Schulpflicht. Das Schulentlassungsalter und damit auch das Berufseintrittsalter liegt daher in den meisten Bundesländern unter 15 Jahren. Der Bund hat nach der Verfassung keine Möglichkeit, diesen Zustand zu ändern. Das ist ein Beispiel für viele; es gibt noch drei oder vier weitere. Ich wollte an diesem einen Beispiel nur demonstrieren, daß unser Einwand begründet ist.
    Meine Damen und Herren, mit diesen beiden Einschränkungen empfehle ich die Annahme des Antrages. Sollten Sie sich entschließen, den Antrag erst noch einem Ausschuß zu überweisen, dann sollte der Ausschuß für Sozialpolitik federführend sein, und es sollten die Ausschüsse für Arbeitsrecht, Wirtschaft, Familien- und Jugendfragen, für Auswärtiges, für Kommunalpolitik und Sozialhilfe — wennschon dennschon — mitberatend sein.

    (Abg. Frau Dr. Hubert: Herr Kollege Schütz, darf ich noch einmal fragen: Daß Sie das Datum gestrichen haben wollen, habe ich verstanden; und was noch?)

    — Die Worte „mit allen ihren Paragraphen". Wenn das bliebe, dann würden Sie es der Bundesregierung nicht möglich machen, zu unterzeichnen.
    Daß es von 1953 bis 1961 gedauert hat, bis die Sozialcharta zustande kam, hat seinen Grund darin, daß die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in den 16 Ländern so verschieden sind und beim allerbesten Willen nicht über einen Kamm geschoren werden können. Das ist einvernehmlich so zustande gekommen, und ich würde bitten, daß wir es dabei auch belassen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Abgeordneter Schütz, gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung muß ich Sie bitten, mir Ihren Antrag schriftlich heraufzureichen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dürr.

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    Rede von Hermann Dürr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der uns vorliegende interfraktionelle Antrag hat das Ziel, ,den Bundestag sobald wie möglich mit den Problemen der Europäischen Sozialcharta zu befassen. Die Frage ist nur, auf welche Art und Weise man dies am zweckmäckigsten tut. Meine politischen Freunde sind der Meinung, es wäre das beste, diesen Antrag zunächst,
    ausschuß — federführend — und dem Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe — mitberatend — zu überweisen, damit das Parlament bereits jetzt wie im Ältestenrat auch vorbesprochen, dem Arbeitsdie Möglichkeit hat, in die Problematik einzudringen, und damit die Bundesregierung, die ersucht werden soll, ein Ratifizierungsgesetz vorzulegen, wenigstens vorläufig eine Übersicht darüber hat, ob die Teile der Europäischen Sozialcharta, die sie zur Ratifizierung vorlegen will, auch Aussicht auf Annahme in diesem Hohen Hause haben.
    Der andere Vorschlag, diesen Antrag schon jetzt im Plenum anzunehmen — unter Umständen mit Modifizierungen —, ist zwar auch durchführbar; wir halten aber nach gewissenhafter Überlegung unseren Antrag auf Ausschußüberweisung für zweckmäßiger, denn hier muß eine Vorprüfung erfolgen. Die Probleme sind — ich kann weitgehend auf die Ausführungen des Kollegen Schütz verweisen — sehr kompliziert und zum Teil auch verfassungsrechtlicher Natur. Ich bitte deshalb, der Überweisung an den Arbeitsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Kommunalpolitik und Sozialhilfe zuzustimmen.