Rede:
ID0405209900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 5
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Frau: 1
    5. Korspeter.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1962 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Deist, Wittmer-Eigenbrodt und Nieberg 2293 A Abg. Engelbrecht-Greve legt sein Mandat nieder. Abg. Klinker tritt als Nachfolger in den Bundestag ein 2293 B Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) 2293 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2293 D Rehs (SPD) 2294 B Krüger (CDU/CSU) 2295 D Jaksch (SPD) . . . . . . . . 2295 D Dr. Rutschke (FDP) 2296 A Fragestunde (Drucksachen IV/832, IV/833) Frage des Abg. Ritzel: Umgehung von Vorschriften des Tierschutzgesetzes Schwarz, Bundesminister . . . . . 2296 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2296 D Dr. Schäfer (SPD) 2297 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 2297 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Einreise kranker Fremdarbeiter Blank, Bundesminister . . . . . . 2297 C Frage des Abg. Lohmar: Truppenübungsplatz Senne . . . . 2298 A Frage des Abg. Diebäcker: Verweigerung von Landerechten in Nairobi Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 2298 A van Delden (CDU/CSU) 2298 C Blumenfeld (CDU/CSU) 2298 C Frage des Abg. Wächter: Verteuerung der Milchanlieferung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 2299 A Frage des Abg. Peiter: Ersatzwohnungen für die Bewohner der „Linder Höhe" beim Flugplatz Wahn 2299 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: „Anzapfen" von Fernsprechleitungen Stücklen, Bundesminister . . . 2299 D Bauer (Würzburg) (SPD) 2299 D Dr. Schäfer (SPD) 2300 A Frage des Abg. Ritzel: Radioaktivität und Trinkmilchversorgung der Kleinkinder Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 2300 B Ritzel (SPD) 2300 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 Frage des Abg. Ritzel: Schutz der Trinkwasserversorgung gegen erhöhte Radioaktivität Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . . . 2300 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 2300 D Frage des Abg. Dr. Nissen: Schutz der Bevölkerung gegen Luftverunreinigung mit Schwefeldioxyd Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundes- minister . . . . . . . . . . 2301 A Dr. Nissen (SPD) . . . . . . . 2301 B Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten (Drucksache IV/826) Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 2301 D Dr. Serres (CDU/CSU) 2302 A Keller (FDP) . . . . . . . . 2302 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/793) . . . . . . . . 2303 À Übersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/835) . . . . . 2303 B Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz = 5. RAG) (Drucksache IV/702) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache IV/836) — Zweite Und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 2303 C, 2310 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 2304 C Killat (SPD) . . . . . . . . . 2305 A Stingl (CDU/CSU) . . . 2305 C, 2309 A Frau Korspeter (SPD) 2306 C Spitzmüller (FDP) . . . 2308 A, 2313 D Dr. Schellenberg (SPD) 2308 C, 2310 A, 2313 D Ruf (CDU/CSU) 2312 C Büttner (SPD) . . . . . . . . 2313 A Antrag betr. Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta (Abg. Frau Dr. Hubert, Höfler, Frau Dr. Flitz [Wilhelmshaven] u. Gen.) (Drucksache IV/740) Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . 2315 C Schütz (CDU/CSU) 2316 B Dürr (FDP) 2317 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil-und Handelssachen (Drucksache IV/570) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/807) — Zweite und dritte Beratung — 2318 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 4. November 1961 mit dem Königreich Griechenland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen usw. (Drucksache IV/571) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/808) — Zweite und dritte Beratung — 2319 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1962 mit dem Großherzogtum Luxemburg über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung usw. (Drucksache IV/697); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/823) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2319 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache IV/397); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache IV/827) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 2319 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 2320 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 2320 C Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 2321 A Dürr (FDP) 2321 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (CDU/CSU, FDP, SPD) (Drucksache IV/559 [neu]); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/829, zu IV/829) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 2321 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger (Rechtsträger-Abwicklungsgesetz) (Drucksache IV/ 822) — Erste Beratung 2322 A Schriftlicher Bericht des Mittelstandsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Kreditversorgung des Mittelstandes (Drucksachen IV/ 192, IV/825) 2322 A Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für Richtlinien des Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 III Rates über die Einzelheiten zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs a) für Großhandelsberufe, b) für Hilfspersonen des Handels und der Industrie (Vermittlerberufe), c) auf dem Gebiet der Rückversicherung und Retrozession, d) zur Aufhebung aller Verbote oder Behinderungen von Zahlungen für Leistungen, wenn der Dienstleistungsverkehr nur durch Beschränkungen der entsprechenden Zahlungen behindert ist (Drucksachen IV/761, IV/830, zu IV/830) . . . 2322 B Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies u. Gen. betr. intereuropäische Naturparks (Drucksachen IV/586, IV/777) 2322 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Futtergetreidepreise (Drucksachen IV/674, IV/831, zu IV/831) . . . 2322 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktordnung für Reis (Drucksachen IV/507, IV/778) Margulies (FDP) . . . . . . . . 2323 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 2323 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für Rindfleisch sowie für Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen IV/ 555, IV/815) 2324 A Schriftlicher Bericht ,des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Baumaterialien, Bauhilfsmittel usw.) (Drucksachen IV/658, IV/796) 2324 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Dritte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Dritte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen IV/688, IV/824) 2324 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Fondantmasse, Kekse und Waffeln) (Drucksachen IV/662, IV/811) 2324 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Assoziation: EWG-Griechenland) (Drucksachen IV/729, IV/812) 2324 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neununddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für unverarbeiteten Tabak und für Tabakabfälle) (Drucksachen IV/730, IV/813) 2324 D Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Aufbesserung von Leistungen aus Renten-und Pensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangsversicherungen (Drucksache IV/810) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Aufbesserung der Leistungen aus Versicherungen, die vor der Währungsreform eingegangen sind (SPD) (Drucksache IV/405) und idem Antrag betr. Gesetz über Ausgleichsbeträge (SPD) (Drucksache IV/654) Seuffert (SPD) . . . . . . 2325 A Nächste Sitzung 2325 C Anlagen 2327 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2293 52. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner* 14. 12. Frau Albertz 15. 12. Arendt (Wattenscheid)* 12. 12. Dr. Arndt (Berlin) 15. 12. Dr. Aschoff 15. 12. Bauknecht 15. 12. Bergmann* 12. 12. Birkelbach* 14. 12. Dr. Birrenbach 12. 12. Fürst von Bismarck 15. 12. Burckardt 12. 12. Dr. Burgbacher* 12. 12. Dr. Deist 12. 12.Diebäcker 14. 12. Dr. Effertz 12. 12. Frau Dr. Elsner* 15. 12. Dr. Even (Düsseldorf) 15. 12. Even (Köln) 13. 12. Dr. Frey (Bonn) 15. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 12. 12. Dr. Furler* 14. 12. Gehring 12. 12. Haage (München) 15. 12. Hauffe 15. 12. Hörmann (Freiburg) 12. 12. Jacobi (Köln) 15. 12. Frau Jacobi (Marl) 12. 12. Jürgensen 15. 12. Kahn-Ackermann 12. 12. Dr. Klein .(Berlin) 14. 12. Kriedemann* 14. 12. Kühn (Köln) 13. 12. Kurlbaum 12. 12. Lenz (Brühl)* 14. 12. Lohmar 15. 12. Dr. Martin 12. 12. Mauk* 12. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Berlin) 15. 12. Dr.-Ing. Philipp* 12. 12. Pöhler 12. 12. Rademacher 15. 12. Ramms 12. 12. Frau Renger 13. 12. Dr. Siemer 12. 12. Stephan 15. 12. Starch* 14. 12. Frau Strobel* 14. 12. Dr. Süsterhenn 14. 12. Verhoeven 14. 12. Dr. Wahl 15. 12. Wehner 15. 12. Wittmer-Eigenbrodt 15. 12. * Zur Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz -5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: In §5 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 3 gestrichen. Bonn, den 4. Dezember 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 159 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz - 5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: Der § 8 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt. Bonn, den 11. Dezember 1962 Arndgen und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Anlage 4 Umdruck 168 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962 (Fünftes Rentenanpassungsgesetz - 5. RAG) (Drucksachen IV/702, IV/836). Der Bundestag wolle beschließen: § 8 erhält folgende Fassung: „§ 8 (1) Soweit bei Versorgungsbezügen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklä- 2328 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 ren, der Kriegsschadenrente und den Beihilfen zum Lebensunterhalt nach dem Lastenausgleichsgesetz, den Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz die Gewährung oder die Höhe der Leistung von anderem Einkommen abhängig ist, bleiben die Erhöhungsbeträge, die für die Monate Januar bis einschließlich Dezember 1963 auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes zu leisten sind, für den genannten Zeitraum bei den Ermittlungen des Einkommens unberücksichtigt. Soweit bei dem Bundessozialhilfegesetz, den Miet- und Lastenbeihilfen nach dem Gesetz über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 (Bundesanzeiger Nr. 204 vom 20. Oktober 1951) die Gewährung oder die Höhe der Leistung von anderem Einkommen abhängig ist, bleiben die Erhöhungsbeträge, die für die Monate Januar bis einschließlich Mai 1963 auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes zu leisten sind, für den genannten Zeitraum bei den Ermittlungen des Einkommens unberücksichtigt. Die Erhöhungsbeträge für den in Satz 1 genannten Zeitraum sind ferner bei der Gewährung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Arbeitslosenhilfe sowie der Altershilfe für Landwirte nicht zu berücksichtigen." Bonn, den 12. Dezember 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 169 Änderungsantrag der Abgeordneten Spitzmüller, Unertl, Dr. Althammer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes (Drucksachen IV/397, IV/ 827) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 1 a erhält § 18 Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: „Die zuständige Behörde kann zulassen, daß das Zeugnis auch von einem Arzt, der über die für die Untersuchung notwendigen Einrichtungen verfügt, ausgestellt wird." Bonn, den 12. Dezember 1962 Spitzmüller Unertl Dr. Althammer Weber (Georgenau) Dr. Danz Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Eisenmann Dr. Atzenroth Dr. Schmidt (Kempten) Reichmann Dr. Knorr Krug Weinzierl Werner Stingl Ehnes Hesemann Wieninger Dr. Gleissner Dr. Franz Lermer Lemmrich Sühler Brese Dr. Brenck Hösl Dr. Zimmermann (München) Wagner Böhme (Hildesheim) Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatsekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Menzel (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VIII/3) : Welche Gründe bestanden für die Bundesregierung, der im September 1962 in London durchgeführten 10. Pugwash-Konferenz, die von 220 Wissenschaftlern aus 35 Nationen beschickt worden war, keine Grußbotschaft zukommen zu lassen, obwohl sie sich mit Themen wie „Die Stellung des Wissenschaftlers in der Gesellschaft", „Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit", „Wissenschaft zur Unterstützung der Entwicklungsländer" sowie „Wissenschaft und Erziehung" beschäftigte? Die Bundesregierung hat die bisher abgehaltenen Pugwash-Konferenzen mit Interesse verfolgt, jedoch bisher davon abgesehen, ihnen durch Grußbotschaften eine Art offizieller Anerkennung zu geben. Zunächst standen diese Konferenzen unter einem beträchtlichen östlichen Einfluß. Die Bundesregierung hat mit Befriedigung festgestellt, daß seit 1960 in dieser Hinsicht eine Änderung zu verzeichnen ist, hat es aber doch für angezeigt gehalten, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten, ehe sie zum erstenmal und vor manchen anderen Teilnehmerländern eine Grußbotschaft sendet. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Staatsekretärs Dr. Carstens auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage VIII/5) : Welche Schritte hat die Bundesregierung auf Grund der Ergebnisse des Prozesses Staschinskij bei der verantwortlichen sowjetischen Regierung unternommen, um sicherzustellen, daß fremde Geheimdienste auf deutschem Boden künftig keine planmäßigen Mordtaten verüben? Die Bundesregierung ist sich mit dem gesamten deutschen Volk einig in der Verurteilung der an den ukrainischen Emigrantenführern Bandera und Rebet begangenen Meuchelmorde, die durch den Bundesgerichtshof festgestellt worden sind. Wie das Gerichtsverfahren ergeben hat, ist nicht Staschinskij der eigentliche Verantwortliche, sondern der sowjetische Geheimdienst. Die Frage, welche weiteren Schritte die Bundesregierung in dieser Sache ergreifen wind, kann erst geprüft werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2329 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/3) : Hat die Bundesregierung statistische Erhebungen über die Zahl der spastisch gelähmten Kinder in der Bundesrepublik durchgeführt? Im Einvernehmen mit der Frau Bundesminister für Gesundheitswesen beantworte ich die Frage wie folgt: Statistische Erhebungen über die Zahl der spastisch gelähmten Kinder in der Bundesrepublik konnten von der Bundesregierung nicht durchgeführt werden, weil hierfür eine gesetzliche Grundlage fehlt. Nach einer Schätzung des Verbandes Deutscher Vereine zur Förderung und Betreuung spastisch gelähmter Kinder e. V. Düsseldorf beträgt in der Bundesrepublik die Zahl der spastisch gelähmten Kinder im Alter bis zu 14 Jahren etwa 20 000. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Höcherl auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/786, Frage IX/4) : Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Früherfassung spastisch gelähmter Kinder zu verbessern und Behandlungszentren für spastisch gelähmte Kinder zu errichten bzw. deren Errichtung zu fördern, wie sie in anderen Ländern (beispielsweise Schweden, England, USA) schon längere Zeit bestehen? Im Einvernehmen mit der Frau Bundesministerin für Gesundheitswesen beantworte ich die Frage wie folgt: In der Regierungsvorlage für den Entwurf eines Körperbehindertengesetzes war eine weitgehende Meldepflicht vorgesehen, die es ermöglicht hätte, auch spastisch gelähmte Kinder frühzeitig und lückenlos zu erfassen. Dieser Vorschlag der Bundesregierung ist jedoch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens so abgeschwächt worden, daß eine lükkenlose Erfassung zur Zeit nicht möglich ist. Hieran ist auch bei Übernahme der Vorschriften des Körperbehindertengesetzes in das Bundessozialhilfegesetz nichts geändert worden; die einschlägigen Vorschriften sind im Gegenteil weiter abgeschwächt worden. Ob es angezeigt ist, eine Verpflichtung zur Meldung behinderter Kinder bundesrechtlich festzulegen, wird nicht zuletzt angesichts der in jüngster Zeit beobachteten Häufung von angeborenen Mißbildungen erneut zu prüfen sein. Die Schaffung von Einrichtungen zur Betreuung spastisch gelähmter Kinder obliegt nicht dem Bund. Gleichwohl ist die Bundesregierung seit längerem bemüht, die Bestrebungen in den Ländern, auch für spastisch gelähmte Kinder moderne Einrichtungen in genügender Zahl zu schaffen, in geeigneter Weise zu fördern. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Frage III/1): Wie hoch belaufen sich die Mittel, die der Bund der Stadt München zum Ausbau ihrer Verkehrswege in den Jahren 1960, 1961 und 1962 beigesteuert hat? Der Bund hat der Stadt München in den 3 Jahren 1960, 1961 und 1962 für die Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse Zuschüsse in Höhe von insgesamt 16 106 900 DM zur Verfügung gestellt. Auf das Jahr 1960 entfallen hiervon 3 135 000 DM; im Jahre 1961 waren es 8 083 700 DM; im Jahre 1962 wurden 4 888 200 DM bereitgestellt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm au die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Fragestunde der 51. Sitzung vom 7. Dezember 1962, Drucksache IV/794, Frage 111/2): War die Stadt München in der Lage, die in den Jahren 1960, 1961 und 1962 für sie bereitgestellten Bundesmittel für den Ausbau ihrer Verkehrswege zu verbauen? Wie andere Großstädte hatte auch die Stadt München in den zurückliegenden Jahren gewisse Schwierigkeiten, die zur Verfügung stehenden Zuschußmittel zeitgerecht abzurufen. Diese Sachlage erklärt sich nicht zuletzt durch den hohen Schwierigkeitsgrad der Planungsarbeiten, der Freimachung des Baufeldes innerhalb der dicht besiedelten Stadtgebiete und der Baudurchführung selbst. Die von der Stadt in den einzelnen Jahren nicht abgerufenen Haushaltsmittel gingen nicht verloren, sondern wurden ihr im jeweils darauffolgenden Jahre als Ausgaberest wieder zur Verfügung gestellt. Wie die Stadt mitteilt, wird sie in diesem Jahre in der Lage sein, die ihr zur Verfügung stehenden Bundesmittel einschließlich des übertragenen Ausgaberestes aus dem Vorjahr in Höhe von insgesamt rd. 11 Mio DM bis auf einen unerheblichen Rest abrufen zu können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Stingl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion schlagen Ihnen auf Umdruck 159 vor, in § 8 des Fünften Rentenanpassungsgesetzes die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Dabei gehen die beiden Fraktionen von sehr grundlegenden Überlegungen aus. Ich darf Sie bitten, mir zu erlauben, diese grundlegenden Überlegungen wenigstens in Kurzfassung darzustellen.
    Das Rentenanpassungsgesetz paßt die Rente des einzelnen Rentners, ,die für ihn an die Stelle des Lohnes tritt, also Lohnersatzfunktion hat, an die veränderte allgemeine Bemessungsgrundlage, entsprechend den erfolgten Lohn- und Gehaltserhöhungen an. Die Erhöhung der Rente wird dabei so vorgenommen, daß der neue Zahlbetrag, den der einzelne Rentner für sich in Anspruch nehmen kann, sich nicht etwa aus der alten Rente plus einem Zuschlag zusammensetzt, sondern der neue Zahlbetrag ist die Rente, die neue Rente.
    Wer nun erreichen will, daß ein Teil dieser Rente, nämlich der Teil, der neu hinzukommt, also eine Erhöhung ausmacht, nicht angerechnet wird, würde vom Prinzip der Lohnersatzfunktion abgehen. Er würde die Rente nämlich in eine Rente und einen jeweiligen Teuerungszuschlag — wie man es nennen könnte — gliedern. Darum handelt es sich eben nicht, es handelt sich um keinen Teuerungszuschlag, sondern die auf Grund der Anpassung zu beanspruchende Gesamtrente. Diese Rente läßt sich also nicht teilen.
    *) Siehe Anlage 3
    2306 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962
    Stingl
    Ein zweiter Punkt. Wenn wir ein ganzes Jahr lang Anrechnungsbestimmungen sozusagen außer Kraft setzen, dann erreichen wir, daß im nächsten Jahr, bei der nächsten Rentenanpassung neu überlegt werden muß, wie wir es denn in dem zukünftigen Jahr halten wollen. Bleiben wir dabei, daß nicht angerechnet wird, daß aber am Ende des Jahres 1963 die Nichtanrechnung ausläuft, daß also die Akten nicht daraufhin überprüft werden, wie hoch die Subsidiärleistung sein soll, würden wir vor der grotesken Situation stehen, daß im Jahre 1964 Ausgangspunkt für die Höhe der Subsidiärleistungen in der Kriegsopferversorgung und allen ähnlichen Bereichen eine Rente würde, die überhaupt nicht mehr existiert — die Rente aus dem Jahre 1962.
    Drittens haben wir zu beachten, meine Damen und Herren, daß derjenige, der im Jahre 1962 Rentner geworden ist, und derjenige, der im Jahre 1963 Rentner wird, ungünstiger als der Altrentner gestellt wäre; denn die Freigrenze des Altrentners wäre in diesem Jahr höher, als sie bei den neuen Renten wäre.
    Als Viertes bitte ich zu beachten, daß das Prinzip der subsidiären Leistungen — die eben in diesem § 8 aufgezählt sind — erschüttert würde, wenn wir jeweils auf die Dauer einen Teil der sonstigen Einkommen nicht anrechnen lassen, obwohl die in Betracht kommenden Gesetze in ihrer Konstruktion von anderen Grundsätzen ausgehen. Das Resultat würde in diesem Zusammenhang sein, daß ein Zuwachs an Arbeitseinkommen, über das der Betreffende verfügt, angerechnet wird, während ein Zuwachs an Rente nicht angerechnet wird. Das heißt: der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedene würde bessergestellt als derjenige, der noch im Arbeitsleben ist. Oder anders ausgedrückt: derjenige, der eine Rente aus der Rentenversicherung bekommt, würde bei den Anpassungsbeträgen bessergestellt als der, der seinen Lebensunterhalt aus anderem Einkommen bereitet, das nicht unmittelbar Arbeitseinkommen sein müßte. Aus dieser Darstellung ergibt sich, daß die Bestimmungen über die Anrechnung in den jeweiligen Gesetzen getroffen werden können, wobei wir durchaus der Meinung sind, daß die Frage, wie das dort geregelt ist, einer genauen, einer erneuten und einer sehr kurzfristigen Prüfung bedarf.
    Ich darf hier mit allem Nachdruck für die beiden einbringenden Fraktionen sagen: wir sind der Meinung, daß das Problem in den zuständigen Gesetzen nun in der Tat in aller Kürze einmal abschließend geregelt werden muß, wobei wir uns durchaus bewußt sind, daß es viele Schwierigkeiten gibt. Wir sehen aber auch Möglichkeiten, daß man da noch einem Trend folgen kann, den z. B. das Erste Neuregelungsgesetz der Kriegsopferversorgung nach den Vorstellungen des Herrn Bundesarbeitsministers haben sollte.
    Nun werden Sie mir sagen, es sei nicht sehr wichtig, ob man die Anrechnung bis Mai oder bis Dezember nicht festlege. Meine Damen und Herren, das ist entscheidend wichtig. Abgesehen von dean Gesichtspunkt, den ich vorhin darlegte, daß, wenn wir bis Dezember anrechnungsfrei lassen, die Anrechnungsfreiheit mit der neuen Tätigkeit des Gesetzgebers für das nächste Anpassungsgesetz zusammenfällt, muß dabei beachtet werden, daß man eine Frist geben muß, in der die zuständigen Sozialhilfeträger und die anderen Träger die Umrechnung durchführen können. Daß wir bis Mai frei halten wollen, soll nur den Zweck haben, daß nicht Beträge zurückverlangt werden müssen. Im Grunde aber wollen wir erreichen — und hier folgen wir dem Regierungsvorschlag in seiner ursprünglichen Fassung —, daß die Angelegenheit in den zuständigen Gesetzen 'geregelt, aber eine ausreichende Zeit gegeben wird, diese Umrechnung vorzunehmen.
    Wir bitten Sie daher, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Korspeter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lisa Korspeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Bei der Beratung und Verabschiedung der Rentenanpassungsgesetze hat es in jedem Jahr, Herr Kollege Kühn — und so geschieht es auch heute wieder —, eine Debatte über die Anrechnungsbestimmungen der Rentenerhöhung auf die übrigen Sozialleistungen, insbesondere auf die Leistungen laus der Kriegsopferversorgung, aus dem Lastenausgleichsgesetz und dem Bundesentschädigungsgesetz, gegeben.
    Wir haben in den vergangenen Jahren sowohl im Ausschuß wie auch im Plenum immer wieder den Versuch unternommen, die Bestimmungen über die Anrechnung auf diese Sozialleistungen nicht zur Geltung kommen zu lassen, weil wir sie in der Sache als 'widersprüchlich und als sozial ungerecht empfunden haben und heute noch empfinden; denn mit dieser Methode — lassen Sie mich das einmal ganz deutlich sagen — wird im selben Augenblick gegeben und wieder genommen. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, daß auf Grund dieser Anrechnungsbestimmungen die Rentner, die noch eine andere Sozialleistung erhalten — und das sind ungefähr eine Million Rentner —, von der im Rentenanpassungsgesetz beschlossenen Rentenerhöhung praktisch ausgeschlossen bleiben, weil sie nach einer Schonfrist bis Ende Mai — Herr Kollege Stingl hat schon darauf hingewiesen — die Anrechnungsbestimmungen dann in voller Schärfe treffen.
    Meine Damen und Herren, niemand konnte sich eigentlich darüber wundern, wenn deshalb draußen in der Öffentlichkeit immer wieder davon gesprochen wurde, daß der Staat gleichzeitig beide Hände in die Taschen des Rentners stecke, nämlich die eine Hand, die gibt, und die andere, die wieder wegnimmt.
    Wir haben diese Regelung immer für untragbar gehalten, und, meine Damen und Herren von der CDU, ich kann es Ihnen leider auch in diesem Jahr nicht ersparen, Sie auf die Äußerung des Herrn Bundeskanzlers und auf die Stellungnahme, die er vor der Bundestagswahl 1957 abgegeben hat, hinzuweisen. Er hat nämlich damals diese Regelung
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962 2307
    Frau Korspeter
    verurteilt und versprochen, sich für eine Verbesserung einzusetzen.

    (Abg. Frau Döhring [Stuttgart] : Ja, das war v o r der Wahl!)

    Leider, meine Damen und Herren, geschah nichts in dieser Hinsicht von Ihrer Seite, und wir blieben mit unserer Forderung immer wieder allein. Wir haben dann im vergangenen Jahr nach der Verabschiedung des damaligen Rentenanpassungsgesetzes einen Entschließungsantrag vorgelegt, durch den die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, im Bundestag Gesetzentwürfe zur Beseitigung der Härten, die sich aus den Anrechnungsbestimmungen ergeben, vorzulegen. Er wurde von Ihnen, meine Damen und Herren, von der CDU, der CSU und der FDP abgelehnt. Ein Antrag von Ihnen wurde angenommen, der die Bundesregierung lediglich ersuchte, zu prüfen, ob und inwieweit die in den verschiedenen Zweigen ides sozialen Leistungsrechts geltenden Anrechnungsbestimmungen reformbedürftig seien, und durch den die Bundesregierung aufgefordert wurde, dem Bundestag über das Ergebnis bis Ende Mai dieses Jahres zu berichten. Nun, wir haben diesen Bericht bekommen, aber leider mit einer für uns völlig unzulänglichen Schlußfolgerung, nämlich der, daß die Anrechnungsbestimmungen in den verschiedenen Zweigen des sozialen Leistungsrechts grundsätzlich nicht reformbedürftig seien. Dem Hause wurde dann auch dieser Entwurf eines Fünften Rentenanpassungsgesetzes wieder mit denselben Anrechnungsbestimmungen vorgelegt.
    Ich freue mich, Herr Kollege Stingl, daß Sie es heute offenbar entgegen Ihrer Ansicht im vergangenen Jahr doch für notwendig halten, daß eine Änderung in den einschlägigen Gesetzen herbeigeführt wird. Sie waren im vergangenen Jahr nicht dieser Meinung; denn sonst hätten Sie unseren damaligen Entschließungsantrag annehmen müssen, und wir wären wahrscheinlich in diesem Jahr einen Schritt weiter und brauchten uns nicht heute wieder auseinanderzusetzen.
    Wir haben deshalb bei den Beratungen im Ausschuß erneut die Aufhebung der Anrechnungsbestimmungen gefordert, und wir haben in diesem Jahr erfreulicherweise Schützenhilfe bekommen, und zwar von beiden Seiten, sowohl von den Mitgliedern der FDP als auch von den Mitgliedern der CDU. Die FDP legte einen modifizierten, einen ähnlichen Antrag vor. Die Kollegen der CDU erklärten, unser Antrag sei besser, sie wollten sich deshalb vorsichtigerweise erst einmal der Stimme enthalten. Aber einige Kollegen der CDU stimmten zu, so daß unser Antrag im Ausschuß angenommen und Grundlage des Schriftlichen Berichts wurde.
    Wir alle wissen, daß diese Entscheidung des Ausschusses von den Betroffenen draußen mit großer Befriedigung aufgenommen wurde. Man sprach davon, daß endlich die große Härte, das jahrelange Unrecht beseitigt wurde.
    Nun, meine Damen und Herren von der CDU/ CSU und von der FDP, legen Sie dem Hause heute einen Antrag vor, der die Entscheidung des Sozialpolitischen Ausschusses wieder rückgängig machen soll. Lassen Sie mich dazu einmal ganz deutlich etwas sagen. Die Entscheidung im Sozialpolitischen Ausschuß, die sich positiv für die Sozialleistungsempfänger auswirken würde, fiel in den Zeiten Ihrer Koalitionskrise. Jetzt, wo Sie sich offenbar wieder zu einem vorläufigen Koalitionsfrieden zusammengefunden haben, rücken Sie von Ihrer damaligen Haltung ab, und ausgerechnet die Rentner werden die ersten Leidtragenden Ihrer Koalitionsabsprachen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Schmitt-Vokkenhausen: Das sind die zweiten Koalitionsgeschädigten!)

    Wir bedauern, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, daß Sie sich wieder zu diesem Antrag entschlossen und ihn eingebracht haben und damit den Versuch unternehmen, die im Sozialpolitischen Ausschuß erreichten Verbesserungen wieder rückgängig zu machen. Herr Kollege Stingl hat zwar eine Reihe von versicherungstechnischen Argumenten angeführt. Man hat aber dabei den Eindruck, daß es doch wohl finanzielle Gründe sind, die Sie veranlassen, wieder eine Verschlechterung herbeiführen und die Anrechnungsbestimmungen zum Zuge bringen zu wollen. Dazu muß ich doch noch etwas sagen. Es sind keine Mehrausgaben für den Haushalt, sondern es wären nur Einsparungen, die durch erhöhte Rentenleistungen der Versicherungsträger im Bundeshaushalt gemacht werden können; und Sie wollen gerade hier, bei dem Personenkreis, der von den gestiegenen Lebenshaltungskosten ganz besonders betroffen ist, Einsparungen im Bundeshaushalt machen. Ich meine, das ist im Interesse der Kriegsopfer, ganz besonders der Kriegerwitwen, aber auch der Unterhaltsempfänger aus dem Lastenausgleich und dem Bundesentschädigungsgesetz sehr zu bedauern. Wir hoffen sehr, daß Ihr Antrag, den Beschluß des Sozialpolitischen Ausschusses wieder zu verschlechtern, keine Mehrheit finden wird; ich hoffe, daß sich die Kollegen von der CDU, die im Ausschuß für unseren Antrag gestimmt haben, auch hier im Plenum dafür einsetzen werden.
    Wenn wir den Antrag des Ausschusses annehmen, hat das Bundesarbeitsministerium genügend Zeit, sich im Laufe des nächsten Jahres wirklich ernsthaft Gedanken darüber zu machen, wie in den einschlägigen Gesetzen die Anrechnungsbestimmungen beseitigt werden können. Wir alle wissen aus den Diskussionen in den Verbänden, daß die leidige Frage der Anrechnungsbestimmungen mit Recht immer wieder, insbesondere bei den Kriegsopfern, eine große Rolle spielt und erhebliche Verbitterung auslöst. Ich habe des öfteren erlebt, daß Kollegen von der CDU sich von der eindringlichen Argumentation, die dort gegeben wurde, überzeugen ließen, daß sie dort draußen in der Öffentlichkeit dann erklärten, sich für eine gerechte Regelung einsetzen zu wollen.
    Ich hoffe im Interesse des betroffenen Personenkreises sehr, daß sich hier im Plenum eine Mehrheit gegen den Antrag der CDU/CSU und FDP findet
    2308 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1962
    Frau Korspeter
    und wir den Beschluß des Sozialpolitischen Ausschusses annehmen werden.

    (Beifall bei der SPD.)