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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Inhalt: Abg. Even (Köln) — Wahlmann gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 1791 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das zweite Vierteljahr des Rechnungsjahres 1962 (Drucksache IV/666) 1791 A Fragestunde (Drucksachen IV/671, IV/672) Frage des Abg. Dr. Kohut: Untersuchungsbericht betr. Staatssekretär Globke Höcherl, Bundesminister 1791 D, 1792 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 1791 D, 1792 A Wittrock (SPD) 1792 A, B Jahn (SPD) 1392 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Staatssekretär Globke und die Ausarbeitung nationalsozialistischer Gesetze Höcherl, Bundesminister . . . 1792 C, D, 1793 A, B, C, D, 1794 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 1792 D Dr. Mommer (SPD) . . . . 1793 A, C Erler (SPD) 1793 A Jahn (SPD) ' 1793 B, C Spies (CDU/CSU) . . . . . . 1793 D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1793 D Wittrock (SPD) 1794 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Wiedergabe von Äußerungen des Bundeskanzlers in der „Frankfurter Rundschau" Höcherl, Bundesminister . . 1794 B, C, D Dr. Kohut (FDP) 1794 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . 1794 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Reise- und Umzugsvergütung für Beamtinnen mit eigenem Hausstand Höcherl, Bundesminister . . . 1795 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 1795 A Frage des Abg. Lohmar: Kommission zur Beratung der Bundesregierung in Fragen der politischen Bildung Höcherl, Bundesminister . . . 1795 B, C Lohmar (SPD) 1795 C Frage des Abg. Dröscher: Luftschutzräume in neuen Krankenhäusern Höcherl, Bundesminister 1795 C, D, 1796 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1795 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . 1795 D, 1796 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 Frage des Abg. Wittrock: Mißstände bei Teilzahlungskäufen Dr. Stammberger, Bundesminister . . . . 1796 A, B, C Wittrock (SPD) 1796 B, C Frage des Abg. Wittrock: Verwendung von Kugelschreibern bei notariellen Urkunden Dr. Stammberger, Bundesminister . 1796 D 1797 B, C Wittrock (SPD) 1797 B, C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta Blank, Bundesminister 1797 C, 1798 A Frau Dr. Hubert (SPD) 1797 D, 1798 A Börner (SPD) . . . . . . . . . 1798 B Frage des Abg. Wegener: Soldaten-Freizeitheim in Augustdorf Strauß, Bundesminister 1798 B, D, 1799 A Wegener (SPD) 1798 C, D Welslau (SPD) . . . . 1798 D, 1799 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Flugzeugabstürze bei der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . 1799 A, B Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 1799 B Frage des Abg. Cramer: Bedarf an Fernsprecheinrichtungen Stücklen, Bundesminister . 1799 C, D Cramer (SPD) • 1799 C, D Frage des Abg. Metzger: Verkauf eines Kasernengrundstücks in Darmstadt Lenz, Bundesminister . . 1800 A, B, C, D, 1801 A, B Metzger (SPD)' 1800 B Ritzel (SPD) 1800 C, D Dr. Schäfer (SPD) . . 1800 D, 1801 A, B Schwabe (SPD) 1801 B Frage des Abg. Sänger: Entschädigung an jugoslawische Opfer von medizinischen Versuchen Dr. Hettlage, Staatssekretär . 1801 C, D Sänger (SPD) 1801 D Fragen des Abg. Fritsch: Tragen von Überschnallkoppeln und langen Hosen im Bundesgrenzzolldienst Dr. Hettlage, Staatssekretär 1802 A, B, C, D, 1803 A Fritsch (SPD) 1802 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1803 A Fragen des Abg. Hilbert: Entschädigung der sogenannten F.- u. E.-Hiebe Dr. Hettlage, Staatssekretär 1803 A, C, D Hilbert (CDU/CSU) . . . . . 1803 B, C Dröscher (SPD) 1803 D Frage der Abg. Frau Dr. Elsner: Verfälschte italienische Dessertweine Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 A Frau Dr. Elsner (SPD) 1804 A Frage des Abg. Seuffert: Kücheneinrichtungen bei Bauzügen der Bundesbahn Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 1804 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . 1804 C, D Antrag der Fraktion der SPD betr. Trinkmilch (Drucksache IV/409) 1805 A Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit; verbunden mit der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über vom 17. Oktober 1961 bis 30. September 1962 eingegangene Petitionen (Drucksache IV/653) . . Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 1805 B Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 1808 B Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Leistungsrechts der Kindergeldgesetze (Kindergeldverbesserungsgesetz) (SPD) (Drucksache IV/468) — Erste Beratung — Frau Korspeter (SPD) 1808 C Winkelheide (CDU/CSU) . . . 1810 A Killat (SPD) . . . . . . . . . 1811 A Blank, Bundesminister . . . . . 1813 C Dr. Danz (FDP) . . . . . . . 1814 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1815 C, 1816 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 III Antrag der Fraktion der SPD betr. Zweites Neuordnungsgesetz zur Kriegsopferversorgung (Drucksache IV/469 [neu]) Bazille (SPD) 1817 B, 1831 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) 1819 D, 1835 A Dr. Rutschke (FDP) 1820 B Blank, Bundesminister . 1821 A, 1828 B Glombig (SPD) . . . . 1823 B Dr. Schellenberg (SPD) . 1826 C, 1834 A Maucher (CDU/CSU) 1830 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Mutterschutzgesetzes (SPD) (Drucksache IV/562) — Erste Beratung — Frau Rudoll (SPD) 1835 B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 1837 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1837 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1840 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache IV/625) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 75 GG) (Drucksache IV/633) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Miessner, Brück, Dorn, Wagner, Ertl, Hübner, Mertes, Dr. Bieringer u. Gen. (Drucksache IV/673) — Erste Beratung — Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 1829 D 1841 C Höcherl, Bundesminister 1841 C Brück (CDU/CSU) 1844 D Gscheidle (SPD) . . . . . . . 1847 A Dr. Miessner (FDP) 1853 A Dr. Anders, Staatssekretär 1854 A, 1861 B Dorn (FDP) 1855 B Dr. Kübler (SPD) 1856 B Wagner (CDU/CSU) 1857 B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1859 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 1859 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1861 A Nächste Sitzung 1861 D Anlage 1863 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1962 1791 42. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 36. Sitzung Seite 1557 A Zeile 12 statt „eingefügten" : eingeführten; 38. Sitzung Seite 1592 A Zeile 10 von unten statt „Abtransport" : Antransport; 40. Sitzung Seite ,1710 A Zeile 8 von unten statt „ ,Anderswoher' ist nicht so ganz" : Wann die Bundestierärzteord-; Seite 1740 C Zeile 17 statt „gebracht werden kann mit dem, was Sie" : zu Chruschtschows Koexistenz zu bringen. Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 3. 11. Arendt (Wattenscheid) 27. 10. Dr. Arndt (Berlin) 26. 10. Dr. Barzel 26. 10. Bauer (Wasserburg) 26. 10. Bergmann 26. 10. Blumenfeld 26. 10. von Bodelschwingh 26. 10. Dr. Burgbacher 24. 10. Even (Köln) 24. 10. Figgen 26. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 28. 11. Dr. Furler 24. 10. Geiger 26. 10. Dr. Gradl 26. 10. Haage (München) 26. 10. Dr. Harm (Hamburg) 1. 11. Katzer 24. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Kreyssig 24. 10. Kriedemann 26. 10. Kühn (Bonn) 31. 12. Kuntscher 31. 10. Leber 26. 1,0. Lermer 26. 10. Dr. Löbe 24. 10. Dr. Löhr 24. 10. Lücker (München) 25. 10. Majonica 26. 10. Dr. Mälzig 26. 10. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mauk 26. 10. Memmel 26. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 24. 10. Michels 26. 10. Mick 24. 10. Müller (Remscheid) 27. 10. Oetzel 31.10. Ollenhauer 26. 10. Rademacher 31. 10. Ramms 24. 10. Ravens 24. 10. Richarts 24. 10. Schulhoff 24. 10. Stein 24. 10. Storch 26. 10. Frau Strobel 25. 10. Wacher 26. 10. Dr. Wahl 15. 11. Wehking 3. 11. Wehner 24. 10. Werner 27. 10. Wittmer-Eigenbrodt 31. 10. b) Urlaubsanträge Auge 19. 11. Frau Berger-Heise 5. 11. Blachstein 5. 11. Dr. Bucher 5. 11. Dr. Dehler 5. 11. Dr. Deist 6. 11. Deringer 5. 11. Kalbitzer 5. 11. Dr. Kopf 5. 11. Kühn (Köln) 5. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hedi Flitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich habe die Ehre, Ihnen gemäß § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die Tätigkeit des Ausschusses für Petitionen in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 30. September 1962 zu berichten.
    Gestatten Sie mir zunächst die persönliche Bemerkung, daß ich mich der mir gestellten Aufgabe um so lieber unterziehe, als ich als Neuling in der Arbeit des Petitionsausschusses von diesem Aufgabengebiet des Bundestages sehr beeindruckt bin. Ich gestehe, daß ich trotz einer guten staatsbürgerlichen Vorbildung in der Tat keine Vorstellung von dem Arbeitsumfang und — auch das gestehe ich ehrlich — von der Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit hatte, mit der die Petitionen bearbeitet werden.

    (Beifall.)

    Ich habe seitdem jede Gelegenheit benutzt, in der Öffentlichkeit auf diese Tatsache hinzuweisen.
    Nach diesen einleitenden Bemerkungen zum Bericht! Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß von den 2175 in der dritten Wahlperiode nicht mehr erledigten Eingaben im Berichtszeitraum 1285 abschließend behandelt werden konnten. Es war nicht möglich, die restlichen 890 Petitionen zu erledigen, weil die um Stellungnahme ersuchte Bundesregierung in diesen Fallen umfangreiche Erhebungen anzustellen hatte und noch anzustellen hat, bis die betreffenden Eingaben zur Berichterstattung und Beschlußfassung reif sind. Im gleichen Zeitraum sind 6173 neue Einzelpetitionen eingegangen und 3806 erledigt worden.
    Die in diesen Zahlen zum Ausdruck kommende umfassende Arbeitsleistung ist von den Ausschußmitgliedern und nicht zuletzt von den Verwaltungsangehörigen des Büros für Petitionen vollbracht worden und wird wegen der gleichbleibend starken Belastung dieses Ausschusses immer wieder zu erbringen sein. Dafür sei allen Beteiligten an dieser Stelle einmal ausdrücklich gedankt.

    (Beifall.)

    Es darf bei dieser Gelegenheit aber auch nicht unerwähnt bleiben, daß der Petitionsausschuß der Öffentlichkeit gegenüber ein Schaufenster für die Arbeiten dieses Flohen Hauses ist und daß diese Arbeit gut und schnell vor sich gehen muß. Dies muß bei der Personalausstattung des Petitionsbüros gebührend berücksichtigt werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Leider hatte ,der Ausschuß in dieser Hinsicht in der Vergangenheit insbesondere hinsichtlich der Zahl und Qualität der Sachbearbeiter und Schreibkräfte mehrmals Anlaß zu berechtigter Klage. Wir erwarten und haben Grund zu der Hoffnung, daß sich die Personalverhältnisse in nächster Zeit bessern.
    Es sollte aber auch in den Fraktionen erwogen werden, zur Beschleunigung des Petitionsverfahrens und zur Entlastung der jetzigen 27 Ausschußmitglieder die Zahl der Mitglieder zu erhöhen.
    Von den im Berichtszeitraum erledigten 3806 Eingaben der vierten Wahlperiode mußten 1919, also etwa die Hälfte, an die Volksvertretungen der Länder überwiesen werden. Die sehr hohe Zahl dieser Abgaben zeigt, daß die Bedeutung der Länder in der föderativen Gliederung der Bundesrepublik offenbar in weiten Kreisen des Volkes noch nicht richtig gesehen wird, ein Mangel, der in Zukunft durch die aufklärende staatsbürgerliche Bildung der jungen Generation sicher einmal behoben sein wird.
    Eine beträchtliche Zahl von Petenten wenden sich zur Zeit jedoch mit ihren Beschwerden gegen das Handeln der Landesregierungen, wie gesagt, an den Bundestag und nicht an die zuständigen Volksvertretungen der Länder. Die Verweisungen wegen Unzuständigkeit sind natürlich nicht sonderlich populär. Mancher Petent wird es für eine unnötige Formalität halten, wenn es der Deutsche Bundestag in diesen Fällen ablehnt, sich mit der Eingabe zu befassen, zumal Abgaben an Volksvertretungen der Länder auch Zeitverluste in der Bearbeitung der Eingaben bedeuten. Auf die Zuständigkeiten von Bund und Ländern müßte in der Öffentlichkeit vielleicht doch noch öfter hingewiesen werden.
    Nach der systematischen Übersieht am Ende der Ihnen vorliegenden Drucksache IV/653, Seite 14, war die sachliche Behandlung in 440 weiteren Fällen, das sind 11,6 % aller Eingaben, unmöglich, da entweder Eingriffe in schwebende Gerichtsverfahren



    Frau Dr. Flitz
    oder die Aufhebung und Abänderung von Urteilen begehrt wurde. Eine sachliche Bearbeitung hätte gegen die Grundsätze der Gewaltentrennung und der Unabhängigkeit der Richter verstoßen.
    Nun werden Sie, meine Herren und Damen, wissen wollen, worum es den Petenten bei den in dieser Wahlperiode bis zum 30. September 1962 eingegangenen Eingaben ging, welche Anliegen es waren.
    Die Petitionen betrafen alle öffentlichen und privaten Lebensbereiche, oft in letzter Verzweiflung vorgetragene persönliche Sorgen und Nöte. Wenn man einmal fünf Stunden hintereinander, wie ich kürzlich, Petitionen bearbeitet hat, dann kommt einem angesichts der erschütternden Härtefälle der Gedanke, daß es eine bundesrepublikanische Wirtschaftswunderwelt geben soll, geradezu absurd vor.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich gestehe, daß ich sogar Verständnis für die Verbitterten, besonders für die um ihren Lebensabend Betrogenen hatte, die den Fluch des Himmels auf uns Gesetzgeber herabwünschten.
    Rein egoistische Beweggründe sind sehr schnell zu erkennen, so z. B. wenn der Besitzer einer chemischen Fabrik Anstoß nimmt an der Pflicht zur Kenntlichmachung der Fremdstoffe auf den Speisekarten auf Grund des Lebensmittelgesetzes, indem er folgendes schreibt:
    Wir beantragen, daß der Bundestag Schritte
    unternehmen möchte, die Speisekarten unserer
    Gaststätten und Hotels von diesen diktaturbürokratischen Verunreinigungen zu säubern.

    (Heiterkeit.)

    Bitte tragen Sie dazu bei, daß wir uns als Geschäftsleute gegenüber Angehörigen von Kulturnationen nicht wegen dieser barbarischgermanischen Plumpheiten auf unseren Speisekarten zu schämen brauchen.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Es geht den Petenten bei ihren Eingaben aber nicht immer nur um persönliche Anliegen. Viele weisen auf Lücken im Gesetz hin, schlagen Änderungen oder Verbesserungen vor oder geben durch ihr Material wertvolle Anregungen für die Arbeit der Ausschüsse und damit für eine eventuelle Gesetzgebung — ein löblicher Beweis staatsbürgerlicher Mitverantwortung. Ich denke u. a. an den Vorschlag, Fristen und Termine, die von allgemeinem Interesse sind, häufiger in Presse, Rundfunk und Fernsehen zu erwähnen.
    Die dem Hohen Hause vorgelegte systematische Übersicht in Drucksache IV/653, Seite 13, gibt Ihnen eine Aufgliederung der einzelnen Sachgebiete. Ich darf dazu folgende Erläuterungen geben:
    Mit über 16 % liegen die Beschwerden auf dem Gebiet der Sozialversicherung weit an der Spitze.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es folgen mit 12,6 % Eingaben, die sich mit dem
    Lastenausgleich befassen, und mit über 9 % Petitionen auf den Gebieten der Kriegsopferversorgung,
    der Kriegsgefangenenentschädigung und des Heimkehrerrechts.

    (Zurufe von der SPD.)

    Diese Reihenfolge der Aufgliederung entspricht übrigens derjenigen in der 3. Wahlperiode, wenn man die Eingaben zur Ausrüstung der Bundeswehr mit Atomwaffen und die zur Ächtung der Atomwaffen unberücksichtigt läßt.
    Aus der Tatsache, daß es in der überwiegenden Zahl der 603 Eingaben aus dem Sektor des öffentlichen Dienstes — fast 10 °/o aller Eingaben — um Entschädigungsleistungen nach dem Gesetz zu Artikel 131 geht und daß noch 394 Beschwerden in Wiedergutmachungs- und Vertriebenensachen hinzukommen, ergibt sich, daß sich 54 % aller Fälle mit Beschwerden gegen das Handeln der Leistungsverwaltung im weitesten Sinne richten. Man sollte, meine ich, daraus nicht schließen, daß die betreffenden Verwaltungszweige schlechter arbeiteten als die der klassischen Verwaltung. Sie alle wissen, meine Herren und Damen, daß die Gesetze, mit denen beispielsweise die Sozialversicherungsverwaltung oder die Lastenausgleichsbehörden befaßt sind, alles andere als übersichtlich und leicht zu handhaben sind. Gerade aus diesem Grunde wäre es aber falsch, die Menschen, die sich mit Eingaben aus diesen Gebieten an den Bundestag wenden, alle z. B. als Rentenneurotiker zu bezeichnen. Es ist doch nicht verwunderlich, daß sich Bittsteller falsche oder übertriebene Hoffnungen auf Entschädigungsleistungen machen und in ihrer Enttäuschung alle Wege beschreiten, um zu ihrem vermeintlichen Recht zu kommen, wenn es schon den Beamten der betreffenden Verwaltungszweige häufig nicht leicht fällt, die richtige Entscheidung zu treffen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Petitionen verworrenen, beleidigenden oder gar erpresserischen Inhalts zu sprechen kommen. Sie werden sich daran erinnern, daß in der Vergangenheit im Schnitt ungefähr 2 % aller Eingaben aus diesen Gründen unbehandelbar waren; im Berichtszeitraum waren es nur 0,8 %.
    Ich hebe diese Zahl hervor, weil in der Öffentlichkeit, so scheint mir, der Eindruck besteht, daß es der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages und die Eingabenausschüsse der Landtage vorwiegend mit unverbesserlichen Querulanten und Spintisierern zu tun hätten. Die skurrilen und grotesken Anliegen stehen auf Grund der Statistik in keinem Verhältnis zur Häufigkeit ihrer Erwähnung. Wir wären der Presse dankbar, wenn sie künftig mehr darauf hinwiese, daß es bei den Petitionen nur in einem verschwindend geringen Prozentsatz um lächerliche, überwiegend aber um sehr ernste Dinge, nämlich um Menschenschicksale geht.

    (Beifall.)

    Erst der kann ermessen, wieviel Not und Leid hinter den oft unbeholfenen Zeilen der Bittsteller steht, der einmal den Posteingang unseres Ausschusses auch nur an einem einzigen Tage mit offenen Augen und ebensolchem Herzen durchstudiert hat. Die Presse ist hierzu herzlich eingeladen.



    Frau Dr. Flitz
    Gestatten Sie, meine Herren und Damen, daß ich nun auf einige Anliegen zu sprechen komme, mit denen sich der Ausschuß immer wieder befassen muß. Da ist zunächst einmal das Problem der vor der Währungsreform abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungsverträge mit dem Wunsche der Versicherten, möglichst eine hundertprozentige Aufwertung der Reichsmark-Versicherungen durchzuführen. Wie Sie wissen, ist jener Komplex in diesem Hohen Hause bereits mehrfach erörtert worden. Gleichwohl scheint es mir gerechtfertigt, noch einmal darauf hinzuweisen; denn die Abwertung der vor der Währungsreform abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen bedeutet insbesondere für die älteren nicht mehr arbeitsfähigen Personen eine große Härte, besonders dann, wenn die Alterssicherung nahezu allein in der abgeschlossenen Versicherung bestand. Die Lebens- und Rentenversicherten verstehen einfach nicht, daß sie eine so ungleich ungünstigere Behandlung erfahren als etwa die Sozialversicherten. Bundestag und Bundesregierung sollten daher die in den vergangenen Jahren vielfach behandelte Frage, wie diese Härten der Währungsreform gemildert werden können, erneut überprüfen.

    (Beifall bei der FDP.)

    In zahlreichen Eingaben zu den Kriegsfolgengesetzen im weiteren Sinne wird immer die sogenannte Stichtagsregelung kritisiert. Sie wissen, daß diese Kriegfolgengesetze Leistungen grundsätzlich nur den Personen zuerkennen, die am 31. Dezember 1952 ihren dauernden Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes hatten. Durch diese Regelung fühlen sich die nach diesem Stichtag aus der sowjetischen Besatzungszone in die Bundesrepublik Gekommenen und nicht als politische Flüchtlinge Anerkannten ungerecht behandelt. Aus meiner Tätigkeit im Ausschuß kann ich berichten, daß die Stichtagsregelung von den Betroffenen als große Härte und Unbilligkeit empfunden wird. Der Ausschuß ist sich dessen bewußt, daß die Maßnahmen zur Beseitigung des Stichtages gerechterweise alle in Frage kommenden Gesetze umfassen müssen und daß wegen dieser Tragweite und ihren finanziellen und politischen Auswirkungen eingehende Prüfungen und Erörterungen notwendig sind. Es muß jedoch die Aufgabe dieses Hohen Hauses und der Bundesregierung sein, diesen Fragenkomplex baldmöglichst einer befriedigenden Lösung zuzuführen.
    Ein weiterer kritischer Punkt ist die schleppende Behandlung des in Aussicht gestellten, soeben in der Fragestunde auch behandelten Gesetzes zur Entschädigung von Reparations-, Restitutions- und Rückerstattungsschäden. Ich glaube, man wird es in der Öffentlichkeit verstehen, wenn hier nicht allen Wünschen der Geschädigten entsprochen werden kann. Wenig Verständnis hat man aber dafür, daß die nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz — § 3 Abs. 1 Ziffer 2 — vorgesehene gesetzliche Regelung auf die lange Bank geschoben wird und daß sich der betroffene Personenkreis noch auf unabsehbare Zeit mit der völlig unzureichenden Ersatzlösung von kleinen Darlehen abfinden soll.
    Mehrere Petitionen zum Lastenausgleich gaben Veranlassung, sich mit der Pflegezulage zur Unterhaltshilfe zu befassen. Wahrend die Unterhaltshilfe durch das 14. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz von 140 DM auf 455 DM angehoben wurde, unterblieb die Anhebung der Pflegezulage von 20 DM bzw. 50 DM, die denjenigen pflegebedürftigen Empfängern von Unterhaltshilfe zusteht, denen Aufwendungen durch Halten einer Pflegeperson erwachsen. Der Ausschuß vertrat entgegen der Ansicht .der Bundesregierung die Meinung, daß wegen der gestiegenen Pflegekosten konsequenterweise die Pflegezulage entsprechend angehoben werden müßte.

    (Beifall bei der .SPD.)

    Die Bundesregierung hat sich diesem Standpunkt inzwischen angeschlossen, nachdem ihr die einschlägigen Petitionen zur Erwägung überwiesen worden waren, und dem Plenum des Bundestages eine Erhöhung der Pflegezulage in Höhe von 50 DM auf 65 DM monatlich vorgeschlagen. Die Beschlußfassung des Plenums steht im Rahmen des Entwurfs eines 16. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz für die nächste Zeit bevor.
    Zum Abschluß der angeführten Beispiele von Petitionen möchte ich Ihnen, meine Herren und Damen, stichwortartig einige Schwerpunkte der von den Einsendern geübten Kritik anführen, die wir bei unserer Gesetzgebungsarbeit als Anregungen berücksichtigen sollten.
    Immer wieder wird die Anrechnung der vor dem 1. Januar 1924 geleisteten Sozialversicherungsbeiträge auf die Wartezeit — ohne die in § 1249 der Reichsversicherungsordnung genannte Voraussetzung 'der Entrichtung mindestens eines Beitrages zwischen dem 1. Januar 1924 und dem 30. November 1948 — begehrt.
    Nicht verstanden wird die unterschiedliche Anrechnung von Kriegsdienstzeiten im Beamtenrecht und in der Sozialversicherung.
    Ein größerer Kreis von Petenten wünscht die Zuerkennung eines Hinterbliebenenrentenanspruchs auch an andere mit den Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebende nahe Angehörige als an die in den §§ 41 'bis 44 des Angestelltenversicherungsgesetzes genannten Hinterbliebenen, z. B. an Geschwister.
    Vorgenommen werden sollte eine Überprüfung der Frage der Höchstbegrenzung der Versicherungsrenten mit dem Ziel einer günstigeren Bewertung der Ibis zum 30. Juni 1942 entrichteten und sich im Einzelfall nicht voll rentensteigernd auswirkenden Überversicherungsbeiträge.
    In Anliegen zur gesetzlichen Rentenversicherung wird die Einführung einer Mindestrente häufig vorgeschlagen; in vielen anderen erbittet man, daß die Anpassung der Renten nicht prozentual erfolgen soll, sondern in der Form, daß die hohen Renten weniger, die niedrigen aber mehr erhöht werden, wobei immer wieder auf die steigenden Lebenshaltungskosten hingewiesen wird.



    Frau Dr. Flitz
    Ein weiterer Kreis von Petenten kritisiert die Fassung des § 42 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes, der sich für jene Versicherten zum Nachteil ausgewirkt hat, die von der Möglichkeit der Nachentrichtung von Beiträgen für die Zeit vor dem 1. Januar 1957 erst nach diesem Stichtag Gebrauch gemacht halben.
    Abschließend, meine Herren und Damen, ein erfreulicher Hinweis: etwas über 5 % der in der vierten Wahlperiode und etwa 15 % der in der dritten Wahlperiode sachlich 'behandelten Petitionen um Abhilfe persönlicher Beschwerden konnten positiv erledigt werden.

    (Beifall.)

    Das heißt: dem Anliegen der Einsender wurde voll entsprochen. In einer größeren Zahl von Fällen konnte darüber hinaus teilweise geholfen werden. Jeder einzelne positiv erledigte Fall beweist die Notwendigkeit des Vorhandenseins und der Arbeit des Petitionsausschusses. Deshalb ist die verhältnismäßig kleine Zahl dieser Fälle nicht gleichzusetzen mit der Bedeutung des Petitionsrechts. Wesentlich ist, daß die Volksvertretung das Tun und Lassen der Verwaltung Überwacht, daß sich Bundestag und Exekutive dessen bewußt sind und daß dem einzelnen das Gefühl vermittelt wird, der Staat und seine Organe sind für ihn da.
    Daß dieses Vertrauen zu unserem Parlament und damit 211 unserer Demokratie vorhanden list, meine Herren und Damen, glaube ich aus .den Ihnen mit diesem Bericht ,gegebenen Zahlen und aus der Gesamtzahl der dem Deutschen Bundestag zugegangenen Petitionen schließen zu dürfen.
    Ich .danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte, die in 'der Drucksache IV/653 — Sammelübersicht 10 — enthaltenen Anträge zu Petitionen annehmen zu wollen.

    (Allseitiger Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben allen Anlaß, der Frau Berichterstatterin für diesen Bericht besonders zu danken.

(Erneuter allseitiger Beifall.)

Ich wünsche, daß dieser Bericht in der breitesten Öffentlichkeit bekanntwerden möge, und auch, daß Regierung und Parlament einige Konsequenzen aus dem Vorgetragenen ziehen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Sehr gut!)

Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses; Sie haben ihn vorliegen: Drucksache IV/653. Wer dem Antrag, der den Vorschlag auf Annahme enthält, zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Verbesserung des Leistungsrechts der Kindergeldgesetze (Kindergeldverbesserungsgesetz) (Drucksache IV/468).
Die Vorlage hat den Namen „Kindergeldverbesserungsgesetz" bekommen. Wer begründet? — Zur Begründung hat das Wort Frau Abgeordnete Korspeter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lisa Korspeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 13. Juni dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Leistungsrechts der Kindergeldgesetze eingereicht, der leider erst heute zur ersten Lesung auf der Tagesordnung steht. Wir bedauern außerordentlich — ich muß das heute in diesem Zusammenhang noch einmal sagen —, daß dieser Gesetzentwurf erst heute beraten wird und daß unsere beiden Versuche, ihn zur Beratung am 15. und am 27. Juni auf die Tagesordnung zu setzen, am Widerstand der Mehrheit dieses Hauses gescheitert sind. Die Ablehnungsgründe, meine Herren und Damen, waren damals nicht stichhaltig und deshalb auch nicht überzeugend. Unseren Wunsch, diesen Gesetzentwurf wegen seiner Dringlichkeit noch im Juni zu beraten, von seiten der CDU — und zwar durch Herrn von Brentano — als eine agitatorische Absicht meiner Fraktion hinzustellen, verdient noch heute unsere schärfste Zurückweisung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Allerdings — da sind wir sicher — können wir es getrost der Beurteilung der ungefähr 350 000 Familien, denen seit dem 1. Juli das Kindergeld für das Zweitkind entzogen wurde, überlassen, ob unsere ernsthaften Bemühungen um eine Verbesserung des Kindergeldes auf einer agitatorischen Absicht beruhen. Ich glaube, wir können dabei bestehen.
    Bei den Vorschlägen unseres Gesetzentwurfs handelt es sich um Sofortmaßnahmen, die eine nachträgliche Anpassung des Kindesgeldes an die wirtschaftliche Entwicklung darstellen. Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings darauf hinweisen, daß dieses sogenannte Vorschaltgesetz eine umfassende Kindergeldreform nicht überflüssig macht. Im Gegenteil, wir halten diese umfassende Kindergeldreform nach wie vor für dringend erforderlich. Sie ist unseres Erachtens mit eine der wichtigsten sozial- und familienpolitischen Aufgaben der Gegenwart. Ich möchte diese Notwendigkeit ganz besonders auch damit begründen, daß unser Familienlastenausgleich einer der rückständigsten unter denen unserer Nachbarn ist, insbesondere auch der Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Es läßt sich nicht länger vertreten, daß unsere Leistungen weiterhin erheblich hinter denen der anderen Länder der EWG hinterherhinken.
    Dabei beziehe ich mich auf einen Vergleich der materiellen Leistungen zugunsten der Familien in neun europäischen Ländern, der von den deutschen Familienverbänden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Familien- und Jugendfragen erstellt wurde. Meine Damen und Herren, ich beziehe mich weiterhin auf einen Artikel Minister Wuermelings in der Zeitung der deutschen Familienverbände, in dem er auf die beschämenden Ergebnisse für die



    Frau Korspeter
    Bundesrepublik anläßlich einer Studienkonferenz der europäischen Familienminister hinweist.
    Dieser Gesetzentwurf hat deshalb seine Berechtigung, weil man nach all dem, was man heute sagen kann, bezweifeln muß, ob in diesem Jahr — oder sogar erst im nächsten Jahr — die Härten des Kindergeldes beseitigt werden sollen, und weil man auch nicht weiß, wann die Regierung einen Entwurf zur Reform des Kindergeldrechts vorlegt. Die CDU/ CSU-Fraktion hat nach Presseäußerungen zwar beschlossen, Verbesserungen vorzuschlagen, aber die Frage bleibt offen, wann es eigentlich geschehen soll. Die Mitteilungen Minister Starkes auf der Pressekonferenz am 4. Oktober, etwaige Steuermehreinnahmen müßten zur Deckung der Ausgaben, die aus dem Sozialpaket entstehen, verwendet werden, bestätigen unsere Befürchtungen, aber , meine Damen und Herren, noch mehr die Tatsache, daß im Haushalt 1963 keine Mittel für die Reform des Kingeldrechts eingesetzt sind. Im Gegenteil, wir haben aus dem Haushalt 1963 entnehmen können, daß in ihm im Gegensatz zu 528 Millionen DM im Haushalt 1962 nur noch 424 Millionen DM eingesetzt sind, also 104 Millionen DM weniger als im vergangenen Jahr. Ich glaube, das zeigt die Situation, und deshalb kann niemand die Berechtigung unseres Gesetzentwurfs anzweifeln.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Unsere Vorschläge betreffen eine Leistungsverbesserung hinsichtlich der Zahlung von Kindergeld sowohl für Zweitkinder als auch für dritte und weitere Kinder. Bei der Verabschiedung des Kindergeldkassengesetzes im Juli 1961, durch das die Zweitkinder erstmalig in die Kindergeldregelung einbezogen wurden, wurde für den Bezug dieses Kindergeldes eine Einkommensgrenze von 600 DM monatlich festgelegt. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist vom 1. Juli dieses Jahres an für die Kindergeldgewährung für Zweitkinder nicht mehr das Familieneinkommen des Jahres 1960, sondern das des Jahres 1961 zugrunde zu legen. Auf Grund der Einkommensentwicklung verloren dadurch mit Wirkung vom 1. Juli 1962 schätzungsweise 350 000 Familien das Kindergeld für ihre Zweitkinder.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Wer also — um ein Beispiel zu nennen — im Jahre 1961 bei 600 DM Einkommen eine 5%ige Lohn- oder Gehaltserhöhung erhalten und damit die Einkommensgrenze von 600 DM überschritten hat, hat das Kindergeld von 25 DM verloren. Ist also nur durch eine unwesentliche Lohn- oder Gehaltsaufbesserung, die kaum die gestiegenen Lebenshaltungskosten auffangen kann, die Einkommensgrenze überschritten, so hat diese Aufbesserung infolge Ides Wegfalls des Zweitkindergeldes sogar zu einer Schlechterstellung der Familie geführt.
    Wie können wir, meine Damen und Herren, mit einer solchen Regelung noch Verständnis bei den Betroffenen für unsere Sozialpolitik erwarten? Wie kann der Bundesarbeitsminister Verständnis erwarten, wenn er bei der Beantwortung unserer Großen Anfrage am 15. Juni 1962 zwar erklärt, daß er einen
    Gesetzentwurf vorlegen wird, der auch eine Erhöhung der Einkommensgrenze vorsehen soll, wenn er aber tatenlos zusieht, wenn ein paar Wochen später Hunderttausenden von Familien das Zweitkindergeld entzogen wird? Müssen die Menschen draußen nicht glauben, daß die Bundesregierung die Orientierung in der Familienpolitik verloren hat? Denn diese Regelung betrifft gerade diejenigen, die nicht zu den gesegneten Einkommensschichten gehören. Für diese Schichten sind eben 25 DM monatlich eine ganze Menge Geld.

    (Beifall bei der SPD.)

    Eine unserer großen Tageszeitungen — ich darf das hier einmal zur Kenntnis geben — hat diese Haltung der Regierung als ein „ungutes Spiel mit dem Kindergeld" bezeichnet. Sie schrieb:
    Es ist ein ungutes Spiel, wenn man ihnen — nämlich den Familien —
    die 25 DM wegnimmt, nicht aus Grundsatz für immer, sondern aus Taktik auf Zeit.
    Um diesem unguten Spiel ein Ende zu bereiten, fordern wir in unserem Gesetzentwurf, daß die Einkommensgrenze von 600 DM monatlich mit Wirkung vom 1. Juli 1962 auf 750 DM monatlich heraufgesetzt wird, um wenigstens den Familien das Kindergeld für die Zweitkinder zu erhalten, deren Einkommen seit 1960 über die Grenze von 600 DM monatlich hinausgegangen ist. Lassen Sie mich noch einmal mit allem Nachdruck sagen, daß unser grundsätzlicher Standpunkt, daß Einkommensgrenzen bei der Kindergeldgewährung beseitigt werden sollten, mit diesem Vorschlag keineswegs aufgegeben ist. Darüber werden wir uns bei der Kindergeldreform im Parlament zu unterhalten haben. In keinem anderen Nachbarland gibt es für den Bezug des Kindergeldes überhaupt eine Einkommensgrenze.
    Ferner soll zur Anpassung des Kindergeldes an die wirtschaftliche Entwicklung das Kindergeld für Zweitkinder von 25 DM auf 30 DM und das Kindergeld für Dritt- und Mehrkinder auf 50 DM erhöht werden. Meine Damen und Herren, ich darf darauf aufmerksam machen, daß die Höhe des Kindergeldes für Dritt- und Mehrkinder bereits im März 1959 festgesetzt wurde, während das Sozialprodukt seitdem um rund 30 % gestiegen ist. Wir halten deshalb unseren Vorschlag, eine Erhöhung um 10 DM vorzunehmen, nicht für unbillig, sondern für durchaus berechtigt.
    Durch unsere beiden Forderungen, die Einkommensgrenze auszuweiten und das Kindergeld zu erhöhen, wird es gegenüber den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung keine Erhöhung der Bundesmittel geben. Bei der Verabschiedung ides Kindergeldkassengesetzes im Juli 1961 hat die Bundesregierung erklärt, daß für 1 870 000 Zweitkinder Kindergeld gezahlt wird. Tatsächlich wurde aber Ende Juli 1962 nur für 1 530 000 Zweitkinder gezahlt, und mit Wirkung vom 1. Juli sind schätzungsweise weitere 350 000 Familien aus dem Kreis derer herausgefallen, die bisher Zweitkindergeld erhielten. Das bedeutet, daß wir heute nur noch für rund 1 200 000 Familien Kindergeld zahlen.



    Frau Korspeter
    Was die Aufbringung der Mittel für die Gewährung von Kindergeld für Dritt- und Mehrkinder betrifft, so ist festzustellen, daß im Zusammenhang mit der Entwicklung des Sozialprodukts und der Löhne und Gehälter der prozentuale Anteil, der von der Wirtschaft für das Kindergeld aufgebracht wird, gesunken ist. Wir sind der Meinung, daß die Kindergeldleistung bis zur grundsätzlichen Reform nicht hinter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zurückbleiben sollte.

    (Beifall bei ,der SPD.)

    Zum Schluß lassen Sie mich noch einmal darauf hinweisen, daß es sich bei unseren Vorschlägen in diesem Gesetzentwurf nur um vordringliche Maßnahmen handelt, die möglichst bald getroffen werden sollen. Ich bitte Sie, unseren Gesetzentwurf dem Sozialpolitischen Ausschuß — federführend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend - zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)