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ID0403319600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 33. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1962 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Baron Manteuffel-Szoege Vizepräsident Dr. Jaeger 1371 A Begrüßung des Präsidenten der Deputiertenkammer von Nicaragua 1377 C Glückwünsche zum Geburtstag des Bundesministers Dr. Balke 1387 C Fragestunde (Drucksachen IV/453 und IV/462) Frage des Abg. Ertl: Pressemeldungen über Spitzeltätigkeit des Robert Henkelmann Dr. Strauß, Staatssekretär . . . 1372 B, C Ertl (FDP) 1372 C Fragen des Abg. Hansing: In Haft gehaltene Algerier Dr. Strauß, Staatssekretär . . . . 1372 D Frage des Abg. Freiherr zu Guttenberg: Haushalte der Europäischen Kommission Dr. Müller-Armack, Staatssekretär 1373 A, C, D Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) . 1373 C Dr. Mommer (SPD) 1373 D Frage des Abg. Wittrock: Bundeseigene Grundstücke für kommunale Anlagen Qualen, Staatssekretär . . . 1374 B, C, D Wittrock (SPD) 1374 C, D Fragen der Abg. Börner und Junghans: Einbau von Sicherungseinrichtungen in Kraftwagen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1375 A, C, D, 1376 A, B, C Börner (SPD) 1375 B, C Schwabe (SPD) 1375 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 1376 A Höhmann (HessischLichtenau) (SPD) 1376 B, C Frage des Abg. Dr. Jungmann: Arztlache Versorgung der Schwerverletzten am Unfallort Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 1376 D, 1377 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1377 B Frage des Abg. Dr. Rutschke: Ausbau der Ortsdurchfahrten Wössingen und Gölshausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1377 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1962 Frage des Abg. Dr. Rutschke: Belästigungen durch Staub und Schlamm in Wössingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1377 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Ausbau der Ortsdurchfahrten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1378 A Frage des Abg. Reichmann: Einstellung der Stückgutabfertigung auf 21 Bahnhöfen in Südbaden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1378 B, C, D Reichmann (FDP) 1378 C Dürr (FDP) 1378 C Frage des Abg. Ertl: Sicherung der Bahnübergänge am Tegernsee Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1378 D Frage des Abg. Marquardt: Kündigung von Wohnungen der Bundesbahn in Lehrte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1379 A, B, C Marquardt (SPD) 1379 B, C Frage des Abg. Peiter: Ausländische Lastzüge ohne Fahrtenschreiber Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 1379 D, 1380 A Peiter (SPD) 1379 D, 1380 A Frage des Abg. Josten: Durchgangsverkehr durch Hatzenport, Löf und Kattenes Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1380 B, C Josten (CDU/CSU) 1380 B Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Entschädigungs- und Versorgungsanträge auf Grund des Eisenbahnunglücks in Eßlingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1380 C Frage des Abg. Ritzel: Luftreisen von Vertretern der deutschen Wirtschaft Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1380 D, 1381 B, C Ritzel (SPD) 1381 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 1381 A Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Anrechnung des Wehrdienstes bei der Festlegung des Dienstalters junger Beamter Höcherl, Bundesminister 1381 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Steuerfreiheit der Bediensteten der Europäischen Behörden Höcherl, Bundesminister 1381 D, 1382A, B Dr. Kohut (FDP) 1382 A Dr. Schäfer (SPD) 1382 A, B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 1382 B Frage des Abg. Sänger: Dokumentation über den Verbleib jüdischer Familien Höcherl, Bundesminister 1382 C Frage des Abg. Mommer: Preise für Kantinenessen beim Bund . 1382 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen Höcherl, Bundesminister . . . . . 1382 D, 1383 A, B, C, D, 1384 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . 1383 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1383 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 1383 D, 1384 A Frage des Abg. Jahn: Maßnahmen gegen Angehörige der Sicherungsgruppe Bonn Höcherl, Bundesminister . . . . . 1384 B Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Kostenlose Benutzung von Straßenbahnen durch Schwerkriegsbeschädigte Höcherl, Bundesminister . . . . 1384 B, C Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 1384 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1962 III Frage des Abg. Soetebier: Hilfe für die Sturmflutgeschädigten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 1384 C, D Soetebier (FDP) . . . . . . . 1384 D Frage des Abg. Dr. Ramminger: Entschädigung für Grundstücksabtretungen im Landkreis Wolfstein Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 1385 A, C Dr. Ramminger (CDU/CSU) . . . . 1385 B Frage des Abg. Ritzel: Einkommensmillionäre und Vermögensmillionäre Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 1385 C, 1386 B, C Ritzel (SPD) 1386 B, C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 1386 C Frage des Abg. Seuffert: Atomare Brennstoffelemente und Umsatzsteuer Dr. Hettlage, Staatssekretär 1386 D, 1387 A Seuffert (SPD) . . . . 1386 D, 1387 A Frage des Abg. Dröscher: Försterstellen beim Bundesforstamt Baumholder Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 1387 B, C Dröscher (SPD) 1387 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache IV/382) — Erste Beratung — . . . 1387 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Juni 1961 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (Drucksache IV/396) — Erste Beratung — 1387 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache IV/ 397) — Erste Beratung — 1387 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Abg. Dr. Rutschke, Ramms, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Keller, Opitz, Murr, Ollesch u. Gen.) (Drucksache IV/404) — Erste Beratung — 1388 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß vom 16. Mai 1961 zur Ergänzung des Beschlusses vom 8. Dezember 1954 betreffend die Anwendung des Artikels 69 des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache IV/419) — Erste Beratung — . . . . . . . . 1388 A Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1962 (Drucksache IV/420) — Erste Beratung — 1388 B Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache IV/421) — Erste Beratung — 1388 B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Artikels 64 Abs. 2 des Saarvertrages (Drucksache IV/422) — Erste Beratung — 1388 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen mit der Italienischen Republik über die Regelung gewisser vermögensrechtlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Fragen (Drucksache IV/433) — Erste Beratung — 1388 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 6. März 1959 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache IV/434) — Erste Beratung — 1388 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) (Drucksache IV/435) — Erste Beratung — 1388 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 1962 (SPD) (Drucksache IV/436) — Erste Beratung — Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 1388 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Juni 1961 mit der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger (Drucksache IV/438) — Erste Beratung — . . . 1389 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Oktober 1961 mit dem Königreich Marokko über den Luftverkehr (Drucksache IV/447) — Erste Beratung — 1389 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Juli 1957 mit der Türkischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache IV/448) — Erste Beratung — . . . 1389 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 21. Dezember 1959 (Drucksache IV/449) — Erste Beratung — 1389 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1962 Entwurf eines Gesetzes über Personalvertretungen im Bundesgrenzschutz (GSPersVG) ,(Drucksache IV/451) — Erste Beratung — 1389 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/228); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/416) — Zweite und dritte Beratung — 1389 D Entwurf eines Gesetzes über die in Monaco am 18. November 1961 unterzeichnete Zusatzvereinbarung zu dem am 2. Juni 1934 in London revidierten Haager Abkommen vom 6. November 1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle (Drucksache IV/ 367) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/417) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . 1390 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag vom 18. März 1960 mit dem Königreich Griechenland (Drucksache IV/174) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/427) — Zweite und dritte Beratung — 1390 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 1961 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland usw. (Drucksache IV/280) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/442) — Zweite und dritte Beratung — 1390 C Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Kreditversorgung des Mittelstandes (Drucksache IV/192) ; in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion der SPD betr. Förderung der Mittelschichten (Drucksache IV/ 246) und dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. stärkere Berücksichtigung freier Berufe bei staatlichen Aufträgen (Drucksache IV/384) Wieninger (CDU/CSU) 1391 A, 1400 D Lange (Essen) (SPD) . . 1393 D, 1422 A. Schmücker (CDU/CSU) 1401 A Opitz (FDP) . . . . . . . . 1405 B Porten (CDU/CSU) 1406 D Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . 1408 B Diebäcker (CDU/CSU) 1409 A Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 1410 C Gewandt (CDU/CSU) 1411 C Regling (SPD) 1412 B Soetebier (FDP) . . . . . . . 1413 D Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 1414 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1415 C Burgemeister (CDU/CSU) . . . 1417 A Corterier (SPD) 1420 B Entwurf einer Sechzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Holzhäuser) (Drucksache IV/455) . . . 1424 A Entwurf einer Siebzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Sardinen usw.) (Drucksache IV/456) . . 1424 A Entwurf einer Achtzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Salz, Naturkork usw.) (Drucksache IV/ 457) 1424 B Entwurf einer Neunzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Fertigbauteile) (Drucksache IV/458) 1424 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Frühkartoffeln — Außen-Zollsatz) (Drucksachen IV/424, IV/444) . . . . . . . 1424 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Frühkartoffeln — Juni) (Drucksachen IV/429 , IV/445) 1424 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über die Löhne in gewissen Industriezweigen in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Jahr 1961) (Drucksachen IV/398, IV/425) 1424 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Jaksch (Drucksache IV/437) Dr. Dittrich (CDU/CSU) 1425 A Übersicht 4 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/423) 1425 D Sammelübersicht I des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/440) 1425 D Nächste Sitzung 1426 C Anlagen 1427 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1962 1371 33. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 14.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt ibis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 13. 6. Adorno 30. 6. Busch 15. 6. Büttner 13. 6. Dr. Dichgans 13. 6. Dorn 13. 6. Engelbrecht-Greve 16. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 15. 6. Dr. Furler 15.6. Dr. Gleissner 13. 6. Hahn (Bielefeld) 13.6. Dr. Hauser 13. 6. Hermsdorf 13. 6. Herold 17. 6. Dr. Hesberg 15. 6. Höfler 16. 6. Illerhaus 15. 6. Kalbitzer 13. 6. Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Dr. Kreyssig 13. 6. Kriedemann 15. 6. Kubitza 13.6. Kühn (Köln) 13. 6. Dr. Löhr 14. 6. Dr. Mälzig 13.6. Margulies 13. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 15. 6. Metzger 13. 6. Michels 14. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Mailer 14.6. Dr. Nissen 15. 6. Oetzel 15. 6. Ollenhauer 13. 6. Frau Dr. Pannhoff 14. 6. Pöhler 13. 6. Priebe 13. 6. Frau Dr. Probst 15.6. Ramms 13. 6. Richarts 15. 6. Ruland 15. 6. Sänger 13. 6. Schlick 15.6. Dr. Schneider (Saarbrücken) . 13.6. Schütz 15. 6. Seidl (München) 15.6. Stiller 16.6. Storch 15.6. Urban 29.6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 15. 6. Weinkamm 14.6. Wilhelm 15.6. Dr. Zimmermann (München) 15.6. b) Urlaubsanträge Dr. Brecht 30. 6. Brünen 25.6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Drachsler 30. 6. Eichelbaum 21.6. Kühn (Bonn) 30.6. Lohmar 21.6. Matthöfer 30.6. Dr. Menzel 30.6. Unertl 30.6. Dr. Vogel 30.6. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Bleiß für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 1962 (Drucksache IV/436). Bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 1962 hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, den Straßenbau aus der für alle öffentlichen Bauten verhängten 20%igen Sperre der Etatmittel des Bundes herauszunehmen. Der Antrag wurde von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt, obwohl bei der Beratung des Haushaltsplanes für 1962 feststand, daß von einer überhitzten Konjunktur im Straßenbau keine Rede sein kann. Die Sperre der Haushaltsmittel und der vom Bundesverkehrsminister am 2. Mai 1962 auf Grund der Sperre verkündete Vergabestopp im Straßenbau dienen nicht der Konjunkturdämpfung, sondern müssen zu einem Leerlauf im Straßenbau und zur Abwanderung von Arbeitskräften führen. Anstatt mehr und bessere Straßen zu bauen, ist durch die 20%ige Sperre der Haushaltsmittel unter dem irreführenden Vorwand der Konjunkturdämpfung auf rückwärts geschaltet worden. Der von der Mehrheit des Hohen Hauses erzwungene Beschluß hat in der Öffentlichkeit eine nahezu einhellige Ablehnung gefunden. Die Verkehrsminister der Länder, der Deutsche Straßentag, das Kuratorium „Wir und die Straße", die gesamte fachkundige Presse haben mit Befremden und Erstaunen von dem Straßenbaustopp Kenntnis genommen und gegen Sperre und Stopp im Straßenbau energisch protestiert. Völlig unverständlich wird die Mittelsperre aber den Millionen von Autofahrern gewesen sein, die während der Pfingsttage in langen Kolonnen auf den Autobahnen einherschlichen und durch Transparente aufgefordert wurden, die Autobahnen zu verlassen, um auf Umwegen und durch viele Ortschaften schneller ihr Reiseziel zu erreichen. 123 Tote und 1800 Unfälle mit Personenschaden zu Pfingsten trotz Großeinsatzes von Verkehrspolizei und aller sonstigen Hilfseinrichtungen sind eine traurige Bilanz, die wir zu ziehen haben. Die ausgesprochene 20%ige Sperre macht den Rückstand im I. Straßenbauvierjahresplan noch größer und stellt die finanzielle Grundlage des II. Vierjahresplanes völlig in Frage. Der Bundesverkehrsminister hat den Beschluß der Mehrheit dieses Hauses als „einen schweren, auch in Zukunft kaum auszugleichenden Schlag" gegen 1428 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1962 den Straßenbau bezeichnet. Er erblickt darin einen „klar sich abzeichnenden Angriff auf die Zweckbindung der Mineralölsteuer". Der stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion, Herr Kollege Dollinger, hat an den Bundeskanzler telegrafisch um Rückgängigmachung des Straßenbaustopps gebeten. Hätten der Bundesverkehrsminister und wenigstens ein Teil seiner Fraktion und hätte Herr Kollege Dollinger und die CSU-Fraktion am 10. 4. 1962 mit uns gestimmt, dann wäre der verkehrswirtschaftlich unsinnige und die Verkehrssicherheit gefährdende Beschluß überhaupt nicht zustande gekommen. Wenn Sie uns, meine Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion, diesmal unterstützen, dann wird es mit vereinten Kräften möglich sein, diese unhaltbare Maßnahme rückgängig zu machen. Mit unserem Gesetzentwurf beantragen wir erneut, den Straßenbau aus dem Baustopp herauszunehmen, und wir wünschen im Interesse der Verkehrssicherheit, daß über unseren Antrag, der klar und deutlich ist, noch vor den Parlamentsferien entschieden wird. Nur wenn die Auftragsvergabe unverzüglich erfolgt, können die Bauvorhaben vor Eintritt der Frostperiode durchgeführt werden. Die Motorisierung in der Bundesrepublik zeigt weiterhin einen positiven Trend. Wir begrüßen ihn. Er verpflichtet uns dazu, mehr und bessere Straßen zu bauen. Die Mehrheit dieses Hauses hat die nach unserer Auffassung völlig ungenügenden Straßenbaumittel mit einer 20%igen Sperre belegt. Das war ein verhängnisvoller Irrtum. Die Folgen einer solchen verkehrspolitischen Neuorientierung sind unabsehbar. Sie müssen zu verkehrschaotischen Zuständen führen. Die SPD-Fraktion wird sich gegen eine solche drohende Entwicklung mit ganzer Kraft zur Wehr setzen. Wir sind uns dabei der Unterstützung durch die Öffentlichkeit sicher. Wir haben auch die Hoffnung, daß die Realisierung unseres Antrages ein erster Schritt auf dem Wege zur Besserung ist.
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    Rede von Karl Wieninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat in der Regierungserklärung am 29. November 1961 zum Ausdruck gebracht, daß sie die Lebensbedingungen des Mittelstandes, insbesondere in Hinsicht auf die Verbesserung der Wettbewerbslage, fördern wolle. Im Hinblick auf diese Absicht haben wir unseren Antrag auf Drucksache IV/192 vom 15. Februar 1962 eingereicht. Ich darf diesen Antrag namens der antragstellenden Fraktionen begründen.
    Die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Betriebe ist im Zusammenhang mit der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von besonderer Bedeutung. Eine ausreichende Kreditversorgung ist gerade für die kleineren .und mittleren Betriebe der Wirtschaft betont wichtig, weil besonders sie gezwungen sind, das nachzuholen, was versäumt worden ist. Ich meine die Abdeckung eines Nachholbedarfs an Investitionen durch notwendige, aber mangels Kapitals bisher noch nicht durchgeführte Rationalisierungsmaßnahmen.
    Die Bereitstellung von kurz-, mittel- und langfristigen Krediten bereitet zur Zeit bei den Hausbanken keine besonderen Schwierigkeiten. Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn ausreichende bankmäßige Sicherheiten geboten werden können. Wo diese Sicherheiten fehlen, insbesondere bei mangelndem Haus- und Grundbesitz, ist die Erreichung eines Bankkredites schon schwierig. Hauptsächlich bei solchen Kreditnehmern haben die Kreditgarantiegemeinschaften des Handwerks, des Handels und des Gast- und Beherbergungsgewerbes bisher segensreich gewirkt.
    Bei dem Stichwort Kreditgarantiegemeinschaften darf ich schon jetzt sagen, daß wir entgegen der Meinung der SPD diese Selbsthilfeorganisation der freien Wirtschaft nicht nur unbedingt erhalten, sondern auch fernerhin tatkräftig gefördert wissen wollen. Sie stellen echte Risikogemeinschaften mit einer Solidarhaftung dar und zeigen, daß die Wirtschaft, so gut sie es vermag, gegebene Selbsthilfemöglichkeiten aktiviert. Ihre Abschaffung bzw. ihre Umwandlung in eine einzige Bundeskreditgarantiekasse würde bedeuten, daß wir einen Teil des mittelständischen Kreditwesens verbürokratisierten und damit zu einer Schwerfälligkeit verurteilten. Darüber hinaus würde die Darlehnsvergabe aus der Beurteilung fachnaher und homogener Wirtschaftskreise entfernt werden.
    Ich sagte, die Kreditgarantiegemeinschaften haben bisher segensreich gewirkt. Das schließt aber nicht aus, daß es nicht wünschenswert wäre, wenn deren Arbeitsweise verbessert würde. Aus den Kreisen der mittelständischen Kreditnehmer wird nämlich immer wieder die Klage laut, daß die Bürgschaftsausschüsse der Kreditgarantiegemeinschaften den Sicherheitsstandpunkt übermäßig betonen. Jeder Einsichtige wird zwar verstehen, daß Kredite nur dann gegeben werden können, wenn die Kreditwürdigkeit erwiesen ist. Ein Überblick über den Status des Vermögens des Kreditnehmers muß ohne weiteres möglich sein, und daraus muß auch ohne weiteres eine gewisse Erfolgstendenz des Kreditbewerbers sichtbar sein. Bei dieser Gelegenheit ist es aber am Platz, festzustellen: auch Kreditgarantiegemeinschaften sind keine Wohlfahrtsämter. Ein Mindestmaß an Sicherheit kann nicht umgangen werden. Fremdgelder können nun einmal nicht à fonds perdu vergeben werden. Ich spreche von gewissen Sicherheiten. Andererseits sollten aber die Anforderungen danach auch nicht überspitzt werden. Von seiten der Kreditnehmer wird mit Recht bemängelt, daß die Kreditgarantiegemeinschaften in ihren Bürgschaftsausschüssen an Sicherheiten — einschließlich mancher problematischer Nebensicherheiten — hereinnehmen, was sie nur bekommen können.
    Wir wissen, die Ausfälle der Kreditgarantiegemeinschaften sind als gering, ja als kaum nennenswert zu bezeichnen. Da wäre es doch am Platze, den Gedanken der Förderung des Personalkredites stärker als bisher zum Zuge kommen zu lassen. Ich bin auch darüber unterrichtet, daß in den Bürgschaftsausschüssen die Behördenvertreter, denen es obliegt, die Interessen der Länder und des Bundes wahrzunehmen, teilweise eine recht enge und fiskalische Haltung an den Tag legen. Manchmal, so hörte ich aber auch, sind die Vertreter des Gewerbes unangemessen streng in ihren Anforderungen. Auf diesem Gebiete ist also eine Revision einer allzu engen Einstellung notwendig.
    Es wäre wünschenswert, wenn neben den Kreditgarantiegemeinschaften auch die Kredit- und Bankinstitute den Personalkredit mehr als bisher pflegen würden. Manche dieser Institute — das sei hier dankbar festgestellt — haben sich bisher schon einer großzügigen Handhabung befleißigt. Andere aber legen eine enge Auffassung an den Tag, die jede



    Wieninger
    fortschrittliche, der Wirtschaft dienende Haltung vermissen läßt.
    Im Rahmen der Kreditversorgung des Mittelstandes wird die Hauptklage gegen die hohen Kreditkosten geführt. Neben den eigentlichen Zinsen werden Bereitstellungskosten und sonstige Gebühren verlangt. Aus den Kreisen des Mittelstandes wird immer wieder glaubwürdig argumentiert, daß diese Gesamtkreditkosten für mittelständische Kreditnehmer aus kalkulatorischen Gründen bei einem scharfen Wettbewerb nicht tragbar seien. Entweder müsse daher auf durchschlagende, kostensenkende Rationalisierungsmaßnahmen verzichtet und müßten die sich daraus ergebenden gesamtwirtschaftlichen Nachteile in Kauf genommen werden, oder aber der Betrieb begebe sich in Gefahr, von den kapitalstarken Mitbewerbern, die günstiger an langfristiges Geld gelangen, vom Markt verdrängt zu werden. Hier liegt das eigentliche Dilemma in Handwerk, Einzel- und Großhandel und in der Klein- und Mittelindustrie.
    Meine Damen und Herren, diese Argumentation ist begründet, ist richtig, wenn wir bedenken, daß Kleinkredite teurer sind, zwangsläufig teurer ein müssen als Großkredite. Somit ergibt sich auch auf dem Gebiete des Kreditwesens ein unvermeidlicher Wettbewerbsnachteil der kleineren Marktpartner.
    Aus diesem Grunde müssen wir mit allem Ernst prüfen, ob und in welcher Weise ein Programm zur Zinsverbilligung für langfristige Kreditvorhaben des gewerblichen Mittelstandes entwickelt werden kann. Ein solches Bundesprogramm zur Verbilligung der Kreditzinsen wäre sinnvoll, nützlich und gerecht bei längerfristigen Darlehen für Vorhaben der Rationalisierung und der Modernisierung der Betriebe.
    Ich darf erwähnen, daß in mehreren Ländern in der Bundesrepublik, so z. B. in Bayern, in Hessen und in Niedersachsen, in beschränktem Umfang Zinsverbilligungsaktionen laufen. Die Mittel sind allerdings in jedem Haushaltsjahr sehr rasch erschöpft. Die Nachfrage nach solchen Mitteln ist in allen Zweigen des gewerblichen Mittelstandes besonders groß. Es müßte doch möglich sein, daß sich unter dem Aspekt der Verbesserung des mittelständischen Kreditwesens die Bemühungen des Bundes und aller Länder — nicht nur der drei soeben erwähnten Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen, sondern aller Länder — treffen. Auf diese Weise könnten ohne den Einsatz besonders großer Mittel wirksame Ergebnisse erzielt werden.
    Wenn wir einer solchen Maßnahme nähertreten, müssen wir allerdings eines besonders beachten. Die Kreditdecke müßte groß genug sein, um einem normalen Darlehensbedarf einigermaßen zu entsprechen. Dies wäre notwendig, damit nicht innerhalb der mittelständischen Wirtschaft Wettbewerbsverschiebungen eintreten zwischen solchen Betrieben, die zinsbegünstigte Kredite aufnehmen konnten, und anderen, die von dieser Möglichkeit mangels hinreichender Mittel keinen Gebrauch machen konnten.
    Eine weitere Sorge dürfte es dabei noch sein, eine Abgrenzung zu finden für die Vorhaben, die im Rahmen eines solchen Programms gefördert werden sollten. Die bisherigen ERP-Programme geben in dieser Hinsicht sinnvolle Fingerzeige, so daß diese Frage unschwer gelöst werden kann.
    Wie sähe nun die praktische Auswirkung einer derartigen Maßnahme aus? Bei einem Kreditvolumen für diese Zwecke von, sagen wir einmal, 1 Milliarde DM pro Jahr ergäbe sich bei einer Zinsverbilligung um 2 % ein jährlicher Aufwand von 20 Millionen DM. Wenn wir die bisherigen Leistungen der Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen berücksichtigen und wenn wir auch zusätzlich noch annehmen wollten, daß sich die übrigen Länder der Bundesrepublik dieser Verbesserungsaktion für Mittelstandskredite anschließen, würde sich diese Summe noch verringern. Allerdings ist auch zu beachten, daß für die folgenden Jahre bei Fortführung der Förderung die Summe progressiv steigt. Man müßte daher eine Begrenzung der Aktion auf einige Jahre vorsehen und während dieser Zeit gegebenenfalls die Höhe der Förderungssumme staffeln, damit ein einigermaßen gleichbleibender Bundeszuschuß entsteht.
    Wie bescheiden sich dieser Vorschlag gegenüber der Förderung anderer Wirtschaftszweige durch den Bund ausnimmt, zeigt sich am Beispiel der Seeschiffahrt. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten das „Wirtschaftsbild" Nr. 709 vom 9. April 1962 zitieren. Es heißt dort:
    Zinszuschüsse für die Seeschiffahrt: Die für 1962 vorgesehenen 80 Milionen DM Zinszuschüsse entfallen zu 23 Millionen auf normale Zinsbeihilfen, 10 Millionen auf Abwrackprämien, 47 Millionen auf Neubaudarlehen. Insbesondere soll eine Erneuerung der überalterten Küstenmotorschiffe erreicht werden.
    Meine Damen und Herren, ich möchte gegen diese Maßnahmen zugunsten der Seeschiffahrt in keiner Weise Kritik üben; aber eines möchte ich doch feststellen: der gesellschaftspolitisch wichtige Korpus der mittelständischen Wirtschaft verdient doch mindestens ebensosehr die Förderung von Regierung und Parlament. Wir werden in den Ausschüssen für Mittelstandsfragen und Wirtschaft über dieses Problem ernsthaft zu beraten haben.
    Aber nicht nur die Fragen der Personalkredite und der Zinsverbilligung werden uns beschäftigen; eine ganze Reihe zusätzlicher Probleme werden wir in den Ausschüssen mit der Regierung und gegebenenfalls auch mit Sachverständigen aus der Kreditwirtschaft und aus den mittelständischen Verbänden diskutieren. Wir werden darüber zu reden haben, ob angesichts der Notwendigkeit, das Kreditvolumen zu 'erhöhen, nicht auch eine Verstärkung der Bundesbürgschaften für die Kreditgarantiegemeinschaften und gleichzeitig auch eine Vermehrung der Bundeshilfen aus dem ERP-Fonds eintreten muß.
    Ein anderes Thema unserer Beratungen wird folgendes sein. Seit langem wird in der Öffentlichkeit diskutiert, wie notwendig es sei, in neuen Stadtrandsiedlungen Gelegenheit zu bieten, daß sich dort mittelständische Unternehmen aus dem Handwerk und dem Einzelhandel ansiedeln können. Dieses Problem ist rein finanzieller Art und steht in unmit-



    Wieninger
    telbarem Zusammenhang mit der Kreditlage der mittelständischen Wirtschaft. Mittelständische Betriebe können nur dann in neuerbauten Stadtteilen Fuß fassen, wenn ihnen durch hinreichende Kredithilfen Chancen geboten werden, Entwicklungsdurststrecken zu überwinden. Da taucht die Frage auf, ob für diesen Zweck nicht ein eigener Finanzierungsstock gegründet werden müßte oder aber ob es nicht angebracht wäre, zur Erreichung eines guten Zieles eine eigene Bundesfinanzierungsgesellschaft ins Leben zu rufen. Alle Fraktionen dieses Hohen Hauses haben sich zu dieser Frage bisher theoretisch positiv geäußert. Ich bin überzeugt, daß wir in Gesprächen mit den Herren Regierungsvertretern bei den Beratungen im Ausschuß zu einer nützlichen Lösung kommen.
    Weiter beabsichtigen wir, in den Ausschüssen darüber zu reden, ob der sogenannte Reuschelplan, der die Aktivierung von Kapitalmitteln aus dem Vermögen der Versicherungsgesellschaften für die Zwecke der Mittelstandskredite zum Ziele hat, realisierbar ist und ob er, wenn auch in modulierter Form, unseren Absichten dienen kann.
    Ferner werden wir darüber zu reden haben, ob die bisherigen Bemühungen zur Förderung junger nachwachsender Existenzen im Mittelstand als hinreichend angesehen werden können. Nach den Feststellungen der Bundesregierung im Mittelstandsbericht vom Jahre 1960 haben die mittelständischen Existenzen in der Bundesrepublik im Laufe der letzten Jahre um 40 000 zugenommen. Gleichzeitig ist aber die Zahl der in unselbständiger Arbeit Stehenden um mehrere Millionen gewachsen. Das bedeutet ein bedenkliches Zurückgehen des Proporzes der selbständigen Existenzen zu den Unselbständigen. Es besteht die Möglichkeit, daß wir die Kreditaktion für junge nachwachsende Existenzen verstärken müssen. Bisher sind für diesen Zweck im ERP-Kreditprogramm 10 Millionen DM ausgeworfen gewesen. Vielleicht stellt sich aber auch heraus, daß mit Kredithilfen allein die Gefahr der Mittelstandsflucht nicht beseitigt werden kann und daß wir zu anderen Maßnahmen — denkbar sind Anreize steuerlicher Art — gelangen müssen.
    Schließlich werden wir auch noch die Frage des Investitionssparens zu besprechen haben. Dieses Anliegen steht in innigem Zusammenhang mit den mittelständischen Kreditproblemen. Nachdem wir zunächst die Hoffnung auf steuerliche Berücksichtigung des nichtentnommenen Gewinns nach § 10 a des Einkommensteuergesetzes nicht nähren können, wäre es doch begrüßenswert, wenn wenigstens das Ansparen für Investitionszwecke in einem gewissen Maße steuerlich begünstigt würde. Der Arbeitsausschuß für Kreditfragen beim Bundeswirtschaftsministerium hat ausdrücklich festgestellt, daß die Nützlichkeit des Investitionssparens unter zwei Gesichtspunkten zu sehen ist: erstens unter dem Gesichtspunkt der Herbeiführung einer besseren Versorgung des Mittelstandes mit Investitionskrediten und zweitens unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Eigenkapitalbildung bei mittelständischen Unternehmen. Unsere Sorge um das mittelständische Kreditwesen ist auf das Ziel gerichtet, die Modernisierung der Klein- und Mittelbetriebe zu ermöglichen, diese Betriebe gegenüber der Großwirtschaft konkurrenzfähig zu machen und es ihnen zu ermöglichen — mehr als dies bisher geschehen konnte —, Eigenkapital zu bilden. Wenn wir die mittelständische Wirtschaft lebensfähig erhalten wollen, müssen wir alles tun, um die Eigenkapitalbildung zu fördern.
    In der Denkschrift der ASU zur Finanzreform wird dargelegt, daß sich erwiesenermaßen bei den Unternehmen der Mittelwirtschaft während der letzten Jahre der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital trotz der Überkonjunktur kaum erhöht hat, bei einer Reihe von Wirtschaftszweigen sogar zurückgegangen ist. Die Hauptgemeinschaft des Einzelhandels stellt zu einer Untersuchung des Instituts für Handelsforschung in Köln Anfang Mai dieses Jahres fest, daß das Eigenkapital im Einzelhandel kaum halb so groß wie vor dem Krieg ist.
    Wenn wir die hier aufgeworfenen Fragen in den Ausschüssen gründlich besprechen, wird die Bundesregierung in Kenntnis der Meinungen der Fraktionen in der Lage sein, den im Antrag erbetenen Überblick zu erstellen. Ich bitte Sie, den vorliegenden Antrag dem Ausschuß für Mittelstandsfragen — federführend — und dem Ausschuß für Wirtschaft — zur Mitberatung — zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wer begründet den Antrag unter b)? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Lange.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Mit der Drucksache IV/246 wollen wir einmal der Bundesregierung Gelegenheit geben, das, was sie am 29. November vergangenen Jahres hier in ihrer Regierungserklärung in verhältnismäßig knapper und kurzer Form als ihren politischen Willen dargetan hat, zu verwirklichen. Gleichzeitig wollen wir den Regierungsparteien ähnliche Hilfestellung leisten: wir wollen mit dem ersten Teil dieses Antrags nichts anderes als die Ergänzung des am 13. Juli 1960 übermittelten Berichtes über die Lage der Mittelschichten, eine Ergänzung, von der wir damals bei der Beratung des sozialdemokratischen Antrages gesagt haben, daß sie sicherlich auf Grund der ursprünglich nicht in vollem Umfange vorhandenen statistischen Materialien erforderlich sein werde, und wovon die Bundesregierung gesagt hatte, daß eine solche Ergänzung auch nach ihrer Meinung erforderlich sei.
    Außerdem darf daran erinnert werden, daß am 16. Juni 1961, d. h. kurz vor Auslaufen der dritten Legislaturperiode, dieses Haus sich darüber einig war, daß eine solche Ergänzung des am 13. Juli 1960 übermittelten Berichtes über die Lage der Mittelschichten erforderlich ist. Die Frage ist nun, warum bis zur Stunde — auch im Zusammenhang mit den am 16. Juni hier gemachten Ausführungen des Bundeswirtschaftsministers, einmal in Gestalt einer quasi-Regierungserklärung, dann in Gestalt einer schriftlich vorgelegten Regierungserklärung — solche Ergänzungsarbeiten nicht schon erstellt wor-



    Lange (Essen)

    den sind. Dann würde sich dieser Antrag erübrigt haben.
    Mir scheint, daß die Saumseligkeit der Regierung in diesem Zusammenhang

    (Zuruf von der Mitte: Na, na!)

    — ich sage es noch einmal, wenn sich das „Na" auf „Saumseligkeit" beziehen sollte —, die Saumseligkeit der Regierung in diesem Zusammenhang vielleicht auch den guten politischen Willen vermissen läßt, das, was sie am 29. November vergangenen Jahres in ihrer Regierungserklärung dargelegt hat, in die Tat umzusetzen. Dort heißt es im Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik in einem einzigen Absatz:
    In der Mittelstandspolitik werden wir fortfahren, gute Lebensbedingungen für die breite Mittelschicht mit den vielen gesunden selbständigen Existenzen im Handwerk, Handel und Gewerbe, in der Landwirtschaft und in den freien Berufen zu fördern. Neben dem Willen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der vorhandenen Betriebe zu stärken, steht als wichtige Aufgabe, das Selbständigwerden bisher abhängiger Existenzen zu ermöglichen.
    Nun, auch am 16. Juni 1961 sind der Bundesregierung sicherlich Hinweise auf Sachverhalte außerhalb der bundesrepublikanischen Grenzen gegeben worden, Sachverhalte, die der Regierung selbst nicht unbekannt sind, von denen man sogar gesagt hat, daß man ihnen nachgehen werde, daß man prüfen werde, welche Erfahrungen dort gemacht worden sind. Bis zur Stunde ist davon nichts zu sehen. Ich denke vor allem an die Erfahrungen, die die Amerikaner mit der Small Business Administration auf der Grundlage des Small Business Act von 1958 gemacht haben. Wir alle hier in diesem Hause haben wohl Veranlassung, uns um diese Dinge ein wenig intensiver zu kümmern. Unter gar keinen Umständen können wir es bei bloßen Lippenbekenntnissen zu der Förderung der Selbständigen auf dem gewerblichen und freiberuflichen Sektor bewenden lassen. Wenn die ganze Auseinandersetzung um die Wirtschaftspolitik und um den Strukturwandel unserer Volkswirtschaft, nicht zuletzt auch im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und eines sich so ausweitenden Marktes, Sinn haben soll, dann müssen sich die für die Wirtschaftspolitik Verantwortlichen — das sind Parlament und Regierung — auch über die Möglichkeiten der Selbständigen innerhalb der gewerblichen Wirtschaft, der freiberuflich Tätigen im Rahmen der gesamten Volkswirtschaft entsprechende Gedanken machen.
    Man kann das nur dann, wenn man in diesem Zusammenhang die notwendigen sachlichen Feststellungen trifft, wenn man sehr genau weiß, in welchem Verhältnis die Selbständigen, ihre Betriebe, ihre Unternehmungen auf dem gewerblichen Sektor und auch die freiberuflich Selbständigen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern — Arbeiter wie Angestellte — zu den Bevölkerungsgruppen stehen, die ihre Existenzgrundlage im wesentlichen im Rahmen der Großwirtschaft finden. Wir können es uns einfach nicht gestatten, hier so zu tun, als
    ob wir wirtschaftlich weniger starke Unternehmungen und Betriebe hätten, die nicht imstande wären, volkswirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Es ist nicht so, daß es sich hier von vornherein um schwächere Betriebe, Unternehmungen, Existenzen handelt. Vielmehr werden diese Existenzen im Vergleich zur Großwirtschaft geschwächt, weil durch eine bestimmte Art der Politik und der Gesetzgebung — dabei geht es um den ganzen Bereich der Wirtschaftspolitik, um die Steuer- und Finanzpolitik mit der entsprechenden Gesetzgebung einschließlich der Sozialgesetzgebung — in diesen Bereichen gesetzgeberische Wirkungen entstehen, die diesen Selbständigen gegenüber den Großunternehmungen und der Großwirtschaft wirtschaftspolitische und marktpolitische Nachteile bringen.
    Hier muß angesetzt werden, und wir können nur ansetzen, wenn wir die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung haben. Nur dann können wir von dorther die notwendigen Maßnahmen treffen, die gleichartige Wettbewerbsvoraussetzungen gewährleisten.
    Man muß in diesem Zusamenhang erkennen, daß es nicht nur darum geht, Wettbewerbschancen gleicher Art zu schaffen. Vielmehr müssen die nach unserer Überzeugung gegenüber den Großformen unserer Wirtschaft benachteiligten kleinen und mittleren Unternehmungen in den Stand gesetzt werden, diese gleichartigen Chancen vom Ausgangspunkt her am Markte auf die Dauer zu sichern. Dazu gehört, wie gesagt, der unter Ziffer 1 unseres Antrags geforderte Ergänzungsbericht, bei dem wir natürlich — weil von 1960 bis 1962 schon wieder einige Zeit ins Land gegangen ist — die Wirkungen des Gemeinsamen Marktes mit erfaßt sehen möchten. Im übrigen soll er sich genau auf dieselben Sachverhalte beziehen, die in unserem ursprünglichen Antrag vom 5. Dezember 1958 enthalten gewesen sind. Uns kommt es nur darauf an — das ist ein sehr dringendes Wort an die Regierung —, daß dieser Ergänzungsbericht vergleichbares Zahlenmaterial und vergleichbare Tatbestände enthält und erfaßt, damit die einzelnen Wirtschaftszweige und -gruppen miteinander verglichen werden können. Die Regierung sollte uns nicht wieder in die Verlegenheit bringen, von dieser Stelle aus erklären zu müssen, daß der Bericht zwar eine außerordentliche Fleißarbeit ist, daß sehr viel Material zusammengetragen worden ist, daß er aber insoweit halb ist — und das war einmütige Erkenntnis dieses Hauses, da hat es nun keine Meinungsverschiedenheiten zwischen den Fraktionen gegeben —, als er nur Tatbestände und Zahlenmaterial enthält, das den Vergleich von :Bevölkerungsgruppe zu Bevölkerungsgruppe und von Wirtschaftszweig zu Wirtschaftszweig einfach nicht ermöglicht.
    Insoweit, meine Damen und Herren, scheint uns dringendes Gebot zu sein, diesen Ergänzungsbericht so schnell wie möglich hier im Hause zu haben, weil man sich nämlich nur — und darüber muß man sich wohl auch einmal klarwerden, selbst wenn mancher das aus weltanschaulichen Gründen nicht wahrhaben möchte — an Hand von Fakten und



    Lange (Essen)

    eindeutigen Sachverhalten über weitere und notwendige Maßnahmen verständigen kann.
    Wir sollten — lassen Sie mich das in diesem Zusammenhang und an dieser Stelle auch sagen — endlich damit aufhören, dem anderen bei seinen wirtschaftspolitischen Absichten diese oder jene ideologische oder weltanschauliche Geheimniskrämerei zu unterschieben, so wie Sie das tun. Mit „Sie" meine ich jetzt die Fraktion der ChristlichDemokratischen und der Christlich-Sozialen Union, die wieder nichts Besseres vermocht hatte, als in dem Augenblick, wo unser Antrag das Licht der Öffentlichkeit erblickt hatte, zu erklären, daß hier sicherlich wieder zentralverwaltungswirtschaftliche Pferdefüße vorhanden oder verborgen seien. Übrigens gilt das auch für die Freie Demokratische Partei, die sich auch nicht solcher merkwürdiger und — das wissen Sie genauso gut wie wir — völlig falscher Feststellungen enthalten konnte.
    Ich bin der Meinung, wir sollten uns hier einmal im Ernst darum bemühen, gerade die Wirtschaftspolitik so sachlich wie möglich zu erörtern, und hier am allerwenigsten den Versuch unternehmen, von Weltanschauungen her irgendwelche wirtschaftspolitischen Doktrinen zu verkünden. Mir scheint, wenn größere soziale Gerechtigkeit, die angeblich von allen Seiten dieses Hauses gefordert wird, ihren Sinn haben soll, dann kann man sich bestenfalls noch über die Mittel streiten, um dieses Ziel größerer sozialer Gerechtigkeit zu erreichen. Ich sehe aber dem Grunde nach gar keine Möglichkeit, sich
    in diesem Zusammenhang noch über wirtschaftspolitische Weltanschauungen zu streiten.
    Ich würde also herzlich darum bitten, meine Damen und Herren, einmal von diesem merkwürdigen und völlig unzulänglichen Versuch zu lassen, den anderen — in diesem Falle die Sozialdemokraten — immer und immer wieder zu verdächtigen.
    Ein Weiteres kommt hinzu. Es gibt hier im Hause Fraktionen und es gibt in der bundesrepublikanischen Wirklichkeit Parteien, die von sich aus so tun, als ob sie wirtschaftspolitische Erkenntnisse für bestimmte Betriebsgrößenklassen gepachtet hätten. Nun, sie sollten sehr genau wissen, daß das nicht so ist, und sie wissen das auch. Aber sie sollten endlich einmal von dem untauglichen Versuch lassen, denjenigen, denen eine gemeinsam zu vollziehende Wirtschaftspolitik auf diesem Gebiete dienen soll, den selbständigen Existenzen in Handwerk, Handel und Gewerbe, in kleinerer und mittlerer Industrie und in den freien Berufen, Sand in die Augen zu streuen.
    Sie haben, als unser Antrag an die Öffentlichkeit kam, nichts Besseres gewußt, als in Ihren Verlautbarungen zu sagen — wenn ich der dpa-Meldung vom 16. März glauben darf —, daß darin Tendenzen enthalten seien, die eventuell auf einen Grauen Plan hinausliefen. Darin steckt wieder all das, was ich soeben über Ihre Auslegung unserer Absichten angedeutet habe.

    (Abg. Burgemeister: Steckt das in der Tat nicht drin? Wenn man den Text liest, muß man sagen, daß es doch drinsteckt!)

    — Wenn Sie deutsch lesen können, werden Sie es merken, was drinsteckt, Herr Burgemeister.

    (Abg. Burgemeister: Wir werden uns darüber unterhalten!)

    — Natürlich werden wir uns darüber unterhalten. Ich sage es noch einmal: lassen Sie mal Ihre Vorurteile, lassen Sie mal Ihre merkwürdig eingefahrenen ideologischen Gleise hinter sich! Versuchen Sie einmal, sich in eine bestimmte Notwendigkeit hineinzudenken! Dann kommen wir wahrscheinlich viel schneller zueinander, auch in bezug auf das, was hier immer so beteuert wird, wie es soeben auch durch den Kollegen Wieninger wieder geschehen ist, daß man nämlich diesen Gruppen unter allen Umständen, quer durch das ganze Haus, helfen wolle. Natürlich will man das. Aber man muß es so tun, daß Hilfen für die Gruppen nicht gleichzeitig wieder entscheidende Förderungen für die Großwirtschaft sind. Wir haben darüber schon einmal, und zwar am 16. Juni 1961, geredet; ich brauche das also in diesem Zusammenhang nicht zu wiederholen.
    Bei anderer Gelegenheit haben Sie erklärt, daß dieser Antrag nichts sei als eine Anhäufung von wirtschaftspolitischen Zielen. Natürlich kann ein Antrag, wenn man so will, zuerst einmal nicht mehr sein. Aber vergegenwärtigen Sie sich einmal
    — und damit komme ich zum zweiten Teil unseres Antrags —, daß hier ein Gesetzentwurf gefordert wird, durch den einerseits die Fortschreibung der Sachverhalte sichergestellt und damit eine entsprechende Berichterstattung von Zeit zu Zeit ermöglicht werden soll, der zum anderen aber auch Maßnahmen gewährleisten soll, die die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Selbständigen, ihrer Betriebe und Unternehmen stärken und gegenüber marktbeherrschenden Unternehmungen sichern. Es steckt also für denjenigen, von dem ein solcher Gesetzentwurf verlangt wird, doch eine Kleinigkeit mehr in diesem Gesetzentwurf.
    Was soll denn mit diesem Gesetzentwurf, dessen zwei entscheidende Aufgaben ich dargelegt habe, erreicht werden? Wir wollen, daß man einen Blick über den Zaun tut, daß man also die Erfahrungen nutzt, die die Amerikaner mit dem Small Business Act gemacht haben. Die amerikanische Wirtschaftsgesellschaft ist nicht wesentlich anders strukturiert als unsere. Sie hat nur andere Abmessungen und damit anders geartete Betriebsgrößenklassen, vor allem in der Spitze. Wir sollten also die Erfahrungen einer modernen Wirtschaftsgesellschaft wie der amerikanischen einmal auswerten.
    Herr Wieninger hat vorhin von dem engen und wahrscheinlich immer enger werdenden Raum der Selbständigen gesprochen. Wenigstens scheint diese Entwicklung aus der Statistik hervorzugehen; ich selber bin gar nicht so pessimistisch wie Herr Wieninger. Auf jeden Fall hat unser Gesetzentwurf zum Ziel, daß dieser Raum der Selbständigkeit gegenüber allen aus der Konzentration der Wirtschaft kommenden Tendenzen zur Marktbeherrschung durch einzelne große Unternehmen und damit zur Einengung der Unabhängigkeit kleiner und mittlerer Unternehmungen offengehalten wird und daß



    Lange (Essen)

    auf der anderen Seite die Wettbewerbsgleichheit in den verschiedenen Situationen der konjunkturellen Entwicklung und der einzelnen Wirtschaftszweige gewährleistet wird. Die konjunkturelle Entwicklung stimmt ja nicht in allen Bereichen mit dem Gesamttrend der Volkswirtschaft überein.
    Ich darf wiederholen. Mit dem von uns verlangten Gesetz sollen zwei Aufgaben erfüllt werden: erstens, wirksame Maßnahmen strukturpolitischer Art zu gewährleisten, die den Raum der Selbständigkeit innerhalb der Wirtschaft offenhalten; zweitens, die Wettbewerbsgleichheit in den verschiedenen konjunkturellen Situationen sicherzustellen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Aufgaben, die durch entsprechende Maßnahmen — auf Grund gesetzlicher Befehle — der für die Politik Verantwortlichen gelöst werden müssen, wie das zu einem wesentlichen Teil auch nach dem Small Business Act der Amerikaner der Fall ist.
    Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, daß, wenn solche Überlegungen Platz greifen, die Selbständigen in Handwerk, Handel, Gewerbe, übriger Industrie und in den freien Berufen mit den Großunternehmungen, mit den Marktbeherrschern von der Wettbewerbssituation her gleichzustellen, sicherlich bestimmte Merkmale für die Förderung dieser Selbständigen, ihrer Betriebe oder Unternehmungen feststellbar sein müssen. Sicherlich müssen diese feststellbaren Merkmale auch Eingang in das Gesetz finden.
    Nun darf ich daran erinnern, daß es Kollege Schmücker war, der hier einmal gesagt hat, wer den Versuch mache, den „Mittelstand" zu definieren, oder was immer man an die Stelle dieses Wortes setzen will: Mittelschichten, Selbständige, oder was da immer gesagt sein mag,

    (Abg. Schmücker: „Selbständige" habe ich nicht gesagt!)

    — aber das sage ich, Herr Schmücker —

    (Abg. Schmücker: Das müssen Sie aber eigens betonen, daß Sie das sagen!)

    der töte den Mittelstand. Wir brauchen uns hier nicht über den Begriff zu streiten und brauchen in diesem Augenblick über den Begriff nicht zu philosophieren. Ich meine nur: wenn man eindeutige wirtschaftspolitische Sachverhalte für diese Betriebsgrößen, wie sie bei den selbständigen und vergleichbaren kleinen Kapitalgesellschaften vorliegen — ich denke da an die GmbH, auch an die Familiengesellschaften — erfassen will, muß man sicherlich feststellen, daß solche Betriebe und Unternehmungen erstens nicht zu den Marktbeherrschern gehören — denn dann verdienen sie eine entsprechende Förderung nicht —, daß zweitens auch Eigentum und Besitz, d. h. Verfügungsmacht, zusammenfallen müssen. Damit ist ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem vorhanden, was wir bei den anonymen Kapitalgesellschaften, vor allem bei den großen Publikumsgesellschaften, aber auch bei anonymen Kapitalgesellschaften mit nur einem oder ganz wenigen Großaktionären feststellen.
    Es kommt also darauf an, solche Merkmale zu finden. Man wird sicherlich nicht daran vorbeikommen, den Versuch zu machen, das für die einzelnen Wirtschaftszweige festzustellen, zumal die Begriffe „klein", „mittel" und „groß" auch noch von Wirtschaftszweig zu Wirtschaftszweig unterschiedlich sind.
    Ich deute hier also nur an, ich gebe kein Rezept. Denn letztlich hat den detaillierten Sachverstand mit den Ministerialbeamten die Bundesregierung und nicht das Parlament. Mir scheint, daß die Bundesregierung mit ihrem ins einzelne gehenden Sachverstand uns die notwendige Vorlage zuleiten und insoweit die notwendige Formulierungshilfe, wie wir das in den Ausschüssen immer nennen, leisten muß. Auch meine ich, daß die Bundesregierung nach der Regierungserklärung gar nicht anders kann, will sie sich nicht bei dieser Gelegenheit als eindeutiger Förderer der Großwirtschaft entpuppen. Wenn sie das will, schön, dann unterläßt sie auf diesem Gebiet alle wirksamen Maßnahmen.

    (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)

    Meine Damen und Herren, wir müssen in dieses Gesetz alle Voraussetzungen hineinpacken, die das gleichzeitige Tätigwerden in bezug auf Kartell- und Monopolrecht notwendig machen, wenn entsprechende Situationen eintreten. Dazu gehört es, die Wettbewerbsmöglichkeiten gegenüber marktbeherrschenden Unternehmungen zu sichern. Das bedeutet hier den Zwang zu einer entsprechenden Änderung des Kartellgesetzes, wenn man das so will. Die Bundesregierung soll das beabsichtigen, wie ich allerdings nur vom Hörensagen weiß. Ich bin mir aber nicht ganz klar darüber, wann das geschehen soll. Wenn wir uns der Aussagen des Bundeswirtschaftsministers vom 16. Juni 1961 erinnern, die er von dieser Stelle aus gemacht hat, müssen wir also erst mal warten, bis die Konzentrationsenquete vorliegt, ehe Schlußfolgerungen gezogen werden. Und wenn ich mir den Begleittext der Bundesregierung zu dem Kartellbericht über das Jahr 1961 ansehe, habe ich nicht mehr die geringste Hoffnung, daß seitens der Bundesregierung irgend etwas Entscheidendes geschehen wird in bezug auf das Kartellgesetz, auf das Wettbewerbsrecht und die dabei eine Rolle spielenden Probleme der marktbeherrschenden Unternehmungen einerseits und der Vertikalverträge, der sogenannten Knebelungsverträge andererseits, einschließlich der zu überprüfenden Frage der Preisbildung der zweiten Hand. Ich würde mich aber gern davon überraschen lassen, daß die Bundesregierung hier in dieser Weise tätig wird.
    Wenden wir uns nun den weiteren Punkten zu, die in diesem Zusammenhang erörtert werden müssen. Zuerst einmal geht es also darum, Wettbewerbsnachteile aus Steuer- und Sozialgesetzgebung zu beseitigen. Wir wissen seit Jahr und Tag, daß in der Einkommensteuergesetzgebung, im Einkommensteuertarif etliche Dinge sind, die sicherlich eine Benachteiligung der kleinen und mittleren Einkommensträger darstellen, eben gerade dieser Gruppen, die hier in Rede stehen. Wenn ich mich recht erinnere, hat in jüngster Zeit der Herr Bundesfinanz-



    Lange (Essen)

    minister oder das Ministerium verlauten lassen, daß es eifrig daran arbeite, diese Benachteiligung der Selbständigen aus dem Einkommensteuertarif herauszubringen, d. h. also den sogenannten Mittelstandsbauch im Einkommensteuertarif zu beseitigen. Wenn die Bundesregierung das wollte, hätte sie schon eher Gelegenheit gehabt, das zu tun. Sie hätte diesen sogenannten Mittelstandsbauch erst gar nicht entstehen lassen brauchen.
    Eine andere Frage ist, wie wir hier mit der Umsatzsteuer zu Rande kommen. Seit Jahren geht die Diskussion um eine Reform der Umsatzsteuer, und seit Jahren geht die Diskussion darum, daß diese Umsatzsteuer neben anderen Faktoren nicht zuletzt auch zu einer entsprechenden Zusammenfassung von Stufen des Warenweges, also zur Konzentration beigetragen habe und damit Wettbewerbsverzerrungen herbeigeführt habe. Vom Finanzministerium sind zu früherer Zeit sämtliche Versuche zur Reform der Umsatzsteuer abgelehnt worden. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung hat sich das Finanzministerium, hat sich ,die Bundesregierung dann auch einmal dazu verstanden, zu gestehen, daß hier eine Reform notwendig ist.
    Nun, meine Damen und Herren, wir müssen alle diese Fragen auch im Zusammenhang mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erörtern. Wenn man sich diese Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vergegenwärtigt, dann weiß man, daß wir, was die Harmonisierung der Steuergesetzgebung und der Wettbewerbssituation betrifft, von der EWG her jetzt letztlich gezwungen sind, in diesem Zusammenhang etwas zu tun. Das ist also auch nicht etwa aus eigenem Willen der Bundesregierung und der für die Finanz- und Steuergesetzgebung Verantwortlichen gewachsen, sondern die Absicht, auf diesem Gebiet etwas zu tun, besteht einfach deshalb, weil man den Notwendigkeiten des größer werdenden Markts im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht mehr ausweichen kann. Wenn es immer nur solcher massiver Einwirkungen von außerhalb der verantwortlichen Stellen der Bundesrepublik bedarf, dann ist das eine verdammt traurige Politik gegenüber den Selbständigen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Die andere Frage ist, wie man in diesem Zusammenhang mit der Vermögensteuer zu Rande kommt. Wir wissen, daß jüngst auf diesem Gebiet in der letzten Legislaturperiode einige Verbesserungen eingetreten sind; aber alle großen Einkommens- und Vermögensträger, d. h. Großeinkommen und Großvermögen, sind im Vergleich zu dem, was den Trägern von kleinen und mittleren Einkommen auferlegt wird, bei weitem begünstigt. Ich will hier nicht auf die Entschließungen eingehen, die die Sozialdemokratische Partei Deutschlands während ihres Kölner Parteitages in diesem Zusammenhang gefaßt hat. Darin sind sicherlich einige sehr nachlesenswerte Formulierungen und Vorschläge, die der Bundesregierung einige Anregungen geben könnten. Man sollte sich ein wenig intensiver mit diesen Fragen befassen, um die Wettbewerbsnachteile für Handwerk, Handel, Gewerbe und kleinere
    und mittlere Industrie und für die selbständig und freiberuflich Tätigen zu beseitigen.
    Damit ist der Katalog all der steuerpolitischen Fragen sicher nicht abgeschlossen. Ich könnte noch weitere nennen, z. B. die Gewerbesteuer. Ich könnte einige andere Dinge nennen, die als Steuererträge in die Gemeindehoheit hineingehören, die sicherlich nur deshalb von dieser Seite her — von der Gewerbesteuer jetzt abgesehen — nicht angepackt werden, weil man sich einfach nicht an die notwendige Finanzverfassungsreform herantraut, die den Gemeinden die entsprechende Position innerhalb der Träger der öffentlichen Gewalt gibt und damit gleichzeitig auch die Gemeinden aus der verteufelten Situation herausbringt, in die sie immer wieder durch die Auseinandersetzung über diese von den Selbständigen als Ärgernissteuer bezeichneten Steuern geraten. Sehr zu Unrecht, weil nämlich dafür ganz andere, nämlich Bund und Länder, von der Gesetzgebung her verantwortlich sind, und nicht die Gemeinden. Insoweit wäre es also nützlich, wenn auch von hier aus entsprechende Änderungen einträten. Alle diese Dinge sind Voraussetzungen für ein solches Gesetz, das im wesentlichen Maßnahmen bewirken soll, um Wettbewerbsgleichheit zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen auszuräumen.
    Ich komme nun wieder auf einen Punkt zurück, den wir schon einmal am 16. Juni 1961 hier erörtert haben. Herr Kollege Ruf ist im Augenblick nicht da. Es ging da um den Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge und anderer gesetzlicher sozialer Lasten, die Betriebe und Selbständige zu tragen haben. Wir haben damals gesagt: Es ist sicherlich des Schweißes der Edlen wert, sich hier einmal etwas anderes einfallen zu lassen, als schlicht mit dem Argument zu kommen, man könne diese Dinge wegen der Selbstverwaltungsorgane und des Selbstverwaltungsgrundsatzes in der gesetzlichen Sozialversicherung nicht anpacken. Wir wollen ja gar nicht an die Arbeitnehmeranteile heran. Hier geht es vielmehr einfach darum, mit der fortschreitenden Konzentration, mit der fortschreitenden Kapitalintensität und der in dem umfassenden Dienstleistungsbereich im wesentlichen vorhandenen Arbeitsintensität — wobei zum Dienstleistungsbereich umfassender Art auch die gesamte Verteilung, der gesamte Handel gehört, ferner die gesamte Reparatur, die Werterhaltung, und was immer man will, nicht nur die unmittelbar persönlichen Dienstleistungen — gewisse Überlegungen anzustellen. Der Dienstleistungsbereich umfassender Art ist so arbeitsintensiv, daß er praktisch einen größeren Teil dieser sozialen Belastung zu tragen hat, als entsprechend der Kapitalintensität und entsprechend der weit größeren Produktivität des einzelnen Arbeitsplatzes in anderen Bereichen für die Sicherung unserer Menschen im sozialgesetzlichen Sinne getan wird. Hier wäre es also sicherlich erforderlich, daß die Bundesregierung — das geht nicht nur das Bundeswirtschaftsministerium, sondern auch das Bundesarbeitsministerium an — sich in diesem Zusammenhang noch einmal weitere Meinungen, Auslassungen, Darstellungen geben läßt als nur die eine von Herrn Professor Müller aus Freiburg im Breisgau.



    Lange (Essen)

    Meine Damen und Herren, damit wollte ich nur andeutungsweise den Katalog der Steuer- und Sozialgesetzgebung darstellen. Ich könnte noch auf die Kindergeldgesetzgebung mit der von uns von vornherein abgelehnten Sondersteuer für die Selbständigen verweisen, wobei ich nicht den Kollegen Schmücker an seine damalige Äußerung erinnern mag.

    (Abg. Schmücker: Gerne!)

    — Ich will Sie gar nicht zitieren, Herr Kollege Schmücker.

    (Abg. Schmücker: Das halbe ich von Ihren Kollegen in den Ausschüssen, nicht so gut formuliert, immer wieder gehört, allerdings in anderem Zusammenhang!)

    — Ich glaube, wir sind mittlerweile alle miteinander ein wenig klüger geworden, so daß wir — so hoffe ich, Herr Kollege Schmücker — zu einer vernünftigen, die ungerechtfertigte Belastung der Selbständigen künftig vermeidenden Kindergeldgesetzgebung gelangen werden.
    In diesem Zusammenhang ist auch immer wieder darauf verwiesen worden, daß mit den steuerpolitischen Maßnahmen die Kapitalbildung bei diesen Gruppen gefördert werden solle. Das ist sicherlich richtig und nützlich. Nur ist die Kapitalbildung durch steuerliche Maßnahmen ein sehr langfristiger Prozeß. Mir will scheinen, daß die steuerpolitischen Maßnahmen auf diesem Gebiete durch kreditpolitische Maßnahmen wirkungsvoll ergänzt werden müssen.
    Nun 'könnte jemand in diesem Hause sagen: Dazu hat ja soeben ein Sprecher der Regierungspartei hier etwas vorgetragen. Meine Damen und Herren, „spät kommt ihr, doch ihr kommt" könnten wir als Überschrift über diesen Antrag setzen, den Sie zur Kreditversorgung des Mittelstandes eingebracht haben. Wir halben schon in unserem Antrag vom 5. Dezember 1958 im Zusammenhang mit der Erstellung 'des Berichtes über die Lage der Mittelschichten das gefordert, was Sie heute, dreieinhalb Jahre später, fordern.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Mit Forderungen seid ihr immer schnell bei der Hand!)

    — Ich würde vorsichtig sein mit solchen Behauptungen: Im Fordern seid ihr immer schnell bei der Hand! Es ist nicht so, wie Sie es immer behaupten. Es wäre eine billige Retourkutsche, wollte ich jetzt dagegensetzen: Sie sind immer mit dem Ablehnen sehr schnell bei der Hand, und Sie stützen sich dann immer auf Ihre Verantwortung, die Sie für die öffentliche Finanzwirtschaft und für den Haushalt hier tragen. Nun, meine Damen und Herren, die gleiche Verantwortung, die Sie tragen, trägt die Opposition auch. Insofern ist es vielleicht ganz nützlich, wenn aus der unterschiedlichen Beurteilung der Sachverhalte hier einiges einmal im Wechselgespräch und in der gegensätzlichen Darstellung erörtert werden kann, so daß die Regierungsparteien endlich auch begreifen, daß das, was sie als ihre Verantwortung immer herausstellen, als etwas Unabdingbares herausstellen möchten, eben
    gar nicht so unabdingbar ist, sondern zum Teil und im wesentlichen der Bequemlichkeit entspringt.

    (Abg. Schmücker: Was sind wir doch für böse Leute!)

    — Das haben Sie noch gar nicht gewußt, Herr Kollege Schmücker. Das ist gut; einer muß es Ihnen ja gelegentlich einmal sagen.

    (Abg. Schmücker: Vor allen Dingen einer, der ein Recht dazu hat!)

    — Ich denke, ein solches Recht haben wir, Herr Schmücker.

    (Abg. Schmücker: Das ist aber ziemlich anmaßend!)

    — Das ist gar nicht anmaßend!

    (Abg. Schmücker: Sie können sagen: „Wir sind allzumal Sünder." Damit bin ich einverstanden. Aber sich dort oben hinstellen und predigen, das geht mir denn doch zu weit!)

    — Das ist gar nicht anmaßend, Herr Schmücker. Wenn hier gesagt wird: wir wollen ja alle den Selbständigen helfen, dem Handwerk, dem Handel, dem Gewerbe, der kleinen und mittleren Industrie und den freiberuflich Tätigen, — nun, ich meine, dann sollten wir uns auch gemeinsam Gedanken machen, und dann sollte die eine Seite — das sind Sie — sich nicht immer gegenüber Vorschlägen, Vorstellungen, Auffassungen der Opposition hinter der sogenannten Regierungsverantwortung verschanzen.
    Ich sagte also, daß die steuerpolitischen Maßnahmen sicherlich durch entsprechende kreditpolitische Maßnahmen ergänzt werden müssen, weil nach unserer Überzeugung diese kreditpolitischen Maßnahmen die schneller wirkenden Mittel sind.
    Nun hat hier Kollege Wieninger auf eine Sache hingewiesen, die wir auch schon am 16. Juni 1961 klargestellt haben. Wir haben das auch gegenüber der Bundesregierung schon getan. Damals hatte die Bundesregierung hinsichtlich unserer Forderung nach ausreichender Kreditversorgung zu erträglichen Bedingungen und nach der Errichtung einer Bundes-Kredit- und Garantiekasse in der schriftlichen Regierungserklärung gesagt: „Kommt nicht in Frage! Außerdem ist das ein dirigistisches Mittel!" Da haben wir der Bundesregierung sagen müssen, daß sie ein solches ihrer Meinung nach dirigistisches Mittel schon hat, nämlich im Bereich der freiberuflich Tätigen und der dort notwendigen Kreditversorgung. Dort ist nämlich in einer Vereinbarung zwischen dem Bundesschatzministerium und der Lastenausgleichsbank diese effektiv zu einer Bundes-Kredit- und Garantiekasse für die freiberuflich Tätigen gemacht worden. Sie wissen das so genau wie wir. Damals ist kein Einpruch dagegen erhoben worden; damals ist nicht geltend gemacht worden, daß ein solches Führungsinstitut, ein solches Kopfinstitut die Aufgaben, die da in einheitlicher Kreditauslegung liegen, nicht wahrnehmen könne. Damals ist auch mit keinem Wort gesagt



    Lange (Essen)

    worden, daß das eine dirigistische Maßnahme sei. Im Gegenteil: diese Vereinbarung zwischen Bundesschatzministerium und Lastenausgleichsbank ist als ein entscheidender Fortschritt auf dem Gebiet der Kreditversorgung der Selbständigen und insbesondere der freiberuflich Tätigen gefeiert worden. Wenn die gleiche Forderung für den gewerblichen Sektor erhoben wird, so ist das eine Forderung nach dirigistischen Maßnahmen — nach der Aussage der Bundesregierung. Da kann man nur fragen, ob die Bundesregierung in Bewußtseinsspaltung lebt.
    Was wollen wir denn? Wir wollen doch nichts anderes, als die Vielzahl der unterschiedlichen Kreditprogramme und der in den unterschiedlichen Kreditprogrammen enthaltenen unterschiedlichen Kreditbedingungen weitgehend vereinheitlichen, damit die Wettbewerbsverzerrungen, die gerade auf dem gewerblichen Sektor infolge der unterschiedlichen Kredithergabe vorhanden sind, beseitigt werden.
    Und jetzt kommt der Ruf gewisser Organisationen, die da sagen: „Aber wir dürfen nicht angetastet werden!" Das hat also hier soeben Herr Wieninger auch getan. Ich verweise wieder auf den 16. Juni 1961. Wir haben damals gesagt: Kein Mensch denkt daran, die Kreditgarantiegemeinschaften des Handels, des Handwerks, des Fremdenverkehrs- und Gaststättengewerbes und, soweit vorhanden, auch des Gartenbaus zu beseitigen. Im Gegenteil, ein solches Kopfinstitut, wie wir es parallel zur Lastenausgleichsbank für die freiberuflichen Selbständigen wollen — —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Zweigleisig!)

    — Nein, nicht zweigleisig! Ein solches Kopfinstitut, durch das dann praktisch alles an Programmen gesteuert würde, bedient sich genauso, wie es heute die Ministerien tun müssen, wie es die Länder und der Bund tun müssen, der Kreditgarantiegemeinschaften und auch der Hausbanken. An den vorhandenen Organisationen würde sich also nichts ändern, nicht einmal an ihrer Aufgabenstellung. Aber es würde möglicherweise erreicht werden, Herr Wieninger — daß dies nicht der Fall ist, haben wir ja alle miteinander bei anderer Gelegenheit einmal beklagt —, daß die Kreditgemeinschaften eben auch nicht mehr zu unterschiedlichen Bedingungen arbeiten müssen. Das ist noch ein Problem am Rande, das dann eine Rolle spielt. Deshalb muß man, meine ich, hier die ausreichende Kreditversorgung zu erträglichen Bedingungen und die Errichtung einer Bundes-Kredit- und Garantiekasse ermöglichen.
    Im übrigen gibt es ja hinsichtlich des sogenannten modifizierten Personalkredits gar keinen Streit zwischen uns. Denn es ist eine uralte Erkenntnis, daß man mit Hilfe der öffentlichen Bürgschaften und Garantieerklärungen letztlich das, was man vor Jahrzehnten in der deutschen Volkswirtschaft und in den übrigen Volkswirtschaften als reinen Personalkredit gekannt hat, wegen der Gesamtzusammenhänge der Währungs- und Wirtschaftspolitik heute einfach nicht mehr verwirklichen kann. Diese Form der Kredithergabe kann man in dem früheren
    Umfange nicht mehr praktizieren. Deshalb muß man den Personalkredit modifizieren. Man muß die Leute von den Bedingungen des Kapitalmarktes, die sie nicht erfüllen können, freistellen.
    Zum weiteren muß durch diese ausreichende Kreditversorgung erreicht werden, daß die Selbständigen in Handwerk, Handel, Gewerbe und in den freien Berufen Kredite, auch Umschuldungskredite und Ähnliches sowie Existenzgründungskredite, zu den gleichen Bedingungen bekommen können, zu denen Großunternehmungen ihren Kapitalbedarf am Geld- und Kapitalmarkt befriedigen können.
    Das zu dieser Frage! Ich würde es dankbar begrüßen, wenn die Polemik, wir wollten die Kreditgarantiegemeinschaften beseitigen, und Ähnliches ad acta gelegt würde, so daß darüber Gespräche für morgen und übermorgen und nicht mehr Gespräche aus der Vergangenheit heraus zu führen wären. So viel zur Kreditversorgung und zur Bundes-Kredit- und Garantiekasse.
    Wir würden es des weiteren dankbar begrüßen, wenn die Selbsthilfeeinrichtungen der Selbständigen auf den verschiedensten Gebieten auch durch allgemeine steuer- und finanzpolitische Maßnahmen sowie durch wirtschaftspolitische Maßnahmen anders, als das bisher der Fall gewesen ist, gefördert würden. Ich denke da vor allem an das Instrument der Arbeitsgemeinschaften, das immer noch im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer so ein Stiefkind ist. Es kann nämlich passieren, daß, wenn das innere Verhältnis der Arbeitsgemeinschaft nicht geklärt ist, für den Umsatz der Arbeitsgemeinschaft und den Umsatz der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, d h. für ein und dieselbe Leistung, zweimal die Umsatzsteuer gezahlt werden muß. Solche Maßnahmen sind sicherlich keine Förderung von Selbsthilfeeinrichtungen.
    Auf der anderen Seite sollten wir uns auch nicht irgendwelchen Entwicklungen von morgen und übermorgen mit unseren gesetzestechnischen, unseren wirtschaftspolitischen, steuerpolitischen und finanzpolitischen Maßnahmen entgegenstellen. Wir sollten nur immer darauf achten, daß alle wie auch immer gearteten neuen Formen — dabei denke ich nicht zuletzt auch an den Handel, der ja auf dem Wege ist, sich unter schweren Geburtswehen neue Formen zu erarbeiten — unter einer Voraussetzung stehen, nämlich unter der Voraussetzung gleicher Wettbewerbsbedingungen, d. h. vergleichbarer Belastungen. Keine dieser Formen darf bevorzugt oder benachteiligt werden.
    Schließlich werden wir uns auch überlegen müssen, ob wir bei solchen gesetzgeberischen Maßnahmen noch mit dem Unternehmensbegriff im Sinne des heutigen Steuerrechts auskommen. Dieser Begriff erscheint mir im Hinblick auf das Grundgesetz mehr als fragwürdig. Die Unternehmen sind nämlich sicherlich vom Gehalt und der Größe her völlig unterschiedlich zu werten. Das gleiche gilt auch für die Umsätze und die Erträge von Unternehmungen und Betrieben. In diesem Zusammenhang müßte man — das wäre eine gemeinsame Aufgabe — sehr sorgfältig überlegen, ob nicht den verschiedenen Funktionen und Aufgaben der Betriebsgrößenklas-



    Lange (Essen)

    sen in der Volkswirtschaft angemessene Begriffsbestimmungen gefunden werden können. Auch von hier aus wäre dann die Gleichbehandlung gewährleistet, und entsprechend dem Grundgesetz würde dann Ungleiches auch ungleich behandelt. Möglicherweise wären wir dann — dafür kann ich im Augenblick noch kein Patentrezept geben; aber das ist sicherlich der Überlegung aller in diesem Hause an diesen Fragen Interessierten wert — aus einer Position heraus, durch die die kleinen und mittleren Unternehmungen und Betriebe bei allgemeinen Maßnahmen gesetzgeberischer oder politischer Art immer wieder in die Klemme geraten, während die Großen, Kapitalstarken davon gar nicht berührt werden, ihnen im Gegenteil sogar noch ein entsprechender Vorsprung gesichert wird.
    Darüber hinaus sei noch der Hinweis gestattet, daß über das Mittelstandsinstitut an der Kölner und Bonner Universität hinaus für die Selbständigen etwas den Instituten der Max-Planck-Gesellschaft Vergleichbares im Rahmen der Großwirtschaft, auch durch öffentliche Mittel gefördert, geschaffen werden sollte. Es sollte also ein Institut für die Mittelschichten errichtet werden, um deren Unternehmungen und Betrieben die Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik zu vermitteln.
    Des weiteren sollte die Aufgabe wieder angepackt werden, die Alterssicherung der Selbständigen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Man sollte es also nicht nur bei der gesetzlichen Grundlage einer Altersversorgung für das Handwerk oder für bestimmte Gruppen sogenannter lizensierter Berufe belassen. Mit solchen, auf gesetzgeberischen Maßnahmen beruhenden wirtschafts-, finanz- und steuerpolitischen Wirkungen könnten wir auch den Druck vom Arbeitsmarkt nehmen, der auf diese kleinen und mittleren Betriebe ausgeübt wird.
    Wir haben hier also den Versuch gemacht, ein Gesetz zu erwirken, das unter ganz bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen veranlassen kann, die die Wettbewerbsgleichheit der Selbständigen in Handwerk, Handel, Gewerbe, kleinerer und mittlerer Industrie und bei den freien Berufen mit der Großwirtschaft gewährleisten sollen. Die Wirkung dieser Maßnahmen muß ständig überprüft werden, damit es nicht durch einmal eingeleitete oder von selbst sich ergebende Wirkungen solcher Maßnahmen wieder zu Wettbewerbsverzerrungen kommt; denn die Wirtschaft ist ein lebendiges Ganzes. Die Wirtschaft ist aber nicht um ihrer selbst willen da, sondern um der Existenz der in ihr tätigen Menschen und der Existenz unseres Volkes willen da.
    Wir alle miteinander betonen immer wieder die gesellschaftspolitische Bedeutung der Selbständigen und ihre Förderungswürdigkeit. Ich meine, eine Regierung, die diese Auffassung in der 4. Legislaturperiode wiederum kundgetan hat, sollte endlich vom Wort zur Tat schreiten und in Übereinstimmung mit dem Parlament unter Auswertung aller Erfahrungen in vergleichbaren Industriegesellschaften und -staaten in der Bundesrepublik gesetzgeberische Grundlagen schaffen, die die Existenz der Selbständigen in der Wirtschaft von morgen und auch von übermorgen in einem größer werdenden Markt zu unser aller Nutzen sichern und gewährleisten.
    Was den Antrag selbst betrifft, so bin ich geneigt, an Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, noch einmal die Bitte zu richten, über den Punkt 1, weil er nur eine Ergänzung des bisher vorgelegten Berichts darstellt, sofort zu beschließen und den Punkt 2 den Ausschüssen zu überweisen, und zwar dem Ausschuß für Mittelstandsfragen, dem Wirtschaftsausschuß, dem Ausschuß für Arbeit und auch dem Ausschuß für Sozialpolitik, weil hier auch sozialpolitische Fragen angerührt worden sind. Ich wäre also dankbar, meine Damen und Herren, wenn Sie sich zu einer solchen Behandlung dieses Antrages bequemen könnten. Ansonsten müßte der Antrag in der Gänze an die genannten Ausschüsse überwiesen werden. Es wäre aber nützlich, meine Damen und Herren, wenn wir uns auf der Grundlage dieses Antrags zu einem Gespräch finden könnten, auf der Grundlage dieses Antrags, von dem wir sagen: er kann das Ergebnis haben, daß morgen und übermorgen solche Debatten, die aus der Sorge um die Selbständigen in unserer Wirtschaft, auf der anderen Seite auch aus der Sorge um die sich ständig verstärkenden Konzentrationstendenzen geboren sind, nicht mehr geführt zu werden brauchen.

    (Beifall bei der SPD.)