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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 30. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1962 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Reitzner 1245 A Abg. D. Hahn (Heidelberg) tritt in den Bundestag ein 1245 B Begrüßung einer Parlamentarierdelegation aus Uruguay 1257 A Erweiterung der Tagesordnung 1245 C Fragestunde (Drucksachen IV/ 388, IV/ 399) Frage des Abg. Peiter: Prüfung ärztliche Verordnungen Blank, Bundesminister 1246 A Peiter (SPD) 1246 C Frage des Abg. Fritsch: Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen Dr. Strauß, Staatssekretär . . . 1246 D Fritsch (SPD) 1246 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Kraftfahrzeugsteuer Dr. Hettlage, Staatssekretär 1247 A, 1248 A Dr. Schäfer (SPD) 1247 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1247 D Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Belastung aus dem Spar-Prämiengesetz 1248 A Frage des Abg. Seuffert: Auflegung von Bundesanleihen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 1248 A Seuffert (SPD) 1248 B Frage des Abg. Dr. Imle: Einfuhr von Baufertigteilen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 1248 B Frage des Abg. Opitz: Wandergewerbescheine und Stadterlaubnisscheine Dr. Westrick, Staatssekretär . . 1248 D Opitz (FDP) 1249 A Frage des Abg. Ertl: Absatz landwirtschaftlicher Veredelungsprodukte aus USA Dr. Hüttebräuker, Staatssekretär . 1249 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: „Dienst für die öffentliche Meinung" Stücklen, Bundesminister . 1249 D, 1250 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1250 A Frage des Abg. Dr. Imle: Untersagung der Errichtung von Fertigbauten Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 1250 B Dr. Imle (FDP) 1250 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 Frage des Abg. Dr. Kohut: Annahme von Geschenken durch Bundesminister Höcherl, Bundesminister . 1251 A, B, C, D, 1252 A Dr. Kohut (FDP) 1251 B Dr. Schäfer (SPD) 1251 C Jahn (SPD) 1251 D, 1252 A Brück (CDU/CSU) 1252 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Vereinfachung der Verwaltung beim Bundesministerium des Innern Höcherl, Bundesminister 1252 A, 1253 C, D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 1253 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1253 D Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Vorräte zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Katastrophenfall Höcherl, Bundesminister 1253 D Frage des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Verlegung des Zonengrenzüberganges Herleshausen-Wartha Höcherl, Bundesminister . . 1254 B, C, D Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 1254 C Frage des Abg. Berberich: Gelände für militärische Anlagen Strauß, Bundesminister 1254 D Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Tiefflüge von Düsenjägern über dem Kindererholungsheim Nordalb Strauß, Bundesminister . 1255 A, B, C, D, 1256 A, B Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 1255 B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1255 C Ritzel (SPD) 1256 A Frage des Abg. Dröscher: Artillerie-Scharfschießen bei Baumholder Strauß, Bundesminister . 1256 B, D, 1257 A Dröscher (SPD) . . . . 1256 C, 1257 A Fragen des Abg. Weigl: Bau der Garnisonen in Kemnath und Tirschenreuth Strauß, Bundesminister . . . . . 1257 B Frage des Abg. Lohmar: Bericht des Wehrbeauftragten Strauß, Bundesminister 1257 C Frage des Abg. Dr. Imle: Deckung der Lebensmittelversorgung der Truppe Strauß, Bundesminister 1257 C, D, 1258 A Dr. Imle (FDP) . . . . 1257 D, 1258 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Energie- und Kohlewirtschaft (Drucksache IV/ 297) Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 1258 B, 1297 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 1266 B, 1281 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 1270 B, 1298 B Dr. Deist ,(SPD) . . . . 1273 D, 1289 C Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . 1284 B Blumenfeld (CDU/CSU) 1286 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 1292 A Scheppmann (CDU/CSU) 1293 D Memmel (CDU/CSU) 1296 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/ 115); Berichte des Haushaltsausschusses und des Verteidigungsausschusses (Drucksachen IV/ 387, IV/ 244) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Morgenstern (SPD) 1298 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksachen IV/ 216, IV/ 248); Berichte des Haushaltsausschusses und des Verteidigungsausschusses (Drucksachen IV/ 285, IV/ 335) — Zweite und dritte Beratung — Cramer (SPD) 1299 A, 1302 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 1300 C Dr. Mommer (SPD) 1303 A Nächste Sitzung 1304 C Anlagen 1305 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 1245 30. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18.5. Altmaier * 18.5. Bauer (Würzburg) * 18.5. Berkhan * 18.5. Biegler 17. 5. Biermann 16.5. Fürst von Bismarck * 18.5. Blachstein * 18. 5. Dr. Bleiß 18.5. Dr. h. c. Brauer 18.5. Brese 22.5. Burckardt 18.5. Döring (Düsseldorf) * 18.5. Dr. Dörinkel 16.5. Drachsler 26.5. Dürr 16.5. Eichelbaum 18.5. Eschmann 18.5. Felder 18.5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 18.5. Dr. Furler * 18.5. Geiger 18.5. Gerns * 18.5. Gewandt 4. 6. Dr. Gleissner 18.5. Glombig 11.6. Gscheidle 18.5. Hammersen 18.5. Heiland 18.5. Frau Herklotz 17.5. Dr. Hesberg 31.5. Hesemann 16.5. Höfler * 18. 5. Frau Dr. Hubert * 18.5. Jacobs 31.5. Frau Kalinke 18.5. Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Klein (Saarbrücken) 18.5. Dr. Kliesing (Honnef) * 18.5. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Dr. Kopf * 18.5. Kraus 18.5. Kriedemann 18. 5. Frau Dr. Kuchtner 31.5. Kühn (Bonn) 18.5. Kühn (Köln) 16.5. Lenze (Attendorn) * 18.5. Lermer * 18.5. Lücker (München) 18.5. Margulies 16. 5. Mauk 18.5. Frau Dr. Maxein * 18.5. Frau Meermann 25.5. Dr. Menzel 31.5. Metzger 18.5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 18.5. Neubauer 18. 5. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Neumann (Allensbach) 11.6. Oetzel 25.5. Paul * 18.5. Pöhler 16.5. Rasner 26.5. Frau Dr. Rehling * 18.5. Frau Renger * 18.5. Richarts 18.5. Schlick 26.5. Dr. Schmid (Frankfurt) * 18.5. Schmücker 16.5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schoettle 18.5. Frau Schroeder (Detmold) 16.5. Schultz 18.5. Schütz * 18.5. Seidl (München) * 18.5. Dr. Serres * 18.5. Dr. Siemer 9. 6. Dr. Stecker 16. 5. Dr. Steinmetz 18.5. Frau Strobel 18.5. Dr. Süsterhenn 16.5. Wächter 16.5. Dr. Wahl * 18.5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 26.5. Wehner 16.5. Wendelborn 18.5. Wienand * 18. 5. Dr. Zimmer * 18.5. b) Urlaubsanträge Adorno 30. 6. Dr. Brecht 15. 6. Dr. Höchst 25.5. Ruland 31.5. Steinhoff 11.6. *) Zur Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Haushaltsgesetz 1962 Der Bundesrat erwartet, daß das gesamte Heizölsteueraufkommen entsprechend der Bestimmung des Art. 4 des Mineralölsteueränderungsgesetzes vom 26. 4. 1960 (BGBl. I S. 241) für energiepolitische Zwecke, insbesondere für Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlenbergbaues an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt, verwendet wird und nach Möglichkeit auch revierfernen Gebieten zugute kommt. Begründung: Das Heizölsteueraufkommen ist im Haushaltsjahr 1962 mit 340 Millionen DM veranschlagt. Nur ein Teil dieser Mittel ist im Haushaltsplan für zweckentsprechende Ausgaben ausgebracht. Es ist nicht 1306 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 vertretbar, daß der weitere Teil für andere als energiepolitische Zwecke verwendet wird. Besonders zwingt die derzeitige Lage im Steinkohlenbergbau zu noch stärkerer Rationalisierung; hierfür müssen rechtzeitig die notwendigen Mittel bereitstehen. Anlage 3 Umdruck 98 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der SPD — Drucksache IV/ 297 — betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Energie- und Kohlewirtschaft Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag alsbald die Gesetzentwürfe und sonstigen Vorlagen zuzuleiten, die erforderlich sind, um 1. dem westdeutschen Steinkohlenbergbau . eine Fördermenge zu sichern, die allen wirtschaftlich arbeitenden Zechenbetrieben eine volle Ausnutzung ihrer Förderkapazität gewährleistet und den Bergarbeitern eine gleichmäßige und gesicherte Beschäftigungsmöglichkeit garantiert; 2. die größtmögliche Wirtschaftlichkeit des Steinkohlebergbaus durch Austausch von Grubenfeldern und sinnvolle Rationalisierung der Förderung zu erreichen; 3. den Bau von Zechenkraftwerken und die Errichtung von Block- und Fernheizwerken insbesondere durch Gewährung von zinsgünstigen Krediten zu fördern; 4. den Bergbau von solchen finanziellen Lasten zu befreien, die durch die Regression des Bergbaus verursacht werden; 5. der Bundesregierung — insbesondere im Hinblick auf die Lasten, die Verbraucher und Steuerzahler aufbringen — die wirtschaftspolitischen Mittel zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um zu sichern, daß die Entwicklung der Energiewirtschaft den volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen entspricht. Bonn, den 15. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 99 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/ 212 — betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Oktober 1962 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den auf andere Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 16. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 100 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksachen IV/ 216, IV/ 248, IV/ 335). 1. Artikel I erhält folgende Fassung: ,Artikel I Das Gesetz über die Geld- und Sachbezüge und die Heilfürsorge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten (Wehrsoldgesetz — WSG) in der Fassung vom 22. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1611) wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage I (Wehrsoldtabelle) zu § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: Wehrsold Wehrsoldgruppe WehrDienstgrad Soldtagessatz DM 1 Grenadier 2,50 2 Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter 3,10 3 Unteroffizier, Stabsunteroffizier 3,50 4 Feldwebel, Oberfeldwebel 3,75 5 Stabsfeldwebel, Leutnant 4,40 6 Oberstabsfeldwebel, Oberleutnant 5, 7 Hauptmann 6,25 8 Major, Stabsarzt, Stabsingenieur 7,50 9 Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt 8,75 10 Oberst, Oberstarzt 10, 11 General 12,50 2. § 8 Abs. 2 und 3 erhält folgende Fassung: „(2) Das Entlassungsgeld beträgt nach sechsmonatigem Wehrdienst 45 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 180 Deutsche Mark Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 1307 achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 360 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 420 Deutsche Mark für den Unteroffizier 480 Deutsche Mark. (3) Haben Familienangehörige des Soldadaten allgemeine Leistungen nach § 5 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, beträgt das Entlassungsgeld nach sechsmonatigem Wehrdienst 75 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 240 Deutsche Mark achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 480 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 540 Deutsche Mark für den Unteroffizier 600 Deutsche Mark." 2. In Artikel II wird in § 2 in Absatz 1 und 2 die Zahl „150" durch die Zahl „240", die Zahl „200" durch die Zahl „300" und die Zahl „250" durch die Zahl „360" ersetzt. Bonn, den 16. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 101 (neu) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der SPD betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Energie- und Kohlewirtschaft (Drucksache IV/ 297). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag teilt die Auffassung der Bundesregierung bezüglich der dargelegten bisherigen energiepolitischen Maßnahmen und ihrer vorgesehenen Fortsetzung. 2. Die Bundesregierung hat in ihrer Erklärung die Vornahme von Konsultationen mit der Mineralölindustrie in Aussicht gestellt. Maßgebend hierbei ist die richtige Erkenntnis, daß angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Raffineriekapazitäten, des damit erwarteten Aufkommens an Heizöl in der Bundesrepublik sowie der Notwendigkeit der Anpassung der Energieträger an die Strukturveränderung eine Investitionsabstimmung unerläßlich ist, die gewährleistet, daß die inländische Heizölerzeugung dem Bedarf angepaßt wird, der sich bei Berücksichtigung des Nachfragezuwachses ergibt und daher die Steinkohlenförderung möglichst in ihrer heutigen Größenordnung unter Ausnutzung optimaler Förderbedingungen ermöglicht. Wenn diese Investitionsabstimmung nicht zu den beabsichtigten Ergebnissen führt, hält es der Bundestag für erforderlich, daß die Bundesregierung in Betracht zieht, von der Ermächtigung nach § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes Gebrauch zu machen. 3. Der Deutsche Bundestag erwartet die unverzügliche Vorlage des angekündigten Gesetzentwurfs zur Rationalisierung im Steinkohlenbergbau, um den Steinkohlenbergbau der Strukturänderung anzupassen und gleichzeitig seine vom Bundestag erwarteten und notwendigen eigenen weiteren Maßnahmen zu fördern, die seine Wettbewerbslage verbessern. Dabei sind hierfür notwendige Mittel aus dem Aufkommen an Heizölsteuer entsprechend der energiepolitischen Zielsetzung zu verwenden. 4. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, über die unterschiedlichen Entwicklungstendenzen in der Renten- und Unfallversicherung, über das Aufkommen und die Leistungen dieser Versicherungsträger zu berichten und dabei im Hinblick auf den beabsichtigten Beitritt Großbritanniens zu den Europäischen Gemeinschaften die besonderen Belastungen des deutschen Bergbaus im Rahmen der Sozialversicherung darzulegen. Bonn, den 16. Mai 1962 Dr. Dollinger und Fraktion Dr. Mende und Fraktion
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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Scheppmann.


Rede von Heinrich Scheppmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte im wesentlichen über das Verhältnis von Sozialkosten und Belegschaftsentwicklung im Steinkohlenbergbau sprechen. Zu Beginn meiner Ausführungen gestatten Sie mir einige Bemerkungen zum Grundsätzlichen vorweg zu machen. Meine Damen und Herren, die energiepolitische Diskussion der letzten Jahre in der Bundesrepublik, aber auch auf europäischer Ebene hat deutlich gemacht, daß die Probleme der Energiewirtschaft nur aus einer einheitlichen Sicht behandelt werden können. Von seiten der Europäischen Gemeinschaften ist mit Recht die Forderung nach einer koordinierten Energiepolitik der Mitgliedstaaten erhoben worden. Im Rahmen eines funktionsfähigen Gemeinsamen Marktes müssen die verschiedenen Maßnahmen der einzelnen nationalen Regierungen aufeinander abgestimmt werden.
Was für die europäische Energiepolitik gefordert wird, ist aber erst recht auf nationaler Ebene notwendig. Die schwierigen Fragen, die durch die Anpassung des Steinkohlenbergbaues an eine wesentlich geänderte Absatzlage aufgeworfen werden, können nur gelöst werden, wenn alle wichtigen energiepolitischen Entscheidungen koordiniert werden.
Das Grundsätzliche der Energiepolitik im Rahmen einer Marktwirtschaft ist klar umrissen: Die Energie soll den Verbrauchern zuverlässig zu möglichst niedrigen Preisen zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet die Verwirklichung von zwei Prinzipien.
Erstens. Die verschiedenen Energieträger dürfen nur mit den echten volkswirtschaftlichen Kosten belastet werden, die durch ihre Produktion, ihren Transport



Scheppmann
und ihre Verteilung verursacht werden. Sonderbelastungen eines einzelnen Energieträgers sind mit dem Prinzip ebenso wenig vereinbar wie Sondervergünstigungen.
Zweitens. Durch einen echten Leistungswettbewerb der Energieträger untereinander muß sichergestellt werden, daß die Verbraucher keine Energiepreise zu zahlen haben, die über den volkswirtschaftlichen Kosten einschließlich eines angemessenen Gewinnzuschlages liegen, und daß zugleich ein ständiger Zwang zur Rationalisierung und damit zur Kostensenkung ausgelöst wird.
Diese allgemeine Zielsetzung ist nicht unvereinbar mit vorübergehenden Schutzmaßnahmen zugunsten eines einzelnen Energieträgers, wenn dies aus politischen, sozialen oder Gründen der Sicherheit notwendig erscheint.
Es ist in der Offentlichkeit viel über die verschiedenen Staatshilfen für den Bergbau gesprochen worden. Objektiverweise sollte aber auch gesehen werden, daß der Bergbau auch eine ganze Reihe von Lasten tragen muß, die zu einer Zeit, in der er praktisch eine Monopolstellung bei der Energieversorgung innehatte, vertretbar sein mochten, die aber heute neu überdacht werden müssen. Die Produktion des Steinkohlenbergbaus ist durch eine besonders hohe Arbeitsintensität gekennzeichnet. Die Arbeitskosten im Steinkohlenbergbau betragen rund 60 % des gesamten Produktionswertes. Die auf dieser hohen Grundlage errechneten lohnbezogenen Abgaben sind deshalb für die Wirtschaftlichkeit des
B) Steinkohlenbergbaus von entscheidender Bedeutung.
Bei den lohnbezogenen Abgaben sind .an erster Steile die Sozialabgaben zu nennen. Man kann ohne Übertreibung sagen, daß der Sozialgesetzgebung eine für die Wettbewerbsfähigkeit des Steinkohlenbergbaus ausschlaggebende Bedeutung zukommt. Der Anteil der vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialkosten an den gesamten Lohnkosten des Steinkohlenbergbaus hat sich seit 1950 wie folgt entwickelt: 1950 36,8 %, 1952 37,4% 1954 41 %, 1956 38,9 %, 1958 44 %, 1959 47,1 % und 1960 46,9 %.
Während der Anteil der Sozialkosten am Gesamterlös im Steinkohlenbergbau im Jahre 1960 10,6% betrug, machte er im Durchschnitt der gesamten Industrie nur 4,1% aus.
Der hohe Anteil der Sozialkosten im Bergbau erklärt sich einmal aus der Arbeitsintensität der Steinkohlenförderung, zum anderen aber auch daraus, daß die Sozialabgaben im Bergbau wesentlich höher sind als in der übrigen Industrie.
Im Bergbau betragen die Arbeiitgeberbeiträge zur Rentenversicherung 15 %, zur Berufsgenossenschaft zur Zeit 13,4% — die sicherlich bis zum nächsten Jahr noch auf 15 % ansteigen werden —, in der Krankenversicherung 4,1 %, für die Kindergeldausgleichskasse 1,2 %. Das sind insgesamt 35,3 %.
In der übrigen Industrie sind die Arbeitgeberbeiträge: 7% in der Rentenversicherung, 1,1 % in der Berufsgenossenschaft, 4,3 % in der Krankenversicherung, 1 % in der Arbeitslosenversicherung und 1 % für das Kindergeld. Das sind insgesamt 14,4 % gegenüber 35,3 % im Bergbau.
Der Steinkohlenbergbau muß jährlich rund 570 Millionen DM an Beiträgen an die Bergbau-Berufsgenossenschaft, die die Unfallversicherung wahrnimmt, zahlen. Das ist fast die Hälfte der gesamten jährlichen Investitionen im Steinkohlenbergbau. Im Jahre 1955 waren es 264 Millionen DM. Dieser außerordentlich starke Anstieg der Beiträge zur Bergbau-Berufsgenossenschaft erfolgte, obwohl sich die Zahl der Arbeiter im Steinkohlenbergbau seit Beginn der Absatzkrise rum 151 000 Mann — die Zahl ist heute schon wiederholt genannt worden, das sind 27 % — verringert hat.
Die Problematik der Bergbau-Berufsgenossenschaft liegt darin, daß die Rentenlast, die auf Unfälle in früheren Jahren zurückgeht, mit einer immer kleiner werdenden Belegschaft erwirtschaftet werden muß. Rund 89 % der gesamten Rentenlast geht auf die Vor- und Nachkriegszeit zurück, in der der Bergbau unter ganz anderen Verhältnissen arbeitete und jeden verfügbaren Arbeiter einstellen mußte.
Die Belastung durch die Beiträge zur Bergbauberufsgenossenschaft wird, so meine ich, in den nächsten Jahren noch größer werden, weil die Rationalisierung und die damit verbundene Belegschaftsverminderung weitergehen wird. Der Erfolg der im Rahmen des Rationalisierungsverbandes geplanten Maßnahmen wäre in Frage gestellt, wenn die gesunden Bergwerksunternehmen die Rentenlast der stillgelegten Schachtanlagen übernehmen müßten.
Innerhalb der Bergbauberufsgenossenschaft gibt es keine Möglichkeit zu einem Ausgleich zwischen den in ihr zusammengeschlossenen Bergbauzweigen, da sowohl der Metallerzbergbau als auch der Eisenerzbergbau und der Steinkohlenbergbau in einem Schrumpfungsprozeß begriffen sind.
Es wird sich daher immer dringender die Frage stellen, ob nicht die übrigen gewerblichen Berufsgenossenschaften im Wege eines Gemeinlastverfahrens die Spitzenbelastung der Bergbauberufsgenossenschaft aufnehmen können. Die Beitragssätze der übrigen gewerblichen Berufsgenossenschaften liegen im Durchschnitt bei 1,15 %, in der Bergbauberufsgenossenschaft beträgt der Beitragssatz 15 %. 1949 hatten wir einen Beitragssatz von 7,08 %, einen Umlagegesamtbetrag von 134 Millionen DM; 1954: Beitragssatz 8,54 %, Umlagegesamtbeitrag 276 Millionen DM; 1958: Beitragssatz 10,45 %, Umlagegesamtbeitrag 445 Millionen DM; 1960: Beitragssatz 11,33 %, Umlagegesamtbeitrag 493 Millionen DM; 1961: Beitragssatz 13 %, Umlagegesamtbeitrag 570 Millionen DM. In der übrigen Wirtschaft dagegen liegt der Satz des Beitrags zu den Berufsgenossenschaften seit 1949 gleichbleibend bei 1,1 %.
Wie außerordentlich hoch die Belastung des Bergbaus durch die Berufsgenossenschaft ist, dürfte auch aus folgenden Zahlen hervorgehen: Je Versicherten mußten im Bergbau 436 DM für Berufskrankheiten, in der übrigen Wirtschaft aber nur 271 DM aufge-



Scheppmann
bracht werden. Von den gesamten Entschädigungsleistungen der Berufsgenossenschaften für Berufskrankheiten entfallen 85,6 % auf die Bergbauberufsgenossenschaft.
In diesen Zahlen, meine Damen und Herren, kommen die besonders gefahrvollen Bedingungen der bergmännischen Arbeit zum Ausdruck.
Die Altersversorgung der Bergarbeiter wird nicht durch die allgemeine Rentenversicherung, sondern durch eine besondere knappschaftliche Rentenversicherung gewährleistet. Die Leistungen, aber auch die Beitragssätze in der knappschaftlichen Rentenversicherung sind wesentlich höher als in der allgemeinen Rentenversicherung. Das besondere Versicherungssystem für den Bergbau findet seine Berechtigung in den ganz andersartigen und sehr viel schwereren Bedingungen der bergmännischen Arbeit.
Innerhalb der allgemeinen Rentenversicherung findet ein Risikoausgleich zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen statt. Ist der Anteil der Renter in einem bestimmten Wirtschaftszweig besonders hoch, so wird die dadurch verursachte Belastung von den übrigen Wirtschaftszweigen mitgetragen. Der Bergbau mit seiner besonders hohen Rentenbelastung von diesem Risikoausgleich ausgeschlossen.
Die Knappschaft ist in besonderem Maße durch die Teilung und das Nachkriegsschicksal Deutschlands belastet worden. Sie muß nämlich die gesamten Renten für die ehemaligen Bergarbeiter der Reviere Mitteldeutschlands und der Ostgebiete — ich denke an den Bereich Niederschlesien und Oberschlesien —, die in die Bundesrepublik kamen, tragen. Auch dies sind letztlich politische Lasten, die bei einer genauen volkswirtschaftlichen Kostenrechnung nicht dem Bergbau zugerechnet werden können.
Noch schwerer wirkt sich für die Knappschaft die ständige Verringerung des Beitragsaufkommens infolge des Belegschaftsrückganges im Steinkohlenbergbau aus. Seit dem Beginn der Absatzkrise — die Zahl nannte ich eben schon — sind 151 000 Bergarbeiter aus dem Steinkohlenbergbau ausgeschieden, die jetzt in der allgemeinen Rentenversicherung als Beitragszahler in Erscheinung treten. Im gleichen Umfang hat natürlich auch das Aufkommen an Beiträgen zur Knappschaft abgenommen. Die Lasten der Knappschaft dagegen haben zugenommen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf ein Problem hinweisen, das die soziale Stellung des deutschen Bergmanns berührt. Es handelt sich dabei um die Frage, in welcher Form dem Urteil des Gerichtshofs der europäischen Gemeinschaften zur Bergmannsprämie Rechnung getragen wird. Schon bei Erlaß des Urteils — so möchte ich meinen — waren sich der Deutsche Bundestag und die deutsche Bundesregierung darin einig, daß sich die soziale Stellung des deutschen Bergarbeiters durch dieses Urteil nicht verschlechtern darf.
Aus Luxemburg hört man, daß die Hohe Behörde auf eine baldige Änderung des gegenwärtigen Zustandes drängt. Ich möchte hier der Hoffnung Ausdruck geben, daß es der Bundesregierung nun auch in diesem Punkt bald gelingt, eine befriedigende Lösung herbeizuführen, die den Belangen des deutschen Bergarbeiters gerecht wird, andererseits aber die Wettbewerbssituation des deutschen Steinkohlenbergbaus nicht weiter verschlechtert. Dabei gehe ich davon aus, daß die Bergmannsprämie in ihrem Charakter als öffentliche Anerkennung des schweren Bergmannsberufs in irgendeiner Weise erhalten werden muß.
Der Bergbau hat in den letzten Jahren sehr stark rationalisiert. Die Leistungen sind um mehr als 30 % gestiegen. Der Rationalisierungsverband, der, wie wir heute gehört haben, vorgesehen ist und der als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildet werden soll, hat doch sicher auch die Aufgabe, auf dem Gebiete des Bergbaus besonders wirksam zu werden.
Ob es ohne Lizenzierung möglich ist — das ist meine persönliche Meinung —, die Dinge in der Öleinfuhr vernünftig zu regeln, wage ich wirklich zu bezweifeln. Bei allem, was wirtschaftlich und sozialpolitisch auch geschehen mag, sollten wir davon ausgehen, daß wir aus volkswirtschaftlichen Gründen unseren einzigen heimischen Energieträger Kohle erhalten und so gestalten müssen, daß er durchaus in der Lage ist, weiterhin den Energiebedarf zu decken, und daß wir zweitens den im Bergbau schaffenden Leuten die soziale Sicherheit geben müssen, auf die sie berechtigten Anspruch erheben können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir an die Entlastung des Bergbaus von den hohen Sozialabgaben herangehen — und das dürfte mit eine der ernstesten Aufgaben sein —, dürfen 'wir unsere Blicke nicht nur auf den Bundeshaushalt richten. Das ist nicht nur meiner persönliche Meinung, sondern — ich darf es hier wohl sagen — auch die Auffassung eines Teils meiner politischen Freunde. Welche Lösungsmöglichkeiten zur Entlastung des Bergbaus auch immer erwogen werden, ob die Länder der Bundesrepublik oder die supranationalen Stellen oder die mit erheblichem Abstand niedrig belastete übrige Wirtschaft einzuschalten ist, — alle müssen wir uns darüber klar sein, daß die Maßnahmen sehr rasch ergriffen werden müssen, wenn damit der Steinkohlenbergbau, über dessen volkswirtschaftliche Bedeutung in diesem Hohen Hause sicherlich kein Zweifel besteht, in der vertretbaren Förderkapazität erhalten bleiben soll.
Denken wir — das möchte ich zum Schluß sagen — auch an die Menschen im Bergbau, die jahrzehntelang in schwerer und verantwortungsvoller Arbeit für die Allgemeinheit in der Vergangenheit großartige Leistungen vollbracht haben! Sie sind es wert, daß wir ihnen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor einem sozialen Absinken helfen. Im besonderen sind es die älteren Bergleute, die vom Stillegungsprozeß am härtesten getroffen werden. Hier sollten wir ganz eindeutige Maßnahmen treffen.
Ich glaube, in nächster Zeit wird sicherlich Gelegenheit sein, etwas für die älteren Bergleute im



Scheppmann
Alter von 55 bis 59 Jahren zu tun, damit hier keine besonderen sozialen Härten entstehen.

(Abg. Behrendt: Herabsetzung des Pensionsalters!)

— Herr Kollege Behrendt, Sie nennen gerade die Herabsetzung des Pensionsalters auf 55 Jahre. Ich habe in der vergangenen Woche zu diesem Thema hier Stellung genommen. Ich habe Ihnen gesagt: Wir werden uns ganz eindeutig mit der Angelegenheit beschäftigen. Ich glaube, ich kann hier auch sagen, daß das eingehend geprüft werden muß. Ich bin der Auffassung, daß den Menschen, die bis zu diesem Alter im Bergbau gearbeitet haben und aus irgendwelchen Gründen, z. B. durch Stillegung, her-ausgesetzt werden, nach jeder Richtung hin geholfen werden muß; und das ist ja auch bisher geschehen. Es kann sicherlich nicht behauptet werden, daß für diesen Personenkreis nichts getan worden sei. Ich bin der festen Überzeugung, daß das auch weiterhin geschehen wird.
Ich bin nur der Meinung, daß die Maßnahmen für den Bergbau recht bald in Angriff genommen und nicht noch monatelang hinausgeschoben werden sollten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Rede von Dr. Thomas Dehler


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    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Memmel.