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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 30. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1962 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Reitzner 1245 A Abg. D. Hahn (Heidelberg) tritt in den Bundestag ein 1245 B Begrüßung einer Parlamentarierdelegation aus Uruguay 1257 A Erweiterung der Tagesordnung 1245 C Fragestunde (Drucksachen IV/ 388, IV/ 399) Frage des Abg. Peiter: Prüfung ärztliche Verordnungen Blank, Bundesminister 1246 A Peiter (SPD) 1246 C Frage des Abg. Fritsch: Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen Dr. Strauß, Staatssekretär . . . 1246 D Fritsch (SPD) 1246 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Kraftfahrzeugsteuer Dr. Hettlage, Staatssekretär 1247 A, 1248 A Dr. Schäfer (SPD) 1247 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1247 D Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Belastung aus dem Spar-Prämiengesetz 1248 A Frage des Abg. Seuffert: Auflegung von Bundesanleihen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 1248 A Seuffert (SPD) 1248 B Frage des Abg. Dr. Imle: Einfuhr von Baufertigteilen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 1248 B Frage des Abg. Opitz: Wandergewerbescheine und Stadterlaubnisscheine Dr. Westrick, Staatssekretär . . 1248 D Opitz (FDP) 1249 A Frage des Abg. Ertl: Absatz landwirtschaftlicher Veredelungsprodukte aus USA Dr. Hüttebräuker, Staatssekretär . 1249 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: „Dienst für die öffentliche Meinung" Stücklen, Bundesminister . 1249 D, 1250 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1250 A Frage des Abg. Dr. Imle: Untersagung der Errichtung von Fertigbauten Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 1250 B Dr. Imle (FDP) 1250 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 Frage des Abg. Dr. Kohut: Annahme von Geschenken durch Bundesminister Höcherl, Bundesminister . 1251 A, B, C, D, 1252 A Dr. Kohut (FDP) 1251 B Dr. Schäfer (SPD) 1251 C Jahn (SPD) 1251 D, 1252 A Brück (CDU/CSU) 1252 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Vereinfachung der Verwaltung beim Bundesministerium des Innern Höcherl, Bundesminister 1252 A, 1253 C, D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 1253 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1253 D Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Vorräte zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Katastrophenfall Höcherl, Bundesminister 1253 D Frage des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Verlegung des Zonengrenzüberganges Herleshausen-Wartha Höcherl, Bundesminister . . 1254 B, C, D Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 1254 C Frage des Abg. Berberich: Gelände für militärische Anlagen Strauß, Bundesminister 1254 D Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Tiefflüge von Düsenjägern über dem Kindererholungsheim Nordalb Strauß, Bundesminister . 1255 A, B, C, D, 1256 A, B Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 1255 B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1255 C Ritzel (SPD) 1256 A Frage des Abg. Dröscher: Artillerie-Scharfschießen bei Baumholder Strauß, Bundesminister . 1256 B, D, 1257 A Dröscher (SPD) . . . . 1256 C, 1257 A Fragen des Abg. Weigl: Bau der Garnisonen in Kemnath und Tirschenreuth Strauß, Bundesminister . . . . . 1257 B Frage des Abg. Lohmar: Bericht des Wehrbeauftragten Strauß, Bundesminister 1257 C Frage des Abg. Dr. Imle: Deckung der Lebensmittelversorgung der Truppe Strauß, Bundesminister 1257 C, D, 1258 A Dr. Imle (FDP) . . . . 1257 D, 1258 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Energie- und Kohlewirtschaft (Drucksache IV/ 297) Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 1258 B, 1297 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 1266 B, 1281 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 1270 B, 1298 B Dr. Deist ,(SPD) . . . . 1273 D, 1289 C Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . 1284 B Blumenfeld (CDU/CSU) 1286 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 1292 A Scheppmann (CDU/CSU) 1293 D Memmel (CDU/CSU) 1296 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/ 115); Berichte des Haushaltsausschusses und des Verteidigungsausschusses (Drucksachen IV/ 387, IV/ 244) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Morgenstern (SPD) 1298 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksachen IV/ 216, IV/ 248); Berichte des Haushaltsausschusses und des Verteidigungsausschusses (Drucksachen IV/ 285, IV/ 335) — Zweite und dritte Beratung — Cramer (SPD) 1299 A, 1302 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 1300 C Dr. Mommer (SPD) 1303 A Nächste Sitzung 1304 C Anlagen 1305 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 1245 30. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18.5. Altmaier * 18.5. Bauer (Würzburg) * 18.5. Berkhan * 18.5. Biegler 17. 5. Biermann 16.5. Fürst von Bismarck * 18.5. Blachstein * 18. 5. Dr. Bleiß 18.5. Dr. h. c. Brauer 18.5. Brese 22.5. Burckardt 18.5. Döring (Düsseldorf) * 18.5. Dr. Dörinkel 16.5. Drachsler 26.5. Dürr 16.5. Eichelbaum 18.5. Eschmann 18.5. Felder 18.5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 18.5. Dr. Furler * 18.5. Geiger 18.5. Gerns * 18.5. Gewandt 4. 6. Dr. Gleissner 18.5. Glombig 11.6. Gscheidle 18.5. Hammersen 18.5. Heiland 18.5. Frau Herklotz 17.5. Dr. Hesberg 31.5. Hesemann 16.5. Höfler * 18. 5. Frau Dr. Hubert * 18.5. Jacobs 31.5. Frau Kalinke 18.5. Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Klein (Saarbrücken) 18.5. Dr. Kliesing (Honnef) * 18.5. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Dr. Kopf * 18.5. Kraus 18.5. Kriedemann 18. 5. Frau Dr. Kuchtner 31.5. Kühn (Bonn) 18.5. Kühn (Köln) 16.5. Lenze (Attendorn) * 18.5. Lermer * 18.5. Lücker (München) 18.5. Margulies 16. 5. Mauk 18.5. Frau Dr. Maxein * 18.5. Frau Meermann 25.5. Dr. Menzel 31.5. Metzger 18.5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 18.5. Neubauer 18. 5. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Neumann (Allensbach) 11.6. Oetzel 25.5. Paul * 18.5. Pöhler 16.5. Rasner 26.5. Frau Dr. Rehling * 18.5. Frau Renger * 18.5. Richarts 18.5. Schlick 26.5. Dr. Schmid (Frankfurt) * 18.5. Schmücker 16.5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schoettle 18.5. Frau Schroeder (Detmold) 16.5. Schultz 18.5. Schütz * 18.5. Seidl (München) * 18.5. Dr. Serres * 18.5. Dr. Siemer 9. 6. Dr. Stecker 16. 5. Dr. Steinmetz 18.5. Frau Strobel 18.5. Dr. Süsterhenn 16.5. Wächter 16.5. Dr. Wahl * 18.5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 26.5. Wehner 16.5. Wendelborn 18.5. Wienand * 18. 5. Dr. Zimmer * 18.5. b) Urlaubsanträge Adorno 30. 6. Dr. Brecht 15. 6. Dr. Höchst 25.5. Ruland 31.5. Steinhoff 11.6. *) Zur Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Haushaltsgesetz 1962 Der Bundesrat erwartet, daß das gesamte Heizölsteueraufkommen entsprechend der Bestimmung des Art. 4 des Mineralölsteueränderungsgesetzes vom 26. 4. 1960 (BGBl. I S. 241) für energiepolitische Zwecke, insbesondere für Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlenbergbaues an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt, verwendet wird und nach Möglichkeit auch revierfernen Gebieten zugute kommt. Begründung: Das Heizölsteueraufkommen ist im Haushaltsjahr 1962 mit 340 Millionen DM veranschlagt. Nur ein Teil dieser Mittel ist im Haushaltsplan für zweckentsprechende Ausgaben ausgebracht. Es ist nicht 1306 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 vertretbar, daß der weitere Teil für andere als energiepolitische Zwecke verwendet wird. Besonders zwingt die derzeitige Lage im Steinkohlenbergbau zu noch stärkerer Rationalisierung; hierfür müssen rechtzeitig die notwendigen Mittel bereitstehen. Anlage 3 Umdruck 98 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der SPD — Drucksache IV/ 297 — betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Energie- und Kohlewirtschaft Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag alsbald die Gesetzentwürfe und sonstigen Vorlagen zuzuleiten, die erforderlich sind, um 1. dem westdeutschen Steinkohlenbergbau . eine Fördermenge zu sichern, die allen wirtschaftlich arbeitenden Zechenbetrieben eine volle Ausnutzung ihrer Förderkapazität gewährleistet und den Bergarbeitern eine gleichmäßige und gesicherte Beschäftigungsmöglichkeit garantiert; 2. die größtmögliche Wirtschaftlichkeit des Steinkohlebergbaus durch Austausch von Grubenfeldern und sinnvolle Rationalisierung der Förderung zu erreichen; 3. den Bau von Zechenkraftwerken und die Errichtung von Block- und Fernheizwerken insbesondere durch Gewährung von zinsgünstigen Krediten zu fördern; 4. den Bergbau von solchen finanziellen Lasten zu befreien, die durch die Regression des Bergbaus verursacht werden; 5. der Bundesregierung — insbesondere im Hinblick auf die Lasten, die Verbraucher und Steuerzahler aufbringen — die wirtschaftspolitischen Mittel zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um zu sichern, daß die Entwicklung der Energiewirtschaft den volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen entspricht. Bonn, den 15. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 99 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/ 212 — betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Oktober 1962 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den auf andere Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 16. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 100 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksachen IV/ 216, IV/ 248, IV/ 335). 1. Artikel I erhält folgende Fassung: ,Artikel I Das Gesetz über die Geld- und Sachbezüge und die Heilfürsorge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten (Wehrsoldgesetz — WSG) in der Fassung vom 22. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1611) wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage I (Wehrsoldtabelle) zu § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: Wehrsold Wehrsoldgruppe WehrDienstgrad Soldtagessatz DM 1 Grenadier 2,50 2 Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter 3,10 3 Unteroffizier, Stabsunteroffizier 3,50 4 Feldwebel, Oberfeldwebel 3,75 5 Stabsfeldwebel, Leutnant 4,40 6 Oberstabsfeldwebel, Oberleutnant 5, 7 Hauptmann 6,25 8 Major, Stabsarzt, Stabsingenieur 7,50 9 Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt 8,75 10 Oberst, Oberstarzt 10, 11 General 12,50 2. § 8 Abs. 2 und 3 erhält folgende Fassung: „(2) Das Entlassungsgeld beträgt nach sechsmonatigem Wehrdienst 45 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 180 Deutsche Mark Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 1307 achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 360 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 420 Deutsche Mark für den Unteroffizier 480 Deutsche Mark. (3) Haben Familienangehörige des Soldadaten allgemeine Leistungen nach § 5 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, beträgt das Entlassungsgeld nach sechsmonatigem Wehrdienst 75 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 240 Deutsche Mark achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 480 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 540 Deutsche Mark für den Unteroffizier 600 Deutsche Mark." 2. In Artikel II wird in § 2 in Absatz 1 und 2 die Zahl „150" durch die Zahl „240", die Zahl „200" durch die Zahl „300" und die Zahl „250" durch die Zahl „360" ersetzt. Bonn, den 16. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 101 (neu) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der SPD betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Energie- und Kohlewirtschaft (Drucksache IV/ 297). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag teilt die Auffassung der Bundesregierung bezüglich der dargelegten bisherigen energiepolitischen Maßnahmen und ihrer vorgesehenen Fortsetzung. 2. Die Bundesregierung hat in ihrer Erklärung die Vornahme von Konsultationen mit der Mineralölindustrie in Aussicht gestellt. Maßgebend hierbei ist die richtige Erkenntnis, daß angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Raffineriekapazitäten, des damit erwarteten Aufkommens an Heizöl in der Bundesrepublik sowie der Notwendigkeit der Anpassung der Energieträger an die Strukturveränderung eine Investitionsabstimmung unerläßlich ist, die gewährleistet, daß die inländische Heizölerzeugung dem Bedarf angepaßt wird, der sich bei Berücksichtigung des Nachfragezuwachses ergibt und daher die Steinkohlenförderung möglichst in ihrer heutigen Größenordnung unter Ausnutzung optimaler Förderbedingungen ermöglicht. Wenn diese Investitionsabstimmung nicht zu den beabsichtigten Ergebnissen führt, hält es der Bundestag für erforderlich, daß die Bundesregierung in Betracht zieht, von der Ermächtigung nach § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes Gebrauch zu machen. 3. Der Deutsche Bundestag erwartet die unverzügliche Vorlage des angekündigten Gesetzentwurfs zur Rationalisierung im Steinkohlenbergbau, um den Steinkohlenbergbau der Strukturänderung anzupassen und gleichzeitig seine vom Bundestag erwarteten und notwendigen eigenen weiteren Maßnahmen zu fördern, die seine Wettbewerbslage verbessern. Dabei sind hierfür notwendige Mittel aus dem Aufkommen an Heizölsteuer entsprechend der energiepolitischen Zielsetzung zu verwenden. 4. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, über die unterschiedlichen Entwicklungstendenzen in der Renten- und Unfallversicherung, über das Aufkommen und die Leistungen dieser Versicherungsträger zu berichten und dabei im Hinblick auf den beabsichtigten Beitritt Großbritanniens zu den Europäischen Gemeinschaften die besonderen Belastungen des deutschen Bergbaus im Rahmen der Sozialversicherung darzulegen. Bonn, den 16. Mai 1962 Dr. Dollinger und Fraktion Dr. Mende und Fraktion
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    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Große Anfrage der SPD betreffend Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Energie- und Kohlewirtschaft — Drucksache IV/ 297 — wie folgt.
    Die Frage 1 der Großen Anfrage lautet:
    Welche Haltung werden die Vertreter der Bundesregierung im Ministerrat zu der vom Europäischen Parlament im Februar 1962 mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung bezüglich Maßnahmen zur Koordinierung der Energiewirtschaftspolitik einnehmen, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung im nationalen Bereich daraus zu ziehen?
    Die Bundesregierung mißt der Entschließung des Europäischen Parlaments vom Februar 1962 zur Koordinierung der Energiepolitik ein besonderes Gewicht bei.
    Sie teilt viele der in dieser Entschließung enthaltenen Auffassungen. Sie teilt insbesondere den Wunsch des Europäischen Parlaments, möglichst schnell auf diesem Wege vorwärtszukommen.
    Die Bundesregierung hält es indessen für ihre Pflicht, dem Deutschen Bundestag die Schwierigkeiten bei der Verwirklichung einer Koordinierung der Energiepolitik in der Gemeinschaft nicht zu verschweigen. Die Bemühungen zur Koordinierung der Energiepolitik sind seit langem im Gange. Angesichts der unterschiedlichen Interessenlage in den verschiedenen Ländern sind aber entscheidende und nachhaltige konkrete Ergebnisse bisher nicht erreicht worden.
    Die Ursache läßt sich mit wenigen Worten verdeutlichen. Die energiewirtschaftliche Struktur in den 6 Ländern ist sehr verschieden, je nachdem es sich um Energieeinfuhrländer oder solche mit großer eigener Energieerzeugung handelt, je nachdem, welche Kohle- oder Ölinteressen z. B. vorhanden sind. Dementsprechend unterscheiden sich auch die energiepolitischen Anliegen zum Teil erheblich oder stehen gar einander entgegen. Auch die wirtschaftspolitischen Methoden und die Eigentumsverhältnisse in der Energiewirtschaft weichen zum Teil sehr voneinander ab. Dies alles zeigt die Schwierigkeiten, einen gemeinsamen Nenner zu finden.
    Selbstverständlich werden die Bemühungen um die Koordinierung der europäischen Energiepolitik im Rahmen der europäischen Gemeinschaften fortgesetzt.



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    Die Bundesregierung wird auch weiterhin stets bemüht sein, alles zu tun, was eine Einigung erleichtern und den Weg zu einer gemeinsamen Energiewirtschaftspolitik beschleunigen kann. Diese positive Grundhaltung wird sie auch im Ministerrat zur Geltung bringen, dabei allerdings betonen, daß die Schaffung eines echten gemeinsamen Marktes eine wichtige Voraussetzung für Fortschrittsmöglichkeiten einer Koordinierung der Energiepolitik bildet.
    Viele Feststellungen der energiepolitischen Entschließung des Europäischen Parlaments decken sich mit der energiepolitischen Zielsetzung der Bundesregierung, wie sie im folgenden für den nationalen Bereich näher dargelegt wird. Wichtige in der Entschließung genannte Mittel sind in der Bundesrepublik bereits verwirklicht. Andere Überlegungen der Entschließung bedürfen unter dem Gesichtspunkt der nationalen Energiepolitik allerdings einer eingehenden Prüfung. Die Schwierigkeiten wirtschaftspolitischer und haushaltspolitischer Art, die z. B. eine Subventionierung des europäischen Steinkohlenbergbaus mit sich brächte, sollten von niemandem verkannt werden. Europäische Mechanismen zur Koordinierung von Investitionen im Energiebereich, um ein weiteres Beispiel zu nennen, müssen im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Energiepolitik Vorbehalten und Bedenken begegnen.
    Solange und soweit es eine gemeinsame europäische Energiepolitik noch nicht gibt, wird die Bundesregierung die Verantwortung für die Energiepolitik im nationalen Bereich zu tragen haben. Die in der Entschließung des Europäischen Parlaments enthaltenen Überlegungen werden ohne Zweifel auf der nationalen Ebene fortzuführen sein, um mit den aktuellen energiepolitischen Problemen fertigzuwerden.

    (Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.) Die Frage 2 lautet:

    Welche energiepolitischen Ziele hat die Bundesregierung mit ihren bisherigen vielfältigen Eingriffen in die Energiewirtschaft verfolgt?
    Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Kohlebergbau als wichtigste deutsche Energiequelle auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag für die Energieversorgung der Bundesrepublik zu leisten hat?
    Welchen Umfang soll die Kohleförderung im Rahmen der Energiewirtschaftspolitik der Bundesregierung haben? Ist die Bundesregierung bereit, ihre Entscheidung über die angestrebte Förderhöhe bekanntzugeben, damit der Kohlebergbau eine ausreichende Grundlage für seine Investitionsentscheidungen erhält und der Bergarbeiter weiß, ob sein Arbeitsplatz gesichert ist oder nicht?
    Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um zu gewährleisten, daß ihre energiepolitischen Ziele erreicht werden?
    Ich antworte wie folgt.
    Mit dem einleitenden Teil der Fragestellung erkennt offenbar auch die SPD an, daß die Bundesregierung nicht untätig gewesen ist.
    Mit ihren vielfältigen Maßnahmen — mögen sie auch als Eingriffe bezeichnet werden — hat die Bundesregierung stets das energiepolitische Ziel einer wirtschaftlichen, d. h. möglichst billigen und gesicherten Energieversorgung verfolgt. Dieses Ziel schließt die Berücksichtigung des Verbraucherinteresses ebenso ein wie die Berücksichtigung schwieriger struktureller Veränderungen, die sich im Bereich der Energiewirtschaft selbst und der in ihr tätigen Menschen auswirken. Beides war und ist abwägend im Interesse der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung miteinander in Einklang zu bringen.
    Die Bundesregierung kann immer weniger übersehen, daß in allen Industriestaaten der Welt die Gestaltung der Energieversorgung als besonderes wirtschaftspolitisches Anliegen deutlich hervortritt. Überall vollzieht sich ein verhältnismäßig rascher Strukturwandel auf dem Energiegebiet im Zeichen eines anhaltenden Überangebots von Energie. Die dadurch ausgelösten Konkurrenzkräfte wirken sich vor allem gegenüber dem Steinkohlenbergbau aus. Überall ist mehr und mehr zu erkennen, daß Energie zu einem Hauptfaktor für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung geworden ist. Der Energiepreis ist heute ähnlich dem Kapitalzins von erheblicher Bedeutung für die Investitionen, die notwendig sind, um der strukturellen Verknappung der Arbeitskräfte zu begegnen. Energie spart Arbeitskraft und erhöht ihre Produktivität. Angesichts der Tendenz steigender Löhne bildet damit billige Energie einer der wichtigsten Voraussetzungen für die Steigerung des Realeinkommens und des Lebensstandards ganz allgemein. Im Rahmen der Wirtschaftspolitik ist die Energiepolitik der Bundesregierung daher auf die Schaffung der fortschrittlichsten Energiewirtschaft bedacht, weil sonst ein gefährliches Zurückbleiben gegenüber der Entwicklung in anderen Staaten die Folge wäre.
    Die Bundesrepublik ist als Land mit großer Steinkohlenförderung und großem Kohlenexport von den Schwierigkeiten struktureller Veränderungen am Energiemarkt besonders betroffen. Seit dem Jahr 1958 steht daher die Anpassung des Steinkohlenbergbaus an die durch Wettbewerb der Einfuhrkohlen und des Heizöls grundlegend veränderte Lage im Vordergrund der energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Die Maßnahmen waren darauf gerichtet, bruchartige Entwicklungen am Energiemarkt mit schädlichen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Folgen zu vermeiden und in diesem Sinne dem Steinkohlenbergbau und den in ihm beschäftigten Menschen einen Anpassungsschutz zu gewähren und zugleich seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Damit wurde dem Hauptanliegen der Bundesregierung entsprochen, dem deutschen Verbraucher eine preiswerte und sichere Energieversorgung zu gewährleisten.
    Diese klare energiepolitische Linie findet ihren Ausdruck in zahlreichen aufeinander abgestimmten Maßnahmen für den Steinkohlenbergbau. Sie geben in ihrer Summierung ein eindrucksvolles Bild über



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    das, was von der Bundesregierung getan wurde. Hier möge ein kurzer Überblick nur über die wichtigsten Maßnahmen genügen; eine Unterteilung gibt zugleich Aufschluß über die damit verfolgten Ziele.
    Den Grundbestand des Anpassungsschutzes, welcher dem deutschen Steinkohlenbergbau gewährt wird, bilden folgende Maßnahmen: Entliberalisierung der Kohleneinfuhr aus dritten Ländern, Einführung eines Kohlenzolls von 20 DM je t unter Gewährung eines zollfreien Kontingents von gegenwärtig 6 Millionen t im Jahr in erster Linie für küstennahe Verbraucher, Einführung einer Heizölsteuer in Höhe von 25 DM je t für schweres und von 10 DM je t für leichtes Heizöl. Zur Anpassung an die Lage des Energiemarktes können die Steuersätze erhöht oder gesenkt werden.
    In logischer Ergänzung hierzu stehen Maßnahmen, welche unmittelbar auf die Anpassung des Steinkohlenbergbaus ausgerichtet sind. Hierzu sind zu nennen: Gewährung sozialer Anpassungshilfen für die von Stillegungen betroffenen Bergarbeiter im Zusammenwirken mit der Hohen Behörde, Zahlung eines nachträglichen Härteausgleichs für Feierschichten in der Zeit vom 1. Februar 1958 bis 30. September 1959 in Höhe von rund 75 Mill. DM, steuerliche Hilfen, insbesondere Abschreibungserleichterungen für Rationalisierungsmaßnahmen, Bürgschaften zur Erleichterung der Kreditbeschaffung.
    Folgende Maßnahmen dienen der Verbesserung von Wettbewerbsbedingungen der Steinkohle: Gewährung einer Frachthilfe für Kohlentransporte der Bundesbahn und der Binnenschiffahrt in Höhe von 8,6 % der Frachttarife aus dem Aufkommen der Heizölsteuer mit dem Ziel, die Frachterhöhung vom 1. Februar 1958 rückgängig zu machen. Dies bedeutet ein Entlastung von rund 100 Millionen DM jährlich; Senkung der Bundesbahntarife für Kohle um durchschnittlich 11 % ab 1. März 1962 zur Annäherung an das europäische Kohlenfrachtniveau. Die daraus sich ergebende Entlastung beträgt etwa 100 Millionen DM jährlich. Einräumung einer Frachtverbilligung für Kohlentransporte in geschlossenen Zügen.
    Schließlich kann noch in diesem Haushaltsjahr mit dem Bau einer Ferngasleitung in Nordbayern begonnen werden, nachdem im Bundeshaushalt 1962 die haushaltsmäßigen Voraussetzungen geschaffen worden sind. Das in dieser Leitung verwendete Gas unterstützt einerseits den Kohleabsatz und führt andererseits in diesem revierfernen Gebiet zu einer beträchtlichen Verbilligung der gegenwärtig relativ hohen Gaspreise auf durchschnittlich 8,5 Pf je cbm. Dieser Preis kommt dem durchschnittlichen Gaspreis an der Ruhr nahe.
    Alle diese Maßnahmen machen wohl zur Genüge deutlich, weiche Bedeutung die Bundesregierung dem Steinkohlenbergbau als wichtigster deutscher Energiequelle beimißt. Sie ist sich darüber klar, daß der Steinkohlenbergbau auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag für die Energieversorgung der Bundesrepublik zu leisten hat.
    Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung haben dazu geführt, daß die Steinkohlenförderung seit dem Jahre 1959 unter ein Niveau von 140 Mill. t nicht gesunken ist. Im Gegenteil läßt sich feststellen, daß sie seitdem leicht angestiegen ist.
    Unter dem Schutz ,der bisherigen Maßnahmen, die, wie noch darzulegen sein wird, in umfassender Weise ergänzt werden sollen, ist eine bedenkliche Senkung dieses Förderniveaus nach Überzeugung der Bundesregierung nicht zu erwarten. Die Bundesregierung ist aber nicht in der Lage, eine Absatzgarantie für ein bestimmtes Förderniveau zu gewähren. Gerade auf dem Energiegebiet mit seiner besonderen dynamischen 'Entwicklung ist eine gewisse unternehmerische Beweglichkeit unentbehrlich. Die Folge starrer, von der Regierung festgelegter Produktionsziele wären mit größter Wahrscheinlichkeit Fehlinvestitionen. Die Allgemeinheit hätte die Kosten zu tragen, die Regierung hätte sie zu verantworten. Würde die Bundesregierung die unternehmerischen Entscheidungen übernehmen, welche Anpassungskonsequenzen im einzelnen und konkret gezogen werden müssen, so bestände die privatwirtschaftliche Grundlage ides Steinkohlenbergbaus in der Tat nur mehr 'formal.
    Dank der Maßnahmen der Bundesregierung und einer ständig guten Konjunktur hat sich die Entwicklung am Energiemarkt seit dem Jahre 1959 verhältnismäßig ruhig vollzogen. Die Fortsetzung der wichtigsten dieser Maßnahmen und ihre vorgesehene Ergänzung durch weitere Maßnahmen werden nach Meinung der Bundesregierung die Aufrechterhaltung der Steinkohlenförderung etwa in ihrer heutigen Größenordnung ermöglichen. Das setzt aber voraus, daß die Entwicklung der Kohlenpreise dies nicht vereitelt. Der Anpassungsprozeß des ,Steinkohlenbergbaus ist im übrigen keineswegs beendet. Es muß damit gerechnet werden, daß der ,Steinkohlenbergbau unter dem Druck verschiedener Faktoren, der Konkurrenz anderer Energieträger, der Kostengestaltung und des zunehmenden Bergarbeitermangels, in ,der kommenden Zeit besonderen Anpassungsschwierigkeiten entgegensidht.
    Die energiepolitische Linie der Bundesregierung bildet eine ausreichende Grundlage für die Investitionsentscheidungen des Bergbaus. Der Bergbau weiß, 'daß er sich auf zwei Dinge verlassen kann. Erstens: Die Bundesregierung wird keine bruchartige Entwicklung, ausgelöst durch das überstürzte Vordringen anderer Energieträger, zulassen. Zweitens: Die Bundesregierung wird alle Anpassungsbemühungen des Bergbaus so wirksam wie nur möglich unterstützen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    In diesem Zusammenhang soll anerkannt werden, .daß der deutsche Steinkohlenbergbau erfolgreich zur• Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit beigetragen hat. Er hat sich um eine Anpassung an die veränderte Lage auf Idem Energiemarkt bemüht. Obwohl sich die Zahl der Bergarbeiter seit Anfang 1958 um mehr als 150 000 Personen vermindert hat, konnte die Förderung in den letzten Jahren bei etwa 142 Millionen t gehalten werden. Gleichzeitig sind die Haldenbestände von 18,6 auf 11 Millionen,




    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    also um 7,5 Millionen t gefallen. Diese Leistungen wurden nur möglich durch die erwähnten Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung und durch erhebliche Rationalisierungen, ,die eine im Vergleich zu anderen Ländern überdurchschnittliche Produktivitätssteigerung zur Folge hatten. Die Schichtleistung hat sich von 1957 bis 1961 von 1600 kg auf 2300 kg erhöht, das sind 38 %.
    Im Zuge ,der ,weiteren Rationalisierung im Steinkohlenbergbau wird die Budesregierung wie bisher eine wesentliche Aufgabe darin sehen, soziale Nachteile für die von Produktionsumschichtungen betroffenen Arbeitnehmer abzuwenden und für eine reibungslose Wiedereingliederung zu sorgen. Es ist jedoch mit dieser Wirtschaftspolitik nicht vereinbar, Umschichtungen in der Produktion und daraus resultierende Veränderungen des Einsatzes der Arbeitskraft absolut zu verhindern. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit gezeigt, daß sie bereit und in der Lage ist, eine wirksame soziale Anpassungshilfe für die Bergarbeiter zu gewähren. Daran wird sich in Zukunft nichts ändern.
    Ich möchte nun als Antwort auf die im 4. Absatz zu Ziffer 2 gestellte Frage eine Darstellung der energiepolitischen Maßnahmen und Vorkehrungen geben, welche die Bundesregierung zu ergreifen gedenkt.
    a) Um die Kontinuität des erforderlichen Anpassungsschutzes angesichts .der langfristigen Aufgaben des Steinkohlenbergbaus zu gewährleisten, erscheint es bereits heute als notwendig, Kohlenzoll und Heizölsteuer über die bisher festgelegte gesetzliche Geltungsdauer hinaus, d. h. über den 31. 12. 1962 bzw. 30. 4. 1963 hinaus, beizubehalten. Die Bundesregierung wird daher entsprechende Gesetzentwürfe vorbereiten und dem Bundestag alsbald zuleiten.
    b) Die Bundesregierung bereitet den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Rationalisierungsverbandes für den Steinkohlenbergbau als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts vor. Durch ein solches Gesetz würde dem Bergbau der Rahmen für eine Selbsthilfeorganisation zur Rationalisierung zur Verfügung stehen. Die vom Verband benötigten finanziellen Mittel sollen durch Beiträge der Mitglieder und durch Zuschüsse der öffentlichen Hand aufgebracht werden. Es ist vorgesehen, daß bei endgültigen Stillegungen eine Prämie von 12,50 DM je Tonne stillgelegter Kapazität aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird. Darüber hinaus sollen aus Umlagemitteln weitere 12,50 DM je stillgelegter Tonne aufgebracht werden.
    c) Um anstehende notwendige Stillegungsmaßnahmen, die gegenwärtig mit Rücksicht auf die Erörterungen über den Gesetzentwurf eines Rationalisierungsverbandes zurückgestellt worden sind, nicht weiter zu verzögern, sollen für Stillegungen von Zechen, die ab 15. Mai 1962 eingeleitet werden, 12,50 DM je stillgelegte Tonne aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden.
    d) Für eine im Rahmen des Rationalisierungsverbandes einzuleitende umfassende Bürgschafts- ist beabsichtigt, dem Rationalisierungsverband unter angemessener Beteiligung des Verbandes am Risiko Rückbürgschaften der öffentlichen Hand zu gewähren.
    e) und Kreditaktion im Umfang von 1,5 Milliarden DM
    f) Notwendige Maßnahmen, insbesondere der über den Bereich eines Unternehmens hinausgehenden Rationalisierung im Steinkohlenbergbau, scheiterten häufig an steuerlichen Hemmnissen. Die Bundesregierung bereitet den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Anreize für Rationalisierungsmaßnahmen vor, welche nach dem 15. Mai 1962 vorgenommen werden; sie wird den Entwurf dem Bundestag alsbald vorlegen.
    g) Darüber hinaus prüft die Bundesregierung weitere Maßnahmen im Interesse einer kontinuierlichen und sicheren Energieversorgung.
    Im Vordergrund steht dabei die Frage, wie die bisher nicht kontrollierte Einfuhr von Ostblocköl aus dritten Ländern — außerhalb der mit den Ostblockstaaten handelsvertraglich vereinbarten Kontingente — unter Kontrolle gebracht und den handels- und energiepolitischen Interessen der Bundesrepublik angepaßt werden kann. Trotz der divergierenden Interessen der verschiedenen EWG-Staaten soll versucht werden, dies durch direkte Verhandlungen mit Ländern, die mittelbar oder unmittelbar Ostblocköl in die Bundesrepublik einführen, sowie durch ein gemeinsames Vorgehen aller EWG-Staaten zu erreichen. Bei der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Gange befindliche Beratungen sollen seitens der Bundesregierung in diesem Sinne verstärkt beeinflußt werden.
    Es wird ferner geprüft, welche Möglichkeiten für eine gesetzliche Regelung der Vorratshaltung für die wichtigsten Erergiearten bestehen. Insbesondere durch die in großen Bereichen sehr niedrige Bevorratung von Heizöl bei den Verbrauchern wird den Notwendigkeiten einer sicheren Energieversorgung nicht Rechnung getragen.
    Schließlich beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft, im Wege der Konsultation eine Abstimmung der Investitionen auf dem Gebiet des Neu-und Ausbaus der Raffineriekapazitäten unter den Beteiligten herbeizuführen.
    Frage 3 lautet:
    Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um für alle Verbraucher eine möglichst preisgünstige Energieversorgung sicherzustellen?
    Frage 4:
    Was gedenkt die Bundesnegierung zu tun, um den notwendigen Anpassungsprozeß in der Energiewirtschaft ohne größere wirtschaftliche Verluste, ohne soziale Not und ohne Gefahr für die betroffenen Gemeinden durchzuführen?
    Ich darf die Antworten auf diese beiden Fragen zusammenfassen. Mit den dargelegten Maßnahmen soll erreicht werden, dem Steinkohlenbergbau eine ausreichende Hilfe für eine Anpasssung zu bieten, die ohne größere wirtschaftliche Verluste, ohne soziale Not und ohne Gefahr für die betroffenen Ge-



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    meinden vorangehen kann. In gleicher Weise kann erwartet werden, daß die Maßnahmen der Bundesregierung die Entwicklung einer preisgünstigen Energieversorgung für die Verbraucher gewährleisten. Schon die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung haben diesem Anliegen mit beachtlichem Erfolg gedient. Ein Vergleich der heutigen Energiepreise mit denen vor zwei Jahren zeigt, daß in diesem Zeitraum weder für Steinkohle und Koks noch für Strom und Gas oder Benzin eine Erhöhung des Preisniveaus eingetreten ist. Auf einzelnen Teilen des Energiemarktes ergaben sich Preissenkungen, die stärker zu Buch schlagen als Preiserhöhungen, die in anderen, relativ engen Bereichen eintraten. Lediglich für das Heizöl ist in diesem Zeitraum eine gewisse Preissteigerung eingetreten. Dies stellt sich jedoch eher als ein Ausgleich gegenüber dem Preisverfall dar, der in der Zeit vor Einführung der Heizölsteuer beim Heizöl eingetreten war. Dadurch hat sich das Heizölpreisniveau der Bundesrepublik im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Staaten nicht überhöht.
    Am Ende meiner Antwort auf die Große Anfrage der SPD scheint mir ein Hinweis angezeigt. Nunmehr liegt Ihnen das Gutachten der Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute über die „Entwicklung der gegenwärtigen und zukünftigen Struktur von Angebot und Nachfrage in der Energiewirtschaft der Bundesrepublik unter besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus" in gedruckter Form vor. Diese Untersuchung geht auf die Initiative des Deutschen Bundestages zurück. Sie ist jetzt in Ihren Händen.

    (Abg. Memmel: Aber reichlich spät!)

    Ich bedauere mit Ihnen, daß sich die Verzögerung durch die Dauer der Drucklegung nicht hat vermeiden lassen.,

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Beantwortung der Großen Anfrage der SPD gehört. Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Burgbacher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß die Große Anfrage der SPD ein willkommener Anlaß ist, über ein sehr wichtiges volkswirtschaftliches Teilproblem zu sprechen, das uns schon lange beschäftigt und noch lange beschäftigen wird.
    Ich glaube auch sagen zu dürfen, die Ausführungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers haben bewiesen, daß die Bundesregierung in der zurückliegenden Zeit mit dem von ihm geschilderten Bukett von Maßnahmen Energiewirtschaftspolitik gemacht hat und daß sie mit den angekündigten neuen Maßnahmen diese Energiewirtschaftspolitik fortzusetzen gedenkt. Die Tatsache, daß sich die Kohlenfördermenge in den letzten Jahren nicht mehr wesentlich verändert hat, sondern nach leichter Steigerung bei etwa 143 Millionen t im Jahr liegt, beweist die Richtigkeit dieser Politik.
    Man könnte vielleicht der Meinung sein, daß man dann ja noch Zeit habe. Dem ist aber nicht so, weil in der Energiewirtschaft nicht die gleichen Grundvoraussetzungen wie in anderen Zweigen der produzierenden Wirtschaft gegeben sind. Es ist nun einmal so, daß sie von geologischen Voraussetzungen abhängt und daß sowohl bei Kohle wie bei Öl, sowohl bei Kraftwerken wie bei Kokereien jahrelange Planung, jahrelange Bauzeiten und dann festliegende Kapazitäten vorhanden sind, die nicht in wenigen Jahren wie etwa eine unmodern werdende Maschine abgeschrieben werden können.
    Aus diesen natürlichen Gründen ist auch im Rahmen einer sozialen und freien Marktwirtschaft der legitime Raum für eine aktive Energiewirtschaftspolitik gegeben.
    Es ist mit Recht auf die Resolution des Europäischen Parlaments hingewiesen worden. Ich bekenne mich zu dem Inhalt dieser Resolution in allen seinen Teilen; ich bin aber auch damit einverstanden, daß man zu einigen Teilen Vorbehalte anmeldet. Es gibt kaum eine mit Mehrheit gefaßte Entschließung eines nationalen oder supranationalen Parlaments, die jedem in allen Teilen restlos gefällt.
    Die Tatsache, daß wir bei einer vollen Liberalisierung des Energiemarktes in der Bundesrepublik etwa 40 bis 60 Millionen Jahrestonnen Steinkohle im Laufe relativ kurzer Zeit verlieren würden, zusammen mit der Unübersehbarkeit der energiewirtschaftlichen und preislichen Entwicklung in den kommenden zehn Jahren, veranlaßt uns zu den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen. Die geologischen Voraussetzungen, die wir haben, sind nun einmal so wesentlich verschieden von denen z. B. in den Vereinigten Staaten, daß wir auch bei stärkster Rationalisierung an die Schichtleistungen, wie sie in den Vereinigten Staaten sind, vermutlich nicht herankommen können.
    Der Ministerrat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wird sich am 5. Juni erneut mit den Fragen der Energiewirtschaftspolitik befassen, und auf Grund der Ergebnisse einer letzten Konferenz des Ministerrates in Rom zeichnen sich vielleicht europäische Lösungsmöglichkeiten ab, die sich mit dem Sinn unserer nationalen Energiewirtschaftspolitik in Übereinstimmung bringen lassen.
    Ich möchte gleich am Anfang darauf eingehen, daß wir gar nicht wissen, wie sich die Verwendung der Kohle noch weiter entwickeln kann. Hier ist in einem anderen Zusammenhang von der Saar gesprochen worden. An der Saar werden z. B. von der insgesamt geförderten Kohle nur 11% gewandelt oder veredelt, im Ruhrgebiet bereits 47 %. Ich will damit sagen, daß wir mit der Kohleverwendung, der Kohleveredelung, der Erhöhung der Nutzwerte und der Ausnutzungsgrade sowie den Reduzierungen der Wandlungsverluste, die zwischen der Primärenergie, der Sekundärenergie und schließlich der Nutzenergie stehen, noch keineswegs am Ende der Entwicklung angekommen sind.
    Um auch gleich am Anfang davon zu sprechen, daß die Atomenergie noch kein Gegenstand für unsere heutige Debatte ist, möchte ich sagen — es



    Dr. Burgbacher
    ist wohl übereinstimmende Auffassung aller —, daß die Atomenergie frühestens etwa im Jahre 1970 anfängt, wirksam auf einem Teilenergiemarkt, nämlich dem Elektrizitätsmarkt, aufzutreten. Heute werden nur etwa 15 bis 20 % des Gesamtenergiebedarfs von der Elektrizität gedeckt. Es wird also ab 1970 erst langsam anlaufend ein Teil des dann mehr entstehenden Strombedarfs durch Kernenergie gedeckt werden. Diese Feststellung enthebt uns heute und hier nicht der Pflicht, eine aktive Energiewirtschaftspolitik unter den zur Zeit gegebenen Verhältnissen und Erkenntnissen zu treiben.
    Wir sind uns also darüber einig, daß die Geltung der Heizölsteuer verlängert werden soll. Bei dieser Verlängerung muß man sich wohl auch wieder des legislativen Ausgangspunktes für diese Steuer erinnern, der nicht fiskalischer, sondern energiepolitischer Art war. Wir sind uns einig darüber, daß die Geltung der Kohlekontingente und des Kohlezolls verlängert werden soll, und wir sind uns vor allem über den erwähnten Rationalisierungsverband einig. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat schon anerkannt, welche Leistungen bisher bereits bei der Rationalisierung und bei der Steigerung der durchschnittlichen Schichtleistung um 38 % entstanden sind. Die Steinkohle sollte nach unserer Ansicht die echte Chance haben, bei Ausnutzung aller denkbaren, aller zumutbaren Rationalisierungsmöglichkeiten die heutige Förderung von rund 140 Millionen t in etwa beizuhalten, wobei klar sein muß, daß eine Absatzgarantie nicht gegeben werden kann und auch nicht gegeben werden soll. Wir wollen die Zeit des Übergangs, wie die Regierungserklärung sagt, zur Vermeidung bruchartiger Übergänge vermitteln, um der Kohle die Zeit zu geben, sich der neuen Situation anzupassen.
    Wir sind uns deshalb auch darüber einig, daß eine laufende Konsultation zwischen dem Bundeswirtschaftsminister — als Repräsentant der Bundesregierung — und der Kohle und vor allem dem Öl über den Ausbau oder den Neubau von Raffineriekapazitäten stattfinden soll. Das liegt nicht nur im Interesse der Kohle, sondern in gleicher Weise auch im Interesse des Öls. Denn man muß in Betracht ziehen, daß ein Arbeitsplatz in einer modernen Raffinerie zwischen 2- und 300 000 DM Investitionskapital kostet. Es wäre nicht fair, Investitionen in einem solchen Maße zuzulassen oder zu fördern, wenn sie nicht ihren Markt haben. Dabei ist völlig klar, daß der relative Anteil der Steinkohle, wenn sie ihren absoluten Mengenanteil am Gesamtenergiemarkt behält, mit ziemlich rasanter Geschwindigkeit zurückgeht und daß, im großen und ganzen gesehen, der Energiezuwachs der kommenden, zunächst einmal übersehbaren zehn Jahre — mit Prophezeihungen wollen wir sehr vorsichtig sein — dem Öl gehört. Das kann und soll nicht bestritten werden. Es soll auch nicht bestritten werden, daß der Verbraucher auf dem Energiemarkt die freie Wahl behalten muß.
    Der Zweck dieser Abstimmung ist, zu verhindern, daß die Kohle in einem auf längere Sicht nicht notwendigen Maße überrannt wird und zur Stillegung kommt und dann bei einer etwaigen Veränderung in den Veredelungserkenntnissen, in der Minderung der Wandlungsverluste oder auf ,der Seite der Ölpreise nicht mehr vorhanden ist. Wir glauben aber, daß diese Abstimmung, die in völlig freiem Verkehr :des Ministers mit den Interessenten vor sich gehen soll, auch einen Erfolg im Sinne dieser Energiepolitik haben muß. Deshalb möchten wir auch zum Ausdruck bringen, daß wir, wenn das nicht der Fall ist, über zwei Möglichkeiten verfügen, um den Versuch zu machen, 'doch zum Erfolg zu kommen.
    Die eine Möglichkeit ist die Anwendung des Art. 10 des Außenwirtschaftsgesetzes. Sie ist identisch mit einer Art Lizenzierung. Die Regierung kann sie nach geltendem Recht jeden Tag in Betracht ziehen, wenn sie es will. Die andere Möglichkeit bestünde eventuell in der auch in der Hand der Regierung liegenden Berechtigung der Erhöhung der jetzt in Kraft befindlichen Heizölsteuersätze. Wir wollen aber hoffen, daß es die Vernunft der Beteiligten überflüssig macht, den Art. 10 anzuwenden oder von der Erhöhung der Heizölsteuer Gebrauch zu machen. Man sollte es eigentlich im weitsichtigen Interesse aller annehmen dürfen.
    Einverständnis besteht in der Zurückdrängung des Ostblocköls, wobei wir selbstverständlich eingegangene handelsvertragliche Verpflichtungen zu beachten haben. Daß aber hier eine echte Gefahr über den energiewirtschaftlichen Rahmen hinaus auf uns zukommt, mögen ganz wenige Zahlen über die Exportpreise der Sowjetunion für Ö1 zeigen. Sie betragen. zum Beispiel in der Bundesrepublik, in Italien, Finnland, Japan und Ägypten zwischen 39 und 50 DM. Sie betragen in den Ländern Polen, Tschechei, Ungarn, Sowjetzone und Volksrepublik China zwischen 78 und 95 DM, d. h. sie sind ausdrücklich politische Preise und haben das Ziel, einmal, Devisen für den Sowjetblock zu bekommen, dann aber auch, eine partielle energiewirtschaftliche Abhängigkeit der Energiewirtschaft des Westens von dem Osten zu erreichen. Hier sind wir mit der EWG und der atlantischen Welt völlig einer Meinung, und wir hoffen, die Dinge in den Griff zu bekommen.
    Eine große Chance für die Kohle besteht in ihrer — wie die Fachleute sagen — „Verstromung"; ich habe heute von einem Sprachkundler gehört, das sei ein grauenhaftes Wort. Dieses Wort bedeutet: die Umwandlung der Kohle in Elektrizität. Diese Chance kann man nicht groß genug sehen, und zwar deshalb, weil auch heute bei den in der Bundesrepublik relativ niedrigen Ölpreisen für Kraftwerke die Gestehungskostendifferenz bei der Kilowattstunde Strom aus Kohle gegenüber der aus frachtgünstig geliefertem Öl nur zwischen 0,2 und 0,4 Pf ausmacht. Zweifellos wäre das für die Aluminiumindustrie ein wichtiger Punkt; aber für den Großteil der Stromverbraucher ist das kein entscheidender kalkulatorischer Posten.
    Zur Zeit werden etwa 20 % der Steinkohle in Elektrizität umgewandelt. Man rechnet alle zehn Jahre mit einer Verdoppelung des Elektrizitätsbedarfs. In zehn bis fünfzehn Jahren wäre also — zunächst nur statistisch gerechnet —, wenn die gesamte Zunahme der Nachfrage nach Strom aus



    Dr. Burgbacher
    Steinkohle gedeckt würde, die in der Gefahr der Substituierbarkeit liegende Steinkohle in Elektrizität umgewandelt. Dann könnten wir auf viele der jetzt erörterten Anpassungsmaßnahmen sozusagen automatisch verzichten. Ich möchte auf diesen Punkt und auf die Förderung dieser Entwicklung besonders hinweisen.
    In der Erklärung der Bundesregierung ist eine indirekte Förderung vorgesehen. Die Überlegungen gehen dahin, daß alle auf Öl stehenden Großverbraucher — dazu würden die Kraftwerke gehören — eine bestimmte Vorratsmenge an Öl aus Gründen der Sicherheit der öffentlichen Stromversorgung halten müssen. Dann müssen natürlich Anlagen geschaffen werden, die Geld kosten und die Wettbewerbsfähigkeit 'der auf ,Kohle ruhenden Verstromung vergrößern würden.
    Die Frage der Wettbewerbsangleichung, die Frage, ob man das Energiewirtschaftsgesetz für Gas und Elektrizität unter Umständen auch auf andere Dinge wie Pipelines ausdehnen soll, ist noch nicht entscheidungsreif. Ich möchte sie nur in dem Sinne im Betracht ziehen — nicht, daß es so sein muß —, daß keinerlei Wettbewerbsverzerrung in der Gesetzgebung für die verschiedenen Energieträger bleiben soll. Ich könnte mir auch denken, daß man zukünftiges Heizölsteueraufkommen nur energiewirtschaftspolitisch einsetzt. Damit möchte ich um Gottes willen nicht die verdienstvolle Arbeit unseres Bundesfinanzministers stören, den Haushalt in Ordnung zu halten; ich spreche deshalb ausdrücklich von zukünftig neu aufkommender Heizölsteuer.
    Es müßte unser Ziel sein, daß zumindest die leitungsgebundene Energie — Gas, Elektrizität und Öl; denn es wird in Zukunft sehr bald auch in Pipelines leitungsgebunden sein — im süddeutschen Raum oder im revierfernen Raum nicht wesentlich mehr kostet als im Revierraum.

    (Zustimmung rechts.)

    Diesen legitimen Anspruch der revierfernen Gebiete unserer Bundesrepublik möchten wir ausdrücklich anerkennen. Wir möchten auch die Politik der Verbilligung der Kohlefrachten in diesen Räumen aus Mitteln der Heizölsteuer — wenn das noch drin ist
    — fortsetzen.
    Eine weitere Frage bei der Kohle ist ihre Sozialbelastung. Darüber wird — wenn es der Ablauf der Aussprache zuläßt — ein Kollege noch besonders sprechen. Ich möchte nur — für jeden verständlich
    — folgendes sagen. Die Kohle hat im Knappschaftssystem eine auf die Branche Kohle begrenzte Alters- und Unfallversicherung. Das war bei deren Entstehung wahrscheinlich ein guter legitimer Gedanke. In den Zeiten, in denen sich aus Gründen der technischen Fortentwicklung aber die aktiv tätige Belegschaft in einer Branche reduziert, die inaktive sich aber nicht reduziert, sondern gar steigert, muß das natürlich in der Sozialbelastung zu außergewöhnlichen Belastungen führen. Wir müssen zunächst studieren, wie das in den übrigen Ländern des Gemeinsamen Marktes und in dem ante portas stehenden Großbritannien gehandhabt wird, um klarzustellen, daß wir hier auch wettbewerblich gleichziehen müssen. Ich möchte über die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten und über alle anderen Einzelheiten nicht sprechen, sondern das meinem Kollegen Scheppmann vorbehalten, wenn er es nachher tun will.
    Interessant ist, daß in den Vereinigten Staaten — allerdings mit anderen geologischen Voraussetzungen und anderen Kohlepreisen — die Kohle in der „Verstromung" den Platz Nummer Eins einnimmt, und daß man nach neueren Erkenntnissen der Meinung ist, die in den Vereinigten Staaten in den letzten 20 Jahren erheblich zurückgegangene Kohlenförderung — seit einigen Jahren ist sie stabil geblieben — wieder um mindestens 100 Millionen Tonnen pro Jahr steigern zu können, wenn man diese Politik der „Verstromung" der Kohle systematisch fortsetzt.
    Erlauben Sie mir auch noch folgenden Hinweis. Wenn von der Sicherheit der Energieversorgung gesprochen wird, muß das im richtigen Maße gesehen werden. Es gibt keine autarke Energieversorgung mehr für die Bundesrepublik und auch nicht für den Gemeinsamen Markt. Wir sind zur Zeit mit etwa 27 % importabhängig und werden, wenn die heutige Steinkohlenförderung der europäischen Gemeinschaft aufrechterhalten bleibt, im Jahre 1975 mit mindestens 40% importabhängig sein. Wenn aber voll liberalisiert wird und wenn die Steinkohlenförderung der Gemeinschaft und insbesondere die deutsche auf die nicht substituierbare Menge zurückgeht, dann würde die Energieabhängigkeit etwa 60 % betragen. Nun darf man ja neuerdings wieder über Devisen sprechen. Ich möchte immerhin darauf hinweisen, daß die Frage, ob diese substituierbare Kohle aus dem Lande oder aus dem Import kommt, eine Frage von 3 bis 4 Milliarden DM pro Jahr an Devisen ausmacht. Ich halte dies nicht für die entscheidende Frage; aber im Bukett der Gesamtbetrachtung sollte man sie nicht übersehen.
    Ein weiteres. Ich bin der Meinung, daß wir bei den Energiedebatten viel zu wenig dem Transportkostenanteil bei den verschiedenen Energieträgern Rechnung tragen. Ich will Ihnen einige Beispiele nennen. Wenn Ölprodukte von der Ruhr nach München transportiert werden, kostet das 45 DM pro Tonne; wenn sie von Stuttgart nach München transportiert werden, kostet es 41 DM pro Tonne; wenn sie von Karlsruhe nach München transportiert werden, 32 DM und von Ingolstadt nach München 15 DM. Ein Beispiel aus einem ganz anderen Sektor dafür, was Transportkosten bedeuten. Ich habe es gerade in Straßburg bei einer Agrardebatte gehört. Der Transport von 20 t Weizen auf 800 km kostet in Italien 26,66 DM, in Frankreich 30,28 DM und in der Bundesrepublik 63,10 DM. Ein weiteres Beispiel: Transportieren Sie Kohle als Kohle auf 500 km mit der Bahn, dann machen die Transportkosten etwa 40 % des Endpreises aus. Transportieren Sie diese Kohle aber umgewandelt in Gas oder Strom über 500 km, dann machen die Transportkosten 7 % des Endpreises aus. Ein weiteres Beispiel: In den Vereinigten Staaten wird bekanntlich etwa das Vierfache an Energiemenge angeboten und verbraucht wie bei uns. Pro Kopf gerechnet, entfällt dort ein Viertel der Energiemenge, das heißt also die Ener-



    Dr. Burgbacher
    giemenge, die wir in der Bundesrepublik konsumtiv und produktiv für alle Zwecke der Energie brauchen, auf die Transportenergie für Menschen und Güter.
    Warum sage ich das? Ich sage das, weil mit der Veredelung der Kohle und dem Transport der veredelten Kohle viel Möglichkeiten gegeben sind, um die echte Wettbewerbsfähigkeit der Kohle zu verbessern. Wir sollten diesem Transportkostenproblem unsere Aufmerksamkeit widmen.
    Wir sind auch wegen des bevorstehenden Beitritts Großbritanniens zum Gemeinsamen Markt zu einer aktiven Energiepolitik verpflichtet. Großbritannien ist mit 200 Millionen t im Jahr ein größerer Steinkohlenproduzent als wir. Wir müssen in Betracht ziehen, daß die französische und englische Kohlewirtschaft verstaatlicht ist. Auch bei der italienischen Energiewirtschaft, die gegenwärtig zur Hälfte in privatem Besitz, zur Hälfte in öffentlichem Besitz ist, wird es vielleicht bald anders sein. Für Deutschland und den deutschen Steinkohlenbergbau erhebt sich die Frage des gemeinsamen Kohleverkaufs. Derartige Überlegungen über die Wettbewerber im Gemeinsamen Markt sind für eine aktive deutsche Energiepolitik sehr wichtig. Ich weise auch darauf hin, daß wir uns in absehbarer Zeit — Ende 1963 — mit dem Auslauf der sogenannten deutschen Erdölprotokolle befassen müssen.
    Ich möchte deshalb davor warnen, mehr als mittelfristige Überlegungen anzustellen. Ich habe aus einem anderen Grund die soziologische und ökonomische Entwicklung der letzten hundert Jahre auf verschiedenen Gebieten, auch auf dem Energiegebiet, studieren müssen. Hätte ich mir dabei vorgestellt, wir hätten die heutige Debatte im Jahre 1862 oder im Jahre 1882 oder in Abständen von zwanzig Jahren geführt und hätten vorausplanen und -schauen wollen, wie sich die Energiewirtschaft entwickelt, dann kann man nur in Demut schweigen. Deshalb soll man die Erfordernisse der Zeit — das ist die Aufgabe der Politik — erkennen und nach bestem Wissen und Gewissen danach handeln. Man kann dabei aber immer nur Maßnahmen treffen, die, sagen wir einmal, ein Kompromiß aus verschiedenen Lehrmeinungen sind.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich warne aber noch einmal vor der mehr oder weniger im Unterbewußten verbreiteten Auffassung, Kohle sei unmodern.
    Bei der Ausnutzung der Kohle, von der Förderung angefangen, sind wir durchaus noch nicht am Ende der Mechanisierung angelangt. Die Wandlungsverluste zwischen der Kohle, der Sekundär- und Tertiärenergie bewegen sich auch heute noch zwischen 30 und 60% der eingesetzten Primärenergie. Unserer Technik und Chemie und anderen Wissenschaften gelingt es laufend, diese Wandlungsverluste zu reduzieren. Wenn wir dann auch noch dem Transportproblem unsere Aufmerksamkeit schenken und nicht die frachtschwere Kohle, sondern ihre gewandelten Produkte über festliegende Leitungswege transportieren, kommen wir ein Stück weiter, wobei ich der Meinung bin, daß unser Ziel ein Großverbundnetz, sowohl im Gas als auch im Strom und auch im Öl, sein muß, weil diese Großverbundnetze die Tendenz haben, das jetzt für unsere süddeutschen Freunde oft schmerzliche Preisgefälle zu ihren Lasten entweder zu reduzieren oder sogar im Laufe der Zeit zu beseitigen.
    Nun wird sehr viel davon gesprochen, daß die Energiekosten für die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft entscheidend sind. Ich möchte das so sagen: Die Energiekosten sind einer der Faktoren, die entscheidend sind für die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft; sie sind aber nicht d e r Faktor. Daneben gibt es den Kapitaldienst, also Abschreibung und Verzinsung der Investitionen, es gibt Löhne und Gehälter, es gibt öffentliche Abgaben, und es gibt die schon genannten Transportkosten. Mit anderen Worten: es gibt noch andere Faktoren, die die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft bestimmen, und man kann keinen der Faktoren mit dem Perfektionismus behandeln, daß unter allen Umständen der absolut günstigste Preis immer die auf die Dauer richtige Politik sei.
    Wir haben Ihnen mit Umdruck 101 eine Entschließung vorgelegt. Einer der nachfolgenden Sprecher wird diese Entschließung noch begründen. An sich ist das schon in meinen Ausführungen geschehen. Ich darf Sie hiermit um Annahme dieser Entschließung bitten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP.)